Offenblatt 05 2013

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Nr. 5, 9. Februar 2013

Ihre Bürgerzeitung

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Mit dem richtigen Riecher

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Vom Modern Dance bis zur Puppenparade: Das aktuelle Programm des Kulturbüros

Vier Konzepte zur Entwicklung der nördlichen Innenstadt konnte die Stadt Offenburg diese Woche im Salmen präsentieren. ❚ Seite 4-5 ANerkeNNuNg

332 Städte haben am bundesweiten Fahrradklimatest des ADFC teilgenommen.DasErgebnisfürOffenburg: Ein beachtlicher neunter Platz. ❚ Seite 7

Sie kommen nach Offenburg. Der Cirque Aïtal,Volker Pispers und „No Rose“.

Eine Handpuppe im Kampf gegen den Sensenmann, artistische Flitterwochen im Zirkuszelt oder ein tanzender schwarzer Schwan aus Brasilien: Das Offenburger Kulturbüro bietet attraktive Alternativen zu kalten Winter- und nassen Frühlingstagen. „‚No Rose‘ ist mein Favorit in unserem aktuellen Programm“, sagt Christian Kessler vom Kulturbüro. Die chinesische Handpuppenaufführung, in der die alte Dame Rose Gevatter Tod zum Showdown im Nirvana herausfordert, ist Teil der Puppenparade Ortenau. Kessler: „Unser Figurentheater-Festival ist bei der Premiere im vergangenen Jahr sehr gut angekommen. Aber wir hoffen natürlich, dass sich das Zuschauerinteresse mit der zweiten Auflage weiter steigert.“ Drei weitere Puppenspiele des interkommunalen Kulturprojekts finden im März in Offenburg statt. Im April präsentieren Victor Cathala und Kati Pikkareinen

gleich viermal den Alltag eines Liebespaares in einem Zirkus – „In guten wie in schlechten Zeiten“. „Veranstaltungsort ist passend zum Stück ein Zirkuszelt, das wir auf dem Platz der Verfassungsfreunde aufbauen“, erzählt Kessler. Für solch außergewöhnliche Darbietungen muss man schon den richtigen Riecher haben, weiß der Kulturbüro-Mitarbeiter. Oft sei

Bekannt bis berühmt es auch eine Frage des richtigen Zeitpunkts: „Die Musik-Acts Fettes Brot und Patrice beispielsweise waren zwar bekannt, als sie in Offenburg aufgetreten sind, aber eben noch nicht berühmt.“ Bei einer erneuten Anfrage war ihnen die Stadt für ihre Show bereits zu klein. So müsse man den großen Namen manchmal auch mit Geduld hinterherlaufen. Kessler: „An Volker Pispers sind wir nun schon seit geraumer Zeit dran. Und jetzt

Fotos: Veranstalter

endlich kommt der Kabarettist nach Offenburg.“ Fest im Programm und beliebt beim Publikum sind die Tanzveranstaltungen. Im April steht hier noch die Cisne Negro Dance Company – übersetzt „Schwarzer Schwan“ – auf der Bühne der Oberrheinhalle. Der Modern Dance aus Brasilien lockt sogar Zuschauer aus Karlsruhe, Freiburg und Straßburg. „Diese Art des Modern Dance im Ensemble, die wir bieten, haben die anderen Städte eben nicht“, erklärt Kessler das große Interesse. Das OFFENBLATT und das Kulturbüro verlosen dreimal zwei Karten für den Kabarettabend mit Volker Pispers in der Oberrheinhalle am Donnerstag, 21. Februar. Die drei schnellsten E-Mail-Schreiber gewinnen. Die Adresse zum Gewinnspiel: offenblatt@offenburg.de. Alle Informationen zum vollständigen Programm im Internet unter www.kulturbuero.offenburg.de.

rIchtfest Sieben Monate nach dem Brand der Villa Bauer ist das markante Fabrikantenhaus auf dem besten Weg, wieder ein Schmuckstück zu werden. Diese Woche wurde Richtfest gefeiert. ❚ Seite 8

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2 9.2.2013 ALLES GUTE ZUM GEBURTSTAG

In dieser Woche gratuliert Oberbürgermeisterin Edith Schreiner folgenden Jubilaren: Den 90. Geburtstag feiern Walter Thumm (12. Februar) und Maria Lindenmeier (15. Februar) aus Waltersweier. Vor 91 Jahren erblickten Rudolf Gebhard (10. Februar) aus Windschläg, Pauline Wolf (13. Februar) und Waltraud Kunofsky (15. Februar) aus Fessenbach das Licht der Welt. Josefine Vetter (11. Februar) aus Windschläg, Margarete Bätz und Elisabeth Wittig (beide am 9. Februar) freuen sich über 92 Lebensjahre. Das 95. Wiegenfest begehen Hanne Sattel und Marie-Luise Haars (beide 10. Februar). Herzlichen Glückwunsch!

Zum Schnuppern Die Musikschule Offenburg/Ortenau bietet in allen Zweigstellen ab Februar kostenlose Schnupperstunden zur Musikwerkstatt und zur musikalischen Früherziehung an. In dem einjährigen Kurs der MusikwerkstattwerdenalleBlech-, Holzblas-, Zupf-, Streich- und Tasteninstrumente ausprobiert. Spielerisch werden die ersten musikalischenGrundbegriffeundeinfache Lieder auf den Instrumenten erarbeitet: Das ist der ideale Kurs, sein Trauminstrument zu finden. Hinzu kommen zahlreiche Schupperstunden für die Kurse der musikalischen Früherziehung. Infos unter Telefon 0781 / 93 64-100. SONNTAGS- UND NACHTDIENST DER APOTHEKEN 9.2. 10.2. 11.2. 12.2. 13.2. 14.2. 15.2. 16.2. 17.2.

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Ins Sprachbad eintauchen „Sprache leben“ sorgt für unterhaltsamen Unterricht Seit vergangenem Herbst bietet die Volkshochschule Offenburg im Bereich ihrer Sprachenschule die Reihe „Sprache leben“ an. Hier können Kurse besucht werden, die in der Fremdsprache stattfinden. Die OFFENBLATTRedaktion im Gespräch mit Eva Steffan, VHS-Fachbereichsleiterin für Fremdsprachen, Literatur und Allgemeinbildung. Frau Steffan, welche Ziele verfolgen Sie mit den Kursen der Reihe „Sprache leben“? Eva Steffan: Es geht in den Kursen darum, dass die Teilnehmer/innen die Sprache – Englisch, Französisch, Spanisch oder Italienisch – aktiv anwenden. Wir möchten ein Sprachbad simulieren. Dazu werden natürlich Vorkenntnisse benötigt. Wer zum Beispiel am Kochkurs „Creative Cooking in English“ Eva Steffan: „Es ist möglich, sich ein schönes Programm zusammenzustellen.“ Foto: Reinbold

am 5. März teilnimmt, kann sein Vokabular anwenden und Neues dazulernen. Es ist dies jedoch ein Lernen durch aktives Tun, kein Auswendiglernen von langen Vokabellisten. Wie sind Sie auf die Idee gekommen, Fremdsprachen anders zu vermitteln? Eva Steffan: Das Konzept ist bereits an anderen Volkshochschulen ausprobiert worden. Es gab aber auch Anregungen von Teilnehmern. Hinzu kommt, dass wir auch ganz gern mal unsere Kursräume verlassen, um nach außen zu gehen. So findet „After Work English“ bei Schoellmanns statt. Englische Konversation wird hier ab Montag, 18. Februar, an zehn Terminen in lockerer Atmosphäre

betrieben: von 18 bis 19.30 Uhr, weil es um diese Uhrzeit in dem Lokal noch ruhiger zugeht. Wie kommen die Kurse in einer Fremdsprache an? Eva Steffan: Wir werden sehen, wie sich die Anmeldezahlen in diesem Semester entwickeln, aber als wir im vergangenen Semester damit starteten, hatten wir eine gute Resonanz. Kurse in einer Fremdsprache sollten zur Normalität werden, da durch sie die Mehrsprachigkeit unterhaltsam gefördert wird. Für die Kursleiter bedeuten diese Kurse zwar einen zusätzlichen Aufwand, andererseits können sie viel eigenes Herzblut hineinlegen. Die Themen werden deshalb oft von den Kursleitern vorgeschlagen. So beruht „Spanisch mal anders – Filme übersetzen und untertiteln“ auf einer Anregung unserer Kursleiterin Itzel Vicarte. Um welche Kompetenzen geht es in diesen Kursen? Eva Steffan: Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, im Land in einer konkreten Situation handeln zu können. Also: Im Hotel sagen zu können, was das Anliegen ist. Es geht um die Kommunikationsfähigkeit vor Ort. Und dieses Ziel verfolgen wir selbst in Anfängerkursen. Die Frage dabei lautet: Was brauchen die Teilnehmer, um ganz schnell sprachlich handlungsfähig zu sein? Ist es wirklich möglich, hier in Offenburg in eine andere Sprache einzutauchen? Eva Steffan: Wer sich zeitlich oder finanziell ein Sprachbad im Ausland nicht leisten kann, ist in diesen Kursen gut aufgehoben. Man kann sich ein abwechslungsreiches Programm zusammenstellen, vielleicht zusätzlich zu einem Einsteiger- oder Auffrischungskurs, wenn man hier vor Ort eine Sprache intensiv lernen möchte.

Narri, Narro! Die Stadtverwaltung Offenburg inklusive der beiden Bürgerbüros haben am 12. Februar, Fasnachtsdienstag, ab 12 Uhr geschlossen. Für die Stadtteil- und Familienzentren sowie die Kindertagesstätten gelten an den närrischen Tagen die individuell vereinbarten Öffnungszeiten. Auch die Stadtbibliothek, Archiv und Museum im Ritterhaus sowie die Städtische Galerie bleiben am Fasnachtsdienstag komplett geschlossen. Hallenbad und Sauna können Rosenmontag und Fasnachtsdienstag ganztägig wegen Revisionsarbeiten nicht genutzt werden. Beim Landratsamt Ortenaukreis ist an beiden Tagen ab 12 Uhr zu, das Offenburger Finanzamt schließt am Fasnachtsdienstag ab 12 Uhr.

Amtsblatt der Stadt Offenburg

Impressum Herausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Heidi Haberecht Redaktion: Natalie Butz, Telefon 07 81/82 25 72 Wolfgang Reinbold, Telefon 07 81/82 22 00 Anja Walz, Telefon 07 81/82 26 66 offenblatt@offenburg.de Veranstaltungskalender: Sandra Schoch, Telefon 07 81/82 23 33 Telefax 07 81/82 75 82 sandra.schoch@offenburg.de Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptstraße 90, 77652 Offenburg Austräger-Reklamation: Sandra Schoch, Telefon 07 81/82 23 33 Verantwortlich für Anzeigen: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Anzeigenverkauf: Barbara Wagner Telefon 07 81/95 50 45 Telefax 07 81/95 50 50 anzeigen.offenblatt@kresse-discher.de Herstellung: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Druck: Druckzentrum Südwest GmbH Auf Herdenen 44 78052 VS-Villingen Vertrieb: PSV Presseservice- & Vertrieb-GmbH Im Oberwald 27a, 79359 Riegel a.K. Telefon 076 42/91 08 -0 Telefax 076 42/91 08 40 info@psvriegel-gmbh.de Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils samstags kostenlose Verteilung in alle Haushalte Anzeigenschluss: jeweils Di. 17 Uhr Auflage: 30 424

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„Multikulti“ in all seinen Facetten – Wer macht mit? Internationales Fest am 15./16. Juni lädt zum kulturellen Austausch auf den Marktplatz

Tanzaufführungen beim Internationalen Fest 2009.

Tanzen, singen, Theater spielen oder leckere Landesspezialitäten anbieten – Michael Hattenbach, Leiter des Fachbereichs Bürgerservice und Soziales, hat im Integrationsbeirat am 6. Februar um Beiträge für das Internationale Fest geworben.

Foto: Breithaupt

„Wir bitten Sie, sich bis spätestens 28. Februar bei unserer Integrationsbeauftragten Regina Wolf mit Ihren Aktivitäten anzumelden, damit sie in die Feinplanung gehen kann“, bat Hattenbach für die erkrankte Regina Wolf. Oberbürgermeisterin Edith Schreiner wer-

de am Samstag, 15. Juni, 11 Uhr das Fest eröffnen und erstmals in diesem feierlichen Rahmen die Urkunden für die erfolgreiche Teilnahme an den deutschen Sprachkursen am Institut für Deutsche Sprache überreichen, informierte er den Beirat. Und wie bereits im vergangenen Jahr werde am Sonntag, 16. Juni, 12 Uhr, wieder zum Friedensgebet der Religionen eingeladen. „Am Samstag, 8. Juni, wird Regina Wolf mit einem Stand auf dem Wochenmarkt unter den Pagoden nochmals die Werbetrommel für das Internationale Fest rühren“, kündigte Bürgermeister Christoph Jopen an. Interessierte können sich bis 28. Februar unter regina.wolf@offenburg.de melden.

