Pilot-Kapitel

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Lohnbuchhaltung mit Swiss21 (Teil 1)

Ausgabe 2022 / 2023

Ausgabe für Lehrperson

Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft Rechnungswesen © STR Teachware. Der Inhalt dieser Broschüre ist urheberrechtlich geschützt. Urheberrechtliche Regeln zur Verwendung im Unterricht siehe Innenseite. str teachware
Urs Saxer Thomas Tobler Heinz Rüfenacht
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Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Brennpunkt Rechnungswesen

Lernmodul 4 «Lohnabrechnung - mit Swiss21»

Ausgabe für Lehrperson

Urheberrechtliche Regelungen für Lehrpersonen

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Pilot-Auflage 2022/2023

Gestaltung Umschlag und Aktualisierungen: schmizz communicate 360°, Schaffhausen

Druck Broschüren: Copy + Print AG, Schaffhausen

© STR Teachware

3 Lohnbuchhaltung – mit Swiss21

Die Lohnbuchhaltung (engl.: Payroll) ist verantwortlich für das Erfassen, das Abrechnen und das Buchen der Löhne. Dabei sind verschiedene gesetzliche und auch freiwillige Abzüge zu berücksichtigen.

In einer digitalisierten Lohnbuchhaltung wird für jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin ein eigenes digitales Lohnkonto geführt. Mit diesen personalisierten Datensätzen lässt sich eine Lohnabrechnung einfach erstellen und die Verbuchung der Lohnzahlungen automatisieren.

Brennpunkt Rechnungswesen Lohnbuchhaltung – mit Swiss21 (Ausgabe Lehrperson)

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Seite
Theorie Lohnabrechnungen und Sozialversicherungen 1 Elemente einer Lohnabrechnung .................................................................... 2 2 Drei-Säulen-Konzept: Grundlage der Sozialbeiträge 4 3 Vom Bruttolohn zum Nettolohn: Übersicht der Lohnabzüge 6 Abrechnungen rund um die Lohnzahlungen 4 Lohndeklarationen, Akontorechnungen, Schlussrechnungen 8 5 Typische Konten im Zusammenhang mit Lohnzahlungen 10 6 Typische Buchungen im Zusammenhang mit Lohnzahlungen 11 Lohnbuchhaltung – mit Swiss21 7 Ablauforganisation in der Lohnbuchhaltung 15 8 Durchlaufkonten für die Verbuchung ins Hauptbuch 17 9 Auswertungen auf Knopfruck erstellen 18 Das haben Sie gelernt .......................................................................................... 19 Diese Begriffe können Sie erklären 19 Typische Konten für die Lohnbuchhaltung 28
– zur Kontrolle 1 Elemente einer Lohnabrechnung ..................................................................... 20 2 Drei-Säulen-Konzept: Grundlage der Sozialbeiträge ......................................... 20 3 Vom Bruttolohn zum Nettolohn: Übersicht der Lohnabzüge 21 4 Lohndeklaration, Akontozahlungen und Schlussabrechnung 21 5 Typische Konten im Zusammenhang mit Lohnzahlungen 22 6 Typische Buchungen im Zusammenhang mit Lohnzahlungen 22 7 Lohnbuchhaltung mit Swiss21 23
– zur Vertiefung und zum vernetzten Denken 1 Human Resources 24 2 Bewerbungen in der Schwangerschaft 25 3 Fringe Benefits 26 4 Lohnnebenkosten in der Schweiz und im Ausland ............................................ 27
Übungen
Aufgaben

1 Elemente einer Lohnabrechnung

Catja Moretti führt seit drei Jahren sehr erfolgreich die Kleiderboutique Milano

Damit sich Catja Moretti vermehrt um den Einkauf und die Erweiterung der Boutique kümmern kann, hat sie per 01.03.2023 Milena Duric als Mitarbeiterin mit einem Pensum von 100% eingestellt.

Dieser Schritt verändert nicht nur den Arbeitsalltag von Catja Moretti, sondern auch ihre rechtliche Lage. Denn als Arbeitgeberin übernimmt sie wichtige Pflichten. Geregelt sind die Pflichten der Arbeitgeber unter anderem im Obligationenrecht unter den Artikeln 322 bis 330b OR.

Die erste Pflicht besteht darin, den Mitarbeitenden den Lohn zu bezahlen. Catja Moretti hat mit Swiss21 die nebenstehende Lohnabrechnung erstellt. Beantworten Sie dazu die untenstehenden Fragen:

4 Brennpunkt Rechnungswesen Lohnbuchhaltung
Lehrperson) Seite 2
– mit Swiss21 (Ausgabe für

n Bruttolohn

1. Ist der Bruttolohn von CHF 5'600 für Milena Duric angemessen?

Begründen Sie Ihre Antwort mit den Ergebnissen des Statistischen Lohnrechners.

2. Was ist der Unterschied zwischen einer Kinderzulage und einer Ausbildungszulage?

Suchen Sie im Merkblatt Familienzulagen möglichst viele Unterschiede.

Resultate des Lohnrechners:

25% verdienen weniger als Zentralwert (Median) 25% verdienen mehr als

3 873 CHF 4 390 CHF 5 003 CHF

4 318 CHF 4 894 CHF 5 578 CHF

Je nach Eingaben variieren die Resultate. Gemäss den Ergebnissen des Lohnrechners bewegt sich der Lohn von CHF 5'600 im oberen Segment.

Kriterium Kinderzulage Ausbildungszulage

Anspruch Kinder bis 16 Jahren Kinder in Ausbildung

Zwischen 16 – 25 J.

Höhe Mind. 200 CHF / Mt Mind. CHF 250 CHF/Mt. In welchem Kanton erhält man als Arbeitnehmer:in die höchsten Familienzulagen?

Kanton Kinderzulage Ausbildungszulage

VS, GE 305/405 bzw. 311/411 445/545 bzw. 415/515

3. Welche Familienzulagen erhalten Ihre Eltern

Individuelle Antworten

Brennpunkt Rechnungswesen Lohnbuchhaltung – mit Swiss21 (Ausgabe Lehrperson)

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2 Drei-Säulen-Konzept: Grundlage der Sozialbeiträge

In einer Lohnabrechnung werden verschiedene Abzüge aufgelistet. Die erste Gruppe der Lohnabzüge nennt man auch Sozialabzüge, es handelt sich um Beiträge an die Sozialversicherungen.

Soziale Sicherheit soll die gesamte Bevölkerung vor den wichtigsten Lebensrisiken schützen, wie z. B. medizinische Versorgung, Verdienstausfall bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, Alter, Tod, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Familienlasten. Es handelt sich somit bei der «sozialen Sicherheit» um Massnahmen, mit denen die wichtigsten Unsicherheiten des menschlichen Lebens aufgefangen werden können

Solche Massnahmen bedingen eine Solidarität zwischen den verschiedenen Einkommensklassen und Generationen innerhalb einer Gesellschaft. Gemäss dem Grundprinzip der Versicherungen sollen dadurch grundsätzlich die von den negativen Auswirkungen und Schicksalsschlägen verschonten Bevölkerungskreise jenen Personen helfen, die von den genannten Risiken betroffen sind und einen finanziellen Schaden erleiden.

