WIRPLUS April 2013

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S U L P WIR

WIRPLUS April 2013

IR Bank April 2013 W r e d in z a g a Das Kundenm

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0,0..% Editorial

Zwischen 0,00 und 0,25% hat die Schweizerische Nationalbank das Zielband des 3-Monats-LIBOR festgelegt. Im 1. Quartal 2013 fixierte die WIR Bank den 3-Monats-LIBOR bei 0,012%; der Satz für das 2. Quartal stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Er dürfte etwas höher liegen, aber nach wie vor mit dem einprägsamen Bild 0,0 beginnen. Die WIR Bank reagiert auf diesen Zustand und bietet ab sofort den mit einer Zinsobergrenze ausgestatteten LIBOR-Kredit WIR zum jeweils Ende Quartal geltenden LIBOR-Zinssatz an – also praktisch zu null Prozent (S. 18)! Was die Kreditnehmenden freut, braucht die Sparenden nicht zu sorgen: Die WIR Bank ist in der Lage, auch den Anlegerinnen und Anlegern ausgezeichnete Konditionen zu bieten. Sie zählen sogar zu den vorteilhaftesten in der Schweiz. Neben den interessanten Konditionen auf den Vorsorgeprodukten TERZO (Säule 3a) und Freizügigkeitskonto sind es der Neugeld- und der Stammanteilbonus auf dem Anlagekonto (S. 10) sowie die Festgeldaktion (S. 12), welche den «Ameisen» einen gewinnbringenderen Unterschlupf bieten als Matratze oder Konfitürenglas (S. 8). Mit einer Bilanzsumme von erstmals über 4 Milliarden CHF/ CHW überflügelt die WIR Bank die eine oder andere Kantonal-

bank (S. 4). Damit die WIR Bank von ihren Kundinnen und Kunden vermehrt als Erstbank in Anspruch genommen werden kann, ist ein weiterer Ausbau der Produkte- und Dienstleistungspalette geplant. Eine bereits Ende 2012 vollzogene Massnahme ist die Beteiligung an der IG Leasing AG in Dietlikon. Sie bietet Industrie- und Gewerbeleasing für Unternehmen an (S. 14). Das Wachstum der WIR Bank ist ungebrochen, ihre Solidität offiziell anerkannt: Eine der grössten Kantonalbanken hat der WIR Bank das Rating «A» verliehen. Es ist das beste Rating, welches ein regional bis national tätiges Finanzinstitut erreichen kann. Um das Wachstum auch in Zukunft abzusichern, und um sich für weitere Verschärfungen der Eigenmittelvorschriften zu wappnen, ist dieses Jahr eine Kapitalerhöhung geplant (S. 7). Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter werden an der Generalversammlung am 22. Mai in Basel über den Vorschlag des Verwaltungsrats abstimmen. Er hat auch zum Zweck, mittel- und längerfristig die Basis der Kapitalgebenden zu verbreitern und die WIR Bank Genossenschaft noch tiefer im Schweizer Mittelstand zu verankern. Daniel Flury

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Inhalt

Seite 16

Seite 22

KMU-Support: Beat Stalder ist CEO der IG Leasing AG, die im Invetitionsgüterleasing für KMUs tätig ist

Ozeanium: Frühestens 2019 tummeln sich in Basel auch Haie – in direkter Nachbarschaft zur WIR Bank

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4 Ausgezeichnetes Jahresergebnis Jahresabschluss 2012

7 Kapitalerhöhung 2013 8 «Ameisen» unter der Matratze? 10 Darf es ein bisschen mehr sein? Anlagekonto und Stammanteile 12 Festgeldaktion der WIR Bank 14 Attraktives Leasing WIR Bank beteiligt sich an der IG Leasing AG 16 «Wir sprechen die Sprache der KMUs» Kurzinterview mit Beat Stalder, Geschäftsführer der IG Leasing AG

18 LIBOR-Kredit WIR Neues Kreditprodukt für alle Kunden der WIR Bank

20 Neue Homepage der Wir bank

Auf dem neusten Stand der Technik

22 Ozeanium Zoo Basel 28 7 Fragen an den Lehrling 30 Verbesserte Mängelrechte

32 Verkaufen – emotional und rational Seite 7 Kapitalerhöhung 2013: Die WIR Bank wächst und die Generalversammlung stellt im Mai wichtige Weichen

34 Die Inhaberaktie – «game over»? 36 Wer finanziert den Staat? Dr. Richard Schwertfeger

39 Päpstliches Kolumne Willi Näf

40 Cartoon 41 AGENDA 3


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Ausgezeichnetes Jahresergebnis Jahresabschluss 2012 Per 31. Dezember 2012 hat die WIR Bank einen weiteren Markstein erreicht: Die Bilanzsumme hat erstmals die 4-Milliarden-Grenze überschritten und liegt nun bei 4,013 Mrd. CHF/CHW, was einem Zuwachs von 3,3% entspricht. Ebenfalls eine Milliardengrenze geknackt haben die CHF-Kundengelder, die von 1,97 auf 2,05 Mrd. CHF zugelegt haben (+3,8%). Noch stärker als 2011 ist 2012 das Gesamtkreditvolumen gewachsen, nämlich um 6,6% (Vorjahr 5%) auf 3,53 Mrd. CHF/CHW. Der Jahresgewinn stieg um 5,5% auf 12,64 Mio. CHF. Auch dieses Jahr - seit 2007 zum siebten Mal in Folge - wird der Generalversammlung vom 22. Mai eine Erhöhung der Dividende vorgeschlagen, und zwar von 8,85 auf 9 CHF (+1,7%).

Mit konkurrenzfähigen Produkten und Dienstleistungen hat sich die WIR Bank auch im Jahr 2012 sehr gut behauptet. Sämtliche Geschäftsfelder konnten gestärkt und weiter ausgebaut werden. Aufgrund des anhaltend tiefen Zinsniveaus ist es trotz vielerlei Anstrengungen – erinnert sei hier beispielsweise an die App WIRGASTRO, an den SPLIT-Kredit zu 0,5% und an den LIBORInvestitionskredit WIR -, noch nicht gelungen, beim WIR-Umsatz eine Trendwende herbeizuführen. Wenn die WIR-Währung als Zahlungsmittel bei den KMUs weniger im Fokus stand als noch 2011, so kontrastiert dies stark mit dem grossen Interesse, das dem WIR-System aus den krisengeplagten Regionen Europas entgegengebracht wird. Dem Auf und Ab der Börsen widerstanden hat der Stammanteil, der Ende Dezember 2012 mit 365 CHF den gleichen Kurs aufgewiesen hat wie Ende 2011. Wird die Jahresdividende gemäss dem Vorschlag des Verwaltungsrats an der Generalversammlung am 22. Mai 2013 um 0,15 auf 9 CHF erhöht, so wird die Dividendenrendite 2,5% betragen.

Kreditvolumen Das Gesamtkreditvolumen (vgl. Tabelle: Summe der Positionen «Forderungen gegenüber Kunden CHF/CHW» und «Hypothekarforderungen CHF/CHW») liegt neu bei 3,53 Mrd. CHF/CHW. Die ansehnliche Steigerung um 6,6% widerspiegelt die Robustheit des Schweizer Bausektors, der stark von den rekordtiefen Zinsen und einer hohen Einwanderung getrieben ist. Letztere führt zu einer Stärkung der Alterspyramide im Bereich der 20- bis 50-Jährigen, die vermehrt nach Mietwohnungen und Einfamilienhäusern nachfragen. Wie in den Vorjahren ist der Zuwachs im Gesamtkreditvolumen auf das starke Wachstum im CHF-Bereich zurückzuführen. Während nämlich das WIR-Kreditvolumen um 4

26,1 Mio. CHW auf 855,3 Mio. CHW sank (–3%), stieg das CHFKreditvolumen um 10% oder 243 Mio. CHF auf 2,67 Mrd. CHF. Weiter an Popularität gewonnen haben erwartungsgemäss die Festhypotheken, die nun über die Hälfte, nämlich 54% der Hypotheken ausmachen (2011: 47%). Der Anteil der LIBORHypotheken bleibt mit 34% (Vorjahr: 37%) bedeutend, während die variablen Hypotheken noch 12% (Vorjahr: 16%) ausmachen.

Finanzanlagen Die WIR Bank hat im Jahr 2012 Risiken im Wertschriftenbereich abgebaut, wodurch sich die Finanzanlagen (vgl. Tabelle) um 78 Mio. CHF auf 232 Mio. CHF (–25,1%) reduziert haben. Wie bereits im Vorjahr wurden diese Mittel in erster Linie für die Refinanzierung des Kreditgeschäfts verwendet.

Kundengelder CHF Bei den CHF-Kundengeldern (vgl. Tabelle) wurde erstmals die 2-Milliarden-Grenze überschritten. Mit 2,048 Mrd. CHF ist ihr Volumen um 3,8% gewachsen. Erneut ist es vor allem das Vorsorgeprodukt TERZO (Säule-3a-Gelder) mit 677,8 Mio. CHF, das den grössten Zuwachs verzeichnet hat. Volumenmässig den grössten Anteil an den Kundengeldern haben nach wie vor die auf Anlagekonti parkierten Gelder im Umfang von 775,5 Mio. CHF (–0,14%). Mit über 18% stark gewachsen sind die übrigen Verpflichtungen gegenüber CHF-Kunden – darunter fallen beispielsweise die Festgelder, die Mietzinskonti oder die Kontokorrentkonti -, und zwar auf 268,3 Mio. CHF. Da das CHF-Kreditvolumen mit 10% deutlich stärker gewachsen ist als die Kundengelder, sank der Deckungsgrad der CHF-Ausleihungen von 81,3 auf 76,6%.


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Kundengelder CHW Das Volumen in WIR-Geld (vgl. Tabelle) beläuft sich per Ende Dezember 2012 auf 769,9 Mio. CHW. Dies bedeutet eine Abnahme um 2,8%. Das CHW-Durchschnittsguthaben eines WIR-Teilnehmers beläuft sich auf 13 800 CHW.

Eigenkapital vor Gewinnverwendung Das Eigenkapital vor Gewinnverwendung (vgl. Tabelle) konnte um 5,4% auf 359,1 Mio. CHF gesteigert werden. Mit einem Eigenmitteldeckungsgrad von 168% sind die effektiv vorhandenen Eigenmittel damit wesentlich grösser als gesetzlich erforderlich (120%). Auch das Verhältnis zwischen Eigenkapital und risikogewichteten Aktiven – die sogenannte Eigenkapitalquote oder BIZRatio – lässt sich sehen: Sie ist zwar mit 13,44% leicht tiefer als Ende 2011 (13,6%), aber nach wie vor deutlich über den von Basel III vorgeschriebenen 11,2% für ein Finanzinstitut von der Grösse der WIR Bank. Die Solidität der WIR Bank ist übrigens von einer der grössten Kantonalbanken offiziell anerkannt worden: Sie hat der WIR Bank das Rating «A» verliehen. Dies ist die höchste Einstufung, die ein regional bis national tätiges Schweizer Finanzinstitut erreichen kann. Da eine Verschärfung der Eigenmittelvorschriften absehbar ist, muss der Stärkung des Eigenkapitals weiterhin ein besonderes Augenmerk gelten. Dies auch aus der Überlegung, dass die WIR Bank wächst und Ausleihungen angemessen mit Eigenmitteln zu hinterlegen sind.

dieser WIR-Umsatz 2012 um 6% auf 1,457 Mrd. CHW zurückgebildet hat, konnte der vorjährige Ertrag aus dem Kommissionsund Dienstleistungsgeschäft im Umfang von 29,86 Mio. CHF nicht mehr ganz erreicht werden. Mit 28,96 Mio. CHF liegt er per Ende 2012 nun um 3% tiefer. Die Kombination von brummender Binnenwirtschaft und rekordtiefen Zinsen ist dem WIR-System nicht zuträglich. Der schwächelnde WIR-Umsatz zeigt deutlich, dass die aus systembedingten Gründen schon immer tiefen Zinsen auf WIR-Ausleihungen an Anziehungskraft einbüssen, wenn auch im CHF-Bereich äusserst günstige Kreditkonditionen im Angebot stehen. Sind die Auftragsbücher zudem voll, besteht zu wenig Anreiz, über das WIR-System neue Kunden zu gewinnen und den Umsatz zu steigern. Erneut muss darauf hingewiesen werden, dass bei anziehenden Zinsen diejenigen KMUs im Vorteil sein werden, die sich auch mit WIR-Krediten finanziert haben - denn diese waren und bleiben immer günstig.

Geschäftsaufwand Der Geschäftsaufwand (vgl. Tabelle) erhöhte sich um 3,9% auf 45,77 Mio. CHF/CHW. Während der Personalaufwand mit 27,9 Mio. CHF (+0,1%) stabil geblieben ist, hat sich der Sachaufwand um 1,68 Mio. auf 17, 87 Mio. CHF/CHW erhöht. Verursacht wurden diese Kosten hauptsächlich durch den Umbau des Rechenzentrums, womit die WIR Bank nun auch diesbezüglich auf dem neusten Stand bezüglich Technik und Sicherheit ist.

