NEWSLETTER, NR. 2, FEBRUAR 2012
Editorial
Paradox Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates verlangt, dass der Bundesrat ein Förderkonzept zur Stärkung der Medien und einen Entwurf für die direkte und indirekte Medienförderung vorlegt. Der Verband SCHWEIZER MEDIEN lehnt direkte Förderung wegen der damit verbundenen Einflussnahme ab, fordert aber seit längerem, dass die Rahmenbedingungen für die Medien verbessert werden. Insbesondere sollte die paradoxe Situation bereinigt werden, bei welcher der Bundesrat neu der öffentlich finanzierten Rundfunkanstalt ein Ausbreiten und Werben im Onlinebereich zu Lasten der privaten Medien bewilligen will und auf der anderen Seite der Bund Geldmittel für die Medienförderung in die Hand nehmen soll. Würden sich die SRG nur über die Gebühren finanzieren und die Werbung im Online wie bis anhin ausschliesslich durch die privaten Medien bewirtschaftet werden, müsste sich der Bund im Bereich der Medien nicht auch noch direkt engagieren. Mit der angekündigten RTVG-Revision würde sich hier eine Chance zur längerfristigen Klärung und umfassenden Regelung ergeben. Ihr Urs F. Meyer
Traditionsgemäss findet der Schweizer Medienkongress wieder einmal in der Romandie statt. Als Veranstaltungsort konnte das Grandhotel Beau-Rivage Palace in Lausanne Ouchy gebucht werden. Hier treffen sich am 20. und 21. September 2012 die Verleger, Redaktoren, Journalisten, Wirtschaftsvertreter und Politiker zum hochkarätigen Branchenanlass, an welchem wir die Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf werden begrüssen dürfen. Und hoffentlich auch Sie! Publication Publizieren ist diejenige Tätigkeit, welche
die Mitglieder von SCHWEIZER MEDIEN verbindet. Der Inhalt steht dabei im Fokus. Schlagwörter, wie «Einheitsbrei», schlechte Recherche, mangelnde Qualität, Abnahme der Vielfalt, Verantwortungslosigkeit, Sensationsberichterstattung, und viele mehr machen über die Medien die Runde. Steht es wirklich so schlecht um unsere Publikationen? Besteht nicht die Gefahr, dass primär subjektive Betrachtungsweisen in unserer politischen Ordnung zu Korrekturmassnahmen führen, welche die Medienfreiheit – publizistisch und unternehmerisch – einschränken? Nein, die Publikationen in der Fortsetzung auf Seite 2
Grandhotel Beau-Rivage Palace in Lausanne
aus dem INHALT schweizer medienkongress 2012 20. – 21. September 2012 im Grandhotel Beau-Rivage Palace in Lausanne. . . . . . . . . . . . S. 1
trendtagung lokalmedien Diese Tagung geht auf die Anliegen der kleinen und mittleren Unternehmen ein. . . S. 5
Totalrevision postgesetzgebung Verordnung zum Postgesetz: UVEK eröffnet Vernehmlassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 2
neue medienordnung Brisante Themen an der Medienrechtstagung vom 9. Mai 2012. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 5
All-in-one set 2012 Die 12. aktualisierte Auflage ist da: neu, kompakt und umweltschonend. . . . . . . . . . . . S. 3
medienpolitisches manifest Massnahmen, um die Rahmenbedingungen zu verbessern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 6
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Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer medien
Schweiz sind besser als manchmal wahrgenommen wird. Leserumfragen, Medienbudget und andere Arbeiten zeigen klar, dass sich ein Grossteil der Bevölkerung mittels der Publikationen privater Medienanbieter über die kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und sportlichen Ereignisse orientieren. Ein Themenblock am Kongress wird dieses weite Feld beleuchten. Transformation Wir werden nicht nur täglich etwas älter, wir verändern uns auch. Zum Glück, denn davon lebt die Wirtschaft. Auch die Kunden der Medien verändern sich, seien das Lesegewohnheiten, veränderte Mobilität oder auch inhaltliche Bedürfnisse. Dem müssen sich die Medien laufend anpassen. Das Internet spielt dem User eine Gratiskultur vor: Das Meiste was im Netz steht, kostet nichts. Schon wird daraus abgeleitet, dass im Netz alles gratis und zum freien Download zur Verfügung stehen müsse. Im Gegenzug aber versuchen immer mehr Anbieter, ihre Produkte auf der Internetplatt-
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form zu verkaufen. Der alte Grundsatz: «Was nichts kostet, ist nichts wert» bekommt wieder mehr Gewicht. So bauen viele Medienanbieter Paywalls auf, um den Zugang zu den entgeltlich erstellten publizistischen Angeboten zu schützen. Entsteht dadurch eine Zweiteilung in fakten- und agenturbasierte Gratisnachrichten einerseits und abzugeltenden aufwendig recherchierten Hintergrundberichten andererseits? Ein weiterer Themenblock wird sich in Lausanne der Transformation in der Medienlandschaft widmen.