Der Schweizer Sozialwissenschafter François Höpflinger hat das Gesamtsystem der sozialen Sicherung in der Schweiz in einem Modell dargestellt. Er geht dabei von einem sozialen Netz im Zentrum der Gesellschaft aus. Dieses Netz soll Menschen davor schützen, in existentielle Not zu geraten.

4 Brennpunkt Rechnungswesen Lohnbuchhaltung – mit Swiss21 (Ausgabe für Lehrperson) Seite 4

Das Sozialversicherungssystem der Schweiz besteht aus einer Vielzahl verschiedener Sozialwerke. Jedes dient einem genau definierten Zweck und ist in einem eigenen Bundesgesetz geregelt, auf der Grundlage von Art. 111 Bundesverfassung (BV) Im Mittelpunkt steht das 3-Säulen-Konzept. Damit ist der dreistufige Schutz gegen die finanziellen Folgen von Alter, Tod und Invalidität gemeint.

Die erste Säule umfasst die obligatorische, staatlich getragene Vorsorge durch die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und die Invalidenversicherung (IV). Ziel dieser Säule ist die reine Existenzsicherung. Wird dieses Ziel nicht erreicht, unterstützt der Staat die betroffenen Personen mit Ergänzungsleistungen. In der zweiten Säule wird diese Sicherung ergänzt um die ebenfalls obligatorische, aber privat getragene Pensionskasse (berufliche Vorsorge).

Die zweite Säule soll die reine Existenzsicherung so weit ergänzen, dass nach der Pensionierung etwa 60 % des letzten Erwerbseinkommens abgedeckt werden, gemäss Art. 119 BV.

Die dritte Säule umfasst die private, freiwillige Vorsorge. Sie kann von den Versicherten daher individuell ausgestaltet werden und soll den gewohnten Lebensstandard auch im Alter, bei Invalidität oder nach dem Tod eines Familienangehörigen sicherstellen. Weil der Staat ein Interesse daran hat, dass auch dieser Teil der sozialen Sicherung funktioniert, schafft er in diesem Bereich Steueranreize.

Die AHV (wie auch die Invalidenversicherung [IV] und die Arbeitslosen- und Unfallversicherung) funktioniert nach dem Umlageverfahren. Danach werden die eingenommenen Beiträge direkt zur Deckung der aktuellen Versicherungsleistungen (Renten) verwendet.

Die berufliche Vorsorge wird nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Jeder Versicherte spart mit seinen Beiträgen und jenen des Arbeitgebers während 40 Jahren seine Rentenansprüche selbst an; es wird daher keine Umverteilung vorgenommen. Der Bund legt im Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) einen Mindeststandard fest, der für alle Pensionskassen gilt.

Aufgrund der unterschiedlichen Finanzierung der ersten und zweiten Säule werden die Zahlungen von unterschiedlichen «Kassen» abgewickelt

In der ersten Säule erheben etwa 100 Ausgleichskassen die Sozialbeiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Selbstständigen sowie Nichterwerbstätigen. Verbindungsglied zwischen den rund 100 Ausgleichskassen ist die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf. Sie verbucht die Beiträge aller Ausgleichskassen und stellt ihnen die Mittel zur Auszahlung der Renten zur Verfügung (AHV-Statistik 2021)

In der zweiten Säule wickeln etwa 1'400 Pensionskassen die berufliche Vorsorge über die Unternehmungen ab Eine Unternehmung kann für die Pensionskasse ihrer Angestellten eine firmeneigene Stiftung gründen. Sie kann sich aber auch einer sogenannten Sammelstiftung, das sind Pensionskassen von grossen Versicherungsgesellschaften wie z. B. Baloise oder Swisslife, anschliessen. Bei Staatsbetrieben, Bund und Kantonen sind die Pensionskassen meistens als Einrichtungen des öffentlichen Rechts organisiert. (Pensionskassenstatistik 2021)

Brennpunkt Rechnungswesen Lohnbuchhaltung – mit Swiss21 (Ausgabe Lehrperson)

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Lohnbuchhaltung – mit Swiss21 (Ausgabe für Lehrperson)

3 Vom Bruttolohn zum Nettolohn: Übersicht der Lohnabzüge

In der folgenden Übersicht finden Sie die wichtigsten Angaben zu den verschiedenen Lohnabzügen. Recherchieren Sie die Angaben für die gestrichelten Kästchen im Internet.

Lohnabzüge vom Bruttolohn / Beiträge für ... (Abrechnungspartner)

Welche Leistungen werden ausbezahlt?

Renten (wiederkehrende Zahlungen) für Frauen (ab 64 Jahren), Männer (ab 65 Jahren), Witwen/Witwer und Waisen

Max. AHV-Rente für

Alters- und Hinterlassenenversicherung

(Ausgleichskasse / Sozialversicherungsamt SVA)

- Alleinstehende Person

2'450.- / Monat

Wer ist versicherungspflichtig?

Abkürzung

Finanzierung

Besonderheiten Arbeitnehmende Arbeitgebende

Nicht vergessen! Ab 20. Altersjahr und nicht erwerbstätig: selbständig Mindestbeitrag von CHF ...

Invalidenversicherung

(Ausgleichskasse / Sozialversicherungsamt SVA)

Erwerbsersatzordnung

(Ausgleichskasse / Sozialversicherungsamt SVA)

Familienzulagen

(Familienausgleichkasse (FAK) / Sozialversicherungsamt SVA)

3'675.- / Monat

- Ehepaar Obligatorisch für Erwerbstätige ab: (z. B. Lehrlinge):

Renten / Teilrenten für Personen, die wegen eines psychischen oder physischen Gesundheitsschadens erwerbsunfähig sind.

Max. Entschädigung:

2'450.- / Monat

Ersatz (Geldzahlungen) für

- Verdienstausfall der dienstleistenden Personen in Armee, Zivilschutz, Zivildienst.

- Mütter für Erwerbsausfall, während

14 Wochen (98 Tage) nach der Geburt, sofern sie davor erwerbstätig waren

- Väter für Erwerbsausfall während 2 Wochen innert 6 Monate nach Geburt.

Max. Entschädigung:

Kinderzulagen, mind.:

Ausbildungszulagen, mind.:

250.-

Obligatorisch für Nichterwerbstätige ab: (z. B. Gymnasiast:innen, Studierende)

Verw.kosten:

einzahlen, um keine Beitragslücke zu erhalten AHV-Beitragslücke von einem Jahr verringert Rente um rund 2,3 Prozent

Grundsatz «Eingliederung kommt vor Rente», d. h., es werden von der IV Massnahmen abgeklärt und finanziert, die eine Wiedereingliederung der invaliden Person ins Erwerbsleben ermöglichen.

