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Novemb er 2018
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DAS MAGA ZIN
11/2018
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Wir bringen Ihre Themen auf den Punkt
. SENN EBO GEN
08-09/2018
Teleskopkran 673 E beweist sich erneut auf der Großbaustelle Grand-Paris-Express
weniger Verbrauc h
• AVANT – Mehr Leistung bei Kunststo ffe . u.v.m. . Kronoba u . Funke IM INTER VIEW MAN . Doka . Engcon • LIVE DABEI –DABEI MESSE . u.v.m. . Verskonz ept Haas LIVE Layher: Geschäftsführer Wacker Neuson . DLL rzeuge: m: • IM INTERVIE W :–Einweihu IAA ng . Interfors t .Nutzfah Wolf Christian Behrboh Liebherr , CKBLICK – Hillhead Autonom, vernetzt • MESSERÜ eitsschut z ts „Wir alle leben ungs- und und Gesundh des Entwickl Highligh alle im Arbeits- elektrisc – h gen Änderun – 2018 berGerüste“ gemeinsam • TÜV NORD Vorführzentrums in August -Septem r Kirchdor f
aus Hannove
08-09/2018
MEDIADATEN 2019
Die Medienmarke FACHMAGAZIN
Zielgruppe: Treffpunkt.Bau verschafft Entscheidern der Baubranche in kürzester Zeit wertvollen Wissensvorsprung. Inhaltsstark und konzentriert berichtet jede Ausgabe über relevante Veranstaltungen, informiert objektiv und umfassend über Neuheiten und bringt Nachrichten auf den Punkt. Treffpunkt.Bau agiert als Informationskette zwischen Erstausrüster-Industrie, Maschinen-Herstellern, Händlern und Bauunternehmern, die als Endkunden die Hauptzielgruppe darstellen. Themen: 9 Ausgaben jährlich erfassen den gesamten Themenkosmos der Baumaschinenindustrie: von klassisch – Maschinen und Komponenten – über serviceorientiert – Wartung und Finanzen – bis zukunftsweisend – Digitalisierung und neue Technologien. Hauptthemen in Treffpunkt.Bau sind Erdbau- und Tiefbaumaschinen. Weitere Kernthemen sind Geräte für den Straßen- und Wegebau sowie Kran- und Hebetechnik, Bau-Nutzfahrzeuge, Abbruch und Recycling sowie Brechen und Sieben. Schwerpunktausgaben vertiefen gezielt ausgewählte Sonderthemen. Multimedial: Treffpunkt.Bau bespielt neben Print sämtliche digitalen Kanäle: E-Paper, App, Newsletter, Social Media und die tagesaktuelle Website erreichen weltweit junge, online-affine Zielgruppen. Der Kick für die Kontaktchance im E-Paper: Treffpunkt.Bau reichert Anzeigen mit Videos an. Live dabei: Treffpunkt.Bau ist immer auf Achse und recherchiert spannende Themen vor Ort. Exklusive Reportagen sowie Messe- und Veranstaltungsberichte sind ein Markenzeichen von Treffpunkt.Bau und unterstreichen die inhaltliche Qualität des Fachmagazins.
[ 2 ]
MEDIADATEN
Die Medienmarke FACHMAGAZIN
1 Titel: Treffpunkt.Bau 2 Kurzcharakteristik: Treffpunkt.Bau ist ein Fachmagazin für Entscheider der Baumaschinen-Branche. Es informiert das Fachpublikum über aktuelle Branchenereignisse, Veranstaltungen und Events. Fachbeiträge aus den Bereichen Baumaschinenkonstruktion, technische Alleinstellungsmerkmale und Baumaschinenvorstellungen sowie Autorenbeiträge und Interessensarbeit von Verbänden ergänzen das Themenspektrum. 3 Zielgruppe: Bauhauptgewerbe 70%, Baumaschinenhändler 15%, Hersteller von Baumaschinen 15% 4 Erscheinungsweise: 9 Ausgaben jährlich 5 Heftformat: DIN A4 Format 210 x 297 mm 6 Jahrgang: 6. Jahrgang 7 Bezugspreis: Inland: 35,- Euro als Jahresabonnement (9 Ausgaben inkl. Versand zzgl. 7% MwSt) Ausland: 45,- Jahresabonnement (9 Ausgaben inkl. Versand) 8 Organ: 9 Mitgliedschaften: IVW angeschlossen 10 Verlag: MZ Mediaverlag GmbH Härtnagel 2, D-87439 Kempten Telefon +49 831/697 30 51-0 Telefax +49 831/697 30 51-50 E-Mail info@treffpunkt-bau.eu www.treffpunkt-bau.com 11 Herausgeber: Manfred Zwick DW - 20 mz@treffpunkt-bau.eu Bernd Mair DW - 10 bm@treffpunkt-bau.eu
MEDIADATEN
12 Anzeigen:
Franz Nieberle David Kern Dieter Arl
13 Redaktion:
Gloria Schaffarczyk DW - 90 gs@treffpunkt-bau.eu Peter Hebbeker DW - 85 ph@treffpunkt-bau.eu Michael Schulte DW - 30 ms@treffpunkt-bau.eu
14 Strategie & Beratung Rainer Oschütz 15 Magazin-Layout:
DW - 60 fn@treffpunkt-bau.eu DW - 70 dk@treffpunkt-bau.eu DW - 80 da@treffpunkt-bau.eu
DW - 0
ro@treffpunkt-bau.eu
