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NEWSLETTER, NR. 3, MÄRZ 2013

Editorial

Wahlen In meinem Wohnkanton wurde gewählt. Einhundertdreiunddreissig Kandidaturen für einhundert Sitze. Es waren auch schon mehr Personen auf den Listen. Dass die Wahlen vorbei sind, freut viele Stimmberechtigte. Nicht, weil sie richtig gewählt haben, sondern weil die Plakate, die etwa jeden zweiten Kandelaber im Kanton geziert haben, endlich verschwunden sind. Ende des letzten Jahrhunderts war ich selber mal Kandidat. Damals hängte man mich nicht an jeden Laternenpfahl. Ich fand mein Portrait im Wahlprospekt, auf offiziellen Plakatwänden und ein seltenes Mal in der Zeitung. Da ich nur als Listenfüller galt, investierte ich ausser etwas Zeit für diverse Auftritte an Parteiversammlungen kein eigenes Geld in eine Kampagne. Hätte ich es getan, hätte ich Zeitungsinserate geschaltet. Ein Inserat auf der richtigen Zeitungsseite wird meiner Ansicht nach eher beachtet, als ein monatelanger Plakataushang an jeder Strassenleuchte. So stellt sich mir die Frage, wieso die Wahlkampagne heuer am Trottoirrand statt im Blätterwald stattgefunden hat. Eine Antwort darauf lautet: Engagement. Während meiner Kandidatur war ein Redaktionsvertreter in der Parteileitung, ein Journalist in einer anderen; da hatten Plakate weniger Chancen. Ihr Urs F. Meyer

Recht und Links

Vorschau auf die Medienrechtstagung Das Medieninstitut organisiert jedes Jahr die Medienrechtstagung, in der aktuelle medienrechtliche Themen von Juristen, Journalisten, Chefredaktoren, Medienfachleuten sowie weiteren Interessierten diskutiert werden. Die Tagung vom 14. Mai 2013 bietet wiederum eine Fülle von interessanten Referaten, spannenden Fällen und brisanten Diskussionen. Die traditionelle Fachtagung für Medienrecht wirft in diesem Jahr die grundlegende Frage auf, ob der bestehende Rechtsrahmen dem Medienwandel genügt. Verändert sich das Recht wegen Links? Ausgewählte Experten beleuchten dieses Spannungsfeld unter Berücksichtigung der digitalen, analogen und elektronischen Medien. Zu reden geben werden ausserdem die Medienrechtskommission sowie die Presseförderung. Die Tagung eröffnen wird Prof. Otfried Jarren: In seinem ersten öffentlichen Auftritt wird der Präsident der neuen Eidg. Medienkommission die Aufgaben, Ziele und Wirkungsweise des Gremiums vorstellen. Anschliessend wird Katrin Nussbaumer von der Sektion Post des Bakom die neuen von der Post übernommenen Zuständigkeiten in der Medienförderung erläutern und erklären, wie sich das Presseförderungssystem seit Einführung der neuen Postgesetzgebung im Herbst 2012 bewährt hat. Der Chefredaktor der Tribune de Genève, Pierre Ruetschi, und der Medienrechtsexper-

te Peter Studer analysieren in einem Co-Referat den neuen Entscheid des Bundesgerichts zur Haftung von Bloginhalten. Christoph Brand, Leiter Digitale Medien bei Tamedia, gibt einen Einblick in die digitalen Herausforderungen, mit denen ein klassisches Medienunternehmen konfrontiert ist. Jascha Schneider und Daniel HoppeJänisch berichten als Gegenanwälte aus dem Prozess eines Schweizer Klägers gegen Facebook und skizzieren daraus die BesonFortsetzung auf Seite 2

aus dem INHALT medienrechtstagung 2013 Recht und Links. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 1

präsentation der ma leader Leadership in der Ausnahmesituation. . . . S. 4

Das kann nur ein inserat Sechs neue Sujets. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 3

schweizer medienkongress 2013 12. – 13. September 2013. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 5

