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MEDIADATEN 2019
20 Jahre
20 Jahre Media-Informationen
2019
1. Heftcharakteristik Der baustoffPARTNER informiert monatlich als eines der führenden Fachmagazine für Handel und Handwerk unabhängig und auf den Punkt über Trends, Neuheiten und Entwicklungen aus der Baubranche und dem Baustoff-Fachhandel. Das »Branchenwissen für heute und morgen« bereiten wir zielgruppengerecht auf und berichten verbandsunabhängig unter anderem über folgende Themen: Innenbereich Innenausbau, Bodenbeläge & Aufbau, Fenster (Aufbau & Verarbeitung), Türen (Design & Technik), Bad (Ausstattung & Technik), Werkzeuge, Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
Titelbild: © SBM Verlag / Velux
Außenbereich Außenanlagen (Gestaltung & Technik), Mauerwerk & Beton, Fassade (Systeme & Produkte), Dach (Aufbau, Dämmung, Deckung), Industrie& Gewerbebau, Werkzeuge, Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit Wir berichten zudem kompakt und kompetent über alle relevanten Messen der Baustoffbranche sowie über strukturelle oder personelle Veränderungen in Unternehmen und Verbänden. Schwerpunkte wie das monatlich wechselnde »Top-Thema« und Unternehmensporträts runden die Berichterstattung ab. Mit unseren Sonderthemen beleuchten wir besondere Aspekte der Branche und legen den redaktionellen Fokus auf relevante Themen. Pro Jahr erscheint der baustoffPARTNER elf Mal in Deutschland und dem deutschsprachigen Ausland, zum Jahreswechsel als Gesamt-Doppelausgabe (Dezember/Januar).
Heftcharakteristik | Redaktion/Verlag
2. Mitgliedschaften – 3. Organ – 4. Herausgeber Markus Holl, Joachim Plath 5. Verlagsleitung Tobias Haslach 6. Redaktion Jan Rieken, Damir Mioc 7. Anzeigenleitung Norman Zenzinger 8. Objektleitung Stephan Berchtold 9. Anzeigen Christian Geiger, Markus Maier, Elmar Romanesen 10. Jahrgang/Jahr 20. Jahrgang, 2019 Erscheinungsweise monatlich (11 Ausgaben inkl. 1 Doppelausgabe Dez./Jan.) 11. Verlag SBM Verlag GmbH 12. Anschrift Hermann-von-Barth-Str. 2, D-87435 Kempten 13. Telefon +49 (0) 8 31 / 5 22 04-0 Telefax +49 (0) 8 31 / 5 22 04-50 14. Internet www.baustoff-partner.de E-Mail baustoffpartner@sbm-verlag.de 15. Redaktionsthemen siehe Themenplan auf Seite 10 + 11 16. Jahresabonnement Inland 11 Ausgaben: 55,– € inkl. MwSt. & Versand Ausland 11 Ausgaben: 69,– € inkl. Versand Teilabonnement Inland 6 Ausgaben: 27,50 € inkl. MwSt. & Versand Ausland 6 Ausgaben: 34,50 € inkl. Versand Einzelverkaufspreis 5,– € ISSN: 1439-5606
2
20 Jahre Media-Informationen
Umfangs- und Inhaltsanalyse Auflagen- und Verbreitungsanalyse
2019
17. Umfangsanalyse 2017/2018 = 11 Ausgaben (Juli 2017 – Juni 2018) Zeitschriftenformat DIN A4, 210 mm breit, 297 mm hoch Gesamtumfang 1.138 Seiten = 100,0 % Redaktioneller Teil 823 Seiten = 72,3 % Anzeigenteil gesamt 315 Seiten = 27,7 % davon Branchenspezialist 70 Seiten = Beilagen 8 Stück Einhefter 1 Stück Inhaltsanalyse des redaktionellen Teils 2017/2018 823 Seiten = Bodenbeläge + Aufbau Türen + Fenster Werkzeuge + Arbeitsschutz Mauerwerk + Beton Bad, Sanitär + Fließen Fassade Dach Industrie- und Gewerbebau Innenausbau Außenanlagen Messen Namen + Neuigkeiten Aktuelles Sonstiges*
64 Seiten 125 Seiten 107 Seiten 60 Seiten 22 Seiten 51 Seiten 90 Seiten 31 Seiten 48 Seiten 31 Seiten 42 Seiten 32 Seiten 26 Seiten 94 Seiten
*) Sonstiges beinhaltet: Editorial, Inhaltsverzeichnis, Impressum, Redaktionsverzeichnis, Vorschau, Eigenwerbung, Im Blickpunkt
= = = = = = = = = = = = = =
22,3 %
100,0 % 7,8 % 15,2 % 13,0 % 7,3 % 2,7 % 6,2 % 10,9 % 3,8 % 5,8 % 3,8 % 5,1 % 3,9 % 3,1 % 11,4 %
18. Auflagen-Kontrolle
IVW angeschlossen
19. Auflagen-Analyse
Exemplare pro Ausgabe im Jahresdurchschnitt (1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 an AMF Schema angelehnt)
Druckauflage 9.458 Tatsächlich verbreitete Auflage (tvA) 9.241 davon Ausland 238
Verkaufte Auflage 435 davon Ausland 4 davon Mitgliederstücke – - Abonnierte Exemplare 435 - Sonstiger Verkauf – - Einzelverkauf –
Freistücke 8.806
Rest-, Archivund Belegexemplare 217
20. Geografische Verbreitungs-Analyse
Wirtschaftsraum Inland Ausland Tatsächlich verbreitete Auflage (tvA)
Anteil an tvA 97,4 % 2,6 % 100,0 %
9.003 Exemplare 238 Exemplare 9.241 Exemplare
3
20 Jahre Media-Informationen
Schleswig-Holstein Bremen Hamburg Niedersachsen
Aufgliederung tatsächlich verbreitete Auflage nach Nielsen-Gebieten Nielsen-Gebiet I
