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Trennung, Scheidung – was ist zu regeln?
Trennung, Scheidung
was ist zu regeln?
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Auch auf der schönen Sonneninsel Mallorca geraten viele Ehen in eine Krisensituation. Alltagsprobleme machen sich breit, häufig gibt es auch schon einen neuen Partner. Die Eheleute verstehen sich nicht mehr. Wenn die Ehe noch nicht total zerrüttet ist, kann im Rahmen eines Mediationsverfahrens möglicherweise eine Versöhnung erreicht werden.
Spanien oder Deutschland? Sind die Konflikte nicht zu lösen, wird es auf ein Scheidungsverfahren hinauslaufen. Dabei haben die Deutschen, die auf Mallorca leben, die Möglichkeit, sich entweder in Deutschland oder in Spanien scheiden zu lassen. Je nachdem wo die Eheleute ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, ist entweder spanisches Recht oder deutsches Recht anzuwenden. In der Regel wird der Versorgungsausgleich durchzuführen sein, wenn in der Ehezeit in Deutschland Rentenanwartschaften erworben wurden. Eine individuelle Prüfung ist erforderlich. Entscheiden sich die Eheleute dafür, die Scheidung in Deutschland durchzuführen, kann es häufig erreicht werden, dass ein persönliches Erscheinen vor dem deutschen Gericht nicht gefordert wird. Es muss lediglich eine vor dem deutschen Konsulat gefertigte Erklärung über den Scheidungswillen vorgelegt werden.
Versorgungsausgleich Der Versorgungsausgleich ist von Amts wegen zu regeln. Ausgleichsfähig sind die Rentenanwartschaften in der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Beamtenversorgung sowie die Anwartschaften auf eine Betriebsrente etc. Zur Ermittlung des Versorgungsausgleiches werden beiden Eheleuten umfangreiche Formulare zugestellt, die ausgefüllt und unterschrieben wieder an das Gericht zurückgesandt werden müssen.
Ehescheidungsfolgesachen Im Rahmen der Scheidung sind auch die sogenannten Ehescheidungsfolgesachen wie nachehelicher Unterhalt und Zugewinnausgleich zu regeln.
1. Nachehelicher Unterhalt Die Höhe des nachehelichen Unterhaltes richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, der Ehedauer und dem Vorliegen von sogenannten ehebedingten Nachteilen. Bei gehobenen Einkommensverhältnissen wird der Unterhalt nicht nach der sogenannten 3/7-Quote, sondern nach dem konkreten Bedarf berechnet. Hier ist z. B. zu berücksichtigen, welche Kosten für Kleidung, Kosmetik, Urlaub, Restaurantbesuche, etc. während intakter Ehe entstanden sind. Bei entsprechender Leistungsfähigkeit wird der konkrete Unterhaltsbedarf geschuldet.
2. Zugewinnausgleich Leben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft muss der Zugewinnausgleich geregelt werden. Die Berechnung des Zugewinns eines jeden Ehepartners berechnet sich nach folgender Formel: Endvermögen (Stichtag: Zustellung des Scheidungsantrages) abzüglich Anfangsvermögen (Stichtag: Datum der standesamtlichen Heirat) = Zugewinn Zum Vermögen gehören sämtliche vermögenswerte Positionen wie z. B. Immobilien, Aktien, Lebensversicherungen, Bausparverträge, Girokonten, Sparbücher, Firmen, Firmenanteile, etc. Verbindlichkeiten z. B. Darlehensschulden in Verbindung mit einer Immobilie werden ebenfalls berücksichtigt. Ferner muss bedacht werden, dass Schenkungen und Erbschaften während der Ehezeit das Ergebnis des Zugewinnausgleichsverpflichtung beeinflussen können. Zu beachten ist, dass eine Regelung über den Zugewinnausgleich keine Änderung der Eigentumsverhältnisse an Immobilien herbeiführt. Grundsätzlich kann die Immobilie auch nach einer Scheidung im gemeinsamen Eigentum der Eheleute verbleiben. Häufig wird hier die Immobilie jedoch an einen Dritten verkauft und der Erlös geteilt. Andere übertragen ihren hälftigen Immobilienanteil an den geschiedenen Ehepartner und erhalten einen entsprechenden Abfindungsbetrag.
Welches Recht? Für die Frage des Zugewinnausgleiches ist von entscheidender Bedeutung, welches Recht Berücksichtigung findet. Die Europäische Güterechtsverordnung ist zu beachten. Die Eheleute können auch im Hinblick auf das Güterrecht eine Rechtswahl treffen. Es empfiehlt sich im Hinblick auf alle Ehescheidungsfolgesachen eine sogenannte Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen. Eine solche Regelung spart Zeit, schont die Nerven und ist kostengünstiger als eine gerichtliche Auseinandersetzung. Hier herrscht erheblicher Aufklärungs- und Beratungsbedarf! Weitere Informationen können Sie dem Ratgeber entnehmen: “Ehevertrag – Vorteil oder Falle”, erschienen im Beck Verlag, ISBN 978-3-423-51216-9
Heike Dahmen-Lösche Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin Tel: +49 211 6001 009 | Mobil: +34 649 245 744 www.mallorca-scheidung.com
In Kooperation mit Gerboth & Partner Rechtsanwälte & Abogados www.gerboth-partner.com info@gerboth-partner.com