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NEWSLETTER, NR. 8, SEPTEMBER 2013

Editorial

Kritik und Bildung Die Qualität der Medien ist ein Dauerbrenner. Nicht nur wir nehmen das Thema am Schweizer Medienkongress auf, auch die Politik, die Wissenschaft und unzählige andere berufene und selbstberufene Kreise äussern sich dazu. Dabei werden die Medien kreuz und quer verglichen und dabei oft pauschalisiert. Ist in einem journalistischen Beitrag eine kritische Darstellung zu finden, ist oft die ganze Mediengattung schlecht. Das ist das Los vieler Branchen mit Angeboten. So würden viele Leute nie wieder einen Wagen der Marke XY kaufen, weil sie mit dem einen Modell ein Problem hatten. Was aber im Umfeld der Medien beim kritischen Hinterfragen auffällt, ist dies: Immer mehr Journalisten und Journalistinnen werden an den Universitäten oder Fachhochschulen ausgebildet. Dort erhalten sie das Rüstzeug für die Ausübung ihres Berufes, die Grundzüge des Recherchierens, ethische Leitlinien, und so weiter. Trotzdem sind es oft gerade die ausbildenden Hochschulen, welche mit ihren Instituten die Qualität der Medien bemängeln. Oder zweifeln sie damit gar die Früchte ihrer Ausbildungsanstrengungen an? Wenn Sie am Schweizer Medienkongress teilnehmen, erhalten Sie sicher eine Antwort auf die spekulative Frage und können diese an der Schweizer Mediennacht vertiefen. Ihr Urs F. Meyer

Bald ist es wieder soweit, dass wir die Mitgliederversammlung und den Medienkongress mit der nachfolgenden Mediennacht begehen können. Während an der 116. ordentlichen Mitgliederversammlung am 12. September unter anderem Wahlen anstehen, bietet der Schweizer Medienkongress am 13. September ein Feuerwerk an spannenden Referaten und Diskussionen. Starten werden wir mit Stefanie Lüdeke von der Zanox-Gruppe, welche zum Thema «Werbung und Ertrag im digitalen Umfeld» referieren wird. In Zeiten, der sich schon fast pulverisierenden Werbeerträge, werden diese Ausführungen sicher ein Licht-

blick sein. Die weiteren hochkarätigen Referenten haben wir an dieser Stelle in früheren Ausgaben schon vorgestellt. Einzig eine Änderung gegenüber dem gedruckten Programm im FlashExtra 13 möchten wir Ihnen noch mitteilen. Leider musste Herr Georg Mascolo kurzfristig absagen, sodass neu Herr Gabor Steingart, Vorsitzender der Geschäftsführung der Verlagsgruppe Handelsblatt und Herausgeber des Handelsblatts zusammen mit Herrn Michael Ringier auf dem Podium sein wird. Am Freitagabend wird die erste Schweizer Mediennacht mit der präsidialen Fortsetzung auf Seite 3

aus dem INHALT SCHWEIZER MEDIENKONGRESS 12. – 13.9.2013 in Interlaken . . . . . . . . . . . . . . . S. 1

Tarifänderungsrunde Übersicht der Anzeigenpreise 2014 . . . . . . S. 4

10. Q-award Anmeldeschluss. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 2

schweizer medien Martin Ettlinger verlässt den Verband . . . . S. 5

Indirekte Presseförderung Positive Entwicklung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 3

leserschaftszahlen MACH BASIC. Die neue Generation. . . . . . S. 6

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Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer medien

Nr. 8, september 2013

GESUCHT: DIE INNOVATIVSTE FACHODER SPEZIALPUBLIKATION

Der Verband SCHWEIZER MEDIEN wird an der «Trendtagung Fach- und Spezialmedien» vom 7. November 2013 zum zehnten Mal diejenige Fach- oder Spezialpublikation mit einem Q-AWARD auszeichnen, welche die Vorgaben am überzeugendsten erfüllt.