Erfolg aus dem Zinsengeschäft Der Erfolg aus dem Zinsengeschäft (vgl. Tabelle) konnte um 12,5% auf 48,3 Mio. CHF gesteigert werden. Ohne Zins- und Dividendenerträge aus Handelsbeständen und Finanzanlagen erhöhte sich diese Position gar um 26% – von 28,1 auf 35,4 Mio. CHF -, was auf das höhere Kreditvolumen bei gleichzeitig tieferem Zinsaufwand im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen ist. Es liegt auf der Hand, dass bei schrumpfenden Margen – sie haben sich wie auch bei anderen Instituten zwischen 2007 und 2012 fast halbiert – ein solides Wachstum der Ausleihungen auch künftig unabdingbar ist, um den Erfolg aus dem Zinsengeschäft zu steigern.

Reservenbildung Während 2011 die Reserven für allgemeine Bankrisiken unverändert auf 78 Mio. CHF belassen wurden, erhöhen sie sich nun auf 91,5 Mio. CHF. Den freien Reserven werden nach 12 Mio. CHF im Jahr 2011 erneut 12,5 Mio. CHF zugewiesen. Die Dividende für Stammanteile – knapp 8 Mio. CHF oder 62,9% des Jahresgewinns von 12,64 Mio. CHF – werden der Reserve für Kapitalanlagen entnommen. Auf diese Weise können Kapitalgebende, die ihre Stammanteile im Privatvermögen führen, von einer einkommens- und verrechnungssteuerfreien Ausschüttung profitieren.

Ausblick Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft Diese Position (vgl. Tabelle) beinhaltet hauptsächlich die Kommissionserträge aus dem WIR-Verrechnungsverkehr. Da sich

Um ihre Finanzdienstleistungspalette auszubauen, hat sich die WIR Bank Ende 2012 zu 50% an der IG Leasing AG mit Sitz in Dietlikon beteiligt. Dieser Schritt erlaubt es der Bank, im wach5


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senden Markt des Investitionsgüterleasings Fuss zu fassen und den KMU-Kunden Produkte und Dienstleistungen möglichst aus einer Hand anzubieten. Nimmt man die Bilanzsumme als Massstab, ist die WIR Bank heute grösser als einige Kantonalbanken. Durch ihre schweizweite Tätigkeit ist sie dazu prädestiniert, von ihren Kundinnen und Kunden als Erstbank in Anspruch genommen zu werden. Um dem gerecht zu werden, sind weitere Ausbauschritte geplant. Um noch näher bei ihrer Kundschaft zu sein, eröffnet die WIR Bank Mitte 2013 die nach Chur zweite Agentur, und zwar an der Sprachgrenze im Wallis. Wie die Agentur in Chur, wird sie sich in erster Linie um die Belange der KMU-Kundschaft kümmern. Ausgebaut und attraktiver wird sich ab April auch die Homepage der WIR Bank präsentieren. Im Aktivgeschäft reagiert die WIR Bank mit dem LIBOR-Kredit WIR auf die anhaltende Tiefstzinsphase. Dieses Produkt ist mit einer Zinsobergrenze ausgestattet und ist im Bereich Wohnbau für alle Kunden gedacht.

Auf der anderen Seite ist die WIR Bank in der Lage, äusserst attraktive Zinsen auf Anlagegeldern zu bieten. Speziell zu erwähnen ist die bis Ende Juni dauernde Festgeldaktion sowie der Neugeld- und Stammanteilbonus auf dem Anlagekonto. Einen wichtigen Entscheid haben die Genossenschafterinnen und Genossenschafter an der Generalversammlung am 22. Mai 2013 zu fällen: Aufgrund der sich abzeichnenden weiteren Verschärfungen der Eigenmittelvorschriften, und mit Blick auf das anhaltende Wachstum der WIR Bank, beantragt der Verwaltungsrat eine Kapitalerhöhung. Vorgeschlagen wird die Ausgabe von 44 200 Stammanteilen mit Bezugsrecht und maximal 21 800 Stammanteilen ohne Bezugsrecht. Die Kapitalerhöhung soll auch zu einer weiteren Verbreiterung der Kapitalgeberbasis führen, ist doch der Stammanteil der WIR Bank ein interessanter Nebenwert, der in das Portefeuille langfristig orientierter Anlegerinnen und Anleger gehört. Daniel Flury

Die WIR Bank in Zahlen

Aus der Bilanz Forderungen gegenüber Banken Forderungen gegenüber Kunden CHF/CHW Hypothekarforderungen CHF/CHW Handelsbestand in Wertschriften und Edelmetallen Finanzanlagen Kundengelder CHF Kundengelder CHW Anleihen und Pfandbriefdarlehen Eigenkapital (vor Gewinnverwendung) Bilanzsumme

2012

28 328 478 743 692 611 2 781 317 317 133 984 724 232 040 055 2 047 509 108 769 876 621 585 200 000 359 059 139 4 012 678 355

Veränderung 2011 in Prozent

42 950 418 729 416 672 2 578 704 455 133 843 082 309 966 417 1 973 264 400 792 274 389 548 200 000 340 740 898 3 886 147 102

–34,0 2,0 7,9 0,1 –25,1 3,8 –2,8 6,7 5,4 3,3

Aus der Erfolgsrechnung Erfolg aus dem Zinsengeschäft Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft Geschäftsaufwand Wertberichtigungen, Rückstellungen und Verluste Jahresgewinn

48 253 678 28 961 345 45 773 292 897 448 12 641 641

42 906 136 29 858 387 44 072 741 666 021 11 987 107

Die detaillierten Zahlen werden Ende April im Geschäftsbericht 2012 veröffentlicht. Genossenschafter, die sich für die Generalversammlung am 22. Mai 2013 anmelden, erhalten ihn automatisch. Alle andern interessierten Kunden der WIR Bank können den ­­Geschäftsbericht ab Ende April unter www.wirbank.ch einsehen oder bei der WIR Bank anfordern. 6

12,5 –3,0 3,9 34,7 5,5


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Kapitalerhöhung 2013 An der Generalversammlung vom 22. Mai befinden die Genossenschafterinnen und Genossenschafter über den Antrag des Verwaltungsrats, eine Kapitalerhöhung durchzuführen. Diese nach 1992, 2000, 2004 und 2007 fünfte Kapitalerhöhung drängt sich vor allem deshalb auf, weil das Wachstum des Kreditvolumens ungebrochen ist und weil durch mögliche zukünftige regulatorische Anforderungen die heute noch komfortable Überdeckung schnell zu knapp bemessen sein könnte.

Mit 359,1 Mio. CHF verfügt die WIR Bank über eine solide Eigenkapitalbasis: Per Ende 2012 betrug der Eigenmitteldeckungsgrad* 168% und die Eigenkapitalquote** 13,44%. Die einwandfreie Bonität der WIR Bank wird auch von unabhängigen Dritten anerkannt. So verfügt die WIR Bank bei einer der grössten Schweizer Kantonalbanken über das Rating «A». Dies ist die höchste Einstufung, die von einem regional bis national tätigen Schweizer Finanzinstitut erreicht werden kann. Mitte Februar hat der Bundesrat auf Antrag der Schweizerischen Nationalbank das Instrument des antizyklischen Kapitalpuffers ausgelöst. Dieser Puffer – er ist eine Komponente des Basel-IIIRegelwerks – zwingt die Banken in der Schweiz, für Wohnbauhypotheken zusätzliche Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat hofft, damit einer Überhitzung des Immobilienmarkts entgegenzuwirken. Allgemein wird die Massnahme als «Warnschuss» verstanden, denn der Bundesrat hat nicht den maximal möglichen Kapitalpuffer von 2,5% vorgeschrieben, sondern diesen auf 1% festgelegt. Die Eigenkapitalquote der WIR Bank von 13,44% liegt deutlich über den gesetzlich vorgeschriebenen 11,2%. Rechnet man den oben erwähnten und ab Ende September 2013 zusätzlich nötigen Kapitalpuffer von 1% hinzu, verringert sich der Abstand zwischen vorgeschriebener und eigentlicher Eigenkapitalquote von 2,26 auf 1,26%. Zieht man in Betracht, dass der Bundesrat den antizyklischen Kapitalpuffer um weitere 1,5% erhöhen kann, so läge eine leichte Unterdeckung vor, welche mit Umsetzung der Eigenmittelvorschriften von Basel III bis spätestens 2019 zu beseitigen wäre. Aus diesem Grund erachtet es der Verwaltungsrat der WIR Bank als angebracht, bereits jetzt eine «bescheidene» Kapitalerhöhung durchzuführen, um für künftige mögliche Verschärfungen der Eigenmittelvorschriften gerüstet zu sein.

Die Kapitalerhöhung dient selbstverständlich auch dem Zweck, durch die Ausgabe von weiteren Stammanteilen die Kapitalgeberbasis zu verbreitern und weiteres Wachstum der WIR Bank zu ermöglichen. Damit die WIR Bank ihrem genossenschaftlichen Auftrag – nämlich den der WIR-Verrechnung angeschlossenen KMUs einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen – nachkommen kann, ist die Gewährung von WIR-Krediten – und damit verbunden auch die Ausgabe von CHF-Krediten – unabdingbar. Diese Strategie ist erfolgreich – wie das starke und stete Wachstum des Kreditvolumens zeigt – und erfordert eine Verstärkung der Eigenmittel, welche weiterhin durch die Einbehaltung von Gewinnen, aber auch mit der nun vorgesehenen Kapitalerhöhung erreicht werden kann. Vorgeschlagen wird der Generalversammlung am 22. Mai eine Erhöhung des Genossenschaftsstammkapitals von derzeit 17,68 Mio. CHF auf 18,564 Mio. CHF. Dazu sollen 44 200 Stammanteile mit einem Nennwert von 20 CHF mit Bezugsrecht ausgegeben werden. Im Weiteren wird beantragt, dass innerhalb zweier Jahre nach der beschlussfassenden Generalversammlung maximal 21 800 zusätzliche Stammanteile – ohne Bezugsrecht – im Bedarfsfall (neue Genossenschafter, Mitarbeiterbeteiligungsprogramm) durch den Verwaltungsrat ausgelöst werden können. Wird der Vorschlag des Verwaltungsrats von der Generalversammlung angenommen, informieren wir im WIRPLUS und WIRINFO Juli über die weiteren Details und die Abläufe der Kapitalerhöhung. Daniel Flury

* Eigenmitteldeckungsgrad: Verhältnis zwischen dem effektiv vorhandenen und dem gesetzlich erforderlichen Eigenkapital ** Eigenkapitalquote (BIZ-Ratio): Verhältnis zwischen Eigenkapital und risikogewichteten Aktiven

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«Ameisen» unter der Matratze?

37 Millionen Tausendernoten - auch «Ameisen» genannt - sollen per Ende 2012 im Umlauf gewesen sein - so viel, wie noch nie zuvor und doppelt so viel wie 2008. Es wird vermutet, dass Herr und Frau Schweizer immer häufiger grosse Noten im Safe zu Hause oder gar in Kochtöpfen, zwischen Kleidern und unter der Matratze aufbewahren - so gross sind inzwischen das Vertrauen in die Banken und der Missmut über rekordtiefe Zinssätze. Wer sich über den richtigen, sicheren und zinstragenden Aufbewahrungsort für sein Geld ernsthafte Gedanken macht und die aktuellen Konditionen verschiedener Finanzinstitute vergleicht, wird um die WIR Bank nicht herumkommen.

Viele hatten sich zähneknirschend schon mit den tiefen Zinsen für ihr Erspartes abgefunden, da tönte es im Januar 2013 noch dramatischer aus dem Blätterwald: Nachdem bereits im Mai 2012 die Nationalbank die Einführung von Negativzinsen für ausländische Anleger in Aussicht gestellt hatte, kündete die Zürcher Kantonalbank an, sie habe die mögliche Einführung von Negativzinsen in ihre Vertragsbestimmungen aufgenommen. Mit andern Worten: Sparerinnen und Sparer würden für ihre Guthaben keinen Zins mehr erhalten, sondern müssten einen Zins bezahlen. Obwohl die tatsächliche Einführung eines Negativzinses höchst unwahrscheinlich ist, lohnt es sich, die Konditionen verschiedener Finanzinstitute in den Bereichen Sparen, Festgelder und Vorsorge ständig zu vergleichen. Nicht zu verstecken braucht sich dabei die WIR Bank, die zu den Spitzenreiterinnen gehört, wenn es um die Verzinsung von Kundengeldern geht. Auf den Seiten 10 –11 erfahren Sie, wie Sie die Verzinsung Ihres Anlagekontos durch den Kauf von Stammanteilen der WIR Bank optimieren und zur höchsten in der Schweiz machen können. Beachten Sie auch den Beitrag auf S. 12. Die WIR Bank führt eine interessante Festgeldaktion durch.

«Bin Laden» beliebter als Bin Laden Als Wertaufbewahrungsmittel sind Geldnoten mit hohem Nennwert nicht nur bei Normalbürgern beliebt. Die 500-Euro-Note 8

wird in der Terrorbekämpfung auch «Bin Laden» genannt, da ein grosser Betrag in dieser Note wenig Platz einnimmt und sich gut transportieren lässt. Die Schweizer 1000er-Note kommt mit ihrem Spitznamen «Ameise» besser weg. Er nimmt Bezug auf die Abbildung einer Ameise auf der Vorgängerin der heutigen 1000er-Note, die den Kulturhistoriker Jacob Burckhardt, den Pergamonaltar, das Pantheon und den Florenzer Palazzo Strozzi zeigt – offenbar alles Sujets, die sich nicht für einen neuen griffigen Übernamen geeignet haben. Bezüglich Missbrauch wird allerdings von der Schweizer 1000er-Note zumindest vermutet, dass sie ebenfalls im Fokus von Geldwäschern, Steuerhinterziehern, Drogenhändlern und Terroristen steht. Denn dank ihr können noch grössere Beträge unauffällig verschoben werden als mit der «Bin Laden». Um kriminellen Organisationen das Handwerk zu erschweren, ist in Kanada vor über einem Jahrzehnt die 1000-Dollar-Note abgeschafft worden. Ein Schritt, den die USA schon in den späten 60er-Jahren gemacht haben, als diese Note zusammen mit den Nennwerten zu 500, 5000 und 10 000 Dollar eingestampft wurde.