1.251 Expl.
NordrheinWestfalen
20,9 %
1.882 Expl.
13,6 %
1.224 Expl.
Saarland Rheinland-Pfalz Hessen
13,9 %
Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen
Nielsen-Gebiet II Nordrhein-Westfalen
Nielsen-Gebiet III a
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Nielsen-Gebiet III b
Auflagen- und Verbreitungsanalyse
2019
20,3 %
1.828 Expl.
25,8 %
2.323 Expl.
1,9 %
171 Expl.
2,1 %
189 Expl.
1,5 %
135 Expl.
100,0 % 100,0 %
9.003 Expl. 238 Expl.
Baden-Württemberg
Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg Sachsen-Anhalt
I
VI
Bayern
Nielsen-Gebiet V Berlin
Nielsen-Gebiet VI Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt
Nielsen-Gebiet VII Thüringen, Sachsen
tvA Inland Ausland
Berlin
II Sachsen Thüringen
VII
III a
III b
IV
Bayern
Inlandsverbreitung nach Postleitzonen Anteil an tatsächlich verbreiteter Auflage
Baden-Württemberg
Nielsen-Gebiet IV
V
Postleitzone PLZ 0 PLZ 1 PLZ 2 PLZ 3 PLZ 4 PLZ 5 PLZ 6 PLZ 7 PLZ 8 PLZ 9 tvA Inland Ausland
% 3,2 4,1 3,5 14,5 12,8 12,4 7,2 16,2 16,9 9,2 100,0 100,0
Exemplare 288 369 316 1.305 1.152 1.116 649 1.458 1.522 828 9 003 238
4
20 Jahre Media-Informationen
Auflagen- und Verbreitungsanalyse / Empfängerstruktur-Analyse
2019
Kurzfassung der Erhebungsmethode Auflagen- und Verbreitungsanalyse 1. Beschaffenheit der Datei In der Empfängerdatei sind die Anschriften aller Empfänger elektronisch erfasst. Die Datei ist nach Inlands- und Auslands-Empfängern gegliedert. Die Anschriften der Inlands-Empfänger sind nach Postleitzahlen, die der Auslands-Empfänger nach Ländern sortiert. 2. Untersuchungsform Verbreitungs-Analyse durch Dateiauswertung – Total-Erhebung 3. Tag der Auflistung 10. Juli 2018 4. Struktur der Empfängerschaft bei Erhebungsbeginn a) Gesamtzahl der Empfänger in der Datei 56.554
b) Struktur einer Ausgabe nach Vertriebsformen Zahl der Empfänger in der Datei verkaufte Auflage 435 Zahl der Empfänger in der Datei ständige Freistücke 1.395 Zahl der Empfänger wechselnde Freistücke einer Ausgabe 7.411 Einzelverkauf – Werbeexemplare 323 Tatsächlich verbreitete Auflage (tvA) 9.241 davon Ausland 238
6. Beschreibung der Erhebung Die Auswertung basiert auf der Gesamtdatei. Die ermittelten Anteile für die Verbreitung in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland wurden auf die tatsächlich verbreitete Auflage im Jahresdurchschnitt projiziert. 7. Zielperson der Untersuchung
entfällt
8. Definition des Lesers entfällt 9. Schwankungsbreite
entfällt
10. Durchführung der Untersuchung
Verlag
11. Zeitraum der Untersuchung
Juli 2018
12. Branchen / Wirtschaftszweige / Fachrichtungen / Berufsgruppen Abteilung / Gruppe / Klasse
Anteil an tatsächlich verbreiteter Auflage
Empfängergruppen/ Bezeichnung. lt. Systematik der Wirtschaftszweige des Stat. Bundesamtes
16/20/22/23/ Baustoffindustrie, Hersteller 25/26/28 46/47 Großhandel, Einzelhandel 41/43 Bauhandwerk, Verarbeiter tatsächlich verbreitete Auflage (Jahresdurchschnitt)
6,5 %
808
25,0 % 68,5 % 100 %
2.999 7.729 9.241 Expl.
c) Gesamtzahl der Empfänger wechselnde Freistücke 5.
