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Mustergültiges Projekt des Imkerbezirkes Bruneck
DER WELTBIENENTAG 2022 Mustergültiges Projekt
des Imkerbezirkes Bruneck
Es gibt wohl kaum ein Tier, das für die Natur- und Landschaft bzw. für die gesamte Menschheit ganz allgemein eine so große Bedeutung gefunden hat, wie unsere Biene. Albert Einstein soll den viel zitierten Satz geprägt haben: „Stirbt die Biene, so geht die Welt innerhalb vier Jahren zugrunde. Wenn auch diese Worte nicht wörtlich zu verstehen sind, so wird damit doch zweifelsfrei die Bedeutung der Biene für die Menschheit hervorgehoben, aber auch darauf hingewiesen, dass für den Schutz dieses bedeutsamen Tieres große Anstrengungen gemacht werden müssen. Wir können wohl ganz allgemein feststellen, dass es ohne Biene wohl kein Leben gibt und eine Welt ohne Bienen undenkbar ist.
EIN BLICK IN DIE VERGANGENHEIT
Blättern wir im Buch der Geschichte, so werden wir bald feststellen, dass schon die alten Ägypter eine Bienenzucht betrie- >>
Eine schöne Bienenwiese ist wie ein reich gedeckter Gabentisch für die Bienen. Josef Elzenbaumer
RaiffeisenFlash Nachhaltigkeit liegt in unserer Natur
Der Genossenschaftsgedanke von Friedrich Wilhelm Raiffeisen gilt heute noch als Modell für verantwortungsvolles Handeln und Denken.
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Nachhaltigkeit bedeutet heute mehr, als nur Schutz von Umwelt und deren Ressourcen. Es geht um eine dauerhafte Entwicklung, welche die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre Bedürfnisse nicht zufrieden stellen können. Hierbei spielt auch die ökonomische Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle. Diese rückt sowohl finanzielle als auch effiziente Aspekte in den Fokus. Nur, wenn sich etwas auch langfristig finanziell trägt, wird es genug Kraft haben, um Bestand zu haben. Es ist unsere Herausforderung für die Zukunft, bestehende Muster so zu verändern, dass auch für weitere Generationen ein menschenwürdiges Leben möglich ist und gleichzeitig unsere Lebensqualität und Lebensfreude steigt. Die Idee der Genossenschaft verbindet seit ihrer Entstehung vor über 170 Jahren wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlich nachhaltigem Handeln. Dazu gehören auch die Raiffeisenkassen, die den größtmöglichen Nutzen für die Mitglieder und die örtliche Gemeinschaft anstreben. Dieses nachhaltige Handeln kann man beispielsweise am Projekt Ethical Banking, an dem 25 Raiffeisenkassen beteiligt sind, festmachen. Bei Ethical Banking werden Spargelder gesammelt, um nachhaltige und regionale Projekte mit Förderzinssätzen zu finanzieren. Das Besondere daran: Der Sparer kann dabei selbst entscheiden, wohin sein Geld fließen soll. Die so vergebenen Kredite werden transparent veröffentlicht. Auf diese Weise kann jeder sehen, was mit seinem Geld passiert. Auch als Raiffeisenkasse Bruneck arbeiten wir täglich daran, Nachhaltigkeit vollständig zu integrieren – bei allem was wir tun: in unsere Lösungen, unsere internen Prozesse und in unser soziales Engagement. Marina Celli
Serviceexpertin
raiffeisen-bruneck.com
Die Heckenrose Josef Elzenbaumer Huberbauer aus Percha freut sich in der blühenden Naturwiese um 1990. jopa
ben haben. Eine gezielte Bienenhaltung ist auch in Anatolien feststellbar, wo vor etwa 7.000 Jahren Bienen gehalten und eine eingehende Bienenzucht gepflegt wurden. Immer schon und besonders auch in der heutigen Zeit spielte und spielt dieses kleine Wesen auf dem Gebiet der Ernährung und der Landwirtschaft eine entscheidende Rolle. So ist es die Biene, von deren Arten es eine große Zahl gibt, die den größten Teil der Bestäubung der Blüten durchführt und somit sind die Bienen die allerwichtigsten Bestäuber der Blütenpflanzen. Man nimmt heute an, dass etwa 80% aller Blütenpflanzen durch die Honigbienen bestäubt werden. So sind die Bienen, abgesehen von dem äußerst wertvollen Produkt, dem Honig, den sie erzeugen, schon allein wegen der Bestäubungstätigkeit zu einem der wichtigsten Nutztiere geworden. Sie sind es, die im Haushalt der Natur eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Multikultur zur Monokultur u.a. die Biene vom langsamen Aussterben bedroht wird. Wissenschaftliche Studien weisen diese Gefährdung eindeutig nach.
