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Bankkredite
Nachdem wir uns im vorangehenden Kapitel mit den Grundsätzen der Unternehmungsfinanzierung befasst haben, geht es im Folgenden um die konkrete Kapitalbeschaffung mithilfe von Bankkrediten. Für kleinere und mittlere Unternehmungen (KMU), und natürlich auch für Privatpersonen, ist eine Finanzierung von Investitionsvorhaben mit Bankkrediten meistens die einzige Möglichkeit, sich fehlende Gelder zu beschaffen. Bankkredite werden – als Ergänzung zum vorhandenen Eigenkapital – für Bauvorhaben, zur Finanzierung des laufenden Betriebs oder anderer Investitionen verwendet.
Theorie 26.1 26.2 26.3 26.4
Übungen
Finanzierung mithilfe von Bankkrediten .............................................................. Die wichtigsten Kreditarten ............................................................................... Sicherheiten und Kreditformen .......................................................................... Woher stammt das Kapital für die Bankkredite? ................................................. Das haben Sie gelernt ........................................................................................ Diese Begriffe können Sie erklären .....................................................................
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Bankenfinanzierung beginnt mit dem Kreditgesuch .............................................. Welche Kreditart trifft zu? .................................................................................... Unterschiedliche Kredite und Sicherheiten ............................................................ Mögliche Kreditbeschreibungen ........................................................................... Woher stammt das Kapital? .................................................................................
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Aufgaben 1 2 3
Das Kreditgespräch .............................................................................................. 15 Finanzierung eines Geschäfts- oder Wohnhauses ................................................. 16 Zinsmarge: Differenz zwischen Aktiv- und Passivzins ............................................. 17
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26.1
Finanzierung mithilfe von Bankkrediten
Banken sind – als Folge der Finanzkrise von 2008 / 2009 – in der Vergabe von Krediten zurückhaltender geworden und haben ihre Anforderungen an die Schuldner seither deutlich erhöht. Grundlage einer Kreditgewährung ist eine Bonitätsprüfung, die sich normalerweise auf einen Businessplan abstützt. ■ Businessplan als Grundlage für das Kreditgesuch Unternehmungen, die eine Bankfinanzierung durchführen möchten, müssen heute in der Regel einen Businessplan vorlegen. Dieser gibt in knapper Form Auskunft über die Leistungsziele der Unternehmung, enthält eine Chancen- und Gefahrenanalyse in Bezug auf Produkte und Märkte und umreisst die finanzielle Dimension des Unterfangens. Zudem liefert der Businessplan auch Informationen über den persönlichen Hintergrund der entscheidenden Personen. Für grössere Unternehmungen bildet die Erstellung eines solchen Businessplans keine besonderen Schwierigkeiten, weil es sich eigentlich nur um eine Zusammenfassung unterschiedlicher Überlegungen handelt, die im Rahmen der Unternehmungsplanung ohnehin angestellt werden. Für KMU sieht die Situation manchmal etwas anders aus. Bei diesen Unternehmungen hat sich die Tätigkeit häufig aus einer zentralen Geschäftsidee heraus entwickelt, und die Planungsschritte sind nicht systematisch vorgenommen worden. Die Erstellung eines Businessplans wird deshalb oftmals als unnötiger Zusatzaufwand verstanden. Ein Businessplan ist allerdings als Basis für einen Kreditentscheid praktisch unabdingbar. Er dient als Entscheidungsgrundlage für die Kreditbeschaffung sowohl bei Banken als auch bei weiteren möglichen Kreditgebern und / oder Partnern. ■ Bonitätsprüfung und Rating Bei einer Bonitätsprüfung geht es um die Überprüfung der Kreditwürdigkeit bzw. der Kreditfähigkeit eines Kreditnehmers. Mit der Bonität bezeichnen wir ganz allgemein die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners (einer natürlichen Person, einer Unternehmung oder auch eines Staates), d. h. die Fähigkeit, aufgenommene Schulden zurückzahlen zu können. Bei der Beurteilung eines Kreditgesuchs unterscheiden die Banken zwischen der Kreditwürdigkeit und der Kreditfähigkeit eines Kreditnehmers. Mit der Kreditwürdigkeit wird die persönliche Situation eines Interessenten überprüft. Dabei werden beispielsweise der Charakter oder das Alter eines Interessenten beurteilt. Ist der Kreditnehmer willens und aufgrund seiner fachlichen und beruflichen Qualifikationen auch fähig, den künftigen Verpflichtungen nachkommen zu können? Im Falle einer Unternehmung als Kreditnehmer werden die Fachkompetenzen des Managements, Führungsstrukturen und ähnliche Faktoren überprüft.