MACHEN SIE MIT. Das Konzept, die Rahmenbedingungen und die Anmeldungen finden Sie unter www.schweizermedien.ch und www.qpublikation.ch ANMELDESCHLUSS 27. SEPTEMBER 2013

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Nr. 8, september 2013

Ansprache und der Rede des Bundespräsidenten beginnen. Danach gehören der Salle de Versailles und weitere Räumlichkeiten den teilnehmenden Gästen, für Austausch und Verpflegung sowie Darbietungen und dem gemütlichen Zusammensein. Bereits jetzt haben sich etwa gleich viele Gäste angemeldet wie zum gleichen Zeitpunkt im letzten Jahr, und wir nehmen trotz abgelaufener Anmeldefrist immer noch Anfragen und Meldungen entgegen. Das wird wieder ein toller Branchenanlass in Interlaken! Victoria-Jungfrau Grand Hotel & Spa., Interlaken

urs.meyer@schweizermedien.ch

DepartEment Distribution

Positive Entwicklung der indirekten Presseförderung Erfolgreiche Verhandlungen des Verbandes: Das Departement Distribution, unter Leitung von Christof Nietlispach, erreichte durch gezielte Interventionen, dass Grossauflagen weiterhin gefördert bleiben. 2014 basiert die Verteilung der Fördergelder auf der Selbstdeklaration der Verlage – Achtung: Frist vom 6. September 2013 nicht verpassen! Grossauflagen weiterhin pressegefördert Im Herbst 2012 hat das Bundesamt für

Jährliche Gesamtauflage

1 404 000 Ex.

Kommunikation (BAKOM) entschieden, dass Grossauflagen künftig von der indirekten Presseförderung ausgenommen werden. Dies mit dem Argument, dass Grossauflagen die Voraussetzung der abonnierten Zeitung nicht erfüllen. Der Verband SCHWEIZER MEDIEN hat umgehend interveniert und erreicht, dass der Entscheid bezüglich Grossauflagen um ein Jahr verschoben wurde. Vor wenigen Tagen hat das BAKOM nun einen inhaltlichen Entscheid gefällt: Aufgrund einer im Frühjahr 2013 durge-

führten Erhebung wurde entschieden, dass ab Januar 2014 die Prüfung der Förderberechtigung eines Titels, gestützt auf die Normalauflage, erfolgt. Sofern die Normalauflage eines Titels mit Grossauflage förderberechtigt ist, kann bis zu maximal ein Drittel der beglaubigten, abonnierten Normalauflage (Jahresdurchschnitt) auch zum ermässigten Preis befördert werden. Dies sei am Beispiel einer Tageszeitung mit einer Normalauflage von 4500 Exemplaren, die 312 mal pro Jahr erscheint, verdeutlicht:

Grossauflagenkontingent

Bei 52 Grossauflagen pro Jahr

Bei 12 Grossauflagen pro Jahr

(Jährliche Gesamtauflage/3)

(Grossauflagenkontingent/52)

(Grossauflagenkontingent/12)

468 000 Ex.

Die jährliche Gesamtauflage beträgt 1 404 000 Exemplare. Für diesen Titel beträgt somit das Grossauflagenkontingent maximal 468 000 Exemplare im Jahr (=1 404 000/3). Im Fall von 52 Grossauflagen kann der Verleger pro Ausgabetag zusätzlich maximal 9000 Exemplare zum ermässigten Preis befördern. Realisiert der Verleger hingegen 12 Grossauflagen pro Jahr, werden pro Ausgabetag zusätzlich maximal 39 000 Exemplare zum ermässigten Preis verrechnet. Für die darüber hinausgehenden Exemplare der Grossauflage gilt der ordentliche Preis. Diese Lösung erfüllt die gesetzliche

9000 Ex.

Vorgabe, wonach nur abonnierten Zeitungen ermässigte Zustellpreise gewährt werden können (Art. 16 Abs. 4 Bst. a Postgesetz [PG; SR 783.0]). Eine Zeitung gilt dann als «abonniert», wenn mindestens 75 Prozent der jährlich beglaubigten Normalauflage aufgrund eines entgeltlichen Abonnements bezogen wird bzw. wenn der gratis ausgelieferte Anteil der Normalauflage nicht mehr als ein Drittel des abonnierten Anteils beträgt. Damit Verlage für ihre Grossauflage die vorgesehene Ermässigung ab 1. Januar 2014 erhalten, müssen sie diesen Anspruch im Rahmen der im Spätsommer

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39 000 Ex.

durchgeführten Selbstdeklaration geltend machen (Art. 37 Abs. 3 VPG). Das BAKOM hat die Aufforderung zur Einreichung der Selbstdeklaration am 19. August 2013 bereits verschickt (vgl. nächster Abschnitt). In diesem Selbstdeklarationsformular werden gleichzeitig die für die Beurteilung des Grossauflagen-Förderanspruchs notwendigen Informationen erfasst. Die formelle Bestätigung der Förderberechtigung Ihrer Grossauflage erfolgt nach der Prüfung der Selbstdeklaration anfangs November 2013. Fortsetzung auf Seite 4