Obligatorisch für Arbeitgeber, Selbständigerwerbende

Beitrag (bis 5%) FAK, VerwaltungsKostenbeitrag (VK)

–2.65%, VK-Beitrag max. 5%

5%

Wo AHV- oder IV-Renten die minimalen Lebenskosten nicht zu decken vermögen, besteht ein Rechtsanspruch auf Ergänzungsleistungen.

Im Kanton Wallis zahlen die Arbeitnehmenden bei allen FAK einen Beitrag von 0,42%

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Brennpunkt Rechnungswesen
514.-
AHV (8,7%) IV (1,4%) EO (0,5
5,3% (1/2) AHV/IV/EO 10,6% 5,3% (1/2)
1. Januar nach 17. Geburtstag 1. Januar nach 20. Geburtstag
/ Jahr
%)
VK-
80% Bruttoeink., max 220.-/Tag 1.08%
200.- / Monat
/ Monat

Lohnabzüge vom Bruttolohn / Beiträge für ... (Abrechnungspartner)

Welche Leistungen werden ausbezahlt? Wer ist versicherungspflichtig?

Abkürzung

Finanzierung

Besonderheiten Arbeitnehmende Arbeitgebende

Arbeitslosenversicherung (Ausgleichskasse / Sozialversicherungsamt SVA)

Entschädigung in Form von Taggeldern bei Arbeitslosigkeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen, Kurzarbeit und bei der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Sie bezahlt auch Wiedereingliederungsmassnahmen.

Max. Entschädigung:

70% des vers. Lohnes für max. 2 Jahre (520 Taggelder)

Obligatorisch für alle in der AHV beitragspflichtigen Arbeitnehmenden und ihre Arbeitgebenden.

Versicherter Lohn: max. CHF 148'200.-

Pensionskasse (z. B. Asga, Swisscanto, Kantonale Pensionskasse Solothurn, BVG Sammelstiftung

Swiss Life, Migros-Pensionskasse)

Berufsunfallversicherung

(z. B. SUVA, AXA, Generali)

NichtberufsunfallVersicherung

(z. B. Allianz, Baloise, Helvetia)

Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenrenten, wie bei der AHV.

Zusätzlich können Versicherte ihre Ansprüche auf Vorsorgeleistungen verpfänden oder einen Betrag bis zur Höhe der Freizügigkeitsleistung vorbeziehen, um damit Wohneigentum für den eigenen Bedarf erwerben zu können.

Pflegeleistungen und Kostenvergütungen, wie z. B. Spitalkosten, Medikamente, sowie Geldleistungen für Verdienstausfall als Folge von Unfällen während der Arbeit

Pflegeleistungen und Kostenvergütungen, wie z. B. Spitalkosten, Medikamente, sowie Geldleistungen für Verdienstausfall als Folge von Unfällen während der Freizeit

Obligatorisch für Erwerbstätige (ab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag) mit einem Jahreslohn ab:

Obligatorisch für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden.

Obligatorisch für Arbeitnehmende, die mind 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten.

KrankentaggeldVersicherung

(z. B. Helsana, Swica, Zürich)

Geldzahlung in Form von Taggeldern. Entlastet Arbeitgebender von gesetzlicher Lohnfortzahlungspflicht (gemäss OR bis 10 Mt. je nach Anstellungsdauer und Kanton Verbessert den Schutz der Arbeitnehmenden bei länger andauernder Krankheit.

Freiwillig für Arbeitgebende und Arbeitnehmende

Zuständig: Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV)

Selbstständig Erwerbende können sich bei ALV nicht versichern. Grund: Arbeitslosigkeit = unternehmerisches Risiko.

Bruttolohn – Koordinationsabzug1

CHF 25'725

= Versicherter Lohn

18-25-Jährige: Todesfall und Invalidität, ab 1. Januar nach 24. Geb.: auch Risiko Alter (Spargutschriften)

Teilzeitbeschäftigte, die weniger als 8 Stunden arbeiten, sind nur gegen Berufsunfälle versichert; Risiko für Nichtbetriebsunfälle privat (z. B. über Krankenkasse) versichern

Drei Faktoren, die Höhe der Prämie stark beeinflussen: Wartefrist, Höhe der Taggelder und Dauer der Leistung

1 Koordinationsabzug: Weil bei sehr geringen Einkommen die Leistungen der AHV bereits ausreichen, um die Zielgrösse, das «gewohnte Einkommen», sicherzustellen, wird die berufliche Vorsorge mit der AHV abgestimmt (koordiniert). Ein gewisser «Basisbetrag», der Koordinationsbetrag von CHF 25‘725.– (Stand 2023), wird daher in der zweiten Säule nicht versichert. Der AHV-Bruttolohn abzüglich Koordinationsbetrag ergibt den koordinierten Lohn, das ist der für das BVG versicherte und damit beitragspflichtige Lohn. So beträgt beispielsweise der im BVG versicherte und beitragspflichtige Lohn bei einem AHV-Lohn von CHF 60‘000.– «nur» CHF 34‘275 – (CHF 60‘000.- minus CHF 25‘725.-)

Brennpunkt Rechnungswesen Lohnbuchhaltung – mit Swiss21 (Ausgabe Lehrperson)

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ALV 2,2%
1,1% (1/2) 1,1% (1/2)
21'510.PK- bzw. BVGBeitrag Max. 50% Mind. 50% – 100% 100 % –Nach Absprache BUV NBUV KTGBeitrag
CHF

Rechnungswesen Lohnbuchhaltung – mit Swiss21 (Ausgabe für Lehrperson)

4 Lohndeklarationen, Akontorechnungen, Schlussrechnungen

Die Arbeitgeber ziehen bei den Lohnabrechnungen die Arbeitnehmerbeiträge vom Bruttolohn ab und rechnen diese – zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen – mit den (Sozial-)Versicherungen ab.

n Abrechnung der AHV-Beiträge mit der AHV-Ausgleichskasse (im Beispiel die Sozialversicherungsanstalt (SVA) St. Gallen)

1. Zu Beginn des Jahres meldet die Unternehmung die voraussichtliche Lohnsumme der Mitarbeitenden mit dem Formular Lohndeklaration

Ergänzen Sie dazu die folgende Darstellung mit den Begriffen «Bruttolohn», «Nettolohn», «Arbeitnehmer (AN)-Beiträge» und «Arbeitgeber (AG)-Beiträge»:

Bruttolohn

Nettolohn ANBeiträge AGBeiträge

Auszahlung an Mitarbeiter:in

Abrechnung mit Ausgleichskasse, Pensionskasse und Versicherungen

2. Die SVA stellen den Unternehmungen monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich Akonto-Rechnungen

n Verwaltungskostenbeitrag (VK)

Für ihre Tätigkeit erheben die Ausgleichskassen von den Arbeitgebern einen Verwaltungskostenbeitrag. Dieser variiert je nach Ausgleichskasse. Er beträgt jedoch nicht mehr als 5% der AHV/IV/EO-Beitragssumme.

