risControl risControl !ONLine! Ausgabe Nr. 35/2018 vom 06.09. 2018
Inhalt Investmenttage 1 Rasantes Wachstum 2 Impressionen rund um Alpbach 3 Unbegrenzte Nachdeckung 4 Pflege mit Herz 5 Generali/Niederösterreich 5 Jahresteilung 5 Nachlese aus Alpbach 6
Das kompetente IT-Journal für Wirtschaft, Sicherheit & Risiko
35 2018
06 09. 2018 Jahrgang: 16 Ausgabe: 972
Helvetia Investmenttage 2018 Rund 130 Vertriebspartner von Helvetia Österreich folgten der Einladung zu den Investmenttagen 2018. Bei insgesamt vier Veranstaltungen in Linz, Graz, Salzburg und Wien erhielten die Vertriebspartner aktuelle Inputs und Hintergrundinformationen aus erster Hand. Unter anderem referierten Experten renommierter Fondsgesellschaften und Asset Manager zur Entwicklung der Märkte und zu vielversprechenden Strategien im herausfordernden Marktumfeld sowie zu Themen wie Value Investing oder Portfoliooptimierung mit Liquid Alternatives. Neben den Referaten bleibt bei den Veranstaltungen auch viel Zeit fürs persönliche Gespräch. Die Teilnehmenden schätzen vor allem, dass sie sich im kleinen Kreis und ohne Zeitdruck persönlich mit den Experten austauschen können. „Diese Art von Weiterbildung ist uns
sehr wichtig, denn nur so können wir als Finanzdienstleister am Ball bleiben und unseren Vertriebspartnern für ihre Kunden die bestmögliche Beratungsinformation garantieren“, sagt Alexander Neubauer, Leiter Partnervertrieb bei Helvetia Österreich. Helvetia sieht in den Investmenttagen eine wichtige Plattform für den Branchenaustausch und möchte in Zukunft noch mehr in die fachliche Ausbildung ihrer Vertriebspartner investieren und den aktiven Austausch zwischen Vermittlern und Investmentexperten fördern. Die Investmenttage sind von den Wirtschaftskammern als Teil der Ausbildung zum Certified Financial Planner (CFP) anerkannt und werden auch deshalb sehr gut angenommen. Christian Rosner, Vertriebspartnercoach Finanzdienstleister von Helvetia Österreich und Organisator der Investmenttage 2018: „Es
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risControl Impressum Herausgeber & Verleger: risControl, Der Verein für Versicherung- und Finanzinformation 3701 Oberthern, Oberthern 33 ZVR 780165221 Telefon: + 43 (0)720 515 000 Fax: + 43 (0)720 516 700 www.riscontrol.at office@riscontrol.at Verlags-, Herstellungs- u. Erscheinungsort: risControl, Der Verein für Versicherung- und Finanzinformation 3701 Oberthern, Oberthern 33 ZVR 780165221 Unsere Haftungsbefreiung und AGB lesen Sie auf: www.riscontrol.at Redaktion: Doris Schachinger, Isabella Schachinger, Mag. Christian Sec Grafik: Christoph Schönfellner Fotos:Isabella Schachinger, Wolfgang Christ, Fachverband der Versicherungsmakler
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Die Maklergruppe
►► ist erfreulich wie viele interessierte Teilnehmer wir bei dem zwei tägigen Workshop begrüßen dürfen. Mit dem Format der Investmenttage gehen wir gemeinsam mit den begleitenden Unternehmen und deren exzellenten Vortragenden einen wichtigen Schritt hinsichtlich Aus- und Weiterbildung. Auch im Hinblick auf die Weiterbildungsverpflichtung unter der neuen IDD-Richtlinie.“ Unter den Referenten waren u.a.: Franz Brugger, ACATIS Investment GmbH, Alexander Koschar, ETHENEA Independent Investors, Markus Melchart, Invesco Asset Management, Alexander Platz, Flossbach von Storch, Stefan Ferstl, ARIQON Asset Management und Dieter Wimmer, Comgest Growth Europe.