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Nr. 8, september 2013

Zur Selbstdeklaration sind folgende Hinweise zu berücksichtigen: • Die Pflicht zur jährlichen Selbstdeklaration ist in Art. 37 Abs. 3 VPG vorgesehen. • Die Frist zur Einreichung der Formulare läuft am 6. September 2013 ab. Wer nach Ablauf der Mahnfrist vom 4. Oktober 2013 beim BAKOM keine Selbstdeklaration eingereicht hat, dessen Anspruch auf Presseförderung wird per 1. November 2013 eingestellt. • Im Formular müssen die Verleger bestätigen, dass sie nach wie vor die Voraussetzungen nach Art. 36 VPG erfüllen. Die Voraussetzungen sind in den beiden Wegleitungen auf der Internetseite des BAKOM ausführlich dokumentiert: (http://www.bakom.admin.ch/themen/04073/04075/04119/index. html?lang=de). Ebenfalls findet sich auf

Selbstdeklaration als Fördergrundlage Am Montag, 19. August eröffnete das BAKOM die Selbstdeklarationsrunde 2013. Dabei wurden alle Verleger von geförderten Titeln der Lokal- und Regionalpresse sowie der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse vom BAKOM mittels Schreiben aufgefordert, in einem SelbstdeklarationsFormular zu bestätigen, dass sie nach wie vor alle Voraussetzungen für den Erhalt von indirekter Presseförderung erfüllen.

der Website ein Dokument mit FAQ (http://www.bakom.admin.ch/themen/04073/04075/index. html?lang=de). • Wie bereits im Schreiben vom 25. Juli 2013 angekündigt, wird das BAKOM im Rahmen der Selbstdeklaration auch die Angaben zu den Grossauflagen erfassen. Nach Abschluss der Selbstdeklarationsrunde erhalten alle Verleger, welche die Voraussetzungen nach wie vor erfüllen, ein entsprechendes Bestätigungsschreiben. Wer die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, dessen Anspruch wird per 1. November 2013 eingestellt; dies wird den Betroffenen ebenfalls schriftlich mitgeteilt. Fachkontakt: martin.ettlinger@schweizermedien.ch. Bei noch offenen Fragen kann auch direkt die Sektion Post kontaktiert werden: (Tel. 031 327 55 30 oder pressefoerderung@bakom.admin.ch).

TARIFÄNDERUNGSRUNDE

ÜBERSICHT DER ANZEIGENPREISE 2014 Der Verband Schweizerischer Werbegesellschaften VSW publiziert auch dieses Jahr Ende September eine Zusammenstellung mit den ab 1. Januar 2014 gültigen Anzeigenpreisen der wichtigsten schweizerischen Werbeträger (Titelliste: MACH Basic 2013).

«Produkte – Anzeigenpreisliste 2014» abgerufen werden. Die Einladungen an die Publikationen für die Erfassung/Validierung der neuen Tarife werden Mitte September verschickt. Die Erfassung/Validierung erfolgt direkt durch die einzelnen Titel über das Internet-Erfasssungstool. Auf einer Maske sind die aufbereiteten Angaben pro Titel aufgeführt. Neben einer Applikationshilfe steht auch eine Hotline – 021 317 86 64 –

Ab 1. Oktober 2013 kann der aktuelle Stand via Internetseite vom VSW, http:// www.vsw-assp.ch unter dem Stichwort

zur Verfügung. Validieren Sie Ihre Titel bis spätestens Freitag, 27. September 2013, 12.00 Uhr. Im Namen unserer Kunden danken wir Ihnen für die rasche Ajourführung. VSW/ASSP, Stefan Gsell und Ursula Duplant. dcl@vsw-assp.ch

Foto: keystone

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Es geschieht nichts ohne Risiko, aber ohne Risiko geschieht nichts.

So viele Jobs. Da können Sie lange googeln.

