Offenblatt 42 2012

Page 1

Nr. 42, 8. Dezember 2012

Ihre bürgerzeitung

50 Jahre Mut zum Risiko

www.offenburg.de famIlIenblatt

Kratzer ist längst kein reiner Automobilzulieferer mehr / Wirtschaftsforum zu Gast

Das FAMILIENBLATT informiert auf vier Seiten über neue und verbesserte soziale Angebote für Kinder, Familien und Senioren in Offenburg. ❚ Seite 13 - 16 Innenstadt

Ein Entwicklungskonzept für die Innenstadt, das zusammen mit den Bürgern in den nächsten Jahren erstellt wird, stößt auf Zustimmung. ❚ Seite 5

Einblicke in die Produktion der Firma Kratzer gab es beim 27. Wirtschaftsforum.

50 Jahre alt – und doch weit entfernt von der Midlife Crisis. So präsentierte sich das Offenburger Unternehmen Kratzer den rund 120 Besucherinnen und Besuchern des 27. Offenburger Wirtschaftsforums. „Ich hoffe, dass auch die Frührente für Ihre Firma noch außer Sichtweite liegt“, sagte Oberbürgermeisterin Edith Schreiner in ihrer Begrüßung. „Schließlich ist es die Risikobereitschaft, die gerade oft in Familienbetrieben zu finden ist, die unsere Region so stark macht und die wir auch in Zukunft dringend brauchen.“ Kratzer ist ein echtes Offenburger Gewächs, gegründet 1962 in der Badstraße vom Großvater des heutigen Geschäftsführers Florian Kratzer, der die Firma mit Eckhard Bohn leitet. Kratzers Vater Hartmut hatte aus der kleinen Werkstatt den Präzisionstechniker mit inzwischen 270 Mitarbeitern ge-

macht. An den verstorbenen Seniorchef erinnerte auch Schreiner: „Nicht nur im Hinblick auf die Produktion war Hartmut Kratzer äußerst tüchtig. So führte er bereits 1997 eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ein. Ein Thema, an das sich andere im Jahr 2012 noch nicht herantrauen.“

Eigenes Produkt Mut beweist das Unternehmen auch heute noch. „Anfang des kommenden Jahres werden wir nicht mehr nur Zulieferer sein, sondern unser erstes eigenes Produkt auf den Markt bringen“, erläuterte Florian Kratzer beim Rundgang durch die beiden Standorte der Firma an der Marlener Straße und Im Drachenacker. Eine Anästhesiespritze für die Zahnmedizin soll in Zukunft den Namen Kratzer noch augenfälliger in die Welt tragen. „Mit dieser Spritze benötigt der

Fotos: Bode; Collage: Schoch

Zahnarzt deutlich weniger Narkosemittel, da er viel gezielter arbeiten kann.“ Als Zulieferer ist der Familienbetrieb seit 2010 in der Medizinbranche tätig. Florian Kratzer: „Wir sind schon lange kein reiner Automobilzulieferer mehr.“ Keine 20 Prozent macht der Bereich Automotive im Jahresumsatz aus; die Maschinen- und Analysetechnik liegen mit jeweils 30 Prozent höher. Die Mischung zahlt sich aus: Das Unternehmen erwartet für 2012 einen Umsatz von 43 Millionen Euro. Sorge bereitet Florian Kratzer allein der Fachkräftemangel. Um dem entgegenzuwirken, möchte er die jetzige Ausbildungsquote von zehn Prozent in den kommenden Jahren noch erhöhen. „Ich hoffe, dass sich trotz der kleiner werdenden Jahrgänge auch in Zukunft viele junge Leute um einen Ausbildungsplatz bei uns bewerben.“

stIftungsprojekt Die Stifterversammlung der Offenburger Bürgerstiftung St. Andreas stand in diesem Jahr ganz im Zeichen des Theaterstücks „Elsa – ich darf nicht sprechen“. ❚ Seite 7

Funktion. Eleganz. Harmonie.

HASU Küche und Wohnen Moltkestrasse 2 77654 Offenburg Tel. 0781-92429-0 www.hasu.de


2 8.12.2012 herzlichen glückwunSch

In dieser Woche gratuliert Oberbürgermeisterin Edith Schreiner folgenden Jubilaren: Auf 90 Lebensjahre können Maria Vogt (8. Dezember) aus Zell-Weierbach, Emma Stark (9. Dezember) aus Zunsweier, Barbara Gass aus Weier und Gerhard Walter (beide 12. Dezember) zurückblicken. Anna Zimper (8. Dezember), Johanna Hess und Anna Sautner (beide 13. Dezember) feiern den 91. Geburtstag. Josef Dießner (14. Dezember) erblickte vor 93 Jahren das Licht der Welt. Alles Gute!

Geschichten Täglich um 16.30 Uhr wird auf der E-Werk-Märchenbühne im Vinzentiusgarten eine Weihnachtsgeschichte vorgelesen. Auch prominente Vorleser sind zu Gast: Am Mittwoch, 12. Dezember, liest Bürgermeister Oliver Martini, am Freitag, 14. Dezember, Oberbürgermeisterin Edith Schreiner und am Donnerstag, 20. Dezember, Bürgermeister Dr. Christoph Jopen.

Versteigerung Bis Sonntag, 16. Dezember, 18 Uhr, findet eine Online-Versteigerung der Stadt Offenburg statt. Versteigert werden Fahrräder, Uhren, Schmuck, Kameras, diverse Bekleidung und andere Gegenstände des täglichen Bedarfs. Weitere Infos unter www.offenburg.de. SonntagS- und nachtdienSt der apotheken 8.12. 9.12. 10.12. 11.12. 12.12. 13.12. 14.12. 15.12. 16.12.

Einhornapotheke Schwarzwaldapotheke Hildaapotheke Weingartenapotheke Lindenapotheke Löwenapotheke Staufenbergapotheke (Durbach) Hirschapotheke Hildaapotheke

Manege frei! Offenburger Weihnachtscircus mit neuen Produzenten Das Festzelt steht, die Spannung steigt: Ab 21. Dezember ist wieder der Weihnachtscircus in der Stadt. In diesem Jahr unter der Führung der Produzenten Sascha Melnjak und Uwe Gehrmann. Was die Offenburgerinnen und Offenburger erwartet, verraten Balletttänzerin Daniela Kobofowa und Weihnachtscircus-Pressesprecher Sascha Grodotzki schon jetzt im OFFENBLATT-Interview. Herr Grodotzki, ist im Weihnachtscircus mit den neuen Produzenten alles neu? Sascha Grodotzki: Wir möchten den Menschen ein Programm der Superlative bieten. Für die Auswahl der 15 verschiedenen Darbietungen haben Sascha Melnjak und Uwe Gehrmann die ganze Sascha Grodotzki und Daniela Kobofowa: „Bald geht es los!“ Foto: Butz

Welt bereist. Sie bringen Artisten nach Offenburg, die bereits beim Internationalen Zirkusfestival in Monte Carlo ausgezeichnet worden sind, wie zum Beispiel Clown Bonbon und seine Partnerin Tiina. Oder die Compania Havanna Mambo No. 5, die ihre Tricks auf dem russischen Barren präsentiert. Von der war auch Familie Mack so begeistert, dass sie gleich ein Anschlussengagement im EuropaPark erhalten hat. Trotz der beeindruckenden Nummern: Ist der Zirkus noch zeitgemäß, Frau Kobofowa? Daniela Kobofowa: Selbstverständlich! An der Faszination hat sich nichts verändert. Immerhin bieten wir Unterhaltung für alle Altersgruppen sowie für alle sozialen Schichten. Welches moderne Medium schafft es, innerhalb von zweieinhalb Stunden so viele unterschiedliche Menschen gleichzeitig in seinen Bann zu schlagen?

Aber muss sich nicht auch der Zirkus dem Zeitgeist anpassen? Grodotzki: Das tun wir auch. Beispielsweise spielt unser achtköpfiges Showorchester auch moderne Hits, die jeder aus dem Radio kennt. Und wir tauchen unsere Darbietungen in eine bunte Lichtshow, schließlich geht es heutzutage auch um die Verpackung. Damit die Dynamik zwischen den einzelnen Darbietungen nicht verlorengeht, verzichten wir auf einen Conférencier – worüber die Kinder vermutlich am glücklichsten sind, möglicherweise und ganz heimlich auch so mancher Erwachsener. An einer Tradition halten Sie fest: 500 Freikarten für schwächer gestellte Familien. Grodotzki: Der Zirkus ist Unterhaltung fürs Volk, aus unserer Sicht ist es da selbstverständlich, sich auch sozial zu engagieren. Es ist schön, dass die Stadt dafür sorgt, dass die Karten in die richtigen Hände kommen. Wir haben schon in Orten gespielt, da hatte man nicht das Interesse, sich die Arbeit zu machen und zu kümmern. Wie weit sind die Vorbereitungen für die Premiere? Kobofowa: Das Zelt steht, nach und nach reisen die Artisten in Offenburg an. Das Orchester hat schon von allen Künstlern die Noten erhalten, die sind schon seit einiger Zeit mit den Proben beschäftigt. Seit wir auf dem Messeplatz sind, kommen auch immer mal wieder Passanten vorbei, die sich freuen, dass es bald losgeht. Und auch ich muss gestehen, dass ich es kaum noch erwarten kann! „Manege frei“ heißt es im Offenburger Weihnachtscircus vom 21. Dezember 2012 bis 5. Januar 2013 jeweils um 15.30 Uhr und um 19.30 Uhr sowie am 6. Januar 2013 um 11 Uhr und um 15.30 Uhr. Nur an Heiligabend und am Neujahrstag finden keine Vorstellungen statt. Tickets gibt es unter anderem im Internet unter www.offenburger-weihnachtscircus.com.

Winternächte Von Montag, 17., bis Mittwoch, 19. Dezember, veranstaltet der Kinderund Jugendtreff Buntes Haus die Winternächte in Nord-Ost. Sie finden jeweils von 17 bis 21 Uhr im Jugendraum der Erich-KästnerRealschule, Prinz-Eugen-Straße 76, statt. Für Kinder und Jugendliche ab der 5. Klasse wurden verschiedene Aktionen, beispielsweise Last-Minute-Geschenke basteln, Weihnachtspunsch oder selbstgemachte Crepes, vorbereitet. Die Teilnahme ist kostenlos. Weitere Informationen unter der Rufnummer 07 81/ 948 12 69.

Offenburg im Internet www.offenburg.de

amtsblatt der Stadt offenburg

impressum Herausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Heidi Haberecht Redaktion: Natalie Butz, Telefon 07 81/82 25 72 Wolfgang Reinbold, Telefon 07 81/82 22 00 Anja Walz, Telefon 07 81/82 26 66 offenblatt@offenburg.de Veranstaltungskalender: Sandra Schoch, Telefon 07 81/82 23 33 Telefax 07 81/82 75 82 sandra.schoch@offenburg.de Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptstraße 90, 77652 Offenburg Austräger-Reklamation: Sandra Schoch, Telefon 07 81/82 23 33 Verantwortlich für Anzeigen: Kresse & Discher Medienverlag GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Anzeigenverkauf: Barbara Wagner Telefon 07 81/95 50 45 Telefax 07 81/95 50 50 anzeigen.offenblatt@kd-medienverlag.de Herstellung: Kresse & Discher Medienverlag GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Druck: Druckzentrum Südwest GmbH Auf Herdenen 44 78052 VS-Villingen Vertrieb: PSV Presseservice- & Vertrieb-GmbH Im Oberwald 27a, 79359 Riegel a.K. Telefon 076 42/91 08 13 Telefax 076 42/91 08 40 knoll@psvriegel-gmbh.de Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils samstags kostenlose Verteilung in alle Haushalte Anzeigenschluss: jeweils Di. 17 Uhr Auflage: 29 674

www.offenblatt.de


8.12.2012 3

Politisches Meinungsforum Investition in die Zukunft

Alle Jahre wieder ...

Behutsame Verdichtung

Gut durch den Winter

3000 Unterschriften

Das Entwicklungskonzept Innenstadt ist ein wichtiger Schritt für eine solide, gezielte und nachhaltige Stadtentwicklung. Durch den vorhandenen Sanierungs- und Entwicklungsbedarfanmehreren Stellen in der Stadt ist eine Koordination der Maßnahmen zwingend – vor allem mit dem laufenden Projekt der nördlichen Innenstadt. Nach einer Bestandsaufnahme muss in Arbeitsgruppen unter breiter Beteiligung der Bürgerschaft ein „Masterplan“ diskutiert und entwickelt werden. Das angestrebte Konzept muss Handlungsmöglichkeiten zum Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und zur kulturellen Nutzung aufzeigen. Dazu müssen wir zunächst Stärken und Schwächen der Innenstadt erkunden und den erforderlichen Handlungsbedarf abwägen und definieren. Mit der Erarbeitung dieses Konzepts wird die Entwicklung der Innenstadt für die nächsten Jahrzehnte gesteuert. Wir haben eine enge Abstimmung mit der GEMA (Gesellschaft für Markt und Absatzforschung) angeregt, die Offenburg gut kennt. Wer das Entwicklungskonzept will, muss auch die Mittel bereitstellen, wenn die Verwaltung die Arbeit mit dem vorhandenen Personal nicht leisten kann. Die Ausgabe von 140 000 Euro ist sicher nicht gering, aber das zu erwartende Ergebnis für die Entwicklung unserer Innenstadt rechtfertigt die Ausgabe auch in dieser Höhe. Bis zur Entscheidung im Gemeinderat ist zu hoffen, dass auch die anderen Fraktionen der Mittelbereitstellung zustimmen. Kurt Feger

In der letzten Umweltausschusssitzung befassten sich die Vertreter mit dem „Bericht zur Baumschau und Baumpflege“. Alle Jahre wieder muss man feststellen, dass die Verwaltung mehr Bäume fällen lässt als nachgepflanzt werden. Etwas ärgerlich für den Gartenbesitzer in der Kernstadt, der bei der Verwaltung einen Fällantrag für seinen Baum im Garten stellt und in der Regel eine Ersatzpflanzung leisten muss. Das Budget reicht leider nur für die rund 40 Neupflanzungen, lautete die Antwort der Verwaltung. Logische Folge: mehr Geld für Neupflanzungen in den nächsten Haushalt. Mein Fraktionskollege Heinz Hättig hat im letzten Offenblatt gefragt, was man mit 100 000 Euro Gutes tun könnte, was der Umbau der Kita Bühl im Vergleich zum Neubau mehr kostet. Bei 714 Euro Kosten je nachgepflanztem Baum

Innerstädtische Nachverdichtung ist notwendig und gut. Deshalb waren die Projekte in der Zeller Straße, Albert-Schweitzer-Straße oder Albersbösch unumstritten. Wir Grüne haben unser Ziel für Offenburg im letzten Wahlkampfsobeschrieben:„Durch flächensparendes Bauen und behutsames Nachverdichten in der Stadt wird in den Randgebieten Offenburgs Natur erhalten und weitere Flächenversiegelung vermieden.“ Zur behutsamen Nachverdichtung gehört für uns: • dass das innerstädtische Mühlbachareal zuerst bebaut wird, vor dem heutigen Grüngebiet Seitenpfaden; • dass beim Riedle sechs Wohneinheiten reichen, es müssen keine 12 sein; • dass Innenstadtparks grundsätzlich tabu sind, wie der Bürgerpark und der denkmalgeschützte Park der Villa Bauer • dass Nachverdichtung nicht unbedingt an der Villa HaasGerber stattfinden muss. Zur sinnvollen und behutsamen Nachverdichtung gehört die Darstellung von Baulücken und eine Diskussion im Vorfeld der Bauanträge. Genauso wichtig ist die politische Diskussion über leerstehende Wohnhäuser und Industriebauten – mit dem Ziel, die Gebäude einer neuen Verwendung zuzuführen, auch wenn es keine rechtliche Handhabe gibt. Und in völliger Übereinstimmung mit unserem Wahlprogramm sind wir nach so viel innerstädtischer Verdichtung für den Erhalt des Grüngürtels in Elgersweier. Angelika Wald

Das Schmuddelwetter der letzten Tage rückt sie wieder in den Vordergrund: Die „Armada Orange“ der TBO bei

… wurden gesammelt – wieder einmal. Dies ist kein Zufall, das Abholzen einer weiteren für Offenburg prägenden Gartenfläche stößt auf Unverständnis vieler Bürger/innen, wie so manche andere Maßnahme in der Stadt. Das systematische Zubauen von Henco-Areal, Gefängnis/ Bürgerpark und nun dem Garten der Villa Haas-Gerber verändert die Stadt auf krasse Weise. Der Blick auf das Burgerhof-Areal lässt die Skepsis weiter wachsen. Dies lässt erahnen, wie einschneidend und belastend die Bebauung der nördlichen Innenstadt mit dem Sparkassen-Areal voraussichtlich werden wird, für dessen Erschließung es noch