Karin Kern
kk@treffpunkt-bau.eu
16 Umfangs-Analyse = 10 Ausgaben, Juli 2017 - Juli 2018 Gesamtumfang:
1.488 Seiten = 100%
Redaktionsteil
989 Seiten = 66,5%
Anzeigenteil
499 Seiten = 33,5%
Einhefter
= 7 Stück
Beilagen
= 28 Stück
17 Inhalts-Analyse des Redaktionsteils „Live-Dabei“-Reportagen beim Hersteller „Live-Dabei“-Reportagen beim Handel und Bauunternehmer „Live-Dabei“-Messenachberichte Vorstellungen neuer Baumaschinen & Fahrzeuge Autorenbeiträge Vorstellungen neuer Anbaugeräte und Zubehör Einsatzberichte Bau-Nutzfahrzeuge Schalung, Gerüste und Baustelleneinrichtung OEM-Erstausrüster und Verschleißteile Newspoint/ Aktuelles
= 4,6% = 5,8% = 23,9% = 4,2% = 9,3% = 5,3% = 10,2% = 4,9% = 8,7% = 12,8%
989 Seiten = 100% 102 Seiten = 10,3% 45 Seiten 57 Seiten 236 Seiten 42 Seiten 92 Seiten 53 Seiten 101 Seiten 49 Seiten 86 Seiten 127 Seiten
[ 3 ]
T
Termin & Themenplan FACHMAGAZIN
Ausgabe
ET:
Themen
06.02.19
Erdbewegungsmaschinen, Bagger, Radlader, Dumper Gewinnung, Brechen, Sieben, Aufbereitung, Abbruchtechnik und Rückbau, Recycling Autobahn- und Straßenbau, Tunnel- und Brückenbau, -gerüste und -schalungen Krane, Teleskopen, Bauaufzüge, Arbeitsbühnen, AT- und Raupenkrane,Turmdrehkrane und Seilmaschinen Schalung, Gerüste, Beton und Betonfertigteile Baustelleneinrichtung und -absicherung, Berufsbekleidung und Arbeitsschutz Nutzfahrzeuge, Lkw, Tieflader, Anhänger, Transporter, Mulden und Ladungssicherung, Auto-, Aufbau- und Ladekrane Wartung, Pflege, Instandhaltung Management, Digitalisierung, Finanzierung, Versicherung und Recht
2
Februar
RS: 11.01.19
AS: 17.01.19
3
07.03.19
März
RS: 08.02.19
AS: 12.02.19
4
03.04.19
April
RS: 05.03.19
AS: 08.03.19
MEDIADATEN
Messen 07.02.-10.02.2019 BAUMAG, Luzern (Schweiz) 15.02.2019 Fachtagung Abbruch, Berlin 19.02.-21.02.2019 BetonTage, Neu-Ulm 19.02.-21.02.2019 LogiMAT, Stuttgart 19.02.-22.02.2019 48. VDBUM-Seminar, Willingen
VORSCHAU BAUMA NACHLESE BAUMAG
08.04.-14.04.2019 bauma, München
[ 4 ]
HAUPTAUSGABE BAUMA NACHLESE Fachtagung Abbruch BetonTage LogiMAT VDBUM-Großseminar
T
Termin & Themenplan FACHMAGAZIN
MEDIADATEN
Ausgabe ET: Themen
5/6
07.06.19
Mai-Juni
RS: 09.05.19
AS: 13.05.19
23.06.-25.06.2019 demopark, Flugplatz Eisenach-Kindel
NACHLESE BAUMA
7
17.07.19
Juli
RS: 21.06.19
AS: 26.06.19
Messen
Doppel ausgabe
Sonderteil
w know ho am bau
Erdbewegungsmaschinen, Bagger, Radlader, Dumper Gewinnung, Brechen, Sieben, Aufbereitung, Abbruchtechnik und Rückbau, Recycling GaLaBau, Kompaktmaschinen bis 12 Tonnen Einsatzgewicht, Anbaugeräte, Kommunalmaschinen Krane, Teleskopen, Bauaufzüge, Arbeitsbühnen, AT- und Raupenkrane,Turmdrehkrane und Seilmaschinen Nutzfahrzeuge, Lkw, Tieflader, Anhänger, Transporter, Mulden und Ladungssicherung, Auto-, Aufbau- und Ladekrane OEM, Motoren, Getriebe, Hydraulik, Achsen, Laufwerke, Bereifung, Filter, Komponenten und Zubehör Diamant- und Trenntechnik, Kleingeräte und handgeführte Werkzeuge Winterdienstmaschinen, -anbaugeräte und -komponenten Management, Digitalisierung, Finanzierung, Versicherung und Recht Sonderthema: Anbaugeräte NACHLESE Demopark
[ 5 ]
T
Termin & Themenplan FACHMAGAZIN
Ausgabe ET: Themen
8/9
04.09.19
August/September RS: 09.08.19
AS: 14.08.19
Doppel ausgabe
10
02.10.19
Oktober
RS: 06.09.19
AS: 11.09.19
Messen
Erdbewegungsmaschinen, Bagger, Radlader, Dumper Gewinnung, Brechen, Sieben, Aufbereitung, Abbruchtechnik und Rückbau, Recycling Autobahn- und Straßenbau, Tunnel- und Brückenbau, -gerüste und -schalungen Kanalbau, Tiefbau und grabenloses Bauen (Rohr- und Leitungsbau) GaLaBau, Kompaktmaschinen bis 12 Tonnen Einsatzgewicht, Anbaugeräte, Kommunalmaschinen Baustelleneinrichtung und -absicherung, Berufsbekleidung und Arbeitsschutz Nutzfahrzeuge, Lkw, Tieflader, Anhänger, Transporter, Mulden und Ladungssicherung, Auto-, Aufbau- und Ladekrane OEM, Motoren, Getriebe, Hydraulik, Achsen, Laufwerke, Bereifung, Filter, Komponenten und Zubehör Management, Digitalisierung, Finanzierung, Versicherung und Recht
05.09.-07.09.2019 TiefbauLive/ Recycling Aktiv, Karlsuhe