Rasantes Wachstum Bereits 24 neue Vertriebspartner kann „Die Maklergruppe“ alleine heuer als neue Mitglieder begrüßen. Damit wurde die magische Grenze von über 100 Standorten in Österreich nun überschritten. Das ursprüngliche Schnellrechensystem der Maklergruppe entwickelte sich zu einem Beratungs-, Analyse- und Polizzierungssystem, indem die verhandelten Produkte der Hauptpartner, mit allen verhandelten Zusatzdeckungen, eingearbeitet sind und über alle Massensparten auch ein IDD konformer
Gesamtmarktvergleich möglich ist. IDD-konform analysieren, vergleichen, dokumentieren und polizzieren aus einem System ist bei der Maklergruppe bereits möglich. Die digitale Tools werden hausintern programmiert. Dabei werden immer nur neue technische Funktionen für die Partner freigeschalten, die auch wirklich hervorragend funktionieren und sofort von großem Nutzen – vor allem hinsichtlich Effizienzsteigerung – für die einzelnen Maklerbüros sind.
Digitaler Fortschritt Die Munic Re hat wieder bei einem InsurTech zugeschlagen. Der Rückversicherungskonzern hat das deutsche Startup Relayr übernommen. Der Kauf erfolgte über das Tochterunternehmen Hartford Steam Boiler. Relayr hat eine Plattform entwickelt, die Unternehmen helfen sollen alte und neue Versionen von Hard- und
12. AssCompact Trendtag
18. Oktober 2018 - Pyramide Wien/Vösendorf
NEUE NORMEN, NEUE PERSPEKTIVEN
Software zu verbinden. Der Startup kann auch Daten aus Maschinen und Geräten auslesen und analysieren um zu erkennen wann eine Maschine voraussichtlich ausfallen werde und damit Maschinenausfälle zu verhindern. Laut Zeitungsberichten wurde das Startup um 300 Millionen Euro verkauft.
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Fachverband der Versicherungsmakler
Impressionen rund um Alpbach KR Rudolf Mittendorfer hat bei der Fachverbandsveranstaltung der Versicherungsmakler in Alpbach teilweise durch das Programm geführt. Sein Statement zwischen den einzelnen Vorträgen möchten wir Ihnen nicht vorenthalten: Die Widersprüchlichkeit der Digitalisierung – die Versicherer sprechen von einem Kostendruck, der den Einsatz von Digitalisierung und Onlineverkauf nötig macht, die Anderen von einem
Gewinndruck. Das ist der Druck der Kapitaleigner, die 100 Millionen Gewinn heute als gut empfinden, aber im Jahr 2020 die 200-Millionen-Marke sehen wollen. Wir stehen dem als Vermittler sprachlos gegenüber, weil wir von solchen Steigerungen weit entfernt sind. Heute haben wir von Ministerialrat MMag. Trojer erfahren, dass die IMD und deren Au s w i r k u n g e n auf den Versicherungsvermittler geschäftsfördernd waren; das
ist bisher noch niemandem aufgefallen. Umso froher können wir sein, dass die nächste Richtlinie später kommt, damit wir uns noch länger an der letzten Regulatorik erfreuen können. Dr. Pfleger von der Finanzmarktaufsicht hat ein Wort verwendet, das ich bisher überlesen habe, die „Lenkungsanforderungen“. Ich stelle die Anforderung nicht infrage, aber das, was mich schockiert und ängstigt, sind nicht nur die im Raum stehenden Strafen, sondern die Verhältnismäßigkeit für uns Versicherungsmakler. Erklärung: Im Breitengeschäft, beispielsweise Rechtschutz oder Haushaltsversicherungen sprechen wir von Prämien in der Höhe von 300 Euro! Pro anno! Und wenn ich mir den Rucksack von Auflagen ansehe, die wir für Beratung, Abschluss und
Verwaltung erfüllen müssen, ist das weder wirtschaftlich darstellbar noch aus Sicht der Kunden zeitlich machbar, denn kein Kunde hört sich bei fünf unterschiedlichen Produkten dasselbe Prozedere an. Es wird uns gar nichts anderes übrigbleiben, als diesen Anforderungen nicht immer entsprechen zu können. Wir sind nicht der einzige Berufsstand, der unter Neuerungen leidet, aber den eigenen Schmerz spürt man immer am stärksten. Für uns sind das digitalisierte Anbieter, Onlinevertrieb usw. … Es ist mir immer ein Anliegen, den Blick nicht nur nach vorne, sondern auch zurück zu richten. Was hat man vor einigen Jahren erwartet und was ist daraus geworden? Wer Jules Verne kennt, der weiß, dass von ihm beschrie►►
