Die Wirtschaft - Nr. 50, 11. Dezember 2015

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Die Wirtscha Die Zeitung der Wirtscha skammer Vorarlberg ¡ 70. Jahrgang

Nr. 50 ¡ 11. Dezember 2015

Lehrlingsball 2015: „We create the future“

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4.000 Gäste bei der 8. Auage des Industrie-Lehrlingsballes ¡ Seite 12-13 Foto: Markus Gmeiner

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Im „DIWI“-Gespräch

MaĂ&#x;nahmen gegen BĂźrokratie

Handels-Spartenobfrau Theresia FrÜwis ßber ihr Engagement als Funktionärin und Unternehmerin.

Die Deregulierungskommission des Landes will den Tourismus von unnĂśtiger BĂźrokratie entlasten.

Seite 4-5

Seite 7

8890

JĂźrgen Scheffknecht -RRIREYWFEY %PXLEYWWERMIVYRK (EGLKIWGLSWWEYWFEY 7TERRHIGOIR 8VSGOIRIWXVMGLI

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Nr. 50 · 11. Dezember 2015

2 · Die Wirtschaft

Magazin  Inhalt Themen der Woche

8-14

Foto: Dietmar Mathis

„Rasante“ Lehrabschlussfeier. Im Rahmen der Lehrabschlussfeier wurden rund 440 Lehrlinge aus dem Handel und der Sparte Information & Consulting bei der Rock-‘n‘-Roll-Show „Sugar Baby“ im Varieté geehrt. 8

120 Jahre Kino. Ende Dezember wird das Kino 120 Jahre alt. Vorarlbergs Kinosprecher Peter Pienz weiß, dass es in den 120 Jahren seinen Stellenwert beibehalten hat. 10 WKÖ-Wirtschaftsparlament. 2015 brachte Höhen und Tiefen für die Wirtschaft. Das WKÖ-Wirtschaftsparlament zog Bilanz und blickte auf künftige Herausforderungen. 14

 Impressum Herausgeber und Medieninhaber: Wirtschaftskammer Vorarlberg – Herstellung: „Die Wirtschaft“ Betrieb gewerblicher Art, beide 6800 Feldkirch, Wichnergasse 9, T 05522/305 – 382, F 05522/305 – 100, E presse@wkv.at, W www.wko.at/vlbg Redaktion: Mag. Herbert Motter, Leiter Abteilung Presse (moh, DW 380), Sabine Barbisch, BA (ba, DW 383), Peter Freiberger (pf, DW 381), Mag. Julia Schmid (ju, DW 496), Mag. Andreas Dünser (ad, DW 387). Redaktionsassistenz: Elke Blecha (DW 382). E-Mail: nachname. vorname@wkv.at Änderung der Zustelladresse: DW 206 Verlagsagenden – Anzeigenannahme: Media Team Kommunikationsberatung Gesellschaft m.b.H., 6832 Röthis, Interpark FOCUS 3, T 05523/52392-0, F 05523/52392-9, E office@media-team.at, W www.media-team.at – Anzeigenleiterin: Ing. Lydia Mathis, T 05523/52392-11, E lydia.mathis@media-team.at Anzeigentarif Nr. 38, gültig ab 1.1.2013. Hersteller: Russmedia Verlag GmbH, Gutenbergstraße 1, 6858 Schwarzach. Jahresbezugspreis: € 27,30. Für Mitglieder der Wirtschaftskammer kostenlos. Nachdruck nur bei voller Quellenangabe gestattet. Offenlegung: Grundlegende Richtung: Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen aller Mitglieder der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Offenlegung der Eigentumsverhältnisse nach § 25 Mediengesetz: Wirtschaftskammer Vorarlberg, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch. Siehe auch: wko.at/vlbg/offenlegung Druckauflage: 21.355 (1. HJ 2015) – Fotos ohne Bildnachweis stammen aus unserem Archiv. Alle verwendeten geschlechtsspezifischen Formulierungen meinen die weibliche und männliche Form.

 Hintergrund Gewerbe und Handwerk: Vergaberechtsnovelle bringt verbesserte Wettbewerbsbedingungen für KMU Fokus auf Bestbieter- statt Billigstbieterprinzip und Transparenz bei der Beschäftigung von Subunternehmen. Klare Wettbewerbsbedingungen – unter dieser Prämisse steht die beschlossene Vergaberechtsnovelle, die mit dem Bestbieterprinzip unsere wichtigen Klein- und Mittelbetriebe bei der öffentlichen Auftragsvergabe stärkt. Gerade im Baugewerbe, Bauhilfsgewerbe und den baunahen Gewerben führe dies zu entsprechenden Verbesserungen, da neben dem Preis auch andere Faktoren für den Standort beim Zuschlag berücksichtigt werden. Die Verstärkung des Bestbieterprinzips sowie die damit verbundene Erhöhung der Transparenz sind im Sinne aller Beteiligten. Damit existiert nun ein weiteres Instrumentarium zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, da nun mehr Transparenz bei der Beschäftigung von Subunternehmen besteht. Das Gewerbe und Handwerk hat immer darauf hingewiesen, dass eine Veranke-

rung des Bestbieterprinzips bei öffentlichen Aufträgen ein wichtiger Punkt für die heimischen, stark regional verankerten KMUs ist. Vor diesem Hintergrund spricht sich die Wirtschaftskammer weiterhin für eine Übernahme der Schwellenwerteverordnung in Dauerrecht aus. Durch die Schwellenwerteverordnung können Bund, Länder und Gemeinden Aufträge bis zu einem Wert von € 100.000 bei der „Direktvergabe“ bzw. von einer Million Euro für das sogenannte „nichtoffene Verfahren ohne Bekanntmachung“ an geeignete Unternehmen vergeben. Dadurch sollen öffentliche Aufträge von überschaubarer Größe unbürokratisch und rasch an regionale Unternehmen vergeben werden können. Alles in allem gilt es, eine faire Vergabe sicherzustellen. Denn auch wenn diese intensiv verhandelte Novelle noch keine Umsetzung der neuen EU Vergaberichtlinien ist, - diese soll bis April 2016 erfolgen - ist angesichts der jüngsten Maßnahmen zum Lohn- und Sozialdumping die nun vorliegende Novellierung  notwendig und sinnvoll.

Die aktuelle Ausgabe von „thema vorarlberg“ ist da. „ Jetzt Gratis-Abo! bestellen! Diesmal mit dem Schwerpunkt „Wintertourismus“. „thema vorarlberg“ hat sich auf die Suche nach dem Vorarlberger Weg gemacht: Unser Land setzt mit Erfolg auf Klasse statt Masse. Eine Bestandsaufnahme und mehr dazu in der Dezember-Ausgabe von „thema vorarlberg“.

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· Magazin · 3

Zahl der Woche

2,2

Millionen Besucher gab es 1955 in den Vorarlberger Kinos. Diese Zahl stellt den bisherigen Besucherrekord dar.

Wirtscha skammer Vorarlberg unterstützt Beschwerde bei ACER zur Strompreiszone Wirtscha kritisiert Entscheidung der europäischen Regulierungsbehörde ACER: Empfohlene Aufspaltung der Preiszone wäre Rückschlag für Energieunion und grober Nachteil für Wirtscha sstandort. Im September hat sich ACER (EUAgentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden) für die Trennung der gemeinsamen deutsch-österreichischen Strompreiszone ausgesprochen. Diese Stellungnahme steht aus Sicht der E-Control und APG (Austrian Power Grid) nicht im Einklang mit dem einschlägigen Rechtsrahmen und weist gravierende sachliche wie prozedurale Mängel auf. Deswegen bekämpfen E-Control und APG juristisch die von ACER vorgeschlagene Trennung des gemeinsamen deutsch-österreichischen Strommarktes. Es wurde eine Klage beim

Europäischen Gericht (EuG) und eine Beschwerde beim Beschwerdeausschuss von ACER eingebracht. WKV-Präsident KommR Manfred Rein spricht sich ebenfalls ganz klar gegen eine Au eilung der Preiszone und somit auch gegen den ACERBericht aus. „Deshalb unterstützen wir mit einer Unterstützungserkärung bzw. als Streithelfer die beiden eingeleiteten Verfahren“, sagt Rein. Nach dem Beschluss im Vorarlberger Wirtscha sparlament, in dem

die Bundesregierung aufgefordert wurde in Berlin und in Brüssel unmißverständlich für die Beibehaltung der bestehenden gemeinsamen Strompreiszone zwischen Deutschland und Österreich einzutreten und rasch einen gemeinsamen Markt für Regelenergie zu installieren, ist die nun einer weiterer Schritt. Mehr Europa ist die Lösung in der Stromversorgung: Eines der wichtigsten Ziele der europäischen Union ist die Vollendung eines

gemeinsamen europäischen Binnenmarkts. In der Elektrizitätswirtscha wurden erst in den letzten zwei Jahrzehnten echte Fortschritte in der Marktintegration erzielt. Der ACERVorschlag, mit dem Marktgebiet Deutschland-Österreich den einzigen derzeit funktionierenden, grenzüberschreitenden Strommarkt Europas aufzulösen, würde einen massiven Rückschritt für das Projekt des europäischen Binnenmarkts bedeuten. Auslöser für die ACER-Stellungnahme war eine Aufforderung der polnischen Regulierungsbehörde, die die Stromimporte von Deutschland nach Österreich für übermäßige Belastungen des polnischen Stromnetzes verantwortlich macht. Die ACER-Stellungnahme bezieht sich in ihrer Bewertung aber nur auf retrospektive Betrachtungen. Künftige Entwicklungen wie zum Beispiel Netzausbauten und innovative Engpassmanagementmaßnahmen werden dabei überhaupt nicht be rücksichtigt.

J awohl! Wallners Machtwort

N ein danke! Absichtserklärung ohne Wert

Für seine Forderung, das Hochwasserschutzprojekt Rhesi zu halbieren, holte sich Bauernkammer-Präsident Josef Moosbrugger umgehend einen verbalen Rüffel von Landeshauptmann Markus Wallner ab.

Hohenems ist für einiges bekannt, aber sicher nicht für politischen Frieden – und deswegen ist es umso lächerlicher, wenn Politiker vor der Stichwahl am 20. Dezember einen Nichtwahlkampf ausrufen. Ausgerechnet in der Stadt, in der sich Politiker seit Jahr und Tag bei jeder Gelegenheit in die Mangel nehmen, soll vorweihnachtlicher Friede einkehren? Klar. Wie denkunmöglich das Ganze ist, zeigt allein schon der Vorschlag, „Argumente

„Eine Teilung des Projektes darf es nicht gegeben, ich will keine Variantendiskussion“, stellte Wallner fest. Nachsatz: Der Hochwasserschutz habe oberste Priorität, dem sei angesichts eines Schadenspotenzials von

mehreren Milliarden Euro alles unterzuordnen. Wallner spricht in dieser Sache also Klartext. Und das ist gut so. Denn erstens ist Moosbruggers Forderung Mumpitz und zweitens wäre jede weitere Verzögerung des Projektes fahrlässig. Der Horizont ist jetzt schon weit genug: Frühest möglicher Baubeginn ist 2020, bei einer geplanten Bauzeit von 20 Jahren. Also: Daumen nach oben für Wallners Machtwort. (ad)

sachlich und ohne persönliche Untergriffe darlegen“ zu wollen – was dem einen sachlich erscheint, ist für den anderen per se schon ein persönlicher Untergriff. Ehrlicher wäre also, wenn beide Parteien zugeben, dass sie sich nach allen Regeln der Kunst gegenseitig verunglimpfen werden – denn darauf wird es, Ankündigung hin oder her, ja ohnehin hinauslaufen. Daumen runter für eine Absichtserklärung ohne jeden Wert! (ad)


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4 · Die Wirtschaft

Thema Spartenobfrau Theresia Fröwis: „Handel bedeutet Veränderung“ Fotos: Martin Mischkulnig

Theresia Fröwis wurde im Mai 2015 zur Obfrau der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Vorarlberg gewählt. Im Interview mit „Die Wirtschaft“ spricht sie über die ersten Monate ihrer Amtszeit, die Leidenschaft ein eigenes Geschäft zu führen und ihre Vision für den Vorarlberger Handel. Interview: Sabine Barbisch Bis Weihnachten sind es noch etwa zwei Wochen. Wie läuft das Weihnachtsgeschäft im Vorarlberger Handel? 6,6 Millionen Österreicher planen auch heuer Weihnachtspräsente einzukaufen. Man merkt, dass die Kunden ihr Weihnachtsgeld schon bekommen haben und die Wunschlisten ans Christkind sind natürlich auch schon geschrieben. Mit dem ersten Schnee sind Skiausrüstungen ein Thema geworden. Gutscheine, Bücher und Bekleidung/Textilien sind weiterhin die beliebtesten Geschenke. Unsere Wirtschafts- und Werbegemeinschaften bieten hier tolle Möglichkeiten. Durch die langen Öffnungszeiten im Vorarlberger Handel können sich die Kunden die Weihnachtseinkäufe zudem besser einteilen. Sie führen seit vielen Jahren den Familienbetrieb „Schuh Fröwis“ in Bezau. Was lieben Sie an dieser Tätigkeit, was ist herausfordernd? Unsere Firma wurde vor über 60 Jahren als „Ein-Frau-Betrieb“ gegründet. Mit der Hochzeit bin ich in den Familienbetrieb meines Mannes eingestiegen. In dieser Zeit haben wir fünf Mal umgebaut und vergrößert. Als Unternehmerin darf man nicht stehen-

Die Spartenobfrau setzt auf eine Ausgewogenheit von kleinen und großen Verkaufsflächen in Vorarlberg.

bleiben und muss sich ständig umorientieren. In einer Talschaft wie dem Bregenzerwald muss man zudem ein Komplettanbieter sein. Die Kreativität, die man jeden Tag lebt und die Innovationen, die man ins Geschäft einbringen kann, sind Lebensqualität und -aufgabe zugleich. Sie wurden im Mai als erste Frau an die Spitze des Vorarlberger Handels gewählt. Wie schätzen Sie die ersten Monate Ihrer Amtszeit ein? Die Aufgabe ist kein komplettes Neuland für mich, weil ich zuvor als Obmann-Stellvertreterin tätig war und schon viele Jahre in der WKV mitgearbeitet habe. Als Obfrau hat sich das Aufgabengebiet vergrößert, die Herausforderung ist spannend und interessant. Was ist Ihre Motivation für diese Funktion? Ich bin selbst seit vielen Jahren mit Leidenschaft Einzelhändlerin.

Als Spartenobfrau ist es wichtig, selbst tagtäglich im eigenen Geschäft zu stehen, um zu merken, wo den Mitbewerbern der Schuh drückt und vor welchen Herausforderungen wir alle stehen. Es ist ein Gebot der Stunde, Hürden landesweit zu meistern und Grenzen, an die man unweigerlich stößt, gemeinsam zu überwinden. Welche Schwerpunkte haben Sie sich als Obfrau der Sparte Handel in der WKV gesetzt? Wir haben 6.500 Mitgliedsbetriebe im Land. Mir liegt viel am direkten Kontakt mit den kleinen und großen Handelsunternehmen. Sie sollen wissen, da ist jemand, den ich fragen kann und der mir behilflich ist. Bundesweit sind die vor Bürokratie strotzenden neuen Gesetze für Unternehmen eine große Herausforderung. Es ist meine Aufgabe, hier früh zu reagieren und die jeweiligen Themen intensiv zu besprechen. Das heißt, wenn es nötig ist, auch mal ein Veto einzulegen.

Auch den Kontakt mit der Bundessparte will ich weiter forcieren. Mit dem neuen Bundesobmann Peter Buchmüller haben wir in Wien einen Mann der Basis an der Spitze der Sparte, der auch jeden Tag hautnah miterlebt, was unsere Händler beschäftigt. Die Umsätze des Handels sind erfreulich, die Zahl der Beschäftigten stabil. Wie schätzen Sie die Situation ein? Es gab im Handel große Veränderungen, kleine Händler in den Talschaften sind vermehrt unter Druck geraten. Für Vorarlberg ist eine Ausgewogenheit zwischen großen und kleinen Verkaufsflächen, zwischen Einkaufszentren und innerörtlichem Fachhandel, anzustreben. Für raumplanerische Entscheidungen müssen die Auswirkungen auf Verkehr, Arbeitsplätze, Umwelt und Attraktivität für Einheimische und Gäste in einer längerfristigen Betrachtung stärker berücksichtigt werden.


Nr. 50 · 11. Dezember 2015 Die Wirtschaft

· Interview der Woche · 5

n Zitat

„Ich bin mit Leidenschaft Einzelhändlerin. In meiner Funktion als Spartenobfrau ist es wichtig, jeden Tag selbst im Geschäft zu stehen, um zu verstehen, vor welchen Herausforderungen wir alle stehen.“ Theresia Fröwis

Welche Rolle spielt der Onlinehandel in dieser Diskussion? Über allem schwebt der Handel im Internet. Es bringt nichts, sich hier querzulegen und dem negativ gegenüberzustehen. Die junge Generation Einzelhändler ist hier sehr aktiv und innovativ. Uns ist wichtig, dass sie sich auch ein Stück dieses Kuchens sichern. Jeder muss in seinem Bereich versuchen, das Onlinegeschäft für sich zu nutzen. Läuft der Online- dem stationären Handel den Rang ab? Handel ist Veränderung. Wir müssen uns damit befassen und Onlineshopping nicht als Schreckgespenst, sondern vielmehr als Chance sehen. Für Unternehmen ist es erst einmal wichtig, die eigene Homepage auf Vordermann zu bringen; und dann, Schritt für Schritt, die Möglichkeiten für einen Onlineshop zu testen. Unsere Wirtschafts- und Werbegemeinschaften leisten hier einen wichtigen Beitrag zur Bewusst-

seinsbildung. Es ist wichtig, auch den stationären Handel weiterhin attraktiv zu gestalten. Sie haben von einer jungen Einzelhändler-Generation gesprochen, aber auch bei den Mitarbeitern tut sich einiges. Julia Sermann hat z.B. den internationalen Titel für Nachwuchstalente im Handel, den Junior Sales Champion, erstmals nach Vorarlberg geholt. Wie attraktiv ist der Handel für junge Leute? Mit ihrem unwahrscheinlichen Wissen, ihrem Selbstbewusstsein und ihrer gewinnenden Person hat Julia Sermann den Titel Junior Sales Champion geholt – darauf sind wir sehr stolz! Natürlich spüren auch wir die geburtenschwachen Jahrgänge, genügend Lehrlinge zu haben ist nicht selbstverständlich. Wir sind zuversichtlich, weil sich durch den wachsenden Onlinebereich und die Digitalisierung für Jugendliche tolle berufliche Möglichkeiten ergeben. Das Be-

rufsbild wird stetig attraktiviert und die jungen Leute können mit ihrem umfangreichen Wissen im Bereich der Digitalisierung punkten. Stichwort Registrierkassenpflicht - wie können Sie hier als Spartenobfrau unterstützen? Die Registrierkassenpflicht beschäftigt uns in der Sparte Handel sehr stark. Leider konnte eine gesetzliche Regelung nicht verhindert werden. Allerdings konnten einige Giftzähne gezogen werden. Insgesamt hätten wir uns mehr Rücksicht auf die ganz kleinen Händler gewünscht. Aktuell informieren wir unsere Händler intensiv, damit sie im neuen Jahr fit für die gesetzlichen Änderungen sind. Sie sagen „Handel ist Veränderung“, was ist Ihre Vision für den hiesigen Handel? Sorge macht mir, wenn Junge in der Übernahme des elterlichen Betriebes keine Perspektive mehr sehen und zudem neue Bestimmungen und Hürden potenzielle

Nachfolger abschrecken. Es muss wieder eine positive, optimistische Grundstimmung im Handel geben. Was ist Ihr innerer Antrieb für all Ihre Aufgaben? Ich bin Einzelhändlerin aus Leidenschaft - und doch gibt es noch etwas anderes im Leben. Weil mir auch unser Dorf und die Region Bregenzerwald sehr am Herzen liegen, engagiere ich mich bei den Initiativen „witus“, „ich kauf im Wald“ und „Blühende Stadt- und Ortszentren“. Ein attraktives, starkes Unternehmertum ist das Rückgrat jeder Talschaft. Und mit eine Basis für das soziale Miteinander. In unseren Geschäften sind wir Ansprechpartner für Vieles. Auch die Flüchtlingsthematik beschäftigt uns im Handel. In der Sparte haben wir (Winter-)Bekleidung für Flüchtlinge organisiert, gesammelt und an die Caritas übergeben. Für eine gute Integration werden auch wir im Handel die Chancen erkennen und n nutzen.

n Zur Person Theresia Fröwis gehört der Spartenkonferenz und dem Wirtschaftsparlament bereits seit 2003 an und fungierte in der letzten Funktionsperiode als ObmannStellvertreterin. Sie vertritt an der Spitze der Sparte rund 6.500 aktive Mitgliedsunternehmen im Handel. Die Branche beschäftigt derzeit etwa 18.000 Arbeitnehmer/-innen und bildet mehr als 1.000 Lehrlinge aus. Theresia Fröwis wurde 1956 geboren und hat in der Textilschule Dornbirn die Ausbildung zur Textilkauffrau absolviert. Sie führt mit ihrem Mann ein Schuhgeschäft mit eigener Schuhwerkstatt in Bezau und hat auch Bekleidung im Angebot. Insgesamt sind 14 Mitarbeiter, davon zwei Lehrlinge, bei „Schuh Fröwis“ beschäftigt. Sie ist Mutter von vier Söhnen.


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6 · Energieeffizienzgesetz · Die Wirtscha

Energieeffizienzgesetz: Mehr Klarheit und längst überfällige Konkretisierungen Komplexes Gesetz wird sich in der Praxis erst beweisen müssen.

wesentliche Erleichterungen und Verbesserungen erzielt werden.

