WIRPLUS September 2013

Page 1

S U L P WIR

WIRPLUS September 2013

13 IR Bank September 20 W r e d in z a g a Das Kundenm

rmann Wiggli: e G O E C n o v t h sberic ditvolumen re K d n u rn e 7 Halbjahre ld e ndeng achstum von Ku W s e rk a st k on der WIR Ban ti k a ld e g st e F Anthamatten: rg o e 12 G t n e d si rä mit VR-Vizep » 4 Interview rer Kunden sein se n u k n a tb rs E en die «Wir woll 1


100% WIR f체r Standplatz 100% CHW f체r Standplatz und Standbau, Blenden, Frontenzuschl채ge, Mietmobiliar Inserate in Messezeitung! Pauschalen, Zusatzkosten (Elektro, Sanit채r, Teppich, Parking usw.), Mehrwertsteuer in CHF (bar).

Jetzt anmelden! Tarif mit Anmeldeunterlagen unter www.wmzag.ch

22. bis 25. November 2013


WIRPLUS September 2013

In vino veritas Editorial

«Im Wein liegt die Wahrheit.» – Der römische Historiker Tacitus beschrieb, wie Germanen bei Ratssitzungen Wein tranken, weil sie dachten, kein Betrunkener könne effektiv lügen. Wenn der Weinkonsum in der Schweiz seit Jahren leicht rückläufig ist, hängt das vielleicht damit zusammen, dass man heute eher qualitativ bessere Weine, dafür in kleineren Mengen geniesst. – Im WIR-Marktplatz (www.wirbank.ch > Marktplatz) findet man übrigens über 125 Firmen mit Weinangeboten – im Einzelhandel, Grosshandel oder in der Fabrikation. Zu den interessanten Wahrheiten, die Dominique Giroud als Winzer und Unternehmer zu erzählen weiss (S. 20), gehört die Tatsache, dass in China offenbar mehr Lafite-Rothschild-Wein verkauft als insgesamt produziert wird … Es gibt heute noch vereinzelte, es gut meinende Traditionalisten, die der Ansicht sind, die WIR Bank hätte sich weiterhin als «Wirtschaftsring» auf das WIR-Geschäft beschränken sollen. Es stimmt zwar, dass der WIR-Umsatz seit Jahren rückläufig ist. Doch dies liegt nicht etwa daran, dass sich die WIR Bank zu wenig für das WIR-System einsetzt – es liegt an den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Was die WIR Bank alles tut, um beim WIRUmsatz Gegensteuer zu geben, und wie sich die WIR Bank insgesamt präsentiert – in WIR und CHF –, erklärt Germann Wiggli in seinem Halbjahresbericht (S. 7).

Den meisten WIR-Teilnehmern ist klar, dass die CHF-Angebote der WIR Bank nicht gegen das WIR-System gerichtet sind, sondern im Gegenteil eine äusserst wichtige Ergänzung darstellen. Kein Unternehmen kann allein von WIR leben. Auch für Unternehmen mit einem eingetragenen WIR-Annahmesatz1 von 100% sind die CHF-Einnahmen unabdingbar. Steuern und Löhne zum Beispiel sind grundsätzlich in CHF zu bezahlen. Die Einnahmen aus dem CHF-Geschäft helfen der WIR Bank, das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag zu optimieren. Am einfachsten sieht man das im Kreditbereich: Der Aufwand für die Kreditprüfung eines gemischten Kredites CHF/WIR ist praktisch gleich gross wie für die Prüfung eines reinen WIR-Kredites – der CHF-Anteil bringt zusätzliche Einnahmen. Wie wichtig das CHF-Geschäft für die WIR Bank ist, sagt Georg Anthamatten, Vizepräsident des Verwaltungsrates, in unserem Interview (S. 4) klar und deutlich. Das CHF-Geschäft hat der WIR Bank gegen 40 000 Neukunden gebracht. Das erfolgversprechende CHF-Geschäft soll weiter ausgebaut werden. Ziel ist, die WIR Bank zur Erstbank für möglichst viele unserer Kunden zu machen. Roland Schaub 1

Verbindlich für die ersten 3000 CHF pro Geschäftsabschluss.

1


WIRPLUS September 2013

Inhalt

Seite 10

Seite 20

Das Anlagekonto mit seinen ausgezeichneten Konditionen eignet sich auch als Geschenk f端r Kind, Grosskind oder Patenkind.

In der Schweiz wird immer weniger Wein getrunken. Vom Wallis aus will nun Giroud Vins Fuss in China und in Russland fassen.

2


WIRPLUS September 2013

4 «Wir wollen die Erstbank unserer Kunden sein» Interview mit VR-Vizepräsident Georg Anthamatten

7 Starkes Wachstum von Kunden- geldern und Kreditvolumen Halbjahresbericht 2013

10 Verschenken Sie ein Konto mit Spitzenzins! 12 Festgeldaktion der WIR Bank 14 Das Jahr der Überraschung … Bo Katzman Chor 2013/2014

17 Der Trend zum rezyklierten Beton 20 Schweizer Wein: die internationale Herausforderung

24 Trusts in der Erbschafts- und Nachfolgeplanung 26 Marktposition halten und lang- fristig sichern 28 Konkurrenzlose Güggeli? 32 Kann man mit Schulden Steuern sparen? Seite 28

34 Echter Kundenservice macht den Unterschied

Konkurrenzverbote werden oft leichthändig ausgesprochen und können vom Arbeitnehmer mit guten Chancen angefochten werden.

36 Kippt unser Beschäftigungswunder? Dr. Richard Schwertfeger 39 Appenzeller Feldschützen Kolumne Willi Näf 40 Cartoon 41 AGENDA 3


WIRPLUS September 2013

«Wir wollen die Erstbank unserer Kunden sein» Georg Anthamatten, neuer Vizepräsident des Verwaltungsrats der WIR Bank Der Oberwalliser Georg Anthamatten ist an der konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrats zum Nachfolger des wegen Amtszeitbeschränkung ausgeschiedenen Bruno Berther als Vizepräsident gewählt worden. Anthamatten, seit 2011 Mitglied des Verwaltungsrats der WIR Bank, sieht im WIR-System den zentralen Pfeiler des Unternehmens und seiner Strategie.

Georg Anthamatten, Vizepräsident.

Welches sind Ihre Aufgaben als Vizepräsident des Verwaltungsrats? Der Vizepräsident übernimmt im Verhinderungsfall die Aufgaben des Präsidenten – ansonsten hat er in unserer Organisation keine zusätzlichen Aufgaben.

Aus regulatorischen Gründen müssen im Verwaltungsrat seit einigen Jahren auch Finanzfachleute Einsitz haben, nachdem er früher homogener war und sich 4

praktisch ausschliesslich aus Vertretern des Handels und Gewerbes zusammengesetzt hatte. Wie erleben Sie diese Mischung? Zunächst verbinden uns nach wie vor zwei grosse Gemeinsamkeiten: Wir sind alles KMUler und als WIR-Teilnehmer Kenner der WIR-Materie! Die Homogenität ist diesbezüglich also nach wie vor gegeben. Abgesehen davon bin ich der Auffassung, dass ein Verwaltungsrat dann am effizientesten ist, wenn er sich aus Personen mit unterschiedlichen Werdegängen, Interessen und Hin-


WIRPLUS September 2013

Der Verwaltungsrat in seiner neuen Zusammensetzung: oben, v.l.: Germann Wiggli (Vorsitzender der Geschäftsleitung) und Marc Reimann (neu); Mitte: Georg Anthamatten (Vizepräsident), Karl Baumgartner, Jürgen Bletsch und Oliver Willimann (Präsident); vorne: Kornel Tinguely (neu) und Petra Müller.

tergründen zusammensetzt. Der «Gen-Pool» der Genossenschaft bietet dazu natürlich hervorragende Voraussetzungen – man nenne eine Branche, sie wird in den Reihen der Genossenschafterinnen und Genossenschafter zu finden sein. Der VR und die Diskussionen, die er führt, sind ein Abbild dieser Vielfältigkeit, erfreulicherweise seit über einem Jahr auch mit einem weiblichen Touch und seit der letzten Generalversammlung auch mit einem jüngeren Antlitz. Die Tätigkeit in diesem Verwaltungsrat ist deshalb spannend, bereichernd und sehr ergiebig.

Vor genau 15 Jahren wurde die WIR WirtschaftsringGenossenschaft zur WIR Bank Genossenschaft umfirmiert, verbunden mit dem Einstieg ins CHF-Geschäft und der Öffnung für Private. Wie beurteilen Sie rückblickend diesen Schritt? Er war das einzig Richtige, wahrscheinlich sogar ein wahrer Glücksfall für unsere Genossenschaft. Ohne das CHF-Geschäft, das uns bis heute fast 40 000 Neukunden beschert hat, wäre die WIR Bank nicht derart stark im Mittelstand verankert wie sie es 5


WIRPLUS September 2013

heute ist, und wir wären meilenweit davon entfernt, uns mit anderen Finanzinstituten messen und uns profilieren zu können. Auch für das Funktionieren des WIR-Systems ist eine solide CHFBasis unabdingbar.

Ist die WIR Bank nach 15 Jahren genügend dafür gerüstet, sich als Erstbank anzubieten, wie es die Strategie der WIR Bank vorsieht? Der Verwaltungsrat ist klar der Meinung, dass der Zeitpunkt dafür gekommen ist. Gerüstet sind wir noch nicht ganz, aber die notwendigen Schritte sind eingeleitet worden. Für die WIR-Kunden interessant ist sicher einmal unsere Beteiligung an der IG Leasing AG, die bereits zu einer stattlichen Anzahl neuer Vertragsabschlüsse mit WIR-Teilnehmern geführt hat. In der Pipeline sind ausserdem Zahlungsmöglichkeiten in mehreren Fremdwährungen und die Einführung von Fremdwährungskonti für Euro und US-Dollar. Wir wollen aber auch für unsere CHF-Kunden die Erstbank sein und werden Ende Jahr eine neue Kontoart für Senioren einführen, und auch das Thema Lohnkonto ist auf dem Tisch.

WIR Bank spielen eine Rolle: Es kommt sicher auch hinzu, dass das spekulative Handeln etwas in Verruf geraten ist und Anleger vermehrt auch auf Titel setzen, die eher auf Sicherheit und Langfristigkeit angelegt sind. Ein weiterer Grund für die Begehrtheit des Stammanteils ist der Stammanteilbonus von derzeit 0,8% auf unserem Anlagekonto. In der Tat hat die Anzahl Stammanteildepots seit der Einführung dieses Bonus markant zugenommen.

Wie haben Stammanteilhalterinnen und -halter Ihnen gegenüber auf die von der Generalversammlung beschlossene Kapitalerhöhung reagiert? Durchwegs positiv. Diese Kapitalerhöhung dient einerseits dazu, unser Wachstum durch zusätzliche Eigenmittel abzusichern. Andererseits geht es darum, die künftigen behördlichen Vorschriften bezüglich Eigenmittel schon heute erfüllen zu können. Dieses vorausschauende Element ist bezeichnend für unser Strategieverständnis und ist von der Genossenschaft und unseren Kunden schon immer sehr gut angenommen worden. Interview: Daniel Flury

Welche Stellung nimmt der WIR-Bereich in der Strategie der WIR Bank ein? Er ist und bleibt der zentrale Pfeiler unserer Bank. Die Tiefzinsphase hat der WIR-Verrechnung natürlich einen Dämpfer versetzt. Mit Produkten wie dem LIBOR-Kredit WIR mit einem Zinssatz ab 0,019% oder dem LIBOR-Investitionskredit WIR mit Zinssätzen ab 0,269% – Stand drittes Quartal 2013 – hat die WIR Bank auf die schwierigen äusseren Bedingungen reagiert. Auch die Einführung der WIRGASTRO- und der WIRSHOPPING-App als WIR-Platzierungshilfen sind eigentliche Massnahmen zur Stützung der WIR-Verrechnung. Noch konnte der Rückgang im WIR-Umsatz nicht aufgehalten werden, doch erste Anzeichen für anziehende Hypothekarzinsen stimmen uns zuversichtlich, dass der Abstand zum WIR-Bereich wächst und dieser noch interessanter wird. In einem Zukunftsworkshop, den Vertreter der WIR Bank zusammen mit externen Fachleuten und Kunden im Juni durchgeführt haben, ist übrigens sehr deutlich geworden, dass unsere Nische «WIR» an Exklusivität kaum zu überbieten ist und auch in Zukunft im Vordergrund unseres Denkens und Handelns stehen sollte. Das hat mich sehr gefreut und bestätigt den eingeschlagenen Weg.

Gut vernetzt Georg Anthamatten ist an der Generalversammlung 2011 in den Verwaltungsrat der WIR Bank gewählt worden. Der 53-jährige Oberwalliser – er ist verheiratet und hat drei Kinder – ist Betriebswirtschafter (lic. rer. pol.), Eidg. dipl. Treuhandexperte und Revisionsexperte. Seit 1990 ist er Direktor der Treuhand Valesia AG und VR-Präsident der Anthamatten Bau AG. Gut vernetzt ist Anthamatten auch durch seine Tätigkeiten im Tourismusbereich, unter anderem als VR-Präsident des Fünfsternhauses FerienArt Resort + Spa in Saas-Fee und als VR-Präsident der Torrent-Bahnen Leukerbad-Albinen AG.

Controllingkommission und Audit & Risk Committee Anlässlich seiner konstituierenden Sitzung hat der Verwaltungsrat unter anderem auch die Mitglieder der WIRControllingkommission und des Audit & Risk Committee bestimmt. Es sind dies:

In diesem Jahr hat sich der Kurs des Stammanteils prächtig entwickelt, von unter 370 CHF auf zwischenzeitlich 430 CHF. Ihre Erklärung?

WIR-Controllingkommission: Oliver Willimann (Präsident), Kornel Tinguely, Marc Reimann und Petra Müller (Ersatz)

Der Stammanteil wurde offensichtlich als das wahrgenommen, was er ist: ein solider Nebenwert mit Potenzial! Doch nicht nur die Solidität unseres Unternehmens und das Vertrauen in die

Audit & Risk Committee: Karl Baumgartner (Präsident), Georg Anthamatten (Vizepräsident), Jürgen Bletsch

6


WIRPLUS September 2013

Starkes Wachstum von Kundengeldern und Kreditvolumen Halbjahresbericht 2013

Die WIR Bank blickt auf ein erfolgreiches 1. Halbjahr zurück. Die Bilanzsumme konnte auf 4,122 Mrd. CHF/CHW gesteigert werden (+2,7%), die Kundengelder auf 2,144 Mrd. CHF (+4,7%) und das Gesamtkreditvolumen auf 3,687 Mrd. CHF/CHW (+4,6%). Im WIR-Bereich lässt die Erholung weiter auf sich warten.