Gerhard Schröder: „Budget reicht leider nur für rund 40 Neupflanzungen.“

(Durchschnitt 2012) wären dies rund 140 neue Bäume. Ein Lob noch an die Verwaltung: Seit rund einem Jahr arbeitet eine Gruppe von Fachleuten an der Überarbeitung der Baumschutzverordnung aus dem Jahr 1986 – das ist auch gut so! Spannend wird es vor allem bei der Frage, ob die Verordnung auch auf die Ortsteile ausgedehnt wird und nicht wie bisher nur für die Kernstadt gilt. Eigentlich sind es doch alles Offenburger Bäume – auch in den Ortsteilen! Gerhard Schröder

Rudi Zipf: „Liebe Radfahrer, minimiert das Risiko!“

ihrem Großeinsatz auf Offenburgs Straßen und Plätzen, um Laub zu entfernen und die Vorbereitungen zu treffen, um bei Schnee und Eis die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer möglichst zu garantieren. An dieser Stelle einmal herzlichen Dank! Leider kommt es immer wieder vor, dass sie dabei auf Unverständnis stoßen, nur weil ein paar Minuten Wartezeit in Kauf genommen werden müssen. Nun sollte man meinen, dass der gemeine Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Radfahrer, sich ebenfalls auf die frühe Dunkelheit, schlechte Sicht und Behinderung einstellt. Leider Fehlanzeige! Da radelt der Mensch wohl eingepackt, ohne Beleuchtung oder Reflektoren am Rad, womöglich noch dunkel gekleidet auf Straßen und Gehwegen, Radwege möglichst vermeidend, durch die Stadt. Würde bei manchem Überholvorgang von hinten der Fußgänger eine ungeschickte Bewegung machen oder die Richtung leicht verändern, weil Kandidat Lautlos seine Klingel nicht benutzt, wäre der Krankenhausaufenthalt für beide gesichert. Liebe Radfahrer, minimiert das Risiko, die anderen Verkehrsteilnehmer werden es Euch danken. Kommen Sie gut durch den Winter! Rudi Zipf

Sibylle Laurischk: „Bleibt uns, den Bürgern zu danken!“

nicht einmal ein überzeugendes Verkehrskonzept gibt. Offenburg wird erdrückt. Ließ sich die Eiche vor der Villa Haas-Gerber dank eines sachverständlichen Vorschlags von Thomas Bauknecht vor kurzem noch retten, ist der Garten absehbar Geschichte. Ein paar Veränderungen wird die GEMI-Bau zwar vornehmen. Bleibt uns vor allen Dingen, den Bürger/ innen zu danken, die sich für den Erhalt des Ensembles an der Kreuzung Grabenallee/ Zähringer Straße und damit für Offenburg eingesetzt haben. Dem Gemeinderat sind rechtlich die Hände gebunden, die Bauverwaltung hat nichts gemerkt – leider. Sibylle Laurischk


4 8.12.2012

Gesplittete Abwassergebühr kommt! Erfolgreiche Zusammenarbeit der Bürgerschaft mit der Stadtentwässerung Offenburg wird gelobt Robert Häuser von der Firma Schmidt und Häuser GmbH, Wirtschaftsberatung für kommunale Einrichtungen mit Sitz in Nordheim, und Reno Beathalter von der Stadtentwässerung Offenburg haben den Technischen Ausschuss in seiner Sitzung am 5. Dezember umfassend über die Gebührenkalkulation im Zeitrahmen von 2009 bis 2014 und die gesplittete Abwassergebühr informiert. Einstimmig hat der Ausschuss die Gebührenkalkulation der gesplitteten Abwassergebühr der Stadtentwässerung Offenburg in den Gebührenjahren 2009 bis 2012 sowie 2013/2014 vorberaten und dem Gemeinderat empfohlen, die Kalkulation zu beschließen. Außerdem empfahl der Ausschuss, für die Abrechnungsjahre 2009 bis 2012 sowie 2013/2014 die Schmutzwassergebühr in Höhe von 1,49 Euro pro Kubikmeter und die Niederschlagsgebühr von 0,32 Euro pro Quadratmeter festzusetzen. Der Landesdurchschnitt liegt bei der Schmutzwassergebühr bei 1,88 Euro pro Kubikmeter und bei der Niederschlagswassergebühr bei 0,45 Euro pro Quadratmeter.

wird. Insgesamt werden also die Gebührenzahler nicht zusätzlich belastet. Die gebührenfähigen Kosten der Ableitung und Behandlung von Schmutzwasser dividiert durch die verbrauchte Frischwassermenge ergibt die Schmutzwassergebühr pro Kubikmeter verbrauchtes Frischwasser. Die Niederschlagsgebühr pro Quadratmeter angeschlossene überbaute und befestigte Fläche errechnet sich, indem man die gebührenfähigen Kosten der Ableitung und Behandlung von Niederschlagswasser durch die angeschlossene überbaute und befestigte Fläche teilt.

Einstimmig

Gesplittete Abwassergebühr. Versiegelte Flächen werden bei der neuen Abwassergebühr unterschiedlich berechnet. Foto: Heinzmann

Vergleicht man die gesplittete Abwassergebühr mit der bisherigen Gebühr nach dem Frischwassermaßstab, erkennt man, dass

die für den Kalkulationszeitraum 2010 bis 2012 beschlossene Gebühr in Höhe von 2,05 Euro pro Kubikmeter nicht überschritten

Einstimmig empfahl der Ausschuss dem Gemeinderat, die Neufassung der Satzung der Stadt Offenburg über die öffentliche Abwasserbeseitigung zu beschließen. Der Gemeinderat tagt noch vor der Weihnachtspause am 17. Dezember. Gibt das Gremium grünes Licht, wovon auszugehen ist, steht der Einführung der neuen gesplitteten Abwassergebühr ab Januar 2013 nichts mehr im Weg.

Wirtschaftsplan Technische Betriebe 2013

Brückenarbeiten

Der Technische Ausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung am 5. Dezember einstimmig den Wirtschaftsplan 2013 der Technischen Betriebe Offenburg (TBO) für das Wirtschaftsjahr 2013 nach der Betriebssatzung vorberaten. TBOChef Alex Müller stellte dem Ausschuss das Zahlenwerk detailliert vor. Ebenfalls einstimmig empfahl der Ausschuss dem Gemeinderat

Am Dienstag, 18. Dezember, wird die Hauptuntersuchung an der Johannisbrücke (Mühlbachbrücke im Zuge der Hauptstraße vor dem Forum) durchgeführt. Ab etwa 9 Uhr ist dort für rund drei Stunden mit Behinderungen zu rechnen.Am Nachmittag wird die Wirtschaftswegbrücke über die Kinzig beim Sportplatz in Griesheim geprüft. Diese wird hierzu voll gesperrt.

daraufhin folgende Beschlüsse: Der TBO-Wirtschaftsplan 2013 wird im Erfolgsplan in den planmäßigen Erträgen in Höhe von 22072000 Euro, die Aufwendungen werden in Höhe von 21245000 Euro festgesetzt. Abgeschlossen wird mit einem planmäßigen Gewinn in Höhe von 827 000 Euro. Im Vermögensplan werden die Einnahmen auf 4 248 000 Euro,

die Ausgaben auf 4 248 000 Euro festgelegt. Es wird eine Nettokreditaufnahme von 600 000 Euro, eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 555 000 Euro festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf vier Millionen Euro festgelegt. Der Gemeinderat wird vor der Weihnachtspause am 17. Dezember über die Beschlüsse des Wirtschaftsplans abstimmen.

Wirtschaftsplan Stadtentwässerung 2013

Jahresabschluss

Der Technische Ausschuss hat am 5. Dezember einstimmig den Wirtschaftsplan 2013 der Stadtentwässerung Offenburg vorberaten und dem Gemeinderat empfohlen, den Plan zu beschließen. Die Zahlen im Detail: Es sind Einnahmen und

Einstimmig hat der Technische Ausschuss am 5. Dezember vom Jahresabschluss der Stadtentwässerung Offenburg für das Geschäftsjahr 2011 Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss 2011 wurde fristgerecht erstellt.

Ausgaben in Höhe von 4 461 000 Euro vorgesehen. Die für die Stadtentwässerung erforderlichen Investitionen betragen 2 770 000 Euro. Die Ausgaben in Höhe von 4 461 000 Euro werden mit 1 668 000 Euro aus eigenen Mit-

teln finanziert. Durch Darlehensaufnahmen in Höhe von 2 793 000 Euro werden die restlichen Mittel fremdfinanziert. Die Investitionen beinhalten Kanalsanierungen, Neubau von Kanälen und Anlagen in Pumpwerke.


8.12.2012 5

Die Innenstadt im Fokus Ein Entwicklungskonzept für die Offenburger Innestadt ist angestoßen / Breite Bürgerbeteiligung ist geplant Konsens gab es im Haupt- und Bauausschuss am Montag darüber, dass ein Innenstadt-Entwicklungskonzept sinnvoll ist. Parallel zum Verfahren für die Nördliche Innenstadt soll gemeinsam mit der Bürgerschaft ein ganzheitlicher Blick auf die Lebensqualität in Offenburgs City geworfen werden. Strittig war die Zeitschiene sowie die Frage, inwieweit hierzu externe fachliche Begleitung notwendig ist – samt deren Kostenrahmen. Das letzte Wort hat der Gemeinderat am 17. Dezember. Zeitgleich zur Projektentwicklung Nördliche Innenstadt soll mit dem Konzept die weitere positive Entwicklung des Innenstadtraums sichergestellt werden, führte

Ganzheitlicher Blick Stadtentwicklerin Kirstin Niemann aus. „Anspruch und Ziel soll es sein, die Innenstadt als Wohn-, Arbeits-, Einkaufs- und Freizeitraum ganzheitlich zu betrachten und weiter zu etablieren.“ Alle relevanten Nutzer- und Interessengruppen sollen im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses einbezogen werden. Für externe Planer und Moderatoren will die Stadt 140 000 Euro investieren. Fraktionsübergreifend herrschte Konsens darüber, dass so ein Vorgehen sinnvoll ist, um die positive Entwicklung des Innenstadtraums zu sichern. Das Würzburger Planungsbüro von Martin Schirmer, das auch die Entwicklung der Nördlichen Innenstadt begleitet und die Verhältnisse hier bestens kennt, soll in enger Ab-

satz von externen Moderatoren für „überflüssig.“ Mit weniger Zeitdruck könnten das auch die verwaltungsinternen Kräfte schaffen, meinte er mit kritischem Blick auf die Kosten. Grünen-Fraktionsvorsitzende Angelika Wald erinnerte an die Ursprünge und ersten Impulse, die Innenstadt intensiver zu betrachten: an die Stadtkonzepti-

Konzept kommt an

Blick von der Unionbrücke. Die Entwicklung des Innenstadtraums soll aktiv angegangen werden. Foto: Heinzmann

stimmung mit der Stadtverwaltung eine Bestandsanalyse liefern, ehe im ersten Quartal 2013 zur ersten Bürgerinformationsveranstaltung geladen wird. Die Moderation soll das Freiburger Büro Suedlicht übernehmen, Verwaltungsfachleute die Prozesse begleiten. Im März ist eine Bürgerwerkstatt Innenstadt geplant, ehe in einer zweiten Phase die Entwicklungsziele und Handlungsschwerpunkte konkretisiert werden. Vorgesehen sind bis zu zehn Arbeitsgruppen mit insgesamt bis zu 60 Bürgern und 16 Mitgliedern des Gemeinderats. Nach Wertung und Gewichtung der Ziele soll Mitte Juli eine zweite Bürgerwerkstatt durchgeführt werden und die Arbeit in einen „Masterplan“ münden. Danach soll ein Maßnahmenkatalog erarbeitet werden, mit einer zweiten Bürgerinfo im Herbst 2013 der Prozess abgeschlossen und der Maßnahmenkatalog Ende 2013 zur Beratung und Beschlussfassung

dem Planungsausschuss und Gemeinderat vorgelegt werden. Die Kosten für die Begleitung durch ein Planungsbüro liegen bei 83 000 Euro, für Prozessbegleiter und Moderatoren werden 55 000 Euro veranschlagt. 40 000 Euro kann der Fachbereich Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung bereitstellen. 100 000 Euro müssten über den Nachtragshaushalt eingestellt werden. „Wir brauchen dieses Konzept ganz dringend“, unterstrich CDUChef Kurt Feger. Nur so sei es schaffbar, wenn auch nicht ganz billig, eine nachhaltige Entwicklung der Innenstadt sicherzustellen. Für sinnvoll hält er es, auch die GMA (Gesellschaft für Marktund Absatzforschung) einzubeziehen, weil diese die Stadt gut kennt und fundierte Erkenntnisse einspeisen kann. OB Schreiner sagte dies gerne zu. Auch SPD-Stadtrat Bertold Thoma stimmte dem Ansatz zu. Allerdings hält er den Ein-

on Offenburg 21. „Diese war ein Erfolg, auch wenn die Umsetzung teilweise eingeschlafen ist.“ Auch am Riesenerfolg des ebenfalls intern gesteuerten MehrLiN-Prozesses orientierte sie ihre kritische Sicht zum kostenintensiven Einsatz externer Planer und zum straffen Zeitplan. FDP-Chefin Sibylle Laurischk begrüßte die Pläne: „Sachverstand und hochwertige Gestaltung tun Not. Die Bürger müssen aber der Ansatzpunkt sein.“ Besonders die Kompetenz der Bürgergemeinschaften strich sie heraus. Die Kosten sieht auch FWO-Chef Hans Rottenecker kritisch. „Das Konzept ist aber grundsätzlich begrüßenswert.“ Neutrale Moderatoren sind hingegen OB Edith Schreiner wichtig. Auch der breit angelegte Prozess und die hausinterne Personalknappheit sprächen dafür. „Lassen Sie sich auf den spannenden Prozess ein“, warb sie. Das Gremium stimmte der Konzeption schließlich einhellig zu. Bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung gab es auch grünes Licht für eine externe Fachbegleitung und die Mittelbereitstellung von 140 000 Euro.

Kinder aus Albersbösch und Hildboltsweier Das Stadtteil- und Familienzentrum Albersbösch, Altenburger Allee 8, sucht Kinder aus den beiden Stadtteilen Albersbösch und Hildboltsweier, die Lust, Zeit und Interesse haben, beim Umzug der Narrenzunft Waldwurz am Sonntag, 3. Februar 2013, als „Tafelträ-

gerkinder“ mitzumachen. Gebraucht werden „viele, viele Burgerwaldseepiratenkinder“, so Stefan Berndt vom SFZ Albersbösch. Denn für jede am Jubiläumsumzug teilnehmende Gruppe wird ein Kind gebraucht, welches eine Holztafel mit dem Namen der

Gruppe vorneweg trägt. Kinder, die mitmachen, werden einheitlich kostümiert und erhalten auch ein kleines Dankeschön. Weitere Infos gibt es auf der Homepage www.sfz-offenburg.de oder im Siedlerhof bei Irmgard Krocker, Telefon 0781 / 67029.

Schulkinder aus Albersbösch und Hildboltsweier, die sich über das aktuelle Kinderhaus-Programm des SFZ Albersbösch informieren möchten, können dies jetzt auch unter der Homepage www.unserekleine-stadt-offenburg.de/kinderhaus-htm tun.


6 8.12.2012

Firma mit Zukunftsperspektiven Traditionsunternehmen Kirsch Kältetechnik auf Wachstumskurs / Kühlprodukte für Labor- und Gesundheitswesen OB Edith Schreiner besuchte dieser Tage die Firma Kirsch Kältetechnik, die zu den ältesten und traditionsreichsten Offenburger Unternehmen gehört. Begrüßt wurde sie vom geschäftsführenden Gesellschafter Jochen Kopitzke, der das bislang von Georg Kirsch in fünfter Generation geführte mittelständische Familienunternehmen zu Jahresbeginn übernommen hat. Der von Philipp Kirsch 1865 gegründete kleine Handwerksbetrieb beschäftigt heute 72 Mitarbeiter und zählt zu den bundesweit führenden Spezialherstellern von gewerblichen Kühl- und Gefrierschränken für den medizinischen Bereich.

entsprechend hohe Bedeutung messen wir der Aus- und Weiterbildung unserer qualifizierten Fachkräfte bei.“ Die Oberbürgermeisterin würdigte ausdrücklich die erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung der Anfang dieses Jahres vollzogenen Übergabe des Familienunternehmens durch Georg Kirsch an seinen Nachfolger. „In

Generationswechsel

Betriebsbesichtigung. v.l. Hans-Joachim Fomferra, Georg Kirsch, Jochen Kopitzke, Edith Schreiner, Ralf Grundheber. Foto: Heck

Bei einem Werksrundgang erhielt Edith Schreiner einen Ein-

Bauen und Wohnen in Offenburg

Für kleine und große Lebens(t)räume ...