Interessenvertretung LAKA und alevitische Jugendorganisation stellen sich vor / Großes Interesse im Beirat Wohin wenden, wenn man als Migrant/in Schwierigkeiten mit der Anerkennung seines ausländischen Abschlusses hat? – Antworten hat Aline Baumstark, Vertreterin des Landesverbands kommunaler Migrantenvertretungen und aktiv im bundesweiten Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“, im Integrationsbeirat gegeben. Die LAKA versteht sich als Zusammenschluss kommunaler Migrantenvertretungen im Land u.a. mit dem Ziel, die politische Teilhabe der Migranten zu verbessern. Weiter soll der Austausch der Kommunen untereinander angeregt werden. „Seit Juni 2011 ist die LAKA Mitglied im bundesweiten Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“ (IQ)“, informierte Baumstark. Gegründet wurde das

Netzwerk IQ 2005. Es wird seither von den Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie Bildung und Forschung ebenso gefördert wie von der Bundesagentur für Arbeit, so Baumstark weiter. Es setzt sich für die Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Migranten ein. Zweimal im Jahr treffen sich Vertreter der Kommunen in Stuttgart und einer weiteren Stadt im Land zum gegenseitigen Austausch. Bürgermeister Jopen warb im Beirat für eine Offenburger Vertretung. Wer an dem Angebot, vor Ort Migrantenvertretungen über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu informieren, interessiert ist, kann sich an Aline Baumstark, Telefon 07 11/24 83 72-02 oder E-Mail aline.baumstark@laka-bw.de wenden (Mindesteilnehmerzahl: 10).

Im Anschluss daran stellten Olcay und Cansel Karakus von der alevitischen Jugendorganisation ihre Arbeit und die Geschichte der Aleviten von der Entstehung bis zur Unterdrückung in der Türkei noch heute vor. Man plane einen Antrag auf Religionsunterricht für alevitische Kinder in Offenburg zu stellen, kündigte Kemal Karakus an. Jopen fragte daraufhin nach, ob in der Georg-Monsch-Schule auch alevitische Kinder in den Islamunterricht gingen. Dies verneinte Karakus mit dem Argument, dass ihre Glaubensrichtung sich nur teilweise mit den Ansichten des Islam decke. Da die IslamLehrerin Güllü Özügenc nicht anwesend war, schlug Jopen vor, in der nächsten Sitzung des Integrationsbeirats das Thema nochmals auf die Tagesordnung zu setzen.

„Voller Erfolg“ Die Offenburger Tunnelforderung kommt nun doch schon in der nächsten Projektbeiratssitzung am 4. März auf die Tagesordnung. „Das ist ein guter Schritt für uns. Das zu erreichen, war dringlich und mir ungeheuer wichtig“, sagt Oberbürgermeisterin Edith Schreiner, die gemeinsam mit Landrat Frank Scherer und BI-Chef Manfred Wahl am Dienstag beim Vorbereitungstreffen bei Verkehrsminister Winfried Hermann in Stuttgart war. Sie verbucht es als

OB Edith Schreiner.

Foto: Bode

„vollen Erfolg“, dass Land und Region gemeinsam beantragen, dass auch die Offenburger Ausbausituation samt Tunnelforderung so zügig in den Fokus rückt. Schon lange drängen die Offenburger auf eine Grundsatzentscheidung. Schreiner und Wahl unterstrichen dies auch Ende Januar beim Besuch von Staatssekretär Odenwald am hiesigen Bahngraben.


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Konzepte liegen Erste Bürgerinformation im Salmen / Entwicklung der

Nördliche iNNeNstadt

Bieter A, Visualisierung. Dieser Entwurf sieht 21 Wohneinheiten und 11 000 m2 Verkaufsfläche vor. Das bestehende Parkhaus soll renoviert werden und anschließend 400 Stellplätze bieten – heute ist dort Platz für 300 Fahrzeuge. Die Stadthalle bleibt erhalten. Die Einkaufsgalerie ist dreigeschossig angelegt, die verschiedenen Ebenen werden durch Treppen miteinander verbunden, der zentrale Platz erhält ein Glasdach. Im Inneren können sich ausschließlich Fußgänger aufhalten, Verbindungen ins Quartier bestehen über die Lange Straße, das Parkhaus und die Hauptstraße. Letztere soll eine Fassadenfront im gründerzeitlichen Stil erhalten, dafür sind zwei Neubauten in der Hauptstraße 17 + 19 vorgesehen. Viele kleinere Shops sind entlang der Zugangswege angeordnet. Als größere Einheiten sind vorgesehen: ein Lebensmittel- und ein Drogerie-Markt im Untergeschoss, ein Bekleidungsgeschäft im mittleren Geschoss und ein Elektromarkt im Obergeschoss.

Das Verfahren des sogenannten „wettbewerblichen Dialogs“ ist eigentlich nicht öffentlich. Dennoch haben sich Stadtverwaltung und Gemeinderat bei der Entwicklung der Nördlichen Innenstadt für dieses Verfahren entschieden, weil sie sich davon ein Maximum an Mitbestimmung erwarten. Mit Zustimmung der Bieter sind am vergangenen Dienstag die ersten Konzept-Entwürfe im Salmen präsentiert worden. Der Gemeinderat hatte im Oktober fünf Bewerber für die weitere Bearbeitung ausgewählt. Vier davon haben mittlerweile ihre Konzepte eingereicht. Martin Schirmer vom Büro Schirmer – Architekten & Stadtplanung über-

Mail, am besten bis zum 20. Februar 2013. Außerdem machte sie die Dimension des EntwicklungsProjekts Nördliche Innenstadt klar: „Es geht hier um die Gestaltung eines Quartiers von der Gustav-Rée-Anlage bis zum Bahnhof.“

Dimension

nahm die Vorstellung der stadtplanerischen Aspekte der vier Modelle, in denen es um eine Einkaufsgalerie mit Dienstleistung und Wohnen geht. Die spezifischen Punkte, die den Handel betreffen, erläuterte Gerhard Beck von der Gesellschaft für Marktund Absatzforschung (GMA). Einleitend wies Oberbürgermeisterin Edith Schreiner auf die Möglichkeiten hin, Anregungen zu den vorgestellten Plänen zu geben: mündlich direkt vor Ort, schriftlich auf Kärtchen oder per

Insofern handelt es sich um eines der zentralen Stadtentwicklungsprojekte der nächsten Jahre – neben der Neubebauung des Areals am Mühlbach unterhalb der Stadtmauer, dem neuen Baugebiet „Seitenpfaden“ zwischen Offenburg und Ortenberg sowie dem Bau des Freizeitbads an der Stegermattstraße. Baubürgermeister Oliver Martini sprach ausdrücklich von einem „Zwischenstand“, der mit den vier Konzepten gegeben werde. Nach einigen Gemeinderatssitzungen, drei Handelsforen und der Vorbereitung durch eine Vergabekommission werde jetzt nach einem offenen Konzept für die Herausbildung eines offenen Quartiers gesucht. Nachdem 13 Bewerbungen auf eine europaweite Ausschreibung eingegangen waren, wählte der Gemeinderat fünf Bieter aus, mit denen eine erste Dialogphase geführt wurde. An deren Ende haben nun vier Bieter ihre Vorschläge abgegeben. Die Aufgabenstellung lautete: Ausarbeitung eines

Vogelperspektive. Grundriss A – ohne Metzgerei Burg. Gründerzeitliche Fassadenfront in der Hauptstraße.

Vogelperspektive. Grundriss B – mit Markthalle in der Stadthalle und neuem Platz. Grundrisse (4): Stadt

Vorstellung

Nördliche iNNeNstadt

Bieter B, Visualisierung. Dieses Konzept sieht vor, lebendige Quartiersplätze zu schaffen. Geschaffen werden sollen 12 000 m2 Verkaufsfläche, eine neue Parkgarage mit 450 Stellplätzen ist geplant. In 44 Wohneinheiten sollen Familien, Singles und Senioren ruhig an der Stadtmauer wohnen können – rund um einen gemeinschaftlichen Dachgarten. Angestrebt wird eine optimale Vernetzung der Handelszonen. Die Lange Straße soll verkehrsberuhigter Bereich werden, der Erhalt der Stadthalle ist vorgesehen. Gedacht ist auch an eine Erweiterung der Fußgängerzone. Der Entwurf formuliert als Ziel die Orientierung an der Offenburger Baukultur. Neue Anbieter sollen gewonnen werden, versprochen wird ein professionelles Center-Management. Ein Lebensmittelmarkt soll ins Erdgeschoss kommen, ebenso wie eine Markthalle im Erdgeschoss der Stadthalle. Im Obergeschoss ist an Unterhaltungs-Elektronik gedacht, in der Stadthalle an Gastronomie. Durch eine hohe Grundrissflexibilität wird der Wandel beim Handel miteinbezogen.


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auf dem Tisch Nördlichen Innenstadt / Vier Entwürfe für Einkaufsgalerie Ideenteils für das Gebiet von der Unionbrücke bis zum Bahnhof; Ausarbeitung eines Realisierungsteils für das Einkaufs-Center, in dem sowohl die Hauptstraße als auch die Gustav-Rée-Anlage miteinbezogen werden mussten. Im Anschluss an die Präsentationen der Konzepte (vgl. Bildunterschriften) hatten die interessierten Bürger die Möglichkeit, ihre Anmerkungen vorzubringen. Nicht äußern durften sich anwesende Stadträte, um den strengen Vorgaben des wettbewerblichen Dialogverfahrens zu genügen. Viel Beifall erhielt das Anliegen, dass nur die Entwürfe berücksichtigt werden sollten, welche die Stadthalle als Gebäude erhalten. Eine Grundsatzfrage wurde ge-

Verkaufsfläche stellt: „Wieviele Quadratmeter pro Einwohner sind insgesamt für den Handel in der Innenstadt verträglich?“ Daran schloss sich die Frage an, ob die angegebenen Quadratmeterzahlen mit den tatsächlichen übereinstimmen. Gerhard Beck antwortete darauf direkt: „Wir schummeln nicht.“ Es gebe genau dazu eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die exakt festlege, was alles zur Verkaufsfläche zähle. Daran werde man sich im Laufe des Verfahrens genauestens halten.

Ein weiteres Thema war die Verkehrsführung. Es wurde die Sorge geäußert, dass die Verbindung von der Lange Straße hinauf zur Unionbrücke durch die Einrichtung einer Fußgängerzone unterbrochen werden könnte. OB Schrei-

Verkehrsführung ner erläuterte, dass die Entwürfe eine Fußgängerzone bisher nur zwischen der Hauptstraße bis vor die Abzweigung in die Lange Straße vorsehen. Dass aber Fragen der Verkehrsführung auch Gegenstand des weiteren Verfahrens seien. Viele im Saal wünschten sich eine städtebaulich noch offenere Planung der Einkaufsgalerie. Angemahnt wurden darüber hinaus „ökologische Zwischenräume“. Immer wieder wurde der Sorge Ausdruck verliehen, dass das Projekt für Offenburg zu groß dimensioniert sein könnte. Den Vorwurf, die Stadt habe es bisher versäumt, Bürgerforderungen in die Planungen einzubeziehen, konterte Edith Schreiner mit dem Hinweis auf die seit 2007 mit den Bürgern und mit den Vertretern des Handels geführten Dialoge. „Alle Anregungen aus diesen Gesprächen und Diskussionen sind in unsere Ausschreibung bereits eingeflossen. Es stimmt einfach nicht, dass wir die Bürger bisher nicht miteinbezogen hätten.“

Nördliche iNNeNstadt

Bieter C, Visualisierung. Überschrieben ist dieser Entwurf mit „Union Quartier“. Die Innenstadt soll maßvoll erweitert werden. Ziel ist ein neues, lebendiges Stadtquartier. Mit 25 Wohneinheiten, 450 Stellplätzen in der Parkgarage und einer Verkaufsfläche von 12 600 m2 sollen Gastronomie, Einzelhandel und innerstädtisches Wohnen verbunden werden. Ein neuer Platz vor der Metzgerei Burg, zwischen Hauptstraße und Lange Straße, soll zum Flanieren einladen. Von der Hauptstraße aus führt ein Weg diagonal ins Innere – wiederum auf einen Platz zu. Die Stadthalle wird als „neues Ausrufezeichen der Innenstadt“ bezeichnet. Große Ladeneinheiten sind Richtung Bahngraben vorgesehen, die Verbindung zwischen Erdgeschoss und Untergeschoss soll in den Läden möglich sein, so wie es in Offenburgs Kaufhäusern üblich ist. Gedacht ist an Textil- und Elektrogeschäfte im Erdgeschoss, an einen Supermarkt im Untergeschoss. Die Stadthalle wird in die Planungen einbezogen. Illustrationen (4): Stadt Offenburg

Nördliche iNNeNstadt

Vogelperspektive. Grundriss C – neuer Platz vor Metzgerei Burg soll zum Flanieren einladen.