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Die Kreditfähigkeit kann als Voraussetzung für die Kreditwürdigkeit angesehen werden. Sie umfasst die «materielle Seite» eines potenziellen Kreditnehmers. Wird er aufgrund der zu erwartenden Vermögens- und Ertragslage in der Lage sein, Zins- und Amortisationszahlungen leisten zu können? Sind z. B. die Annahmen zur künftigen Absatzerwartung realistisch eingeschätzt, und kann eine Unternehmung aufgrund der im Businessplan aufgezeigten Entwicklung finanzielle Überschüsse erwirtschaften? Als Ergebnis der Bonitätsprüfung wird ein Kredit einer bestimmten Risikoklasse zugeteilt (= Rating). Die Skala reicht von sehr geringen Risiken, bei denen die Rückzahlung des Kredits auch bei ungünstigen Entwicklungen gewährleistet bleibt, bis zu sehr hohen Ausfallrisiken, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Ausbleiben von Zinszahlungen, ja sogar mit einem Verlust des ausgeliehenen Kapitals zu rechnen ist. Je nach Risikoklasse fällt die Bank ihren Kreditentscheid. Bei hohen Risiken wird der Kunde kaum den gewünschten Kredit bekommen. Eventuell kann der Kunde aber ein hohes Risiko mit entsprechenden Sicherheiten auffangen. Das Rating eines Kredits ist auch massgebend für die Festlegung des Zinsfusses, zu dem der Kredit gewährt wird. Der Zinsfuss variiert je nach Risikoklasse, Kreditbetrag, Laufzeit oder Kundenbeziehungen. Ein Kredit mit einem höheren Risiko enthält einen höheren Risikozuschlag und muss damit zu einem höheren Zinsfuss verzinst werden als ein Kredit mit einem tieferen Risiko. Die Credit Suisse kennt beispielsweise 18 Risikoklassen; gestützt darauf werden bei einer Aufgabe 1 Einteilung in die Klassen CR 14 bis CR 18 keine neuen Kredite gewährt. Übung 1 ■ Beispiele der Risikoklassen der Credit Suisse (Auszug) CR 01 CR 02
Geringstes Risiko Der Kreditnehmer verfügt über eine hervorragende Bonität und ist in der Lage, schwerste ungünstige Entwicklungen zu absorbieren.
CR 08 CR 09
Geringes Risiko Der Kreditnehmer verfügt über eine gute Bonität und ist in der Lage, ungünstige Entwicklungen zu absorbieren.
CR 13 CR 14 CR 15
Erhöhtes Risiko Der Kreditnehmer verfügt über eine limitierte Bonität , kommende unerwartete negative Entwicklungen zu absorbieren; kreditgefährdende Änderungen sind zu erwarten.
CR 18
Sehr hohes Risiko Der Kreditnehmer verfügt über eine äusserst limitierte Bonität , kommende unerwartete negative Entwicklungen zu absorbieren; stark anfällig für Zahlungsverzug; Vertragsverletzung, Kreditkündigung, Kapitalverlust, Überschuldung, Betreibungsbegehren bzw. Insolvenzerklärung des Schuldners sind zu erwarten.
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26.2 Die wichtigsten Kreditarten
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■ Investitionskredit Ein Investitionskredit dient der Finanzierung von Anlagevermögen wie Maschinen, Fahrzeugen oder Mobilien. Weil das Anlagevermögen mehrere Jahre genutzt wird, ist der Investitionskredit ein langfristiger Kredit (= Darlehen).
■ Betriebskredit Kredite für unregelmässige Finanzierungsbedürfnisse des Umlaufvermögens heissen Betriebskredite. Sie können z. B. dazu dienen, Handelsbetrieben den Einkauf eines Grundsortiments vorzufinanzieren oder auch den schwankenden Bedarf an flüssigen Mitteln zu decken. Wenn die Produkte schliesslich verkauft sind, kann der Kredit aus den Erträgen zurückbezahlt werden. Betriebskredite werden meistens in Form eines Kontokorrentkredits geführt. Dabei führt die Bank für den Kunden eine laufende Rechnung, bei der neben Kreditbezügen auch Einzahlungen möglich sind. Deshalb kann neben einer Schuld auch einmal ein Guthaben gegenüber der Bank bestehen. Die maximale Höhe des Kredits wird durch eine vertraglich vereinbarte Kreditlimite definiert, bis zu welcher die Unternehmung selber entscheiden kann, ob und wie viel Kredit sie in Anspruch nehmen will. Übersteigt der Bedarf an flüssigen Mitteln die Kreditlimite, so ist ein Überziehen nur mit Bewilligung der Bank möglich.
Saldo des Kontokorrents CHF
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Zeit in Jahren
– 100 000 – 200 000 – 300 000 – 400 000 – 500 000 Gewährter Kredit
Rückzahlung in Raten (oder in einem Betrag)
Solche Kredite werden von Anfang an voll beansprucht, und die Rückzahlung (Amortisation) wird zu Beginn der Laufzeit festgelegt. Die Banken bezeichnen solche Kredite (je nach Institut) als Darlehen (ratenweise Rückzahlung) oder Festvorschuss (Rückzahlung in einem Betrag). Auch hier variieren die Zinssätze je nach Bonität bzw. Rating des Schuldners; sie liegen im Bereich von 5 % bis 10 %. Der Zinsfuss fällt umso geringer aus, je besser der Kredit durch entsprechende Sicherheiten gedeckt ist.
