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Stadt Heidelberg, Machbarkeitsstudie Radschnellverbindung „Patrick-Henry-Village (PHV)“
PGV-Alrutz
bis zu 20 % reduzierter RSV-Standard, davon max. 10 % ZielnetzStandard
mind. 80% RSV‐ Standard
Abb. 3-1:
3.2
Einhaltung der Standards für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg
Führungsformen von Radschnellverbindungen und Knotenpunktregelungen Die Qualitätsstandards und Musterlösungen des Landes basieren auf dem Arbeitspapier „Entwurf und Gestaltung von Radschnellverbindungen“ der FGSV (2014) und ergänzen diese. Da die Details in den genannten Veröffentlichungen eingesehen werden können, werden hier nur die grundlegenden Anforderungen an die Infrastruktur dargestellt. Folgende Führungsformen kommen für Radschnellverbindungen (Standard „Radschnellverbindung“) grundsätzlich in Betracht (vgl. Abb. 3-2 - Abb. 3-8):
Radwege (Einund Zweirichtungsverkehr), selbstständig straßenbegleitend, Landwirtschaftliche Wege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, Führungen im Mischverkehr (Tempo 20/30), auch Wirtschaftswege.
und
Grundsätzlich wird dabei unterschieden nach selbstständigen Wegen und Führungen entlang von Hauptverkehrsstraßen oder in Nebenstraßen. Radverkehrsanlagen für den Einrichtungsverkehr müssen dabei mindestens eine Breite von 3,00 m, Anlagen für den Zweirichtungsverkehr mindestens eine Breite von 4,00 m umfassen. Die Breiten von vom Radverkehr und (geringem) KfzVerkehr/Wirtschaftsverkehr gemeinsam genutzten Flächen (Fahrradstraßen, Wirtschaftswege) müssen ebenfalls eine Breite der Verkehrsfläche von mindestens 4,00 m aufweisen. Zusätzlich sind bei allen Führungsformen ausreichende Flächen für den Fußverkehr zu berücksichtigen (i.d.R. 2,50 m innerorts; 2,00 m außerorts).
A-RS 063 - RSV PHV Stadt Heidelberg_Schlussbericht.docx