nem technischen Gebiet statt, das die Leser, Hörer oder Zuschauer in deren Gewohnheiten «digitalisiert» und die Medienhäuser müssen dafür Lösungen finden. Die Finanzierung der Zeitungen kann nicht über Abonnementseinnahmen allein erfolgen, «Das kann nur ein Inserat» ist denn auch eine Erfolgsgeschichte. Wie aber soll ein Inserat in elektronischen Medien ein buchhalterischer Ertragsposten werden? Oder gar im Onlineauftritt? Und welche innovativen Ideen erwarten die Werbekunden von den Schweizer Medien? Auch Innovation wird Teil eines Themenblocks am Schweizer Medienkongress in Lausanne sein. Merken Sie sich das Kongressdatum vom 20. und 21. September 2012 in Lausanne vor. Die offizielle Ausschreibung erfolgt wie immer anfangs Juli im Magazin FlashExtra. Bis dahin stellen wir Ihnen die Referentinnen und Referenten vor. Wir freuen uns, wenn wir auch Sie in Lausanne begrüssen dürfen.
Innovation Wenn sich Publikationen verändern sollen, braucht die Medienlandschaft auch neue Ideen. Den Pendlern in der Schweiz frühmorgens eine Gratiszeitung anzubieten, war beispielsweise eine, dies am Abend zu tun ebenfalls. Lange Zeit fanden die Innovationen fast ausschliesslich in den Medienhäusern statt, indem neue Maschinen, Sortieranlagen, usw. die Arbeitsabläufe verbesserten. Nun finden Innovationen in ei-
urs.meyer@schweizermedien.ch
Totalrevision Postgesetzgebung
Verordnung zum Postgesetz: Vernehmlassung
Das neue Postgesetz wurde vom Parlament bereits im Dezember 2010 verabschiedet. Die in Kraftsetzung ist aber noch immer ungewiss, denn bis davor muss der Bundesrat die Verordnung zum Postgesetz mit diversen Ausführungsbestimmungen genehmigen. Zur Zeit befindet sich der Verordnungsentwurf des UVEK in der Vernehmlassung und auch der Verband SCHWEIZER MEDIEN wurde aufgefordert, bis Mitte April dazu Stellung zu nehmen. Viele Verbandsmitglieder sind vom Art. 36 nVPG direkt betroffen. Dieser Artikel regelt neu die indirekte Presseförderung. Erklärtes und vom Verband unterstütztes Ziel des Bundesrates ist es, den Status Quo der geförderten Titel beizubehalten. Das Departement Distribution unter Leitung von Christof Nietlispach begleitet die neue Postgesetzgebung seit geraumer Zeit
Foto: keystone
Ende Januar hat das UVEK die Vernehmlassung zur Verordnung zum Postgesetz (VPG) eröffnet. Die Postverordnung konkretisiert das Postgesetz und enthält insbesondere Regelungen zur Presseförderung.
