UBS Vorsorge News Ausgabe 7, September 2015
Vorsorge News Langfristig vorausdenken zahlt sich aus 11 12
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Welche Faktoren unser Vorsorgeverhalten bestimmen 2 Frühpensionierung führt zu Rentenkürzung 8 Ein Umzug bringt für viele Leute kaum Ersparnisse 11 Wann ist man alt genug für die Vorsorge? 12
Im Fokus
Vorsorgen ist eine Frage der Selbstkontrolle Allen ist klar: Das Vorsorgesparen fürs Alter ist sinnvoll und nötig. Doch die kurzfristige Befriedigung seiner Wünsche liegt einem oft näher als die langfristige Vorsorge. Das zeigt eine neue Studie der Universität Basel in Kooperation mit UBS.
Je höher das Einkommen, desto mehr sorgen Menschen für später vor und sparen. Das ist eine Binsenwahrheit. Auch diejenigen, die könnten, sorgen nicht so vor, wie es ihre finanziellen Verhältnisse zulassen. Das ist eine neue Erkenntnis. Das sind die ersten Ergebnisse einer soeben durchgeführten Studie der Universität Basel in Kooperation mit UBS zum Vorsorgeverhalten in der Schweiz. Vorsorgen ist letztlich ein Ausdruck von Selbstkontrolle. Und die ist bekanntlich vielen Versuchungen ausgesetzt.
Personen mit tieferer Selbstbeherrschung lassen sich von kleineren, aber früheren Belohnungen verführen.
Die Studienautoren führen das darauf zurück, dass sich Personen mit tieferer Selbstbeherrschung von kleineren, aber früheren Belohnungen verführen lassen. Andere Studien haben bereits gezeigt, dass Personen mit einem solchen Profil künftige Belohnungen deutlich tiefer bewerten und die Unsicherheit des Eintreffens höher einschätzen als die selbstkontrollierten Befragten. Deshalb haben sie Mühe, auf den sofortigen Konsum zu verzichten und sich durchzuringen, Geld für die spätere Altersvorsorge zurückzustellen.
Kurzfristiger Konsum lockt Die Studienautoren der Fakultät für Psychologie, Prof. Dr. Jörg Rieskamp und Dr. Andreas Pedroni, befragten 1008 Erwerbstätige im Alter zwischen 19 und 45 Jahren aus der deutsch- und der französischsprachigen Schweiz. Dabei kam heraus: 79 Prozent besitzen ein steuerbegünstigtes Sparkonto 3a für die Altersvorsorge. Für das konsequente Sparen in der Säule 3a spielt das Thema Selbstkontrolle eine zentrale Rolle. Personen mit geringer und mittlerer Fähigkeit zur Selbstkontrolle bauen unabhängig von Einkommen und Alter signifikant weniger oft eine Säule 3a auf als disziplinierte Menschen. Und falls doch eine vorhanden ist, wird deutlich weniger Geld eingezahlt. Gut 1000 Franken pro Jahr macht der Unterschied im Durchschnitt aus.
Die Fähigkeit zur Selbstkontrolle wurde in der Studie anhand einer Finanzaufgabe gemessen. So wurden die Teilnehmer gefragt, welchen Aufschlag sie auf einen Betrag verlangen würden, wenn dieser erst später zur Auszahlung kommt. Es ging dabei um die sofortige Auszahlung und eine Verzögerung von einem Monat sowie sechs und sieben Monaten. Dabei wurde gemessen, inwieweit kleinere und frühere Belohnungen grösseren und späteren vorgezogen wurden. Um den Faktor Selbstkontrolle besser in den Griff zu bekommen, schlagen die Studienautoren Zahlungen per Dauerauftrag vor. Zudem stellen sie eine Automatisierung der Anmeldeverfahren – etwa bei Antritt einer neuen Arbeits stelle – zur Diskussion.
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Vorsorge News Ausgabe 7, September 2015
Wer das Schweizer Vorsorgesystem besser kennt, investiert eher und mehr in die Säule 3a.
