Der Newsletter des verbandes schweizer medien
Editorial
Zum Jahresende Wenn in wenigen Tagen das 2011 beginnt, geht ein bewegtes Jahr zu Ende. War es für die einen eine Zeit der Konsolidierung, wechselte für andere Management oder Eigentümerschaft, so war es für den Verband ein Schritt Richtung Öffnung. Die Mitglieder haben an der Jahresversammlung einstimmig den Weg vorgegeben, künftig die Vielfalt in den Unternehmen auch in SCHWEIZER MEDIEN abgebildet haben zu wollen. Damit erhalten die Leitungsgremien, Departemente, Arbeitsgruppen sowie die Geschäftsstelle erweiterte und neue Aufgaben. Wir freuen uns auf die vielfältigen Herausforderungen. An dieser Stelle möchten wir uns aber auch bei Ihnen für all die Kontakte, Anregungen, Kritiken und vor allem für die Mitwirkung ganz herzlich bedanken. Ein Verband ist immer so stark, wie auch seine Mitglieder aktiv zu ihm stehen. Wir sehen uns als starke Organisation! Dank Ihnen! Für die kommenden Festtage wünschen wir Ihnen, Ihren Angehörigen und Familien sowie Ihren Mitarbeitenden eine besinnliche und frohe Adventszeit und einen guten Start in ein erfolgreiches 2011! Ihr Urs F. Meyer
Nr. 10, Dezember 2010
das kann nur ein Inserat: die Siegerkampagne lässt von sich hören
i did it my way Eine Jurierung ist ein Hürdenlauf. Welche Hindernisse diesmal im Weg standen und wie wir ans Ziel kamen. HÜRDE NR. 1: DIE WETTBEWERBSFORMEL Seit 2006 ist DAS KANN NUR EIN INSERAT ein Wettbewerb für junge Kreative. 2006, 2007 und 2008 waren Einzelideen gefragt. Die Jury wählte die besten zehn davon aus, und die Anzahl Einsendungen war entsprechend hoch. Weil man sozusagen eine zehnfache Gewinnchance hatte. 2009 wurde die Messlatte noch höher gelegt. Verlangt waren Ideen für eine ganze Kampagne. Den Wettbewerb 2010 gewann eine Idee, die auf verblüffende Art die Wiederauferstehung der Anzeige als Basis-
medium dramatisierte: Unter dem Titel «Grosses beginnt mit einer Anzeige» wurden offline und online miteinander verlinkt – der Backstein in Zeitungen und Zeitschriften entpuppte sich im Web als Haus, das man nach Lust und Laune drehen und wenden kann. Von dieser Idee war nicht nur die Jury angetan. Sondern auch die Teilprojektgruppe Kampagne Inserat des Departements Werbemarkt. Sie definierte die Anzeige als «multimedialen Auslöser – unabhängig von Ort und Zeit.» Was wie noch nie für das Inserat spricht. Der Schwierigkeitsgrad für die nächstjährige Kampagne erhöhte sich damit gleich nochmals. Fortsetzung auf Seite 3
aus dem INHALT das kann nur ein inserat Die Siegerkampagne lässt von sich hören «I DID IT MY WAY» . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 1/3
Next Level Das neue WEMF-Zählprogramm für Mediennutzungsdaten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 8
Der begriff «Zeitung» Wie lange gibt es noch Zeitungen – Fortsetzung aus Flash Nr. 9 . . . . . . . . . . . . . . . . S. 6
Medieninstitut Im 2011 finden mehrere Seminare zum Thema «Digitale Medien» statt. . . . . . . . . . . . . S. 9
Ma strategy basic 2010 Neu mit Out-of-Home (Plakat) und Teletext . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 7
Gebühr bleibt Gebühr Schweizer. Gewerbeverband bekämpft Einführung neuer Mediensteuer. . . . . . . . . S. 10
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Liebe Leserin, lieber Leser
Für die gute Zusammenarbeit und das uns
entgegengebrachte
Vertrauen
danken wir Ihnen herzlich und wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen geruhsame Feiertage sowie für das Jahr 2011 viel Erfolg. Schöne Festtage und alles Gute im neuen Jahr! Ihr Team SCHWEIZER MEDIEN
Foto: KEYSTONE
und MEDIENINSTITUT
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Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer medien
HÜRDE NR. 2: DIE JuROREN Ein Vertreter des Verbands SCHWEIZER MEDIEN war als Juror gesetzt – in der Person von Michael Seiler, Tamedia AG (Bild A), der der Projektgruppe Gattungsmarketing angehört. Nachdem bei der letzten Austragung eine ehemalige Gewinnerin von DAS KANN NUR EIN INSERAT in der Jury mitwirkte, war es naheliegend, diesmal Silvio Seiler (Bild B) zu engagieren. Er hatte den Wettbewerb 2008 gewonnen, kam letztes Jahr mit drei seiner Arbeiten auf die Shortlist und wurde dieses Jahr vom Art Directors Club (ADC) für die Briefschaft für sein Grafik-Atelier mit Silber ausgezeichnet. Sozusagen als Gegengewicht zum Youngster wollten wir einen Altmeister gewinnen: Michael Conrad – einst Kreativchef von Leo Burnett Worldwide, Jurypräsident in Cannes, Ehrenmitglied des ADC Schweiz, Gründer und Präsident der Berlin School of Creative Leadership. Er sagte sofort ja, sein Terminkalender nein. Das brachte uns back to the roots und auf den Gedanken, für einen NachwuchsWettbewerb eine Reihe von Juroren zu engagieren, die man in der Branche weniger von ihrem Namen als vielmehr von ihren Arbeiten her kennt: Diana Rossi, Texterin bei Jung von Matt/Limmat (Bild C), Andi Portmann, Texter bei Wirz (Bild D), Marcel Schläfle, Art Director bei Ruf Lanz (Bild E). Alle drei haben in der Zwischenzeit höhere Würden erfahren – sie wurden vom ADC vor wenigen Wochen zu neuen Mitgliedern gekürt.