Neues Sujet noch geheim Trotz einiger Bedenken steht unserer «Ameise» dieses Schicksal nicht bevor: Die neue Geldnotenserie, die frühestens 2015 – zunächst mit der 50er-Note – eingeführt wird, umfasst nach wie vor auch eine 1000er-Note und bleibt damit weltweit eine Ausnahmeerscheinung. Ob der Spitzname «Ameise» auch auf sie überge-


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hen wird, ist ungewiss. Auf Anfrage erklärte die Grafikerin Manuela Pfrunder (www.molton.cc), welche von der Nationalbank mit der Gestaltung der neuen Noten beauftragt wurde, sie würde sich geehrt fühlen, wenn ihre Designs zu Spitznamen für die Noten führen würden. Was auf den neuen Banknoten abgebildet sein wird, darf Pfrunder jedoch nicht verraten. Und die Darstellungen auf den Noten, die sie im Rahmen des Ideenwettbewerbs der Nationalbank im Jahr 2005 gewählt hat – für die 1000er-Note sind es Nervenzellen – sind gemäss Nationalbank nicht verbindlich.

Schweiz hat der Normalbürger in seinen verschiedenen Kantonspolizeien einen Freund und Helfer, der sich mit Merkblättern und im Internet mit Ratschlägen an ihn richtet. Bezüglich Geldaufbewahrung ist die Empfehlung klar: Grössere Geldbeträge nie zu Hause aufbewahren! Ein Grund mehr, die interessanten Konditionen der WIR Bank in Anspruch zu nehmen. Daniel Flury

«Ameisen»-Haufen gehören nicht ins Haus Mit den Geldflüssen zwischen dubiosen Organisationen und Personen beschäftigen sich die Polizeiorgane weltweit. In der 9


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Darf es ein bisschen mehr sein?

Legen Sie es darauf an - Ihr Geld auf unser Anlagekonto! Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Basiszinssatz verdoppeln, verdreifachen oder sogar vervierfachen können! Im besten Fall erhalten Sie nicht weniger als 1,6% Zins!

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Die vollständigen Konditionen des Anlagekontos finden Sie unter: www.wirbank.ch > Privatkunden oder Firmenkunden > Konditionen > Zinsen und Gebühren Anlagekonto. Oder kontaktieren Sie unser Beratungszentrum: 0848 947 947.

Stammanteile – eine interessante Anlage Mit den Stammanteilen der WIR Bank können Sie einerseits einen Bonuszinssatz von 0,8% auf dem Anlagekonto erreichen – ab 25 Stück – anderseits sind Stammanteile für sich allein schon eine überzeugende Anlage.

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Mit dem Kauf von Stammanteilen beteiligen Sie sich an der gesamtschweizerisch tätigen WIR Bank Genossenschaft, die fest im Mittelstand und in den KMUs verankert ist. Der Stammanteil der WIR Bank ist ein dividendenberechtigtes Wertrecht, das sich vermögensrechtlich ähnlich wie eine Aktie verhält. Der Titel gehört zur Kategorie der Nebenwerte, die weniger unter dem Einfluss der grossen Börsenplätze stehen und somit verhältnismässig stabil sind. Für die zukünftige Entwicklung der


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Stammanteile können natürlich keine Garantien abgegeben werden.

Dividendenerhöhung Der Verwaltungsrat wird der Generalversammlung die Ausschüttung einer Dividende von 9 CHF beantragen (Vorjahr 8.85). Dies entspricht einer Dividendenrendite von 2,5% auf Basis des Jahresendkurses (2012) von 365 CHF bzw. 2,2% auf der Basis des Kurses vom 15.3.2013 von 410 CHF (letzter Handelstag vor Redaktionsschluss). Die Dividendenausschüttung ist bis auf Weiteres steuerfrei, wenn die Stammanteile in Privatbesitz sind.

Jetzt Stammanteile kaufen Stammanteile, die Sie jetzt kaufen, sind voll dividendenberechtigt für die im kommenden Juni ausbezahlte Dividende von voraussichtlich 9 CHF. Ausserdem erhalten Sie damit entsprechende Bezugsrechte für die geplante Kapitalerhöhung. Kaufaufträge an die WIR Bank können jederzeit per Internet-

Banking der WIR Bank, per Post (WIR Bank, Abt. Finanzen/ Stammanteile, Postfach, 4002 Basel), per Telefon (0848 947 947) oder per Fax (061 277 93 08) erteilt werden. Börsenaufträge können auch an jedem Bankwerktag über die OTC-Börse der Berner Kantonalbank abgewickelt werden. Am günstigsten für Kunden der WIR Bank ist der Kauf an der internen Börse der WIR Bank (0,25% Courtage, mindestens 20 CHF, 0,75‰ eidg. Umsatzabgabe). Auf diese Weise fallen keine zusätzlichen Fremdspesen an. Mehr Informationen (inkl. Handelstage der internen Börse der WIR Bank) unter: www.wirbank.ch > Information > Stammanteile Roland Schaub

*Bei Guthaben über 50 000 CHF (bis 1 Mio.) gilt der Basiszinssatz.

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Festgeldaktion der WIR Bank Jetzt zeichnen und profitieren

Die WIR Bank bietet unterjährige Festgeldkonti mit Laufzeiten von 1 bis 12 Monaten und überjährige Festgeldkonti mit Laufzeiten von 2 bis 8 Jahren an. Bei den überjährigen Festgeldkonti läuft jetzt eine Aktion. Zögern Sie nicht und profitieren Sie davon.

Bei den überjährigen Festgeldkonti der WIR Bank – bei anderen Banken meist Kassenobligationen genannt – können Sie ab sofort und bis spätestens Ende Juni 2013 von einer einmaligen Aktion profitieren.

Attraktives «Upgrade» Die Aktion ist sehr attraktiv und leicht zu erklären: Sie zeichnen Festgelder von mindestens 10 000 CHF für eine Laufzeit von 5 Jahren, erhalten aber den aktuellen Zinssatz für 7-jährige Festgelder. Gegenwärtig ist das ein Zinssatz von 1,250%! Die aktuellen Zinssätze finden Sie immer unter www.wirbank. ch > Privatkunden oder Firmenkunden > Konditionen Festgelder oder rufen Sie an: 0848 947 947. Der bei Anlagebeginn gültige und während der ganzen Laufzeit konstante Zinssatz liegt bei mehrjährigen Festgeldern meist deutlich über den normalen Spargeldzinsen. – Vergleichen lohnt sich. Mit der laufenden Aktion – Zeichnung bis spätestens Ende Juni - können Sie jetzt noch mehr profitieren.

Festgelder WIR Bank (= Kassenobligationen) Zinssatz (Stand 18.3.2013) 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 7 Jahre 8 Jahre 0,625%

0,750%

0,875%

1,000%

1,125% 1,250%

1,375%

Die Mindestanlage bei allen Festgeldern der WIR Bank beträgt normalerweise 5000 CHF, höhere Einlagen müssen durch 1000 teilbar sein. Für die jetzige Aktion gilt eine Mindestanlagesumme von 10 000 CHF. Alle Festgeldkonti der WIR Bank sind absolut frei von Depotgebühren oder Spesen. Zögern Sie nicht und füllen Sie sofort das entsprechende Formular aus: www.wirbank.ch > Privatkunden oder Firmenkunden > Download Center > Zahlen, sparen, vorsorgen > Eröffnungsantrag Festgeldkonto. Oder wenden Sie sich an unser Beratungszentrum: 0848 947 947. Roland Schaub

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Attraktives Leasing für Firmenkunden WIR Bank beteiligt sich an DER IG Leasing AG Als gesamtschweizerisch tätige Mittelstandsbank hat sich die WIR Bank Genossenschaft insbesondere auch der KMU-Förderung verschrieben. Dazu betreibt sie die WIR-Verrechnung und dazu hat sie ihre Geschäftstätigkeit nun auch auf das Leasinggeschäft ausgeweitet.

Seit Kurzem hält die WIR Bank eine 50%ige Beteiligung an der Firma IG Leasing AG und bietet ihren Firmenkunden damit die Möglichkeit, Investitionsgüter zu günstigen Bedingungen zu leasen.

Ausschliesslich Investitionsgüterleasing Wichtig zu wissen ist, dass ausschliesslich Firmenkunden Investitionsgüter leasen können; Konsumgüterleasing gehört nicht zur Angebotspalette der IG Leasing AG. Zu den möglichen Leasingobjekten gehören • Werkzeugmaschinen • Nutzfahrzeuge • Kunststoffspritzmaschinen • Druckmaschinen • Produktions- und Baumaschinen • Energieversorgungsanlagen • Fahrzeuge für betriebliche Zwecke • IT-Equipment • usw. Wenn der Lieferant der mittels Leasing finanzierten Investitionsgüter einen WIR-Anteil akzeptiert, kann ein Teil der ersten Leasingzinsen mit der WIR-Anzahlung verrechnet werden. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht und wenden Sie sich direkt an die Firma IG Leasing AG: IG Leasing AG Industriestrasse 31 CH-8305 Dietlikon T +41 (0)58 611 15 15 F +41 (0)58 611 15 30 info@igleasing.ch

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Firmengeschichte Gegründet wurde die Firma am 9.12.1971 als Nixdorf Computer Miete AG und wurde am 1.1.1998 zur Siemens Leasing AG. Per 29.2.2012 wurde die Firma zu 100% von der Regiobank Solothurn übernommen und heisst seit damals IG Leasing AG. Seit 27.12.2012 hält die WIR Bank eine 50%ige Beteiligung. Die WIR Bank ist mit Germann Wiggli, Vorsitzender der Geschäftsleitung, und Stephan Rosch, Leiter Finanzen, im Verwaltungsrat der IG Leasing AG vertreten. Die IG Leasing AG ist der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Leasingverbandes SRO/SLV angeschlossen und ist Mitglied des Schweizerischen Leasingverbandes SLV.

Angebotsbereich Finanzierungsleasing für industriell bzw. gewerblich genutzte Investitionsgüter (Investitionsgüterleasing) für Unternehmen mit Domizil in der Schweiz und in Liechtenstein. Investitionsgüterleasing ist eine moderne Finanzierungsalternative. Vom Kunden gewünschte mobile Investitionen werden von der IG Leasing AG (Leasinggeber) gekauft und dem Kunden (Leasingnehmer) gegen Bezahlung von Leasingzinsen zur Nutzung überlassen. Die IG Leasing AG steht für eine rasche Auftragsabwicklung ein und bietet ihren Kunden persönliche Ansprechpartner. Diese setzen sich dafür ein, dass die Finanzierungsbedürfnisse ihrer Kunden optimal gedeckt werden. Roland Schaub


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Was ist Leasing? Leasing (engl. to lease = mieten, pachten) wird oft als Nutzungsüberlassungsvertrag oder als atypischer Mietvertrag bezeichnet. Das Leasingobjekt wird vom Leasinggeber gekauft und gegen Bezahlung von Leasingzinsen dem Leasingnehmer für eine bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. In Bezug auf den Leasingnehmer unterscheidet man zwischen • Investitionsgüterleasing (gewerbliches Leasing) • Konsumgüterleasing (privates Leasing, häufig Fahrzeuge) Beim Finanzierungsleasing hat der Leasingnehmer nach Ablauf der vereinbarten, festen Leasingdauer in der Regel folgende Optionen: • Kauf des Leasingobjektes zu einem bestimmten Restwert • Vertragsverlängerung (weiter leasen) • Rückgabe des Leasingobjektes Tendenziell laufen Leasingverträge gegenüber reinen Mietverträgen eher über eine längere Zeitdauer. Merkmale von Leasing • Schonung der Liquidität (man muss nicht die gesamte Summe auf einmal aufbringen) • Verbesserung der Eigenkapitalquote • Klare, kalkulierbare Kosten • Leasingzinsen werden mit den laufenden Erträgen bezahlt • Steuerersparnis (für Firmen; die Leasingzinsen reduzieren den steuerbaren Gewinn) • Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, mithilfe des Leasings kann eine Firma ihre Einrichtungen auf dem neusten Stand halten • Bei der IG Leasing AG flexible Gestaltung der Leasingzinsen – angepasst an die Erträge der Investitionen • Leasing ist in der Regel langfristig und nicht vorzeitig kündbar 15


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«Wir Sprechen die Sprache der KMUs» Kurzinterview mit Beat Stalder, Geschäftsführer der IG Leasing AG

2012 hat die IG Leasing das Neugeschäft gegenüber dem Vorjahr um 11% auf 52,2 Mio. CHF gesteigert. Wie positionieren Sie sich im Markt der Anbieter von Investitionsgüterleasing?

Für die IG Leasing spricht auch die Tatsache, dass sie zu je 50% der Regiobank Solothurn und der WIR Bank, also zwei starken, soliden Unternehmen gehört.

