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Vor Gericht

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Auf Reisen

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Omas gegen Rechts In Österreich schliessen sich ältere Frauen zusammen, um rechtsext reme Ideologien in ihrem Land zu bekämpfen. Sie nennen sich «Omas gegen Rechts», treffen sich einmal im Monat und beraten ihre Taktiken. Die Frauen sind parteiunabhängig, sie veranstalten Demos, schreiben Leserinnenbriefe und kontaktieren Politiker – sogar eine Radiosendung gibt es inzwi schen. Vor allem aber gehen sie auf die Strasse, suchen das Gespräch und versuchen Menschen dazu zu bewegen, ihre politische Stimme keiner Partei mit rechtsgerichteter Gesinnung zu geben. «Wir sind furchtlos, aber friedlich», beschrei ben die Omas ihr Engagement für ein solidarisches Miteinander.

APROPOS, SALZBURG

Alt werden auf der Strasse In den USA ist der Anteil älterer Menschen, die von Armut und Obdachlosigkeit betroffen sind, in den letzten 15 Jahren um mehr als 20 Prozent gestiegen. Dafür gibt es viele Gründe. Die Babyboomer werden älter, die Leistungen der So zialversicherung sind weit unter die Armutsgrenze gefallen, die Mietzinse steigen teils ins Unermessliche. Dabei sind die Belastungen, die mit einem Leben auf der Strasse oder in Notunterkünften einherge hen, für ältere Menschen besonders gross. Wer kein Zuhause hat, leidet stärker an den Folgen etwa von Diabetes, Herzkrankheiten, Ka ries oder Demenz. Weil ältere Menschen oft medizinisch unterversorgt sind, können auch Stürze oder schlechte Ernährung katastrophale Folgen haben. Diese sind oft nicht mehr wettzumachen, sondern verschlimmern sich mit der Zeit. Schliesslich werden diese Menschen – wie wir alle – nicht mehr jünger und kräftiger.

Vor Gericht Verfahren

Der Oberrichter spricht wohl allen Beteiligten aus der Seele, als er seinem Urteil sinngemäss anfügt: Es ist falsch, wenn familienrechtliche Streitereien vor dem Strafgericht enden. Dass es in dieser Sorgerechtssache so weit kam, lässt er durchblicken, ist nicht einfach nur die Schuld des soeben Verurteilten. Aber, so sagt er zum 38-Jährigen: «Sie müssen lernen, mit der Situation zu leben.»

Seine Situation ist diese: Die Partnerin verliess ihn kurz nach der Geburt des gemeinsamen Kindes und verweigert bis heute jeden Kontakt. Auch gibt sie ihm keine Auskunft über das Kind, und das seit Jahren. Das ist nicht in Ordnung, sagt das Gesetz. Als sorgeberechtigter Elternteil müsse die Frau dem Vater über besondere Ereignisse berichten. Und der Mann habe das Recht, bei wichtigen Entscheidungen angehört zu werden. Aber eben: nichts. Das verkraftet der Mann schlecht. Früher war er Betreuer in Kinderhorten, nun ist er aus psychischen Gründen arbeitsunfähig und sozialhilfeabhängig.

Er sieht die von der Mutter bewirkte Entfremdung zwischen ihm und seinem Kind als Misshandlung. Als Missbrauch in Form von psychischer Gewalt. Gegen ihn und das Kind. Das schrieb er auch der KESB und legte Fachtexte des Kinderpsychologen Remo Largo aus «Psychologie Heute» bei. Er wandte sich mit den Vorwürfen an den Bezirksrat und das Verwaltungsgericht – die Behörden haben ihm ein Rayon- und Kontaktverbot erteilt, weil er Mutter und Kind nachstellte. Er meldete sich dreimal beim Polizeinotruf. Das Kind werde von der Mutter misshandelt. Er habe Angst. Immerhin fand die Polizei den Knirps wohlauf in der Wohnung seiner Mutter vor.

All das brachte ihm eine Verurteilung wegen falscher Anschuldigung, falschem Alarm, Nötigung und Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen ein. Ein Missverständnis, sagt seine Anwältin vor Obergericht und fordert einen Freispruch. Wenn der Mann von Gewalt gesprochen habe, sei immer nur psychische Gewalt gemeint, nicht physische. Die Behörden hätten die Aussagen nicht im Gesamtkontext betrachtet. Gerade die KESB sollte mit einem verzweifelten Mann besser umgehen können. Stattdessen habe man ihn an die Polizei verwiesen. Die ihn zur KESB zurück schickte. Und die wieder zur Polizei. Mehrmals hin und her. Dagegen der Vertreter der Kindsmutter: Die KESB habe nach den Meldungen drei Verfahren eingeleitet. Dem Mann sei es nur nicht schnell genug vorangegangen. Kompromissvorschläge wie begleitete Besuche habe er stets abgelehnt. Als es nicht nach seinem Willen lief, habe er seiner Ex das Leben schwergemacht. Dabei gehe es mehr um das Ego des Mannes als um das Kindswohl. Mehrfache Polizei einsätze und kinderärztliche Abklärungen seien nicht nur für die Mutter eine Zumutung, sondern auch für das Kind.

«Es braucht immer zwei», sagen die Oberrichter zur verfahrenen Situation. Doch dies rechtfertige das Verhalten des Mannes nicht. Immerhin sprechen sie ihn vom Vorwurf der Nötigung frei und wandeln die Freiheitsstrafe in eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken um. Ein kleiner Beitrag zu dem, was der Gerichtspräsident dem Mann zum Abschied wünscht: «Eine lebbare Zukunft.»

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