Grundgesamtheit (untersuchter Anteil) Tatsächlich verbreitete Auflage (tvA) Nicht erfasst in der Erhebung Einzelverkauf, Werbeexemplare Erhebung repräsentiert die Grundgesamtheit (tvA)
9 .241 = 323 = 8.918 =
100,0 % 3,5 % 96,5 %
Empfängergruppen (wechseln monatlich)
Baustoffindustrie, Hersteller
Fachhandel
Bauhandwerk, Verarbeiter
6,5 % 25 % 68,5 %
5
20 Jahre Media-Informationen
Empfänger-Struktur-Analyse
2019
Kurzfassung der Erhebungsmethode Empfänger-Struktur-Analyse 1. Beschaffenheit der Datei In der Empfängerdatei sind die Anschriften aller Empfänger auf EDV erfasst. Die Datei ist nach Inlands- und Auslands-Empfängern gegliedert. Die Anschriften der Inlands-Empfänger sind nach Postleitzahlen, die der Auslands-Empfänger nach Ländern sortiert. 2. Untersuchungsmethode Empfänger-Struktur-Analyse durch mündliche Erhebung in Stichproben. 3. Tag der Dateiauswertung 17. Juli 2018 4. Struktur der Empfängerschaft bei Erhebungsbeginn a) Gesamtzahl der Empfänger in der Datei 56.554
b) Struktur einer Ausgabe nach Vertriebsformen Empfänger in der Datei verkaufte Auflage Empfänger in der Datei ständige Freistücke Zahl der Empfänger wechselnde Freistücke einer Ausgabe
Einzelverkauf Werbeexemplare Tatsächlich verbreitete Auflage (tvA) davon Ausland
– 323 9.241 238
c) Gesamtzahl der Empfänger wechselnde Freistücke / Wechsel dreimal im Jahr 5.
Grundgesamtheit (untersuchter Anteil) Grundgesamtheit (tvA Inland) Davon in der Untersuchung nicht erfasst: Einzelverkauf, Werbeexemplare Die Untersuchung repräsentiert: Empfänger der Grundgesamtheit (tvA Inland)
435 1.395 7.411
52.821 9.241 =
100,0 %
323 =
3,5 %
8.918 =
96,5 %
6.
Beschreibung der Stichproben-Erhebung Einfache Random-Auswahl, beginnend mit Zufallszahl jede zehnte Adresse 1.000 Fälle Adressenbezogene Ausfälle: Telefonnummer nicht existent 26 Fälle Empfänger verstorben bzw. Firma erloschen 29 Fälle Brutto-Stichprobe 945 Fälle
Ausfälle: Zielperson nicht angetroffen Zielperson in Urlaub/krank Zielperson verweigert Beantwortung Auswertbare Fälle (Ausschöpfung)
121 Fälle 27 Fälle 76 Fälle 721 Fälle
=
100,0 %
= = =
2,6 % 2,9 % 100,0 %
= = = =
12,80 % 2,86 % 8,04 % 76,30 %
7. Zielperson der Untersuchung Befragt wurde der persönliche Adressat oder, wo er nicht gegeben war, der Erstleser im Betrieb. 8. Definition des Lesers Leser ist mit der Zielperson identisch. 9. Durchführung der Untersuchung Verlag unter Mitarbeit von freiberuflichen Mitarbeitern 10. Zeitraum der Untersuchung Juni – Juli 2018 Diese Untersuchung entspricht in der Durchführung und Berichterstattung den wissenschaftlichen Mindestvoraussetzungen des Rahmenschemas für Werbeträger-Analysen.
6
20 Jahre Media-Informationen
1. Zeitschriftenformat DIN A4 210 mm breit, 297 mm hoch (Magazinformat) 2. Satzspiegel
185 mm breit x 265 mm hoch
Spaltenzahl
4 Spalten, Spaltenbreite 42,5 mm
Anzeigenspalten
1-spaltig 2-spaltig 3-spaltig 4-spaltig
= = = =
42,5 mm 90,0 mm 137,5 mm 185,0 mm
3. Druck- und Bindeverfahren, Druckunterlagen Rollenoffsetdruck, Klebebindung, reproduktionsfähige Vorlagen, gedruckt in Euroskala. Vorlagen (PDF) per E-Mail an: baustoffpartner@sbm-verlag.de 4. Termine Erscheinungsweise Redaktionsschlusstermine Anzeigenschlusstermine Erscheinungstermine
Technische Angaben
2019
5. Verlag Anschrift Telefon Telefax Internet E-Mail
SBM Verlag GmbH Hermann-von-Barth-Straße 2, D-87435 Kempten +49 (0) 8 31 / 5 22 04-0 +49 (0) 8 31 / 5 22 04-50 www.baustoff-partner.de baustoffpartner@sbm-verlag.de
6. Zahlungsbedingungen Rein netto nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Bei Zahlung per Bankeinzug oder Vorauszahlung 2 % Skonto.