WELTBIENENTAG AM 20. MAI 2022
WELTWEITE BEDROHUNG DER BIENENPOPULATION
Leider müssen wir heute feststellen, dass die Population der Bienen in letzter Zeit ständig zurückgeht und bedingt durch verschiedene Natureinflüsse, durch den Klimawandel, durch die Veränderung auf dem Gebiet der Landwirtschaft, durch den Einsatz von bienenschädlichen Mitteln zur Bekämpfung von Schädlingen, durch den Übergang der Um dem Bienensterben entgegen zu wirken und den Bienen einen besonderen Schutz zu bieten und somit an die Bedeutung der Bienen für die Menschheit zu erinnern, haben die Vereinigten Staaten den 20. Mai als den Weltbienentag ausgerufen. Dieser Weltbienentag wurde auf Initiative von Slowenien durch die Vereinigten Staaten am 20. Dezember 2017 eingeführt und erstmals am 20. Mai 2018 veranstaltet. Dieses Datum (20. Mai) geht auf den Geburtstag von Anton Jansa, einem großen Pionier der modernen Imkerei, zurück. So wird alle Jahre der 20. Mai als der Weltbienentag ins Leben gerufen. Ziel für die Festsetzung dieses jährlichen Weltbienentages ist, das Bewusstsein für die Bedeutung der Bienen zu wecken, die Bienen zu schützen, die Bienenzucht zu fördern, die Öffentlichkeit über verschiedene Informationstagungen zu informieren und dadurch der breiten Öffentlichkeit die immense Bedeutung der Bienen aufzuzeigen.
120 JAHRE IMKERBEZIRK BRUNECK
Der von den Vereinigten Staaten für den 20 Mai 2022 ausgerufene Weltbienentag hat auch den Imkerbezirk Bruneck bewogen, unseren Bienen eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken und für den Bestand, die Erhaltung und den Schutz der Bienen sich besonders einzusetzen sowie die Öffentlichkeit über die Bedeutung dieser Nutztiere zu informieren. Zwei GrünBlühende Naturwiese um 1990 - heute jedoch eine Seltenheit. jopa de waren dabei ausschlaggebend, die den Vorstand für eine solche Initiative motivierten: das 120-jährige Bestehen des Imkerbezirkes und der genannte Weltbienentag. Am 22. Juni 1902 wurde nämlich der Imkerbezirk Bruneck gegründet, der sich im Laufe von vielen Jahren für die Bienen besonders eingesetzt hat. Die unermüdliche verantwortungsvolle Arbeit der Mitglieder des Imkerbezirkes darf an dieser Stelle besonders hervorgehoben werden.
TAG DER ARTENVIELFALT AM 21. MAI 2022
Der für den 20. Mai festgesetzte Weltbienentag war Anlass, im Bezirk Bruneck einen solchen am Samstag, den 21. Mai mit einer wirksamen Aktion festzusetzen. Die Veranstaltung eines solchen Tages kommt nämlich nicht von ungefähr. Schließlich muss auch in unserem Lande ein Rückgang der Bienenpopulation und eine Gefährdung unserer Bienen festgestellt werden, was, wie oben erwähnt, vor allem durch den Übergang von Multikultur zur Monokultur, durch den Einsatz von Insektenbekämpfungsmitteln, durch die moderne Bewirtschaftung der Felder, durch die Düngung der Wiesen u.v.a. festgestellt werden muss. Eine blühende Wiese (vgl. Foto), wie diese in früheren Zeiten noch in reichlichem Maße bestand, ist heute kaum mehr anzutreffen. Bienenfreundliche Blumen sind fast Seltenheit geworden. So wurde auf Anregung des Obmannes des Imkerbezirkes Bruneck, Josef Elzenbaumer, in Zusammenarbeit mit der Fachschule für Land- und Hauswirtschaft und Ernährung in Dietenheim und einer Klasse des Sprachen- und Realgymnasiums Bruneck sowie dem Südtiroler Imkerbund ein Tag der „Artenvielfalt“ geplant. Am 21. Mai (einen Tag nach dem UN-Weltbienentag) sollen bienenfreundliche Jungpflanzen oder Blühmischungen (Säckchen mit Samen) weitergegeben und an Interessierte verschenkt werden mit dem Ziel, Bienenmutterpflanzen in den Gärten, Hochbeeten, auf Balkonen u.a. zu pflanzen bzw. Wildblumenwiesen wachsen zu lassen. In der Zwischenzeit wurde fleißig ge-
arbeitet, gesät und gepflanzt. Unter der Anleitung der Fachschule für Land- und Hauswirtschaft und Ernährung, der Oberschullehrerin Gabi Bachmann des Realgymnasiums Bruneck und der Imkerin Brigitte Viertler wurden eine stattliche Zahl von etwa 1.000 Pflanzen gezüchtet, die dann am 21. Mai an naturverbundene Interessierten übergeben werden können. Dabei handelt es sich um bienenfreundliche Pflanzen wie Wiesensalbei, Sonnenblumen, Ringelblumen, Astern, Ysop, KerzenEhrenpreis und andere.