Solide im Bau. Stark im Service. Sicherheit und Verlässlichkeit beim Bauen und Wohnen in Offenburg Franz-Ludwig-Mersy-Str. 5 · D-77654 Offenburg · Tel. 0781 9326610 E-Mail: kontakt@stadtbau.de · Mehr Infos im Web:www.stadtbau.de

blick in die Bandbreite der von Kirsch produzierten Geräte: Das sind neben Medikamenten- und Labor-Kühl- und Gefrierschränken in verschiedenen Modellreihen auch Blutkonserven-Kühlschränke und Blutplasma-Froster. Zu den Kunden gehören Apotheken, Laboratorien und Kliniken ebenso wie die pharmazeutische Industrie im In- und Ausland. „Mit

Kompetenz unseren hochwertigen Produkten rund um das Thema der zuverlässigen Kühlung im Labor- und Gesundheitswesen genießen wir aufgrund unserer Kompetenz, Qualität und Erfahrung sowie unserer umfangreichen Serviceleistungen das Vertrauen unserer Kunden“, erläuterte Kopitzke. „Ohne unsere qualifizierte und hochmotivierte Belegschaft wäre die erfolgreiche Entwicklung unseres Unternehmens in den vergangenen Jahren so nicht möglich gewesen“ führte er aus und ergänzte: „Unsere Mitarbeiter sind unser Wettbewerbsvorteil. Eine

Anbetracht des anstehenden Generationswechsels stehen heute viele inhabergeführte Unternehmen vor dem Problem der geeigneten Nachfolgeregelung zum richtigen Zeitpunkt. Ich freue mich sehr, dass dies im Falle der alteingesessenen und traditionsreichen Firma Kirsch so vorbildlich funktioniert hat und damit wertvolle Arbeitsplätze am Standort Offenburg gesichert werden konnten“, betonte Schreiner. Das Unternehmen gerade auch mit Blick auf die mitunter schon langjährig hier beschäftigten Mitarbeiter auch künftig in guten Händen zu wissen, sei sein zentrales Anliegen gewesen, erläuterte Georg Kirsch, der es sich nicht nehmen ließ, Oberbürgermeisterin Schreiner gemeinsam mit seinem Nachfolger auf dem Werksrundgang zu begleiten. „Neben vielen anderen Aspekten spielte die Absicherung der mittel- und längerfristigen Entwicklungsperspektiven des Unternehmens auch mit Blick auf die betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten hier am Betriebsstandort in der Zeller Straße eine wichtige Rolle bei der Übergabe“, erläuterten Kirsch und Kopitzke. Dabei bedankten sie sich für die konstruktive Unterstützung der Stadt.

Kurse für Führerscheinbewerber Der Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes bietet fortlaufend Kurse für Führerscheinbewerber an. Der nächste Termin ist am Samstag, 15. Dezember, 10 bis

16.30 Uhr im DRK-Lehrsaal in der Ortenbergerstraße 30. Anmeldungen unter Telefon 07 81 / 919 18930 oder übers Internet unter www. kv-offenburg.drk.de.


8.12.2012 7

So sieht ein Stiftungsprojekt aus Stiftungskapital der Offenburger Bürgerstiftung wächst / Theaterprojekt berührte das Publikum im Salmen Eine etwas andere Stifterversammlung haben die Mitglieder der Offenburger Bürgerstiftung St. Andreas am vergangenen Freitag, 30. November, erlebt. „Elsa – ich darf nicht sprechen“ , inszeniert von Annette Müller und von der Stiftung gefördert, ausgezeichnet mit dem DeutschenAmateurtheaterpreis2012, wurde im Salmen aufgeführt. Stiftungsratsvorsitzende OB Edith Schreiner konnte in ihrer Eröffnungsrede die Zahl von 281 Stiftern nennen, die für die Bürgerstiftung aktiv sind. Für insgesamt 140 000 Euro neues Stiftungskapital ging der Dank an die Stiftungsbotschafter und an alle neuen Stifter/innen. Das Stiftungskapital beträgt nun rund 4,05 Millionen Euro. Hinzu kommt ein Immobilienvermögenvon460 000 Euro. Damit kann, wie Vorstandssprecher Armin Fink ausführte, das bisherige Förderniveau trotz rückläufiger Zinserträge gehalten werden. „Elsa – ich darf nicht sprechen“ ist die in beeindruckenden Bildern erzählte Geschichte der aus Gra-

Emotionen und Bilder. Annette Müller bringt in ihren Inszenierungen ausdrucksstarke Bilder auf die Bühne. Bei „Elsa – ich darf nicht sprechen“ wird das Publikum ins Stück mit einbezogen. Foto: Reinbold

fenhausen/Ortenau stammenden Elsa Santo, die noch im November 1944 ins KZ Ravensbrück deportiert wird. Erst 2008 erhält ihre

Kurz Notiert

Bürgerstiftung

ConText

Mit neuen Aktionen macht die Bürgerstiftung St. Andreas auf sich aufmerksam. Das Weingut Schloss Ortenberg hat einen Stiftungswein abgefüllt: einen Spätburgunder Kabinett trocken, Jahrgang 2011. Die Flasche kostet acht Euro, zwei gehen an die Bürgerstiftung. Und die Juwelierin und Erst-Stifterin Andrea Kuhn hat eine „Offenburg-Uhr“ entworfen. Sie kostet 70 Euro, der Erlös in Höhe von 20 Euro geht an die Offenburger Bürgerstiftung.

Die Reihe „ConText – Lesungen und Vorträge zu Zeitfragen“, von Volkshochschule und Stadtbibliothek Offenburg in diesem Jahr zum zweiten Mal veranstaltet, geht in die zweite Halbzeit. Am nächsten Mittwoch, 12. Dezember, 19 Uhr, referiert Stefan Schmidt, Uni-Klinikum Freiburg, im Auditorium der St. Josefsklinik. Er spricht über das Thema „Achtsamkeit – ein Weg aus der Beschleunigung“. Der Eintritt an der Abendkasse beträgt acht Euro.

Auszeichnung

Weihnachtsgeschenke

„Elsa – ich darf nicht sprechen“ hat beim Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“, ausgeschrieben vom Bündnis für Demokratie und Toleranz, einen Preis in Höhe von 2000 Euro gewonnen. Preisverleihung ist im nächsten Jahr.

Am Samstag, 8. Dezember, 9 bis 14 Uhr, verkauft der Zonta-Club liebevoll verpackte Geschenke mit hochwertigen Artikeln vor der Parfümerie Weber, Hauptstraße 53. Der Erlös der Aktion kommt vollständig dem Weißen Ring e.V. Ortenau zugute.

Tochter Johanna eine kleine „Entschädigung“. Elsa war bereits 1961 an den Folgen ihrer Haft gestorben: wehrlos, krank, hilfsbe-

dürftig. Die Aufführung des Theaters im Gewölbe in Kooperation mit Offenburger Schulen war große Theaterkunst.

Messe Offenburg präsentiert

Eislaufhalle Offenburg 27. Okt. 2012 bis 24. Feb. 2013

www.eislaufhalle-offenburg.de


8 8.12.2012

Ortenau – einmalige Weinregion Winfried Köninger verfasst „Weinparadies Ortenau“ / Einheimische und Touristen können Kulturgut erkunden Er hat einen seit längerer Zeit gereiften Plan in die Tat umgesetzt: Winfried Köninger, ehemaliger Geschäftsführer des Weinguts Schloss Ortenberg und hervorragender Kenner der Ortenau, schrieb eine handliche Broschüre. Titel: Weinparadies Ortenau, Wohlfühl- und Genussregion im Herzen Badens. „Der Wein ist Impulsgeber einer ganzen Region“, so Köninger bei der Buchvorstellung im Weingut Schloss Ortenberg. Die Ortenau wird von ihrer weintouristischen Seite her vorgestellt. Landrat Frank Scherer, der ein Grußwort beigesteuert hat, schätzt besonders die Passagen zur Zukunft der Weinwirtschaft. Hier nimmt Köninger eine klare politische Position ein: „Die derzeitige Anbauregelung sollte konsequent verteidigt werden.“ Eine Flächenausdehnung würde für den arbeitswirtschaft-

Im Herzen Badens. Landrat Frank Scherer, Gunia Wassmer vom Weinparadies Ortenau e.V., Winfried Köninger, Hans Roschach von Reiff. Foto: Reinbold

lich aufwändigeren Steillagenweinbau zur Existenzfrage. Darüber hinaus füllt das handliche

Werk mit einer Erst-Auflage von 4000 Exemplaren, das für erschwingliche 12 Euro erworben

werden kann, eine Lücke. Sehr anschaulich wird das „Terroir“ der Ortenau beschrieben: saure Böden, reichlich Niederschläge, hohe Sonnenscheindauer und größere Temperaturgegensätze Tag und Nacht. Kurz und prägnant erhalten die Reb- und Weinsorten ihren Platz: vom Blauen Spätburgunder über den Riesling bis hin zur ältesten Rebsorte, dem Muskateller. Gewürdigt werden natürlich die Regionen der Ortenau. Hier sind die Adressen der Weingüter ebenso zu finden wie die Termine der Wein- und Hoffeste. Eine Übersichtskarte zur Badischen Weinstraße und zum Ortenauer Weinpfadrundetdiesessehrpersönliche und auf langjähriger Erfahrung beruhende Buch ab. Es gibt natürlich einen Hinweis darauf, wo die Antwort auf die Frage zu finden ist, warum „die Ortenau als Weinregion so einmalig“ ist …

Klaviersonaten

// Energiewende – mit uns Ökostrom aus der Region Unsere Photovoltaik-Anlagen >> stehen für eine zukunftsorientierte Technologie

Im Rahmen ihrer Reihe „Kammermusik an der Kinzig“ lädt die evangelische Matthäusgemeinde am Sonntag, 9. Dezember, zur Konzertmatinee ein. Im Mittelpunkt stehen dieses Mal Klaviersonaten von Domenico Scarlatti, Joseph Haydn und Wolfgang Amadeus Mozart. Die Straßburger Konzertpianistin Lara Erbès baut dabei eine musikalische Brücke zwischen italienischem Barock und Wiener Klassik. Gleiche Grundtonarten verbinden die einzelnen Werke. Das Konzert beginnt um 11.15 Uhr nach dem Gottesdienst im Ökumenischen Gemeindezentrum Weier, Johannesweg. Der Eintritt ist frei.

Magnifikat

>> werden von Handwerkern aus der Region installiert >> liefern Ökostrom für 680 Haushalte >> sparen rund 860.000 kg CO 2 im Jahr www.e-werk-mittelbaden.de

Der Figuralchor Offenburg führt am Samstag 8., und am Sonntag, 9. Dezember, jeweils um 18 Uhr in der evangelischen Stadtkirche das „Magnifikat“ in der Vertonung von J.S. Bach und John Rutter auf. Karten im Vorverkauf (18 Euro) bei La Musica, Lange Straße 38.


8.12.2012 9

Geisterdiskussion Willi Wunsch, Ortsvorsteher von Zell-Weierbach, schaltet sich mit Schreiben vom 5. Dezember in die Diskussion um den Kirchweg östlich des Weingartenfriedhofs ein. „In den vergangenen Tagen machte die Diskussion um die Verlegung eines kleinen Stücks des ehemaligen Kirchwegs von Fessenbach zur Weingartenkirche viel Wirbel. Der zirka 700 Meter lange Fußweg, der auch im südlichen Teil teilweise über nicht dinglich gesichertes Privatgelände führt, soll in Höhe des Friedhofs Zell-Weierbach auf einer Strecke von zirka 100 Metern mit dem parallel verlaufenden breiten Friedhofsweg zusammengelegt werden. Dies ist ein einzelner Punkt von vielen vorgeschlagenen Maßnahmen, die eine angemessene Aufwertung des ehemaligen kirchlichen Friedhofs derzeit verhindert oder verzögert.“

Wertigkeit? Wunsch weiter: „Seit vielen Jahren beklagen sich Friedhofsbesucher über den nicht zufriedenstellenden Zustand des Friedhofs. Wegen fehlender Finanzmittel konnten die notwendigen Sanierungen nicht durchgeführt werden.“ Mittlerweile sei der Friedhof in das Eigentum der Stadt Offenburg übergegangen, ein Konzept zur Sanierung liege vor, Geld stehe zur Verfügung. „Jedoch war nun einigen Leuten der Erhalt eines kleinen, 100 Meter langen und ein Meter breiten geteerten Wegstücks zwischen beiden Friedhöfen wichtiger als die dringend notwendige Sanierung des Friedhofs inklusive der pietätvollen Totenkultur. Frage der Wertigkeit? Ich halte dies für eine Geisterdiskussion. Die nachhaltige Sanierung des alten kirchlichen Friedhofs, die Totenruhe und eine angemessene Totenund Friedhofskultur dulden keinen öffentlichen Weg mitten durch den Friedhof.“ Aus fehlendem Feingefühl seien Gründe gegen diesen öffentlichen Weg bisher nicht genannt worden: frei laufende, bellende Hunde während einer Beerdigung oder eines Grabbesuchs, laute Mopeds, lautstarke Wandergruppen.

A-CAppellA-FormAtion AuF Heimspiel

High Five kehren in die heimatlichen Gefilde zurück. Deutschlands jüngste professionelle A-Cappella-Band tritt am morgigen Sonntag, 9. Dezember, um 19 Uhr mit ihrem Programm „Heimspiel – Mundesjugendspiele“ mit neuen Songs in der Oberrheinhalle auf. Nachdem die fünf Jungs schon mehrfach die Offenburger Reithalle und dann die Oberrheinhalle gefüllt haben, sind sie inzwischen bundesweit und darüber hinaus bekannt. Ihre eigenen deutschen Texte sind mal witzig und mal nachdenklich, ihre Pointen überraschend und abwechslungsreich. Auch musikalisch bestechen (v. l.) Ulrich Stoll, Lukas Luem, Sebastian Hug, Jannis Kirchner und Hannes Herrmann mit einer ganzen Reihe von Ohrwürmern und

greifen dabei auf die unterschiedlichsten Genres zurück, von Rock’n’Roll bis House, von Heavy Metal bis Volksmusik. Dass High Five 2010 beim Internationalen A-Cappella-Festival im österreichischen Graz mit dem zweiten Platz in der Kategorie „Comedy“ ausgezeichnet worden ist, unterstreicht das hohe Niveau der Newcomer. Mit dem im Oktober 2010 erschienenen zweiten Studioalbum „Dreh die Boxen auf“ und dem zweiten abendfüllenden Bühnenprogramm „Mundesjugendspiele“ beweisen die Jungmusiker, dass sie erwachsener geworden sind – ohne dabei ihre Frische zu verlieren. Tickets für das morgige Konzert gibt es noch an der Abendkasse. Foto: Veranstalter

Kurz notiert

Adventsnachmittag

Die Malteser laden ihre Fördermitglieder samt Begleitung am Sonntag, 9. Dezember, 14.30 bis 17 Uhr, zum Adventsnachmittag ins Pfarrzentrum Weingarten, Franz-Schmidt-Straße 1. Anmeldung: Telefon 07 61/455 25-10.

Versicherungsfragen

Kostenlose Hilfestellung bei Versicherungsfragen gibt es vom Experten Peter Schäfer am Freitag, 14. Dezember, 9 bis 11 Uhr, im Seniorenbüro, Kornstraße 3. Telefonische Anmeldung: 07 81/82-22 22

Führung

Senioren können die Stadtbibliothek am Samstag, 15. Dezember, 10.30 Uhr, in einer kostenlosen Führung mit Thekla Fey kennenlernen. Telefonische Anmeldung bis 13. Dezember unter 07 81/82-22 22.

Clever fahren mit dem 00

8,

€ den ganzen Tag lang Busse, Trams und Nahverkehrszüge im Ortenaukreis und in Straßburg nutzen! Schon ab

TGO ei Ihrer b s o f In Weitere

6 43 9 5 0 8 0781 /

Erhältlich als:

EUROPASS 24h = 8,00 € EUROPASS-Family 24h = 12,00 €


10 8.12.2012 Amtlicher Teil

Kurz Notiert

Kindersafari

Am Dienstag, 11. Dezember, geht es für Kinder im Alter von fünf bis neun Jahren um 15 Uhr im Museum im Ritterhaus auf Safari nach Afrika. Im Anschluss wird ein Löwe getöpfert. Gebühr: vier Euro. Telefonische Anmeldung: 07 81/82-25 77.

Weihnachtsbräuche

Werner Mezger, Universität Freiburg, hält am Dienstag, 11. Dezember, um 19.30 Uhr im Museum im Ritterhaus einen Vortrag über Bräuche der Advents- und Weihnachtszeit. Karten ausschließlich an der Abendkasse für vier, ermäßigt drei Euro.

Kunstgespräch

Am Mittwoch, 12. Dezember, sind Künstlerinnen und Sammlerinnen, die sich dem Surrealismus verschrieben haben, um 19.30 Uhr Thema in der Reihe der Kunstgespräche der Kunstschule Offenburg. Weitere Informationen und Anmeldung unter der Rufnummer 07 81/93 64-320 oder im Netz: www.kunstschule-offenburg.de.

Kamera-Streifzug

Die Kunstschule bietet am Donnerstag, 13. Dezember, 19.30 bis 22 Uhr, einen Streifzug mit der Kamera durch das nächtliche Straßburg. Benötigt werden Kamera (analog oder digital) und Stativ. Kosten: 22,50 Euro. Telefonische Anmeldung: 07 81/93 64-320.

Kerzenziehen

Im Gemeindehaus der Evangelischen Erlösergemeinde, Wichernstraße 6, können sich Interessierte zum Kerzenziehen treffen. Termine: Donnerstag, 13. Dezember, 15 bis 18 Uhr, und Freitag, 14. Dezember, 15 bis 18 Uhr sowie 19 bis 22 Uhr. Die Kosten richten sich nach dem Gewicht der Kerzen.