Die Richtlinienverordnung zum Energieeffizienzgesetz (EEffG) wurde vom Wirtscha sministerium gemeinsam mit BMLFUW und BMASK beschlossen. Die Anliegen der Wirtscha wurden in vielen Punkten berücksichtigt. Gerade in Hinblick auf Praktikabilität, Planungssicherheit, Bürokratieeindämmung und Verminderung von Transaktionskosten konnten

Bis zuletzt wurde die entscheidende Verordnung zum Energieeffizienzgesetz (EEffG) verhandelt. Oberste Priorität dabei war eine einfache und unbürokratische Umsetzung der Richtlinie. Die neue Verordnung bringt den Betrieben: mehr Planungsund Investitionssicherheit, mehr Rechtssicherheit und mehr Klarheit. Mit 1. Jänner 2016 tritt die

Nachstehend die wichtigsten Punkte im Überblick: Verordnung: f Betriebliche

Maßnahmen: Betriebliche Maßnahmen können mit der Bestätigung eines gemäß § 17 EEffG registrierten Auditors angerechnet werden. Es sind keine weiteren Gutachten erforderlich.

f Teilbarkeit

von Maßnahmen: Gemäß § 17 Abs 2 können Maßnahmen > 1 MWh auf mehrere Lieferanten aufgeteilt werden.

f Erleichterungen

für die Maßnahmensetzer der Jahre 2014 und 2015: Ihnen waren die Vorschri en der Verordnung bzw. des EEffG im Zeitpunkt der Maßnahmensetzung noch nicht bekannt. Anlage 1 a sieht daher hier eine erleichterte Nachweis- und Dokumentationspflicht für die Maßnahmen 2014 und 2015 vor. First Movers werden somit nicht diskriminiert.

f Ausschlüsse

und Einschränkungen des Gesetzes bei der Anrechenbarkeit geförderter Maßnahmen wirken erst ab 1.1.2016.

Rahmenbedingungen

f Fertigstellung

von Audits: Die Monitoringstelle (MS) hat die Durchführung der Audits bis 31.12.2016 zu prüfen. Die Verpflichtung des Eruierens betrifft nur die Meldung der Erfüllung der Verpflichtung, die ohnedies schon im Gesetz festgeschrieben ist.

f Prinzip

„Beraten statt Strafen“ lupenrein umgesetzt: Die Monitoringstelle kooperiert mit den Verpflichteten des EEffG. Erkennt die MS bei den Verpflichteten Abweichungen von den rechtlichen Vorgaben, so hat sie diese darauf hinzuweisen und entsprechende Hilfestellung zu geben. Damit werden unsinnige Verwaltungsstrafverfahren eingespart. Eine Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörden ist die letzte Konsequenz.

f Rechtssicherheit

bei individuellen Methoden durch befristetete Prüfbefugnis

Verordnung in Kra und legt, basierend auf dem Gesetz, die konkreten Rahmenbedingungen für die Unternehmensverpflichtungen (Verbrauchende Unternehmen und Lieferanten) fest.

ren“, betont Manfred Rein., Präsident der Wirtscha skammer Vorarlberg.

Skepsis bleibt „Das gesamte Gesetz erweist sich als äußerst umfangreich und muss sich nun in der Praxis erst beweisen. Wir fordern die Monitoringstelle jedenfalls auf, sich als Partner der Wirtscha und damit der Unternehmen zu positionie-

der MS: Die MS kann nur innerhalb von 6 Monaten Maßnahmen aufgrund individueller Methoden (§ 21 Abs 4) prüfen. Andernfalls wäre bei diesen Maßnahmen die Rechtssicherheit erst nach Verstreichen zweier kompletter Kalenderjahre (so § 24 Abs 7 EEffG) eingetreten, was ein großes Hindernis bei der Übertragung dargestellt hätte. Die Monitoringstelle muss nunmehr die Berechnungsgrundlage innerhalb einer verkürzten Frist von 6 statt 24 Monaten anfordern, wenn sie Prüfungsbedarf annimmt, damit die Unternehmen rascher Rechtssicherheit haben. f Rebound-Klausel

gestrichen: Die in § 4 Abs 6 des Begutachtungsentwurfes vorgesehene Rebound-Klausel wurde gestrichen. Damit ist sichergestellt, dass anrechenbaren Einsparungen nicht ohne fachliche Rechtfertigung geschmälert werden können.

„Bei der Umsetzung entstehende Unklarheiten sind schnellstmöglich zu beseitigen“, erklärt Präsident Rein abschließend kritisch und bleibt damit bei seiner misstrauischen Haltung, was die reibungslose Umsetzung der ge setzlichen Vorgaben betrifft.

Maßnahmenkatalog: f Eine Reihe bisher fehlender

Methoden wurde noch in den Entwurf des neuen Methodendokuments aufgenommen. Klargestellt wurde aber auch, dass grundsätzlich alle Effizienzmaßnahmen anrechenbar sind, nicht nur die im Methodendokument beschriebenen. Dies wurde schon anders kommuniziert, was zu schwerer Verunsicherung in der Wirtscha geführt hat. f „Energieberatung für KMU“:

Energieberatungen, Energieaudits und Energiemanagementsysteme sind nunmehr als Effizienzmaßnahmen anerkannt. Die Wirkungsdauer wurde bei Energieberatung und Energieaudit mit 3 Jahren, bei Managementsystemen mit 5 Jahren besser bewertet als zunächst vorgeschlagen. f „Flottenerneuerung“: Hier

wurde sowohl die Anschaffung von Fahrzeugen mit effizienten Verbrennungsmotoren als auch der Umstieg auf Fahrzeuge mit alternativem Antrieb als zentrale Effizienzmaßnahme im Mobilitätsbereich zusätzlich aufgenommen. f Zudem wurde im Zuge des

Richtlinienbeschlusses auch die Maßnahme „Effizienz-Diesel“ abgesichert.


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· Tourismus · 7

Konkrete Maßnahmen, um Tourismus von unnötiger Bürokratie zu entlasten „Nach dem Steuer-Belastungspaket muss eine Entlastung für den Tourismus kommen“, fordert Elmar Herburger, FGO Hotellerie in der WKV. Im Zusammenhang mit der von den Touristikern geforderten Deregulierung und des Bürokratieabbaus hat die Sparte Tourismus eine Bürokratieservicestelle inklusive einer Bürokratiehotline eingerichtet. Über diese Kanäle wurden Bürokratiefälle bzw. -beschwerden gesammelt. Bei der beim Land unter Vorsitz von LSth. Karlheinz Rüdisser eigens geschaffenen Deregulierungskommission hat man die fünf brennendsten Bürokratieanliegen eingebracht und im Beisein der Bezirkshauptleute von Feldkirch und Bludenz besprochen.

die jeweilige Kommune geleistet werden. Gleichzeitig müssen die Gäste Gebühren für die öffentlichen Parkplätze bezahlen. Die Forderung: Vorhandene öffentliche Parkplätze in die Bewertung der Stellplätze miteinbeziehen! Vorarlberg verfügt über die strengste Sperrzeitenregelung Österreichs, die Bürgermeister können verlängern bzw. verkürzen. Die Art der Verlängerung wird sehr unterschiedlich gehandhabt, in Extremfällen monatlich. Dies bedeutet: Monatlich neue Bürokratie und Gebühren. Es soll nun das Gespräch mit dem Gemeindeverband gesucht werden. Es besteht der Wunsch, generell eine Ausweitung analog der anderen Bundesländer zu erreichen und eine möglichst einheitliche, zumindest einjährige Verlängerungsdauer einzuführen.

Vereinfachungen erreicht Einheitliche Standards So wird in Kürze eine Expertengruppe, bestehend aus Behördenvertretern, privaten Sicherheitsfachleuten und Unternehmern eingerichtet, die einheitliche Standards in Betriebsanlagenverfahren festlegen soll. Ziel ist eine einheitliche Spruchpraxis. Im Zusammenhang mit der Evaluierung psychischer Belastungen nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz wünscht sich die Sparte Tourismus, dass zumindest in Saisonbetrieben Dienstverhältnisse unter sechs Monaten ausgenommen sind. Außerdem soll es Ausnahmen von der Evaluierung für Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern geben. In diesem Zusammenhang wird sich Rüdisser im Beisein von Tourismusvertretern mit den Amtsleitern des Arbeitsinspektorats bemühen. Ein großer Dorn im Auge ist den Touristikern auch die aktuelle Stellplatzverordnung des Landes. Ein Betrieb muss eine gewisse Anzahl an Stellplätzen nachweisen. Sonst muss eine Ausgleichsabgabe, die in Höhe von zigtausend Euro gehen kann, an

Bezüglich der Allergenverordnung wurden in der Vollziehung mit den zuständigen Ämtern und Behördenvertretern bereits zahlreiche Vereinfachungen erreicht. Ungeachtet dessen ist die Allergenkennzeichnung aber das Synonym für überflüssige Bürokratie und muss hinsichtlich der Dokumentationsverpflichtungen, der wiederkehrenden Schulungen und des völlig überzogenen Strafrahmens weiter vereinfacht werden. LSth. Rüdisser wird die Punkte auf der nächsten Wirtscha sreferentenkonferenz thematisieren. Einig war sich die Deregulierungskommission, dass Bau- und Betriebsanlagenverfahren unbürokratischer abgewickelt werden können, wenn im Vorfeld eine möglichst gute Verfahrensplanung geleistet wird. Ab Jänner stehen für die Mitglieder der Sparte Tourismus Bürokratiecoaches kostenlos zur Verfügung, die Unternehmern in Bau- und Betriebsanlagenverfahren helfen. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die Bürokratieservicestelle (p.f.) (T 05522/305/92).

Die Touristiker wollen sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.


Nr. 50 · 11. Dezember 2015

Fotos: Dietmar Mathis

8 · Handel/Information & Consulting · Die Wirtscha

Theresia Fröwis, Obfrau der Sparte Handel, Spartengeschä sführer Michael Tagwerker und Christoph Jenny, Leiter der Lehrlingsstelle der WKV, zeigten sich stolz auf die jungen Absolventen, die viel Herzblut und Engagement in die Vorarlberger Handelsbetriebe bringen.

Susanna Troy (r.), Geschä sführerin der Sparte Information & Consulting gratulierte den erfolgreichen Lehrabsolventen zu diesem ersten wichtigen Schritt ins Berufsleben.

„Rasante“ Lehrabschlussfeier Rund 440 Lehrlinge aus dem Vorarlberger Handel und der Sparte Information & Consulting haben ihre Ausbildung im Sommer erfolgreich abgeschlossen, 60 von ihnen sogar mit ausgezeichnetem Erfolg. Im Rahmen der Lehrabschlussfeier wurden die Absolventen bei der Rock-’n’-Roll-Show „Sugar Baby“ im Varieté am Bodensee geehrt. Rasante Hü schwünge und atemberaubende Akrobatik gab es zur Lehrabschlussfeier für die Lehrlinge aus dem Vorarlberger Handel sowie Information & Consulting in diesem Jahr. Beide Sparten hatten ihre Absolventen zur Rock’n’Roll-Show „Sugar Baby“ ins Va-

rieté am Bodensee eingeladen. Im kultigen Ambiente der 60er-Jahre begeisterten die Künstler mit artistischen Glanzleistungen und Comedy die anwesenden Lehrlinge, Ausbilder, Lehrer und Eltern. Neben der Obfrau der Sparte Handel, Theresia Fröwis, gratulierten den nun ausgelernten Fachkrä en auch Bundesrat Edgar Mayer, Dr. Christoph Jenny als Leiter der Lehrlingsstelle und stellvertretender Direktor in der Wirtscha skammer Vorarlberg und der Bildungssprecher des Handels, Christian Gut. Einhellig sprachen sie auch den Lehrbetrieben, Ausbildern und Ausbilderinnen sowie Eltern und den Schulen großen Dank aus, die die Lehrlinge auf ihrem Weg begleitet und unterstützt haben. Besonders geehrt wurden

Auch die Absolventen der Ausbilderakademie im Vorarlberger Handel wurden geehrt. V.l.n.r.: Horst Kasper, Michaela Karus, Wilfried Böhler, Karin Vallant, Stefan Breuss mit Spartenobfrau Theresia Fröwis.

an diesem nd Abend h auch die Absolventen der Ausbilkaderakaie im demie rlberger Vorarlberger del Mit ihrer Handel. engagierten Arbeit und der fachlichen Qualifikation leisten die Ausbilderinnen einen wichtigen Beitrag zur Qualität der dualen Ausbil dung.

Die Rock-’n’-Roll-Show „Sugar Baby“ im Varieté am Bodensee bildete das perfekte Ambiente für die Lehrabschlussfeier der Sparten Handel und Information & Consulting.


Nr. 50 · 11. Dezember 2015 Die Wirtschaft

· Werbung · 9

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10 · Tourismus und Freizeit ·

Nr. 50 · 11. Dezember 2015 Die Wirtscha

„Das Kino hat in 120 Jahren seinen hohen Stellenwert beibehalten“ Das Kino wird heuer Ende Dezember 120 Jahre alt. Vorarlberg musste auf diese Erfindung noch ein paar Jahre warten: Im Oktober 1901 wurde für vier Tage auf dem Weiherplatz in Bregenz ein LumièreKinematograph aufgestellt. „Die erste Epoche des Kinos nennt man die frühe Kinematographie. Vor allem auf Jahrmärkten sahen tausende Menschen erstmals in ihrem Leben bewegte Bilder“, erzählt Peter Pienz, Sprecher der Vorarlberger Kinos in der WKV. 1907 gab es ein riesiges CircusZelt, das 2500 Plätze fasste und

„Kino ist total einzigartig und in dieser Form nicht ersetzbar.“ Peter Pienz, Sprecher der Vorarlberger Kinos, WKV

in dem ein 2 ½-stündiges GalaProgramm geboten wurde. Es gastierte in Bregenz, Dornbirn und Feldkirch. Langsam fanden diese Filmaufführungen auch in Hotel- oder Mehrzwecksälen statt, etwa im Löwen und Central in Bregenz oder im Saalbau Feldkirch. Die Stummfilm-Ära von 1907 bis 1930 führte zur Gründung von vielen Kinounternehmen in Vorarlberg, vor allem durch den Invalidenverband, aber auch durch katholische Gruppierungen. In dieser Zeit begann sich der Film zu einer künstlerisch anerkannten Kunstform zu entwickeln, es gab bereits typische Stilrichtungen. Pienz: „Der Stummfilm war meist von lebender Musik begleitet und manchmal koloriert, getönt oder viragiert, also nicht unbedingt stumm und schwarzweiß.“ Rasch eroberten beliebte französische Filme den Markt. Mit Ausbruch des Ersten Weltkriegs wurden „Feindfilme“ verboten, die österreichische und deutsche Filmindustrie entdeckten die propagandistische Wirkung des Films und machten ihre ersten Wochenschauen. Erste Farbfilme wurden ab 1931 in Vorarlberg aufgeführt, diese bestanden freilich nur aus zwei Farben. Die Blütezeit erlebte das Kino zwischen 1955 und 1959. Besu-

Das Metro in Bregenz zählt zu den traditionellen Kinos in Vorarlberg.

cherhöchststand in Vorarlberg war im Jahr 1955 mit 2,2 Millionen Besuchern. Den Leuten ging es nach den entbehrungsreichen Kriegsjahren wieder besser, Kino war das populärste Vergnügen der einfachen Leute. Doch das Fernsehen stand vor der Türe. Um dem etwas entgegenzuhalten, wurde ab 1955 das bisher fast quadratische Bild breit gemacht. Cinemascope, Panavision und sogar 70mm-Verfahren boten schöne große Bilder, wie sie das Fernsehen nicht bieten konnte. Die Kinos mussten dazu restauriert werden. „Ab 1980 setzte sich auch bei uns langsam der Stereo- oder Raumton durch“, erzählt Pienz.

Seit Dezember 1998 gibt es das Cineplexx in Hohenems, das in vielen Sälen und mit entsprechenden gastronomischen Angeboten ein neues Kinoerlebnis ermöglicht. Seit 2008 schreitet die Digitalisierung der Kinos rasch fort und hat praktisch 100 Prozent erreicht. Dadurch werden auch 3D-Kinoerlebnisse überall möglich. „Kino hat auch nach 120 Jahren, trotz der vielen technischen Veränderungen, seinen hohen Stellenwert im Kultur- und Freizeitangebot beibehalten und ist als gesellscha liches Erlebnis immer noch sehr beliebt und von wesentlicher Bedeutung“, hebt Pienz hervor. „Kino ist einzigartig und in dieser Form nicht ersetzbar.“

Kinos in Zahlen

Ein stetes Auf und Ab In Vorarlberg gibt es aktuell sieben fixe Kinostandorte, fünf Kinobetreiber und insgesamt 23 Kinosäle. Einen Rekord verzeichnete man 2004, als 1,1 Mio. Besucher in die heimischen Kinos kamen. Die folgenden Jahre waren gekennzeichnet von einem stetigen Auf und Ab. Im Jahr 2014 zählte man 866.286 Besucher. Für heuer wird eine leichte Steigerung

Die ehemaligen Lichtspiele in Hohenems.

erwartet. Generell ist der Trend zu beobachten, dass Filme auf jenem Medium gerne gesehen werden, für das sie auch produziert werden - und das ist überwiegend Kino. Nach einer Phase des Verkleinerns der Bilder auf PC, Tablet und sogar Handy scheint in diesem Punkt nun erfreulicherweise wieder eine Trendumkehr stattzufinden.


Nr. 50 · 11. Dezember 2015 Die Wirtschaft

Armut ist kein Schicksal. Adventopfersammlung bei allen Gottesdiensten am 3. Adventsonntag 12.+13. Dezember 2015 Mit Ihrer Spende für Bruder und Schwester in Not unterstützen Sie die Arbeit von Bischof Erwin Kräutler in Brasilien, sowie Aids-Waisenhäuser, Ernährungs- und Bildungsprojekte

in Afrika, Asien und Lateinamerika. Spendenkonto IBAN AT23 2060 4000 0003 5600 BIC SPFKAT2BXX Danke, dass Ihnen diese Menschen am Herzen liegen. Ihre Spende ist beim Finanzamt absetzbar! www.bruderund schwesterinnot.at

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Hoffnung für Straßenkinder Der sechsjährige Benson aus Nairobi ist ein Straßenkind. Seit dem Tod seiner Mutter lebte er in den Slums auf der Straße und musste betteln um zu überleben. Seinen Vater hat er nie gekannt. Er hat die Familie verlassen, als Benson noch klein war. Doch jetzt kann er neue Hoffnung schöpfen. Im Straßenkinderprojekt „Amani“ in Nairobi, das von den Schwestern vom Orden des kostbaren Blutes geleitet wird, erfährt Benson wieder menschliche Wärme und Fürsorge. So wie Benson leben und arbeiten weltweit circa 100 Millionen Kinder auf den Straßen der großen Metropolen. Jeden Tag sind die Kinder dem Risiko von Ausbeutung, sexuellem Missbrauch, Gewalt und Krankheiten ausgesetzt. Damit Straßenkinder wie Benson wieder neue Hoffnung schöpfen können, benötigt „Bruder und Schwester in Not“ Ihre Unterstützung. Die Kleinsten brauchen am dringendsten Ihre Hilfe. Danke, dass Ihnen diese Kinder am Herzen liegen!

Ihre Spende erreicht uns auf dem Konto der Sparkasse Feldkirch, IBAN AT23 2060 4000 0003 5600, BIC: SPFKAT2BXXX. Ihre Spende ist beim Finanzamt absetzbar. Vielen herzlichen Dank. Mag. Markus Fröhlich Koordinator „Bruder und Schwester in Not“

Online lesen: wko.at/vlbg


Nr. 50 · 11. Dezember 2015

Fotos: Markus Gmeiner

12 · Lehrlingsball 2015 · Die Wirtscha

Lehrlingsball 8.0 „We create the Future!“

4.000 Ballgäste besuchten am 28. November den 8. Lehrlingsball der Vorarlberger Industrie.

dieser Veranstaltung ihre Wertschätzung für die Lehrabsolventen zum Ausdruck bringen und deren Leistungen würdigen! Ähnlich wie bei den MaturaSchulen, nur viel größer, haben die Lehrabsolventen, gemeinsam mit ihren Familien, Ausbildern und Freunden, ihren erfolgreichen Lehrabschluss beim Lehrlingsball ausgiebig gefeiert.

Damit ist der Lehrlingsball seit Beginn und auch weiterhin der bei Weitem größte Ball in Vorarlberg! Die Sparte Industrie der Wirtscha skammer will mit

SO-Stv. Hinteregger und Präs. Rein zeichneten die Absolventen aus.

Zahlen - Daten - Fakten f Zu

den Lehrabschlussprüfungen 2015 angetreten sind: 477 Lehrlinge aus 121 Lehrbetrieben in 31 Lehrberufen f Bestanden haben: 428 (90 %) mit Auszeichnung: 75 (18 %) mit gutem Erfolg: 127 (30 %)

f Die

Vorarlberger Industrie umfasst aktuell rund 550 Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchen, die zusammen knapp 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschä igen.

Fakten Warum ist die Qualität der Lehre in Vorarlberg und speziell in der Industrie so gut? f Die

Unternehmen sind sich ihrer Verantwortung bewusst, die sie mit dem Abschluss des Lehrvertrags für die Jugendlichen übernehmen! f Die Unternehmen haben selbst ein hohes Interesse, über die Lehrlingsausbildung den eigenen Fachkrä ebedarf zu decken und ihre ehemaligen Lehrlinge mittel- und langfristig als qualifizierte Mitarbeiter zu beschäftigen. f Die Personalleiter und Lehrlingsausbilder arbeiten mit klaren und erprobten Konzepten, die in den Betrieben laufend optimiert werden. f Die Lehrlingsausbilder halten laufenden und intensiven Kontakt mit den Berufsschulen. f Die Lehrlingsausbilder arbeiten in den Ausbilder-Arbeitskreisen der Sparte Industrie der Wirtscha skammer intensiv überbetrieblich zusammen. Das ist ein extrem starker Hebel und sicher eines der Erfolgsgeheimnisse! f Die Lehrlinge werden auf Basis von individuellen Ausbildungs-

plänen, die sich am jeweiligen Berufsbild orientieren, geschult und gezielt auf den Lehrabschluss vorbereitet. f Die Lehrlinge stellen bereits zur Mitte ihrer Lehrzeit im Rahmen der Lehrlingsleistungswettbewerbe, organisiert durch die Sparte Industrie der WKV, ihr Können unter Beweis und sammeln dabei auch schon wichtige Erfahrungen für die Lehrabschlussprüfung. f Die Lehrlinge erhalten neben ihrer fachlichen Ausbildung auch ergänzende Ausbildungen im Bereich ihrer Sozialkompetenzen. f Die Lehrlinge sind stolz auf ihren Beruf und ihre Unternehmen. f Das Image der Lehre in der Vorarlberger Industrie ist aufgrund der oben dargestellten Situation hervorragend, weshalb sich speziell talentierte Jugendliche für eine Lehrstelle bewerben! Für dieses gute Image der Lehre ist unter anderem auch der Lehrlingsball der Vorarlberger Industrie mit verantwortlich.


Nr. 50 · 11. Dezember 2015 Die Wirtschaft

· Lehrlingsball 2015 · 13

Top-Einlagen und Shows der Lehrlinge nd Ausbiler.

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a a von der Hypo Vorarlberg. .

