Offenblatt 14 2013

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Ihre Bürgerzeitung

Nr. 14, 20. April 2013

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Der Klang der Farben

Gute Fragen

Die Städtische Galerie präsentiert die geometrischen Farbspiele von Sabine Funke

Das OFFENBLATT dokumentiert die am häufigsten gestellten Fragen zur Einkaufsgalerie und der Entwicklung der nördlichen Innenstadt. ❚ Seiten 4-5 Gute Aussichten

Bis 2014 wird es 657 Betreuungs­ plätze für Kinder unter drei Jahren in Offenburg geben. Die Stadt kann damit den Rechtsanspruch erfüllen. ❚ Seite 9 Gute Arbeit

Sabine Funke mitten zwischen ihren farbstarken Werken.

Nach einem Jahr der figurativen Kunst wird es in der Städtischen Galerie nun gegenstandslos und rechteckig. Eintönig wird es deshalb aber nicht. Im Gegenteil. Mit Sabine Funkes Ausstellung „Farbe“ wird es richtig bunt. Die rund 50 Tafelbilder, Zeich­ nungen und Fotocollagen bestehen jeweils aus unterschiedlich großen, rechteckig angelegten Farbfeldern. Jedes einzelne Werk sprüht dabei nur so vor Farbe. Meist leuchten Funkes Arbeiten in kräftigen Neon­ farben, ein Lilaton ist die dunkelste Farbe, die zu sehen ist. Die Farbzu­ sammenstellungen sind manchmal überraschend, trifft doch schon mal ein Ockerbraun auf ein Neon­ orange. „Meine Umgebung bringt mich auf diese Kombinationen“, erläutert die im Jahr 1955 in Bo­ chum geborene Künstlerin. „Als dieses Bild entstanden ist, habe ich durch mein Atelierfenster einen

Straßenarbeiter mit seiner leuch­ tenden Warnweste im regennassen Schlamm stehen sehen.“ Funke entwickelt ein Werk aus dem anderen. „In einem Bild plat­ ziere ich ein kleines graues Recht­ eck. Im nächsten möchte ich dann wissen, wie die Farbe auf einer größeren Fläche wirkt.“ Rund zehn Variationen eines Bildes malt Funke, um anschließend eins aus­

Eine Suche zuwählen, das sie letztendlich der Öffentlichkeit präsentiert. Einen Plan hat sie bei ihrer Arbeit nicht, reagiert ausschließlich auf sponta­ ne Eingebungen und Anregungen. „Es ist die Suche nach dem richti­ gen Klang der Farben“, beschreibt sie ihr Schaffen. Bis ihr ein Bild wirklich gefällt, kann es auch pas­ sieren, dass sie eine der Farbflä­ chen immer wieder übermalt.

Foto: Bode

Funke: „Manchmal sogar bis zu dreißigmal.“ – Die Dicke der La­ sur lässt diesen langwierigen Vor­ gang bei so manchem der Bilder sichtbar werden. Mit „Blau Grün“ zeigt die Künst­ lerin eine sogenannte Farblicht­ projektion, eine Komposition aus 48 digitalen Bildern, die sich durch Überblendung langsam, manchmal kaum merklich verän­ dern. „Man muss hier schon Ge­ duld mitbringen, um diesen Pro­ zess zu erleben“, rät Funke. Die Ausstellung „Farbe“ von Sabine Funke ist noch bis 16. Juni in der Städtischen Galerie Offenburg, Amand-Goegg-Straße 2, zu sehen. Der Eintritt ist frei. Zur Schau erscheint ein Katalog, der zum Künstlergespräch am Mittwoch, 15. Mai, um 19 Uhr in der Galerie präsentiert wird. Weitere Informationen zum Begleitprogramm im Internet unter www.museum-offenburg.de.

Vom Senior Service bis zur Senioren­ sprechstunde: Das Seniorenbüro und das Mehrgenerationenhaus blicken zusammen mit dem Seniorenbeirat auf ein erfolgreiches Jahr zurück. ❚ Seite 6

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2 20.4.2013 herzlichen glückwunsch

In dieser Woche gratuliert Oberbürgermeisterin Edith Schreiner folgenden Jubilaren: Den 90. Geburtstag feiern Elisabeth Derndinger (25. April) und Anton Dierle (26. April) aus Windschläg. Gisela Seiffert (20. April), Heinz Venghaus (22. April) und Maria Rosen (25. April) können auf 92 Lebensjahre zurückblicken. Das 93. Wiegenfest begehen Ingeburg Reiser aus Fessenbach, Ella Blum (beide 20. April) und Ingeborg Gundlach (21. April). Vor 95 Jahren erblickte EmmaLuise Gersmann (20. April) das Licht der Welt. Über 99 Lebensjahre freut sich Luise Metzler (21. April) aus Zell-Weierbach. Stolze 103 Jahre alt wird Helene Weßlin (21. April). Alles Gute zum Geburtstag!

Vortrag „Pflege“ Im Rahmen der Vortragsreihe „Aktuell Informiert“ lädt das Seniorenbüro am Freitag, 3. Mai, 15 Uhr, zu dem Vortrag „Pflegefall was nun – die Pflegeversicherung?“ in die Kornstraße 3 ein. Referentin Claudia Wirth arbeitet bei der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Ortenau, und ist zuständig für den Besuchsdienst „Zeit für mich“, die Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz und den Gesprächskreis für pflegende Angehörige. Wirth informiert u.a. darüber, welche finanziellen Ansprüche Pflegebedürftige durch die Pflegeversicherung haben. Sonntags- und Nachtdienst der Apotheken 20.4. 21.4. 22.4. 23.4. 24.4. 25.4. 26.4. 27.4. 28.4.

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Ein Schon-Raum Der Kontaktladen Offenburg wird gut angenommen Der Kontaktladen Offenburg, ei­ ne Einrichtung des Fachverbands für Prävention und Rehabilita­ tion in der Erzdiözese Freiburg, ist für seine zwölfjährige Arbeit mit Suchtkranken ausgezeichnet worden: Die „Aktion Mensch“ spendete jetzt 23 098 Euro. Das OFFENBLATT im Gespräch mit dem Leiter des Kontaktladens, Sozialpädagoge Klaus Rieger. Herr Rieger, wie kam es zu der Spende der „Aktion Mensch“? Klaus Rieger: Vor rund zwei Jahren haben wir unseren Antrag bei „Aktion Mensch“ eingereicht und die Gründe für die Unterstützung dargelegt. Wir brauchten dringend neue Räume und eine entsprechende Ausstattung. Mit der Spende haben wir den Umzug Ende Oktober vergangenen Jahres von der alten Stadtbücherei in die Hauptstraße 1a am Bahnhof sowie die komplette Ausstattung von der Beleuchtung über das Mobiliar bis hin zu den technischen Geräten finanziert. Denn außer dem Billiardtisch und unseren Akten war nichts mehr zu gebrauchen. Klaus Rieger: „Rund 100 Personen suchen täglich die Einrichtung auf.“ Foto: Walz

Haben Sie sich gut eingelebt? Rieger: Ja, und das haben wir in erster Linie Bürgermeister Dr. Jopen zu verdanken. Ohne seine Vermittlung hätten wir die Räume nie bekommen. Natürlich findet jeder unsere Einrichtung sinnvoll, aber keiner will uns als Nachbar haben. Doch die anfänglichen Befürchtungen im Viertel haben sich nicht bestätigt. Das Verhältnis zu den umliegenden Mietern ist sehr gut. Wir verfügen über vier Büros, einen Kaffeebereich mit integrierter Küche und einen Kommunikationsraum. Hier haben unsere Besucher die Möglichkeit, ins Internet zu gehen oder Bewerbungen für einen Therapieplatz zu schreiben.

Und was bedeutet das für Ihre tägliche Arbeit? Rieger: Die Arbeitsatmosphäre ist viel entspannter als am alten Standort, wo wir auch um die Hälfte weniger Platz hatten. Ich denke, es bedeutet auch eine gewisse Wertschätzung für unsere Arbeit und selbstverständlich auch für unsere Klientel. Mit vier hauptamtlichen Mitarbeitern und einer Ehrenamtlichen konnten wir seit 1. April auch unsere Öffnungszeiten erweitern, werktags von 9.30 bis 13.30 Uhr. Ein- bis zweimal in der Woche bieten wir zudem eine warme Mahlzeit und ein Frühstück an. Der Konsum von Bier und Zigaretten ist nur im Außenbereich erlaubt. Was unterscheidet Ihre Ein­ richtung von der klassischen Drogenberatung? Rieger: Wir bieten für Drogenabhängige einen „(Schon-)Raum“. Als „niederschwellige“ Einrichtung sind unsere Angebote an keine Vorbedingungen geknüpft. Die Besucher können beispielsweise in jedem Zustand zu uns kommen, es besteht kein Clean-Anspruch. Gesprächs- und Beratungsangebote leisten wir ebenso wie Krisenintervention, Gesundheitsvorsorge und Prävention, beispielsweise durch Spritzentausch, Kondomvergabe und gesundes Essen. Unser Ziel ist es, soziale, individuelle und psychische Schäden zu reduzieren, Notfälle zu vermeiden und Lebenssituationen zu verbessern. Wieviele Menschen suchen Ihre Einrichtung täglich auf? Rieger: Im Schnitt sind es 90 Personen täglich mit einem Durchschnittsalter zwischen 27 und 35 Jahren, davon zwei Drittel Männer. In der Regel handelt es sich um Hartz IV-Empfänger, die bereits zahlreiche Versuche von Entgiftungen und Therapieversuchen hinter sich haben. Allein der jahrelange Einsatz von Stadt und Kreis machte es möglich, die Zukunft des Kontaktladens zu sichern, um diesen Menschen am Rande der Gesellschaft ein menschenwürdigeres Leben zu bieten.

Sitzungsplan 22.4. Verkehrs- und Planungsausschuss 18 Uhr, Sitzungssaal, Technisches Rathaus, Wilhelmstraße 12 Die Unterlagen liegen einige Tage vorher im Bürgerbüro, Fischmarkt 2, sowie im Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, zur Mitnahme aus. Download unter www.offenburg.de/ ratsinformation. Tagesordnung auf Seite 10.

Orchestertreffen Das traditionelle Frühjahrs-Orchestertreffen der Musikschule Offenburg/Ortenau unter Leitung von Frank Schilli findet am Mittwoch, 24. April, ab 18.30 Uhr in der Reithalle statt. Eintritt frei.