Trendtagung lokalmedien 2013 Anliegen der KMU. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 4

mwst Weiterhin reduzieter MWST-Satz. . . . . . . . . . . S. 5

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Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer medien

derheiten der Rechtsdurchsetzung im Internet. Rechtsanwalt Dr. Hanspeter Kellermüller vermittelt in seinem Referat wertvolle juristische Ratschläge beim Aufbau von Online-Shops. Im Themenblock «Konzessionierung und Nutzermessung bei elektronischen Medien» untersucht Prof. Dr. Urs Saxer die Auswirkungen, wenn Konzessionsnehmer von regionalen Radiosendern überregional kooperieren. Ein Expertenpanel unter der Leitung von RA Dr. Rolf Auf der Maur diskutiert danach die Folgen der überarbeiteten Nutzermessung im TV- und Radiobereich. Dieses Jahr gibt es zwei Neuerungen: Die Fachzeitschrift Medialex präsentiert eine Gesamtübersicht der medienrechtlichen Urteile des letzten Jahres, die den Teilnehmern exklusiv ausgehändigt wird. Und unter dem Titel «Die Knacknuss» wird in prägnanter Kürze eine juristische Frage geklärt.

Programm Medienrechtstagung, 14. Mai 2013 09.00 Uhr

Eintreffen der Gäste

09.30 Uhr

Begrüssung und Moderation

11.15 Uhr

Die Rolle der neuen Eidgenössischen Medienkommission

Prof. Dr. Otfried Jarren, Präsident der Eidg. Medienkommission

Indirekte Presseförderung in der Praxis

Katrin Nussbaumer, Sektion Post, Bakom

Vom Lokalradio zum privaten Radioverbund?

Prof. Dr. Urs Saxer, RA

Kaffeepause Tribune de Genève haftet für Bloginhalte – Analyse und Auswirkungen des BGE

Pierre Ruetschi, Chefredaktor Tribune de Genève Dr. Peter Studer, RA und Publizist

Aus Strassburg viel Neues – Der Gerichtshof zur freien Kommunikation

Dr. Franz Zeller, Lehrbeauftragter Universitäten Basel und Bern

13.00 Uhr

Stehlunch

14.00 Uhr

Rechtskonflikte in der digitalen Medienwelt

Christoph Brand, Leiter Bereich Digital & Mitglied der Unternehmensleitung, Tamedia AG

Rechtsdurchsetzung im Netz am Beispiel von Facebook

Daniel Hoppe-Jänisch, RA

«Die Knacknuss»: Gebührenfalle Öffentlichkeitsgesetz?

Dr. Christoph Born, RA

Regeln und Fallstricke bei Online-Shops

Dr. Hanspeter Kellermüller, RA, Leiter Generalsekretariat NZZ-Mediengruppe

Neues Messsystem für TV- und Radio-Nutzung

Diskussionspanel moderiert von Dr. Rolf Auf der Maur, RA

Termin: Mittwoch 14. Mai 2013, 9.00 bis ca. 16.30 Uhr Tagungsort: Hotel Krone Unterstrass, Schaffhauserstrasse 1, 8006 Zürich Tarife: Für Mitglieder CHF 440.– bzw. CHF 490.– für Nichtmitglieder (zuzügl. 8% MWST)

Martin Ettlinger, Rechtskonsulent Verband SCHWEIZER MEDIEN Dr. Fredy Greuter, Leiter MEDIENINSTITUT

fredy.greuter@medieninstitut.ch Infos: Tagungsleitung und Moderation: Martin Ettlinger, Rechtskonsulent Verband SCHWEIZER MEDIEN Co-Moderation und Koordination: Fredy Greuter, Leiter MEDIENINSTITUT

Nr. 3, März 2013

ca. 16.30 Uhr

Dr. Jascha Schneider , RA

Apéro

Aktuelle Anpassungen bleiben vorbehalten.