Vogelperspektive. Grundriss D – die Stadthalle nur noch als Zitat, oberirdisches Parkhaus.

Bieter D, Visualisierung. In diesem Entwurf bleibt die Stadthalle lediglich als Zitat erhalten, nämlich mit der Ostfassade als Eingangsbereich von der UnionBrücke her. Als Parkhaus (406 Plätze) soll ein neuer viergeschossiger Baukörper am Bahngraben unterhalb der Stadthalle gebaut werden. Wohngebäude auf den Verkaufsebenen sollen 33 Wohneinheiten schaffen. Im Zentrum ist ein nicht überdachter Platz vorgesehen. Geplant sind drei Handelsebenen: Im Untergeschoss zwei bis drei größere Einheiten, u.a. ein Lebensmittelgeschäft; im Erdgeschoss sind Zugänge von der Hauptstraße, der Lange Straße und dem Parkhaus her geplant. Das Motto hier: „Flanieren und Verweilen“ mit Schuhkonzepten, Accessoires, Kleidung. Im ersten Obergeschoss sind Elektrofachmarkt, Spielwaren und ein Modehaus angedacht. Ein Quartiersmanagement soll sich um die 12 000 m2 Verkaufsfläche kümmern, statt der Metzgerei Burg ist ein neues Gebäude vorgesehen.


6 9.2.2013

Alltagshilfe wird erstattet „soNet“ sucht weitere aktive Helfer und bietet Möglichkeiten zur Schulung an Bis zu 200 Euro monatlich können pflegebedürftige Menschen künftig mit der Pflegekasse abrechnen, wenn sie sogenannte niederschwellige Betreuungsangebote in Anspruch nehmen. Darauf weist Udo Fuchs vom Verein „Soziales Netz Offenburg Süd-Ost“ (soNet) hin. Der Verein besitzt seit Dezember die Anerkennung von niederschwelligen Betreuungsangeboten nach § 45c des Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Diese Anerkennung führte zur Aufnahme in die von den zuständigen Pflegekassen geführte Liste von qualitätsgesicherten Betreuungsangeboten, Voraus-

setzung für eine Abrechnung nach dem Sozialgesetzbuch. Es geht hier um Alltagshilfe für ältere Menschen, die zwar noch zuhause leben, aufgrund etwa einer Demenzerkrankung aber auf Hilfe angewiesen sind. Familienangehörige können dadurch ein paar Stunden entlastet werden. Die Betreuungsangebote sind zwischen häuslicher Versorgung und professioneller Tagespflege angesiedelt, vom Vorlesen über Einkaufen bis zur Beaufsichtigung. Der Verein „soNet“ bietet für Interessierte ab 20. Februar 2013 Schulungen an. Vereinsmitglieder, die einen Mitgliedsbeitrag von jährlich 15 Euro

(Familien 20 Euro) entrichten, können die Schulung für 15 Euro, Nicht-Mitglieder für 30 Euro besuchen. Ein Zertifikat bestätigt, dass die Fortbildung absolviert wurde. Voraussetzung für ein Engagement über „soNet“: Empathie, Menschlichkeit, Verlässlichkeit. Ein zentrales Anliegen laut Udo Fuchs: Die Menschen sollen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Derzeit hat der Verein 125 Mitglieder, davon 15 aktive Helfer/innen. Das Engagement ist auf die Oststadt bezogen. Infos im SFZ Oststadt, Telefon 07 81 / 93 292-11.

Neue Auswahl Der am 28. Januar in nicht öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat gewählte Nachfolger des verstorbenen städtischen Fachbereichsleiters für Hochbau, Grünflächen und Umweltschutz, Torsten Nufer, hat am 1. Februar seine Zusage überraschend aus persönlichen Gründen zurückgezogen. Ausgeschrieben war die Position Ende Oktober 2012 in verschiedenen Medien, gemeldet hatten sich 19 Bewerber/innen. Vier kamen in die nähere, zwei in die Endauswahl. Nun muss die Stadt Offenburg die Stelle erneut ausschreiben. Bis zirka Anfang Mai wird die Vorauswahl abgeschlossen sein, so dass die künftige Fachbereichsleitung voraussichtlich in nicht öffentlicher Ratssitzung am 13. Mai gewählt werden kann.

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Abschied

Organisatorin über Jahrzehnte. Diese Treue ragt heraus. Monika Gebrecht, die sich seit vielen Jahren mit Doris Bauer im Job-Sharing-Modell die Arbeit der BüroOrganisation Bürgermeister Christoph Jopens Vorzimmer teilt, ist am vergangenen Freitag im Ritterhauscafé offiziell in den Ruhestand verabschiedet worden. Am 1. April 1964 hatte sie ihre Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte bei der Stadtverwaltung Offenburg begonnen. Sie erlebte drei Finanzdezernenten: August Kopp, Wolfgang Bruder und schließlich Christoph Jopen seit 1990. Insgesamt arbeitete Gebrecht 45 Jahre im Sekretariat der Offenburger Finanzchefs. Jopen zitierte in seiner Würdigung schmunzelnd eine Äußerung Eugen Ends, des ehemaligen Bürgermeister, der zur jungen Monika Gebrecht anlässlich ihres Gelöbnisses sagte: „Poussagen werden im Rathaus nicht geduldet!“ Wikipedia, so Jopen, umschreibt „Poussage“ mit: „kurzes, oberflächliches Liebesverhältnis“. Eine solche Verpflichtung sagt natürlich sehr viel über den herrschenden Zeitgeist aus. Die Chefsekretärin verbrachte exakt 48 Jahre und zehn Monate in Diensten der Stadt Offenburg. Und jetzt? Ist sie froh, ihren Alltag freier organisieren zu können. Zusammen mit ihrem Mann Dieter, mit dem sie seit 1978 verheiratet ist. Beide spielten in der Band „Escorial“ und machten Tanzmusik – er als Schlagzeuger, sie als Sängerin. Foto: Reinbold


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Ein Ehrenmann Werner Rudolf Schuhmacher, Turnhallestraße 9, hat einen sehr persönlichen Nachruf auf Harald B. Schäfer geschrieben: „Am 22. Januar diesen Jahres ist ein Ehrenmann aus unserer Mitte gegangen. Wir gedenken Harald B. Schäfer. Als SPD-Mitglied seit 1962 war er u.a. von 1977 bis 1996 stellvertretender Landeschef. 20 Jahre im Bundestag war er von 1992 bis 1996 auch unser Umweltminister in Baden-Württemberg. Nach einer langen Schaffensperiode starb er mit 74 Jahren an einem Krebsleiden. Als engagierter Berufspolitiker stand Harald B. Schäfer in einer Reihe mit anderen großen Männern der Sozialdemokratischen Partei: Kurt Schuhmacher, Willi Brandt und Helmut Schmidt. Er verglich sich jedoch nicht mit ihnen, sondern vertrat immer seine eigene politische und menschliche Haltung. Als leidenschaftlicher Umweltpolitiker brachte er wesentliche Impulse und Verände-

Umweltpolitiker rungen im Energieverbrauch und Klimaschutz in das Denken vieler Bürger. Sein Herz schlug aber nicht nur für die Politik, sondern wir kannten ihn auch als fürsorglichen Familienvater und engagierten Menschen im Vereinsleben. Bei Wahlkämpfen oder Begegnungen auf dem Wochenmarkt war er immer ansprechbar, diskutierte offen und vorurteilsfrei mit Menschen aller Generationen und hatte als ausgebildeter Oberstudienrat immer eine kluge, passende Antwort parat. Mit seiner warmherzigen humorvollen Art konnte er auch sehr gut mit Kindern umgehen. In vielen Diskussionen überzeugte er Arbeitnehmer aller Berufsgruppen vor den Werkstoren von (...) notwendigen Veränderungen. Er setzte sich auch mit Menschen, die nicht Anhänger seiner sozialdemokratischen Partei waren, fair auseinander. Viele ‘Jungpolitiker’ konnten von ihm lernen, wie man anständig mit Wählern und Bürgern umgeht. Wir verlieren einen großen Politiker, Familienvater, Kameraden und Freund. Im guten Angedenken – alle, die ihn kannten.“

Fahr! – Rad! – Stadt! Fahrradklimatest: Offenburg erneut in Spitzengruppe / Fahrradförderprogramm V startet Platz 9 für Offenburg im jüngsten Fahrradklimatest des ADFC! 332 Städte hatten bundesweit teilgenommen. Im Ergebnis hat die Fahrradstadt Offenburg besser abgeschnitten als beispielsweise Freiburg oder Karlsruhe. „Diese Platzierung ist wirklich bemerkenswert und bestärkt uns in unserem Engagement“, freut sich Oberbürgermeisterin Edith Schreiner, verbunden mit einem Dankeschön an 405 Personen, die sich am Klimatest des ADFC im Oktober 2012 beteiligt haben. Wie schätzen die Bürgerinnen und Bürger das Fahrradklima ihrer Stadt ein, will der Klimatest, ausgeschrieben vom ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.), alle fünf Jahre herausfinden. Schon immer landete Offenburg bei diesen Befragungen auf den vordersten Plätzen, unterstreicht Tiefbauchef Günter Häberle. 32 Bewertungskriterien wurden beim

Null Emission und trotzdem flott unterwegs. Foto: Archiv

Test abgefragt. Sehr gut wurde Offenburgs Fahrradklima eingeschätzt rund um den Fahrspaß, hinsichtlich eines zügigen Fahrens sowie schnellen Erreichens des Stadtzentrums. Handlungsbedarf sehen die Offenburger beim Thema Falschparken auf Radwegen sowie der Radwege-Breite. Innerhalb von Baden-Württemberg hat nur Lörrach bessere Noten als Offenburg – allerdings mit lediglich einer Beteiligung von 90 Personen an der Befragung. „Andere Kommunen holen bei der

Fahrradförderung natürlich langsam auf“, konstatiert OB Schreiner. „Wir wiederum bauen unseren Vorsprung energisch weiter aus – aktuell wird das Fahrradförderprogramm V auf den Weg gebracht. Die Förderung des Radverkehrs bleibt eines unserer Topthemen und ist ein wichtiger Baustein im aktuellen Klimaschutzkonzept.“ Insgesamt 8,5 Millionen Euro hat die Stadt bislang in die Thematik investiert, ergänzt Häberle. Am 11. März steht das aktuelle Förderprogramm auf der Tagesordnung einer öffentlichen Verkehrsausschusssitzung, Interessierte sind dazu herzlich eingeladen. Anregungen dazu können, adressiert an den Fachbereich Tiefbau und Verkehr, Technisches Rathaus, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, bis Ende April entweder im dortigen Bürgerbüro Bauen abgegeben oder an amrei.baer@offenburg.de gemailt werden.

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8 9.2.2013

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Fast auf den Tag genau sieben Monate, nachdem ein Brand den Dachstuhl der Villa Bauer zerstört hatte, haben die Stadt Offenburg als Besitzerin und Handwerker Richtfest des unter Denkmal stehenden Gebäudes gefeiert. Im September 2014, so der Plan laut Bürgermeister Oliver Martini, wird die markante Fabrikantenvilla wieder bezugsfertig sein. „Ich bin zuversichtlich, dass das Haus wieder ein richtiges Schmuckstück wird.“ Gleichzeitig solle hier, zusammen mit dem neuen Kindergarten Am Ölberg „das kommunikative Zentrum“ des neuen

Foto: Heinzmann

Wohnquartiers Am Mühlbach entstehen, das sich mit der Neugestaltung des Uferbereichs in der Nähe der Villa Bauer in Zukunft ganz neu zur Innenstadt öffnen werde. Rund viereinhalb Millionen Euro wird die Sanierung des Bauwerks aus dem 19. Jahrhundert insgesamt kosten, schätzt Offenburgs Baubürgermeister. Welchen Anteil die Versicherung, der Badische GemeindeVersicherungs-Verband, übernimmt, sei derzeit noch nicht bekannt. Ausdrücklich bedankte sich Martini bei allen an der Sanierung beteiligten Firmen sowie bei seinem Mitarbeiterteam vom Hochbau.

Jugendschutz auch zur Narrenzeit Das Landratsamt des Ortenaukreises weist zur Hoch-Zeit des närrischen Treibens auf die Wichtigkeit und Bedeutung des Jugendschutzes hin. So sollten Veranstalter von Fasnachtsfeiern unter anderem auch darauf achten, dass Jugendliche unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit nicht rauchen dürfen – selbst dann nicht, wenn die Eltern es ihnen erlauben. Die sogenannten harten Alkoholika dürfen nur an Erwachsene ab 18 Jahren abgegeben werden.

