10 von 85
Stadt Heidelberg, Machbarkeitsstudie Radschnellverbindung „Patrick-Henry-Village (PHV)“
PGV-Alrutz
Im Spätsommer 2018 wurden im Rahmen des VCD-Projekts „Radschnellwege Baden Württemberg“10 Faktenblätter zu Radschnellverbindungen herausgegeben. In der aktuellen Diskussion geht es auch um die Baulastträgerschaft der potenziellen Radschnellverbindungen. Das Land Baden-Württemberg hat – dem Beispiel von Nordrhein-Westfalen folgend – mit einer Änderung des Straßengesetzes neue Rahmenbedingungen geschaffen, auf deren Grundlage Radschnellverbindungen in der Baulastträgerschaft des Landes, der Kreise oder der Gemeinden liegen können. Die Änderung des Straßengesetzes Baden-Württemberg wurde im Januar 2019 vom Landtag beschlossen. Die Radschnellverbindungen werden je nach räumlicher Bedeutung sowie anhand des ermittelten Radverkehrspotenzials in die drei o.a. Kategorien unterteilt werden. In der höchsten Kategorie ((über-) regionale Bedeutung und Radverkehrspotenzial > 2.500 Radfahrten/Tag) kann die Baulast vom Land übernommen werden. Nach derzeitigem Stand sind 16 Korridore identifiziert, die grundsätzlich in der Baulast des Landes liegen können11.
3
Anforderungen an Radschnellverbindungen in BadenWürttemberg
3.1
Grundsätzliche Anforderungen und Standards Im Laufe der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie wurden die landesweiten Qualitätsstandards und Musterlösungen für Radschnellverbindungen veröffentlicht. Diese sind seit August 2017 die Grundlage für die Planungen für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg. Somit richtet sich auch die Maßnahmenkonzeption, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie erstellt wurde (vgl. Kapitel 7 und Maßnahmendatenblätter im Anlagenband), nach den dort aufgeführten Anforderungen. Radschnellverbindungen als interkommunale Verbindungen zwischen Quellen und Zielen des Alltagsverkehrs sollen demnach mindestens eine Länge von 5 Kilometern umfassen. Die Bedeutung für den Alltagsradverkehr soll anhand einer ermittelten potentiellen Radverkehrsstärke von mindestens 2.000 Radfahrenden/Tag auf dem überwiegenden Teil der Gesamtstrecke nachgewiesen werden. Zu den grundsätzlichen Anforderungen an Radschnellverbindungen gehören:
Sichere Befahrbarkeit auch bei hohen Fahrgeschwindigkeiten (30 km/h bei freier Trassierung); durchschnittliche Fahrtgeschwindigkeit mindestens 20 km/h
10 https://www.fahrradland-bw.de/radverkehr-in-bw/radschnellverbindungen/faktenblaetter/ 11 Verkehrsminister Hermann am 2. Mai 2019 (Tagung „Radschnellverbindungen“ in Stuttgart)
A-RS 063 - RSV PHV Stadt Heidelberg_Schlussbericht.docx