Weitere Informationen und Anmeldungen under www.medieninstitut.ch

«Medien müssen nicht Verkündungsbecken für x-beliebige Lesermeinungen sein.» Í

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Aus dem Artikel: Noch fehlen klare Strategien von Torsten Haeffner, 28. Juni 2011, 11:00 Weiterlesen auf: www.medienwoche.ch

Das neue digitale Medienmagazin der Schweiz

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Nr. 3, MÄrz 2013

EINLADUNG ZUR 11. KAMPAGNE «DAS KANN NUR EIN INSERAT»

MIT sechs ERFRISCHEND NEUEN UND BEWEGENDEN SUJETS

In Verlagshäusern ist Online angesagt. Dafür wird kräftig investiert und kommuniziert. Man freut sich schon über die kleinsten Erfolge, während im Anzeigenbereich weitgehend Funkstille herrscht und das Inserat im riesigen Mediakonzert fast in Vergessenheit gerät. Und dabei hätte die Anzeige breite Unterstützung verdient. Da kommt die neue Kampagne DAS KANN NUR EIN INSERAT gerade rechtzeitig. Mit sechs erfrischend neuen und bewegenden Sujets von jungen Kreativen. Sie demonstrieren eindrücklich die Stärken des Werbemittels Inserat. Damit

GATTUNGSMARKETING PRINT: ZUM ZEHNTEN. So viele Jahre lief die Kampagne mittlerweile. DAS KANN NUR EIN INSERAT zum siebten: So viele Jahre schreibt der Verband SCHWEIZER MEDIEN diese Art von Printwerbung für Printwerbung als Wettbewerb für junge Kreative aus. Womit wir 2013 bei der Ausgabe Nr. 11

sie möglichst breit eingesetzt werden können, stellen wir Ihnen kostenlos das Druckmaterial für ganzseitige, halbseitige und viertelseitige Inserate zur Verfügung. Die neue Anzeigenserie kommt ab Mai bis November 2013 zum Einsatz. Sie löst die sehr erfolgreiche Kampagne «Nur wer liest, wird klüger» ab. Weil diese «tierischen» Inserate zu einem Wettbewerb mit Einkaufsgutscheinen von Coop City einladen, der Ende April ausläuft, dürfen sie ab Mitte April nicht mehr erscheinen. Die Einladungen zur Teilnahme sind vor einigen Tagen an alle Mitgliedsverlage/-

von DAS KANN NUR EIN INSERAT sein werden. Und beim Wettbewerb Nr. 8. Ein guter Wettbewerb ist so gut wie die Arbeiten, die eingeschickt wurden: Die Anzahl liess sich sehen: 29 Teams (Vorjahr 27) reichten Ideen für 54 (Vorjahr 22) Einzelsujets und 36 (Vorjahr 54) Kampagnen ein. Macht zusammen 90 Einsendungen (Vorjahr 76). Eine neue Rekordmarke!

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publikationen verschickt worden. Sie sind auch abrufbar unter www.das-kann-nurein-inserat.ch Wir würden uns sehr freuen, wenn diese attraktiven Inserate DAS KANN NUR EIN INSERAT in wiederum möglichst vielen Publikationen so oft wie möglich als Füller eingesetzt werden und damit der Werbewirtschaft weitere Vorzüge des Inserats vor Augen führen. Für Ihr Engagement und die Rücksendung des Bestellformulars bis zum 28. März 2013 danken wir herzlich. toni.vetterli@schweizermedien.ch

