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PENSIONSREFORM KÜRZUNG IST KEIN ERFOLG
Es war um die Jahrtausendwende, als sich die Regierung zur Aufgabe machte, das österreichische Pensionssys-
tem für Beamte zu reformieren.
Das Grundprinzip einer standesgemäßen Versorgung im Ruhestand als Anerkennung der getreuen Dienstleistung zum Wohle des Staates wurde kurzerhand über Bord geworfen. Sta dessen wurde das Mo o „Weg mit den Privilegien“ ausgerufen und der pensionierte Beamte mehr oder weniger als „Schmarotzer“ gesehen, dessen Pension auf Grund der enormen Kosten zurechtgestutzt werden müsse.
Fragwürdige Rolle der GÖD!
Als willfähriger Sozialpartner der Regierung entpuppte sich im Zuge dieser Pensionsreformen der Chef der angeblich so mäch gen Altgewerkscha (GÖD).
„In den zähen Verhandlungen wurden rasch und eigentlich widerstandslos diverse Abschläge, verlängerte Durchrechnungszeiträume und viele andere Benachteiligungen bis hin zur endgül gen Abschaffung der Beamtenpension (Pensionsharmonisierung genannt) vereinbart.“
Im Gegenzug wurde jedoch kein Ausgleich für diese Verschlechterungen ausverhandelt und erhalten Beamte trotz höherer Beitragsleistung etwa nach wie vor keine Abfer gung.
Knapp zwei Jahrzehnte später -die damaligen Chefverhandler der Gewerkscha haben sich mi lerweile in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet -en alten diese Reformen nun ihre volle Wirkung und für immer mehr Bedienstete an der Basis ist es mi lerweile sogar vorteilha er, durch einen Austri gleich auf ihre gekürzte Beamtenpension zu verzichten, da die ihnen sodann gebührende ASVG-Pension höher ist.
Ruheverdruss sta Ruhegenuss!
Einer der Hauptgründe dafür, dass der vormalige Ruhegenuss im Zusammenwirken mit den besagten Reformen mi lerweile zu einem Ruheverdruss geworden ist, ist die gesetzlich festgelegte Kürzung der Nebengebührenzulage bei der Beamtenpension. Diese führt nämlich für Exeku vbeamte an der Basis zu einer völlig unverhältnismäßigen und sachlich nicht zu rech er genden Streichung von Ansprüchen, die man durch seine Leistungen und Beiträge im Dienststand erworben hat.
Anmerkung: Der AUF/FEG war diese Entwicklung schon vor einigen Jahren bewusst geworden und haben wir deshalb bereits 2018 ein Musterverfahren begonnen, um die dadurch gegebene Ungleichbehandlung gerichtlich zu beheben. Doch den höchsten Richtern des Landes war dieses Thema offenbar nicht wich g genug. Eine ernstha e und efergehende Prüfung auch im Hinblick auf Unionsrecht, inwieweit diese Deckelung gemäß § 61 Abs. 3 Pensionsgesetz rechtmäßig ist, unterblieb daher. Auch eine von uns eingebrachte Gesetzesini a ve zur Behebung dieser Ungerech gkeit wurde bis dato durch die Regierung negiert und die Umsetzung unserer Ini a ve mit Mehrheit von ÖVP und Grünen verhindert.
Gegensteuern, aber rich g!
Aktuell meldet sich nun die Altgewerkscha in Form der „Polizeigewerkscha “ als eine von 27 Bundesvertretungen in der GÖD zu Wort und vermeint zu wissen, wie man die gegebene Ungerech gkeit beheben könne. Sie fordert, dass jene Betroffenen, die als „teilharmonisierte“ Beamte mit ihrer Beamtenpension schlechter
aussteigen, ein Recht haben sollten, auf diese zu verzichten. Konkret soll es durch eine Änderung des § 99 Pensionsgesetz ermöglicht werden, sich selbst freiwillig und zur Gänze zu harmonisieren (?), um auch ohne Austri zur Gänze eine ASVGPension erhalten zu können.
Zum besseren Verständnis dieser zynischen Forderung folgender Vergleich:
Ein Mann bucht und bezahlt ein 5Sterne Hotel. Noch bevor der Mann an seinem Reiseziel angelangt ist, teilt ihm der Reiseveranstalter mit, dass er sich auf Grund ges egener Kosten mit einem 4-Sterne Hotel begnügen muss. Nach Beschwerde beim Reiseversicherer teilt ihm dieser mit, dass man in Verhandlungen mit dem Veranstalter gerade noch ein 3-Sterne Hotel abwenden konnte und das 4-Sterne Hotel für ihn als Erfolg zu werten sei. Als sich beim Eintreffen am Reiseziel schließlich herausstellt, dass sein Zimmer im 4-Sterne Hotel qualita v schlechter ist, als das im 3-Sterne Hotel, reagiert der Reiseversicherer neuerlich und verlangt, dass der Kunde ein Recht auf ein Zimmer im 3-Sterne Hotel haben müsse.
Robert Neuwirth
Besoldungsreferent der Freien Exeku v Gewerkscha
Unserer Ansicht nach gilt es hier ganz andere Forderungen aufzustellen:
- Sofor ger En all der
Kürzung der Nebengebührenzulage - Einführung einer Abfer gung für Beamte - Senkung der Pensionsbeiträge - Abschlagsfreiheit für langjährige Schwerarbeit