Amtsblatt der Stadt Offenburg

Impressum Herausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Heidi Haberecht Redaktion: Natalie Butz, Telefon 07 81/82 25 72 Wolfgang Reinbold, Telefon 07 81/82 22 00 Anja Walz, Telefon 07 81/82 26 66 offenblatt@offenburg.de Veranstaltungskalender: Sandra Schoch, Telefon 07 81/82 23 33 Telefax 07 81/82 75 82 sandra.schoch@offenburg.de Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptstraße 90, 77652 Offenburg Austräger-Reklamation: Sandra Schoch, Telefon 07 81/82 23 33 Verantwortlich für Anzeigen: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Anzeigenverkauf: Barbara Wagner Telefon 07 81/95 50 45 Telefax 07 81/95 50 50 anzeigen.offenblatt@kresse-discher.de Herstellung: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Druck: Druckzentrum Südwest GmbH Auf Herdenen 44 78052 VS-Villingen Vertrieb: PSV Presseservice- & Vertrieb-GmbH Im Oberwald 27a, 79359 Riegel a.K. Telefon 076 42/91 08 -0 Telefax 076 42/91 08 40 info@psvriegel-gmbh.de Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils samstags kostenlose Verteilung in alle Haushalte Anzeigenschluss: jeweils Di. 17 Uhr Auflage: 29 674

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Politisches Meinungsforum Frauenquote – Verwandlungen warum denn?

Offenburger Trinkwasser

Fakten, Die „Klientel Frau Laurischk! Partei“?

Der Knast als Ort der Kunst ist zur Zeit in unserer Stadt zu erleben: Bis zum Sonntag, 21. April, geben über 30 Künstler/ innen in der alten JVA an der Grabenallee Einblick in ihr Schaffen. Sie stellen ihre Werke in den besonderen Kontext des massiven Zweckbaus, der künftig als Boardinghaus fungieren wird. Alle Offenburger/innen sind eingeladen, sich bei freiem Eintritt auf Entdeckungsreise zu begeben – es lohnt sich. Wer in die Ausstellungsräume gelangen will, muss den Kopf einziehen. Es riecht nach Farbe. Der Blick endet an den Gitterstäben vor dem Fenster. Wie meinte doch Heinrich Niederer am Tag der Eröffnung? Die Räume verwandeln sich durch die Kunst, die Werke verwandeln sich durch ihr Umfeld – und die Betrachter verwandeln sich durch die Begegnung mit den Bildern und Installationen. Aus jenem Ort, wo einst die badischen Revolutionäre einsaßen, wurde ein Hort der Kreativität. Die Besucher stoßen auf bekannte Namen, darunter mit dem gebürtigen Offenburger Stefan Strumbel auch auf einen hochdekorierten Graffiti-Künstler. Zu verdanken hat die Stadt dieses neue Kunstformat dem Galeristen Hugo Näger, dem an dieser Stelle ein dickes Kompliment ausgesprochen werden soll – für die Idee, die Umsetzung und das ganze Engagement. Freuen wir uns heute schon auf eine Neuauflage im Stegermattbad. In der Stegermattstraße könnte etwas Vergleichbares stattfinden, erklärte bei der Vernissage unsere OB. Ein Vorhaben, das in der CDU-Fraktion auf breite Unterstützung stößt! Ingrid Fuchs

Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir unser Trinkwasser in guter Qualität zu einem bezahlbaren stabilen Preis bekommen. Eine neue Richtlinie der Europäischen Union will mehr Liberalisierung erreichen. Wasserversorgungen, die nicht zu 100 Prozent in städtischer Hand sind, sollen öffentlich ausgeschrieben wer-

Ihr Politisches Meinungsforum im Offenblatt vom 6. April unter der Überschrift „Willkür“ verletzt die Regeln des politischen Anstands. Ausnahmsweise stellen wir deshalb richtig: 1. OB Schreiner hat die von uns allen bekämpfte Bahnplanung nie unterstützt: Die gegenteilige Behauptung der FDP ist falsch und dient nur der Stimmungsmache. 2. Silvano Zampolli war mit Ihnen Mitglied einer Kommission, die gegenüber allen Bietern des Projekts „Nördliche Innenstadt“ zur Neutralität verpflichtet ist. Wer das nicht will, braucht nicht mitzuarbeiten, verdient Respekt, wenn er von sich aus ausscheidet. Zieht er aber keine Konsequenzen aus seiner nach außen geäußerten Befangenheit, so muss er aus der Vergabe-Kommission ausgeschlossen werden, wenn Schaden von unserer Stadt abgewendet sein soll. In der Fraktionsspalte der FDP bezeichnen Sie das als Willkür und führen damit wiederum die Öffentlichkeit und Ihre Leser bewusst in die Irre. Wer das Projekt „Nördliche Innenstadt“ seriös und kritisch begleitet, sollte die punktge­ naue Umsetzung der Ausschreibung unterstützen. Dort ist nämlich festgeschrieben, dass nur ein Projekt verwirklicht werden wird, das die Weiterentwicklung und Zukunftsfähigkeit unserer gewachsenen Innenstadt nachhaltig unterstützt. Das sicher zu stellen, fordert den Einsatz und die Kreativität aller, die Verantwortung für die Zukunft tragen. Angi Morstadt (verantw.) Stefan Konprecht Hans Rottenecker Wolfgang Schrötter Rudi Zipf

Frau Laurischks Zurechtweisung durch die OB im letzten Offenblatt ist berechtigt. In dieser Ausgabe aber verdient sie sich Lob. Hat sie doch, Stand heute, angekündigt, mit der Opposition im Bundestag für eine verbindliche Frauenquote zu stimmen. Man möchte ihr fast zurufen: Weiter so auf dem Weg der Erkenntnis und des Widerstandes gegen den Fraktionszwang, wüsste man nicht, dass sie sich aus Berlin verabschiedet. Ob sie wohl weiß, dass vor 110 Jahren die Offenburgerin Marie Geck als Mutter von fünf Kindern auf einem Offenburger SPD-Parteitag schon für die Gleichberechtigung der Frauen gestritten hat? Und dass die SPD schon 1891 „die Abschaffung aller Gesetze, welche die Frauen gegenüber dem Mann benachteiligen“ gefordert hat? Und dass August Bebel 1879 schrieb: „Die Frau der neuen Gesellschaft steht dem Manne als Freie, Bertold Thoma: „Der Fortschritt ist eine Schnecke.“

Gleiche gegenüber und ist Herrin ihrer Geschicke“? Und dass er sich im Reichstag 1895 überzeugt gab, „dass sich die Frauen wohltuend auf das öffentliche Leben auswirken” würden? Doch was lehrt uns der Blick in die Parlamente? Der Fortschritt ist eine Schnecke. Darum die Quote: Sie macht ihr Beine. Bertold Thoma

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Uta-Maria Klingenberger: „Die Gefahr ist nicht gebannt.“

den, der günstigste Bieter würde dann den Zuschlag erhalten. In Portugal hatte dieses Verfahren Preiserhöhungen von bis zu 400 Prozent zur Folge. Die Initiative right2water hat über eine Million Unterschriften dagegen gesammelt, aber die Gefahr ist deshalb nicht gebannt. Die Bundesregierung, besonders die FDP, steht der Richtlinie immer noch positiv gegen­ über. Betrifft das auch Offenburg? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, da mehrere Partner, wie zum Beispiel die Badenova und die TBO, mit beteiligt sind. Kommunen haben bis 2020 Zeit, sich darauf einzustellen. Deshalb ist es jetzt notwendig, die Situation in Offenburg rechtlich genau zu prüfen und falls notwendig Maßnahmen einzuleiten. Deshalb haben wir einen Bericht im Technischen Ausschuss beantragt. Uta-Maria Klingenberger

In der jüngsten Gemeinderats-Sondersitzung zur Einkaufsgalerie wurde uns vorgehalten, wir würden „Klientel-Politik“ für Hauseigentümer in der Innenstadt betreiben. Dies tun wir nicht! Wir verstehen jedoch deren Sorgen, die ja nicht abwegig sind. Das sind echte Ängste von Einzelhändlern, die schon seit Jahrzehnten die Innenstadt ausmachen und nun besorgt in ihre Zukunft blicken, da sie einen „Einkaufsklotz“ vor die Nase gesetzt bekommen sollen. Ich finde es fragwürdig, ständig nur die positiven Seiten der Galerie zu beleuchten. Ich erwarte von der Verwaltung, dass auch die negativen VerClaudio Labianca: „Wer betreibt hier eigentlich KlientelPolitik?“

änderungen betrachtet werden – Veränderungen, die eintreten werden! Ein kritisch-objektiver Blick ist hier von Nöten. Wenn die Verwaltung und die anderen Fraktionen einem Gutachten Vertrauen schenken, welches von der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) erstellt wurde, die wiederum Sitze im Stiftungsrat der ECE-Stiftung „Lebendige Stadt“ hat, muss ich mich fragen: Wer betreibt hier eigentlich Klientel-Politik? Claudio Labianca


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Die häufigsten Fragen zur Warum eine Einkaufsgalerie? Die Vorteile des Dialogverfahrens? Wie wird informiert?

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Bürger-Info Über ihre Eindrücke von der kürzlich stattgefundenen Besichtigungsfahrt, die rund 20 Stadträte mit der Verwaltungsspitze zu verschiedenen Einkaufszentren unternommen hatten, berichten die Teilnehmer am Mittwoch, 24. April, um 19 Uhr im Salmen. Am Freitag, 3. Mai, 18 Uhr, stellen die Bieter ihre überarbeiteten Konzepte der Öffentlichkeit vor. In der Reithalle werden die Ergebnisse der zweiten Dialogrunde präsentiert. Die vier Bieter haben sich freiwillig dazu bereit erklärt, denn eine solche Bürgerinfo ist im wettbewerblichen Dialogverfahren eigentlich nicht vorgesehen.

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Ausgabe am 22.4. im BürgerBüroBauen Technisches Rathaus Wilhelmstr. 12

(So lange der Vorrat reicht!)