DIE SIEGERTEAMS UND IHRE SUJETS • Einzelanzeige «Die Nadel im Heuhaufen» von Noemi Kandler und Jacqueline Steiner, unikat Kommunikationsagentur AG, Küsnacht ZH • Kampagne «Steht mir das?» von Julia Bochanneck und Jan Kempter, Scholz & Friends Zürich • Einzelanzeige «Fold-in» von Dominic Beyeler, Maxomedia AG, Bern • Kampagne «Inserat wurde nicht gefunden» und «2 Minuten (1%) verbleibend» von Laura Hofer und Rahel Mekni, Maxomedia AG, Bern • Einzelanzeige «Inserate lassen die Marke nicht im Stich» von Sebastian Eppler, Y&R Group Switzerland AG, Zürich und Luca Schneider, Havas Worldwide Zürich • Einzelanzeige «Informationen jederzeit im Blick» von Serife Günyar, cR Werbeagentur AG, Basel

> Mehr zur Jurierung, Ausstellung und Preisverleihung Link zu http://www.schweizermedien. ch/dienstleistungen/gattungsmarketing/ das-kann-nur-ein-inserat/


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Nr. 3, März 2013

medieninstitut

Trendtagung Lokalmedien Diese Tagung geht auf die besonderen Anliegen der kleinen und mittleren Unternehmen in der Medienbranche ein. Thematisiert werden aktuelle Entwicklungen der Rahmenbedingungen, ebenso wie konkrete Projekte und Geschäftsmodelle. Wie setzen Lokalverlage die neuen digitalen Werbeformen richtig ein? Wie erreicht man die Jugendlichen mit lokalen Medieninhalten? Wie sieht ein zeitgemässes Design für eine Lokalzeitung aus? Was bedeutet AllAccess für klassische Verlagssysteme? Wenn Sie Antworten auf diese Fragen suchen, dürfen Sie die Trendtagung Lokalmedien nicht verpassen. Die Input-Referate werden unter anderem diese Thesen aufgreifen: «Es ist nicht wichtig, wie viel in der Zeitung steht, sondern einzig, was davon gelesen wird.» Ralf Turtschi «Mobile Advertising verzeichnet höhere Zuwachsraten, als alle anderen Mediengattungen und bietet Lokalverlagen grosse Chancen.» Sandor Laczko

Das ist ein kleiner Vorgeschmack auf einen zweifellos inspirierenden Anlass, an dem sich die Teilnehmer direkt mit Experten austauschen können. Folgende Persönlichkeiten treten an der Trendtagung Lokalmedien auf: • Xavier Ferguson, CEO Consenda AG • Sandor Laczko, CEO und Verwaltungsrat von Adello Schweiz AG • Hanspeter Lebrument, Präsident Verband SCHWEIZER MEDIEN, Verleger Südostschweiz Medien AG • Christof Nietlispach, Vorsitzender Departement Distribution, Leiter Projektgruppe Lokalmedien, Verleger Kasimir Meyer AG, Wohler Anzeiger • Andrea von Siebenthal, Director of Communications, Consenda AG • Ralf Turtschi, Buchautor, Gestalter und Publizist, Inhaber der Agenturtschi, visuelle Kommunikation • Isabel Willemse, lic. phil., wissenschaftliche Mitarbeiterin JAMES-Studie, ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Termin: Mittwoch, 10. April 2013, 08.30 bis 12.30 Uhr mit anschliessendem Stehlunch Ort: Hotel Krone Unterstrass, Schaffhauserstrasse 1, 8006 Zürich Tarife: Für Mitglieder CHF 150.– bzw. CHF 250.– für Nichtmitglieder (zuzügl. 8% MWST) www.medieninstitut.ch

PRÄSENTATION «MA LEADER 2013»

LEADERSHIP IN DER AUSNAHMESITUATION Anlässlich der Publikation ihrer Studie MA Leader 2013 lädt die WEMF AG für Werbemedienforschung am Dienstag, 16. April 2013 ins Zentrum Paul Klee in Bern ein. Was bedeutet Führen und Management, wenn sich Mitarbeiter und Kunden in einer Extremsituation befinden? Wie weit ist Führung in solchen Momenten überhaupt möglich? Corine Blesi, Leiterin Helikopter Einsatz und Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung bei der Rega, gibt im Interview Antwort auf diese Fragen und erklärt was Leadership für sie persönlich bedeutet. Sebastian Henning, Projektleiter MA Leader, stellt die wichtigsten Ergebnisse der Studie MA Leader 2013 vor. Im Zentrum der Studie steht die Nutzung von Zeitungen, Zeitschriften und ausgewählten Medienwebsites durch Führungskräfte. Darüber hinaus liefert die Studie wertvolle Informationen über die beruflichen Tätigkeiten und Entscheidungskompetenzen