Die anhaltend starke Nachfrage nach Wohneigentum hat der WIR Bank ein starkes Wachstum im Kreditbereich beschert. Das WIR-System erlaubt es der WIR Bank, im mit harten Bandagen geführten Wettbewerb zu punkten, namentlich mit dem neu eingeführten und allen Kundinnen und Kunden zur Verfügung stehenden LIBOR-Kredit WIR mit einem Zinssatz ab 0,019% (Stand 3. Quartal; für Neuausleihungen). Auf der anderen Seite ist die WIR Bank in der Lage, auch auf der Passivseite ausgezeichnete bzw. sogar Spitzenkonditionen anzubieten. Obwohl die Zunahme im Bereich Kundengelder mit knapp 97 Millionen (+4,7%) zufriedenstellend ist, sank der CHF-Deckungsgrad der noch dynamischer gewachsenen CHF-Kredite von 76,58% Ende 2012 auf 75,57% Ende Juni 2013.

Kreditgeschäft Mit einer Zunahme des Gesamtkreditvolumens um 162 Mio. CHF/CHW (+4,6%) auf 3,687 Mrd. CHF/CHW (vgl. Tabelle: Summe aller Positionen unter den Aktiven) hat sich das Kreditgeschäft im 1. Halbjahr ausgezeichnet entwickelt – der Zuwachs ist mehr als doppelt so gross wie in derselben Periode des Vorjahres (+70,8 Mio. CHF/CHW). Der Anteil der Hypothekarforderungen am Gesamtkreditvolumen beläuft sich auf 2,908 Mrd. CHF/CHW, dies entspricht einer Zunahme um 126,5 Mio. CHF/CHW (+4,5%). Als eigentlicher Wachstumsmotor erwiesen sich erneut die CHFHypotheken, deren Volumen von 2,139 Mrd. auf 2,287 Mrd. CHF zugelegt hat (+6,9%), während das Hypothekarkreditvolumen in WIR-Geld von 642,5 auf 621,0 Mio. CHW (–3,3%) gesunken ist. Mit einem Anteil von 53% (Vorjahr 50%) am CHF-Hypothekarvolumen sind Festhypotheken die am häufigsten gewählten Modelle, gefolgt von LIBOR-Hypotheken (33%; Vorjahr 36%) und variablen Hypotheken (14%, unverändert).

Kundengelder Im 1. Halbjahr haben die Kundengelder von 2,048 Mrd. CHF auf 2,144 Mrd. CHF zugenommen (vgl. Tabelle: Summe der Positionen Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform CHF und Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden CHF). Dieser beachtliche Zufluss von knapp 97 Mio. CHF (+4,7%) ist zu einem grossen Teil auf die Festgeldaktion der WIR Bank zurückzuführen, legte der Bestand an Festgeldern doch innerhalb eines halben Jahres von 59,6 auf 101,2 Mio. CHF zu (+69,7%). Aufgrund ausgezeichneter Konditionen auch auf dem Anlagekonto, dem Freizügigkeits- und dem Säule-3a-Konto TERZO konnten auch dort Zuflüsse von insgesamt rund 49 Mio. CHF verzeichnet werden. So erfreulich dieses Ergebnis ist, so klar ist auch, dass der Neugeldzufluss noch stärker ausfallen könnte, wenn auf dem Markt faire Bedingungen herrschen würden. In der Tat ist es so, dass viele Anleger die Staatsgarantie der Kantonalbanken höher gewichten als die zum Teil viel interessanteren Konditionen von Finanzinstituten wie der WIR Bank. Diese Wettbewerbsverzerrung ist um so pikanter, als die Kantonalbanken längst nicht mehr das sind, was sie einmal waren: Staatsbanken, welche die aufstrebenden, lokalen KMUs im 19. und 20. Jahrhundert mit Krediten zu versorgen hatten. Vielmehr versuchen einige Kantonalbanken heute übermütig, sich auch im Ausland zu profilieren, und können so auch ins Visier der amerikanischen Steuerbehörden geraten. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass die Abschaffung der Staatsgarantie in Deutschland (2001) zu einer verringerten Risikobereitschaft des Managements geführt hat. Eine Entwicklung, die für Anlegerinnen und Anleger in der Schweiz wesentlich vorteilhafter wäre als die trügerische Sicherheit der Staatsgarantie.

7


WIRPLUS September 2013

Ein geringer Rückgang ist bei der WIR-Geldmenge zu verzeichnen, nämlich um 0,4% auf 766,6 Mio. CHW (vgl. Tabelle: Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden CHW).

WIR-Umsatz Nicht überraschend war der WIR-Umsatz weiter im Rückgang begriffen. Mit 670,4 Mio. CHW liegt er per 30. Juni 2013 um 39,1 Mio. CHW oder 5,5% tiefer als zum gleichen Zeitpunkt vor einem Jahr. Diese Entwicklung ist zum einen auf die robusten Schweizer KMUs zurückzuführen, die auf das Marketinginstrument WIR weniger angewiesen sind als eine stotternde Binnenwirtschaft. Zum andern sind in einem Umfeld rekordtiefer Zinsen die sonst unschlagbar günstigen WIR-Kredite weniger interessant, was zu einer geringeren WIR-Geldmenge und zu sinkenden WIR-Umsätzen führt. Natürlich gibt die WIR Bank Gegensteuer durch die Lancierung von Kreditmodellen mit Zinsen z. B. ab 0,019% (LIBOR-Kredit WIR für Neuausleihungen, Stand 3. Quartal 2013), doch die Effekte sind noch zu gering, um eine Trendwende herbeizuführen. Diese tritt spätestens dann ein, wenn eine Hypothek bei einer anderen Bank wieder über 3% kostet und bei der WIR Bank im WIR-Bereich immer noch für 1,75% zu haben ist.

Germann Wiggli.

Eckdaten aus der Bilanz per 30. Juni 2013 30.6.2013

Bilanzsumme

31.12.2012

Veränderung in %

4 122 330 168

4 012 678 355

2,7

550 685 712 2 286 787 737 228 690 252 621 000 225

530 841 422 2 138 832 043 212 851 189 642 485 274

3,7 6,9 7,4 –3,3

1 828 440 676 315 831 366 766 641 004

1 779 231 301 268 277 807 769 876 621

2,8 17,7 –0,4

Aktiven Forderungen gegenüber Kunden CHF Hypothekarforderungen CHF Forderungen gegenüber Kunden CHW Hypothekarforderungen CHW Passiven Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform CHF Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden CHF Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden CHW

8


WIRPLUS September 2013

Stammanteil Innerhalb des 1. Halbjahrs hat der Kurs des Stammanteils von 365 CHF Ende 2012 auf 416 CHF Ende Juni zugelegt – ein Plus von 14% –, während er im April und Mai zwischenzeitlich sogar bei 430 bzw. 429 CHF notierte. Nicht nur als Bankentitel hat sich der Stammanteil damit ausgezeichnet entwickelt (vgl. Grafik unten). Wir schliessen daraus, dass die Resultate und die Strategie der WIR Bank auf positive Resonanz bei Anlegerinnen und Anlegern stossen. Insbesondere Personen, die auf Langfristigkeit und Solidität setzen, dürften mit dem Stammanteil der WIR Bank gut bedient sein. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass die Generalversammlung der WIR Bank am 22. Mai eine Erhöhung der Dividende auf den Stammanteil von 8.85 auf 9 CHF beschlossen hat (Geschäftsjahr 2012). Dieser Ertrag ist steuerfrei, falls die Stammanteile im Privatvermögen gehalten werden. Ausblick Auch im 2. Halbjahr kann in der Schweiz mit einer robusten Inlandkonjunktur gerechnet werden. Sollten der Euroraum und die Weltwirtschaft einen Weg aus der Krise finden, dürfte nächstes Jahr auch der Exportbereich zur Konjunkturbelebung beitragen. Die positiven Signale der Wirtschaft haben bereits zu einem leichten Anziehen der Zinsen im langfristigen Bereich geführt. Sollte dies der Beginn eines sich verstärkenden Trends sein, bedeutet dies für die WIR Bank, dass vor allem die Angebote im WIR-Bereich an Attraktivität noch gewinnen und den WIR-Um-

satz beleben dürften. Insbesondere mit dem Marktplatz auf www.wirbank.ch und den neuen Applikationen WIRGASTRO sowie WIRSHOPPING haben wir den WIR-Kunden Instrumente in die Hand gelegt, welche die Platzierung von WIR-Guthaben im Alltagsbereich erleichtern. Selbstverständlich sind diese Apps auch Privatkunden der WIR Bank von Nutzen, denn sie zeigen Hotels und Gasthäuser bzw. Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe des gewünschten Ortes an. Die Zunahme regulatorischer Anforderungen an Finanzinstitute bereitet der WIR Bank kein Kopfzerbrechen. Die diesjährige Kapitalerhöhung – Zeichnungsschluss ist am 9. September – führt dem Unternehmen Mittel zu, welche das weitere Wachstum im Kreditbereich unterstützen und dazu beitragen, die künftigen verschärften Eigenmittelvorschriften zu erfüllen. Auch organisatorisch sind wir bestens gerüstet. Seit der Inbetriebnahme der neuen Bankenplattform können wir schnell und flexibel auf neue Anforderungen des Marktes oder der Regulatoren reagieren. Der erfreuliche Zufluss von Kundengeldern im 1. Halbjahr wird sich im 2. Halbjahr fortsetzen: Durch eine zweite Festgeldaktion sollen ebenso zusätzliche Mittel generiert werden wie durch weitere Innovationen im Produktebereich – zu nennen sind ein Sparkonto für über 60-Jährige und Fremdwährungskonti –, welche die WIR Bank näher an ihr Ziel führen, ihren Kundinnen und Kunden als Erstbank zu dienen. Germann Wiggli, Vorsitzender der Geschäftsleitung

450 400

+10,1% Beginn US-Immobilienkrise

350

WIR Bank Stammanteil

300 250 200

SPI-Bankenindex (angepasst)   Zusammenbruch Lehman Brothers

150

–70,9%

100   Beginn Staatsschuldenkrise im Euroraum

50

31.1 2.20 06 30.0 3.20 07 30.0 6.20 07 30.0 9.20 07 31.1 2.20 07 31.0 3.20 08 30.0 6.20 08 30.0 9.20 08 31.1 2.20 08 31.0 3.20 09 30.0 6.20 09 30.0 9.20 09 31.1 2.20 09 31.0 3.20 10 30.0 6.20 10 30.0 9.20 10 31.1 2.20 10 31.0 3.20 11 30.0 6.20 11 30.0 9.20 11 31.1 2.20 11 31.0 3.20 12 30.0 6.20 12 30.0 9.20 12 31.1 2.20 12 31.0 3.20 13 30.0 6.20 13

0

Kurs des Stammanteils (in CHF) im Vergleich zum SPI-Bankenindex und prozentuale Abweichung zum Ausgangskurs vom Dezember 2006.

9


WIRPLUS September 2013

Verschenken Sie ein Konto mit Spitzenzins! Das attraktive Anlagekonto mit Neugeld- und Stammanteilbonus gibt es auch als Geschenk. Es ist speziell geeignet für Eltern, Grosseltern und Paten, die ihren Schützling an seinem 18. Geburtstag mit einem Geldbetrag überraschen wollen.

Die Höhe und den Rhythmus der Einzahlungen bestimmen die Schenkenden selbst. Speisen sie das Konto beispielsweise regelmässig an Geburts- und Namenstagen oder an Weihnachten, dann sammelt sich über die Jahre ein schöner Geldbetrag an, den 10

das Kind nach Erreichen der Volljährigkeit für eine Ausbildung, einen Auslandsaufenthalt, seine Wohnungseinrichtung oder für das erste Auto einsetzen kann.


WIRPLUS September 2013

Aktuell bis 1,6% Zins

Auch für Gross- und Pateneltern

Für das Geschenk-Anlagekonto gelten die selben Konditionen wie für das normale Anlagekonto. Der Basiszins liegt derzeit bei 0,4%. Der Zinssatz verdoppelt sich auf 0,8%, wenn Sie mindestens 5000 CHF einzahlen. Dieser Neugeldbonus von 0,4% gilt jeweils bis Ende Kalenderjahr und bis 50 000 CHF. Von zusätzlichen 0,8% Zins profitieren Sie, wenn Sie für das Kind auch ein Depot für Stammanteile der WIR Bank einrichten (mind. 25 Stammanteile, Bonuszins bis 50 000 CHF).

Auch Grosseltern und Paten können für ein Gross-­bzw. Patenkind ein Anlagekonto («Göttikonto») eröffnen. In diesem Fall ist die oder der Schenkende Inhaberin bzw. Inhaber des Kontos. Einen Monat vor dem 18. Geburtstag des Kinds erhalten die Schenkenden die Unterlagen für den Übertrag des Ersparten auf das Kind.

Das Wichtigste auf einen Blick

Das Geschenk-Anlagekonto eröffnen Sie am einfachsten online (www.wirbank.ch > Privatkunden > Anlagekonto) oder rufen Sie uns an: 0848 947 947 (werktags von 07.30–18.00 Uhr).

– Wird das Konto von den Eltern eröffnet, ist das Kind Kontoinhaberin oder -inhaber. – Für das Kind ist das Konto gesperrt, solange es minderjährig ist; es kann keine Bezüge tätigen. Die Eltern können jederzeit über die Zinsen verfügen, solange sie zweckgebunden für den Unterhalt, die Erziehung oder die Ausbildung des Kindes aufgewendet werden. – Einen Monat vor dem 18. Geburtstag des Kindes erhalten die Eltern von der WIR Bank eine Geschenkurkunde und die nötigen Unterlagen für die Aufhebung der Kontosperre. Sobald die WIR Bank im Besitz der ausgefüllten Unterlagen ist, wird die Sperrung des Kontos aufgehoben und das Kind kann über die Vermögenswerte auf dem Konto frei verfügen.

Daniel Flury

Das Anlagekonto als Kinderkonto Eltern können für ihr Kind auch ein sogenanntes Kinderkonto eröffnen. Bei dieser Variante des Anlagekontos liegt die Verfügungsberechtigung nicht bei den Eltern, sondern beim Kind –­‐die Eltern haben also nach der Kontoeröffnung keine Zugriffsmöglichkeiten mehr auf das vorhandene Guthaben. Dieses Konto eignet sich für Kinder, die bereits lesen und schreiben und sich ausweisen können.

TERZO mit 1,8% Zins! Auch im Vorsorgebereich bietet die WIR Bank Spitzenkonditionen an. Freizügigkeitskonto und TERZO sind frei von Spesen oder Gebühren.