Die Entwicklung der Nördlichen Innenstadt ist in den vergangenen Wochen das beherrschende Thema in der öffentlichen Debatte gewesen. Der Gemeinderat beschäftigte sich in einer Sondersitzung mit den Grundlagen zur Gestaltung dieses Stadtquartiers. Bei einem Bürgerinformationsabend wurden die Argumente für und gegen eine Einkaufsgalerie intensiv diskutiert. Das OFFENBLATT dokumentiert häufig gestellte Fragen. Welche Bedeutung hat die Innenstadt für die Stadtspitze? OB Edith Schreiner hat vor dem Gemeinderat die Innenstadt als das „Herzstück“ Offenburgs bezeichnet. Es sei in den vergangenen Jahren eine Menge getan worden, um das Zentrum attraktiv und ansprechend in die Moderne zu führen, auch, um es zu beleben. Die Verwaltung ist hier in sanierten, denkmalgeschützten Gebäuden untergebracht: Historisches Rathaus und Salzhaus. Das Technische Rathaus in der Wilhelmstraße komplettiert die Präsenz der Mitarbeiter in der Innenstadt. Das ist ein architektonischer Gewinn für das Stadtbild, gleichzeitig sind die Beschäftigten Kunden der Gastronomie und des Einzelhandels. Mit dem Forum-Kino ist ein absoluter Besucher-Magnet am Stadtbuckel platziert worden. Der Salmen, Erinnerungsstätte von nationaler Bedeutung und einer von drei städtischen Veranstaltungsorten – neben der Reithalle auf dem Kulturforum und der Oberrheinhalle –, steht in der Lange Straße für die Sanierung der Altstadt rund um das Grimmelshausen-Gymnasium. Insgesamt ist die Anzahl der Wohnungen in der Innenstadt in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert worden. Weiteres Entwicklungspotenzial steckt nun in der Nördlichen Innenstadt und im Mühlbach-Areal, das in den nächsten Jahren zu einem zentrumsnahen Viertel ausgebaut werden wird – verbunden mit Renaturierungsmaßnahmen des Mühlbachs und dem Bau einer Kindertages-

stätte. Hinzu kommt die Arbeit am Entwicklungskonzept Innenstadt, das gemeinsam mit der Bürgerschaft erstellt wird. Braucht Offenburg überhaupt eine Einkaufsgalerie? Darauf antworten die Dezernenten und die große Mehrheit des Gemeinderats mit einem klaren Ja, da sich die Stadt im Standortwettbewerb mit anderen Kommunen befindet und als Oberzentrum auch Einkaufsattraktivität für die Ortenau anbieten sollte. Die Stadt muss sich von den Entwicklungen

an die Wohnbebauung auf der Stadtmauer (am südlichen Ende) oder an die Wohntürme hinterm Forum-Kino –, ist das definitiv ein Mangel. Die Stadt wird natürlich in den Verhandlungen mit den Bietern darauf hinwirken, dass das Innenstadt-Sortiment möglichst ergänzt wird. Erschlägt eine solche Galerie nicht den bereits bestehenden Einzelhandel? Offenburgs Dezernenten und die Stadträte haben diese Frage im Blick. Laut Gerhard Beck von der

Michelangelo lässt grüßen. Dieses Graffito am Technischen Gymnasium zeigt, dass es manchmal zu Spannungen kommen kann. Foto: Heinzmann

der benachbarten Mittelzentren abheben, da es nur so gelingen kann, Kunden zu halten, zusätzliches Kaufkraftpotenzial nach Offenburg zu bringen und dieses Einzugsgebiet möglichst zu erweitern. In Sachen Stadtentwicklung erwartet die Stadtverwaltung von einer Einkaufsgalerie einen Impuls für die Nördliche Hauptstraße. Auch was die Verbesserung der Wegebeziehungen von und zum Bahnhof angeht. Mangels ausreichend großen Geschäftsraums ist es seit 2004 nicht mehr gelungen, einen Lebensmittelmarkt oder ein großes Elektrogeschäft im Zentrum anzusiedeln. Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Menschen in die Innenstadt ziehen – man denke an das Mühlbachareal,

Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) hat Offenburg ein Einzugsgebiet in der Ortenau von rund 270 000 Einwohnern. Da sind Straßburg und das Elsass noch gar nicht einbezogen. Es gibt einige wichtige Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit die Einkaufsgalerie ein Gewinn für die Innenstadt wird – und eben keine Belastung: Die Anzahl der kleinen Läden bleibt beschränkt, die Galerie erhält den Charakter eines Quartiers, in dem sich Wohnungen, Läden und Dienstleistungen ergänzen. Ganz zentral ist die offene Form. Es soll eben kein geschlossenes, komplett überdachtes EinkaufsCenter geben – vielmehr ist an offene Wege und Plätze gedacht.


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Offenburger Einkaufsgalerie Was ist bei der Gestaltung wichtig? Was heißt Verträglichkeitsprüfung? Wie sieht der Zeitplan aus? Ist das sogenannte „wettbewerbliche Dialogverfahren“ das richtige Verfahren, um das von Bürger/innen sowie der Stadtspitze gewünschte Quartier zu erhalten? Es geht letztlich um eine für Of­ fenburg maßgeschneiderte Lö­ sung. Für den externen Stadtent­ wickler Rolf Junker steht fest, dass das gewählte Verfahren insofern absolut positiv zu bewerten ist, weil es schon jetzt in Offenburg eine lebhafte Debatte ausgelöst hat, in der um die beste Lösung gerungen wird. Die eigens einge­ richtete Vergabekommission hat sich die Aufgabe gestellt, mit den vier Bietern, die noch im Rennen sind, die optimale Galerie zu ver­ handeln. Dieser Dialog der Stadt mit den Bietern garantiert einen maximalen Einfluss auf die Pla­ nung. Normalerweise erteilt eine Stadt einem Investor den Auftrag, ein Center zu planen. Am Ende bleibt meist nur noch die Möglich­ keit, das ganze Projekt zu stoppen oder in den sauren Apfel zu bei­ ßen und einem Plan zuzustimmen, der eben nicht optimal auf die individuellen Bedürfnisse einer Stadt zugeschnitten ist. Denn: Ein Investor verfolgt natürlich seine Eigeninteressen. Insofern verhin­ dere das wettbewerbliche Dialog­ verfahren, so Rolf Junker, „dass die Stadt am Nasenring durch die Are­ na geführt wird“. Wie macht die Stadt das Verfahren transparent und wie können die Bürger/innen mitreden? Transparent macht die Stadt das Verfahren einmal dadurch, dass die von den Bürgern gewählten Repräsentanten im Gemeinderat mehrheitlich die Vergabekommis­ sion bilden. Öffentlichkeit wurde dadurch hergestellt, dass der Ge­ meinderat in einer Sondersitzung informiert wurde und sich dort auch deutlich positioniert hat. In einer Bürgerinformationsveran­ staltung im Salmen am 5. Februar waren erstmals im Verfahren die vier Pläne der Bieter vorgestellt worden. Diese ersten Planentwür­ fe, die Einwände der Bürger und

dung an die Innenstadt, Angebot und Organisation des Individual­ verkehrs; das Handelskonzept der Bieter: angestrebter Branchenmix, Größe und Anzahl der Ladenge­ schäfte; außerdem geht es um ört­ liche und regionale Standortfakto­ ren: Versorgungsfunktion der Stadt als Oberzentrum (für das Umland); Einwohnerzahl und Einzugsgebiet – Stadt Offenburg zirka 59 000 Einwohner, Einzugs­ gebiet etwa 270 000 Einwohner. Blick von der Stadtkirche. Bei der nördlichen Innenstadt geht es um das Quartier zwischen Hauptstraße, Gustav Rée-Anlage und Bahnhof. Foto: Heinzmann

natürlich die intensive Bearbei­ tung der Mitarbeiter des Baude­ zernats bildeten die Grundlage für die weiteren Planungsgespräche. Es folgte eine zweite öffentliche Veranstaltung am 10. April, bei der ausführlich informiert sowie grundsätzlich das Für und Wider der Einkaufsgalerie erörtert wur­ de. OB Edith Schreiner plädierte im Schulterschluss mit den Bür­ germeistern Christoph Jopen und Oliver Martini dafür, auch mal et­ was zu wagen: „Und nicht sagen, das ist schlecht dort – jetzt machen wir an der Stelle gar nichts mehr.“ Die Bieter selbst werden am Frei­ tag, 3. Mai 2013, ihre weiterent­ wickelten Entwürfe präsentieren. Wie erfolgt die Verträglichkeitsprüfung? Im Rahmen des „wettbewerbli­ chen Dialogverfahrens“ hat sich die Stadt mit der Ausschreibung dazu verpflichtet, „die Handels­ verträglichkeit im Hinblick auf Gesamtgröße und Branchenmix durch einen von der Stadt bestell­ ten Gutachter“ prüfen zu lassen. Mit Abgabe der überarbeiteten Angebote Ende April 2013 werden konkretere Angaben etwa zu Flä­ chen, Branchen etc. vorliegen. Da­ rauf aufbauend erstellen die exter­ nen Gutachter Gerhard Beck und Rolf Junker ihre beiden Verträg­ lichkeitsgutachten. Eine fundierte Verträglichkeitsprüfung geht über eine ausschließliche Betrachtung der Gesamtverkaufsfläche weit hi­ naus und berücksichtigt neben

quantitativen Faktoren auch eine Vielzahl qualitativer Faktoren. Konkret heißt das: Berücksichtigt werden städtebauliche Aspekte wie offenes versus geschlossenes Konzept der Einkaufsgalerie, Schaffung einer Durchlässigkeit im neuen Quartier sowie Anbin­

Wie sieht der Zeitplan für das weitere Vorgehen aus? Nachdem die Bieter am 3. Mai ei­ ne weitere Informationsveranstal­ tung anbieten, werden die überar­ beiteten Konzepte geprüft. Es folgt, nach Erstellung der Verträg­ lichkeitsgutachten, eine dritte Bie­ terrunde. Ende des Jahres, so der Plan, soll im Gemeinderat die Ent­ scheidung fallen.

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Neuer Seniorenbeirat stellt sich vor Bürgermeister Christoph Jopen dankt für konstruktive Zusammenarbeit / Einblick in den Geschäftsbericht 2012 Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des neu bestellten Seniorenbeirats am 10. April haben sich die neuen Beiräte vorgestellt; die bisherigen wurden feierlich verabschiedet. Im Anschluss daran stellte Silvia Falk vom Seniorenbüro den Geschäftsbericht 2012 vor. „Mit einem Durchschnittsalter von 65 Jahren ist der neue Seniorenbeirat der jüngste aller Zeiten“, überschlug Bürgermeister Christoph Jopen als Sitzungsleiter bei der Vorstellung das Alter des neuen Gremiums. Nach der Neustrukturierung des Wahlmodus sind es jetzt zehn neue Mitglieder plus der Verwaltung mit Jopen, der neuen Seniorenbüro-Chefin Angela Perlet, Michael Hattenbach, Leiter des Fachbereichs Bürgerservice und Soziales, und Silvia Falk. Der neue Beirat wurde auf drei Jahre gewählt.

Geballtes Engagament. Neuer und bisheriger Seniorenbeirat vor dem Seniorenbüro in der Kornstraße.