und beschäftigt sich aktuell mit dem Presseförderungsartikel der Verordnung. Das durch den Verband eingebrachte Fachwissen hat die Ausarbeitung des Entwurfs bezüglich Presseförderung massgeblich beeinflusst. Durch Stellungnahmen und persönliche Gespräche mit UVEK-Vertretern ist es gelungen, die meisten Verbandsanliegen in den Verordnungstext einfliessen zu lassen. So wurde im vorliegenden Entwurf bei der Kopfblattdefinition darauf verzichtet, den von der Hauptzeitung übernommenen redaktionellen Inhalt zu begrenzen. Bezüglich Kopfblattdefinition gibt es aber auch noch Unklarheiten: Während in
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den Erläuterungen von der Beibehaltung des Status Quo der geförderten Titel die Rede ist, geht aus dem Verordnungstext in Art. 36 Abs. 2 i.V.m. Art. 36 Abs. 1 lit. l nVPG neu hervor, dass wirtschaftlich unabhängige Kopfblätter nicht förderungswürdig sein sollen, wenn sie in einem Kopfblattverbund mit einer Gesamtauflage von über 100 000 Exemplaren erscheinen. Dies würde für einige Lokal- und Regionalzeitungen eine klare Schlechterstellung gegenüber der heutigen Situation bedeuten, da sie die Förderung verlieren könnten. Erste Abklärungen beim UVEK als Verfasserin der Verordnung und bei der Post ergaben, dass es sich bei diesem Widerspruch mit grosser Wahrscheinlichkeit um ein redaktionelles Versehen handeln würde. In unserer offiziellen Stellungnahme zur neuen Verordnung zum Postgesetz werden wir neben weiteren Hinweisen selbstverständlich auch diesen Punkt aufnehmen und entsprechend zu korrigieren versuchen. Für weitere Auskünfte: martin.ettlinger@ schweizermedien.ch
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DIE 12. AKTUALISIERTE AUFLAGE IST DA
DAS ALL-IN-ONE SET 2012: NEU, KOMPAKT UND UMWELTSCHONEND Das Dutzend ist voll! Nach zwölfmaligem, erfolgreichem Erscheinen hat das «All-in-One Set für Marketing und Media» ein Facelifting verdient. Bei unverändertem Inhalt ist die Ausgabe 2012 kompakter, praktischer und übersichtlicher. Auf die Kunststoffmappe wurde verzichtet, dafür auf der Rückseite des Kartonumschlags eine ausklappbare Halterung für das Ablegen in Ordnern angebracht. Fazit: Schöner fürs Auge, zweckmässiger im Gebrauch.
entsprechend häufig in die Hand genommen. Dank den Partnerbeiträgen der Verlagshäuser – wie auch einzelner Marktforschungsinstitute und der WEMF – können wir das äusserst begehrte «All-in-One Set
In Berufsschulen und Lehrinstituten hat das All-in-One Set seinen festen Platz und ist als kursbegleitendes Lehrmittel nicht mehr wegzudenken. Sein Kernstück ist der Best Practice Atlas mit Kurzportraits aller für die Mediaplanung relevanten Standardstudien. Dank seiner Themenbreite bewährt sich dieses Nachschlagewerk auch für den Praktiker und wird
Spezialpreise für Mengenbezüge und für Mitglieder des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN.
All-in-one Set 2012 Das Set kann in Deutsch und Französisch zum Einzelverkaufspreis von CHF 35.– im Internet unter http:// www.bestpractice.ch/ bestellt werden.
