bulletin 2/2013 deutsch

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bulletin Nr. 2/2013

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Nr. 2 2013

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Das Magazin des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes

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–Legislaturziel 3

Der erste Schweizer Predigtpreis

– Lesen, hören und sehen Sie Ihren Kirchenbund im bulletin online! www.sek.ch

18 –  Die «Marke» Reformation 500-Jahrfeier

20 – Offene Kirchentüren zu gastfreundlichen Kirchenräumen 34 –  Zwischen Heilung und Heil 38 –  Ökumenische Nachhaltigkeitsziele? Ruhe schöpfen

Zur theologisch-kirchlichen Diskussion über Spiritual Care

Sustainable Development Goals SDG

Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK Sulgenauweg 26 CH-3000 Bern 23 Telefon +41 (0)31 370 25 25 info@sek.ch

sek · feps Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund

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– Editorial I

Aufgewacht …

Liselotte von der Pfalz entschlummerte recht gerne in der Kirche: die Predigt

sei ihr Opium. Ob sie – durch einen Stupser von Ludwig XIV erweckt – anschliessend über Sinn und Unsinn einschläfernder Predigten nachdachte, bleibt Geschichte. Die matten Glieder der Hofdame im Hinterkopf hat sich der Kirchenbund auf die Fahnen geschrieben, diejenigen Predigten zu fördern, die wecken und bauen – je nach Laune auf- oder erbauen. Predigten, die gut sind, eines Preises würdig: der Predigtpreis ward erschaffen ab Seite 8. Auch das Wort Verfassungsrevision könnte Liselotte einschläfern. Doch weit gefehlt. Die Sache ist die wahrscheinlich wichtigste Entwicklung der Reformierten Kirchen in der Schweiz seit fünfzig Jahren. Eine Konsultation unter den Kirchen offenbart vor allem eines: Das Thema bewegt die Gemüter. Gut so! Weiter so! Mehr dazu gleich nebenan und ab Seite 24. Ausserdem: Munter weiter so oder alles auf Halt? Die Kirchenbünde KEK (ab S. 28) und ÖRK (ab S. 42) halten ihre Vollversammlungen. Wie könnte ein ökumenischer Beitrag zur Debatte um globale Nachhaltigkeitsziele aussehen? Erläuterungen zu zweien dieser Ziele ab S. 38. Warum Pippi Langstrumpf ’s Lebensphilosophie in der Diskussion über Spiritual Care nicht taugt, lesen Sie ab S. 34. Schliesslich folgen Praxisberichte aus der Arbeit der Kommission Kirche und Tourismus ab S. 16. Eine anregende Lektüre wünscht

Peter Schmid Vizepräsident des Rates

Titelbild: Welche Predigt ist preisverdächtig? Der Schweizer Predigtpreis 2014 wird dies offenbaren.


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– Editorial II

… und mitgemacht!

Der Rat des Kirchenbundes eröffnete im Juni die Vernehmlassung zu einem

Verfassungsentwurf für die «Evangelische Kirche in der Schweiz». Der Entwurf ist das Ergebnis intensiver Beratungen. Ausganspunkt war der Bericht «Für einen Kirchenbund in guter Verfassung», der im November 2010 der Abgeordnetenversammlung unterbreitet wurde. Wir wollen mehr verbindliche Gemeinschaft, so lautet unser Ziel. Die Empfehlungen der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa GEKE, die von der «gemeinsamen Verantwortung einer dreigliedrigen Kirchenleitung» spricht, waren hilfreich für uns. Rat und Präsident vollziehen in unserem Entwurf die Beschlüsse der Synode. Die Kirchen verpflichten sich, die Synodenbeschlüsse ihren Organen zu unterbreiten. Ob die Kirchen dann zustimmen oder ablehnen, liegt ganz bei ihnen. Das ist reformiert und demokratisch. Die Kirchen sind wie alle Interessierten eingeladen, bis Ende November ihre Vorstellungen über eine verbindliche Gemeinschaft zu formulieren. Deshalb, liebe Leserinnen und Leser: sagt jetzt, wie Ihr es haben wollt. Einen Stand der Dinge finden Sie ab Seite 24. Die Möglichkeit zur Beteiligung auf www.sek.ch/de/verfassungsrevision.


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– bulletin Nr. 2/2013

Themen dieser Ausgabe – Legislaturziel 3

Der erste Schweizer Predigtpreis

– Ein Akt der Vermittlung

Was heisst predigen?

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– Kirche und Tourismus

Gute Ideen teilen: eine Plattform für christliche Projekte

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– 500-Jahrfeier

Die «Marke» Reformation

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– bulletin Nr. 2/2013

– Ruhe schöpfen

Offene Kirchentüren zu gastfreundlichen Kirchenräumen

– Zur theologisch-kirchlichen Diskussion über Spiritual Care

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Zwischen Heilung und Heil

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– Verfassungsrevision

Vom Kirchenbund zur Kirchengemeinschaft

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– Sustainable Development Goals SDG

Ökumenische Nachhaltigkeitsziele?

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– Gemeinsames Unterwegssein

10. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen

– Was zögerst du noch?

Vollversammlung der Konferenz Euro­ päischer Kirchen (KEK) in Budapest

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Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK

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– So arbeiten wir Der Kirchenbund und seine Organisation

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– Organisation Die Menschen beim Kirchenbund

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Rat des Kirchenbundes

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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kirchenbundes

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– Evangelische Kirchen in der Schweiz Die Kirchen des Kirchenbundes

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Kürzlich im Kirchenbund erschienen

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– Legislaturziel 3

Der erste Schweizer Predigtpreis Jede und jeder kann am Schweizer PredigtpreisWettbewerb teilnehmen, sofern sie oder er eine Predigt in einer Kirch­ gemeinde gehalten hat.


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«Der Kirchenbund lanciert einen Schweizer Predigtpreis». Dieses Legislaturziel des Rates wird jetzt eingelöst. Der Predigtpreis soll das öffentliche Interesse an der Kunst des Predigens fördern. Gelungene Umsetzungen der biblischen Botschaft werden gewürdigt und die besten Predigten schweizweit publiziert. Es geht dem Kirchenbund mit dem Predigtpreis also um nicht weniger als um Predigtkultur: Die Predigt als abendländisches Kulturgut, die Predigt als bedeutende Redekultur, die Predigt als Kernanliegen der Reformation.

VON CHRISTINA TUOR-KURTH

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ür die Umsetzung wurden zahlreiche Gespräche geführt, mit Lehrstuhlinhabern der Praktischen Theologie, mit Pfarrerinnen und Pfarrern, mit Verantwortlichen für mediale Aufzeichnungen von Predigten. Die Resonanz auf den Predigtpreis war überwiegend positiv, bisweilen gar euphorisch. Bei der Konkretisierung waren einige Herausforderungen zu meistern. Denn eine Predigt ist zwar eine Rede, aber kein Vortrag. Und ein «Wettpredigen» will der Predigtpreis nicht erzielen. Der Predigt eignen bestimmte Charakteristika, die es zu beachten gilt.


10 bulletin Nr. 2/2013 Der erste Schweizer Predigtpreis

Die Predigt hat ihren Ort im Gottesdienst

Die Predigt ist Teil des Gottesdienstes und eingebettet in eine liturgische Feier. Lässt sie sich aus diesem liturgischen Ganzen überhaupt isoliert beurteilen? Ist sie angemessen verstehbar ohne Wissen um den Lesungstext, um die gesungenen Lieder, um die Gebete? Eine Predigt ist verkündigtes Wort Gottes, sie wird gehalten, nicht einfach gelesen. Die Verkündigung oder neutraler gesagt das Performative ist ein bedeutender Teil des Predigens. Neuere homiletische Ansätze messen denn der Dramaturgik einer Predigt grosses Gewicht zu. Aufbau, Form und Rhetorik einer Predigt, Sprache, Gestik und Mimik treten neben der Hermeneutik eines Bibeltextes zunehmend in den Fokus der Aufmerksamkeit. Wie aber lässt sich dieses Performative mit einem Preis beurteilen? Die wenigen bis heute existierenden Predigtpreise im deutschsprachigen Raum jurieren die Predigt als schriftlichen Text. Eine Ausnahme bildet der Jugendpredigtpreis der Evangelischen Kirchen in Deutschland. Die zehn besten eingereichten Predigten werden bestimmt und deren Verfasserinnen und Verfasser – Jugendliche bis 20 Jahre – zu einem mehrtägigen Coaching ans Zentrum für Predigt-

kultur in Wittenberg eingeladen. Zu dessen Abschluss wird die beste gehaltene Predigt prämiert. Was also beurteilen: die gehaltene Predigt oder den schriftlichen Text? Und wie den gesamten Gottesdienst einbeziehen? Der Kirchenbund hat sich mit diesen Fragen eingehend auseinandergesetzt. Er hat erwogen, eine per Video aufgenommene Predigt zu verlangen, dies aber schliesslich als zu hochschwellig beurteilt. Und schliesslich wird eine schlechte Predigt durch eine gute Performanz auch nicht besser, wie ein Professor für Praktische Theologie pointiert ausgedrückt hat. Die Dramaturgik muss demnach bereits im schriftlichen Text angelegt, in ihm sichtbar sein. Verlangt wird nun der Text einer gehaltenen Predigt. Teilnehmende am Predigtpreis senden mit dem schriftlichen Text eine Beschreibung des Umfelds der gehaltenen Predigt ein. Von den eingereichten Predigten werden durch eine Jury die zehn besten Predigten bestimmt. Einzelne Jurymitglieder besuchen sodann deren Verfasserinnen und Verfasser im Gottesdienst. Auf diese Weise soll der Gewinner ermittelt werden.

– «… eine Predigt ist zwar eine Rede, aber kein Vortrag.»

Auszug Legislaturziel 3

Der Kirchenbund lanciert einen Schweizer Predigtpreis. Kirche ist dort, wo sich Evange­lium ereignet, wo es der Gemeinde kommuniziert wird und wo sie es lebt und bezeugt. Nach der reformatorischen Tradition ist die Predigt das Herzstück des Gottesdienstes. Hier wird das Wort Gottes verkündet. Mit dem Predigtpreis fördert der Kirchenbund das öffentliche Interesse an der Kunst des Predigens und würdigt gelungene Übersetzungen des Evangeliums in die heutige Zeit. Die besten Predigten aus Stadt und Land sollen regelmässig publiziert werden.

Hinter der Predigt steht eine je spezifische Gemeindewirklichkeit

Eine Predigt wird in konkrete Lebenssituationen, in eine spezifische Gedankenwelt ihrer Hörerinnen und Hörer hinein gesprochen. Der oder die Predigende nimmt Bezug auf deren gesellschaftliches Umfeld und deren Lebenswelt. Sie oder er bedient sich der kulturellen Codes der Gottesdienstbesucherinnen: Die Sprache einer Predigt ist eng an den Kontext gebunden, in den hinein die Predigt gesprochen wird. Der viersprachigen Realität in der Schweiz ist Rechnung zu tragen. Der Kirchenbund sieht darum einen doppelten Predigtpreis vor: Einen für den deutschsprachigen Raum, zu dem die rätoromanische Sprachregion dazu genommen wird, und einen im französischsprachigen Raum inklusive der italienischen Sprachregion. Diese Aufteilung entspricht nicht nur der Fernsehlandschaft in der Schweiz. Sie bildet eine demographische Realität ab, insofern deutsch- und französischsprachige Kirchgemeinden gegenüber den italienischen und rätoromanischen numerisch deutlich überwiegen. Für die Beur-


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teilung einer Predigt wird eine hohe Sprachkompetenz vorausgesetzt. Zwei Jurys sind also erforderlich, in denen zudem die Kompetenz der kleineren Sprachregionen vorhanden ist. Innerhalb der Schweiz können das Verständnis und die Praxis des Predigens je nach Region auseinandergehen. Eine Auswirkung dieser Pluralität ist das je unterschiedliche Verständnis vom «Laienprediger» im deutschen und französischen Sprachraum. In der Deutschschweiz wird der Begriff weit gefasst, es können etwa auch einmalig predigende Politikerinnen oder Literaten so bezeichnet werden. In der vom Calvinismus geprägten Romandie sind «prédicateurs laïcs» demgegenüber theologisch ausgebildete, in den Kirchen angestellte Personen. Mit der Vorgabe, eine gehaltene Predigt einzureichen, wird diese Differenz und damit auch die Frage Laien- oder «Theologen»-Predigt aufgelöst. Am Predigtpreis mitmachen kann jeder und jede mit einem Mandat zum Predigen in einer Kirchgemeinde. Gleichzeitig bedeutet dies, dass mit der Predigt der biblische Text und dessen Übertragung ins Heute im Zentrum steht, unabhängig davon, ob ein Laie oder eine ordinierte Pfarrerin sie verantwortet.

Von der Jury hängt es ab

Eine klug zusammengesetzte Jury ist das A und O für das Gelingen: Die Jury soll beurteilen, was für die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher eine gute Predigt ist. Die Mitglieder müssen gut zusammenarbeiten können. Sie sollen Sprachkompetenz mitbringen; das trifft neben Theologinnen und Theologen auch auf Journalisten, Fernsehmoderatorinnen oder – im Zeitalter des iconic turn – auf Menschen zu, die im weitesten Sinne mit Bildern arbeiten. Die Jury soll zudem die Schweizerische Gesellschaft repräsentativ abbilden. Wenn die Kunst des Predigens einer breiten Öffentlichkeit nähergebracht werden will, muss das verkündigte Wort Gottes Menschen unterschiedlicher religiöser Bindungen ansprechen. Das gehört zur Kunst des Predigens. Die Jury wird sich mit der Frage befassen, ob es Kriterien für die Beurteilung der Predigten braucht. Die Jury des Verlags für Deutsche Wirtschaft wählt die Predigten für ihren Preis ohne jegliche Kriterien aus. Das funktioniere reibungslos, hört man aus Jurykreisen. In der engeren Auswahl sei wie bei jeder Wahl, der Eindruck, das Gefühl leitend. Für den Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund steht ein Kriterium freilich schon fest: Auch

Veranstaltungs-Tipp

Lancierungsveranstaltung des 1. Schweizer Predigtpreises Montag, 28. Oktober 2013, Markus-Kirche Bern 17.30 bis 19.30 Uhr Infos finden Sie unter www.schweizer-predigtpreis.ch

Nichttheologinnen und -theologen müssen sich über eine Predigt unterhalten können. Damit wäre im Blick auf das öffentliche Interesse am Predigen viel erreicht. <

Weiterführende Informationen

Video-Interview: 3 Fragen an die Autorin Christina Tuor-Kurth, Leiterin Institut für Theologie und Ethik https://vimeo.com/76027057


12 bulletin Nr. 2/2013

Predigt auf der Hallig Gröde, Zeichnung von Jacob Alberts aus einer Künstlermappe von 1921

– Ein Akt der Vermittlung

Was heisst predigen? «Die Predigt ist ein recht Opium für mich», gestand dereinst Liselotte von der Pfalz in einem ihrer vielen Briefe. Den Kirchenschlummer hatte sie sich zur Gewohnheit gemacht. Dabei war sie eine aufrechte und fromme Frau, die täglich in der Bibel las und, wenn sie sich unbeobachtet glaubte, aus dem Genfer Psalter sang – am Hofe Ludwigs XIV. war das mutig. Dieser stupste die neben ihm in der Messe Eingenickte – sie klagt darüber im gleichen Brief – und hörte offenbar selber gut zu. Der Abstand zwischen Hören und Tun blieb aber wohl gross. Man sieht, die Herausforderungen des Predigens sind alt und konfessionsübergreifend.