Dem bisherigen Seniorenbeirat mit seinen 19 Mitgliedern dankte Jopen auch im Namen von Oberbürgermeisterin Edith Schreiner für die konstruktive Zusammenarbeit und die angenehme Arbeitsatmosphäre. „Sie haben das Senio-

renbüro als Transmissionsriemen benutzt!“ Als neue Mitglieder für das sogenannte Arbeitsforum, ein Begleitgremium des Seniorenbüros, in dem über die inhaltliche Arbeit des Gremiums gesprochen wird, wur-

Foto: Bode

den Helga Basler, Charlotte Degen sowie Ingrid Baum entsandt. Beim neu bestellten Seniorenbeirat rührte Bürgermeister Jopen abschließend noch die Werbetrommel für die Übernahme von Gratulationen bei Jubilaren. Geschäftsbericht

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Der Geschäftsbericht von Seniorenbüro und Mehrgenerationenhaus zeigt das breite Angebot der Einrichtung. So fanden 2012 beispielsweise mehrere Workshops statt. Der Pflegestützpunkt erfuhr einen ständig wachsenden Zuspruch von der Bevölkerung. Insgesamt 611 Menschen suchten Rat und Hilfe in der Sprechstunde. Vorträge zum Thema Demenz und eine Angehörigenschulung wurden organisiert. Das Projekt Senior Service hatte die Bundesregierung im Rahmen der Demografiestrategie „Jedes Alter zählt“ entdeckt. 2012 fanden im Seniorenbüro 75 regelmäßige Angebote statt, davon fünf Angebote mit einem generationsübergreifenden Ansatz. 60 Engagierte im Alter von 28 bis 86 Jahren leiten die Angebote. Weitere 156 Personen bringen sich durch ihre Mitarbeit aktiv in die Arbeit des Seniorenbüros ein. Insgesamt waren 1628 Teilnehmer in den Gruppen angemeldet. Zu den offenen Angeboten und Veranstaltungen kamen 3065 Besucher.


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In der OFFENBLATT-Reihe „Ich bin Klimaschützer/in“ nennt heute Nina Labiche, Schülerin am Grimmelshausengymnasium, ihre Gründe für umweltbewusstes Handeln. „Ich bin Klimaschützerin, weil ich durch mein Verhalten im Alltag versuche, möglichst wenig Energie zu verbrauchen.“ „Wenn meine Freundin zu Besuch kommt, ist es ihr bei uns immer zu kalt“, erklärt Nina Labiche (16). Bei Familie Labiche achtet man sehr bewusst darauf, dass die Temperaturen im Haus nicht über 20 Grad steigen. „Man muss ja im Winter nicht unbedingt mit T-Shirt im Haus sitzen“, sagt die 16-Jährige. „Aber vor allem sparen wir dadurch eine Menge Energie und sind auch seltener krank“, ist sich die Schülerin ihres Verhaltens bewusst. Auch fährt sie zu jeder Jahreszeit und bei Wind und Wetter mit dem Rad zur Schule. Kürzlich hat sie sich sogar mit ihrem Lehrer angelegt. Als er seine Kanne mit Leitungswasser füllen wollte, ließ er das Wasser erstmal zwei Minuten laufen. Seine Begründung: Er wolle kein abgestandenes Leitungswasser trinken. Als der Lehrer die Wasserverschwendung nicht einsah, stellte sie den Wasserhahn kurzerhand ab. Doch der Lehrer zeigte sich uneinsichtig und drohte sogar mit Strafarbeit im Wiederholungsfall. Für die Schülerin ist ein solches Verhalten nicht nachvollziehbar, lernte sie doch von Kindheit an, dass man keinen Wassertropfen ungenutzt fließen lassen soll. Die 16-Jährige findet

es sehr schade, dass auch viele Erwachsene so wenig Einsicht zeigen, „wenn es um unsere Umwelt geht“. Auch ist sie immer erstaunt, wenn Freunde zu Besuch kommen und sich darüber wundern,

Umweltbewusst

Zuwachs für die Schlüsselbus-Flotte. 34 Liter auf 100 Kilometer verbraucht der neueste Schlüsselbus MAN A 21, „vergleichsweise wenig für einen Stadtbus“, erklärt Philippe Düsel, Betriebsleiter Südwestbus. Der Bus verfügt über die aktuell modernste Abgasnorm und ist geräuscharm. „Dies kommt natürlich dem Klimaschutzkonzept der Stadt Offenburg sehr entgegen“, freut sich Andreas Demny, Leiter des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr. Eine Klapprampe, beispielsweise für Elektrorollstühle, sorgt für Barrierefreiheit. Optisch und akustisch informiert eine GPS-gesteuerte Anzeige über die nächste Haltestelle. Die sogenannte Konferenz­ ecke, in der Philippe Düsel, Busfahrerin Claudia Hauser und Andreas Demny (v.l.) sitzen, ist vor allem bei Schülern sehr beliebt. Foto: Schoch

Handy aufladen ist bei Nina Labiche aus Energiespargründen nur abends ein Thema. Foto: Walz

dass alle Handys im Hause Labiche abends aufgeladen werden. „Viele, die ich kenne, laden ihr Handy über Nacht auf“, so ihre Erfahrung. Doch für die Schülerin kein Thema: „Wenn das Handy die ganze Nacht am Netz hängt, geht viel zu viel Energie verloren.“ Oftmals machen sich die Menschen über ihr Verhalten gar keine Gedanken. Erst wenn man sie darauf hinweist, heißt es oft: „Stimmt, du hast recht!“, weiß die 16-Jährige aus ihrem Freundeskreis zu berichten. Mehr Infos finden klimaschutzinteressierte Jugendliche unter www. wwf-jugend.de/durchstarten/2grad-campus sowie unter www.offenburg-klimaschutz.de.


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Start frei für das neue Wohnquartier Ambitionierte Sanierung und Umgestaltung des Mühlbachareals beginnt am Montag / Gebiet von 45 000 Quadratmetern Jetzt geht’s los: Mit dem Beginn der Kanalarbeiten in der Wilhelm-Bauer-Straße erfolgt am kommenden Montag der Startschuss für die Sanierung und Umgestaltung des Mühlbach­ areals zwischen der Hauptstraße und dem Park der Villa Bauer. Als Erstes wird die Stadtentwässerung das inzwischen in die Jahre gekommene Mischwasserkanalsystem durch ein Trennsystem ersetzen. „Das ist ökologisch und ökonomisch sinnvoll“, erklärt Wendelin Maurath vom Abwasserzweckverband (AZV) „Raum Offenburg“. Bis Oktober möchte die beauftragte Baufirma die neuen Rohre in der Wilhelm-Bauer-Straße verlegt haben, dann geht es in der Angelgasse weiter. Um mit den Arbeiten zügig voranzukommen, wird in zwei Kolonnen gleichzei­ tig gearbeitet: Während sich ein Trupp vom Kronenplatz bis zur Einfahrt der Villa Bauer vorarbeitet, ist die zweite Mannschaft in der Wilhelm-Bauer-Straße parallel zum Mühlbach tätig. Die Wilhelm-Bauer-Straße wird während dieser Arbeiten zwischen Kronenplatz und Eingang zur Villa Bauer komplett gesperrt sein.

Überblick über das Sanierungsgebiet Mühlbach.

Die Anwohner können in aller Regel bis zu ihrer Wohnung vorfahren. Parallel zum Mühlbach wird eine Baustraße eingerichtet, so dass auch die Gebäude im Park der Villa Bauer erreicht werden können. Der Parkplatz an der Wilhelm-Bauer-Straße wird für den öffentlichen Verkehr gesperrt und ist während der Bauzeit nur für Anlieger mit Parkberechtigungskarte nutzbar. Diese Ausweise sind im Technischen Rathaus in der Wilhelmstraße 12 erhältlich und werden bei Bedarf ausgestellt.

Plan: Stadt

Wenn die Stadtentwässerung ihre Arbeiten abgeschlossen hat, beginnen der Ausbau und die Neugestaltung der Straßen. „Wir wollen die verkehrlichen Einschränkungen so gering wie möglich halten“, erklärt Bernhard Mußler, bei der Stadt zuständiger Abteilungsleiter für Straßen und Brücken. Die Stadt kümmert sich neben der Kanalisation und dem Straßenbau zudem auch um die Grünanlage rund um den Mühlbach. Jutta Herrmann-Burkart, städti-

sche Abteilungsleiterin für Grünflächen und Umweltschutz: „Vorgesehen ist hier eine attraktive Gestaltung des Uferbereichs. Sie soll eine grüne Einladung zum Verweilen für die Menschen sein.“ Nach Abbruch der privaten Gebäude in der Straße An der Wiede im vergangenen Jahr erfolgt nun durch die Kanalarbeiten der nächste sichtbare Schritt der öffentlichen Maßnahmen im mittleren Teil des Sanierungsgebiets Mühlbach. „Die Entwicklung in dem gesamten Areal, das von der Straße An der Wiede bis zur Wasserstraße reicht, soll bis zum Jahr 2016 realisiert sein. Dann sollen die Bewohnerinnen und Bewohner dort einen hochwertigen Lebensraum vorfinden“, sagt Projektleiter Erwin Drixler, Chef des Bauservice. In regelmäßigen Abständen werden er und sein Arbeitsteam über die Fortschritte im Sanierungsgebiet berichten. Die Erneuerung der Infrastruktur in dem 45 000 Quadratmeter großen Gebiet wird rund drei Millionen Euro kosten. Die Stadt rechnet mit einem Zuschuss von 0,9 Millionen Euro aus dem Topf der Städtebauförderung.