. S , mit seinem Stv. Christoph Hinteregger. Sigrun Mager-Brändle. Manfred Brunner mit Gattin Monika. LH Wallner im Ländle-TV-Interview. Markus Linder und Manuela Mylonas gratulieren dem Team Meusurger GmbH zum Sieg beim VideoContest.

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Nr. 50 · 11. Dezember 2015 Die Wirtschaft

Österreich Wirtschaftsparlament: Österreich zurück an die Spitze bringen 2015 brachte Höhen und Tiefen für die heimische Wirtschaft. Das WKÖ-Wirtschaftsparlament zog Bilanz und warf ein Schlaglicht auf künftige Herausforderungen. chen Konsum, Investitionen und Export gelöst werden. „Wenn es nicht gelingt, endlich Strukturreformen anzugehen, wird Österreich der Weg zurück an die Spitze versperrt bleiben.“ Sein Motto für 2016: „Arbeiten statt Schlechtreden. Kämpfen, auch wenn man manchmal verliert. Und: Versuchen wir gemeinsam zu arbeiten, dann können wir es schaffen, Österreich wieder zurück an die Spitze zu bringen.“ Kritik an der Steuerpolitik übte der Vizepräsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands, Alexander Safferthal, in seinem Statement. Der Mittelbau in Österreich trage die Hauptlast der Steuerreform und kämpfe mit Bürokratie und Regulierungen. Für WKÖ-Vizepräsident und Fraktionsobmann des Rings Freiheitlicher Wirtschaftstreibender, Matthias Krenn, greifen Beschlüsse der Regierung, etwa beim Arbeitsmarktgipfel, oft zu

Bilder: WKÖ

Neben kritischen Entwicklungen gab es 2015 auch viele positive, verwies WKÖ-Präsident Christoph Leitl in seiner Rede vor den WKÖ-Delegierten unter anderem auf Österreichs EuroSkills-Erfolg. Auch, dass es neben einer steigenden Arbeitslosigkeit nach wie vor einen Beschäftigungsrekord gibt, sei als großer Erfolg zu verbuchen; ebenso, dass Österreich auch heuer einen neuen Exportrekord erzielen wird. Nicht zuletzt sei die Motivation der Mitarbeiter die zweitbeste in Europa, wie ein EU-Ranking zeigt. Leitl: „Das alles zeigt: Wir können auf unsere Betriebe und ihre Leistungen stolz sein. Und ich fordere für sie mehr öffentliche Wertschätzung!“ In Bezug auf die Steuerreform ab 1. 1. 2016 sei die Senkung der Lohnnebenkosten ein „äußerst positiver erster Schritt einer Trendwende“. Bei der Neuregelung der Registrierkassen war und sei die WKO über die politische Vorgangsweise unglücklich. „Wir wollen aber mit der Entscheidung vernünftig umgehen und pragmatische Lösungen für unsere Betriebe erreichen“, so Leitl. Entbürokratisierung, Investitionsanreize, Unternehmensfinanzierung und Strukturreformen müssten die Arbeitsschwerpunkte der Politik 2016 sein, so der WKÖPräsident. Letzteres thematisierte auch der Gastredner der Sitzung, Finanzminister Hans Jörg Schelling: Um Österreich wieder auf die wirtschaftliche Überholspur zu bringen, müssten Blockaden in den zentralen Wachstumsberei-

„Nach der Reform ist vor der Reform. Jetzt müssen wir vor allem die großen Brocken Arbeitsmarkt und Pensionen angehen.“ Finanzminister Hans Jörg Schelling

kurz. Es reiche nicht, anstehende Probleme mit homöopathischen Dosen zu behandeln. Kritik am Arbeitsprogramm der WKO übte Volker Plass von der Grünen Wirtschaft. Der Klimawandel als eine der größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft werde dabei ausgeblendet, so Plass. Als Sprecher für die Liste Industrie kritisierte Bundesspartenobmann Sigi Menz jene in Österreich „hausgemachten Probleme“, welche die steigende Arbeitslosigkeit zur Folge hätten. Er forderte mehr Flexibilität und Reformen in den Bereichen Verwaltung, Pensionen und Gesundheit. Dass es immer wieder möglich sei, auch eingefahrene Systeme, wie das Pensions- oder Sozialsystem, aufzubrechen und zu ändern, zeige der jüngst erzielte Erfolg beim Mautsystem, erläuterte Bundesspartenobmann Alexander

Klacska für den ÖWB. Die Zeit des Jammerns sei vorbei, nun gelte es, die Ärmel aufzukrempeln und Themen anzupacken.

Strategiepapier „Zukunft|Wirtschaft“ präsentiert Wegweiser für die Arbeit der WKO in den nächsten Jahren ist „Zukunft|Wirtschaft Standort Österreich 2015 – 2020“. Das standortpolitische Programm wurde in einem breiten partizipativen Prozess aller WKO-Ebenen samt Funktionäre erstellt. Für vier Themenbereiche - siehe Grafik - werden darin Ziele und Maßnahmen gebündelt. Die Positionen sollen Ausgangsbasis für länder- und spartenspezifische n Ergänzungen sein. „Zukunft|Wirtschaft“ im Internet: ‣ wko.at/zukunftwirtschaft


Nr. 50 · 11. Dezember 2015 Die Wirtscha

· Österreich · 15

Freier Zugang zum Normenschaffen Im neuen Normengesetz werden einige WK-Forderungen aufgegriffen. Kün ig wird das Normenwesen insgesamt transparenter und nachvollziehbarer gestaltet. Kün ig werden keine Teilnahmebeiträge mehr für die Mitarbeit in Normungskomitees eingehoben und auch Normungsanträge bleiben weiterhin kostenfrei. „Uns war vor allem ein freier Zugang zur Normung sowohl für Teilnehmer an der Normung als

auch für Antragsteller zentrales Anliegen, was nun mit dem Entfall des Mandatierungssystems der Fall ist. Das ist insbesondere für KMU wichtig. Dass dies nunmehr gewährleistet ist, ist ein großer Erfolg für das Normenwesen insgesamt“, hält WKÖ-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser fest. Auch die weiteren Aspekte des Gesetzes bringen gerade im finanziellen Bereich Verbesserungen: Rein österreichische Normen, auf die in Gesetzen oder Verordnungen verwiesen wird, werden kün ig kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bund und Länder tragen

mit 1,6 Millionen Euro wesentlich zur finanziellen Stabilität des Normenwesens in Österreich bei. Das Normengesetz ist damit ein positives Signal an die Wirtscha , um einerseits die Normenflut überschaubarer und andererseits gewünschte Normprojekte nicht an der Finanzierung scheitern zu lassen. Denn durch strengere gesetzliche Regelungen im Normungsprozess und die Betonung der „Grenzen der Normung“ werde eine Normenflut eingedämmt. „Kombiniert mit einem stärkeren Aufsichtsrecht des Wirtscha sministers und der gesetz-

lichen Einrichtung der Schlichtungsstelle steht das gesamte Normenschaffen unter der Prämisse soviel Normung wie nötig und volkswirtscha lich sinnvoll“, betont Hochhauser. Es ist zu erwarten, dass durch das neue Normengesetz die Normung in Österreich transparenter, effizienter und für die am Normungsprozess Beteiligten kostengünstiger wird. „Insgesamt bietet das neue Normengesetz eine gute Basis für ein zukun sfähiges Normenschaffen, von dem die österreichische Wirtscha sicher profitieren wird.“

Wirtscha sbarometer: Positive Signale Kleine Lichtblicke auf dem Konjunkturhimmel zeigt der aktuelle Wirtscha sbarometer der Wirtscha skammer. Die Erhebung zeigt erste Hinweise, dass die wirtscha liche Entwicklung über eine reine Seitwärtsbewegung – die wir bis zuletzt hatten – hinausgeht. Die Unternehmensbefragung zeigt erste positive Signale bei der Geschä sentwicklung, die Erwartungen zu den Umsätzen hellen sich auf. Besonders zuversichtlich zeigen sich die exportorientierten Betriebe. Das belegt: Wenn eine Erholung der gesamtwirtscha lichen Nachfrage eintritt, hat diese ihren Ursprung zumeist im Export.

Weiterhin unterdurchschnittlich bleiben hingegen die Erwartungen zum Wirtscha sklima. Diese sind zum neunten Mal in Folge negativ, jedoch etwas besser als bei der letzten Befragung im Frühjahr 2015. Der Mix aus negativem Wirtscha sklima und schwacher Auftragslage führt auch weiterhin

zu einer Zurückhaltung bei Investitionen: Nach Angaben der Unternehmen zu ihren Investitionsplänen wird die Konjunkturentwicklung auch im kommenden Jahr von schwachem Investitionswachstum geprägt sein. Die Investitionsbereitscha der Unternehmen verharrt auf geringem Niveau und ist per Saldo

Wirtschaftsbarometer Mit rund 3.500 teilnehmenden Unternehmen mit mehr als 100.000 unselbstständig Beschä igten ist der halbjährlich durchgeführte Wirtscha sbarometer der WKÖ die umfassendste Befragung der Mitglieder der gewerblichen Wirtscha zur konjunkturellen Situation und ihrer Erwartungslage.

www.wirtscha sbarometer.at

weiterhin im negativen Bereich. Nur drei von zehn Unternehmen wollen in den nächsten Monaten Neuinvestitionen tätigen. Ersatzinvestitionen überwiegen nach wie vor.

Kleinere Betriebe bei Investitionen zurückhaltender Rund 20 Prozent der Befragten haben für die kommenden 12 Monate keine Investitionen geplant. Dabei sind kleine Unternehmen im Vergleich der Größenklassen zurückhaltender mit ihren Investitionsplänen. Während bei den großen Unternehmen nur ein Prozent der Unternehmen keine Investitionen tätigen, geben bei den kleinen Unternehmen 39 Prozent an, keine Investitionen zu planen.


Nr. 50 · 11. Dezember 2015

16 · Kurzmeldungen · Die Wirtscha

Kurz notiert

Die Innung der Fleischer verlieh an drei Fleischermeister den goldenen Meisterbrief. Ernst August Kopf (Altach), Hermann Fitz (Lustenau) und August Rimmele (Feldkirch) legten vor 50 Jahren die Meisterprüfung im Fleischerhandwerk ab. Diese drei Betriebe bildeten während der Selbstständigkeit 30 Lehrlinge aus und können zusammen auf eine Selbstständigkeit von 80 Jahren verweisen. IM Gerold Hosp und Spartenobmann Ing. Bernhard Feigl sowie Alt-IM KommR Helmut Fink haben auf den hohen Qualitätsanspruch der Fleischer, die Nahversorgungsfunktion der Betriebe, den gesellscha lichen wie technischen Wandel in diesen fünf Jahrzehnten hingewiesen.

V.l.n.r.: IM Gerold Hosp, SO Ing. Bernhard Feigl, Hermann Fitz, August Rimmele, Ernst August Kopf, Alt-IM KommR Helmut Fink.

Handel: Zur Diskussion um Teilzeitarbeit „Teilzeit-Arbeitsverhältnisse tragen dazu bei, dass die Geschä e in ganz Österreich an mindestens sechs Tagen der Woche von der Früh bis abends zur Verfügung stehen“, stellt die Sparte Handel in der WKÖ als Reaktion auf ein Studie der Arbeiterkammer zum Thema Teilzeitbeschä igung klar. Behauptungen, im Handel in Österreich gebe es eine Teilzeitquote von 90 Prozent sind für die Bundessparte Handel nicht nachvollziehbar. Laut Zahlen aus dem Handel liegt die Teilzeitquote über alle Handelsbereiche (Einzel-, Groß-, Außen- sowie Kfz-Handel) betrachtet, bei knapp 34 Prozent, im Einzelhandel liegt der Anteil bei knapp über 46 Prozent. Angebote für Teilzeitbeschä igung im Handel - und zwar in hohem Maß im Einzelhandel - sind bei den Beschä igten durchaus gefragt, und zwar aus den verschiedensten Gründen: Besonders gerne arbeiten Wiedereinsteiger/-innen - etwa

Teilzeit-Arbeitsverhältnisse sind bei Beschä igten aus verschiedenen Gründen gefragt.

nach Schwangerscha oder begleitend zur Fortbildung - Teilzeit, also weniger als 38,5 Stunden pro Woche. Aber auch im Fall der Pflege von Angehörigen oder weil die Partner/-innen gut verdienen, machen Mitarbeiter/-innen gerne von Teilzeitlösungen Gebrauch. In einer repräsentativen Umfrage zeigen sich ganze 90 Prozent der befragten Handelsbeschä igten mit ihrer Teilzeitbeschä igung zufrieden.

Fotografischer Salon - 3. Auflage

35 Interessierte kamen zum 3. Fotografischen Salon der Fachgruppe der Berufsfotografen in die Brauerei Fohrenburg nach Bludenz. Dabei wurde der Frage nachgegangen, inwiefern 3D die digitale Fotografie heute schon verdrängen kann. Fotos: Weissengruber-Fotografie

Fleischer: Verleihung des Goldenen Meisterbriefs


Nr. 50 · 11. Dezember 2015 Die Wirtschaft

· Gelbe Seiten · 17

Gelbe Seiten n Termine Dienstag, 15.12.2015 9.30 – 11.30 Uhr in Bregenz, Sprechtag der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft. Vorarlberger Gebietskrankenkasse, Heldendankstraße 10 13.45 – 15.15 Uhr in Lustenau, Sprechtag der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft. Rathausstraße 1/Zi. 106

Firmenbuch Neueintragungen

Mittwoch, 16.12.2015

liberty BB Gastro GmbH, Bahnhofstraße 28, 6850 Dornbirn; GESCHÄFTSZWEIG: – Bar- und Gastronomiebetrieb, – Handel mit Waren aller Art; Kapital: € 35.000 Gründungsprivilegierung; Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft vom 03.09.2015; GF: (A) Tuncer Yavuz (22.02.1993); vertritt seit 18.09.2015 selbstständig; GS: (A) Tuncer Yavuz (22.02.1993); Einlage € 35.000; privilegierte Einlage € 10.000; geleistet € 5.000; – LG Feldkirch, 17.09.2015 – FN 439526m.

9.30 – 11.30 Uhr, in Schruns, Sprechtag der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft. Vorarlberger Gebietskrankenkasse, Veltlinerweg 5 13.30 – 15.00 Uhr in Bludenz, Sprechtag der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft. Vorarlberger Gebietskrankenkasse, Bahnhofstraße 12

Egger3 GmbH, Pontenstraße 20, 6890 Lustenau; GESCHÄFTSZWEIG: Frisörbetrieb; Kapital: € 35.000; Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft vom 08.09.2015; Einbringungsvertrag vom 08.09.2015; Einbringungsvertrag des nicht protokollierten Einzelunternehmens Marcel Egger, Frisörbetrieb; GF: (A) Marcel Egger (21.03.1967); vertritt seit 19.09.2015 selbstständig; GS: (A) Marcel Egger (21.03.1967); Einlage € 35.000; geleistet € 35.000; – LG Feldkirch, 18.09.2015 – FN 439757b.

Dienstag, 17.12.2015 9.30 – 11.30 Uhr in Egg, Sprechtag der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft. Vorarlberger Gebietskrankenkasse, Bundesstraße 1039 13.30 – 15.00 Uhr in Dornbirn, Sprechtag der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft. WIFI, Bahnhofstraße 24 Sie haben Fragen zu Ihren SVA-Beiträgen oder der Kranken- bzw. Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz? Sie wollen einen Pensionsantrag stellen oder Rechnungen zur Vergütung einreichen? Dann besuchen Sie einen unserer Sprechtage! Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie aber allenfalls notwendige Unterlagen und Nachweise mit. Informationen: Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, 6800 Feldkirch, Schloßgraben 14, T 0508059970, F 050808-9919, E Direktion. VBG@svagw.at, www.svagw.at 4. – 6. März 2016 Messe Dornbirn GmbH, Messeplatz 1, Dornbirn. com:bau Informationen: Dornbirner Messe GmbH, T 05572/305-0, E service@ messedornbirn.at, www.messedornbirn.at

Sport Hilbrand OG, Moosstraße 7, 6993 Mittelberg (Kleinwalsertal); GESCHÄFTSZWEIG: Sporthandel; GesV vom 24.08.2015; Zusammenschlussvertrag vom 24.08.2015; Übernahme des nicht protokollierten Einzelunternehmens Sport Hilbrand; GS: (A) Rainer Hilbrand (11.10.1960); vertritt seit 18.09.2015 selbstständig; (B) Daniel Hilbrand (24.05.1983); vertritt seit 18.09.2015 selbstständig; (C) Tobias Hilbrand (18.05.1985); vertritt seit 18.09.2015 selbstständig; – LG Feldkirch, 17.09.2015 – FN 439525k. SMZ-LUF GmbH, Werkstraße 3, 6712 Thüringen; GESCHÄFTSZWEIG: Handel; Kapital: € 35.000; GesV vom 03.06.2015; GF: (A) Bruno Walter (18.03.1969); vertritt seit 18.09.2015 selbstständig; GS: (B) LUF GmbH; Einlage € 3.500; geleistet € 1.750; (C) Changyi Zhang (29.07.1956); Einlage € 31.500; geleistet € 15.750; – LG Feldkirch, 17.09.2015 – FN 438239w. MB Swift Logistics Import & Export e.U., Arlbergstraße 7, Top 33, 3. OG, 6850 Dornbirn; GESCHÄFTSZWEIG: Handel; INHABER/IN: (A) Michael Boniface (13.01.1985); eingetragen; – LG Feldkirch, 17.09.2015 – FN 439494s. Wolff Warenhandel e.U., Heimgartstraße 3, 6971 Hard; GESCHÄFTSZWEIG: Warenhandel; Umwandlungsvertrag vom 23.09.2015; Die Einzelfirma ist durch Umwandlung gemäß §§ 1 ff UmwG aus der Wolff Warenhandel GmbH (FN 341013s) hervorgegangen; INHABER/IN: (A) Hans Wolff (29.04.1954); eingetragen; – LG Feldkirch, 28.09.2015 – FN 440568w. E-Werk Jenny GmbH, Blons Nr. 15, 6723 Blons; GESCHÄFTSZWEIG: Erzeugung und die Verteilung von elektrischer Energie, insbesondere der Betrieb eines Elektrizitätswerks; Kapital: € 35.000; Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft vom 07.09.2015; Einbringungsvertrag vom 07.09.2015; Einbringung des nicht protokollierten Einzelunter-

nehmens Jenny Werner, Blons; GF: (A) Werner Jenny (25.05.1944); vertritt seit 25.09.2015 selbstständig; GS: (A) Werner Jenny (25.05.1944); Einlage € 35.000; geleistet € 35.000; – LG Feldkirch, 24.09.2015 – FN 440035k. Engelbräu Rettenberg Hermann Widenmayer KG, Burgberger Straße 7, 87549 Rettenberg, Deutschland; GESCHÄFTSZWEIG: Herstellung von Bier und alkoholfreien Getränken; GS: (A) Hermann Widenmayer (29.12.1948); vertritt seit 11.03.1982 selbstständig; PR: (C) Walburga Widenmayer (01.07.1959); vertritt seit 26.11.2004 selbstständig; KOMMANDITIST/IN: (B) Stephanie Widenmayer-Seestaller (24.03.1983); Haftsumme € 1.000; INLÄNDISCHE ZWEIGNIEDERLASSUNG: Engelbräu Rettenberg Hermann Widenmayer KG Zweigniederlassung Österreich; SITZ: Dürenbodenstraße 19, 6992 Hirschegg im Kleinwalsertal; TÄTIGKEIT: Vertrieb von Bier und alkoholfreien Getränken; – LG Feldkirch, 24.09.2015 – FN 440450x. Sandra’s Genusslädele e.U., Schweizerstraße 14a, 6844 Altach; GESCHÄFTSZWEIG: Handel mit Waren aller Art insbesondere Genussmittel; INHABER/IN: (A) Sandra Nussbaumer (16.11.1971); eingetragen; – LG Feldkirch, 30.09.2015 – FN 440136i. schallert.com e.U., Hauptstraße 35b, 6800 Feldkirch; GESCHÄFTSZWEIG: Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik; INHABER/IN: (A) Dominic Schallert (11.07.1991); eingetragen; – LG Feldkirch, 30.09.2015 – FN 440372g. Azemi e.U., Grötzern 300, 6933 Doren; GESCHÄFTSZWEIG: Gastronomiebetrieb; INHABER/IN: (A) Gazmend Azemi (29.09.1981); eingetragen; – LG Feldkirch, 01.10.2015 – FN 440036m. JIM OG, Tschütsch 42, 6833 Klaus; GESCHÄFTSZWEIG: Vermietung von Ferienimmobilien; GesV vom 05.09.2015; GS: (A) Johannes Gächter (05.06.1973); vertritt seit 01.10.2015 selbstständig; (B) Ingo Gächter (23.03.1972); vertritt seit 01.10.2015 selbstständig; (C) Martin-Lukas Gächter (12.05.1984); vertritt seit 01.10.2015 selbstständig; – LG Feldkirch, 30.09.2015 – FN 440096a. SCHÖPF Handels- und Immobilien GmbH, Hauptstraße 65, 6719 Bludesch; GESCHÄFTSZWEIG: Handel mit Komponenten für Geräte und Maschinen sowie mit Fertigteilen und der An- und Verkauf, die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien; Vermietung und Verpachtung von Immobilien; Kapital: € 35.000; Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft vom 04.09.2015 samt Nachtrag vom 28.09.2015; GF: (A) Thomas Schöpf (13.01.1967); vertritt seit 02.10.2015 selbstständig; GS: (A) Thomas Schöpf (13.01.1967); Einlage € 35.000; geleistet € 35.000; – LG Feldkirch, 01.10.2015 – FN 439705a. HRM consulting e.U., Egelseestraße 94, 6800 Feldkirch; GESCHÄFTSZWEIG: Unternehmensberatung; INHABER/IN: (A) Goran Marusic (10.11.1980); eingetragen; – LG Feldkirch, 13.10.2015 – FN 441086g.


