Rechtsguide 2023
AUFSICHTSRÄTE
Die mächtigsten Anwälte im ATX Prime
COMPLIANCE
Robert Eichler: Auf Wolf Theiss und OMV folgte eigene Kanzlei
STRAFRECHT
Wie Manager die Anklagebank vermeiden
AUFSICHTSRÄTE
Die mächtigsten Anwälte im ATX Prime
COMPLIANCE
Robert Eichler: Auf Wolf Theiss und OMV folgte eigene Kanzlei
STRAFRECHT
Wie Manager die Anklagebank vermeiden
Bis Ende März 2023 wurden laut ICMA (International Capital Market Association) nachhaltige Anleihen im Umfang von rund 223 Mrd. USD begeben. Bis Jahresende könnte das Rekordemissionsvolumen nachhaltiger Anleihen aus dem Jahr 2021 eingestellt werden. Die Zielsetzung ist klar: Die Einführung eines freiwilligen „Goldstandards“ soll Investoren die Identifikation von ökologisch nachhaltigen Investitionen erleichtern und „Greenwashing“ verhindern. Wird sich der EU Green Bond Standard etablieren können?
Wann ist eine Anleihe „europäisch und grün“?
Die Bezeichnung „Europäische Grüne Anleihe“ bzw. „European Green Bond“, kurz „EuGB“, soll nur für Anleihen verwendet werden dürfen, die über ihre gesamte Laufzeit den Maßstab der Verordnung erfüllen. Um die Bezeichnung „EuGB“ verwenden zu können, muss ein Prospekt gemäß Prospektverordnung veröffentlicht werden; somit müssen EuGB öffentlich angeboten werden oder an einem geregelten Markt notieren. Die EU setzt dabei auf drei Säulen: Erlösverwendung, Transparenz und externe Kontrolle.
Die Verordnung erlaubt eine Verwendung der Emissionserlöse für Anlagegüter, Investitionsausgaben, Betriebsausgaben und finanzielle
Vermögenswerte, sofern diese sowohl einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der Umweltziele der Taxonomie-Verordnung (u.a. Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel) leisten, als auch deren detaillierte technischen Bewertungskriterien erfüllen. Für Investitionen in Sektoren, für welche erst Bewertungskriterien im Rahmen der EU-Taxonomie geschaffen werden müssen, wurde ein Flexibilitätsrahmen von 15 Prozent des Emissionsvolumens vorgesehen. Dieser Zugang ist aus Sicht des EU-Gesetzgebers nachvollziehbar, für global tätige Unternehmen aber mit Herausforderungen verbunden.
Standardisierte Offenlegungspflichten Emittenten sind verpflichtet, ein Factsheet zur Anleihe zu veröffentlichen und einer externen Bewertung durch einen unabhängigen Prüfer zu unterziehen. Zudem müssen Jahresberichte über die Erlösverwendung aufbereitet und auch diese wiederum extern überprüft werden. Letztlich sind die erreichten positiven Umweltauswirkungen nach vollständiger Verwendung der Erlöse in einem „Impact Report“ festzuhalten.
Aufsicht über externe Bewerter Für externe Prüfer wird ein Zulassungssystem und Corporate-Governance-Regeln festgelegt, um die Qualität der Prüfung sicherzu-
stellen. Die Verordnung enthält zudem detaillierte Anforderungen an die Durchführung der Prüfprozesse. Bei Verstößen durch externe Prüfer werden Aufsichtsbehörden Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Um Greenwashing zu unterbinden, sind ebenso weitreichende Sanktionen gegen Emittenten vorgesehen. Diese reichen von „Naming and Shaming“, über umsatzbezogene Geldstrafen bis zum Aussetzen vom Handel bzw. der Nichtzulassung des Instruments an der Börse.
EU-Standard als Selbstläufer?
Die Verordnung muss noch im Rat und Parlament beschlossen werden, was für den Herbst erwartet wird. 12 Monate später soll sie in Kraft treten. Der vorläufige Text der Verordnung anerkennt, dass sich anhand der ICMA Green bzw. Social Bond Prinzipien ein Marktsegment etabliert hat: Im Gegensatz zum ursprünglichen Kommissionsentwurf sieht der nunmehr veröffentlichte Entwurf eine Opt-in-Möglichkeit für Emittenten bereits ausgegebener Sustainability-Linked Bonds oder Green bzw. Social Bonds vor: Diese können die Offenlegungspflichten des EUStandards anwenden und damit das EU-Label führen, unterstellen sich damit aber auch der Aufsicht durch die nationalen Aufsichtsbehörden.
Abzuwarten bleibt freilich, ob und zu welchen ökonomischen Konditionen sich Instrumente unter dem EuGB-Standard durchsetzen werden können.
www.freshfields.com
Am 28. Februar 2023 einigten sich die EU-Institutionen auf einen vorläufigen Text für eine Verordnung über Europäische Grüne Anleihen, auch EU Green Bond Standard genannt.Stephan Pachinger Angelika Kramer Finanzjournalistin „Börsianer“
Mit dem neuen Rechtsguide wollen wir Ihnen einen Überblick über Entwicklungen am Markt liefern.
Wer sich Hoffnungen darauf gemacht hat, dass die Regulierungswelle abebbt, muss diese spätestens mit der jüngsten Bankenkrise begraben. Mit dem „Regulierungsradar“ (Seite 54) zeigen wir Ihnen, welche Gesetze in den nächsten Monaten auf Sie zukommen. Auch in anderen Bereichen wagen wir einen Blick in die Zukunft. Das Thema künstliche Intelligenz (KI) ist allgegenwärtig und hat nun die Rechtsbranche voll erfasst. Vielleicht ist die technologische Entwicklung noch nicht so weit, dass Roboter Urteile fällen und bedenkenlos in der Rechtsberatung eingesetzt werden können, aber viele Anwaltskanzleien wagen ihre ersten Schritte mit der KI, und eine Börsianer-Umfrage (Seite 62) zeigt, dass weitere Schritte folgen werden.
Während die Rechtsanwälte das Thema KI mit etwas Skepsis erwarten, haben vor allem die Strafrechtsexperten inzwischen alle Hände voll damit zu tun, ihre Mandanten durch langwierige Ermittlungen inklusive medialer Vorverurteilungen zu führen. Die nun bald flächendeckend eingesetzten Whistleblowing-Systeme führen dazu, dass die Zahl der Ermittlungen zunimmt. Klar ist, wenn einmal der Ermittler vor der Tür steht, braucht man die Hilfe eines Anwalts. Was Verdächtige oder Beschuldigte aber selbst dazu tun können, um möglichst ungeschoren aus so einer Situation herauszukommen, lesen Sie auf Seite 66.
Über die Arbeit von Österreichs mächtigsten Rechtsanwälten in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen können Sie sich ebenso informieren wie über den langjährigen OMVCompliance-Chef Robert Eichler (Seite 58), der unter CEO Alfred Stern seinen Hut nehmen musste und nun mit einer eigenen Anwaltskanzlei neu durchstarten will.
Viel Spaß beim Lesen! Ach ja, das Börsianer Journal Recht kann man auch sehr gut am Strand lesen!
Ihre Angelika Kramer
Leitung Börsianer Journal Recht a.kramer@derboersianer.com
„Durch die zwei Linien der Berichte an CEO und Aufsichtsrat ergaben sich häufig Spannungen.“
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54 Regulierungsradar
Die wichtigsten neuen Gesetze für die Finanzbranche
58 Porträt
Ex-OMV-Compliance-Chef Robert Eichler
62 Umfrage Was KI für Anwälte bedeutet
66 Tipps für Manager Was tun, wenn man ins Visier der Ermittler kommt
69 Aufsichtsräte Der Anwalt als Kontrollor
72 Zahlen, Daten, Fakten Wer ist der Branchenprimus?
74 Events der Branche Im Rausch der Sinne
Kassa klingelt. Die Gesetzesvorhaben der EU-Kommission kommen nicht überall gut an, die Anwälte sind deshalb aber gut im Geschäft.
Für den Finanzmarkt bleibt die rechtliche Situation, Erleichterungen für Marktteilnehmer zu schaffen, unübersichtlich. Vor allem bedingt durch Bestrebungen der EU. Ein Ausblick auf den Dschungel der geplanten Gesetze.