Zehn Millionen Euro für den Unternehmenssitz Hubert Burda Media plant laut einer Pressemeldung, in den kommenden Jahren einen zweistelligen Millionenbetrag in die Modernisierung und Weiterentwicklung an seinem Unternehmenssitz in Offenburg zu investieren. Auf dem Areal der Alten Druckerei auf der Kronenwiese an der Hauptstraße werden, so die Pläne des Medienunternehmens, das denkmalgeschützte Verwaltungsgebäude sowie der dazugehörige Turm kernsaniert und modernisiert. Die leer stehenden Produktionshallen der Alten Druckerei, die alte Verbindungsbrücke über die Hauptstraße sowie das alte Kraftwerk werden abgebaut. „Mit der Sanierung von Verwaltungsgebäude und Turm, die zum

charakteristischen Bild am Stadteingang links der Hauptstraße gehören, modernisieren und verbessern wir das Arbeitsumfeld für unsere Mitarbeiter und bringen die Gebäude auf den energetischen Standard von heute“, sagt Burdas Finanzvorstand Holger Eckstein. „Und mit dem Abriss der brachliegenden Druckhallen, des alten Kraftwerks und der dazugehörigen Nebengebäude möchten wir im Sanierungsgebiet Mühlbach unseren Teil dazu beitragen, die Voraussetzungen für eine attraktive, städtische Weiterentwicklung zu schaffen.“ Mittelfristig sucht der Konzern für 20 000 Quadratmeter des insgesamt rund 30 000 Quadratmeter umfassenden Grundstücks einen Investor. Eckstein:

„Dabei stehen wir auch im engen Austausch mit der Stadtverwaltung, um die optimale Lösung für die städtebauliche Weiterentwicklung auf diesem Gelände zu finden.“ Offenburgs Oberbürgermeisterin Edith Schreiner begrüßt Burdas Investition. „ Die aufgezeigten Sanierungsschritte unterstützen ganz sicher die städtebauliche Entwicklung am Mühlbach und eröffnen zudem interessante Gestaltungschancen.“

Sanierung ab Mai Die Bauarbeiten auf der Kronenwiese sollen bereits im kommenden Monat starten. „In einem Architektenwettbewerb hat das Büro Harter & Kanzler in Freiburg von

uns den Zuschlag für die Planung erhalten“, führt Norbert Lehmann, Direktor Immobilienmanagement von Hubert Burda Media, aus. Auf dem Gelände, auf dem die alten Druckhallen abgerissen werden, ist interimsweise eine Grünfläche geplant. „Für Gespräche mit interessierten Investoren und Entwicklern sind wir jederzeit offen.“ Das Investitionsvolumen für die baulichen Maßnahmen auf der Kronenwiese liegt laut Angaben von Hubert Burda Media inklusive Sanierung des Verwaltungsgebäudes mit Turm sowie Sanierung des Verlagsgebäudes Aenne Burda gegenüber vom Medien Park bei insgesamt mehr als zehn Millionen Euro. Der Abschluss der Arbeiten wird für 2015 angestrebt.


20.4.2013 9

Stadt kann Rechtsanspruch erfüllen Bis 2014 gibt es 657 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren / Übergangsregelung endet im Sommer Ab 1. August dieses Jahres haben Kinder zwischen einem und drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tagesbetreuung. Diesen Anspruch könne die Stadt erfüllen, versicherte Michael Hattenbach, Fachbereichsleiter Bürgerservice und Soziales, in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Familie und Jugend. 657 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren soll es 2014 in Offenburg geben. Damit wäre ein Versorgungsgrad von 43,8 Prozent erreicht – je nach Rechnung sogar von 66 Prozent. Im Sommer endet die Übergangsregelung: Künftig werden alle Eltern und Alleinerziehenden einen Rechtsanspruch auf Betreuung ihrer Kinder unter drei Jahren haben. Unterschieden wird zwischen dem tatsächlichen Bedarf und dem Versorgungsgrad, also den vorhandenen Plätzen. Hattenbach stellte klar: „Es gibt keine vorgeschriebene Prozentzahl.“ Der Offenburger Gemeinderat einigte sich am 25. Juli 2011 jedoch auf eine anzustrebende Versorgungs-

Anspruch auf Tagesbetreuung. Offenburg erreicht sein Ziel.

quote von 50 Prozent. Dieses Ziel wird erreicht, wenn man die Zahl der Plätze auf zwei Jahre verteilt, rechnete Bürgermeister Christoph Jopen vor. Der Ansatz sei gerechtfertigt, da das Angebot für Kinder bis zum ersten Lebensjahr kaum nachgefragt werde. Wird von 500 Kindern pro Jahrgang ausgegangen, kommt man auf eine Versorgungsquote von 66 Prozent, wenn lediglich die Ein- und Zweijährigen berücksichtigt werden. Grundsätzlich gilt: Je jünger das

Mehrfache Spitzenauszeichnung Das Weingut Schloss Ortenberg hat bei den international bedeutsamen Weinwettbewerben „Les Grands Concours du Monde“ in Straßburg ein absolutes Spitzenergebnis erzielt. In einer Blindverkostung wurden durch eine international zusammengesetzte Jury, bestehend aus Winzern, Önologen, Sommerliers, Journalisten und Weinliebhabern, nach den strengen Regeln des Internationalen Verbands für Rebe und Wein (OIV) im 100 Punkte-System die Rebsorten Riesling, Grauburgunder (Pinot Gris) und Gewürztraminer aus aller Welt verkostet. In diesem Jahr beteiligten sich Betriebe aus mehr als sieben Nationen mit ihren Weinen an dem Wettbewerb. Die angestellten Weine wurden je nach Punktzahl und Sorte mit einer Großen Goldmedaille (Grande Medaille d’Or), einer

Goldmedaille (Medaille d’Or) oder einer Silbermedaille (Medaille d’Argent) ausgezeichnet. In dem strengen Auswahlverfahren erhielten von allen Anstellungen der Sorte Riesling nur drei Weine die höchste Auszeichnung. Eine dieser begehrten Auszeichnungen ging an das städtische Weingut Schloss Ortenberg für seine Klingelberger Riesling Spätlese trocken, Jahrgang 2011. Das Weingut, das zu je 50 Prozent Stadt und Kreis gehört, ist das einzige deutsche Weingut, welches mit dieser hohen Auszeichnuing geehrt wurde. Das Weingut erhielt zudem noch zwei weitere Spitzenauszeichnungen bei den Rebsorten Grauburgunder und Gewürztraminer: Grauburgunder Kabinett trocken (2012) und Gewürztraminer Auslese (2011).

Foto: Siefke

Kind, desto kürzer ist die Höchstdauer für die Betreuung, die eingefordert werden kann. Derzeit liegt der Versorgungsgrad bei 39 Prozent, der tatsächliche Bedarf bei 31 Prozent. „Damit liegen wir ganz gut im Schnitt“, so Hattenbach, der als Vergleich die Zahlen des Ortenaukreises (35 Prozent Versorgungsgrad, 26,7 Prozent Nachfrage) anführte. 106 weitere Plätze sollen in den kommenden Jahren entstehen, um auf die Zahl von 657 Betreuungsplät-

zen zu kommen. 30 Plätze werden durch den Neubau des Kindergartens Ölberg im Park der Villa Bauer geschaffen. „Mit diesem moderaten Ausbau kommen wir gut hin“, unterstrich Hattenbach, der zusicherte, dass in der Regel eine wohnortnahe und wunschgerechte Betreuung umgesetzt werden könne. In der Fraktionsrunde stieß das Betreuungskonzept der Stadt auf Lob und Anerkennung. Regina Heilig (CDU) sprach von einer „reifen Leistung“. Schon früh sei der politische Wille vorhanden gewesen, das Betreuungsangebot auszubauen. Jens-Uwe Folkens (SPD) nannte die Versorgungssituation für die Kleinen „einen echten Standortvorteil“. Stefan Konprecht (Freie Wähler) schloss sich der positiven Bewertung ebenso an wie Eva-Maria Reiner (Grüne), die sich nach der Situation der Tagesmütter erkundigte und wissen wollte, ob die Plätze auch nach der Bebauung des Gebiets Seitenpfaden ausreichten. Jopen versicherte, dass es eine wohnortnahe Betreuung in der Oststadt geben werde.


10 20.4.2013 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Start ins Wochenende. Die evangelische Stadtkirchengemeinde bietet ab sofort jeden ersten und dritten Freitag im Monat einen „WochenausKLANG“ an. An jedem ersten Freitag im Monat soll das gemeinsame Singen und Musizieren im Mittelpunkt stehen, an den dritten Freitagen möchten die Organisatoren um Jana Bürgers (links) und Claudia Sonnabend-Mörmann Meditation und Stille verbinden. Der Ältestenkreis der Stadtkirchengemeinde lädt alle Interessierten ein, einfach vorbeizukommen – an den genannten Freitagen ab 20 Uhr. Es ist, so Pfarrer Christian Kühlewein-Roloff, eine Möglichkeit für Offenburger/innen, in einem spirituellen Rahmen die Arbeitswoche hinter sich zu lassen und mit einem geistlichen Impuls oder einer Begegnung ins Wochenende zu starten. Foto: Reinbold

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Spirituelles Angebot

1. Vorhaben: Endausbau Bühlerfeldstraße 2. Auftraggeberin: Stadt Offenburg Fachbereich Tiefbau und Verkehr Straßen und Brücken Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg Sachbearbeiterin: Katharina Ernst Telefon: 07 81/82-24 00, Fax: 07 81/82-76 25 3. Vergabeverfahren: öffentliche Ausschreibung 4. Ort der Ausführung: Offenburg-Bohlsbach 5. Art und Umfang Boden Kl. 2 – 5 lösen, entsorgen ca. 120 m³ der Leistung: Boden Kl. 3 – 5 lösen, wieder einbauen ca. 60 m³ Schottertragschicht 0/32 herstellen, 15 cm ca. 550 m² Straßeneinläufe setzen bzw. verschieben ca 7 St. Einfassungssteine 8/25 bis 8/30 setzen ca. 235 m Bordsteine mit Granitvorsatz setzen ca. 310 m Rinnenplatten setzen ca. 240 m Entwässerungsrinne aus Pflastersteinen 16/16/14 ca .110 m Betonpflasterdecke 10/20/8 herstellen ca. 550 m AC 16 TN Handeinbau ca. 40 t AC 11 BN zum Profilausgleich ca. 70 t AC 11 DN in Fahrbahn, 4 cm ca. 1000 m² 6. Lose: nein 7. Ausführungsfrist: 17. Juni – 26. Juli 2013 8. Angebotsausgabe und Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Einreichungs- bzw. Zentrale Vergabestelle, Wilhelmstraße 12, Eröffnungsstelle: 77654 Offenburg, Zimmer 125, Telefon 07 81/82-22 59 oder 82-23 16, Fax 07 81/82-75 13 E-Mail: irene.wanner@offenburg.de oder brigitte.dufner@offenburg.de 9. Entgelt für die 12 Euro Angebotsunterlagen: je Doppelfertigung einschließlich Postversand Zahlung: bar, Verrechnungsscheck oder Überweisung auf das Konto Nr. 34116, BLZ 664 500 50, Sparkasse Offenburg/Ortenau Eine Entschädigung wird nicht erstattet. 10. Planeinsicht/Auskünfte: siehe Ziffer 2 11. Sprache: Deutsch 12. Angebotseröffnung: 8. Mai 2013, 10 Uhr, Ort siehe Ziffer 8 13. Sicherheiten: nein 14. Zur Eröffnung zugelassen: Bieter und/oder ihre Bevollmächtigten 15. Zahlungsbedingungen: nach § 16 VOB/B und den besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen 16. Rechtsform der gesamtschuldnerisch haftend Bietergemeinschaft: mit bevollmächtigtem Vertreter 17. Nachweis der Siehe Regelung in der Aufforderung Bietereignung: zur Angebotsabgabe. 18. Ablauf der Zuschlagsfrist: 8. Juni 2013 19. Vergabeprüfstelle: Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ist das Regierungspräsidium Freiburg.