VON OTTO SCHÄFER *



14 bulletin Nr. 2/2013 Was heisst predigen?

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egen einschläfernde Predigten würde dann nichts sprechen, wenn wir sicher sein könnten, dass sich uns Gott in unseren Träumen mit der gleichen Unmittelbarkeit offenbart, wie es Jakob, Hesekiel oder Paulus geschah. Selbst wenn dem so wäre, träfe das Argument aber nicht ganz. Denn die Träume bedürfen der Deutung, schon in der Bibel selbst. Sonst bleiben sie Nachtgespinste. Joseph, der die Gesichte Pharaos so erhellend verständlich macht, bis in ganz praktische Konsequenzen hinein, leistet damit, was die gute Predigt auch zu leisten hat. In Pharaos Traum sind sieben fette und dann sieben magere Kühe zu sehen – diese Botschaft ist ernst zu nehmen; selbstverständlich ist sie nicht, aber vorgegeben. Und die Konsequenz lautet: vorausschauende Kornspeicherbewirtschaftung. Das ist in diesem Fall nicht einmal sehr anrührend, aber lebenswichtig. So ist das Deuten im Allgemeinen und das Predigen im Besonderen ein Akt der Vermittlung: Vermittlung zwischen einem vorgegebenen Zeugnis und dem gelebten Leben, mit Lebensfragen, Lebensfreude und Lebensmut, mit Lebensführung, Lebensplanung, Lebensleid und Lebensende. Einer Predigt, die nicht selbst lebendig ist, wird diese Hinführung zum Leben nicht gelingen. Sie wird entweder im Vorgegebenen hängenbleiben und es umständlich nacherzählen oder die Impulse, die aus dem Zeugnis kommen, scheinbar beruhigend und tatsächlich einschläfernd auf Bekanntes reduzieren: starre Lehre oder rigide Moral, höfliches Hofieren oder abschätziges Abkanzeln, vielleicht auch wortreiche Verlegenheit, political correctness oder schöne Sprache als Selbstzweck. Predigt als Vermittlung ist dort zentral, wo das vorgegebene Zeugnis Schrift ist. Die Schrift fixiert das Zeugnis vergangener Zeuginnen und Zeugen; sie macht dieses Zeugnis dadurch mittelbar. Sie bewahrt es und verwahrt es, als Text gibt sie es weiter, schliesst es aber auch ein in die überlieferte Form. Das Zeugnis der Schrift muss sich wieder neu ereignen – als Wort. Das ist der eigentliche Sinn der Predigt. Die Reformatoren waren allesamt vom Wort Getroffene. Durch geistliche Krisen hindurch waren sie in der Heiligen Schrift auf ein Wort gestossen, das sie anredete und ihrem Leben einen Sinn gab. Durch die Schrift hindurch hatten sie das Wort Gottes als befreiendes und gestaltendes Evangelium vernommen – für ihr

Leben und ihre Zeit. Wortverkündigung wurde fortan das herausragende Merkmal der reformatorischen Kirchen und des evangelischen Gottesdienstes. Kirche ist «creatura verbi», Geschöpf des Wortes; Pfarrpersonen haben den Titel «Verbi Divini Minister» (heute auch «Ministra»), sie sind Dienerin und Diener des göttlichen Wortes.

Schöpferisches Brüten

Die Überzeugung, dass dieses Wort sich durch den überlieferten Text hindurch erschliesst, erklärt die Bedeutung der biblischen Ursprachen in der Ausbildung evangelischer Theologinnen und Theologen. Die Aneignung des biblischen Texts ist ehrlicher, wenn seine Eigenheit und Fremdheit bewusst ist. Es gibt daher gute Gründe, das obligatorische Erlernen von Hebräisch und Griechisch beizubehalten, obwohl die klassischen Sprachen insgesamt heute weitgehend marginalisiert sind. Die Arbeit am Urtext ist ein wichtiger Moment guter Predigtvorbereitung, ein schöpferisches «Brüten» über der Schrift mit dem Ziel, in ihr das Wort zu finden und nicht – brav oder genial – an ihr vorbei. Predigen ist, wie gesagt, ein schöpferischer Akt. Die Predigt verändert uns. Sie öffnet Ohren, Augen und Herzen. Der Evangelist Lukas erzählt, wie Menschen auf dem Wege sind und wie sie dabei auf die Schrift hören, die Schrift als Auslegung und letztlich als gepredigtes Wort an sich heranlassen und zum Glauben kommen (Emmausjünger, Lk 24; der äthiopische Eunuch, Apg 8). Predigen heisst, sich mit den Hörenden auf einen Weg begeben und das Wort als verändernde Kraft erfahren und weitergeben. Das kann und sollte gemeindebezogen geschehen: als Predigtvorbereitung und Predigtnachgespräch in gemeinschaftlichem Rahmen. Für die Predigt als Rede mit verwandelnder Kraft gibt es grossartige Beispiele schon in der Antike. «Lieblich ist der Frühling», schwärmt der grosse griechische Kirchenvater Johannes Chrysostomus im ersten Satz seiner Fastenpredigten über die Genesis. In Gedanken entführt er seine Gemeinde in Landschaften voller Blumen und auf die nach den Winterstürmen nun ruhige See, in der die Schiffe von Delphinen umspielt werden. Noch lieblicher aber ist die Fastenzeit, der Frühling der Seele, fährt er dann fort, in der uns eine Blumenkrone von geistlicher Gnade verheissen ist und die Stürme der Leidenschaften

– Predigen heisst, sich mit den Hörenden auf einen Weg begeben ...


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von heiterem Gleichmut abgelöst werden. In einer ganz ungezwungenen, liebenswürdigen, aber auch sehr klaren und zielstrebigen Art holt dieser grosse Prediger des 4. Jahrhunderts seine Zuhörenden dort ab, wo sie sind, und bringt sie dorthin, wo er sie innerlich weiterbringt. Viel später, in seiner 12. Ansprache, geht er darauf ein, was die Predigt bewirkt, sobald die Menschen die Kirche verlassen und nach Hause gehen. In eindrucksvollen Sätzen, die weh tun, aber nicht verbittern, schärft er ihr Gewissen mit einem Plädoyer für die vielen Armen, die im Konstantinopel des späten Altertums ihren Weg säumen. Politische Predigt? Ja, auch, Predigt für die Polis, für das Gemeinwesen und den Alltag. «Goldmund» bedeutet der Beiname Chrysostomus. Noch heute lässt sich von diesem Kollegen viel lernen. Wenn nun die Predigt auch das Gemeinwesen einbezieht, über die Gemeinde und die Kirche hinaus, wie ist es dann umgekehrt? Wird die Predigt wahrgenommen auch als Teil öffentlicher Kultur, als Wortkunst, als eine besondere Form von Literatur? Dafür sollten wir uns einsetzen, so wahr Kirche überhaupt das öffentliche Leben mitprägt und mitträgt. Es sind ja nicht nur die Pfarrerschriftsteller, die von der literaturschaffenden Kraft der Predigt Zeugnis ablegen – von Jeremias Gotthelf bis Kurt Marti. Es gibt Predigtstücke bei ganz nichtkirchlichen Autoren, in der Symphonie pastorale von André Gide, aber auch bei jungen Zeitgenossen (z. B. die Betrachtungen zum 2. Thessalonicherbrief in Estive von Blaise Hofmann). Wie der Kulturgeograph Emil Egli gezeigt hat, ist ein bedeutender Teil der geologischen, paleontologischen und landschaftsgeographischen Literatur der Schweiz im 19. Jahrhundert vom Stil der reformierten Kanzelrede bestimmt: die Predigt strahlt aus in Bereiche, die ihr fern zu liegen scheinen, und diese Prägekraft, über die Kirche hinaus, ist ihr weiterhin zu wünschen. <

* OTTO SCHÄFER ist Beauftragter für Theologie und Ethik im Kirchenbund


16 bulletin Nr. 2/2013

– Kirche und Tourismus

Gute Ideen teilen: eine Plattform für christliche Projekte Im Urlaub sind Menschen offen für Sinnfragen, besuchen die Kirchen an ihrem Ferienort und interessieren sich vermehrt für kirchliche Angebote. Viele Kirchgemeinden bieten interessante Projekte an der Schnittstelle von Kirche und Tourismus an, die diesem Interesse begegnen. Schade, dass die dazu bestehenden Ideen nicht alle realisiert werden können, schade aber auch, dass die Ideen schnell wieder in Vergessenheit geraten.

VON BARBARA GRASS *

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us diesem Mangel entstand in der Kommission Kirche und Tourismus des Kirchenbundes die Idee einer Plattform zum Ideenaustausch: die «Ideenplattform für kirchliche Projekte in Tourismusgebieten» entstand auf der Internetseite des Kirchenbundes. Dort sind heute mehr als 25 Ideen publiziert. Idee ist «zwei verschiedene Zielgruppen zu adressieren.» Einerseits sollen zum Beispiel Pfarrpersonen fündig werden, die in ihrer Gemeinde mit touristischen Angeboten Feriengäste ansprechen möchten. Zu bereits realisierten Ideen sind die wichtigsten Eckdaten wie Zielgruppen, Nutzen, Vorgehen, Chancen und Risiken zusammengestellt. Zudem wird zu jeder Idee eine Kontaktstelle angegeben, bei der weitere Details erfragt werden können. Ideen können übernommen und weiterentwickelt werden. Andererseits sollen diejenigen, die bereits Projekte erfolgreich realisiert haben, diese publizieren können.

Schliesslich ist das Teilen der christlichen Botschaft Kernaufgabe der Kirche. Denselben Gedanken verfolgt auch die Plattform «www.geistreich.eu» der Evangelischen Kirche in Deutschland EKD. Geistreich verbindet Kirchgemeinden in ganz Europa: eine Ideenplattform mit vielen Tausend Praxisbeispielen aus verschiedenen Ländern und Kontexten, so vielfältig wie die evangelischen Kirchen selbst. Der Kirchenbund ging mit geistreich.eu eine doppelte Partnerschaft ein. So sorgten die Schweizer Protestanten für die französische Übersetzung der Plattform und es bot sich an, die bestehenden Ideen von der Internetseite des Kirchenbundes auf die Plattform von geistreich.eu zu transferieren. Eine Win-Win-Situation, sind sich alle Beteiligten einig. Mit der Ideenplattform von «geistreich» wird ein Vielfaches der bisherigen Nutzer adressiert. Dies kommt sowohl denjenigen zugute, die nach Ideen suchen, als auch


Silvan Meier

Zeit haben, nachdenken, Ruhe geniessen – gerade im Urlaub werden Kirchen gerne besucht.

denen, die sie publizieren. So bestätigt der Präsident der Kommission Kirche und Tourismus Thomas Schweizer, dass er fast wöchentlich Anfragen zu der von ihm publizierten «Ausbildung zum Pilgerbegleiter» bekommt, seit die Idee auf geistreich.eu aufgeschaltet wurde. Und diejenigen, die sich durch bereits realisierte Ideen inspirieren lassen wollen, haben eine ungleich grössere Auswahl an Ideen. Zudem beschränkt sich die Ideensammlung von «geistreich» nicht auf das Gebiet «Kirche und Tourismus» sondern adressiert alle Bereiche kirchlichen Lebens. <

* BARBARA GRASS Fachstelle Kirche im Tourismus, Evangelische Landeskirche Graubünden

Kirche und Tourismus verbinden Die «Kommission Kirche und Tourismus» beobachtet Entwicklungen im Freizeit- und Tourismusbereich und reflektiert deren Bedeutung für die reformierten Kirchen der Schweiz. Sie bringt christliche und ethische Werte in die Arbeitsprozesse der Freizeitindustrie ein. Sie setzt sich aus Vertrern der Tourismusorganisationen und Vertretern der reformierten Kirchen aus der ganzen Schweiz zusammen. Sowohl die Ideenplattform als auch das Projekt «Verlässlich geöffnete Kirchentüren» wurden durch die Kommission «Kirche und Tourismus» initiiert. Weitere Informationen unter www.kirchenbund.ch/de/fonds-und-kommissionen/ kommission-kirche-und-tourismus


Am Anfang war das Wort

Glauben, denken, handeln

Wer glaubt, ist frei

Alles ist Gnade

Zur Freiheit aufgerufen

Gott glaubt an dich: Du bist frei!

Stimmen Sie ab und wählen Sie Ihr Lieblingsmotto unter: www.sek.ch/de/reformationsmotto


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– 500-Jahrfeier

Die «Marke» Reformation Es ist allgemein bekannt: Die Reformation hat einen beträchtlichen Einfluss auf die Geschichte, die Kultur und die politische Struktur der Schweiz. Sie hat dort ebenso prägende Spuren hinterlassen wie in vielen anderen Ländern Europas und den Vereinigten Staaten. Ist mit dieser Erkenntnis die Botschaft für 2017 schon gefunden?