18 · Gelbe Seiten ·

Nr. 50 · 11. Dezember 2015 Die Wirtschaft

Bundesgesetzblätter BGBl. I Nr. 128/2015 vom 06.11.2015 Änderung des Klimaschutzgesetzes und des Emissionszertifikategesetzes 2011 BGBl. I Nr. 129/2015 06.11.2015 Änderung des Elektrotechnikgesetzes 1992 (ETG 1992) BGBl. I Nr. 130/2015 vom 06.11.2015 EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz – EU-QuaDG, Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes, des Markenschutzgesetzes 1970 sowie Aufhebung des RindfleischEtikettierungsgesetzes BGBl. II Nr. 329/2015 vom 06.11.2015 Fachkräfteverordnung 2016 (AuslBG) BGBl. II Nr. 330/2015 vom 09.11.2015 Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuer/innen für Österreich BGBl. II Nr. 341/2015 vom 17.11.2015 Beitragsparameterverordnung – BeiPaV (BaSAG) BGBl. II Nr. 340/2015 vom 17.11.2015 Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, Änderung der Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, der Verordnung über Lehrpläne für die Fachschule für wirtschaftliche Berufe und die Höhere Lehranstalt für .. BGBl. II Nr. 347/2015 vom 18.11.2015 Änderung der Verordnung über die Anlage zum Prüfungsbericht für Zahlungsinstitute (ZaDiG) BGBl. II Nr. 359/2015 vom 19.11.2015 Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Vorarlberg BGBl. II Nr. 358/2015 vom 19.11.2015 Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorger/innen für Vorarlberg BGBl. II Nr. 369/2015 vom 20.11.2015 Festsetzung des Mindestlohntarifs für Helfer/innen (Assistent/inn/en) und Kinderbetreuer/innen in Privatkindergärten, -krippen und -horten (Privatkindertagesheimen) BGBl. II Nr. 368/2015 vom 20.11.2015 Festsetzung des Mindestlohntarifs für Au-Pair-Kräfte BGBl. II Nr. 367/2015 vom 20.11.2015 Festsetzung des Mindestlohntarifs für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte Arbeitnehmer/innen BGBl. II Nr. 366/2015 vom 20.11.2015 Festsetzung des Mindestlohntarifs für Arbeitnehmer/innen in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen BGBl. II Nr. 365/2015 vom 20.11.2015 Änderung der Nummernübertragungsverordnung 2012 BGBl. II Nr. 371/2015 vom 23.11.2015 Änderung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung BGBl. II Nr. 378/2015 vom 25.11.2015 Änderung der Seilbahnüberprüfungs-Verordnung 2013

BGBl. II Nr. 379/2015 vom 25.11.2015 Erlassung eines Heimarbeitstarifs für Heimarbeiter/innen in der Kettenstichstickerei BGBl. II Nr. 380/2015 vom 25.11.2015 Erlassung eines Heimarbeitstarifs für Heimarbeiter/innen in der Schifflistickerei der Industrie und des Gewerbes BGBl. I Nr. 133/2015 vom 26.11.2015 Änderung des Strahlenschutzgesetzes BGBl. I Nr. 134/2015 vom 26.11.2015 Änderung des Telekommunikationsgesetzes 2003, des KommAustria-Gesetzes, des Bundesgesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und des Postmarktgesetzes BGBl. I Nr. 135/2015 vom 26.11.2015 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz – HIKrG sowie Änderung des Verbraucherkreditgesetzes Infos dazu siehe HELP/USP BGBl. I Nr. 136/2015 vom 26.11.2015 Änderung des Sprengmittelgesetzes 2010 (SprG-Novelle 2015) BGBl. II Nr. 382/2015 vom 26.11.2015 Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten BGBl. II Nr. 383/2015 vom 26.11.2015 Änderung der Lohnkontenverordnung 2006 BGBl. II Nr. 384/2015 vom 26.11.2015 Änderung des Heimarbeitstarifs für Heimarbeiter/innen in der Schifflistickerei der Industrie und des Gewerbes BGBl. II Nr. 385/2015 vom 26.11.2015 Verlängerung des Verbots des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus den Ölrapslinien Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 in Österreich um weitere drei Jahre BGBl. II Nr. 386/2015 vom 26.11.2015 Verlängerung des Verbots des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus der Ölrapslinie GT73 in Österreich um weitere drei Jahre BGBl. II Nr. 392/2015 vom 27.11.2015 Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2016 (ASVG) BGBl. II Nr. 394/2015 vom 30.11.2015 Energieeffizienz-Richtlinienverordnung BGBl. II Nr. 397/2015 vom 01.12.2015 Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung BGBl. II Nr. 396/2015 vom 01.12.2015 Änderung der Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Leistungen der Personenbetreuung BGBl. II Nr. 395/2015 vom 01.12.2015 Änderung der Sachbezugswerteverordnung (EStG) Die österreichischen Gesetze in den aktuellen oder historischen Fassungen oder einzelne Bundesgesetzblätter können unter www.ris.bka.gv.at kostenfrei eingesehen oder heruntergeladen werden.

n Termine Donnerstag, 17. Dezember 2015 13.30 – 16.30 Uhr, Wirtschaftskammer Vorarlberg. Gründerworkshop. Sie haben eine konkrete Geschäftsidee und möchten diese nebenberuflich umsetzen bzw. sind in Karenz, Hausfrau/Hausmann. Sie gründen als Einzelperson. Im Workshop erhalten Sie die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Basisinformationen für Ihren Schritt in die Selbstständigkeit und wissen, auf was Sie achten sollten. Inhalte: Schritte der Gründung, Gewerberecht, Sozialversicherung, Finanzamt, Kosten, Finanzierung, Serviceleistungen… Fragen der Teilnehmer. Anmeldung: Gründerservice der WKV, T 05522-305-1144 Donnerstag, 17. Dezember 2015 17.00 – 19.00 Uhr, CAMPUS Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, Patentsprechtag der Wirtschafts-Standort Vorarlberg GmbH. Die Patentanwälte Dr. Ralf Hofmann bzw. Dr. Thomas Fechner informieren Sie unentgeltlich über das Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster- und Musterwesen. Um eine telefonische Anmeldung unter T 05572/55252-18 wird gebeten. Informationen unter: T 05572/55252–0, E wisto@wisto.at, W www.wisto.at

Abgewiesener Konkursantrag Abgewiesener Konkursantrag mangels Vermögens Das Landesgericht Feldkirch als Konkursgericht hat der Wirtschaftskammer bekannt gegeben, dass folgender Konkursantrag mangels hinreichenden Vermögens rechtskräftig abgewiesen wurde. Es handelt sich um den Konkursantrag gegen VASIC Maja, Blons 66, 6723 Blons Die aktuellen Insolvenzen können Sie auch der Homepage des Bundesministeriums für Justiz unter www.edikte1.justiz.gv.at entnehmen. Hier finden Sie die neuesten Eintragungen der Gerichte.


Nr. 50 · 11. Dezember 2015 Die Wirtschaft

· Sonderbeilage Grundumlage 2016 · 19

Grundumlagen Vorarlberg

GESAMTÜBERSICHT DER GRUNDUMLAGEN 2016 Von den Fachorganisationen (Innungen, Fachgruppen, Gremien, Fachverbände) wurden die Grundumlagen in nachstehender Höhe beschlossen. Das Präsidium hat diese Beschlüsse am 23.11.2015 genehmigt. Bei Fachvertretungen wurden die von den Fachverbänden beschlossenen Grundumlagen vom Erweiterten Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich am 25.11.2015 genehmigt.

Grundumlagen – der gesetzliche Hintergrund Die gesetzliche Basis für die Vorschreibung der Grundumlage ist § 127 Wirtschaftskammergesetz in Verbindung mit den entsprechenden Grundumlagenbeschlüssen der zuständigen Organe der Fachorganisation. Daher ist jeder Unternehmer laut Wirtschaftskammergesetz verpflichtet, für jede Berechtigung eine Grundumlage an seine Fachorganisation zu entrichten. Dies gilt auch, wenn die Mitgliedschaft zu mehreren Fachgruppen (Fachverbänden) durch nur eine Berechtigung begründet ist. Die Höhe der Grundumlage wird autonom von der Fachgruppe bzw. bei einer Fachvertretung vom Fachverband beschlossen. Die Höhe der Grundumlagen kann daher bei verschiedenen Fachorganisationen voneinander abweichen.

Ruhende Mitgliedschaft – Muss ich auch meinen Beitrag leisten? Für ruhende Berechtigungen ist gem. § 123 Abs. 14 Wirtschaftskammergesetz, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft, die Grundumlage höchstens in der halben Höhe festzusetzen. Für alle angeführten Fachgruppen und Fachverbände wurden die Grundumlagen für ruhende Berechtigungen daher in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zu einer Fachorganisation nicht länger als die Hälfte eines Kalenderjahres, ist die Grundumlage dementsprechend ebenfalls nur in halber Höhe zu bezahlen. Erst mit Löschung der Berechtigung (diese ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vorzunehmen) erlischt auch die Verpflichtung zur Leistung einer Grundumlage ab dem Folgejahr.

Grundumlagenstaffelung bei einem festen Betrag Ist die Grundumlage in einem festen Betrag festgesetzt, haben natürliche Personen, offene Gesellschaften, Kommanditgesellschaften diesen in einfacher Höhe, juristische Personen (wie GmbHs und Gebietskörperschaften) die Grundumlage in doppelter Höhe zu leisten (§ 123 Abs. 12 Wirtschaftskammergesetz).

Fragen zur Grundumlage Sie haben Fragen zur Grundumlagenvorschreibung 2016? Ihre FachgruppengeschäftsführerInnen in der Wirtschaftskammer Vorarlberg stehen Ihnen dazu gerne zur Verfügung. Die Grundumlagenübersicht wird bereits in der neuen Fachorganisationsstruktur (FOO 2013) dargestellt. Auch bei diesbezüglichen Fragen können Sie sich gerne an Ihre FachgruppengeschäftsführerInnen wenden. Die Telefonnummern der jeweiligen FachgruppengeschäftsführerInnen finden Sie im Internet unter:

Internet: www.wkv.at


20 · Sonderbeilage Grundumlage 2016 ·

Nr. 50 · 11. Dezember 2015 Die Wirtschaft

SPARTE GEWERBE UND HANDWERK Bezeichnung

Bemessungsgrundlage und Höhe der Grundumlage 2016 a

b

Beschlossen am durch 1)

FACHORGANISATION 101

Bau

Grundbeitrag für Berufszweig planende Baumeister alle anderen Berufszweige + Zuschlag SV-Beiträge für alle ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

103

Dachdecker, Glaser und Spengler

Grundbeitrag für Berufszweig: Dachdecker + Zuschlag pro Mitglied alle anderen Berufszweige im Bereich Dachdecker + Zuschlag SV-Beiträge für alle Glaser + Zuschlag pro Mitglied + Zuschlag SV-Beiträge Glaser eingeschränkt + Zuschlag pro Mitglied + Zuschlag SV-Beiträge Glaser im Rahmen der Tischlerberechtigung + Zuschlag SV-Beiträge Spengler alle im Bereich Spengler + Zuschlag SV-Beiträge ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

104

Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker

Grundbeitrag für Berufszweig: Hafner + Zuschlag pro Betrieb alle anderen Berufszweige + Zuschlag pro Betrieb + Zuschlag SV-Beiträge für alle ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

105

Maler und Tapezierer

Grundbeitrag für Berufszweig: Maler und Sonstige + Zuschlag SV-Beiträge Tapezierer + Zuschlag pro Betrieb + Zuschlag SV-Beiträge Eingeschränkte Tapeziererberechtigung + Zuschlag pro Betrieb + Zuschlag SV-Beiträge Bettfedern- und Matratzenreinigung und Sonstige im Bereich Tapezierer + Zuschlag pro Betrieb + Zuschlag SV-Beiträge Sattler + Zuschlag pro Betrieb + Zuschlag SV-Beiträge Höchstbeitrag je Berechtigung im Bereich der Tapezierer € 1.100,-ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

106

107

Bauhilfsgewerbe

Holzbau

Grundbeitrag für Berufszweig: Schwarzdecker Betonwarenerzeuger und Baustofferzeuger Stukkateure und Trockenbauer Kies-, Sand- und Schottergewinnung Transportbetonerzeuger, Steinbrüche alle anderen Berufszweige im Bereich Bauhilfsgewerbe + Zuschlag SV-Beiträge für alle Pflasterer + Zuschlag SV-Beiträge Bodenleger + Zuschlag SV-Beiträge Steinmetze Grundbeitrag + Zuschlag SV-Beiträge ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle Grundbeitrag für Berufszweig: Zimmermeister, eingeschränkt auf Planung alle anderen Berufszweige + Zuschlag SV-Beiträge für alle ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

€ 310,-€ 260,-3,65 %o

€ 480,-€ 860,--

14.10.10

FG

14.10.15

FG

03.10.12

FG

10.10.12

FG

11.10.11

FG

€ 480,-5,00 %o € 480,-€ 350,-2,00 %o € 290,-€ 350,-2,00 %o € 290,-0,00 %o € 298,-8,74 %o

€ € € €

410,-450,-410,-300,-5,50 %o

€ 225,-4,00 %o € 350,-€ 390,-5,00 %o € 332,-€ 80,-3,00 %o € 144,-€ 80,-3,00 %o € 275,-€ 80,-3,00 %o

€ 384,-€ 582,-€ 644,-€ 384,-0,00 %o € 680,-5,00 %o € 418,-4,00 %o € 325,-6,00 %o

€ 550,-€ 1.630,-10,00 %o

23.05.14 FV Steinmetze

10.10.12

FG

1) FG = Fachgruppe, FV = Fachverband, PR = Präsidium der WK-Vorarlberg


Nr. 50 · 11. Dezember 2015 Die Wirtschaft

Bezeichnung

108

Tischler und Holzgestaltende Gewerbe

· Sonderbeilage Grundumlage 2016 · 21

Bemessungsgrundlage und Höhe der Grundumlage 2016 a Grundbeitrag für Berufszweig: im Bereich Tischler + Zuschlag SV-Beiträge Fester Betrag für Berufszweig: im Bereich des holzgestaltenden Gewerbes ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

b

€ 390,-10,00 %o € 100,--

Beschlossen am durch 1) 02.10.12

FG

€ 200,--

110

Metalltechniker

Grundbeitrag + Zuschlag SV-Beiträge Höchstbetrag pro Mitglied € 5.800,-ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

€ 150,-5,00 %o

23.05.12

FG

111

Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker

Grundbeitrag + Zuschlag SV-Beiträge ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

€ 185,-4,5 %o

27.06.13

FG

112

Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker

Fester Betrag für Berufszweig: Elektroinstallationstechnik alle anderen Berufszweige + Zuschlag SV-Beiträge ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

01.07.10

FG

113

Kunststoffverarbeiter

Fixbetrag + Zuschlag SV-Beiträge ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 50 %

16.09.10

FV

114

Mechatroniker

Fester Betrag + Zuschlag SV-Beiträge ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

€ 190,--

€ 380,--

01.10.10

FG

115

Kraftfahrzeugtechnik

Fester Betrag + Zuschlag SV-Beiträge ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG im Bereich der Wagner ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG

€ 245,--

€ 490,-

17.09.15

FG

11.10.12

FG

15.06.10

FG

28.09.10

FG

116

117

118

Kunsthandwerke

Mode und Bekleidungstechnik

Gesundheitsberufe

Fester Betrag für Berufszweig: im Bereich der Gold-, Silberschmiede und Uhrmacher Erzeuger kunstgewerblicher Artikel Grundbeitrag für Berufszweig: im Bereich der Musikinstrumentenerzeuger + Zuschlag SV-Beiträge im Bereich der Buchbinder, Kartonagewaren und Sonstige + Zuschlag SV-Beiträge ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle Grundbeitrag für Berufszweig: im Bereich der Kürschner, Handschuhmacher, Gerber Präparatoren und Sonstige + Zuschlag vom Umsatz im Bereich der Bekleidungsgewerbe + Zuschlag SV-Beiträge € 0 - 50.000 + Zuschlag SV-Beiträge € 50.001 - 80.000 + Zuschlag SV-Beiträge ab € 80.001 im Bereich der Stricker, Wirker und Sonstige + Zuschlag SV-Beiträge im Bereich der Textilreinigung, Wäscher, Färber und Sonstige + Zuschlag SV-Beiträge ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle Grundbeitrag für Berufszweig: Schuhmacher 1. Berechtigung Orthopädieschuhmacher 1. Berechtigung jede weitere Berechtigung für beide + Zuschlag SV-Beiträge Augenoptiker, Orthopädietechniker und Hörgeräteakustiker + Zuschlag pro Standort für: Hörgeräteakustiker + Augenoptiker Augenoptiker und Kontaktlinsenoptiker Bandagisten und Orthopädietechniker + Zuschlag SV-Beiträge für alle Zahntechniker + Zuschlag SV-Beiträge + Zuschlag pro Betrieb + Zuschlag pro Mitarbeiter ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

€ 280,-€ 95,--

0,00 %o

€ 560,-€ 190,--

€ 160,-1,00 %o

0,00 %o

0,00 %o

€ 122,50

€ 110,-€

€ 245,--

55,--

€ 160,--

€ 320,--

€ 110,--

55,-€ 100,-0,40 %o € 145,-0,50 %o

€ 213,-0,00 %o € 196,-7,50 %o 5,50 %o 3,00 %o €

70,-0,75 %o

€ 240,-1,60 %o

€ 305,-€ 494,-€ 175,-0,00 %o € 100,-+ € 30,-+ € 500,-+ € 65,-0,00 %o € 360,-3,50 %o € 40,-€ 20,--

1) FG = Fachgruppe, FV = Fachverband, PR = Präsidium der WK-Vorarlberg


22 · Sonderbeilage Grundumlage 2016 · Bezeichnung

119

120

Lebensmittelgewerbe

Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure

Nr. 50 · 11. Dezember 2015 Die Wirtschaft

Bemessungsgrundlage und Höhe der Grundumlage 2016 a Grundbeitrag für Berufszweig: im Bereich der Müller Grundbeitrag für 1. Berechtigung zuzüglich jährliche Erhöhung VPI Grundbeitrag für 2. Berechtigung zuzüglich jährliche Erhöhung VPI für jede weitere Berechtigung zuzüglich jährliche Erhöhung VPI eingeschränkte Berechtigung (wie Ölpresser) zuzüglich jährliche Erhöhung VPI + Zuschlag pro Jahrestonne des vergangenen Jahres Mischfutter Produktkategorie F1/F2/F3 + Zuschlag pro Jahrestonne des vergangenen Jahres Vermahlung Mühle Höchstbeitrag pro Mitglied € 1.805,80 zuzüglich jährliche Erhöhung VPI im Bereich der Bäcker Grundbeitrag für 1. Berechtigung und alle Produktionsstandorte und Aufbackstationen zuzüglich jährliche Erhöhung VPI Grundbeitrag pro Verkaufsstelle zuzüglich jährliche Erhöhung VPI + Zuschlag SV-Beiträge Stufe 1 SV-Beitrag von € 0,00 - 8.400,-Stufe 2 SV-Beitrag ab € 8.401,-Höchstbeitrag pro Mitglied € 4.142,80 zuzüglich jährliche Erhöhung VPI Grundbeitrag im Bereich der Konditoren zuzüglich jährliche Erhöhung VPI Sonstige im Bereich der Konditoren zuzüglich jährliche Erhöhung VPI jede weitere Betriebsstätte zuzüglich jährliche Erhöhung VPI + Zuschlag SV-Beiträge für alle Stufe 1 € 1,-- - 500.000,-Grundbeitrag im Bereich der Fleischer zuzüglich jährliche Erhöhung VPI Grundbeitrag für jede weitere Betriebsstätte zuzüglich jährliche Erhöhung VPI + Zuschlag SV-Beiträge Stufe 1 SV-Beitrag € 1,-- - 14.000,-Stufe 2 SV-Beitrag € 14.001,-- - 25.000,-Stufe 3 SV-Beitrag € 25.001,-- - 40.000,-Stufe 4 SV-Beitrag € 40.001,-- - 70.000,-Stufe 5 SV-Beitrag über € 70.000,-Höchstbeitrag im Bereich Fleischer je Berechtigung € 2.337,-zuzüglich jährliche Erhöhung VPI je Mitglied € 5.523,60 zuzüglich jährliche Erhöhung VPI im Bereich der Nahrungsmittelgewerbe Grundbeitrag Lohnmostereien und Handelsmostereien zuzüglich jährliche Erhöhung VPI Grundbeitrag alle anderen im Bereich der Nahrungsmittelgewerbe zuzüglich jährliche Erhöhung VPI + Zuschlag SV-Beiträge für alle im Bereich der Molkereien und Käsereien Grundbeitrag Molkereien + Käsereien + Zuschlag SV-Beiträge + Zuschlag für Milchverarbeiter bis 0,5 Mio kg Verarbeitungsmenge/Jahr bis 1 Mio kg Verarbeitungsmenge/Jahr bis 3 Mio kg Verarbeitungsmenge/Jahr bis 5 Mio kg Verarbeitungsmenge/Jahr bis 15 Mio kg Verarbeitungsmenge/Jahr bis 20 Mio kg Verarbeitungsmenge/Jahr bis 25 Mio kg Verarbeitungsmenge/Jahr bis 50 Mio kg Verarbeitungsmenge/Jahr bis 75 Mio kg Verarbeitungsmenge/Jahr bis 100 Mio kg Verarbeitungsmenge/Jahr über 100 Mio kg Verarbeitungsmenge/Jahr ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle Grundbeitrag für jede Berechtigung jede weitere Berechtigung pro Berufszweig am Standort der 1. Berechtigung jede weitere Berechtigung an einem anderen Standort pro Berufszeig Mitglieder, die nur die Berechtigung als freiberuflicher HeilmasseurIn haben Mitglieder, die sowohl die Berechtigung als gewerbliche/r MasseurIn als auch freiberufliche/r HeilmasseurIn haben + Zuschlag SV-Beiträge Höchstbeitrag pro Mitglied € 2.200,-ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

b

Beschlossen am durch 1) 14.11.12

FG

15.09.14

FG

€ 276,10 € 138,10 € 106,30 € 180,60 €

0,04

0,00

€ 326,20 € 106,30 22,00 %o 7,70 %o € 348,40 € 212,50 € 106,30 1,90 %o € 382,40 € 172,10 16,00 %o 8,50 %o 5,00 %o 3,50 %o 3,00 %o

€ 143,40 € 252,80 0,00 %o € 251,-0,00 %o € € € € € € € € € € €

40,-51,-101,-177,-253,-329,-405,-481,-557,-633,-709,--

€ 209,-€ 102,-€ 138,-€ 209,-€ 240,-0,00 %o

1) FG = Fachgruppe, FV = Fachverband, PR = Präsidium der WK-Vorarlberg


Nr. 50 · 11. Dezember 2015 Die Wirtschaft

Bezeichnung

· Sonderbeilage Grundumlage 2016 · 23

Bemessungsgrundlage und Höhe der Grundumlage 2016 a

121

Gärtner und Floristen

Grundbeitrag + Zuschlag SV-Beitrag ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

122

Berufsfotografen

Grundbeitrag für Berufszweig: Berufsfotograf, Pressefotografie und Fotodesign + Zuschlag SV-Summe alle anderen Berufszweige + Zuschlag pro Mitarbeiter für alle Fester Betrag für Automaten außerhalb der Betriebsstätten ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

b

€ 235,-4,00 %o

Beschlossen am durch 1) 10.10.11

FG

15.06.15

FG

18.10.12

FG

€ 320,-1,00 %o € 220,-€ 0,00 €

0,00

€ 200,--

€ 400,--

123

Chemische Gewerbe und Denkmal-, Fassadenund Gebäudereiniger

Fester Betrag ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

124

Friseure

Grundbeitrag pro Berechtigung ab dem 2. Standort (pro Standort) + Zuschlag SV-Beiträge + Mitarbeiterzuschlag ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

€ 320,-€ 290,-11,50 %o € 0,00

13.11.12

FG

125A Rauchfangkehrer

Grundbeitrag + Zuschlag je Mitarbeiter ohne Lehrling + Zuschlag je Mitarbeiter Beschäftigung <50 % Beschäftigungszeit unter einem Monat Beschäftigungszeit zwischen 2 und 6 Monaten Beschäftigungszeit über 6 Monate Für ganzjährig ruhende Gewerbe erfolgt die Vorschreibung in Höhe von 50 % des Grundbeitrags Die Festsetzung erfolgt wie bisher auf der Basis des Vorjahres.