Einladung

Die nächste Sitzung des Verkehrsausschusses und Planungsausschusses der Stadt Offenburg findet am Montag, 22. April 2013, um 18 Uhr im Sitzungssaal des Technischen Rathauses, Wilhelmstraße 12, statt.

Tagesordnung: Verkehrsausschuss und Planungsausschuss: 1. Baugebiet Seitenpfaden – aktueller Planungsstand Verkehrsausschuss: 2. Optimierung der signaltechnischen Regelung am Knoten B 3 / Windschläger Straße 3. Freiwillig „Tempo 40“ im Breitfeld in Offenburg-Windschläg 4. Einrichtung eines Kreisverkehrsplatzes K 5331 / K 5326 / Raiffeisenstraße 5. Änderung der Parkierungsregelung in Teilen der Zone II 6. 3. Sachstandsbericht zum Lärmaktionsplan Offenburg


20.4.2013 11 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Satzung der Stadt Offenburg über die Benutzung kommunaler Unterkünfte § 1 Zweckbestimmung (1) Die Stadt Offenburg betreibt und unterhält Unterkünfte für die Unterbringung Obdachloser als öffentliche Einrichtung. Unterkünfte sind die zur Unterbringung seitens der Stadt von Dritten angemieteten Wohnungen. (2) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und der vorübergehenden Unterbringung von Personen, die einer kommunalen Unterbringung bedürfen und erkennbar nicht fähig sind, eine Obdachlosigkeit aus eigenen Kräften zu beseitigen. Die Aufnahme in kommunalen Unterkünften hat ausschließlich Überbrückungscharakter, die nutzungsberechtigten Personen sind verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um eigenständig eine Wohnung zu gewinnen. § 2 Benutzungsverhältnis (1) Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Ein Rechtsanspruch auf Zuweisung einer bestimmten Unterkunft oder Räume bestimmter Art und Größe besteht nicht. (2) Die Stadt Offenburg entscheidet über die Aufnahme und Unterbringung von Personen im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens. Die Einweisung von Personen wird über das Sachgebiet Gewerbe, Sicherheit und Ordnung durch Verfügung erlassen. (3) Die Stadt Offenburg übt das Hausrecht aus. Den Anordnungen der von ihr zur Kontrolle beauftragten Beschäftigten ist Folge zu leisten. (4) Die Stadt Offenburg ist berechtigt, nutzungsberechtigte Personen innerhalb des Gesamtwohnungsbestandes durch schriftliche Verfügung zu verlegen, wenn dies zur Optimierung des Auslastungsgrades kommunaler Unterkünfte wirtschaftlich angezeigt oder zur Sicherung des sozialen Friedens und somit im öffentlichen Interesse erforderlich ist.

Gründe für eine Umsetzung liegen insbesondere vor, wenn: • der/die Nutzungsberechtigte sich mit der Zahlung der Gebühr für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten im Rückstand befindet und trotz Aufforderung keine Zahlungsvereinbarung mit der Unterkunftsverwaltung trifft. • der/die Nutzungsberechtigte Anlass zu Konflikten gibt, die zu einer Beeinträchtigung der Hausgemeinschaft oder zu Gefährdungen von Hausbewohnern und/oder Nachbarn führen und die Konflikte nicht auf andere Weise beseitigt werden können. • der/die Nutzungsberechtigte trotz Ermahnung wiederholt gegen die Satzung oder die in den Unterkünften ausgehängte Hausordnung verstößt. • der/die Nutzungsberechtigte trotz Ermahnung wiederholt nicht eingewiesene Personen in die Unterkunft aufgenommen hat.

Die gemeinschaftliche Unterbringung mehrerer Personen, die nicht zu einem Familienverband oder zu einer Haushaltsgemeinschaft zählen, innerhalb einer Unterkunft ist zulässig. (5) Wird das Benutzungsverhältnis für mehrere Personen gemeinsam begründet, haften diese für alle Verpflichtungen als Gesamtschuldner. Erklärungen, deren Wirkung die Personenmehrheit berühren, müssen von oder gegenüber allen voll geschäftsfähigen Personen abgegeben werden. (6) Jede/r Benutzer/in muss Tatsachen in der Person oder in dem Verhalten eines Hausangehörigen oder eines Dritten, der sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhält, die das Benutzungsverhältnis berühren oder einen Ersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen. § 3 Beginn und Ende der Nutzung (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem/der Nutzungsberechtigten die Unterkunft zugewiesen wird. (2) Die Beendigung des Benutzungsverhältnisses erfolgt durch Aufhebungsverfügung. Soweit die Benutzung über den in der Einweisungsverfügung angegebenen Zeitraum hinaus fortgesetzt wird, endet es mit der Räumung der Unterkunft. (3) Das Benutzungsverhältnis endet außerdem durch Aufhebungsverfügung, wenn der/die Benutzungsberechtigte die Unterkunft nicht bezieht, nicht mehr selbst bewohnt oder sie nur für die Aufbewahrung seiner/ ihrer privaten Gegenstände verwendet.

§ 4 Benutzung der überlassenen Räume (1) Die überlassenen Räume dürfen nur von den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt werden. Die zugewiesenen Unterkünfte dürfen – auch nicht teilweise – Dritten nicht zur Benutzung überlassen werden. Sofern durch das Entstehen von Lebens- und Haushaltsgemeinschaften die Aufnahme weiterer Personen in einer Unterkunft angestrebt wird, bedarf es der vorherigen Zustimmung der Stadt Offenburg. (2) Die Besuchszeit in den Gemeinschaftsunterkünften beginnt um 8.00 Uhr und endet um 22.00 Uhr. Die Stadt Offenburg kann im Einzelfall auf Anfrage die Besuchszeit verlängern. In Frauenwohngemeinschaften ist der Besuch von Männern zur Aufrechterhaltung der Intimsphäre sowie Gewährleistung eines Schutzbereichs der dort untergebrachten Frauen nicht gestattet. Sofern die Belegungssituation es zulässt, kann in besonders begründeten Einzelfällen auf Anfrage eine Ausnahme erteilt werden. (3) Veränderungen an und in den zugewiesenen Unterkünften und dem überlassenen Inventar dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadt Offenburg vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere das Anbringen und Aufstellen von Antennenanlagen. (4) Eigene Einrichtungsgegenstände können mit Zustimmung der Stadt Offenburg in die zugewiesene Unterkunft gebracht werden. Das Abstellen von Hausratsgegenständen, Möbeln, Fahrrädern u.ä. in den allgemein zugänglich zu haltenden Fluren, Treppenhäusern, Keller- und Speichertreppen oder in den allgemeinen Sanitäranlagen, den allgemeinen Keller- und Speicherräumen sowie in Bereich von Flucht- und Rettungswegen im Innen- und Außenbereich ist nicht gestattet. (5) Die Zustimmung der Ziffern 1, 3 und 4 kann befristet oder mit Auflagen versehen werden. (6) Die Stadt Offenburg kann bauliche oder sonstige Veränderungen, die ohne ihre Zustimmung vorgenommen wurden, auf Kosten des/der Benutzers/in beseitigen und den früheren Zustand wiederherstellen lassen. (7) Die Stadt Offenburg kann darüber hinaus die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Zweck zu gewährleisten. § 5 Pflichten der Benutzer/innen Die Benutzer/innen sind verpflichtet, 1. die ihnen zugewiesenen Räume und zum Gebrauch überlassenen Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln, im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemäße Verwendung bestimmte Abnutzung instand zu halten und nach Beendigung in dem Zustand herauszugeben, in dem sie ursprünglich übernommen worden sind, 2. den Hausfrieden und gegenseitige Rücksichtnahme zu wahren, 3. die von der Verwaltung ausgegebenen Hausordnungen zu beachten, 4. die Hausverwaltung unverzüglich über alle Schäden am Objekt selbst, an den zugewiesenen Räumen und an den überlassenen Einrichtungsgegenständen zu informieren. § 6 Verbote Den Benutzer/innen ist untersagt: 1. Dritte entgeltlich oder unentgeltlich in die Unterkunft aufzunehmen oder zu beherbergen. Eine besuchsweise Aufnahme bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadt Offenburg. 2. Die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken zu nutzen. 3. Hunde oder Katzen in der Unterkunft zu halten. Im Übrigen kann eine Kleintierhaltung auf Antrag gestattet werden, solange hiervon keine Beeinträchtigung anderer Nutzungsberechtigter oder des nachbarschaftlichen Umfeldes ausgeht und die Kleintierhaltung dem Zweck nicht entgegensteht. 4. Schilder an Wohnungs- und Eingangstüren anzubringen, mit Ausnahme gebräuchlicher Namensschilder. 5. Kraftfahrzeuge in der Unterkunft oder auf dem zur Unterkunft gehörenden Grundstück ohne vorherige Genehmigung der Stadt Offenburg abzustellen. Das Abstellen von Fahrrädern kann auf der von der Hausverwaltung zugewiesenen Fläche erfolgen. 6. In der Unterkunft Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder sonstige Veränderungen vorzunehmen. Von den Ziffern 3 bis 6 können nach vorheriger Zustimmung der Stadt Offenburg in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zugelassen werden; § 4 Ziffer 5 gilt entsprechend.

Fortsetzung auf Folgeseite


12 20.4.2013 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen § 7 Betreten der Unterkünfte Mitarbeiter/innen der Stadt Offenburg oder beauftragte Dritte sind berechtigt, die Unterkünfte in der Zeit von 6.00 - 22.00 Uhr nach Ankündigung zu betreten. Darüber hinaus haben sie bei Gefahr im Verzug oder bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder Satzung jederzeit das Recht, die Unterkünfte zu betreten. § 8 Instandhaltung / Hausverwaltung (1) Die Instandhaltung und Bewirtschaftung der Unterkünfte und der dazugehörenden Hausgrundstücke obliegt der Stadt Offenburg. (2) Die Benutzer/innen sind nur berechtigt, auftretende Mängel, Instandhaltungsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen selbst zu beseitigen oder durchzuführen bzw. beseitigen oder durchführen zu lassen, sofern dies vorher mit der Stadt Offenburg abgestimmt ist. Mängel und Schäden, die außerhalb der Dienstzeiten der Stadt Offenburg auftreten und die einer sofortigen und unmittelbaren Behebung oder Beseitigung, z.B. durch Wasserschaden, Wind- oder Glasbruch u.ä. bedürfen, sind unverzüglich unter der in der Einweisungsverfügung genannten Notfallnummer zu melden. Schäden, die innerhalb der Dienstzeiten der Stadt Offenburg auftreten, sind unverzüglich der Unterkunftsverwaltung mitzuteilen. (3) Die Hausverwaltung für die Unterkünfte i.S.d. § 1, Ziffer 1 nehmen die von der Stadt Offenburg oder von der Wohnbau/Stadtbau Offenburg GmbH bestellten Personen wahr.