VON SERGE FORNEROD *

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as wollen wir mit dem Reformationsjubiläum eigentlich feiern? Das Jahr 2017 ist schliesslich mit keinem Ereignis der Reformation in der Schweiz verknüpft. Es ist ein symbolisches Datum für die gesamte protestantische Welt. Zwingli kam 1519 nach Zürich, doch die offizielle Annahme der Reformation fand dort erst 1523 statt. Weitere Städte folgten, bis sich 1536 auch Genf und Lausanne anschlossen. Die 500-Jahrfeier der Reformation vorbereiten bedeutet für den Kirchenbund also, sich auf einen Prozess einzustellen, der mehr als ein Jahrzehnt in Anspruch nimmt. Unsere Arbeit beginnt mit der Entwicklung eines Kommunikationskonzeptes. Die Reformationsgeschichte der einzelnen Kantone soll gewürdigt werden – vor allem aber geht es darum, sie unter einem gemeinsamen Hut, einer gemeinsamen Marke, einer sichtbaren gemeinsamen Identität zusammenzuführen. Die «Marke» Reformation, um die es uns an erster Stelle gehen muss, besteht nicht im Aufzeigen der historischen und wirkungsgeschichtlichen Spuren der Reformation in der Schweiz – so interessant und nützlich das in unserer heutigen kurzlebigen Gesellschaft und entwurzelten Kultur auch sein mag. Es geht um das Produkt, um die Marke «500 Jahre Reformation». Was haben wir zu sagen? Wie lautet unsere Botschaft? Unser Werbeslogan sozusagen? Der Kirchenbund hat den Ball ins Rollen gebracht. Sie und alle Interessierten haben die Gelegenheit,

auf www.sek.ch/de/reformationsmotto mitzubestimmen, welches von den sechs aufgeführten Motti (siehe links) in den kommenden Jahren jede Kommunikation, jedes Treffen und jedes Dokument unserer Kirchen zur Vorbereitung auf «500 Jahre Reformation» begleiten soll. Dieses Motto wird viele Jahre auf Plakaten, Websites, Büchern, Reiseprospekten usw. eingesetzt. Es soll in wenigen Worten den Kern dessen auf den Punkt bringen, was die Reformation vor 500 Jahren angestossen hat und was auch heute noch Gültigkeit hat und relevant ist. Die Reformatoren wollten keine Kirche gründen, ebenso wenig wollten sie sich selbst in den Vordergrund spielen. Sie wollten das Feuer des Evangeliums für alle Gläubigen wiederentdecken, das zur damaligen Zeit unter einer dicken Staubschicht aus Vorschriften, Heiligen, Pflichten und Zwängen verschüttet war. Sie wollten den Generalschlüssel, den Mastercode, zur biblischen Botschaft finden. Wir müssen uns heute an derselben Aufgabe versuchen – unter den für uns geltenden Bedingungen: Gemeindeleben, Freizeitund Konsumgesellschaft, neue Medien und globales Dorf, konfessioneller und religiöser Pluralismus, Individualismus und Säkularisierung. <

* SERGE FORNEROD ist Projektleiter des Kirchenbundes für das Reformationsubiläum


20 bulletin Nr. 2/2013

– Ruhe schöpfen

Offene Kirchentüren zu gastfreundlichen Kirchenräumen Die circa 1200 Kirchgemeinden der Schweiz sind «stein-reich» an Gebäuden – mit einem oder mehreren Versammlungsorten der Christenheit sind sie «offen» für Menschen. Einige der evangelischen Kirchen sind dies wortwörtlich auch werktags. In Deutschland gibt es dazu schon länger Initiativen, die sich dann in einzelnen Landeskirchen zu Projekten formten und nun im Rahmen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eine feste Grösse bei «Kirche in Freizeit und Tourismus» geworden sind und sich z. B. in Bayern grosser Beliebtheit erfreuen.

VON PFARRER MICHAEL LANDWEHR *

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uch in der Schweiz gibt es vereinzelte Aktivitäten, sich dieses Themas anzunehmen, so z. B. in der St. Galler Kirche, aber auch anderenorts. Das Thema spricht an. Warum nur sonntags offen? Offensichtlich gibt es bei Menschen das Bedürfnis, ein Kirchengebäude ohne gottesdienstliche Handlungen aufsuchen zu können. Von Anfang an hat die Evangelische Kirchgemeinde in Samedan das Projekt der verlässlich geöffneten Kirchentüren der Kommission «Kirche und Tourismus» des Kirchenbundes mitgetragen. Kein Wunder, wurde es doch vom hiesigen Ortspfarrer Michael Landwehr für die Kirchen in der Schweiz initiiert. Als jemand, der sich schwerpunktmässig immer schon der Schnittmenge von touristischen und kirchlichen Fragestellungen und Aufgabenfeldern verpflichtet gefühlt

und dort erhebliches Potential für beide Leistungsträger in der Region gesehen hat, lag es gewissermassen auf der Hand, das Thema der Öffnung von Kirchengebäuden auch ausserhalb gottesdienstlicher und kultureller Anlässe für die Schweiz fruchtbar zu machen.

… nicht nur sonntags um 10 Uhr

«Die Idee aus Deutschland zu importieren, war eines; das Projekt – trotz auch hiesigem Bedürfnis – aber hier so zu adaptieren und zu implementieren, ein anderes», betont denn auch der engagierte Pfarrer aus dem Engadin. «Da braucht es auf ganz verschiedenen Ebenen viel Überzeugungsarbeit, um Entscheidungsträger in den Gemeinden dafür empfänglich zu machen, die eben bisweilen Bedenkenträger sind», mahnt Landwehr weiter.


Michael Landwehr

Offene T체ren bei der Kirche in Samedan: Zahlreiche Eintr채ge im G채stebuch belegen, dass das Angebot rege genutzt wird und Anklang findet.


22 bulletin Nr. 2/2013 Ruhe schöpfen Man solle sich davon aber nicht entmutigen lassen und mit allen das Gespräch vor Ort suchen, die dabei involviert sind: Kirchenvorstände, Messner, Organistinnen, Pfarrer, Sozialdiakone, Sekretärinnen, Kurvereinsmitglieder, Tourismus-Infostellenberaterinnen. Die Publikation «Verlässlich geöffnet», die dazu unter seiner Federführung beim Kirchenbund entstanden ist, lädt ansprechend dazu ein, sich dieses Themas anzunehmen, indem sie inspiriert und informiert, wie es gehen kann und was man bedenken sollte. Neben der Möglichkeit, diese Broschüre beim Kirchenbund zu bestellen oder auf der Homepage (www.kirche-tourismus.ch) abzurufen, bietet die Kommission in Person von Pfarrer Landwehr auch die Möglichkeit an, interessierte Kirchgemeinden bei diesem Prozess ein bisschen zu begleiten. Der fruchtbare Erfolg gibt ihm zweifellos recht: «Mittlerweile sind schon viele Kirchen in der Schweiz auch auf reformierter Seite offen. Wir geben damit auch als Kirche in der Region eine Visitenkarte ab oder ergänzen diese für ein positiv besetztes Bild von Kirche, das sich eben nicht nur auf «sonntags 10 Uhr» reduzieren lässt, sondern gastfreundschaftlich-ganzheitlich den Menschen in den Blick nimmt», meint Landwehr weiter. «Wir sind so nahe bei Gott und nahe bei den Menschen.» Gemäss Landwehr suchen gerade in der Tourismusregion des Engadins und speziell der Zentrumsgemeinde Samedan im Oberengadin viele Menschen den Kirchenraum der Dorfkirche auf. «Wir haben erst bescheiden mit einem Holzschlüssel-Schild angefangen, das besagt, man könne den Kirchenschlüssel beim Blumenladen vis-a-vis abholen. Dann haben wir umgestellt auf eine automatische Schliessanlage. Diese wurde möglich, weil der Prozess, der dahintersteht, überzeugte.» In zahlreichen Begegnungen mit Feriengästen wie Einheimischen erfährt Pfarrer Landwehr die durchwegs positive Reaktion dieser Öffnung. «Wo Kirchen erkennbar offen sind, kommen Menschen jeden Alters und gönnen sich eine Auszeit in Alltag oder Freizeit. Und manchmal sind es unter der Woche mehr Besucher als am Sonntagmorgen», schmunzelt er. In der Broschüre heisst es denn auch: «Ob Einheimische, zufällige Besucherinnen, Kunstinteressierte, Menschen in schwierigen Lebenssituationen, Pilgernde oder Touristen – Kirchen sprechen zu Menschen unabhängig davon, ob und wie jemand mit Kirche und

Glauben verbunden ist. Die von der Kirchgemeinde geprägte und doch für alle offene und ungezwungene Atmosphäre ist ihr «Gottesdienst» im Alltag. Die Ausstrahlung der Kirchenräume wird als wohltuender Kontrapunkt inmitten einer hektisch-schnelllebigen Welt geschätzt. Kirchen sind Predigt in Glas, Holz, Metall und Stein. Sie laden zur Begegnung mit Gott ein und regen zum Nachdenken an. Sie sind Lebensräume, nicht Museen. Entdecken wir sie als Orte lebendig-vielfältiger Spiritualität und Begegnung – auch werktags.» Die Menschen erzählen ihm von der wohltuenden Atmosphäre, der Ruhe und den Gedanken, die sie auf ihrem Lebensweg – angeregt durch das Gebäude und den Kirchenraum und ihre Erlebnisse darin – bekommen, wie es sie weiter begleitet in ihrem Leben. Manch schöne Eintragung ist im ausliegenden Gästebuch zu lesen: «Da wird von Gebetsanliegen erzählt oder von Dank für erfolgte Heilung gesprochen oder einfach die Schönheit der Kirche oder die Ruhe in dieser gelobt.» Durch so ein Gästebuch und weiteren Auslagen zum Lesen, Gemeindeinfos oder Gadgets zum Mitnehmen – Schokolade mit einem Bibelvers, Schmetterlinge zum Ausmalen nicht nur für Kinder, einen Beutel Tee mit einer Grusskarte oder auch die Herzkarabiner – bekommt die geöffnete Kirche für den eintretenden Gast eine persönliche Note, profiliert sich die Kirchgemeinde und macht ihr Image erkennbar, erlebbar und erfahrbar. «Ein Angebot, dass man nutzen kann, aber nicht muss. Kirche der Flaneure, Kirche am Weg und als Weggemeinschaft – soweit man eben will, das ist mir wichtig», sagt Landwehr und schliesst mit einem Ausblick: «Gerade sind die Überlegungen für einen schriftlichen Kirchenführer bei uns angelaufen, der auch die Gemeinde, ihr Profil und ihre Angebote erfrischend darstellt. Oder dazu doch lieber ein internetbasiertes, audiovisuelles Medium benutzen? Oder vielleicht noch lieber eine attraktive Kirchenführerin ausbilden?» Der Möglichkeiten gibt es viele. Vielleicht machen ja auch andere Kirchgemeinden ihre Kirchentüren verlässlich auf. <

– Kirchen sind Predigt in Glas, Holz, Metall und Stein. Sie laden zur Begegnung mit Gott ein und regen zum Nachdenken an.

* MICHAEL LANDWEHR ist Pfarrer in Samedan und Mitinitiator der Broschüre «Verlässlich geöffnet», erhältlich unter www.kirche-tourismus.ch


Michael Landwehr


24 bulletin Nr. 2/2013

– Verfassungsrevision

Vom Kirchenbund zur Kirchengemeinschaft Die Kirchen des Kirchenbundes wollen ihr Bündnis stärken und das Gemeinsame verbindlicher gestalten.

VON FELIX FREY *

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ie Kirchen des Kirchenbundes haben beschlossen, ihr gemeinsames Verständnis von Kirche neu zu definieren. Seit mehreren Jahren führen sie deshalb einen intensiven Dialog über ihre Zusammenarbeit und ein Handeln in verbindlicherer Form. Ort der Reflexion ist der Schweizerische Evangelische Kirchenbund, bis jetzt ein privatrechtlicher Verein, dem alle evangelischen Kantonalkirchen, die Methodistische Kirche und die Evangelische Freikirche in Genf angehören. Als Ziel der Gespräche haben sich die Kirchen vorgenommen, den Kirchenbund mit einer neuen Verfassung einzukleiden: Es soll diejenige Verfassung gewählt werden, die den Aufbruch in eine gemeinsame Zukunft am besten vorbereitet.

Wandel der Zeit

Die bisherige Verfassung von 1950 datiert aus der Zeit unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg. Seither hat sich die Gesellschaft stark verändert: Mit der Pluralisierung der Lebensformen, der Individualisierung und einem stärkeren Drang zur Selbstverwirklichung hat die Kirche heute nicht mehr die Stellung und Aufmerksamkeit, die sie damals hatte. Kirche wird auch in den Massenmedien anders wahrgenommen; sie hat keine selbstverständliche moralische Autorität mehr. Das Neue, Sensationelle und Aufregende zählt. Noch steht die Kirche im Dorf. Aber die Zeichen der Zeit sind zu erkennen und es drängt, dass die Mitgliedkirchen eine gemeinsame Antwort finden, wie den Folgen


trickbuero.ch

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Stärkung der Gemeinschaft und Austausch unter dem Kirchenvolk am «Tag der Kirche»

des gesellschaftlichen Wandels in einer veränderten Welt zu begegnen sei.

Entwurf zu einer Verfassung der Evangelischen Kirche in der Schweiz

Ende Mai 2013 ging der Entwurf einer neuen Verfassung in die Vernehmlassung. Es wird eine neue Synode vorgeschlagen – für die Stärkung der Einheit unter den evangelischen Kirchen und Glaubensgemeinschaften. Weiter soll die Wirksamkeit der evangelischen Kirche in der Schweiz erhöht werden: Der Rat, der sie auf nationaler Ebene vertritt, ist dafür kollegial verantwortlich. Hinzu tritt neu in persönlicher Verantwortung die Präsidentin oder der Präsident des Rates. Ihre

oder seine Aufgabe ist es, die Sichtbarkeit der evangelischen Kirche in der Schweiz zu verbessern. Alle drei Glieder zusammen, also die Synode, der Rat und die Ratspräsidentin oder der Ratspräsident, bilden gemeinsam die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in der Schweiz (EKS).