Bier oder Wein dürfen an 16-jährige Jugendliche abgegeben werden. Sind die Eltern dabei, ist die Abgabe von Bier und Wein auch an 14-Jährige erlaubt. Falls der Thekendienst unsicher ist, wie alt der junge Mensch ist, sollte er sich den Personalausweis zeigen lassen. Fragen zum Jugendschutz beantwortet der Beauftragte für Jugendarbeit und Jugendschutz beim Jugendamt des Ortenaukreises, Hector Sala, unter der Rufnummer 07 81/805-97 65.


Veranstaltungen

OFFENBURG

E 25136

9. bis 24. Februar 2013

KONZERT

AUSSTELLUNG

Johanna Zeul

entschieden indirekt

Samstag, 23. Februar 21 Uhr KiK, Weingartenstraße 34c

Bis 7. April Städtische Galerie

Singer und Songwriter Johanna Zeul ist Absolventin der Popakademie Mannheim.lventin. Sie hat für die Junk-Opera „ Max und Moritz“ am Nationaltheater Mannheim komponiert und war mir ihrer eigenen Band GOLD sowie mit Fettes Brot auf Tour. 2008 wurde die junge Sängerin mit dem Förderpreis für Popmusik Deutschland und dem Chansonpreis in Stuttgart ausgezeichnet, 2009 erhielt sie den Förderpreis der Liederbestenliste. Nun ist sie mit ihrem neuen Solo-Album auf Tour und macht Halt im KiK. Mit ihrer Mischung aus Hintersinn und Übermut definiert Zeul das kleine Wörtchen Bühnenpräsenz völlig neu. Ihr prägnanter Gitarrenstil, ihre intelligenten deutschen Texte und Melodien, die sich fest im Ohr verankern, reißen einfach mit. Ihre Auftritte leben von extremen Kontrasten, Rhythmus und einer sprudelnd wilden Energie.

1953 fand im Kunsthaus Zürich eine internationale Holzschnittausstellung statt, an der auch HAP Grieshaber, Erich Heckel, Gerhard Marcks, Ewald Mataré, Otto Pankok, Max Pechstein und Karl Rössing beteiligt waren. Auf Anregung des belgischen Holzschneiders Frans Masereel wurde am 26. September 1953 die „XYLON Societé Internationale des Graveurs sur Bois“ gegründet. Die deutschen Künstler riefen zeitgleich die „XYLON/Deutsche Sektion e.V.“ ins Leben. Die im Zwei-Jahres-Rhythmus präsentierte, jurierte Ausstellung der deutschen XYLON wurde vom Kunstmuseum Spendhaus der Stadt Reutlingen organisiert und zunächst dort gezeigt. Nun ist sie in Offenburg zu sehen – neben Werken von 36 Mitgliedern der Künstlervereinigung werden auch die von 28 Gästen, darunter zahlreiche junge Künstler, präsentiert. Die Besucher erhalten einen faszinierenden Überblick über die vielfältigen Facetten des aktuellen künstlerischen Geschehens im Hochdruck. Zur Ausstellung ist ein Katalog erschienen. Der Eintritt ist frei.

Der Eintritt kostet 10 Euro, Karten gibt es an der Abendkasse.

Öffnungszeiten: Dienstag, Donnerstag und Freitag 13 – 17 Uhr, Mittwoch 13 – 20 Uhr sowie Samstag und Sonntag 11 – 17 Uhr.

Weitere Infos unter www.johannazeul.de

MUSICAL

Sissi. Liebe, Macht und Leidenschaft Sonntag, 10. Februar 19 Uhr Oberrheinhalle

Das Musical „Sissi. Liebe, Macht und Leidenschaft“ zeigt den Aufstieg eines unbekümmerten Landmädchens aus Bayern zu einer der mächtigsten Frauen in Europa. Ähnlich wie in der bekannten Film-Trilogie, mit Romy Schneider als Kaiserin Elisabeth in der Hauptrolle, wird die Geschichte dieser außergewöhnlichen Frau erzählt, die bereits zu Lebzeiten zu einem Mythos wurde. Eine grandiose Bühnenausstattung und erstklassige Darsteller garantieren einen

wunderschönen, kaiserlichen Musicalabend. Ein romantischer Klassiker, farbenfroh und mit viel Leidenschaft in Szene gesetzt erwartet die Besucher. Eintritt 1. Kategorie 67,90 Euro 2. Kategorie 57,90 Euro 3. Kategorie 47,90 Euro 4. Kategorie 37,90 Euro

Weitere Informationen unter www. sissi-musical.com. Karten sind auch über www.reservix.de erhältlich.


Überblick

Ohne Gewähr – Änderungen sind noch kurzfristig möglich!

SamStaG, 9.2. ➜ Fasnacht: Verkauf von Hexengemüse, Offenburger Hexenzunft, 10 Uhr, Fischmarkt ➜ Fasnacht: Besuch des E-Center, Althistorische Narrenzunft, 11 Uhr, Industriegebiet West ➜ Fasnacht: Rathausbesuch zur Aktenvernichtung, Offenburger Hexenzunft, 11.15 Uhr, Rathausplatz ➜ Fasnacht: Kappeobend, Offenburger Narrenzünfte, ab 19 Uhr, Lokale in der Innenstadt ➜ Fasnacht: Zunftabend „Wilder Westen“, Narrenzunft Rebknörpli, 20.01 Uhr, Reblandhalle Fessenbach SOnntaG, 10.2. ➜ Wanderung von Offenburg zur Fasnacht in Elgersweier, Naturfreunde Offenburg, nähere Infos siehe Tagespresse ➜ Kostenlose Leihbücherei, Einwohnergemeinschaft Offenburg-Hildboltsweier, 10 – 11 Uhr, Jergerheim, Tulpenweg 16a (findet wöchentlich statt) ➜ Frühschoppen, Einwohnergemeinschaft Offenburg-Hildboltsweier, 10 – 12.30 Uhr, Jergerheim, Tulpenweg 16a (findet wöchentlich statt) ➜ Fasnacht: Fressgass, Narrenzunft Buhneschäfe, ab 11 Uhr, Rathausplatz Zunsweier ➜ Fasnacht: Narrengottesdienst, Althistorische Narrenzunft, 11 Uhr, Heilig Kreuz Kirche, Kreuzkirchstraße ➜ Fasnacht: Kinderumzug und Kindernachmittag, Zeller Narrenzunft, 11 Uhr, Abtsberghalle Zell-Weierbach ➜ Fasnacht: Fressgass, Kleeburger Narrenzunft, ab 11.11 Uhr, Kinderumzug, 11.30 Uhr, Oberrothweg Windschläg ➜ Fasnacht: Närrisches Weinfest, Narrenzunft Tscherissili, ab 11.11 Uhr, Festhalle Elgersweier ➜ Fasnacht: Wolfs- und Zigeunerlager, Narrenzunft Wolfonia, ab 11.11 Uhr, Festhalle Rammersweier ➜ Filmkunst im Forum: Der Verdingbub, 13.30 Uhr, Forum Kino, Hauptstraße 111 (auch 11./12.2., 20 Uhr) ➜ Fasnacht: Grandioser Musikerball, 18.01 Uhr, Musikverein Windschläg, Festhalle Windschläg ➜ Musical: Sissi – Liebe, Macht und Leidenschaft, 19 Uhr, Oberrheinhalle mOntaG, 11.2. ➜ Seniorentanz – beschwingter Gruppentanz, 9.30 – 10.45 Uhr, Stadtteilund Familienzentrum Albersbösch, Altenburger Allee 8 (findet wöchentlich statt) ➜ Fasnacht: Gizig rufen, Narrenzunft Weier, 10 Uhr, Weier ➜ Fasnacht: Mittagstisch, Kleeburger Narrenzunft, 11 Uhr, Meckerstüble, Ober-

rothweg, Windschläg (auch 12.2.) ➜ Mittagsgebet: Atem holen am Anfang der Woche, 12.15 – 12.30 Uhr, Evangelische Stadtkirche, Poststraße 16 (findet wöchentlich statt) ➜ Fasnacht: Kinder-Maskenumzug, Narrenzunft Weier, 14 Uhr, Start: Pfauenweg ➜ Fasnacht: Gizig rufen, Offenburger Hexenzunft, 14 Uhr, Innenstadt ➜ Senioren-Gymnastik, Einwohnergemeinschaft Offenburg-Hildboltsweier, 14 – 15 Uhr, Jergerheim, Tulpenweg 16a (findet wöchentlich statt) ➜ Fasnacht: Kinderfasent, Althistorische Narrenzunft, 14.30 Uhr, Narrenkeller, Ritterstraße 10 ➜ Seniorenkegeln, 14.30 – 16.30 Uhr, Pizzeria Da Cataldo, Am Stockfeld (findet wöchentlich statt) ➜ Fasnacht: Gizig rufen, Schnurre und Schnaige, Narrenzunft Krabbenaze, 15 Uhr, Bohlsbach ➜ Gymnastik für Damen, Einwohnergemeinschaft Offenburg-Hildboltsweier, 15.30 – 16.30 Uhr, Jergerheim (findet wöchentlich statt) ➜ Fasnacht: Mankertreffen, Narrenzunft Tscherissili, 18 Uhr, Narrenkeller ➜ Fasnacht: Narrenbaum stellen, Narrenzunft Wolfonia, 18.30 Uhr, Rathaus Rammersweier ➜ Fasnacht: Wirtschaftsfasent, Narrenzunft Buhneschäfe, 19 Uhr, Zunsweier ➜ Turnier-Bridge, Bridge-Club Offenburg, 19 Uhr, DAV-Kletterzentrum, Rammersweierstraße 9 (findet wöchentlich und auch donnerstags statt) ➜ Fasnacht: Rosenmontagsfete, 20 Uhr, KiK, Weingartenstraße 34c ➜ Fasnacht: Zunftball, Althistorische Narrenzunft, 20 Uhr, Reithalle ➜ Fasnacht: Rosenmontagsball „Blumenkraft“, Einwohnergemeinschaft Offenburg-Hildboltsweier, 20 Uhr, Jergerheim, Tulpenweg 16a DienStaG, 12.2. ➜ Seniorentanz – Tanz Dich fit, 9.30 – 10.45 Uhr, Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt, Grimmelshausenstraße 30 (findet wöchentlich statt) ➜ Fasnacht: Fressgass, Fasentbeerdigung, Narrenzunft Weier, 11 Uhr, Schulhof Weier ➜ Fasnacht: Dachsefraß, Narrenzunft Muhrbergdachse, 12 Uhr, Georg-DietrichHalle Bühl ➜ Fasnacht: Kinderumzug, anschließend Kinderfasent, Narrenzunft Buhneschäfe, 14 Uhr, Rathausplatz Zunsweier ➜ Fasnacht: Scheesenrennen und Kindernachmittag, Narrenzunft Rebknörpli, 14 Uhr, Reblandhalle Fessenbach ➜ Fasnacht: Gizig rufe, Narrenzunft Wolfonia, 14 Uhr, Rammersweier

➜ Fasnacht: Verteilung von Hexenfraß, Offenburger Hexenzunft, 15 Uhr, Neptunbrunnen ➜ Fasnacht: Kinderball „Bella Italia“, Narrenzunft Tscherissili, 15 Uhr, Festhalle Elgersweier ➜ Fasnacht: Fasentbeerdigung, Althistorische Narrenzunft, 15.20 Uhr, Fischmarkt ➜ Tanzen im Sitzen, 15 – 16 Uhr, Begegnungsstätte der AWO, Wichernstraße 1a (findet wöchentlich statt) ➜ Seniorentanz, 16 – 17 Uhr, Begegnungsstätte der AWO, Wichernstraße 1a (findet wöchentlich statt) ➜ Fasnacht: Schlussrambo, Fasentverabschiedung, Kleeburger Narrenzunft, 18 Uhr, Windschläg ➜ Fasnacht: Fasentverbrennung, Narrenzunft Wolfonia, 18 Uhr, Festhalle Rammersweier ➜ Fasnacht: Fasentsbeerdigung, Zeller Narrenzunft, 18 Uhr, Rathausplatz Zell-Weierbach ➜ Fasnacht: Strohhexenverbrennung, Offenburger Hexenzunft, 19 Uhr, Hauptstraße/Rathausplatz ➜ Fasnacht: Fasentverbrennung „Bach in Flammen“, Narrenzunft Buhneschäfe, 19 Uhr, Zunsweier ➜ Fasnacht: Fasentbeerdigung, Narrenzunft Waldwurz, 19.01 Uhr, Narrenkeller Albersbösch ➜ Fasnacht: Krabbeverbrennung, Schlussrambo, Narrenzunft Krabbenaze, 19.19 Uhr, Rathaus Bohlsbach ➜ Fasnacht: Schlussrambo, Offenburger Hexenzunft, 20 Uhr, Hexekuchi, Spitalstraße ➜ Fasnacht: Schlussrambo, Althistorische Narrenzunft, 20 Uhr, Narrenkeller, Ritterstraße 10 ➜ Fasnacht: Schlussrambo, Fasentsbeerdigung, Narrenzunft Rebknörpli, 20 Uhr, Gasthaus Linde, Fessenbach ➜ Stammtisch, Offenburger Single-Club, 20 Uhr, Gaststätte Schaible-Stadion, Zähringer Straße 61 (findet wöchentlich statt) mittwOch, 13.2. ➜ Seniorenwanderung auf dem Zeller Panoramaweg, 9.40 Uhr, Treffpunkt: Schalterhalle Bahnhof Offenburg, Anmeldung bis 12.2. beim Seniorenbüro, Telefon 0781/82-2222 ➜ Frühstück für Familien mit Kindern im ersten Lebensjahr, 9.30 – 11 Uhr, Stadtteil- und Familienzentrum Albersbösch, Altenburger Allee 8 ➜ Atem holen – Mittagsgebet, 12.15 Uhr, Hl. Kreuz-Kirche, Kreuzkirchstraße (findet wöchentlich statt) ➜ VdK-Keglertreff, 14.30 Uhr, Eisenbahnerkeglerheim, Rammersweierstraße ➜ Angebot für Kinder von 6 – 12 Jahren: Offenes Kinderhaus, Einwohnergemeinschaft Offenburg-Hildboltsweier, 15 – 17 Uhr, Jergerheim, Tulpenweg 16a