Risikofreude und Vorsorgewissen fördern 3a Nebst der Fähigkeit zur Selbstkontrolle spielt auch die Risikoeinstellung eine wichtige Rolle für die private Vorsorge. Wer mehr wagt, zahlt mehr auf sein Säule-3a-Konto ein. Dabei zeigt sich einmal mehr, dass Frauen grundsätzlich risikoaverser und mehr auf Sicherheit bedacht sind als Männer. Die befragten Frauen halten ihr Geld erheblich öfter als Männer auf einem praktisch risikofreien Sparkonto. Zudem vertrauen Frauen weniger auf ihre Kenntnisse über das Vorsorgesystem. Allerdings gibt es auch bei den Männern viele risikoaverse Vorsorger und auch Unvorbereitete. Von den befragten Säule-3a-Sparerinnen und -sparern gaben 67 Prozent an, auf ein steuerbegünstigtes 3a-Konto einzuzahlen. 23 Prozent investieren demgegenüber in Vorsorgefonds. Die restlichen 10 Pro zent der Befragten wissen nicht, wie ihr Geld angelegt ist.
3a: Selbstkontrolle Häufigkeit des Bestehens eines Kontos in der Säule 3a in Abhängigkeit von der Fähigkeit zur Selbstkontrolle.
100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% geringe Selbstkontrolle
mittlere Selbstkontrolle
hohe Selbstkontrolle
keine Säule 3a
24%
20%
15%
Säule 3a
76%
80%
85% Quelle: Universität Basel
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Wissen fördert private Vorsorge Auch Wissen fördert die private Vorsorge. Entscheidend dabei ist nicht das generelle Finanz- und Wirtschaftswissen, sondern die effektive Kenntnis über die Funktion der drei Säulen. Wer das Schweizer Vorsorgesystem besser kennt, investiert eher und mehr in die Säule 3a. Um das festzustellen, haben die Autoren sowohl Rechenaufgaben als auch sechs Wissensfragen zum Vorsorgesystem gestellt (vgl. Box). Personen mit geringem Wissen investierten im Durchschnitt 1786 Franken pro Jahr weniger in die Säule 3a als jene, die im Test eine hohe Punktzahl erreichten. Ausserdem nimmt mit zunehmendem Alter der Befragten die Zahl von 3a-Konten zu. Bis zum Alter von 35 Jahren wächst sowohl die Zahl der Konten als auch das Volumen der Einlagen auf 3a-Konten deutlich. • Elisabeth Rizzi
Hätten Sie’s gewusst? Um das Vorsorgewissen zu testen, haben die Studienautoren folgende sechs Fragen gestellt. Hätten Sie die Antwort gewusst? Frage 1: Wofür steht die zweite Säule des Schweizer Vorsorge systems? Frage 2: Wie hoch ist zurzeit das gesetzliche Rentenalter für Männer und Frauen in der Schweiz? Frage 3: Wie hoch ist der maximale Betrag, den eine Person mit Pensionskassenzugehörigkeit im Jahr 2015 in die Säule 3a einzahlen kann? Frage 4: I n welchen Fällen kann man sich aus der Säule 3a vorzeitig Geld auszahlen lassen? Frage 5: Wer kann ein Säule-3a-Produkt eröffnen?
Antworten 1: Berufliche Vorsorge (Pensionskasse und UVG) 2: Männer: 65 Jahre Frauen: 64 Jahre 3: CHF 6768 4: Insbesondere Erwerb und Errichtung von selbst genutztem Wohneigentum, endgültiges Verlassen der Schweiz, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit 5: Alle mit einem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen 6: Antwort a) und c)
Frage 6: Welche der folgenden Aussagen sind richtig? (mehrere Antworten möglich) a) Die Erträge der Säule-3a-Produkte sind während der Laufzeit steuerfrei. b) Die Erträge der 3a-Fonds sind steuerpflichtig. Detaillierte Informationen finden Sie auf ubs.com/vorsorge
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c) Das in der Säule 3a angesparte Kapital ist während der Laufzeit von Vermögenssteuern befreit.
Tipps und Tricks
Berechnen Sie Ihre Vorsorgesituation selber Theoretisch wissen Sie über Ihre Vorsorge Bescheid. Aber wie wirken sich Ihre Vorkehrungen konkret auf Ihre Situation aus? Mit den UBS Vorsorgerechnern können Sie das einfach selbst berechnen.