für Marketing und Media» den Ausbildungsinstituten, welche die Kurse Marketingfachleute, Marketingleiter, Kommunikationsplaner und Kommunikationsleiter anbieten, mit dem Best Practice Atlas, der
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Werbefibel und dem Vademecum auch dieses Jahr wieder zur Verfügung stellen. Das heisst: Die Studenten haben während des Kurses und an der Prüfung alle relevanten Basisdaten stets griffbereit, die Institute sparen Kosten und Organisationsaufwand und die Dozenten treffen auf gut dokumentierte Studenten und können jederzeit auf die vielfältigen Unterlagen verweisen. Ausserdem erhalten (gegen Bezahlung) die Mitglieder der Verbände ASW, bsw und SWA je ein Exemplar persönlich zugestellt. Den Verlagen und ihren Verkaufsberatern bietet das All-in-One Set eine ausgezeichnete Gelegenheit, ihren heutigen und künftigen Kunden ein sinnvolles Geschenk zu überreichen. Die Ausgaben der letzten Jahre waren jeweils innert kürzester Zeit vergriffen. toni.vetterli@schweizermedien.ch
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Bild: Oliver RĂźther / laif
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Das-kann-nur-ein-Inserat.ch
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Lokalmedien
trendtagung Diese Tagung geht auf die besonderen Anliegen der kleinen und mittleren Unternehmen in der Medienbranche ein. Thematisiert werden aktuelle Entwicklungen der Rahmenbedingungen, ebenso wie konkrete Projekte und Geschäftsmodelle. Lokale und regionale Medienanbieter entwickeln Kooperationen, tauschen sich über pragmatische und finanzielle realistische Ansätze der multimedialen Präsenz aus und lassen sich durch Input-Referate von Experten inspirieren. Die Tagung 2012 setzt sich mit der Entwicklung von local.ch auseinander, informiert über die Möglichkeiten, welche die Schweizer Mediendatenbank SMD bietet und diskutiert die Ansprüche an den Recherchejournalismus in lokalen Medien. Folgende Persönlichkeiten treten an der Trendtagung Lokalmedien auf:
• Hanspeter Lebrument, Präsident Verband SCHWEIZER MEDIEN, Verleger Südostschweiz Medien • Christof Nietlispach, Vorsitzender Departement Distribution, Leiter Projektgruppe Lokalmedien, Verleger Kasimir Meyer AG, Wohler Anzeiger • Edi Bähler, Vorsitzender der Geschäftsleitung local.ch • Daniel Dunkel, Präsident Schweizer Mediendatenbank SMD • Simon Canonica, Rechtskonsulent Tamedia • Colette Gradwohl, Chefredaktorin Der Landbote • Werner de Schepper, Chefredaktor Regionalbunde, Stv. Chefredaktor AZ • Reto Stifel, Chefredaktor Engadiner Post/ Posta Ladina • Martin Stoll, Leiter Recherchedesk SonntagsZeitung, Öffentlichkeitsgesetz.ch, Investigativ.ch
Termin: Mittwoch, 14. März 2012, 08.30 bis 12.30 Uhr mit anschliessendem Stehlunch Ort: Hotel Krone Unterstrass, Schaffhauserstrasse 1, 8006 Zürich Tarife: Für Mitglieder CHF 150.– bzw. CHF 250.– für Nichtmitglieder (zuzügl. 8% MWST) www.medieninstitut.ch
Medienrechtstagung vom 9. Mai 2012
Neue Medienordnung Die Digitalisierung der Medien verändert die Branche grundlegend. Auf den konvergenten Plattformen treffen sich die Anbieter mit Inhalten in allen Formen. Historisch gewachsene Strukturen sind in Frage gestellt: Vom Urheberrecht über die Privatheit bis zur Abstimmung von öffentlichen und privaten Angeboten.
Radio- und Fernsehveranstalter sehen sich mit Auflagen bei der Konzessionierung und Qualitätssicherung konfrontiert. Nancy Wayland Bigler, Leiterin der Abteilung Radio und Fernsehen im BAKOM, und Prof. Dr. Urs Saxer, Rechtsanwalt LL.M, präsentieren den aktuellen Stand der Debatte. Rena Zulauf berichtet über erste Erfahrungen mit der Must-Carry-Rule.