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►► bene Science-Fiction in einigen Bereichen seit Jahren überholt wurde. Aldous Huxley hat in seinem Werk „Schöne neue Welt“ aus dem Jahre 1932 zwar nichts über die Digitalisierung geschrieben, aber dafür über die Zukunft im Jahre 2540 und die Utopie des Menschenzüchten. Es gibt Alpha-Plus- bis Epsilon-Menschen, die in Brutkästen aufgezogen werden, und deren Intelligenzentwicklung durch Sauerstoffzufuhr gesteuert wird. Mensch A erhält den vollen Sauerstoffgehalt und Mensch B erhält nur eine wesentlich geringere Zufuhr. Bei uns Versicherungsmaklern ist die Sauerstoffzufuhr mit den vorhandenen Schnittstellen gleichzusetzen. Mit diesen reguliert die Versicherungswirtschaft unsere Entwicklungsmöglichkeit und da habe ich den Eindruck, dass wir lange nicht so viel Sauerstoff bekommen, wie wir bräuchten, um uns ordentlich entwickeln zu können. Wenn wir von den Segnungen der Digitalisierung reden, die ich nicht bestreite, dann müssen wir auch über die Kehrseiten der Digitalisierungs-Medaille sprechen. Ich appelliere an die Versicherungswirtschaft –
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GEBEN SIE MEHR SAUERSTOFF! Richtlinien sind ja immer gesetzliche Reaktionen auf Fehlentwicklungen auf dem Markt oder in der Gesellschaft. Die DSGVO, die uns unglaublich viel Geld gekostet hat, ist eine Folge des NSASkandals, bei dem jemand bemerkt hat, dass Daten missbräuchlich verwendet werden. Ein deutscher Abgeordneter hat gegen diesen Missstand eine Mehrheit im EU-Parlament gefunden. Der Beginn der Regulierung des Datenmissbrauchs. Das Ergebnis kennen wir – die DSGVO, die jeden kleinen Unternehmer bis aufs Blut quält, aber diejenigen, die das ausgelöst haben, sind von dieser DSGVO ausgenommen. Ein Schatteneffekt – dessen Auswirkungen wir zu tragen haben. Um noch einen Schriftsteller zu nennen – George Orwell – er hat 1948 das Jahr 1984 beschrieben und das, was damals mit „Big Brother is watching you“ als schreckliches und unmenschliches Zukunftsszenario beschrieben wurde, das haben wir längst hinter uns. Der gläserne Mensch, der diversesten Beobachtungen und Lenkungsmaßnahmen wie z.B. beim Kaufverhalten ausgeliefert ist, der ist leider Realität geworden.
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Unbegrenzte Nachdeckung Finanzdienstleister (Vermögensberater), Versicherungsvermittler und Wertpapierfirmen, die über Höher Insurance Services GmbH versichert sind, können ab sofort im Rahmen deren Berufshaftpflicht-Versicherungsvertrages die unbegrenzte Nachdeckung (30 Jahre) einschliessen. René Hompasz dazu: „Ich empfehle ausdrücklich jedem Betroffenen den Einschluss der unbegrenzten Nachdeckung. Wir wissen aus zahlreichen Schadenfällen, dass gerade im Bereich der Vermögensberatung Schäden sehr spät eintreten können. Anspruchsteller bemerken oft viele Jahre nach der Beratung/Vermittlung einen Schaden und machen diesen dann auch geltend, oftmals unter Zuhilfenahme von darauf spezialisierten Rechtsanwälten.“
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Generali Versicherung
Pfleger mit Herz Die Initiative Pfleger bzw. Pflegerin mit Herz startet ins siebente Jahr. Bis 30. Oktober sind Nominierungen möglich. „‘PflegerIn mit Herz‘ rückt den Menschen in der Pflegedebatte in den Vordergrund. Hunderttausende in ganz Österreich leisten tagtäglich Großartiges im Pflegebereich, ihnen gebührt größter Dank, Respekt und Anerkennung“, so Dr. Günter Geyer, Präsident der Initiative „PflegerIn mit Herz“ und Vorstandsvorsitzender des Wiener Städtischen Versicherungsvereins. Der steigende Bedarf an qualifizierten Pflegekräften und insbesondere die Ausbildung von jungen Menschen im Pflegesektor bewegt auch Wirtschaftsministerin Dr. Margarete Schramböck zur Unterstützung der Kampagne. „Aufgrund der demografischen Entwicklungen in Österreich droht ein Personalmangel in der Pflege. Um diesem frühzeitig entgegenzuwirken, setzen wir uns für neue Wege und