• TERZO (Säule 3a) – frühzeitig einzahlen, mehr profitieren! Das Vorsorgesparen über die Säule 3a lohnt sich doppelt – wegen des Vorzugszinses (aktuell 1,8% Zins) und der positiven Steuereffekte während der Sparphase. Die geleisteten Beiträge an die Säule 3a sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Die Zinserträge sind verrechnungs- und einkommenssteuerfrei. Vermögenssteuern fallen ebenfalls keine an. Erst bei der Auszahlung ist das Vorsorgekapital zu einem reduzierten Satz zu versteuern. Gegenwärtig können Vorsorgenehmer mit Pensionskasse maximal 6739 CHF pro Jahr einzahlen, bei Selbstständigerwerbenden ohne Pensionskasse beträgt der Maximalbetrag 33 696 CHF bzw. max. 20% des Erwerbseinkommens. Je früher Sie einzahlen, desto mehr profitieren Sie vom Vorzugszinssatz der WIR Bank! • Freizügigkeitskonto: Ein Freizügigkeitskonto kommt unter anderem bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit mit Verzicht auf sofortige Barauszahlung des Freizügigkeitskapitals oder bei vorübergehender Erwerbslosigkeit zum Tragen. Das Freizügigkeitskonto der WIR Bank bietet den Spitzenzins von 1,15%. Vor allem, wenn dieses Kapital über längere Zeit angelegt bleibt, macht sich ein höherer Zins besonders bezahlt. Vergleichen lohnt sich immer. 11


WIRPLUS September 2013

Festgeldaktion der WIR Bank Jetzt zeichnen und profitieren

Rechnen Sie fest mit der WIR Bank, wenn es um Zinsanlagen geht. Vergleichen lohnt sich. Besonders attraktiv ist die WIR Bank bei den 2- bis 8-jährigen Festgeldkonti. Bei den 6-jährigen läuft jetzt eine Aktion, die Sie nicht verpassen sollten.

Die WIR Bank bietet Festgeldkonti mit Laufzeiten von 1–12 Monaten beziehungsweise mit Laufzeiten von 2–8 Jahren1 an. Bei den 6-jährigen Festgeldkonti können Sie ab sofort und bis spätestens Ende November 2013 von einer ausserordentlich attraktiven Aktion profitieren.

Festgeld-Aktion: 6-jährige Laufzeit zum Zins einer 8-jährigen Die Aktion ist sehr attraktiv und leicht zu erklären: Sie zeichnen Festgelder von mindestens 10 000 CHF für eine Laufzeit von 6 Jahren, erhalten aber den aktuellen Zinssatz für 8-jährige Festgelder. Gegenwärtig (Stand 19.8.2013) ist das ein Zinssatz von 1,375%! Die aktuellen Zinssätze finden Sie immer unter www.wirbank.ch > Privatkunden oder Firmenkunden > Sparen > Festgelder oder rufen Sie an: 0848 947 947. Vergleichbar mit Kassenobligationen bei anderen Banken.

1

Mehrjährige Festgelder der WIR Bank – Laufzeit in Jahren Zinssatz (Stand 19.8.2013) 2 Jahr

3 Jahr

4 Jahr

5 Jahr

6 Jahr

7 Jahr

8 Jahr

0,625% 0,750% 0,875% 1,000% *1,375% 1,250%

1,375%

1,125% * Aktion bis Ende November: Zeichnen Sie 6-jährige Festgelder von mindestens 10 000 CHF und Sie erhalten dafür den Zinssatz für 8-jährige Festgelder. Für 6-jährige Festgelder unter 10 000 CHF bleibt der Zinssatz bei 1,125%.

Die Mindestanlage bei allen Festgeldern der WIR Bank beträgt 5000 CHF, höhere Einlagen müssen durch 1000 teilbar sein. Für die Aktion gilt eine Mindestanlagesumme von 10 000 CHF. Alle Festgeldkonti der WIR Bank sind frei von Depotgebühren oder Spesen. Zögern Sie nicht und füllen Sie sofort das entsprechende Formular aus: www.wirbank.ch > Privatkunden oder Firmenkunden > Sparen > Festgelder > Antrag stellen. Oder wenden Sie sich an unser Beratungszentrum: 0848 947 947. Auch beim Anlagekonto und im Vorsorgebereich bietet die WIR Bank übrigens Spitzenkonditionen (vgl. Seite 10). Roland Schaub

12


WIRPLUS September 2013

13


WIRPLUS September 2013

Das Jahr der Überraschung … Bo Katzman Chor 2013/2014

Nach dem Jubiläumsjahr steht jetzt eine Überraschung ins Haus. Die lange Erfolgsgeschichte, die auf einem sicheren, traditionellen Rezept basiert, soll fortgeschrieben oder sogar noch gesteigert werden indem man neue Wege geht. Die WIR Bank bleibt Presenting Sponsor des Bo Katzman Chors.

14


WIRPLUS September 2013

«Die Leute wollen überrascht werden. Aber mit dem, was sie erwarten», soll der französische Schriftsteller Tristan Bernard einmal gesagt haben. Eine etwas andere Variante hat Bo Katzman mit seinem Chor gewählt: Mit seiner neuen Produktion schlägt er einen Weg ein, «den niemand erwartet, aber viele erhofft haben», wie Edgar P. Lehmann, Manager von Bo Katzman, gegenüber WIRPLUS erklärte. Nach zwanzig vorwiegend englischsprachigen Alben präsentiert Bo Katzman zum ersten Mal ein Chor-Album, das vollständig in der deutschen Sprache gesungen wird.

Neue Ufer Noch näher beim Publikum sein – dieses Ziel, das ihm schon immer am Herzen lag, erreicht Bo Katzman nun mit der neuen «anglo-afro-germanischen Verschmelzung».

Mit der Umstellung auf die deutsche Sprache möchte man auch ein neues Publikum erschliessen, das es schätzt, wenn es die Liedertexte problemlos versteht. Während das neue Album komplett in Deutsch ist, werden auf der Tournee auch weiterhin einige Gospelsongs in Englisch zu hören sein – von «Oh Happy Day» bis «Amen». Die Tournee 2013 bringt wiederum eine komplett neue Bühnenshow – mit einer fantastischen Kulisse, einer riesigen Multimedialeinwand und vielen weiteren Höhepunkten. Roland Schaub

(Fortsetzung S. 16)

Bestärkt wurden Bo Katzman und sein Team in ihrer Haltung, auf die deutschsprachige Karte zu setzen, nach Fernsehauftritten in «Wetten, dass …?» und bei Florian Silbereisen. Dort konnte der Bo Katzman Chor einem Millionenpublikum eigene deutschsprachige Popsongs präsentieren. Die Reaktionen der Zuschauer seien überwältigend gewesen, erklärte Edgar P. Lehmann. Seit diesen Auftritten sei tausendfach der Wunsch an Bo Katzman herangetragen worden, mehr auf Deutsch zu singen. Dieser Wunsch wird jetzt erfüllt mit dem neuen Album «Neue Ufer».

Fang dir einen Traum Für das Projekt «Neue Ufer» fand Bo Katzman Unterstützung bei erfahrenen und prominenten Kollegen/-innen. Diese halfen ihm, die bislang afro-amerikanisch orientierte Musik ins Deutsche zu übertragen. Zu diesem Team gehören u. a. Künstler wie Peter Reber und Mia Aegerter. Auf dem neuen Album kommen auch bekannte Songpoeten wie Peter Maffay oder Herbert Grönemeyer zu Wort. Diese beeindruckenden deutschen Lieder werden – wie immer – klanggewaltig interpretiert von Bo Katzman und seinen160 Sängerinnen und Sängern. 15


WIRPLUS September 2013

Ein Bild der letzten Tournee «Glory Day».

Special Award im Jubiläumsjahr Die Jubiläumstournee 2012 – 25 Jahre Bo Katzman Chor – war wiederum ein voller Erfolg mit einer Auslastung von mindestens 90% in allen Konzerthallen. Das Publikum zeigte sich begeistert und die Erfolgsgeschichte des Bo Katzman Chors geht weiter. Sony Music hat Bo Katzman im letzten Jahr einen Special Award für über 500 000 verkaufte Tonträger überreicht. Auch das Buch «Zwei Minuten Ewigkeit» von Bo Katzman (Giger Verlag, Altendorf) ist bereits in der ersten Woche nach Erscheinen auf Platz 6 in der Bestsellerliste vorgestossen.

Vorverkauf ab 1. Oktober 2013

Das Cover des neuen, deutschsprachigen Albums «Neue Ufer».

Der Vorverkauf für die neue Tournee beginnt am 1. Oktober 2013. Neu können vier Tickets pro Person mit 100% WIR bezahlt werden. Auch die Versandkosten von CHF 9.50 können mit WIR bezahlt werden. Der erste Auftritt erfolgt am 8. November 2013 im Mühlemattsaal in Trimbach. Tel. 061 717 11 11 (Ticket Line Bo Katzman Chor) Weitere Informationen unter www.bokatzmanchor.ch

16


WIRPLUS September 2013

Der Trend zum rezyklierten Beton Der Wunsch nach einer nachhaltigen Entwicklung verleiht dem rezyklierten Beton einen grossen Aufschwung. Dieses Material wird empfohlen oder sogar ausdrücklich verlangt, um die Minergie-ECO-Norm zu erfüllen. Auch wenn einige das Ganze als eine Modeerscheinung betrachten, scheint der rezyklierte Beton eine goldene Zukunft vor sich zu haben.

Bauherren, die Nachhaltigkeit ernst nehmen, müssen sich oft mit verschiedensten Hindernissen auseinandersetzen. So stellte die Wohnbaugenossenschaft CODHA in der Gemeinde Grand-Saconnex (GE) vor zwei Jahren ein neues Gebäude mit 36 Wohnungen vor, das den Minergie-P- und -ECO-Standard erfüllt. Das in der Öffentlichkeit weniger bekannte ECO-Label verlangt den Einsatz natürlicher Materialien und verbietet die Verwendung von Plastik, Leimen und allem, was Formaldehyde enthalten könnte (die entsprechende Liste befindet sich auf www.minergie.ch). Im Weiteren verlangt dieses Label einen 50%igen Einsatz von rezykliertem Beton, sofern dieses Material in einem Umkreis von 25 Kilometer verfügbar ist. Dies war beim oben erwähnten Bauvorhaben in Genf der Fall. «Das Problem ist aber, dass es keine entsprechenden Produktionskapazitäten gibt», bedauert Antoine Muller vom Ingenieurbüro Ganz und Muller, das für den Bau verantwortlich zeichnete. «Rezyklierter Beton sollte nicht teurer sein als normaler Beton. Wegen der unzureichenden Produktion schnellte dessen Preis aber um 40 bis 50% in die Höhe», stellt der Architekt fest. Gemäss einem Verantwortlichen der Genossenschaft, Guillaume Käser, betrug der Aufpreis ungefähr 130 000 Franken – 1% des Gesamtbudgets von 13 Millionen. Andere Genfer Bauherren haben keine negativen Überraschungen erlebt und haben rezyklierten Beton zu konkurrenzfähigen Preisen erhalten. Juan Balsa, Verantwortlicher der Bereiche Qualität und Herstellung der Firma Pro Béton in Vernier, erklärt, sie würden seit einigen Jahren rezyklierten Beton herstellen – normalerweise zu einem höheren Preis, als dies bei herkömmlichem Beton der Fall ist, weil das zur Herstellung nötige Basismaterial teurer eingekauft werden muss. Ein weiterer Nachteil: Wegen der unsicheren Herkunft der Recyclingmaterialien zieht es die Firma vor, den Beton nicht zu zertifizieren. «Wenn der Beton zum Beispiel von

einer Brücke stammt, so wurde er vielleicht durch das Salzen im Winter in Mitleidenschaft gezogen», erklärt Juan Balsa. Laurent Dorthe, Direktor der Firma Gravière de la Claie-aux-Moines (GCM) in Savigny, erwähnt noch eine andere Tatsache: Seit 1984 hat seine Firma in die Herstellung von rezykliertem Kies investiert. 2008 hat sie eine Methode entwickelt, um rezyklierten Beton gemäss geltenden Normen herzustellen – und dies zu einem ähnlichen, ja sogar tieferen Preis als bei herkömmlichem Beton. Die Lösung der Firma GCM basiert auf einer besonderen Methode, die es erlaubt, weniger Zement oder andere Zusätze zu verwenden, die in hohen Dosen die Herstellung verteuern. Andere Faktoren können ebenfalls eine Rolle spielen und den Preis des herkömmlichen Betons nach unten drücken. So habe der Preis von Granulat, der in französischen Kieswerken billiger zu haben sei, einen preismindernden Einfluss in grenznahen Regionen.

Der Einfluss der kantonalen Politik «Es war eine echte Herausforderung, solch leistungsfähige Produkte zu entwickeln. Sobald wir entschieden hatten, diese Produkte zu lancieren, hat sich alles sehr schnell eingependelt», erzählt Laurent Dorthe. Dieses Vorgehen wurde durch den Entscheid des Kanton Waadt gefördert, für alle seine Bauten rezyklierten Beton zu verwenden. Dies hat einen sehr grossen Einfluss auf die Nachfrage gehabt. Die Abbruch- und Transportunternehmen werden dazu ermutigt, die Qualität des gelieferten Materials schon auf den Baustellen durch sorgfältiges Sortieren zu fördern. Für einen klassifizierten rezyklierten Beton braucht es Basismaterial, in dem man weder Ziegelsteine, noch Holzstücke findet – Armierungseisen jedoch 17


WIRPLUS September 2013

sind kein Problem. «Der Lieferant muss eine Abgabe von 20 Franken pro Tonne bezahlen, wenn sich im Material unerwünschte Elemente befinden, gegenüber 3 Franken pro Tonne oder gar nichts bei sauberem Material», unterstreicht Laurent Dorthe. Im Jahre 2010 entsprach rezyklierter Beton 17% der GCM-Produktion, was ungefähr 16 000 m³ ergibt.

Der Reiz der Norm Was sind die Vorteile von rezykliertem Beton? «Der Zugriff auf dieses Material erlaubt es, den Verbrauch eines nicht erneuerbaren Rohstoffs zu vermindern und somit die Lebensdauer von Kieswerken zu verlängern», antwortet Blaise Périsset, zuständig für das Minergie-ECO-Label bei der Westschweizer Minergie-

Laurent Dorthe (GCM): «Die Entwicklung leistungsfähiger Recyclingprodukte ist eine Herausforderung.»

18

Agentur. Dieses Westschweizer Beratungsbüro, das im März 2011 eröffnet wurde, hat schon Dutzende Anfragen erhalten. Die häufigsten Fragen betreffen die Qualität von rezykliertem Beton, die Material- und Produktewahl sowie Vorgehen und Methode. «Minergie-ECO verlangt, dass der Bauherr rezyklierten Beton immer dann verwendet, wenn es möglich ist und wenn der Beton in einem Umkreis von weniger als 25 Kilometer hergestellt wird, denn bei einer langen Transportdauer kann der Beton im Lastwagen hart werden. Somit gibt es zwei Anforderungen: die Nähe zur Betonzentrale und die Qualität des Betons», erklärt Blaise Périsset. Ingenieure verwenden rezyklierten Beton oft für das Grundmauerwerk. Im Falle des CODHA-Gebäudes wurde für alle

Die Recyclingmaterialien erfüllen die entsprechenden Anforderungen – und sie werden immer besser.