Im Rahmen der traditionellen Medienrechtstagung des Medieninstituts werden jedes Jahr im Mai aktuelle juristische Fälle präsentiert und kritisch diskutiert. Im Zentrum stehen dabei die Praxis in den Redaktionen und Werbeabteilungen sowie die Herausforderungen an Medienunternehmen. In der Tagung vom 9. Mai 2012 werden wiederum die brisanten Themen aufgegriffen. Schwerpunkte bilden:
Rechte der Medienanbieter in der digitalen Welt Verleger investieren in die Produktion von redaktionellen und kulturellen Inhalten. In der digitalen Medienwelt ist der klassische Urheberschutz bestritten. Die zentralen Fragen lauten: Wer kann über die Weiterverbreitung von kreativen Werken entscheiden? Wer darf damit Geld verdienen? Daniel Schönberger, Attorney at Law, Head of Legal Switzerland & Austria, Google Switzerland GmbH, spricht über Google›s Zusammenarbeit mit Rechteinhabern. Dr. Rolf Auf der Maur, RA beschäftigt sich mit wettbewerbsrechtlichen Fragen der Nutzermessung im digitalen Markt. Martin Ettlinger, Rechtskonsulent Verband SCHWEIZER MEDIEN erörtert
Radio- und Fernsehgesetzgebung in der digitalen Medienwelt Das Verhältnis zwischen der SRG und den Verlegern ist gespannt. Welcher Spielraum soll dem Service public in der digitalen Medienwelt gewährt werden? Private
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Fragen zum Rechtsschutz für digitale Medieninhalte Verantwortung der Medien Wo hört das legitime Interesse für Gewaltverbrechen auf? Frank Urbaniok, Chefarzt, Kanton Zürich, Direktion der Justiz und des Innern, Amt für Justizvollzug, Psychiatrisch-Psychologischer Dienst, beschäftigt sich mit diesen Fragen. Rainer Stadler, Medienredaktor NZZ, fordert mehr Selbstkritik der Medien. Kommunikationswelt von Morgen Während die meisten versuchen, die kürzlich erfolgten Innovationen zu verarbeiten, stehen die nächsten technischen Produkte bereits vor der Tür. Mit welchen Veränderungen muss die Medienwelt rechnen und welche rechtlichen Fragen stellen sich mit Ihnen? Philip Kübler, General Counsel Swisscom und Head of M&A, wirft einen Blick in die Zukunft. Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.medieninstitut.ch
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Massnahmen, um die Rahmenbedingungen zu verbessern
Medienpolitisches Manifest Medien bilden ein wesentliches Element öffentlicher Kommunikation. Insbesondere im Bereich der politischen Meinungsbildung kommt ihnen zentrale Bedeutung zu. In der Schweiz mit ihrem föderalistischen und direktdemokratischen System sind die Erwartungen an ein ausdifferenziertes Mediensystem besonders hoch und das Angebot ist entsprechend vielfältig. Die strukturellen Entwicklungen stellen die privaten Medienanbieter vor grosse Herausforderungen. Um ihre Leistungen auch künftig in hoher Qualität und Vielfalt anbieten zu können, sind die Unternehmen auf gute Rahmenbedingungen angewiesen. Eine direkte Presseförderung ist nicht notwendig und lehnt der Verband ab. Indem die Politik ein günstiges Umfeld schafft, kann sie dazu beitragen, dass die Medienunternehmen weiterhin ihre publizistischen Leistungen erbringen können. Dabei ist die Unabhängigkeit der privaten Medien unbedingt zu