USt.-Ident-Nr.
DE 198 152 137
Bankverbindung
HypoVereinsbank Kempten BLZ 733 200 73 Kto.-Nr. 66 90 419 872
monatlich, 11 Ausgaben (inkl. einer Doppelausgabe Dez./Jan.)
IBAN
DE75 7332 0073 6690 4198 72
SWIFT (BIC)
HYVEDEMM428
siehe Redaktions-Themenplan 2019
Steuernummer
127/137/20036
7
20 Jahre Media-Informationen
Anzeigen-Preisliste Nr. 18 gültig ab 01.01.2019
2019
7. Anzeigenformate und Preise: Alle Preise in € zzgl. jeweils gültigem gesetzlichen Mehrwertsteuersatz. * randabfallende Größen zzgl. 10 % Aufschlag auf angegebene Preise
Format Spaltenzahl Grundpreis pro mm / Spalte
Breite x Höhe (mm)
randabfallende Größen * zzgl. 3 mm Beschnittzugabe
s/w 2,80 €
2c / 3c / 4c 3,40 €
1/8 Seite
1-spaltig 2-spaltig 4-spaltig
42,5 x 130 hoch 90 x 65 quer 185 x 32 quer
55 x 146 hoch 102,5 x 81 quer 210 x 48 quer
364,–
442,–
1/4 Seite
1-spaltig 2-spaltig 4-spaltig
42,5 x 265 hoch 90 x 130 hoch 185 x 65 quer
55 x 297 hoch 102,5 x 146 hoch 210 x 81 quer
742,–
901,–
1/3 Seite
1,5-spaltig 4-spaltig
60 x 265 hoch 185 x 90 quer
72 x 297 hoch 210 x 106 quer
1.008,–
1.224,–
1/2 Seite
2-spaltig 4-spaltig
90 x 265 hoch 185 x 132 quer
102,5 x 297 hoch 210 x 146 quer
1.484,–
1.802,–
2/3 Seite Juniorpage
3-spaltig 4-spaltig
137,5 x 235 hoch 185 x 175 quer
150 x 251 hoch 210 x 191 quer
1.974,–
2.397,–
3/4 Seite
3-spaltig 4-spaltig
137,5 x 265 hoch 185 x 200 hoch
150 x 297 hoch 210 x 216 hoch
2.226,–
2.703,–
1/1 Seite
4-spaltig
210 x 297
2.968,–
3.604,–
2/1 Seite
8-spaltig
2 x 210 x 297
5.936,–
7.208,–
185 x 265 2 x 185 x 265
8
20 Jahre Media-Informationen
Anzeigen-Preisliste Nr. 18 gültig ab 01.01.2019
2019
8. Vorzugsplatzierungen • Titelseite, 4-farbig, (203 mm breit x 188 mm hoch, zzgl. 3 mm Beschnitt) + Titelstory bis zu maximal 2 Seiten 5.990,– € • 2. Umschlagseite, 4-farbig 4.250,– € • 3. Umschlagseite, 4-farbig 4.250,– € • 4. Umschlagseite / Rückseite, 4-farbig 4.990,– € • 2. Titelseite / Seite 3, 4-farbig 3.990,– € • rechte Seite neben dem Editorial, 4-farbig 3.990,– € 9. Farbzuschläge nach Euroskala im Preis enthalten (rabattfähig). Sonderfarben wie HKS/Pantone auf Anfrage 10. Formatzuschläge Anzeigen über Bund oder angeschnittene Seiten: plus 10 % vom Anzeigenwert (Beschnittzugabe 3 mm pro Seite). Bindende Platzvorschriften plus 10 % vom Anzeigenwert (nicht unter 1/4 Seite). 11. Stellen- und Gelegenheits-, Kleinanzeigen Stellenmarkt pro mm und Spalte 2,80 € (sw)
3,40 € (2c / 3c / 4c)
12. Rabatte bei Abnahme innerhalb eines Insertionsjahres (Beginn mit dem Erscheinen der ersten Anzeige): Malstaffel Mengenstaffel: 3 Anzeigen 5 % 2 Seiten 6 Anzeigen 10 % 4 Seiten 9 Anzeigen 15 % 6 Seiten 11 Anzeigen 20 % 8 Seiten