3. Nach Abschluss des Geschäftsjahres meldet die Unternehmung die definitive Lohnsumme. Die SVA erstellt daraus die Schlussabrechnung

4 Brennpunkt
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n Abrechnung der BVG-Beiträge mit der Pensionskasse2

Die Pensionskasse berechnet aufgrund der Personalangaben die BVG-Beiträge:

n Abrechnung der Beiträge für Betriebsunfall und Nichtbetriebsunfall versicherung mit der Unfallversicherung

Die Unfallversicherung berechnet die Akonto-Rechnungen aufgrund der voraussichtlichen Lohnsumme. Gemäss der definitiven Lohndeklaration am Ende des Jahres wird die Schlussrechnung erstellt. Wenn gemäss den Akonto-Rechnungen zu viel Beiträge bezahlt worden sind, erfolgt eine Rückerstattung, andernfalls ist eine Nachzahlung fällig.

n Abrechnung der Beiträge für Krankentaggeld mit der Versicherung bzw. der Krankenkasse

Bei der Krankentaggeldversicherung besteht Vertragsfreiheit. In der Regel wird eine Wartefrist von 7, 14, 30, 60 oder 90 Tagen vereinbart. Die Krankentaggelder werden für Kalendertage gerechnet und ausbezahlt; die Arbeitslosentaggelder werden pro Arbeitstag gerechnet. Für die Berechnung von Krankentaggeldern sind deshalb 365 Kalendertage pro Jahr einzusetzen Bis zur Leistungspflicht der Krankentaggeldversicherung hat der Arbeitgeber Lohnfortzahlung zu leisten

n Spezialfall: Familienausgleichskassen (FAK)

Die Familienausgleichskassen (FAK) haben zum Ziel eine gewisse Solidarität unter den Arbeitgebern oder den Selbständigerwerbenden zu schaffen, die der gleichen Kasse angeschlossen sind. Der Lastenausgleich innerhalb der angeschlossenen Mitglieder dient dazu, dass die Arbeitgeber beim Entscheid jemanden einzustellen nicht einer Person, die keine Kinder hat, gegenüber einer Person mit Kindern, den Vorzug geben.

Grundsätzlich werden die Familienzulagen durch die Arbeitgeber monatlich, zusammen mit dem Lohn ausbezahlt. Die Arbeitgeber müssen ihre Angestellten über den Anspruch auf Familienzulagen informieren, ihnen das Antragsformular zur Verfügung stellen und dieses ausgefüllt an die Familienausgleichskasse (FAK) weiterleiten. Wenn der Arbeitgeber Kenntnis erhält von veränderten Umständen, und sich diese auf den Anspruch auf Familienzulagen seines Angestellten auswirken könnten, muss er dies der FAK unverzüglich melden.

Die Familienzulagen für Arbeitnehmende werden von den Arbeitgebern finanziert. Die Selbständigerwerbenden bezahlen Beiträge zur Finanzierung der Familienzulagen für Selbstständigerwerbenden. Die Familienzulagen für Nichterwerbstätige werden hauptsächlich von den Kantonen finanziert. Die Kantone regeln die Finanzierung der Familienzulagen. Im Weiteren werden auch von den Familienausgleichskassen (FAK) Verwaltungskostenbeiträge erhoben.

2 Pensionskassen: Im Jahr 2021 zahlten rund 1,9 Millionen Frauen und 2,5 Millionen Männer gesamthaft 21,3 Milliarden CHF reglementarische Beiträge in die berufliche Vorsorge ein. 869’722 Bezüger:innen von Altersrenten erhielten insgesamt 24,6 Milliarden CHF ausbezahlt.

Brennpunkt Rechnungswesen Lohnbuchhaltung – mit Swiss21 (Ausgabe Lehrperson)

Ende 2021 betrug die Bilanzsumme der 1’389 Pensionskassen in der Schweiz insgesamt 1'159 Milliarden CHF (Pensionskassenstatistik 2021).

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5 Typische Konten im Zusammenhang mit Lohnzahlungen

n Kontokorrent-Konto für Verbindlichkeiten Sozialversicherungen

Weil die definitiven Lohnsummen erst Ende des Jahres feststehen, stellen die SVA/Ausgleichskassen für die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge Akonto-Rechnungen aufgrund der anfangs Jahr gemeldeten voraussichtlichen Lohnsummen.

Die den Mitarbeitenden ausbezahlten Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen) und EO-Entschädigungen (Erwerbsersatz für Militärdienstleistende, Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub) werden von den Ausgleichskassen/SVA den Unternehmungen nicht überwiesen, sondern mit den Akonto-Rechnungen verrechnet. Aus diesem Grund werden die Verbindlichkeiten gegenüber den Sozialversicherungen als Kontokorrent-Konto (KK) geführt.

Kl. Bezeichnung

1 Aktiven

1020 Bank

2 – Passiven

2270 Verb Sozialversicherungen (KK Soz-Vers)

- AN-Beiträge, AG-Beiträge

- Zahlung der Akonto-Rechnungen an Vers.

- Gutschriften SVA für bezahlte Familienzulagen und

Für eine bessere Übersicht führen viele Unternehmungen Einzelkonten für jede Versicherung und die verschiedenen Sozialversicherungsaufwände. Die Saldi dieser Einzelkonten werden in Kontengruppen zusammengefasst:

n Bruttolohn-Summe im Konto 5000 Lohnaufwand

Viele Prämien werden in % des Bruttolohnes berechnet. Aus diesem Grund wird die Bruttolohnsumme in einem Konto separat ausgewiesen. Zur besseren Interpretation des Personalaufwandes werden die Arbeitgeberbeiträge und der übrige Personalaufwand in Einzelkonten separat ausgewiesen.

Kl. Bezeichnung

3 Betriebsertrag aus Lieferungen und Leistungen

4 – Aufwand für Material, Handelswaren und Dienstleistungen

= Bruttogewinn

5 – Personalaufwand

5000 Lohnaufwand (zeigt den Bruttolohn)

- Nettolohn

- AN-Beiträge

5700 Sozialversicherungsaufwand

- AG-Beiträge, inkl. Verw-kosten-Beiträge

5800 Übriger Personalaufwand

- Stelleninserate, Assesments

- Weiterbildung, Fitnessraum, Personalanlässe, Geschenke

- Pensionierungsfeiern, Sozialplan

6 – Übriger Betriebsaufwand, Abschreibungen und Finanzergebnis

= Betriebsgewinn

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Lohnbuchhaltung – mit Swiss21 (Ausgabe für Lehrperson)
EO-Entschädigungen
227 Verbindlichkeiten Sozialversicherungen 570 Sozialversicherungsaufwand 2270 KK PK/BVG 5700 AHV, IV, EO, ALV 2271 KK AHV, IV, EO, ALV 5710 FAK 2272 KK FAK 5720 PK/BVG 2273 KK UV 5730 UV 2274 KK KTGV 5740 KTGV