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Niederösterreich für attraktive Möglichkeiten für junge Menschen bei der Ausbildung in den Pflegeberufen ein. Mit der Aktion ‚PflegerIn mit Herz‘ schaffen wir ein stärkeres Bewusstsein für die Leistungen der Pflegerinnen und Pfleger und würdigen ihren herausragenden Einsatz für die Gesellschaft.“ Nominierungen können online auf pflegerin-mit-herz.at oder auf dem Postweg (Postfach 2500o/1011 Wien, Kennwort: „PflegerIn mit Herz“) eingereicht werden. Nominierungsfolder liegen in allen Filialen der Wiener Städtischen Versicherung sowie bei den NGOs Hilfswerk, Volkshilfe, Diakonie, Rotes Kreuz und Caritas auf. Jeder, der im Pflegebereich tätig ist, kann nominiert werden: Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenschwestern/-pfleger aller Sparten, Pflegehelfer, Altenfachbetreuer, Heimhelfer, 24-Stunden-Betreuer, Auszubildende im Pflegesektor oder pflegende Angehörige.
IHR KOMPETENTER PARTNER.
Seit Anfang September 2018 ist Stefan Kopatsch der neue Landesdirektor der Generali Versicherung in Niederösterreich. Er folg damit Hannes Glassner nach, der nach 36 jähriger erfolgreicher Tätigkeit im Unternehmen in den wohlverdienten Ruhestand tritt. Kopatsch lernte das Versicherungsgeschäft von der Pike auf als Kundenbetreuer. 2005 startete er seine Karriere bei der Generali als BusinessCoach in den Verkaufsgebieten Mostviertel, Niederösterreich Mitte und Waldviertel. 2010 avancierte er zum Leiter des Verkaufsgebiets Niederösterreich Mitte, welches mit 98 Mitarbeitenden zu den größten in der Landesdirektion zählt. Hannes Glassner kam 1982 zur damaligen Ersten Allgemeinen als Verkaufsberater im Verkaufsgebiet Waldviertel. 1987 übernahm er die Verantwortung
als Leiter Verkaufsgebiet für diesen Bereich und seit 1996 leitete er den Exklusiv-Vertrieb für das gesamte Bundesland. Glassner übergibt eine Landesdirektion, die seit Jahren mit einer starken Vertriebsmannschaft, einer beeindruckenden Performance und ausgewogenen Portfoliozusammensetzung punktet.
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Fachverband der Versicherungsmakler
Alpbach 2018
Der Fachverband der Versicherungsmakler lud zum 13. Mal zum Expertentreffen im europäischen Forum in Alpbach. Heuer war vieles anders und doch einiges gleich. Die Experten lassen die Teilnehmer an ihrem Wissen
teilhaben und erklären warum und weshalb manches geschieht. Diesmal stand das Expertetreffen unter dem Motto „Umsetzung der IDD und digitaler Vertrieb“ Nach jahrelangen Diskussionen und großer Unsicherheit
Frühstücksdialoge-risControl-Banner.pdf 1 02.08.2018 09:15:34
tritt die im Februar 2016 vom EU-Parlament verabschiedete Versicherungsvertriebsrichtlinie „Insurance Distribution Directive“ (IDD) ab Oktober 2018 für Versicherungsunternehmen in Kraft. Die Umsetzung für Versicherungsvermittler dauert noch an und wird mit der Gewerbeordnungsnovelle frühestens ab Jänner 2019 starten. Christoph Berghammer, MAS, Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler, sagte, dass bei der IDDUmsetzung durch intensive Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern im Vorfeld viele Punkte konstruktiv geklärt werden konnten. Trotzdem gibt es noch Bereiche, in denen Uneinigkeit herrscht: „Wir Versicherungsmakler erwarten uns, dass alle Berufsgruppen, für die die IDD zutrifft, ein klares Bekenntnis zur Weiterbildung geben. Hier gibt es noch Uneinigkeit was die verpflichtende Weiterbildung betrifft. Ebenso sollte der Bereich Statusklarheit keine Interpretationsmöglichkeiten offen lassen.“ Für den Fach-