Bei Guthaben Zinsgutschrift
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Kreditbetrag CHF
Zeit in Tagen
– 10 000
■ Immobilienfinanzierung
– 20 000 – 30 000 Kreditlimite: CHF 40 000.–
– 40 000 – 50 000 Gewährter Kredit
Überziehen nur mit Bewilligung
Der Zinsfuss, den die Bank für die Kreditvergabe verlangt (Aktivzinsen), ist dabei höher als derjenige, den sie im Fall eines Guthabens (Passivzinsen) vergütet. Je nach Sicherheit und Rating liegt der Zinsfuss für Aktivzinsen zwischen 3 % und 12 %; die Passivzinsen, die bei einem Guthaben gewährt werden, betragen 0 % und höchstens 0,2 % (Stand Januar 2017).
Für die Finanzierung eines laufenden Bauvorhabens (Neu- oder Umbau) wird ein Baukredit gewährt. Während des Baus darf der Kunde den Baukredit nur zweckgebunden verwenden; d. h., es dürfen damit nur Baukosten bezahlt werden. Konkret werden über den Baukredit laufende Handwerkerrechnungen bezahlt. Je weiter das Bauvorhaben voranschreitet, desto höher wird demnach der tatsächlich beanspruchte Kredit. Baukredite werden deshalb in Form eines Kontokorrents geführt. Ist das Gebäude fertiggestellt, wird die tatsächliche Kreditsumme des Baukredits in einen Hypothekarkredit umgewandelt (= Konsolidierung des Baukredits). Auch zur Finanzierung von Grundstücken oder bereits bestehender Liegenschaften kommt der Hypothekarkredit infrage. Dabei handelt es sich um ausgesprochen langfristige Kredite, die als Darlehen geführt und häufig nicht einmal auf einen bestimmten Termin hin zurückbezahlt werden müssen, solange die Verzinsung ordnungsgemäss erfolgt. Die Zinsfüsse für Bau- und Hypothekarkredite liegen im Bereich von 0,75 % bis 2 %.
■ Privatkredite Privatpersonen können für Anschaffungen aller Art Privatkredite aufnehmen. Weil der Kreditbetrag verhältnismässig gering ist (bis maximal CHF 80 000.–), wird diese Kreditart auch Kleinkredit genannt. Privatkredite sind regelmässig, meist in Monatsraten (inklusive Zins und Bearbeitungsgebühren), zurückzuzahlen. Die hohen Zinssätze und die früher oftmals nachlässige Kreditprüfung durch die Kreditinstitute führten immer wieder zu massiver Kritik in der Öffentlichkeit. Deshalb wurde mit dem Konsumkreditgesetz (KKG) ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, der für alle nicht pfandgesicherten und nicht gewerbsmässigen Kredite zwischen CHF 500.– und CHF 80 000.– und Laufzeiten von über einem Jahr Anwendung findet. Weil Abzahlungs- und Leasingverträge Privatkrediten manchmal sehr ähnlich sind, fallen auch diese unter das Konsumkreditgesetz, ebenso Kredit- und Kundenkarten, mit denen ein Konto überzogen werden darf. Wichtigste Folge des KKG ist eine zwingend vorgeschriebene, sehr detaillierte Prüfung der Kreditfähigkeit eines Kreditnehmers. Als kreditfähig gilt, wer den Kredit zurückzahlen kann, ohne dass er sein nichtpfändbares Einkommen (plus Wohnungsmiete und Steuern) beanspruchen muss. Zudem sind im Kreditvertrag alle relevanten Details aufzuführen, sodass der Kreditnehmer in Kenntnis aller Fakten einen solchen Vertrag unterschreibt. Schliesslich bleiben ihm nach Vertragsabschluss vierzehn Tage Bedenkzeit, während denen er ohne weitere Begründung vom Vertrag zurücktreten kann. Gesetzlich geregelt ist im KKG auch der Höchstzinssatz, für dessen Festlegung der Bundesrat zuständig Übung 2 ist. Er darf 10 % keinesfalls übersteigen (Stand 2017).