Kunst 24. Februar bis 24. März Künstlerkreis Ortenau Galerie im Artforum Okenstraße 57

Martin Bruno Schmid

Built Then Burnt (Rebuilt). Eine (De-)Installation. Öffnungszeiten: Fr 17 – 20 Uhr, Sa + So 14 – 17 Uhr Bis 10. März Kunstverein Offenburg-Mittelbaden e.V. Amand-Goegg-Straße 2

Malerei

Florian Haas und Ben Hübsch Öffnungszeiten: Di, Do, Fr 13 – 17 Uhr, Mi 13 – 20 Uhr, Sa + So 11 – 17 Uhr Bis 7. April Städtische Galerie Amand-Goegg-Straße 2

entschieden indirekt

XYLON Deutschland und Gäste Öffnungszeiten: Di, Do, Fr 13 – 17 Uhr, Mi 13 – 20 Uhr, Sa + So 11 – 17 Uhr Bis 11. April artundso Moltkestraße 13

Elke Zauner

Öffnungszeiten: Mo – Fr 14 – 18 Uhr Bis 13. April „Kunst kommt“ ins Aenne Burda-Stift Kornstraße 2

Kunst aus dem Kloster

Künstlerinnen aus dem Orden der Augustinerinnen Offenburg Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 10 – 15 Uhr Bis 24. Mai „Kunst kommt“ ins Paul-Gerhardt-Werk Louis-Pasteur-Straße 12

Künstlergruppe LADOGA Öffnungszeiten: täglich 9 – 18 Uhr StichwORt Für die nächste Ausgabe des Veranstaltungskalenders am 23. Februar 2013 benötigen wir Ihre Terminmeldungen bis spätestens 15. Februar. Redaktion OFFenBLatt Tel. 0781/82 23 33 Fax 0781/82 75 82 E-Mail: sandra.schoch@offenburg.de Fotos: Stadt Offenburg, Veranstalter


Überblick

Ohne Gewähr – Änderungen sind noch kurzfristig möglich!

(findet wöchentlich statt) ➜ Fasnacht: Heringsessen, Hausfrauenbund, 16.30 Uhr, Abtsberghalle Zell-Weierbach ➜ Fasnacht: Heringsessen, Einwohnergemeinschaft Offenburg-Hildboltsweier, 17 Uhr, Jergerheim, Tulpenweg 16a ➜ Fasnacht: Heringsessen, Feuerwehr Waltersweier, 17 Uhr, Feuerwehrhaus Waltersweier ➜ Ausstellung: Mittwochsatelier, Beate Rohwetter, 18 – 19 Uhr, FranzVolk-Straße 23b (findet wöchentlich statt) ➜ Fitness-Gymnastik, Einwohnergemeinschaft Offenburg-Hildboltsweier, 18 – 19 Uhr, Jergerheim, Tulpenweg 16a (findet wöchentlich statt) ➜ Konzert: Offenburg singt – Klang der Heimat, 20 Uhr, KiK, Weingartenstraße 34c ➜ Deutsch-Spanischer Stammtisch: Tertulia espagnola, 20 Uhr, KiK DOnnerStaG, 14.2. ➜ Kaffee Klatsch, 15 – 17 Uhr, Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt, Grimmelshausenstraße 30 ➜ Kommunales Kino: Sound of Heimat, 20 Uhr, KiK, Weingartenstraße 34c FreitaG, 15.2. ➜ Kurs für Kinder von 5 – 9 Jahren: Kunst im Blick – XYLON und ihre Gäste, 15 Uhr, Städtische Galerie ➜ Dichterwerkstatt: Poetry Slam mit Axel Kummerlöwe, KiK, 20 Uhr, KiK ➜ Comedy: Caveman, 20 Uhr, Reithalle (auch 16.2.) ➜ Abtanzen mit DJ Joe, 361 °, 22.30 Uhr, Spitalkeller, Spitalstraße SamStaG, 16.2. ➜ Führung: Senioren entdecken die Stadtbibliothek, 10.30 Uhr, Stadtbibliothek ➜ Abtanzen mit DJ Pirat, 361 °, 22.30 Uhr, Spitalkeller, Spitalstraße SOnntaG, 17.2. ➜ Führung zur stadtgeschichtlichen Ausstellung: Machtergreifung, 11 Uhr, Museum im Ritterhaus ➜ Filmkunst im Forum: Der Geschmack von Rost und Knochen 13.30 Uhr, Forum Kino, Hauptstraße 111 (auch 18./19.2., 20 Uhr) mOntaG, 18.2. ➜ Theater in englischer Sprache: One language – many voices, 15 und 19 Uhr, Reithalle ➜ Werkstattkurs für Kinder von 7 – 13 Jahren: Mit Draht und Gips ein Denkmal setzen, 15 – 16.30 Uhr, Kunstschule (2 Termine) ➜ Offene Strick- und Nähwerkstatt, 17 – 21 Uhr, Treff im Park, Stegermatt-

straße 16a ➜ Literatur am Montag: Drei Arten, von der Technik zu erzählen – Gustafsson, Overath, Pynchon, 19 Uhr, Stadtbibliothek ➜ Vortrag: Glücksfall Beethoven, 20 Uhr, Salmen, Lange Straße 52 DienStaG, 19.2. ➜ Deutsch-Türkisches Sprachcafé, 9 – 11 Uhr, Mehrgenerationenhaus, Kornstraße 3 ➜ Vortrag: Mit Leib und Seele, 19 Uhr, Auditorium, St. Josefsklinik, Weingartenstraße 70 ➜ Vortrag: „Der mysteriöse Tod der Offenburger Familie Wirth am Obersalzberg – Selbstmord oder Mord im Umfeld des 20. Juli 1944?“, Dr. Wolfgang Gall, 19.30 Uhr, Museum im Ritterhaus ➜ Gruppentreffen: SKM-Ortenau e.V. – Engagiert im Ehrenamt, 19.30 – 21 Uhr, Gemeindehaus Dreifaltigkeit, Am Feuerbach 44 (auch 20.2. im Haus Johannes, Espenstraße 3) ➜ Literaturcafé, 20 Uhr, KiK mittwOch, 20.2. ➜ Offener Computerraum, 10 – 12 und 17.30 – 19.30 Uhr, Mehrgenerationenhaus, Stegermattstraße 16a ➜ Werkstattkurs für Kinder von 8 – 9 Jahren: Ich träume mich in den Tag und in die Nacht – malen, zeichnen, bauen, 14.30 – 16 Uhr, Kunstschule (2 Termine) ➜ Kunstgeschichte im Gespräch – Wege zur zeitgenössischen Kunst: Anselm Kiefer, 19.30 – 21.30 Uhr, Raum 101, Musikschule ➜ Vortrag: Glückskinder – Inklusion in Italien, 20 Uhr, Raum 102/Saal, Volkshochschule, Kulturforum ➜ Konzert: Kick im KiK – die Musikfabrik jammt, 19.30 Uhr, KiK ➜ Deutsch-Französischer Stammtisch: Table Ronde, 20 Uhr, KiK DOnnerStaG, 21.2. ➜ Lesewelt – Vorlesestunde, 15 Uhr, Stadtbibliothek, Kulturforum ➜ Kurs für Kinder von 5 – 9 Jahren: Tiere der Nacht, 15 Uhr, Museum im Ritterhaus ➜ Spielenachmittag, 15 – 17 Uhr, Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt, Grimmelshausenstraße 30 ➜ Filmgespräch: Martha Marcy May Marlene, 19 Uhr, Raum 101, Volkshochschule ➜ Vortrag: Coaching und Dynamik in Hochleistungsteams, 19 Uhr, Aula, Neubau Gewerbeschule, Moltkestraße 23 ➜ Vortrag: Glück aus der Sicht der Yogaphilosophie, 20 Uhr, Raum 102/Saal, Volkshochschule ➜ Kabarett: Volker Pispers „... bis neulich!“, 20 Uhr, Oberrheinhalle ➜ Theater: Kauf dich glücklich!, Theater im Gewölbe/Junge Theaterakademie Offenburg, 20 Uhr, Salmen (auch 22.2.) ➜ Konzert: Loch Lomond, Folk-Pop, Experimental, 361 °, 20.30 Uhr, Spitalkeller

➜ Konzert: Party pur, Mo‘People, 21 Uhr, KiK, Weingartenstraße 34c FreitaG, 22.2. ➜ Konzert: Quadro Nuevo, Weltmusik, 20 Uhr, Reithalle ➜ Konzert: Yakou Tribe, New Jazz, 361 °, 20.30 Uhr, Spitalkeller, Spitalstraße ➜ Salsa Dance Night, 20.30 Uhr, KiK SamStaG, 23.2. ➜ Wochenendkurs für Jugendliche von 14 – 18 Jahren: Digitale Fotografie, 9.30 – 16 Uhr, Fotoatelier, Artforum, Okenstraße 57 ➜ Wochenendkurs für Kinder von 8 – 12 Jahren: Jetzt schlägt's 13 – die Uhr, die nach meiner Nase tanzt, 10 – 12.30 Uhr, Kunstschule ➜ Wochenendkurs für Kinder von 5 – 6 Jahren: Theaterspielen kinderleicht, 10 – 13 Uhr, Kunstschule ➜ Reptilienbörse, 10 – 16 Uhr, Halle 2, Messegelände ➜ Waldspeckessen, Schützenverein Bohlsbach, 15 Uhr, Schützenhaus Bohlsbach ➜ Flohmarkt rund ums Kind, 15 – 17 Uhr, Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt, Grimmelshausenstraße 30 ➜ Klassik: Musik der Gegenwart, Offenburg-Ensemble, 17 Uhr, Salmen ➜ Konzert: Johanna Zeul, Singer/Songwriter, 21 Uhr, KiK, Weingartenstraße 34c ➜ Oberrhein-Konzertreihe: Amaryllis Streichquartett, Klassik, 20 Uhr, Oberrheinhalle

➜ Barockkonzert: Bach, Händel und Rameau, Einwohnergemeinschaft Offenburg-Hildboltsweier, 20 Uhr, Josefskirche, Dahlienweg ➜ Abtanzen mit DJ Los Mayos feat. GIZMO, 361 °, 22.30 Uhr, Spitalkeller, Spitalstraße SOnntaG, 24.2. ➜ Wandern auf dem Schutterwälder Rundwanderweg, Naturfreunde Offenburg, Infos siehe Tagespresse ➜ Sonntagsatelier für Erwachsene: Aktzeichnen, 10 – 16 Uhr, Kunstschule ➜ Kunstsonntag für Familien mit Kindern ab 4 Jahren: Das Märchensofa, 10.30 – 12.30 Uhr, Kunstschule ➜ Vernissage: Martin Bruno Schmid, Künstlerkreis Ortenau, 11 Uhr, Galerie im Artforum, Okenstraße 57 ➜ Führung zur Ausstellung "entschieden indirekt", 11 Uhr, Städtische Galerie ➜ Filmkunst im Forum: Die Libelle und das Nashorn 13.30 Uhr, Forum Kino, Hauptstraße 111 (auch 25./26.2., 20 Uhr) ➜ Tag des Märchens: Rosen und andere Blumen, 14.30 – 17 Uhr, Museum im Ritterhaus, Ritterstraße 10 ➜ Weingartenkonzert, 17 Uhr, Weingartenkirche Veranstaltungskalender im internet: www.offenburg.de/ Veranstaltungen


Palette

Ohne Gewähr – Änderungen sind noch kurzfristig möglich!