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personal

Martin Ettlinger verlässt den Verband SCHWEIZER MEDIEN Der Rechtskonsulent des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN verlässt die Geschäftsstelle und wird der Interessensvertreter seines Wohnkantons Luzern in Bundesbern. Martin Ettlinger arbeitet seit Mai 2011 als Mitglied der Geschäftsleitung und Rechtskonsulent in der Geschäftsstelle des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN. Ab September 2013 wird er seine neue Stelle als Interessensvertreter des Kantons Luzern in Bundesbern antreten. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit beim Verband lag im Monitoring, der Vorbereitung und Begleitung von medienpolitischen Geschäften, insbesondere der neuen Postverordnung, welche die indirekte Presseförderung mit grösserer Rechtssicherheit für die Verlage regelt. Er setzte sich unter anderem für die Aufrechterhaltung der privilegierten Mehrwertsteuersätze von Verlagen ein und begleitete in di-

versen Projekten die urheberrechtlichen, medienrechtlichen und technischen Entwicklungen der Branche. Durch seine Mitarbeit in diversen nationalen und internationalen Gremien half er, der Branche neue Trends aufzuspüren und Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen. Gemeinsam mit dem Medieninstitut organisierte Martin Ettlinger die Medienrechtstagung 2013, welche den hohen Erwartungen als wichtigste medienrechtliche Veranstaltung der Schweiz gerecht wurde. Neben seinen, insbesondere von kleineren Verlagen oft nachgefragten, Rechtsberatungen bereitete er die Arbeit der Leitungsausschüsse und Fachgruppen in den Departementen Distribution, Elektronische und Neue Medien sowie Recht vor und ermöglichte es unterschiedlichsten Branchenvertretern, sich an neutralem Ort inhaltlich auszutauschen und gegenseitig voneinander zu lernen.

Sein vertieftes Fachwissen, seine breite Vernetzung und seine humorvolle Art werden auf der Geschäftsstelle und in den Departementen fehlen. Wir wünschen ihm für seine berufliche Zukunft alles Gute. Bis zur Neubesetzung seiner Stelle wird der Geschäftsführer Urs F. Meyer die wichtigsten Aufgaben des Rechtskonsulenten übernehmen. Kontakt: urs.meyer@schweizermedien.ch

Bildquelle: Interlaken Tourismus

Donnerstag, 12. September 2013: Nachmittag: Mitgliederversammlung des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN. Referat. Aperitif und Abendessen. Freitag, 13. September 2013: Vormittag: Referate – Podiumsgespräche. Rendez-vous culinaire. Nachmittag: Referate – Podiumsgespräche. Abend: Präsidiale Ansprache. Schweizer Mediennacht – Stehbuffet «walk&talk» – Entertainment – Barbetrieb. Das Anmeldeformular liegt diesem Newsletter bei. Die elektronische Version und weitere Informationen, wie Programm und Zimmerbuchung, finden Sie auf unserer Website www. schweizermedien.ch

Eiger / Mönch / Jungfrau

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DIE NEUEN LESERSCHAFTSZAHLEN

MACH BASIC. DIE NEUE GENERATION Im September 2013 stellt die WEMF auf eine neue Schweizer Leserschaftswährung um. Das neue Forschungssystem versorgt den Medien- und Werbemarkt mit Leserzahlen, deren Validität nochmals zugenommen hat. Aufgrund der vielen Änderungen sind die neuen Leserzahlen nicht mit jenen aus bisherigen MACH-Studien vergleichbar. Die zunehmende Medienkonvergenz führt zu einem veränderten Mediennutzungsverhalten in der Gesellschaft und damit verbunden zu Änderungen im Medienangebot. Mit dem neuen MACH-Forschungssystem reagiert die WEMF auf diese Veränderungen und sichert damit die Zukunft der Schweizer Leserschaftswährung. Am Dienstag, 17. September 2013, werden die Daten, die mit dem MACH-Forschungssystem der dritten Generation erhoben wurden, erstmals publiziert. METHODISCH UNVERGLEICHBAR Die Neukonzeption der MACH Basic beinhaltet Verbesserungen in der Qualität der Steuerung der Stichprobe sowie im Aufbau und in der Erhebung der Studie.

Zu den wichtigsten methodischen Verbesserungen gehören: • Repräsentativität Dank einer speziell für die Erfassung der Ausgangsstichprobe entwickelten Software sind neu auch Personen mit nicht im Telefonbuch eingetragenen Festnetzanschlüssen und Personen, die ausschliesslich über einen «Mobilanschluss» verfügen, in der Ausgangsstichprobe enthalten. Das macht die Studie repräsentativer und die Ergebnisse valider als bisher. • Wiedererkennung Bei den Fragen zur Nutzung von Zeitungen und Zeitschriften werden neu Listen

mit den Logos der abgefragten Titel eingesetzt. Dies reduziert das Verwechslungsrisiko und erhöht die Titelidentifikation. • Interviewgeschenk Die Auskunftspersonen erhalten neu ein kleines Dankeschön im Wert von • CHF 10.– (Buch- oder Kinogutschein sowie die Möglichkeit, den Betrag zu spenden). Das fördert die Teilnahmebereitschaft. • Befragungstechnik Nach einem telefonisch geführten Rekrutierungsinterview wird das Hauptinterview entweder als Telefoninterview oder neu als Onlineinterview zum Selbstausfüllen durchgeführt. Der Entscheid, ob das Hauptinterview telefonisch oder online durchgeführt wird, erfolgt zufällig. Aufgrund dieser methodischen Änderungen sind die neuen Leserzahlen nicht mit denjenigen aus den vorhergehenden MACH-Studien-Jahren vergleichbar.