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26.3 Sicherheiten und Kreditformen Um sich vor finanziellen Schwierigkeiten bei Zinszahlungen und Rückzahlungen (Amortisationen) abzusichern, verlangen die Banken normalerweise Sicherheiten. Für eine kreditsuchende Unternehmung ist dies eventuell die einzige Möglichkeit, überhaupt einen Kredit zu bekommen. Zusätzlich gelangt sie dadurch in eine bessere Ratingklasse, was günstigere Zinskonditionen ergibt. Von Bedeutung sind die folgenden Arten von Sicherheiten: ■ Das Faustpfandrecht erlaubt der Bank, eine bewegliche Sache (Faustpfand) zu verwerten, falls der Kreditnehmer seine Schuld nicht zurückzahlen kann. Beim Faustpfandkredit werden bewegliche Vermögensteile mit klar abschätzbarem Wert wie Wertpapiere (Aktien, Anleihen), Edelmetalle, Schmuck oder Lebensversicherungspolicen mit einem Rückkaufswert als Sicherheiten hinterlegt. Wenn ein Faustpfandkredit ausschliesslich durch Wertpapiere gedeckt ist, bezeichnen wir ihn in der Bankfachsprache als Lombardkredit. Eine Unternehmung (oder eine Privatperson) kann sich somit Kapital beschaffen, ohne beispielsweise bestehende Wertpapierbestände veräussern zu müssen. ■ Beim Grundpfandrecht kann die Bank das entsprechende Grundstück oder Gebäude verwerten, falls der Kreditnehmer Zins- oder Amortisationszahlungen nicht mehr leisten kann. Beim Baukredit wird für die Kreditlimite bereits eine Grundpfandverschreibung verlangt. Beim Hypothekarkredit erfolgt die grundpfandrechtliche Sicherstellung in Form eines Schuldbriefs. Auf einem Grundstück können mehrere Pfandrechte bestehen, die nach dem Zeitpunkt der Entstehung nummeriert werden. Bei einer allfälligen Verwertung werden jene Forderungen mit den ältesten Pfandbriefrechten zuerst bezahlt. Im Bankgeschäft wird eine grundpfandrechtlich gesicherte Forderung als Hypothek bezeichnet. Die Sicherheit der Hypothek richtet sich neben der zeitlichen Reihenfolge des Pfandrechts aber in erster Linie nach dem Wert des Grundpfands. Kreditbeträge, die nur durch den Wert des Grundpfands gedeckt werden, bezeichnen wir als 1. Hypothek. Banken gewähren eine 1. Hypothek nur bis zu einem bestimmten Wertanteil des Grundstücks, bis zur Belehnungsgrenze. Bei Wohnhäusern liegt diese Belehnungsgrenze bei _32 des Grundstückwertes, bei Geschäftshäusern und Bauland bei ca. 50 %. Für einen zusätzlichen Kreditbetrag, eine 2. Hypothek, werden weitere Sicherheiten (z. B. Ansprüche aus Lebensversicherungen) verlangt. Damit können, zusammen mit der 1. Hypothek, bis 80 %
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des Wertes eines privaten Wohnhauses finanziert werden. Die 2. Hypotheken müssen innert 15 bis 20 Jahren zurückgezahlt (amortisiert) werden. Der Zinssatz für 2. Hypotheken liegt wegen des höheren Risikos (1. Hypothek wird bei einer Verwertung des Grundpfands vor der 2. Hypothek zurückgezahlt) etwa 0,5 % über demjenigen für 1. Hypotheken. Aufgabe 2 ■ Unternehmungen können als Sicherheit auch ihre Kundenguthaben an den Kreditgeber abtreten. Bei der Abtretung (Zession) von Kundenguthaben werden je nach Bank 50 % bis 80 % der Forderung bevorschusst. Der Restbetrag abzüglich einer Kommission wird bei Zahlungseingang gutgeschrieben. Neben der Bevorschussung der Forderungen können auch die gesamte Debitorenbuchhaltung (inkl. Mahnwesen) sowie das Risiko von Debitorenverlusten übergeben werden. Dieses Dienstleistungspaket wird als Factoring bezeichnet und von spezialisierten Finanzierungsgesellschaften (oft Tochtergesellschaften von Banken) angeboten. ■ Bei der Bürgschaft dient neben dem Vermögen des Kreditnehmers das Vermögen einer oder mehrerer Personen als zusätzliche Sicherheit. Falls der Kreditnehmer erfolglos gemahnt wurde, kann die Bank direkt auf das Vermögen der Bürgen greifen. Diese Solidarbürgschaft erfordert – im Gegensatz zur einfachen Bürgschaft – keine vorherige Betreibung des Kreditnehmers. Bei Bürgschaftskrediten verlangen die Banken daher meistens eine Solidarbürgschaft, weil sie damit schneller auf das Vermögen der Bürgen zurückgreifen können. ■ Betriebskredite zur Finanzierung des Umlaufvermögens (Kontokorrente) werden oft auch als Blankokredite gewährt. Dies bedeutet, dass keine Sicherheiten gestellt werden und der Kredit nur aufgrund der Bonität des Kreditnehmers gewährt wird. Um die Kreditfähigkeit des Kunden besser beurteilen zu können, verlangen Banken meistens, dass der gesamte Zahlungsverkehr über das betreffende Kontokorrentkonto abgewickelt wird. Darüber hinaus steht es der Bank jederzeit frei, den Kredit zu kündigen; die Schulden sind in diesem Fall sofort fällig. Auch Privatkredite sind oft Blankokredite. Gemäss dem Konsumkreditgesetz müssen bei diesen Krediten jedoch umfangreiche Abklärungen Übung 3 über die finanziellen Verhältnisse des Kreditnehmers vorgenommen werden. Übung 4