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D HÜRDE NR. 3: DAS TIMING Am 28. Februar 2011 sollen die Anzeigen druckfertig vorliegen. Damit nach der Jurierung für die Realisierung genügend Zeit bleibt, verlegten wir den Termin für den Einsendeschluss vom Januar auf den November.
HÜRDE NR. 4: DIE UNWÄGBARKEIT INTERNATIONALER ZUSAMMENARBEIT Der Sieg zahlt sich bei DAS KANN NUR EIN INSERAT mehrfach aus. U.a. mit der Teilnahme am BestYET, einem Wettbewerb für junge Kreative auf europäischer Ebene. Er geht jeweils im Land des Vorjahressiegers über die Bühne. Nachdem 2010 ein Team aus Frankreich den BestYET gewann, wäre F also 2011 Paris als Austragungsort geplant
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gewesen. Die Franzosen sagten jedoch überraschend ab. Insofern wies die Kommunikation für DAS KANN NUR EIN INSERAT 2010 mit dem Eiffelturm als Key visual auf Anzeigen und Wettbewerbsausschreibung in die falsche Richtung. Die beiden Schweizer Teams reisen im Frühling 2011 zum best YET nach Kroation, begleitet von einer kleiner Delegation Offizieller. HÜRDE NR. 5: DIE ZAHL DER EINSENDUNGEN Am 29. November meldete Toni Vetterli den Stand der Dinge: 14 Kampagnen von 6 Teams. Am 30. November – am Tag des Einsendeschlusses – hatte sich die Zahl verdoppelt. Und zu guter Letzt waren es 40 Kampagnenvorschläge mit 171 Sujets von 20 Teams. Unter der Prämisse, dass Qualität und nicht Quantität zählt, waren wir zufrieden und zuversichtlich.
1 Arbeit 1 erzählt einen Kurzkrimi – dessen Auflösung man per Smartphone erfährt. Gute Idee, findet die Jury. Arbeit 2 zeigt ein berühmtes Bild als Mix von Ausschnitten. Fotografiert man die Teile, bekommt man das ganze Werk zu sehen. Gute Idee, findet die Jury.
HÜRDE NR. 6: DIE SHORTLIST Jurierung am 9. Dezember in «St.Moritz» – wie sich die Cafeteria der Publicitas hoch über den Dächern von Zürich Altstetten verheissungsvoll nennt. Passend dazu die Kulisse: Schneelandschaft und Sonnenschein. Die Arbeiten liegen zur Begutachtung aus. Die Jurymitglieder schreiten Tisch um Tisch ab, geben immer wieder einmal einen Laut – oder einen Lacher – von sich. Wer von einer Idee besonders angetan ist, bekennt Farbe mit einem Postit-Zettel. So kommt nach gut einer Stunde eine erste Vorauswahl von 15 Arbeiten zustande. Nach einer weiteren Stunde sind davon noch vier übrig – sie bilden die Shortlist.
Arbeit 3 zeigt, dass ein Inserat auch ein Radiospot sein kann. Oder ein TV-Spot. Oder ein Kino-Trailer. Oder eine Visitenkarte. Ein Radiospot zum Beispiel, wenn man den QR-Code scannt, das Smartphone auf das weiss ausgesparte Feld in der Anzeige bzw. in das darauf abgebildete Auto-Cock2 pit legt – und dann aus dem vermeintlichen
Fotos: Anne-Friederike Heinrich, M.A., Samira Chiavi und Toni Vetterli Link Hinweise: Mehr Informationen auch unter www.das-kann-nur-ein-inserat.ch www.publicitas.ch/index.php?id=724 www.bestyet.org/ 3
So viele Jobs. Da können Sie lange googeln.
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4 Autoradio einen Spot zu hören bekommt. Gute Idee, findet die Jury. Arbeit 4 enthält in der Headline eine ganze Song-Strophe von Frank Sinatra, den jedes Kind kennt: «I did it my way». Wählt man eine Telefonnummer, kann man die Textzeilen vorsingen und damit beim «ersten interaktiven Karaokelied mitmachen». Gute Idee, findet die Jury. Nach einer beherzten Diskussion, die eine halbe Stunde zwischen Arbeit 3 und 4 hin und herwogt, entscheidet sich die Jury mit 4:2 Stimmen für jene Kampagne, von der Leserinnen und Leser bald ein Lied singen können. Die letzte Hürde wird umso schneller genommen. Nach dem gemeinsamen Mittagsmahl entscheidet sich die Jury zusammen mit Andreas Schlauch, Gastgeber bei Publicitas und Mitglied der Teilprojektgruppe Kampagne Inserat (und Sponsor für die Reise zum best YET), Pepi Burch, Projektlei-
ter DAS KANN NUR EIN INSERAT – auf Empfehlung von Toni Vetterli praktisch einstimmig für Crèma Russa als Dessert. Andreas Prokesch, Jurypräsident DAS KANN NUR EIN INSERAT
Hopp San Galle Werbung kommt aus Zürich – aus den Agenturen mit den grossen Namen. Der Sieger 2008 von DAS KANN NUR INSERAT kam aus St. Gallen, arbeitete bei der Privatbank Wegelin und studierte an der Schule für Gestaltung in St. Gallen. Der Sieger 2010 kam aus Bern. Und auch die Siegerinnen 2011 kommen aus dem Kanton St. Gallen und studieren an der Schule für Gestaltung: Manuela Aggeler (18.3.1983) und Isabelle Meyer (10.10.1985).
