Recht 18 - LV

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Brennpunkt Recht / Gesellschaft

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Strafrecht (Ausgabe für Lehrperson)

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Strafrecht 4

Problemlöseschema im Strafrecht

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Voraussetzungen für die Strafbarkeit einer Handlung

Damit eine Tätigkeit zu einer strafbaren Handlung wird (die Juristen sprechen von einem «Delikt»), müssen verschiedene Voraussetzungen geprüft werden.

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Tatbestandsmässigkeit

Ein gesetzlicher Tatbestand umschreibt die tatsächlichen Voraussetzungen für seine rechtlichen Konsequenzen. Im Strafrecht unterscheiden wir objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale.

 Subjektive Tatbestandsmerkmale: Vorsatz, Eventualvorsatz, Fahrlässigkeit? Bestraft werden kann nur, wer für sein Verhalten eine Schuld trägt. Im Strafgesetzbuch wird für das Verschulden zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit unterschieden (Art. 12 StGB). Während beim Vorsatz ein «Verbrechen oder Vergehen mit Wissen und Willen» ausgeführt wird, handelt ein Täter dann fahrlässig, wenn er «die Folgen seines Verhaltens aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit» nicht bedacht hat. In unserem Eingangsbeispiel kann davon ausgegangen werden, dass Marco L. den Unfall nicht vorsätzlich verursacht hat. Die Tatsache, dass er mit übersetzter Geschwindigkeit in die Kurve raste, macht ihn aber trotzdem schuldig, sein Verhalten war fahrlässig. Man würde in diesem Fall sehr wahrscheinlich von grober Fahrlässigkeit ausgehen; eine solche ist dann gegeben, wenn wir den Satz «so etwas darf nicht passieren» anwenden können. Falls gilt, «so etwas kann passieren», sprechen wir von leichter Fahrlässigkeit. Gemäss Art. 12 Abs. 2 StGB handelt bereits vorsätzlich, wer die Verwirklichung der Tat für möglich hält und in Kauf nimmt (Eventualvorsatz).

 Objektive Tatbestandsmerkmale: Täter, Handlung, Kausalzusammenhang? Eine erste Voraussetzung beinhaltet das so genannte Legalitätsprinzip, das im ersten Artikel des Strafgesetzbuches festgehalten ist: «Eine Strafe oder Massnahme darf nur wegen einer Tat verhängt werden, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt.» Ein Verhalten muss danach durch einen Gesetzesartikel als strafbar erklärt sein. Genau diese Aufzählung von strafbaren Handlungen enthält der zweite Teil des Strafgesetzbuches. Die Marginalien zu den Artikeln 111ff. StGB lesen sich denn auch wie eine Anleitung zu einem Kriminalroman: Mord und Totschlag, schwere Körperverletzung, Veruntreuung, Diebstahl, Raub, Betrug, Freiheitsberaubung und Entführung, Vergewaltigung, Geld- oder (2) Rechtswidrigkeit Urkundenfälschung sind nur einige Beispiele daraus. Die folgende Abbildung mit den Spontan wird man zwar sagen, dass eine Straftat wie Mord oder Totschlag grundsätzlich Kapitelüberschriften des zweiten Teils des Strafgesetz-buches vermittelt eine Übersicht über immer rechtswidrig sei. Wenn eine angegriffene Person aber aus Notwehr einen Angreifer mögliche Straftatbestände. verletzt, so ist die Rechtswidrigkeit nicht gegeben. • Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben  Rechtfertigungsgrund: Notwehr und Notstand? • Strafbare Handlungen gegen das Vermögen Gemäss Art. 15 StGB ist eine angegriffene Person ausdrücklich berechtigt, den Angriff in «einer • Strafbare Handlungen gegen die Ehre und den Geheim- oder Privatbereich • Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit den Umständen angemessenen Weise» abzuwehren. Eine Frau, die sich gegen eine drohende • Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität Vergewaltigung wehren kann, indem sie durch heftige Gegenwehr mit einem harten • Verbrechen und Vergehen gegen die Familie Gegenstand das Auge ihres Peinigers verletzt, begeht demzufolge keine strafbare Handlung. • Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen Ebenfalls keine strafbare Handlung begeht diejenige Person, die für eine bestimmte Tat einen • Verbrechen und Vergehen gegen die öffentliche Gesundheit Notstand geltend machen kann (Art. 17 StGB). Wenn D. Schmid unbefugt in den Keller der • Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Verkehr Liegenschaft seiner Nachbarin eindringt (die momentan ortsabwesend ist), um drohende • Fälschung von Geld, amtlichen Wertzeichen, amtlichen Zeichen, Mass und Gewicht • Urkundenfälschung Wasserschäden infolge einer Überschwemmung zu verhindern, so wird er sich im Falle eines • Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Frieden Streites auf Notstand berufen können und deshalb den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs • Straftaten gegen die Interessen der Völkergemeinschaft nicht erfüllen. • Verbrechen und Vergehen gegen den Staat und die Landesverteidigung Die Überprüfung einer strafbaren Handlung auf Rechtswidrigkeit bedeutet folglich, dass eine • Vergehen gegen den Volkswillen Tat nur dann strafbar ist, wenn die Handlung weder aus Notwehr noch im Notstand erfolgte. • Strafbare Handlungen gegen die öffentliche Gewalt • Störung der Beziehungen zum Ausland • Verbrechen und Vergehen gegen die Rechtspflege • Strafbare Handlungen gegen die Amts- und Berufspflicht • Bestechung • Übertretungen bundesrechtlicher Bestimmungen Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch (StGB)


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