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26.4 Woher stammt das Kapital für die Bankkredite? Wer wie die Banken Geld ausleihen will, muss sich dieses Geld zuerst beschaffen. Die Gegenüberstellung von Ausleihungen an die Kunden und Entgegennahme von Spargeldern ist aus der Bankbilanz ersichtlich. Während die Aktivseite die oben behandelten Ausleihungen von Kapital in Form von Krediten aufzeigt, ist die Herkunft der finanziellen Mittel aus der Passivseite der Bankbilanz ersichtlich. Wie sieht die Grobstruktur einer solchen Bankbilanz aus? ■ Bankbilanz (Grobstruktur) Aktiven
Bilanz
Passiven
Flüssige Mittel Forderungen aus Geldmarktpapieren Forderungen gegenüber Banken
Verpflichtungen gegenüber Banken
Ausleihungen an Kunden Forderungen gegenüber Kunden Hypothekarforderungen
Kundengelder Verpflichtungen gegenüber Kunden in Sparund Anlageform Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden Kassenobligationen Anleihen und Pfandbriefdarlehen
Handelsbestände in Wertschriften und Edelmetallen Finanzanlagen Beteiligungen Sachanlagen Sonstige Aktiven
Sonstige Passiven
Eigene Mittel
Diejenigen Bankgeschäfte, die sich direkt aus der Bilanz ableiten lassen, bezeichnen wir als Kreditvermittlung (oder auch Zinsdifferenzgeschäft) einer Bank. Der Zinsfuss, den die Banken ihren Kreditnehmern bei der Ausleihung von Geldern verrechnen, ist höher als derjenige, den sie bei der Entgegennahme von Kundengeldern vergüten; deshalb der Begriff «Zinsdifferenzgeschäft». Kreditvermittlung = Zinsdifferenzgeschäft
Aktivgeschäft Ausleihung von Geldern an die Kunden «Kreditgewährung» Aktivzinsen aus Bankensicht Zinsbelastung für die Kunden
Passivgeschäft Entgegennahme von Kundengeldern «Einlagen von Kunden» Passivzinsen aus Bankensicht Zinsgutschrift für die Kunden
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Die wichtigsten Passivgeschäfte sind: ■ Kundenverpflichtungen in Spar- und Anlageform: Unter dieser Bilanzposition führen die Banken – mit Ausnahme von Kassenobligationen – alle Forderungen von Kundeneinlagen auf, die konkursrechtlich privilegiert sind oder Rückzugsbeschränkungen unterliegen. Darunter fallen mit den Privat- oder Salärkonten solche Anlageformen, die hauptsächlich zur Abwicklung des privaten Zahlungsverkehrs konzipiert wurden. Private Kontokorrentkonten können zudem mit zusätzlichen Dienstleistungen wie Maestro-Karte, Kreditkarte oder monatlichem Kontoauszug versehen werden. Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs verursacht einen zusätzlichen Aufwand. Weil auf solchen Konten grosszügige Freiheiten in der Rücknahme der Gelder gewährt werden, ist die Verzinsung entsprechend tief. Die eigentlichen Spareinlagen wie Sparhefte, Sparkonten oder Anlagesparkonten eignen sich nicht für den Zahlungsverkehr. Sie dienen längerfristigen Sparzielen und weisen eine höhere Verzinsung auf als Privatkonten. ■ Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden: Alle andern Kundengelder werden in dieser Bilanzposition erfasst. Dazu zählen sämtliche Geschäfts-Kontokorrentkonten, die keine Rückzugsbedingungen enthalten. Es sind dies Kontokorrentkonten für Unternehmungen und für öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Gemeinden oder Kantone. Je nach Bankentyp finden sich hier z. B. auch Vereins- oder Mietzinskonten (für finanzielle Transaktionen im Zusammenhang mit Liegenschaften) oder Personalvorsorgekonten von Pensionskassen. Alle Fremdwährungskonten sowie Festgeldkonten (feste Anlagen ab CHF 100 000.– für 3, 6 oder 12 Monate) werden ebenfalls in dieser Bilanzkategorie aufgeführt. Spar- und Anlagegelder stehen den Banken aus rechtlicher Sicht kurzfristig, in der Praxis jedoch meist mittel- bis langfristig zur Verfügung. Diese Gelder können deshalb – trotz relativ kurzer Kündigungsfristen – für Ausleihungen im Hypothekargeschäft eingesetzt werden. ■ Kassenobligationen: Dies sind festverzinsliche Wertpapiere, die von den Banken laufend ausgegeben werden. Sie haben eine Laufzeit von 2 bis 8 Jahren. Im Vergleich zu Spar- oder Anlagekonten werden sie wegen der fest definierten Laufzeit leicht höher verzinst. Eine vorzeitige Rückzahlung ist nur gegen eine Gebühr möglich. ■ Anleihen und Pfandbriefdarlehen: Diese Position umfasst die von den Banken ausgegebenen, eigenen Anleihensobligationen mit Laufzeiten von 4 bis 15 Jahren. Eine Emission (= Ausgabe von Wertpapieren) lautet meistens auf mehrere Millionen, die in Teilbeträge von CHF 1000.– oder CHF 5000.– aufgeteilt werden. Meistens sind Anleihensobligationen an der Börse kotiert und damit leicht handelbar. Pfandbriefdarlehen können von den Banken bei der «Pfandbriefzentrale der Schweizerischen Kantonalbanken» oder der «Pfandbriefbank Schweizerischer Hypothekarinstitute» aufgenommen werden. Obwohl Pfandbriefdarlehen Laufzeiten zwischen 4 und 15 Jahren aufweisen, werden sie bescheiden verzinst. Der Grund dafür liegt in der hohen Sicherheit von Pfandbriefen: Die Banken dürfen diese Darlehen nur in Form von Hypotheken ausleihen.