Jurypräsident Andreas Prokesch Andreas Prokesch (Bild F) war 16 Jahre lang Chairman der jährlichen Jurierung des Art Directors Club Schweiz – von 1994 bis 2010. Seit 2005 präsidiert er auch die Jury von DAS KANN NUR EIN INSERAT und vertritt die Schweiz beim BestYET in der Jurierung. Wenn er nicht juriert, entwickelt er zusammen mit Elisabeth Hubatka Ideen, Strategien und Konzepte für alle Bereiche der Kommunikation – und liefert die Texte dazu. Am-Anfang-war-dasWort.ch
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Fortsetzung aus Flash Nr. 9
Im letzten Flash wurde an dieser Stelle der Begriff der «Zeitung» etwas genauer angeschaut. Zeitung ist längst nicht mehr ein Produkt auf Papier, viel mehr ist eine Zeitung ein Schriftsatz, ergänzt mit Bildern, der über verschiedene Kanäle vertrieben wird. Kanäle, welche den sich schnell verändernden technischen Möglichkeiten und den Zeitungskunden angepasst werden. So wird es noch längere Zeit jene Leser geben, welche eine Zeitung auf Papier gedruckt haben wollen. Oder jene, welche die Zeitung auf ihrem Bildschirm am Arbeitsplatz nutzen und froh sind, über all die Links, die eingebaut sind. Oder die zunehmende Zahl von Mobile Usern, denen jedes elektronische Gerät dienlich ist, die neusten Kommentare und Meldungen wo auch immer einzusehen. Die Verleger stehen hier von einer ganz grossen Herausforderung, da sie möglichst alle Kunden gleich optimal bedienen sollten. Dies ist insbesondere betriebswirtschaftlich gar nicht so einfach. Der Rückgang an Printprodukten schafft Mehrkosten, welche wegen der hohen Investitionen im elektronischen Bereich kaum aufgefangen werden können. Zudem schafft es nicht jeder Anzeigenverkäufer, dem potenziellen Auftraggeber die Vorzüge eines Inserates
auf der elektronischen Ausgabe der Zeitung klarzumachen. Um auch den elektronischen Vertriebskanal rentabel zu gestalten, versuchen sich viele Zeitungsund Zeitschriftenverlage in Bezahlangeboten. Noch verstehen leider nicht alle Kunden dieses System und vertreten die Meinung, dass der Newsroom Internet generell gratis sein soll. Sie verkennen dabei die Tatsache, dass hinter jeder publizistischen Meldung journalistische Arbeit steckt. Trotzdem: Bereits haben namhafte Verleger in Australien und den USA spezielle elektronische Zeitungen publiziert, welche auf dem Internet gegen eine Einzel- oder eine Abogebühr gelesen werden können. Damit ist der Weg für viele andere Verlagshäuser aufgezeigt. In der Schweiz droht diesem vorgezeichneten Weg aber leider Konkurrenz – quasi durch den Bund: Die öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehgesellschaft dehnt ihr Angebot laufend aus (wofür sie nota bene auch immer mehr Gebührengelder einfordert!). Dass Online als Vertriebskanal für Radio und Fernsehen genutzt werden muss, ist dabei unbestritten. Auch die Programmbegleitung durch eine Webpage mit Hintergrundinformationen zum Programm und zu einzelnen Sendungen kann toleriert werden. Neuerdings werden aber immer
Foto: KEYSTONE
Wie lange gibt es noch zeitungen?
mehr SDA-Meldungen auf der Webpage plaziert, welche noch zusätzlich durch SRGeigene Medienleute kommentiert oder angereichert werden. Die klassische Zeitungsarbeit. Und so entwickelt sich die durch öffentliche Gelder finanzierte SRG langsam zur Verlegerin einer weiteren Zeitung, deren Unterschiede einzig noch darin bestehen, dass das «Verlagshaus SRG» Gebührengelder vom Bund erhält und für die Onlineangebote keine Abogebühren verlangt. Ach ja: dass der Bund die Werbung auf der SRG-Onlinesite zulässt, steht auch noch im Raum. Und am Rande bemerkt: Die Kontrolle über die Inhalte der Zeitungen haben im Endeffekt die Leser, welche über den Kauf eines Blattes entscheiden. Bei der SRG übt die Kontrolle das UVEK aus. Fortsetzung folgt ... urs.meyer@schweizermedien.ch
BRANCHE GRAFIK
BerufsBILDUNGSFONDs Schon im vorletzten Jahr haben Viscom, Verband Werbetechnik Schweiz und Copyprintsuisse für einen neu geschaffenen Berufsbildungsfonds beim Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit beantragt. Dies hätte bedeutet, dass alle Betriebe, welche die im damaligen Reglement erwähnten räumlichen, betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt hätten, eine Abgabe zu bezahlen gehabt hätten. SCHWEIZER MEDIEN hat dagegen Einsprache erhoben, da die Abgrenzungen zwischen Druckberufen und Redaktionsmitarbeitenden zu wenig klar beschrieben war. Nun hat das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT über die Einsprachen entschieden. Wesentlich für die Verlagshäuser ist dabei, dass die ausgenommenen Tätigkeiten nun explizit im Re-
glement erwähnt werden: „Verlage, Werbeagenturen und Grafikateliers mit Tätigkeiten (...) Konzeption, Gestaltung, Datenaufbereitung, Datenübernahme und Datenverarbeitung für Print- und Digitalmedien (...)“ fallen nun nicht mehr unter den Geltungsbereich des Berufsbildungsfonds (Art.5 Abs. 2 lit. f). Die NOGA-Abteilungen 22.1 und 74.4 sind damit ausgenommen worden. Für die anderen Betriebe der NOGA-Abteilung 22.2 (Herstellung von Druckerzeugnissen) wird das Fondsreglement gelten. Der Bundesrat hat dem Gesuch um Allgemeinverbindlicherklärung anfangs Dezember zugestimmt und das Fondsregelement wird auf den 1.1.2011 in Kraft treten. urs.meyer@schweizermedien.ch
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Vernehmlassungen Verband SCHWEIZER MEDIEN Der Verband beteiligt sich im Namen seiner Mitglieder regelmässig und aktiv an Anhörungen des Bundes in allen Bereichen, welche die Medienbranche tangieren oder tangieren könnten. Die Vernehmlassungen des Verbandes finden Sie vollständig im geschlossenen Mitgliederkreis oder zu spezifischen Themenbereichen unter www.schweizermedien.ch →Themen. Jüngste Beispiele sind die Vernehmlassungen zum Entwurf für eine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung, die Revision des Kartellrechts oder die Preisbekanntgabeverordnung.