Kirche und Verein

Laut bisheriger «Verfassung» ist der Kirchenbund ein Verein nach Privatrecht. Die noch geltenden Bestimmungen haben somit den Charakter eines Vereinsstatuts, das vorwiegend zwei Zwecke vorsieht: Erstens die Interessenwahrung für die Mitgliederkirchen, zweitens die Stärkung des Protestantismus in der Schweiz. Auch alle


26 bulletin Nr. 2/2013 Verfassungsrevision Aspekte des gemeinsamen Kirche-Seins werden bisher in den Vereinsstatuten verhandelt. Neu sollen die evangelischen Kantonalkirchen nun eine Verfassung beschließen, die über den bisherigen Verein herauswächst. Sie beschließen dies auf kirchenrechtlicher Grundlage und bekennen sich zu einer Kirchengemeinschaft. Erstmals erhält die evangelische Kirche somit auf nationaler Ebene eine Kirchenverfassung, der diese Bezeichnung gebührt. Und neu werden die Leitungsglieder der Evangelischen Kirche in der Schweiz ekklesiologisch bestimmt: Die Synode verantwortet die Einheit der Kirche, der Rat die Wirksamkeit, die Ratspräsidentin oder der Ratspräsident die Sichtbarkeit. Der bisherige Verein wird zwar weitergeführt – neu aber unter dem Namen «Verein Evangelische Kirche in der Schweiz» (Verein EKS). Seine Zuständigkeit beschränkt sich auf die Finanzierung Kirche und die Festlegung der Mitgliedsbeiträge. Die Kirche und der Verein EKS bleiben über ein gemeinsames Organ verbunden: Der Rat der Kirche (EKS) ist der Vorstand des Vereins (Verein EKS). Kirche und Verein werden somit in Personalunion geführt.

Auf Ebene der Kantone sucht die EKS die Mitte der evangelischen Kantonalkirchen: Je stärker die Synode, je reger der Dialog, desto mehr rückt die EKS in den Mittelpunkt. Zudem ist die EKS Kirche, eine Kirche auf Bundesebene. Anders zwar als die Kantonalkirche, die im eigenen Territorium mit seinem politischen und kulturellen Klima gewachsen ist und weiter wächst und die im Laufe der Geschichte zu eigenen Antworten fand und in der Gegenwart eigene Antworten finden muss. Aber als Bundeskirche ist die EKS ebenso Kirche, ohne Territorium zwar, aber genauso in einem spezifischen Klima befangen: Auf Bundesebene machen «das Wetter» die Erwartungen der Gesellschaft, die Aufmerksamkeit der Medien, die Eigenheiten des politischen Prozesses und die Dynamik der Ereignisse weltweit. Von einer Kirche auf Bundesebene wird verlangt, dass sie schnell reagiert, will sie wahrgenommen werden, dass sie mit einer Stimme spricht, will sie ernst genommen werden und dass sie Position bezieht, will sie als verlässlich gelten. Zudem hat eine Kirche auf Bundesebene aufmerksam das Geschehen zu verfolgen und den Überblick zu wahren, will sie in ihrer Pflicht als Wächterin nicht nachlassen. Somit will die EKS zugleich eigene Kirche auf Bundesebene wie auch Ort der Mitgliedkirchen sein. Im Idealfall befindet sich dieser Ort genau in der Mitte aller evangelischen Kirchen, Glaubensgemeinschaften und Kommunitäten. Wir hoffen, dass mit dieser neuen Verfassung einer Evangelischen Kirche in der Schweiz die evangelische Stimme deutlicher wird. Wir wünschen den evangelischen Kirchen, Glaubensgemeinschaften und Kommunitäten damit den bestmöglichen Start in eine gemeinsame Zukunft. <

– Von einer Kirche auf Bundesebene wird verlangt, dass sie mit einer Stimme spricht, will sie ernst genommen werden.

Selbstverständnis der Evangelischen Kirche in der Schweiz

Die EKS soll mehr sein als der kleinste gemeinsame Nenner der evangelischen Kantonalkirchen. Die EKS versteht sich aber weder als Speerspitze des Protestantismus, noch als dessen exakter Durchschnitt.

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Unter www.kirchenbund.ch/ de/verfassungsrevision sind die kommentierte Fassung der Verfassungsrevision sowie weiteres Infomaterial und ein Film verfügbar.


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Das Wichtigste aus dem Verfassungsentwurf kurz erklärt. Tag der Kirche

Die Legitimation des Kirchenbundes definieren.

Neu wird alle zwei Jahre der Tag der Kirche gefeiert. Er findet zeitgleich mit der Synode statt und soll Menschen zusammenführen, die nach dem christlichen Glauben fragen. Zudem wird ein Ort geschaffen, an dem sich das Kirchenvolk zu gesellschaftlichen Fragen äußern und an der Gestaltung der Strategien der Synode beteiligen kann.

Die neue Verfassung will klar regeln, mit welcher Legitimation der Kirchenbund für seine Mitgliedkirchen spricht. Sie will Aufgaben und Kompetenzen verbindlich definieren und Voraussetzungen schaffen, damit der Kirchenbund gegenüber Bundesbehörden, nationalen Institutionen und internationalen Organisationen weiterhin ein verlässlicher Partner sein kann.

Vier Hauptziele

Die Verfassung auf eine kirchen­ rechtliche Grundlage stellen.

Die Gemeinschaft der Kirchen stärken.

Die geltende Verfassung ist rechtlich gesehen ein Vereinsstatut, das einerseits die vereinsrechtlichen Angelegenheiten des Kirchenbundes regelt, andererseits aber alle Fragen des gemeinsamen Kirche-Seins enthält. Die neue Verfassung will die beiden Bereiche entflechten und für die Evangelische Kirche in der Schweiz eine klare kirchenrechtliche Grundlage schaffen. Die vereinsrechtlichen Angelegenheiten wiederum werden in einem separaten Statut geregelt.

Keine Kirche lebt nur für sich, sie ist immer Teil eines größeren Ganzen. Die neue Verfassung will einen verbindlichen Rahmen schaffen, um das Gemeinschaftsbewusstsein der evangelischen Kirchen zu stärken und Orte für gemeinsames Nachdenken und Handeln zu schaffen. Die Botschaft besser erklären. Von den Mitgliedkirchen wird zunehmend verlangt, dass sie sich selbst und ihre Botschaft der Gesellschaft erklären. Die neue Verfassung will dazu beitragen, dass wir vermehrt zu einer gemeinsamen Sprache finden und unseren Anliegen in der Gesellschaft Gehör verschaffen.

Kirchenrecht Die Kirche EKS soll auf Kirchenrecht gründen. Das Kirchenrecht kennt eigene Begriffe, die nicht immer mit den allgemeinen Rechtsbegriffen übereinstimmen. Kirche ist Glaubensgemeinde und unterscheidet sich von allen anderen menschlichen Gemeinschaften indem sie ihr Dasein dem göttlichen

Erwählungswillen verdankt: Ein Recht der Kirche hat «seinen Grund und seine Grenze nur dort, wo … die Kirche selber gründet und begrenzt wird – in der Heiligen Schrift.» «Kirchenrecht kann es nur geben in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche von der Gerechtigkeit und vom Gesetz Gottes, von der Rechtfertigung durch den Glauben und von der Herrschaft Jesu Christi über die Welt».

Neues Selbstverständnis Die neue Verfassung soll mehr sein als ein Organisationsstatut, welches Rechtsform, Organe und die Mitgliedschaft regelt. Sie soll Aussagen zu Wesen und Auftrag der Kirche machen, und die verfasste Kirche in einen theologischen Kontext stellen. Sie hat programmatischen Charakter. Dies entspricht moderner kirchlicher Verfassungsgebung.

Kirche bewegen Der Kirchenbund zeigt auf seiner Website den Film «Kirche bewegen»- in der Hauptrolle eine Pfarrerin, die in der neu geschaffenen Synode und in ihrer Kirchgemeinde ungeahntes Potenzial entdeckt. Der Film erzählt in zwei Minuten eine mögliche Geschichte zur neuen Verfassung/eine Geschichte, die mit der neuen Verfassung möglich wird.


28 bulletin Nr. 2/2013

Podium im Plenumssaal: In der Mitte der ehemalige KEK-Präsident Metropolit Emmanuel von Frankreich; rechts davon Generalsekretär Pfr. Dr. Guy Liagre (Belgien)

– Was zögerst du noch?

Vollversammlung der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) in Budapest «Was zögerst du noch?» Dieses Bibelzitat (Apg. 22, 14–16), einst an Paulus in Damaskus gerichtet, hatte die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) als Leitmotiv gewählt für ihre Vollversammlung in Budapest vom 3.– 8. Juli 2013. Die Delegierten der Mitgliedskirchen aus ganz Europa fanden sich ein, um über die KEK und ihren Auftrag in einem Europa im Umbruch Klarheit zu erhalten. Dabei ging es diesmal vor allem um eine neue Verfassung.

VON ESTHER SUTER *

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ine sechsköpfige Delegation des Kirchenbundes, mit Vizepräsidentin Pfarrerin Kristin Rossier als Delegationsleiterin, verfolgte die Vollversammlung mit 470 Teilnehmenden. Der Kirchenbund als Gründungsmitglied der KEK unterhält seit 1959 vielfältige Beziehungen, unter anderem als Mitglied des Zentralausschusses und des Präsidiums. Pfarrer Serge Fornerod, Leiter Aussenbeziehungen des Kirchenbundes, moderiert die Kommission «Kirche und Gesellschaft», innerhalb dieser Kommission ist der Sankt-Galler Pfarrer


Peter Kenny


30 bulletin Nr. 2/2013 Vollversammlung der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) in Budapest

Schweizer Delegierte im anregenden Gespräch: v. l. n. r. Daniel Schmid Holz, Kristin Rossier, Thomas Gottschall

Dr. Daniel Schmid Holz Mitglied der Arbeitsgruppe «Bildung und Gesellschaft». Eine andere Delegierte, die Genfer Kirchenratspräsidentin Charlotte Kuffer, hatte seit der Vollversammlung in Lyon 2009 in der Revisionsarbeitsgruppe an einer neuen KEK-Verfassung mitgearbeitet. Sie war in den Zentralausschuss auf den freigewordenen Sitz des früheren Kirchenbundspräsidenten Thomas Wipf

gewählt worden. Neben der Jugenddelegierten Annina Hirsbrunner nahm auch der Bündner Kirchenrat Pfarrer Thomas Gottschall teil.

KEK als Brückenbauer

Die KEK wurde auf dem Hintergrund des Kalten Krieges 1959 ins Leben gerufen, um auf ökumenischer

Austausch unter Protestanten, Anglikanern, Altkatholiken und Orthodoxen – die Voll­ versammlung der KEK.


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Jugenddelegierte (YWCA) Nora Bandixen (links) im Gespräch mit der Jugend­ delegierten des Kirchenbundes Annina Hirsbrunner.

Ebene die Verbindungen zwischen Kirchen auf beiden Seiten des Eisernen Vorhangs aufrecht zu erhalten. Als die KEK im Jahr 2009 an der Vollversammlung in Lyon ihr 50-jähriges Bestehen feierte, war eine wichtige Zielsetzung seit ihrer Gründung erfüllt: Es gelang, die Brückenfunktion zwischen Kirchen in Ost und West zu vertiefen. Insofern trug sie erheblich zur Wende 1989 bei. Die drei Europäischen Ökumenischen Versammlungen von Basel (1989), Graz (1997) und Sibiu (2007) fanden in Zusammenarbeit mit dem Partner der KEK, dem Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) statt. Der Präsident der CCEE, der katholische Primas Ungarns Kardinal Péter Erdö, betonte denn auch im Eröffnungsgottesdienst in Budapest die konstruktiven Beziehungen zur KEK und hob die «strategische Bedeutung» der Vollversammlung im Blick auf eine gemeinsame Zukunft der beiden Organisationen hervor. Heute umfasst die KEK 126 orthodoxe, protestantische, anglikanische und christkatholische sowie kleinere Minderheitskirchen aus allen Ländern Europas. 40 Organisationen sind assoziierte Mitglieder.

In Budapest lag der «Uppsala-Bericht», die Empfehlungen zu einer Reform der seit 1992 geltenden Verfassung, zur Abstimmung vor: Die neue Verfassung soll der KEK ermöglichen, ihrem vielseitigen Auftrag in Europa gezielter nachzukommen und ihre Stimme als Zeugnis christlicher Kirchen in die europäischen Entscheidungsprozesse einzubringen. Die Europäische Union garantiert mit Artikel 17 ihres Lissabon-Vertrags den Dialog mit den Religionen, Kirchen, Bekenntnisgemeinschaften und der Zivilgesellschaft. Das KEK-Büro in Strassburg, das Beziehungen zum Europarat unterhält, wird weiterhin beibehalten, während der ehemalige Hauptsitz von Genf baldmöglichst nach Brüssel verlegt und mit den dortigen Büros der KEK vereint wird.

– Die KEK wurde auf dem Hintergrund des Kalten Krieges 1959 ins Leben gerufen.

Quotenregelung abgeschafft

Kompromisse mussten geschlossen werden. So verfehlte zum Beispiel eine seit über zwanzig Jahren bestehende Quotenregelung knapp die Mehrheit. Sie hatte ein Gleichgewicht für Gender und Jugendliche im Zentralausschuss garantiert. Ebenfalls verlieren assoziierte


32 bulletin Nr. 2/2013 Vollversammlung der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) in Budapest Organisationen mit der neuen Verfassung ihren Beobachterstatus, wovon mehrere Jugend- und Frauenorganisationen betroffen sind. Die Abschaffung des Beobachterstatus für Partnerorganisationen und der Quote für Jugendliche und Frauen ist jedoch «eher Etikettenwechsel als grundlegende Änderung», so Serge Fornerod. Die Quoten würden auf der Ebene der Zusammensetzung des neuen Rates genauestens beachtet. Eine Delegierte, welche sich gegen die Abschaffung gewehrt hatte, lobte denn nachträglich auch die Ausgewogenheit für die verschiedenen Minderheiten im neuen Rat.