Die IG Leasing ist mit diesem Umsatz ein kleiner Player, also einer mit Potenzial! Durch die WIR Bank Genossenschaft als Mitbesitzerin profitiert die IG Leasing nun vom grossen Bekanntheitsgrad der WIR Bank in der Schweizer KMU-Szene. Die Regiobank Solothurn AG, welche die anderen 50% der IG Leasing besitzt, garantiert uns Kundenkontakte auf kantonaler bzw. regionaler Ebene. Im Gegenzug für den eingebrachten grossen Kundenkreis braucht die WIR Bank das Leasinggeschäft nicht selbst zu entwickeln, sondern kann sich auf unsere jahrelange Erfahrung im Bereich des Industrie- und Gewerbeleasings abstützen.

Seit ihrer Gründung bietet die IG Leasing ausschliesslich Investitionsgüterleasing für Unternehmen an. Ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit in den Bereich Konsumgüterleasing geplant? Die Regiobank und die WIR Bank würden ja mit ihren Privatkunden bereits über einen ansehnlichen potenziellen Kundenstamm verfügen.

Dem Schweizerischen Leasingverband SLV sind unter anderem über 20 Institute angeschlossen, die Investitionsgüterleasing hauptsächlich oder zusammen mit Konsumgüterleasing anbieten. Weshalb sollte sich ein KMU gerade für die IG Leasing als Partnerin entscheiden? Hinter der IG Leasing stehen die Regiobank Solothurn und die WIR Bank, also Finanzinstitute, die den KMUs bestens bekannt und dort stark verankert sind. Es ist dieser Aspekt der Kulturgleichheit, der für unsere Kunden entscheidend ist: Wir sprechen dieselbe Sprache! Es kommt hinzu, dass die IG Leasing schon vor der Übernahme durch die Regiobank 2012 und damit auch vor der Beteiligung der WIR Bank Ende 2012 bereits stark auf KMUs fokussiert war: Rund 98% unserer Kundschaft sind KMUs, der Rest sind hauptsächlich Gemeinden oder Spitäler, also öffentlich-rechtliche Institutionen. 16

Solche Pläne bestehen nicht. Erstens ist der Markt des Konsumgüterleasings so gut wie besetzt. Zweitens ist Konsumgüterleasing schnell und aggressiv, das Industriegüterleasing aber langfristig und individuell. Wenn wir neue Mitarbeiter anstellen, dann tragen sie diese Philosophie in sich und verfügen über ein Know-how, das den hohen Ansprüchen unserer Kunden – die aus allen Branchen stammen – entspricht. Wir finanzieren ja nicht einfach tagein, tagaus irgendwelche fahrbaren Untersätze mit vier Rädern, sondern spezifisch auf die Produktionsbedürfnisse unserer Kunden zugeschnittene Güter wie beispielsweise ein Laserschneidegerät, eine Fensterfertigungsanlage, einen Raupenbagger usw. Da sich für den Kunden der Leasingzins aus den zu erwirtschaftenden Erträgen der Investition bezahlen muss, werden bei der gemeinsamen Festlegung der Fälligkeiten z.B. auch saisonale Ertragsschwankungen berücksichtigt. Interview: Daniel Flury


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LIBOR-Kredit WIR mit Zinsobergrenze Neues Kreditprodukt für alle Kunden der WIR Bank

Zu den Kreditprodukten der WIR Bank gesellt sich ab sofort der LIBOR-Kredit WIR. Er basiert auf dem gegenwärtig extrem tiefen 3-Monats-LIBOR und ist mit einer Zinsobergrenze (Cap) ausgestattet, sodass die maximalen Kosten für den Kunden während der Laufzeit des Kredits besser kalkulierbar sind.

Der Zinssatz des LIBOR-Kredits WIR entspricht dem jeweiligen 3-Monats-LIBOR. Im ersten Quartal 2013 lag dieser bei 0,012%. Am Ende jedes Quartals wird der Zinssatz dieses Modells dem dann geltenden 3-Monats-LIBOR angepasst. Der Zinssatz und die Laufzeit eines CHF-Kreditteils richten sich nach dem gewählten CHF-Kreditmodell. Die LIBOR-Hypothek WIR ist mit einer Zinsobergrenze (Cap) ausgestattet, die dann einsetzt, wenn der 3-Monats-LIBOR 1,75% übersteigen sollte. So profitiert der Kunde vom heutigen tiefen Zinsniveau und ist während der Laufzeit von 5 Jahren bei plötzlich anziehenden Zinsen vor unkalkulierbaren Mehrkosten geschützt.

Aufschlag bei Gewerbeobjekten Kunden, die an der WIR-Verrechnung teilnehmen, können den LIBOR-Kredit WIR auch für die Finanzierung von Gewerbeobjekten, Landkäufen oder von anderen Investitionsvorhaben einsetzen. In diesem Fall setzt sich der Zinssatz aus dem jeweiligen 3-Monats-LIBOR und einer Bankmarge von 0,5% zusammen. Auch dieser WIR-Kredit kann während seiner Laufzeit von 5 Jahren nicht mehr als 1,75% kosten, da dieser Cap die Bankmarge mit einschliesst. Als Kredithinterlage dienen die üblichen Sicherheiten. In beiden Fällen kann der LIBOR-Kredit WIR zu den selben Konditionen auch als 2. Hypothek geführt werden.

Finanzierung von Wohnobjekten

Interessiert?

Der LIBOR-Kredit WIR kann zur Finanzierung von Wohnbauvorhaben eingesetzt werden – sei es aus der Konsolidierung eines Baukredits oder für den Kauf einer Liegenschaft (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus) mit WIR-Anteil. Die Gesamtfinanzierung muss durch die WIR Bank erfolgen, wobei die CHF-Kredittranche mindestens 100 000 CHF umfassen muss.

Der LIBOR-Kredit WIR steht ab sofort zur Verfügung. Für detaillierte Auskünfte – insbesondere auch über den aktuellen, im 2. Quartal geltenden 3-Monats-LIBOR! – wenden Sie sich an Ihre Beraterin oder Ihren Berater bzw. an das Beratungszentrum der WIR Bank (Tel. 0848 947 947) oder informieren Sie sich auf www.wirbank.ch. Daniel Flury

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www.wirbank.ch auf dem neusten Stand der Technik

Noch im April wird die Website der WIR Bank in einem frischeren, moderneren Kleid erscheinen. Besonders angenehm für Besitzer von Smartphones und Tablets: Der neue Auftritt basiert auf aktuellster Technologie und passt sich dem jeweiligen Endgerät an, was eine schnelle und komfortable Navigation erlaubt.

Viele Websites sind heute so aufgebaut, dass sie eine feste Breite haben oder den Bildschirm eines PCs oder Laptops ausfüllen. Sobald eine solche Seite auf einem Smartphone oder Tablet besucht wird, ist es mit der Benutzerfreundlichkeit oft vorbei. Zu breite Texte oder Tabellen, grosse Bilder und andere Elemente werden auf den kleineren Displays nicht optimal dargestellt.

spruchsgruppen in Privatkunden, Firmenkunden, WIR-Kunden und WIR-Netzwerk. Die einzelnen Inhalte sind so gegliedert, dass beispielsweise pro Dienstleistung oder Produkt alle wesentlichen Informationen (Übersicht, Details, Downloads, Eröffnungsformulare etc.) am selben Ort vereinigt sind. Dies bringt bessere Übersicht und spart Mausklicks.

«Responsive Design»

… und neue Inhalte

Dem ständig wachsenden Markt der Smartphones, Tablets und den Geräten dazwischen kommt das «Responsive Design» entgegen, auf welchem die neue Website der WIR Bank basiert. Die nach diesem Prinzip aufbereiteten Inhalte kommen alle aus einem «Topf» und passen sich dynamisch dem jeweiligen Ausgabegerät an. Zum Beispiel indem sich Spalten anders darstellen, Bilder sich automatisch skalieren bzw. ganz verschwinden oder indem sich Menüstrukturen neu anordnen – z.B. vertikal anstatt horizontal.

Auch inhaltlich gibt es Verbesserungen. Aktuelle Mitteilungen und Neuheiten der WIR Bank können prominenter platziert und attraktiver präsentiert werden. Die Medien der WIR Bank sind zum Herunterladen bereitgestellt bzw. in einer am Bildschirm blätterbaren Form aufbereitet, und auch die Veranstaltungen sind übersichtlicher gegliedert.

Neue Strukturen … Grundlegend neu sind auch die benutzerfreundliche, flache Menüstruktur und die klarere Aufteilung unserer Kunden- oder An20

Das Datum des Wechsels zum neuen Internetauftritt der WIR Bank stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Schauen Sie im April einfach ab und zu herein und lassen Sie sich überraschen! Daniel Flury


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Die neue Webseite der WIR Bank.


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SEACLIFFHANGER Spannende Ausgangslage im Kampf um das «Ozeanium Zoo Basel»

Das Siegerprojekt «Seacliff» hat durch eine zurückhaltende, funktionale Architektur überzeugt. Links im Bild befindet sich die WIR Bank.

Das Projekt «Seacliff»1 hat den Architekturwettbewerb für das «Ozeanium Zoo Basel» gewonnen. Das Ozeanium soll zu einem Publikumsmagneten werden. Man möchte die Besucher unterhalten, vor allem aber auch über die Bedeutung der Meere informieren und so zum Naturschutz beitragen. Doch die Realisierung könnte zu einem «Cliffhanger»2 werden. Die Finanzierung ist noch keineswegs gesichert und aus gewissen Naturschutzkreisen erwächst Widerstand.

Die Idee des Zoo Basel, auf der Heuwaage – direkt neben der WIR Bank – ein grosses Meeresaquarium zu bauen, hat in der ganzen Schweiz für Schlagzeilen gesorgt.

solch grossen Projekt auseinander. Einerseits ist die Frage der Finanzierung noch längst nicht gelöst, anderseits gibt es Widerstände aus einzelnen Umweltschutzkreisen.

Die Befürworter können aber nicht einfach auf einer Welle der Begeisterung reiten. Naturgemäss gehen die Meinungen zu einem

Rund 60 bis 80 Millionen CHF soll das ganze Projekt kosten und vollständig durch Spenden finanziert werden. In rund 6 Jahren

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1

Seacliff = Felsenriff im Meer; Klippe. 2 Cliffhanger = sehr spannende Sache.


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Hochseeaquarium «Big Blue» mit Haien und Rochen.

könnte «das grösste Aquarium Mitteleuropas» eröffnet werden. Nicht nur aus der Schweiz, sondern auch aus dem Ausland sollen die Besucher kommen, nicht zuletzt natürlich aus Deutschland und Frankreich.

Es braucht noch einiges, bevor die Realisierung sicher verankert ist (s. Kasten «Klipp und klar»). Unser Interview mit dem Projektverantwortlichen Thomas Jermann finden Sie auf S. 24. Roland Schaub

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«Ein Naturschutzprojekt»

Was steht den Wanderungen entgegen? Es ist zu viel verbaut. Das Problem sind Kanäle und Kraftwerke.

Es gibt sogenannte Fischtreppen … Fischtreppen funktionieren nur teilweise. Die Fische bevorzugen tendenziell jene Route, wo es am meisten Wasser hat, und das funktioniert bei Kraftwerken natürlich nicht. Im Idealfall sollte es Umgehungsgewässer haben statt Fischtreppen. Dies ist aber teurer.

Und solche Umgehungsgewässer wollen Sie mitfinanzieren? Nein, das ist nicht unsere Aufgabe. Wir wollen die Bevölkerung aufklären.

60 bis 80 Millionen Franken - das ist sehr viel Geld. Wäre es nicht sinnvoller, damit Naturschutzprojekte zu finanzieren? Unser Ozeanium ist ein Naturschutzprojekt, und zwar ein sehr wichtiges. Mit unserer Information und der Weitergabe von wertvollem Wissen tragen wir zur Sensibilisierung der Bevölkerung bei. Wir arbeiten auch mit verschiedenen Naturschutzverbänden zusammen.

Thomas Jermann ist Meeresbiologe, verantwortlich für das Vivarium im Zoo Basel und Projektleiter des Ozeaniums.

Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie die veranschlagten 60 bis 80 Millionen Franken zusammenzubringen? Wir sind sehr optimistisch, dass es klappt.

Warum brauchen wir das Ozeanium?

Wie wahrscheinlich ist ein Referendum?

Häufig hört man die Meinung, ein Binnenland wie die Schweiz brauche das nicht – doch das ist ein Trugschluss. Auch wir haben sehr viel mit den Ozeanen zu tun. Mit unserem Ozeanium wird wertvolle und notwendige Aufklärungsarbeit geleistet.

Ich glaube und hoffe nicht, dass es dazu kommt.

Dafür gibt es doch Dokumentarfilme und Bücher … Fernsehberichte oder Bücher genügen nicht. Es braucht die konkrete Erfahrung, das faszinierende Erlebnis. Man ist nur durch ein Panzerglas von der Meereswelt getrennt. Ausserdem werden wir auch weitergehende Informationen liefern über unsere Bäche und Flüsse. Wir sind ja z.B. mit dem Rhein mit der Nordsee verbunden.

Inwieweit spielt der Rhein in Ihren Überlegungen eine Rolle? Das ganze Bach- und Flusssystem nimmt unsere Abwässer auf. Diese fliessen schliesslich ins Meer. Wir wollen auch dazu beitragen, mit lokalen Kooperationen Projekte zu fördern, mit denen die Wanderungen von Fischen – z.B. Lachs oder Stör usw. – erleichtert wird. 24

Befürchten Sie, eine solche Abstimmung zu verlieren? Nein, wir würden mit grosser Wahrscheinlichkeit gewinnen. Es ist ein völlig anderes Projekt als das gescheiterte Multiplex-Kino. Die Signale aus der Bevölkerung sind sehr positiv. Ein Referendum würde aber zu einer Verzögerung führen.