Seit der großen Finanzkrise im Jahr 2008 haben Gesetzgeber überall auf der Welt die Finanzmärkte mit einem regelrechten Regulierungstsunami – Stichwort Mifid, Solvency – überschwemmt. Hauptziel dieser Rechtsvorschriften war mehr Sicherheit für Kunden und mehr Stabilität im weltweiten Finanzsystem. Diese Entwicklung ist bis heute nicht abgeschlossen. Die Bestrebungen, insbesondere der EU-Kommission, gehen nach wie vor in Richtung Sicherheit und Stabilität. Einige jüngere Gesetzesvorhaben verfolgen aber auch andere Zielsetzungen wie Vereinfachungen für Marktteilnehmer oder das große Thema Nachhaltigkeit – ESG. Was auf der einen Seite vom Gesetzgeber möglicherweise Vereinfachungen bringt, bringt auf der anderen Seite neue Bürokratie mit sich. Unter dem Strich wird es für Unternehmen also komplizierter.
Der Börsianer hat sich bei Rechtsexperten in den großen Wirtschaftskanzleien umgehört und die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, die in den nächsten Monaten zu erwarten sind, zusammengetragen. Dabei richtet sich das Hauptaugenmerk auf die Themenbereiche Kapitalmarkt, Banken, Corporate/ M&A und Compliance. Zwölf Gesetzesvorhaben, die man im Blick haben sollte.
1. Der EU Listing Act: Damit will die EU die europäischen Kapitalmärkte für EU-Unternehmen attraktiver machen und den Zugang zum Kapitalmarkt für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) erleichtern. Ein Entwurf dazu wurde Ende letzten Jahres vorgelegt, mit einem Inkrafttreten ist nicht vor 2025 zu rechnen. „Dadurch ergeben sich eine Reihe an Änderungen die zum Teil auch für Marktteilnehmer nachteilige Folgen haben und die kritisch sind“, resümieren Florian Klimscha und Stephan Pachinger von Freshfields. So gilt insbesondere die Begrenzung der Prospektlänge als umstritten. Denn, so die Exper-
ten: „Das kann dazu führen, dass die Anleger nicht alle für eine Anlageentscheidung erforderlichen Informationen erhalten.“ Außerdem sieht der Entwurf die Abkehr von der Ad-hocPublizität bei „gestreckten Sachverhalten“ und das Führen einer Liste permanenter Insider vor.
2. Das Retail Investment Package (RIP): Das RIP hat vor allem Verbraucher- und Kleinanlegerinteressen im Auge. „Jetzt erkennt der europäische Gesetzgeber, dass es für Kleinanleger durchaus verwirrend sein kann, was da so an Offenlegungen durch die Gegend fliegt“, meint Gernot Wilfing von der Kanzlei Müller Partner. Neben einer Änderung der gegenüber Anlegern offenzulegenden Informationen soll auch die Produktaufsicht und Governance erweitert werden. Barbara Just, Rechtsanwältin bei Dorda: „Wird die Richtlinie beschlossen, besteht weitgehender Anpassungsbedarf für Finanzdienstleister.“
3. Der Digital Operational Resilience Act (Dora): Um Finanzunternehmen widerstandsfähiger gegen Cyberattacken zu machen und um die digitale Betriebsstabilität zu erhöhen, ist auf EU-Ebene der sogenannte Digital Operational Resilience Act oder kurz Dora verabschiedet worden. Dieser führt dazu, dass Finanzunternehmen und für diese tätige IT-Unternehmen ab 17. 1. 2025 mit einer Vielzahl neuer Vorschriften im Bereich Cybersecurity konfrontiert werden. Zudem werden EU-weit einheitliche Berichtspflichten für Vorfälle in Zusammenhang mit der IT-Sicherheit von Fi-
nanzunternehmen geschaffen. „Insbesondere kleinere Institute werden dadurch vor die Herausforderung gestellt, ihre internen IT-Abteilungen technisch aufzurüsten und personell zu verstärken, was mit hohen Implementierungs-, aber auch laufenden Kosten verbunden ist. Daher erwarten wir einen Anstieg von bankseitigen Auslagerungen an spezialisierte IT-Unternehmen, um den Anforderungen unter Dora möglichst kosteneffizient nachkommen zu können“, glaubt Robert Wippel, Finanzrechtsexperte von Baker McKenzie Wien.
4. Virtuelle Hauptversammlungen: Die österreichische Regierung hat kürzlich einen Ministerialentwurf präsentiert, der die Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen per Videokonferenz nun dauerhaft gesetzlich regeln soll. Damit sind auch in Zukunft virtuelle und hybride Versammlungen möglich. Solche virtuellen Versammlungen sollen aber nur zulässig sein, wenn dies in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Insbesondere Kleinanlegervertreter laufen dagegen Sturm, weil sie befürchten, dass das Interesse der Kleinaktionäre an virtuellen Hauptversammlungen noch geringer ausfällt als jenes an physischen. Das Gesetz soll bereits Mitte Juli 2023 in Kraft treten.
5. Die MiCA-Verordnung (Markets in Crypto Assets): Vielbeachtet hat das Europäische Parlament kürzlich den weltweit ersten Rechtsrahmen für Krypto-Assets beschlossen. Die Verordnung soll 2024 in Kraft treten und für mehr Rechtssicherheit sorgen, weil Service-Provider künftig Zulassungen benötigen und Anforderungen an Betrieb, Organisation und Unternehmensführung erfüllen müssen, die jenen traditioneller Banken ähneln. Zahlreiche Exper-
„GesMob-Gesetz bedeutet für Unternehmen mehr Rechtssicherheit.“
PETER BLASCHKE
dungslandschaft in Österreich wesentlich verändern und den Wirtschaftsstandort nachhaltig fördern.“
Gesellscha srechtliche Mobilitäts-Gesetz
ten gehen davon aus, dass die europäische Kryptoregulierung einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Kontinenten bringen könnte.
6. Das Gesellschaftsrechtliche Mobilitäts-Gesetz (GesMobG): Eine Umsetzung der bereits seit 2019 in Kraft befindlichen EU-Mobilitätsrichtlinie in österreichisches Recht dürfte unmittelbar bevorstehen. Dieses Gesetz schafft einen einheitlichen Rahmen für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Sitzverlegungen und Spaltungen. Rechtsanwalt
Peter Blaschke von der Kanzlei FWP gewinnt dem Gesetzesentwurf viel ab: „Diese Änderungen sind zu begrüßen und für einen gesellschaftsrechtlich mobilen Binnenmarkt unabdingbar. Eine Umsetzung des Gesellschaftsrechtlichen Mobilitäts-
CSRDNachhaltigkeitsberichtsgesetz CSDDD
CorporateSustainabilityDueDiligenceDirective Green Claims Directive
Gesetzes bedeutet für Unternehmen deutlich mehr Mobilität und Rechtssicherheit.“
7. Das österreichische Start-up-Paket mit der Flex Cap: Die neu einzuführende flexible Kapitalgesellschaft soll den Bedürfnissen von Start-ups entgegenkommen und zu Vereinfachungen bei der Gründung führen, etwa durch die Senkung des Mindestkapitals auf 10.000 Euro. In einem parallel dazu geschnürten Startup-Förderungspaket werden steuerliche Begünstigungen für Mitarbeiterbeteiligungen und Wandeldarlehen eingeführt. Das Paket soll 2024 in Kraft treten. Start-up-Experte und Herbst-Kinsky-Partner Philipp Kinsky: „Die Einführung der Flex Cap sowie die steuerliche Begünstigung von Mitarbeiteranteilen wird die Grün-
8. Richtlinie zur Geschlechtervielfalt: Die EU-Richtlinie ist bereits seit 2022 in Kraft und soll die Geschlechterverhältnisse in den Leitungsorganen börsennotierter EU-Unternehmen verbessern. Bis Ende 2024 müssen die Mitgliedstaaten nationale Vorschriften erlassen, welche die Unternehmen dazu verpflichten, 40 Prozent ihrer nichtgeschäftsführenden Direktorenposten und 23 Prozent aller Vorstandsposten mit dem „unterrepräsentierten Geschlecht“, sprich mit Frauen, zu besetzen. Bis 2026 bleibt den Unternehmen dann Zeit, diese Anforderungen zu erfüllen. Auch Strafen können verhängt werden, sollten dem nicht nachgekommen werden. In Österreich ist hier noch ein weiter Weg zu gehen, sieht man sich die aktuelle Frauenquote in ATX-Vorständen an. „Jede Quote polarisiert. Tatsache ist aber, dass sich dadurch etwa die Diversität im Aufsichtsrat spürbar verstärkt und die Pluralität der Meinungsbildung verbessert hat. Was institutionelle Stimmrechtsvertreter wie Glass Lewis seit langem fordern, wird nun auch gesetzlich verpflichtend“, sagt Ursula Rath, Partnerin bei Schönherr.