Studienreise

Die VHS Offenburg bietet in Kooperation mit dem Partnerschaftsverein „Die Brücke“ vom 23. bis 29. März 2013 eine Studienreise nach London und Borehamwood an. Informationen und Anmeldung über die VHS, telefonisch (0781/9364-200) oder per E-Mail (anmeldung@vhs-offenburg.de).

Sauna Mo Di Mi Do Fr Sa So

13 - 22 Uhr 9 - 22 Uhr 9 - 21 Uhr 10 - 21 Uhr 9 - 22 Uhr 9 - 19 Uhr 9 - 18 Uhr

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Offenes Verfahren nach § 3 EG 1. Vorhaben: 2. Auftraggeberin:

Vergabe von Postdienstleistungen Stadt Offenburg Fachbereich Zentrale Dienste Hauptstraße 90, 77652 Offenburg Sachbearbeiterin: Laureanne Hoeltzel Telefon 07 81/82-23 97, Fax 07 81/82-65 58 E-Mail laureanne.hoeltzel@offenburg.de 3. Vergabeverfahren: Offenes Verfahren – zugleich EG-Ausschreibung 4. Ort der Ausführung: Offenburg 5. Art und Umfang Abholung der Postsendungen, Freimachung der Leistung: der unsortierten Postsendungen, Beförderung an die Adressaten, monatliche Abrechnung nach Kostenstellen, Bereitstellung von Versandtaschen oder sonstigen Behältnissen 6. Lose: Los 1: Briefe, Pakete etc. Los 2: Förmliche Zustellung 7. Ausführungsfrist: 1. April bis 31. Dezember 2013 8. Angebotsausgabe und Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Einreichungs- bzw. Zentrale Vergabestelle, Wilhelmstraße 12, Eröffnungsstelle: 77654 Offenburg, Zimmer 125, Telefon 07 81/82-22 59 oder 82-23 16, Fax 07 81/82-75 13 E-Mail: irene.wanner@offenburg.de oder brigitte.dufner@offenburg.de 9. Entgelt für die 10 Euro je Doppelfertigung Angebotsunterlagen: einschließlich Postversand Zahlung: bar, Verrechnungsscheck oder Überweisung auf das Konto Nr. 34 116, BLZ 664 500 50, Sparkasse Offenburg/Ortenau. Eine Entschädigung wird nicht erstattet. 10. Planeinsicht/Auskünfte: siehe Ziffer 2 11. Sprache: Deutsch 12. Angebotseröffnung: 18. Januar 2013, 10 Uhr, Ort siehe Ziffer 8 13. Zahlungsbedingungen: nach § 17 VOL/B und den besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen 14. Rechtsform der gesamtschuldnerisch haftend Bietergemeinschaft: mit bevollmächtigtem Vertreter 15. Nachweis der siehe Ausschreibungsunterlagen: Bietereignung: - Formblatt KommEG (D) EigE - Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001: 2000 oder gleichwertig - Lizenz nach §§ 5, 6 PostG 16. Ablauf der Zuschlagsfrist: 29. März 2013 17. Sonstige Angaben: Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl-FriedrichStraße 17, 76133 Karlsruhe.

Stellenausschreibung Die Stadt Offenburg sucht eine/n

Verwaltungsfachangestellte/n (100 %) Verwaltungsfachangestellte/n (50 %)

Hallenbad Mo geschlossen Di 10 - 22 Uhr Mi 10 - 20 Uhr Do 6.30 - 20 Uhr (8 - 10 Uhr nur für Damen) Fr 10 - 22 Uhr Sa 9 - 18 Uhr So 9 - 18 Uhr

Stegermattstraße 11 77652 Offenburg Telefon 0781 - 91 93 38-0

Weitere Infos zu den Saunatagen und besonderen Sauna-Angeboten unter

ffenburg.de .tbo-o w w w

für den Bereich Bußgeldstelle Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint im Internet unter www.offenburg.de/Stellenausschreibungen. Auskunft erteilt der zuständige Teamleiter Daniel Hetzel unter Telefon 07 81/82-22 46.

Rechtsstreit ist erledigt In der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung um die Kündigung eines ehemaligen Mitarbeiters der Technischen Betriebe Offenburg (TBO) haben sich die beiden Par-

teien vergleichsweise geeinigt, das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember 2012 zu beenden. Der Rechtsstreit zwischen den Parteien ist damit erledigt.


8.12.2012 11 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Satzung der Stadt Offenburg zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde in der Fassung vom 4.12.2006, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 1. April 2010 Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 68), der §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 68), und des § 4 Abs. 3 des Landesgebührengesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 895), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 313, 325), hat der Gemeinderat der Stadt Offenburg in der Sitzung am 19. November 2012 folgende Satzung beschlossen: §1 § 4 zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde (Gebührenverzeichnis) erhält folgende Fassung: (1) Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach der dieser Satzung beigefügten Anlage. Für öffentliche Leistungen, für die die Gebührenverzeichnisse keine besonderen Verwaltungsgebühren vorsehen und die nicht gebührenfrei sind, können Gebühren bis 10.000,00 Euro erhoben werden. (2) Die Gebühr soll die mit der öffentlichen Leistung verbundenen Verwaltungskosten aller an der Leistung Beteiligter decken. Die Gebührenhöhe bemisst sich insoweit nach dem Verwaltungsaufwand und, soweit das Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg vom 1. Dezember 2009 (EAP BW) keine Anwendung findet, nach der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung. (3) Vorbehaltlich einer besonderen Regelung sind für eine Wertgebühr der Verkehrswert oder die Baukosten zum Zeitpunkt der Beendigung der Leistung oder eine andere hierfür geeignete Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen. Der/die Gebührenschuldner/in hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises kann die Behörde den Wert auf Kosten des/der Gebührenschuldners/in schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen. (4) Wenn der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung abgelehnt wird, wird eine Gebühr in Höhe von einem Zehntel bis zum vollen Betrag der Verwaltungsgebühr erhoben, sofern die Anlage keine besondere Regelung trifft. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit der Behörde abgelehnt, wird keine Verwaltungsgebühr erhoben. (5) Sofern die Anlage keine besondere Regelung trifft, wenn der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung zurückgenommen wird oder die öffentliche Leistung aus sonstigen Gründen unterbleibt, wird eine Gebühr in Höhe von einem Zehntel bis zur halben Gebühr erhoben, wenn mit der sachlichen Bearbeitung begonnen, die Erbringung der öffentlichen Leistung aber noch nicht beendet war. (6) Für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen, Siegeln, Abschriften, Fotokopien sowie für die Erteilung von Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen von Rechtsvorschriften und sonstigen allgemeinen Anordnungen gilt das Gebührenverzeichnis zur Verwaltungsgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. §2 Die Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde (Gebührenverzeichnis) erhält folgende Fassung: Gebühren der unteren Baurechtsbehörde lfd. Gebührengegenstände Nr.

Gebühr

von

bis

Mindestgebühr

Bauvoranfrage 1

Erteilung eines Bauvorbescheides in % der Baukostensumme nach DIN 276, Kostengruppen 300 und 400, ausgehend von den am Ort der Bauausführung zum Zeitpunkt der Genehmigung incl. des Wertes von Eigenleistungen entstehenden Kosten, aufgerundet auf volle tausend

2

Wenn der Gebührenberechnung Baukosten nicht zugrunde gelegt werden können

0,25 %

190,00 €

1.850,00 €

Baugenehmigungsverfahren 3

4

Erteilung einer Baugenehmigung, in % der Baukostensumme nach DIN 276, Kostengruppen 300 und 400, ausgehend von den am Ort der Bauausführung zum Zeitpunkt der Genehmigung entstehenden Kosten incl. des Wertes von Eigenleistungen, aufgerundet auf volle tausend, incl. Bauüberwachung und bis zu zwei Abnahmen auf der in Ziffer 3 genannten Grundlage

0,70 %

Wenn der Gebührenberechnung Baukosten nicht zugrunde gelegt werden können

190,00 €

190,00 € 3.250,00 €

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 4a

Erteilung einer vereinfachten Baugenehmigung, in ‰ der Baukostensumme (Baukosten gem. Definition s. Ziff. 3)

4b

Wenn der Gebührenberechnung Baukosten nicht zugrunde gelegt werden können

0,50 % 130,00 € 2.400,00 €

130,00 €

5

Entscheidungen nach Betriebssicherheitsverordnung

130,00 € 1.100,00 €

6

Naturschutzrechtliche, wasserrechtliche und immissionsschutzrechtliche Entscheidungen

130,00 € 4.500,00 €

Verlängerungen und Wiedererteilungen 7

Verlängerung der Geltungsdauer von Genehmigungen und Bauvorbescheiden

1/4 von Ziff. 1 bzw. 2 oder Ziff. 3 bzw. 4

130,00 €

8

Wiedererteilung von Genehmigungen und Bauvorbescheiden

1/2 von Ziff. 1 bzw. 2 oder Ziff. 3 bzw. 4

130,00 €

9

Werbeanlagen, je Anlage

130,00 € 5.000,00 €

Kenntnisgabeverfahren 10

Bestätigung zum Eingang vollständiger Unterlagen im Kenntnisgabeverfahren

11

zuzüglich Angrenzeranhörung, pro Angrenzer

180,00 €

300,00 €

12

Baurechtliche Entscheidungen über Befreiungen, Ausnahmen, Erleichterungen, Abweichungen

13

Baulasten

65,00 €

14

Abgeschlossenheitsbescheinigung

65,00 € 1.500,00 €

15,00 €

Befreiungen, Ausnahmen, Erleichterungen, Abweichungen 130,00 € 4.000,00 € 300,00 €


12 8.12.2012 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen lfd. Gebührengegenstände Nr.

Gebühr

von

bis

Mindestgebühr

Abnahmen, Baukontrolle, Wiederkehrende Prüfungen 15

Jede weitere Bauabnahme über den Umfang von Nr. 3 hinaus und vom Bauherrn zu vertretender erfolgloser Abnahmeversuch

65,00 €/Std.

16

Abnahme fliegender Bauten

65,00 €

300,00 €

17

Brandverhütungsschau und wiederkehrende Prüfungen

65,00 €

600,00 €

Bauordnungsbehördliche Maßnahmen 18

Baueinstellung, Untersagung, Abbruchverfügung

130,00 € 1.000,00 €

19

Sonstige Anordnungen im Rahmen des Bauordnungsrechts

130,00 €

600,00 €

Denkmalschutz 20

Denkmalschutzrechtliche Genehmigung (öffentliches Interesse)

21

Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben

22

Untersagungs- u. Erhaltungsverfügungen

Gebührenfrei 65,00 € 1.000,00 € 130,00 € 1.000,00 €

Soweit die Gebühren nach den Baukosten berechnet werden, ist von den Kosten nach DIN 276 Teil 4 Kostengliederung Nr. 300 - 469 (Ausgabe Juni 1993) auszugehen, die am Ort der Bauausführung im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung zur Erstellung des Vorhabens erforderlich sind, einschließlich des Wertes etwaiger Eigenleistungen (Material und Arbeitsleistung). Die Baukosten sind auf volle 1.000 € aufzurunden. Zu den Bau- und Herstellungskosten gehört die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer.

§3 Die Anlage 2 zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde (Gebührenverzeichnis) erhält folgende Fassung: Gebühren der Abteilung Ordnungswesen und Zentrales Bürgerbüro lfd. Nr.

Gebührengegenstände

Gebühr

von

bis

1.2

Gaststättenrecht

1.2.1

Gaststättenerlaubnis (§ 2 GastG)

350,00 €

5.500,00 €

1.2.2

Befristete Gaststättenerlaubnis bis zu einem Jahr (§ 3 Abs. 2 GastG)

350,00 €

550,00 €

1.2.3

Stellvertretererlaubnis (§ 9 GastG)

1.2.4

Vorläufige Gaststättenerlaubnis (§ 11 GastG)

270,00 €

550,00 €

1.2.5

Vorläufige Stellvertretererlaubnis (§ 11 GastG)

1.2.6

Zulassung von Ausnahme von der Verpflichtung zum Ausschank alkoholfreier Getränke (§ 6 Satz 2 GastG)

20,00 €

340,00 €

1.2.7

Gestattung (§ 12 GastG)

1.2.8

Zulassung von Ausnahmen vom Verbot der Anmietung von Räumen bei Straußenwirtschaften (§ 6 Abs. 2 GastVO)

20,00 €

200,00 €

1.2.9

Zulassung von Ausnahmen von den Sperrzeitvorschriften für einzelne Betriebe (§ 12 Satz 1 GastVO)

20,00 €

65,00 €

1.2.9.2 Regelmäßige Sperrzeitverkürzung bzw. Sperrzeitaufhebung

17,00 €

100,00 €

1.2.10

Untersagung der Beschäftigung einer Person (§ 21 Abs. 1 GastG)

20,00 €

340,00 €

1.2.11

Entscheidung zur Beschäftigung von Personen (§ 13 Abs. 2 GastVO)

20,00 €

340,00 €

1.2.12

Auflagen und Anordnungen (§§ 5, 12 Abs. 3 GastG, § 12 Satz 2 GastVO)

65,00 €

550,00 €

1.2.13

Verlängerung von Fristen zum Betrieb der Gaststätte (§§ 8 Satz 2, 9 Satz 2, 24 Abs. 1 Satz 3 GastG)

20,00 €

200,00 €

1.3

Gewerberecht

1.3.1

Erteilung einer Empfangsbescheinigung (§ 15 Abs. 1 GewO) – zusätzlich Aufforderung zur Gewerbeanzeige je Schreiben

2.000,00 €

1.2.9.1 Sperrzeitverkürzung für einzelne Tage

65,00 € 50,00 € 34,00 €

34,00 €

20,00 € 12,00 €

1.3.2

Erlaubnis zum Betrieb von Privatkrankenanstalten (§ 30 GewO)

500,00 €

1.3.3

Erlaubnis zur Schaustellung von Personen (§ 33 a GewO)

130,00 €

340,00 €

1.3.4

Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Abs. 1 GewO)

130,00 €

1.500,00 €

1.3.5

Geeignetheitsbestätigung (§ 33 c Abs. 3 GewO) – zusätzlich bei Aufforderung zur Antragsstellung

1.3.6

Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeiten (§ 33 d Abs. 1 GewO)

65,00 €

1.500,00 €

1.3.7

Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens (§ 33 i GewO)

450,00 €

1.650,00 €

130,00 €

340,00 €

120,00 € 20,00 €

1.3.8

Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- oder Pfandvermittlungsgewerbes (§ 34 Abs. 1 GewO)

1.3.9

Erlaubnis zum Betrieb des Bewachungsgewerbes (§ 34 a Abs. 1 und 2 GewO) - für Einzelunternehmer - für juristische Personen - Überprüfung der Bewachungsperson je Person

1.3.10

Erlaubnis zum Betrieb des Versteigerungsgewerbes (§ 34 b Abs. 1 und 2 GewO)

130,00 €

1.3.11

Öffentliche Bestellung von Versteigerern (§ 34 b Abs. 5 GewO)

130,00 €

340,00 €

1.3.13

Schließungsverfahren von Betrieben (z. B. Gaststätten, Spielhallen) (§ 15 Abs. 2 GewO)

65,00 €

2.500,00 €

65,00 €

2.500,00 €

1.3.14

Gewerbeuntersagung sowie Entscheidungen (§ 35 GewO)

1.3.15

Gestattung der Wiederausübung eines untersagten Gewerbes (§ 35 Abs. 6 GewO)

1.3.16

Erlaubnis zur Stellvertretung konzessionierter oder angestellter Personen (§ 47 GewO)

1.3.17

Erteilung einer Reisegewerbekarte (§ 55 GewO)

1.3.18

Erteilung einer Zweitschrift/Ersatz der Reisegewerbekarte (§ 60 c Abs. 2 GewO)

1.3.18a Erweiterung der Reisegewerbekarte 1.3.19

Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte (§55 b Abs. 2 GewO)

800,00 € 1.000,00 € 25,00 € 340,00 €

130,00 €

340,00 €

65,00 €

340,00 €

75,00 €

250,00 €

50,00 € 25,00 € 25,00 € 250,00 Fortsetzung auf Seite 17


www.offenburg.de

Nr. 12, 8. Dezember 2012

Miteinander anstatt nebeneinander Jüngere und Ältere gemeinsam im ehrenamtlichen Einsatz / Der Bund fördert das Projekt Mehrgenerationenhaus

„Kochlust“ ist eines von vielen generationsübergreifenden Projekten in Offenburg.