Wird das aktuelle Projekt einfach «zurückgestutzt», wenn Sie weniger als 60 bis 80 Millionen Franken zusammenbringen? Damit wir das Ozeanium in ausreichender Grösse bauen können, braucht es einen Mindestbetrag. Wenn man nur halb so gross baut, kann der eigentliche Zweck nicht mehr erfüllt werden.

Würde in einem solchen Fall das gesammelte Geld für andere Projekte verwendet? Vermutlich müsste man das Geld den Spendern zurückgeben. Zuerst werden ja Stiftungen und ausgewählte Privatpersonen


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angefragt. Dabei geht es um grössere Beträge, die unter Bedingungen gespendet werden. Erst zu einem späteren Zeitpunkt würde man eventuell auch die breite Bevölkerung um Spenden bitten.

Wie gross sind die «Kollateralschäden» der Fischfangaktionen für das Ozeanium? Bei uns gibt es keine Kollateralschäden. Wie schon bei unseren aktuellen Aquarien arbeiten wir nur mit seriösen, zuverlässigen Unternehmen zusammen. Weder beim Fang noch beim Transport gibt es Verluste. Das Fangen durch seriöse professionelle Firmen ist besser als Züchtung.

Warum? Bei der Züchtung werden viel mehr Ressourcen verbraucht. Für die Produktion des Futters wird viel Energie benötigt. Bei der Züchtung braucht es rund 20 kg Futter, das unter grossem Aufwand produziert wird, um 1 kg Fisch zu erhalten.

Wie sieht es mit der Überfischung der Meere aus? Die Allgemeinheit versteht unter Überfischung, dass die Meere leer sind. Doch die Überfischung ist primär für die Fischer ein Problem.

Es besteht doch die Gefahr, dass einzelne Arten ausgerottet werden …

Thomas Jermann hat den nötigen Biss: Hier zeigt er das Gebiss eines grossen Haies.

Nein, das ist praktisch ausgeschlossen. Die Fische reproduzieren sich grundsätzlich ausreichend und sterben wegen der Fischerei nicht aus. Aber es gibt von vielen Arten, die kommerziell genutzt werden, zu geringe Bestände, um den sehr zahlreichen Fischern ausreichende Erträge zu gewährleisten.

Blaue Lagune: Südseestimmung im Zentrum von Basel

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Sie präsentieren den Besuchern die Illusion einer natürlichen Meeresumgebung. Eigentlich müssten die Raubfische ihre Nahrung selber erjagen und alles müsste in einem einzigen Aquarium sein… Es ist klar, dass wir nicht die ganze Realität 1:1 darstellen können. In Europa würde es von den Besuchern gar nicht akzeptiert, wenn Raubfische jagen und töten würden. Ausserdem können sich die Beutefische der Räuber aufgrund des fehlenden Planktons nicht selbst reproduzieren. Man müsste somit laufend Ersatz beschaffen.

Mit wie vielen Besuchern pro Jahr rechnen Sie? Wir gehen von rund 500 000 Besuchern pro Jahr aus – zusätzlich zu den rund 1,5 Mio. im Zolli – und wollen diese Zahl mindestens halten. Deshalb werden wir auch wechselnde Ausstellungen durchführen. Mit unserer Preispolitik wollen wir erreichen, dass sich grundsätzlich alle einen Zolli- bzw. Ozeanium-Eintritt leisten können. Wir gehören unter den grösseren Zoologischen Gärten zu den günstigsten in ganz Europa.

Werden die Einnahmen die laufenden Kosten decken? Ja, dies gehört zu unserem Konzept.

Um die Bevölkerung für die Belange der Meere zu sensibilisieren, würden Ozeanien nichts taugen, meinen Kritiker. In Japan z.B. würden die Besucher Fische und Delfine betrachten und dazu getrockneten Walfisch knabbern… Ich kenne einige japanische Aquarien und die Leute, die diese betreiben. Die meinen es absolut ernst damit, die Leute über das Meer und die Beziehungen zwischen Mensch und Meer zu informieren. Es ist eher zynisch, diesen Leuten die guten Absichten abzusprechen.

Wird es im Ozeanium-Restaurant auch Fischgerichte geben?

Ist das jetzt beim Zolli auch so? Nein, beim Zolli werden rund ein Viertel der laufenden Kosten durch Spenden gedeckt.

Haben Sie die Möglichkeit einkalkuliert, dass in der Nähe von Basel ein Konkurrenz-Ozeanium entstehen könnte? Das haben wir in Betracht gezogen. Es gab schon einige Projekte in der Nähe. Diese sind alle nicht realisiert worden. Wenn unser Ozeanium realisiert wird, ist es unwahrscheinlich, dass es in unserem Einzugsgebiet ein ähnliches Projekt geben wird.

Dies wird wohl auch zum Angebot gehören.

Was gehört zum Einzugsgebiet des «Ozeaniums Zoo Basel»?

Werden diese Fische aus nachhaltiger Produktion stammen?

Wir rechnen mit einem Radius von rund 200 Kilometern – die ganze Schweiz, das Elsass und Süddeutschland – vielleicht auch noch der Westen von Österreich.

Wir legen grundsätzlich grossen Wert auf nachhaltige Produkte, auch beim übrigen Angebot.

Was heisst «nachhaltig» für Sie? Die Produkte sollen frisch sein und möglichst kurze Transportwege haben.

Ohne Taucheranzug mitten in der faszinierenden Unterwasserwelt.

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interview: Roland Schaub


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Klipp und klar Fakten zum «Ozeanium Zoo Basel» Das geplante Ozeanium in Basel ist zuerst einmal ein beeindruckendes Projekt. Doch bis zum Ziel müssen noch viele Klippen umschifft werden. • Auf 60 bis 80 Millionen CHF werden die Kosten geschätzt. Das Geld muss von privaten Spendern kommen. • Das Projekt «Seacliff» (Felsenriff im Meer/Klippe) vom Zürcher Büro Bolthauser Architekten hat 2012 den öffentlichen Wettbewerb gewonnen. • Bis Ende 2013 wird das Büro Bolthauser Architekten ein Vorprojekt für einen Bebauungsplan erstellen.

Eingangsbereich mit Restaurant und Bar.

• Für etwa Ende 2014 wird der Beschluss des Regierungsrates erwartet. Anschliessend ist das Parlament am Zug. • Möglicherweise kommt es zu einer Referendumsabstimmung. • Frühestens Anfang 2019 könnte das «Ozeanium Zoo Basel» eröffnet werden. • Das «grösste Aquarium Mitteleuropas» soll aus etwa 30 verschiedenen Aquarien bestehen – einzelne davon bis zu 8 m hoch und mit Durchmessern von bis zu 30 m. • Haie, Riesenkraken, Pinguine, Korallenriffe und japanische Riesenkrabben werden zu den zahlreichen Attraktionen des Ozeaniums gehören.

• Insgesamt sollen mehrere Tausend Tiere aus allen fünf Weltmeeren eine neue Heimat finden. • Das Wasservolumen des Ozeaniums wird mit ca. 4000 Kubikmetern etwa 15 Mal so gross sein, wie jenes des aktuellen Vivariums. Trotzdem wird man kaum mehr Wasser verbrauchen. • Das Meerwasser wird mit einer Meersalzmischung und Basler Trinkwasser durch den Zoo Basel hergestellt. • Restaurants, Shops und Tagungsräume sollen mit dazu beitragen, Hunderttausende von Besuchern anzulocken.

Faszinierende Oktopusse und…

… japanische Riesenkrabben.

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7 Fragen an den Lehrling Die WIR Bank bildet an ihrem Hauptsitz in Basel ständig bis zu vier Lehrlinge aus. Wir stellen jedes Jahr einen von ihnen vor, heute Basil Schubiger.

Basil, wie kamst du zum Entschluss, eine Banklehre zu beginnen? – Nach der obligatorischen Schulzeit habe ich mich entschieden, eine weiterführende Schule zu besuchen. Nach wenigen Monaten am Gymnasium war ich mir aber sicher, die Schule Ende Schuljahr zu verlassen, um eine Lehre zu beginnen. Also suchte ich nach passenden Berufen. Da ich die Arbeit im kaufmännischen Bereich kenne und auch schon diverse kaufmännische Arbeiten bei meiner Mutter im Geschäft erledigen durfte, begann ich mich immer mehr dafür zu interessieren. Da die KV-Lehre sehr verbreitet ist, konnten mir Freunde viel darüber erzählen, insbesondere über die Banklehre. Da ich gut mit Zahlen umgehen kann, habe ich mich schliesslich bei Banken beworben.

Basil Schubiger

Wie war dein erster Eindruck bei Lehrbeginn? – Am ersten Arbeitstag, dem 2. August 2012, wurde ich sehr freundlich empfangen. Die Mitarbeiter wurden mir zwar nicht alle vorgestellt, jedoch ziemlich viele. Alle waren hilfsbereit. Ich wurde durch die einzelnen Abteilungen geführt. In keiner Abteilung hatte ich das Gefühl, dass ein schlechtes Arbeitsklima herrschen würde. An internen Schulungen lernte ich die verschiedenen Bankprogramme kennen. Das hat mir sehr viel Spass gemacht. Die WIR Bank ist eine gute Arbeitgeberin. Man merkt, dass sie das Beste für ihre Lehrlinge will.

Basil Schubiger

Was ist deine jetzige Tätigkeit in der Bank? – Im Moment arbeite ich in der Kommunikation. Hier bekomme ich einen Einblick, wie Marketing bei uns aussieht. Ich darf jemanden interviewen gehen, darf beim WIRINFO und WIRPLUS helfen, lerne das Inserategeschäft kennen und kann selber ein Interview schreiben.

Basil Schubiger

mir auch sehr gut gefällt, ist die Abwechslung zwischen Arbeit und Schule. Der Wechsel von 100% Schule auf 40% ist schon enorm. Zweimal in der Woche in die Berufsschule gehen und einmal im Monat in die Bankschule – das bietet eine gute Abwechslung.

Wurden deine Erwartungen erfüllt? – Sie wurden nicht nur erfüllt, sondern übertroffen. Die WIR Bank ist eine sympathische Bank, die ihre Angestellten sehr schätzt und vielen eine Chance ermöglicht. Die Mitarbeiter sind gut ausgebildet und können einem weiterhelfen. Es macht Freude, in so einem Klima zu arbeiten, denn eine gute Zusammenarbeit gehört zum Wichtigsten in einer Firma.

Basil Schubiger

Wie geht es nach der Lehrabschlussprüfung im Juni 2015 weiter? – Nach der Lehre möchte ich zuerst einmal die Rekrutenschule machen. Im Weiteren möchte ich voraussichtlich gerne bei der WIR Bank bleiben, wenn alles rundläuft. Die WIR Bank bietet, im Unterschied zu manchen anderen Betrieben, den Lernenden eine Stelle an, wenn die Abschlussprüfung bestanden wurde. Später möchte ich vielleicht noch an eine Fachhochschule gehen, aber der Weg dahin ist ja noch lang. Was zählt, ist die Lehre. Darauf möchte ich mich schwergewichtig konzentrieren. Basil Schubiger

Was machst du neben dem Berufsalltag? – Wie das Bild verrät, spiele ich hobbymässig Fussball. Schon mit vier Jahren habe ich angefangen, Fussball zu spielen, und habe bis heute die Lust nicht verloren. Es macht mir viel Spass. Auf diese Weise bewege ich mich viel, und es ist eine tolle Möglichkeit, um nach der Arbeit auch einmal abschalten zu können. Trotzdem darf man nicht zu viel Freizeit dafür investieren, denn die Lehre ist die Zukunft, Fussball bleibt ein Hobby. Ausserdem muss man auch weiterhin Zeit für seine anderen Freunde haben. Praktisch jedes Wochenende unternehmen wir etwas. Wir gehen zum Beispiel am Abend in eine Disco oder unternehmen schon am Nachmittag etwas. Basil Schubiger

Was gefällt dir am besten? – Das kann ich jetzt noch nicht sagen, da ich noch nicht so viel gesehen habe. Mir gefällt jedoch der Umgang untereinander und wie man sich gegenseitig unterstützt. Was

Basil Schubiger

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Interview: Daniel Flury


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Verbesserte Mängelrechte des Konsumenten Mit rund zehn Jahren Verspätung ist er auch in der Schweiz eingetroffen: der in unseren Nachbarländern längst geltende, verbesserte Schutz der Konsumenten bei mangelhafter Ware.

Die gesetzliche Haftung des Verkäufers für Mängel an der verkauften Ware bei deren Übergabe nennt man Gewährleistung. Der Verkäufer haftete bisher ein Jahr ab Übergabe dafür, dass die Ware im Zeitpunkt der Übergabe zum vorhergesehenen Gebrauch taugte und die versprochenen Eigenschaften aufwies. Diese gesetzlich vorgesehene Haftung konnte bis Ende vergangenes Jahr vertraglich eingeschränkt oder ganz wegbedungen werden. So wurde mancher Gebrauchtwagen mit einer Garantie von sechs Wochen verkauft. Diese Garantie stellte nichts anderes als die Reduktion der gesetzlichen Gewährleistung von einem Jahr auf sechs Wochen dar. Oft zeigte sich der Mangel auch erst nach Ablauf des Jahres und der Käufer hatte keinerlei Rechte mehr gegenüber dem Verkäufer.