Alle Lohn-, Spar- oder Anlagekonten und Forderungen aus Kassenobligationen geniessen ein sogenanntes Konkursprivileg. Dies bedeutet, dass Forderungen aus den genannten Anlageformen bis zu einer Summe von CHF 100 000.– (pro Person, nicht pro Konto) bei einem Konkurs der Bank eine bevorzugte Stellung einnehmen. ■ Andere Bankdienstleistungen Banken spielen – wie gezeigt – eine wichtige Rolle bei der Unternehmungsfinanzierung: Sie nehmen überschüssige Gelder entgegen und stellen Kredite zur Verfügung, wenn sie von den positiven Erfolgsaussichten eines Projekts überzeugt sind. Aber auch wenn bei der Unternehmungsfinanzierung keine Kredite benötigt werden, sind viele finanzwirtschaftliche Aktivitäten ohne die Mitwirkung von Banken kaum denkbar. Zahlungen werden meistens bargeldlos von Bankkonto zu Bankkonto vorgenommen, und zwar sowohl innerhalb der Schweiz als auch über die Landesgrenzen hinaus in fremden Währungen (= Devisen). Auch bei der Ausgabe von Wertpapieren sowie später bei deren Handel erbringen Banken wichtige Dienstleistungen. Für diese Dienstleistungen verlangen sie eine Entschädigung, die sogenannte Kommission. Entsprechend bezeichnen wir alle Bankgeschäfte, bei denen die Banken eine Dienstleistung erbringen, als Kommissionsgeschäfte. In Abgrenzung zum Zinsdifferenzgeschäft ist auch die Bezeichnung «indifferentes Geschäft» gebräuchlich. Kommissionsgeschäft
Zahlungsvermittlung umfasst den gesamten Zahlungsverkehr und den Devisenhandel (An- und Verkauf fremder Währungen). Aufgabe 3 Übung 5
Effektengeschäft umfasst die Ausgabe neuer Wertpapiere für Unternehmungen, den An- und Verkauf von Wertpapieren für Dritte an der Börse sowie die Anlageberatung und Vermögensverwaltung.
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Das haben Sie gelernt Notwendige Unterlagen für ein Kreditgesuch beschreiben Bonitätsprüfung und Rating erklären Den Verwendungszweck unterschiedlicher Kredite erklären Kontokorrentkredite und Darlehen anhand zentraler Merkmale unterscheiden Die Merkmale eines Privat- oder Konsumkredits beschreiben Verschiedene Arten von Sicherheiten zur Absicherung von Krediten nennen Grundaufgaben der Banken erklären Die wichtigsten Aktiv- und Passivgeschäfte einer Bank unterscheiden
Offene Fragen
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Diese Begriffe können Sie erklären Bankgeschäfte
Businessplan
Zinsdifferenzgeschäft (Kreditvermittlung)
Bonität
Aktivgeschäft
Kreditwürdigkeit
Passivgeschäft
Kreditfähigkeit
Konkursprivileg
Rating
Kommissionsgeschäft
Bankkredit
Effektengeschäft
Betriebskredit
Zahlungsvermittlung
Kontokorrentkredit Investitionskredit Darlehen Festvorschuss Immobilienfinanzierung Baukredit Hypothekarkredit Privatkredit (Konsumkredit / Kleinkredit) Sicherheiten Faustpfand Lombardkredit Grundpfand Grundpfandverschreibung Schuldbrief Hypothek Zession Factoring Bürgschaft Solidarbürgschaft Blankokredit
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b ) Die persönlichen Voraussetzungen, die den Zahlungswillen des Gesuchstellers charakterisieren, bezeichnen wir als Kreditfähigkeit.
c ) Die Bonität einer Unternehmung sagt etwas aus über deren Zahlungsfähigkeit, d. h. deren Fähigkeit, Schulden zurückzahlen zu können.
d) Wird ein Kredit im Rating einer höheren Bonitätsstufe zugewiesen, muss er mit einem höheren Zinsfuss verzinst werden.
e ) Ein Businessplan gibt Auskunft über die Leistungsziele einer Unternehmung und zeigt die finanziellen Dimensionen eines Projekts auf. Er liefert die Grundlagen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmens.
f) Die Fachkompetenz der Geschäftsleitung sowie die Führungsstrukturen der Unternehmung müssen einer kritischen Prüfung standhalten, wenn eine Unternehmung kreditwürdig sein soll.
g) Die Zuordnung eines Kredits in eine von vier möglichen Risikoklassen ist das Resultat der Bonitätsprüfung und wird allgemein als Rating bezeichnet.
a) Finanzierung der Baukosten, die bei der Renovation einer Gewerbeliegenschaft anfallen. b ) Finanzierung des Umlaufvermögens. c ) Hier wird eine Kreditlimite festgelegt, deren Überziehung nur mit Bewilligung der Bank möglich ist. d) Kredit zur Finanzierung einer bestehenden Liegenschaft. e ) Langfristige Finanzierung des Anlagevermögens mit ratenweiser Rückzahlung. f ) Private Anschaffungen aller Art; Kredit muss in Monatsraten zurückbezahlt werden. g) Bei dieser Kreditart kommen sowohl Aktiv- als auch Passivzinsen vor. h ) Finanzierung von Maschinen und Mobilien mit einer im Voraus festgelegten einmaligen Rückzahlung. i) Dieser Kredit wird nach einer gewissen Zeit in einen langfristigen Kredit umgewandelt.
