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A M T S B L AT T D E S V O G T L A N D K R E I S E S

21.12.2013 · Ausgabe Dezember · 18. Jahrgang · www.vogtlandkreis.de

„Vogtländischer Ehrenpreis 2013“ geht an Plauener Superintendenten und Pfarrer Matthias Bartsch

Für Toleranz, Demokratie und gesellschaftliche Zivilcourage

Der „Vogtländische Ehrenpreis 2013“ ging auf der Kreistagssitzung im Neuberinhaus Reichenbach an den Plauener Superintendenten und Pfarrer Matthias Bartsch. Landrat Dr. Tassilo Lenk würdigte das Eintreten des Kirchenmannes für Demokratie, Toleranz und Zivilcourage. Auf Initiative der Evangelisch-Lutherischen Kirche unter dem Vorsitz

von Superintendenten Bartsch wurde im Februar 2012 als Zusammenschluss von Vertretern der Plauener Stadtratsfraktion und des Jugendparlamentes, von Kirchen, Gewerkschaft, Wirtschaft, Kultur, Sportinitiativen, Vereinen und Akteuren der Zivilgesellschaft der Runde Tisch für Demokratie, Toleranz und Zivilcourage gegründet. Unter Leitung des Runden Tisches wurde auch eine

Foto: Dieter Krug

Kontakt- und Koordinierungsstelle eingerichtet. Mit seinem Tun setzte er ein deutliches Zeichen für unsere Region, würdigte Lenk Matthias Bartsch und sagte persönlich Danke für diese großartige Leistung. Weiterhin wünscht er ihm Freude und Mut für sein zusätzliches ehrenamtliches Engagement, ohne welches es die Demokratie bei uns, so wie wir sie kennen, nicht gäbe. Nach zehn Jah-

ren verlässt Bartsch das Vogtland. Seine große menschliche Art wird fehlen, nannte es Lenk in seiner Laudatio. Bartsch erwiderte: „Ich sehe die Auszeichnung als Würdigung des gesamten Runden Tisches mit dem Ziel, die demokratischen Kräfte zusammen zu bringen. Ich danke für die Unterstützung der Region, des Vogtlandkreises und bedanke mich für die große Ehre.“

Der neue Abfallwegweiser erschienen

Der neue Abfallwegweiser für das Jahr 2014 wird bis einschließlich 23. 12. 2013 an alle Haushalte und Gewerbe des Vogtlandkreises verteilt.

Ehrenpreisträger Vogtlandkreis

Der Vogtlandkreis verleiht seit 2003 den Vogtländischen Ehrenpreis an verdiente Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die sich aufgrund ihres Lebenswerkes durch besondere Leistungen zum Wohl des Landkreises ausgezeichnet haben bzw. an Persönlichkeiten, die sich durch eine besondere Leistung hervorgetan haben. Den Ehrenpreis erhielten bislang: 2003 Sigmund Jähn für den Bereich Wissenschaft und Forschung 2004 Leonore Klotz und Eberhard Hertel für den Bereich Kultur 2005 Dr. Rüdiger Kroll für den Bereich Wirtschaft 2006 Kurt Geipel für den Bereich Denkmalschutz 2007 Christoph Mann für den Bereich Umweltschutz und Landschaftspflege 2008 Ulrich Kunze für den Bereich Jugend und Sozialwesen 2009 „Verein für vogtländische Geschichte, Volkskunst und Landeskunde“ 2010 Manfred Feiler für den Bereich Kunst Dr. med. habil. Günter Tilch für den Bereich Medizin 2011 Dieter Pfortner für den Bereich Wirtschaft und karitatives Wirken 2012 1. Traditionsverein Markneukirchen/Berg e. V. im Bereich Traditionen Gymnasium Markneukirchen für ihr Musicalprojekt „Anastasia“ Dr. Bernd Schmidt im Bereich Wirtschaft, Kultur und Sport

Die Sparkassen-Altersvorsorge. Auch Ihre Mutter würde es wollen. Nähere Informationen erhalten Sie in allen Geschäftsstellen der Sparkasse Vogtland oder im Internet unter www.sparkasse-vogtland.de.