Haftung für Funktionstüchtigkeit Verspricht der Verkäufer vertraglich, dass er dafür einsteht, dass die verkaufte Ware beispielsweise während dreier Jahre mängelfrei funktioniert, so ist dies eine Garantie, eine freiwillige Haftung des Verkäufers für das einwandfreie Funktionieren der Ware im versprochenen Zeitraum. Oft werden für die versprochene Dauer der Garantiezeit eine Ersatzlieferung oder eine Gratisreparatur versprochen. In der Regel eine gute Sache, wurde die Garantie (vertragliche Zusage des Verkäufers) auch oft für die Wegbedingung der Gewährleistung (gesetzlich vorgeschriebene Haftung für Mängel) missbraucht.

Beispielsweise ist ein Boot, das nicht schwimmt, mangelhaft, denn es taugt nicht für den vorhergesehenen Gebrauch. Ein Piratenboot auf einem Spielplatz darf keine scharfen Kanten haben, aber wenn es nicht schwimmt, ist dies kein Mangel. Ein Geräusch in der Lüftung kann bei einer Luxuslimousine ein schwerer Mangel sein, während dasselbe Geräusch bei einem Citroën 2CV «Döschwo» keinen Mangel darstellt.

Keine Nachbesserung Stellt sich die gelieferte Ware als mangelhaft heraus, gewährt das Gesetz dem Käufer drei Möglichkeiten des Vorgehens: Er erhält Minderung, wenn der Mangel den Gebrauch nicht sehr erschwert oder verunmöglicht. In diesem Fall muss der Verkäufer ihm den durch den Mangel entstandenen Minderwert gegenüber dem vereinbarten Kaufpreis zurückerstatten. Bei schweren Mängeln kann der Käufer gegen Rückgabe der Ware die Rückerstattung des bezahlten Kaufpreises verlangen. Diese Rückabwicklung des Vertrages wird Wandelung genannt. Bei austauschbaren Sachen einer bestimmten Gattung kann der Käufer auch eine Ersatzlieferung, d.h. die Lieferung einer mangelfreien Ware der gleichen Gattung verlangen. Er hat beispielsweise das Recht, für den defekten Drucker beim Verkäufer ein identisches, funktionierendes Gerät vom Gestell zu nehmen. Diese drei gesetzlichen Mängelrechte gelten unverändert weiter. Leider wurde die Chance verpasst, sie durch ein Recht auf Nachbesserung oder Reparatur zu ergänzen.

Mangel ist Abweichung vom Vertrag Da die Gewährleistungspflicht einen Mangel der verkauften Ware voraussetzt, ist es gut, zu wissen, was denn ein Mangel ist. Ein Mangel ist einfach ausgedrückt eine Abweichung vom Vertrag. Die Sache besitzt also nicht die zugesicherten Eigenschaften oder die Tauglichkeit für den vorhergesehenen Zweck. 30

Sofortige Mängelrüge Unverändert blieb auch die Selbstverantwortung des Käufers, der die erhaltene Ware bei Erhalt angemessen zu untersuchen und allfällige Mängel sofort dem Verkäufer anzuzeigen hat. Tut er dies nicht sofort, gilt die Kaufsache als genehmigt und die


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Mängelrechte können nicht mehr geltend gemacht werden. Gleiches gilt auch für Mängel, die beim Erwerb noch nicht entdeckt werden können, da sie erst beim längeren Gebrauch zum Vorschein kommen. Auch diese versteckten Mängel müssen sofort angezeigt werden, will der Käufer seine Mängelrechte nicht verlieren.

eine wesentliche Besserstellung des Käufers erfolgt. Künftig hat er beispielsweise auf jeden Gebrauchtwagen eine Garantie von mindestens einem Jahr. Dabei darf aber nicht ausser Acht gelassen werden, dass Mangel nur Abweichung vom Vertrag bedeutet und bei einem Gebrauchtwagen ein normaler Verschleiss keinen Mangel darstellt.

Neu: längere Frist

Schutz bei Täuschung

Neu ist die Ausdehnung der Frist zur Geltendmachung der versteckten Mängel. Sie wurde für bewegliche Sachen von einem auf zwei Jahre ab Ablieferung der Ware verlängert. Der Käufer hat nun doppelt so viel Zeit, um allfällige Mängel zu entdecken und vom Verkäufer Gewährleistung dafür zu verlangen.

Nach wie vor gilt auch unverändert, dass bei absichtlicher Täuschung keine Verjährung der Mängelrechte eintreten kann. Sollte also der Tachometer beim Gebrauchtwagen manipuliert worden sein, verjähren die Ansprüche des Käufers nie.

Gewerblicher oder privater Käufer? In Verträgen mit gewerblichen Käufern kann die Verjährungsfrist wie bis anhin verkürzt oder ganz wegbedungen werden. Der Verkäufer muss aber künftig darauf achten, dass er mit dem gewerblichen Käufer ausdrücklich eine kürzere Verjährungsfrist vereinbart. Unterlässt er eine solche Vereinbarung, gilt die gesetzliche Zweijahresfrist auch für Kaufverträge zwischen Unternehmen. Viel weiter geht der Schutz für private Käufer. Zwar kann auch bei Konsumentenverträgen nach wie vor jegliche Gewährleistung wegbedungen werden. Wird aber eine Haftung für Mängel nicht völlig ausgeschlossen, so kann gegenüber Konsumenten die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für neue Ware nur verlängert, aber nicht verkürzt werden. Schreibt der Verkäufer etwas anderes in seinen Vertrag, gilt dies nicht. Es handelt sich dabei um eine einseitig zwingende Frist zugunsten des Käufers. Diese weitergehende Haftung muss vom Unternehmer unbedingt in der Preiskalkulation und vor allem bei den Vertragskonditionen mit seinem Lieferanten berücksichtigt werden.

Konsumentenvertrag Um einen Konsumentenvertrag handelt es sich gemäss der neuen Bestimmung dann, wenn die Sache für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Käufers bestimmt ist und der Verkäufer im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

Gebrauchtwaren Bei gebrauchten Sachen ist in allen Kaufverträgen – also auch in solchen mit Konsumenten – eine vertragliche Verkürzung der Gewährleistungspflicht auf ein Jahr zulässig. Doch auch hier ist

Gewährleistungsregeln für Werkverträge Die Gewährleistungsansprüche bei Werkverträgen entsprechen im Wesentlichen denjenigen des Kaufrechts. Auch sie wurden entsprechend angepasst. Es gilt neu eine generelle zweijährige Verjährungsfrist für Mängel von beweglichen Werken, welche für Konsumenten nicht verkürzt werden kann.

Längere Frist für eingebaute Teile Die Verjährungsfrist für Mängel von Grundstücken beträgt nach wie vor fünf Jahre. Neu gilt diese Frist sowohl im Kauf- wie im Werkvertragsrecht nun auch für bewegliche Sachen, die bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk eingebaut worden sind, sofern diese die Mangelhaftigkeit des Werkes verursacht haben. Baut also ein Unternehmer ein von Dritten gekauftes Produkt in ein Gebäude ein und führt dieses Produkt nach über zwei Jahren zu einem Mangel am Gebäude, so kann der Unternehmer den Lieferanten in Regress nehmen, obwohl die kürzere, zweijährige Verjährungsfrist des Kaufrechts bereits abgelaufen ist.

Übergangsregelung Spannend wird es bei der Umsetzung in der Übergangszeit. Der Gesetzgeber hat nämlich vergessen, diese Frage klar zu lösen. Bei einem Geräteaustausch oder einer Reparatur beginnt die ursprüngliche Garantie neu zu laufen. Bei Reparaturen erstreckt sich die Garantie jedoch nur auf Arbeit und Ersatzteile. In diesen Fällen gilt die neue gesetzliche Minimalfrist von zwei Jahren als neue Frist. Es gibt sogar überzeugende Argumente dafür, dass jede am 1. Januar 2013 noch laufende gesetzliche Verjährungsfrist neu zu laufen beginnt und somit erst Ende 2014 endet. Prof. Ursula Guggenbühl

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Verkaufen – emotional und rational

Im Verkaufs- und Kaufprozess steht die Kundschaft im Mittelpunkt. Eine grosse Anzahl an Produkten und Dienstleistungen stehen zur Auswahl. Was beeinflusst den Kaufentscheid? Welche bewussten und unbewussten Einflüsse liegen vor? Was führt letztlich zum Kaufentscheid? Ist es die gewinnende und überzeugende Art der Verkäuferin/des Verkäufers? Ist es die qualifizierte Information über das Produkt oder die Dienstleistung? Dem Kunden werden viele Botschaften vermittelt. Welche werden bewusst aufgenommen und welche unbewusst? Entsteht dabei ein rationaler oder emotionaler Kaufentscheid? Da bei einem Kaufentscheid viele Faktoren eine Rolle spielen, ist es sehr schwierig, zu differenzieren. Denken wir an schön dekorierte Einkaufsläden. Welche Emotionen werden angesprochen, wenn die Kunden die Läden betreten? Was sehen, hören, schmecken, riechen und fühlen die Kunden? Es ist immer das Ziel, positive Emotionen auszulösen. Die Dekoration der Vitrinen, des Eingangsbereichs, der Decken 32

oder die nette Art der Verkäuferin können positive Impulse auslösen. Die Grundfrage ist somit, wo bzw. wie ein Geschäft positive Emotionen auslösen kann. Gezielt stimmige Farben, Düfte, Materialien und dosierte Musik einsetzen ermöglicht, alle Sinne gleichzeitig anzusprechen. Fragt der Kunde in einem Warenhaus nach einem bestimmten Produkt, führt die Verkäuferin ihn im Idealfall direkt zum entsprechenden Gestell, ohne ihn im Eiltempo durch den Laden zu hetzen. Gar nicht kundenfreundlich wäre es, mit einer flüchtigen Handbewegung grob die Richtung anzuzeigen. In solchen Momenten hat man aus Sicht des Verkaufs oft das Gefühl, man verliere Zeit.


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Doch langfristig betrachtet lohnt sich ein guter Kundenservice praktisch immer. Wenn sich der Kunde «abgeholt» fühlt, trägt dies zu einer nachhaltigen Kundenbindung bei.

Skiferien im Hotel Schönenberg Familie Rueda* hat eine Woche Skiferien gebucht und logiert im Hotel Schönenberg*. Die Ruedas mit ihren drei Kindern sind das erste Mal hier. Sie werden freundlich und zuvorkommend begrüsst. Der erfrischende Welcome-Drink, auch für die Kinder, kommt sehr gut an. Für das Check-in ist alles vorbereitet. Die Adresse ist schon im Vorfeld aufgenommen worden, lediglich die Unterschrift fehlt. Die Mitarbeiterin an der Rezeption ist freundlich – auf eine natürliche, nicht übertriebene Art. Die Ruedas verweilen noch einen Moment an einem Tisch in der Eingangshalle mit den offerierten Wilkommensgetränken. Paul Rueda sagt zu seiner Frau: «Merkst du, wie fein und frisch es hier riecht?» Dies fällt auch der Partnerin und den Kindern auf. Paul Rueda wird mitgeteilt, dass der Raumluft über die Lüftung gezielt bestimmte Duftmischungen beigefügt werden, um den Geruchssinn positiv zu stimulieren.

dass er den Wagen für eine gewisse Zeit alleine kennenlernen durfte. Die Garage Mobil AG hatte ihm zu Recht vertraut. Die Willis sind pünktlich zum vereinbarten Termin in der Garage eingetroffen. Nach der Begrüssung wird ihnen Kaffee und Tee serviert. Alle nehmen sich Zeit. Ulrich Willi fragt sich, wo der Wagen steht. Bis jetzt hat er ihn noch nicht gesehen. Die letzten Formalitäten sind geklärt und der Verkäufer begleitet die Willis in den Vorraum beim Showroom. Dort wird jeweils die Übergabe der Wagen zelebriert. Der Wagen ist mit einer Moltondecke eingehüllt. Die Willis beginnen den Wagen abzudecken. Der Wagen ist tadellos aufbereitet worden und ist wie fabrikneu. Der Verkäufer hat während des Abdeckens Fotos gemacht. Allen Kunden werden solche fotografischen Impressionen ausgehändigt. Die Willis nehmen schliesslich die Fahrt nach Hause entspannt und sehr zufrieden in Angriff. Ulrich Willi ist von der Garage Mobil AG völlig überzeugt und wird sie auch in seinem Netzwerk weiterempfehlen. Bestimmt wird er die Servicearbeiten bei der Mobil AG ausführen lassen.

Anschliessend beziehen die Ruedas helle und frisch gelüftete Zimmer. Ein kleines süsses Präsent für die Kinder liegt mit einer persönlich geschriebenen Notiz auf dem Tisch bereit. Wenig später klingelt das Telefon. Es ist die Mitarbeiterin an der Rezeption mit der Empfehlung, den Wagen in die Garage zu verschieben, da grosse Schneefälle gemeldet worden sind. Die Kinder im Alter von 11, 8, 6 entdecken, dass das Hotel ab 17.00 Uhr ein auf Kinder zugeschnittenes Rahmenprogramm mit Wettbewerb organisiert, und wollen natürlich dabei sein.

Fazit

Das Ehepaar Rueda sitzt auf der sonnigen Terrasse und geniesst die schöne Aussicht. Eindrücke und Gedanken werden ausgetauscht. Dabei fallen u.a. folgende Begriffe: zuvorkommend, echt, gut organisiert, geordnet, gutes Raumklima, sehr sauber, nettes und gepflegtes Personal, auch für die Kinder sehr gut geeignet.