6 Typische Buchungen im Zusammenhang mit Lohnzahlungen

Nr Geschäftsfall Soll / Haben Bemerkungen

1 Auszahlung Nettolohn an Mitarbeitende (inkl. Familienzulagen, EO-Entschädigungen für Militärdienst, Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub)

2 Arbeitnehmer-Beiträge an - Pensionskasse

- AHV/IV/EO

- Krankentaggeld-Versicherung

Arbeitgeber-Beiträge an

- Pensionskasse

- AHV/IV/EO

3

- Familienausgleichskasse (FAK)

- Betriebsunfall und Nichtbetriebsunfall

- Krankentaggeld-Versicherung

Banküberweisung Akonto-Rechnung an Ausgleichskasse/Familienausgleichskasse (FAK)/SVA

5000 Lohn-Aufw / 1020 Bank

5000 Lohn-Aufw / 2270 Verb Soz-Vers

Bei Einzelkonten: 5720 / 2270

5700 Soz-Vers-Aufw / 2270 Verb Soz-Vers

5700 / 2271

5730 / 2273

5740 / 2274

2270 Verb Soz-Vers / 1020 Bank

4

Eingang Akonto-Rechnung der SVA/Ausgleichskasse/Familienausgleichskasse (FAK) Keine Buchung

5 Gutschrift der Familienausgleichskasse (FAK) für von der Unternehmung ausbezahlte Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen) an Mitarbeitende

6 Gutschrift der Ausgleichkasse (SVA) für von der Unternehmung ausbezahlte EO-Entschädigungen für Militärdienst, Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub 2270

8 Lohnvorschuss an Mitarbeitende (MA) 1143 Ford an MA /

9 Spesenvorschuss

Wenn Eingang der Rechnung mit Ford Soz-Vers / Verb Soz-Vers verbucht würde, dann würde sich Gutschrift bei Bezahlung aufheben

EO-Gutschriften werden mit Akonto-Zahlungen verrechnet und auf ein separates Konto verbucht, damit Lohn-Aufw die Brutto-Lohnsumme zeigt.

Bank Soz-Vers-Beiträge erst mit ord. Lohn abrechnen

11 Naturallohn in Form von Warenbezügen zum Einstandspreis

MA erhalten Waren im Wert von CHF 2'400 (Einstandspreis, statt ord. Verkaufspreis von CHF

inkl. 7,7% MWST)

in Form von Warenbezügen zu red. Verkaufspreis (mit MWST)

12

MA erhalten Waren im Wert von CHF 3'600 (red. Verkaufspreis, statt ord. Verkaufspreis CHF

, inkl. 7,7% MWST (Verbuchung nach Netto-Methode)

Brennpunkt Rechnungswesen Lohnbuchhaltung – mit Swiss21 (Ausgabe Lehrperson) Seite

4
11
2270 Verb Soz-Vers / 5205 Leist v. Soz-Vers
Verb Soz-Vers / 5205 Leist v. Soz-Vers
1020
5800 übr. Pers-Aufw / 1000 Kasse Spesen ≠ Lohn
Naturallohn
MA essen im Rest für CHF
und wohnen
Hotel für CHF
5000 Lohn-Aufw / 3400 Ertrag Verpfl. z. B. in Rest. / Hotels
an MA an Aussendienstmitarbeitende, z. B. für auswärtige Verpflegung und Unterkunft)
10
in Form von «Kost und Logis»
200.-
im
400.-/Monat
4'800,
5000 Lohn-Aufw 1174 Vor-St Korr. / 4200 Wa-Aufw. 2’400 1171 Vor-St 184.80 z. B. in Kleidergeschäften
Naturallohn
4'800
Lohn-Aufw 5000 Lohn-Aufw / / 3200 Wa-Ertr 3'342.60 2200 Ums-St 257.40
5000

n Beispiel Lohnabrechnung Milena Duric

Im Arbeitsvertrag sind folgende Vereinbarungen betreffend Lohn festgehalten:

1. Der Jahreslohn beträgt CHF 72'800 und wird in 13 Raten ausbezahlt. Der 13. Monatslohn wird je zur Hälfte Ende Juni und Ende Dezember ausbezahlt.

2. Die Prämie für die Betriebsunfallversicherung beträgt 1% des Bruttolohnes.

3. Die Prämie für die Nichtbetriebsunfallversicherung von CHF 168.- übernimmt der Arbeitgeber

4. Die Prämie für die Krankentaggeldversicherung beträgt 1,5% vom Bruttolohn. Der Arbeitnehmer übernimmt davon 0,7%, der Arbeitgeber 0,8%.

5. Der für die Pensionskasse versicherte Jahreslohn beträgt CHF 47'075. Der BVG-Beitrag beträgt pro Jahr CHF 5'598.-, der BVG-Beitrag wird von der Pensionskasse in 12 Monatsraten in Rechnung gestellt und zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin hälftig geteilt.

a) Ergänzen Sie aufgrund dieser Angaben die nebenstehende Lohnabrechnung.

b) Welche Buchungssätze ergeben sich aufgrund der Lohnabrechnung. Für die einzelnen Versicherungen und die Sozialleistungen werden keine Einzelkonten geführt.

c) Weshalb ist der versicherte Lohn in der Pensionskasse tiefer als der vereinbarte Bruttolohn?

Jahresbruttolohn – Koordinationsabzug = versicherter Lohn (72'800 – 25'725 = 47'075)

d) Inwiefern profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer vom Abschluss einer Krankentaggeldversicherung?

AN: Längere Lohnfortzahlung bei lang andauernder Krankheit.

AG: Kann finanzielles Risiko bei doppelter Lohnzahlung überwälzen.

4 Brennpunkt Rechnungswesen
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Lohnbuchhaltung – mit Swiss21 (Ausgabe für Lehrperson)
Nr Buchungssatz Betrag 2270 Verb Soz-Vers / 5000 Lohn-Aufw 510.00 5000 Lohn-Aufw / 2270 Verb Soz-Vers 681.25 5000 Lohn-Aufw / 1020 Bank 5'428.75 5700 Soz-Vers-Aufw / 2270 Verb Soz-Vers 922.05
Lohnabrechnung Milena Duric, März 2023 1 Monatslohn 5'600.00 2 Kinderzulage 230.00 3 Ausbildungszulage 280.00 510.00 4 Bruttolohn 6'110.00 5 6 Abzüge Ansatz (%) Beitrag 7 AHV, IV, EO 5.30% 296.80 8 ALV 1.10% 61.60 9 NBU 0.90% 50.40 10 KTG 0.70% 39.20 11 PK/BVG 233.25 12 Total Arbeitnehmerbeiträge 681.25 13 Auszahlung (Nettolohn) 5'428.75 14 15 Aufstellung Arbeitgeberbeiträge 16 AHV, IV, EO 5.30% 296.80 17 ALV 1.10% 61.60 18 Verwaltungskosten FAK/SVA 3% 168.00 19 BU 1% 56.00 20 NBU 1,1% 61.60 21 KTG 0,8% 44.80 22 PK/BVG 233.25 23 Total Arbeitgeberbeiträge 922.05

n Beispiele von Lohnabrechnungen mit Lohnvorschuss, Spesenvorschuss, EO-Entschädigungen und Warenbezügen

