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BUNDESDENKMALAMT DEIN FREUND & HELFER

Teil 2

Dr. Christoph Bazil, der Chef des Bundesdenkmalamtes, hat alle Hände voll zu tun. Da gab es zum einen den „Tag des Denkmals“, eine Veranstaltung mit diversen Experten aus der Abteilung Architektur, Baukultur und Denkmalschutz, aber auch mit Landeskonservatoren und Restauratoren aus mehreren Bundesländern sowie mit der Unternehmerin Monica Nicoloso, die in Pottenbrunn ein Ziegelwerk betreibt, hochkarätig besetzt. Zum anderen ist man im Bundesdenkmalamt intensiv mit dem Jahresmotto 2024 –„HAND//WERK gedacht+gemacht“ – beschäftigt. Informationskampagnen sowie Kurse und Workshops in der Kartause Mauerbach bilden das Herzstück dieser Initiative, gehen doch nachhaltiges Handwerk und individuelle Restaurierung mit denkmalpflegerischem Denken und Handeln konform. Für die SCHLOSSSEITEN hat Christoph Bazil einige brennende Fragen kurz und kompakt beantwortet.

1. Nach welchen Kriterien geht das Bundesdenkmalamt vor?

Das Denkmalschutzgesetz spricht von der geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung, die ein öffentliches Interesse an der Erhaltung begründet. Das ist dort natürlich sehr juristisch formuliert. Das Bundesdenkmalamt hat in den letzten hundert Jahren aber eine Praxis entwickelt, die auch der Verwaltungsgerichtshof und das seit einigen Jahren bestehende Bundesverwaltungsgericht mittragen: Es geht um Gebäude, die für bestimmte Entwicklungen stehen, die entweder besonders gut in ihrer Ursprünglichkeit erhalten sind oder – das klingt vielleicht etwas überraschend – unterschiedliche Entwicklungen in ihrer Substanz zeigen. Also, wir können an eine besonders gut erhaltene Sommerfrische-Villa des späten 19. Jahrhunderts denken oder an den Stephansdom, der auch deshalb von so großer Bedeutung ist, weil er gleichsam in Schichten aus verschieden Epochen besteht. Wichtig sind auch Gebäude, die mit historischen Ereignissen und Entwicklungen, oft auch auf lokaler Ebene, verbunden sind. Besonderes Augenmerk geben wir auch Ensembles, also Orts- und Stadtkernen, wenn sie gut erhalten sind, aber ebenso Zeugnissen des (früheren) Alltags wie Bauernhöfen, die durch den Strukturwandel oft bedroht sind, oder frühen Fabrikanlagen. Dann gibt es natürlich auch die großen architektonischen Würfe oder Bauten, die man als reiche Kunstwerke verstehen kann. Wichtig ist jedenfalls ein Blick auf das gesamte Kulturerbe, da gehört vieles dazu.

2. Welche Konsequenzen hat eine Kooperation mit dem Bundesdenkmalamt für den Liegenschaftseigentümer?

Also da soll man nicht viel drum herumreden: Denkmalschutz bedeutet einen tiefen Eingriff in das Eigentum. Das Bundesdenkmalamt ist kein Papiertiger, wir sprechen in vielem mit. Andererseits erfahre ich oft in Gesprächen mit Eigentümern, dass der Austausch mit uns sie auch vor dem einen oder anderen Fehler bewahrt hat oder dass Lösungen entwickelt wurden, die viel besser den Anforderungen entsprechen und langfristig wirken. Ich finde es immer wieder überraschend, wie gut die Verfahren mit uns laufen. Pro Jahr werden 2500 Veränderungen bewilligt, vor Gericht streitig wird fast nichts. Dennoch meine ich, dass Eigentümer deutlich besser für ihre Leistungen um unser kulturelles Erbe gewürdigt werden müssen. Unser Förderbudget wurde zwar angehoben und wir haben der Medaille für Denkmalschutz neues Leben gegeben, wichtig wäre aber eine steuerliche Berücksichtigung für Private, wie sie in vielen Ländern seit Jahren erfolgreich wirkt. Ein deutscher Kollege hat mir einmal gesagt, in Deutschland sei das eigentliche Denkmalschutzgesetz das Einkommensteuergesetz, weil es da die Abschreibemöglichkeit für Denkmalinvestitionen gibt. Davon sind wir in Österreich leider weit entfernt.

3. Was kann konkret gefördert werden?

Wir fördern jene Arbeiten, die der Erhaltung dienen, also vor allem Reparaturen an der Substanz wie an Fassaden, Dächern, Innenräumen, und die dazu erforderlichen Untersuchungen. Und natürlich auch Restaurierungen im engeren Sinn wie etwa künstlerische Ausstattungen, also Stuckdecken, Malereien und Ähnliches. Wer eine derartige Sanierung plant, soll bitte möglichst früh mit dem jeweiligen Landeskonservatorat Kontakt nehmen – einerseits wegen der erforderlichen Bewilligung, aber andererseits auch, um die Frage einer Förderung zu klären.

4. Welchen Stellenwert nimmt das Handwerk ein? Das Handwerk ist ganz zentral. In Österreich haben wir mit der Lehre und unserem starken Gewerbe eine gute Basis, aber auch hier gibt es den Fachkräftemangel; und die Übergabe von Betrieben an eine nächste Generation ist auch nicht immer einfach. Wir meinen, dass es für Gebäude am besten ist, immer im jeweiligen System zu bleiben, also die traditionell verwendeten Materialien und Techniken anzuwenden, wo es nach der Aufgabenstellung möglich ist. In der ehemaligen Kartause Mauerbach führen wir in enger Abstimmung mit der Wirtschaftskammer Fortbildungskurse durch, die sich auf die Bereiche des Bau- und Baunebenge- werbes konzentrieren. Einzelne Fachfirmen dürfen wir nicht empfehlen, aber oft hilft es, sich bei Nachbarn oder Bekannten nach deren Erfahrungen umzuhören.

5. Können digitale Tools einen Mehrwert bringen? Die Erhaltung unseres kulturellen Erbes findet in der „echten“, der analogen Welt statt. Aber natürlich sind die digitalen Tools heute unverzichtbar. Da tun sich ganz neue Möglichkeiten auf. Allein der amtsinterne Austausch – wir sind ja über ganz Österreich verteilt – hat sich völlig verändert; das ist uns heute so selbstverständlich geworden, dass wir es kaum mehr wahrnehmen. Aber auch im Bereich der Forschung ist die digitale Welt längst eingezogen. Wir haben zum Beispiel eine neue Denkmaldatenbank aufgebaut, die nun schrittweise immer mehr zum Rückgrat der täglichen Arbeit wird und mittelfristig auch für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen soll. Im Jänner 2025 werden wir eine Konferenz zur Digitalisierung in der Denkmalpflege veranstalten.

Text: Clarissa Mayer-Heinisch

Bilder: bereitgestellt von

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