Sie zahlen Beiträge für die AHV und die Pensionskasse. Mit Anlagen in der 3. Säule sichern Sie sich zusätzlich ab. Sie wissen, dass Sie das Guthaben aus der 2. und 3. Säule gestaffelt beziehen sollten, um die Steuerprogression zu brechen. Aber Ihnen ist nicht klar, wie sich Ihre Zahlungen in die Säule 3a konkret auf Ihre Finanzen im Rentenalter auswirken. Wie viel Geld werden Sie zur Verfügung haben? Mit den Vorsorgerechnern auf unserer Website finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.
Vermögensaufbau
CHF
Startkapital 320’000
Kapital in 1000 CHF
Vermögensentnahme
340’000
360’000
350’000
400
380’000
300
CHF 19’518
Entnahmebetrag p.a. p.m.
200 15’000
20’000
30’000 100
Jahre 20
Entnahmedauer 10
20
30
0 2015
Angestrebte jährliche Rendite Liquidität
A
B
C
% 1.18 D
E
F
2017
2019
2021
2023
2025
2027
2029
2031
2033
2035
Entnahmekapital Sie können folgenden Entnahmebetrag beziehen:
CHF 19’518
mit einer angestrebten jährlichen Rendite von 1.18% (Einkommen)
Unsere Rechner zeigen Ihnen, welche Steuern erhoben werden.
Weitere Informationen finden Sie auf ubs.com/vorsorgerechner
Vier Rechner für Ihre Vorsorge Vier neue Vorsorgerechner für Ihre Übersicht: «Steuerersparnis mit der Säule 3a», «Besteuerung von Vorsorgekapital», «Vermögensaufbau» und «Entnahme von Kapital». Planen Sie eine Kapitalauszahlung aus der 2. oder 3. Säule? Unsere Rechner zeigen, welche Steuern erhoben werden. Ermitteln Sie ausserdem Ihre Steuerersparnis mit der Säule 3a und wie viel Vermögen Sie mit regelmässigen Einzahlungen ansparen können. Die Berechnungen dauern nur wenige Minuten. So können Sie ohne Bedenken verschiedene Szenarien durchspielen und herausfinden, was Sie sich im Ruhestand leisten können oder wie lange Ihr Kapital reicht. Die Rechnerdaten können gespeichert und direkt dem Kundenberater zur Verfügung gestellt werden. So setzt die persönliche Beratung genau dort an, wo sie online aufgehört hat. • Lara Surber
Ihre persönlichen Fragen an unsere Experten: vorsorge@ubs.com Vorsorge News Ausgabe 7, September 2015
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Recht und Gesetz
Ehepartner maximal begünstigen Auch Ehepaare, die sich finanziell 100 Prozent gegenseitig absichern wollen, müssen dazu weitere Vorkehrungen treffen. Mit einem Ehevertrag oder einem Testament können Sie Ihren Partner optimal begünstigen.
Unser Erbrecht lässt Regelungen nicht ohne Weiteres zu, bei denen das gesamte Vermögen eines Ehepaares auf den überlebenden Ehepartner übergeht.
Ein Ehevertrag muss zwingend von einem Notar beurkundet werden.