verband der Versicherungsmakler muss die Statusklarheit auch im Bereich der Vermögensberater gewährleistet sein. In einem mit kabarettistischen Höchstleistungen ausgestatteten Vortrag erklärte Ministerialrat MMag. Stefan Trojer, das die Umsetzung der IDD ins österreichische Recht bereits in Gange sei, aber warum es zu einer fast zweijährigen Verzögerung gekommen ist, teilte er nicht mit. Erstaunlich war auch, dass niemand aus dem Auditorium bei der Fragerunde nach dem Vortrag, dem Ministeriumsvertreter auf diesen Umstand angesprochen hat. Der interne Gesetzesentwurf soll laut MMag.Trojer bereits vorliegen und dieser beinhaltet sowohl die verpflichtende Weiterbildung als auch die Statusklarheit. Etwas launig meinte er, dass die Uneinigkeit der Fachverbände hinsichtlich der Stundenanzahl bei der Weiterbildung als auch im Bereich der Statusklarheit der Bremsmoment in der Umsetzung sein könnte. Trojer
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Fachverband der Versicherungsmakler
Alpbach 2018 Fortsetzung sieht aber an der Verzögerung auch etwas Gutes, da die Entscheidung der nationalen Umsetzung jetzt bei der Politik liegt, ist es auch noch möglich etwaige Diskussionen zu führen und vielleicht noch das eine oder andere zu ändern. Fakt ist, dass die Versicherungsmakler ab dem 1. Oktober sich an die Vorgaben der IDD Richtlinie zu halten haben. Fakt ist auch, dass es zu einer klaren Trennung der Gewerke kommen wird. Man wird sich entscheiden müssen ob man als Versicherungsmakler oder als Versicherungsagent tätig sein will. Eine Übergangsfrist von sechs Monaten wird eingeräumt werden. Weiters sieht die Gewerbeordnung vor, dass die Weiterbildung nicht nur die Vermittler, sondern auch deren Angestellte betrifft. Vermittler die ihre Tätigkeit als Nebentätigkeit ausführen sind von einer Weiterbildungspflicht ausgenommen (Lt. IDD sind aber alle betroffen, die Versicherungen vermitteln. Anm. d. Red,). Ebenfalls entsprechend definiert wurden im Zuge der IDD die neuen Compliance- und Wohlverhaltensregeln im Versicherungsvertrieb. „Die Interessen
des Kunden sowie dessen Wünsche und Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt. Dies soll nicht nur am Point of Sale gelten sondern über den gesamten Produktlebenszyklus so verstanden werden“, brachte es Dr. Ludwig Pfleger von der Finanzmarktaufsicht auf den Punkt. Prinzipiell wird der Kunde durch die IDD sehr gut geschützt. Für die FMA findet durch IDD Konsumentenschutz auf 4 Ebenen statt. Die erste Ebene betrifft das Produktentwicklungsverfahren, in dem u.a. ein Zielmarkt definiert werden muss. Produktgenehmigungsverfahren müssen durchlaufen sowie Vorkehrungen für den Vertrieb der Produkte getroffen werden. In der zweiten Ebene werden verbesserte Informationspflichten, eine verpflichtende Beratung, deren Dokumentation sowie die Beurteilung von Eignung und Zweckmäßigkeit bei Anlageprodukten gefordert. Durch verstärktes Produkt Monitoring seitens der FMA sowie der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA können Produkte oder bestimmte Merkmale daraus beschränkt oder verboten werden. Die vierte Ebene ist die Mög-
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lichkeit zur Sanktion bei Nichteinhaltung von Vorschriften. Falls die neuen Vorgaben nicht eingehalten werden müssen die Versicherer und Vermittler mit beträchtlichen Sanktionen rechnen, warnt Pfleger. Strafverschärfend kommt hinzu, dass neben empfindlicher Geldstrafen, die Übeltäter auch auf der Homepage der FMA veröffentlicht werden. Nur in Ausnahme-
fällen, z.B. bei Unverhältnismäßigkeit kann davon Abstand genommen werden. Fünf Mio. Euro beträgt die Höchststrafe bei juristischen Personen, 700.000 Euro bei natürlichen Personen. „Der hohe Strafrahmen wird zu einer insgesamten Erhöhung der Verwaltungsstrafen führen“, schätzt Pfleger. Lesen Sie mehr im risControl Print Ausgabe 09.