1. Lohnvorschuss

Franziska Meier ist in persönlichen Schwierigkeiten und hat im letzten Monat einen Lohnvorschuss bezogen. Verbuchen Sie den Lohnvorschuss vom 10. März und den Auszug der Lohnabrechnung vom 20. April

Lohnabrechnung Franziska Meier, April 2023 mit Lohnvorschuss

Spesenabrechnung Milena Duric, 15. Juni 2023

2. Spesenvorschuss

Milena Duric reist im Juni für vier Tage an die Kleiderbörse nach Lugano. Für Reise, Verpflegung und Unterkunft bezieht Milena am 06. Juni bar CHF 1'000.- vom Bankkonto. Am 15. Juni legt Milena Duric die nebenstehende Spesenabrechnung vor

a) Die MWST auf den Spesen kann als Vorsteuer geltend gemacht werden. Ergänzen Sie deshalb in der Spesenabrechnung die MWST in CHF. Die MWST wird nach der Nettomethode berücksichtigt.

Ergänzen Sie den Auszug der Lohnabrechnung für Milena Duric mit der eingereichten Spesenabrechnung und erstellen Sie das Buchungsjournal, inkl. Spesenvorschuss (06.06.), Lohnabrechnung (20.06.) und Lohnzahlung (25.07.)

Brennpunkt Rechnungswesen Lohnbuchhaltung – mit Swiss21 (Ausgabe Lehrperson)

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1 Bruttolohn 4'800.00 2 Total Arbeitnehmerbeiträge 550.40 3 Nettolohn April 4'249.60 4 Lohnvorschuss vom 10. März 2'000.00 5 Ausbezahlter Nettolohn 25. April 2'249.60
Buchungssatz Text Betrag 10. März Ford MA / Bank Lohnvorschuss 2’000 20. April Lohn-Aufw / Verb Soz-Vers AN-Beiträge 550.40 20. April Lohn-Aufw / Ford MA Lohnvorschuss 2’000 20. April Lohn-Aufw / Bank Nettolohn 2'249.60
Datum
Spesen Beleg Betrag MWST-Satz MWST in CHF SBB-Billett 1, 2 104.00 7,7% 7.44 Hotelrechnung 3 550.40 3,7% 19.64 Belege Restaurant 4, 5, 6, 7 128.70 7.7% 9.20 Belege Migros Take Away 8, 9 35.70 2,5% 0.87 Total Spesen 818.80 37.15
Lohnabrechnung Milena Duric, Juni 2023 mit Spesenabrechnung 1 Bruttolohn 5'800.00 2 Total Arbeitnehmerbeiträge 681.25 3 Nettolohn April 5'428.75 Spesenabrechnung vom 15. Juni 818.80 - Spesenvorschuss vom 6. Juni - 1'000 Abzug Nettolohn (Guthaben Moda Milano) - 181.20 Ausbezahlter Nettolohn 25. Juni 5'247.55
Buchungssatz Text Betrag 06.06. Übr. Pers-Aufw / Bank Spesenvorschuss 1’000 20.06. Lohn-Aufw / Verb Soz-Vers AN-Beiträge 681.25 20.06. Lohn-Aufw / Bank Lohnzahlung 5'247.55 20.06. Lohn-Aufw / übr. Pers-Aufw Korr. übr. Pers-A 181.20 20.06. Vor-St 1071 / übr. Pers-Aufw Vorsteuer 37.15 25.07. Lohn-Aufw / Bank Lohnzahlung 5'247.55
Datum

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3. EO (Erwerbsersatzordnung)-Entschädigungen

Franziska Meier ist schwanger und ab Juli im Mutterschaftsurlaub. Wir zahlen Milena das gesetzliche Minimum der Mutterschaftsentschädigung aus und erstellt dazu am 20. Juli eine Lohnabrechnung:

1. Ergänzen Sie die Lohnabrechnung mit den zutreffenden Beträgen.

Lohnabrechnung Franziska Meier, Juli 2023 mit Mutterschaftsentschädigung

1 Monatslohn (bis Juni 2023) (4'000)

Die SVA St. Gallen schreibt uns per 30. September die Mutterschaftsentschädigungen für die Zeit vom 01.07.2023 – 30.09.2023 auf unserer Akonto-Rechnung gut.

2. Verbuchen Sie die obige Lohnabrechnung und die Gutschrift der SVA St. Gallen

4. Warenbezüge

Catja Moretti hat mit dem Personal die folgende Vereinbarung getroffen: Sämtliche Mitarbeitende tragen während der Arbeitszeit Kleider aus dem Sortiment der Boutique Moda Milano. Die Kleider können auch in der Freizeit getragen werden. Mitarbeitende erhalten dafür monatlich eine Gutschrift auf Ihrem Lohn.

a) Wie hoch würden Sie die Kleiderzulage (pro Monat) für Milena Duric ansetzen? Würden Sie den Monatslohn von bisher CHF 5'800 anpassen?

Individuelle Antworten

b) Catja Moretti stellt die Kleiderbezüge in einer Excel-Tabelle zusammen. Im Dezember haben die Mitarbeitenden für CHF 7'850.75 Kleider zum reduzierten Einkaufspreis (ordentlicher Verkaufspreis CHF 12'722.50) bezogen, die Kleider im Ausverkauf wurden zum Einstandspreis im Wert von CHF 3'580.50 den Mitarbeitenden abgegeben.

Welche Buchungen muss Catja Moretti im Hinblick auf die MWST-Abrechnung noch vornehmen?

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3’200 2 Total Arbeitnehmerbeiträge 263.80 5 Ausbezahlter Nettolohn 25. Juli 2'936.20
Mutterschaftsentschädigung 80%
Datum Buchungssatz Text Betrag 20.07. Lohn-Aufw / Bank Lohnzahlung 2'936.20 20.07. Lohn-Aufw / Verb Soz-Vers AN-Beiträge 263.80 30.09.
3'200.00
Verb Soz-Vers / Leist. v. Soz-Vers. EO-Gutschrift
Datum Buchungssatz Text Betrag 20.12. 1171 Vor-St / 2200 Ums-St MA (red. VP) 561.29 20.12. 1174 Korr. Vor-St / Wa-Aufw MA (zum Est-Preis) 255.99

7 Ablauforganisation in der Lohnbuchhaltung

n Zusammenspiel zwischen Lohnbuchhaltung und Hauptbuch

Die Erstellung der Lohnabrechnung mag auf den ersten Blick einfach erscheinen: Man nimmt den im Arbeitsvertrag vereinbarten Bruttolohn, zählt die gesetzlich vorgeschriebenen Zulagen, wie z. B. Familienzulagen dazu, zieht die verschiedenen gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge für die Sozialversicherungen ab und überweist den Nettolohn den Mitarbeitenden.