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ERFREULICHER ABSCHLUSS SOMMERSPIEL 2010
GUTE RESULTATE MIT ABO-AKTIONEN/-PORTAL SOMMERSPIEL Erfolgreicher Abschluss: Am Sommerspiel 2010 beteiligten sich in den 14 Wochen über 125 000 Leserinnen und Leser. Davon konnten 38 743 Bestellungen à CHF 20.– (bei der letzten Aktion waren es total 33 800 Bestellungen) für die an der Gemeinschaftsaktion beteiligten 56 Zeitungen und Zeitschriften aus der Deutschschweiz (34 709 Bestellungen) und 14 Titel aus der Westschweiz (4 034 Bestellungen) generiert werden.
Das gute Resultat liegt somit deutlich über dem Vorjahresergebnis und dies trotz einem Titel weniger. ABO-PORTAL Geschenkabo per Mausklick: Im Vorfeld der Festtage motivierte das spezielle Geschenkinserat «Santa Claus» die Leserinnen und Leser, Abos von Zeitungen und Zeitschriften zu schenken und über das Abo-Portal www.presseabo.ch zu bestellen. In den letzten 12 Monaten konnten knapp 8 500
Bestellungen generiert werden. Seit der Lancierung sind es insgesamt 22 250 Bestellungen. Durchschnittlich verzeichnet das Portal im laufenden Jahr monatlich knapp 2 500 Besucher. Diese rufen jeweils ca. 12 000 Seiten auf. Nach wie vor sind die Anzahl Besucher während den Abo-Aktionen im 1. und 3. Quartal jeweils mehr als doppelt so hoch. toni.vetterli@schweizermedien.ch
MA Strategy Basic 2010
Neu mit out-of-home (plakat) und teletext
Der Vergleich zwischen Mediengruppen und Einzelmedien aus den Bereichen Presse, Fernsehen, Radio, Kino und Internet wird erstmals für die MA Strategy Basic ergänzt durch die Medien Outof-Home (Plakat) sowie Teletext (TXT). Die methodisch komplexe Integration der Daten für Out-of-Home wurde durch eine enge Zusammenarbeit zwischen WEMF und SPR+, APG und Clear Channel ermöglicht. Wie bis anhin unterstützt die MA Strategy Studie den Nutzer darin, jene Medien zu bestimmen, mit deren Hilfe eine Zielgruppe am besten erreicht werden kann – sei dies nun via Print, Kino, Radio, TV, Internet und jetzt auch via Out-of-Home (Plakat) und Teletext oder mit einer beliebigen Kombination dieser Mediengattungen. Mit der Studie MA Strategy kann ein Mediamix in zweierlei Hinsicht geplant und optimiert werden: Einerseits mit der MA Strategy Basic (neu mit Out-of-Home und Teletext) für Zielgruppen, die nach rein soziodemographischen Merkmalen definiert sind, andererseits mit der MA Strategy Consumer (neu mit Teletext) auch solche,
die Konsummerkmale beinhalten. Durch die Verknüpfung der Zielgruppeninformationen mit den Daten zur Mediennutzung können verschiedene Mediastrategien solange durchgespielt und verglichen werden, bis der optimale Mediamix zur Erreichung der anvisierten Zielgruppe gefunden ist. STRATEGISCHES ANALYSE-INSTRUMENT Mit der Intermediastudie MA Strategy der WEMF AG für Werbemedienforschung verfügt die Werbewirtschaft über ein strategisches Instrument zur Bestimmung der optimalen Mediastrategie und Promotion. Die MA Strategy 2010 ist ein unverzichtbares Tool, um zu evaluieren, mit welcher Mediengattung oder mit welcher Kombination verschiedener Mediengattungen eine Zielgruppe am besten erreicht werden kann: mit Print, Kino, Radio, TV, Internet, Out-ofHome und Teletext.