Er wurde einheitlich für den gesamten Vogtlandkreis gestaltet, sodass die Aufteilung nach Entsorgungsgebieten entfällt. Der Abfallwegweiser enthält wie gewohnt neben dem aktualisierten Tourenplan auch wieder wichtige Formulare für alle Bürger und Gewerbetreibende. Wer bis zum 23. 12. 2013 kein Exemplar für 2014 im Briefkasten hat, kann dieses telefonisch unter folgender Hotline nachbestellen: 0800 344 1166 Der Anruf ist kostenlos aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunknummern sind gesperrt. Anzeige


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Datum 03. 01. 2014 04. 01. 2014 04. 01. 2014 07. 01. 2014 07. 01. 2014 07. 01. 2014 09. 01. 2014 10. 01. 2014 11. 01. 2014 13. 01. 2014 14. 01. 2014 16. 01. 2014 16. 01. 2014 17. 01. 2014 20. 01. 2014 21. 01. 2014 22. 01. 2014 23. 01. 2014 24. 01. 2014 25. 01. 2014 27. 01. 2014 28. 01. 2014 28. 01. 2014 28. 01. 2014 29. 01. 2014 30. 01. 2014 30. 01. 2014 31. 01. 2014 31. 01. 2014

LANDKREIS-MOSAIK

Blutspendetermine Vogtlandkreis im Monat Januar 2014

Ort Bad Brambach, Schule; Schulstraße 1 Lengenfeld, G.-E.-Lessing-OS; Schulstraße 2 a Adorf/V. Grundschule; Kirchplatz 10 Plauen, DRK-Blutspendedienst; Röntgenstraße 2 a Plauen, Sparkasse; Komturhof 2 Oelsnitz/V., Gymnasium; Melanchthonstraße 11 Falkenstein, Oberschule; Pestalozzistraße 31 Reuth, Schule; Bahnhofstraße Markneukirchen, Förderschule; Klingenthaler Straße 10 Bergen, Rathaus; Falkensteiner Straße 10 Rothenkirchen, Seniorenzentrum; Am Rathaus 3 Pöhl, Sporthalle Jocketa; Jocketa – Bergstraße 26 Auerbach, DRK-Geschäftsstelle; Bahnhofstraße 24 Thoßfell, Talsperrenschule; Hauptstraße 41 Lengenfeld, G.-E.-Lessing-OS; Schulstraße 2 a Reichenbach, Goethe-Gymnasium; Ackermannstraße 7 Schöneck, Freiwillige Feuerwehr; Geschwister-Scholl-Straße 1 Auerbach, DRK-Geschäftsstelle; Bahnhofstraße 24 Weischlitz, GLOBUS Vogtlandcenter; Taltitzer Straße 80 Reichenbach, Begegnungsstätte; Nordhorner Platz 3 Treuen, Marien-Schule; Marienstraße 1 Klingenthal, FFW-Wache 3; Gutenbergstraße 2 Bad Elster, Grundschule; Hagerstraße 1 Plauen, McDonald’s (Elsterpark); Äußere Reichenbacher Straße 64 Auerbach, Goethe-Gymnasium; B.-Brecht-Straße 1-3 Pausa, Rathaus; Neumarkt 1 Adorf/V., Zentralschule; Lessingstraße 15 Rebesgrün, Göltzschtalwerkstätten; Alte Falkensteiner Straße 2-4 Markneukirchen, Förderschule; Klingenthaler Straße 10

von 15:00 08:30 09:00 07:00 10:30 14:30 14:00 16:00 08:00 15:00 13:30 16:00 08:30 16:00 14:30 15:00 14:00 14:30 13:30 08:30 14:00 14:30 14:30 14:00 14:30 14:00 15:00 14:00 14:00

bis 18:00 12:00 12:00 18:30 14:00 19:30 19:00 19:00 12:00 18:00 18:00 19:00 12:30 19:00 19:00 19:00 19:00 19:00 18:00 12:00 19:00 18:30 18:30 18:00 18:30 19:30 18:30 17:30 19:30