Foto: Mehrgenerationenhaus

der die ganze Initiative angestoßen hatte und eine Anschubfinanzierung leistet, entschied sich seinerzeit für diesen Begriff. Zumindest die Idee ist auf fruchtbaren Boden gefallen: In Deutschland gibt es inzwischen rund 550 Projekte mit diesem Namen. Eines von ihnen ist in Offenburg angesiedelt. Zentrale Anlaufstellen sind das Seniorenbüro und das Stadtteil- und Familienzentrum Innenstadt. Weil sich beide Einrichtungen bereits als „Marken“ etabliert haben, werden sie nicht umbenannt. Mit dem MGH soll der ehrenamtliche Einsatz von Menschen jeden Alters ermöglicht, gefördert und unterstützt werden. Der Unterschied zum Seniorenbüro besteht darin, dass sich nicht nur die

ältere Generation angesprochen fühlen soll, sondern auch jüngere Menschen und Familien. Der Bund gibt bestimmte Themen vor. Zunächst ging es um haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Taschengeldbörse oder die Seniorenwerkstatt. In den kommenden beiden Jahren bilden Alter und Pflege sowie Integration und Bildung weitere Schwerpunkte. Der potenzielle Interessenkreis ist beim Mehrgenerationenhaus umfassend und senkt damit die Schwellenangst. Der Kurs „Kochlust“, der vor allem junge Väter mit ihren Kindern an den Herd locken will, hätte als Angebot des Seniorenbüros nicht funktioniert. Als Angebot des Mehrgenerationenhaus hingegen läuft’s, berichtet

Möglichst vielen Menschen bürgerschaftliches Engagement schmackhaft zu machen, ist das Ziel des Offenburger Mehrgenerationenhauses (MGH), das seit 2008 besteht. Bis Ende 2014 wird das Projekt vom Bund in einer zweiten Förderphase mit 30 000 Euro pro Jahr unterstützt, 10 000 Euro steuert die Stadt Offenburg bei. Kerstin Niermann ist die Ansprechpartnerin der Einrichtung. Immer wieder wird die DiplomPädagogin mit der Frage konfrontiert, wo denn das Mehrgenerationenhaus steht? Und ob das etwas mit generationsübergreifendem Wohnen zu tun habe? Die Bezeichnung sei nicht ganz so glücklich gewählt, so Niermann. Der Bund,

Mit freundlicher Unterstützung:

Hermann Kälble. Der Chef des Stadtteilzentrums Innenstadt bildet mit Rainer Aalfeld vom Seniorenbüro die Leitung des MGH. Gearbeitet wird mit verschiedenen Kooperationspartnern, zum Beispiel dem Kinderschutzbund oder dem Ernährungszentrum. Die große Kunst wird in den nächsten Jahren darin bestehen, die Menschen auf die Projekte aufmerksam zu machen. „Ich bin davon überzeugt, dass sich die Leute engagieren wollen“, zeigt sich Niermann optimistisch: „Doch viele wissen gar nicht wie.“ Außerdem werde zunehmend projektbezogen agiert: „Die Einsatzfreude lässt nicht nach, aber sie ändert ihr Erscheinungsbild.“ Nur ein Bruchteil der Projekte bringt tatsächlich jüngere und ältere Menschen an einen Tisch, etwa wenn die Senioren ihre Berufserfahrung weitergeben und die Jugendlichen den Umgang mit dem Handy erklären. Es handelt sich eher um ein Nebeneinander, so die Erfahrung der Fachleute. Doch wenn dieses Nebeneinander im selben Haus stattfindet, ergeben sich daraus durchaus generationsübergreifende Begegnungen. INTERESSE?

Wer ehrenamtlich tätig werden möchte und eine Aufgabe sucht, kann sich bei der „Börse für bürgerschaftliches Engagement“ des MGH informieren. Es besteht die Möglichkeit, ein eigenes Gesuch zu formulieren und ins Netz zu stellen. Internet: www.mgh-offenburg.de


8.12.2012

„Offenburg steht sehr gut da!“ Kinderbetreuung wird 2013 weiter ausgebaut: 100 Plätze für die Ein- und Zweijährigen/Investition: 3 bis 3,5 Millionen Euro Der Ausbau der Kinderbetreuung kommt nicht rasch genug voran, zeigen neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Danach wurden am 1. März 2012 bundesweit558 000Kleinkinder in öffentlich geförderten Institutionen betreut, das entspricht einem Anteil von 27,6 Prozent der Kinder unter drei Jahren. Bis Mitte 2013 sollen für 35 Prozent dieser Altersgruppe Betreuungsplätze bereitgestellt sein. Wie es in Offenburg aussieht, wollte die FAMILIENBLATTRedaktion von Michael Hattenbach wissen, städtischer Fachbereichsleiter Bürgerservice und Soziales. Wenn Sie an den 1. August kommenden Jahres denken, wie ist Ihnen dann zumute? Michael Hattenbach: Da kann ich ruhig schlafen. Das darf ich in aller Demut sagen, weil in Offenburg bereits lange vor meiner Zeit als Fachbereichsleiter, nämlich bereits 2005/2006, mit dem Ausbau begonnen sowie nach und nach ergänzt und erweitert wurde. Das Thema scheint der Stadt Offenburg offensichtlich besonders am Herzen zu liegen – woran liegt’s? Hattenbach: Ein klarer Verdienst von Oberbürgermeisterin Edith Schreiner, die die politische Zielrichtung vorgegeben hatte, von Bürgermeister Christoph Jopen, der die strategische Umsetzung plante, und von meinem Vorgänger Bernhard Schneider, der das GanzemitseinenMitarbeiterinnen organisatorisch durchzog. Offenburg steht sehr gut da, wobei man berücksichtigen muss, dass in Großstädten ganz andere Dimensionen herrschen. In München zum Beispiel gibt es bereits einen Abdeckungsgrad von 50 Prozent bei den Ein- bis Dreijährigen, und trotzdem reicht das Angebot nicht aus. Durchschnittszahlen taugen nichts. Wenn für eine kleine Schwarzwaldgemeinde gefordert wird, 30 Prozent abzudecken und die Gemeinde entsprechend Plät-

ze zur Verfügung stellt, wird die Kita leerstehen, das ist vorprogrammiert. Wie ist denn das Verhältnis von Angebot und Nachfrage in Offenburg? Hattenbach: In den vergangenen drei Jahren ist der Bedarf bei den Zweijährigen langsam, aber stetig gestiegen. Hier betreuen wir bereits 56 Prozent der Kinder in unseren Krippen. Bei den Einjährigen liegen wir bei 18 Prozent. Unsere Kitas sind zu 95 Prozent ausgelastet, wir können also noch aufnehmen. Bis Ende 2013 wollen wir weitere 100 Plätze für die Einund Zweijährigen schaffen, damit wir der steigenden Nachfrage gerecht werden. Dafür müssen wir 3 bis 3,5 Millionen Euro in die Hand nehmen. Michael Hattenbach: „Man darf nicht aus dem Auge verlieren, dass die Qualität stimmen muss.“

Krippe ist nicht gleich Krippe – was macht eine gute Kleinkinderbetreuung aus? Hattenbach: Ja, man darf bei all der Quotendiskussion und den Ausbaubemühungen nicht aus dem Auge verlieren, dass die Qualität stimmen muss. Wir brauchen ausreichend und gut ausgebildete Erzieher und Erzieherinnen. Noch haben wir die Möglichkeit, genügend Personal zu rekrutieren. Aber es könnte eng werden. Auch die Bezahlung muss stimmen. Hier haben wir allerdings nicht viel Spielraum, da wir an den Tarif gebunden sind. Wie wichtig ist die Kontinuität in der Betreuung? Hattenbach: Gerade bei den Krippenkindern ist es extrem wichtig, dass die Kinder eine Bezugsperson haben. Da mögen die Erzieherinnen noch so gut sein, wenn das Kind jeden Tag von einer anderen

Bezugsperson betreut wird, dann ist das ein Qualitätsmangel. Parallel dazu verfolgen wir gute Konzepte. Ähnlich wie bei den über Dreijährigen, wo wir mit einem Konzept arbeiten, das auf die hohen Leistungsressourcen und die Lerninteressen der Kinder baut, erarbeiten wir ein Konzept für die Krippe. Wichtige Inhalte sind die Bindung zum Kind, eine gute Eingewöhnung und der Austausch mit den Eltern. Das sind die Faktoren, die den Alltag in der Krippe bestimmen. Natürlich müssen auch die räumlichen Bedingungen stimmen. Die Umgebung muss warm sein, buchstäblich und im übertragenen Sinne. Auch die Ernährung muss kindgerecht sein. Gibt es Möglichkeiten zur Kontrolle? Hattenbach: Stichproben macht höchstens der Kommunalverband für Jugend und Soziales, das frühere Landesjugendamt. Wir sorgen für eine gute Beratung. Barbara Klement als Sachgebietsleiterin ist hier die Ansprechpartnerin. Außerdem sind wir gut vernetzt. Nichts ist so gut, als dass es nichtnochbesserwerdenkönnte – wo sehen Sie Nachholbedarf? Hattenbach: Der Personalschlüssel ist stets ein strittiges Thema, mit dem wir uns immer wieder auseinandersetzen. Wir hätten gerne mehr männliche Erzieher,

viele Kinder erleben ja gar keine Väter mehr. Wir schauen uns die Kitas kontinuierlich bezüglich baulichen Verbesserungen an. Ein wichtiges Ziel haben wir erreicht, indem wir den Zugang für die Einund Zweijährigen finanziell erleichtert haben. Erfreulich ist die gute Zusammenarbeit zwischen der Stadt und allen Trägern. Die Kirchen haben die gleiche Gebührengestaltung wie wir. Wir arbeiten daran, dass die Familienförderung auch bei den freien Trägern zum Einsatz kommt. Gibt es eigentlich auch Platz für Kinder bis zu einem Jahr? Hattenbach: Nein, es ist Beschluss des Gemeinderats, für die ganz Kleinen keine Plätze in den Kitas anzubieten. Das ist aus entwicklungspsychologischer Sicht auch richtig so. Es gab es bislang auch keine Nachfrage. Besteht Bedarf, sind die Tageseltern zur Stelle. Lässt sich schon abschätzen, ob sich die Einführung des Betreuungsgeldes aufs Anmeldeverhalten auswirken wird? Hattenbach: Nein, das müssen wir abwarten. Möglich ist schon, dass die Kitazahlen weniger ansteigen, als wir vor diesem Beschluss gerechnet haben. Da aber die gesetzlichen Grundlagen noch nicht geschaffen sind, müssen wir abwarten und die Auswirkungen beobachten.

Glückliche Kinder in den Offenburger Krippen.

Fotos (2): Siefke


8.12.2012

Barrieren und Hindernisse abbauen Andreas Burgert diskutiert beim Runden Tisch „behindertenfreundliches Offenburg“ mit / Bewusstsein fördern Die Stadt Offenburg wird in den kommenden Monaten mehrere Flyer zum behindertenfreundlichen Offenburg herausgeben. Schwerpunkte bilden die Gastronomie und die Einkaufsstadt. Wie Menschen mit einem Handicap derzeit in der Stadt zurechtkommen, wollte die FAMILIENBLATT-Redaktion von Andreas Burgert erfahren, der seit 45 Jahren im Rollstuhl sitzt. Der 49-jährige Bohlsbacher kennt sich wie kaum ein zweiter im Stadtgebiet aus. Vor allem in Sachen Stufen ist Andreas Burgert ein Experte. – Denn bereits ein kleiner Treppenabsatz bildet eine unüberwindliche Hürde für das Vorstandsmitglied der Behindertensportgruppe Offenburg (BSG), das sich aus naheliegenden Gründen für behinderte Menschen einsetzt. Andreas Burgert erkrankte als kleiner Junge an Kinderlähmung, mit den Folgen muss er bis heute leben. Sein hartes Schicksal hat ihn jedoch nicht verbittert, im Gegenteil: Sein Kampf für die Rechte Behinderter scheint ihm immer wieder aufs Neue Kraft zu geben. Einiges wurde in den vergangenen Jahrzehnten erreicht. Als Andreas Burgert mit 18 Jahren zum ersten Mal wählen durfte, kam er in kein Wahllokal hinein. Rampen oder Aufzüge – Fehlanzeige. Der junge Mann musste im Auto sein Kreuzchen machen und drückte den Umschlag „mit viel Gottvertrauen“ einem städtischen Mitarbeiter in die Hand, der das Dokument in die Urne warf. Wenn er mit seiner Mutter einkaufen ging, musste er oft draußen im Rollstuhl sitzen bleiben und warten, weil er keine Chance hatte, in das Geschäft hineinzukommen. Seine Mutter brachte ihm die Klamotten auf die Straße – und der Sohn entschied sich vor dem Laden für den Pullover, der ihm gefiel. „Da hat sich wahnsinnig viel getan“, freut sich Andreas Burgert. Aber es gibt auch mancherorts Nachbesserungsbedarf. Dass im Zuge der Neugestaltung des Marktplatzes nicht alle Anrainer die Chance genutzt haben, einen

möglich – zwei Mal pro Jahr getagt. Am Austausch nehmen Vertreter der Stadtverwaltung ebenso teil wie Menschen mit Behinderung.

Vorteile für Alle

Andreas Burgert vor der behindertengerechten Toilette in der Spitalstraße. Foto: Siefke

ebenerdigen Eingang in ihr Lokal oder Geschäft zu schaffen, löst bei Burgert Kopfschütteln aus. Er sucht sich gezielt diejenigen Läden aus, deren Besitzer sich sichtbar Gedanken zum Thema Behindertenfreundlichkeit gemacht haben. Wobei der gelernte Bürokaufmann durchaus auch Nachsicht walten lässt. Wenn es sich um ein altes Gebäude handelt, sei verständlich, dass die Besitzer Kosten und Nutzen abwägen müssten. Bei Neubauten andererseits sei nicht

Chancen nutzen nachvollziehbar, wenn Barrierefreiheit keine Priorität habe. Böse Absicht vermutet Andreas Burgert in den allerseltensten Fällen. In seinen Augen handelt es sich um Gedankenlosigkeit der nicht behinderten Zeitgenossen. So wurde zum Beispiel jüngst die Geschäftsstelle eines Kreditinstituts umgebaut und feierlich eröffnet. Menschen im Rollstuhl haben keine Chance, im Thekenbereich in der Eingangshalle die Tischhöhe zu erreichen. Warum wurde nicht eine Theke niedriger gebaut, fragt sich Andreas Burgert. Behindertengerechte Toilettenanlagen sind ebenfalls ein wichtiges Anliegen. Bei herkömmlichen WCs sind die Türen fünf bis sechs Zentimeter zu schmal, um mit ei-

nem durchschnittlich breiten Rollstuhl hineinzukommen. Die Tür sollte nach außen aufgehen, außerdem müssen an der Toilette Halterungen angebracht sein. Eine neue Anlage findet sich in der Spitalstraße. Mit einem genormten, so genannten Euro-Schlüssel lässt sich die Tür öffnen. Offensichtliche Barrieren und Hindernisse sind das eine – zum Beispiel müsse darauf geachtet werden, dass auf den Gehwegen nicht überall Werbeständer herumstehen, für sehbehinderte und blinde Menschen werden die Tafeln zu einer „Tortur ohne Ende“. Es gehe aber auch um die Barrieren im Kopf – und deren Abbau. Beim Besuch eines Restaurants sei es für Menschen mit Sehschwäche eine schöne Erfahrung, wenn sich die Bedienung die Zeit nehme, in aller Ruhe die Speisekarte vorzulesen. Grundsätzlich sollten Menschen mit Einschränkung genauso respektiert und angenommen werden wie Menschen ohne Handicap. Das ist eine der zentralen Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (siehe Infobox). Und darum geht es auch der Stadt Offenburg, die im Jahr 2003 auf Initiative von Oberbürgermeisterin Edith Schreiner den Runden Tisch „behindertenfreundliches Offenburg“ eingerichtet hat. Seither wird – wenn

Unter ihnen Andreas Burgert, der davon überzeugt ist: „Was für behinderte Menschen gut ist, kommt auch anderen zugute.“ Aufzüge und Rampen seien auch eine Hilfe für Eltern mit Kinderwagen oder ältere Menschen mit Rollator. Die Schranken im Kopf abzubauen, den Gedanken der Inklusion voranzubringen, fördert das gute Miteinander in einer offenen Gesellschaft. Auch wenn er immer wieder Grund hat sich aufzuregen: Alles in allem zieht Andreas Burgert eine positive Bilanz. Und freut sich als begeisterter Schwimmer schon aufs neue Kombibad: „Ich bin ganz zuversichtlich, dass das, was machbar ist, umgesetzt wird.“ STICHWORT

Behindertenrechtskonvention (BRK) Das 2006 bei der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete und 2008 in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (auch: Behindertenrechtskonvention, BRK) ist ein bis 30. Juni 2011 von 100 Staaten und der EU durch Ratifizierung, Beitritt (accession) oder (im Fall der EU) formale Bestätigung (formal confirmation) abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe bzw. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Im Übereinkommen finden sich neben grundlegenden Teilen der allgemeinen Menschenrechte, wie dem Recht auf Leben oder dem Recht auf Freizügigkeit, viele spezielle Bestimmungen,dieaufdieLebenssituation behinderter Menschen eingehen.

Quelle: Wikipedia


8.12.2012

Termine für Familien auf einen Blick Ohne Gewähr – Änderungen sind noch kurzfristig möglich!