Der Nutzen auf einen Blick • Bestimmung der Zielgruppe, für die man sich interessiert • Die Zielgruppen können nach Konsummerkmalen, nach deren Einstellungen und Verhalten, nach soziodemographischen Kriterien oder auch nach der Zeitspanne definiert werden, während der Ihre Zielgruppe Radio hört oder Fernsehen schaut (Zeitfenster). • Alle wichtigen Medien, inklusive Out-of-Home und Teletext für MA Strategy Basic sind in der MA Strategy: Dies ermöglicht, verschiedene Medienstrategien auszuprobieren und die für die individuellen Bedürfnisse optimale Strategie auszuwählen. Kosten/Bezugsmöglichkeiten Die Produktbroschüre MA Strategy 2010 inkl. Codekarte ist seit Anfang Dezember zum Preis von CHF 400. – (+ MWST) unter www.wemf.ch als Download erhältlich oder bei wemf@ wemf.ch zu bestellen.
Übersicht und Orientierung. « Pressespiegel » – Die Medien- und Kommunikationsbranche wöchentlich im Überblick.
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Hintergrund
Das bisherige Zählprogramm der WEMF, hat nach rund 10 Jahren das Ende seines Lebenszyklus erreicht. Nach umfangreichen Bedürfnisabklärungen bei Verlagshäusern, Mediaagenturen und Werbetreibenden hat die WEMF zusammen mit Immediate, Bremen, ein neues Programm für den Schweizer Markt entwickelt. next level basiert auf der in Deutschland bereits im Markt erprobten Software M@Cloud. Darauf auf-
bauend wurden für next level verschiedene AnpassungenNr. realisiert10, und das Programm durch zusätzliche Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer medien Dezember 2010 Features wie Grafiken ergänzt. Mit next level steht nun allen Datennutzern wiederum ein top-modernes Zählprogramm zur Verfügung, das die Informationspotenziale unserer Studien umfassend erschliesst.
Was neu ist
Vereinfachtes Handling, unter anderem dank einer Drag&Drop Funktion Einfache (automatische) Berechnung von Zeitreihen
das neue wemf-zählprogramm für mediennutzungsdaten Direkte Switch-Möglichkeit innerhalb einzelner Programm-Module (z.B. Rangierung > Planevaluierung) Stark verbesserte Exportmöglichkeiten in Excel und Powerpoint (nachbearbeitbar!) Grafische Umsetzungen und entsprechender Export auf Knopfdruck
next level – löst mach online ab
Schnupperversion – mit alten Daten – und allen Programmfunktionen Eine «Kurzversion» mit den aktuellen Daten ersetzt die bisherigen Offline-Downloads und CD-ROMs
Einfach, schnell, umfassend. «next level» erschliesst die Daten der WEMF umfassend, macht Auswertungen und Analysen benutzerfreundlich und unterstützt die individuelle Aufbereitung sowie den Export der errechneten Ergebnisse. HINTERGRUND Das bisherige Zählprogramm der WEMF, hat nach rund 10 Jahren das Ende seines Lebenszyklus erreicht. Nach umfangreichen Bedürfnisabklärungen bei Verlagshäusern, Mediaagenturen und Werbetreibenden hat die WEMF zusammen mit Immediate, Bremen, ein neues Programm für den Schweizer Markt entwickelt. «next level» basiert auf der in Deutschland bereits im Markt erprobten Software M@Cloud. Darauf aufbauend wurden für «next level» verschiedene Anpassungen realisiert und das Programm durch zusätzliche Features wie Grafiken ergänzt. Mit «next level» steht nun allen Datennutzern wiederum ein topmodernes Zählprogramm zur Verfügung, das die Informationspotenziale unserer Studien umfassend erschliesst.
WAS NEU IST • Vereinfachtes Handling, unter anderem dank einer Drag& Drop Funktion • Einfache (automatische) Berechnung von Zeitreihen • Direkte Switch-Möglichkeit innerhalb einzelner Programm- • Eine «Kurzversion» mit den aktuellen DaAb Januar 2011 werden die bisherigen Nutzer mit MACH Online Jahreslizenzen mit dem neuen Programm Timing sammeln (Parallel-Betrieb). Module (z.B. Rangierungerste>Erfahrungen Planevaluieten ersetzt die bisherigen Offline-DownMit der Publikation der MACH 2011-1 wird MACH Online durch next level abgelöst. rung) loads und CD-ROMs Urs Renner, Leiter Product • Stark verbesserte Exportmöglichkeiten inConsulting und Projektleiter des neuen Zählprogramms: «Mit next level wird in der Schweiz eine neue Generation von Zählprogramm für Mediennutzungsdaten lanciert.» Excel und Powerpoint (nachbearbeitTIMING WEMF AG für Werbemedienforschung, Bachmattstrasse 8048 Zürichdie bisherigen NutKontakt bar!) Ab Januar 201153,werden Urs Renner, Tel. +41 (0)43 311 76 76 (Direktwahl 56) oder urs.renner@wemf.ch, www.wemf.ch • Grafische Umsetzungen und entsprezer mit MACH Online Jahreslizenzen mit Stand: November 2010 chender Export auf Knopfdruck dem neuen Programm erste Erfahrungen • Schnupperversion – mit alten Daten – sammeln (Parallel-Betrieb). Mit der Publikaund allen Programmfunktionen tion der MACH 2011-1 wird MACH Online durch «next level» abgelöst. KONTAKT WEMF AG für Werbemedienforschung, Urs Renner, Leiter Product Consulting und Projektleiter des neuen Zählprogramms, Telefon 043 311 76 56 oder urs.renner@ wemf.ch,www.wemf.ch
NEUE MITGLIEDER WILLKOMMEN Wir begrüssen herzlich folgende neue Mitglieder im Verband SCHWEIZER MEDIEN: • Dukas Presseagentur • Liebrand, Maire & Saeed Medien, Luzern • mediapunkt.ch GmbH, Zürich • Neue-Ideen.ch AG, Zürich • Radio Basilisk Betriebs AG, Basel
DIENSTLEISTUNG FÜR DIE MITGLIEDER DES VERBANDES SCHWEIZER medien
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KMU-Pressespiegel
Der Verband SCHWEIZER MEDIEN bietet seinen Mitgliedern den Zugriff auf diesen Pressespiegel im Memberbereich unserer Hompage an.