Erdbewegungsmaschinen, Bagger, Radlader, Dumper Gewinnung, Brechen, Sieben, Aufbereitung, Abbruchtechnik und Rückbau, Recycling Krane, Teleskopen, Bauaufzüge, Arbeitsbühnen, AT- und Raupenkrane,Turmdrehkrane und Seilmaschinen Baustelleneinrichtung und -absicherung Nutzfahrzeuge, Lkw, Tieflader, Anhänger, Transporter, Mulden und Ladungssicherung, Auto-, Aufbau- und Ladekrane OEM, Motoren, Getriebe, Hydraulik, Achsen, Laufwerke, Bereifung, Filter, Komponenten und Zubehör Management, Digitalisierung, Finanzierung, Versicherung und Recht
16.10.-17.10.2019 Kommunale, Nürnberg
Sonderthema: Persönliche Schutzausrüstung NACHLESE TiefbauLive/ Recycling Aktiv
[ 6 ]
MEDIADATEN
11.09.-15.09.2019 NordBau, Neumünster 17.09.-19.09.2019 Intergeo, Stuttgart 26.09.-29.09.2019 NUFAM, Karlsruhe
T
Termin & Themenplan FACHMAGAZIN
Ausgabe ET: Themen
11
08.11.19
November
RS: 14.10.19
AS: 17.10.19
Erdbewegungsmaschinen, Bagger, Radlader, Dumper Autobahn- und Straßenbau, Tunnel- und Brückenbau Kanalbau, Tiefbau und grabenloses Bauen (Rohr- und Leitungsbau) GaLaBau, Kompaktmaschinen bis 12 Tonnen Einsatzgewicht, Anbaugeräte, Kommunalmaschinen Nutzfahrzeuge, Lkw, Tieflader, Anhänger, Transporter, Mulden und Ladungssicherung, Auto-, Aufbau- und Ladekrane OEM, Motoren, Getriebe, Hydraulik, Achsen, Laufwerke, Bereifung, Filter, Komponenten und Zubehör Management, Digitalisierung, Finanzierung, Versicherung und Recht
MEDIADATEN
Messen 04.11.-08.11.2019 Batimat, Paris (Frankreich) 05.11.-08.11.2019 A+A, Düsseldorf 10.11.-16.11.2019 Agritechnica, Hannover
Sonderthema: Schalungen, Gerüste, Betonbau NACHLESE NordBau Intergeo NUFAM
12/01
16.12.19
Dez 19/Jan 20
RS: 18.11.19
AS: 22.11.19
Erdbewegungsmaschinen, Bagger, Radlader, Dumper Gewinnung, Brechen, Sieben, Aufbereitung, Abbruchtechnik und Rückbau, Recycling Autobahn- und Straßenbau, Tunnel- und Brückenbau, -gerüste und -schalungen Krane, Teleskopen, Bauaufzüge, Arbeitsbühnen, AT- und Raupenkrane,Turmdrehkrane und Seilmaschinen Baustelleneinrichtung und -absicherung, Berufsbekleidung und Arbeitsschutz Nutzfahrzeuge, Lkw, Tieflader, Anhänger, Transporter, Mulden und Ladungssicherung, Auto-, Aufbau- und Ladekrane OEM, Getriebe, Achsen, Laufwerke, Bereifung, Filter, Komponenten und Zubehör Wartung, Pflege, Instandhaltung Diamant- und Trenntechnik, Kleingeräte und handgeführte Werkzeuge Management, Digitalisierung, Finanzierung, Versicherung und Recht
Doppel ausgabe
Sonderthema: Motoren und Hydraulik NACHLESE Kommunale A+A Agritechnica
[ 7 ]
P
Preisliste Nr. 3 gültig ab 1. Januar 2018 FACHMAGAZIN
MEDIADATEN
1
Grundpreis Anzeigen im Satzspiegel Breite x Höhe (mm)
randabfallende Anzeigen zzgl. 3 mm Beschnitt rundum
1-spaltig
42,5 x 130 hoch
55 x 146 hoch
2-spaltig
90 x 65 quer
100 x 81 quer
1-spaltig
42,5 x 265 hoch
55 x 297 hoch
2-spaltig
90 x 130 hoch
100 x 146 hoch
4-spaltig
185 x 65 quer
210 x 81 quer
2-spaltig 4-spaltig
90 x 180 hoch 185 x 90 quer
100 x 196 hoch 210 x 106 quer
2-spaltig
90 x 265 hoch
100 x 297 hoch
4-spaltig
185 x 130 quer
210 x 146 quer
2/3 Seite
3-spaltig 4-spaltig
137,5 x 235 hoch 185 x 175 quer
3/4 Seite
3-spaltig 4-spaltig
1/1 Seite 2/1 Seite
Format 1/8 Seite
1/4 Seite
1/3 Seite 1/2 Seite
[ 8 ]
Spaltenzahl
s/w 2,60
4c 3,15
Preise s/w
4c
341,–
410,–
680,–
835,–
945,–
1.135,–
1.390,–
1.670,–
150 x 251 hoch 210 x 191 quer
1.975,–
2.220,–
137,5 x 265 hoch 185 x 200 hoch
150 x 297 hoch 210 x 216 hoch
2.268,–
2.505,–
4-spaltig
185 x 265
210 x 297
2.780,–
3.340,–
8-spaltig
2 x 185 x 265
2 x 210 x 297
5.565,–
6.678,–
P
Preisliste Nr. 3 gültig ab 1. Januar 2018 FACHMAGAZIN
2 Zuschläge: Titelseite 4/4 vollfarbig 210 x 160 mm zzgl. 3 mm 4.650,- Euro Platzierung: Umschlagseite 2 und 3: 3.450,- Euro netto 4. Umschlagseite: 3.550,- Euro netto Farbzuschläge: Kein Aufschlag auf in Euroskala dargestellte Farben Preise für HKS, Pantone oder Lackierungen auf Anfrage Formatzuschläge: Bei randabfallenden Motiven 10% Aufschlag auf den Basispreis. Beschnittzugabe 3 mm auf allen Seiten. Platzierungs- 10% Aufschlag auf seiten- oder themenverbind zuschläge: liche Platzierung.