Die Mitarbeitenden haben jedoch in der Regel unterschiedlich hohe Löhne und damit auch unterschiedliche Lohnabzüge. Gleichzeitig muss für jeden Mitarbeitenden jeden Monat eine schriftliche Lohnabrechnung erstellt werden. Diese Lohnabrechnungen bilden die Grundlagen für den Lohnausweis, der von den Mitarbeitenden in ihrer Steuererklärung eingereicht werden muss.

All diese detaillierten und vertraulichen Informationen separat in einer sogenannten Lohnbuchhaltung geführt In einer digitalen Lohnbuchhaltung können die entsprechenden Dokumente auf Knopfausdruck ausgedruckt und die erforderlichen Meldungen an die Versicherungen automatisch übertragen werden

Die Ergebnisse der Lohnbuchhaltung (in Swiss21 ist dies die Applikation 21. ABASALARY) werden automatisch in die entsprechenden Hauptbuchkonten (in Swiss21 ist das Hauptbuch 21. ABANINJA) übertragen.

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Brennpunkt Rechnungswesen Lohnbuchhaltung – mit Swiss21 (Ausgabe für Lehrperson)

n Stammdaten der Mitarbeitenden erstellen und «pflegen»

Die Angaben zu den Mitarbeitenden bilden die Grundlage für die Lohnbuchhaltung.

n Monatlicher Lohnlauf

In der folgenden Abbildung sehen Sie, wie der «Lohnlauf» in ABASALARY erfolgt:

Welche Angaben der Mitarbeitenden benötigen wir in der Lohnbuchhaltung?

Kategorie von Daten Beispiele von Daten

Personal Name, Adresse, ... Sozialversicherungsnummer

Arbeitsverhältnis Ausbildung, Lohndaten Lohn, Kinder Alter der Kinder für Familienzulagen

Was geschieht in der Lohnbuchhaltung konkret wohl in den folgenden Schritten?

Mitarbeiter abrechnen Lohnabrechnung erstellen

(Arbeitszeit eintragen, Zulagen

Zahlungen erstellen Zahlungsauftrag an Bank erstellen

Monat definitiv setzen Bestätigung, dass die Löhne korrekt überwiesen worden sind

In Fibu verbuchen Übertrag der Zahlen ins Hauptbuch

2270 Verb Sozialversicherungen

5000 Lohnaufwand

5700 Sozialversicherungsaufwand

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8 Durchlaufkonten für die Übertragung ins Hauptbuch

Für eine bessere Übersicht führen viele Unternehmungen Einzelkonten für jede Versicherung und die verschiedenen Sozialversicherungsaufwände. Die Saldi dieser Einzelkonten werden in Kontengruppen zusammengefasst:

Damit im Konto 5000 Lohnaufwand die Bruttolohnsumme abgelesen werden kann, die Zulagen und Abzüge über ein Durchlaufkonto gebucht werden. Tragen Sie den folgenden Buchungsbeleg aus der Lohnbuchhaltung (ABASALARY) in die Einzelkonten des Hauptbuches (ABANINJA) ein.

Welche Buchung fehlt noch zum definitiven Abschluss dieses Lohnlaufes?

Banküberweisung des Nettolohnes (Nr. 13)

Nach jedem Lohnlauf und der Überweisung der Nettolöhne muss das Lohndurchlaufkonto ausgeglichen sein.

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227 Verbindlichkeiten Sozialversicherungen 570 Sozialversicherungsaufwand 2270 KK PK/BVG 5700 AHV, IV, EO, ALV 2271 KK AHV, IV, EO, ALV 5710 FAK 2272 KK FAK 5720 PK/BVG 2273 KK UV 5730 UV 2274 KK KTGV 5740 KTGV
1091 9980 1020 + Lohndurchlaufkonto – + Durchlaufkonto – + Bank –5'299.35 8) 5'299.35 5'299.35 13) 5'299.35 5000 + Lohnaufwand –5'600.- 2) 5'600.5700 2271 + Soz-Vers-Aufw AHV, IV, EO, ALV – –Kontokorrent AHV, IV, EO, ALV + 358.40 3) 358.40 358.40 10) 358.40 5710 2272 + Soz-Vers-Aufw FAK – –Kontokorrent FAK + 100.80 4) 510 1) 510.- 100.80 5720 2270 + Soz-Vers-Aufw PK / BVG – –Kontokorrent PK / BVG + 233.25 5) 233.25 9) 233.25 5730 2273 + Soz-Vers-Aufw UV – –Kontokorrent UV + 224.- 6) 224.112.- 11) 112.5740 2274 + Soz-Vers-Aufw KTGV – –Kontokorrent KTGV + 107.- 7) 107.107.- 12) 107.6'110.- 6'110.-

9 Auswertungen auf Knopfdruck erstellen

Der grosse Vorteil der Lohnbuchhaltung liegt darin, dass die Auswertungen, wie z. B. Lohnausweise oder die Lohndeklarationen auf Knopfdruck erstellt werden können

4 Brennpunkt Rechnungswesen
für Lehrperson) Seite 18
Lohnbuchhaltung
mit Swiss21 (Ausgabe

Lernziele Begriffe

1 Elemente einer Lohnabrechnung

2 3-Säulen-Konzept: Grundlage der Sozialbeiträge

3 Vom Bruttolohn zum Nettolohn: Übersicht der Lohnabzüge

4 Lohndeklarationen, Akontorechnungen, Schlussrechnungen

5 Typische Konten im Zusammenhang mit Lohnzahlungen

6 Typische Buchungen im Zusammenhang mit Lohnzahlungen

7 Ablauforganisation in der Lohnbuchhaltung

8 Durchlaufkonten für die Verbuchung ins Hauptbuch

9 Auswertungen auf Knopfdruck

Brennpunkt Rechnungswesen Lohnbuchhaltung – mit Swiss21 (Ausgabe Lehrperson)

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Brennpunkt Rechnungswesen Lohnbuchhaltung – mit Swiss21 (Ausgabe für Lehrperson)

Übung 1

Elemente einer Lohnabrechnung

Notizen / Merkpunkte

Siehe www.istest2.ch

Übung 2

Drei-Säulen-Konzept: Grundlage der Sozialbeiträge

Notizen / Merkpunkte

Siehe www.istest2.ch

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Seite 20

Übung 3

Vom Bruttolohn zum Nettolohn: Übersicht der Lohnabzüge

Übung 4

Lohndeklaration, Akontozahlungen und Schlussabrechnung

Siehe www.istest2.ch

Notizen / Merkpunkte

Brennpunkt Rechnungswesen Lohnbuchhaltung – mit Swiss21 (Ausgabe Lehrperson)

Notizen / Merkpunkte

Siehe www.istest2.ch

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Brennpunkt Rechnungswesen Lohnbuchhaltung – mit Swiss21 (Ausgabe für Lehrperson)