dieser Zielgruppe. Die WEMF-Studie MA Leader ist eine von neun verschiedenen Studien der WEMF und wird alle zwei Jahre publiziert.

Der Event ist für die Teilnehmer kostenlos. Mehr Informationen und Anmeldung: www.wemf.ch

MA LEADER 2013 Präsentation der MA Leader 2013

Dienstag, 16. April 2013 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Zentrum Paul Klee Bern

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Relaunches sind zwar keine Heilbringer, aber sie zeigen, dass die Zeit nicht stehenbleibt. Auch SCHWEIZER MEDIEN hat beim Medienkongress 2013 ein bisschen am Schräubchen gedreht. Bewährtes wird natürlich belassen. So werden wir beispielsweise wieder möglichst breit aus dem Verlagsgeschäft berichten. Schon heute liegen uns die Zusagen von verschiedenen hochkarätigen Referentinnen und Referenten vor, welche zu den Themen der Werbung im digitalen Umfeld, zum nach wie vor guten Zeitschriftengeschäft, zum Berufsbild des heutigen Journalisten, zur Qualität, zum Medienmarkt usw. sprechen werden. Und Bundespräsident Ueli Maurer hat ebenfalls seine Teilnahme zugesagt. Dass Sie darin noch nicht viel Veränderung feststellen, ist nachvollziehbar. Neu beginnen wir aber am Donnerstagnachmittag mit der Mitgliederversammlung, gefolgt von einem Referat des Präsidenten der Eidgenössischen Medienkommission. Danach besteht die Möglichkeit, den Abend

Nr. 3, MÄrz 2013

ganze Medienlandschaft in Bewegung ist, sollten die Akteure dies auch sein. In den Räumlichkeiten des Kongresshotels treffen sich die Teilnehmenden deshalb zum Stehbuffet «walk and talk», zu Musik, Unterhaltung und Barbetrieb. Eine kommunikative Mediennacht eben. Die offizielle Ausschreibung für den Anlass erhalten Sie wie gewohnt anfangs Juli in Form des Magazins FLASHEXTRA. Dann verraten wir Ihnen auch die Namen der Referierenden, das Detailprogramm und die Anmeldemodalitäten. Damit Sie aber nichts verpassen, sollten Sie unbedingt das Datum in Ihrer Agenda anstreichen: Victoria-Jungfrau Grand Hotel & Spa., Interlaken bei einem einfachen Abendessen ausklingen zu lassen. Am Freitag findet dann der eigentliche Kongressteil mit vielen Inputs und Referaten zu den oben erwähnten Themen statt. Altbekannt ist das Rendez-vous culinaire über Mittag, dafür wird neu eine Schweizer Mediennacht angehängt. Da die

Donnerstag, 12. September 2013 ab Mittag: Anreise und Mitgliederversammlung Freitag, 13. September 2013 ganzer Tag: Medienkongress und Mediennacht Samstag, 14. September 2013 nach Lust und Laune: Rückreise. urs.meyer@schweizermedien.ch

schweizer medien

weiterhin Reduzierter Mehrwertsteuersatz Die Sonderstellung der Medien in einer Demokratie ist in Europa erkannt und spiegelt sich im reduzierten Mehrwertsteuersatz oder sogar in der Mehrwertsteuerbefreiung in einigen EU-Ländern wieder. Nach dem Scheitern des einheitlichen Steuersatzes wird hierzulande in der Sommersession 2013 ein neues Zweisatzmodell für die Mehrwertsteuer beraten. Die schweizerischen Medien sind bei dieser Reform auf die Aufrechterhaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Zeitungen und Zeitschriften angewiesen. Eine angemessene Mehrwertsteuerbelastung ist für den Fortbestand und die Entwicklung der gedruckten und digitalen Presse in der Schweiz unabdingbar. Nach bisherigem Gesetz gilt für Zeitungen und Zeitschriften ohne Reklamecharakter seit Einführung der Mehrwertsteuer der ermässigte Mehrwertsteuersatz von heute 2,5%. Für digitale Medien galt bisher der Normalsatz von 8%.