www.wemf.ch

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN Zusammen mit der pro Titel individuellen Zwischenauswertung erhielten die Teilnehmer der MACH Basic die Broschüre «MACH Basic. Die neue Generation» mit Erläuterungen zu den ersten Befunden sowie die Broschüre «Q&A Neue MACH» mit den wichtigsten Fragen und Antworten zu den Themenkreisen Methodik, Untersuchungsanlage, Vergleichbarkeit und Glossar. Zur Abgabe im Werbemarkt hat die WEMF einen Flyer für Verkäufer erstellt, der in beliebiger Anzahl direkt bei der WEMF bestellt werden kann und die individuellen Verkaufsgespräche unterstützen soll. Parallel dazu führt die WEMF eine Vielzahl von Einzelgesprächen mit den Teilnehmern der Studie und steht auch Ihnen gerne zur Verfügung.

«Medien müssen nicht Verkündungsbecken für x-beliebige Lesermeinungen sein.» Í

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Aus dem Artikel: Noch fehlen klare Strategien von Torsten Haeffner, 28. Juni 2011, 11:00 Weiterlesen auf: www.medienwoche.ch

Das neue digitale Medienmagazin der Schweiz

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medieninstitut

Informationsanlass zur höheren Berufsbildung 2. Stufe Medienmanager mit eidg. Diplom: Vorbereitungskurs und Prüfung 2014/16 Der Kurs Medienmanager bietet eine umfassende und intensive Ausbildung auf Führungsstufe mit Schwergewicht auf die vernetzte Anwendung des gefestigten Branchenwissens, auf Produkteentwicklung und -vermarktung, auf Führungskompetenz, Controlling, Planung, Kommunikation und Recht. Der Kurs schärft den analytischen Blick, trainiert die strategische Entwicklung und das Management von Projekten in der Medienbranche. Der Kurs ist die ideale Vorbereitung auf die höhere Fachprüfung für eidg. dipl. Medienmanager/Medienmanagerin. Der nächste Kurs startet im August 2014. Wer nicht einen ganzen Kurs besuchen will, kann sich als Gast in den einzelnen Modulen gezielt wei-terbilden. Zertifikate werden Teilnehmenden der Kursteile Medienproduktion, Medienmarketing und Führung in Medienunternehmen verliehen.

Das kann Ihnen mit einem Inserat nicht passieren. Dieses Inserat macht Werbung für Werbung in Zeitungen und Zeitschriften. Der Verband SCHWEIZER MEDIEN schreibt dazu jedes Jahr einen Wettbewerb für junge Kreative aus. Dabei siegte auch diese Arbeit – kreiert wurde sie von Rahel Mekni und Laura Hofer, Werbeagentur Maxomedia AG Bern. www.Das-kann-nur-ein-inserat.ch

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Foto: keystone

1. Stufe Medienfachleute mit eidg. Fachausweis: Vorbereitungskurs und Prüfung 2014/15 Ausgewiesene Fachdozenten vermitteln im berufsbegleitenden Kurs das grundlegende Branchenwis-sen für Medienfachleute, zeitgemässe Problemlösetechniken und fördern Soft Skills. Die Kursteilneh-menden erhalten einen praxisnahen Einblick in die Medienbranche Schweiz, wobei die Bereiche Mar-keting mit Schwerpunkt auf Nutzer- und Werbemarkt, Rechnungswesen, Markt- und Medienfor-schung, sowie die inhaltliche und technische Produktion von klassischen und digitalen Medien besonders vertieft werden. Der Kurs ist eine ideale Vorbereitung auf die Berufsprüfung für den Titel Medien-fachmann/Medienfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis. Der nächste Kurs startet im März 2014. Wer nicht einen ganzen Kurs besuchen will, kann sich als Gast in den einzelnen Modulen gezielt wei-terbilden. Für jedes Modul erhalten die Teilnehmenden eine Bestätigung.