WIRPLUS September 2013

Die Firma GCM bietet seit fünf Jahren rezyklierten Beton an – und dies zu Preisen, die unter jenen von herkömmlichem Beton liegen.

senkrechten Strukturen – und damit die Trägerelemente – rezyklierter Beton verwendet. Die Decken müssen andere Arten von Spannungen aushalten, weshalb dort herkömmlicher Beton zum Einsatz kam. In verschiedenen Labors der Schweiz versuchen Forscher, die Eigenschaften des rezyklierten Betons weiter zu verbessern. Rezyklierter Beton wird verwendet, um eine bestimmte Norm zu erfüllen. Dafür braucht es ein planmässiges Vorgehen. «Es ist sehr wichtig, die Anforderungen der Minergie-ECO-Norm ab der Planungsphase des Vorhabens unter Mitwirkung aller Beteiligten einzubeziehen. Die entsprechenden Anforderungen müssen somit in den Ausschreibungen genau definiert werden. Während der Realisierungsphase ist eine permanente Baubegleitung not-

wendig», betont Blaise Périsset. Die beste Lösung besteht darin, einen Planer einzusetzen, der die Besonderheiten einer solchen Konstruktion berücksichtigt. «Wenn die entsprechenden Anforderungen vollständig in die Planung einbezogen werden, ergeben sich keine Zusatzkosten», meint Blaise Périsset. Diese Meinung wird allerdings nicht überall geteilt. Guillaume Käser, Präsident der Genossenschaft Cigüe, hat kürzlich bedauert, dass der Kanton Genf zwar Minergie-P-Vorhaben unterstützt, aber noch nichts für Minergie-ECO-Vorhaben geplant hat. Der Markt für rezyklierten Beton bzw. Firmen, die bereit wären, in Forschung und Produktion zu investieren, könnten davon sehr profitieren. Vincent Borcard

19


WIRPLUS September 2013

Schweizer Wein: die internationale Herausforderung An der Spitze der Firma Giroud Vins arbeitet der Walliser Dominique Giroud als erfolgreicher Winzer und Unternehmer. Nach einer Öffnung nach Europa hin hat er eine Filiale in Singapur eröffnet und feilt nun an einer Strategie, die es ihm erlauben soll, sich auf dem chinesischen Markt zu etablieren. «In Asien sind nicht spanische oder italienische Weine meine Konkurrenten, sondern hochklassige Weine aus dem Burgund und die verschiedenen Bordeaux-Tropfen.»

Dominique Giroud: «Vor fünf Jahren dachte ich, das Eldorado gibt es wirklich. Nach drei Monaten habe ich die Meinung geändert. Jeder Markt muss mit einer bestimmten Strategie aufgebaut werden.»

20


WIRPLUS September 2013

Wenn Dominique Giroud ein Zahlenmensch sein sollte, so ganz bestimmt nicht, wenn er mit der Presse spricht! Über seinen Umsatz, die Höhe seiner Investitionen, seine Beziehungen zu seiner Bank spricht er nicht. Auch nicht über den Umfang seiner Produktion, obwohl jeder Laie in der Lage ist, diese abzuschätzen, da das Familiengut sich heute über 50 Hektaren erstreckt – gegenüber 1,5 Hektaren im Jahr 1992. Er unterscheidet sich allerdings von anderen sehr guten Walliser Winzern durch seinen Willen, seine Weine zu exportieren. «Seit einigen Jahren ist der Schweizer Markt stabil und gesättigt. Ich arbeite mit zehn Vertretern im Gastronomiebereich. Andere besuchen die Grossisten. Was soll man da mehr machen?», fragt er.

Von 3 bis 600 Flaschen Die Firma Giroud Vins profiliert sich seit 2011 auf dem europäischen Markt in Zusammenarbeit mit einem Verteiler. «Ich arbeite mit der Firma Grands Chais de France zusammen. Dies entspricht einem Netzwerk von 300 Vertretern, mit denen wir Kontakte pflegen. Die Bestellungen reichen von Kartons à 3 bis zu Paletten à 600 Flaschen. Die Logistikkosten, die ohne diese Zusammenarbeit auf 3 bis 5 CHF pro Flasche klettern könnten, vermindern sich dadurch auf 20 bis 30 Rappen.» Doch kann ein Schweizer Hersteller seine Interessen bei solch einem Riesen durchsetzen? Die Antwort lässt nicht lange auf sich warten: «Sie kaufen mir nicht 10 000 Flaschen ab, nur um zu sehen, ob diese sich alleine verkaufen!» Der Winzer kann auch helfend eingreifen und zum Beispiel an Verkaufsmessen teilnehmen.

Die Krise ist da Das System funktioniert in beide Richtungen. Dominique Giroud kauft bei seinem Partner französische und ausländische Weine. Seine Vinotheken in Sitten, Lausanne und Genf beschränken sich

nicht auf die Vermarktung von einheimischen Weinen. Die Losung heisst also: Es lebe Europa! «Dieser Markt stagniert!», stellt der Firmenchef allerdings fest. Die Krise ist da, und der Trend geht abwärts. «Das Einzige, das hilft, den Kunden zu binden, sind die Preise und Aktionen», fügt er, leicht provokativ, hinzu. Obwohl er zufrieden ist, auf diesem Markt mitmischen zu können, denkt er nicht im geringsten daran, seine Anstrengungen auf dem alten Kontinent auszubauen.

In Richtung Osten «Die Märkte von morgen sind Russland, China und andere asiatische Länder. In Asien geniessen es die Kunden, Entdeckungen zu machen, obwohl bis 2002 die Restaurants der höheren Gastronomie noch Whisky zu den Gerichten servierten! Seither hat sich die Weinkultur recht stark entwickelt.» In einigen kosmopolitischen Städten hat sie sich innert fünf Jahren durchgesetzt. Der Geschäftsleiter der Firma Giroud Vins will sich diese neue Welt von Singapur aus vorknöpfen. In dieser Stadt hat er eine Filiale gegründet. Er hat den Namen seiner Vinotheken in Lausanne und Genf übernommen, Wine Universe. Die Firma zählt zwanzig Beschäftigte, davon ein gutes Dutzend im 2009 eröffneten Restaurant. «Dieses zählt zu den besten Betrieben der Stadt. Daneben habe ich eine Vinothek sowie die erste Wine Bar des Landes eröffnet.» All dies im neuralgischen Zentrum dieser Hauptstadt mit einer Bevölkerung von sechs Millionen Einwohnern. Der Erfolg hat sich eingestellt. Allerdings entwickeln sich die Dinge rasch. In Singapur schliessen jeden Monat 500 Restaurants, während 750 ihre Türen öffnen. Und die Wine Bars vermehren sich. Dominique Giroud hat schon verstanden, dass er sich erneuern muss, wenn er dauerhaft im Geschäft sein will. Ein neues, gezielteres Konzept ist in Vorbereitung. «Unser Mehrwert liegt bei der Vermarktung von Schweizer Produkten.» Mehr sagt er nicht dazu. 21


WIRPLUS September 2013

«In Singapur ist das Personal mein grösstes Problem. Es sind nicht die Kunden, die mir Sorgen bereiten!»

Draufgängertum nötig Als Züchter von Eringer Kühen sagt dieser Walliser, dass manchmal ein bisschen Draufgängertum nötig ist. Zur Eröffnung seiner Filiale hat er sich an keine Behörde oder Handelskammer gewandt. «Ich denke, dass es effizienter ist, sich sofort an die Fakten des Marktes zu halten.» Zudem hat er eigene Mittel in das Abenteuer investiert. «Für einen Unternehmer gibt es keine magischen Rezepte. Eines Tages muss man ein Risiko eingehen und das Abenteuer wagen.» Begonnen hat er mit Partnern aus Singapur, denen er seither die Anteile zurückgekauft hat. «Die Geschäfte sind sehr gut und sehr schnell angelaufen. Die Hälfte der Investition war nach einem Jahr amortisiert. Seit zwei Jahren hat sich die Kurve stabilisiert. Nun schreiben wir schwarze Zahlen.»

Steuern: 7 Dollar pro Flasche! Wenn man ihm so zuhört, könnte man glauben, dass all dies sehr leicht war. «Vor fünf Jahren dachte ich, das Eldorado gibt es wirklich. Nach drei Monaten hatte ich meine Meinung schon geändert. Jeder Markt muss mit einer bestimmten Strategie auf22

gebaut werden.» So hat er sich einem Steuersystem anpassen müssen, das jede Flasche mit einer Steuer von 7 Singapur-Dollar (etwa 5 CHF) belegt. «Als Folge ihrer Herstellungskosten kann die Schweiz nur ihre besten Weine exportieren. Somit sind nicht spanische oder italienische Weine in Asien meine Konkurrenten, sondern Burgunder- und Bordeaux-Weine.» Deshalb müssen mehr Hochqualitätsweine hergestellt werden. Vor einer solchen Ausweitung der Herstellung von Hochqualitätsweinen fürchtet er sich nicht. Diese ist auch auf dem Programm von zahlreichen anderen welschen Winzern.

Anpassung an die Schwierigkeiten des Terrains An Ort und Stelle hat er lernen müssen, mit Behörden umzugehen, die gelegentlich sehr pingelig sein können. «Das Personal ist das grösste Problem.» Es ist sehr kompliziert, Ausländer zu beschäftigen. Deshalb muss Personal vor Ort ausgebildet werden. Dies entspricht zwar der Schweizer Mentalität, die sehr gerne ihr Know-how weitergibt, und trotzdem: «Die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind ganz anders als die, die wir


WIRPLUS September 2013

Seit 2009 in Singapur aktiv, ist Dominique Giroud daran, sich in China zu etablieren.

kennen. Die Person, die man eben noch ausbildete, verlässt den Betrieb, sobald ein Konkurrent ihr ein besseres Angebot macht.» Eine Folge davon: Die Mitarbeiter seiner Firma sind gedrillt auf die zum Verkauf angebotenen Produkte. Für weitere Informationen muss der Geschäftsleiter gerufen werden! Dieser Geschäftsleiter arbeitet schon lange mit dem Walliser Firmeninhaber zusammen und hat sich kürzlich in Singapur niedergelassen. Von hier aus leitet er die Geschäfte der Filiale und bearbeitet weitere Märkte, wie z. B. die Region Südostasien.

Der nächste Schritt Der nächste Schritt führt schon sehr bald nach China. Auch da bevorzugt es Dominique Giroud, ein noch nicht zu Ende gebrachtes Vorhaben nicht zu erörtern. «Es handelt sich um einen ganz und gar anderen Markt als Singapur. Es ist sehr leicht, übers Ohr gehauen zu werden. So werden jedes Jahr rund 300 000 Flaschen Lafite-Rothschild hergestellt. In China werden jedoch 2,6 Millionen davon verkauft!» Vorsichtshalber hat er schon den Vorschlag abgewiesen, Vinotheken auf der Basis von Franchisingverträgen

zu eröffnen. Seiner Meinung nach besteht die beste Lösung darin, eine Verkaufsfiliale zu eröffnen. Nicht in Peking oder Schanghai, wo der Markt schon gesättigt ist, sondern in kleineren Städten (die trotzdem einige Millionen Einwohner zählen!). Die Vorhaben werden von seinen Mitarbeitern von Sitten aus erarbeitet. Dominique Giroud baut auch auf Experten vor Ort, mit denen er dank seinem Verkaufsnetzwerk zusammenarbeitet. «Jeder Markt hat seine Eigenheiten. Europa verlangt vor allem Fendant und ein bisschen Dôle. Chinesen interessieren sich für typische Weinsorten, für Spezialitäten. Ungefähr ein Dutzend Importeure sollten bald zu Besuch kommen. Sie werden vor allem einige Flaschen Petite Arvine, Cornalin und Heida serviert bekommen.» Es wird noch Monate dauern, bis Giroud in China Fuss gefasst hat. Doch den nächsten Markt hat er schon ins Auge gefasst: Russland! Vincent Borcard

23


WIRPLUS September 2013

Trusts in der Erbschaftsund Nachfolgeplanung

Immer wieder liest und hört man vor allem aus der Finanzwelt von sogenannten Trusts. Was versteht man darunter? Trusts finden vor allem in den Bereichen Erbschafts- und Nachfolgeplanung Verwendung. Es gibt gewisse Parallelen zur schweizerischen Stiftung, aber auch einige wesentliche Unterschiede.

Tatsächlich ist «Stiftung» auch eine von vielen Übersetzungsmöglichkeiten des englischen Wortes «trust». Im Weiteren bedeutet es auch «Vertrauen, Konzern, Treuhandvermögen» u. v. a. m. Ein Trust unterscheidet sich aber doch in einigen wesentlichen Punkten von einer Stiftung nach schweizerischem Recht. Zu den wichtigsten Punkten gehören unter anderen: – Ein Trust hat keine formellen Verpflichtungen. – Eine Stiftung muss einen gemeinnützigen Zweck haben. – Das eingebrachte Kapital kann bei einer Stiftung grundsätzlich nicht an den Gründer zurückbezahlt werden. Der Trust hingegen kann jederzeit vom «Settlor» (Gründer) aufgelöst und das verbleibende Vermögen zurückgenommen werden. (s. auch WIRPLUS Juli 2013, S. 34: «Die gemeinnützige Stiftung in der Schweiz»).

Sondervermögen Richtig eingesetzt und strukturiert, kann ein Trust eine interessante Erbschafts- und Nachfolgeplanungslösung sein. Mit einem Trust wird von einem «Settlor» (Stifter) Vermögen zugunsten von einem oder mehreren Begünstigten bzw. für einen bestimmten Zweck einer Drittpartei («Trustee» oder Treunehmer/Sachwalter) übertragen, der die Verwaltung übernimmt. Typisches Merkmal des Trusts ist die Übertragung des Vermögens an den Trustee. Mit anderen Worten: mit einem Trust wird das Eigentum an den entsprechenden Vermögenswerten an den Trustee übertragen. Dieser wird somit formeller Eigentümer; der bisherige Eigentümer steht gewissermassen mit leeren Händen da. Die beschriebene Übertragung des Eigentums kann Anlass zu ge24

wissen Bedenken sein. Es gibt jedoch klare gesetzliche Grenzen. Das übertragene Vermögen stellt beim Trustee ein Sondervermögen dar, das vom persönlichen Vermögen des Trustees getrennt ist. Der Trustee ist zwar der formelle Eigentümer, doch können persönliche Gläubiger des Trustees nicht auf dieses Sondervermögen zugreifen. Weiter figuriert das Sondervermögen nicht im Nachlass des Trustees, sodass eine Übertragung an die Erben des Trustees ausgeschlossen ist. Das vermögende Familienoberhaupt, das die Errungenschaften in seinem und seiner Vorahnen Leben im Falle seines Ablebens einem breiteren Familienkreis zukommen lassen möchte, kann davon ausgehen, dass der Trustee – obwohl formell Eigentümer – das Vermögen nicht für seine privaten Schulden missbrauchen bzw. an seine eigene Erbengemeinschaft weitergeben kann. Der Trustee ist an ein umfassendes Regelwerk gebunden, das seine Rechte und Pflichten festlegt und weiter unten erläutert wird.