Der Bundesrat legte dem erstberatenden Nationalrat für die Sommersession 2013 ein neues Zweisatz-Modell mit einer Maximalvariante (3,8%-Satz für Printmedien) und einer Minimalvariante (8%-Satz für Printmedien) vor. Eine Erhöhung des MWST-Satzes auf 8% für Printmedien hätte gravierende negative Folgen für die schweizerische Medienwirtschaft und würde die Medienvielfalt grundlegend gefährden. Auch eine Anhebung des ermässigten MWST-Satzes um 1,3% auf 3,8% würde für die Printmedien im derzeit schwierigen Marktumfeld eine deutliche Verschlechterung der Situation bedeuten. Der Status Quo kann somit nur aufrecht erhalten werden, wenn die Medien weiterhin vom reduzierten Steuersatz von 2,5% profitieren können. Der Blick ins europäische Ausland zeigt deutlich: Zeitungen und Zeitschriften sind in den meisten Staaten dem reduzierten MWST-Satz unterstellt und in einigen Ländern sogar gänzlich von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Die Steuerausnah-

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me rechtfertigt sich auch in der Schweiz, da Zeitungen und Zeitschriften Güter des täglichen Bedarfs, der Bildung und der Kultur sind. Deshalb vertreten die Schweizer Medien die Haltung, dass für Medienerzeugnisse grundsätzlich eine echte Mehrwertsteuerbefreiung gelten soll. Auf die neue Vorlage wäre nur einzutreten, falls ein mit heute vergleichbarer tiefer Satz für Medienerzeugnisse garantiert wäre. Dies kann insbesondere in der vorgeschlagenen Minimalvariante nicht sichergestellt werden. Der Verband SCHWEIZER MEDIEN setzt sich aktiv für eine echte Steuerbefreiung oder zumindest die Aufrechterhaltung des bisher reduzierten Steuersatzes für die Medien ein. Er begleitet das politische Geschäft aufgrund der grossen Bedeutung für die Branche auch parlamentarisch mit der notwendigen Nähe.

Informationen oder Fragen an: martin.ettlinger@schweizermedien.ch


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Nr. 3, März 2013

ERFAHRUNGSBERICHTE UND ERPROBTE UNTERRICHTSIDEEN

DIE ZEITUNG IN DER PRIMARSTUFE Lehrerinnen und Redaktionsmitglieder berichten über ihre Erfahrungen mit dem Projekt «Zeitung in der Grundschule» und «Zeitung in der Primarschule» und stellen Unterrichtsideen vor. Zahlreiche Abbildungen sowie ein Farbanhang zeigen anschaulich, wie vielfältig Kinder die Zeitung nutzen können. Bewährtes wurde bei der Überarbeitung also beibehalten.

der auf: ein «Medium für Erwachsene» als Schulbuch nutzen zu dürfen, motiviert zu erstaunlichen Lernleistungen • hilft den Schülerinnen und Schülern bei der Erschliessung ihrer aktuellen Lebenswirklichkeit • schult die Lesefähigkeit der Kinder anhand eines «Lesefutters», das sich auch zur Freizeitlektüre eignet • gibt den Schülerinnen und Schülern zu einem frühen Zeitpunkt Orientierung in einer von Medien geprägten Welt • erschliesst den Kindern die Zeitung als Materialfundus zum künstlerischen Gestalten und spielerischen Lernen Als erste systematische Handreichung eröffnet die Publikation Pädagoginnen und Pädagogen sowie Eltern vielfältige Möglichkeiten, Kindern die Freude am Lesen und an der Zeitung zu vermitteln.