Die KEK – eine gesamteuropäische Plattform

«Die reformierte Stimme aus der Schweiz soll auch in Brüssel gehört werden, wenn es zum Beispiel um Fragen wie Menschenrechte oder ethische Urteilsfindung geht», so Kristin Rossier zur Bedeutung der KEK für den Kirchenbund. Für Serge Fornerod bot die KEK vor der Wende eine der seltenen Möglichkeiten, Beziehungen mit Kirchen des Ostens, wie zum Beispiel der Orthodoxen Kirche, zu pflegen. «Auch heute bleibt die KEK als kontinentale Organisation die einzige gesamteuropäische Plattform zwischen Protestanten, Anglikanern, Altkatholiken und Orthodoxen. Sie versammelt die Mitgliedskirchen des Weltkirchenrates und ist Partnerin der CCEE. Sie führt die Kirchen und protestantischen sozial-ethischen Netzwerke zusammen, welche die Arbeit der Europäischen Kommission begleiteten.» Nach der Annahme der neuen Verfassung sei es Aufgabe des am 8. Juli gewählten neuen Rates der KEK, deren Strategie festzulegen. Es sei wünschenswert, mit strafferen Strukturen intensiver zusammen zu arbeiten. Denn der Eindruck überwog, dass die KEK nicht eine, sondern mehrere Strategien und ebenso viele verantwortliche Organismen hatte. Das führte zu Konfliktsituationen und Zweifel an der Nützlichkeit der KEK, erklärte Fornerod. «Die KEK hat ihre Arbeit um drei Themen gruppiert, die den meisten europäischen Kirchen gemeinsam sind: die sozial-ethische Arbeit der Beobachtung der Entwicklungen der EU, die Frage der Migration und des Asylrechts und schliesslich der Bereich der ökumenisch- theologischen Reflexion und der ökumenischen Beziehungen in Europa.» Was die Koordination der internationalen Arbeit angeht, sind die dort beteiligten Kirchen gefragt. Es seien dieselben Kirchen, die nationale Büros unterhalten und für einen Umzug der KEK von Genf nach Brüssel votiert haben. «Es gilt

ein neues Gleichgewicht zu finden zwischen bilateralen und multilateralen Beziehungen gegenüber der EU. Aber die EU oder der Europäische Rat wissen bei ihren Ansprechpartnern genau zu unterscheiden zwischen nationalen und europäischen Interessen. Das ist ihr Brot seit 40 Jahren», so Fornerod. <

* ESTHER SUTER ist Theologin und Fachjournalistin BR SFJ/ASJ


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– Kommentar

Näher an der Lebenswirklichkeit der Kirchen Der Kirchenbund freut sich über das Ergebnis der Vollversammlung der Konferenz Europäischer Kirchen KEK in Budapest: Die neue Verfassung ist der krönende Abschluss intensiver und jahrelanger Bemühungen. VON SERGE FORNEROD Leiter

Aussenbeziehungen beim Kirchenbund

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ereits seit vielen Jahren litt die KEK unter stockenden internen Abläufen und Koordinationsproblemen. Strukturell war sie eher eine Summe unabhängig agierender Substrukturen, denn eine einheitlich organisierte und geführte Körperschaft. Mehrere Anläufe zu einer inneren Reform waren gescheitert oder festgefahren. Schliesslich erwies sich der auf der Lyoner Versammlung 2009 vorgeschlagene Weg als richtig: Der direkte Auftrag der Vollversammlung, des höchsten Organs der KEK, sorgte für die erforderliche Dynamik bei der Umsetzung der gewünschten Veränderungen. Die Budapester Vollversammlung würdigte in diesem Jahr die Tätigkeit der Arbeitsgruppe zur Verfassungsrevision (Revision Working Group RWG) und folgte weitgehend ihren Vorschlägen. Die beiden wichtigsten Änderungen im Vergleich zum «Uppsala-Bericht» der RWG – hinsichtlich der Mitgliederzahl des Rates (20 statt 15 Mitglieder) sowie der Vertretung der orthodoxen Kirchen (mit einer im Verfassungstext garantierten Quote von 25 Prozent) – tun der neuen Logik insgesamt keinen Abbruch. Der Text bleibt schlank und strategisch. Die im Haupttext nur noch im Ansatz erwähnten operationellen Details wurden in die Ausführungsbestimmungen ver-

legt, so z. B. die angemessene Vertretung der verschiedenen Minderheiten. Die Vorschläge zu Mission und Vision wurden präzisiert, im Wesentlichen jedoch nicht verändert. Konkrete thematische Ziele wurden auf das Allernotwendigste beschränkt. Um den künftigen gesetzlichen Anforderungen in Belgien gerecht zu werden, wurde der Übergang vom schweizerischen zum belgischen Recht sorgfältig geplant. Die Bedeutung des Strassburger Büros wurde von Neuem bestätigt. Der Kirchenbund hatte die in Lyon eingereichte Motion zur Revision der Verfassung nachdrücklich unterstützt und sich anschliessend aktiv an der Arbeitsgruppe zur Verfassungsrevision beteiligt. Bei seinem Engagement im Zentralausschuss sowie in den verschiedenen Kommissionen der KEK achtete der Kirchenbund sorgfältig auf eine Abstimmung seiner Interventionen in den einzelnen Gremien, um in Einvernehmen mit den anderen Hauptbeteiligten das ganze Verfahren – sowohl innerhalb als auch ausserhalb der KEK – reibungslos zu gestalten. Auf der Budapester Vollversammlung wirkte die Kirchenbundsdelegation aktiv an der Formulierung wichtiger Änderungsanträge mit und trug zur juristischen Klärung des Textes bei. Sie leitete zudem die Reflexionsarbeit des Richtlinienkomitees beim Festlegen der Rahmenvereinbarungen für den neuen Rat, um die KEK in den kommenden Jahren in ruhigeres Fahrwasser zu steuern.

Der Kirchenbund begrüsst insbesondere, dass das in Budapest neu gewählte Präsidium aus Vertretern besteht, die das Projekt mitgetragen haben: Das Präsidium sorgt nun dafür, dass die Revision unter den bestmöglichen Voraussetzungen umgesetzt wird. Den europäischen Kirchen gelang es in Budapest, eine echte Herausforderung zu bewältigen. Die Aufgabe war schwer, die Themen und die gegenwärtigen ökumenischen Beziehungen komplex, einiges stand für viele Kirchen und Interessengruppen auf dem Spiel. Die mit einer Flut von Änderungsanträgen und Folgeänderungsanträgen überfrachtete Tagesordnung stellte des Öfteren das gesamte Verfahren infrage. Doch schliesslich obsiegten der Wille sowie die Notwendigkeit, unter den gegebenen Umständen und in der verfügbaren Zeit zu einer Lösung zu gelangen. Selbstverständlich bleibt noch viel zu tun. Ein solcher Umstellungsprozess ruft Frustrationen, Missverständnisse und Spannungen hervor. Die neue Verfassung garantiert in keiner Weise, dass sich die KEK im Handumdrehen in einen prächtigen Schmetterling verwandelt. Sie schafft lediglich die Voraussetzungen dafür, indem sie die Ziele und Mechanismen der Zusammenarbeit klar definiert und vereinfacht. Die Verfassung verlangt allerdings mehr aktive Mitarbeit seitens der Kirchen, mehr Interaktivität sowie mehr Respekt vor verbindlichen Zusagen – auch finanzieller Art. Die neue KEK zeichnet sich durch eine realistischere Sicht des Erreichbaren und Durchführbaren aus und blickt mit einer gesunden Bescheidenheit auf die grossen ökumenischen Ziele der siebziger und achtziger Jahre zurück, die sie so lange geprägt hatten. Dadurch nähert sie sich der Lebenswirklichkeit der Kirchen an und wird zu einem den aktuellen Lebensbedingungen europäischer Kirchen besser angepassten Arbeitsinstrument. Sie bietet uns eine Chance, das gemeinsame Zeugnis der Kirchen im Europa des 21. Jahrhunderts sichtbarer und greifbarer zu machen. <


Keystone, Gaetan Bally

– Zur theologisch-kirchlichen Diskussion über Spiritual Care

Zwischen Heilung und Heil Theologie und Medizin haben es nicht immer leicht miteinander. Die Verunglimpfung der medizinischen Anatomen durch die Kirchenväter Tertullian und Augustinus war folgenreich für die Geschichte der Medizin in Europa. Inzwischen sind die Karten neu gemischt.


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Die kirchlich-medizinische Arbeitsteilung scheint gefährdet: Palliativmedizin dringt zunehmend in den Bereich der Seelsorge vor.

VON FRANK MATHWIG

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as biologisch-naturwissenschaftliche Weltbild der modernen Medizin provozierte in der Theologie und in den Kirchen manche Erklärungsnot. Bei medizinischen Notfällen begeben sich auch Christinnen und Christen selbstverständlich – und ungeachtet mancher Nebenwirkungen – in die Hände der «Halbgötter in Weiss» und überlassen sich nicht ausschliesslich dem «Christus medicus» (vgl. Ex 15, 26) und «Heiland» (vgl. Heidelberger Katechismus, Frage 1). Die moderne Theologie hat dafür die passende Erklärung parat: Es müsse kategorisch zwischen der medizinischen Heilkunst und dem gottgewirkten Heil unterschieden werden. Das entspricht zwar nicht ganz den neutestamentlichen Wundergeschichten, in denen körperlich-seelische Heilung und Heil sehr wohl zusammengehören. Für solche funktionale Aufteilung der Zuständigkeiten sprechen allerdings nicht nur die hohe Alltagstauglichkeit, sondern auch, dass sich damit Kirche und Medizin nicht (mehr) ins Gehege kommen. Die kirchlich-medizinische Arbeitsteilung scheint neuerdings gefährdet. Denn Medizin, allen voran die Palliativmedizin, dringt zunehmend in einen Bereich vor, der bisher zu den exklusiven Aufgaben von Kirchen und Religionsgemeinschaften gehörte: die menschliche Religiosität und Spiritualität sowie ihre Begleitung bzw. Seelsorge. Seit Ende der 1960er Jahre wird in den angelsächsischen Ländern eine «spirituelle Wende» diagnostiziert. Den medizinischen Durchbruch von Spiritualität leistete die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die 1995 «Spirituality/Religion/Personal beliefs» als eine Kategorie in ihren Fragebogen zur Erhebung gesundheitsbezogener Lebensqualität aufnahm. Was religiöse Menschen seit jeher wussten, wird heute auch von Medizin und Psychologie bestätigt: Spirituelle Ressourcen (Copingstrategien)

haben einen positiven Einfluss auf den Umgang und die Bewältigung von Krankheiten, auf die Prävention und Vermeidung bestimmter Risikofaktoren sowie auf die persönliche Lebenszufriedenheit. Entsprechend boomt Spiritual Care als Dienstleistung im Rahmen von Palliative Care auch in der Schweiz. Die Nationale Richtlinie Palliative Care von 2010 betont: «Die spirituelle Begleitung leistet einen Beitrag zur Förderung der subjektiven Lebensqualität und zur Wahrung der Personenwürde angesichts von Krankheit, Leiden und Tod. Dazu begleitet sie die Menschen in ihren existenziellen, spirituellen und religiösen Bedürfnissen auf der Suche nach Lebenssinn, Lebensdeutung und Lebensvergewisserung sowie bei der Krisenbewältigung. Sie tut dies in einer Art, die auf die Biografie und das persönliche Werte- und Glaubenssystem Bezug nimmt.» In diesem Verständnis von Spiritualität spiegeln sich typische Erfahrungen unserer Zeit wider: die Rückkehr der Religion einerseits verbunden mit den soziologisch und psychologisch breit diskutierten sozialen Flexibilisierungs- und Individualisierungsschüben andererseits. Der Auflösung traditioneller religiöser Milieus, der Individualisierung und Privatisierung religiöser Praxis, der Zunahme nicht-institutionalisierter und konsumentenorientierter «Religiosität» entspricht ein Spiritualitätsbegriff, der individuelle Reflexion, Selbstwahrnehmung oder auch Selbsttranszendierung betont.

Pippi-Langstrumpf-Spiritualität – believing without belonging

Mit der neuen spirituellen Suche nach Welterklärung, Lebenssinn und Lebensorientierung ist kirchliche Spitalseelsorge in besonderer Weise konfrontiert. Die Reaktionen sind ambivalent. Der Genugtuung über die me-


36 bulletin Nr. 2/2013 Zur theologisch-kirchlichen Diskussion über Spiritual Care dizinische Anerkennung der Seelsorge am Krankenbett steht die Frage gegenüber, ob und wie jene Bedürfnisse nach Spiritualität mit dem Anliegen christlicher Seelsorge zusammengehen. Die Meinungen dazu sind überaus kontrovers. Hinzu treten pragmatische und kirchenpolitische Überlegungen: Muss kirchliche Seelsorge angesichts ihres gesellschaftlichen Bedeutungsverlusts nicht die ihr gebotene Chance nutzen und ungeachtet aller theologischen Vorbehalte auf den fahrenden Spiritualitätszug aufspringen? Ist das nicht eine willkommene Gelegenheit für die Kirche, verloren gegangenes gesellschaftliches Terrain zurückzugewinnen? Das Problem liegt tiefer. Ein Blick in die deutschsprachige theologische Literatur zeigt, dass Spiritualität lange Zeit kein Thema war und erst im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts vermehrt auftaucht. Was meint überhaupt Spiritualität aus christlich-kirchlicher Sicht? Es hat sich eingebürgert, zwischen einer «romanischen» und «angelsächsischen» Traditionslinie von Spiritualität zu unterschieden. Während die spiritualité auf die katholische Ordenstheologie in Frankreich vom 17. bis Anfang 20. Jahrhundert zurückgeht, entsteht die spirituality Ende des 19. Jahrhunderts in der angelsächsischen Welt. Die katholische Tradition übersetzte Spiritualität mit Frömmigkeit und verband damit Vorstellungen eines Lebens «aus dem Geist», «in Christus», oder «im anbrechenden Gottesreich». Diese Spiritualität drückte sich aus in stark vorgeprägten Übungen (Exerzitien) und einer dezidierten kirchlichen Gemeinschaftspraxis. Dagegen nimmt die angelsächsische Traditionslinie eine streng individualistische Perspektive ein und fokussiert auf die subjektive und individuelle Verinnerlichung von Religion, in der Regel in grossem Abstand zu einer «offiziellen» Religionsgemeinschaft. Zugespitzt formuliert, orientieren sich Kirchen am romanischen, die Medizin am angelsächsischen Modell. Beide Traditionslinien stehen nicht unverbunden nebeneinander. Evangelische Theologie hat einen traditionell unverkrampften Blick auf Pluralität und personale Individualität. Die Vermittlungsbemühungen zwischen individualistisch verstandener Spiritual Care und christlicher Seelsorge gehen entsprechend weit. Für den Praktischen

Theologen Traugott Roser ist Spiritualität «genau – und ausschliesslich – das, was der Patient dafür hält». Tatsächlich hat der Patient in einer bestimmten Situation genau das spirituelle Bedürfnis, das er als solches empfindet und gegenüber der Spitalseelsorgerin artikuliert. Aber geht in dieser Patientensicht alles auf, was die Gesprächspartnerin aus ihrer Perspektive «spirituell» in die Interaktion einbringen kann? Roser scheint diese Ansicht zu vertreten, wenn er die Unbestimmtheit von Spiritualität als Garant für die Freiheit des Individuums vor dem «Zugriff durch bestimmte Religionen und Religionsgemeinschaften» betrachtet. Spiritualität stünde für die «Unverfügbarkeit» der Person im Sinne der Religionsfreiheit auch gegenüber der eigenen Religionsgemeinschaft. Der institutionenkritische Impuls von neuer Spiritualität ist unverkennbar. Sie begegnet befreit von dogmatischen Glaubenssätzen, «christentümlichen Altlasten» (Doris Nauer) und einer problembehafteten Christentumsgeschichte, gibt sich universell und friedfertig im Gegensatz zu kirchlichem Fundamentalismus und militantem, missionarischem Eifer, ist persönlich gewollt und nicht kollektiv adaptiert, zeigt sich authentisch anstatt nur sozial gelernt. Kirche dient mehr oder weniger explizit als Negativfolie für ein emanzipiertes Verständnis von Spiritualität. Letzteres stösst auch bei vielen Kirchenmitgliedern auf Zustimmung. Individualistische Spiritualität wirkt wie der lang ersehnte Befreiungsschlag gegenüber verstaubten, als autoritär wahrgenommenen Frömmigkeitsstilen kirchlicher Gemeinschaft. Unbestreitbar kommt in der Sehnsucht nach neuer Spiritualität auch die Unzufriedenheit an einer versteinerten, sich in leblosen oder lebensfremden Ritualen ergehenden Kirchlichkeit zum Ausdruck. Die Reformatoren wussten, dass Kirche nur als reformatorische Kirche (semper reformanda) Kirche Jesu Christi ist. Die Forderung nach Erneuerung kirchlicher Gemeinschaft zielt deshalb auf etwas völlig anderes als die Propagierung ihrer Abschaffung. So sehr Spiritualität einem individuellen Bedürfnis entspringt, so wenig lässt sich christliche Frömmigkeit individuell oder auch kollektiv herstellen. Ausser bei Pippi Langstrumpf geht die Lebensphilosophie «Ich mach’ mir die Welt [Spiritualität], wie sie mir gefällt»

– Für den Praktischen Theologen Traugott Roser ist Spiritualität «genau – und ausschliesslich – das, was der Patient dafür hält».