Die Parteien des Trusts Der Trust besteht aus drei Personengruppen: Der Gründer des Trusts ist der sogenannte «Settlor» (Treugeber), der gestützt auf die Trustdokumente (das Regelwerk) das Vermögen einem «Trustee» (Treunehmer) überträgt. Wichtig ist dabei, dass die Vermögenswerte direkt vom Settlor stammen, mithin von einem eigenen Konto in eigenem Namen dem Trustee übertragen werden. Als dritte Partei fungiert die Begünstigtengruppe, welche die Begünstigten zu Lebzeiten und im Falle des


WIRPLUS September 2013

Ablebens des Settlors definiert. Die Begünstigtengruppe teilt sich gewöhnlich in Erst-, Zweit- und Drittbegünstigte auf. • Erstbegünstigter: Als Erstbegünstigter zu Lebzeiten tritt in der Regel der Settlor selber auf, d. h., einzig und allein der Settlor ist Erstbegünstigter in Bezug auf das Vermögen und die Erträge des Trusts. Wie kommt er an diese Vermögenswerte heran, wenn er nicht mehr formeller Eigentümer ist? Er kann dem Trustee den Antrag stellen, ihm zu einem persönlichen Zweck – etwa dem Kauf einer Immobilie oder eines Autos – einen gewünschten Betrag vom Trustvermögen auszubezahlen. Formell muss der Trustee den Antrag gutheissen, um die entsprechende Zahlung zu autorisieren. Der Trustee hat gemäss Trustrecht die alleinige Verfügungsgewalt über die Vermögenswerte des Trusts, namentlich auch die alleinige Zeichnungsberechtigung auf den entsprechenden Konten. Es widerspräche der Rechtsfigur des Trusts, wenn der Settlor direkt über das Konto verfügen könnte. Möglich ist eine beschränkte Verwaltungsvollmacht, mit welcher er das Vermögen verwalten und entsprechend anlegen, jedoch keine Zahlungen ausführen kann. Diese technischen Abläufe sind genau zu beachten. • Zweitbegünstigte: Diese kommen zum Zug im Falle des Ablebens des Settlors und sind oft die Kinder des Settlors. Je nachdem wird der Ehepartner miteinbezogen oder nicht. Sollten die Zweitbegünstigten den Tod des Settlors nicht erleben und vorversterben, treten in der Regel die Nachkommen der vorverstorbenen Zweitbegünstigten an deren Stelle, also die Enkel des Settlors. In der Begünstigtenregelung ist man zwar frei, jedoch gilt es erbrechtliche Pflichtteilsbestimmungen zu beachten.

Die Truststruktur Zu den Ländern mit einer langen Tradition im Trustbereich sowie einer entsprechenden Verankerung in der Rechtsordnung gehören etwa Neuseeland, Singapur, Hongkong oder die Bahamas. Der Trust wird gestützt auf das Trustregelwerk etabliert, das den Ursprung im angelsächsischen Recht hat. Dieses Regelwerk ist für den Trustee verbindlich. Unter anderem wird klar definiert, zu welchen Zwecken der Trustee Ausschüttungen aus dem Trustvermögen machen kann. Dieses Regelwerk wird häufig durch ein Beischreiben des Settlors ergänzt, das die Wünsche des Settlors hinsichtlich Ausschüttungen, Begünstigter oder Vorgehen

bei seiner allfälligen Unzurechnungsfähigkeit festhält. Dieser «Wunschzettel» ist für den Trustee jedoch nicht verbindlich. Er kann – muss aber nicht – diese Wünsche berücksichtigen, sofern die Voraussetzungen seines Erachtens erfüllt sind. Freilich sind diese Schreiben häufig im Einklang mit dem Trustregelwerk abgefasst, sodass sich diese Problematik nicht stellt.

Anerkennung des Trusts in der Schweiz Die Schweiz kennt die Rechtsfigur des Trusts in ihrer Rechtsordnung nicht. Trotzdem wurden ausländische Trusts in der Schweiz seit Längerem zivilrechtlich anerkannt. Seit dem Inkrafttreten des Haager Übereinkommens am 1.7.2007 ist die Rechtssicherheit noch höher, indem der Trust als Rechtsform in der Schweiz darin anerkannt wird. Schweizer Begünstigte von ausländischen Trusts können somit von diesem Erbschafts- und Nachfolgeplanungsinstrument profitieren.

Vor- und Nachteile des Trusts Vorteilhaft sind die hohe Flexibilität in der Ausgestaltung der Begünstigtenklauseln verglichen mit den Möglichkeiten im Erbrecht. Das dem Trustee zu Eigentum veräusserte Sondervermögen geniesst hohen Schutz und die Neutralität des Trustees sollte die Fortführung und die korrekte Behandlung aller Begünstigten garantieren. Darüber hinaus können Steuervorteile für die Begünstigten des Trusts eintreten, die im Falle der klassischen Erbschaft nicht zum Tragen kommen. Gewisse Nachteile oder Bedenken können in der Übertragung des Vermögens an Dritte durchaus bestehen. Wichtig ist dabei, dass ein absolutes Vertrauensverhältnis hinsichtlich der SettlorTrustee-Begünstigten-Beziehung besteht. Weiter wird zum Teil kritisiert, dass mit Trusts die Eigentumsverhältnisse verdunkelt oder Pflichtteilsrechte allenfalls verletzt werden.

Fazit Es lohnt sich, wenn man sich mit diesem alternativen und mehr und mehr aufkommenden Erbschafts- und Nachfolgeplanungsinstrument auseinandersetzt. Vor allem in komplizierten Familienvermögenssituationen – z. B. mit Familienunternehmen – könnte sich dies aufdrängen. MIRCO LOMBARDI WWW. LOMBARDIPARTNERS.COM

25


WIRPLUS September 2013

Marktposition halten und langfristig sichern Die Firma ist gegründet, Vision und Leitbild sind formuliert, die strategische Ausrichtung des Unternehmens ist definiert. Nach einer gewissen Anlaufzeit kommt sie in die Erfolgszone, dank dem Einsatz eines jeden einzelnen Mitarbeiters.

Wie gelingt es einem KMU-Unternehmer, eine Marktposition, die er sich erkämpft hat, zu halten? Worauf kommt es an? Welche Komponenten spielen eine wichtige Rolle?

Jakob Kunz und sein Optimismus Jakob Kunz* hat als Gründer in seinem Unternehmen und in seinem Arbeitsalltag viel Freude, auch wenn es manchmal stressig zugeht. Grundsätzlich sollte man über eine gesunde Portion Optimismus verfügen. Es gilt, eine gewisse Balance zu halten – 26

dynamisch bleiben, aber auch Ruhe finden. Jakob Kunz hat viele Ansprechpartner: Kunden, Lieferanten, Banker, Gemeindevertreter, Mitarbeiter u. v. a. m. Jakob Kunz muss auch Zeit für Sport, andere Freizeitaktivitäten und Ferien finden. Als Unternehmer muss man genügend Kraft finden, um die kaufmännischen Ziele zu verfolgen, aber auch psychologische Aspekte berücksichtigen. Die Arbeit nimmt einen hohen Stellenwert ein. Es gilt, stets neue Energie zu tanken. In Gesprächen mit Kollegen hat Jakob Kunz


WIRPLUS September 2013

auch schon angesprochen, dass man als Unternehmer manchmal unterschätzt, was sich im Arbeitsalltag ereignet. Man überschätzt die eigenen Fähigkeiten. Sehr wichtig ist die Erfahrung. Man muss sich seiner Erfahrung als Unternehmer immer wieder bewusst werden.

ren. Das Qualitätsniveau eines Angebots wird stark durch dessen Zuverlässigkeit bzw. Sicherheit bestimmt. Auch verschiedene Dienstleistungen rund um das Angebot können für die Kunden sehr wichtig sein, zum Beispiel günstige Zahlungskonditionen oder eine hohe Beratungskompetenz.

Bei genügender Motivation und Hoffnung läuft offensichtlich alles viel besser. Freude und Leidenschaft zu verspüren, sind Schlüsselfaktoren. Wer sich am Morgen auf seine Arbeit freut, arbeitet leichter und besser. Wer Ja zur Selbstständigkeit sagt, sagt Ja zu einem Projekt.

Ein besonders wichtiger Aspekt für die langfristige Kundenzufriedenheit sind Service und Garantieleistungen. Zu einem guten Kundenservice gehört auch die Einhaltung von Terminen. Spätestens wenn Garantieansprüche geltend gemacht werden, zeigt sich, wie glaubwürdig ein Unternehmen ist und wie ernst es ihm mit einer langfristig hohen Kundenzufriedenheit ist.

Manchmal muss man auch Nein sagen und einen Schritt zurückgehen. Das falsche Timing oder rechtliche Aspekte usw. können ein Projekt negativ beeinflussen. Man darf seine Meinung durchaus ändern, wenn neue Aspekte auftauchen. Es gilt, Chancen zu erkennen und zu nutzen.

Probleme oder Kundenbeschwerden können sich negativ auf das Image eines Unternehmens auswirken. Manchmal ist es notwendig, mit dem Kunden eine Kompromisslösung zu vereinbaren. Wenn es möglich und vertretbar ist, sollte man einem Kunden entgegenkommen – hier sprechen wir von Kulanz.

Mitarbeiterförderung Jakob Kunz will, dass seine Mitarbeiter Mitgestalter sind. Sein Ziel ist, sie zu verstehen, zu begleiten, zu unterstützen und zu fördern. Die Mitarbeiter sollen sich fachlich wie auch menschlich entwickeln können. Die Anforderungen an die Mitarbeiter haben sich erhöht. Das Ziel der Führung liegt darin, die Mitarbeiter fachlich und auf der persönlichen Ebene so zu fördern, dass sie «freiwillig» ihr Bestes geben und sich mit den gemeinsam vereinbarten Zielen identifizieren. Jakob Kunz und sein Führungsteam nehmen sich viel Zeit, um die Ziele gemeinsam mit den Mitarbeitern zu definieren. Dabei wird eine offene Kommunikation gepflegt. Es gilt, jene Mitarbeiterbedürfnisse herauszufiltern, deren Verwirklichung möglich ist.

Qualitätsdenken und Kundenorientierung Jakob Kunz und seine Mitarbeiter sind sich bewusst, dass der Begriff Qualität verschieden interpretiert werden kann.

In unserem heutigen Informations- und Kommunikationszeitalter ist es auch wichtig, für den Kunden gut erreichbar zu sein (telefonisch, per E-Mail). Positive Erlebnisse stärken das Vertrauen eines Kunden in ein Unternehmen und erhöhen die Kundentreue. Nicht zu unterschätzen sind auch die Auswirkungen der Mundpropaganda. Wenn objektiv gute Leistungen auch noch mit einer natürlichen Freundlichkeit der Mitarbeiter verbunden werden, bestehen die besten Aussichten, die Kunden zufriedenzustellen. Jakob Kunz und sein Team arbeiten ständig daran, diese Ziele zu erreichen.

Fazit Je besser der Qualitätsgedanke mit der Kundenorientierung gekoppelt wird, desto grösser ist der Mehrwert für alle beteiligten Parteien. Die persönliche Einstellung der Unternehmensleitung und der Mitarbeiter leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass zwischen Anbieter und Kunde ein positiver Synergieeffekt entsteht.

Eine zentrale Frage ist: Was möchte der Kunde? Für die Firma stellt sich die Frage, auf welche qualitativen Aspekte oder «Messgrössen» zu achten ist.

Enrico Lombardi intra dm ag, training & marketing, Zürich

Eine erste Messgrösse stellt die eigentliche Leistung des Produktes oder der Dienstleistung dar. Die Leistung muss eine klare Antwort auf die Bedürfnisse und Erwartungen des Kunden sein. Dazu gehört auch ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis. Ein hoher Preis lässt sich nur mit einer hohen Qualität legitimie-

* Name zufällig gewählt. 27


WIRPLUS September 2013

Konkurrenzlose Güggeli?

Wer sich selbstständig macht, darf dabei seinen bisherigen Arbeitgeber konkurrenzieren, es sei denn, im Arbeitsvertrag war ein Konkurrenzverbot enthalten. Dieses darf jedoch nicht zu restriktiv sein und kann durch scheinbar harmlose Floskeln im Arbeitszeugnis sogar ungewollt aufgehoben werden.

Peter Kuster, der Inhaber einer kleinen Anzahl von Schnellimbissständen, die stadtbekannt die besten Poulets im Körbli anbieten, kocht vor Wut. Einer seiner vielen langjährigen Firmenkunden hat ihn soeben informiert, dass er für das Sommerfest für einmal bei der Konkurrenz bestelle. Peter Kusters erst vor einem Monat ausgeschiedener Geschäftsführer G. habe am Stadtrand einen Pouletstand mit beinahe identischem Angebot eröffnet. Er biete zudem Catering zu unschlagbaren Preisen an. Peter Kuster war auf das Anliegen seines Geschäftsführers, Partner und Gesellschafter zu werden, nicht eingegangen. Darauf hatte dieser gekündigt. Den fähigen, langjährigen Mitarbeiter zu verlieren, war schon hart gewesen, aber die Eröffnung eines Pouletstands kam einer Kriegserklärung gleich. Peter Kuster atmete tief durch. Zum Glück hatte er ja in all seinen Arbeitsverträgen ein Konkurrenzverbot eingebaut. Sein Anwalt würde es G. schon zeigen, diesem das Betreiben des Standes verbieten und ihn 50 000 CHF zahlen lassen!

28

Konkurrenz belebt den Markt Den Konsumenten freut es, wenn zwei dasselbe Produkt anbieten, denn mehr Wettbewerb belebt den Markt. Konkurrenz zwingt auch zu ständiger Innovation, hält die Preise in Schranken und hebt meist auch die Qualität des Angebotes. Das Grundbekenntnis zur freien Marktwirtschaft und Wirtschaftsfreiheit setzt Konkurrenz voraus und bejaht die Freiheit der Nachahmung. Kopieren, weiterentwickeln und verbessern ist erwünscht. Doch wo alles kopiert wird, versiegt die Finanzierung von Forschung und Entwicklung. Denn Millionen werden nur dort investiert, wo auch eine Möglichkeit des entsprechenden Ertrags besteht. Darum braucht es beispielsweise den Patentschutz, der dem Erfinder auf eine zeitlich beschränkte Zeit das Recht gibt, seine Erfindung alleine zu verwerten. Eine weitere Grenze findet der freie Wettbewerb auch dort, wo mit unlauteren Mitteln gekämpft wird oder Schwache von Monopolinhabern ausgebeutet werden. Diesen Auswüchsen setzt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Schranken. Das UWG hat speziell im Zusammenhang mit der Kundenabwerbung eine bedeutende Funktion, indem es täuschendes oder irreführendes Abwerben von Kunden verbietet.