Kontokorrentkredit
Darlehen
Festvorschuss
Baukredit
Hypothekarkredit
Entscheiden Sie durch Ankreuzen, um was für eine Kreditart es sich bei den folgenden Umschreibungen handelt. Es sind Mehrfachnennungen möglich.
Privatkredit
a ) Zur Beurteilung eines Kreditgesuchs wird eine Unternehmung in einem ersten Schritt einem ausführlichen Rating unterzogen.
Übung 2 Welche Kreditart trifft zu?
Immobilienfinanzierung
Welche Aussagen sind richtig (R), welche falsch (F)? Setzen Sie das zutreffende Symbol in das Kästchen und korrigieren Sie die Fehler auf den leeren Linien.
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Investitionskredit
Übung 1 Bankenfinanzierung beginnt mit dem Kreditgesuch
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Betriebskredit
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Übung 3 Unterschiedliche Kredite und Sicherheiten e) Unter Kleinkrediten verstehen wir Betriebskredite bis maximal CHF 100 000.–, weil der gesetzliche Rahmen für Kleinkredite durch das Konsumkreditgesetz definiert wird.
Die folgenden Auswahlaufgaben enthalten immer zwei Aussagen, die miteinander verknüpft sind. Entscheiden Sie sich jeweils für eine der folgenden Antwortmöglichkeiten: A +weil+
B +/+
C +/–
D –/+
E –/–
Beide Aussagen richtig, Verknüpfung trifft zu
Beide Aussagen richtig, Verknüpfung trifft nicht zu
Erste Aussage richtig, zweite Aussage falsch
Erste Aussage falsch, zweite Aussage richtig
Beide Aussagen falsch
f ) Das Factoring gehört zu den ungedeckten Krediten, weil beim Factoring neben den eigentlichen Kundenguthaben und der Debitorenbuchhaltung (inkl. Mahnwesen) auch das Risiko von Debitorenverlusten abgetreten wird.
Begründen Sie falsche Verknüpfungen oder die falsche Teilaussage in wenigen Worten. g) Unternehmungen, die einen Kredit wünschen, müssen der Bank in der Regel einen Businessplan vorlegen, weil das Konsumkreditgesetz zwingend eine Bonitätsprüfung der Unternehmungen vorschreibt.
a ) Unternehmungen, die ihren Zahlungsverkehr über eine Bank abwickeln, erhalten Betriebskredite oft als Nettobarkredite, weil die Bank über den Zahlungsverkehr indirekt die Kreditfähigkeit beurteilen kann.
h) Der Lombardkredit ist eine spezielle Form eines Blankokredits, weil in diesem Fall der Bank eine Lebensversicherungspolice als Sicherheit dient.
b ) Investitionskredite sind in der Regel langfristige Kredite, weil sie in erster Linie der Finanzierung von Anlagevermögen dienen.
c ) Der Zinssatz für die 1. Hypothek ist etwa _12 % tiefer als derjenige für die 2. Hypothek, weil die 2. Hypothek in der Regel innert 15 bis 20 Jahren zurückbezahlt werden muss.
d) Bei Bürgschaften verlangen die Banken statt einer einfachen Bürgschaft eine Solidarbürgschaft, weil bei der Solidarbürgschaft mehrere Bürgen miteinander für den Kreditbetrag einstehen.
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Übung 4 Mögliche Kreditbeschreibungen Kreuzen Sie die richtigen Kombinationen «Kreditart – Sicherheit – Kreditbetrag» an. Begründen Sie bei falschen Kombinationen in wenigen Worten, warum diese nicht möglich sind.
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Hypothek ist gesichert durch ein Grundpfand. 1
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Kontokorrentkredit
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Übung 5 Woher stammt das Kapital? Die Passivseite der Bilanz zeigt, woher das Kapital einer Bank stammt. Ordnen Sie die untenstehenden Aussagen den wichtigsten Passivgeschäften einer Bank (1 bis 5) zu. Aktiven
Bilanz
Passiven
Flüssige Mittel Forderungen aus Geldmarktpapieren Forderungen gegenüber Banken
Verpflichtungen gegenüber Banken
Ausleihungen an Kunden: ■ Forderungen gegenüber Kunden ■ Hypothekarforderungen
Kundengelder: 1 Verpflichtungen gegenüber Kunden in Sparund Anlageform 2 Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden 3 Kassenobligationen 4 Anleihen 5 Pfandbriefdarlehen
Handelsbestände in Wertschriften und Edelmetallen Finanzanlagen Beteiligungen Sachanlagen Sonstige Aktiven
Sonstige Passiven Eigene Mittel
a)
Diese Gelder nimmt die Bank laufend entgegen. Die Wertpapiere weisen eine Laufzeit zwischen 2 und 8 Jahren auf.
b)
Diese Gelder geniessen im Falle eines Konkurses der Bank eine bevorzugte Stellung für die ersten CHF 100 000.– (Anlegerschutz).
c)
Diese Gelder stehen der Bank aus rechtlicher Sicht kurzfristig, in der Praxis jedoch meist mittel- bis langfristig zur Verfügung.
d)
Diese Gelder werden nicht direkt beim Sparer, sondern indirekt über zwei Institutionen aufgenommen.
e)
Diese Gelder weisen eine Laufzeit zwischen 4 und 15 Jahren auf.
f)
Bei diesen Geldern kommen Aktivzinsen zum Tragen.