DEZEMBER 2012 ➜Sprachförderung: Griffbereit – für Eltern mit Kindern ab 1 Jahr Termin: mittwochs, 10 – 11.30 Uhr Ort: SFZ Innenstadt, Stegermattstr. 26 ➜Stadtteiltreffpunkt: Café Rabe Termin: donnerstags, 14.30 – 17.30 Uhr Ort: Gemeindehaus, Wichernstraße 6 ➜Offenburger Weihnachtsmarkt Termin: bis Freitag, 23. Dezember,

11 – 21 Uhr

Ort: Marktplatz ➜Eislaufen Termin: bis Sonntag, 24. Februar Ort: Eislaufhalle, Schutterwälder Str. 3

Kosten: 1,50 – 4,50 Euro Infos: www.eislaufhalleoffenburg.de

➜Kindertheater: Der Krimi vom Weihnachtsmann Termin: Mittwoch, 12. und Donners-

tag, 13. Dezember, 10 und 15 Uhr Ort: Reithalle, Kulturforum

Kosten: 9,05 bis 11,25 Euro ➜Offenburger Weihnachtscircus Termin: 21. Dezember bis 6. Januar,

15.30 und 19.30 Uhr Ort: Messeplatz Kosten: 15 – 35 Euro

JANUAR 2013 ➜Familienführung: Die Dreikönigskrippe Termin: Sonntag, 6. Januar, 11 Uhr Ort: Museum im Ritterhaus, Ritterstr. 10 Kosten: 4 Euro ➜Sing und red‘ mit mir – Sprachspatzen Termin: Mittwoch, 9. und 23. Januar,

9.30 – 11.30 Uhr Ort: SFZ Albersbösch, Altenburger Allee 8

Info und Anmeldung: Tel. 0781/953511 ➜Frühstückstreff Termin: Freitag, 11. und 25. Januar,

9 – 10.15 Uhr

Ort: SFZ am Mühlbach, Vogesenstr. 14a ➜Familienfrühstück Termin: Mittwoch, 16. und 30. Januar,

9.30 – 11 Uhr Ort: SFZ Albersbösch, Altenburger Allee 8

➜Theater für Kinder ab 5 Jahren: Michel in der Suppenschüssel Termin: Dienstag, 22. Januar, 15 Uhr Ort: SFZ Stegermatt, Badstraße 55 Kosten: Kinder 3 Euro,

Erwachsene 3,50 Euro

➜Backtag in Nordwest Termin: Freitag, 25. Januar, 14 – 16 Uhr Ort: SFZ am Mühlbach, Vogesenstr. 14a ➜35. Offenburger Narrentag

Termin: Samstag, 26. Januar Ort: Innenstadt ➜Kindertheater: Timm Thaler Termin: Sonntag, 27. Januar, 16 Uhr,

und Montag, 28. Januar, 10 Uhr

Ort: Reithalle, Kulturforum Kosten: 9,05 bis 11,25 Euro

FEBRUAR 2013 ➜Kinderfasent Termin: Freitag, 1. Februar, 15 – 17 Uhr Ort: St. Fidelis-Saal, Straßburger Str. 39 ➜Familienführung: Reklame zu Urgroßvaters Zeiten Termin: Sonntag, 3. Februar, 11 Uhr Ort: Museum im Ritterhaus, Ritterstr. 10 Kosten: 4 Euro ➜Umzug: 33 Jahre Narrenzunft Waldwurz Termin: Sonntag, 3. Februar, ab 11.11 Uhr Ort: Albersbösch ➜Sing und red‘ mit mir – Sprachspatzen Termin: Mittwoch, 6. und 20. Februar,

9.30 – 11.30 Uhr

Ort: SFZ Albersbösch, Altenburger Allee 8 Info und Anmeldung: Tel. 07 81/95 35 11 ➜Schmutziger Donnerstag Termin: Donnerstag, 7. Februar,

9.59 – 11 Uhr

Ort: SFZ am Mühlbach, Vogesenstr. 14a ➜Närrisches Treiben Termin: Donnerstag, 7., und Freitag,

8. Februar

Ort: Uffhofen ➜Familienfrühstück Termin: Mittwoch, 13. und 27. Februar,

9.30 – 11 Uhr

Ort: SFZ Albersbösch, Altenburger Allee 8 ➜Backtag in Nordwest Termin: Freitag, 15. Februar, 14 – 16 Uhr Ort: SFZ am Mühlbach, Vogesenstr. 14a ➜Frühstückstreff Termin: Freitag, 22. Februar,

9 – 10.15 Uhr

Ort: SFZ am Mühlbach, Vogesenstr. 14a ➜Kindertheater: Die Bremer Stadtmusikanten Termin: Dienstag, 26. Februar,

10 und 15 Uhr

Ort: Reithalle, Kulturforum Kosten: 9,05 bis 11,25 Euro

MÄRZ 2013 ➜Familienführung: XYLON - Holzschnitt Termin: Sonntag, 3. März, 11 Uhr Ort: Städtische Galerie, Amand-Goegg-

Straße 2, Kulturforum

Kosten: 4 Euro ➜Sing und red‘ mit mir –

Sprachspatzen Termin: Mittwoch, 6. und 20. März,

9.30 – 11.30 Uhr

Ort: SFZ Albersbösch, Altenburger Allee 8 Info und Anmeldung: Tel. 07 81/95 35 11 ➜Frühstückstreff Termin: Freitag, 8. und 22. März,

9 – 10.15 Uhr

Ort: SFZ am Mühlbach, Vogesenstr. 14a ➜Kindertheater: Die grandiosen Abenteuer der tapferen Johanna Holzschwert Termin: Sonntag, 10. März, 16 Uhr, und

Montag, 11. März, 10 Uhr

Ort: Reithalle, Kulturforum Kosten: 9,05 bis 11,25 Euro ➜Familienfrühstück Termin: Mittwoch, 13. und 27. März,

9.30 – 11 Uhr

Ort: SFZ Albersbösch, Altenburger Allee 8 ➜Theater für Kinder ab 5 Jahren: Filipa unterwegs Termin: Freitag, 15. März, 14.30 Uhr Ort: SFZ Uffhofen, Espenstraße 1 Kartenreservierung: Tel. 07 81/95 78 11 ➜Familientag: Komm und schau! XYLON - Holzschnitt Termin: Sonntag, 17. März, 11 Uhr Ort: Städtische Galerie, Amand-Goegg-

Straße 2, Kulturforum

Kosten: 1 Euro Materialbeitrag ➜Puppenparade Ortenau: Herr Zeisig und der kleine Hund Termin: Sonntag, 17. März, 11 Uhr, Ort: Salmen, Lange Straße 52 ➜Puppenparade Ortenau: Plattschuss Termin: Sonntag, 17. März, 17 Uhr Ort: Salmen, Lange Straße 52 ➜Puppenparade Ortenau: Däumelinchen Termin: Dienstag, 19. März, 10 und

15 Uhr Ort: Salmen, Lange Straße 52 Kosten: 5 – 7 Euro

➜Backtag in Nordwest Termin: Freitag, 22. März, 14 – 16 Uhr Ort: SFZ am Mühlbach, Vogesenstr. 14a ➜Flohmarkt Termin: Donnerstag, 28. März Ort: Marktplatz

APRIL 2013 ➜Sing und red‘ mit mir – Sprachspatzen Termin: Mittwoch, 3. und 17. April,

9.30 – 11.30 Uhr

Ort: SFZ Albersbösch, Altenburger Allee 8 Info und Anmeldung: Tel. 07 81/95 35 11 ➜Familienführung: Am seidenen Faden Termin: Sonntag, 7. April, 11 Uhr

Ort: Museum im Ritterhaus, Ritterstr. 10 Kosten: 4 Euro ➜Familienfrühstück Termin: Mittwoch, 10. und 24. April,

9.30 – 11 Uhr

Ort: SFZ Albersbösch, Altenburger Allee 8 ➜Frühstückstreff Termin: Freitag, 12. und 26. April,

9 – 10.15 Uhr

Ort: SFZ am Mühlbach, Vogesenstr. 14a ➜Verkaufsoffener Sonntag Termin: Sonntag, 14. April, 13 – 18 Uhr Ort: Innenstadt ➜Kindertheater: Neues von Herrn Bello Termin: Dienstag, 23. April, 10 und 15 Uhr Ort: Reithalle, Kulturforum Kosten: 9,05 bis 11,25 Euro

MAI 2013 ➜Halbmarathon: Badenova-Lauftag Termin: Sonntag, 5. Mai Ort: Innenstadt ➜Familienführung: Geh du den Frühling suchen Termin: Sonntag, 5. Mai, 11 Uhr Ort: Museum im Ritterhaus, Ritterstr. 10 Kosten: 4 Euro ➜Flohmarkt Termin: Mittwoch, 8. Mai Ort: Innenstadt ➜Familienfrühstück Termin: Mittwoch, 8. und 22. Mai,

9.30 – 11 Uhr

Ort: SFZ Albersbösch, Altenburger Allee 8 ➜Frühstückstreff Termin: Freitag, 10. Mai, 9 – 10.15 Uhr Ort: SFZ am Mühlbach, Vogesenstr. 14a ➜Sing und red‘ mit mir – Sprachspatzen Termin: Mittwoch, 15. und 29. Mai,

9.30 – 11.30 Uhr

Ort: SFZ Albersbösch, Altenburger Allee 8 Info und Anmeldung: Tel. 07 81/95 35 11 ➜Treff-Kick-Turnier Termin: Freitag, 17. Mai Ort: SFZ Albersbösch, Treff am

Wichernhügel

Aktuelle Veranstaltungen unter www.offenburg.de/ Veranstaltungen

IMPRESSUM Inhaltliche Verantwortung: Michael Hattenbach, Bürgerservice & Soziales; Koordination: Anja Walz, OFFENBLATT-Redaktion; Grafik/Herstellung: Kresse & Discher Medienverlag, Marlener Straße 2


8.12.2012 17 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen lfd. Nr.

Gebührengegenstände

Gebühr

von

bis

1.3.20

Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht (§ 55 a Abs. 1 Nr. 1 GewO)

25,00 €

1.3.21

Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht anlässlich Sonderveranstaltungen (§ 55 a Abs. 2 GewO)

25,00 €

250,00 €

1.3.24

Festsetzung von Messen, Spezialmärkten, Jahrmärkten sowie Volksfesten

200,00 €

400,00 €

1.3.25

Änderung oder Aufhebung der Festsetzung von Märkten, Messen und Ausstellungen

130,00 €

400,00 €

1.3.26

Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister (analog Melderegister)

34,00 €

340,00 €

1.3.26a Ersatzbescheinigung/Bescheinigung bei Änderung eines nicht meldepflichtigen Vorgangs 1.4

250,00 €

10,00 € 7,50 €

Handwerksrecht Handwerksuntersagung (§ 16 HWO)

1.5

Jugendschutz

1.5.1

Ausnahmen vom Verbot des Aufenthalts von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren in Gaststätten (§ 4 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 JugendschutzG)

34,00 €

200,00 €

1.5.2

Ausnahmen vom Verbot der Anwesenheit von Kindern und Jugendlilchen bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 JugendschutzG)

34,00 €

200,00 €

1.5.3

Anordnung der Abwesenheit von Kinder und Jugendlichen an jugendgefährdenden Veranstaltungen (§ 7 JugendschutzG)

34,00 €

340,00 €

1.5.4

Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren für Kinder oder Jugendliche durch jugendgefährdende Orte (§ 8 JugendschutzG)

34,00 €

340,00 €

1.6

Kampfhunde

1.6.2

Überprüfung der Hundehaltung gemäß POLVOgH

1.6.3

Erlaubnis für Kampfhunde nach §§ 3 und 4 POLVOgH

1.6.4

Ausnahmen nach der POLVOgH

1.6.5

65,00 €

200,00 €

130,00 €

550,00 €

65,00 €

340,00 €

Auflagen nach der POLVOgH

200,00 €

400,00 €

1.6.6

Maßnahmen bezüglich auffälliger Tiere

200,00 €

400,00 €

1.7

Ladenschlussgesetz

1.7.1

Ausnahmegenehmigungen zum Feilbieten von Waren an Sonn- und Feiertagen (§ 10 LadSchG)

65,00 €

680,00 €

1.7.2

Ausnahmegenehmigungen zum Feilbieten von Waren zum sofortigen Verbrauch (§ 20 Abs. 2 a LadSchG)

50,00 €

275,00 €

1.10

Polizeirecht

1.10.1

Ausnahmen von den Vorschriften der Polizeiverordnung für die Große Kreisstadt Offenburg

65,00 €

340,00 €

1.10.2

Erteilung von Platzverweisen

65,00 €

130,00 €

1.10.3

Verfügungen zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

65,00 €

2.500,00 €

1.10.4

Prüfung von polizeirechtlich relevanten Veranstaltungen

65,00 €

2.500,00 €

1.10.5

Rückforderungen der Kosten für Tiertransporte

130,00 €

340,00 €

65,00 €/Std.

1.11

Sonn- und Feiertagsgesetz

1.11.1

Erteilung von Befreiungen von Arbeits- und Veranstaltungsverboten gem. § 12 Sonn- und FeiertagsG

1.11.2

Befreiung von verbotenen Tätigkeiten während des Hauptgottesdienstes (§ 7 Abs. 2 Sonn- und FeiertagsG)

20,00 €

34,00 €

1.11.3

Befreiung vom Tanzverbot an bestimmten Feiertagen (§ 11 Sonn- und FeiertagsG)

20,00 €

100,00 €

75,00 €

340,00 €

100,00 €

340,00 €

1.12

Titel, Orden und Ehrenzeichen Genehmigung zum Erwerb (Sammeln von Orden und Ehrenzeichen) (§ 14 Abs. 2 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen)

2

100,00 €

Waffenrecht

2.1

Ausstellung einer grünen WBK für Jäger Langwaffen (§ 13 Abs.3 WaffG) und 1. oder 2. Kurzwaffe (§ 13 Abs. 2 WaffG)

65,00 €

2.2

Ausstellung einer grünen Waffenbesitzkarte (WBK) für Sportschützen/Jäger ab 3. Kurzwaffe, sonstige Berechtigte/ Brauchtumsschützen (§§ 10 Abs. 1, § 8, 14 Abs.1 Satz 2, Abs. 2, 3 und 16 Abs. 1 WaffG)

85,00 €

2.3

Ausstellung einer grünen WBK für Erben (§§ 10 Abs. 1, 20 Abs. 1 WaffG)

2.4

Ausstellung einer Vereins-WBK (§ 10 Abs. 2 S. 2 WaffG)

85,00 € 100,00 €

2.5

Ausstellung einer roten WBK für Sammler (§ 17 Abs. 2 WaffG)

400,00 €

2.6

Ausstellung einer roten WBK für Sachverständige (§ 18 Abs. 2 WaffG)

340,00 €

2.7

Ausstellung einer gelben WBK für Sportschützen (§ 14 Abs. 4 WaffG)

100,00 €

2.8

Ausstellung einer gelben Folge-WBK für Sportschützen (§ 14 Abs. 4 WaffG)

100,00 €

2.9

Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins (§ 10 Abs. 3 S. 2 WaffG)

2.10

Ausstellung eines Waffenscheins für Bewachungsunternehmer (§ 28 Abs. 1 WaffG)

340,00 € 250,00 €

65,00 €

2.11

Ausstellung Waffenschein (§§ 10 Abs. 4, 19 Abs. 2 WaffG)

2.12

Ausstellung eines kleinen Waffenscheins zum Führen von SRSWaffen (§ 10 Abs. 4 S. 4 WaffG)

2.13

Ausstellung einer Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene waffenrechtliche Erlaubnis

65,00 €

2.14

Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (§ 32 Abs. 6 WaffG)

65,00 €

65,00 €

2.15

Ausnahme für noch nicht vorhandenes Blockiersystem, § 20 Abs. 7 WaffG

40,00 €

2.16

Ausnahme von Alterserfordernis nach §§ 3 Abs. 3 und 27 Abs. 4 WaffG

65,00 €

2.17

Ausnahme von Handelsverboten (Vertrieb/Überlassen auf Märkten, Messen, im Reisegewerbe etc.) (§ 35 Abs. 3 letzter Satz WaffG)

2.18

Ausnahme von dem Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (§ 42 Abs. 2 WaffG)

2.19

Eintragung eines oder mehrerer Blockiersysteme, § 20 Abs. 3 S. 2 WaffG

20,00 €

2.20

Eintragung einer Mitinhaberschaft in eine WBK (§ 10 Abs. 2 S. 1 WaffG

34,00 €


18 8.12.2012 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen lfd. Nr.

