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Stadt Heidelberg, Machbarkeitsstudie Radschnellverbindung „Patrick-Henry-Village (PHV)“
PGV-Alrutz
ausschlaggebend für die nachrangige Bewertung, gegen die Variante 3 spricht vor allem die Linienführung, die weder hinreichend direkt ist noch eine ausreichende Erschließungsqualität für mehrere Ortslagen sicherstellt.
6.4
Anbindungen und Untervarianten der Vorzugstrasse
6.4.1
Anbindung bzw. Weiterführung von Bahnstadt bis zur neuen Neckarbrücke Die Radschnellverbindung beginnt bzw. endet an der Pfaffengrunder Terrasse am Übergang von der Bahnstadt zur Feldmark und knüpft dort an die z.T. bereits bestehenden Achsen im Zuge der Schwetzinger Terrasse mit planfreier Querung der Speyerer Straße in Richtung Innenstadt und in Richtung Neuenheimer Feld an (vgl. Kap. 6.2). Die nach Norden führende Verbindung soll als Hauptradroute eingestuft werden, da die Planungsstände für die Bahnstadt (Da-Vinci-Straße) und die anschließenden Brücken über Bahn und Neckar einen Radschnellverbindung-Standard zumeist nicht mehr ermöglichen. Nördlich der Da-Vinci-Straße wird das bereits bestehende Nahversorgungsgebiet weiter ausgebaut mit zunehmenden Einkaufsund Lieferverkehr. In Abb. 6-22 werden der Verlauf dieser Hauptradroute durch die Bahnstadt schematisch dargestellt und Anregungen für eine attraktive Ausgestaltung gegeben, die gewährleisten, dass es nach dem Ende der Radschnellverbindung keinen „harten“ Qualitätsbruch gibt. Da-Vinci-Straße von Eppelheimer Straße bis Grüne Meile: Erschließungsstraße mit Tempo 30; Verkehrsprognose: ca. 5.000 Kfz/Tag. Maßnahmenempfehlungen: Anschluss über Rampen von Gneisenaubrücke am signalisierten Knotenpunkt Eppelheimer Straße. Schaffung ausreichend großer Aufstellflächen wegen zu erwartendem sehr hohen Radverkehrsaufkommen. Signalisierung für den Radverkehr mit eigenen Radverkehrssignalen. Beidseitig Schutzstreifen mit einer Mindestbreite von 1,50 m (besser größere Breiten). Alternativ: Ausweisung als Fahrradstraße. Querung der Straßenbahntrasse Grüne Meile: Sicherung der Querung durch LSA (ggf. nur für Rad- und Fußverkehr). Keine versetzten Barrieren aufstellen.
A-RS 063 - RSV PHV Stadt Heidelberg_Schlussbericht.docx