13. Einhefter bis 170 g/m² 1 Blatt / 2-seitig 3.100,– € 2 Blätter / 4-seitig 4.900,– € 3 Blätter / 6-seitig 6.400,– € Rabatte siehe »Merkblatt für Einhefter« – Seite 14. Mehrblättrige Einhefter müssen entsprechend gefalzt, aber unbeschnitten angeliefert werden. Preis auf Anfrage. 14. Beilagen Lose eingelegt, maximale Größe 200 mm x 290 mm Preis pro Tsd. bis 25 g 220,– € Alle weiteren 5 g pro Tsd. 15,– € zuzüglich des jeweils gültigen Postentgelts (nicht rabattierfähig). Teilbelegung ab 5.000 Exemplare möglich mit 10 % Preisaufschlag. 15. Aufgeklebte Postkarten Preis pro Tausend 259,– € zuzüglich des jeweils gültigen Postentgelts (nicht rabattierfähig), Preis gilt nicht für Warenproben. 16. Versandanschrift Ernst Kaufmann GmbH & Co. KG, Druckhaus c/o baustoffPARTNER Ausgabe __ / __ Raiffeisenstraße 29, 77933 Lahr
Lieferung frei Haus
5 % 10 % 15 % 20 %
9
20 Jahre Media-Informationen
Anzeigen-Formate im Satzspiegel
2019
1/8 hoch
1/8 quer
1/8 quer
B x H: 42,5 x 130 mm
B x H: 90 x 65 mm
B x H: 185 x 32 mm
1/3 hoch
1/3 quer
B x H: 60 x 265 mm
B x H: 185 x 90 mm
B x H: 90 x 265 mm
3/4 hoch
3/4 hoch
1/1 Seite
B x H: 137,5 x 265 mm
B x H: 185 x 200 mm
B x H: 185 x 265 mm
1/2 hoch
1/4 hoch
1/4 hoch
1/4 quer
B x H: 42,5 x 265 mm
B x H: 90 x 130 mm
B x H: 185 x 65 mm
1/2 quer
2/3 hoch
2/3 quer
B x H: 185 x 130 mm
B x H: 137,5 x 235 mm
B x H: 185 x 175 mm
linke Seite
Juniorpage
rechte Seite
2/1 Seite: B x H: 198 x 265 mm je Seite
Beschnitt in der Mitte 3 mm, bei überlaufendem Motiv 5 mm Überlappung je Seite.
10
20 Jahre Media-Informationen
Anzeigen-Format über Satzspiegel (randabfallend zzgl. 3mm Beschnitt)
2019
1/8 hoch
1/8 quer
1/8 quer
B x H: 55 x 146 mm
B x H: 102,5 x 81 mm
B x H: 210 x 48 mm
1/3 hoch
1/3 quer
B x H: 72 x 297 mm
B x H: 210 x 106 mm
3/4 hoch
B x H: 150 x 297 mm
1/4 hoch
1/4 quer
B x H: 55 x 297 mm
B x H: 102,5 x 146 mm
B x H: 210 x 81 mm
1/2 quer
2/3 hoch
2/3 quer
B x H: 102,5 x 297 mm
B x H: 210 x 146 mm
B x H: 150 x 251 mm
B x H: 210 x 191 mm
3/4 hoch
1/1 Seite
linke Seite
B x H: 210 x 216 mm
B x H: 210 x 297 mm
1/2 hoch
1/4 hoch
Juniorpage
rechte Seite
2/1 Seite: B x H: 2 x 210 x 297 mm
Beschnitt in der Mitte 3 mm, bei überlaufendem Motiv 5 mm Überlappung je Seite.
11
20 Jahre
Themen und Termine 2019 Außenausgabe
Termine
Innenausgabe
Themengesamtausgabe
Top-Thema & Sonderthemen
Weitere Themen
Messe-Termine
11. – 14.01. Der große Rückblick Themengesamtausgabe › Innen & Außen 14. – 19.01.
RS 30.01. AS 04.02. ET 23.02.
Domotex, Hannover BAU, München
02
› Das Dach – Aufbau, Dämmung, Deckung › Fassade – Systeme & Produkte › Mauerwerk & Beton › Industrie- & Gewerbebau › Werkzeuge
11. – 15.03. ISH, Frankfurt
03
RS 27.02. Top-Thema: Außenanlagen – AS 04.03. Gestaltung & Technik ET 23.03.
› Die Tür – Design & Technik › Bodenbeläge & Aufbau › Innenausbau › Werkzeuge
08. – 14.04. bauma, München
04
RS 27.03. Top-Thema: Das Fenster – AS 01.04. Aufbau & Verarbeitung ET 20.04. Sonderthema: Das Bad – Ausstattung & Technik
› Das Dach – Aufbau, Dämmung, Deckung › Fassade – Systeme & Produkte › Mauerwerk & Beton › Industrie- & Gewerbebau › Außenanlagen – Gestaltung & Technik › Arbeitsschutz
27. – 31.05. Ligna, Hannover
05
RS 24.04. Top-Thema: Der Rohbau – AS 29.04. Vom Keller bis zum Dach ET 18.05.