€ 700,-€ 140,-€ 70,-€ 0,-€ 70,-€ 140,--

22.11.14

FG

125B Bestatter

Grundbeitrag + Zuschlag je Todesfall lt. Statistik des vorangegangenen Jahres Für ganzjährig ruhende Gewerbe erfolgt die Vorschreibung in Höhe von 50 % des Grundbeitrags

€ 150,-€ 3,--

15.10.13

FG

126

Gewerbliche Dienstleister

Fester Betrag ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

110,--

€ 220,--

01.10.15

FG

127

Personenberatung und Personenbetreuung

Fester Betrag ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

55,--

€ 110,--

15.06.10 FG Gewerbliche Dienstleister

128

Persönliche Dienstleister

Fester Betrag ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

€ 110,--

€ 220,--

14.10.15 FG

129

Film- und Musikwirtschaft

Erste Berechtigung Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme 2015: %o-Satz für Fachverband Wien 4,40 %o %o-Satz für Fachorganisation Land 0,30 %o zusammen %o* ist Grundumlage 2016 4,70 %o Sondergrundumlage %o-Satz für Fachorganisation Land 0,10 %o Mindestbetrag € 180,-Für jede weitere Berechtigung € 0,-ganzjährige ruhende Berechtigungen € 90,-gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

Sozialversicherungsbeiträge:

09.09.15 29.11.11

FV PR

Unter SV-Beiträge sind die an die Gebietskrankenkasse des Vorjahres entrichteten Sozialversicherungsbeiträge, und zwar Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile, zu verstehen.

1) FG = Fachgruppe, FV = Fachverband, PR = Präsidium der WK-Vorarlberg


Nr. 50 · 11. Dezember 2015

24 · Sonderbeilage Grundumlage 2016 · Die Wirtschaft SPARTE INDUSTRIE Bezeichnung

Bemessungsgrundlage und Höhe der Grundumlage 2016 a Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme 2015: %o-Satz für %o-Satz für zusammen %o * Fachverband Fachorganisation ist Grundumlage in Wien im Land 2016

b

Beschlossen am durch 1)

Mindestbetrag 2016

FACHORGANISATION 201

Bergwerke und Stahl

0,00 0,00 ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

0,00

0,00

01.06.15

FV

202

Mineralölindustrie

0,00 0,00 ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

0,00

0,00

02.06.15

FV

203

Stein- und keramische Industrie

3,20 0,30 Sondergrundumlage 0,10 ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

3,50 0,10

€ 90,--

29.09.15 29.11.11

FV PR

204

Glasindustrie

1,44 0,30 Sondergrundumlage 0,10 ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

1,74 0,10

€ 90,--

08.06.15 29.11.11

FV PR

205

Chemische Industrie

1,60 0,30 Sondergrundumlage 0,10 ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

1,90 0,10

€ 90,--

02.06.15 29.11.11

FV PR

206

Papierindustrie

1,35 0,30 Sondergrundumlage 0,10 ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

1,65 0,10

€ 90,--

19.05.15 29.11.11

FV PR

207

Industrielle Herstellung von Produkten aus Papier und Karton

2,50 0,30 Sondergrundumlage 0,10 ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

2,80 0,10

€ 90,--

03.06.15 29.11.11

FV PR

209

Bauindustrie

1) Mitgliedsfirmen, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen: - Fixbetrag pro Stammfirma € 2.180,19 - Anteil von der Zuschlagsleistung (des Vorjahres) gemäß §§ 21 und 21a BUAG (Sachbereich Urlaub) 4,00 4,00 Sondergrundumlage 1,90 1,90

12.06.12 29.11.11

FV PR

2) Töchter von Mitgliedsfirmen, die dem Bauarbeiter-Urlaubsund Abfertigungsgesetz unterliegen: - Anteil von der Zuschlagsleistung (des Vorjahres) gemäß §§ 21 und 21a BUAG (Sachbereich Urlaub) 4,00 %o 4,00 %o 3) Die Zuschlagssummen der ARGE-Beteiligungen werden auf folgende Art festgelegt: Die Zuschlagssumme bei Firmen setzt sich aus den Beträgen der Stammfirma und den Anteilen von den ARGEN jeweils eines Kalenderjahres zusammen. Die Aufteilung der Zuschlagssummen der ARGEN erfolgt nach den Beschäftigungsanteilen der ARGEPartner im Monat Dezember. 4) Mitgliedsfirmen, die nicht dem Bauarbeiter-Urlaubsund Abfertigungsgesetz unterliegen: - Fixbetrag pro Stammfirma € 2.180,19 - Anteil von kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme 0,40 0,40 Sondergrundumlage 0,10 0,10 Mindestbetrag ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß §§ 123 Abs. 14 WKG

0,00

0,00

* Beträge auf € 10,-- gerundet 1) FG = Fachgruppe, FV = Fachverband, PR = Präsidium der WK-Vorarlberg


Nr. 50 · 11. Dezember 2015 Die Wirtschaft

Bezeichnung

· Sonderbeilage Grundumlage 2016 · 25

Bemessungsgrundlage und Höhe der Grundumlage 2016 a Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme 2015: %o-Satz für %o-Satz für zusammen %o * Fachverband Fachorganisation ist Grundumlage in Wien im Land 2016

210

Holzindustrie

Berufszweig Sägeindustrie 1,60 3,16 + € 30,-+ € 0,00 pro 100 fm Rundpro 100 fm holz Einschnitt Rundholz Einschnitt alle anderen Berufszweige im Bereich Holzverarbeitende Industrie 2,89 0,40 ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

211

Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie)

3,30 0,30 Sondergrundumlage 0,10 ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

212

Textil-, BekleidungsSchuh-, und Lederindustrie

Im Bereich der Textilindustrie 1,90 1,10 € 150,-€ 60,-im Bereich der Bekleidungsindustrie 3,30 1,10 € 200,-€ 60,-im Bereich der Bekleidungsindustrie Berufszweig Wäschreien, Färbereien, chemische Reinigungsbetriebe und Mietwäschereien 1,70 1,10 Stickerei Grundbeitrag für Exportierende Sticker alle anderen + Zuschlag SV-Beiträge 1,4 %o 8,6 %o Höchstbeitrag pro Mitglied € 2.500,-ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

Beschlossen am durch 1)

b Mindestbetrag 2016

4,76 + € 30,-pro 100 fm Rundholz Einschnitt

€ 60,-€ 15,--

3,29

€ 90,--

3,60 0,10

€ 60,--

3,00 4,40

2,80

€ 210,--

02.10.15

FG

09.06.15 29.11.11

FV PR

14.10.15

FG

€ 260,--

€ 260,--

€ 500,-€ 250,-10,00 %o

213

Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen

5,37 0,30 Sondergrundumlage 0,10 ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

5,67 0,10

€ 150,--

08.06.15 29.11.11

FV PR

215

NE-Metallindustrie

2,30 0,30 Sondergrundumlage 0,10 + 2,40 ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

2,60 2,50

€ 90,--

22.05.15 29.11.11

FV PR

216

Maschinen-, Metallwarenund Gießereiindustrie

0,60 0,30 Sondergrundumlage 0,10 + 2,40 ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % Gießereiindustrie 3,20 0,30 Sondergrundumlage 0,10 + 2,40 ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

0,90 2,50

€ 90,--

23.09.15 29.11.11

FV PR

3,50 2,50

€ 90,--

217

Fahrzeugindustrie

0,43 0,30 Sondergrundumlage 0,10 + 2,40 ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

0,73 2,50

€ 90,--

19.05.15 29.11.10

FV PR

218

Elektro- und Elektronikindustrie

0,85 0,30 Sondergrundumlage 0,10 + 2,40 ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

1,15 2,50

€ 90,--

19.05.15 29.11.11

FV PR

* Beträge auf € 10,-- gerundet 1) FG = Fachgruppe, FV = Fachverband, PR = Präsidium der WK-Vorarlberg


26 · Sonderbeilage Grundumlage 2016 ·

Nr. 50 · 11. Dezember 2015 Die Wirtschaft

SPARTE HANDEL Bezeichnung

Bemessungsgrundlage und Höhe der Grundumlage 2016 a

b

Beschlossen am durch 1)

FACHORGANISATION 301

Lebensmittelhandel

Fester Betrag ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

€ 105,--

€ 210,--

04.10.11

FG

302

Tabaktrafikanten

Berufszweig nach Umsatz des vorvergangenen Jahres bis € 100.000 bis € 250.000 bis € 500.000 bis € 1 Mio. bis € 2 Mio. über € 2 Mio.

selbstständige Trafikanten

verbundene Trafikanten

andere Berufszweige (Großhändler)

25.09.12

FG

€ € € € € €

€ € € € € €

50,-100,-160,-270,-340,-450,--

€ 340,-€ 450,--

€ 144,--

€ 288,--

05.10.15

FG

€ 114,--

€ 228,--

€ 110,--

€ 220,--

30.09.15

FG

€ 200,-€ 130,--

€ 400,-€ 260,--

22.09.15

FG

100,-150,-220,-270,-340,-450,--

Mitglieder Trafikant und Lotterien € 0,00 Berufszweig nur Lotterien Grundbeitrag € 7,24 ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle 303

Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben

Fester Betrag je Standort für: Berufszweig Drogisten Fester Betrag je Berechtigung für alle anderen Berufszweige: ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

304

Agrarhandel

Fester Betrag ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

305

Energiehandel

Fester Betrag für: Heizölhandel alle anderen Berufszweige ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

306

Markt-, Straßen- und Wanderhandel

Fester Betrag ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

€ 110,--

€ 220,--

21.09.15

FG

307

Außenhandel

Fester Betrag ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

95,--

€ 190,--

19.04.11

FG

308

Mode und Freizeitartikel

Fester Betrag ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

€ 100,--

€ 200,--

22.09.15

FG

309

Direktvertrieb

Fester Betrag ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

€ 100,--

€ 200,--

03.09.15

FG

310

Papier- und Spielwarenhandel

Fester Betrag ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

€ 120,--

€ 240,--

24.09.15

FG

311

Handelsagenten

Fester Betrag ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

€ 100,--

€ 200,--

21.09.15

FG

312

Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandel

Fester Betrag ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

€ 140,--

€ 280,--

23.09.15

FG

313

Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandel

Fester Betrag Pyrotechnische Artikel ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

€ 110,-€ 15,--

€ 220,-€ 30,--

15.10.15

FG

314

Handel mit Maschinen, Computersystemen, Sekundärrohstoffen, technischem und industriellem Bedarf

Fester Betrag ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

90,--

€ 180,--

16.09.15

FG

315

Fahrzeughandel

Fester Betrag ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

€ 130,--

€ 260,--

17.09.15

FG

316

Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel

Fester Betrag für: Handel mit Waren aller Art eingeschränkte Berechtigung ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

€ 102,-€ 58,--

€ 204,-€ 116,--

01.06.15

FV

1) FG = Fachgruppe, FV = Fachverband, PR = Präsidium der WK-Vorarlberg


Nr. 50 · 11. Dezember 2015 Die Wirtschaft

Bezeichnung

317

Elektro- und Einrichtungsfachhandel

· Sonderbeilage Grundumlage 2016 · 27

Bemessungsgrundlage und Höhe der Grundumlage 2016 a Fester Betrag für Berufszeig: Elektrofachhandel Einrichtungsfachhandel, Handel mit Möbeln, Büromöbeln, Raumausstattungswaren und Heimtextilien ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

b

€ 120,--

€ 240,--

€ 190,--

€ 380,--

Beschlossen am durch 1) 14.10.15

FG

318

Versand-, Internet- und und allgemeiner Handel

Fester Betrag inklusive Altwarenhandel ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

90,--

€ 180,--

07.10.15

FG

320

Versicherungsagenten

Fester Betrag ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

€ 150,--

€ 300,--

07.10.11

FG

07.10.15 15.11.12

FV PR

17.09.15 15.11.12

FV PR

SPARTE BANK UND VERSICHERUNG Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme 2015: %o-Satz für %o-Satz für zusammen %o * Fachverband Fachorganisation ist Grundumlage in Wien im Land 2016

Mindestbetrag 2016

FACHORGANISATION 401

402

Banken und Bankiers

Sparkassen

Berufszweig Banken 0,794 0,070 Sondergrundumlage 0,200 Berufszweig Casino Austria vom Gesamtumsatz des zweitvorangegangenen Jahres 0,302 Sondergrundumlage 0,055 ganzjährig ruhende Berechtigung gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle 0,741 Sondergrundumlage ganzjährig ruhende Berechtigung gem. § 123 Abs. 14 WKG

0,070 0,200

0,864 0,200

€ 100,--

0,302 0,055

7,27

0,811 0,200

7,--

3,--

403

Volksbanken

0,925 Sondergrundumlage ganzjährig ruhende Berechtigung gem. § 123 Abs. 14 WKG € 50,00

0,070 0,200

0,995 0,200

€ 100,--

22.09.15 15.11.12

FV PR

404

Raiffeisenbanken

0,900 Sondergrundumlage ganzjährig ruhende Berechtigung gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

0,070 0,200

0,970 0,200

€ 100,--

20.05.15 15.11.12

FV PR

405

Landes-Hypothekenbanken 0,700 Sondergrundumlage ganzjährig ruhende Berechtigung gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

0,070 0,200

0,770 0,200

€ 100,--

29.05.15 15.11.12

FV PR

406

Versicherungsunternehmen

0,820 0,300

€ 100,--

29.09.15 15.11.12

FV PR

Berufszweig Versicherungen 0,750 0,070 Sondergrundumlage 0,300 ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG € 50,00 Berufszweig kleine Versicherungsvereine bei Sachversicherungsvereine 4,60 %o des Gesamtvermögens 2014 Höchstbeitrag € 7.000,-ruhende Berechtigungen € 12,00 Sondergrundumlage 0,100 bei Viehversicherungsvereine 3,80 %o des Gesamtvermögens 2014 Sondergrundumlage 0,100 Höchstbeitrag € 4.542,05 ruhende Berechtigungen € 12,00

€ 25,44 0,100 0,100

€ 25,44

* Beträge auf € 10,-- gerundet 1) FG = Fachgruppe, FV = Fachverband, PR = Präsidium der WK-Vorarlberg


Nr. 50 · 11. Dezember 2015

28 · Sonderbeilage Grundumlage 2016 · Die Wirtschaft SPARTE TRANSPORT UND VERKEHR Bezeichnung

Bemessungsgrundlage und Höhe der Grundumlage 2016 a

b

Beschlossen am durch 1)

FACHORGANISATION 501

502

503

504

Schienenbahnen

Autobus-, Luftund Schifffahrtunternehmungen

Seilbahnen

Spediteure

Fester Betrag + Promillesatz der Lohn- und Gehaltssumme von EUR 1 bis EUR 30 Mio. Gehaltssumme mehr als EUR 30 Mio. + Zuschlag je Mitarbeiter Der feste Betrag unterliegt der Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

€ 200,-€

Grundbeitrag für Berufszweig im Bereich der Autobusunternehmen 1. Berechtigung für jede weitere Berechtigung + Zuschlag für jedes Fahrzeug Kraftfahrlinienverkehr 1. Berechtigung für jede weitere Berechtigung + Zuschlag für jedes Fahrzeug im Bereich der Schifffahrtsunternehmen für alle Berechtigungsarten inklusive 1 Betriebsmittel + Zuschlag für jedes weitere Betriebsmittel (Schiff) im Bereich der Luftfahrtunternehmungen Grundbetrag je FG-Mitglied + Zuschlag für Betriebsgruppen: Bedarfs- und Linienflug Helicopter alle anderen Betriebsgruppen + Zuschlag je Luftfahrzeug ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle Fester Betrag für: Bandförderer und Sonstige Schlepplifte bis 300 m über 300 m Kabinenbahnen und Kombilifte Sesselbahnen/-lifte: 1er und 2er ab 3er Zuschlag pro Berechtigung Zuschlag pro Mitarbeiter ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle Fester Betrag für Berechtigung: Spediteure + Zuschlag nach Mitarbeiter 0 - 5 + Zuschlag nach Mitarbeiter 6 - 10 + Zuschlag nach Mitarbeiter ab 11 alle anderen Mitglieder + Zuschlag nach Mitarbeiter ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

€ 400,--

26.05.11

FV

12.10.10

FG

08.10.15

FG

15.09.15

FG

0,90 %o 0,30 %o 0,00

€ 165,-€ 165,-€ 100,-€ 250,-€ 250,-€ 0,00 € 200,-€ 200,-€ 204,-+ € 612,-+ € 306,-+€ 0,00 +€ 0,00

50,--

€ 150,-€ 250,-€ 1.000,-€ 500,-€ 800,-€ 1.000,-€ 0,--

€ 163,-€ 109,--

€ 284,-€ 437,-€ 567,-€

0,00

€ 326,-€ 218,--

505

Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen

Grundbeitrag pro Berechtigung für: Taxi, Mietwagen und Gästewagengewerbe € 77,50 + Zuschlag für jedes Fahrzeug € 77,50 + Zuschlag je Mitglied des € 120,00 Taxi- und Mietwagengewerbes Fester Betrag für: Pferdefuhrwerker oder Fiaker € 70,-€ 140,-+ Zuschlag je Fuhrwerk € 0,00 alle anderen Mitglieder € 165,-€ 330,-+ Zuschlag je Betriebsmittel € 0,00 ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

10.10.12

FG

506

Güterbeförderungsgewerbe

Grundbeitrag pro Berechtigung für: Grenzüberschreitender Güterverkehr + Zuschlag für jedes Fahrzeug von 1 – 100 pro KFZ von 101 – 150 pro KFZ von 151 – 200 pro KFZ ab 201 pro KFZ pro Anhänger Innenstaatlicher Güterverkehr Zuschlag für jedes Fahrzeug Pferdefuhrwerker, Fahrradund Motorradbotendienst Zuschlag pro Fahrzeug alle anderen Mitglieder Zuschlag pro KFZ Alle angegebenen Beträge zuzüglich der noch zu berechnenden VPI ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

15.09.12

FG

€ 148,80 € € € € € € €

53,10 42,60 37,10 31,80 0,00 74,30 42,60

€ 5,30 € 0,00 € 138,10 € 0,00

1) FG = Fachgruppe, FV = Fachverband, PR = Präsidium der WK-Vorarlberg


Nr. 50 · 11. Dezember 2015 Die Wirtschaft

Bezeichnung

507

508

Fahrschulen- und allgemeiner Verkehr

· Sonderbeilage Grundumlage 2016 · 29

Bemessungsgrundlage und Höhe der Grundumlage 2016 a Fester Betrag für Berufszweig: Fahrschulen pro genehmigtem Standort für den ersten genehmigten Außenkurs des vergangenen Jahres Fahrzeug- und Transportbegleitung fester Betrag pro Berechtigung alle anderen Berufszweige fester Betrag pro Berechtigung + Zuschlag SV-Beiträge ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

Garagen-, Tankstellen- und Fester Betrag Servicestationsunternehmen ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

b

€ 966,15

Beschlossen am durch 1) 04.06.14

FV

30.09.15

FG

27.10.15

FG

27.10.15

FG

25.0 03.1 15

FG

28.09.10

FG

11.06.15

FV

15.04.15

FG

€ 100,-€ 177,98

€ 355,96

€ 177,98

1,5 %o

€ 223,--

€ 355,96

€ 446,--

SPARTE TOURISMUS UND FREIZEITWIRTSCHAFT FACHORGANISATION 601

Gastronomie

Fester Betrag für : PG I bis 50 Verabreichungsplätze PG II von 51 - 100 Verabreichungsplätze PG III ab 101 Verabreichungsplätze ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

602

Hotellerie

Fester Betrag für: PG I bis 2 Betten PG II von 26 – 50 Betten PG III von 51 – 100 Betten PG IV von 101 – 150 Betten PG V von 151 – 200 Betten PG VI ab 201 und mehr Betten ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

603

Gesundheitsbetriebe

Fester Betrag pro Mitglied Gesundheitsbetriebe Bäderbetriebe Saunabetriebe

€ 218,-€ 296,-€ 410,--

€ 280,-€ 472,-€ 681,-€ 883,-€ 1.145,-€ 1.387,--

€ 436,-€ 202,-€ 109,--

Gesundheitsbetriebe, die Mittel aus dem Prikraf bekommen vom Erlös 0,15 %o mindestens jedoch € 430,-ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle 604

Reisebüros

Fester Betrag für: htigung Volllberech eingeschränkte Berechtigung ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

605

Kino-,, Kultur- und Vergnügungsbetriebe

Fester Betrag g für: Berechtigungsarten 1. Schausteller alle anderen + Zuschlag für Kindergeschäft Schieß- und Spielgeschäft Kleinfahrgeschäft bis 20 Personen Großfahrgeschäft über 20 Personen + Zuschlag alle anderen Saal bis 100 Personen 101 – 350 Personen 351 – 500 Personen 501 – 1000 Personen 1001 – 2000 Personen über 2000 Personen Lichtspieltheater Betrag pro Berechtigung + Zuschlag für Berechtigungen die den Filmbezugsbedingungen unterliegen, 0,50 %o des Kinobruttoumsatzes des Vorjahres Künstleragenturen, Künstlermanagement Kartenbüro, Begleitagenturen ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle Die Grundumlage ist pro Mitglied mit € 15.000,-- gedeckelt.