Vertrauen und Glaubwürdigkeit bei der Kundschaft gehören zu den wichtigsten Bausteinen des Erfolgs, die es immer wieder zu beweisen gilt.

Es ist anspruchsvoll, Kunden zu bedienen. Wenn es gelingt, möglichst alle Sinne anzusprechen, ist dies noch keine Erfolgsgarantie, aber es kann entscheidend mithelfen, den Kunden positiv zu beeinflussen. Dabei geht es nicht darum, jemanden in eine künstliche Welt zu versetzen, sondern eine emotionale Nähe zu unseren Produkten oder Dienstleistungen zu schaffen. Sehr wichtig ist aber auch eine offene, ehrliche Vorgehensweise, um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.

Enrico Lombardi intra dm ag | training & marketing | Zürich

Gleich von Beginn weg sind die Ruedas positiv auf ihren Aufenthalt eingestimmt worden. Sie freuen sich auf die folgenden Ferientage. Gute Stimmung und Erholung pur - was will man mehr?

* Alle Namen sind zufällig gewählt.

Übergabe wird zelebriert Ulrich Willi* hat in der Garage Mobil* AG einen einwandfreien, fast neuen Personenwagen im gehobenen Preissegment aus erster Hand gefunden. Ulrich Willi freut sich schon auf die Übergabe in einer Woche. Gerne erinnert er sich an die Probefahrt und die kompetente Präsentation des Wagens. Auch seine Frau wurde in den Kaufprozess mit einbezogen. Ulrich Willi hat es geschätzt, 33


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Die Inhaberaktie – «game over»?

Die Rechtsform Aktiengesellschaft gilt in der Schweiz als attraktiv - auch im internationalen Bereich. Insbesondere AGs mit Inhaberaktien sind sehr beliebt. Grund ist die Vertraulichkeit gegenüber der Öffentlichkeit bzw. das Prinzip der Anonymität des Aktionärs. Im Zuge der finanzmarktrechtlichen Entwicklungen der letzten Jahre geriet die Inhaberaktie zunehmend unter Druck und wurde in vielen Ländern abgeschafft. Wird die Inhaberaktie ganz verschwinden? Gemäss den aktienrechtlichen Prinzipien geniesst der Aktionär volle Anonymität gegenüber der Öffentlichkeit. Somit sollte der Aktionär in den öffentlichen Registern nicht erscheinen, was etwa in der Schweiz zutrifft: Der Aktionär figuriert nicht im Handelsregister und kann so die Gesellschaft aus dem Hintergrund beherrschen. In einigen anderen Ländern gibt es Ausnahmen gegenüber diesem Grundsatz. Die Veröffentlichung wird zum Beispiel von der Zahl der Aktionäre abhängig gemacht.

Anonym heisst attraktiv Die Anonymität macht die AG so attraktiv. Man kann sich an mehreren Unternehmen gleichzeitig – sogar an Konkurrenzunternehmen! – beteiligen, ohne dass dies bekannt werden muss. Das ist natürlich vor allem dann der Fall, wenn der Aktionär keine aktive, operative Rolle in der Unternehmung wahrnimmt, sondern nur als Kapitalgeber fungiert. 34

Das Ausmass der Anonymität des Aktionärs ist auch von der Aktienart abhängig.

Aktienarten Man unterscheidet zwischen zwei Aktienarten: Inhaber- und Namenaktien. Worin liegt der Unterschied? – Die Namenaktie ist ein Wertpapier, das auf den Namen des Aktionärs lautet. Auf dem Aktienzertifikat wird bestätigt, dass der namentlich genannten Person die aufgeführte Anzahl Aktien zusteht. Das Aktienzertifikat ist vom vertretungsberechtigten Organ (Verwaltungsrat) zu unterzeichnen. Anders verhält es sich bei der Inhaberaktie. Hier wird lediglich bestätigt, dass der Inhaber des Aktienzertifikates Anspruch auf die im Aktienzertifikat aufgeführte Anzahl Aktien hat. Als Inhaber ist der Besitzer des Papiers zu verstehen. Die sichere Aufbewahrung


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des Zertifikates – idealerweise in einem (Bank-)Tresor – ist hier besonders wichtig. Geht das Aktienzertifikat nämlich verloren, könnte sich der Finder als «Aktionär» bezeichnen. Somit birgt ein Inhaberaktienzertifikat nicht unbeträchtliche Risiken.

Gründe für die Wahl von Inhaberaktien Hauptgrund für die Wahl von Inhaberaktien ist die damit verbundene Diskretion, die der Aktionär geniesst. Auch wenn er namentlich nicht im Handelsregisterauszug zitiert wird, hinterlässt er mit Namenaktien doch gewisse «Spuren». Streng genommen ist ein Inhaberaktionär selbst der Gesellschaft gegenüber anonym. Diesen Vorteil haben ausländische Investoren oft genutzt und mittels Inhaberaktien in hiesigen Aktiengesellschaften investiert. Ihr Name konnte folglich nicht «getrackt» werden, da an ihrer Stelle Repräsentanten im Lande die Vertretung in der AG besorgten. So gab es (und gibt es auch heute noch in eingeschränktem Ausmass) zahlreiche vermögende Personen aus dem Ausland, die vor allem in steuerprivilegierten Kantonen Aktiengesellschaften errichteten, die internationale Beteiligungen halten. Dieses Szenario gab es weltweit in vielen anderen Ländern, in denen Inhaberaktien zugelassen waren. Ein ausländischer Investor eröffnet etwa eine Schweizer AG mit Sitz in Zug. Zweck dieser AG ist die Haltung von Beteiligungen an Unternehmen und Immobilien in seinem Wohnsitzstaat. Ob die Beteiligung am Schweizer Unternehmen in seinem Lande bekannt ist oder nicht, ist nicht weiter von Interesse. Durch diese Struktur und die Ausschüttung der Gewinne aus dem Ausland an die Schweizer AG als Aktionärin erreicht er unter Umständen eine Steueroptimierung. Für die Schweiz hat die Inhaberaktie eine wesentliche Bedeutung. Sie trug dazu bei, dass unser Land für ausländische Investoren interessant wurde. Ein weiterer, wenn auch eher unbedeutender Vorteil von Inhaberaktien ist die vereinfachte Übertragung der Aktientitel durch blosse Übergabe. Dass diese Form der Übertragbarkeit auch mit Verlustrisiken verbunden ist, haben wir vorher gesehen. Nicht selten gehen Inhaberaktienzertifikate «verloren» oder sind nicht mehr auffindbar. Was kann man in einem solchen Fall tun? Es bleibt dem Verwaltungsrat nichts anderes übrig, als das entsprechende Aktienzertifikat (jedes Aktienzertifikat trägt eine Nummer) aus Sicherheitsgründen für kraftlos zu erklären und eine neues mit einer neuen Nummer auszugeben.

Inhaberaktien unter Druck Wie wir alle wissen, hat sich die Finanzwelt in den letzten Jahren verändert. Dies infolge neuer OECD-Richtlinien und eines

verstärkten Druckes, diese umzusetzen. So setzt sich die FATF (Financial Action Task Force) für die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung ein. Unter anderem wird angestrebt, die Inhaberaktien in absehbarer Zeit abzuschaffen, weil vermutet wird, dass unter deren Schleier Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gefördert wird. Zu den ersten Massnahmen in Zentren von Inhaberaktien gehörte die Deponierung der Personalien der Inhaberaktionäre. Einige als Steuerparadiese bekannte Länder schafften die Inhaberaktie bereits ab und räumten den Unternehmen eine Frist ein, um diese in Namenaktien umzuwandeln. Es ist davon auszugehen, dass in nächster Zeit weitere diesem Beispiel folgen werden. Wie lange Inhaberaktien in europäischen Ländern noch bestehen können, ist unsicher. Erste Änderungen im benachbarten Ausland (etwa Deutschland) wurden bereits umgesetzt. Wie ist die Tendenz in der Schweiz? Dass die anonyme Inhaberaktie eher für Geldwäscherei und andere kriminelle Aktivitäten missbraucht werden kann, ist naheliegend. Doch wäre es schade, wenn diese Aktienform deswegen abgeschafft würde. Denn die Inhaberaktie gründet auf dem fundamentalen Grundsatz des Aktienrechts – dem Recht auf Anonymität des Aktionärs. In der Schweiz sind wir noch nicht so weit, dass sich der eigentliche Inhaberaktionär bei der Gründung einer AG der Öffentlichkeit bekannt geben muss. Denn als Gründer kann eine natürliche oder juristische Drittperson agieren und die Aktien nach der Gründung auf den eigentlichen Aktionär übertragen. Die Banken verlangen jedoch zwecks Einrichtung des Kapitaleinzahlungskontos in der Regel, dass der wirtschaftlich Berechtigte (namentlich der «Inhaberaktionär») bekannt gegeben wird. Früher konnte man noch etwa eine GmbH mit entsprechendem Barbetrag beim Notar gründen, heute geht das selbst bei der GmbH nicht mehr und muss über ein Kapitaleinzahlungskonto durchgeführt werden.

Fazit Leider scheint es, dass der Lebensweg der Inhaberaktie auf Druck der internationalen finanzmarktrechtlichen Regelungen langsam zu Ende geht, obwohl ihr viel zu verdanken ist und obwohl deren Abschaffung einen Widerspruch zum Kerngedanken des Aktienrechts darstellt. Dabei wären Lösungsansätze (wie die Hinterlegung der Personalien) da, um mögliche Missbräuche zu bekämpfen. Die positiven Aspekte dieser Tradition sollten wenn möglich beibehalten werden können. Mirco Lombardi www.lombardipartners.com

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Wer finanziert den Staat? Wenn man von den Staatsfinanzen spricht, meint man immer auch den Steuerzahler. Das ist aber eine Vereinfachung. Bei den Steuerzahlern muss man zwischen natürlichen Personen und Unternehmungen unterscheiden. Und zu einem nicht unerheblichen Teil finanziert sich der Staat sogar selber.

Gut geführte Staaten sind gute Schuldner. Sie wissen das auch und machen sich ihr gutes Ansehen bei den Kapitalgebern gehörig zunutze.

Finanzierung über den Kapitalmarkt In der Schweiz geniessen praktisch alle öffentlichen Schuldner ein ausgezeichnetes Rating. Sie haben folglich keine Mühe, am Kapitalmarkt Geld aufzunehmen, wenn sie es benötigen. Die Zinsen sind immer noch extrem niedrig. Beim Bund ist es so, dass er sogar zum Zins Null Geld aufnehmen könnte, wenn er wollte, weil bei gewissen Anlegern die Sicherheit mehr zählt als der Ertrag. Um Zuteilungen der heiss begehrten Bundesschuldverschreibungen zu erhalten, haben Anleger in letzter Zeit sogar draufgezahlt, also praktisch Negativzinsen entrichtet. Die Bundestresorerie war darüber nicht traurig, obwohl die Eidgenössische Finanzverwaltung warnend darauf hinwies, diese Erscheinung deute auf eine Deflationsgefahr hin. Dies stimmt zum Glück nicht. Die Schweiz hat trotz eines zu Beginn von 2013 noch leicht sinkenden Preisniveaus keine Deflation. Die Schuldenbremse des Bundes und vieler Kantone sorgt dafür, dass nicht ohne Not Geld am Kapitalmarkt aufgenommen wird. Der Finanzierung der öffentlichen Hand über den Kapitalmarkt sind somit – etwa im Gegensatz zu den USA – enge Grenzen gesetzt, was dazu führt, dass der Hunger der Anleger nach erstklassigen Staatspapieren nur teilweise befriedigt werden kann. So bleiben genügend Mittel für die Investitionen der Privatwirtschaft übrig – eines der Geheimnisse, warum die schweizerische Volkswirtschaft im europäischen Vergleich sogut dasteht.

Der Bund lässt seine Gebietshoheit bezahlen Rund 30% der Bundeseinnahmen stammen aus Steuern, Zöllen und weiteren Abgaben, die an der Grenze auf den Importen erhoben werden. Die grösste Position darunter ist die Mehrwertsteuer auf Importen. Aber auch die verbleibenden Zölle und vor allem 36

die Abgaben auf Treibstoffen fallen darunter. Die Kantone und Gemeinden sind von dieser Finanzierung ausgeschlossen. Selbstverständlich werden diese Belastungen an der Grenze auf die Verbraucher – vielfach die Endverbraucher, wie etwa beim Benzin – überwälzt.

Der Staat besitzt Vermögen Auf allen drei Ebenen – Bund, Kantone und Gemeinden – fliessen Vermögenserträge aus öffentlichem Besitz oder öffentlichen Anteilen an Unternehmungen in die Kassen. Beim Bund sind es beispielsweise die Gewinnablieferungen von Post und Swisscom oder der privatisierten Rüstungsbetriebe. Die Kantone profitieren vom Ertrag der Kantonalbanken und von Gewinnablieferungen der Nationalbank. Auch die Gemeinden verfügen vielfach über Vermögenswerte, die für ihren Betrieb nicht direkt nötig sind, über sogenannte Finanzvermögen, vor allem in Form von Liegenschaften, weiterem Grundbesitz, der Pacht- und Baurechtszinsen abwirft, und Wald. Dort, wo hohe Kraftwerkzinsen anfallen, das heisst in vielen Berggemeinden, werfen diese mitunter höhere Beträge ab, als die Steuereinnahmen ausmachen. Natürlich gibt es auch öffentliche Unternehmen, die keine Gewinne abwerfen, und für die der Staat die Defizite decken muss, wie bei der SBB und den zu erheblichem Teil in kantonalem Besitz stehenden Privatbahnen. Wir kennen aber keinen Kanton, in dem die Vermögenserträge geringer wären als diese Lasten.