(3) Zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Unterkünfte beschäftigt die Stadt Offenburg einen Hausmeister/Hausverwalter. Die erforderlichen Personal- und Sachkosten werden auf die Nutzungsgebühren umgelegt. Die Höhe der Umlage pro qm Nutzfläche richtet sich nach dem beigefügten Gebührenverzeichnis. (4) Für jeden Tag der Benutzung wird 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt. (5) Die Benutzungsgebühr wird entsprechend der Mietpreissteigerung des/r Vermieters/in, angepasst. Die Zuschläge der Bewirtschaftungskosten für den Hausverwalter/Hausmeister werden der jährlichen Kostenentwicklung angepasst und auf die Unterkunftskosten umgelegt.

§ 9 Rückgabe der Unterkunft Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses oder einer Umsetzung in eine andere Unterkunft haben die Benutzer/innen ihre Unterkunft vollständig geräumt und besenrein zurückzugeben. Weiterhin haben sie alle erhaltenen Schlüssel, einschließlich der selbst nachgemachten, den Beauftragten der Stadt Offenburg zu übergeben.

§ 15 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

§ 10 Haftung (1) Die Stadt Offenburg haftet gegenüber den Benutzer/innen nur für Schäden, die von ihren Organen, den Beschäftigten, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. (2) Die Benutzer/innen haften gegenüber der Stadt Offenburg für alle Schäden, die sie vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben. Sie haften auch für Verschulden von Haushaltsangehörigen und Dritten, die sich mit ihrem Willen in der Unterkunft aufhalten. (3) Die Benutzer/innen haften ferner für alle Schäden, die der Stadt Offenburg oder nachfolgenden Benutzern dadurch entstehen, dass die Benutzer/innen die Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses nicht vollständig geräumt und besenrein zurückgegeben oder nicht alle Schlüssel übergeben haben. (4) Schäden oder Verunreinigung, für die der/die Benutzer/innen haften, kann die Stadt Offenburg auf Kosten der Benutzer/innen beseitigen lassen. (5) Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. § 11 Verwaltungszwang Räumt ein/e Benutzer/in die zugewiesene Unterkunft nicht, obwohl eine bestandskräftige oder sofort vollstreckbare Umsetzungsverfügung vorliegt, kann die Umsetzung durch Zwangsräumung nach Maßgabe des § 27 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes vollzogen werden. Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses durch schriftliche Verfügung. § 12 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner (1) Für die Benutzung der in städtischen Unterkünften in Anspruch genommenen Räume werden Benutzungsgebühren erhoben. (2) Gebührenschuldner ist, wer in einer städtischen Unterkunft untergebracht ist. Personen, die eine Unterkunft gemeinsam nutzen, haften als Gesamtschuldner. § 13 Gebührenhöhe und Zusammensetzung der Gebühren (1) Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Die Benutzungsgebühr wird für jede/s Unterbringungsobjekt/-wohnung getrennt ermittelt. Bemessungsgrundlage ist das/die zugewiesene Unterbringungsobjekt/-wohnung. (2) Die Benutzungsgebühr setzt sich zusammen aus der von der Stadt Offenburg für das angemietete Objekt zu zahlenden Grundmiete und den Neben- bzw. Betriebskosten. Grundmiete sowie Neben- und Betriebskosten werden als Gesamtkosten auf die durchschnittliche Belegungszahl umgelegt.

§ 14 Entstehung, Festsetzung, Fälligkeit (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Tag, an dem der/die Nutzungsberechtigte die Unterkunft zugewiesen bekommt und endet mit dem Tag, an welchem die Räume ordnungsgemäß an die Stadt Offenburg zurückgegeben werden. (2) Die Benutzungsgebühr wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Sie wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (3) Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft entbindet die Benutzer/innen nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der festgesetzten Benutzungsgebühr.

Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Offenburg über die Benutzung kommunaler Unterkünfte (22.10.2001) außer Kraft.

Gebührenverzeichnis der Stadt Offenburg über die Zusammensetzung der Nutzungsgebühren in kommunalen Unterkünften 1. Für die angemieteten Gemeinschaftsunterkünfte werden der von der Stadt Offenburg tatsächlich zu zahlende Mietzins und Nebenkosten auf die vorhandenen durchschnittlichen Belegungsplätze umgelegt. Zusätzlich werden auf Grundlage der Verbrauchswerte des Vorjahres in Relation zu den durchschnittlichen Belegungszahlen Gebühren für Strom, Gas und Wasserversorgung erhoben. 2. Die Grundnutzungsgebühr der übrigen von der Stadt Offenburg von Dritten angemieteten Unterkünfte ist der von der Stadt Offenburg tatsächlich zu zahlende Mietzins. Die Energieversorgung rechnen die Versorgungsbetriebe direkt und individuell mit den Nutzern ab. 3. Für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung aller Unterkünfte beschäftigt die Stadt Offenburg einen Hausmeister/Hausverwalter. Die umlegbaren Personal- und Sachkosten für die Bewirtschaftung und Instandhaltung werden auf die Unterkunftskosten je qm Nutzfläche umgelegt. Die auf der Grundlage des Jahres 2011 ermittelten Kosten betragen € 1,50 je qm Nutzfläche. Umlegungsmaßstab: a) Zu den Betriebskosten wird ein Zuschlag für Hausmeistertätigkeit von € 1,75/qm, b) auf die von der Stadt Offenburg erhobenen Grundnutzungsgebühr wird ein Zuschlag für Hausverwaltertätigkeit von € 0,75/qm erhoben. 4. Die unter Ziffer 1 und 2 genannte Grundnutzungsgebühr, die unter Ziffer 1 genannte Gebühr für Verbrauchswerte sowie die unter Ziffer 3 genannten Gebühren für Hausmeister- und Hausverwaltertätigkeiten unterliegen der jährlichen Überprüfung und ggf. Anpassung. Offenburg, 18. März 2013 Edith Schreiner Oberbürgermeisterin


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Foto: Town & Country Haus/txn-p

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Bauen & wohnen

Ein Platz an der Sonne Machen Sie mehr aus Ihrer Terrasse – mit einer modernen Markise. Der Fachhandel gibt wertvolle Hinweise Eine Markise ist der ideale Sonnenschutz für die Terrasse oder den Balkon. Da der Schattenspender großen Belastungen durch Wind und Wetter ausgesetzt ist, sollten nicht nur die Planung und Beratung, sondern auch die Montage durch den Fachmann erfolgen. Damit Funktion und Sicherheit dauerhaft gewährleistet sind, gilt es bei der Auswahl der individuell passenden Markise eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen. Von großer Bedeutung ist die Montagesituation vor Ort. In welche Himmelsrichtung zeigt die Markise? Wie ist der Sonnenstand während der Sommermonate?

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Wohnzimmer im Garten: Durch eine Markisse vergrößern Sie im Sommer Ihre Wohnfläche.

kise zur Architektur passt, sondern hat Einfluss auf den UV-Schutz. Um die tatsächliche Farbwirkung des gewählten Dessins „im Einsatz“ beurteilen zu können, raten Experten dazu, ein möglichst großes Stück Markisentuch gegen das Licht zu halten. Dafür empfiehlt sich der Besuch eines Ausstellungsraumes im Fachhandel. Hier kann dann auch

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gleich die Frage der Bedienart geklärt werden. Vom Betrieb per Kurbel über die Bedienung mit einem Funk-Handsender bis zur vollautomatischen Steuerung über Wettersensoren gibt es heute diverse Möglichkeiten. Und auch der letzte Schritt, die Montage der Markise, sollte aus Sicherheitsgründen nach DIN EN 13561 durch einen Fachpartner

Foto: Warema/txn-p

erfolgen. Denn nur die Profis können anhand von Größe und Untergrund die Art und Anzahl der notwendigen Befestigungskonsolen berechnen und die fachgerechte Montage sicherstellen. Diese wird dann durch ein offizielles Abnahmeprotokoll bestätigt – und der stolze Besitzer kann sicher sein, lange Jahre Freude an seiner Markise zu haben. (txn-p)

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Empfiehlt sich eine offene Gelenkarm-Markise oder sollte eine Kassetten-Markise, bei der das Tuch vor Wind und Wetter geschützt ist, montiert werden? Nachdem diese Fragen mit dem Fachhändler geklärt wurden, muss die optimale Größe geplant werden. Da die Sonne oft von schräg oben scheint, ist die Markise meist größer, als die Fläche, die beschattet werden soll. Und auch bei der Auswahl des Tuchdessins ist Fachkompetenz gefragt. Denn die Farbe entscheidet nicht nur, ob und wie die Mar-


Special im

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Die sieben Irrtümer der Energiewende

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Goldgrube: Die fachmännische Sanierung und Modernisierung Ihrer alten Heizungsanlage kann sich für Sie auszahlen. Foto: ZVSHK/txn-pt

4. Zuerst muss der Ausbau von Solar- und Windenergie vo­ rangetrieben werden. Den größten Anteil bei erneuerbaren Energien in Haushalten hat die Holzverbrennung mit rund 2,8 Prozent – so viel wie Windenergie und Photovoltaik zusammen. 5. Die derzeitige Förderung erneuerbarer Energien ist Voraussetzung für die Energiewende. Trotz Förderung werden weniger als zwei Prozent der 18 Millionen Gebäude jährlich saniert. Es dauert also über 50 Jahre, bis alle Altanlagen erneuert sind.

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6. Wärmedämmung hilft der Umwelt am meisten. Wärmedämmung schließt die gesamte Gebäudehülle ein und erfordert hohe Investitionen. Eine Erneuerung der Heizungsanlage hat viel Einsparpotenzial, aber eine deutlich geringere Amortisationszeit. 7. Eine funktionierende Heizung sollte erst getauscht werden, wenn sie defekt ist. Mit modernen Heizsystemen sind Energieeinsparungen von 30 Prozent möglich. Eine Sanierung rechnet sich deshalb, auch wenn der alte Kessel noch funktioniert. (txn-p) ++ sonntag* +Uh r– + + + Schau 7 –1 13 n vo g ta - jeden Sonn

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Über die Energiewende wird viel diskutiert – leider nicht immer auf dem Boden der Tatsachen. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) informiert über die sieben häufigsten Irrtümer. 1. Energiewende heißt Optimierung der Stromversorgung. Strom hat am End-Energieverbrauch einen Anteil von nur etwa 20 Prozent; auf Wärme entfallen aber rund 50 Prozent. 2. Der Fokus der Energieeinsparung liegt im Neubau. Jährlich werden weniger als 0,2 Millionen Gebäude neu errichtet, es gibt aber etwa 18 Millionen Bestandsgebäude. Da veraltete Heizungsanlagen deutlich mehr Energie verbrauchen, muss der Fokus auf dem Gebäudebestand liegen. 3. Fossile Energieträger müssen schnell durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Deutschland will den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmesektor bis 2020 auf 14 Prozent erhöhen. Der effiziente Einsatz fossiler Energie ist daher weiterhin wichtig.