Kontokorrentkredit
Festvorschuss
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Aufgabe 1 Das Kreditgespräch b) Versetzen Sie sich in die Lage der Kreditsachbearbeiterin, die sich auf das Kreditgespräch mit Herrn Hinder vorbereitet. Welche Informationen benötigen Sie für die Beurteilung des Kreditgesuchs? Lesen Sie die Seite 2 im Theorieteil und notieren Sie die entsprechenden Schlüsselwörter für das Kreditgespräch.
Die vor einem Jahr gegründete Info_Net GmbH ist im Bereich der Unterhaltungselektronik tätig. Sie bietet Beratungen und Installationen von (Glasfaser-)Netzwerken mit Kombi-Angeboten von TV, Internet und Festnetztelefonie an und erledigt auch Support und Reparaturen aller Arten im Bereich der Unterhaltungselektronik (PC und TV), vorwiegend für Private. Aufgrund der zunehmenden Verbreitung von Glasfasernetzen in den Gemeinden hat sich der Geschäftsverlauf (Umsatz und Gewinn) erfolgversprechend entwickelt. Die Info_Net GmbH möchte die Geschäftstätigkeit ausweiten und braucht dazu zusätzliches Kapital. Neben einer Erhöhung des Eigenkapitals benötigt die Unternehmung einen Bankkredit im Umfang von mindestens CHF 50 000.–. a) Der Gesellschafter Raffael Hinder muss sich für das Kreditgespräch mit einer Bank vorbereiten. Entwerfen Sie ein inhaltliches Konzept für ein solches Gespräch mit der Sachbearbeiterin bei der Bank. Konsultieren Sie dazu die Website einer Bank unter dem Stichwort «Businessplan».
Bankkredite
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Bankkredite
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Aufgabe 2 Finanzierung eines Geschäfts- oder Wohnhauses a) Bestimmen Sie für ein Geschäfts- oder ein Wohnhaus einen Kaufpreis. Erkundigen Sie sich über die aktuellen Hypothekarzinssätze und berechnen Sie die monatliche Belastung der Liegenschaft.
Kaufpreis
Gemäss einer Faustregel sollte das Einkommen dreimal höher sein als die gesamten Immobilienkosten. b) Auf wie viele Franken sollte sich das Einkommen einer Familie belaufen, damit sie sich ein Einfamilienhaus im Betrag der Annahme unter a) leisten kann?
Eigenkapital 20 % 1. Hypothek 65 % 2. Hypothek 15 % c) Welche Faktoren sind massgebend, ob sich jemand ein Haus gemäss der vorliegenden Aufgabe leisten kann?
Aufgabe 3 Zinsmarge: Differenz zwischen Aktiv- und Passivzins a) Besorgen Sie sich eine Konditionen-Übersicht einer Bank in Ihrer Region und ergänzen Sie das Kredit- und Anlagesortiment mit aktuellen Werten.
b) Ergänzen Sie das untenstehende Schema «Kreditnehmer – Sparer» mit den fehlenden Begriffen Aktivzins, Einlagen, Kredite, Passivzins und Zinsmarge.
Kreditsortiment (Stand Januar 2017)
Aktiven
Betriebs- und Investitionskredite:
Flüssige Mittel Forderungen aus Geldmarktpapieren Forderungen gegenüber Banken
Verpflichtungen gegenüber Banken
Ausleihungen an Kunden: ■ Forderungen gegenüber Kunden ■ Hypothekarforderungen
Kundengelder: ■ Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform ■ Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden ■ Kassenobligationen ■ Anleihen und Pfandbriefdarlehen
Baukredite:
(3–9 %) (2 _41 % + Komm.)
Hypotheken (Wohnbauten) 1. Hypothek variabel:
(1 %)
2. Hypothek variabel:
(1,5 %)
Handelsbestände in Wertschriften und Edelmetallen Finanzanlagen Beteiligungen Sachanlagen Sonstige Aktiven
Hypotheken (Betriebsgebäude) 1. Hypothek variabel:
(1 %)
2. Hypothek variabel:
(1,5 %)
Bilanz
Passiven
Jugendkonto:
(0,5 %)
Privatkonto:
Sonstige Passiven
Anlage-Sparkonto:
(0,05 %) (0,1 % + Bonus)
Kassenobligationen Laufzeit 5:
(0,15 %)
Laufzeit 8:
(0,35 %)
Anleihen:
(0,1 %)
Pfandbrief:
Eigene Mittel
Kreditnehmer
Anlagesortiment (Stand Januar 2017)
Bank
(0,25 %)
Sparer
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