Die Gebühren Wer eine öffentliche Leistung in Anspruch nimmt, muss diese in der Regel bezahlen, soweit sie nicht zu einem Grundangebot gehört, das gratis ist, wie etwa die Volksschule. Die Grundregel ist die, dass die zu entrichtenden Gebühren in etwa die angefallenen Kosten decken sollen. Wird diese Regel nach oben missachtet, handelt es sich eigentlich nicht mehr um eine Gebühr, sondern um eine versteckte Steuer. Solche gibt es nach wie vor in rauen


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Mengen, und es ist gut, dass sich Unternehmer, die in der Regel stark mit Gebühren belastet sind, in die Behörden wählen lassen und ein wachsames Auge auf die Gebührenpolitik von Bund, Kantonen und Gemeinden werfen.

Wer treibt die Steuern ein? Auch aus einem anderen Grund sollten gerade KMU-Unternehmer in den Behörden gut vertreten sein. Die Unternehmungen jeder Art und Grössenklasse entrichten nicht nur Steuern auf ihren Gewinnen – in den Kantonen auch noch auf dem Kapital –, sie treiben auch Steuern für den Staat ein, ohne für ihre Arbeit entschädigt zu werden. Ein Beispiel dafür sind die Quellensteuern auf den Einkommen ausländischer Arbeitskräfte ohne Niederlas-

sungsbewilligung oder die Verrechnungssteuer auf Dividenden. Die Steuerlehre unterscheidet zwischen «Taxes born», das heisst jenen Steuern, die aus der Unternehmungstätigkeit entstehen (Gewinne!), und «Taxes collected», das heisst, jenen Steuerbeträgen, welche die Unternehmungen für den Staat einziehen, und die mit dem Unternehmungserfolg direkt nichts zu tun haben. Eine neue Studie von economiesuisse und PriceWaterhouseCoopers vermeldet darüber Eindrückliches. Auf jeden Franken, den eine Unternehmung aus ihrem Erfolg an den Staat abliefert, entfällt in vielen Branchen ein Mehrfaches an «Taxes collected». Im Durchschnitt der von der Studie erfassten Grossunternehmungen entfällt auf einen Franken direkte Steuerbelastung 1 Franken 60 an anderen Steuerbeträgen, welche die Unternehmung zugunsten des Fiskus einkassiert und 37


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abliefert. Darunter fallen etwa auch die Stempelabgaben. So liefert eine Bank im Durchschnitt auf einen Franken Steuer zwei Franken an «Taxes collected» ab, eine Versicherungsgesellschaft sogar 2 Franken 50. Bei den KMUs ist diese Zusatzlast geringer, aber doch noch spürbar. Der Staat profitiert von den Unternehmungen als Steuereintreiber auch deshalb massiv, weil diese Ablieferungen geringeren konjunkturellen Schwankungen unterliegen als die Gewinnsteuern. Die guten Rechnungsabschlüsse des Bundes und der meisten Kantone in der nicht gerade einfachen Wirtschaftslage des Jahres 2012 gehen zu einem nicht unerheblichen Teil auf die reichlich fliessenden «Taxes collected» zurück. Festzuhalten ist, dass die Unternehmungen ihre Steuereinzüge zugunsten der Staatskassen nicht nur gratis durchführen, sondern auch ehrlich und vollständig abrechnen müssen, wenn sie nicht unter den Hammer von Steuerstrafverfahren kommen wollen. Sie tragen die volle rechtliche und finanzielle Verantwortung dem Staat gegenüber. Der Aufwand dafür beläuft sich bei einer Grossunternehmung gemäss Studie im Schnitt auf 1% der direkten Steuerlast. Wir vermuten, dass es bei den KMUs von einer bestimmten Grössenordnung an (Mehrwertsteuerpflicht!) noch mehr sind. Auf die Umsätze berechnet, beträgt bei den erfassten Grossunternehmen die direkte (Gewinn-)Steuerlast etwa 4% des Umsatzes, die Steuereinzugslast dagegen das Doppelte, rund 8%. Ohne die Unternehmungen als Steuereintreiber würde der Staat pleite gehen. Kommentar

Konsequenzen für die nächste Unternehmenssteuerrevision Die meisten Steuern und Abgaben, welche die Unternehmen an den Staat leisten oder für ihn einziehen, sind recht stetig und garantieren der öffentlichen Hand zuverlässige Einnahmen. Der Vollständigkeit halber sind darunter auch die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen, nicht rückforderbare Mehrwertsteuern und die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe zu zählen. Diese Lasten verursachen in jeder Unternehmung einen gehörigen Fixkostenblock.

Nach einer allerdings noch provisorischen Schätzung der Eidgenössischen Finanzverwaltung stammen 55% der gesamten Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden (Schätzung für 2012 rund 220 Milliarden Franken) direkt oder indirekt aus Zahlungen von Unternehmungen. Der private Steuerzahler (natürliche Personen) würde demnach eine Minderheit darstellen. Dabei zeigt sich eine Konzentration auf die grössten Unternehmungen in unserem Land: 97% der Erträge der direkten Bundessteuer auf den Gewinnen stammen von nur 12% der Unternehmungen. Die Steuerpolitik der Schweiz mit Schwergewicht Unternehmungen ist nicht nur für den Fiskus, sondern auch für die gesamte Volkswirtschaft attraktiv und hat den Zuzug von Unternehmen aus dem Ausland begünstigt. Dank der Schuldenbremse und der Tatsache, dass bei uns das Volk über Steuererhöhungen das letzte Wort hat, sind uns Mehrbelastungen, wie sie unsere Nachbarländer unter dem Druck ihrer Schulden vornehmen mussten, erspart geblieben. Das muss auch so bleiben, wenn die Schweiz unter dem Druck der EU eine dritte Unternehmenssteuerreform durchführen muss, für die der Zeitplan allerdings noch offen ist. Solange die Eurokrise weiter schwelt, brauchen wir uns damit nicht zu beeilen. Sicher ist, dass die kommende dritte Reform die meisten KMUs nur am Rande oder gar nicht treffen wird, ausser bei der nötigen Senkung der Gewinnsteuersätze, wo sie auf der Gewinnerseite stehen werden. Die übrigen Reformpunkte – Lizenz- und Zinsbesteuerung und die Reform der Besteuerung mobiler Steuererträge – sind für international tätige Grossunternehmen entscheidend, von denen allerdings der Wohlstand unseres Landes in ganz erheblichem Masse abhängt. Für die KMUs von Interesse ist im weiteren die vorgeschlagene Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Dr. Richard Schwertfeger

«Man muss denen, welche die Steuern eintreiben, Sorge tragen!» 38


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Päpstliches Tagesaktualitäten haben ein kurzes Verfallsdatum. Jahrtausendaktualitäten hingegen sind länger haltbar. So wie die Geschichten und Legenden von Päpsten und Patriarchen. Die älteste ist die von Petrus. Er gilt als der erste katholische Papst, und seine Schwiegermutter wurde noch von Jesus persönlich geheilt. Petrus selber wurde später gekreuzigt und heiliggesprochen. Dasselbe widerfuhr seinem alten Weggenossen Markus, der heute als erster Kirchenvater der Kopten und der GriechischOrthodoxen gilt. Viele spätere Päpste lebten weitgehend schwiegermutterfrei und gleichwohl recht aufregend. Pontianus gab sein Pontifikat ab, weil Kaiser Maximinus Thrax ihn auf Sardinien in ein Bergwerk sperren liess. Formosus wurde nach seinem Tod einmal verdammt und zweimal exhumiert. Der Kopte Petros III. Mongos wurde zweimal Papst, einmal abgesetzt und einmal exkommuniziert. Benedikt IX. wählten sie sogar dreimal zum Papst. Christophorus wählten sie überhaupt nie – er wählte sich selber und liess seinen Vorgänger Leo V. einsperren. Vier Monate später landete Christophorus selber in der Zelle nebenan, abgesetzt von Sergius III. Dessen unehelicher Sohn wurde sechs Päpste später von seiner eigenen Mutter zum Papst Johannes XI. gekrönt und von seinem eigenen Halbbruder, Fürst Alberich II., wieder abgesetzt. Der wiederum liess einen Bengel mit verruchtem Lebensstil als Johannes XII. auf den relativ heiligen Stuhl setzen, nämlich seinen 16-jährigen Sohn. Gar nicht erst zum Papst gewählt wurde Silvio Berlusconi, sein Lebensstil gereichte ihm lediglich zu ein paar italienischen Ministerpräsidentschaften. Gregor XIII. liess auf den 4. Oktober 1582 direkt den 15. Oktober folgen und korrigierte damit die bis dato falsche Zeitrechnung. Stephan erfand den Verlobungsring. Sisinnius wurde als Schwerkranker gewählt und starb nach drei Wochen, Stephan II. starb schon vor der Weihe. Coelestin II. war einen Tag lang Papst, Pius IX. fast 32 Jahre lang. Die päpstliche Unfehlbarkeit war seine Idee. Offen liess er, ob Päpste nach ihrem Rücktritt das Recht wiedererlangen, Fehler zu begehen, oder ob dies das Privileg ihrer Kammerdiener bleibt. Gerade in Sachen Papstrücktritt lebt man heutzutage ja in aufregenden Zeiten. Aus gesundheitlichen Gründen trat 2013 Antonios Naguib als Patriarch der koptisch-katholischen Kirche zurück. Nachfolger wurde der ägyptische Philosoph, Theologe

und Bischof Dr. Ibrahim Isaac Sidrak. Er habe die Wahl erst nach einigem Drängen angenommen, heisst es. Keinen Rücktritt indes gab es bei den orthodoxen Kopten. Dr. Nazir Gayed Rafail war als Schenuda III. geschlagene 41 Jahre lang Papst, bis er Anno Domini 2012 an Altersschwäche starb. Im November wurde in Alexandria sein Nachfolger bestimmt. Das Los fiel auf den ägyptischen Weihbischof Wagih Sobhi Baki Solayman. Der gelernte Pharmazeut leitet seine Kirche nun seit Januar 2013 als Papst Tawadros II. Zum Abschluss ein interessantes Zitat des frisch ausgelosten Papstes aus Ägypten: «Wenn wir Religion mit Politik mischen, dann verderben sie einander, und beide werden verlieren.» Der Satz hat glatt das Zeug zur Jahrtausendaktualität.

Willi Näf ist freier Satiriker, Autor und Texter und lebhaft im Baselbiet und im Appenzellerland. www.willinäf.ch

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Auch das noch: ein Salzwassersee in Basel!?

Kein See, mein Lieber, ein Ozean! Und jetzt schรถn stillhalten!

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Rechtliche Hinweise Keine Gewähr Alle Berichte, Kommentare, Hinweise, Berechnungen oder sonstige Angaben («Inhalte») des WIRPLUS dienen der Information und Meinungsbildung des Lesers. Die WIR Bank übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Der Leser nimmt im Weiteren zur Kenntnis, dass Kommentare externer Autoren nicht unbedingt die Meinung der WIR Bank wiedergeben. Hinweise auf vergangene Entwicklungen oder Performances sind keine Garantie für zukünftige Entwicklungen.

VERANSTALTUNGEN UND TERMINE Generalversammlung 2013 der WIR Bank 22. Mai 2013 in Basel (für Genossenschafter/innen) Herbstgespräche 2013 2. November 2013 im KKL Luzern (für Stammanteilhalter/innen)

Keine Handlungsanweisungen Alle Inhalte des WIRPLUS sind weder als Empfehlungen bzw. Handlungsanweisungen noch als Entscheidungshilfen für Anlageentscheide, Rechtsfragen, Steuerfragen oder dergleichen aufzufassen. Die Inhalte sind auch nicht als Aufforderung zum Kauf von Produkten oder zur Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen der WIR Bank oder Dritter zu verstehen. Konditionen Die genannten Konditionen und Tarife beziehen sich auf den Stand bei Redaktionsschluss und können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden. Nachdruck Der Nachdruck von Beiträgen aus dem WIRPLUS ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bank und unter Angabe der Quelle gestattet. Haftungsausschluss Jegliche Haftung der WIR Bank (Fahrlässigkeit eingeschlossen) für Schäden irgendwelcher Art, die sich aus der Nutzung oder Nichtnutzung der im WIRPLUS enthaltenen Inhalte bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Inhalte ergeben können, ist ausgeschlossen.

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IMPRESSUM WIRPLUS Das Kundenmagazin der WIR Bank April 2013, 80. Jahrgang, Nr. 911 Herausgeberin/Redaktion WIR Bank Genossenschaft Auberg 1 4002 Basel www.wirbank.ch Redaktionsteam Daniel Flury (Chefredaktor), Annette Lempen, Roland Schaub, info@wir.ch, Tel. 061 277 93 27 oder 061 277 92 76

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Auflage: 75330 Adressänderungen: WIR Bank, Beratungszentrum Postfach, 4002 Basel, oder Fax: 0848 947 942 Fotografen: Foto Bürgi, Glattbrugg, Cover, 17 fischerundryser, 29 zVg, 22–27 shutterstock, 9, 11, 13, 15, 19, 21, 29, 32, 33, 34, 37


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