«Nach meinem Tod soll alles dir gehören.» – Viele Ehepaare wünschen sich dies für den überlebenden Ehepartner. Doch unser Erbrecht lässt es nicht ohne Weiteres zu, dass das gesamte Vermögen eines Ehepaares einfach auf den überlebenden Partner übergeht, wenn Kinder, Enkel oder die eigenen Eltern noch leben. Denn ihr Erbanspruch ist grundsätzlich pflichtteilsgeschützt. Ehe begründet Vermögensgemeinschaft Wer heiratet, bildet mit dem Partner eine Vermögensgemeinschaft. Sofern das Ehepaar nichts anderes ehevertraglich vereinbart hat, untersteht seine Gemeinschaft dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Das Vermögen des Paares ist in vier Gütermassen aufgeteilt: Eigengut der Frau, Eigengut des Mannes sowie Errungenschaft der Frau und Errungenschaft des Mannes. Als Eigengut werden Güter bezeichnet, die man in die Ehe eingebracht hat, während der Ehe erbt oder als Geschenk erhält. Zudem gehören persönliche Gegenstände zum Eigengut. Die Eigengüter bleiben im alleinigen Eigentum des betreffenden Ehepartners. Zur Errungenschaft gehören andererseits alle Vermögenswerte, welche die Ehepartner während ihrer Ehe erwirtschaften (z.B. Erwerbseinkommen). Dazu zählen unter anderem auch Leistungen der Sozialversicherungen (AHV, Pensionskasse) sowie Erträge des Eigengutes. Die Errungenschaft wird ohne anderslautende Vereinbarungen sowohl bei Scheidung als auch im Todesfall je zur Hälfte geteilt. Ohne Ehevertrag fällt im Todesfall also die Hälfte der Errungenschaft an den überlebenden Ehepartner und die andere Hälfte in den Nachlass des Verstorbenen. In einem Ehevertrag kann das Ehepaar aber vereinbaren, dass die gesamte Errungenschaft an den überlebenden Partner geht, sofern keine oder nur gemeinsame Nachkommen vorhanden sind. Wann der Ehepartner alles erbt Falls nur Errungenschaft vorhanden ist, fällt bei Vorhandensein eines entsprechenden Ehevertrages dem hinterbliebenen Partner alles Vermögen zu. Das gilt insbesondere auch gegenüber gemeinsamen Kindern. Diese erben in diesem Fall erst, wenn auch der zweite Elternteil stirbt. Dann erhalten sie, sofern testamentarisch nichts anderes angeordnet wurde, die gesamte Erbschaft – vorausgesetzt der überlebende Elternteil hat nicht wieder geheiratet. Denn: Heiratet der verwitwete Partner und stirbt er vor seinem neuen Partner, erhält dieser neue Partner wiederum die Hälfte des Nachlasses. Im Ehevertrag, aber auch in einem Testament oder einem Erbvertrag, kann dieser Fall berücksichtigt werden. Mit einer sogenannten Wiederverheiratungsklausel kann beispielsweise geregelt werden, dass den Kindern der Teil ausgezahlt werden muss, den sie beim Tod des zuerst verstorbenen Elternteils bekommen hätten. Ein Ehevertrag muss zwingend von einem Notar beurkundet werden. Ist neben der Errungenschaft, dessen Anteil mit einem Ehevertrag dem überlebenden Partner zugewiesen wurde, auch Eigengut des verstorbenen Ehe-
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Erbfolge auf einen Blick Die Erbfolge muss in jedem Fall berücksichtigt werden. Ein Ehevertrag oder Testament lässt aber zu, den Ehepartner besserzustellen als von Gesetz her vorgesehen.
Grosseltern
Grosseltern Ehepartner
Onkel Tanten
Vater
Cousins Cousinen
Brüder Schwestern
Neffen Nichten
Mutter
Onkel Tanten
Erblasser
Brüder Schwestern
Cousins Cousinen
Kinder
Neffen Nichten
Enkel
1. Parentel Stamm des Erblassers
Detaillierte Informationen finden Sie auf ubs.com/vorsorge > Nachlass Ihre persönlichen Fragen an unsere Experten: vorsorge@ubs.com
2. Parentel Elternstamm
3. Parentel Grosselternstamm
gatten vorhanden, erhalten der überlebende Partner und die Kinder je die Hälfte davon. Um den überlebenden Partner zu begünstigen, können die Kinder mit einem Testament auf den Pflichtteil gesetzt werden. Sie erhalten dann nur noch 3/8 und der überlebende Partner bekommt 5/8 . Auch Eltern haben Anrecht auf einen Pflichtteil, der ihnen nicht entzogen werden kann. Sind also keine Kinder vorhanden, aber die Eltern leben noch, kann mit Ehevertrag und Testamenten dafür gesorgt werden, dass die Eltern auf den Pflichtteil gesetzt werden und ihr Anspruch möglichst klein ist. Sie erhalten dann noch je 1/16. Leben nur noch Geschwister oder Nichten und Neffen, genügt ein Testament, mit dem der Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt wird. Ohne Testament würden diese einen Viertel erben. • Daliah Kremer Vorsorge News Ausgabe 7, September 2015
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