FEB
MÄR
APR
MAI
20. – 23.03. FAF, Köln
06 JUN
07 JUL
RS 22.05. Top-Thema: Die Tür – AS 27.05. Design & Technik ET 15.06. Sonderteil:
› Bodenbeläge & Aufbau › Das Bad – Ausstattung & Technik › Das Fenster – Aufbau & Verarbeitung › Arbeitsschutz › Innenausbau
RS 26.06. Top-Thema: Werkzeuge AS 01.07. ET 20.07. Sonderteil:
› Außenanlagen – Gestaltung & Technik › Fassade – Systeme & Produkte › Mauerwerk & Beton › Industrie- & Gewerbebau › Das Dach – Aufbau, Dämmung, Deckung
DIE
DIE
RS 24.07. Top-Thema: Bodenbeläge & Aufbau AS 29.07. ET 17.08.
› Die Tür – Design & Technik › Das Fenster – Aufbau & Verarbeitung › Innenausbau › Werkzeuge › Das Bad – Ausstattung & Technik
RS 28.08. Top-Thema: Fassade – AS 02.09. Systeme & Produkte ET 21.09. Sonderthema: Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit
› Das Dach – Aufbau, Dämmung, Deckung › Industrie- & Gewerbebau › Werkzeuge › Mauerwerk & Beton › Außenanlagen – Gestaltung & Technik
11. – 15.09. NordBau, Neumünster Sept. 2019 baupressekompakt, Fulda Sept. 2019 Cersaie, Bologna
10
RS 25.09. Jubiläumsausgabe AS 30.09. 20 Jahre baustoffPARTNER ET 19.10.
Themengesamtausgabe › Innen & Außen
20 Jahre
› Industrie- & Gewerbebau › Arbeitsschutz › Mauerwerk & Beton › Außenanlagen – Gestaltung & Technik › Fassade – Systeme & Produkte
Nov. 2019 Eurobaustoff Forum, Köln 05. – 08.11. A+A, Düsseldorf
11
RS 23.10. Top-Thema: Das Dach – AS 28.10. Aufbau, Dämmung, Deckung ET 16.11.
08 AUG
09 SEP
OKT
NOV
12 DEZ
01 JAN
– Doppelausgabe – RS 27.11. Themengesamtausgabe AS 02.12. › Innen & Außen als Wendeheft ET 21.12.
Januar 2020 Domotex, Hannover 28. – 31.01. Dach+Holz, Stuttgart
20 Jahre
Anliefertermin Bis 10 Tage vor Erscheinungstermin Einhefterpreise Umfang 2-seitig: 4-seitig: 6-seitig:
Bruttopreise nach Papiergewicht bis 170 g/m² ab 170 g/m² 3.100,– € 3.900,– € 4.900,– € 6.200,– € 6.400,– € 8.100,– €
Rabatte Bei Abnahme innerhalb eines Insertionsjahres: 2 x = 10 % 4 x = 15 % 6 x = 20 % 11 x = 25 % Formate 1 Blatt (= 2 Seiten) unbeschnitten 216 mm breit x 306 mm hoch 2 Blatt (= 4 Seiten) unbeschnitten 432 mm breit x 306 mm hoch 3 Blatt (= 6 Seiten) unbeschnitten 614 mm breit x 306 mm hoch Mehrblättrige Einhefter müssen entsprechend gefalzt, aber unbeschnitten angeliefert werden.
Technische Angaben Die Preise gelten für alle Einhefter, die ohne zusätzlichen Zeitaufwand (maschinell) verarbeitet werden können.
a) 2-seitige Einhefter (1 Blatt) ohne aufgeklebte oder anhängende Antwortkarte oder Warenmuster. b) 2-seitige Einhefter (1 Blatt) mit aufgeklebter oder anhängender Antwortkarte oder Warenmuster (siehe Punkt 15). c) 4- oder mehrseitige Einhefter (2 oder mehr Blatt) ohne aufgeklebte oder anhängende Antwortkarte oder Warenmuster. d) 4- oder mehrseitige Einhefter (2 oder mehr Blatt) mit aufgeklebter oder anhängender Antwortkarte oder Warenmuster. Bei 2 Blatt und mehr muss der Einhefter zum Bund, also in Einsteckrichtung, geschlossen sein. Beschnittschema Einhefter in mm 5 mm
5 mm
5 mm
Bund 3 mm
Bund 3 mm
210 mm 5 mm
210 mm 5 mm
Bund 6 mm
5 mm
5 mm
5 mm
297 mm
Benötigte Auflage auf Anfrage, da erhöhte Auflage bei Messeausgaben
297 mm
13. Einhefter – Muster Bedingung für die Auftragsannahme und -bestätigung durch den Verlag ist die Vorlage eines verbindlichen Musters. Einhefter dürfen nur für das Verkaufsprogramm eines Werbungtreibenden werben. Sie müssen so gestaltet sein, dass sie mit dem Textteil der Zeitschrift nicht verwechselt werden können. Die Vorderseite des Einhefters ist zu kennzeichnen.