Neu ist, dass Beiträge aufgenommen wurden, die sich auf die Arbeit mit Schweizer Zeitungen an Schweizer Schulen beziehen. Dies ist auch an der Berücksichtigung nationaler orthographischer Besonderheiten erkennbar. ZEITUNG IN DER GRUNDSCHULE • greift die natürliche Neugierde der Kin-

INFOS und BESTELLMÖGLICHKEITEN Eva Brand, Peter Brand (Hrsg.) Die Zeitung in der Primarstufe Hahner Verlagsgesellschaft mbH, Aachen-Hahn 4. Aufl. 2013, 360 S., 24 S. farbig EUR 28.–, ISBN 978-3-89294-351-8

Blitzlicht

Foto: keystone

Das Orakel von Omaha greift zu Warren Buffett kündigte in seinem Aktionärsbrief an, vermehrt ins Zeitungsgeschäft investieren zu wollen, da die Preise auf ein sehr tiefes Niveau gefallen seien. Der amerikanische Starinvestor ist überzeugt, dass «uns Zeitungen noch lange erhalten bleiben». Dieser Tage kaufte das «Orakel von Omaha» über seine Beteiligungsgesellschaft Berkshire Hathaway die Zeitung «Tulsa World» aus dem Bundesstaat Oklahoma mit einer Auflage von 95 000 Exemplaren. Buffett interessieren vor allem Presseerzeugnisse mit einer starken Verankerung im regionalen Raum und einem funktionierenden Online-Bezahlmodell. Der Milliardär hat in den vergangenen drei Jahren mehr als 60 Tages- und Wochenzeitungen in kleineren Städten, unter anderem in Texas, Nebraska, Virginia und North Carolina übernommen. An der renommierten Washington Post ist er seit langem beteiligt.

CAS Crossmedia Manager Zertifizierter Weiterbildungskurs am SAWI Die multimediale Kommunikation ist Wirklichkeit, was heute vielfach fehlt, ist der Fachmann, welcher Medienspezialisten gekonnt briefen, deren Arbeit kontrollieren und koordinieren kann. Ein solcher Umsetzer von crossmedialen Kampagnen wird ab diesem Juni vom SAWI in Zusammenarbeit mit der FH Waadt/comem angeboten. Weitere Informationen unter www.sawi.com.

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Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer medien

Nr. 3, MÄrz 2013

Publikation

Recherche in der Praxis In diesem Ratgeber erläutern 19 profilierte Journalistinnen und Journalisten das Handwerk der Recherche. Sie verraten ihre persönlichen Kniffs und Arbeitsmethoden für Neulinge und Fortgeschrittene. (1. Auflage) Inhalt: • Recherchemethodik • Rechercherecht • Informanten und Fachleute • Internetrecherchen

• Amtliche Dokumente • Öffentliche Register • Justizdokumente • Archive und Bücher • Politrecherchen • Wirtschaftsrecherchen • Justizrecherchen • Lokaljournalismus • Fernsehrecherchen • Konsumentenjournalismus Infos: CHF 44.– Saldo Verlag, Konsumenteninfo AG

Schifflände 22, 8024 Zürich T 044 254 32 32, F 044 254 32 30 www.saldo.ch, redaktion@saldo.ch

Neu in 5. Auflage (Rechtsstand: 1.1.2013 gemäss der definitiven SR-Fassung)

TEXTO «OR» Dieser Band enthält das OR sowie die 30 wichtigsten praxisrelevanten Nebenerlasse in kompakter Form. Ein umfassendes Sachregister erleichtert das schnelle Auffinden der relevanten Bestimmungen. Die Neuauflage enthält insbesondere die folgenden revidierten oder neuen Erlasse: • OR mit neuen Gewährleistungsfreisten im Kaufvertrag und Werkvertrag • OR mit revidiertem Rechnungslegungsrecht • die Verordnung über die anerkannten