// Johann Passler
DER AKTIONSTAG
Die Sonnblume Josef Elzenbaumer Der Wiesensalbei Josef Elzenbaumer
An diesem Aktionstag (Samstag, 21. Mai 2022) werden Imker und Imkerinnen der einzelnen Ortsgruppen in 19 Orten an belebten Plätzen einen Tisch oder einen Stand vorbereiten und dort die Bienenmutterpflanzen sowie Säckchen mit Samen an Interessierte und Passanten überreichen. Folgende Ortsgruppen haben sich für diese Mitarbeit bereit erklärt und werden an folgenden Orten anzutreffen sein. • Ortsgruppe Bruneck: vertreten in Bruneck, Percha,
Reischach, St. Georgen • Ortsgruppe St. Lorenzen • Ortsgruppe Vintl • Ortsgruppe Kiens: vertreten in Kiens, St. Sigmund,
Ehrenburg, Hofern • Ortsgruppe Terenten • Ortsgruppe Pfalzen • Ortsgruppe Pfunders und Weitental • Ortsgruppe Antholz: Mitter- und Niedertal • Ortsgruppe Rasen • Ortsgruppe Olang • Ortsgruppe Enneberg Die Organisation der Verteilung übernehmen die Ortsobmänner der genannten Orte.
Somit ergeht an alle naturverbundene und bienenfreundliche Personen sowie an alle Interessierten die Einladung, an die betreffenden von den Ortsobleuten aufgestellten Ständen oder Tischen zu kommen und Bienenfutterpflanzen bzw. diese Säckchen mit Samen in Empfang zu nehmen, dieselben an geeigneten Orten weiter zu pflanzen bzw. zu säen, damit unsere Dörfer wieder richtig aufblühen. // jopa
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Manuel Kottersteger
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HINTERBLIEBENENRENTE zu Gunsten von getrennten und geschiedenen Ehepartnern
§RA Dorothea Passler Schramm Tschurtschenthaler Mall Ellecosta Anwaltskanzlei www.schramm.it
Die sog. Hinterbliebenenrente steht bekanntlich jenen Familienmitgliedern des Verstorbenen zu, welche als zu dessen Lasten lebend gelten; d.h. in der Regel neben der Witwe/dem Witwer, den minderjährigen bzw. wirtschaftlich noch unselbstständigen Kindern bis zum Alter von 26 Jahren, sofern ein Universitätsstudium absolvierend, oder aber solchen, welche aufgrund einer Beeinträchtigung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Hinterbleiben weder Ehegatten oder Kinder, so sind die über 65jährigen Eltern begünstigt, sowie die ledigen, zu Lasten lebenden, beeinträchtigten Geschwister, sofern sie nicht bereits eine Pension beziehen.
Den hinterbliebenen Ehegatten gleichgestellt sind die getrennten Ehepartner; seit kurzem (Rundschreiben INPS/NISF 19/2022) auch jene, denen die Trennung angelastet worden ist und/bzw. die keinen Anspruch auf Unterhalt oder auch nur Alimente haben.
Hinterlässt die/der Verstorbene indes einen bereits geschiedenen Ehegatten, so ist dieser nach Art. 9 G. 898/1970 (Scheidungsgesetz) i.g.F. nur rentenberechtigt, wenn er laut Scheidungsurteil oder nachträglichem entsprechenden Gerichtsentscheid beim Ableben des (geschiedenen) Ehepartners einen periodischen Ehegattenunterhalt bezieht. Das bedeutet, dass weder der geschiedene Ehepartner, welcher eine neue Ehe geschlossen hat, rentenberechtigt ist, noch jener, welcher bei der Auflösung der Ehe (Scheidung) keinen Scheidungsunterhalt zugesprochen bekommen hat oder aber mit einer sog. Una-Tantum-Zahlung, d.h. einer einmaligen Abfindungssumme abgegolten worden ist. Was aber passiert, wenn der/die Verstorbene sowohl einen zu Lasten lebenden Ehegatten als auch einen geschiedenen Ehepartner hinterlässt, welcher einen periodischen Ehegattenunterhalt bezogen hat? In diesem Fall sieht das Gesetz / die Rechtsprechung vor, dass die Rente zwischen diesen beiden hinterbliebenen Ehepartnern so gerecht als möglich aufzuteilen ist. Bei der entsprechenden, im Streitfall auch gerichtlich zu erwirkenden Entscheidung über die Höhe des der/dem geschiedenen Ehepartnerin/Ehepartner zustehenden Anteils ist laut neuester Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nicht nur die Dauer der entsprechenden Ehe, sondern auch die Dauer des Zusammenlebens vor der Eheschließung zu berücksichtigen, außerdem die jeweilige wirtschaftliche Situation, sowie die Höhe des vom geschiedenen Ehegatten bezogenen Ehegattenunterhalts (Kass.GH Beschluss Nr. 41960/2021).