9 Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (CSRD): Im Rahmen der ESG-Prinzipien weitet die EU die Berichtspflicht für Unternehmen stufenweise aus. Ab 2026 werden auch börsennotierte KMUs dazu verpflichtet, jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht abzuliefern. In Österreich sind 50.000 Unternehmen davon betroffen.
10 Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) oder EULieferkettengesetz: Erst kürzlich hat sich das Europäische Parlament für ein EU-Lieferkettengesetz ausge-
sprochen, das Unternehmen dazu verpflichtet, mehr Verantwortung für Menschenrechte, Arbeitsrechte und die Umwelt zu übernehmen (Seite 73). Betroffen sind Unternehmen mit 250 Mitarbeitern und mehr als 40 Millionen Euro Umsatz. Vorgesehen sind Übergangsfristen bis zu fünf Jahren. Schon jetzt sind aber österreichische Unternehmen wegen des deutschen Lieferkettengesetzes, das seit Jahresbeginn gilt, von der Thematik betroffen.
11 Die Green Claims Directive: Diese Richtlinie soll Greenwashing stärker regulieren. Der Entwurf soll im Frühjahr 2024 ins Europäische Parlament kommen.
12 Basel IV: Mit Basel IV steht eine Novelle des Regelwerks für Eigenkapitalvorschriften von Banken in den Startlöchern. Teil dieser Novelle ist die signifikante Erhöhung der Risikogewichtung bei jenen Finanzierungen, die aus den Cashflows einer
finanzierten Immobilie zurückgezahlt werden sollen. Darüber hinaus soll es zu einem generellen Anstieg der Risikogewichtung für die Finanzierung gewerblich genutzter Immobilien kommen. Basel IV soll ab 1. 1. 2025 stufenweise in Kraft treten. Baker-McKenzie-Experte Robert Wippel: „Das wird aufgrund steigender bankseitiger Kosten für die Eigenmittelunterlegung auch für zusätzliche Belastungen aufseiten der Kreditnehmer sorgen.“ n
„Geschlechtervielfalt wird gesetzlich verpflichtend.“
URSULA RATH
„Basel IV wird für zusätzliche Belastungen aufseiten der Kreditnehmer sorgen.“
ROBERT WIPPEL
„Wird RIP beschlossen, besteht Anpassungsbedarf für Finanzdienstleister.“
BARBARA JUST
Compliance-Officer. Ab 2016
musste Robert Eichler in der OMV AG kontroversiellere Prüfungen durchführen. Ein Spagat.
„Ich saß mitunter zwischen zwei Stühlen.“
ROBERT EICHLER
Robert Eichler (49) war mehr als zehn Jahre Chief Compliance Officer, seit 2016 auch Leiter der Internen Revision der OMV AG, ehe er sich im Februar dieses Jahres mit einer eigenen Anwaltskanzlei (Eichler-Law) selbstständig gemacht hat. Dort arbeitet er mit Erwin Spitzer, einem langjährigen Korruptionsexperten, zusammen. Vor seiner Zeit bei der OMV AG war Eichler Partner bei der Anwaltskanzlei Wolf Theiss und bei der internationalen Sozietät Covington & Burling in New York tätig.
Vor kurzem hat sich Robert Eichler, der langjährige Compliance-Chef der OMV AG, mit einer eigenen Anwaltskanzlei selbstständig gemacht. Die Geschichte einer wechselhaften Konzernkarriere.
Die letzte Hauptversammlung der OMV AG brachte nicht nur für den ehemaligen CEO Rainer Seele die Entlastung, sondern auch für Robert Eichler, den langjährigen Compliance-Chef des Unternehmens. Denn auf dieser Aktionärsversammlung wurde ihm erstmals öffentlich mitgeteilt, dass die vom jetzigen Vorstandschef Alfred Stern veranlasste Sonderprüfung der Ära Seele keinerlei Beanstandung von Eichlers Arbeit zutage förderte. Nachdem ihm das Unternehmen, für das er mehr als zehn Jahre gearbeitet hat, über Monate hindurch auf mehrfache Bitten keine schriftliche Auskunft erteilte, musste Eichler den Weg über das Auskunftsrecht des Aktionärs gehen.
Ein unwürdiges Ende einer langen Konzernkarriere. 2011 wurde Eichler vom damaligen OMV-Chef Wolfgang Ruttenstorfer ins Unternehmen geholt, um dort eine Compliance-Abteilung auf die Beine zu stellen. Bereits davor hat sich der Jurist, damals noch als externer Anwalt, im Konzern in Rumänien seine Sporen verdient. Die OMV Petrom wurde damals mit tausenden Klagen von Mitarbeitern und ehemaligen Mitarbeitern eingedeckt, die Forderungen aus deren Arbeitsverträgen geltend machten. Denn im Kommunismus gewährte man häufig Entlohnungen für alles Mögliche, die Dokumentation fehlte allerdings oft. Der Anwalt brachte damals Ordnung ins Chaos und legte letztlich viele dieser Streitigkeiten zur Zufriedenheit der Konzernspitze bei. Es folgte die Übersiedlung nach Wien, und eine eindrucksvolle Unternehmenskarriere begann. „Das war damals meine schönste Zeit bei der OMV, weil in der Zeit sehr viel Aufbauarbeit im Bereich Compliance und Governance geleistet wurde“, so Eichler zum Börsianer. Außerdem war CEO Ruttenstorfer im Unternehmen durch seine faktenbasierte und loyale Art gegenüber den Mitarbeitern bekannt.
Die anfängliche Fünf-Mann-Abteilung wurde größer und größer, bald war Eichler für 20 Mitarbeiter zuständig. Die Abteilung war in erster Linie dafür verantwortlich, dass die OMV-Mitarbeiter die zahlreichen kartellrechtlichen, strafrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Regeln einhielten. Mit den Jahren änderte sich aber die Arbeit des obersten Konzern-Saubermanns. „Ab 2016 wurden immer öfter kontroversielle Prüfungen im Unternehmen vorgenommen“, berichtet Eichler, sprich seine Abteilung musste immer häufiger investigativ gegen die eigenen OMV-Mitarbeiter vorgehen. „Da berührt man natürlich auch die persönlichen Interessen mancher Mitarbeiter, auch wenn dies im gesetzlichen Rahmen erfolgt.“ Damit macht man sich nicht unbedingt sehr beliebt.
Bereits unter Gerhard Roiss als Chef der OMV AG sei die Stimmung im Haus schlechter geworden. Das Match lautete oft Upstream gegen Downstream und umgekehrt. Und auch als Seele mit seiner sehr deutschen Art kam, sei es nicht
besser geworden. „Die Funktion als Compliance-Chef ist schwierig, da man auch unangenehme Themen aufgreifen muss. Dadurch, dass ich zwei Berichtslinien hatte, an den CEO und an den Aufsichtsrat, ergaben sich häufig Spannungen, man sitzt mitunter zwischen zwei Stühlen“, so der Ex-OMV-Manager. Außerdem kam es immer öfter zu Kontroversen zwischen Management und Betriebsrat, und mittendrin war die Compliance-Abteilung von Eichler. So wurden auch immer öfter Unternehmensinterna an die Medien gespielt. Die Suche nach dem oder den Maulwürfen im Unternehmen beschäftigte Eichler und die Medien. „Problematisch ist, dass Interna an Medien gegeben werden, um Druck auf die Führung auszuüben. Wirklich verhindern kann man das nicht. Es ist eine immer gebräuchlichere Methode, um Unternehmenspolitik zu gestalten“, findet der Jurist.
Millionen-Bonus?