wahren und einschränkende und wettbewerbsverzerrende Regulierungen sind zu vermeiden. Die Schweizer Medien müssen ihren, im historischen und internationalen Vergleich hohen Standard behalten und weiterentwickeln können. In diesem Sinne treten die Schweizer Verleger für folgende medienpolitische Massnahmen ein, um die Rahmenbedingungen verbessern zu können: • Bessere Rahmenbedingungen für den Vertrieb: Die bestehende Förderung der Pressedistribution beruht auf der Vollkostenrechnung der Post und einer Zahlung des Bundes an die Vertriebskosten. Die jährlich steigenden Vertriebskosten stehen dem in den letzten fünf Jahren gesenkten Bundesbeitrag gegenüber. Das Vollkostenmodell soll künftig mit einem vereinfachten Vertriebsmodell zu Grenzkosten ersetzt werden. Dies sowohl für die Frühzustellung als auch für die ordentliche Tageszustellung. Die bisherige Sonderförderung für die kleinauflagige
Lokalpresse soll zur Erhaltung der Schweizerischen Pressevielfalt gewahrt werden. • Aufgabenteilung SRG – Presse: Im Fernseh- und Radiobereich hat die SRG einen klar umschriebenen Verfassungsauftrag. Diesen Service public kann sie mit Zusatzinformationen online begleiten. Für eine multimediale Ausdehnung des Leistungsauftrags der SRG gibt es aber weder medienpolitische Gründe noch eine rechtliche Grundlage. Viel mehr hat die SRG auf die Stellung und die Aufgaben der anderen Medien, vor allem der Presse, Rücksicht zu nehmen (Art. 93 BV). Das OnlineWerbeverbot der SRG ist deshalb weiterhin beizubehalten (Art. 25 RTVG). Die Werbeeinnahmen im Onlinegeschäft sollen weiterhin die privaten Medien finanzieren, nicht die gebührenfinan-zierte SRG. • Mehrwertsteuer: Anbieter publizistiFortsetzung auf Seite 7
Eugen 2012 – Medienpreis-Ausschreibung der Bedag für Printmedien, Radio, Fernsehen und Internet
DIE BEDAG ZEICHNET JOURNALISTEN/INNEN AUS
Die Bedag-Medienpreise Eugen bezwecken die Förderung und Unterstützung von allgemeinverständlichen journalistischen Arbeiten in deutscher, französischer und italienischer Sprache aus dem Informatik-Bereich. Für die Auszeichnung steht eine Preissumme von insgesamt 18'000 Franken zur Verfügung. Bewertet werden Arbeiten von Journalistinnen und Journalisten aus der Schweizer Tages- und Wochenpresse sowie von schweizerischen Radio- oder Fernsehgesellschaften. Im Internet publizierte Arbeiten werden bewertet, sofern sie in der Art und Weise den Vorgaben für Artikel in den Printmedien entsprechen. Einzusenden sind Beiträge, welche zwischen dem 1. Mai 2011 und dem 30. April 2012 veröffentlicht wurden. Ausgeschlossen sind Arbeiten aus der Fachpresse und aus Special-Interest-Magazinen. Bewerberinnen und Bewerber müssen nachweisen, dass ihr Erwerbseinkommen zu mindestens 70 Prozent aus journalistischer/redaktioneller Tätigkeit stammt. Die eingereichten Arbeiten werden von einer Fachjury getrennt nach zwei Sprachregionen bewertet.
Die Jury kann maximal drei Arbeiten pro Mediengattung auszeichnen, wobei eine Arbeit den Hauptpreis erhält. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am 25. Oktober 2012 statt. Die Fachjury besteht aus namhaften Persönlichkeiten des Medien- und insbesondere des Pressebereichs sowie aus der Informatik. Sie wird von Prof. Dr. Louis Bosshart, Universität Freiburg, präsidiert. Pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer und Medium dürfen maximal drei Arbeiten eingereicht werden. Serien zählen als eine Arbeit, wenn es sich um zusammenhängende Artikel handelt. Wettbewerbsarbeiten sind in vierfacher Ausführung einzureichen, bei Arbeiten von Printmedien mindestens eine in Form des vollständigen Publikumsorgans.