Tag des Märchens

Rosen und andere Blumen Sonntag, 24. Februar 14.30 – 17 Uhr Museum im Ritterhaus

Dieses Jahr findet der beliebte Tag des Märchens im Februar statt und die Welt der Märchen wird für Klein und Groß lebendig. Die Erzählrunde gestalten die Ortenauer Erzählerinnen Lucia Ritter, Elisabeth Ehret und Sigrid Voigt mit Geschichten wie „Das Rosenkind“ oder „Die Weiße Seerose“. Die Pause kann man gemütlich im Museumscafé verbringen oder im Foyer des Museums alte Märchenlieder mit Claudia Rottenecker singen. Dann geht es weiter mit

der Blauen Märchenbühne, diese zeigt ihr neuestes Spiel von Dornröschen. Mit zarten, transparenten Figuren und farbigem Licht wird das Märchen auf faszinierende Weise sichtbar. Erzählerin ist Dorothea Schlesinger, Regie führt Sabine Kaysers. Der gesamte Erlös des Tages geht an eine karitative Organisation für Kinder, dieses Mal an die Off Road Kids Stiftung. Erzählrunde 14.30 bis 15.30 Uhr Gebühr 3 Euro Märchenbühne 16 bis 17 Uhr Gebühr 4 Euro Infos unter Telefon 07 81/82 25 77

KOnzert

Mo‘People Song originalgetreu zu performen und dennoch eigenständig zu interpretieren. Freuen können sich bereits schon jetzt alle Fans und solche, die es werden möchDie neue Reihe im KiK mit Mo‘People ten, auf regelmäßige monatliche Sessibietet Entertainment und Partyspaß pur. ons im KiK. Mit dabei werden stets wechDieCoverbandspieltaktuelleChartsongs, selndeMusikerundSängerdernationalen Discohits aus den 70er-Jahren, groovige und internationalen Musikszene sein. Soulklassiker und Songs von Rock bis zu Eintritt 8 Euro Pop – die Band versteht es, nahezu jeden www.mopeople.de Donnerstag, 21. Februar 21 Uhr KiK, Weingartenstraße 34c

Melodien

exoTische Tiere

Rathaus-Glockenspiel

Reptilienbörse

Vom Glockenspiel auf dem Rathausdach sind im Februar sind folgende Stücke zu hören: täglich, 11.50 Uhr Kartoffelmann-Lied Der Winter ist ein rechter Mann täglich, 17.50 Uhr Ich bin der Dr. Eisenbart Lustig ist das Zigeunerleben samstags, 9.50 Uhr Sabinchen war ein Frauenzimmer Bohneburger Narrenmarsch

Samstag, 23. Februar 10 – 16 Uhr Halle 2, Messegelände

www.offenburg.de/glockenspiel

Die Reptilienbörse bietet alles rund um die Welt der Terrarien und ihrer Bewohner. Ein großes Angebot an exotischen Tieren mit den schönsten Farbvarianten namhafter Züchter aus dem In- und Ausland erwartet die Besucher.ZusehensindunteranderemSchlangen, Vogelspinnen, Chamäleons, Echsen, Frösche und Schildkröten ausgestellt. Eintritt: 6 Euro Kinder bis 12 Jahre: 2 Euro

Museum im Ritterhaus

Stadtbibliothek Offenburg

Volkshochschule Offenburg

Kunstschule Offenburg

Musikschule Offenburg/Ortenau

Rittterstraße 10 77652 Offenburg Telefon 07 81/82 22 55 www.museum-offenburg.de Geöffnet: Di–So 10–17 Uhr

Weingartenstraße 32/34 77654 Offenburg Telefon 07 81/82 27 11

Weingartenstraße 34b 77654 Offenburg Telefon 07 81/9364-200 www.vhs-offenburg.de

Amand-Goegg-Str. 2/Kulturforum Geöffnet: Di, Do, Fr 13–17 Uhr Mi 13–20 Uhr, Sa + So 11–17 Uhr

Öffnungszeiten: Di–Fr 11–19 Uhr, Sa 10–13 Uhr (montags geschlossen)

Weingartenstraße 34 b 77654 Offenburg Telefon 07 81/9364-300 www.kunstschule-offenburg.de Öffnungszeiten des i-punkt Kulturforum: Mo–Fr 9–13 Uhr, Mo– Do 14–17 Uhr

Weingartenstraße 34b 77654 Offenburg Telefon 0781/9364-100 www.musikschule-offenburgortenau.de Öffnungszeiten des i-punkt Kulturforum: Mo–Fr 9–13 Uhr, Mo–Do 14–17 Uhr

Städtische Galerie

Öffnungszeiten des i-punkt Kulturforum: Mo–Fr 9–13 Uhr, Mo–Do 14–17 Uhr


9.2.2013 13 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Vorhaben: Kauf und Lieferung von Produkten im Bereich Storage, Server und Switche Ausführungs-/Lieferfrist: Innerhalb von 20 Werktagen nach Erteilung des Auftrags Angebotseröffnung/Submission: 28. Februar 2013, 10 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint im Submissionsanzeiger, im Subreport, im Internet unter www.wro.de sowie auf der Homepage www.offenburg.de unter „Bauen“ – „Zentrale Vergabestelle“ – „Ausschreibungen“ und auf dem Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de.

Scherben auf Radwegen? – Anrufen! Gerade in der Fastnachtszeit liegen jedes Jahr vermehrt Scherben auf den Radwegen. Fabian Feigenbaum von der städtischen Abteilung Verkehrsplanung appelliert deshalb an alle Närrinnen und Narren: „Bitte werfen Sie Flaschen und Gläser nicht weg!“ Sollten Bürgerinnen und Bürger Scherben auf Radwegen entdecken, können sie dies über die Telefonnummer 07 81/9 66 66 66 melden. Der Scherbentelefon-Anrufbeantworter ist zu jeder Tages- und Nachtzeit

erreichbar. Bei Hinweisen, die montags bis donnerstags bis 14 Uhr eintreffen, rücken die Reinigungskräfte der TBO noch am selben Tag aus. Meldungen, die freitags nach 10 Uhr eingehen, wird am Samstag nachgegangen. Anrufe am Wochenende werden am Montag bearbeitet. Feigenbaum: „Platte Fahrradreifen sind sehr ärgerlich. Helfen Sie mit, die lästigen Scherben zu vermeiden oder falls sie doch vorkommen, von den Radwegen zu entfernen.“

Anforderung unter Telefon 0781/82-22 59 oder 82-23 16, E-Mail: irene.wanner@offenburg.de oder brigitte.dufner@offenburg.de

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Vorhaben: Kindertagesstätte Offenburg-Bühl – Trockenbauarbeiten Ausführungsfrist: KW 19 bis KW 23 2013 Angebotseröffnung: 5. März 2013, 10 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint im Submissionsanzeiger, im Subreport, im Internet unter www.wro.de sowie auf der Homepage www.offenburg.de unter „Bauen“ – „Zentrale Vergabestelle“ – „Ausschreibungen“ und auf dem Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de. Anforderung unter Telefon 0781/82-22 59 oder 82-23 16, E-Mail: irene.wanner@offenburg.de oder brigitte.dufner@offenburg.de

Bauen und Wohnen in Offenburg

Untersuchung von Badeseen – Ideen melden Alle Badegewässer werden EU-weit in den Sommermonaten regelmäßig auf die Wasserqualität hin untersucht. In Offenburg erfolgt dies durch das Gesundheitsamt des Ortenaukreises. Am Anfang des Jahres ist jeweils die Liste der zu untersuchenden Gewässer festzulegen. Die Stadtverwaltung beabsichtigt, den Gifiz- und Burgerwaldsee, die vor allem während der Badesaison zahlreich besucht werden, für das Jahr 2013 wieder als Badegewässer nach der Badegewässerverordnung an das Landesgesundheitsamt zu melden. Die Meldung muss bis spätestens Ende Februar eines jeden Jahres beim Landesgesundheitsamt erneut erfolgen, damit hygienische und chemischphysikalische Untersuchungen des Badegewässers durch die zuständigen Behörden geplant und durchgeführt werden können. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden veröffentlicht. Die Offenburger Bürger/innen können sich bei der Meldung von Seen als Badegewässer, die auf den Gemarkungen der Stadt Offenburg liegen, beteiligen. Ansprechpartner für Vorschläge, Bemerkungen oder Beschwerden bis spätestens Freitag, 15. Februar 2013, ist: Gerhard Schöler, Abteilung Grünflächen und Umweltschutz, Telefon 07 81/82-23 26.

Führung durch die Stadtbibliothek Interessierte Senioren können in einer Führung am Samstag, 16. Februar, ab 10.30 Uhr die Stadt-

bibliothek kennenlernen. Die Teilnahme ist kostenlos. Telefonische Anmeldung: 07 81/ 82-22 22.

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14 9.2.2013 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Satzung der Feuerwehr Offenburg Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3, § 7 Absatz 1 Satz 1, § 8 Absatz 2 Satz 2, § 10 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1, § 18 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat am 28. Januar 2013 folgende Satzung beschlossen. Allgemeines Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt, es ist jedoch immer die weibliche Form mitgemeint. §1 Name und Gliederung der Feuerwehr Offenburg 1. Die Feuerwehr Offenburg, in dieser Satzung Feuerwehr genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Stadt Offenburg ohne eigene Rechtspersönlichkeit. 2. Zusammensetzung der Feuerwehr Die Feuerwehr setzt sich aus den folgenden Abteilungen zusammen: a) den ehrenamtlichen Einsatzabteilungen Bohlsbach Bühl Elgersweier Fessenbach Griesheim Rammersweier/Ost Offenburg Waltersweier Weier Windschläg Zell-Weierbach mit dem Spielmanns- und Fanfarenzug Zunsweier b) der Einsatzabteilung hauptamtlicher Kräfte c) den Altersabteilungen der Einsatzabteilungen Bohlsbach Bühl Elgersweier Fessenbach Griesheim Rammersweier Offenburg Waltersweier Weier Windschläg Zell-Weierbach Zunsweier d) Der Jugendfeuerwehr 3. Zur Erfüllung besonderer Aufgaben hält die Feuerwehr Offenburg Spezialeinheiten vor, Näheres zu diesen Einheiten ist in den ergänzenden Regelungen zur Satzung aufgeführt. §2 Aufgaben (§ 2 FwG) 1. Die Feuerwehr hat a) bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen b) zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. 2. Der Feuerwehr werden die in § 2 Abs. 2 FwG genannten Aufgaben übertragen. §3 Aufnahme in die Feuerwehr 1. In die Einsatzabteilungen der Feuerwehr können aufgrund freiwilliger, schriftlicher Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die a) das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen, b) den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind. Hierzu ist eine Eigenerklärung zusammen mit dem Aufnahmeantrag vorzulegen. In Zweifelsfällen ist auf Verlangen ein ärztliches Attest vorzulegen. Innerhalb der Probezeit ist grundsätzlich eine G 26.3 Untersuchung nachzuweisen. c) geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind, d) sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,

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e) nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben, f) keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sind und g) nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden. Auf Verlangen ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Die Aufnahme in die Einsatzabteilungen der Feuerwehr erfolgt für die ersten 12 Monate auf Probe. Innerhalb der Probezeit muss der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einer Truppmannausbildung Teil I nach VwV Feuerwehrausbildung teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die Probezeit verlängert werden. Auf eine Probezeit kann verzichtet oder sie kann abgekürzt werden, wenn Angehörige einer Jugendfeuerwehr oder einer Musikabteilung in eine Einsatzabteilung übertreten oder eine Person eintritt, die bereits einer anderen Feuerwehr oder einer Werkfeuerwehr angehört oder angehört hat. Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen (§ 11 Abs. 4 FwG) kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall die Aufnahme abweichend von Absatz 1 regeln sowie Ausnahmen von der Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 1 Buchstabe e) und den Dienstpflichten nach § 5 Abs. 6 und 8 zulassen. Aufnahmeverfahren Aufnahmegesuche in die Einsatzabteilungen sind schriftlich an den Abteilungskommandanten zu richten. Vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Aufnahme auf Probe, die Verkürzung oder Verlängerung der Probezeit und die endgültige Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss. Der Abteilungsausschuss der Einsatzabteilung, welcher der Bewerber angehören soll (Stammabteilung), ist zu hören. Bei Mehrfachmitgliedschaft sind die jeweiligen Abteilungsausschüsse zu hören. Neu aufgenommene Angehörige der Feuerwehr werden vom Feuerwehrkommandanten verpflichtet. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Zustimmung des Feuerwehrausschusses. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen. Bei Erfüllen der jeweiligen Voraussetzungen sind Aufnahme und Tätigkeit in zwei Einsatzabteilungen möglich. Jeder Angehörige der Feuerwehr erhält nach Ablauf der Probezeit einen vom Oberbürgermeister ausgestellten Dienstausweis.