Einer breiten Öffentlichkeit wurde Eichler vor allem deshalb bekannt, weil er
von Seele in einem Sideletter zusätzlich zu seinem recht üppigen Gehalt noch weitere kolportierte zwei Millionen Euro zugesprochen bekam. Dafür, so mutmaßten einige Medien, soll der inzwischen auch zum Leiter der Revision beförderte Manager einige von Seeles umstrittenen Sponsoringdeals oder Privatjetausflügen recht rasch als unbedenklich eingestuft haben. Eichler: „Der Sideletter war im Wesentlichen die Zusage des OMV-Sozialplans, die aber nur im Fall der Kündigung durch die OMV AG schlagend wurde, vor einer Versetzung hätte er nicht geschützt. Im Hinblick auf das Risiko, das mit jeder Revisionstätigkeit einhergeht, ist so eine Zusage gerechtfertigt, besondere Absicherungen der Audit-und-Compliance-Funktion sind auch üblich. Sozialpläne gibt es in der OMV AG seit Jahrzehnten.“
Jedenfalls hat der neue CEO Alfred Stern einen Schlussstrich unter die OMV-Karriere Eichlers gezogen. „Über die Gründe kann ich nur spekulieren. Mark Garrett
hat bei der Hauptversammlung festgehalten, dass Internal Audit & Compliance die Aufgaben unter meiner Leitung professionell wahrnahm und die Audits objektiv, sorgfältig und unabhängig durchführte. Aber in dem Job muss man damit rechnen, dass die Tätigkeit endet, wenn es zum Wechsel im Vorstand kommt“, meint der Compliance-Mann pragmatisch. Dass es dann zu weiteren
Leaks über seinen Arbeitsvertrag kam, habe ihn aber doch gestört. Für Eichler war nach seinem – eher unerfreulichen – Abgang klar, dass er von nun an selbstständig arbeiten wollte. „Es gibt in Österreich kein mit der OMV vergleichbares Unternehmen. Jedes andere Unternehmen wäre ein Abstieg gewesen. Außerdem wollte ich nicht weiter in einem Angestelltenverhältnis tätig sein. Ich schätze die Freiheit des Anwaltsberufs“, begründet er seine Entscheidung, eine Anwaltskanzlei zu gründen.
Starke Compliance-Welle
Und dabei kommt ihm seine Erfahrung als Compliance-Manager zugute. „Im Grunde mache ich die Themen weiter, die ich auch schon bei der OMV betreut habe“, sagt der 49-Jährige. Ein paar Monate ist Eichler-Law jetzt am Markt. Die Kanzlei zählt bereits vier Manager zu ih-
ren Mandanten, die von internen Untersuchungen betroffen sind. „Von ihnen wird offenbar geschätzt, dass ich die Dynamiken in einem Unternehmen gut verstehe“, glaubt Eichler. Dass der Bereich Compliance ein stark wachsender ist, daran besteht für den Jungunternehmer kein Zweifel: „Die Welle wird sich eher noch verstärken, weil durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz auch kleinere Unternehmen betroffen sein werden.“ Man kann also davon ausgehen, dass Eichler auch in seiner Zeit nach der OMV nicht langweilig wird.
Ganz gekappt hat er die Fäden zu seinem ehemaligen Arbeitgeber aber ohnehin nicht, denn er will weiterhin Aktionär bleiben: „Die OMV-Aktie ist ja auch ein toller Dividendentitel. Ich habe sogar kürzlich OMV-Aktien zugekauft und glaube an das Unternehmen und seine Mitarbeiter.“ n
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„Problematisch ist, dass Interna an Medien gehen, um Druck auf die Führung auszuüben.“
ROBERT EICHLER
Im Auge des Betrachters. Wie viel künstliche Intelligenz (KI) verträgt das Ego der Anwälte, und wie viel geben die Kanzleien für KI aus? Wir haben nachgefragt.
Das Thema künstliche Intelligenz (KI) hat längst auch die heimische Anwaltsszene erreicht. Eine Umfrage des „Börsianer“ zeigt auf, welche Fragen die Großkanzleien dabei am meisten beschäftigen.
TEXT ANGELIKA KRAMEREs klingt wie der Inhalt einer US-Anwaltsserie: Steven A. Schwartz hat sich bei der Suche nach Präzedenzfällen für eine Klage gegen eine Airline ChatGPT zu Hilfe genommen. Doch statt echte Fälle aufzulisten, erfand die KI Fantasie-Fälle und blamierte den New Yorker Anwalt vor Gericht. Ihm drohen nun Sanktionen, weil er die von ChatGPT gelieferten Ergebnisse nicht überprüft hatte. Nach diesem Fall entbrannte in den USA – nicht zum ersten Mal – die Diskussion darüber, ob und wie massiv KI in die Arbeit der Anwälte eingebunden werden sollte.
Das Thema ist längst auch in Österreich angekommen und erfährt mit der breiten Anwendbarkeit von ChatGPT noch einmal eine Beschleunigung. Auch der Börsianer hat sich der Materie angenommen und eine Umfrage unter Österreichs großen Rechtsanwaltskanzleien durchgeführt, wie relevant sie das Thema künstliche Intelligenz für ihre Branche wirklich einschätzen. Manche der Antworten fielen dabei sehr eindeutig aus wie jene auf Frage eins – ob die Kanzlei bereits KI verwendet.
Als Anwendungsgebiete wurden von den Kanzleien vorwiegend Dokumentanalyse, Übersetzungsarbeit, Analyse von Ar-
beitsprozessen, Due Diligence, Massenverfahren, interne Untersuchungen im Bereich Kartellrecht oder Compliance, Marketing und PR sowie Know-how-Analyse genannt. Nur zwei internationale Kanzleien gaben an, auch generative KI, also eine Technologie, die auch Inhalte erzeugen kann, einzusetzen. „Es ist ein bisschen so wie mit Teenage-Sex. Alle reden davon, aber kaum einer hat es wirklich“, glaubt Sophie Martinetz, die an der WU das Legal Tech Center leitet. Die meisten Anwaltskanzleien würden wie das „Meerschweinchen vor der Schlange“ auf die KI reagieren, so Martinetz. Dies hänge auch mit zahlreichen rechtlichen Unsicherheiten in erster Linie datenschutzrechtlicher Natur zusammen. Vor allem beim Einsatz generativer KI würde der Großteil der Rechtsanwälte noch zuwarten.
Differenzierter fällt die Antwort auf die Frage aus, wie viel die Kanzleien für KI im Jahr ausgeben. Immerhin geben dabei 36,4 Prozent an, sich ihre KI mehr als 50.000 Euro pro Jahr kosten zu lassen. „80 Prozent aller Anwälte in Österreich haben kein Microsoft 365“, weiß Martinetz. Genau das könnte aber der entscheidende Faktor auf dem Weg zu flächendeckender Verbreitung der KI sein. Denn Microsoft 365 kommt im Herbst mit ChatGPT auf den Markt. Diese mögliche Investition warten einige nun ab.
UMFRAGE
Die Zukunft der Anwälte scheint jedenfalls insofern vorgezeichnet, als 100 Prozent der Befragten auf jeden Fall mit dem Einsatz von KI in ihrer Kanzlei im nächsten Jahr rechnen.
Wahrung der Geheimhaltung
Ebenso eindeutig fällt die Antwort auf Frage vier aus. Was genau sich aber für Anwälte verändert, scheint für viele Kanzleien noch etwas vage zu sein. Besonders ausführlich fiel die Einschätzung der Kanzlei Wolf Theiss dazu aus: „KI wird die Arbeit von Rechtsanwälten, aber auch die Erwartungshaltung der Mandanten an diese verändern, so wie sie auch Einfluss auf andere Industriebereiche haben wird. So ist der Einsatz KIbasierter Lösungen für die Bewerkstelligung einfacher, strukturierter Aufgabenstellungen wie etwa im Mahnwesen oder bei Registersachen naheliegend. In Zukunft könnten KI und andere technische Lösungen unter anderem ein schnelleres und effizienteres Arbeiten ermöglichen, etwa durch die Automatisierung von Prozessen und Recherchen, die Erkennung von Mustern oder zur Unterstützung bei der Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Wichtig ist jedoch zu bedenken, dass KI-basierte Tools, um erfolgversprechend eingesetzt zu werden, große Datenmengen verarbeiten müssen. Es wird sich daher noch zeigen, wie es in der Rechtsbranche gehandhabt bzw. ermöglicht werden soll, jene großen Volumina an Daten bereitzustellen, insbesondere unter Wahrung der erforderlichen Geheimhaltungspflichten. Darüber hinaus werden Mandanten mit der Einführung von KI auch eine neue Erwartungshaltung an die Rechtsanwälte haben, die gemanagt werden muss. KI kann ein wirkungsvolles Werkzeug sein, aber dieses wird weiterhin von Rechtsanwälten eingesetzt werden müssen. Der Glaube, dass durch KI Ant-
Künstliche Intelligenz. Dieses Foto wurde von der KISoftware Neuroflash generiert. Der Auftrag war: „Erstelle mir ein Bild, das künstliche Intelligenz und eine Umfrage darstellt. Die Zielgruppe der Umfrage sind Anwälte."
worten automatisiert und auf Knopfdruck erhältlich sein werden, ist trügerisch.“
Der Großteil der Befragten geht davon aus, dass KI nicht nur die Arbeit der Rechtsanwälte, sondern auch jene der Rechtsprechung verändert. Allerdings sollte der Staat hier noch einiges Geld lockermachen. Denn eine Analyse der Washington Brookings Institution bescheinigte kürzlich, dass Österreich in Sachen KI – ähnlich wie Uganda und Mexiko – gerade einmal „aufstrebend“ sei. Andere Industrienationen geben im Vergleich deutlich mehr Geld aus.