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nicht auf. Die kirchliche Antwort auf menschliche Leiderfahrungen lautet deshalb, dass Menschen in ihrer Not gerade nicht auf sich selbst gestellt und von den zweifellos hilfreichen Fach- und Sozialkompetenzen anderer abhängig sind. Die Behauptung, dass jede und jeder Produzent ihrer resp. seiner Spiritualität sei, folgt der gleichen Logik wie Münchhausens Notfallplan, sich am eigenen Zopf aus dem Sumpf zu ziehen. Dem Lügenbaron fehlt die Hebelauflage des archimedischen Punktes, einer individuell konstruierten Spiritualität jeder beziehungs- und sinnstiftende Referenzpunkt. Christliche Frömmigkeit eben nicht von innen, aus dem Menschen selbst, sondern in Jesus Christus von aussen, auf den Menschen zu. Christliche Spiritualität ist grundsätzlich empfangene und durch die Beziehung des Schenkendem zur Beschenkten konstituiert. Der Raum dieser Beziehung ist die mit dem Geschenk gestiftete christliche Gemeinschaft. Kurz: Christliche Spiritualität ist kirchliche Spiritualität, erfahren in der untrennbaren Einheit von je eigener geistlicher Praxis und geistlicher Gemeinschaft.

Mut zur Lücke – kirchliche Seelsorge jenseits von Unkenntlichkeit und Anpassungszwang

musikalisch oder schlichtweg desinteressiert. Unabhängig davon stimmt seine Meinung mit vielen Erfahrungen in der kirchlichen Spitalseelsorge überein: Das Seelsorge­ interesse von Patientinnen und Patienten verhält sich umgekehrt proportional zur Offenlegung der spirituellen Heimat der Seelsorgenden. Aus solchen – auch frustrierenden – Erfahrungen resultiert manchmal eine defensive Haltung: besser schweigen, als Ablehnung riskieren. Gegen die Strategie spricht nichts, solange sie sich nicht zur Botschaft verselbständigt. Das Patientenbedürfnis darf nicht zum normativen Regulativ seelsorgerlicher Begleitung werden. Damit würde Seelsorge zur schlichten Komplizenschaft heterogener Patienteninteressen. Kirchliche Seelsorge ist nicht nur konfrontiert mit religiöser Pluralität, sondern Teil davon und tritt deshalb – auch gegenüber Patientinnen und Patienten – mit dem Anspruch auf, als Mitspielerin im pluralen Konzert wahrgenommen und respektiert zu werden. Gerade weil sie nicht Dirigentin sondern Chormitglied ist, kann und muss sie ihren Beitrag selbstbewusst und einladend einbringen. Das ist durchaus wörtlich gemeint. Die biblisch-christliche Tradition verfügt über einen ganz eigenen Schatz von Psalmen, Liedern, Gebeten und Texten, die ansprechen und Trost spenden, auch dort, wo uns selbst die Worte im Hals stecken bleiben. Vom Spiritualitätsverständnis in der Medizin kann kirchliche Seelsorge nichts lernen – das Selbstbewusstsein, mit der die Medizin auftritt, stünde Kirche und Theologie aber allemal gut an. <

– Das Seelsorge­interesse von Patientinnen und Patienten verhält sich umgekehrt proportional zur Offenlegung der spirituellen Heimat der Seelsorgenden.

Dass die medizinischen Spiritualitätsdebatten eine Herausforderung für Theologie und Kirche darstellen, spürt jede Spitalseelsorgerin und jeder Spitalseelsorger am eigenen Leib: Ihre und seine Kompetenzen sind mehr denn je gefragt, das kirchliche Fundament wird dagegen häufig und vehement abgelehnt. Der Palliativmediziner Gian Domenico Borasio hat für das kirchliche Dilemma eine provozierende, aber verblüffend einfache Lösung parat. Auf die Patientenantwort bei der Frage, ob ein Seelsorgegespräch gewünscht sei: «Na ja, wissen Sie, ich bin nicht sehr religiös», kontert der Arzt: «Unsere Seelsorger auch nicht!» Die Anekdote mag ein medizinisches Symposium erheitern, für kirchliche Ohren hat sie den bitteren Beigeschmack von Peinlichkeit, Desillusionierung und Ausverkauf. Denn trifft sie zu, ist die Kirche in der Spitalseelsorge bereits weg vom Fenster, trifft sie dagegen nicht zu, stellt sich immerhin die Frage, was den Mediziner zu dieser Behauptung veranlasst hat. Vielleicht hat der Arzt nicht so genau hingehört oder ist religiös eher un-

Weiterführende Informationen

Video-Interview: 3 Fragen an den Autoren Frank Mathwig, Beauftragter für Theologie und Ethik beim Kirchenbund https://vimeo.com/76027056


Mopic – Fotolia.com

38 bulletin Nr. 2/2013

– Sustainable Development Goals SDG

Ökumenische Nachhaltigkeitsziele? Mit den UN-Millenniumszielen gelang es erstmalig, die Staatengemeinschaft mit konkreten Zielvorgaben darauf zu verpflichten, schwerste Formen von wirtschaftlich, politisch und gesellschaftlich bedingter Not auf der Welt zu beseitigen. 2015 sollen die Millenniumsziele durch universale Ziele nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goals SDG) im Rahmen einer neuen Post-2015-Entwicklungsagenda abgelöst werden.


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VON HELLA HOPPE UND OTTO SCHÄFER *

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emäss dem Prinzip gemeinsamer, aber unterschiedlicher Verantwortung soll es sich bei den SDG um universal gültige Ziele handeln, die alle UN-Mitgliedstaaten und nicht nur die Entwicklungsländer in die Pflicht nehmen. Sie werden sozial, ökologisch und ökonomisch ausgerichtet sein und sollen – im Gegensatz zu manchen Millenniumszielen – klare, planbare Zielvorgaben machen. Der Post-2015-Prozess hat spätestens seit dem Rio+20 Gipfel eine sehr hohe weltweite Dynamik entwickelt – sowohl auf der Ebene der Vereinten Nationen und der Staatengemeinschaft als auch in der Privatwirtschaft, in der akademischen Diskussion und der Zivilgesellschaft. Kirchen sind an verschiedenen Orten an nationalen und internationalen Konsultationen beteiligt oder ermöglichen diese. Die Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen ÖRK in Busan im Oktober 2013 wäre zeitlich ein wichtiger Meilenstein für einen ökumenischen Beitrag in der Diskussion um die Definition und Ausrichtung von Nachhaltigkeitszielen. Der ÖRK sollte seine Mitgliedkirchen ermutigen, die zukünftigen Nachhaltigkeitsziele für ihre unterschiedlichen lokalen Kontexte zu übersetzen und dabei einen wesentlichen Beitrag für ihre Umsetzung zu leisten. Der schon an der Rio-Konferenz 1992 festgehaltene Grundsatz der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung entspricht einem christlichen Verständnis von Weltgemeinschaft: Lasten sind gemeinsam zu tragen, aber so, dass Schäden von den Verursachern wieder gut gemacht werden und so, dass die Stärkeren zum Wohl des Ganzen mehr leisten als die Schwächeren. Wie könnte ein ökumenischer Beitrag zur Debatte um globale Nachhaltigkeitsziele aussehen? In einem für Busan erarbeiteten Diskussionsimpuls des Kirchenbundes werden neun mögliche Bereiche diskutiert und theologisch-ethisch begründet (s. Kasten nächste Seite). Im Folgenden sollen zwei ökumenische Nachhaltigkeitsziele und ihre Erläuterungen beispielhaft vorgestellt werden.

Das ökumenische Nachhaltigkeitsziel «Wasser ist Leben»

Eine zentrale Herausforderung der Weltgemeinschaft ist es, den Zugang zu Wasser als Menschenrecht umfassend zu gewährleisten. Hierzu gehören auch funktionierende Abwassersysteme (sanitation). Wasser ist als Kreislauf zu betrachten, nur so ist gesundes Wasser nachhaltig verfügbar. Eng verbunden mit ökologisch bedingter Wasserknappheit ist das Problem der zunehmenden Bodendegradation, also der Landverödung und Verwüstung. Hauptgründe für das Fehlen von bezahlbarem Wasser in ausreichender Menge sind jedoch die gravierende soziale Ungleichheit und die fehlende politische Durchsetzung von Grundrechten. Zwar kann die Privatisierung von Teilfunktionen der Wasserversorgung durchaus funktionieren (die Erfahrungen sind unterschiedlich und es gibt differenzierte Analysen zu den notwendigen Rahmenbedingungen). Die Gesamtverantwortung für Wasser als öffentliches Gut kann die öffentliche Hand jedoch nicht abgeben, ohne die Rechte der Schwächsten und damit den Zusammenhalt des Gemeinwesens zu opfern. Auch Gendergerechtigkeit steht hier auf dem Spiel, denn in vielen Regionen mit gravierender Wasserverknappung sind es die Frauen und Kinder, vor allem die Mädchen, die Wasser aus immer weiter entfernten Brunnen beschaffen und dafür stundenlang marschieren. Theologisch ist auf die spirituelle Bedeutung von Wasser in allen Religionen, auch im Judentum und Christentum zu verweisen, ausserdem auf die Rechte der Armen als Prüfstein sozialer Gerechtigkeit. Von den Paradiesströmen in Genesis 2 bis zum kristallklaren Fluss im himmlischen Jerusalem (Offenbarung 22) bestimmt Wasser entscheidend die biblische Lebens- und Vorstellungswelt. Viele wesentliche Begegnungen der Heilsgeschichte sind Brunnengeschichten. Das Wasser der Taufe macht das Leben der Gläubigen zu einem Leben in der Verheissung. Wasser ist das elementarste Grundbedürfnis. Deshalb erwähnt der Kirchenvater Johannes Chry-


40 bulletin Nr. 2/2013 Ökumenische Nachhaltigkeitsziele? sostomus das Glas Wasser als das schlichteste materielle Zeichen der Nächstenliebe, die für ihn genauso wie Taufe und Abendmahl ein Sakrament ist: das Sakrament der Geschwisterlichkeit. Die «Option für die Armen» beinhaltet die Sicherung der Versorgung mit Wasser. An manchen alten Brunnen steht noch der Spruch aus Jesaja

Diskussionsimpulse des Kirchenbundes für die 10. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Busan Ecumenical SDG 1:

Wasser ist Leben Ecumenical SDG 2:

Die Finanzwirtschaft in den Dienst der Realwirtschaft stellen Ecumenical SDG 3:

Das Recht auf Nahrung für alle gewährleisten Ecumenical SDG 4:

Massvoll umgehen mit Energie Ecumenical SDG 5:

Zugang zu Care ist ein Menschenrecht Ecumenical SDG 6:

Freiheitliche Gesellschaft braucht religiöse Vielfalt Ecumenical SDG 7:

Gerechten Frieden erwirken Ecumenical SDG 8:

Korruptionsbekämpfung als Schutz des Gemeinwohls vor Partikularinteressen Ecumenical SDG 9:

Achtung der Menschenwürde in der Migrationspolitik «Nach der Vollversammlung des ÖRK in Busan wird ab Mitte November 2013 auf der Dialogplattform Dialogue4change von Brot für alle und Fastenopfer eine Diskussion zum Thema ökumenische Nachhaltigkeitsziele gestartet: www.dialogue4change.org

55,1: «Wohlan, alle, die ihr durstig seid, kommt her zum Wasser!» «Nicht für Geld», sagt der Prophet, ist uns das verheissen, was uns labt und leben macht; er redet zuerst vom Wasser und dann vom «ewigen Bund» (Jes. 55,3), den Gott mit uns Menschen schliesst. Schon die 9. Vollversammlung des ÖRK in Porto Alegre 2006 hat ein «Statement on Water for Life» verabschiedet und darin die brasilianisch-schweizerische ökumenische Zusammenarbeit bei der Wassererklärung von 2005 lobend hervorgehoben. Mehr Engagement für die Umsetzung wäre seither wünschenswert und nötig gewesen. Das Thema ist nicht nur nicht erledigt, sondern brennend aktuell. Die Kirchen und der ÖRK (mit seinem Ecumenical Water Network EWN) tun gut daran, es in der Form eines SDG erneut zu formulieren. Die Schweiz, das «Wasserschloss Europas» und zugleich ein Unternehmensstandort, von dem starke Tendenzen zur Privatisierung von Wasser ausgehen, ist hier besonders gefordert. Die Zivilgesellschaft der Europäischen Union hat mit der europäischen Bürgerinitiative «Wasser ist ein Menschenrecht» bewiesen, dass diese Fragen den Menschen in den reichen und gut mit Wasser versorgten Industrieländern nicht gleichgültig sind. Es handelt sich dabei um die erste EU-Bürgerinitiative, die seit der Einführung dieses demokratischen Instruments vor einem Jahr überhaupt zustande gekommen ist. Die Schweizer Kirchen haben allen Grund, ihr Engagement in dieser Sache zehn Jahre nach dem «Internationalen Wasserjahr» 2003 fortzusetzen und international zu vernetzen.