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Medieninstitut
Seminar digitale Medien
Der Kurs befasst sich mit der Entwicklung von Inhalten der publizistischen und kommerziellen Kommunikation. Er vermittelt die Grundkenntnisse über die aktuellen Möglichkeiten, die technischen Voraussetzungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen. In den Vertiefungsseminaren werden zudem die Kenntnisse über die praktische Arbeit vermittelt. Kursbeschrieb Dieser Weiterbildungskurs vermittelt auf kompakte und intensive Weise die aktuellen
Grundkenntnisse der digitalen Medien. Er behandelt aus allen Perspektiven die Entwicklung von publizistischen und kommerziellen digitalen Medienangeboten, die Produktions- und Vermarktungsformen, die Entwicklung und Anwendung von Redaktionssystemen, Vertriebskanälen, Billing-Instrumenten. Thematisiert wird die Entwicklung der digitalen Medien aus technologischer, kultureller und wirtschaftlicher Perspektive. Der Kurs wird von erfahrenen Dozentinnen und Dozenten mit grossem Praxisbezug durchgeführt. Kurskonzept Der Kurs besteht aus einem Einsteigerseminar von drei Tagen sowie vier Vertiefungstagen. Diese können auch einzeln gebucht werden. Der Besuch des gesamten Kurses kann nach einer erfolgreichen Transferprüfung mit einem Zertifikat abgeschlossen werden, der Besuch von einzelnen Tagen wird mit einem Attest bestätigt.
Angebote und Termin Grundlagenseminar Digitale Medien, 9. – 11. Februar 2011 | Digitales Medienmarketing – Digitales Publizieren, 6. April 2011 | Digitales Medienmarketing – Nutzermarketing, 1. Juli 2011 | Digitales Medienmarketing – Werbemarketing, 27. September 2011 | Digitales Medienmarketing – Workshop, 24. November 2011 | Weitere Informationen: www.medieninstitut.ch
dienstleistung für die mitglieder des verbandes schweizer medieN NEW MEDIA USA – TRENDS & INSIGHTS Dieser Report ist ein exklusiver Service des VDZ – Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und des Verbands SCHWEIZER MEDIEN für ihre Mitglieder. Die aktuelle und 109. Ausgabe des US-Letters vom Januar 2011 widmet sich dem aktuellen Thema «Werbung auf dem iPad»! U.a. mit folgendenden Themen: • Studien zu Einsatz, Nutzung und Wirkung • Werbeformate • Custom-Kampagnen auf dem iPad • Was funktioniert? Erste Best Practices • Pricing • u.a. Der Zugriff auf diesen Newsletter ist im Memberbereich unserer Hompage http://www.schweizerpresse.ch/index. php?id=70 möglich. Nicht-Mitglieder können den Newsletter im Abonnement erwerben (A.Mumm@vdz.de).
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Die Dynamik der digitalen Medien ist gross: Auf das Internet folgen Social Media, Tablets, Augmented Reality und Apps. Die Konvergenz der Medienformen hat zur Folge, dass künftig alle auf allen Klaviaturen spielen werden. Das Medieninstitut und IAB Switzerland organisieren gemeinsam ein Kursprogramm zu den digitalen Medien.
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schweizerischer gewerbeverband
Billag: gebühr bleibt gebühr
Hans-Ulrich Bigler, Direktor Schweizerischer Gewerbeverband, Bern
Der Schweizerische Gewerbeverband bekämpft die Einführung einer neuen Mediensteuer für Radio und Fernsehkonsum, die die Wirtschaft zusätzlich belastet. In der Herbstsession hat der Nationalrat eine Motion (10.3014) an die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates überwiesen, die eine flächendeckende und geräteunabhängige Gebühr für Radio und Fernsehen verlangt. Neue Mediensteuer geplant Damit soll die Billag-Gebühr neu in eine Mediensteuer umfunktioniert werden. Nach heutigem Staatsverständnis ist eine Gebühr eine finanzielle Mehrleistung, die der Bürger oder die Bürgerin vom Staat bezieht. Mit der Forderung nach einer flächendeckenden, geräteunabhängigen Gebühr wird diese in eine neue Mediensteuer
umfunktioniert. Private und Unternehmungen haben zu bezahlen, selbst wenn die Leistungen des Staates nicht in Anspruch genommen werden. Auslöser für die erwähnte Motion war ein simples Postulat, das die Überprüfung des Inkassos der schweizerischen Radiound TV-Gebühren forderte. Das UVEK des abtretenden Bundesrates Moritz Leuenberger liess kurzerhand ein Gutachten zum Inkassowesen bei den Billag-Gebühren erstellen. Fazit: die Billag soll unter Heimatschutz gestellt und die Gelegenheit genutzt werden, dem Parlament eine neue Mediensteuer unterzujubeln. Aus Sicht des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv dürfte eine neue Steuer indessen auch eine Verfassungsänderung bedingen. Doppelbesteuerung für die Unternehmungen Mit Blick auf die Unternehmungen liegt es zudem auf der Hand, dass Unternehmungen nicht Fernsehen schauen oder Radio hören können. Es sind vielmehr die Konsumenten, die dies tun. Schon heute bezahlen 99% aller Privaten Haushalte eine Billag-Gebühr, die Übrigen entschieden sich für die „opting-out“ Möglichkeit, weil sie auf Radio und TV verzichten. Wenn man anstelle einer Gebühr neu nun eine Mediensteuer einführen will, wird für die Unternehmungen eine klassische Doppelbesteuerung stipuliert.