Dass Rechtsstreitigkeiten durch KI sogar entschieden werden, halten die meisten aber doch für Zukunftsmusik. Schönherr verweist in dem Zusammenhang aber auf einen kolumbianischen und einen pakistanischen Richter, die bereits ChatGPT bei der Urteilsfindung eingesetzt haben. „Die Sachverhaltsfeststellung wird noch wichtiger, da diese auf einer Vielzahl von Wertungsfragen beruht, deren Grundlagen wie Stimme, Verhalten des Beklagten noch nicht technisch verfügbar sind“, glaubt etwa Freshfields.
Am differenziertesten wurde jedenfalls die Frage beurteilt, ob die KI Jobs kosten werde. Die meisten Befragten rechnen damit, dass sich der Aufgabenbereich der Juristen ändern wird: weg von standardisierten Arbeiten hin zu mehr Soft Skills und technischen Fähigkeiten. So glaubt etwa BPV Hügel: „In bestimmten Bereichen werden Jobs mittelfristig wegfallen. Allerdings wird auch zu KI weiterer Rechtsberatungsbedarf entstehen.“
Der Großteil der befragten Kanzleien kann diesen erhöhten Rechtsberatungsbedarf bereits heute feststellen. Die häufigsten Fragen der Mandanten drehten sich laut der Umfrage dabei um urheber-, vertrags- und datenschutzrechtliche Themen. n
für Passagiere abfliegend von Gates
für Passagiere abfliegend von Gates
Wie reagiert man als Manager auf die Einleitung einer Hausdurchsuchung oder die Beschlagnahme des Handys, und wie setzt man sich gegen mediale Vorverurteilungen zur Wehr? Ein paar Expertentipps.
Selten in der Justizgeschichte saßen gleichzeitig so viele Manager – noch dazu unterschiedlicher Unternehmen – auf der Anklagebank eines österreichischen Gerichts. Rene Benko, Erwin Soravia, Michael Tojner, Günter Kerbler, Willi Hemetsberger – sie alle mussten sich im ChorherrProzess für Amtsmissbrauch und Bestechung verantworten. Nach fünf Jahren Ermittlungstätigkeit der Wirtschaftsund Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) folgte im Jänner 2023 schließlich der Freispruch für alle Angeklagten. „Die Anklage hatte keinerlei Substanz,
die Vorwürfe waren von Beginn an falsch und haltlos. Das Gericht hat ein sehr faires Beweisverfahren durchgeführt und die Dinge umfassend geklärt. Damit ist das Thema für mich erledigt“, meinte Immo-Zampano Benko kurz darauf in einer schriftlichen Stellungnahme.
Für Benko mag das Thema vielleicht erledigt sein, für manch andere Manager wie etwa für Ex-Casinos-Austria-AGChefin Bettina Glatz-Kremsner oder den neuen VIG-Chef Hartwig Löger ist das leidige Kapitel Ermittlungen – sie beide werden als Beschuldigte im CasinosVerfahren geführt – noch nicht erledigt.
Ebenso wenig wie für Ronny Pecik, Eva Dichand oder Sigi Wolf. Er wurde soeben in der Causa Eurofighter angeklagt. Was die Betroffenen dabei am meisten stört, sind überlange Verfahren und eine Vorverurteilung durch die Öffentlichkeit. Der jüngst publizierte Wirtschaftskriminalitätsreport der Kanzlei PetscheDemmel Pollak etwa zeigt, dass 76 Prozent von 167 befragten Entscheidungsträgern die Dauer von Ermittlungsverfahren als zu lange empfinden.
Whistleblower-Gesetz als Auslöser Manager bekommen es aber nicht nur
immer öfter mit „normalen“ strafrechtlichen, sondern auch mit finanzstrafrechtlichen und unternehmensinternen Ermittlungen zu tun. Ein entscheidender Grund für die steigende Anzahl der Verfahren ist das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz, besser bekannt als Whistleblowing-Gesetz, das nun gerade von Unternehmen bis hinunter zum 50-Mann-Betrieb umgesetzt werden muss. Der Börsianer hat sich unter TopExperten umgehört, was zu tun ist, wenn man ins Visier der Ermittler gelangt ist, und hat die wichtigsten Tipps zusammengefasst.
Kein Widerstand bei Hausbesuch
Felix Ruhmannseder, Partner in der Wiener Anwaltskanzlei Wkk, die hochkarätige Beschuldigte wie etwa die ExMinisterin Sophie Karmasin oder den früheren Commerzialbank-Chef Martin Pucher verteidigt, rät im Fall einer Hausdurchsuchung: „Auf keinen Fall Widerstand leisten!“ Denn dieser Widerstand macht die Ermittler nicht nur noch neugieriger und kann im schlimmsten Fall sogar als Widerstand gegen die Staatsgewalt gewertet werden, was strafbar ist. In jedem Fall solle man sich aber die Anordnung zur Hausdurchsuchung aushändigen lassen und kopieren.
In einem zweiten Schritt sollte man dann möglichst seinen Rechtsvertreter hinzuziehen, rät Franz Althuber von der Kanzlei Althuber Spornberger, der vorwiegend in Steuerverfahren zum Einsatz kommt. Ähnlich wie Wirtschaftsstrafermittlungen nehmen Finanzstrafverfahren stark zu. In der Corona-Zeit hat sich einiges aufgestaut. „Man sollte die Beamten bitten, auf den Anwalt zu warten. Ob sie das allerdings tun, bleibt ihnen überlassen.“ In jedem Fall gilt aber: Schweigen ist Gold, und zwar überall. „Man denke nur daran, die Beamten warten in der Kantine, und am Nebentisch plaudert die Sekretärin relevante Interna aus.“
Damit so etwas nicht passiert, raten Ruhmannseder und Althuber zu Vorabschulungen des gesamten Personals, angefangen von den Empfangsmitarbeitern über die Sekretärin bis hin zur IT-Abteilung. Dabei sollte geklärt werden, wer im Ernstfall kontaktiert wird und was man sagen darf oder besser
nicht sagen sollte. Ruhmannseder warnt zur Vorsicht: „Viele Ermittler sind sehr erfahren und sehr nett.“ Das verleitet manchen Mitarbeiter zum Plaudern, und der Ermittler macht danach einen Aktenvermerk, wie er es gehört haben will. Und die Liste der Kontaktpersonen sollte in größeren Unternehmen gleich mehrere Rechtsbeistände umfassen, denn meist finden Hausdurchsuchungen an mehreren Standorten gleichzeitig statt.