Das ökumenische Nachhaltigkeitsziel «Das Recht auf Nahrung für alle gewährleisten»

Zu den bemerkenswerten Kennzeichen der neutestamentlichen Wundergeschichten gehört ihre «Alltagstauglichkeit». Aufschlussreich in dieser Hinsicht ist das Verhältnis der sakramentalen Elemente «Brot und Wein» zu den Alltagselementen «Brot und Fisch». Die Speisungswunder Jesu beziehen sich – in einer Gesellschaft von galiläischen Fischern am See Genezareth – auf Brot und Fisch: fünf Brote und zwei Fische werden so vermehrt, dass vier- bis fünftausend Menschen davon satt werden (Markus 6,30-44; 8,1-9). Auch die Gemeinschaft mit dem Auferstandenen ist eine Mahlgemeinschaft des Alltags mit Brot und Fisch (Johannes 21). Die Vermehrung von Brot und Fisch wird so beschrieben, dass alles mit dem Danken und mit dem Teilen beginnt. Danken und Teilen steht vor Arbeiten und Produzieren. Diese Umkehr ist wesent-


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lich. Sie kommt auch im Sakrament zum Ausdruck, in Brot und Wein. Die Stärkung durch das Brot wird ergänzt mit der Fröhlichkeit des Weines und beides ist «Eucharistie» – «Danksagung» auf Griechisch. Das Neue Testament bezeugt sehr klar, dass das Sakrament des Abendmahls keine ritualisierte, alltagsferne «Heiligkeit» als Flucht aus der Welt heraus sein kann. Denn im Alltag werden Brot und Wein zu Brot und Fisch – und dort geschieht das Wunder, dass alle satt werden, wenn das Ganze beginnt mit Danken und Teilen. Von Schweizerischen Werken unter anderem aus der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit wird das Ziel «Recht auf Nahrung für Alle» in fünf Unterziele aufgefächert: (1) Unterernährung und Hunger in jeglicher Form zu beseitigen einschliesslich der Unterernährung, Mangelerscheinungen und Überernährung, so dass alle Menschen das Recht auf Nahrung zu allen Zeiten geniessen können; (2) Sicherzustellen, dass Kleinbauern und ländliche Gemeinden, insbesondere von Frauen und benachteiligte Gruppen, einen angemessenen Lebensunterhalt und Einkommen erhalten, und ihr Zugangsrecht auf produktive Ressourcen und Vermögenswerte überall zu gewährleisten; (3) eine Transformation hin zu nachhaltigen, vielfältigen und robusten Landwirtschaftsund Ernährungssystemen zu schaffen, die natürlichen Ressourcen und Ökosysteme zu erhalten, und einer Degradation des Lands entgegen zu wirken; (4) zu erreichen, dass Nachernteverluste und andere Lebensmittelverluste und Verschwendung unterbunden sind; (5) die Einrichtung von inklusiven, transparenten und gerechten gesetzlichen und anderen Entscheidungsprozessen im Bereich Lebensmittel, Ernährung und Landwirtschaft auf allen Ebenen. Hinzuweisen ist hier auch auf einen Zusammenhang, den die schweizerischen kirchlichen Hilfswerke Brot für Alle und Fastenopfer mit ihren ökumenischen Kampagnen unterstrichen haben, unter anderem 2009 mit der Kampagne «Das Recht auf Nahrung braucht ein gesundes Klima». Vor den möglichen Folgen, die der Klimawandel mit sich bringt, warnen die Vereinten Nationen erneut in ihrem gerade erschienenen «Bericht über die menschliche Entwicklung 2013». Bei Untätigkeit könnte bis 2050 die Zahl der Menschen, die in extremer Armut leben, durch Umweltkatastrophen auf drei Milliarden

steigen. Durch die globale Erwärmung drohen massive Entwicklungsrückschritte mit tiefgreifenden wirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen weltweit. Finanzmärkte zeigen nach den Finanzkrisen einen zunehmend grossen Appetit auf Nahrungsmittelmärkte: Die rohstoffbezogenen spekulativen Aktivitäten an den Kapitalmärkten gehen weit über das traditionelle Hedging zur Absicherung der Ernteeinnahmen hinaus. Dieser Handel mit neuartigen Finanzprodukten im Rohstoffbereich hebt die Weltmarktpreise deutlich an und wirkt auf die Preisbildung in Entwicklungsländern. Die Ernährungssicherheit wird dadurch gefährdet und Hunger verursacht. Frauen spüren Preisniveauerhöhungen bei Nahrungsmitteln wie Getreide, Reis oder Soja besonders deutlich, denn sie sind hauptverantwortlich für die Ernährungssicherheit. Gleichzeitig verfügen Frauen über beträchtliche Kenntnisse und Erfahrungen bei der Bewirtschaftung und Erhaltung natürlicher Ressourcen. Die Rolle der Frauen beim Bestreben um eine nachhaltige Entwicklung ist aber bisher durch Diskriminierung, das heisst Mangel an Ausbildung, an Grundeigentum und gleichberechtigten beruflichen Positionen eingeschränkt worden. Die Wahrung der Grundrechte von Frauen und Massnahmen für ihre Gleichstellung sind unabdingbar für mehr Nachhaltigkeit. <

– Finanzmärkte zeigen nach den Finanzkrisen einen zunehmend grossen Appetit auf Nahrungsmittelmärkte.

* HELLA HOPPE ist Leiterin Koordination Bundesbehörden und Beauftragte für Ökonomie beim Kirchenbund OTTO SCHÄFER ist Beauftragter für Theologie und Ethik beim Kirchenbund

Weiterführende Informationen

Video-Interview: 3 Fragen an den Mitautoren Otto Schäfer https://vimeo.com/76027055


42 bulletin Nr. 2/2013

– Gemeinsames Unterwegssein

10. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen Seit der Gründungsversammlung 1948 in Amsterdam sind Vollversammlungen (VV) zentrale Momente im Leben des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK), der mit rund 350 Mitgliedkirchen weltweit repräsentativsten und vielfältigsten Gemeinschaft von Kirchen. Die zehnte VV des ÖRK findet vom 30. 10. – 8. 11. 2013 in der südkoreanischen Hafenstadt Busan statt.

VON MARTIN HIRZEL

N

icht um das Mega-Event an sich mit gegen 3000 Teilnehmenden geht es dabei, sondern um das Zusammentragen der Fragen und Aufgaben, die Kirchen heute haben, um gemeinsame Einsichten und Ausblicke, um das gemeinsame Lob des Herrn der Kirche, der diese durch die Stürme der Zeiten führt. Hier erweist sich Kirche als ecclesia peregrinans, als pilgernde Kirche oder wanderndes Gottesvolk, das in Auseinandersetzung mit der Welt unterwegs ist nach dem Reiche Gottes, das hier und da schon aufscheint

und Gestalt annimmt. Als «Pilgerreise nach Busan» ist auch der Vorbereitungsprozess auf die VV gestaltet worden, um deutlich zu machen, dass Kirchen in unterschiedlichen Kontexten mit dem einen gemeinsamen Horizont unterwegs sind. Dabei erweist sich Kirche von ihrem Wesen her als grenzüberschreitende Gemeinschaft. Und die Suche nach der Einheit der Kirche primär als das gemeinsame Miteinander-Unterwegssein. Erstmals hält der ÖRK seine Vollversammlung in Ostasien ab. Korea mit seinem Konflikt zwischen Nord- und Südkorea, mit


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den Licht- und Schattenseiten der boomenden südkoreanischen Wirtschaft sowie mit der wachsenden christlichen Präsenz bietet dabei einen anschaulichen und spannungsvollen Kontext. Die ökumenische Zusammenkunft in Busan steht unter dem Motto «Gott des Lebens, weise uns den Weg zu Gerechtigkeit und Frieden». In Plenumsveranstaltungen zu den Themen Einheit der Christen, Gerechtigkeit und Frieden, in ökumenischen Konversationen und Workshops zu aktuellen Fragen sowie in geschäftlichen Teilen wird die Richtung der ökumenischen Zusammenarbeit in den nächsten acht Jahren festgelegt. Im Dialog und der Wahrnehmung des Andern sowie im Gebet und gemeinsamen gottesdienstlichen Feiern wird nach Vertiefungsmöglichkeiten der schon bestehenden Gemeinschaft und dem Auftrag der Kirche heute gefragt. Wie kann die Einheit der Kirche neu gelebt werden, jenseits der oftmals unverrückbar scheinenden Barrieren zwischen den einzelnen Mitgliedkirchen? Wie können diese durch den ÖRK gemeinsam und wirkungsvoll der Berufung der einen Kirche Jesu Christi nachkommen, Menschen in die Gemeinschaft mit Gott und untereinander

einzuladen, prophetischen Einsatz für Frieden und Gerechtigkeit zu leisten sowie der Menschheit zu dienen? Als Hintergrunddokumente dieses Nachdenkens dienen in Busan die neuesten ÖRK-Texte «Die Kirche: Auf dem Weg zu einer gemeinsamen Vision», «Gemeinsam für das Leben: Mission und Evangelisation in sich wandelnden Kontexten» sowie «Ökonomie des Lebens, Gerechtigkeit und Frieden für alle: ein Aufruf zum Handeln». Im Zusammenhang der Arbeit des ÖRK zu Friedensund Gerechtigkeitsfragen in globaler Dimension ist in den ökumenischen Gesprächen der letzten Jahren u.a. der Begriff des «gerechten Friedens» wichtig geworden, der den konstitutiven Zusammenhang von Frieden und Gerechtigkeit beinhaltet und beide Qualitäten menschlichen Zusammenlebens über ihren genuinen Bezug hinaus (Abwesenheit militärischer Auseinandersetzungen, ausgewogene Verteilung materieller Güter) im Kontext verschiedener ethischer Situationen bedenkt (Ökologie, Ökonomie, Geschlechterverhältnis). Die Herausforderungen, die sich dem ÖRK in den nächsten Jahren stellen, hat dessen Generalsekretär, der norwegische Pfarrer Dr. Olav Fykse Tveit, jüngst in ei-


44 bulletin Nr. 2/2013 Gemeinsames Unterwegssein nem Referat vor Studierenden in Cambridge in drei Themenkreisen gesehen: Erstens in der fehlenden sichtbaren Einheit im Zusammenhang mit der Eucharistie, zweitens in der widersprüchlichen Positionierung der Kirchen zu anthropologischen Fragen im Zusammenhang der Genderdebatte, der Reproduktionsmedizin sowie der menschlichen Sexualität und Familienethik; drittens im Bereich der Frage, wie konkret der Beitrag der Kirchen zu mehr Gerechtigkeit und Frieden in der Welt aussehen soll. Vor grossen Herausforderungen steht der ÖRK aber auch ganz praktisch hinsichtlich der schwindenden finanziellen Ressourcen. Nicht zuletzt eine dringende Sanierung der Pensionskasse hat vor einiger Zeit den ÖRK veranlasst, einen Prozess der Entwicklung und Aufwertung seiner an exzellenter Lage in Genf befindlichen Liegenschaft einzuleiten. Laut dem Generalsekretär Tveit stellt Genf «für die ökumenische Bewegung ein Erbe und eine Identität dar», die es zu pflegen gilt. Dieser Prozess der äusserlichen Strukturanpassungen geht einher mit einer schon länger andauernden Reflexion über die Rolle des ÖRK. Demnach will dieser eine gemeinsame Stimme der Kirchen sein, ökumenische Zusammenarbeit gewährleisten und die Zusammengehörigkeit innerhalb der ökumenischen Bewegung fördern. Dazu gehört auch die Stärkung der Beziehung zu den Mitgliedkirchen sowie das Fragen, wo der unique added value der Arbeit des ÖRK liegt. Voraussetzung dafür sind das effektive und effiziente Arbeiten der Führungsorgane des ÖRK und seines Genfer Büros. Zu diesem Zweck verabschiedet die VV in Busan eine Revision der Verfassung und Satzung des ÖRK, die eine Überarbeitung der Leitungsstruktur vorsieht und im Wesentlichen eine bessere Aufgabenverteilung zwischen Zentral- und Exekutivausschuss sowie den engeren Einbezug der Kommissionen beinhaltet. Der ÖRK ist für die reformierten Kirchen der Schweiz, trotz seines Verlust an Grösse und aller auch zu Recht geübten Kritik, nach wie vor der naheliegendste Weg, sich weltweit für die Einheit der Kirchen einzusetzen und sie zu leben und den Auftrag zur Verkündigung des Evangeliums und zum gemeinsamen Zeugnis für Gerechtigkeit, Frieden und Versöhnung in der Welt wahrzunehmen. Der ÖRK bietet dem Kirchenbund und seinen Mitgliedkirchen dafür eine Plattform und die Möglichkeit, als Gemeinschaft von Kirchen zu sprechen; er übt zwischenkirchliche Solidarität und erinnert an die gegenseitige Rechenschaftspflicht, die darin wurzelt, dass die

Kirche alles von Gott empfängt. Eine wichtige Rolle spielt der ÖRK derzeit beispielsweise durch sein Engagement für die Kirchen im Nahen und Mittleren Osten. An der Vollversammlung in Busan ist der Kirchenbund mit einer vierköpfigen Delegation vertreten (Gottfried Locher, Pia Grossholz-Fahrni, Serge Fornerod und Martin Hirzel). Darüber hinaus nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Brot für Alle, Mission21 sowie eine grössere Gruppe aus den Reformierten Kirchen BernJura-Solothurn, darunter auch junge Menschen, an der VV teil. <

Weiterführende Informationen

Video-Interview: 3 Fragen an den Autoren Martin Hirzel, Beauftragter für Ökumene und Religionsgemeinschaften beim Kirchenbund https://vimeo.com/76027054

 Konferenz-Website: http://wcc2013.info


45

bulletin Nr. 2/2013

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK


46 bulletin Nr. 2/2013

– In Kürze

Der Kirchenbund und seine Organisation Seit seiner Gründung im Jahr 1920 nimmt der Kirchenbund die Interessen seiner Mitgliedkirchen wahr und vertritt den Protestantismus auf nationaler und internationaler Ebene. Unsere Aktivitäten im Überblick.