Gewerbevertreter haben hier reagiert und im National- und Ständerat je vier Motionen eingereicht, die allesamt eine simple Anpassung der bestehenden Radio- und TV-Gesetzgebung verlangen: 1. Eine Befreiung aller Unternehmungen von Radio- und TV-Gebühren (SR Büttiker, NR Amstutz) 2. Eine Begrenzung der Verjährung solcher Gebühren auf ein Jahr (SR Luginbühl, NR Lustenberger) 3. Mehr Effizienz im Inkassowesen (SR Brändli, NR Caviezel) 4. Mehr Transparenz der Gebührenerhebungsstelle Billag (SR Fournier, NR Hutter) Offene Diskussion führen Aus übergeordneter Sicht steht im Weiteren die Frage im Raum, wieviel der Service Public Auftrag der SRG kosten darf und wieviel Gebührengelder dazu bereitgestellt werden sollen. Diese politische Diskussion wurde vom UVEK bisher ausgeklammert. Dafür entschied man sich für eine Art „Salamipolitik“, indem man quasi durch die Hintertür versucht, die Monopolsituation der SRG durch höhere Gebühreneinnahmen aber auch durch die Möglichkeit des Einstiegs der SRG in den online-Werbemarkt zu Lasten der print-Verleger gezielt auszubauen. Um dem Einhalt zu gebieten muss deshalb der Grundsatz heissen: Gebühr bleibt Gebühr.
Medieninstitut
Die nachhaltigste Investition ist diejenige in eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung. In Krisenzeiten verschärft sich der Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt. Gute Karten für eine beruflich erfolgreiche Zukunft hat, wer zum Leistungsausweis in der Praxis auch anerkannte Ausund Weiterbildungsabschlüsse mitbringt. Die Bereitschaft, permanent dazuzulernen und sich persönlich weiterzuentwickeln, wird heute vorausgesetzt. Die solide Grundausbildung von Medienfachleuten vermittelt das grundlegende Branchenwissen und die wichtigsten Fertig-
keiten und Techniken. Die Kursteilnehmenden beschäftigen sich mit der Medienbranche Schweiz, inhaltliche und technische Produktion, Markt- und Medienforschung, Marketing mit Schwerpunkt auf Nutzerund Werbemarkt, Recht, Finanzen sowie der Entwicklung von personalen Kompetenzen. Die Ausbildung ist konsequent multimedial ausgerichtet und nimmt Entwicklungen der digitalen Medienwelt laufend auf. Der Kurs Medienfachleute ist eine ideale Vorbereitung auf die Prüfung für den Titel Medienfachleute mit eidgenössischem Fachausweis. Wer nicht den ganzen Kurs besuchen will, kann sich als Gast in den einzelnen Modulen gezielt weiterbilden.
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Informationsanlass Medienfachleute 11/12
Details Der Informationsanlass finden statt am: Montag, 31. Januar 2011, 18 Uhr im Medieninstitut, Konradstrasse 14, 8005 Zürich Anmeldungen bitte an: info@medieninstitut.ch
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enpa
Informationen zur enpa Die European Newspaper Publishers Association ENPA, deren Mitglied auch SCHWEIZER MEDIEN ist, hat einen neuen Präsidenten. Die Statuten sehen vor, dass das Präsidium für zwei Jahre gewählt wird und eine einmalige Wiederwahl möglich ist. Nachdem Valdo Lehari jr. den europäischen Verband mit grossem Engagement in einer bewegten Zeit geführt hat, musste die Generalversammlung einen neuen Präsidenten wählen. Aus Norwegen hat sich dafür Ivar Rusdal zur Verfügung gestellt. Wie die Schweiz, ist Norwegen auch kein EU-Land, und hat den Nachteil, keine Kommissäre in Brüssel zu haben. Dieses Manko wird einerseits durch
die Unterstützung der anderen Nordländer ausgeglichen, andererseits wünschte sich der neue Präsident Valdo Lehari jr. als Vizepräsident und Lobbyist zur Seite. Valdo Lehari jr. übernimmt auch den Vorsitz der ENPA Digital Task Force. In ganz Europa stellen die Verleger fest, dass die Public Service Broadcaster vermehrt in den Online-Bereich drängen. Da Online eigentlich ein Annexgeschäft für Verleger ist und die wegbrechende Zeitungsleserschaft durch digitale Nutzer substituiert wird, ist diesem Bereich besonderes Augenmerk zu schenken. Die Argumentation in Brüssel fällt dabei einiges leichter, wenn eine Übersicht der Situation von privaten und öffentlich rechtlichen Rundfunkanbietern existiert. Die ENPA ist
im Moment daran, die Ergebnisse einer solchen Erhebung auszuwerten. Dannzumal können die verschiedenen Systeme verglichen werden. Anlässlich der Generalversammlung hat die ENPA auch eine Resolution zur Pressefreiheit verfasst. In verschiedenen europäischen Ländern liegen Vorschläge für neue Rechtsvorschriften vor, welche die Freiheiten der Verleger beeinträchtigen. Die ENPA ruft deshalb dazu auf, dass die politischen Entscheidungsträger auf eine freie, unabhängige und nachhaltige Presse achten und nicht durch Überregulierungen die Pressefreiheit einschränken.