Ein guter Vorsatz für’s neue Jahr? – Blut spenden! Nur noch wenige Tage bis Weihnachten, das neue Jahr steht schon in den Startlöchern und viele Menschen nehmen den Jahreswechsel zum Anlass, gute persönliche Vorsätze zu fassen und vielleicht auch anderen Menschen zu helfen.

Haben Sie schon gute Vorsätze für 2014 gefasst? Ihre erste gute Tat des Jahres könnte in einer Blutspende bestehen.

Blutkonserven werden das ganze Jahr über unabhängig von Wochentagen oder der Jahreszeit benötigt, um die Blutversorgung der regionalen Kliniken abzusichern. Jeder der gesund ist, kann und sollte helfen!

Neben allen treuen Blutspendern ist natürlich auch jeder „mutige“ Neuspender willkommen. Blut spenden kann man im Alter von 18 bis 70 Jahren (Neuspender bis 65 Jahre). Mitzubringen

sind nur der Personalausweis und der Wille zu helfen. Bei jedem Blutspendetermin werden die Spender von einem Arzt und fachlich geschultem Personal betreut. Getränke sowie ein stärkender Imbiss stehen für jeden Spender zur Verfügung. Der DRK-Blutspendedienst wünscht allen Vogtländern ein schönes Weihnachtsfest und ein frohes und gesundes Neues Jahr 2014!

Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse

13. 01. 2014 Krankenhausausschuss; Rodewisch, Klinikum Obergöltzsch 16. 01. 2014 Haushalt und Finanzen; Plauen, kleiner Sitzungssaal 20. 01. 2014 Umwelt, Bau, Vergabe und Landwirtschaft; Plauen, kleiner Sitzungssaal

Änderungen vorbehalten! Aktuellster Sitzungsplan unter www.vogtlandkreis.de!

17:00 Uhr 17:00 Uhr 17:00 Uhr

IMPRESSUM

Kreis-Journal Vogtland – Amtsblatt des Vogtlandkreises

Herausgeber: Nichtamtlicher Teil: Anzeigensatz: Landratsamt des Vogtlandkreises WVD Mediengruppe GmbH at-media Marketing GmbH und WVD Mediengruppe GmbH Heinrich-Lorenz-Straße 2-4 Voßstraße 5, 08525 Plauen Öffentliche Bekanntmachungen 09120 Chemnitz Tel.: 0171 1257590 u. Veröffentlichungen d. Land- Geschäftsführer: Druck: kreisverwaltung (S. 1 – 35) Björn Steigert, Dirk Richter Suhler Verlagsges. mbH & Co. KG Landratsamt des Vogtlandkreises Tel. 0371 5289-200 Druckerei: Neundorfer Straße 94/96 Fax 0371 5289-216 Frankenpost Verlag GmbH 08523 Plauen Redaktion/Satz/Anzeigen: Schaumbergstraße 9, 95032 Hof verantwortlich Wochenspiegel Sachsen Druck auf Recyclingpapier Landrat Dr. Tassilo Lenk Verlag GmbH Vertrieb: Redaktion: Büro Kreis-Journal Vogtland WVD Mediengruppe GmbH Pressesprecherin und Printwerbung Bunzel Heinrich-Lorenz-Straße 2-4 Kerstin Büttner Kirchstraße 2, 08523 Plauen 09120 Chemnitz Tel.: 03741 392-1041 verantwortlich Thomas Bunzel Tel.: 0371 5289-200 Fax: 03741 392-41041 Tel.: 03741 28055-0 Fax: 0371 5289-216 E-Mail: presse@vogtlandkreis.de Fax: 03741 28055-49 Nächste Ausgabe: 25. 01. 2014 Auflage: 133.000 Exemplare E-Mail: redaktion@kreisjournal.de Redaktionsschluss: 13. 01. 2014 Die komplette Ausgabe des Kreis-Journals finden Sie auch unter www.vogtlandkreis.de.