WIRPLUS September 2013

29


WIRPLUS September 2013

Konkurrenz des Arbeitnehmers Dieses Spannungsfeld zwischen freier wirtschaftlicher Entwicklung und dem Schutz der in die Absatzmärkte getätigten Investitionen findet sich auch im Arbeitsrecht wieder. Grundsätzlich soll sich der Arbeitnehmer beruflich frei entfalten können. Niemand kann ihm verwehren, sein am Arbeitsplatz erlerntes Können erfolgreich umzusetzen. Auch Kontakte, die auf seiner Person beruhen, sind im freien Wettbewerb unantastbar. Wenn jedoch durch das Arbeitsverhältnis Kenntnisse über Wettbewerbsvorteile erlangt werden, welche der Arbeitgeber mit viel Aufwand entwickelt oder aufgebaut hat, ist deren Verwendung zur Konkurrenzierung und zur Schädigung des Inhabers stossend.

Treuepflicht Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht konkurrenzieren. Das ergibt sich schon aus seiner Treuepflicht. Allerdings darf er schon während des Arbeitsverhältnisses einen neuen Arbeitgeber suchen oder Vorbereitungshandlungen treffen, um sich selbstständig zu machen. Die Eröffnung des Lokals nur einen Monat nach Vertragsende kann nur bedeuten, dass G. genau dies getan hat und, schon während er noch angestellt war, sein Konkurrenzunternehmen geplant und vorbereitet hatte – völlig legal. Verärgert muss Peter Kuster also zur Kenntnis nehmen, dass G. seine Pflichten nicht verletzt hatte, als er die Infrastruktur seines Betriebes, noch während er für Peter Kuster tätig war, aufgebaut hatte.

Vereinbarung eines Konkurrenzverbots Mit Ausnahme der Geheimhaltungspflicht enden sämtliche Pflichten des Arbeitnehmers mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Konkurrenzierung des früheren Arbeitgebers ist daher nachvertraglich ohne Einschränkung erlaubt. Doch soll ein Arbeitnehmer, der nur für die Ausübung seiner Aufgaben ohne Gegenleistung Einblick in Geheimnisse seines Arbeitgebers erhalten hat, diesen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch die Ausnutzung seines Wissens schädigen können. Darum lässt das Gesetz für solche Fälle ausnahmsweise die Vereinbarung eines Konkurrenzverbotes zu. Damit ein Konkurrenzverbot gültig ist, müssen fünf Voraussetzungen erfüllt sein:

5. Keine unbillige Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens des Arbeitnehmers, deshalb ist das Verbot örtlich, zeitlich und gegenständlich angemessen zu begrenzen. G. hatte sich schriftlich verpflichtet, Peter Kuster während eines Jahres auf dem gesamten Stadtgebiet nicht «mit einem Imbissangebot» zu konkurrenzieren. Es gilt nun, zu prüfen, ob diese Vereinbarung alle Voraussetzungen erfüllt. Beim Fehlen nur einer Voraussetzung ist das Konkurrenzverbot hinfällig. Die Begrenzung nach Ort, Dauer und Gegenstand muss möglichst eng gefasst werden und in direktem Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit stehen. Zu weit gefasste Begrenzungen sind nicht ungültig, sie werden von den Gerichten jedoch auf ein vertretbares Mass gestutzt. Die Beschränkung auf das Stadtgebiet entspricht dem Tätigkeitsgebiet des Peter Kuster und ist somit korrekt. Auch die zeitliche Dauer von einem Jahr scheint angemessen. Die gesetzliche Maximalfrist von drei Jahren setzt besondere Umstände voraus. In der Regel reduzieren die Gerichte die Dauer auf 6 bis 18 Monate. Nur eine Konkurrenzierung im direkten Wettbewerb zum früheren Arbeitgeber kann vertraglich ausgeschlossen werden. Die Begrenzung nach Gegenstand umschreibt die verbotene Tätigkeit. Die Ausdehnung des Konkurrenzverbots auf ein «Imbissangebot» ist zu weit gefasst. Bei der heutigen Vielfalt von Imbissangeboten könnte G. einen Dönerstand führen, ohne dabei die konkret erworbenen Geschäftsgeheimnisse von G. nutzen zu können. Für Geflügelangebote gilt es jedoch. Viel zu viele Arbeitgeber wollen sich mit einem solchen Konkurrenzverbot vor der Konkurrenz früherer Mitarbeiter schützen, ohne wirklich Schützenswertes aufgebaut zu haben. Und viel zu viele Arbeitnehmer gehen leichtsinnig ein Konkurrenzverbot in der Annahme ein, es sei ja sowieso nicht durchsetzbar. Als Folge dieser Leichtfertigkeit im Umgang mit Konkurrenzverboten führen viele Konkurrenzverbotsstreitigkeiten zur Anrufung des Gerichts.

Im Zweifel gegen den Arbeitgeber 1. Handlungsfähigkeit des Arbeitnehmers 2. Schriftlichkeit der Vereinbarung 3. Einblick des Arbeitnehmers in den Kundenkreis oder in die Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse des Arbeitgebers 4. Verwendung dieser Kenntnis kann den Arbeitgeber erheblich schädigen 30

An der hohen Hürde des Einblicks in echte Geschäftsgeheimnisse und des erheblichen Schädigungspotenzials bei Verwendung dieser Kenntnisse scheitern viele Konkurrenzverbote. In dieser Frage entscheiden die Gerichte im Zweifel gegen den Arbeitgeber und für die wirtschaftliche Freiheit. Die Bejahung eines schützenswerten Geschäfts- oder Fabrika-


WIRPLUS September 2013

tionsgeheimnisses setzt keine Patentierbarkeit oder anderweitige Schutzfähigkeit voraus. Notwendig sind aber technische, organisatorische oder finanzielle Spezialkenntnisse, die geheim sind und die der Arbeitgeber geheim halten will. Es muss dabei ersichtlich sein, dass dieses Wissen vom Arbeitgeber mit Einsatz von viel Aufwand, Geld und Know-how geschaffen wurde. Dies können sein: technisches Know-how, Pläne, Laborbefunde, Lieferquellen, Preiskalkulationen, Marketingstrategien. Nicht darunter fällt allerdings, was in die Berufserfahrung eingeflossen ist, ebenso wenig allgemeine Branchenkenntnisse. Peter Kuster führt seine speziell entwickelte, stadtbekannte Sauce, die Informationen bezüglich der über Jahre systematisch evaluierten Kundenbedürfnisse, die Kalkulationsgrundlagen und die Kundenliste für wiederkehrende Caterings bei Firmen als schützenswerte Geheimnisse an. Da die Spezialsauce wirklich speziell ist und auf ihr ein Teil des Erfolges beruht, hält Peter Kuster das Rezept geheim. G. hatte tatsächlich Einblick in ein schützenswertes Fabrikationsgeheimnis. Die Herstellung der Sauce durch Dritte kann die finanziellen Interessen von Peter Kuster schädigen. Auch die über Jahre aufgebauten und gepflegten Kundenkontakte im Catering sind geschützt. In seiner Funktion als Geschäftsführer hatte G. langjährigen Kontakt mit den Kundenfirmen und somit Gelegenheit, ihre Eigenschaften und Bedürfnisse genau kennenzulernen. Dadurch kann er nun die Kunden massgenau abwerben. Diese Intensität des Kontaktes wird für die Gültigkeit vorausgesetzt. Einfacher Kontakt oder Kenntnis von Kundenlisten würde nicht genügen. Was an seinen Kalkulationsgrundlagen so speziell sei, dass sie nicht einfach als Branchenkenntnisse gelten, müsste Peter Kuster beweisen.

Karenzentschädigung Das Konkurrenzverbot hat entgegen der Annahme von G. also Gültigkeit. Es ist jedoch keineswegs ausgeschlossen, dass ein Gericht die Geschäftsgeheimnisse von Peter Kuster als nicht schützenswert und deren Kenntnis ohne Gefährdungspotenzial einstuft. Sinnvollerweise hätte Peter Kuster eine Entschädigung in die Konkurrenzvereinbarung aufgenommen. Konkurrenzverbote mit Gegenleistung werden von den Gerichten in der Regel leichter geschützt. In Deutschland ist eine solche Karenzentschädigung sogar obligatorisch.

Sanktionen Als Sanktionen einer Konkurrenzverbotsverletzung kommen Schadenersatz, Pauschalstrafzahlung und Realerfüllung in Betracht. Die Realerfüllung steht bei einer gewöhnlichen verbotenen Konkurrenzierung ausser Frage. Sie kann nur bei besonders treuwidrigem Handeln des Arbeitnehmers verlangt werden, wenn dem Arbeitgeber daraus ein besonders grosser Schaden droht. Ein konkreter Schaden muss vom Arbeitgeber bewiesen werden, was in der Praxis kaum machbar ist. Daher empfiehlt es sich, eine Pauschale für die Verletzung zu vereinbaren. Doch darf deren Höhe nicht der Fantasie entspringen, sondern muss im Verhältnis zum höchstmöglichen Schaden stehen. Ausgehend von diesem absoluten Maximum kann die Obergrenze bei einem halben bis maximal ganzen Jahressalär liegen.

Wegfall bei Kündigung Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber führt in aller Regel automatisch zum Wegfall des Konkurrenzverbots. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber begründeten Anlass zur Kündigung bot. Als begründet wurde beispielsweise ein wesentlich unter dem Marktüblichen liegender Lohn oder schlechtes Betriebsklima anerkannt. Dass Peter Kuster seinen Angestellten G. nicht zum Gesellschafter und vollwertigen Partner machen wollte, ist kein begründeter Anlass für dessen Kündigung. So gesehen hat G. schlechte Karten.

Peter Kusters Lapsus Peter Kuster hätte also gute Chancen, das im Arbeitsvertrag mit G. vereinbarte Konkurrenzverbot durchsetzen zu können. Doch leider hat er durch eine unüberlegte Formulierung im Arbeitszeugnis für G. diese Chance verwirkt. Dort steht nämlich schwarz auf weiss: «Herr G. verlässt unser Unternehmen frei von jeder Verpflichtung.» Und dies kann als verbindlicher Verzicht auf das Konkurrenzverbot aufgefasst werden. Verschiedene Gerichte, so auch das Arbeitsgericht Zürich, haben schon in diesem Sinn entschieden. Peter Kuster muss sich also weiter ärgern, vor allem aber über sich. Zwar hat er ein gültiges Konkurrenzverbot vereinbart, welches den strengen Anforderungen der Gerichte wohl standgehalten hätte. Aber durch unüberlegtes Verwenden einer Standardformulierung beim Schreiben des Zeugnisses hat er sich jeden Anspruch zunichtegemacht. Prof. Ursula Guggenbühl

* Name zufällig gewählt

31


WIRPLUS September 2013

Kann man mit Schulden Steuern sparen? Glücklich ist, wer vermögend ist, trägt doch materieller Wohlstand wesentlich zu einem positiven Lebensgefühl bei. Lohnt es sich nun, Schulden zu machen, um Steuern zu sparen? Die Frage zielt auf die steueroptimale Zusammensetzung des Vermögens ab. In einer differenzierten Beurteilung wird ein allgemeines Vorurteil widerlegt.

Um es vorwegzunehmen: Es hat keinen Sinn, um der Steuern willen Schulden zu machen. Einfach mehr auszugeben als einzunehmen, um keine Vermögenssteuern zahlen zu müssen, ist sinnlos. Dies abgesehen davon, dass die Vermögenssteuer erst ab einem gewissen Vermögensbetrag substanziell als Steuerlast zum Tragen kommt. Erst wenn ein Vermögen mit einem siebenstelligen Frankenbetrag vorhanden ist, lohnen sich Steuerüberlegungen bezüglich Vermögenssteuer. Somit kann bedenkenlos ein erhebliches Sparziel erreicht werden, ohne dass massgebliche Steuerfolgen zu befürchten sind. Wer trotzdem Schulden macht, sei es in Form von Darlehen oder Konsumkrediten, kann seine Schuldzinsen vom Einkommen abziehen.

Barkauf ist meist günstiger Doch Schuldzinsen müssen auch erarbeitet werden. Bei Konsumkrediten oder Leasingverträgen führen sie dazu, dass diese Güter 30 bis 60% teurer zu stehen kommen. Wenn dann in dieser Rechnung noch berücksichtigt wird, dass die Zinsen von der Einkommenssteuer abgezogen werden können, verbleibt immer noch ein Verteuerungsfaktor gegenüber dem Barkauf von 20% bis 40%. Dies ist eine Pauschalberechnung. Die genauen Werte ergeben sich aus dem Kreditzinssatz, der Lebensdauer des gekauften Gegenstandes und dem Einkommenssteuersatz. Damit ist ein Barkauf in aller Regel günstiger als ein Kreditkauf. Die Steuerersparnis wegen der abzugsfähigen Schuldzinsen ist im32

mer weniger hoch als die zu bezahlenden Schuldzinsen. Dies liegt daran, dass unsere Steuersätze weniger als 100% betragen und damit die Mehrkosten immer nur zum Steuerprozentfaktor abgezogen werden können. Erst bei einem Steuersatz von über 100% müsste diese Beurteilung ändern, womit dies reine Theorie bleibt.

Vermögensertrag vs. Schuldzinsen Eine weitere Frage ist, ob es sich lohnt, Schulden zu machen, wenn einmal Vermögen vorhanden ist. Ein Beispiel: Jemand mit 1 Mio. CHF Vermögen nimmt ein Darlehen von ebenfalls 1 Mio. CHF auf, um den Vermögensertrag zu steigern und dann noch die Schuldzinsen auf dem Darlehen abziehen zu können. Auch hier kommen wir wieder zur Basisaussage, dass es sich nicht lohnt, nur um der Steuern willen Vermögensverschiebungen zu machen. In unserem Beispiel führt die Erhöhung des Wertschriftenvermögens von 1 Mio. auf 2 Mio. CHF zu einer Verdopplung des Vermögensertrags. Neben diesem doppelten Ertrag (der zu versteuern ist) kann nun der Schuldzins abgezogen werden. Ist der Schuldzins gleich hoch wie der erwirtschaftete Vermögensertrag, ist die steuerliche Folge null. Haben wir keinen Erfolg und erwirtschaften weniger Ertrag als Schuldzins, verlieren wir. Einen kleinen Rabatt bekommen wir noch: Wir können den Verlust (hier als Differenz zwischen Passiv- und Aktivzins) vom Einkommen abziehen. Damit ist die Frage beantwortet, ob man seine Hypothekarschulden zurückzahlen soll. In den meisten Fällen ist dies


WIRPLUS September 2013

die beste Lösung, da man nicht so viel Zins erwirtschaftet wie die Bank. Die Beurteilung ändert sich natürlich, wenn wir eine höhere Rendite als unsere Bankzinsen erzielen. Dann ist es aber nicht mehr eine steuerliche Überlegung, sondern eine rein kaufmännische.