Übung 5

Typische Konten im Zusammenhang mit Lohnzahlungen

Übung 6

Typische Buchungen im Zusammenhang mit Lohnzahlungen

Notizen / Merkpunkte

Siehe www.istest2.ch

Notizen / Merkpunkte

Siehe www.istest2.ch

4
Seite 22

Übung 7

Lohnbuchhaltung mit Swiss21

Notizen / Merkpunkte

Siehe www.istest2.ch

Brennpunkt Rechnungswesen Lohnbuchhaltung – mit Swiss21 (Ausgabe Lehrperson)

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Seite 23

Rechnungswesen Lohnbuchhaltung – mit Swiss21 (Ausgabe für Lehrperson)

Aufgabe 1

Human Resources

Siehe www.istest2.ch

Notizen / Merkpunkte

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Seite 24
Brennpunkt

Aufgabe 2

Bewerbungen in der Schwangerschaft

Notizen / Merkpunkte

Brennpunkt Rechnungswesen Lohnbuchhaltung – mit Swiss21 (Ausgabe Lehrperson)

Siehe www.istest2.ch

4
Seite 25

Aufgabe 3

Fringe Benefits

Notizen / Merkpunkte

4 Brennpunkt Rechnungswesen Lohnbuchhaltung – mit Swiss21 (Ausgabe für Lehrperson) Seite 26
Siehe www.istest2.ch

Aufgabe 4

Lohnnebenkosten

Notizen / Merkpunkte

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Seite 27
Brennpunkt Rechnungswesen Lohnbuchhaltung – mit Swiss21 (Ausgabe Lehrperson)
Siehe www.istest2.ch
in der Schweiz und im Ausland

n Typische Konten für die Lohnbuchhaltung

4 Brennpunkt Rechnungswesen Lohnbuchhaltung – mit Swiss21 (Ausgabe für Lehrperson) Seite 28

Seit 1993 entwickeln wir gemeinsam Unterrichtsmaterialien für Wirtschaft und Recht auf der Sekundarstufe II. Ausgangspunkt unserer Überlegungen sind immer die konkrete Umsetzung im Unterricht, die Denk- und Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler.

Unser Anspruch: Lehrpersonen sollen mit unseren Unterlagen professioneller, gelassener und mit Freude unterrichten können. Schülerinnen und Schülern wollen wir das Rüstzeug und ein vertieftes Verständnis von wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen mitgeben, damit sie im privaten und beruflichen Umfeld bewusst handeln, entscheiden und mitgestalten können.

Autoren

■ Dr. Urs Saxer ist Wirtschaftslehrer an der Kantonsschule Schaffhausen und Brückendozent am Institut für Wirtschaftspädagogik (IWP) der Universität St. Gallen. urs.saxer@strteachware.ch

■ Thomas Tobler, mag. oec., ist Wirtschaftslehrer und Rektor an der Kantonsschule Stadelhofen, Zürich. thomas.tobler@strteachware.ch

■ Heinz Rüfenacht, lic. oec., war bis 2014 Wirtschaftslehrer am Bildungszentrum Wirtschaft, Weinfelden. heinz.ruefenacht@strteachware.ch

Über Rückmeldungen und Anregungen freuen wir uns sehr Gerne nehmen wir Ihr Feedback auf info@strteachware.ch entgegen.

Wir wünschen Ihnen einen interessanten und anregenden Unterricht mit Ihren Lernenden.

Sommer 2023

Urs Saxer, Thomas Tobler, Heinz Rüfenacht

STR Teachware GmbH | Rötelistrasse 16 | CH-9000 St. Gallen | strteachware.ch

str
teachware

Volkswirtschaft Recht / Gesellschaft Rechnungswesen

Grundlagen

1 Wirtschaftskreislauf

2 Marktwirtschaft

Ausgewählte Problemstellungen

3 Arbeitslosigkeit

4 Sozialer Ausgleich

5 Preisstabilität

6 Ökologische und energiepolitische Herausforderungen

Volkswirtschaftliche Zusammenhänge

7 Weltweite Verflechtung – Globalisierung

8 Konjunkturzyklus

9 Fiskal- und Geldpolitik

10 Wachstum und Strukturwandel

11 Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik

Betriebswirtschaft

Grundlagen

1 Eine erste Übersicht über die Wirtschaft

2 Unternehmungsmodell

Leistungswirtschaftliche Aspekte

3 Organisation

4 Grundlagen des Marketings

5 Marketing-Mix

Finanzielle Aspekte

6 Unternehmungsfinanzierung

7 Bankkredite

8 Wertpapiere

9 Versicherungen

10 Finanzwirtschaftliche Zusammenhänge

Soziale Auswirkungen

11 Personalwesen

12 Unternehmerisch denken und handeln mit einem Businessplan

str teachware

Online Shop

Alle Kapitel sind als Print-Broschüre und digital erhältlich.

Bestellungen: strteachware.ch

Case Studies

Grundlagen

1 Gesamtmodell «Wirtschaft und Gesellschaft»

2 Merkmale eines Rechtsstaates

3 Rechtsquellen und Verhaltensregeln

4 Parteien und Verbände

Rechtsvorschriften im Zivilgesetzbuch (ZGB)

5 Personenrecht

6 Familienrecht

7 Erbrecht

8 Sachenrecht

9 Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Rechtsvorschriften im Zivilgesetzbuch (OR)

10 Entstehung von Obligationen

11 Allgemeine Vertragslehre

12 Kaufvertrag

13 Verträge auf Arbeitsleistung

14 Mietvertrag

15 Rechtsformen

Rechtsvorschriften im öffentlichen Recht

16 Steuerrecht

17 Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG)

18 Strafrecht

19 Prozessrecht

Grundlagen

1 System der doppelten Buchhaltung - mit Swiss21

2 Waren- und Zahlungsverkehr – mit Swiss21

Ausgewählte Aspekte

3 Mehrwertsteuer – mit Swiss21

4 Lohnbuchhaltung – mit Swiss21

5 Fremde Währungen

6 Wertschriften

7 Immobilien

Fragestellungen beim Jahresabschluss

8 Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen

9 Abschreibungen und Bestandesänderungen

10 Rückstellungen, Delkredere und Bilanzkurse

11 Stille Reserven

Buchführung verschiedener Rechtsformen

12 Einzelunternehmung, Kollektivgesellschaft

13 GmbH, AG, Genossenschaft

Grundlagen für unternehmerische Entscheide

14 Warenkalkulation, mehrstufige Erfolgsrechnung

15 Kennzahlen für Bilanz- und Erfolgsanalyse

16 Deckungsbeitragsrechnung

17 Geldflussrechnung

18 Betriebsbuchhaltung

19 Rechnungslegung, Revision, Wirtschaftsprüfung

1 Coiffeursalon – mit Swiss21

2 Sommer Sport AG – mit Swiss21

3 Young Enterprise Switzerland (YES) – mit Swiss21

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