Keine Emotionen
Für den ehemaligen Compliance-Chef der OMV AG und Anwalt Robert Eichler gilt zuallererst, wenn man von konzerninternen Untersuchungen Wind bekommt: Emotionen rausnehmen! „Natürlich neigt man dazu, in so einer Situation emotional zu agieren, aber man muss sich bewusst sein, dass von nun an alle Handlungen, die man setzt, Handlungen sind, die dokumentiert und später beurteilt werden.“
Besser persönlich als telefonisch Außerdem agieren Betroffene meistens zu schnell, weiß Eichler. „Sie wollen die Themen hinter sich bringen. Das tut ihnen im Nachhinein aber oft leid. Zu schnelle Unterschriften bereut man oft.“ Und Achtung! Entlassungsgründe müssen, damit sie nicht verwirken, von einem Unternehmen schnell geltend gemacht werden, also ein gewisser Zeitdruck besteht schon. Dadurch entsteht auch Druck auf den Mitarbeiter. Aber auch wenn dann der Rechtsanwalt einmal eingebunden ist, sollte nicht unbedingt hemmungslos loskommuniziert werden. Ruhmannseder: „Selbst beim rechtlich geschützten Austausch mit dem Anwalt sollte man das persönliche
„Zu Beginn werden die meisten Fehler gemacht werden.“
FRANZ ALTHUBER
„Viele Ermittler sind sehr erfahren und sehr nett.“FELIX RUHMANNSEDER
Gespräch der schriftlichen oder telefonischen Kommunikation vorziehen. Schon um Missverständnisse und zweideutige Interpretationen zu vermeiden.“
Die Momente am Beginn der Ermittlungen sind jedenfalls die entscheidenden, hier kann man dem Verfahren als Beschuldigter noch einen Spin geben. „Ich schätze, dass zu Beginn die meisten Fehler gemacht werden“, glaubt auch Althuber. Was ihm im Steuerbereich oft widerfährt: dass bei einer routinemäßigen Betriebsprüfung irgendetwas Verdächtiges gefunden wird und aus der Betriebsprüfung auf einmal eine finanzstrafrechtliche „99er-Prüfung“ –gemäß § 99 Finanzstrafgesetz – wird. „Oft ist es dann aber schon zu spät, weil während der Betriebsprüfung schon zu viel gesagt wurde.“
Daten nicht löschen
Eine immer zentralere Bedeutung bei Ermittlungen jeglicher Art spielen elektronische Geräte. Vom Löschen von Daten oder Gesprächen rät Anwalt Ruhmannseder dringend ab: „Das kann als Vernichten von Beweisen gewertet werden. Das wiederum hieße Verdunkelungsgefahr und ist sogar ein Haftgrund“, warnt der Experte. PINs oder Codes müsse man aber nicht unbedingt herausrücken. Ob es allerdings ratsam ist, die Ermittler hinzuhalten, ist fraglich. Man kann aber jedenfalls, so Ruh-
mannseder, der Beschlagnahme von Geräten widersprechen und gegebenenfalls die Versiegelung von Unterlagen beantragen.
Sind die Ermittlungen einmal im Gange, hat der Beschuldigte kaum eine Möglichkeit, das Verfahren zu beschleunigen. Vor allem bei komplexen Fällen und Ermittlungen über die Staatsgrenze hinaus, muss man fast immer mit jahrelangen Verfahren rechnen. „Aber“, so Anwalt Ruhmannseder, „der kurze Prozess ist nicht unbedingt ein Vorteil des Betroffenen.“ Auch wenn es länger dauert, sollte man die rechtlichen Mittel ausschöpfen und sich, so gut es geht, zur Wehr setzen, glaubt er.
Nicht mediengeil sein Dass die lange Zeit von Ermittlungsbeginn bis zur Anklage oder – noch häufiger – zur Einstellung des Verfahrens eine sehr anstrengende und psychisch schwierige Zeit ist, liegt vor allem an der medialen Berichterstattung und häufig auch Vorverurteilung. Aber wie damit umgehen? „Dafür gibt es kein Patentrezept. Man muss von Fall zu Fall entscheiden, wer wie viel kommuniziert“, sagt Ruhmannseder. Wenn allerdings in Medien die Persönlichkeitsrechte verletzt werden, hätte man schon die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Aber der Anwalt gibt zu bedenken: „Will man wirklich dann noch ein zweites Mal mit
1. Kein Widerstand bei Hausdurchsuchung
2. Beamte bitten, auf Anwalt zu warten
3. Liste haben, wer im Ernstfall kontaktiert wird
4. Schweigen ist Gold
5. Emotionen rausnehmen
6. Persönliches Gespräch besser als Telefon oder E-Mail
7. Daten nicht löschen
einer Richtigstellung in der Zeitung stehen?“ Steuerrechtsexperte Althuber rät grundsätzlich gegenüber Medien zur Zurückhaltung: „Wir raten eher dazu, nicht zu mediengeil zu sein.“ Denn Medien würden dann in der Folge weitere Informationen erwarten, und der Fall käme nie aus der Öffentlichkeit heraus.
In diesem Zusammenhang hält Anwalt Ruhmannseder auch ein von der Regierung gefordertes Zitierverbot aus Strafakten für sinnvoll. „Das wäre ein wesentlicher Aspekt, um ausufernde einseitige mediale Berichterstattung im Ermittlungsverfahren zu verhindern“, glaubt er. Auch die Auswertung von elektronischen Daten hält er aktuell für zu ausufernd, weil oft der gesamte Datenbestand beschlagnahmt wird. „Die Strafprozessordnung ist schon sehr alt. Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber bezüglich der Sicherstellung von Datenträgern und vor allem Handys eine Reform angeht.“
Das hat übrigens auch Armenak Utudjian, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags, mehrfach gefordert. Bis zu etwaigen gesetzlichen Änderungen kann es aber noch dauern. Für Beschuldigte heißt das wohl, sich auf die bestehenden Gegebenheiten, wie von den Experten empfohlen, einzustellen. n
Schwierig. Öbag-Chefin
Edith Hlawati saß und sitzt in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen, einige davon hatte ihre damalige Kanzlei Cerha Hempel auch gleichzeitig beraten.
#AUFSICHTSRAT
Einen kleinen Vorgeschmack, wie turbulent es auf Hauptversammlungen von VW zugehen kann, bekam Günther Horvath am 10. Mai 2023 schon einmal: Proteste von Klimaaktivisten vor der Versammlung in Berlin, Tortenwerfer während des Aktionärstreffens. Am 10. Mai wurde der 70-jährige Rechtsanwalt aus Wien aber immerhin von 98,5 Prozent der abgegebenen Stimmen in den Aufsichtsrat des größten deutschen Autobauers gewählt. Dass ihn derlei Tumulte noch aus der Ruhe bringen, darf bezweifelt werden, sitzt doch der langjährige Vertraute von Wolfgang Porsche, dem die Torte eigentlich galt, seit 2018 bereits im Aufsichtsrat der Porsche SE und soll Ende Juni als solcher von den Aktionären erneut für eine Amtsperiode gewählt werden. Horvath ist damit Österreichs mächtigster Aufsichtsrat, auch wenn er diese Funktion nicht in Österreich wahrnimmt.
2018 hat sich der gebürtige Salzburger für eine Zweitkarriere als Aufsichtsrat und gegen eine Verlängerung seiner Karriere in der Anwaltskanzlei Freshfields, deren Partner er bis dahin war, entschlossen. Denn Freshfields hat die
Policy, dass neben der anwaltlichen Tätigkeit keine Aufsichtsratsmandate erlaubt sind, zumal die Kanzlei auch VW zu ihren Mandanten zählt. Diese Doppelfunktion – Berater und Aufsichtsrat – teilt die Anwaltschaft generell in zwei Lager: in solche, die kein Problem damit haben, und in jene, die die Tätigkeiten für unvereinbar halten. Dem ersten Lager gehörte jedenfalls Edith Hlawati an, deren Kanzlei Cerha Hempel jahrelang als Berater bei der Österreichischen Post AG und der Telekom Austria AG fungierte und dafür Honorare kassierte, während sie zeitgleich als Unternehmenskontrollorin tätig war. Dafür heimste die Top-Juristin auch häufig Kritik ein. Denn „zu groß ist die Gefahr, in eine problematische Doppelrolle zu rutschen. Das muss unbedingt vermieden werden, daher entweder rechtliche Beratung oder Aufsichtstätigkeit“, rät WU-Professorin Susanne Kalss. Sie fragt sich: „Wie frei kann ich sein und die Entscheidung im Aufsichtsrat für die Zustimmung treffen, wenn ich als Anwalt bei einer Transaktion eine entscheidende Rolle in der Verhandlung habe und eine Fee zu erwarten habe oder – jedenfalls im Stil-
len - wenn ich die Interessen eines anderen Klienten mitberücksichtige und daher nicht allein das Interesse meiner Gesellschaft im Auge habe?“ Genau diese Freiheit von sachfremden Interessen fordert aber das „Business Judgement Rule“, das seit 2016 in Österreich gilt.