Vermögenszusammensetzung optimieren Die steuerliche Komponente ist immer nur ein Bestandteil des Ganzen, wie der geneigte Leser bereits festgestellt haben wird. Es lohnt sich auf jeden Fall nicht, Schulden nur wegen der Steuern einzugehen. Eine weitere, komplexere Frage ist diejenige der Vermögensumschichtung. Sie zielt darauf ab, das Vermögen steuerlich und ökonomisch optimal zu gestalten. Beispiele sind der Kauf einer Lebensversicherung mit Einmaleinlage. Ein solcher führt – unter Beachtung der steuerlichen Rahmenbedingungen – zu steuerfreiem (oder steuerreduziertem) Ertrag. Oder nennen wir die Bildung eines Wertschriftenportefeuilles. Dies führt – unter Beachtung der steuerlichen Rahmenbedingungen – zu steuerfreien Kapitalgewinnen oder (wie die Vergangenheit lehrt) zu steuerfreien Kapitalverlusten.

Limitierter Abzug von Passivzinsen Mit einem Grundstückskauf treten anstelle von beweglichem Vermögen und entsprechendem Ertrag Grundeigentum mit entsprechendem Ertrag und Schuldzinsen für die Hypothek. In

einer ersten Phase führt dies zu einer steuerlichen Entlastung. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es für den Abzug von Passivzinsen steuerliche Limiten gibt, welche unbedingt beachtet werden müssen. Der steuerbare bewegliche Vermögensertrag ist in aller Regel höher als der Eigenmietwert unter Abzug des Liegenschaftsunterhaltes und der Schuldzinsen. Für eine längerfristige Periode ist diese Aussage aber unsicher. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Faktoren wie Immobilität, Teuerung, Zinsniveau, Grundstückgewinnsteuer usw. kann dies zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Die steuerliche Komponente ist hier auch nur ein Teil. Grundeigentum sollte deshalb nie nur aus fiskalischen Motiven erworben werden, dafür müssen noch andere Überlegungen vorliegen. Für substanzielle Steuerersparnisse bedarf es einer individuellen Analyse. Schulden bringen auf erste Lesung hin keine Ersparnisse, diese sind allenfalls im Rahmen einer ganzheitlichen Beurteilung möglich. Dr. iur. Bernhard Madörin

Der Autor ist Jurist, Revisions- und Steuerexperte. Er hat rund 20 Bücher veröffentlicht – den Grossteil auf den Gebieten Gesellschaftsrecht, Steuern und Wirtschaftsprüfung – und ist in rund 50 Exekutivgremien vertreten.

33


WIRPLUS September 2013

Echter Kundenservice macht den Unterschied Kundenorientierte Massnahmen einer Unternehmung, wie Service und Garantieleistungen, haben eine grosse Bedeutung, können aber auch teuer sein. Der Kunde hat heutzutage gute Möglichkeiten, sich zu informieren und Vergleiche anzustellen - z. B. auf Informationsplattformen im Internet. Muss guter Service teuer sein?

Bereits mit der Beantwortung einer einfachen Frage kann ein Unternehmen sich positiv darstellen oder aber negativ auffallen. Hört der Verkäufer nicht gut hin oder überhört er gar die Frage eines Kunden, kann sich dieser nicht verstanden fühlen. Wirklich gute Kundenberatung ist ein komplexer interaktiver Prozess. Untersuchungen bestätigen, dass viele Kunden für ein positives Kundenerlebnis bereit sind, mehr zu bezahlen, sogar in einer angespannten Wirtschaftslage. Ein besonderes Erlebnis stärkt das Vertrauen des Kunden und die Treue gegenüber dem Unternehmen. Im Weiteren spielt die Mundpropaganda eine grosse Rolle. Der Kunde spricht über seine Erfahrungen mit dem Unternehmen – Verwandte, Bekannte oder Arbeitskollegen werden rasch über positive bzw. eben auch negative Erfahrungen informiert. Wenn ein Unternehmen positive Erlebnisse vermitteln kann, positioniert es sich besser auf dem Markt. Doch guter Service muss mehr sein als nur angemessene Bedienung.

Zusatzleistungen bedeuten Mehrwert • Jacqueline Kern* geht seit 5 Jahren immer zum gleichen Coiffeur im Stadtzentrum. Sie ist begeistert vom Haarschnitt, vor allem aber auch vom speziellen Zusatzservice. Der Coiffeurbetrieb erledigt für Jacqueline Kern, aber auch für einige andere Kundinnen auf Wunsch kleinere Einkäufe. Für die Kundinnen bedeutet dies eine wertvolle Zeitersparnis. Oder man bestellt für die Kundinnen ein Taxi usw. • Die Garage Mobil GmbH* bietet für die Kunden zu einem günstigen Pauschalpreis einen Hol- und Bring-Service für Fahrzeuge an. Auf Wunsch wird auch ein Mietwagen zur Verfügung gestellt. • Im Geschäft Outdoor Spirit* kann der Kunde in einer Regenkammer testen, ob die Jacke oder die Schuhe effektiv wasserdicht sind. Dies schafft Vertrauen in die Produkte und ist somit ein sehr gutes Verkaufsargument. 34

Für Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter ist es meist sehr hilfreich, sich in die Rolle des eigenen Kunden zu versetzen.

Auch Negativerlebnisse wirken nachhaltig Ein enttäuschendes, negatives Erlebnis bringt der Konkurrenz neue Kunden: • Renate Schenk* hat ihrer 14-jährigen Tochter ein neues Handy zum Geburtstag versprochen. Sie bestellt es online. Die Zustellung soll innerhalb von 5 Arbeitstagen erfolgen. Nach 8 Tagen hat sich noch nichts getan. Weder ein Brief noch ein Telefonat vom Anbieter. Renate Schenk versucht mehrmals per Telefon, Informationen über den Verbleib des Handys zu bekommen. Immer wieder muss sie einer neuen Ansprechperson die Situation schildern – vergebens. Der Geburtstag steht vor der Tür und das Handy ist immer noch nicht zugestellt worden. Immer wieder wurden Versprechungen abgegeben, die nicht eingehalten wurden. Renate Schenk ist enttäuscht. Es verstreicht nochmals eine Woche. Die Tochter glaubt schon nicht mehr daran. Der Anbieter lässt nichts von sich hören und die Bemühungen von Renate Schenk laufen ins Leere. Nach langen drei Wochen trifft das Handy ein, ohne Stellungnahme oder Entschuldigung. Immerhin werden auf der Rechnung 50 CHF für die Umtriebe gutgeschrieben. Doch alles in allem bleibt dies ein Negativerlebnis, das noch lange haften bleibt. Bei der nächsten Handybestellung dürfte ein anderer Anbieter berücksichtigt werden. • Die Familien Kunz und Roth freuen sich darauf, das geplante Wochenende gemeinsam zu verbringen. Das Hotel bietet einen freundlichen Empfang und macht einen gepflegten Eindruck. Beide Familien treffen sich zum gemeinsamen Nachtessen im Restaurant «Ausblick». Die lange Wartezeit überbrücken sie, indem sie sich austauschen, es gibt vieles zu bereden. Die Vor-


WIRPLUS September 2013

speise kommt nach etwa 30 Minuten – ohne Entschuldigung seitens des Personals. Für den Hauptgang haben Paul Roth* und Josef Kunz* Kalbshaxen bestellt. Diese sind jedoch total versalzen und ungeniessbar. Der Appetit ist ihnen etwas vergangen. Beim Abräumen sagt der Kellner, dass es vorkommen könne, dass die Kalbshaxen wegen der Sauce etwas zu salzig sind – in einer Art, als ob dies fast normal sei. Weiter geht man nicht darauf ein. Speditives Abräumen ist hier das Leitmotiv – man will ja langsam Schluss machen. Enttäuscht nehmen die beiden Familien die Desserts an einem anderen Ort ein. Am folgenden Tag erleben die beiden Familien nochmals etwas Spezielles. In einem anderen Restaurant haben sie gut gegessen und den Hauptgang abgeschlossen. Ohne zu fragen, legt das Personal jedem die Dessertkarte auf den Tisch. Die Geste wird akzeptiert. Beide Familien bestellen die Desserts bzw. Kaffees. Kaum ist der letzte Kaffee ausgetrunken, eilt der Kellner herbei und legt die Rechnung (die nicht bestellt wurde) ohne Kommentar auf den Tisch. Josef Kunz sagt: «Ich hätte jetzt gerne abschliessend noch etwas bestellt …» Etwas widerwillig bringt der Kellner noch zwei Grappas – mit einer neuen Rechnung versteht sich.

können jedoch beim Gast sehr viel bewirken. Gutes Essen allein genügt noch nicht. Auch der Service hat einen wichtigen Einfluss auf das ganze Gastroerlebnis.

Fazit: «Beilagen» sind mitentscheidend … Das eigentliche Produkt oder die konkrete Dienstleistung sind für den Kunden sehr wichtig. Aber auch die Art und Weise, wie man empfangen, bedient, begleitet, gefragt, unterstützt und verabschiedet wird, prägen das Kundenerlebnis entscheidend mit. Wenn der Kunde gerne und oft über die Leistungen unseres Unternehmens spricht und dieses Freunden und Bekannten weiterempfiehlt, sind wir auf dem richtigen Kurs. Wir sprechen nicht umsonst von Erlebniswelt, Erlebnisurlaub, Erlebnisgastronomie oder Erlebniskauf. Mit mehr Aufmerksamkeit und einer authentischen Servicekultur lassen sich auch schwierige Zeiten meistern. Von jemandem zu hören, dass die eigene Firma von einem bestehenden Kunden empfohlen wurde, ist ein schönes Erlebnis und zeigt uns, dass Mundpropaganda auch in der heutigen Zeit sehr effizient ist. Enrico Lombardi Intra dm ag, training & marketing, Zürich

Das richtige Timing beim Bedienen, ein gewisses Einfühlungsvermögen und eine natürliche Freundlichkeit kosten nicht viel,

* Alle Namen erfunden 35


WIRPLUS September 2013

Kippt unser Beschäftigungswunder?

Im ersten Vierteljahr 2013 hat die Zahl der Erwerbstätigen in der Schweiz nochmals um 1,5% zugenommen, in der EU ist sie gleichzeitig um 0,4% zurückgegangen. Von allen EU-Staaten weist zurzeit nur Deutschland eine ähnliche Entwicklung wie die Schweiz auf, aber mit einer wesentlich schwächeren Zunahme der Beschäftigung als bei uns.

Nach der Berechnungsmethode der Internationalen Arbeitsorganisation ILO hat die Arbeitslosigkeit in der Schweiz trotzdem von 4,3 auf 4,6% zugenommen, in der EU aber von 10,6 auf 11,4%. Die Erwerbslosenquote der Jugendlichen lag in der Schweiz nach der gleichen Berechnungsweise bei 8,3%, in der EU hingegen bei 24,1%.

höheres Angebot an Teilzeitstellen für Frauen, vielleicht auch, weil mehr als auch schon über das gesetzliche Rentenalter hinaus tätig bleiben. Das Beschäftigungswunder der Schweiz steht in einem direkten Zusammenhang mit der Ausschöpfung des vorhandenen Arbeitskräfteangebots. Diesbezüglich macht uns kein anderes europäisches Land etwas vor.

Der Unterschied ist noch grösser

60 000 Arbeitsplätze mehr, heisst aber nicht mehr Wachstum

Die Berechnungen der Internationalen Arbeitsorganisation unterscheiden sich von unserer schweizerischen Statistik deutlich. Der Unterschied liegt vor allem darin, dass in der Schweiz die Vermittlungsfähigkeit am Arbeitsmarkt Voraussetzung für die Anerkennung als Arbeitsloser ist, in der internationalen Statistik hingegen nicht. Stellen wir auf die schweizerischen Zahlen ab, hatten wir Mitte 2013 eine Arbeitslosenquote von 2,9%, immerhin aber 0,1% mehr als vor einem Jahr. Man darf also sagen, dass die schweizerische Volkswirtschaft immer noch ein Beschäftigungswunder ist, allerdings mit leicht rückläufiger Tendenz. Vor allem ist die Schweiz in Europa das einzige Land mit einer so deutlich unterdurchschnittlichen Jugendarbeitslosigkeit.

Was machen 1,5% aus? Auf die vier Millionen Arbeitsplätze in unserem Land macht das Plus von 1,5% immerhin 60 000 neue Arbeitsstellen aus. Diese wurden zu einem erheblichen Teil durch Einwanderer ausgefüllt. Hier ist aber der Höhepunkt überschritten. Die Jahre, in denen 80 000 Arbeitskräfte in unser Land strömten, sind vorbei. Es sieht so aus, als ob auch das einheimische Arbeitskräftepotenzial besser ausgeschöpft wird als auch schon, nicht zuletzt durch ein 36

Man könnte nun meinen, wenn eine Volkswirtschaft in einem Jahr 60 000 neue Arbeitsplätze zu schaffen vermag, müsste sie auch entsprechend wachsen. Das ist leider nicht der Fall. Die optimistischsten Konjunkturprognosen für das laufende Jahr rechnen mit einem Wirtschaftswachstum von 1,4%, die pessimistischeren mit etwa einem Prozent. Das Wachstum bleibt also hinter der Beschäftigungszunahme zurück. Warum?

Die Wirtschaft verliert an Produktivität Das Beschäftigungswachstum in der Schweiz macht sich vor allem in jenen Arbeitsbereichen bemerkbar, in denen der Bedarf hausgemacht und nicht vom Ausland abhängig ist, so beispielsweise im Gesundheits- und Bildungswesen, bis vor Kurzem auch noch in der Bauwirtschaft. Im Bau zeigt sich aber deutlich, dass der Höhepunkt überschritten ist, sodass dort keine zusätzliche Nachfrage nach Arbeitskräften mehr zu erwarten ist. Die neuen Stellen liegen vor allem in Wirtschaftssektoren, die nicht sehr wachstumsträchtig sind. Deshalb ist die Beschäftigungszunahme von 2013 keine Garantie für ein entsprechendes Wirtschaftswachstum im Jahr 2014.