3 Rabatte: Bei Abnahme innerhalb eines Insertionsjahres (Beginn mit dem erscheinen der ersten Anzeige): Malstaffel: Mengenstaffel: 3 Anzeigen 6 % 2 Seiten 6 % 6 Anzeigen 12 % 4 Seiten 12 % 9 Anzeigen 20 % 6 Seiten 20 %
4 Stellen- / Stellenmarkt, Geschäftsverbindungen, Gelegenheits- & Gebrauchtmarkt u. Auktionen/ Versteigerungen Internetanzeige: schwarz/weiß-Anzeigen pro mm und Spalte 2,60 € Farbanzeigen pro mm und Spalte 3,15 € Bildanzeigen im Gebrauchtmarkt werden mit 20 % rabattiert. Chiffre-Gebühr: 10,– €
MEDIADATEN
5 Sonderwerbeformen: 5a Einhefter bis 170 g/ m² 2-seitig 2.850,– € 4-seitig 5.700,– € 6-seitig 8.550,– € 8-seitig 11.400,– € Einhefter werden rabattiert. Rabatte siehe »Merkblatt für Einhefter«. Mehrblättrige Einhefter müssen entsprechend gefalzt, aber unbeschnitten angeliefert werden. 5b Beilagen lose eingelegt, maximale Größe 200 mm x 290 mm Preis pro Tsd. bis 25 g 195,– € alle weiteren 5 g pro Tsd. 10,– € 5c Aufgeklebte Postkarten Preis pro Tsd. 105,– € zzgl. des jeweiligen Postentgelts nicht rabattierbar, Preis gilt nicht für Warenproben. 5d Titelseitenstörer: Beidseitig bedruckter Störer am Bund der Titelseite verklebt inkl. Stanzform. Preis und Verfügbarkeit nach Anfrage 6 Beratung u. : Bernd Mair, Manfred Zwick, Franz Nieberle, Buchung David Kern, Dieter Arl Tel +49 831/697 30 51-0 7 Zahlungsbedingungen und Bankverbindung: Bank IBAN: Auf Anfrage BIC-/SWIFT Code: Auf Anfrage Steuernummer: 127/132/90325 UST-Ident-Nr: DE 296 721 431 2% Skonto bis 7 Tage nach Rechnungsdatum möglich.
[ 9 ]
F
Formate und technische Angaben FACHMAGAZIN
1 Zeitschriftenformat: 210 mm breit x 297 mm hoch, DIN A4 unbeschnitten: 216 mm breit und 303 mm hoch Satzspiegel:
185 mm breit x 265 mm hoch 4 Spalten á 42,5 mm Breite
4 Spalten Spaltenbreite 42,5 mm
Spaltenanzahl:
Text- u. Anzeigenspalten: 1. Spalte 42,5 mm, 2. Spalte 90 mm, 3. Spalte 137,5 mm, 4. Spalte 185 mm 2 Druck und Bindeverfahren: Bogenoffset, Klebebindung, produktionsfähige Vorlagen in 300 dpi Auflösung, gedruckt in Euroskala. Vorlagen (PDF) per Mail an: kk@treffpunkt-bau.eu 3 Datenübermittlung:
per E-Mail an kk@treffpunkt-bau.eu oder externer Upload wie z.B. wetransfer.com bei Rückfragen: +49 831/697 30 51-0
4 Datenformate: Wir empfehlen die Anlieferung von PDF/X-3 Daten. O ffene Daten (z.B. InDesign, Quark XPress usw. sind zu vermeiden. Mindestens muss die Datei druckfähig sein, d.h. alle verwendeten Schriften sind einzubetten, Halbtonbilder benötigen eine Auflösung von 300 dpi, Strichbilder mindestens 600 dpi. Der Verlag übernimmt keine Haftung bei telefonischer oder Text- und Auftragsübermittlung. Die Änderung oder Anfertigung entsprechender Druckunterlagen im Kundenauftrag erfolgt gegen Berechnung.