§4 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes 1. Der Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung der Feuerwehr endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Feuerwehr a) die Probezeit nicht besteht, b) während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt erklärt, c) der zum Feuerwehrdienst Herangezogene seine Dienstverpflichtung nach § 12 Abs. 2 FwG erfüllt hat, d) den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes nicht mehr gewachsen ist, e) das 65. Lebensjahr vollendet hat, f) infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat, g) Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen wird oder h) wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurde. Die Beendigung des Feuerwehrdienstes wird in den Fällen der Buchstaben a) bis c) und e) durch den Feuerwehrkommandanten, in den Fällen der Buchstaben d) und f) bis h) durch den Oberbürgermeister in einem schriftlichen Bescheid festgestellt. Der Eintritt einer der in den Buchstaben f) bis h) genannten Beendigungsgründe hat der betroffene Feuerwehrangehörige dem Feuerwehrkommandanten anzuzeigen. 2. Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag vom Oberbürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung zu entlassen, wenn a) er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in die Altersabteilung überwechseln möchte, b) der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht mehr möglich ist, c) er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oder d) er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt.


9.2.2013 15 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen e) In den Fällen der Buchstaben c) und d) kann der Feuerwehrangehörige nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auch ohne seinen Antrag entlassen werden. Der Betroffene ist vorher anzuhören. 3. Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe schriftlich über den Abteilungskommandanten beim Feuerwehrkommandanten einzureichen. 4. Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere a) bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst, b) bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten, c) bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr, Missbrauch des Feuerwehrdienstausweises oder d) wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Feuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt. Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Oberbürgermeister hat die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes durch schriftlichen Bescheid festzustellen. 5. Angehörige der Feuerwehr, die ausgeschieden sind, erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Feuerwehr. §5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr 1. Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Feuerwehr haben das Recht, den ehrenamtlich tätigen stellvertretenden Feuerwehrkommandanten und die Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen. Sie haben außerdem das Recht, ihren ehrenamtlichen Abteilungskommandanten, seinen ehrenamtlichen Stellvertreter und die Mitglieder ihres Abteilungsausschusses zu wählen. 2. Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr erhalten, nach Maßgabe des § 16 FwG und der örtlichen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr eine Entschädigung. 3. Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder infolge des Feuerwehrdienstes erleiden, einen Ersatz nach Maßgabe des § 17 FwG. 4. Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr sind für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an der Aus- und Fortbildung nach Maßgabe des § 15 FwG von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. 5. Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr sind verpflichtet (§ 14 Abs. 1 FwG) a) am Dienst sowie Aus- und Fortbildungslehrgängen regelmäßig und pünktlich teilzunehmen, b) bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden, c) den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen, d) im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten, e) die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten f) die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen und g) über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. 6. Für die Funktionen Atemschutzgeräteträger und Maschinist sind zusätzlich die jährlichen Übungen, Unterweisungen sowie eventuelle ärztliche Untersuchungen verpflichtend. 7. Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine Wohnung verlegt, hat dies binnen einer Woche dem Feuerwehrkommandanten anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn er nicht in der Gemeinde wohnt und er seinen Arbeitgeber wechselt. 8. Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Feuerwehr haben eine Abwesenheit von länger als zwei Wochen dem Abteilungskommandanten rechtzeitig vorher anzuzeigen. Eine Dienstverhinderung ist vor dem Dienstbeginn dem Abteilungskommandanten zu melden. 9. Aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Feuerwehr auf Antrag vom Abteilungskommandanten im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten vorübergehend von seinen Dienstpflichten nach Absatz 5 Buchstabe a) und b) befreit werden. 10. Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Feuerwehr gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer Werkfeuerwehr oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, haben die sich hieraus ergebenden Pflichten Vorrang vor den Dienstpflichten nach Absatz 5 Buchstabe a) und b). 11. Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Feuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße kann der Oberbürgermeister auf Antrag des

Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahnden. Der Feuerwehrkommandant kann zur Vorbereitung eines Beschlusses des Gemeinderats auf Beendigung des Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 4 den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen auch vorläufig des Dienstes entheben, wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen beeinträchtigt würden. Der Betroffene ist vor einer Entscheidung nach den Sätzen 1 und 2 anzuhören. §6 Altersabteilungen 1. In die Altersabteilungen wird unter Überlassung der Dienstkleidung übernommen, wer nach § 4 Abs. 1 Buchstabe c) bis e) und Abs. 2 Buchstabe b) bis d) aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung ausscheidet und keine gegenteilige Erklärung abgibt. 2. Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren Antrag Angehörige der Feuerwehr, unter Belassung der Dienstkleidung, aus der Einsatzabteilung in die jeweilige Altersabteilung übernehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe a). Unter denselben Voraussetzungen können Angehörige des Spielmanns- und Fanfarenzuges Zell-Weierbach übernommen werden; sie können gleichzeitig Angehörige des Spielmanns- und Fanfarenzuges Zell-Weierbach bleiben. 3. Der Leiter einer Altersabteilung und sein Stellvertreter wird von den Angehörigen seiner Altersabteilung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Sie können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden. 4. Der Leiter einer Altersabteilung ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrund den Abteilungskommandanten. Er wird von seinem Stellvertreter unterstützt und von diesem in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten. 5. Die Leiter der Altersabteilungen wählen einen Obmann und seinen Stellvertreter auf die Dauer von 5 Jahren. Der Obmann der Altersabteilungen vertritt die Altersabteilungen im Feuerwehrausschuss. Ihm obliegt außerdem die Koordination der Aktivitäten und die Förderung der Kameradschaftspflege der Alterskameraden. Er hält die Verbindung zu den anderen Altersabteilungen und Abteilungen sowie zum Feuerwehrverband. §7 Jugendfeuerwehr 1. Die Jugendfeuerwehr führt den Namen „Jugendfeuerwehr Offenburg“. 2. In die Jugendfeuerwehr können Personen vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn sie a) den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind, b) geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind, c) nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben, d) keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) mit Ausnahme der Entziehung der Fahrerlaubnis unterworfen sind und e) nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden. Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten beantragt werden. Über die Aufnahme und das dafür maßgebende Mindestalter entscheidet der Feuerwehrausschuss. 3. Die Zugehörigkeit des Angehörigen der Jugendfeuerwehr zur Jugendfeuerwehr endet, wenn a) er in eine Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen wird, b) er aus der Jugendfeuerwehr austritt, c) die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zurücknehmen, d)´er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist, e) er das 18. Lebensjahr vollendet oder f) der Feuerwehrausschuss den Dienst in der Jugendfeuerwehr aus wichtigem Grund beendet. § 4 Abs. 5 gilt entsprechend. 4. Der Leiter der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehrwart) und sein Stellvertreter wird von den Angehörigen der Jugendabteilung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Der Feuerwehrkommandant kann geeignet erscheinende Angehörige der Feuerwehr mit der vorläufigen Leitung der Jugendfeuerwehr beauftragen. Der Jugendfeuerwehrwart muss einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören und soll den Lehrgang Jugendfeuerwehrwart besucht haben. Der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden. Fortsetzung nächste Seite


16 9.2.2013 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen 5. Der Jugendfeuerwehrwart ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der Jugendfeuerwehr unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten. 6. Weitere Organe, Einrichtungen und Regelungen der Jugendfeuerwehr werden in der Jugendordnung festgelegt. §8 Spielmanns- und Fanfarenzug Zell-Weierbach 1. Die Aufgabe des Spielmanns- und Fanfarenzuges ist, den Musikbedarf bei dienstlichen Anlässen der Feuerwehr zu gewährleisten. Er ist auch berechtigt, bei anderen Veranstaltungen teilzunehmen. Der Einsatz erfolgt im Einvernehmen mit dem Abteilungskommandanten. Die Spielleute sind Mitglieder der Feuerwehr. 2. Weitere Organe, Einrichtungen und Regelungen des Spielmanns- und Fanfarenzuges werden in dessen Geschäftsordnung festgelegt. §9 Ehrenmitglieder und Ehrungen 1. Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses a) Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben oder zur Förderung des Brandschutzes wesentlich beigetragen haben, die Eigenschaft als Ehrenmitglied und b) bewährten Feuerwehr- und Abteilungskommandanten nach Beendigung ihrer aktiven Dienstzeit die Eigenschaft als Ehrenkommandant verleihen. 2. Die Feuerwehrangehörigen erhalten für ihre aktive Zugehörigkeit in der Feuerwehr Offenburg folgende Ehrungen: • 15 Jahre Medaille in Bronze • 20 Jahre Medaille in Silber • 30 Jahre Medaille in Gold. Die Verleihung findet in der Hauptversammlung statt. § 10 Organe der Feuerwehr 1) Feuerwehrkommandant 2) Abteilungskommandanten 3) Feuerwehrausschuss 4) Abteilungsausschüsse 5) Hauptversammlung 6) Abteilungsversammlungen § 11 1. 2. 3.

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Feuerwehrkommandant Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter Der Leiter der Feuerwehr ist der hauptamtliche Feuerwehrkommandant. Der Feuerwehrkommandant hat einen hauptamtlichen und einen ehrenamtlichen Stellvertreter. Der stellvertretende ehrenamtliche Feuerwehrkommandant wird von den Angehörigen der Einsatzabteilungen der Feuerwehr aus deren Mitte gewählt. Die Wahl findet in der Hauptversammlung statt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Er wird nach der Wahl und Zustimmung des Gemeinderates vom Oberbürgermeister schriftlich bestellt. Mit der Bestellung beginnt die Amtszeit. Der ehrenamtlich tätige stellvertretende Kommandant hat sein Amt nach Ablauf seiner Amtszeit oder im Falle seines vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl zustande, bestellt der Oberbürgermeister den vom Gemeinderat gewählten Feuerwehrangehörigen zum ehrenamtlichen stellvertretenden Feuerwehrkommandanten (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG). Diese Bestellung endet mit der Bestellung eines Nachfolgers. Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen stellvertretenden Feuerwehrkommandanten kann binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Gegen die Entscheidung über den Einspruch können der Wahlberechtigte, der Einspruch erhoben hat, und der durch die Entscheidung betroffene Bewerber unmittelbar Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben. Vor der Bestellung eines hauptamtlichen Feuerwehrkommandanten oder eines hauptamtlichen stellvertretenden Feuerwehrkommandanten ist der Feuerwehrausschuss zu hören. Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich (§ 9 Abs. 1 FwG) und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben durch. Er hat insbesondere a) eine Alarm- und Ausrückordnung für die Aufgaben nach § 2 aufzustellen, fortzuschreiben und sie dem Oberbürgermeister mitzuteilen, b) auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung hinzuwirken, c) für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr und d) für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen zu sorgen,

e) die Zusammenarbeit der Einsatzabteilungen bei Übungen und Einsätzen zu regeln, f) die Tätigkeit der Abteilungskommandanten, der Obmänner der Leiter der Altersabteilungen und des Jugendfeuerwehrwartes zu überwachen. g) Die Gemeinde hat ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben angemessen zu unterstützen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FwG). 8. Der Feuerwehrkommandant hat den Oberbürgermeister und den Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten von sich aus zu beraten. Er soll zu den Beratungen der Gemeindeorgane über Angelegenheiten der Feuerwehr mit beratender Stimme zugezogen werden. 9. Der hauptamtliche stellvertretende Feuerwehrkommandant und der ehrenamtliche stellvertretende Feuerwehrkommandant haben den Feuerwehrkommandanten zu unterstützen und ihn in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. 10. Der ehrenamtlich tätige stellvertretende Feuerwehrkommandant kann vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden (§ 8 Abs. 2 Satz 5 FwG). 11. Die Abteilungskommandanten (§ 10 Nr. 2) und deren Stellvertreter werden von den Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus deren Mitte gewählt. Die Wahl findet in der Abteilungsversammlung statt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Sie werden nach der Wahl und Zustimmung des Gemeinderates vom Oberbürgermeister schriftlich bestellt. In den Ortsteilen tritt an die Stelle des Gemeinderates der Ortschaftsrat. Mit der Bestellung beginnt die Amtszeit. 12. Der Abteilungskommandant und sein Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses, des jeweiligen Abteilungsausschusses und des jeweiligen Ortschaftrates abberufen werden. 13. Ehrenamtlicher stellvertretender Feuerwehrkommandant, Abteilungskommandanten, ihre Stellvertreter und die Unterführer dürfen nur bestellt werden, wenn sie die für ihr Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen (§ 8 Abs. 5 FwG). 14. Die Abteilungskommandanten und die Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl zustande, bestellt der Oberbürgermeister den vom Ortschaftrat gewählten Feuerwehrangehörigen zum Abteilungskommandanten oder seinem Stellvertreter (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG). Diese Bestellung endet mit der Bestellung eines Nachfolgers. 15. Gegen eine Wahl der Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter kann binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Gegen die Entscheidung über den Einspruch können der Wahlberechtigte, der Einspruch erhoben hat, und der durch die Entscheidung betroffene Bewerber unmittelbar Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben. § 12 Unterführer 1. Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur bestellt werden, wenn sie a) einer Einsatzabteilung angehören b) über die für ihr Amt erforderlichen Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. 2. Die Unterführer werden vom Abteilungskommandanten im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten auf Vorschlag des Abteilungsausschusses auf die Dauer der Wahlperiode des Abteilungskommandanten bestellt. Der Feuerwehrkommandant kann die Bestellung nach Anhörung des Feuerwehrausschusses widerrufen. Die Unterführer haben ihre Dienststellung nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur Bestellung des Nachfolgers wahrzunehmen. 3. Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach den Weisungen der Vorgesetzten aus, unterstützen den Abteilungskommandanten in ihrer Tätigkeit der Ausund Fortbildung. § 13