606

Freizeit- und be Sporttbettriieb

Fester Betrag für: Fitnessb bettr eb be alle anderen Mitglieder ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

€ 376,-€ 351,--

€ 70,-€ 150,--

€ 140,-€ 300,-€ 35,-€ 50,-€ 75,-€ 110,-€ 50,-€ 70,-€ 90,-€ 110,-€ 130,-€ 150,-€

50,--

€ 111,--

€ 222,--

€ 299,-€ 113,--

€ 598,-€ 226,--

1) FG = Fachgruppe, FV = Fachverband, PR = Präsidium der WK-Vorarlberg


Nr. 50 · 11. Dezember 2015

30 · Sonderbeilage Grundumlage 2016 · Die Wirtschaft SPARTE INFORMATION UND CONSULTING Bezeichnung

Bemessungsgrundlage und Höhe der Grundumlage 2016 a

b

Beschlossen am durch 1)

FACHORGANISATION 701

Entsorgungs- und Ressourcenmanagement

Fester Betrag pro Berechtigung für: Kehr-, Wasch- u. Räumdienste Winterdienste, Entrümpler Kanalräumer, Wartung von Abscheide- und Kläranlagen, Rohrreinigung

€ 110,--

€ 220,--

alle anderen ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

€ 275,--

€ 550,--

€ 310,--

€ 620,--

702

Finanzdienstleister

Fester Betrag ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

703

Werbung und Marktkommunikation

Fester Betrag für die 1. Berechtigung Werbeagenturen, Werbemittler und Werbeberater alle anderen jede weitere Berechtigung für alle Berufszweige ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

704

Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie

Fester Betrag erste Berechtigung ab der zweiten und jede weitere Berechtigung ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

705

Ingenieurbüros

Fester Betrag ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

706

Druck

Grundbeitrag für: Schreibbüros alle anderen Mitglieder + Zuschlag SV-Beiträge für alle ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

707

Immobilien- und Vermögenstreuhänder

Fester Betrag für: Immobilientreuhänder alle anderen Berufsgruppen + Zuschlag Jahresumsatz ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 % für alle

708

Buch- und Medienwirtschaft

709

710

€ 235,-€ 90,-€

15.07.15

FG

08.10.15

FG

07.10.15

FG

13.10.15

FG

23.10.14

FG

15.09.15

FG

15.10.13

FG

€ 470,-€ 180,--

0,--

€ 100,--

€ 200,--

50,--

€ 100,--

€ 355,--

€ 710,--

€ 120,-€ 150,-2,50 %o

€ 400,-€ 180,--

€ 800,-€ 360,-0,00 %o

Fester Betrag ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

€ 150,--

€ 300,--

24.09.15

FG

Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

Fester Betrag ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG 50 %

€ 170,--

€ 340,--

09.10.15

FG

Telekommunikationsund Rundfunkunternehmungen

für Berufsgruppe: Gruppe 1: Hörfunk- und Fernsehunternehmungen Sozialversicherungsbeiträge Mindestbetrag Höchstbetrag ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG

30.09.14

FV

Gruppe 2: andere Unternehmungen (die selbst ein Kommunikationsnetz betreiben) pro bestehendem Teilnehmerverhältnis Mindestbetrag Höchstbetrag alle anderen Mitglieder (kein eigenes Kommunikationsnetz) Fester Betrag ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG

6,00 %o € 480,-€ 1.450,-€ 240,--

€ 0,11 € 480,-€ 6.500,-€ 480,--

€ 240,--

€ 960,--

1) FG = Fachgruppe, FV = Fachverband, PR = Präsidium der WK-Vorarlberg


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Zertifizierung Senior Process Manager Dornbirn, 4.2.2016, Do 18:00 – 19:30 Uhr; Lehrgangsstart: 3.3.2016; K.Nr. 62960.03 Zertifizierung Senior Risk Manager Dornbirn, 4.2.2016, Do 19:30 – 21:00 Uhr, Lehrgangsstart: 31.3.2016; K.Nr. 62962.03

Grundlagenkurs Biegetechnik Dornbirn, 29.1. – 6.2.2016, Termine lt. Stundenplan, € 490,-; K.Nr. 38983.03 CNC-Maschinenbediener Dornbirn, 19.2. – 19.5.2016, Abendkurs Termine lt. Stundenplan, € 2.100,- zzgl. € 250,- Prüfungsgebühren; K.Nr. 38960.03 CNC-Maschinenbediener Dornbirn, 7.3. – 12.5.2016, Tageskurs Termine lt. Stundenplan, € 2.100,- zzgl. € 250,- Prüfungsgebühren; K.Nr. 38961.03

Gewerbe / Handwerk / Tourismus / Verkehr Unternehmer-Training Nr. 2 Dornbirn, 7.1. – 4.2.2016, Mo – Fr 8:00 – 17:00 Uhr, 160 Trainingseinheiten, € 1.660,-; K.Nr. 40970.03 Vorbereitungskurs Meisterprüfung Bäcker Hohenems, 12.1. – 20.4.2016, lt. Stundenplan, 93 Trainingseinheiten, € 2.550,-; K.Nr. 49900.03 Vorbereitungskurs Meisterprüfung Friseure Dornbirn, 22.2. – 6.5.2016, lt. Stundenplan, 97 Trainingseinheiten, € 1.950,-; K.Nr. 48920.03 Ausbildung Fremdenführer Hohenems, 22.2.2016 – 30.10.2017, Mo + Mi 18:00 – 22:00, Sa 8:30 – 17:00 Uhr, 720 Trainingseinheiten, € 4.850,-; K.Nr. 73960.03 Vorbereitungskurs Befähigungsnachweis Gastronomie Dornbirn, 25.2. – 22.5.2016, Di + Do 18:00 – 22:00, Sa 8:00 – 14:00 Uhr, 128 Trainingseinheiten, € 1.450,-; K.Nr. 75910.03

Wellness / Gesundheit / Wiedereinstieg Unternehmer-Training Dornbirn, 7.1. – 4.2.2016, Mo – Fr 8:00 – 17:00 Uhr, € 1.660,-; K.Nr. 40970.03 Diätetisch geschulter Koch Hohenems, 11.1. – 14.3.2016, Mo + Di 8:00 – 17:00 Uhr, 110 Trainingseinheiten, € 1.840,-; K.Nr. 77930.03 Praxismanagement Dornbirn, 15.1. – 25.6.2016, Fr 18:00 – 22:00, Sa 8:30 – 12:30 Uhr, 88 Trainingseinheiten, € 1.690,-; K.Nr. 43960.03 Fingernageldesign Hohenems, 22.1. – 11.3.2016, Fr + Sa 8:00 – 17:00 Uhr, 56 Trainingseinheiten, € 1.490,-; K.Nr. 47900.03

WIFI Vorarlberg


Wir bringen Sie auf Kurs. Wissen Ist Für Immer. Info-Abend: Coach

Diplom-Lehrgang Marketing

Was ist das Spezielle an der WIFICoaching-Ausbildung? Das WIFI hat jahrzehntelange Erfahrung mit Coaching-Ausbildungen und arbeitet getreu dem Motto „Von der Praxis für die Praxis“ mit einem Team von Experten unter der Leitung von Wolfgang Titze zusammen.

Teilnehmer Unternehmer und Geschäftsführer von Klein- und Mittelbetrieben, Assistenten der Geschäftsleitung, Verkaufsleiter, Marketing-Manager...

Speziell ist die Zweiteilung der Ausbildung: Teilnehmer, die CoachingFähigkeiten in ihre Arbeit integrieren und ihre sozialen Fertigkeiten erweitern wollen, können das CoachingKompetenztraining besuchen. Für alle, die sich darüber hinaus dafür interessieren, als Coach zu arbeiten, gibt es den Aufbaulehrgang zum Coach. Welchen Nutzen bringen das Coaching-Kompetenztraining und die Ausbildung zum Coach? Know-how im Bereich Coaching befähigt zur professionellen Unterstützung von Veränderungsprozessen auf den Ebenen Organisationsstruktur, Gruppendynamik und Persönlichkeit. Teilnehmer entwickeln dabei fachliche, soziale und persönliche Kompetenzen durch fundierte Theorie, Selbsterfahrung und vielfältige praktische Übungen. Für wen ist die Ausbildung geeignet? Führungskräfte, (Sport-)Trainer, Kommunikatoren in Profit- und Non-ProfitBereichen, Kommunen, Gemeinden, Berater, HR-Manager, Menschen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich, Betriebsräte, Projektleiter, Pädagogen, Lehrlingsausbilder, Selbstständige, Menschen in therapeutischen und begleitenden Berufen. Lehrgangsleitung: Wolfgang Titze, lic. rer. pol. Ort: WIFI Dornbirn Termine Kostenloser Info-Abend: 26.1.2016 Di 17:30 – 19:00 Uhr Kursnummer: 13901.03 Termin Start Lehrgang: 9.3.2016 Termine laut Stundenplan Kursnummer: 13902.03 Persönliche Beratung Marzellina Feurstein T 05572/3894-459 E feurstein.marzellina@vlbg.wifi.at

Inhalt Einführung – Umfeld Markt n Marketing als Denkhaltung n Bedeutung des Marketings n Entwicklung von Käufermärkten Spezialbereiche Marketing n Neue Medien - Online-Marketing n Gastvortrag Leistungs- und Produktpolitik n Sortimentsbreite und -tiefe n Positionierung und Zielgruppe n Markenpolitik Kommunikationspolitik n Grundüberlegungen und Entscheidungsbereiche n Werbung und Werbeplanungsprozess n Kommunikationsinstrumente inkl. Online Distributionspolitik n Ziele der Distributionspolitik n Wahl der Distribution n Absatzwege Kontrahierungspolitik n Psychologische Aspekte des Preises n Praxisorientierte Preisfestsetzung n Rabattpolitik, Liefer- und Zahlungsbedingungen Marktforschung n Aufgabe der Marktforschung n Instrumente der Marktforschung n Konzeption eines Marktforschungsprojektes Strategisches Marketing n Strategische Geschäftsfelder n Arten und Prozess der strategischen Planung n Erstellung eines strategischen Marketingkonzeptes Marketing-Controlling n Controlling im Marketingprozess n Controlling Instrumente n Aufbau- und Ablauforganisation Kommunikation und Präsentation n Kommunikationsmodelle n Präsentationstechnik Prüfung Projektarbeiten innerhalb des Lehrgangs und mündliche Abschlussprüfung. Diplom & Zeugnis. Trainingseinheiten: 152 Beitrag: € 2.430,Ort: WIFI Dornbirn

Ausbildung zum Fremdenführer Fremdenführer, das bedeutet Kontakt mit Menschen aus anderen Ländern, Beherrschung von Fremdsprachen, intensive Auseinandersetzung mit der eigenen Geografie, Geschichte, Kunstgeschichte, Volkskunde, Heimatkunde, aber auch sicheres Auftreten, kultivierte Sprechweise, Freude am Erklären und vieles mehr. Die Anforderungen sind hoch gesteckt, soll diese Berufsgruppe doch dem Gast aus aller Herren Länder auf freundliche und einprägsame Art unsere Heimat präsentieren und die Schönheiten und Schätze unseres Bundeslandes den Besuchern nahebringen. Teilnehmer n Alle, die als Fremdenführer tätig sein möchten n Alle, die ihr Wissen über Vorarlberg und den angrenzenden Bodenseeraum erweitern wollen n Lehrer n Mitarbeiter aus Tourismusorganisationen Ziel Der Lehrgang entspricht dem europäischen Standard ÖNORM EN 15565. Er erfüllt die Vorgaben des Bundesgesetzblattes für Fremdenführer, bereitet Sie auf die Befähigungsprüfung der Fremdenführer vor und erfüllt die Vorgaben der Gewerbeordnung. Trainingseinheiten: 720 Beitrag: € 4.850,- inkl. Unterrichtsmaterial (+ Prüfungsgebühren ca. € 500,-) Termin 22.2.2016 – 30.10.2017 Mo + Mi 18:00 – 22:00, Sa 8:00 – 17:00 Uhr Kursnummer: 73960.03 Persönliche Beratung Sandra Geißinger T 05572/3894-467 E geissinger.sandra@vlbg.wifi.at

Termin Start Lehrgang: 23.2.2016 Termine lt. Stundenplan Kursnummer: 23908.03 Persönliche Beratung Margreth Amann T 05572/3894-475 E amann.margreth@vlbg.wifi.at

Infoabend Six Sigma Grundlage des Konzeptes ist es, das Unternehmen mit seinen Prozessen in seiner Komplexität zu erfassen und auch in komplexen, nicht trivialen Umgebungen wesentliche Verbesserungen im Einsatz von Unternehmensressourcen bzw. im Erzielen von kundengerechten Outputs zu erzielen. Six Sigma setzt die Methoden des Projektmanagements, der Statistik, der Hypothesenbildung, der Visualisierung und Validierung sowie der Kostenrechnung ein, um aus vermuteten Zusammenhängen tatsächlich verbesserte und nachhaltige Ergebnisse zu erzeugen. Teilnehmer Mitarbeiter und Führungskräfte aus Marketing, Vertrieb, Technik, Konstruktion, Einkauf, AV, Fertigung, Qualitätswesen sowie F&E aus produzierenden Unternehmen und Dienstleistungsunternehmen Inhalt n Was ist Qualität? n Was ist Qualitätsmanagement? n Die Six Sigma Ausbildungsreihe n Die dazugehörige Kosten-NutzenBetrachtung n Implementierung von Six Sigma im Betrieb n Beratungsmodelle n Förderrichtlinien n Überblick über die Zertifizierungsstellen Ziel Sie hören Wissenswertes über Six Sigma. Überzeugen Sie sich vom Nutzen für Ihr Unternehmen. Besprochen werden die Details zu den Lehrgängen, zur Zertifizierung, zu den Förderungen und Organisatorisches. Trainer: Ing. Wolfgang Oberchristl Trainingseinheiten: 2 Beitrag: kostenlos Ort: WIFI Dornbirn Termin 16.2.2016 Di 18:00 – 20:00 Uhr Anmeldung erforderlich! Kursnummer: 64903.03 Persönliche Beratung Martina Köb T 05572/3894-469 E koeb.martina@vlbg.wifi.at

Information und Anmeldung: T 05572/3894-424, E Anmeldung@vlbg.wifi.at oder über Internet

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Nr. 50 · 11. Dezember 2015 Die Wirtschaft

· Kurzmeldungen · 33

n KV-Abschlüsse KV-Verhandlungen: Abschluss für Handelsarbeiter wurde erreicht Die Bundessparte Handel hat in der ersten Verhandlungsrunde mit der VIDA einen Abschluss im Kollektivvertrag für Handelsarbeiter für das Jahr 2016 erzielt. Konkret sieht der Abschluss folgende Regelungen vor: f Erhöhung der Mindestlöhne um 1,55 Prozent in Lohntafel A und C f Erhöhung der Lohntafel B um euromäßige Beträge der Lohntafel A f Die am 31.12.2015 bestehenden Überzahlungen werden in euromäßiger Höhe aufrechterhalten f Die Kältezulage wird auf 0,74 Euro erhöht. Die Nachtzulage wird auf 1,42 Euro erhöht

f

Rahmenrecht: Im Rahmenrecht des Kollektivvertrags wurde keine Veränderung vorgenommen.

Der Forderung der VIDA hinsichtlich der Ausweitung der Anrechnung von Karenzzeiten für Pflegekarenz ist die Bundessparte Handel nicht gefolgt. Ebenso wurde die Forderung nach Ausbau der persönlichen Dienstverhinderungsgründe und die Erhöhung der Verfallsfrist auf zwölf Monate abgewehrt. Es wurde lediglich vereinbart, das Thema der Zulagen im Rahmen von Gesprächen im Laufe des kommenden Jahres weiter zu behandeln.

n KV-Abschluss

Nach einer intensiven und konstruktiven Verhandlungsrunde haben sich die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) sowie der Fachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich auf einen gemeinsamen Abschluss geeinigt. Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter für die rund 9.400 Angestellten in Reisebüros werden ab 1. Jänner 2016 um 1,3 Prozent, mindestens 23 Euro und maximal 35 Euro, erhöht. Die Lehrlingsentschädigungen steigen ebenfalls um diesen Prozentsatz. Der Fachverband empfiehlt, bei Überzahlung der kollektiv-

vertraglichen Mindestgehälter diese Erhöhung ebenfalls zu gewähren, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse im Betrieb dies erlauben. Weiters wurde der Fahrtkostenersatz für Lehrlinge auf eine weitere Heim- und Rückfahrt erweitert, die jetzt dreimal pro Lehrgang erstattet wird. „Wir haben in einer effizienten und sachlichen Gesprächsrunde ein für beide Seiten annehmbares Ergebnis erreicht. Die konstruktiv geführten Gespräche sind ein weiterer Beweis für die funktionierende Sozialpartnerschaft im Reisebürogewerbe,“ sind sich die Verhandlungsleiter einig.

n Fliesenleger

Metallgewerbe: Lohnplus und außerdem die Freizeitoption Die harten und auch sehr schwierigen Verhandlungen um einen Abschluss beim Kollektivvertrag für das Metallgewerbe brachte schließlich ein Lohnplus von 1,4 Prozent und die Freizeitoption. Letztere eröffnet neue Möglichkeiten der Flexibilisierung bei Arbeitszeit und Lohnkosten.

Die erstmalig im Metallgewerbe mögliche Freizeitoption lässt einerseits den Arbeitnehmern die Wahl zwischen Lohnerhöhung und mehr Freizeit, andererseits ermöglicht sie wiederum den Arbeitgebern, auf wechselnde Anforderungen bei einer schwankenden Auftragslage zu reagieren.

Am Abend der zweiten Verhandlungsrunde am 30. November einigten sich die Chefverhandler der Arbeitgeber, Andreas Lahner und Josef Witke, mit dem Sozialpartner auf eine maßvolle Lohnerhöhung, die die schwachen Wirtschaftswachstumsaussichten widerspiegelt.

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können somit zweimal im Jahr eine Änderung der gewählten Option vereinbaren. Jedenfalls ist dafür das Einverständnis beider Seiten sowie überdies eine Betriebsvereinbarung nötig.

Die Mindest- und Ist-Löhne werden folglich um 1,4 Prozentpunkte, die Lehrlingsentschädigungen sowie die verschiedenen Zulagen wie Nacht- und Erschwernis- und die Entfernungszulagen um 1,5 Prozentpunkte angehoben.

1,3 Prozent Gehaltsplus für Angestellte in Reisebüros

Der nunmehr in den Verhandlungen abgeschlossene Kollektivvertrag gilt für die Arbeiter in knapp 43.000 Betrieben österreichweit mit insgesamt über 200.000 Beschäftigten im ganzen Land. Der neue Kollektivvertrag hat ab Jahresbeginn 2016 Gültigkeit.

Meisterprüfung

Platten- und Fliesenleger Philipp Pfeiffer hat die Meisterprüfung am WIFI Hohenems erfolgreich bestanden. „Ich freue mich sehr, dass wir wieder einen Meister mehr in unseren Reihen begrüßen können. Das Ansehen und die Qualität unserer Handwerksbetriebe wird nicht zuletzt auch an der Qualität und der Ausbildung der Firmeninhaber und deren Mitarbeiter gemessen. Daher müssen wir noch mehr Wert auf eine gute und zielgerichtete Ausbildung legen. Dazu gehört auch die Unterstützung bei Meisterausbildungen. Der Meisterbrief steht für ein Qualitätssiegel im Handwerk“, sagt Funktionär und Prüfer Gerhard Liftinger. Auf dem Bild von links: Gerhard Liftinger, Kandidat Philipp Pfeiffer, Dieter Zuder und Remo Stelzer (beide Prüfer).


Nr. 50 · 11. Dezember 2015

34 · Die Wirtscha

Unternehmen v.l. Dipl.-Ing. Michael Frey, Ing. Udo Nachbaur, Mag. Hubert Marte, Dr. Dieter Gruber.

Der bisherige Zweiervorstand der Ganahl Aktiengesellscha mit Dr. Dieter Gruber (57) als Vorstandsvorsitzendem und Dipl.-Ing. Michael Frey (58) als Vorstand Technik wird nun mit Herrn Mag. Hubert Marte (49) und Ing. Udo Nachbaur, BSc (43) als weitere Vorstandsmitglieder vergrößert.

ZIMA erweitert Geschä sführung in München Um sich noch nachhaltiger im Großraum München zu etablieren, wurde neben dem bisherigen Geschä sführer Manfred Senff mit Andreas Böhme (Bild) ein zweiter Geschä sführer installiert, um die geplante Expansion weiter voranzutreiben.

Heidi Senger-Weiss zieht in die Logistics Hall of Fame ein Ende November wurde Heidi Senger-Weiss, Aufsichtsrätin und Mitgesellscha erin von Gebrüder Weiss, als erste Frau offiziell in die Logistics Hall of Fame aufgenommen.

Doppelmayr: Umsatz leicht zurückgegangen - aber mehr Mitarbeiter Doppelmayr, der weltweite Marktführer im Seilbahnbau, verzeichnet im Geschä sjahr 2014/2015 einen leichten Umsatzrückgang. Im Vergleich zum Vorjahr sank der Umsatz um ca. 7,5 Prozent auf 794 Millionen Euro. Ausschlaggebend dafür waren abgeschlossene Großprojekte, die sich in den Vorjahreszahlen niedergeschlagen haben und im Geschä sjahr 2013/2014 für einen Rekordumsatz sorgten. Im internationalen Wettbewerb konnte das Unternehmen dennoch die Marktführerposition festigen. Doppelmayr realisierte mit Kunden auf der ganzen Welt wieder spektakuläre neue Seilbahnen mit Innovationen und Seilbahntechnik auf dem Höchststand. Der MitarbeiterInnenstand

Foto: Doppelmayr

Erweiterter Vorstand in der Ganahl Aktiengesellscha

Kuppelbare Sesselbahn in Saalbach Hinterglemm.

erhöhte sich weltweit auf 2.546. In Österreich sind 64 Mitarbeiter/innen mehr beschä igt. Aktuell arbeiten die Doppelmayr-Teams an vielen spannenden Projekten, darunter drei spektakuläre Seilbahnen in Vietnam: eine Pendelbahn in der Ha Long Bay, eine 3S-Bahn auf den Fansipan und mit 7.900 Metern die längste 3S-Bahn der

Welt. In Österreich eröffnet in dieser Wintersaison eine Weltneuheit: Die Penkenbahn in Mayrhofen wird die erste 3S-Bahn mit Kurve sein. Trotz ungewisser gesamtwirtscha lichen Rahmenbedingungen erwartet Doppelmayr für das Geschä sjahr 2015/2016 eine stabile Umsatzentwicklung und ein zufriedenstellendes Betriebsergebnis.