[ 10 ]
MEDIADATEN
5 Farben: Druckfarben (CMYK) nach ISO 12647-2 (PSO), Sonderfarben sind in Absprache möglich. Zur Konvertierung und Kontrolle des Farbraums (ICCColor Management) wird speziell auf die Standard-Offsetprofile der ECI verwiesen. 6 Proof: Farbverbindliches Proof nach „Medienstandard Druck“ (bvdm). Digital erstellte Prüfdrucke müssen zur Kontrolle der Farbverbindlichkeit den FOGRA Medienkeil enthalten (kostenpflichtig zu beziehen bei www. fogra.org). Andrucke müssen einen offiziellen Druckkontrollstreifen aufweisen. 7 Datenarchivierung: Daten werden archiviert, unveränderte Wiederholungen sind deshalb in der Regel möglich. Eine Datengarantie wird jedoch nicht übernommen. 8 Gewährleistung: Bei Anlieferung von unvollständigen oder abweichenden Daten (Texte, Farben, Abbildungen) übernimmt der Verlag keine Haftung für das Druckergebnis. Fehlbelichtungen aufgrund von unvollständigen oder fehlerhaften Dateien, falschen Einstellungen oder unvollständigen Angaben kann der Verlag in Rechnung stellen. Dies gilt auch für zusätzliche Satz- oder Reproarbeiten sowie für die Erstellung fehlerhafter Proofs. 9 Kontakt: Bernd Mair, Auftragsabwicklung: +49 831/697 30 51-10
Formate und technische Angaben FACHMAGAZIN
MEDIADATEN
Randabfallende Anzeigen: Beschnitt rundum zzgl. 3 mm
Anzeigenbeispiele 1/8 hoch
1/8 quer
1/4 hoch
1/4 hoch
B x H: 42,5 x 130 mm B x H: 52,5 x 146 mm
B x H: 90 x 65 mm
B x H: 42,5 x 265 mm B x H: 52,5 x 297 mm
B x H: 90 x 130 mm
B x H: 185 x 65 mm
B x H: 100 x 81 mm
B x H: 100 x 146 mm
B x H: 210 x 81 mm
1/3 hoch
1/3 quer
1/2 hoch
1/2 quer
B x H: 90 x 180 mm B x H: 100 x 196 mm
B x H: 185 x 90 mm B x H: 210 x 106 mm
B x H: 90 x 265 mm B x H: 100 x 297 mm
B x H: 185 x 130 mm B x H: 210 x 146 mm
3/4 hoch
3/4 hoch
1/1 Seite
B x H: 137,5 x 265 mm B x H: 147,5 x 297 mm
F
B x H: 185 x 200 mm B x H: 210 x 216 mm
B x H: 185 x 265 mm B x H: 210 x 297 mm
linke Seite
1/4 quer
2/3 hoch
2/3 quer
B x H: 137,5 x 235 mm B x H: 147,5 x 251 mm
B x H: 185 x 175 mm B x H: 210 x 191 mm
Sonderformat Juniorpage
rechte Seite
2/1 Seite: B x H: 2 x 198 x 265 mm je Seite 2/1 Seite: B x H: 2 x 210 x 297 mm
!
Beschnitt in der Mitte 3 mm, bei überlaufendem Motiv 5 mm Überlappung je Seite.
[ 11 ]
Beihefter Formate und technische Angaben FACHMAGAZIN
MEDIADATEN
Beihefter: Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist ein verbindliches Muster, notfalls ein Blindmuster mit Größen- und Gewichtsangabe vorzulegen. Beihefter (auch Einhefter genannt) müssen so gestaltet werden, dass sie als Werbung erkennbar sind, nicht mit dem Redaktionsteil verwechselt werden können und dürfen nur für das Verkaufsprogramm eines Werbungstreibenden werben. Die Platzierung von Beiheftern ist abhängig von den technischen Möglichkeiten. Beihefter, die auf einem anderen Werkstoff als Papier gedruckt sind, können nur nach vorheriger, vom Verlag einzuholender Zustimmung der Post angenommen werden.
Technische Angaben: Beihefter sind unbeschnitten anzuliefern. Mehrblättrige Beihefter müssen entsprechend gefalzt angeliefert werden. Die Vorderseite des Beihefters ist zu kennzeichnen. In der Art und Ausführung müssen Beihefter so beschaffen sein, dass eine zusätzliche Aufbereitung und Bearbeitung nicht erforderlich ist. Erschwernisse und zusätzliche Falz- und Klebearbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei mehrblättrigen Beiheftern muss der Beihefter zum Bund, also in Einsteckrichtung geschlossen sein. In allen anderen Fällen kann ein Erschwerniszuschlag berechnet werden.
Formate: unbeschnitten in mm Breite x Höhe 1 Blatt (= 2 Seiten) 216 x 303 2 Blatt (= 4 Seiten) 432 x 303 3 Blatt (= 6 Seiten) 620 x 303 4 Blatt (= 8 Seiten) = 2 x 2 Blatt Benötigte Anliefermenge: 8.550 Exemplare
Versandanschrift: auf Anfrage Beihefter (=Einhefter) Liefervermerk: Treffpunkt.Bau, Ausgabe Nr. xx, Liefermenge 8.550, Lieferung: Frei Haus
[ 12 ]
Sonderwerbeformen FACHMAGAZIN
Beilagen: Bedingung für die Auftragsannahme und -bestätigung durch den Verlag ist die Vorlage eines verbindlichen Musters, notfalls eines Blindmusters mit Größen- und Gewichtsangabe. Beilagen dürfen nur für das Verkaufsprogramm eines Werbungtreibenden werben. Sie müssen so gestaltet sein, dass sie mit dem Textteil der Zeitschrift nicht verwechselt werden können. Die Platzierung erfolgt den technischen Möglichkeiten entsprechend. Beilagenhinweis: Ein Beilagenhinweis wird kostenlos im Magazin aufgenommen Benötigte Auflage:
8.550 Exemplare
Anliefertermin:
bis 2 Tage nach dem Anzeigenschluss
Format:
Maximal 200 mm breit x 290 mm hoch
Anlieferadresse für Beilagen:
auf Anfrage
Liefervermerk:
Für Treffpunkt.Bau, Ausgabe: xx/19
Lieferung:
Frei Haus
MEDIADATEN
Technische Angaben: Beilagen werden lose eingelegt. Sie müssen aus einem Stück bestehen und so beschaffen sein, dass eine zusätzliche Verarbeitung entfällt. Erschwernisse bei der Verarbeitung und zusätzliche Arbeiten (z.B. Falzen) werden gesondert in Rechnung gestellt. Beilagen, die auf einem anderen Werkstoff als Papier gedruckt sind, können nur nach Vorlage eines verbindlichen Musters zur Prüfung der Möglichkeiten von Verarbeitung und Versand angenommen werden. Sofern die Beilage aus mehreren Blättern besteht, muss sie zum Bund, also in Einsteckrichtung, geschlossen sein.