Nach wie vor keinen Rentenanspruch sehen indes Gesetz und Rechtsprechung zu Gunsten von hinterbliebenen, nicht ehelichen Partnern vor. //
AUSLANDSVERMÖGEN IN DER STEUERERKLÄRUNG
€Dott. Mag. Daniel Mayr Angehender Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Aichner Steuerrecht GmbH www.aichner.biz
In letzter Zeit erhalten in Italien steuerpflichtige Privatpersonen immer öfter Informationsschreiben der Agentur der Einnahmen, in denen auf Unstimmigkeiten in Bezug auf Vermögen im Ausland hingewiesen wird. Hierbei werden die Angaben in der Steuererklärung mit den erhaltenen Daten ausländischer Finanzverwaltungen abgeglichen und auf Differenzen hingewiesen.
Was muss in der Steuererklärung angegeben werden? Anzugeben ist jeweils der sich im Ausland befindliche Gesamtwert von Bankkonten, Sparbüchern, Lebensversicherungen, Wertpapieren und Unternehmensbeteiligungen sowie der Eigentumsanteil in Prozent, falls sich das Vermögen in Miteigentum befindet. Es muss der Anfangsstand sowie der Endstand des Vermögens im Ausland angegeben werden, wobei bei Bankkonten als Endstand der durchschnittliche Einlagebetrag angeführt werden muss. Nicht angegeben werden müssen Bankguthaben und Sparbücher nur dann, wenn der Durchschnittswert beim einzelnen Kreditunternehmen unter € 5.000 liegt und sofern der höchste Saldenstand den Betrag von € 15.000 im Jahr nie überschritten hat. Für alle anderen ausländischen Vermögens- und Finanzwerte (z.B. Aktien, Beteiligungen, Lebensversicherungen, Liegenschaften usw.) gilt die Meldepflicht unabhängig vom Betrag. Finanzwerte, die von inländischen Finanzverwaltern gehalten werden und bei denen bei Auszahlung eine italienische Abzugssteuer einbehalten wird, sind von der Meldepflicht ausgenommen. Für Bankkonten und Sparbücher ist eine Vermögenssteuer von € 34,20 pro Konto geschuldet (identisch wie bei der Haltung der Anlagen in Italien), bei den anderen Vermögens- und Finanzwerten beträgt die abzuführende Steuer 0,2%. Auch Liegenschaften im Ausland sind in der Steuererklärung zu melden, wobei hier der Katasterwert oder Einheitswert (bei Liegenschaften in der EU, Island und Norwegen) angegeben wird. Ist dieser nicht verfügbar, so hat man wie bei Liegenschaften in Drittländern grundsätzlich auf die Anschaffungskosten abzustellen. Sind auch diese nicht vorliegend muss der Marktwert angegeben werden. Die Vermögenssteuer auf Liegenschaften, welche im Wesentlichen die Gemeindeimmobiliensteuer ersetzt, beträgt 0,76% – keine Steuer ist geschuldet, sofern die Vermögenssteuer den Mindestbetrag von € 200 nicht übersteigt. Zu berücksichtigen ist zudem, dass auch alle mit den ausländischen Vermögens- und Finanzwerten erzielten Erträge in der Steuererklärung anzugeben und zu versteuern sind.
Wurden in der abgegebenen Steuererklärung fehlerhafte Angaben gemacht, können diese berichtigt werden. Die Verwaltungsstrafen für die Berichtigung der Vermögenswerte betragen 3% (6% bei Steuerparadiesen), für nicht erklärte Einkommen 120%. Diese Strafgebühren können auf ein Sechstel bis zu max. ein Neuntel reduziert werden, je nach verstrichener Zeit zwischen fehlerhafter Abgabe und Berichtigung. //