urs.meyer@schweizermedien.ch
Medienpreis des Schweizerischen Anwaltsverbandes
Um eine qualitativ hochstehende Berichterstattung über rechtliche Themen und die Information breiter Bevölkerungskreise über Wesen und Wert des schweizerischen Rechts zu fördern, vergibt der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) den SAV-Medienpreis 2011. Der Preis wird im kommenden Jahr anlässlich des Schweizerischen Anwaltskongresses am 25. Juni 2011 in Luzern zum zwölften Mal verliehen. Er besteht in einer vom Basler Künstler René Küng geschaffenen Plastik sowie einem Geldbetrag von CHF 10 000.–. Der SAV-Medienpreis richtet sich an die Medienschaffenden, insbesondere von Print, Radio und TV. Einsendetermin: 31. Januar 2011. Die Teilnahmebedingungen (d/f/i) finden Sie auf unserer Website: www.swisslawyers.com.
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Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer medien
Nr. 10, Dezember 2010
Publikationen
social media marketing
IMPRESSUM
Social Media bieten Unternehmen vielfältige neue Möglichkeiten für die Kommunikation mit ihren Kunden, bringen aber auch Herausforderungen mit sich: Welche Kanäle muss ein Unternehmen oder eine Organisation heute nutzen, um seine Zielgruppen effektiv zu erreichen? Wie sieht eine erfolgreiche Positionierung im Social Web aus, und wie gelingt ein lebendiger Austausch mit der Online-Community? Diese Fragen beantwortet Tamar Weinberg auf praxisnahe und inspirierende Weise. Sie gibt einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Social Media Sites
FLASH Newsletter des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN Erscheint 10x im Jahr
und ihre Besonderheiten und erläutert, wie Sie Ihre Zielgruppen am wirkungsvollsten ansprechen. Dabei stellt sie mögliche Strategien und Anwendungsszenarios vor und zeigt anhand zahlreicher Fallbeispiele, welche Maßnahmen sich als erfolgreich erwiesen haben.
Stämpflis juristische lehrbücher
Urheberrecht
Die Wertschöpfung über jene Industrien, welche direkt oder indirekt von der Existenz des Urheberrechts und seiner Nebengebiete leben, ist enorm - vergleichbar etwa mit dem Banken- oder Versicherungssektor. Diese wirtschaftliche Bedeutung kontrastiert nicht nur mit der seit jeher stiefmütterlichen Behandlung des Rechtsgebietes im Rahmen der universitären Ausbildung.
Gross ist auch die Kluft zwischen seiner aufklärerischen, auf die Schöpferpersönlichkeit ausgerichteten Konzeption und den real existierenden Verhältnissen, die von höchst unterschiedlichen Interessenlagen mit Bezug auf das Schutzrecht geprägt sind. Stämpfli Verlag AG Bern, ISBN 978-3-7272-8660-5, Preis: CHF 88.–
Schweizer. Zivilprozessrecht Am 1. Januar 2011 wird die Schweizerische Zivilprozessordnung in Kraft treten. Das vereinheitlichte Zivilprozessrecht wird unzählige neue Probleme und Fragen aufwerfen. Seit drei Jahrzehnten bildet das Lehrbuch von Prof. Oscar Vogel das Standardwerk des Zivilprozessrechts. Es wurde von Prof. Karl Spühler, ehem. Bundesrichter, fortgeführt. Die grundlegende
Überarbeitung der Neuauflage des «Vogel» erfolgte unter Beizug von zwei bewährten Praktikerinnen, Dr. Annette Dolge, LL.M., Kantonsrichterin in Schaffhausen, und Dr. Myriam Gehri, LL.M., Rechtsanwältin und General Counsel.
Verlag und Druck Verband SCHWEIZER MEDIEN Konradstrasse 14 Postfach 8021 Zürich Telefon 044 318 64 64 Telefax 044 318 64 62 Internet: www.schweizermedien.ch E-Mail: contact@schweizermedien.ch, info@medieninstitut.ch Redaktion Urs F. Meyer (verantwortlich), Josefa Haas (Bildung, Publizistik), Catherine Mueller (Recht, Distribution, E-Medien und Technologie, Aussen beziehungen) Toni Vetterli (Werbe- und Nutzermarkt), Desktop Carmela Faoro / Yeliz Açiksöz Inserate 1 Seite: CHF 1500.– 1/2 Seite: CHF 850.– Auflage 2000 Exemplare Abdruck und jegliche andere Weiter verwendung unter Angabe der Quelle. Redaktionsschluss nächstes FLASH: 17. Januar 2011
Stämpfli Verlag AG Bern, ISBN 978-3-7272-8656-8, Preis: CHF 118.–
AGENDA
DIESE TERMINE SOLLTEN SIE SICH MERKEN. MEHR AUF WWW.SCHWEIZERMEDIEN.CH 11.1.2011 Dreikönigstagung
31.1.2011 Info-Anlass Medienfachleute
9. – 11.2.2011 Seminar Digitale Medien
14.1.2011 Sitzung FG Radio/TV
2.2.2011 Sitzung Dep. Bildung
22.2.2011 Sitzung PG Q-Publikationen
26. – 29.1.2011 Kurs Medienmanager, Modul 6
3.2.2011 Präsidiumssitzung
23. – 26.2.2011 Kurs Medienmanager, Modul 7
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