ALPLA: Neuer Produktionsstandort in Ägypten Foto: ALPLA

P ersonalia

Die ALPLA Holding GmbH übernimmt mit Jahresende 2015 den ägyptischen Produktionsstandort der Argo S.A. Damit baut der Spezialist für Kunststoffverpackungen mit Hauptsitz in Österreich seine Marktposition in Afrika weiter aus. Im Jahr 2014 eröffnete ALPLA das erste Werk auf dem afrikanischen Kontinent in Johannesburg. Die 1970 gegründete Argo S.A. mit Zentrale in Athen besitzt Niederlassungen in Griechenland, Rumänien und seit 2011 auch in Ägypten. Den Produktionsstandort bei Kairo übernimmt die

ALPLA Produkte erobern den afrikanischen Markt: Mit einem neuen Standort stärkt der Verpackungsspezialist seine Marktposition in Afrika.

ALPLA Gruppe mit Ende Dezember 2015. Über den Kaufpreis wurde zwischen den Vertragsparteien Stillschweigen vereinbart.

Das Werk liegt etwa 30 Kilometer nordöstlich von Kairos Zentrum, im Industriegebiet von El Obour. Hier arbeiten derzeit rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Der Kauf dieser Niederlassung ist ein zweiter und wichtiger Schritt, um unsere Präsenz in Afrika weiter auszubauen“, betont ALPLA CEO Günther Lehner. Den ersten Standort auf dem afrikanischen Kontinent hatte ALPLA im Jahr 2014 im Johannesburg eröffnet. Im Werk in Südafrika sind ebenfalls rund 50 Mitarbeiter beschä igt, die hauptsächlich Verpackungen für Homecare- und Kosmetikartikel produzieren.


Nr. 50 · 11. Dezember 2015 Die Wirtscha

· Unternehmen · 35

N ews Zumtobel Group AG: Lichtkonzern kann im 2. Quartal operatives Geschä wieder verbessern Kurzfilmdreh

über „Die Køje“

Nach einem verhaltenen Start in das neue Geschä sjahr verzeichnete der internationale Lichtkonzern im zweiten Quartal (August bis Oktober) des Jahres 2015/16 wieder eine deutliche Verbesserung seines operativen Geschä s. In Summe stieg der Konzernumsatz in den ersten sechs Monaten um 5,8 Prozent auf 702 Millionen Euro. Die Umsatzentwicklung wurde durch positive Währungseffekte unterstützt. Bereinigt um diese Effekte lag das Wachstum bei 1,6 Prozent. Wichtigster Wachstumstreiber war einmal mehr das Geschä mit innovativen und energieeffizienten LED-Leuchten und -Komponenten. Mit einem Wachstum von 45,1 Prozent vergrößerte sich der LED-Anteil am Konzernumsatz im Jahresvergleich deutlich auf inzwischen 61,8 Prozent. In der Betrachtung nach Geschä s-

Das Lichtforum in Dornbirn.

segmenten ist weiterhin eine unterschiedliche Entwicklung zu verzeichnen: Sehr erfreulich verlief im Berichtszeitraum die Entwicklung des Komponentensegments (Marke Tridonic), wo weiterhin große Fortschritte in der konsequenten Ausrichtung des Geschä s auf die LED-Technologie geleistet wurden. Insgesamt stieg der Segmentumsatz um 9,7 Prozent auf 215,5 Millionen Euro. Deutlich verhaltener, wenn

A uszeichnung Sägenvier erhält den German Design Award

V.l.n.r.: Markus Mitiska (Mitiska Wäger Architekten), Sigi Ramoser (Sägenvier), Lena Seeberger (Sägenvier), Edgar Eller (Stadtmarketing und Tourismus Feldkirch) und Stadtbaumeister Gabor Mödlagl. Foto: Darko Todorovic

Orientierungssysteme von Sägenvier finden immer wieder internationale Beachtung: Beim German Design Award 2016 wurden gleich zwei Signaletik-Projekte des Dornbirner Büros für DesignKommunikation prämiert. Das Prädikat „Special Mention“ gab es für die Arbeit im Montforthaus Feldkirch. Als „Winner“ ausgezeichnet wurde die Signaletik für das Projekt Rathausstrasse 25 in Bregenz.

auch mit leichter Verbesserung im zweiten Quartal, war die Entwicklung im Leuchtengeschä (Marken Thorn/ Zumtobel/ acdc). Hier stiegen die Umsätze in den ersten sechs Monaten um 6,0 Prozent auf 531,1 Millionen Euro. Das operative Halbjahresergebnis verringerte sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf 42,3 Millionen Euro. Dies entspricht einer Umsatzrendite von 6,0 Prozent (VJ: 7,1 Prozent). Die Ergebniszahlen reflektieren die schwache währungsbereinigte Umsatzdynamik im Leuchtengeschä . Darüber hinaus konnten sich die erwarteten Kosteneinsparungen aus den bisherigen Restrukturierungsmaßnahmen im Vertrieb und der Produktion noch nicht im vollen Umfang entfalten. Das Ergebnis wurde außerdem durch deutlich höhere Ausgaben für Forschung & Entwicklung, anhaltenden Preisdruck sowie temporäre negative Währungseffekte aus dem USDollar und dem Schweizer Franken belastet.

Mutigen Au raggeber, die offen und neugierig den Schritt hin zu professionellen Kreativleistungen machen, bietet der dieses Jahr erstmals durchgeführte „Call for Stories“ der Kreativwirtscha Austria eine

Bühne. Dazu wurden österreichweit Geschichten gelungener Zusammenarbeit zwischen Kreativschaffenden und Unternehmern gesucht. Der Gewinn: Ein rund dreiminütiger Kurzfilm über die eigene Geschichte. Christian Leidinger (Tischlermeister) und Nicole Herb (Marken- und Kommunikationsexpertin) holten den Sieg mit „Die Køje – innovative Möbel aus Zirbenholz“ nach Vorarlberg. Die Dreharbeiten für den Kurzfilm wurden kürzlich abgeschlossen.

Auto Gerster: Lehrlingsseminar Auto Gerster, Markenleiter für Opel, Ford und Suzuki, bildet derzeit 28 Lehrlinge an insgesamt 4 Standorten aus. Ein ausgeglichenes Betriebsklima, Teamarbeit und soziale Kompetenz der Mitarbeiter sind mit Voraussetzung für den wirtscha lichen Erfolg eines Unternehmens. Unter dem Motto „Wie fit bin ich?“ startete Auto Gerster ein viertägiges Lehrlingsseminar, welches unter der Leitung des erfahrenen Sport- und Physiotherapeuten Toni Mathis stand. Beim Seminar haben die Lehrlinge intensiv an Bewegung, Ernährung und sozialem Umgang miteinander gearbeitet. Profigolfer Manuel Trappel ergänzte das Seminar mit seinen persönlichen Erfahrungen und unterstütze die Lehrlinge beim Training. „Soziales Engagement im Bereich der Lehrlingsausbildung ist mir ein sehr persönliches und

Manuel Trappel, Susanne Gerster und Toni Mathis mit den Lehrlingen.

wichtiges Anliegen. Unsere Lehrlinge verbringen einen großen Teil ihrer Zeit in der Firma. Gerade deshalb sollten sie mit ihren Anliegen und Sorgen ernst genommen und gehört werden. Unser Seminar ist der erste Schritt in Richtung einander kennen und verstehen lernen. Mein Wunsch ist es, auf Basis von Vertrauen und Respekt Mitarbeiter auszubilden, die unserem Unternehmen lange erhalten bleiben“, betont Susanne Gerster (Bild links).


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36 · Die Wirtschaft

Foto: Fotolia/Rob Stark

Service

Meine Mitarbeiter wollen einige Fenstertage zu Weihnachten einarbeiten. Worauf muss ich dabei als Arbeitgeber achten?

nur den Mittwoch, 30. Dezember 2015, einzuarbeiten, da dieser Tag als Einzeltag nicht in Verbindung mit einem Feiertag steht. Es könnte aber die ganze Woche vom 28. Dezember 2015 bis 1. Jänner 2016 eingearbeitet werden.

Mitarbeiter haben oft den Wunsch, einzelne oder mehrere Tage vor oder nach einem Feiertag frei zu bekommen. Diese Tage werden auch als „Fenstertage“ bezeichnet. Die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage und der Jahreswechsel bieten einige Fenstertage für eine längere zusammenhängende Freizeit in Verbindung mit den Feiertagen. Beim Einarbeiten der Feiertage muss aber einiges beachtet werden. Wichtig ist, dass die Einzeltage im Zusammenhang mit dem Feiertag gewährt werden. Nicht möglich ist daher, beispielsweise

Arbeitszeit auf 13 Wochen verteilen Grundsätzlich sollte das Einarbeiten eines Fenstertags vorab schriftlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden (siehe Muster in der Box). Die ausgefallene Arbeitszeit kann auf die Werktage von höchstens 13 zusammenhängenden, die Ausfallstage einschließenden Wochen verteilt werden. Der Kollektivvertrag kann den Einarbeitungszeitraum verlängern. Aber Achtung: Die tägliche

Muster für Vereinbarung Es wird vereinbart, dass folgender Werktag in Verbindung mit dem Feiertag am __________ arbeitsfrei ist und daher eingearbeitet wird: ___________

werden. Das Einarbeiten erfolgt durch eine Erweiterung der Arbeitszeit an folgenden Tagen:

An diesem Arbeitstag fallen insgesamt __ Arbeitsstunden aus, welche in einem Zeitraum von ________ bis ________ eingearbeitet

f

f

am _______ von ____ bis _____ Uhr am _______ von ____ bis _____ Uhr

Die Vereinbarung wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben.

Normalarbeitszeit darf bei einem Einarbeitungszeitraum von bis zu 13 Wochen zehn Stunden nicht überschreiten. Sollte der Kollektivvertrag einen längeren Einarbeitungszeitraum vorsehen, ist eine tägliche Normalarbeitszeit von neun Stunden zu beachten. Die in Verbindung mit Feiertagen ausfallende Arbeitszeit kann vorher oder nachher wochenübergreifend im Verhältnis 1:1 eingearbeitet werden. Es kommt zu einer Umverteilung der Normalarbeitszeit. Die in den Wochen des Einarbeitens geleisteten Stunden gelten daher nicht als Überstunden. So wird oft die tägliche Arbeitszeit um ein bis zwei Stunden verlängert. Im Falle des Einarbeitens kann der Beginn der Wochenendruhe von Samstag, 13 Uhr, bis spätestens Samstag, 18 Uhr, aufgeschoben werden.

Einarbeiten bereits vorab möglich Der Zeitpunkt der Einarbeitung kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl vor als auch nach den einzuarbeitenden Tagen vereinbart werden. Wird nun beispielsweise vereinbart, dass die Arbeitszeit im Zusammenhang mit dem Neujahrstag (Freitag) in der Zeit vom 28. bis 31. Dezember 2015 ausfällt, besteht die Möglichkeit, die ausfallende Arbeitszeit innerhalb von 13 Wochen minus einem Tag (der

Ausfallstag ist eingeschlossen) vor oder nach dem Ausfallstag einzuarbeiten. Es kann also bereits jetzt mit dem Einarbeiten begonnen werden. Durch das Einarbeiten von Arbeitszeiten bleiben die Entgeltansprüche und ihre Fälligkeit unberührt, sie bleiben also gleich.

Bei Schwangeren und Jugendlichen Bei Jugendlichen darf die tägliche Arbeitszeit von neun Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit von 45 Stunden nicht überschritten werden. Und nachdem werdende Mütter nicht mehr als neun Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche beschäftigt werden dürfen, ist dieser Personenkreis weitgehend von der wochenübergreifenden Durchrechnung inklusive Einarbeitung ausgeschlossen.

Weitere Infos

Dr. Markus Kecht WKV-Rechtsservice T 05522/305/321


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· Service · 37

Foto: Oppenheim Bernhard

Nicht alle Geschenke können als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden.

Eine Aufmerksamkeit für langjährige Geschäftspartner, ein kleines Geschenk als Dankeschön an die eigenen Mitarbeiter: Unternehmen, die diese Möglichkeit nutzen, sollten dabei auch die möglichen steuerlichen Begünstigungen berücksichtigen. Grundsätzlich gelten unterschiedliche Regeln, je nachdem, ob es sich beim Beschenkten um Mitarbeiter oder um Kunden handelt. Geschenke vom Arbeitgeber an Mitarbeiter gelten als geldwerte Vorteile (Sachbezüge) und unterliegen damit der Lohnsteuer. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings eine wichtige Ausnahme: Geldwerte Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen und die dabei empfangenen Sachzuwendungen sind lohnsteuerfrei.

f

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter Für die Lohnsteuerfreiheit ist im Einzelnen Folgendes zu beachten: f Sachzuwendungen bis maximal 186 Euro sind jährlich pro Mitarbeiter steuerfrei. f Steuerfrei sind nur Sachzuwendungen. Geldzuwendungen sind immer steuerpflichtig. Zu den Sachzuwendungen gehören auch Gutscheine und Geschenkmünzen, die nicht in Bargeld abgelöst werden können. Goldmünzen bzw. Golddukaten, bei

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denen der Goldwert im Vordergrund steht, werden nach der Verwaltungspraxis als Sachzuwendung anerkannt. Entgegen einer Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats gelten nach Meinung des Finanzministeriums auch Autobahnvignetten als Sachzuwendung. Die Sachzuwendung darf nicht den Charakter einer individuellen Belohnung eines Mitarbeiters darstellen (z.B. wegen guter Arbeitsleistung, aus Anlass des Geburtstags etc.). Es muss sich um eine generelle Zuwendung an alle Mitarbeiter aus bestimmten Anlässen (z.B. Weihnachten, Firmenjubiläum, Betriebsausflug etc.) handeln. Die Abhaltung einer Betriebsveranstaltung (z.B. Weihnachtsfeier) ist für die Steuerfreiheit der Sachzuwendung nicht erforderlich. Wird eine solche abgehalten, ist der geldwerte Vorteil aus der kostenlosen Teilnahme (z.B. für Verpflegung, Teilnahme an Unterhaltungsdarbietungen, Reisen etc.) bis zu 365 Euro pro Mitarbeiter im Jahr steuerfrei. Die Geschenke können als Betriebsausgaben (freiwilliger So-

zialaufwand) geltend gemacht werden. Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Ausgenommen sind lediglich Aufmerksamkeiten. Voraussetzung für die Umsatzsteuerpflicht ist, dass für das Geschenk ein gänzlicher oder teilweiser Vorsteuerabzug möglich war. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer sind der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten. Weihnachtsgeschenke für Kunden und Geschäftspartner sind üblicherweise nicht als Betriebsausgabe absetzbar. Derartige Kosten fallen unter den sogenannten „nicht abzugsfähigen Repräsentationsaufwand”.

Kundengeschenke als Betriebsausgaben Sehr wohl als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können aber Kundengeschenke, die aus Gründen der Werbung überlassen werden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Gegenstände geeignet sind, eine entsprechende Werbewirkung zu entfalten. Dies ist beispielsweise bei Kugelschreibern, Kalendern oder Feuerzeugen etc. dann der Fall, wenn sie mit der Firmenaufschrift oder dem Firmenlogo versehen sind. Auch Kundengeschenke unterliegen grundsätzlich der Umsatz-

steuer, unter der Voraussetzung, dass für sie ein gänzlicher oder teilweiser Vorsteuerabzug möglich war. Ausgenommen sind nur Geschenke von geringem Wert oder Warenmuster. Als geringer Wert gelten pro Empfänger und Jahr bis zu 40 Euro (ohne Umsatzsteuer).

Neue Regel ab 2016 Ab 1. Jänner 2016 gibt es zudem einen steuerfreien Betrag in der Höhe von 186 Euro pro Jahr für Sachzuwendungen (nicht Geldzuwendungen!) an Mitarbeiter anlässlich eines Dienst- oder Firmenjubiläums. Sachzuwendungen, die schon bisher bis zu einem Betrag von 186 Euro steuerfrei waren, wie eben Weihnachtsgeschenke, können zusätzlich steuerfrei empfangen werden. 

Weitere Infos

Mag. Markus Pickl WKV-Steuerservice T 05522/305/310


Nr. 50 · 11. Dezember 2015

38 · WIFI · Die Wirtschaft

Fremdenführer: Wissen gepaart mit Leidenschaft Fremdenführer präsentieren Gästen aus aller Welt unsere Heimat und deren Schönheiten. Um diesen Service leisten zu können, ist eine fundierte Ausbildung nötig. Der nächste Lehrgang startet im WIFI am 22. Februar 2016. In Vorarlberg gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, unvergessliche Momente zu erleben: Zwischen dem Bodensee im Norden und der faszinierenden Bergwelt im Süden liegen eine Vielzahl anderer Sehenswürdigkeiten und kultureller Schätze. Gut ausgebildete Fremdenführer sind daher für das Tourismusland Vorarlberg unverzichtbar. Der WIFI Lehrgang zum Fremdenführer vermittelt fundiertes Wissen und schließt mit einem europaweit gültigen Zertifikat ab. „Das Wissen über Politik, Geschichte, Religion, Architektur auf europäischer, österreichischer und regionaler Ebene gehören ebenso zum Beruf des Fremdenführers, wie perfekte Fremd-

sprachenkenntnisse, Rhetorik und Marketing. Spontanität, respektund humorvoller Umgang mit den Gästen, das Eingehen auf die Bedürfnisse der Menschen, sind weitere wichtige Eigenschaften eines guten Fremdenführers“, so der fachliche Leiter des Lehrgangs, Mag. Christoph Jungblut. Der Lehrgang soll vor allem Personen ansprechen, die ihr Wissen über Vorarlberg und den Bodenseeraum erweitern und dieses Wissen auch gerne an andere Menschen weitergeben wollen. Neben Geschichte und Kultur werden im Rahmen des Kurses auch Präsentations- bzw. Kommunikationstechniken geübt und Einblicke in unternehmerische Fertigkeiten gegeben.

Das Ländle hat Gästen viele Sehenswürdigkeiten zu bieten. Foto: Vorarlberg Tourismus

Die Zugangsvoraussetzungen zum Gewerbe der Fremdenführer werden durch den Abschluss des Lehrgangs und die anschließende Befähigungsprüfung im Prüfungsreferat der Wirtschaftskammer erbracht, womit einer Ausübung dieses Berufes dann nichts mehr im Wege steht.

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Ausbildung zum Fremdenführer Start: 22.2.2016 Trainingseinheiten: 720 Beitrag: 4.850,- Euro Persönliche Beratung Sandra Geißinger T 05572/3894-467 E Geissinger.Sandra@vlbg.wifi.at

WIFI Sprachenzentrum

Die Experten für Englisch im Beruf Die neuen Kurse - von Technical bis Business English - starten Ende Jänner im WIFI Dornbirn. Englisch ist die meistgesprochene Sprache der Welt: Rund 400 Millionen Menschen sprechen Englisch als Muttersprache, eine Milliarde benützen Englisch als Zweitsprache. Fließendes Englisch in Wort und Schrift gehört mittlerweile in vielen Unternehmen zur Grundvoraussetzung für einen guten Job. „Als Sprachenzentrum der Wirt-

Christa Tschofen, Leiterin des WIFI Sprachenzentrums.

WIFI Vorarlberg

schaftskammer bietet das WIFI deshalb auch spezielle Englischkurse für den Beruf an“, so Leiterin Christa Tschofen. Muttersprachliche Trainer mit Erfahrung in der Wirtschaft, klare, praktische Inhalte, jahrelange Erfahrung und das Know-how eines Cambridge English Prüfungszentrums garantieren den Erfolg beim Englischlernen. Die Experten des WIFI beraten Interessenten auch gerne bezüglich Kursen zu speziellen Themen und Angeboten, die speziell auf die Bedürfnisse des jeweilige Unternehmens zugeschnitten sind.

 Kurse f f

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Technical English Start: 22.1.2016 Business English Communication 1 Start: 26.1.2016 Englisch C1 Abendkurs Start: 21.1.2016 Information und Anmeldung Jasmin Bilgeri T 05572 3894 472 E bi@vlbg.wifi.at

www.vlbg.wifi.at


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Extra

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Kreativ!

Es geht nicht um die „Behübschung“ von Produkten Ein gut inszeniertes Produkt wird besser verkau , das sagt Dieter Bitschnau, Obmann der Sparte Information & Consulting. Er erklärt aber auch, warum die Kreativwirtscha viel mehr als die „Behübschung“ von Produkten leistet. Über acht Prozent aller Vorarlberger Firmen gehören der Kreativwirtscha an. Dabei geht es schon längst nicht mehr darum, am Ende einer Wertschöpfungskette ein Produkt oder eine Dienstleistung besser zu vermarkten. Es wird schon viel früher in den Prozess eingegriffen. „Die Kreativwirtscha verbessert die ganze Wertschöpfung“, betont Dieter Bitschnau in seiner Funktion als Obmann der Sparte Information & Consulting in der Wirtscha skammer Vorarlberg und führt aus: „Die Kreativwirtscha ist ein Treiber der Digitalisierung und das Engagment geht bis hin zu Geschä sprozessen. Wir sprechen in diesem Zusammenhang eben nicht nur von klassischer Werbung, sondern von Visualisierungen, So warelösungen oder prozessorientierten Unternehmensberatern und Architekten.“

Vielschichtige Wertschöpfungskette Den Einfluss der Kreativwirtscha auf die Wertschöpfungs-

kette beschreibt er als „vielschichtig - je nachdem, wie die Unternehmen das zulassen und in Anspruch nehmen“.

Eine halbe Milliarde Euro Umsatz Zahlreiche Unternehmen und auch die öffentliche Hand hätten jedenfalls erkannt, dass sich das Hinzuziehen von Kreativen lohne, berichtet Bitschnau. Laut dem 6. Kreativwirtscha sbericht wurde von 2008 bis 2012 ein Umsatz von über einer halben Milliarde Euro, genauer 585 Millionen Euro, bei 4.300 Beschä igten in Vorarlberg erwirtscha et. „Rund acht Prozent aller Vorarlberger Unternehmen sind mittlerweile in der Kreativwirtscha angesiedelt. Diese Zahl steigt erfreulicherweise seit Jahren an“, sagt Bitschnau. Die Bruttowertschöpfung liegt bei 232 Millionen Euro.

„Lösungen in der Kreativwirtscha sind immer individuell und nie von der Stange.“ Dieter Bitschnau, Obmann Sparte Information & Consulting

Geförderte Kooperationen Ein Erfolgsmodell im Sinne der Förderung von Kooperationen zwischen Unternehmen und der Kreativwirtscha ist der sogenannte Kreativwirtscha sscheck. Damit werden Projekte, die von einer solchen Zusammenarbeit profitieren, mit 5.000 Euro unterstützt. „Wie groß das Potenzial von Kooperationen dieser Art ist, zeigt der Umstand, dass die Schecks innerhalb kürzester Zeit vergeben sind“, weiß der Spartenobmann.