Arbeiten sind einzureichen an:
Das Reglement ist erhältlich bei:
Fachbereich Medien- und Kommunikationswissenschaft, «BedagMedienpreis», Universität Freiburg, Boulevard de Pérolles 90, 1700 Freiburg. Telefon 026 300 83 83
Bedag Informatik AG Engehaldenstrasse 12, Postfach 5121, 3001 Bern. Tel. 031 633 21 21, Fax 031 633 26 28 www.bedag.ch, info@bedag.ch
Einsendeschluss: Freitag, 1. Juni 2012
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scher Medienleistungen sollen von der Mehrwertsteuer befreit werden (echte Befreiung), wie dies in anderen europäischen Ländern der Fall ist. Zumindest sind die bestehenden Sondersätze beizubehalten und auf alle Medienprodukte auszudehnen. Vor Einführung der MWST waren die Abonnements für Zeitungen und Zeitschriften ebenfalls nicht besteuert. • Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen: Mit der Digitalisierung steigt die Gefahr, dass Rechte im Bereich
der Publizistik ignoriert werden. Entsprechende Schutzrechte fehlen weitgehend, wodurch die Finanzierung des Mediensystems gefährdet wird. Das Urheberrecht ist durch die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Medienunternehmen zu ergänzen. Ein Leistungsschutzrecht ist ein originäres Recht, welches unabhängig vom urheberrechtlichen Schutz des zugrundeliegenden Werkes dem Medienunternehmen zusteht und gegen Dritte geltend gemacht werden kann. Damit werden die wirtschaftlichen
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und organisatorischen Leistungen in der Herstellung von Medienprodukten anerkannt und vor der Ausnutzung durch Trittbrettfahrer geschützt. • Aus- und Weiterbildung: Die Aus- und Weiterbildung fördert die Qualität der Medien. Im Sinne von guten Rahmenbedingungen soll der Staat die Berufs- und höheren Fachprüfungen als Bildungsmöglichkeiten für Berufsleute fördern und unterstützen. www.schweizermedien.ch
Kurs Medienmanager 12/14
Informationsanlass 30. Januar 2012
Der Kurs Medienmanager bietet eine umfassende und intensive Ausbildung auf Führungsstufe mit Schwergewicht auf die vernetzte Anwendung des gefestigten Branchenwissens, auf Produkteentwicklung und -vermarktung, auf Führungskompetenz, Controlling, Planung, Kommunikation und Recht. Der Kurs schärft den analytischen Blick, trainiert die strategische
Entwicklung und das Management von Projekten in der Medienbranche. Der Kurs ist die ideale Vorbereitung auf die höhere Fachprüfung für eidg. dipl. Medienmanager/Medienmanagerin. Der nächste Kurs startet in der ersten Septemberwoche 2012. Wer nicht einen ganzen Kurs besuchen will, kann sich als Gast in den einzelnen Modulen gezielt wei-terbilden. Der nächste Informationsanlass findet statt am: Montag, 5. März 2012, 18.15 Uhr im Medieninstitut, Konradstrasse 14, 8005 Zürich.
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Das Medieninstitut bietet die einzige medienwirtschaftliche Führungsausbildung der Schweiz an. In den Kursen werden die multimediale Entwicklung von publizistischen Inhalten sowie deren crossmedi-ale Vermarktung behandelt. Sie bereiten auf eidgenössische Prüfungen vor.