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Ist Ihr Balkon schon bereit für den Sommer? Die Experten von Getifix helfen Ihnen gerne und zuverlässig Einen sonnigen Frühlingstag, einen lauen Abend oder gar den Urlaub auf „Balkonien“ zu verbringen, ist ein Stück Lebensqualität. Ein schöner Balkon oder eine gut geschnittene Terrasse entscheidet daher mit über den Wert einer Immobilie. Aber: Temperaturschwankungen, also Hitze im Sommer und Frost im Winter, sowie Feuchtigkeit und Luftverschmutzung setzen dem Balkon ziemlich zu. Deshalb sollte spätestens mit dem Beginn der Freiluftsaison die Außenfläche in Augenschein genommen werden. Ausblühungen und Risse im Beton sehen hässlich aus und bedeuten gleichzeitig eine Gefahr für die Bausubstanz und die Fassade, wenn die Schäden nicht fachgerecht beseitigt werden. Eine Investition zur Sanierung eines „Freiluftzimmers“ ist deshalb nicht nur eine Frage der Optik. Für die notwendigen Sanierungsarbeiten mussten früher gleich mehrere Gewerke beauftragt werden. Mit dem Getifix Belino-System

Keine Panik: Die Beläge von Getifix sind leicht zu reinigen und sehr pflegeleicht.

für Balkone und Terrassen wird die Instandsetzung einfach, da die Arbeiten aus einer Hand und bei nahezu jedem Wetter durchgeführt werden können. Die Sanierungs­ experten, die zum bundesweiten Netzwerk von Getifix Fachbetrieben gehören, sorgen dafür, dass der Untergrund für lange Zeit widerstandsfähig und dicht bleibt. So ist

Vielfalt: Dank der großen Auswahl können die Terassenbeläge passend zum Design des Hauses ausgewählt werden. Foto: Getifix

der Untergrund hervorragend vorbereitet für eine neue Oberflächengestaltung mit dem neuen Getifix Belino-VISTA-Plus-System. Zur Auswahl steht eine Vielzahl an Belägen mit einem verlegefreundlichen Stecksystem für geschlossene einheitliche Fugen. Alle Beläge sind jederzeit austauschbar, weil sie zerstörungsfrei wieder­

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aufgenommen werden können. Sie sind zudem frostbeständig, leicht zu reinigen, zeichnen sich durch edle Optik und geringes Plattengewicht aus. So bleiben Balkon und Terrasse für viele Jahre schön und gepflegt. Weitere Informationen und die Adresse eines Getifix Partners in der Nähe finden Sie im Internet unter www.getifix.de.


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16 20.4.2013

Tipps und Tricks für den Teich Wer sich einen Mini-See im Garten wünscht, der muss einiges beachten. Wir verraten Ihnen, worauf es ankommt Der eigene Teich im Garten schafft die perfekte Idylle für Mensch und Tier – wenn das kleine Biotop gut geplant ist und sorgfältig gepflegt wird. Um ein dauerhaftes biologisches Gleichgewicht zu schaffen, müssen Größe und Standort des Teichs stimmen. Ein halbschattiger Platz und eine Mindestgröße von vier mal sechs Metern sind optimal. Wer Fische halten möchte, sollte pro Quadratmeter ein mittelgroßes Exemplar einplanen. Empfehlenswert sind vier verschiedene Wassertiefen, die den einzelnen

Passende Pflanzen Teichzonen (Feucht-, Sumpf-, Flachwasser-, Seerosenzone) entsprechen und mit den jeweils passenden Pflanzen bestückt sind. Je größer die Artenvielfalt, desto stabiler das Gleichgewicht. Vor allem Unterwasser- und Schwimmblattpflanzen gelten als natürliches Wasserklärwerk. Im Optimalfall gehören etwa zwei Drittel der Wasserfläche den Pflanzen. Zum Befüllen des Teichs eignet sich nährstoff- und kalkarmes

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wundert sich über den Fisch, der plötzlich in seinem Teich schwimmt. Probleme machen mitunter die im Wasser enthaltenen Algen. Für die grüne Trübung des Teichwassers sind Schwebealgen verantwortlich. Pelzalgen überwuchern Steine und den Teichgrund. Wenn die Algen sich

Foto: Neudorff/txn-p

stark vermehren, sind Unterwasserpflanzen und Fische kaum noch zu sehen, das Gleichgewicht des kleinen Ökosystems ist in Gefahr. Hier helfen TeichpflegeProdukten, mit denen sich die Selbstreinigungskräfte des natürlichen Biotops wirkungsvoll unterstützen lassen. (txn-p)

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So rechnet sich die Sanierung

Joachim Hug ist Experte für fachgeanz_oesterle.ai 28.09.2004 rechte Sanierungen. Foto: ISOTEC

damit die Chance auf gute Verkaufserlöse rasant angestiegen ist, macht es für Immobilienbesitzer doppelt Sinn, Bauspargeld für ein verbessertes Wohngefühl und zugleich für die Wertsteigerung der eigenen Immobilie einzusetzen. „Bei der Instandhaltung sind Prioritäten zu beachten“, unterstreicht Sanierungsfachmann Joachim Hug, der mit seinem Fachbetrieb seit über sechs Jahren in der Ortenau und dem Großraum Baden-Baden/Rastatt für trockene Wände sorgt. Denn mehr als 15 Millionen Bundesbürger leben in ihren Wohnungen mit Feuchtigkeitsproblemen und Schimmelpilz. So das Ergebnis einer Untersuchung der Jenaer Friedrich-Wilhelm-Universität. „Um die Ge-

Werterhalt durch Sanierung sundheit zu schützen und den Wert der Immobilie zu erhalten, muss im Zweifelsfall immer die fachgerechte Sanierung Vorrang haben vor Investitionen in Verschönerungen und Modernisierungen“, so ISOTEC-Sanierungsfachmann Hug. Die fachgerechte Beseitigung von Schimmelpilzschäden und die Trockenlegung von Gebäuden mit der ISOTEC-Horizontalsperre erfüllen dabei alle Kriterien einer wohnwirtschaftlichen Verwendung. Bei diesem Verfahren, das seit über 20 Jahren von der ISOTEC-Gruppe eingesetzt wird, verhindert SpezialParaffin das Aufsteigen von Feuchtigkeit im betroffenen Wandab11:00:08 Uhr schnitt. Das ISOTEC-Paraffin enthält

Beispiel: Dieses Gebäude in Elgersweier wurde mit ISOTEC-Spezialparaffininjektion vor aufsteigender Feuchtigkeit geschützt. Foto: ISOTEC

keine chemisch-flüchtigen Bestandteile und ist daher absolut unbedenklich für die Gesundheit. Für jeden Immobilienbesitzer ist dies eine lohnende Investition in trockene Wände und gesundes Wohnen. Ebenso sind die Sanierungsverfahren der Außen- und Innenabdichtung als wohnwirtschaftliche Verwendung anerkannt. Das bedeutet, das Bauspardarlehen kann auch zur Wertsicherung- und Steigerung be-

Dokument: 2804_00312.pdf;Seite: 1;Format:(120.65 x 90.31 mm);Plate: Vollfarbe;Datum: 25. Aug 2008 10:59:09

Die Deutschen lieben das Bausparen – fast 30 Millionen haben entsprechende Verträge. Kein Wunder, zahlen doch viele Bausparkassen Zinsen von 3,5 bis 4 Prozent. Gleichzeitig können Bauspardarlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, wie etwa für eine Feuchtigkeitssanierung. In der sogenannten Bauspargemeinschaft bespart immer ein Teil der Bausparer die Verträge, der andere Teil nutzt ein Bauspardarlehen. Auf Basis dieser Gemeinschaft ist es den Bausparkassen möglich, zinsgünstige Darlehen an ihre Kunden zu vergeben, deren Konditionen während der gesamten Laufzeit gleich bleiben. Bekannt ist allgemein, dass Bauspardarlehen beim Bau eines Hauses oder beim Kauf einer Eigentumsmöglichkeit genutzt werden können. Aber auch zur Sanierung und Modernisierung bestehenden Eigentums ist ihr Einsatz möglich. Da die Nachfrage nach Immobilien und

stehender Immobilien in Anspruch genommen werden. Eigentümer, die es Schwarz auf Weiß haben möchten, holen sich vorab die schriftliche Zustimmung von ihrem BausparVertragspartner. Weitere Informationen finden Sie auf: www.isotec.de – und dazu über 6000 Referenzobjekte erfolgreicher Gebäudesanierungen und mehr als 4000 Kundenmeinungen zu ISOTEC.

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18 20.4.2013

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Amtsgericht Offenburg – Vollstreckungsgericht –

Amtsgericht Offenburg – Vollstreckungsgericht –

Terminbestimmung

Terminbestimmung 2 K 12/12 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

3 K 28/09 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

Montag, 24.06.2013, 9:30 Uhr, 106, Sitzungssaal, Amtsgericht Offenburg, Zeller Straße 38, 77654 Offenburg

Montag, 24.06.2013, 10:40 Uhr, 106, Sitzungssaal, Amtsgericht Offenburg, Zeller Straße 38, 77654 Offenburg

Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Es handelt sich um einen Kfz-Stellplatz mit der Nr. 12 in der Tiefgarage auf dem Flurstück Nr. 1399/12. Weitere Informationen unter www.zvg-portal.de Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Offenburg Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum lfd. ME-Anteil Sondereigentums-Art SE-Nr. Nr. 54,58 Wohnung mit Keller (Wohnung im 1. Ober1 61 1.000stel geschoss und Kellerraum im Kellergeschoss an Grundstück Gemarkung Flurstück Offenburg

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Anschrift

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Gebäude- und Freifläche Ernst-Batzer-Straße 8,10 1.776

Eingetragen im Grundbuch von Offenburg Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum lfd. MESondereigentum-Art Nr. Anteil 2

SE-Nr. Blatt

1/69stel Tiefgaragenstellplatz (Kfz-Abstellplatz in der Tiefgarage)

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an Grundstück Gemarkung Flurstück Offenburg

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Anschrift Ernst-Batzer-Straße

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Der Versteigerungsvermerk ist am 02.07.2012 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 – 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Offenburg, den 15.04.2013 Stürzel Rechtspfleger

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Blatt 5280 5280

Der Versteigerungsvermerk ist am 20.10.2009 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 – 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Offenburg, den 15.04.2013 Stürzel Rechtspfleger

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