Protokollführer, Schriftführer, Kassenverwalter, ehrenamtliche Gerätewarte, und Pressesprecher 1. Der Feuerwehrausschuss bestimmt für die Dauer seiner Wahlperiode einen Protokollführer. Die Schriftführer und die Kassenverwalter werden von den Abteilungsversammlungen auf fünf Jahre gewählt. Die ehrenamtlichen Gerätewarte werden vom Abteilungskommandanten im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten für die Dauer der Wahlperiode des Abteilungskommandanten bestellt. Der Feuerwehrkommandant kann für die Feuerwehr einen Pressesprecher bestellen. 2. Der Protokollführer hat über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses und


9.2.2013 17 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen über die Hauptversammlung der Feuerwehr Offenburg jeweils eine Nieder­ schrift zu fertigen. Die Schriftführer haben über die Sitzungen der Abteilungsausschüsse und über die Abteilungsversammlungen jeweils eine Niederschrift zu fertigen. 3. Die Kassenverwalter haben die Kameradschaftskassen (§ 18 FwG) zu verwalten und sämtliche Einnahmen und Ausgaben nach der Ordnung des Wirtschafts­ plans zu verbuchen. Zahlungen dürfen sie nur aufgrund von Belegen und schriftlichen Anweisungen des Abteilungskommandanten annehmen und leis­ ten. Die Gegenstände des Sondervermögens sind ab einem Wert von 500 € in einem Bestandsverzeichnis nachzuweisen. 4. Die ehrenamtlichen Gerätewarte haben die Feuerwehreinrichtungen und die Ausrüstung zu verwahren und zu pflegen. Mängel sind unverzüglich dem Feuerwehrkommandanten über den Abteilungskommandanten zu melden. § 14 Feuerwehrausschuss, Abteilungsausschüsse 1. Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkommandanten als dem Vorsitzenden und weiteren auf 5 Jahre gewählten stimmberechtigten Mitglie­ dern der folgenden Einsatzabteilungen: • in Offenburg mit 5 Mitgliedern • in Bohlsbach mit 1 Mitglied • in Bühl mit 1 Mitglied • in Elgersweier mit 1 Mitglied • in Fessenbach mit 1 Mitglied • in Griesheim mit 1 Mitglied • in Rammersweier mit 1 Mitglied • in Waltersweier mit 1 Mitglied • in Weier mit 1 Mitglied • in Windschläg mit 1 Mitglied • in Zell-Weierbach mit 1 Mitglied • in Zunsweier mit 1 Mitglied 2. Dem Feuerwehrausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder außerdem an • die Stellvertreter (haupt- und ehrenamtlich) des Feuerwehrkomman­ danten • die Abteilungskommandanten • der Obmann der Altersabteilungen • der Jugendfeuerwehrwart • der Leiter der hauptamtlichen Wache. Weiterhin gehören dem Feuerwehrausschuss der Protokollführer und der Pres­ sesprecher an. Sofern sie nicht nach Satz 1 auf fünf Jahre in den Feuerwehr­ ausschuss gewählt werden, haben sie kein Stimmrecht. 3. Für die Abteilung Offenburg ist der Abteilungskommandant bereits als Kom­ mandant der Feuerwehr Offenburg vertreten. 4. Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehrausschusses ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der Tagesordnung und Sitzungsvorlage soll den Mitgliedern spätestens eine Woche vor der Sitzung zugehen. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. 5. Der Oberbürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehrausschusses durch Übersenden einer Einladung mit der Tagesordnung rechtzeitig zu benachrich­ tigen. Er kann an den Sitzungen jederzeit teilnehmen oder sich durch Beauf­ tragte vertreten lassen. 6. Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. 7. Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über jede Sit­ zung wird eine Niederschrift gefertigt; sie ist dem Oberbürgermeister sowie den Ausschussmitgliedern binnen drei Wochen zuzustellen. Die Nieder­ schriften sind den Angehörigen der Einsatzabteilungen auf Verlangen zur Ein­ sicht vorzulegen. 8. Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch andere Angehörige der Feuerwehr oder andere sachkundige Personen beratend hinzuziehen. 9. Bei den Einsatzabteilungen der Feuerwehr Offenburg werden Abteilungsaus­ schüsse gebildet. Sie bestehen aus dem Abteilungskommandanten als dem Vorsitzenden und • in Offenburg aus max. 10 gewählten Mitgliedern • in Bohlsbach aus max. 5 gewählten Mitgliedern • in Bühl aus max. 5 gewählten Mitgliedern • in Elgersweier aus max. 5 gewählten Mitgliedern • in Fessenbach aus max. 5 gewählten Mitgliedern • in Griesheim aus max. 5 gewählten Mitgliedern • in Rammersweier/Ost aus max. 5 gewählten Mitgliedern • in Waltersweier aus max. 5 gewählten Mitgliedern • in Weier aus max. 5 gewählten Mitgliedern • in Windschlag aus max. 5 gewählten Mitgliedern

• in Zell-Weierbach aus max. 5 gewählten Mitgliedern • in Zunsweier aus max. 5 gewählten Mitgliedern. Den Abteilungsausschüssen gehören als gewählte stimmberechtigte Mit­ glieder außerdem an • der stellvertretende Abteilungskommandant, • der Leiter der Altersabteilung, • der Schriftführer, • der Kassenverwalter. Sofern einer Einsatzabteilung ein Spielmanns­ und Fanfarenzug angegliedert ist, gehören dem Ausschuss außerdem der Stabsführer und dessen Stellver­ treter als stimmberechtigte Mitglieder an. 10. Die Absätze 4 bis 8 gelten für die Abteilungsausschüsse entsprechend. Der Feuerwehrkommandant ist zu den Sitzungen einzuladen; er kann sich an den Beratungen jederzeit beteiligen. Eine Mehrfertigung der Niederschrift geht auch an den Feuerwehrkommandanten und den Ortsvorsteher. 11. Scheidet ein Ausschussmitglied während der laufenden Wahlperiode von 5 Jahren aus, wird binnen drei Monaten für die restliche Dauer der Amtszeit ein Nachfolger gewählt. § 15 Hauptversammlung und Abteilungsversammlungen 1. Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten findet jährlich mindestens eine ordentliche Hauptversammlung der Angehörigen der Feuerwehr statt. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit für deren Behandlung nicht andere Organe zuständig sind, zur Bera­ tung und Beschlussfassung vorzulegen. 2. In der Hauptversammlung hat der Feuerwehrkommandant einen Bericht über das vergangene Jahr zu erstatten. 3. Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten schriftlich einberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Feuerwehr dies schrift­ lich unter Angaben von Gründen verlangt. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Mitgliedern so wie dem Oberbürgermeister 14 Tage vor der Versammlung bekannt zu geben. 4. Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Feuerwehr anwesend ist. Bei Be­ schlussunfähigkeit kann eine zweite Hauptversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der Einsatzabteilungen der Feuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptver­ sammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. 5. Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefertigt. Dem Ober­ bürgermeister ist die Niederschrift auf Verlangen vorzulegen. 6. Für die Abteilungsversammlung der Einsatzabteilungen der Feuerwehr sowie die Abteilungsversammlungen bei den Altersabteilungen, der Jugend­ feuerwehr und den Musikabteilungen gelten die Absätze 1 bis 5 entspre­ chend. An die Stelle des Feuerwehrkommandanten tritt der Abteilungskom­ mandant. Der jeweilige Kassenverwalter der Abteilung gibt einen Bericht über den Rechnungsabschluss des Sondervermögens für die Kamerad­ schaftspflege ab. § 16 Wahlen 1. Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzuführenden Wah­ len werden vom Feuerwehrkommandanten/Abteilungskommandanten ge­ leitet. Steht er selbst zur Wahl, bestimmen die Wahlberechtigten einen Wahl­ leiter. 2. Wahlen werden grundsätzlich geheim mit Stimmzetteln durchgeführt. 3. Bei der Wahl des ehrenamtlichen stellvertretenden Feuerwehrkomman­ danten, der Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Wird diese Stimmenzahl nicht erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine wei­ tere Stichwahl. Steht nur ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem der Bewerber ebenfalls mehr als die Hälfte der Stimmen der anwe­ senden Wahlberechtigten erhalten muss. 4. Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Feu­ erwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen der Feuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl. Scheidet ein gewähltes Ausschussmitglied aus, ist binnen drei Monaten eine Nachwahl auf die Dauer der restlichen Amtszeit durch­ zuführen. Fortsetzung nächste Seite


18 9.2.2013 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen 5. Die Niederschrift über die Wahlen des stellvertretenden ehrenamtlichen Feuerwehrkommandanten, der Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter ist innerhalb einer Woche nach der Wahl dem Oberbürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, findet innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl statt. 6. Kommt binnen eines Monats die Wahl des stellvertretenden ehrenamtlichen Feuerwehrkommandanten, eines Abteilungskommandanten oder Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, so hat der Feuerwehrausschuss dem Oberbürgermeister ein Verzeichnis aller Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die sich aufgrund ihrer Ausbildung und Bewährung im Feuerwehrdienst zur kommissarischen Bestellung (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG) eignen. 7. Für die Wahlen in den Einsatzabteilungen der Feuerwehr und den Abteilungen bei den Altersabteilungen gelten die Absätze 2 bis 6 sinngemäß. An die Stelle des Gemeinderates tritt der Ortschaftrat; an die Stelle des Oberbürgermeisters tritt der Ortsvorsteher. 8. Das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen der Abteilungskommandanten, seiner Stellvertreter sowie der Abteilungsausschüsse steht dem Feuerwehrangehörigen bei Mehrfachmitgliedschaft in derselben Feuerwehr in jeder Einsatzabteilung zu. Bei den Wahlen des ehrenamtlichen stellvertretenden Feuerwehrkommandanten und den Mitgliedern des Feuerwehrausschusses steht dem Feuerwehrangehörigen nur ein Wahlrecht in seiner Stammabteilung zu. § 17 Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskasse) 1. Für die Einsatzabteilungen und die Jugendfeuerwehr wird ein Sondervermögen für die Kameradschaftspflege und die Durchführung von Veranstaltungen gebildet. 2. Das Sondervermögen besteht aus a) Zuwendungen der Gemeinde und Dritter b) Erträgen aus Veranstaltungen c) sonstigen Einnahmen d) mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenständen. 3. Der Abteilungsausschuss stellt mit Zustimmung des Oberbürgermeisters einen Wirtschaftsplan auf, der alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben der Kameradschaftspflege voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Ausgaben können für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden. Über- und außerplanmäßige Ausgaben können zugelassen werden, wenn ihre Deckung gewährleistet ist. Außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Oberbürgermeisters. Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren dürfen nur eingegangen werden, wenn der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt. 4. Über die Verwendung der Mittel beschließt der Abteilungsausschuss. Der Abteilungsausschuss kann den Abteilungskommandanten ermächtigen, über die Verwendung der Mittel bis zu einer bestimmten Höhe oder für einen festgelegten Zweck zu entscheiden. Der Abteilungskommandant vertritt bei Ausführung des Wirtschaftsplans den Oberbürgermeister. 5. Die für das Sondervermögen eingerichtete Sonderkasse (Kameradschaftskasse) ist jährlich mindestens einmal von zwei Rechnungsprüfern, die von der Abteilungsversammlung auf fünf Jahre gewählt werden, zu prüfen. Der Rechnungsabschluss ist dem für die Feuerwehr zuständigen Fachbereichsleiter der Stadt vorzulegen. 6. Der Feuerwehrausschuss wählt den Kassenverwalter und die Kassenprüfer für die Jugendfeuerwehr. Bei der Jugendfeuerwehr beschließt über die Verwendung der Mittel die Jugendfeuerwehrleitung (Jugendwart und Stellvertreter) im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten. § 18 Inkrafttreten 1. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2. Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung vom 20.Februar 1995 außer Kraft. Offenburg, 29. Januar 2013 Edith Schreiner Oberbürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensoder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Offenburg geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Offenburg Aufstellung des Bebauungsplans „Alte Justizvollzugsanstalt“, Gemarkung Offenburg Inkrafttreten des Bebauungsplans nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2012 gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan „Alte Justizvollzugsanstalt“ sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung während der allgemeinen Dienststunden im Technischen Rathaus, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, Stabsstelle Stadtplanung, Zimmer 129, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtlich Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Offenburg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 4 Abs.4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den § 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Offenburg, 5. Februar 2013 Edith Schreiner Oberbürgermeisterin


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