Gebührengegenstände

Gebühr

2.21

Eintrag einer Berechtigung zum Erwerb einer Kurzwaffe für Jäger ohne Bedürfnisprüfung (1. oder 2. Kurzwaffe) (§§ 10 Abs. 1 S. 1 und 13 Abs. 2 S. 2 WaffG)

34,00 €

2.22

Eintrag einer Berechtigung zum Erwerb einer Waffe mit Bedürfnisprüfung (Kurz- und Langwaffen) (§ 10 Abs. 1 S. 1, § 8 und § 14 Abs. 1 S.2, Abs. 2, 3 WaffG)

65,00 €

2.23

Eintrag einer oder mehrerer Langwaffen für Jäger nach Erwerb aufgrund Jagdschein (ohne Bedürfnisprüfung) (§ 13 Abs. 3 WaffG)

34,00 €

2.24

Eintrag einer Waffe in eine Waffenbesitzkarte aufgrund bestehender Erwerbsberechtigung (Sportschützen alle Waffen einschließlich Erwerb aufgrund gelber WBK/Jäger Kurzwaffen, Sammler, sonstige Erwerbsberechtigte) § 10 Abs. 1a WaffG

20,00 €

2.25

Austrag einer Waffe aus einer WBK (§ 34 Abs. 2 S. 2 WaffG)

20,00 €

2.26

Eintrag eines Wechsel- oder Austauschlaufes oder einer Wechseltrommel gleichen oder kleineren Kalibers in eine WBK (Anl. 2, Abschn. 2, Nr. 2.1 und 2.2)

20,00 €

2.27

Eintrag der Munitionserwerbsberechtigung in eine Waffenbesitzkarte (§ 10 Abs. 3 S. 1 WaffG)

20,00 €

2.28

Eintrag/Austrag einer/mehrerer Waffen aus einem/in einen Europäischen Feuerwaffenpass und sonstige Änderungen (§ 34 Abs. 2 S. 2 WaffG)

25,00 €

2.29

Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten (Schießerlaubnis) (§ 10 Abs. 5 WaffG)

2.30

Erlaubnis nach § 16 Abs. 2 WaffG (Führen von Waffen durch Brauchtumsschützen)

100,00 € 100,00 €

von

bis

75,00 €

340,00 €

2.31

Erlaubnis nach § 16 Abs. 3 WaffG (Schießerlaubnis für Brauchtumsschützen)

2.32

Erlaubnis zur Herstellung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition (§ 21 Abs. 1 WaffG)

100,00 €

2.500,00 €

2.33

Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen oder Munition (Waffenhandelserlaubnis) (§ 21 Abs. 1 WaffG)

100,00 €

2.500,00 €

2.34

Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Herstellen, Bearbeiten oder Instandsetzen von Schusswaffen ( § 26 Abs. 1 WaffG)

100,00 €

2.500,00 €

2.35

Erlaubnis zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte einschließlich Abnahmeprüfung § 27 Abs. 1 WaffG

100,00 €

500,00 €

2.36

Erlaubnis zum Verbringen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder erlaubnispflichtiger Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes (§ 29 Abs. 1 Einfuhr) und Erlaubnis zur Durchfuhr durch den Geltungsbereich des Gesetzes (§ 30 Abs. 1 WaffG)

45,00 €

2.37

Erlaubnis zum Verbringen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder erlaubnispflichtiger Munition aus dem Geltungsbereich des Gesetzes (§ 31 Abs. 1 WaffG Ausfuhr)

45,00 €

2.38

Erlaubnis zum Verbringen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder erlaubnispflichtiger Munition zu Waffenherstellern/ Waffenhändlern in einem anderen Mitgliedsstaat durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 WaffG (§ 31 Abs. 2 WaffG).

100,00 €

2.39

Erlaubnis zur Mitnahme von erlaubnispflichtigen Schusswaffen/Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes durch den Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpasses (§ 32 Abs. 1, 2 WaffG)

25,00 €

100,00 €

680,00 €

65,00 €

300,00 €

2.40

Erteilung einer Erlaubnis nach § 32 Abs. 4 WaffG (Mitnahmeerlaubnis Drittstaatangehörige)

2.41

Verlängerung eines Waffenscheins für Bewachungsunternehmer (§ 28 Abs. 1 WaffG)

275,00 € 125,00 €

2.42

Verlängerung Waffenschein §§ 10 Abs. 4 WaffG

2.43

Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (§ 32 Abs. 6 WaffG)

2.44

Änderung/Umschreibung des Sammelthemas auf einer roten WBK (§ 17 Abs. 2 WaffG)

45,00 €

34,00 € 275,00 €

2.45

Anerkennung eines Lehrgangsanbieters, § 3 Abs. 3 AWaffV

2.46

Anordnung nach § 25 Abs. 2, § 36 Abs. 6, § 37 Abs. 1, § 39 Abs. 3 oder § 46 WaffG

65,00 €/Std. 65,00 €/Std.

2.47

Anordnungen zur Sicherstellung/Einziehung von Gegenständen (§ 40 Abs. 5 WaffG)

2.48

Bescheinigungen nach § 28 Abs. 3 und 4 WaffG

2.49

Festsetzung eines unbefristeten Waffenbesitzverbotes nach dem Waffengesetz inklusive Sicherstellung / Einziehung von Gegenständen (§ 41 Abs. 1 und 2 WaffG)

65,00 €/Std.

2.50

Gebühr für die Ablehnung aus anderen Gründen als Unzuständigkeitsgründen oder bei Zurücknahme von Anträgen auf Vornahme von Amtshandlungen nach Beginn der sachlichen Bearbeitung, jedoch vor deren Beendigung

65,00 €/Std.

2.51

Regel- und Sonderprüfungen nach § 12 Abs. 1 AWaffV Schießstättenüberprüfung (Regelüberprüfung)

2.52

Sonstige Anordnungen und Entscheidungen sowie öffentliche Leistungen, insbesondere Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden

65,00 €/Std.

2.53

Überprüfung Waffenhandelsbücher

65,00 €/Std.

2.54

Umschreibung einer Vereins-WBK nach Wechsel der verantwortlichen Person (§ 10 Abs. 2 S. 4 WaffG)

2.55

Widerruf oder Rücknahme einer öffentlichen Leistung, zu der der Berechtigte Anlass gegeben hat, einschließlich Sicherstellung von Gegenständen

3

Ausstellen von Fischereischeinen a) Jugend b) Gültigkeitsdauer 1 Jahr c) Gültigkeitsdauer 5 Jahre d) Gültigkeitsdauer 10 Jahre

65,00 €

30,00 € 65,00 €/Std.

5,00 € 10,00 € 20,00 € 25,00 €

§4 Die Anlagen 3 – 7 zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde entfallen. §5 Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Offenburg, 19. November 2012 Edith Schreiner Oberbürgermeisterin


8.12.2012 19 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Satzung der Stadt Offenburg zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenordnung) in der Fassung vom 14. Oktober 2001, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 1. April 2010 Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 68), der §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 68), und des § 4 Abs. 3 des Landesgebührengesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 895), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 313, 325), hat der Gemeinderat der Stadt Offenburg in der Sitzung am 19. November 2012 folgende Satzung beschlossen: §1 § 4 zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde (Gebührenverzeichnis) erhält folgende Fassung: (1) Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Für Amtshandlungen, für die das Gebührenverzeichnis keine Gebühr vorsieht und die nicht gebührenfrei sind, ist eine Gebühr von € 5,90 bis zu € 500, in Einzelfällen bis zu € 2.500 zu erheben. Sonderrechtliche Regelungen werden hiervon nicht berührt. Für Amtshandlungen im Vermessungswesen, Genehmigungen und Bescheinigungen nach dem BauGB, Auszügen aus Bauleitplänen sowie Änderungen des Voroder/und Familiennamens werden die Gebühren in entsprechender Anwendung des Landesgebührengesetzes (Gebührenverzeichnis) erhoben. (2) Die Gebühr soll die mit der öffentlichen Leistung verbundenen Verwaltungskosten aller an der Leistung Beteiligter decken. Die Gebührenhöhe bemisst sich insoweit nach dem Verwaltungsaufwand und, soweit das Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg vom 1. Dezember 2009 (EAP BW) keine Anwendung findet, nach der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung. (3) Ist eine Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem Verwaltungsaufwand, nach der Bedeutung des Gegenstandes, nach dem wirtschaftlichen oder sonstigen Interesse für den Gebührenschuldner sowie nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen. (4) Ist eine Gebühr nach dem Wert des Gegenstandes zu berechnen, so ist der Verkehrswert zur Zeit der Beendigung der Amtshandlung maßgebend. Der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises hat die Behörde den Wert auf Kosten des Gebührenschuldners zu schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen. (5) Wird der Antrag auf Vornahme einer Amtshandlung abgelehnt, wird 1/10 bis zum vollen Betrag der Gebühr erhoben. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. Wird der Antrag auf Vornahme einer Amtshandlung, mit dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Beendigung der Amtshandlung zurückgenommen oder unterbleibt die Amtshandlung aus sonstigen, vom Schuldner zu vertretenden Gründen, so wird je nach dem Stand der Bearbeitung 1/10 bis zur Hälfte der vollen Gebühr erhoben. Die Mindestgebühr beträgt € 5,90. (6) Für regelmäßig wiederkehrende Amtshandlungen für den gleichen Gebührenschuldner können Pauschalgebühren festgesetzt werden. §2 Die Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung (Gebührenverzeichnis) erhält folgende Fassung: Allgemeine Verwaltungsgebühren lfd. Nr.

Gebührengegenstände

1

Allgemeine Verwaltungsgebühren

1.1

Ablehnung eines Antrags a) § 4 Abs. 5 Satz 1 der Satzung b) wegen Unzuständigkeit

Gebühr

von

bis

1/10 der vollen Gebühr, mind. 5,90 € gebührenfrei

1.2

Allgemeine Verwaltungsgebühr gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 der Satzung in Einzelfällen

5,90 €

500,00 € 5.000,00 €

1.3

Anträge Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergl., die von der Gemeinde nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Gemeinde nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist.

5,90 €

59,00 €

1.4

Auskünfte insbesondere aus Akten, Büchern, Karteien oder Registern, oder Einsichtnahme in solche mündliche Auskünfte einfacher Art

5,90 €

59,00 €

gebührenfrei

1.5

Überlassung von Akten und dgl.

5,90 €

59,00 €

1.6

Befreiung Ausnahmebewilligungen, Dispense von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmungen

5,90 €

250,00 €

1.7

Beglaubigungen, Bestätigungen a) von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln. Werden mehrere Unterschriften gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird die Unterschrift einer Person mehrfach auf verschiedenen Urkunden, aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrages beglaubigt, so kommt nur für die erste Unterschrift die volle Gebühr, für jede weitere die Hälfte der für die erste erhobene Gebühr zum Ansatz

5,90 €

14,00 €

b) der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Mehrfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift

5,90€

Für jede weitere Fertigung wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie usw. von der Stadt selbst hergestellt, so kommen die Gebühren nach Nr. 1.11 bzw. 1.12 hinzu.

1,00 €

1.8

Bescheinigungen a) Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit- und Mehrfertigungen, soweit nichts anders bestimmt ist) b) Bestätigungen, die die Stadt für den Empfang und die Verwendung von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke i.S. des Einkommens- und Körperschaftsrecht ausstellt (Spendenbescheinigungen) c) Ausstellung von Negativzeugnissen gem. § 28 Abs. 1 BauGB d) Bescheinigungen über steuerlich begünstigte Aufwendungen bei Baumaßnahmen an Baudenkmalen, Gebäuden in Sanierungsgebieten, städtebaulichen Enwicklungsbereichen etc., die die Stadt aufgrund des geltenden Steuerrechts ausstellt

5,90 € gebührenfrei gebührenfrei 0,2 % der bescheinigten Aufwendungen, mindestens 50,00 €

59,00 €


20 8.12.2012 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen lfd. Nr. 1.9 1.10

Gebührengegenstände

Gebühr

von

Entscheidungen, die ein Verfahren abschließen, Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Bewilligungen, Konzessionen und Vergleichbares aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist

5,90 €

125,00 €

19,00 €

250,00 €

5,90 €

125,00 €

75,00 €

500,00 € 2.500,00 €

Rechtsbehelfe bei Einlegung eines Widerspruchs, Einspruchs einer Gegendarstellung, a) wenn die Rechtsbehelfe im Wesentlichen als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen werden oder wenn die Gebühr einem Gegner auferlegt werden kann, der die angefochtene Verfügung oder Entscheidung beantragt hat b) bei Zurücknahme der Rechtsbehelfe, wenn kein Grund vorliegt (§ 4 Abs. 5 Satz 3 der Satzung)

1.11

bis

Schreibgebühren a) hand- oder maschinenschiftlich hergestellte Ausfertigungen, Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw., sofern sie nicht durch Ablichtung hergestellt werden, soweit sie auf Antrag erteilt werden, je angefangene Seite DIN A 4 - in deutscher Sprache - in fremder Sprache b) bei Schriftstücken in tabellarischer Form (Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen und dergl.) oder von wissenschaftlichen Texten nach dem Zeitaufwand, je angefangene Viertelstunde

11,00 € 16,00 € 14,00 €

Beglaubigungs- bzw. Bestätigungsvermerke werden gesondert berechnet. 1.12

Fotokopien, Vervielfältigungen und Ausdrucke a) erste Seite bis Format DIN A 4 je weitere Seite bis Format DIN A 4

1,50 € 0,25 €

b) erste Seite größer Format DIN A 4 je weitere Seite größer Format DIN A 4

3,00 € 0,50 €

Beglaubigungs- bzw. Bestätigungsvermerke werden gesondert berechnet. 1.13

Zurücknahme eines Antrages (§ 4 Abs. 5 Satz 3 der Satzung)

2

Allgemeine Verwaltungsgebühren des Bürgerbüros

2.2

Fundsachen Ausbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder a) Fahrräder b) Mopeds, Mofas

2.3 2.3.1

1/10 bis 1/2 der vollen Gebühr, mind. jedoch 5,90 €

7,50 € 15,00 €

c) Tiere

2 % des Wertes, mind. Unterbringungskosten

d) Sachen bis 500 € Wert

2 % des Wertes, mind. 2,50 €

e) Sachen über 500 € Wert

2 % von 500 € + 1 % des Mehrwertes

Melderecht Auskünfte aus dem Melderegister a) Ausstellung von Aufenthaltsbescheinigungen oder sonstigen Meldebestätigungen b) schriftliche einfache Melderegisterauskunft c) schriftliche erweiterte Auskunft d) Auskunftserteilung nach besonderen Ermittlungen, insbesondere durch Außendienstmitarbeiter

8,00 € 12,00 € 16,50 € 50,00 €/Std.

e) Auskünfte über namentlich nicht bekannte Personen (Gruppenauskünfte) unter Einsatz der EDV in Einzelfällen 2.3.2

Bearbeitung einer Meldung oder Anzeige sowie die Meldebestätigung

gebührenfrei

2.3.3

Auskunft an den Betroffenen (§ 1 MG)

gebührenfrei

2.3.4

Berichtigung, Ergänzung, Sperrung und Löschen von Daten des Melderegisters (§§ 12, 13 MG)

gebührenfrei

3

Allgemeine Verwaltungsgebühren des Standesamtes

3.1

Kirchenaustritte

3.2

a) Beglaubigung oder Entgegennahme einer Kirchenaustrittserklärung nach § 26 des Kirchensteuergesetzes je Person

25,00 €

b) je Kind unter 14 Jahren

10,00 €

Bestattungsrecht

3.2.1

Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44, 45 BestG)

27,00 €

3.2.2

Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung (§ 16 BestVO)

13,00 €

4

Allgemeine Verwaltungsgebühren des Gutachterausschusses

4.1

Auskunft eines Bodenrichtwerts nach § 196 Abs. 3 BauGB bei mehr als 3 Grundstücken zusätzlich je Grundstück

30,00 € 10,00 €

4.2

Auskunft aus der digitalen Kaufpreissammlung nach § 195 Abs. 3 BauGB i.V. mit § 13 Gutachterausschussverordnung - Grundgebühr je Datenbankrecherche - zusätzlich je angefangene Stunde der Inanspruchnahme

75,00 € 50,00 €

§3 Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Offenburg, 19. Novebmer 2012 Edith Schreiner Oberbürgermeisterin


Special im

8.12.2012 21

Bauen & wohnen

Foto: Rheinzink/txn-p

Zeigen Sie mehr Profil Moderne Fenster mit Kunststoff-Profilen verschönern die Fassade, helfen Energie sparen und sind leicht zu pflegen Helle und lichtdurchflutete Wohnräume kennzeichnen heute die moderne Eigenheim-Architektur. Die dazu verwendeten Fenster sind längst zu Hightech-Bauteilen geworden, die zeitgemäßen Wärmeschutz mit Komfort, Sicherheit und Langlebigkeit verbinden. Besonders beliebt sind Kunststoff-Fenster, die das Leben leichter machen: Die hochwertigen Profile müssen nie gestrichen werden und ihre glatte Oberfläche erleichtert die Reinigung. Auch Individualisten kommen nicht zu kurz. Markenhersteller bieten moderne Profile in RAL-A-Qualität in zahlreichen Farben und Formen an, mit denen sich die Fenster jedem architektonischen Stil anpassen lassen. Diese Kunststoff-Profile der Klasse A sind außerdem stark wärmedämmende Hightech-Elemente. Durch ihre Materialeigenschaften und eine hohe Wanddicke sind sie besonders leistungsstark und

Gemütlich: Moderne Fenster erhöhen durch exzellente Dämmung den Wohnkomfort.