Das sind wir … Rat

Abgeordnetenversammlung

Geschäftsstelle

Der Rat ist das Exekutivorgan des Kirchen­bundes. Er hat sieben Mitglieder, die von der Abgeordnetenversammlung für vier Jahre gewählt werden. Voll­amtlicher Ratspräsident für die Amts­zeit 2011–2014 ist Pfarrer Dr. theol. Gottfried Locher (Bildmitte).

Die Abgeordnetenversammlung ist das Parlament des Kirchenbundes. Es zählt 74 Mitglieder, wobei 70 von den Kirchen gewählt und entsandt werden. Die Abgeordnetenversammlung tritt zwei Mal jährlich zusammen, im Juni als Gast einer Kirche, im November in Bern.

Die Geschäftsstelle setzt die Strategien, Ziele und Beschlüsse des Rates sowie der Abgeordnetenversammlung operativ um. Sie bereitet Beschlüsse des Rats vor, bearbeitet Sachfragen und entwickelt Positionen und Stellungnahmen. Überdies erbringen die rund 35 Mitarbeitenden Dienstleistungen für die Kirchen und andere Partner und Partnerinnen. Die Geschäftsstelle wird von Pfr. Philippe Woodtli geleitet.


47

Das tun wir … Stärkung der Zusammenarbeit und Einheit der Mitgliedkirchen Wir arbeiten für die Bündelung der evangelischen Kräfte in der Schweiz und die Festigung der spirituellen Bande unter unseren Mitgliedern. Wir stärken das gemein­ same Verständnis in theologischen Fragen, etwa in Bezug auf das Abendmahl,

die Taufe oder die Ordina­tion. Wir sind ein Ort des Aus­ tausches und der Ver­netzung für die im Kirchenbund zusammengeschlossenen Kirchen und unterstützen sie mit einer breiten Palette von praktischen Dienst­leistungen.

Vertretung kirchlicher Interessen gegenüber Behörden und Institutionen Wir vertreten die Anliegen des Protestantismus auf gesamtschweizerischer Ebene gegenüber Bundesbehörden, Wirtschaftsverbänden, Universitäten, Kulturinstitutionen und weiteren Teilen der Zivilgesellschaft. Wir engagieren uns dabei nicht nur für günstige Rahmenbedingungen für unsere Mitglied­kirchen, sondern sind auch geleitet von der Sorge um eine gedeihliche Entwicklung der Gesellschaft für alle

Menschen. Wir bringen die evangelischen Sichtweisen und Werte ein, u. a. bei Vernehmlassungen zu kirchen­ relevanten Themen oder durch Stellungnahmen zu Volksabstimmungen und Referenden. Wir arbeiten in verschiedenen Gremien mit, wie beispielsweise in der eidgenössischen Kommis­sion gegen Rassismus EKR und in der eidgenössischen Kommission für Migrations­fragen EKM.

Evangelische Stimme in der Gesellschaft Wir verhelfen dem Evangelium zu einer zeitgemässen Formu­ lierung und geben Antworten auf Fragen, die die Menschen heute beschäftigen. Wir streben die Präsenz einer starken reformierten Stimme in der Öffentlichkeit an. Wir mischen uns in die gesellschaftlichen Debatten ein und erarbeiten zu zentralen politischen und sozial­

ethischen Fragen evangelische Positionen, so beispielsweise zur Pränatal­diagnostik, zur Abtreibung oder zur Sterbehilfe. Dabei treten wir ein für die Würde, die jedem Menschen als Ebenbild Gottes eigen ist, unge­achtet seiner Herkunft, seines Geschlechts oder seines Alters.

Dialog mit Religions­­­gemein­schaften im In- und Ausland Wir leisten über unsere insti­tutionellen Grenzen hinaus einen Beitrag zur Verkündigung des Evangeliums und zu religiösem Frieden. Dazu pflegen wir die Beziehungen zu den kirchlichen, ökumenischen und zivilgesellschaftlichen Partnern im Inund Ausland, u. a. als Mitglied in der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen

WGRK, in der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa GEKE, in der Konferenz Euro­päischer Kirchen KEK und im Ökumenischen Rat der Kirchen ÖRK. Wir sind der Ökumene verpflichtet und streben nach wachsender Einheit unter allen christlichen Konfessionen.


48 bulletin Nr. 2/2013

– Organisation

Die Menschen beim Kirchenbund Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund ist die Stimme von mehr als 2 Millionen Protestantinnen und Protestanten in der Schweiz. Als Gemeinschaft der 24 kantonalen Landeskirchen, der Evangelisch-methodistischen Kirche und der Église Évangélique Libre de Genève setzt er sich in Wort und Tat für die Bezeugung des Evangeliums und die Achtung christlicher Werte in der Gesellschaft ein.


49

Rat des Kirchenbundes

Pfr. Dr. theol. Gottfried Locher, Präsident

 Pfrn. Kristin Rossier Buri, Vizepräsidentin Ausbildung und Begleitung der Räte der Église Évangélique Réformée du canton de Vaud im gesamtkirchlichen Amt (Personalamt)

 Dr. theol. h. c. Peter

Schmid, Vizepräsident ehem. Präsident des Fachhochschulrates der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW

Pfrn. Rita Famos-Pfander Pfarrerin der Evangelisch reformierten Landeskirche des Kantons Zürich seit 1993

Regula Kummer Vizepräsidentin des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau (Ressort Diakonie und Werke)

Pfr. Daniel de Roche Pfarrer der EvangelischReformierten Kirche des Kantons Freiburg

Lini Sutter-Ambühl Rechtsanwältin, ehem. Präsidentin des Kirchenrates der Evangelisch-Reformierten Landeskirche Graubünden


50 bulletin Nr. 2/2013

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kirchenbundes

Beatrice Bienz Administrative Assistentin des Ratspräsidenten

Dr. iur. Felix Frey Wissenschaftlicher Mitarbeiter «Recht und Gesellschaft»

Jacqueline Blaser Administrative Assistentin am Empfang

Anke Grosse-Frintrop Leiterin Zentrale Dienste

Martin Hirzel Beauftragter für Ökumene und Religionsgemeinschaften

Silvianne Bürki Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Ratspräsidenten

Simon David Butticaz Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Kirchen

 Jacqueline Dähler

Mitarbeiterin Buchhaltung

 Manuel Erhardt

Webassistent

 1

1 Pfr. Dr. theol.

1

Pfr. Simon Hofstetter Wissenschaftlicher Mitarbeiter «Recht und Gesellschaft»

1 Dr. rer. pol. Hella Hoppe

Leiterin Koordination Bundesbehörden und Beauftragte für Ökonomie

1

1 Prof. Dr. theol.

Frank Mathwig Beauftragter für Theologie und Ethik

 Helene Meyerhans

Administrative Assistentin Ratsarbeit



Christiane Rohr Administrative Assistentin im Bereich Aussenbeziehungen und Ökumene

 Lic. phil. hist.

Simon Röthlisberger Beauftragter für Migration

 Karin Schüpbach

Christine Maurer 1. 10. 1952–29. 6. 2013

Sachbearbeiterin im Bereich Theologie und Ethik

Mitarbeiterin am Empfang

1

 PD Dr. theol.

 Nicole Freimüller-

Hoffmann Administrative Assistentin Kommunikation

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Karin Maire Mitarbeiterin am Empfang



Tina Wüthrich Wissenschaftliche Assistentin im Bereich Kirchen

Im Gedenken an unsere geschätze Mitarbeiterin

 Pfr. Serge Fornerod, MPA

Pamela Liebenberg Sachbearbeiterin im Bereich Kirchen

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Pfr. Philippe Woodtli Geschäftsleiter

Otto Schäfer Beauftragter für Theologie und Ethik

Pfr. Matthias Hügli Beauftragter für Kirchenbeziehungen

Leiter Aussenbeziehungen und stellvertretender Geschäftsleiter



Brigitte Wegmüller Administrative Assistentin des Instituts für Theologie und Ethik und Assistentin Bibliothek

 Pfr. Dr. sc. agr.

Dipl. theol. u. Journalist Thomas Flügge Beauf­tragter für Kommunikation

1 Michèle Laubscher



Eva Wernly Administrative Assistentin des Geschäftsleiters

Mitarbeiterin am Empfang

 Mirjam Schwery

Christina Tuor-Kurth Leiterin des Instituts für Theologie und Ethik



Cécile Uhlmann Beauftragte für Rechnungswesen

Christine Maurer arbeitete seit Oktober 2005 am Empfang der Geschäftsstelle des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes. Mit ihrer herzlichen, positiven und hilfsbereiten Art wurde sie von Mitarbeitenden und Gästen sehr geschätzt. Christine fehlt uns und wir werden sie in guter Erinnerung behalten.


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52 bulletin Nr. 2/2013

– Evangelische Kirchen in der Schweiz

Die Kirchen des Kirchenbundes Reformierte Landeskirche Aargau Kirchenratspräsident: Christoph Weber-Berg 75 Kirchgemeinden 180 349 Mitglieder

Evangelisch-reformierte Landeskirche beider Appenzell Kirchenratspräsident: Kurt Kägi-Huber 20 Kirchgemeinden 25 093 Mitglieder

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Landschaft Kirchenratspräsident: Martin Stingelin 35 Kirchgemeinden 96 220 Mitglieder

Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt Kirchenratspräsident: Lukas Kundert 7 Kirchgemeinden 30 764 Mitglieder

Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Synodalratspräsident: Andreas Zeller 215 Kirchgemeinden 642 456 Mitglieder

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg Synodalratspräsident: Pierre-Philippe Blaser 16 Kirchgemeinden 41 235 Mitglieder

Église Protestante de Genève EPG Kirchenpräsidentin: Charlotte Kuffer 34 Kirchgemeinden 74 456 Mitglieder

Église Évangélique Libre de Genève EELG Président du Conseil Synodal: Raymond Bourquin 6 Kirchgemeinden 521 Mitglieder

Evangelisch-Refor­mierte Landeskirche des Kantons Glarus Kirchenratspräsident: Ulrich Knoepfel 13 Kirchgemeinden 14 991 Mitglieder

Evangelisch-Reformierte Landeskirche Graubünden Kirchenratspräsident: Andreas Thöny 113 Kirchgemeinden 71 700 Mitglieder

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Luzern Synodalratspräsident: David A. Weiss 8 Kirchgemeinden 42 746 Mitglieder

Église réformée évangélique du canton de Neuchâtel EREN Synodalratspräsident: Christian Miaz-Frutiger 9 Kirchgemeinden 59 972 Mitglieder


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Evangelisch-Reformierte Kirche Nidwalden Kirchenratspräsident: Wolfgang Gaede 3 Kirchgemeinden 4483 Mitglieder

Verband der Evangelischreformierten Kirchgemeinden des Kantons Obwalden Präsidentin: Therese Meierhofer-Lauffer 2 Kirchgemeinden 2827 Mitglieder

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Schaffhausen Kirchenratspräsident: Frieder Tramer 31 Kirchgemeinden 31 566 Mitglieder

Evangelisch-reformierte Kantonalkirche Schwyz Kirchenratspräsident: Felix Meyer 6 Kirchgemeinden 18 602 Mitglieder

Evangelisch-Reformierte Kirche Kanton Solothurn Synodalratspräsidentin: Verena Enzler 23 Kirchgemeinden 28 959 Mitglieder

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen Kirchenratspräsident: Dölf Weder 49 Kirchgemeinden 112 738 Mitglieder

Evangelische Landes­kirche des Kantons Thurgau Kirchenratspräsident: Wilfried Bührer 66 Kirchgemeinden 98 310 Mitglieder

Chiesa evangelica riformata nel Ticino Presidente del Consiglio sinodale: Tobias E. Ulbrich 3 Kirchgemeinden 6856 Mitglieder

Evangelisch-Reformierte Landes­kirche Uri Kirchenratspräsident: Dieter Kolthoff 3 Kirchgemeinden 1830 Mitglieder

Église Évangélique Réformée du canton de Vaud Présidente du Conseil: Esther Gaillard 87 Kirchgemeinden 247 696 Mitglieder

Evangelisch-reformierte Kirche des Wallis Synodalratspräsident: Beat Abegglen 10 Kirchgemeinden 19 505 Mitglieder

Reformierte Kirche Kanton Zug Kirchenratspräsidentin: Monika Hirt Behler 1 Kirchgemeinde 17 923 Mitglieder

Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich Kirchenratspräsident: Michel Müller 179 Kirchgemeinden 461 602 Mitglieder

Evangelisch-methodistische Kirche in der Schweiz Bischof: Patrick Streiff 71 Kirchgemeinden 5878 Mitglieder Stand Zahlen: 2012


54 bulletin Nr. 2/2013

Kürzlich im Kirchenbund erschienen

Wer braucht schon den Sonntag …?

Leben testen? 10 Fragen – 10 Antworten zu neuen pränatalen Tests aus theologisch-ethischer Sicht

10 Fragen und Antworten zum Stolperstein des Alltags

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Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund

Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund

Wer braucht schon den Sonntag …? 10 Fragen und Antworten zum Stolperstein des Alltags

Leben testen? 10 Fragen – 10 Antworten zu neuen pränatalen Tests aus theologisch-ethischer Sicht

Die Publikationen können Sie unter www.sek.ch/publikationen herunterladen oder bestellen.

Impressum Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK CH-3000 Bern 23 Telefon +41 (0)31 370 25 25 info@sek.ch, www.sek.ch Auflage: 4800 deutsch, 1800 französisch

Redaktion: Thomas Flügge, Nicole Freimüller-Hoffmann Gestaltung/Layout: Meier Media Design, Zürich

Übersetzungen: André Carruzzo, Christine Sutter, Iréne Minder, Martina Sitling, David Dichelle Druck: Roth Druck AG, Uetendorf



bulletin Nr. 2/2013

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Nr. 2 2013

bulletin

Das Magazin des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes

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–Legislaturziel 3

Der erste Schweizer Predigtpreis

– Lesen, hören und sehen Sie Ihren Kirchenbund im bulletin online! www.sek.ch

18 –  Die «Marke» Reformation 500-Jahrfeier

20 – Offene Kirchentüren zu gastfreundlichen Kirchenräumen 34 –  Zwischen Heilung und Heil 38 –  Ökumenische Nachhaltigkeitsziele? Ruhe schöpfen

Zur theologisch-kirchlichen Diskussion über Spiritual Care

Sustainable Development Goals SDG

Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK Sulgenauweg 26 CH-3000 Bern 23 Telefon +41 (0)31 370 25 25 info@sek.ch

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