risControl risControl !ONLine! Ausgabe Nr. 33/2017 vom 21. 07. 2017
Inhalt Neues Tool 1 ERRATUM 1 Rechtsfallen für Youtuber 2
33 2017
Das kompetente IT-Journal für Wirtschaft, Sicherheit & Risiko
faircheck
ERRATUM
Die Pilotphase des Kalkulationstools von faircheck konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Das Schadenkalkulationstool integriert in der „fairapp“ soll Schadenabwickler bei der Abwicklung der Schadenfälle unterstützen und die Qualität und Schnelligkeit der Gutachtenerstellung für die Versicherer erhöhen. In der Pilotphase des Kalkulationstools via fairApp wurden die, für die einzelnen Leistungsgruppen hinterlegten, Preisspannen auf Plausibilität und Marktüblichkeit hin überprüft. Als Basis dienen Kalkulationspreise der Bauwirtschaft, aber auch von Sanierungsfirmen für Leistungen wie beispielsweise Maler-, Putz- und Trocknungsarbeiten in ganz Österreich. Preisspannen für einfache, mittlere und hochwertige Ausführungen wurden berücksichtigt. Lesen Sie mehr im nächsten risControl PRINT.
Leider hat der Fehlerteufel zugeschlagen, wir entschuldigen uns dafür. Markus Krassnig, BA ist neuer Abteilungsleiter Versicherungsbetrieb bei der VAV Versicherung AG und nicht wie fälschlich berichtet Leiter des Versicherungsvertriebes. In der VAV ist Markus Krassnig insbesondere dafür verantwortlich, die Automatisierung des Standardgeschäfts voranzutreiben. Ein wesentlicher Hebel ist die intensive Zusammenarbeit zwischen Produktentwicklung und Vertragsservice. Dadurch können noch effizientere und schnellere Abläufe zum Wohle der Kunden und Vertriebspartner geschaffen werden. „Wir freuen uns mit Markus Krassnig einen ausgewiesenen Experten im Bereich Vertragsservice an Bord zu
21. 07. 2017 Jahrgang: 15 Ausgabe: 905
Versicherungsbetrieb
Neues Tool
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Markus Krassnig haben. Auch mit dieser personellen Verstärkung zielen wir darauf ab, für unsere Partner und Kunden noch schneller, einfacher und transparenter zu werden,“ so Sven Rabe, Vorstandsmitglied der VAV.
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risControl
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risControl !ONLine! Ausgabe Nr. 33 vom 21. Juli 2017
D.A.S. Rechtsschutz AG Impressum Herausgeber & Verleger: risControl, Der Verein für Versicherung- und Finanzinformation 3701 Oberthern, Oberthern 33 ZVR 780165221 Telefon: + 43 (0)720 515 000 FAX: + 43 (0)720 516 700 www.riscontrol.at office@riscontrol.at Verlags-, Herstellungs- u. Erscheinungsort: risControl, Der Verein für Versicherung- und Finanzinformation 3701 Oberthern, Oberthern 33 ZVR 780165221 Unsere Haftungsbefreiung und AGB lesenSie auf: www.riscontrol.at Redaktion: Doris Schachinger, Christian Proyer, Isabella Schachinger Grafik: Christoph Schönfellner Fotocredits: VAV Versicherung
Rechtsfallen für Youtuber Die einfache Möglichkeit Inhalte aus dem Internet zu vervielfältigen verleitet häufig Anwender dazu, Videos oder Musik von anderen Webseiten zu kopieren und auf den eigenen Seiten einzufügen. „Jedoch birgt dieses Copy & Paste Verhalten eine Gefahr, mit dem Urheberrecht in Konflikt zu geraten“, informiert Ingo Kaufmann, Vorstand D.A.S. Rechtsschutz AG. So sind etwa Musikstücke im urheberrechtlichen Sinn eigentümliche, individuelle Schöpfungen, die rechtlich geschützt sind. Das Urheberrechtsgesetz regelt die Entstehung, den Schutz und die Verwertung des geschützten Werkes. Jede kommerzielle Nutzung ist rechtlich nur mit Zustimmung des Urhebers erlaubt. „Der Schutz erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers“, erklärt Kaufmann. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt Jurist Kaufmann neben eigenen Werken nur jene zu verwenden, bei denen eine kostenlose Nutzung geregelt ist. „Etwa räumen Au-
toren kostenfrei Nutzungsrechte an ihren Werken durch sogenannte Creative Commons Lizenzen ein. Es ist nicht erlaubt andere Personen zu filmen und diese Videos anschließend einfach zu veröffentlichen”, erklärt Kaufmann. “Das sogenannte Recht am eigenen Bild wird auch im Urheberrechtsgesetz geregelt.“ Verboten ist die Veröffentlichung von Personenaufnahmen, wenn berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt wer-
den. Dies ist meistens dann der Fall, wenn ein Video entwürdigend, herabsetzend, ent- oder bloßstellend wirkt, oder wenn dadurch das Privatleben der Öffentlichkeit preisgegeben wird. „Wir orten einen Trend bei sogenannten Prank-Videos, wo Personen mit versteckter Kamera in nicht immer lustigen Momenten gefilmt und teilweise auch bloßgestellt werden. Alleine auf Youtube findet man aktuell über 30 Millionen solcher Videos“, erklärt Kaufmann.
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