eignen sich sogar für den Einsatz in Passivhäusern. Die Unterschiede zur Klasse B sind dabei nicht zu unterschätzen: Hier wird weniger Material eingesetzt, was bei Belastungstests zu klar messbaren Unterschieden führt. Ob Bruchkraft, Eckenfestig-

www.jilg-kuechen.de

… direkt am Kreisverkehr Jilg Küche & Wohnen | Auf der Hausmatt 1 | 77736 Zell a.H. | Tel: 07835-8946 | info@jilg-kuechen.de Öffnungszeiten: Di - Fr = 9:00 - 12:00 / 14:00 - 18:30 | Sa = 9:00 - 13:00 | Mo = geschlossen

keit, Durchbiegung, Verwindung oder Ausreißen der Schrauben – in allen Bereichen zeigte Klasse A ein deutlich besseres Ergebnis. Weiterer Vorteil: Qualitätsfenster renommierter Hersteller senken die Heizkosten – dank Verwendung hochwertiger Profile

Foto: Veka/txn-p

und Zwei- beziehungsweise Dreifach-Isolierverglasungen in verschiedenen Stärken. So halten die Fenster bei jedem Wetter 100-prozentig dicht und erzielen dadurch auch optimale Ergebnisse in der Wärme- und Schalldämmung. (txn-p)

Ausführung von Sanitärinstallation-, Heizungund Blechnerarbeiten Robert Müllinger GmbH An der Eich 9, 77656 Offenburg Telefon 0781 991111 www.muellinger.de


Special im

22 8.12.2012

Gehen Sie auf Nummer sicher Durch den Einbau moderner Rollläden, Jalousien und Rollgitter schieben Sie Einbrechern einen Riegel vor In der dunklen Jahreszeit haben Langfinger Hochkonjunktur. Die früh einsetzende Dunkelheit in den lichtarmen Monaten von Oktober bis März begünstigt die ungebetenen Besucher. Oft benutzen die Täter einfache Werkzeuge wie Schraubendreher, um ungesicherte Fenster, Balkon- oder Terrassentüren gewaltsam aufzuhebeln. Doch mechanische Sicherungs­ einrichtungen bieten einen wirksa­ men Schutz. Vor allem Rollläden, Rollgitter und Fensterläden in einbruchhemmender Ausführung setzen den ungebetenen Besuchern erheblichen Widerstand entgegen. Einbruchhemmende Rollläden zeichnen sich sowohl durch die Ver­ wendung besonders robuster Mate­ rialien als auch durch die fachge­ rechte Montage aus. Mit Motor und automatischen Steuerelementen wie einer Zeitschaltuhr ausgestattet, schließen Rollläden abends selbst­ tätig und reduzieren dadurch die Gefahr von Einbrüchen. Außerdem wirddieAnwesenheitderBewohner simuliert, wenn die Rollläden zu

Vergeblich: An diesem Rollladen wird sich der Einbrecher die Zähne ausbeißen.

einer voreingestellten Zeit herunter­ fahren. Verstärkt wird dieser Ein­ druck durch den Einsatz eines Zu­ fallsgenerators, der die Bewegung der Rollläden jeden Tag verändert.

Auch Klapp­, Schiebe­ und Falt­ läden gibt es in einbruchhemmen­ der Ausrüstung mit Aushebelsi­ cherung. Rollgitter zum Beispiel – als Sicherung vor Schaufenstern, Garagen und Passagen schon lan­ ge bekannt – bieten auch im Woh­ nungsbau vor Fenstern und Türen

Foto: BVRS/txn-p

einen verlässlichen Schutz. Damit Rollläden, Fensterläden und Roll­ gitter sicherungstechnisch ein­ wandfrei funktionieren, sollten sie von einem Fachmann des Roll­ laden­ und Sonnenschutztechni­ ker­Handwerks montiert und ge­ wartet werden. (txn­p) Wenn Ihnen die Rollladen zu schwer werden.

Wir holen Sie wieder runter

durch Umbau auf Elektrobedienung

KURT

ROTTENECKER

GMBH

www.offenblatt.de

77654 OFFENBURG Weingartenstra§e 121 Telefon 07 81 / 3 18 92


Special im

8.12.2012 23 ANZEIGE

Schalten Sie auf Durchzug Zur Winterzeit entstehen in vielen Innenräumen Schimmelpilze. Dies hat meist nichts mit unhygienischen Verhältnissen zu tun. „Was den Schimmelpilz zum Sprießen bringt, ist eine Mischung aus absinkender Außentemperatur, kalten Wandflächen und erhöhter Luftfeuchtigkeit in den Räumen“, weiß Joachim Hug, dessen ISOTECFachbetrieb in Neuried auf die BeseitigungvonFeuchtigkeitsschäden an Gebäuden und Schimmelpilzbefall spezialisiert ist. Bei Abwesenheit der Bewohner sollte die durchschnittliche Raumtemperatur idealerweise 16 bis 18 Grad betragen. Denn ab etwa 13 Grad Wandoberflächentemperatur kann sich die Raumluft derart abkühlen, dass die in ihr enthaltene Feuchtigkeit zu einem hauchdünnen Wasserfilm auf der Wandoberfläche kondensiert – und damit zum optimalen Nährboden für Schimmelpilzbefall wird. Darüber hinaus können auch bauliche Schwachstellen für erhöhte Schimmelpilzgefahr sorgen. In solchen Fällen kann eine Innendämmung wie die ISOTEC-Klimaplatte helfen, die vorbeugend gegen Kondensation und Schimmelpilzschäden schützt. Da auch durch die Atemluft des Menschen

(50 g pro Stunde und Person), Kochen (1000 bis 3000 g pro Tag) sowie durch Baden und Duschen (1000 g pro Tag und Person) die Luftfeuchtigkeit in den Wohnräumen steigt, „spielt besonders im Winter das Lüftungsverhalten der Bewohner eine entscheidende Rolle“, betont Hug. Rund ein Drittel der Bewohner lüftet falsch. Beim Lüften der Räume ist die Spaltlüftung über gekippte Fenster die schlechteste Variante. Laut einer aktuellen Umfrage von TNS Emnid lüften über 30 Prozent der Befragten ihr Zuhause nur über gekippte Fenster.

Zeitraum mehr als 30-mal höher als bei der Spaltlüftung; und der Energiebedarf für das Wiederaufheizen der Raumluft wird verringert. Wichtig: Das Umweltbundesamt rät Bewohnern bei einem Schimmelbefall, der einen halben Quadratmeter oder mehr erreicht hat, unbedingt einen Fachmann zurate zu ziehen. Weitere Experten-Tipps unter www.isotec.de

Clever lüften Bei geringen Außentemperaturen kühlt der Raum bei dieser sogenannten Spaltlüftung aus, insbesondere die Wandbereiche. Kommen dann durch Duschen oder Kochen große Mengen von Feuchtigkeit hinzu, besteht erhöhte Schimmelpilzgefahr. Besser geeignet ist die Querlüftung – auch Durchzug genannt. Für zwei bis fünf Minuten (je nach Außentemperatur) werden sämtliche Fenster und Türen der Wohnungsebene geöffnet. Der Raumluftaustausch ist im gleichen

Wohlbefinden leicht gemacht Genießen Sie das stilvolle Ambiente und die gemütliche Atmosphäre!

77656 Offenburg, In der Spöck 3 Industriegebiet Waltersweier Tel. 07 81 / 6 10 80 www.stadelbauer.com Besuchen Sie unsere interessante und informative Ausstellung!

Lassen Sie Schimmelpilz stets vom Fachmann entfernen: Er sorgt dafür, dass gesundheitsgefährdende Sporen nicht freigesetzt werden. Fotos: Isotec

Fachmann Joachim Hug gibt Tipps bei Schimmelbefall. Foto: Isotec


Special im

24 8.12.2012 ANZEIGE

Lösung für Schimmel

Feuchtes Mauerwerk kann viele Ursachen haben. Die Experten von Getifix helfen In einem durchschnittlichen Haushalt fallen täglich etwa 25000 Liter Wasserdampf an, der an die Raumluft abgegeben wird. Trifft warme, feuchte Luft auf kältere Wandbereiche, kondensiert Wasser an der Oberfläche. Kalte Wandbereiche entstehen durch ungenügendes Heizen, ungenügende Wärmedämmung, Wärmebrücken in der Wandkonstruktion oder durch feuchtes Mauerwerk. Wenn Schäden durch Feuchtigkeit und Schimmelpilzbildung in Wohn- und Kellerräumen auftreten, sorgt dies oft für Streitigkeiten über Verschulden und Ursachen. Nur eine genaue Analyse der Gründe für die Feuchtigkeit kann hier Gewissheit bringen und Sanierungsmaßnahmen zum Erfolg machen. Die Getifix Sanierungsexperten setzen zur Schimmelpilzvorbeugung und Innendämmung die bewährte Getifix Klimaplatte aus Calciumsilikat ein. „Die feuchtig-

keitsregulierende, mineralische Klimaplatte ist saugfähig und in der Lage, Temperatur- und Feuchtigkeitsunterschiede auszugleichen“, erklärt der Leiter der Getifix Anwendungstechnik, Dipl.-Ing. Dr. Jürgen Vocke. „Auch für Kellerräume ist sie hervorragend geeignet. Hier wird meist weniger gelüftet, dafür aber Wäsche getrocknet oder Schränke an kalten Außenwänden aufgestellt. Das ist ein Paradies für Schimmelpilze!“

Brennpunkt Keller Oft haben es die Abdichtungsexperten allerdings mit Feuchtigkeit zu tun, die von außen dem Mauerwerk zusetzt. „Fast immer ist der Keller zuerst betroffen“, erzählt der Fachmann. Nach einer genauen Analyse der Schadensursachen und des Bauzustandes geht es an deren Bekämpfung. Dafür stehen unter-

Vielfältig: Feuchtigkeit kann verschiedene Ursachen haben.

Foto: Getifix

schiedliche Methoden zur Verfügung. „Die Abdichtung von innen ist natürlich weniger aufwendig und kostengünstiger als eine Außenabdichtung, aber ganz sicher nicht weniger effektiv!“ Dr. Vocke nennt auch gleich ein gutes Beispiel: die Horizontalsperre mit Acrylat-Gel, die sich auch bei wassergesättigtem Mauerwerk einsetzen lässt.

Preiswert: Die Abdichtung von innen ist kostengünstiger. Foto: Getifix


Special im

8.12.2012 25 ANZEIGE

Eine Heizung mit Zukunft Private Heizung und Warmwasserbereitung verursachen knapp 30 Prozent des CO2-Ausstoßes in Baden-Württemberg. Deshalb sind Hausbesitzer und Vermieter in Baden-Württemberg schon seit dem 1. April 2008 durch das Landesgesetz verpflichtet, den Bedarf an Warmwasser und Heizung zu einem bestimmten Anteil durch erneuerbare Energien zu decken oder eine nach dem Gesetz anerkannte Ersatzmaßnahme zu realisieren. Auch auf die Eigentümer vorhandener Gebäude kommen zusätzliche Investitionen zu, sobald sie ihre Heizungsanlage erneuern wollen. Sie müssen gewährleisten, dass zehn Prozent ihres WärmeEnergieverbrauchs künftig aus regenerativen Quellen stammen. Um diesen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, helfen die lokalen und regionalen

Energieversorger mit zugeschnittenen Lösungen. So sind zum Beispiel grundsätzlich alle Produktangebote der Badenova auf die neuen Gesetze zugeschnitten und miteinander kombinierbar.

Energiewende

. Hier und jetz

t.

Mit badenova Erdgas BIO 10 erfüllt Ihre sanierte Heizung alle gesetzlichen Vorschriften.

Vielfältige Angebote Gebäudeeigentümer können beispielsweise einen bestimmten Anteil ihrer Wärme aus Solarenergie decken. Alternativ zur Solarwärme bietet Badenova auch Lösungen mit Biogas. Fällt die Wahl auf Bioerdgas, können Hausbesitzer zum Beispiel mit dem Bezug von BIO10 von Badenova einen zehnprozentigen Anteil von regenerativen Energien nachweisen. Mehr Infos über die Gestaltungsmöglichkeiten zum Einsatz von erneuerbaren Energien finden Interessierte unter www.badenova.de

badenova.de/erdgas

++ sonntag* +Uh r– + + + Schau 7 –1 13 n vo tag - jeden Sonn

Das wird Ihnen schmecken!

Tel.: 07 81 / 9 40 00 80 Fax: 07 81 / 44 01 80

Eines der größten Küchen-Ateliers in Süd-Baden erwartet Sie mit über 40 Musterküchen. Vom verspielten Landhaus-Stil bis zur Küchen-Avant-Garde ist alles da, einschließlich der modernsten Technologien für zutatenschonendes Backen, Garen und Kochen.

*ohne Beratung, ohne Verkauf

Qualität und Kompetenz

Energie-Gewinner: Der SC Freiburg setzt in seinem Stadion bereits seit vielen Jahren erfolgreich auf Solarenergie. Foto: Badenova

Fischer Küchen-Atelier GmbH 77656 Offenburg Heinrich-Hertz-Str. 4 Tel. +49(0)781 63 9905-0 www.fischer-küchenatelier.de


26 8.12.2012

Marktplatz im

����� ����� ���� ���������������� � ������� ���������� �������� ����������������������������� �������������� ��� ������� �������������������

�������� �� �� ����

��������������� ������ �� ��������������������������

Zahn-/Altgold und Münzen, Ringe, Ketten, Silber, Besteck (auch versilbert)

sofort gegen Bargeld!

ImmobIlIen

Immobilien Vermittlung Beratungen Gesucht für vorgemerkte Kunden

2 / 3 / 4 Zimmer Eigentumswohnungen 1 / 2 / 3 Familienhäuser und Baugrundstücke Gewerbeimmobilien aller Art Offenburg gesucht Büroräume EG 70 – 150 m²

Herrscher Immobilien Ortenberger Str. 2 77654 Offenburg Tel. 0781/ 3 36 30 www.herrscher-immobilien.de mIetgesuche

Wohnungssuche

1-Zi.-Whg, in Offenburg mit EBK, gerne möbliert (WM bis 400€) langfristig von Hochschulabsolvent (32, NR) in Festanstellung gesucht. Tel. 0163 / 69 59 452 stellenangebote

Die Fensterei Offenburg GmbH wir suchen:

1 Hausmeister und 1 Reinigungskraft auf Basis Mini-Job/400,-€uro Ein nettes (Rentner-)Paar, das sich um Ordnung und Sauberkeit innerhalb und außerhalb unseres Firmengebäudes kümmert. Wir bieten:

- Flexible Arbeitszeiten, nach Absprache - Angenehme Atmosphäre - Leistungsgerechte Bezahlung

ab 01.01.2013

gesuche

Suche Hänger bis 1,2 Tonnen mit Plane Mobil: 01 75/ 54 00 777

Kontakt: k.buerkle@fensterei.de

Aushilfe zur Parkplatzreinigung in Offenburg auf Minijob-Basis gesucht. Gerne Rentner. Tel.: 0 73 81-18 24 118

www.offenblatt.de


Marktplatz im

8.12.2012 27

Rat und Tat im Trauerfall

2J5ahren

Seit

OFFENBURGER BAUGENOSSENSCHAFT EG

seit

1987 GmbH

Wir sind bei einem Sterbefall für Sie da und helfen Ihnen mit Rat und Tat, ebenfalls bei Vorsorge zu Lebenszeiten.

VERMIETUNGEN

BESTATTUNGSINSTITUT

0781 4 23 22

Tag und Nacht für Sie erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen Inhaberin: Wilma Lehmann Ebertplatz 19, 77654 Offenburg gegenüber Ortenau Klinikum Offenburg

Rammersweierstraße 66, 77654 Offenburg Tel. 07 81 / 12 03 03 -10 Fax 07 81 / 12 03 03 -19 info@baugenossenschaft-og.de www.baugenossenschaft-og.de

Zu vermieten: 1-Zi.-Wohnung, 36,14 m² Wfl. Küche, Dusche mit WC, Flur, Loggia, Keller, Gasetagenheizung Franz-Simmler-Straße 9, 1. OG 3-Zi.-Wohnung, 70,48 m² Wfl. Küche, Bad mit WC, Flur, Balkon, Loggia, Keller, Gasetagenheizung Albert-Schweitzer-Straße 23, EG Abstellplätze Bürklinstraße Abstellplätze Straßburger Straße 31 – 35 Bewerbungsformulare erhältlich Geschäftsstelle: Mo., Mi., Fr. 9.00 – 12.00 Uhr Mo. 16.00 – 17.00 Uhr

Sonderthemen

Abgabeschluss: Freitag, 14. Dezember 2012

UNTERRICHT

Immobilien

am 15. Dezember 2012 Anzeigenschluss am 11.12.12

Nachhilfelehrer für zu Hause Damwildfleisch vom Geflügelhof Harter Gengenbach

Weihnachtsgrüße

am 22. Dezember 2012 Anzeigenschluss am 18.12.12

Christbaumverkauf mit Likörprobe an jedem Freitag und Samstag im Advent Vorbestellungen für Ihr Weihnachtsmenü nehmen wir gerne entgegen!

07 81/ 970 677 33 10:00 –18:00 10:00 –14:00

Alle Fächer,alle Klassen!

0781 - 939 993 92 07641- 934 999 5

Effekti Nachhilfe

www.effektiv-nachhilfe.de



Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.