Standards zur Rechnungslegung (VASR) • das revidierte UWG • das revidierte Kartellgesetz • die revidierte Preisbekanntgabeverordnung Inhalt: Einleitung zum OR – OR – SVG (Auszug) – EBG (Auszug) – PrHG – Wiener Kaufrecht – VMWG – BG über Rahmenmietverträge – LPG – KKG – VKKG – GlG – AVEG – MWG Infos: CHF 19.80 ISBN 978-3-7190-3359-0 Autoren: Dr. iur. Hermann Schulin

Dr.iur.LL.M. Nedim Peter Vogt 2013, Helbing Lichtenhahn Verlag Elisabethenstrasse 8, 4051 Basel T 061 228 90 70, F 061 228 90 71 Info@helbing.ch, www.helbing.ch

Neu in 5. Auflage (Rechtsstand: 1.1.2013 gemäss der definitiven SR-Fassung)

TEXTO «ZGB» Dieser Band enthält das ZGB sowie die 21 wichtigsten praxisrelevanten Nebenerlasse in kompakter Form. Ein umfassendes Sachregister erleichtert das schnelle Auffinden der relevanten Bestimmungen. Die 5. Auflage enthält insbesondere die folgenden revidierten oder neuen Erlasse: • das ZGB mit neuem Namensrecht • das ZGB mit neuem Erwachsenenschutzrecht • die Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption • die Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft

oder Vormundschaft (VBVV) • das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) • das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen (HEsÜ) • das Bundesgesetz zum HKÜ und HEsÜ • das Freizügigkeitsgesetz Inhalt: Einleitung zum ZGB – ZGB – Vormundschaftsrecht (alt) – SterG – FMedG – ZStV – BG-HAÜ – AdoV – PAVO – VBVV – UNKRK – HKÜ – HeSÜ – BG-KKE – PartG – BGBB Infos: CHF 19.80 ISBN 978-3-7190-3358-3 Autorin: Prof. Dr.iur. Andrea Büchler

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2013, Helbing Lichtenhahn Verlag Elisabethenstrasse 8, 4051 Basel T 061 228 90 70, F 061 228 90 71 Info@helbing.ch, www.helbing.ch


Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer medien

Nr. 3, März 2013

IMPRESSUM FLASH Newsletter des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN Erscheint 11x im Jahr Verlag und Druck Verband SCHWEIZER MEDIEN Konradstrasse 14 Postfach 8021 Zürich Telefon 044 318 64 64 Telefax 044 318 64 62 Internet: www.schweizermedien.ch www.medieninstitut.ch E-Mail: contact@schweizermedien.ch, info@medieninstitut.ch Redaktion Urs F. Meyer (gesamtverantwortlich, Aussenbeziehungen), Martin Ettlinger (Recht, Distribution, Elektronische und Neue Medien), Fredy Greuter (Bildung, Publizistik), Toni Vetterli (Werbe- und Nutzermarkt) Desktop Carmela Faoro Inserate 1 Seite: CHF 1500.– 1/2 Seite: CHF 850.–

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AGENDA

DIESE TERMINE SOLLTEN SIE SICH MERKEN. MEHR AUF WWW.SCHWEIZERMEDIEN.CH 10.4.2013 Trendtagung Lokalmedien

15. – 17.5.2013 Einstieg in die Verlagsbranche

2. – 4.10.2013 Medienbranche Kompakt

24. – 26.4.2013 Kurs Medienmanager: Marktforschung

11.6.2013 Seminar Social Media

14.11.2013 Trendtagung Fach- und Spezialmedien

14.5.2013 Medienrechtstagung

12. – 13.9.2013 Schweizer Medienkongress, Interlaken

27. – 29.11.2013 Einstieg in die Verlagsbranche

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