WIRPLUS September 2013

Auf die eigene Kraft kommt es an Die Krisensymptome in unseren Nachbarländern beschleunigen bei uns den wirtschaftlichen Strukturwandel. Die Schweiz ist immer weniger ein exportorientiertes Industrieland und immer mehr ein Land von Dienstleistungen aller Art. Wir erleben damit eine Entwicklung, die andere europäische Länder – vor allem Frankreich – aus anderen Gründen schon vor uns durchgemacht haben. Bei unseren westlichen Nachbarn hat der überregulierte Arbeitsmarkt zu einem jämmerlichen Absturz der Exportindustrien geführt. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht auch in ein solches Fahrwasser geraten, beispielsweise, indem der Staat Mindestlöhne vorschreibt.

Es geht uns noch immer gut Einfache Vergleiche zeigen, dass es uns in der Schweiz immer noch gut geht, trotz des höheren Preisniveaus im Verhältnis zu unseren Nachbarländern. Die Löhne liegen bei uns viel stärker vorn als die Preise im Vergleich zu unseren Nachbarn. Ein einfaches, aber durchaus überzeugendes Messinstrument dafür ist der «McDonald's-Index». Ein Stundenlohn der ja nicht gerade fürst-

lich bezahlten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von McDonald's reicht in der Schweiz immerhin für drei Big Macs, im Durchschnitt unserer vier Nachbarländer aber nur für deren zwei. Selbst wenn man die Preisunterschiede zum Ausland berücksichtigt, also einen Kaufkraftvergleich vornimmt, liegen die Schweizer Durchschnittslöhne etwa einen Drittel über jenen unserer Nachbarländer. Dabei sind die Unterschiede in der Steuerbelastung nicht berücksichtigt.

Wie geht es weiter? Die Löhne werden das Schweizer Beschäftigungswunder 2014 nicht torpedieren. Das hängt damit zusammen, dass die Leistung wieder stärker gewichtet wird. Das Bundesamt für Statistik hat die wichtigsten Gesamtarbeitsverträge für 2013 ausgewertet und ist auf Lohnerhöhungen von nominal 0,7% gekommen. Davon entfallen nur 0,3% auf generelle Lohnerhöhungen, 0,4% hingegen auf individuelle, also leistungsbezogene. In der von der Exportschwäche gebeutelten Industrie betragen die Lohnerhöhungen nur magere 0,3%. Es ist also nicht zu befürchten, dass steigende Lohnkosten das Beschäftigungswunder untergraben. 37


WIRPLUS September 2013

Auch die Schwierigkeiten im Export sind nicht gross genug, um die Beschäftigung ins Wackeln zu bringen. Zwar haben die schweizerischen Exporte im ersten Halbjahr 2013 nur noch um 0,4% zugenommen. Dass ein Wachstum überhaupt noch möglich war, verdanken wir den drei Sparten Chemie, Pharma und Biotech, die ein Wachstum von 3,9% erzielten. Dadurch wurde der Einbruch bei der Uhrenindustrie, deren Verkäufe nach China und Hongkong massiv schrumpfen, mehr als ausgeglichen. Seit ein paar Monaten zeigen aber sowohl der Produktionsindex wie die Kapazitätsauslastung der gesamten Schweizer Industrie wieder nach oben, trotz unbewältigter Eurokrise. Die binnenwirtschaftlich orientierten Wirtschaftszweige haben folglich eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung unseres Beschäftigungswunders. Die Detailhandelsumsätze steigen weiter, und der Handel schafft immer noch neue Arbeitsplätze. Die Schwierigkeiten im Tourismus werden dadurch ausgeglichen. Der Bau spürt im Moment zwei gegenläufige Einflüsse. Die schwächere Zuwanderung hat bereits den Preisanstieg bei Wohnliegenschaften von 7,2% im Jahr 2012 auf 3,5% im ablaufenden Jahr reduziert. Es muss also härter kalkuliert werden, und es ist zu befürchten, dass ein Teil der noch grossen Zahl neuer Baubewilligungen – nicht nur wegen der Zweitwohnungsinitiative – nicht mehr ausgenützt wird. Eine Baukrise wird es 2014 dennoch sicher nicht geben. Aber die ganze Wirtschaft wird härter um die Erhaltung unseres Beschäftigungswunders kämpfen müssen – wir nehmen an, mit recht guten Erfolgschancen.

Kommentar

Was 2014 geschehen muss Der wegen seiner kritischen Grundhaltung allerseits anerkannte Ökonom Dr. h. c. Beat Kappeler hat kürzlich festgehalten, die Konjunkturstützungspolitik der Euro-Staaten fahre insofern auf dem falschen Dampfer, als sie eine Wirtschaftsbelebung «von oben» einseitig zugunsten der Grossunternehmungen betreibe und die KMUs als wesentliche Beschäftigungsstütze vernachlässigten. Recht hat er.

Für uns in der Schweiz ist folglich massgebend, dass wir nicht in die Fehler der Euro-Staaten verfallen. Es ist schon schlimm genug, dass diese noch keinen Ausweg aus ihrer Geldschwemmepolitik gefunden haben und weder die Grundkrankheiten des Euro noch die Beschäftigungsschwäche – insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit – trotz vieler und zum Teil hohler Sprüche nicht zu beheben vermochten, trotz vieler mahnender Worte aus Berlin. Für uns in der Schweiz ist wohl das Festhalten an der seit drei Jahren bewährten Wechselkurspolitik entscheidend. Auch Nebenfolgen, wie zum Beispiel, dass unsere Nationalbank zum grössten Besitzer deutscher Staatsanleihen geworden ist, können wir dabei in Kauf nehmen. Auf keinen Fall darf aber die Schweiz bei einer Abkehr von der Niedrigzinspolitik voraneilen. Die Entwicklung der Hypothekarzinsen muss deshalb in den nächsten Monaten genau verfolgt werden. Soweit bei der rückläufigen Baukonjunktur überhaupt noch eine Bremsung sinnvoll erscheint, sollte diese über schärfere Vorgaben bei der Solvenzprüfung von Kreditgesuchstellern und nicht über Zinserhöhungen erfolgen. Entscheidend ist auch, dass keine Experimente auf Kosten unseres bewährten Berufsbildungssystems vorgenommen werden. Das Gewicht, dass die Berufslehren in unserem Land haben, ist eine Hauptstütze des Beschäftigungswunders. Wir würden es gerne sehen, wenn auch die Nachfrage nach handwerklichen Lehren wieder zunehmen würde. Eine Gesellschaft von Lehrern und Krankenschwestern können wir uns schlicht und einfach nicht leisten, wenn wir das heutige Beschäftigungsniveau halten und erst noch ein akzeptables Wirtschaftswachstum erzielen wollen. Klar ist auch, dass das Wachstum der öffentlichen Verwaltungen nicht so weitergehen darf wie in den vergangenen Jahren. Die Instrumente haben wir in der Schulden- und Ausgabenbremse, an die sich auch Kantone und Gemeinden zu halten haben. Geschenkt wird uns in dem nicht gerade erfreulichen internationalen Wirtschaftsumfeld sicher nichts. Wir müssen das Beschäftigungswunder, an das wir uns so leicht gewöhnt haben, verteidigen und selber absichern. Dr. Richard Schwertfeger

«Die KMUs sind Hauptstützen des Beschäftigungswunders.» 38


WIRPLUS September 2013

Appenzeller Feldschützen Die Feldschützengesellschaft meines Appenzeller Heimatdorfes hat mich eingeladen. Zum Jubiläumsanlass mit Gästeschiessen. Als Gast. Ich gehöre quasi zur Zielgruppe. Die Feldschützen meines Heimatdorfes, muss man wissen, haben sich in 250 Jahren Vereinsgeschichte stets überaus appenzellisch benommen. Sie assen und tranken, sie schossen und trafen sich. Um 1830 bezahlte eine Busse, wer «zu Beginn des Nachtessens kein Frauenzimmer bei sich hatte». Und nach dem Grümpelschiessen waren die Schützen verpflichtet, zum Nachtessen im «Bären» «ihre besseren Hälften mitzunehmen, und wer nicht glücklicher Besitzer einer solchen ist, hat für den Abend eine zu mieten». Gute alte Zeiten, denkt Mann da. Heute sind nicht mehr alle besseren Hälften besser und nicht mehr alle glücklichen Besitzer glücklich. Meist sind sie nicht einmal mehr Besitzer. Nur noch schlechtere Hälften.

die diensthabenden Zeiger zu je 1000 Franken versichert. Nach einem Blattschuss hätte eine Witwe sich für die nächsten paar Landfrauen-Vereinsnachtessen wenigstens ein paar Mietmänner leisten können. Ursprünglich plante ich, das Jubiläumsgästeschiessen zu besuchen. Meine bessere Hälfte wollte aber nicht mitkommen. Es würde ihr weit mehr Vergnügen bereiten, grinste sie, mir bei der verzweifelten Beschaffung einer Mietfrau zuzusehen. Beim OK erhielt ich dann aber Bescheid, die Anwesenheit von Damen sei zwar nach wie vor erwünscht, aber nicht mehr zwingend. Doch Hand aufs Herz: Ohne Frauen ist es nur halb so lustig. Falls ich also nicht noch aus dem Landfrauenverein eine charmante Anfrage für eine wechselseitige Miete erhalte, bleibe ich daheim. Zumal ich ja auch gar keine Schussweste habe.

Leider geben die Vereinsannalen keinen Aufschluss darüber, wie ein lediger Feldschütze sich vor 200 Jahren in einem Appenzeller Bergdorf eine Mietfrau beschaffte. Allenfalls im Landfrauenverein. Da gab es vielleicht auch ledige Frauen, die mal für einen Anlass einen Mietmann brauchten. So konnten sie sich wechselseitig mieten, beglichen statt mit Geld mit Zeit oder, falls das Mietverhältnis die Polizeistunde überdauerte, als süsses Supplement mit, nun ja, mit Naturalien. Was die eingeheimsten Preise an Schützenfesten betrifft, wäre es wohl übertrieben, den tapferen Schützen allzu viele internationale Grosserfolge zu unterstellen. «Obwohl wir im abgelaufenen Vereinsjahr nicht gerade Grosses geleistet haben», schreibt 1901 der Aktuar, «ist das Jahr doch als ein ziemlich bewegtes zu taxieren, haben wir doch 21 Schützenfeste besucht, wenn auch ohne Erfolg.» Eine automatische Trefferanzeige hatten die Schiessenden früher übrigens noch nicht. Neben den Zielscheiben standen zwei Männer, die man «Zeiger» nannte, weil sie jeweils die Treffer anzeigen mussten. Wenn einer der «Zeiger» umfiel, dann hatte der Schütze getroffen. Als der Verein 1911 einen neuen Zeiger suchte, tat er das per Annonce in der «Appenzeller Zeitung». Im Dorf hatte offenbar keiner freiwillig aufgestreckt. Und in der Annonce erfuhr man nicht, warum der vormalige Zeiger ausschied. Immerhin waren

Willi Näf Willi Näf ist freier Autor, Texter und Kabarettist und lebhaft im Baselbiet und im Appenzellerland. www.willinäf.ch

39


WIRPLUS September 2013

Zuerst die Uhren, dann der Wein, und nun kopiert ihr unser Wetter auch noch?!

40


WIRPLUS September 2013

Rechtliche Hinweise Keine Gewähr Alle Berichte, Kommentare, Hinweise, Berechnungen oder sonstige Angaben («Inhalte») des WIRPLUS dienen der Information und Meinungsbildung des Lesers. Die WIR Bank übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Der Leser nimmt im Weiteren zur Kenntnis, dass Kommentare externer Autoren nicht unbedingt die Meinung der WIR Bank wiedergeben. Hinweise auf vergangene Entwicklungen oder Performances sind keine Garantie für zukünftige Entwicklungen. Keine Handlungsanweisungen Alle Inhalte des WIRPLUS sind weder als Empfehlungen bzw. Handlungsanweisungen noch als Entscheidungshilfen für Anlageentscheide, Rechtsfragen, Steuerfragen oder dergleichen aufzufassen. Die Inhalte sind auch nicht als Aufforderung zum Kauf von Produkten oder zur Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen der WIR Bank oder Dritter zu verstehen. Konditionen Die genannten Konditionen und Tarife beziehen sich auf den Stand bei Redaktionsschluss und können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden.

VERANSTALTUNGEN UND TERMINE Herbstgespräche 2013 2. November 2013 im KKL Luzern (für Stammanteilhalter/innen) Generalversammlung 2014 der WIR Bank 28. Mai 2014 in Basel (für Genossenschafter/innen) Informationen über diese und über weitere WIR-Anlässe erhalten Sie bei der WIR Bank, www.wirbank.ch, Tel. 0848 947 947.

DIE WIR-MESSEN WIR-Messe Bern: 13.9.2013 – 15.9.2013 www.wirgruppebern.ch WIR-Messe Zürich: 22.11.2013 – 25.11.2013 www.wmzag.ch

Nachdruck Der Nachdruck von Beiträgen aus dem WIRPLUS ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bank und unter Angabe der Quelle gestattet.

WIR-Messe Luzern: 28.3.2014 – 31.3.2014 www.luwira.ch

Haftungsausschluss Jegliche Haftung der WIR Bank (Fahrlässigkeit eingeschlossen) für Schäden irgendwelcher Art, die sich aus der Nutzung oder Nichtnutzung der im WIRPLUS enthaltenen Inhalte bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Inhalte ergeben können, ist ausgeschlossen.

WIR Erlebnis-Messe, Zofingen: www.erlebnis-messe.ch

IMPRESSUM WIRPLUS Das Kundenmagazin der WIR Bank September 2013, 80. Jahrgang, Nr. 913 Herausgeberin/Redaktion WIR Bank Genossenschaft Auberg 1 4002 Basel www.wirbank.ch Redaktionsteam Daniel Flury (Chefredaktor), Annette Lempen, Roland Schaub, info@wir.ch, Tel. 061 277 93 27 oder 061 277 92 76

Auflage: 74070 Übersetzer Daniel Gasser, Yvorne CLS Communication IBS Services AG, Frauenfeld Word + Image AG, Zufikon Gestaltung: fischerundryser, Basel

Adressänderungen: WIR Bank, Beratungszentrum Postfach, 4002 Basel, oder Fax: 0848 947 942 Fotografen: fischerundryser: Cover, 1, 8, 10, 13, 29, 32-33 Andreas Frutig: 4-5 Edouard Curchod: 18-19, 20-23 shutterstock: 13, 26, 35, 37 zVg: 14, 16, 39

Druck Vogt-Schild Druck AG, Derendingen Erscheinungsweise Im Januar, April, Juli und September auf Deutsch, Französisch und Italienisch

41


k n a B R I W der t i m n Spare ns Anlagekon

% 6 , 1 is b : m e t s y to mit Bonuss

Zi

h www.wirbank.c 47 947 Telefon 0848 9


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.