Doch mit all diesen Problemen muss sich Hlawati seit dem letzten Jahr nicht mehr herumschlagen, sitzt sie doch nun nicht mehr als aktive Anwältin, sondern als Chefin der staatlichen Beteiligungsholding Öbag in gleich mehreren Aufsichtsräten staatsnaher Unternehmen (Seite 71). Mit insgesamt vier Mandaten, darunter zwei Vorsitzen, ist sie bestimmt die mächtigste Rechtsanwältin im ATX Prime. Lediglich die deutsche Wirtschaftsanwältin Susanne Weiss kann noch auf zwei Aufsichtsratsposten in heimischen börsennotierten Unternehmen verweisen.
Georg Riedl, Partner in der Anwaltskanzlei Frotz Riedl und seit vielen Jahren im Aufsichtsrat der AT&S AG, hat dafür eine Erklärung: „Vor allem bei börsennotierten Unternehmen ist der Aufwand sehr
In vielen Aufsichtsräten börsennotierter Gesellschaften spielen Anwälte entscheidende Rollen. Manchmal auch Doppelrollen.TEXT ANGELIKA KRAMER
GEORG RIEDL
groß.“ Speziell wenn man – so wie er –Zusatzfunktionen wie zweiter stellvertretender Vorsitzender und Vorsitzender des Nominierungs- und Vergütungsausschusses innehat. „Die Anforderungen an Unternehmen werden immer mehr, um nicht zu sagen, sie sind überschießend“, so Riedl. Insgesamt, schätzt der Rechtsanwalt, würde er im Jahr eineinhalb bis zwei Monate mit reiner Aufsichtsratstätigkeit verbringen. Jedoch kommen bei ihm noch etliche Mandate nichtbörsennotierter Unternehmen hinzu wie bei der Salinen AG, bei Schrack, der Wiener Städtischen Versicherungen AG oder Wiesenthal, um nur die wichtigsten zu nennen. Vor allem ESG-Themen und das Lieferkettengesetz hätten in den letzten Jahren nicht nur Anwälte, sondern auch Aufsichtsräte sehr be-
schäftigt. „Als Berater sollten wir dem Gesetzgeber Provision zahlen“, meint er scherzhaft. Wegen des großen Aufwands beschäftigt der AT&S-Aufsichtsrat auch externe juristische Berater. Riedl, der auch im Vorstand der Androsch und Dörflinger Privatstiftung sitzt, also auch Vertrauter beider Haupteigentümer der AT&S AG ist, hält es bei Corporate Governance wie die Kanzlei Freshfields: Beratung und Kontrolle nicht parallel, auch wenn das, wie er betont, rechtlich zulässig sei. „Als Aufsichtsrat muss man gegenüber dem Vorstand manchmal auch hart auftreten. Ob man das als Berater ähnlich forsch tut?“
Nicht so streng
Insolvenzrechtsexperte Alexander Isola sieht das nicht so streng. Er ist seit
als Aufsichtsrat leichter an Mandate kommt.“
Jahren mit Andritz-Eigentümer Wolfgang Leitner befreundet und übt seit sieben Jahren ein Aufsichtsratsmandat beim steirischen Maschinenbauer aus. Bevor er Aufsichtsrat wurde, war er bereits juristischer Berater von Leitner und ist dies noch heute. Allerdings hält sich die insolvenzrechtliche Beratung bei der Andritz AG bislang sehr im Rahmen. Und auch die Arbeit der Kanzlei Graf Isola, bei der Isola als Partner tätig ist, für die Andritz AG ist überschaubar: „99 Prozent der Beratung erfolgt durch andere Kanzleien“, berichtet der Rechtsanwalt. Isola: „Wenn wir ein Mandat hatten, musste das immer offengelegt werden.“ Und tatsächlich zeigt ein Blick in den Andritz-Geschäftsbericht, dass Graf Isola 2022 gerade einmal Honorare im Ausmaß von 21.000 Euro abgerechnet ha-
„Gefahr ist groß, in eine problematische Doppelrolle zu rutschen.“
SUSANNE KALSS
„Es ist nicht mehr so, dass manFLORIAN
KHOL
„Anforderungen an Unternehmen sind überschießend.“Die Mächtigen. Edith Hlawati (1) sitzt als Öbag-Chefin im Aufsichtsrat der Verbund AG und der OMV AG, bei der Telekom Austria AG und der Österreichischen Post AG ist sie Aufsichtsratsvorsitzende; Nikolaus Ankershofen (2) ist Aktionär und seit 2010 Aufsichtsrat der Mayr-Melnhof Karton AG; Elisabeth Krainer Senger-Weiss (3) redet seit 2014 bei der Erste Group mit, Andrea Gritsch (4) beaufsichtigt seit drei Jahren die Agrana, Philipp Hoffmann-Ostenhof (5) seit 2017 die Do & Co AG. © BEIGESTELLT; GLANEGGER, WOLF THEISS; ÖBAG; MOMENT PHOTO 1. 3. 5. 4. 2.
AUFSICHTSRÄTE IM ATX-PRIME
Unternehmen Name Funktion AR seit
Erste Group AG
OMV AG
Verbund AG
Voestalpine AG
Elisabeth Krainer Senger-Weiss 2. AR-VStv 2014
Edith Hlawati 1. AR-VStv 2022
Edith Hlawati 1. AR-VStv 2022
Florian Khol einf AR 2019
Andritz AG Alexander Isola einf AR 2016
Mayr-Melnhof Karton AG Nikolaus Ankershofen 2. AR-VStv 2010
Österreichische Post AG
Uniqa Insurance Group AG
Edith Hlawati AR-Vors 2007
Huberta Gheneff-Fürst einf AR 2018
Christian Kuhn 1. AR-VStv 2006
Markus Andreewitch einf AR 2014
AT&S AG Georg Riedl 2. AR-VStv 1999
Do & Co AG Peter Hoffmann-Ostenhof 1. AR-VStv 2017
Telekom Austria AG
Edith Hlawati AR-Vors 2001
Porr AG Karl Pistotnik AR-Vors 2012
Agrana Beteiligungs-AG
Addiko Bank AG
UBM Development AG
ben. Anders als andere Aufsichtsräte empfindet Isola sein Arbeitspensum aber über die Jahre als gleichbleibend: „Es war zu Beginn viel, und es ist jetzt
Susanne Weiss einf AR 2012
Andrea Gritsch einf AR 2020
Monika Wildner einf AR 2020
Susanne Weiss einf AR 2015 QUELLE:
durch die wogende See gefahren.“ Darüber hinaus leiste die Rechtsabteilung des Konzerns exzellente Arbeit.
viel.“ Auch die letzten Krisenjahre haben dem Insolvenzrechtler – jedenfalls bei der Andritz AG – keine Mehrarbeit beschert: „Andritz ist wie ein Dampfer
GASTKOMMENTAR
Die aktuelle Entwurfsfassung des Listing Acts zur Abänderung der Prospektverordnung stellt die aktuell weitreichendste anstehende Neuerung im Kapitalmarktrecht dar. Sie soll eine Vereinfachung und einen erleichterten Kapitalmarktzugang für KMUs durch eine Anhebung der Schwellen für prospektfreie Emissionen, eine Verringerung von Zeit- und Kostenaufwand bei
Börsengängen und Sekundäremissionen und eine Rückkehr zu Mehrstimmrechtsaktien ermöglichen. Die derzeit in Österreich unzulässigen Mehrstimmrechtsaktien sollen zur Absicherung der Kontrolle über das Unternehmen durch die Gründer im Zuge eines Börsengangs zulässig sein. Die Initiative ist grundsätzlich sehr zu begrüßen. Das Ziel einer tatsächlichen „Kapital-
Im Gegensatz zu Riedl und Isola sieht sich Florian Khol als unabhängiger Aufsichtsrat, jedenfalls einer, der keinem Eigentümer nahesteht. Der Kapitalmarktrechtsexperte der Kanzlei Binder Grösswang ist seit vier Jahren bei der Voestalpine AG im Aufsichtsrat. „Bei der Voestalpine hat das Tradition, dass ein gesellschaftsrechtlich versierter Jurist im Aufsichtsrat sitzt“, erzählt er. Seine Kanzlei ist als „eine von vielen“ auch als Berater des Stahlkonzerns tätig. Und: „Es ist ja schon lange nicht mehr so, dass man als Aufsichtsrat leichter an Mandate kommt.“ Die gelegentliche Anwaltstätigkeit für die Voestalpine AG ändere auch nichts an dieser Unabhängigkeit seines Mandats, betont er, und auch die immer einflussreicher werdenden Stimmrechtsberater hätten sich bislang noch nicht daran gestoßen. Den Arbeitsaufwand beschreibt der Wiener als „zunehmend“. Vor allem die Berichtspflichten würden für börsennotierte Unternehmen immer umfangreicher. Dennoch sieht Khol das Mandat als Renommee. Nächstes Jahr läuft sein Aufsichtsratsmandat bei der Voestalpine AG aus. Sehr gut möglich, dass er dann noch eine Amtszeit anhängt. n
Johannes Frank Partner Herbst Kinskymarktunion“ könnte durch die Anhebung der Schwellen für prospektfreie Emissionen allerdings wieder in die Ferne rücken. Durch die Änderungen der Prospektverordnung wird aber zugleich auch eine freiwillige Prospekterstellung und damit die Öffnung des europäischen Passes für die jeweilige Emission attraktiver, schneller und kostengünstiger.