Merkblatt für Einhefter
2019
297 mm
Media-Informationen
210 mm 5 mm
14
5 mm
20 Jahre Media-Informationen
2019
14. Beilagen – Muster Bedingung für die Auftragsannahme und -bestätigung durch den Verlag ist die Vorlage eines verbindlichen Musters. Bei zweiseitigen Beilagen ist die Vorderseite der Beilage zu kennzeichnen. Beilagenhinweis Ein Beilagenhinweis kann kostenfrei mit aufgenommen werden. Benötigte Auflage Auf Anfrage, da bei Messeausgaben erhöhte Auflage Die Belegung der Auslandsauflage ist nach Postbestimmungen nicht möglich. Teilbelegung ist möglich. Anliefertermin Bis 10 Tage vor Erscheinungstermin. Beilagenpreise Gewicht der Beilage Preise je 1.000 Exemplare bis 25 g 220,– € bis 30 g 235,– € bis 35 g 250,– € bis 40 g 265,– € bis 45 g 280,– € bis 50 g 295,– € Alle weiteren 5 g: 15,– € zuzüglich des jeweils gültigen Postentgelts (nicht rabattierfähig) Format Maximal 200 mm breit x 290 mm hoch
Merkblatt für Beilagen und aufgeklebte Postkarten
Technische Angaben Die Preise gelten für alle Beilagen, die ohne zusätzlichen Zeitaufwand (maschinell) verarbeitet werden können.
a) Beilage (1 Blatt) ohne aufgeklebte oder anhängende Antwortkarte oder Warenmuster. b) 2-seitige Beilage (1 Blatt) mit aufgeklebter oder anhängender Antwortkarte oder Warenmuster (siehe Punkt 15). c) 4- oder mehrseitige Beilage (2 oder mehr Blatt) ohne aufgeklebte oder anhängende Antwortkarte oder Warenmuster. d) 4- oder mehrseitige Beilage (2 oder mehr Blatt) mit aufgeklebter oder anhängender Antwortkarte oder Warenmuster. Bei 2 Blatt und mehr muss die Beilage zum Bund, also in Einsteckrichtung, geschlossen sein (Lasche geschlossen, Höchstgewicht 20 g).
Mindestformat: 60 x 90 mm / Höchstformat: 200 x 290 mm.
Andere Ausführungen nur nach Rücksprache mit dem Verlag.
15. Aufgeklebte Postkarten Beikleber werden auf eine Basisanzeige so aufgeklebt, dass diese mühelos abgelöst werden können. Für die Verarbeitung kommen in Frage: Postkarten, Briefumschläge mit und ohne Inhalt.
Aufgeklebte Warenmuster Warenmuster und elektronische Datenträger werden als Beilagen berechnet. Preise und Klebekosten auf Anfrage, mit Vorlage eines verbindlichen Musters.
16. Versandanschrift Ernst Kaufmann GmbH & Co. KG, Druckhaus c/o baustoffPARTNER Ausgabe __ / __ Raiffeisenstraße 29, 77933 Lahr
Lieferung frei Haus
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1. Druckunterlagen Anzeigendateien sind per E-Mail oder Datenträger (CD/DVD) zu übermitteln. Bitte geben Sie dabei immer auch den Titel des Magazins („baustoffPARTNER“) und die entsprechende Ausgabe an. Bitte übermitteln Sie uns Anzeigendaten als PDF in der von uns empfohlenen Norm PDF/X4. Alle verwendeten Schriften sind dabei einzubetten und ggfls. in Pfade zu wandeln. Bei den angelieferten Daten gehen wir davon aus, dass im Vorfeld per Preflight die PDF-Datei auf eine korrekte Druckausgabe geprüft wurde. Der Druck erfolgt in CMYK (nach ISO 12647, Teil 2). In Anzeigendaten verwendete Sonderfarben sind nach Absprache kostenpflichtig möglich. PDF-Daten abweichend der Norm X4 oder/und mit nicht abgesprochenen Sonderfarben werden möglicherweise vor dem Druck konvertiert. Verwendetes Druckprofi l: ISO Coated v2 300 (ECI).
Merkblatt für übermittelte Druckunterlagen
2. Farbanzeigen/Belege/Proofs Von jeder zu belichtenden Seite wird ein Farbandruck oder je Farbe ein s/w-Andruck benötigt mit jeweiliger Angabe der Farbe (EURO-Skala, Pantone, HKS); Farbandrucke vom Farbkopierer sind nicht druckverbindlich. Für farbverbindliche Anzeigen nach Medienstandard Druck sind Digitalproofs erforderlich (Ugra/FOGRA-Medienkeil). 3. Gewährleistungen Belichtet und gedruckt werden können nur die übermittelten bzw. bei Abweichung von der empfohlenen Norm die konvertierten Daten. Für Abweichungen in Texten, Abbildungen und insbesondere Farben übernimmt der Verlag keine Haftung.