Anmeldungen an: info@medieninstitut.ch
Medieninstitut gratuliert
16 eidg. diplomierte Medienmanagern Das Medieninstitut gratuliert den erfolgreichen Absolventen der Prüfungen für den Titel des eidgenössisch diplomierten Medienmanagers. In der ersten Februar-Woche stellten sie sich den harten Fragen der Expertinnen und Experten. Zuvor erstellten sie eine Diplomarbeit, in der sie eine praxisrelevante Fragestellung für die Medienwirtschaft behandelten. Der Abschluss bestätigt ihre umfangreichen Fachkenntnisse, analytischen Fähigkeiten sowie die kommunikativen Kompetenzen, die in der praktischen Leitung von Projekten in den Bereichen Medienproduktion und Medienmarketing sowie für die Führung in Medienunterneh-
men gefordert sind. Die Prüfungskommission verabschiedete letzte Woche die Resultate. Das eidgenössische Diplom erhalten folgende Medienmanagerinnen und Medienmanager im Rahmen einer Feier im April: • Rebecca Borer, Wetzikon • Adriano Fernandes, Gourmedia AG, Zürich • Bruno Frey, Radio Sunshine, Rotkreuz • Philipp Fuchs, Espace Media AG, Bern • Thomas Kramer, AZ Anzeiger AG, Arlesheim • Philipp Lahman, Tamedia AG, Zürich • Chantal Landis, Axel Springer Schweiz AG, Zürich
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• Nicolas Mengis, Mengis Druck + Verlag AG, Visp • Gabi Reimann, Neue Fricktaler Zeitung AG, Rheinfelden • Markus Röösli, Axel Springer Schweiz AG, Zürich • Dominik Schuhmacher, kooaba AG, Zürich • Roger Spillmann, Energy Zürich, Zürich • Thomas Stuckert, Medien & Medizin Verlag MMV AG, Zürich • Nicole Thalmann, Migros-Genossenschafts-Bund, Zürich • Heinrich Wettstein, VSSM, Zürich • Alain Zucker, Tamedia AG, Zürich www.medieninstitut.ch
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IMPRESSUM FLASH Newsletter des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN Erscheint 11x im Jahr
Machen Sie Ihre Schüler spielend schlau. Liebe Primarlehrerinnen, liebe Primarlehrer, liebe Eltern Wissen, was und wie es läuft – ein bestimmender Faktor, wenn Chancen genutzt werden sollen. Zeitungen und Zeitschriften sind eine wertvolle Informationsquelle für die vielfältigsten Themen. Je früher Kinder den Zugang zur Presse finden, umso leichter lernen sie, sich deren Inhalte zu erschliessen. Der Verband SCHWEIZER MEDIEN entwickelte in Zusammenarbeit mit Lehrpersonen und Medienfachleuten eine Pressewerkstatt, gegliedert in zwölf Bereiche, mit zielgerichteten und dennoch spielerisch gestalteten Lektionen. Den aktualisierten Ordner «Lesen macht gross.» Primarstufe stellen wir Lehrpersonen kostenlos zur Verfügung. Interessiert?
Verlag und Druck Verband SCHWEIZER MEDIEN Konradstrasse 14 Postfach 8021 Zürich Telefon 044 318 64 64 Telefax 044 318 64 62 Internet: www.schweizermedien.ch www.medieninstitut.ch E-Mail: contact@schweizermedien.ch, info@medieninstitut.ch Redaktion Urs F. Meyer (gesamtverantwortlich, Aussenbeziehungen), Martin Ettlinger (Recht, Distribution, E-Medien und Technologie), Josefa Haas (Bildung, Publizistik), Toni Vetterli (Werbe- und Nutzermarkt) Desktop Carmela Faoro / Yeliz Açiksöz Inserate 1 Seite: CHF 1500.– 1/2 Seite: CHF 850.– Auflage 2000 Exemplare
Kontaktieren Sie bitte Vorname Name Verlag Name, eventuell Abteilung Strasse 000, Postfach 000, 0000 Ort Telefon: 000 000 00 00, E-Mail: xxxx@verlag.ch
Abdruck und jegliche andere Weiter verwendung unter Angabe der Quelle.
Mit freundlicher Unterstützung von
Redaktionsschluss nächstes FLASH: 12. März 2012.
AGENDA
DIESE TERMINE SOLLTEN SIE SICH MERKEN. MEHR AUF WWW.SCHWEIZERMEDIEN.CH 14.3.2012 Trendtagung Lokalmedien
9.5.2012 Medienrechtstagung
13.6.2012 Trendtagung Digital
23.3.2012 Seminar Digitale Medien: Digitales Publizieren
11.5.2012 Seminar Digitale Medien: Werbemarkt
29.6.2012 Seminar Digitale Medien: Workshop
27.4.2012 Seminar Digitale Medien: Nutzermarkt
30.5. - 1.6.2012 Seminar Einstieg in die Verlagsbranche
17. - 19.10.2012 Seminar Medienbranche Kompakt
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