Gemeinscha sprojekte forcieren Auch wenn all diese Erfolgsmeldungen erfreulich sind und sich die Kreativwirtscha sbranche gut entwickelt, plädiert Bitschnau dafür, das große Potenzial stetig weiterzuentwickeln. Hier sei auch seine Sparte gefragt, weil sie die meisten Kreativunternehmen beherberge. Er führt aus: „Einmal gilt es im Förderbereich anzusetzten; die Innovationskra ist sehr hoch, das sollte sich auch in der Innovationsstrategie des Landes Vorarlberg wiederfinden.“ Als zweiten wichtigen Punkt nennt der Spartenobmann das Zusammenbringen der Kreativwirtscha mit Vorzeigeuntern-

nehmen aus allen Branchen: „So können wir in konkreten Projekten zeigen, wo der Mehrwert einer solchen Zusammenarbeit liegt.“ Das Ziel sei es, für jede Branche ein Pilotprojekt zu schaffen, um zu zeigen, was dadurch möglich ist.

Weg mit den Schubladen Außerdem soll die Vernetzung in der Kreativbranche forciert werden - gerade in Hinblick auf kleinere Betriebe und EPU. „Es geht darum, interdisziplinär zu arbeiten und nicht in Schubladen zu denken.“ Für eine weitere positive Entwicklung sei es essenziell zu klären, wohin die Reise in diesem Bereich kün ig gehen soll. „Wir wollen Vorarlberg Mit seiner Lage im Dreiländereck mit den kreativen Leistungen über die Grenzen hinweg bekannt machen“, definiert der Spartenobmann das Ziel und betont abschließend, wie wichtig es ist, das koordiniert und in einem Prozess mit allen Kreativunternehmen zu erarbeiten. (ba)


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40 · Kreativ! · Die Wirtschaft

Druckhaus Gössler weiter auf Erfolgskurs Trotz angespannter Preissituation in der Druckindustrie , welche sich europaweit in Firmenschließungen, Insolvenzen, Zusammenschlüssen wiederspiegelt, konnte das Druckhaus Gössler mit seinen 2 Produktionsstandorten Dornbirn und Bezau, 2014 einen Umsatzzuwachs von rund 25% erzielen. Auch für 2015 zeigt sich eine ähnliche erfolgreiche Entwicklung, die sich nicht nur im Umsatz sondern auch im Ergebnis wiederspiegelt. Möglich wurde dies durch mehrere innovative Investitionen in den letzten Jahren in den Maschinenpark, wodurch wir äusserst rationell hochwertige Druckprodukte von der Kleinauflage bis zum Reisekatalog herstellen können.

neutraler Druck sind bei Gössler schon seit Jahren Standard, und werden laufend rezertifiziert.

Bernhard Gössler

Dank unserer speziellen 10-Farben Offsetdruckmaschine in Doppeldeckerkonfiguration am Standort Dornbirn, sowie LED-Offsetdruck am Standort Bezau, mit fantastischen Druckergebnissen auf naturund Recyclingpapieren, (beides einzigartig in Vorarlberg) können wir ein sehr breites Produktspektrum an Druckprodukten äußerst flexibel abdecken, und uns durch ein sehr guten Preis-Leistungsverhältnis im Markt gut behaupten, so der Geschäftsführer Bernhard Gössler. Umweltfreundliche Produktion, ausgezeichnet durch das österreichische Umweltzeichen und EU-Eco Label, sowie klima-

Gerade im Bereich anspruchsvoller Drucksorten, sowie umfangreicher Druckprodukte wie Kataloge in hohen Auflagen und hohen Seitenzahlen, wie auch bei periodischen Aufträgen, kann das Druckhaus Gössler sich auch international sehr gut behaupten, was das Wachstum der letzten Jahre schlussendlich wiederspiegelt. Einziger Wermutstropfen, so Bernhard Gössler, sei der Fachkräftemangel, der uns zeitweise sogar dazu zwingt, interessante Aufträge abzulehnen, da die erforderliche hochqualitative Manpower derzeit nicht immer vollends gegeben ist. Maschinenkapazitäten wären noch ausreichend vorhanden, nicht zuletzt durch ein umfangreiches Investitionsprogramm in 2015, wo zB. alle Weiterverarbeitungsmaschinen wie Falzmaschinen etc.

durch neueste Technik ersetzt wurden. Dies ist jedoch erst der Anfang, so Bernhard Gössler, nur durch die innovativsten und rationellsten Maschinen, sowie bestens ausgebildeten Mitarbeiter, werden wir auch zukünftig erfolgreich sein.

n Kontakt

Druckhaus Gössler GmbH A-6850 Dornbirn, Schwefel 102 T +43 5572 204554 A-6870 Bezau, Ellenbogen 631 T +43 5514 2069 office@druckhaus-goessler.com www.druckhaus-goessler.com


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ÖlzGrafikDesign –

„Ideentitätsfindung“

Von links nach rechts vorne: Gabriele, Gerold und Valeria Ölz; hinten: Harald Streitler und Sarah Luisa Preuß.

Körper, Geist und Seele der Kommunikation heißen heute Corporate Identity, Corporate Design und Branding. „Wir hauchen der Kommunikation Leben ein, um den Produkten und Dienstleistungen ihre unverwechselbare Identität zu geben. Agenturintern nennen wir es „Ideentität“, weil sie aus Kreativität und Vitalität entsteht“ sagen die Inhaber Gabriele, Valeria und Gerold Ölz, die die Agentur mit einem jungen, talentierten Team und einem eingespielten Netzwerk an freien Mitarbeitern führen. Dieses klassische „Erkenne dich selbst!“ gilt noch heute für Unternehmen, die sich und ihre Markenprodukte erfolgreich positionieren wollen. ÖlzGrafikDesign hilft ihnen dabei mit dem unverwechselbaren Verständnis von Marketing und Kommunikation von Lebenswirklichkeit und Werten, von Märkten und ihren Bedürfnissen.

Wie man „Ideentität“ entwickelt ÖlzGrafikDesign arbeitet als umsetzungsorientierte Agentur mit Schwerpunkt Grafikdesign

mit Positionierungs- und Identitätsentwicklung, mit CI & CD-Branding (Branding, Marken, Logoentwicklung), mit Kommunikation (Kampagnen, Dokumentation, Verkaufsförderung), mit Corporate Publishing (Kundenmagazine, Geschäftsberichte), Produktdesign/Packaging, mit Events, mit PR und mit digitaler Kommunikation (Webdesign, neue Medien). Bei aller Professionalität und Seriosität geht es doch auch darum, mit Vergnügen zu kommunizieren. Ölz GrafikDesign plädiert für Lebendigkeit in der Kommunikation. Für Marken- und Unternehmenspersönlichkeiten mit Emotionen. Für mutige Ideen und für spontane Kreativität.

n Kontakt Ölz GrafikDesign GmbH Roseggerstraße 7a A-6850 Dornbirn T +43 5572 24687 agentur@oelzgrafik.at www.oelzgrafik.at

· Kreativ! · 41


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 Interview

Über Erfolg in der Werbung

Die Dornbirner Werbeagentur Baschnegger Ammann Partner gehört zu den erfolgreichsten im Land. Welche Zutaten es heute für wirksame Werbung braucht, erläutern die beiden geschäftsführenden Berater Thomas Rohner und Ronald Hinteregger.

Ronald Hinteregger: Wir arbeiten weit über die Vorarlberger Grenzen hinaus. Viele große Aufträge kommen von außerhalb. Heuer hatten wir zum Beispiel eine deutschlandweite Hörfunkkampagne on Air. Mit dem eingesetzten Mediabudget könnte man in Österreich locker eine große TV Kampagne durchführen.

Die Wirtschaft: Wie läuft es in der Vorarlberger Werbeszene?

Thomas Rohner: Das gleiche wie schon immer. Ein gutes Produkt und überzeugende Kommunikation dafür. Die Möglichkeiten für die Werbung haben sich erweitert. Umso mehr achten wir darauf, unsere Kampagnenkonzepte medienneutral anzulegen. Das Internet boomt, keine Frage. Aber das ist nur ein Baustein im Kommunikationsmix. Es gilt in erster Linie nach einzigartigen Spitzenleistungen einer Marke zu suchen und daraus die relevanten Werbeinhalte abzuleiten. Wel-

Thomas Rohner: Da können wir nur für uns sprechen. Denn die Vorarlberger Werbewirtschaft ist einerseits höchst heterogen. Neben vielen Einzelkämpfern gibt es eine Handvoll größere Agenturen. Mit über 20 Mitarbeitern haben wir aber auch dort eine Sonderstellung. Andererseits ist Vorarlberg nur ein Teil unseres Arbeitsgebietes.

Die Wirtschaft: Was braucht es heute für wirksame Werbung?

Ronald Hinteregger, rh@bap.cc

che Kommunikationsinstrumente man dann bespielt ist eine Frage der Zielgruppen, der Wirtschaftlichkeit und anderer taktischer Überlegungen. Die Wirtschaft: Und was ist die Königsdisziplin unter den Mediengattungen? Ronald Hinteregger: Das entscheidende ist nur selten eine spezielle Disziplin, sondern eine konsistente Umsetzung der zentralen Botschaften auf allen Kanälen. Diese integrierte Kommunikation ist wichtig, damit die Zielgruppen an allen kommunikativen Kontaktpunkten ein selbstähnliches Markenerlebnis haben und sich

Thomas Rohner, tr@bap.cc

somit mittel- bis langfristig ein klares Bild in den Köpfen etabliert. Aus Kundensicht ist es viel wichtiger eine Kommunikationsidee zu haben, die crossmedial funktioniert. Das heißt, diese Idee muss erstens für jedes Kommunikationsinstrument optimal übersetzt werden und zweitens muss jeder Baustein im Mix miteinander funktionieren. Die Wirtschaft: Es geht also um die Vernetzung von Spezialisten. Thomas Rohner: Natürlich geht es darum die richtigen Leute zusammen zu bringen. Aber ein gutes Netzwerk schreibt sich


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jeder gerne auf seine Website. Wir haben festgestellt, dass es unabdingbar ist die wichtigsten Spezialisten in der Agentur zu haben. Bei Baschnegger Ammann Partner sind 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fest angestellt – wir arbeiten immer mit fixen Kundenteams, in die ab und zu neue Mitarbeiter stoßen. Als Agentur ist es essentiell den richtigen Mix aus frischen Köpfen und erfahrenen Leuten zu haben. Qualität im Output und Kontinuität in der Betreuung haben auch damit zu tun. Die Wirtschaft: Wie misst man Erfolg in der Werbung? Ronald Hinteregger: Ganz bestimmt nicht mit irgendwelchen Werbepreisen, deswegen sind wir hier sehr zurückhaltend mit Teilnahmen. Wir messen Erfolg daran, ob unsere Kunden erfolgreich damit sind. So ist es wohl kein Zufall, dass wir für sehr viele Marktführer arbeiten. Unsere Kunden Danzer, Haberkorn, Handl Tyrol, die Messen OutDoor, Eurobike, Recheis, Roma, Rupp und Sutterlüty sind jeweils die Nummer eins in ihrem Marktsegment, um nur einige zu nennen. Thomas Rohner: Und für solche, die es werden wollen, oder den Anspruch haben, etwas anders und besser zu machen als ihre Mitbewerber. Unser Kunde Alma hat zum Beispiel gerade Super Gold bei den World Cheese Awards in Birmingham gewonnen und gehört damit zu den 60 besten Käsen der Welt. Oder unser neuer Kunde Ècaffè. Für ihn konzipieren wir aktuell eine Einführungskampagne für eine neue KaffeekapselMarke. Ècaffè wird echte italienische Kaffeekultur nach Österreich bringen. Ronald Hinteregger: Für den Weltmarktführer bei Furnieren, Danzer, haben wir heuer einen kompletten Markenrelaunch vollzogen und für Handl Tyrol haben wir unter anderem den Messeauftritt auf der Anuga, der Weltleitmesse der Nahrungsindustrie, konzipiert und umgesetzt. Die Wirtschaft: Was gibt es sonst für neue Projekte? Thomas Rohner: Jede Menge. Demnächst, sprich ab 2016 wer-

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den wir an einem neuen Messekonzept im asiatischen Raum arbeiten. Eine sehr spannende Aufgabe. Dann sind wir zurzeit intensiv in Baumärkten unterwegs, um ein Mystery Shopping für einen potentiellen Industriekunden zu machen. Ab Jänner werden wir auch wieder ganz offiziell einen großen Modekunden betreuen. Die Wirtschaft: Ist es eine Marke aus Vorarlberg? Thomas Rohner: Nein, aus Deutschland. Es ist ein international sehr erfolgreiches Label. Das Unternehmen zählt zu den erfolgreichsten Anbietern auf dem internationalen Bekleidungsmarkt. Die Wirtschaft: Was haben Sie sich für 2016 vorgenommen? Ronald Hinteregger: Es stehen einerseits einige große Projekte unserer Kunden an, über die ich an der Stelle nicht genauer sprechen kann. Andererseits freuen wir uns aber auch über spannende Projekte von möglichen neuen Kunden. Promotion

n Facts Baschnegger Ammann Partner www.bap.cc f

Gegründet am 1. April 1976

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22 fest angestellte MitarbeiterInnen

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Partnermodell, inhabergeführt

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Full Service Leistungen: Markenentwicklung Corporate Design Klassische Werbung Packaging Design Promotion Digital Corporate Publishing Art Buying


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Das Fotowerk - Lampelmayer Sie sind anders als die Anderen. Man erkennt es sofort, wenn man die Aufnahmen von Frigesch Lampelmayer und seinem Team vom Fotowerk in Dornbirn betrachtet. Im Fotowerk in Dornbirn kreieren Frigesch und sein 5-köpfiges Team einzigartige, ideenreiche Bilder für nationale und internationale Kunden. Das Rohmaterial: Menschen, Produkte, Feingefühl und meisterliches Handwerk.

jeweiligen Motivs und bringen noch so winzige Details in den Vordergrund. Darüber hinaus verfügt das Fotowerk über ein internationales Netzwerk aus qualifizierten Mode-, Hair & Make-up Stylisten, Bildbearbeitern und Modelagenturen.

n Kontakt Flower Beard

Mit Licht und Schatten Ob ausdrucksstarke Portraits oder messerscharfe Produktaufnahmen, ob Fashion, Food, Architektur oder Industrie – kreativ gesetzte Licht- und Schatteneffekte, ästhetisch perfekt gewählte Requisiten und außergewöhnliche Perspektiven unterstreichen den individuellen Charakter des

Fotowerk Lampelmayer GmbH Schwefel 39 6850 Dornbirn T +43 5572 26990 studio@fotowerk.cc www.fotowerk.cc Buchprojekt - Thomas Bohle

SAME SAME BUT DIFFERENT

www.fotowerk.cc


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· Kreativ! · 45

xoo design Eigenentwicklung: eboxx® Websystem für KMU, EPU, Werbeagenturen und Grafik-Designer

Aktuelle eboxx® Top-Webseiten „made in Vorarlberg”

eboxx® Enterprise www.vectronix.ch

eboxx® Compact (Extravagantes Design für Vorarlberger Architekten) www.architkturpur.at

eboxx® Enterprise www.starteam.at

eboxx® Enterprise www.peoples.ch

eboxx® Compact (Full-Responsive-Webdesign für Harder Bootswerft) www.segelundmehr.at

eboxx® Enterprise www.baur.at

xoo design für Vorarlberger Unternehmen: Suchmaschinen-Optimierung und Google Adwords Kampagnen

SEO, SEM: Zwei Schritte für Ihren Erfolg im Internet Wer das Suchverhalten von Usern versteht, besitzt das Grundwissen zur erfolgreichen Suchmaschinen-Optimierung seiner Webseite (SEO). Und wer Google versteht, kann dieses Wissen professionell umsetzen – für mehr Präsenz bei Suchergebnissen, steigende Webseiten-Zugriffe und damit mehr Erfolg im Internet. xoo design ist jetzt zertifizierter Google-Partner in Vorarlberg.

Schritt 1 – SEO Ist-Analysen, Maßnahmenplan, Schulungen Wie optimiere ich meine Webseite? xoo design begleitet Unternehmen mit individuellen Ist-Analysen, Maßnahmenplänen sowie quartalsmäßigen ErgebnisAnalysen professionell in allen relevanten SEO-Bereichen. Individuelle SEO-Schulungen durch xoo design vermitteln leicht verständlich profundes Basiswissen

für erfolgreiche SEO On- und Off-Page Maßnahmen.

Schritt 2 – SEM: Google Adwords Kampagnen Als regionaler Google-Partner ist xoo design aus Feldkirch offiziell zertifizierter Experte für Google Adwords Kampagnen: Geschäftsführer Giselher Burghard absolvierte das Google BootCamp in Zürich erfolgreich. Mehrere namhafte Unternehmen in der Bodensee-Region nutzen den professionellen SEO/SEM Service von xoo design.

SEO Analyse und Maßnahmenplan für faigle Kunststoffe Oliver Schmid, faigle Vertriebsund Marketingleiter: „Wir haben xoo design beauftragt, unsere Homepage auf die SEO-Wirksamkeit zu analysieren. Ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages lag

darin, uns nicht nur die Situation zu schildern, sondern uns klare Verbesserungs-Maßnahmen zu empfehlen. Aufgrund der Ergebnisse und Empfehlungen von xoo design ist es uns gelungen, die notwendigen Maßnahmen zu definieren. Diese werden in Zusammenarbeit mit unserem Partner für die Homepage-Programmierung und xoo design laufend umgesetzt und kontinuierlich weiter betreut.”

SEO, SEM für People‘s Airgroup / Viennaline Nach dem gelungenen WebsiteRelaunch 2014 (eboxx® Enterprise Websystem) für People‘s durch xoo design wurde in diesem Jahr der Schwerpunkt auf SEO OnPage Maßnahmen und Google Adwords Kampagnen gelegt. Das Ergebnis der Maßnahmen für peoples.ch: u 24 % mehr eindeutige Besucher

u u u u

19 % mehr wiederkehrende Besucher 26 % Steigerung der Sitzungen über organische Suchanfragen 96 % mehr Sitzungen über Mobile Devices (Smartphones) 30 % niedrigere Absprungrate Promotion

n Informationen xoo design gmbh: Individuelle, professionelle Weblösungen eboxx® Websystem mit CMS und individuellem Screendesign, Webshops, Newsletter, Adressdatenbank, User-Management, Webportale und mobile Apps (www.meinlokal.at), Online-Marketing (SEO, SEM) xoo design gmbh Montfortgasse 9, Feldkirch T +43 5522 75572 office@xoo.cc http://xoo.cc


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Hi-Matic:

8-Gang-Wandler-Automatik im IVECODaily

... und nicht nur im Tourismus! www.tourismus-provokateur.com

n Veranstaltungstipps

designforum Vorarlberg erste News fürs neue Jahr SAVE THE DATE! f Anstatt zu noch einer Weihnachtsfeier, lädt das designforum Vorarlberg am 15. Jänner 2016 zu einer ganz speziellen „Neujahrsfeier“ mit Popup-Ausstellung um 17 Uhr ins designforum ein! f Die offizielle Einladung wird via Newsletter verschickt! Anmeldung zum Newsletter auf der Website oder per Mail an vorarlberg@designforum.at f Mehr Infos dazu auch unter: www.designforum.at/v

Service Design ...? Hinein in die Schuhe des Kunden! f Service Design bezeichnet den Prozess der aktiven Gestaltung von Form und Funktionalität von Dienstleistungen mittels Designtechniken. f Ziel ist die Entwicklung von innovativen, benutzerfreundlichen und wettbewerbsfähigen Services, welche die emotionale Bindung des Kunden an das Unternehmen erhöhen und dadurch einen Wettbewerbsvorteil schaffen. f Der Service Design-Workshop im designforum Vorarlberg bietet Ihnen einen ersten Einblick in das Thema. f Dienstag, 26. Jänner und Mittwoch, 27. Jänner 2016, jeweils 9.00 bis 17.00 Uhr, designforum Vorarlberg, CAMPUS V f Referentinnen: Isabelle Goller und Katharina Ehrenmüller f Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 120,00 inkl. USt. f Die Teilnehmeranzahl ist auf 16 Personen begrenzt. f Anmeldung: www.wkv.at/event/500

Für den IVECO Daily gibt es das HiMatic getaufte 8-Gang-Wandler-Automatikgetriebe. Mit Schaltzeiten unter 200 Millisekunden ist praktisch keine Unterbrechung der Zugkraft spürbar und damit wird eine vollkommen ruckfreie Beschleunigung ermöglicht. Dieses Getriebe ist für alle Daily verfügbar und auch für Anhängelasten bis 3.500 kg geeignet. Durch die Betriebsmodi ECO oder POWER kann zwischen maximaler Leistung oder minimalem Kraftstoffverbrauch gewählt werden, je nach dem, was gerade benötigt wird - bergauf im Powermodus oder Überland im Ecomodus. Mit diesem Automatikgetriebe lassen sich außerdem noch Wartungskosten sparen, da es keine Kupplungsscheibe zum tauschen gibt! Durch den Wandler wird ein äußert feinfühliges Rangieren ermöglich, was gerade im Hängerbetrieb von großem Vorteil ist. Durch die Überarbeitung des Verhältnisses zwischen Radstand, Gesamtlänge und Nutzlänge konnte die Ladeeffizienz des Kastenwagens spürbar vergrößert werden. Es entstanden die neuen 18m³ und

20m³ Modelle (größtes Ladevolumen seiner Klasse) und die 10,8m³ Variante (bester seiner Klasse in Sachen Ladevolumen-Effizienz). Dank der neuen Bauweise mit längeren Radständen und einem kleineren hinteren Überhang garantiert der neue Daily ausgezeichnete Fahreigenschaften, ohne seine Agilität auf engen Räumen einzubüßen. Mit 11,9 m Wendekreis ist der Daily seinen Mitbewerbern um einiges Voraus (bester seiner Klasse). Auch beim Eigengewicht ist der Daily Top. Mit einem Gewichtsvorteil von fast 100 kg zu seinen engsten Mitbewerbern, ist er einer der leichtesten seiner Klasse. Das neue Rahmenkonzept des Kastenwagen ermöglicht die niedrigste Ladekantenhöhe für Heckgetriebene Fahrzeuge. Durch eine Absenkung der Sitzposition und eine Streckung der Windschutzscheibe ist die Rundumsicht sowie das Raumgefühl nochmals deutlich verbessert worden. Der Daily ist in vielerlei Hinsicht der Beste seiner Klasse und daher auch zum „Van of the Year 2015“ gekürt worden. www.jeckel.at.


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