Jahresbericht 2020

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VERLEGERVERBAND SCHWEIZER MEDIEN

KRISENJAHR MIT POSITIVEN NEBENWIRKUNGEN MEDIENPOLITIK Nofhilfe zur Überwindung der Coronakrise Die Corona-Pandemie hat auch die Medienpolitik geprägt. Der VSM konnte durch seinen grossen Einsatz eine der einzigen branchenspezifischen Nothilfen bewirken. Die Verwaltung und das Parlament haben die gerade in Krisensituationen wichtige Rolle der Medien erkannt und mit einem Nothilfepaket zur Stabilisierung beigetragen. Nachdem die Bemühungen für eine Sofortunterstützung zugunsten der Zeitungen im Bundesrat gescheitert sind, hat das Parlament nach intensiver Überzeugungsarbeit der Verleger im Rahmen der Sondersession am 5. Mai zwei breit abgestützte Motionen an den Bundesrat überwiesen, um finanzielle Soforthilfe für die Verlage im Umfang von 27,5 Millionen Franken zu ermöglichen. Der Bundesrat hat daraufhin am 20. Mai 2020 zwei entsprechende Notverordnungen erlassen, die ab dem 1. Juni in Kraft getreten sind. Die Nothilfe galt vorerst sechs Monate

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und wurde im Herbst bis Ende Juni 2021 verlängert. Inhalt des Pakets waren der Ausbau der indirekten Presseförderung für Print (IPF) und Agenturleistungen für Online- und elektronische Medien: A) kostenlose Tageszustellung durch die Post für bisher geförderte IPF-Zeitungen mit weniger als 40’000 Ex. Auflage (12,5 Mio. Fördersumme + Verlängerung 2021) B) 27 Rp. pro Ex. IPF-Unterstützung für neue, förderberechtigte Zeitungen mit mehr als 40’000 Ex. Auflage für deren Exemplare in der Tageszustellung (5 Mio. + Verlängerung 2021) C) kostenlose Nutzung Keystone-SDABasisdienst für Onlinemedien (10 Mio. für Onlinemedien, Radio und TV, auslaufend im 2021) Alle Verlage, die Nothilfe bezogen haben, mussten sich verpflichten, für die betreffenden Geschäftsjahre keine Dividende auszuschütten. Durch diese Unterstützung konnte der starke Werberückgang bei den Abonnementstiteln etwas gemildert werden.

Medienpaket zugunsten der Medien des Bundesrates Am 29. April 2020 wurde das bereits im August 2019 angekündigte Medienpaket vom Bundesrat mit der sogenannten Botschaft ans Parlament übergeben. Das Paket besteht aus drei Säulen: – Postgesetz (PG): Erweiterung indirekte Presseförderung – neues Onlinefördergesetz (BFOM): Förderung Bezahlangebote – Radio-/TV-Gesetz (RTVG): Sicherung mediales Gesamtsystem Auf den Einbezug der Frühzustellung hat der Bundesrat verzichtet. Die Verleger konnten dieses zentrale Anliegen auf Basis des Berichtes der UVEK-Arbeitsgruppe erfolgreich in der vorberatenden Kommission des Ständerates (KVF-S) einbringen. Der Ständerat hat das Medienpaket dann bereits in der Sommersession behandelt und verabschiedet. Damit war der Nationalrat am Zug. Die KVF des Nationalrates hat sofort übernommen und noch vor den Sommerferien eine breit angelegte Anhörung mit zahlreichen Organisationen und Branchenvertretern durchgeführt. Die eingebrachten Standpunkte zur Digitalförderung haben Klärungsbedarf nach sich gezogen. Die KVF hat dem BAKOM verschiedene Abklärungen in Auftrag gegeben. Unter anderem musste in einem Bericht aufgezeigt werden, wie der Verteilschlüssel der Digitalförderung aussehen sollte. Der VSM hat mitgeholfen, die Marktzahlen im digitalen Nutzermarkt zu eruieren. Dieser an sich vertrauliche Bericht zuhanden der KVF ist auf Umwegen und inoffiziell öffentlich gemacht worden, was viel Unruhe in der Branche, insbesondere auch im VSM, verursacht hat. Die Kommission sah weiteren Klärungsbedarf und hat an ihrer Sitzung von Ende August den Antrag ans Parlament gestellt, die Digitalförderung aus dem Medienpaket herauszutrennen und separat zu beraten. Der VSM hat sich gegenüber dem Nationalrat mit grossem Einsatz im Lobbying


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