Alternativ ist auf Anfrage auch die Anlieferung sog. offener Daten für die Programme QuarkXPress, Adobe InDesign, Adobe Illustrator und Adobe Photoshop möglich, hier können Kosten entstehen. Bilder und Logos sollten hier in den Formaten EPS (Vektor), TIFF oder PDF abgespeichert sein, die Bildauflösung jeweils mindestens 300 dpi betragen. In EPS und PDF hier verwendete Schriften sind ebenfalls einzubetten und ggfls. in Pfade zu wandeln. Aus urheberrechtlichen und lizenzrechtlichen Gründen ist eine Übermittlung der Orginalschriften nicht möglich.
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1. »Anzeigenauftrag« im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiteren Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemenge werden Text-Millimeter-Zeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehler, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
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15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung von Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführung hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 % beträgt. Darüber hinaus sind bei den Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Zifferanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 500 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der
Allgemeine Geschäftsbedingungen Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages: 1. Abbestellungen von Anzeigen-, Beihefter- und Beilagenaufträgen müssen bis zum Anzeigenschluss erfolgen. Der Verlag kann die entstandenen Satz- bzw. Produktionskosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen. 2. Der Verlag leistet keine Gewähr bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Postweg. 3. Können Mängel an den Druckunterlagen nicht sofort erkannt werden, sondern stellen sich erst beim Druck heraus, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. 4. Bei 4c-Anzeigen ist ein verbindlicher Farbandruck zu liefern. 5. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens einer Seite an den Text angrenzen. 6. Platzierungsbestätigungen – außer bei fest bestätigten Vorzugsplätzen – gelten nur unter Vorbehalt und können aus technischen Gründen geändert werden. In solchen Fällen kann der Verlag nicht haftbar gemacht werden. 7. Alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Agentur gegenüber ihrem Auftraggeber, betreffend die Insertion und eventuelle Zusatzkosten, sind an den Verlag abgetreten. Die Agentur ist ermächtigt, die abgetretene Forderung so lange einzuziehen, wie sie der vertragsgemäßen Zahlungspflicht dem Verlag gegenüber nachkommt. Der Verlag ist grundsätzlich berechtigt, die Abtretung offenzulegen und die Forderung selbst einzuziehen. 8. Werbeagenturen und Werbungsmittlern ist es untersagt, die vom Verlag gewährten Mittlergebühren ganz oder teilweise an ihre Auftraggeber weiterzugeben. 9. Der Verlag speichert die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung im automatisierten Verfahren. 10. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 11. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag vom Anspruch Dritter freizustellen, der diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwächst. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden, es sei denn, die Anzeige verstößt in grober Weise erkennbar gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.
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Kurzcharakteristik baustoffPARTNER ONLINE ist die neue digitale Plattform des baustoffPARTNERS, seit Jahren eines der führenden Fachmagazine, welches monatlich über Handel und Handwerk unabhängig und auf den Punkt über Trends, Neuheiten und Entwicklungen aus der Baubranche und den Baustoff-Fachhandel informiert. Innovativ und hochprofessionell – das ist der Anspruch, den das neue Online-Portal von baustoffPARTNER ONLINE hat. Und erfüllt damit Anregungen und Wünsche von Lesern und Kunden des baustoffPARTNERS, im digitalen Zeitalter tagesaktuell umfassend informiert zu werden. Zusätzlich zur monatlich erscheinenden Print-Publikation bietet baustoffPARTNER ONLINE ergänzende sowie unterschiedliche Kommunikationsformen. So stärkt und multipliziert baustoffPARTNER ONLINE als Internet-Branchenportal die Online-Werbeform im Marketing-Mix mit den bereits vorhandenen Aktionen der Unternehmen. Die inhaltlichen Schwerpunkte von baustoffPARTNER ONLINE liegen in der Vorstellung sowie in den Objekt berichten von neuen und innovativen Trends, Neuheiten und Entwicklungen aus der Baubranche, dem Baustoff-Fachhandel und in der ausführlichen Berichterstattung über alle wichtigen Messen sowie in den Rubriken »Im Blickpunkt« und »Namen und Neuigkeiten« sowie »Aktuelles«.
Web-Adresse baustoff-partner.de Herausgeber / Verlag SBM Online GmbH Hermann-von-Barth-Str. 2 87435 Kempten
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Kompetenz
Zielgruppe
Umfassende Berichterstattung, Top-Aktualität und Schnelligkeit in der Informationspräsentation zeichnen baustoff-partner.de aus:
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• Tagesaktuelle Nachrichten und Neuigkeiten über
das Bauhandwerk und den Baufachhandel
• Objekt- und Anwenderberichte • Umfangreiche Auflistung von Herstellern • Bildergalerien, Reportagen, Interviews von
Messen und Veranstaltungen
• Newsletter (über 4.000 Abonnenten)
Monatlich erscheinender Newsletter mit Nachrichten, Reportagen und Neuigkeiten
Verbreitung / Daten und Fakten
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Mobile Version Rectangle in Aktuelle Meldungen, Blickpunkt, Namen/Neuigkeiten, Messen/Seminare/Termine
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