[ 13 ]
Auflagen und Verbreitungsanalyse FACHMAGAZIN
MEDIADATEN
1 Auflagenkontrolle: IVW angeschlossen
4 Verbreitung nach Postleitzonen:
2 Auflagen-Analyse: Exemplare pro Ausgabe (Stand: 2. Quartal 2018)
Anteil an tatsächlich verbreiteter Auflage
Druckauflage 8.500 Tatsächlich 8.450 verbreitete Auflage (tvA): Messeexemplare
davon Ausland 144
200
Freistücke
6.659 142
Abo
1.791 2
Rest-, Beleg- und 50 Archivexemplare:
PLZ
% Exemplare
Postleitzone 0
6
539
Postleitzone 1
8
669
Postleitzone 2
10
835
Postleitzone 3
9
752
Postleitzone 4
10
839
Postleitzone 5
10
835
Postleitzone 6
10
835
Postleitzone 7
12
1.005
Postleitzone 8
13
1.083
Postleitzone 9 Tatsächlich verbreitete Auflage tvA Inland 3 Geografische Verbreitungs-Analyse: Anteil an tatsächlich verbreiteter Auflage Wirtschaftsraum
%
Inland:
98 8.306
Ausland:
2 144
davon Schweiz
davon Österreich
Tatsächlich verbreitete Auflage (tvA)
[ 14 ]
100,0
Exemplare
46 98 8.450
11
914
100
8.306
Empfänger-Struktur-Analyse FACHMAGAZIN
MEDIADATEN
3-E
Kurzfassung der Erhebungsmethode 1. Methode: Empfänger-Struktur Analyse durch Dateiauswertung 2. Grundgesamtheit tvA Inland
PLZ 2
3. Zeitraum der Aufstellung: August 2018 4. Durchführung der Untersuchung: Verlag
PLZ 3 + 4
PLZ 1
PLZ 5 PLZ 5
Anmerkung: Der Verlag greift auf ein Spektrum von 24.800 manuell selektierten Leseradressen zurück. Diese Zielkunden erhielten im Ausgabejahr treffend zu Branche, Spezialgebiet, Gewerk und Aufschlüsselung ein Exemplar der Fachzeitschrift. Persönlich adressiert an Entscheider-Positionen wird themenkonform zum Redaktionsinhalt eine Zielgruppenerreichung von 8.500 explizit ausgewählten Potentialkunden gewährleistet.
PLZ 0
PLZ 6
PLZ 7
PLZ 8 + 9
Anteil an tatsächlich verbreiteter Auflage Bereich
%
Exemplare
Baumaschinenhandel und Vermietung
15
1.246
Hochbau
10 831
Galabau
18 1.495
Erd-, Tief- und Straßenbau
27
2.243
Steinbrüche, Abbruch und Recycling
10
831
öffentliche Auftraggeber und Verbände
5
415
Hersteller von Baumaschinen/ Industrie
15
1.246
Gesamt
100 8.306
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Allgemeine Geschäftsbedingungen FACHMAGAZIN
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen, Sonderwerbeformen, Einhefter, Beilagen, Digital- & Online-Werbemittel § Geltung, Ausschließlichkeit Für die Annahme und die Veröffentlichung aller Werbeaufträge sowie Folgeaufträge gelten ausschließlich die vorliegenden AGB sowie die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste des MZ Mediaverlag GmbH, deren aegelungen einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausgeschlossen. Diese AGB gelten ergänzend dazu sinngemäß für Beilagen-Buchungen. Diese werden vom Verlag grundsätzlich erst nach Vorlage und Prüfung eines Mustersstücks welches eine Woche vor dem Redaktionsschluss im Verlag vorliegen muss angenommen. § Angebot, Vertragsschluss Aufträge für Werbemittel können persönlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder per Internet aufgegeben werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler. Ein Vertrag als Buchung kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verlages zustande. Dazu wird dem Kunden empfohlen die Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen und eine Gegenzeichnung oder eine Bestellung ana den Verlag zu bestätigen. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste des MZ Mediaverlag GmbH. Der Verlag ist berechtigt, Aufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Gesamtabschlusses, nach pflichtgemäßem Ermessen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder vom deutschen Presse- oder Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines redaktionellen Beitrags erwecken oder Fremdanzeigen oder gefährdende Werbeinhalte enthalten. Der Verlag wird die Ablehnung unverzüglich nach Kenntniserlangung der betreffenden Inhalte mitteilen. § Vertragsabwicklung Aufträge sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln, beginnend mit der ersten Schaltung (Veröffentlichung) des Werbemittels im Insertionsjahr. Alle für die Werbemittel erforderlichen Inhalte, Informationen, Daten, Dateien und sonstigen Materialien („Vorlagen“) stellt der Auftraggeber dem Verlag vollständig, fehler- und virenfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend rechtzeitig zur Verfügung an den Verlag. Werden Vorlagen digital (z. B. per CD, E-Mail oder externen Uploaddiensten / FTP) an den Verlag übermittelt, sind sie nur mit geschlossenen Dateiformaten zu übertragen, sprich mit solchen Dateien, die der Verlag inhaltlich nicht ändern kann. Der Verlag haftet nicht bei fehlerhafter Veröffentlichung von Werbebotschaften, die mit offenen Dateien (das gilt insbesondere für: Corel Draw, Word, Publisher, Open Office-Versionen oder QuarkXPress, Freehand gespeicherte Dateien) übermittelt werden. Zusammengehörende Dateien sind vom Auftraggeber in einem gemeinsamen Verzeichnis (Ordner) zu senden bzw. zu speichern. Bei digital übermittelten Druckvorlagen für Farbanzeigen hat der Auftraggeber gleichzeitig die Möglichkeit und Empfehlung ein Farb-Proof bzw. ein Proof- oder. Messprotokoll als zusätzliche Sicherheit anzuliefern. Geschieht dies nicht, bestehen keine Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen etwaiger Farbabweichungen. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren, Torjanern oder Schadsoftware aller Art sind. Dateien mit Computerviren kann der Verlag löschen, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Verlag behält sich zudem Ersatzansprüche vor, wenn die Computerviren beim Verlagshaus weiteren Schaden verursachen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Vorlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt, andernfalls gehen sie in das Eigentum des Verlages über. Die Pflicht zur Aufbewahrung aller zugesandten Unterlagen endet drei Monate nach Veröffentlichung des jeweiligen Auftrags. Die Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit des zurückgesandten Abzugs. Wird der Abzug nicht fristgemäß an den Verlag zurückgeschickt, so gilt die Genehmigung des Werbemittels als erteilt. Der Verlag liefert mit der Rech-
