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Kritische Rohstoffe bevorraten

Die Corona-Krise hat Deutschlands Abhängigkeit von Rohstoffmärkten klar gezeigt. Hier ist die Politik gefragt.

Foto: AdobeStock©Dietlinde DuPlessis

Durch die zunehmende politische Einflussnahme auf die Rohstoffversorgung wird ein fairer Wettbewerb untergraben. Viele Staaten verhängen Exportzölle, erlassen Ausfuhrrestriktionen oder greifen durch Subventionen in die Rohstoffmärkte ein. So sind viele kritische Markt- und Angebotskonzentrationen entstanden. Um der verarbeitenden Industrie in Deutschland Zugänge zu Rohstoffen zu sichern, ist deshalb die

Politik gefragt. Sie sollte einen marktwirtschaftlichen

Rahmen setzen, der Unternehmen zur Lagerhaltung motiviert. Rohstoffreserven können kurzfristige Lieferengpässe überbrücken. Die Wirtschaft besitzt die nötige Expertise sowie Lagerkapazitäten. Keinesfalls darf der Staatshaushalt dadurch belastet werden.

Deutschland hat bereits strategische Reserven wie die

Lebensmittel- oder Erdölvorräte, die der Staat verwaltet.

Diese Vorbilder eignen sich kaum für sich ständig verändernde Rohstoffbedarfe der deutschen Industrie. Die

Unternehmen wissen, welche Rohstoffe sie benötigen und sollten deshalb selbst eine strategische Reserve vorhalten.

Die Vorräte zögen jedoch eine deutlich höhere Kapitalbindung und einen größeren Finanzierungsbedarf nach sich.

Wichtig wäre, die steuerlichen Vorschriften für die

Wirtschaft bei der Vorratsbewertung zu verbessern, um

Anreize für eine Bevorratung mit wichtigen Rohstoffen zu geben. Der Rohstoffvorrat würde ohne Änderung des

Handels- oder Steuerrechts zum Aufbau von Umlaufvermögen führen. Hier könnte steuerbilanziell eine Rohstoffbevorratungsrücklage eingeführt werden, die sich nach den Anschaffungskosten der Rohstoffe bemisst und zu einem sofortigen Betriebsausgabenabzug berechtigt. Der Gesetzgeber muss darauf achten, dass die Nutzung der Rücklage zielgerichtet erfolgt. Dies kann etwa durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats erreicht werden, die festgelegt, für welche Rohstoffe die Rücklage zulässig ist.

Rohstoffimporte für eine Bevorratung unterliegen den regulären zoll- und umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften. Folge: Sie werden dreifach mit Abgaben belegt. Zoll, gegebenenfalls Einfuhrumsatzsteuer und Umsatzsteuer. Diese Abgabenlast muss für die bevorratenden Unternehmen angemessen geregelt und möglichst auf die Entnahme aus der Reserve beschränkt werden.

Eine weitere Möglichkeit ist das Treuhandmodell. Treuhänder, also der physische Verwalter der Vorräte, wäre das bevorratende Unternehmen. Treugeber wäre die öffentliche Hand, etwa das Bundeswirtschaftsministerium. Ein Treuhandverhältnis ist ein übliches Mittel, wenn der Treugeber die wirtschaftliche Verwaltung von Vermögensgegenständen nicht gewährleisten will. Der Treuhänder kann die Kosten für Anschaffung und Lagerung vom Treugeber zurückbekommen. Für das Unternehmen entstehen so keine Belastungen, aber es bereichert sich auch nicht. Die treuhänderisch verwalteten Rohstoffe gehen nicht in die Unternehmensbilanz ein. Zugleich sind die Risiken für Steuerzahler minimiert und die öffentliche Hand behält die Kontrolle über die Rohstoffvorräte. l

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