Der nächste Informationsanlass findet statt am: Dienstag, 24. September 2013, 18.15 Uhr im Medieninstitut, Konradstrasse 14, 8005 Zürich Anmeldungen bitte an: info@medieninstitut.ch


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Publikation

Verwaltungsverfahren und Verwaltungsrechtspflege des Bundes Die 3., vollständig überarbeitete Auflage des Buches behandelt das Verwaltungsverfahren im Bund sowie die öffentliche Rechtspflege durch das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht in Auseinandersetzung mit der Literatur und der Praxis der eidgenössischen Gerichte zur totalrevidierten Bundesrechtspflege. Vorab behandelt werden die Begriffsabgrenzungen, die Verfahrensmaximen und Verfahrensgarantien der BV und des Völkerrechts sowie der historische Hintergrund. Erläutert werden auch die Einwirkungen des Bundesrechts auf das kantonale Recht sowie die Schnittpunkte mit dem Zivil- und

dem Strafprozessrecht. Neu aufgenommen wurden komprimierte Darstellungen der Verfahren in besonderen Sachgebieten, die damit an die allgemeinen Grundsätze des öffentlichen Prozessrechts herangeführt werden. Das Werk ist durch ein Sachregister erschlossen. Info: CHF 328.– ISBN 978-3-7255-6794-2 Kölz, Alfred; Häner, Isabelle; Bertschi, Martin Schulthess Juristische Medien AG Zwingliplatz 2, CH - 8022 Zürich T 044 200 29 29, F 044 200 29 28 buch@schulthess.com www.schulthess.com

Für Personalfachleute, Vorgesetzte und Geschäftsinhaber

Arbeitsrecht für den betrieblichen Alltag Dieser praxisbezogene Ratgeber für Personalfachleute, Führungskräfte und Unternehmer sowie weitere mit Arbeitsrecht befasste Leserinnen und Leser hilft diesen, sich bei den alltäglichen arbeitsrechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen im Betrieb rasch über die Gerichtspraxis und Gesetzgebung zu informieren. Zahlreiche Dokumente wie Vorlagen für Personalreglemente, Arbeitsverträge, zeitgemässe uncodierte Arbeitszeugnisse, detailierte Arztzeugnisse und Austrittsvereinbarungen machen dieses Buch zu einem praxisbezogenen Hilfsmittel für die betrieb-

IMPRESSUM FLASH Newsletter des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN Erscheint 11x im Jahr Verlag und Druck Verband SCHWEIZER MEDIEN Konradstrasse 14 Postfach 8021 Zürich Telefon 044 318 64 64 Telefax 044 318 64 62 Internet: www.schweizermedien.ch www.medieninstitut.ch E-Mail: contact@schweizermedien.ch, info@medieninstitut.ch Redaktion Urs F. Meyer (gesamtverantwortlich, Aussenbeziehungen), Martin Ettlinger (Recht, Distribution, Elektronische und Neue Medien), Fredy Greuter (Bildung, Publizistik), Toni Vetterli (Werbe- und Nutzermarkt) Desktop Carmela Faoro

liche Personalarbeit. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Rechts- und Unternehmensberater gibt der Autor zu allen relevanten Themen Empfehlungen ab für zeitgemässe betriebliche Regelungen, die den berechtigten Interessen von Unternehmen und Mitarbeitenden gerecht werden. Info: CHF 68.– ISBN 978-3-7255-6814-7 Schürer , Hansueli Schulthess Juristische Medien AG Zwingliplatz 2, CH - 8022 Zürich T 044 200 29 29, F 044 200 29 28 buch@schulthess.com www.schulthess.com

Inserate 1 Seite: CHF 1500.– 1/2 Seite: CHF 850.– Auflage 3200 Exemplare Abdruck und jegliche andere Weiter­ verwendung unter Angabe der Quelle. Redaktionsschluss nächstes FLASH: 23. September 2013

AGENDA

DIESE TERMINE SOLLTEN SIE SICH MERKEN. MEHR AUF WWW.SCHWEIZERMEDIEN.CH 12. – 13.9.2013 Schweizer Medienkongress, Interlaken

2. – 4.10.2013 Medienbranche Kompakt

27. – 29.11.2013 Einstieg in die Verlagsbranche

24.9.2013 Informationsanlass: Höhere Berufsbildung

7.11.2013 Trendtagung Fach- und Spezialmedien

7.1.2014 Dreikönigstagung

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