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nung auf Wunsch einen Werbemittebeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, tritt an seine Stelle eine Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung des Werbemittels. Die Aufmachung und Kennzeichnung redaktionell gestalteter Werbemittel ist rechtzeitig vor Erscheinen mit dem Verlag abzustimmen. Textteilanzeigen müssen sich schon durch ihre Grundschrift vom redaktionellen Teil unterscheiden. Der Verlag ist berechtigt, Werbemittel, die nicht als solche zu erkennen sind, deutlich als Werbung beispielsweise mit dem Wort „Anzeige“ zu ergänzen. Die in der Preisliste ausgewiesenen Anzeigenschlüsse und Erscheinungstermine sind für den Verlag unverbindlich. Dem Verlag steht es frei, diese kurzfristig dem Produktionsablauf entsprechend anzupassen. Aufträge können nur rechtzeitig, spätestens zum Anzeigenschlusstermin, und schriftlich, per Telefax oder E-Mail gekündigt werden. Ist die Anzeige bereits in Druck gegeben, hat der Auftraggeber die Anzeige oder Werbeform zu bezahlen. Ansonsten kann der Verlag die Erstattung der bis zur Kündigung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des Werbemittels verantwortlich. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung des Werbemittels frei, einschließlich der angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung. Der Verlag ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Werbemittel die Rechte Dritter beeinträchtigt. Wird der Verlag durch gerichtliche Entscheidung z. B. zum Abdruck einer Gegendarstellung oder Berichtigung aufgrund des geschalteten Werbemittels verpflichtet, hat der Auftraggeber diese Veröffentlichung nach der gültigen Preisliste des MZ Mediaverlag zu entrichten. Werbeagenturen oder Unternehmen die dementsprechend Auftreten sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem Kunden-Nettopreis, also nach Abzug von Rabatt, Boni und Mängelnachlässen. Die Vermittlungsprovision fällt nur bei Vermittlung von Aufträgen Dritter Unternehmen an. Sie wird nur an vom Verlag anerkannte Werbeagenturen vergütet unter der Voraussetzung, dass der Auftrag unmittelbar von der Werbeagentur erteilt wird, ihr die Beschaffung der fertigen und druckreifen Druckunterlagen obliegt und eine Gewerbeanmeldung als Werbeagentur vorliegt. Dem Verlag steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeit oder der Bonität der Werbeagentur bestehen. Aufträge durch Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag daher im Zweifel mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungstreibender Auftraggeber werden, muss dies gesondert unter namentlicher Nennung des Werbungtreibenden vereinbart werden. Der Verlag ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. § Preise, Zahlungsbedingungen, Preisminderung Der Preis für die Veröffentlichung eines Werbemittels richtet sich nach der im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste. Für redaktionell gestaltete Werbemittel, Einhefter, Beilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektive, sowie Werbemittel, die nach Anzeigenschluss in Auftrag gegeben werden, kann der Verlag von der Preisliste abweichende Preise festlegen. Preisänderungen für erteilte Aufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 5 0 Tagen schriftlich nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Die in der Preisliste bezeichneten Nachlässe werden nur dem Auftraggeber und nur für die innerhalb eines Jahres geschalteten Werbemittel gewährt („Insertionsjahr“). Wiederholungsrabatte gelten nur innerhalb eines Insertionsjahres. Die Frist beginnt mit der Schaltung des ersten Werbeauftrag, wenn nicht anders vereinbart wurde. Bei Erweiterung des Auftrages entsteht ein Anspruch auf rückwirkenden Rabatt, sofern der Grundauftrag rabattfähig war. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht spätestens zwei Kalendermonate nach Ablauf des Insertionsjahres geltend gemacht wird. Erreicht ein Auftrag nicht das vorhergesehene Auftragsvolumen, egal durch welchen Grund, so kann vom Verlag der zu viel gewährte Preisnachlass nachträglich in Rechnung gestellt werden. Auftragsrechnungen sind innerhalb der aus der Preisliste
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ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung laufenden Frist zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Mahn- und Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der Auftraggeber. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Gesamtabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigenaufträge abweichend von einem vereinbarten Zahlungsziel von einer Vorauszahlung und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Fehlerhafte Rechnungen können vom Verlag innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung korrigiert werden. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tag der Rechnungsstellung. Bei Aufträgen aus dem Ausland, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung. Der Verlag ist zur Nachberechnung der Mehrwertsteuer berechtigt, wenn die Finanzverwaltung die Steuerpflicht des Anzeigenauftrags bejaht. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Werbemittel ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Schaltung beginnenden Anzeigenjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – falls eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittliche verkaufte (falls keine verkaufte vorhanden, die durchschnittlich tatsächlich verbreitete tvA) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn eine Auflage um mindestens 19 % unterschritten wird. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen des Werbemittels vom Vertrag zurücktreten konnte. Derartige Minderungsansprüche von Kaufleuten als Auftraggeber verjähren 14 Monate nach Veröffentlichung des Werbemittels. § Mängelgewährleistung Für die Aufnahme von Werbemitteln in bestimmte Ausgaben oder an bestimmten Seiten wird keine Gewähr geleistet. Beachtet der Auftraggeber die Empfehlungen des Verlags zur Erstellung und Übermittlung von Vorlagen nicht, so stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Veröffentlichung zu. Dies gilt auch, wenn er sonstige Regelungen dieser AGB oder der Preisliste nicht beachtet. Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von zwei Wochen oder 10 Werktagen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Ein nicht offensichtlicher Mangel muss der Auftraggeber spätestens ein Jahr nach Veröffentlichung der entsprechenden Ausgabe reklamieren. Bei fehlerhafter Wiedergabe des Werbemittels – trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Vorlagen und rechtzeitiger Reklamation – kann der Auftraggeber eine Nacherfüllung verlangen, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für den Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt der Verlag eine ihm gesetzte angemessene Frist verstreichen, verweigert er die Nacherfüllung, ist die Nacherfüllung dem Auftraggeber nicht zumutbar oder schlägt fehl, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß geltend zu machen, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei unwesentlichen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten verjähren 14 Monate nach Veröffentlichung des Werbemittels. Sind Mängel bei den Vorlagen nicht sofort, sondern erst bei der Verarbeitung erkennbar, so hat der Auftraggeber dadurch entstehende Mehrkosten oder Verluste bei der Herstellung zu tragen. Sind Mängel bei den Vorlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei schadhaften der Veröffentlichungen keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. Für vom Auftraggeber bereitgestelltes Material (Beiheftern = Einhefter, Beilagen oder Produkten mit Warenproben etc.) übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Mengen oder Qualitäten. § Haftung Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag, gleich aus welchem Grund , sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche wegen Verzugs, der Verletzung vertraglicher Pflichten oder
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gewerblicher Schutzrechte Dritter sowie aus unerlaubter Handlung. Dies gilt nicht, wenn der Verlag, seine Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln oder leicht fahrlässig eine Vertragspflicht verletzen, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist, oder sich die Schadensersatzansprüche sich aus einer Beschaffenheitsgarantie ergeben. Haftet der Verlag dem Grunde nach, ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Verlags, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde oder nach dem Produkthaftungsgesetz begründet ist oder sich aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ergibt. Soweit die Haftung des Verlags ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen. Alle Schadensersatzansprüche gegen den Verlag verjähren in zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Der Verlag wird im Falle höherer Gewalt und bei vom Verlag unverschuldeten Arbeitskampfmaßnahmen von der Verpflichtung zur Auftragserfüllung frei. Schadensersatzansprüche bestehen deswegen nicht. § Schadensminderungspflicht Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt. Sollten Ansprüche jeglicher Art in urheber-, wettbewerbs- oder markenrechtlichen Angelegenheiten geltend machen wollen, so möge er den Verlag umgehend kontaktieren. Der Verlag sagt bereits nach telefonischer Kontaktaufnahme verbindlich Abhilfe zu, so dass eine eventuelle Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme würde wegen Nichtbeachtung der Schadenminderungspflicht zurück gewiesen werden. In diesem Sinne unnötige bzw. unberechtigte Abmahnungen und Folgemaßnahmen werden mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet. § Rechteeinräumung Der Auftraggeber garantiert der MZ Mediaverlag GmbH, dass er alle zur Schaltung, Veröffentlichung und Verbreitung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Er räumt dem Verlag die für die zweckgemäße Nutzung des Werbemittels in den jeweiligen Werbeträgern erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-,Leistungsschutz- und sonstigen Rechte ein, insbesondere die jeweils erforderlichen Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zu öffentlichem Zugänglichmachen, Einstellen in einer Datenbank, Entnahme aus einer Datenbank und Bereithalten zum Abruf, und zwar zeitlich, räumlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt eingeräumt und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie in allen bekannten Formen von Werbeträgern. § Speicherung von Auftraggeber-Daten Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die Auftraggeber-Daten mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Verlag ist soweit gesetzlich zulässig berechtigt, Bruttowerbeumsätze und vergleichbar relevante Daten des Auftraggebers auf Produktebene zur Veröffentlichung an Unternehmen weiterzuleiten, die sich mit der Erhebung und Auswertung dieser Informationen beschäftigen. Diese Daten werden dort aggregiert und in anonymisierter Form in den Markt kommuniziert. § Erfüllungsort, Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss von Kollisionsrecht. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags Kempten im Allgäu. Gerichtsstand für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz der MZ Mediaverlag GmbH Kempten (Allgäu).
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