VERDIENST
Das durchschnittliche Jahresgehalt eines Anwalts in Österreich beträgt 86.232 EURO.
Das Jahresgehalt eines Rechtsanwaltsanwärters liegt bei 58.775 EURO.
QUELLE: GLASSDOOR
PERSONALSTAND JUSTIZ
Die österreichische Justiz weist einen Jahresumsatz von rund 1,1 MRD. EURO auf und beschäftigt rund 11.700 PERSONEN.
Rund 73 PROZENT der Ausgaben sind durch Einnahmen abgedeckt.
Im Planstellenbereich der Justizbehörden in den Ländern sind
6.898,80 BESCHÄFTIGTE, davon 1.671,70 RICHTER, 224,85 RICHTERAMTSANWÄRTER und 429,25 STAATSANWÄLTE, und beim Bundesverwaltungsgericht 593,48 PERSONEN, hievon 215,25 RICHTER, tätig.
In den Justizanstalten arbeiten 4.156 PERSONEN. QUELLE: BMJ
84 Untersuchungen wegen Marktmissbrauchs
194 Vor-Ort-Maßnahmen
79 Verwaltungsstrafen verhängt mit einer Gesamtsumme von 1,5 Mio. €
161 Anzeigen an die StA sind erfolgt
164 Geldwäsche-Ermittlungsverfahren
117 Geldwäsche-Verwaltungsstrafverfahren
52 Strafanzeigen im Kampf gegen unerlaubten Geschäftsbetrieb
QUELLE: FMA-GESCHÄFTSBERICHT
beschäftigt 45 Staatsanwälte und 10 Wirtschaftsexperten
leitete 688 Verfahren gegen 2.291 bekannte Personen ein
leitete 260 Verfahren gegen unbekannte Täter ein
schloss 704 Verfahren erfolgreich ab
davon kam es in 229 Fällen zu einer Einstellung
in 42 Fällen kam es zu Anklagen
bei 102 Beschuldigen wurde das Verfahren mit Diversion beendet es gab 452 Anordnungen zur Hausdurchsuchung
QUELLE: WKSTA 2022
GASTKOMMENTAR
Der EU-Gesetzgeber reguliert ESG und Nachhaltigkeit immer dichter. Es handelt sich dabei um Schwerpunkte der europäischen Bankenaufsicht EBA, der Wertpapieraufsicht ESMA, der Versicherungsaufsicht EIOPA sowie der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA. Auch nationale und internationale Gerichte beschäftigt das Thema immer häufiger. Die nächs-
ten Monate werden im ESG-Bereich auch extrem spannend. Insbesondere die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) steht im Zentrum. Die CSDDD verpflichtet Unternehmen – darunter Banken, Wertpapierfirmen oder Versicherungen – dazu, die eigene Wertschöpfungskette hinsichtlich negativer Auswirkungen auf Umwelt oder Menschenrechte zu beob-
In Österreich gibt es 6.984 Rechtsanwälte und 2.285 Rechtsanwaltsanwärter 24 Prozent der Rechtsanwälte sind Frauen
50 Prozent der Rechtsanwaltsanwärter sind Frauen
In Wien gibt es 3.549 Rechtsanwälte, davon 965 Frauen
QUELLE: ÖRAK, 31. 12. 2022
Christian Richter-Schöller Co-Head der Dorda Sustainability Group
achten und zu steuern. Damit kommt etwas ganz Fremdes auf Unternehmen zu. Es handelt sich mit der Pflicht zum Steuern um eine qualitativ völlig neue Form der ESG-Regulierung.
Unternehmen werden sich ganz neue Fragen stellen müssen: Bin ich ein Risiko für Umwelt oder Menschenrechte? Und was ist die Folge, wenn die Antwort darauf „Ja“ lautet?
Schönherr-Managing-Partner Alexander Popp führte durch den ungewöhnlichen Schönherr-Abend. In dem südostasiatischen Ambiente kamen auch Gäste mit Fernweh auf ihre Rechnung.
„Irgendwo in Südostasien“ lautete das Motto des Abends. Das Konzept der Essenz, das Thema der diesjährigen Roadmap, stand im Mittelpunkt.
In der alten Wirtschaftsuniversität wurden eine Flughafenhalle, ein Check-in und sogar eine Hotellobby sowie ein Club für den Abend nachempfunden.
SCHÖNHERR
SCHÖNHERR-ABEND 23
25. MAI 2023
ALTE WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN
Mehr als 400 Anwälte und Mandanten folgten der Einladung der Kanzlei Schönherr zum alljährlichen, vorsommerlichen Schönherr-Abend. Diesmal lud die Sozietät in die Alte Wirtschaftsuniversität zu einer immersiven Reise, die die Gäste zum Market of Essences führte, einem imaginären, weitentfernten Ort, irgendwo in Südostasien. Wie immer war es das Ziel des Schönherr-Abends, neben dem Networking ein außergewöhnliches Gemeinschaftserlebnis außerhalb des Arbeitsalltags zu bieten.
Die Partnerinnen der Kanzlei DLA Piper mit dem Stargast des Abends in der Mitte, Patricia Pawlicki.
WOMEN’S LOUNGE
DLA PIPER „DAMEN-WAHL“
31. MAI 2023
KELSEN, PARLAMENT WIEN
Vor rund 100 geladenen Gästen stellte sich ORFJournalistin Patricia Pawlicki den Fragen von DLAPartnerin Maria Doralt in ihrem „Wohnzimmer“, im wiedereröffneten Parlament. Pawlicki moderierte lange Jahre die Politiksendung „Hohes Haus“ und gab an diesem lauen Abend freimütige Einblicke in ihre Arbeit beim ORF. Den Partnerinnen von DLA Piper gehörte neben Maria Doralt, Claudine Vartian, Sabine Fehringer, Jasna Zwitter-Tehovnik und Elisabeth Stichmann erstmals auch Nicole Daniel an.
ORF-Moderatorin
FRESHFIELDS
VIENNA LADIES LOUNGE
Auf dem Podium versuchte man Lösungen für unsichere Zeiten herauszuarbeiten.
11. MAI 2023
JUWEL, WIEN
Welchen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ungewissheiten wir heute gegenüberstehen, lautete die Frage.
Freshfields-Partnerinnen auf einen Bick: Maria Dreher-Lorje, Karin Buzanich-Sommeregger, Helen Ouseley und Katharina Kubik.
Die diesjährige Vienna Ladies Lounge der Wirtschaftskanzlei Freshfields stand unter dem Motto „The Management of Uncertainties. Wie Unternehmen mit diversen Ungewissheiten umgehen“. Ungewissheit stand im Mittelpunkt der von Freshfields-Partnerin Karin Buzanich-Sommeregger geleiteten Diskussion. Podiumsgäste waren Noemi Schmutzer von Accenture, Eva Naux (Wienerberger), Andrea Schwartz (Western Union), Erika Stark-Rittenauer (ÖBB) und Gefion Hauer (Kwizda Holding).
evn.at /aktie
*Die EVN hat fünf konkrete Ziele zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen mit der Science Based Targest Initiative akkordiert. Erreichen werden wir diese Ziele dank unserer Investitionen in erneuerbare Energie
66%
Energie. Wasser. Leben.