Das Amtsblatt wird kostenlos an die Haushalte des Vogtlandkreises verteilt. Es kann auf Antrag bei WVD Mediengruppe GmbH, Büro Kreis-Journal Vogtland, Kirchstraße 2, 08523 Plauen, zu einem Preis von 18,00 Euro / Jahr abonniert oder einzeln zu einem Preis von 1,50 Euro erworben werden. Für die Richtigkeit der Beiträge sind die Autoren verantwortlich. Die Beiträge geben die Meinung der Autoren, jedoch nicht unbedingt die Ansicht der Redaktion wieder. Nachdruck nur mit Genehmigung und unter Angabe der Quelle.

KJ 12/2013

Tourenplan der Fahrbibliothek Monat Januar 2014

02. 01.: Bergen PL, Feuerwehrhaus* von 11:15 Uhr bis 12:00 Uhr von 13:00 Uhr bis 13:45 Uhr Werda, Schule* Kottengrün, Buswendeschl.* von 14:15 Uhr bis 15:15 Uhr

03. 01./ Ruppertsgrün, Kirche 31. 01.: Jocketa, Bahnhof

06. 01.: Ellefeld, Grundschule Reuth, Bahnhof Tobertitz, Dorfplatz Kürbitz, Elsterbrücke

von 10:30 Uhr bis 11:00 Uhr von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr

von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr von 13:00 Uhr bis 13:45 Uhr von 14:00 Uhr bis 14:30 Uhr von 15:15 Uhr bis 16:00 Uhr

07. 01.: Bobenneukirchen, Grundsch. Eichigt, Grundschule Triebel, Kita Triebel, Feuerwehrhaus Tirschendorf, Feuerwehrh.

von 09:00 Uhr bis 10:45 Uhr von 11:15 Uhr bis 13:15 Uhr von 13:45 Uhr bis 14:00 Uhr von 14:15 Uhr bis 14:45 Uhr von 15:15 Uhr bis 16:00 Uhr

09. 01.: Theuma, Grundschule Neuensalz, Feuerwehrhaus Zobes, Bushaltestelle

von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr von 15:00 Uhr bis 15:45 Uhr von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr

08. 01.: Grünbach, Turnhalle von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr Altmannsgrün, Feuerwehrh. von 12:30 Uhr bis 13:15 Uhr Pfaffengrün, Dorfmitte B 173 von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

13. 01.: Bad Brambach, Grundschule Leubetha, Bushaltestelle Wohlbach, Bushaltestelle Hermsgrün, Bushaltestelle

14. 01.: Jößnitz, Pflegeheim Jößnitz, Schule

15. 01.: Weischlitz, Grundschule Weischlitz, Mittelschule Weischlitz, Turnhalle Weischlitz, Tankstelle Weischlitz, Bahnhofstraße

16. 01.: Tirpersdorf, Am Anger Kottengrün, Buswendeschl. Lottengrün, Spielplatz Großfriesen, Str. Windberg

17. 01.: Herlasgrün, Bauhof Gem. Thoßfell, Grundschule

20. 01.: Limbach, Grundschule Limbach, am Markt

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr von 13:00 Uhr bis 13:30 Uhr von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr von 15:30 Uhr bis 16:00 Uhr

von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr von 11:30 Uhr bis 16:30 Uhr

von 09:00 Uhr bis 11:45 Uhr von 12:00 Uhr bis 12:45 Uhr von 13:00 Uhr bis 13:30 Uhr von 13:45 Uhr bis 14:15 Uhr von 14:30 Uhr bis 15:45 Uhr

von 12:00 Uhr bis 13:15 Uhr von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr von 15:30 Uhr bis 16:00 Uhr von 16:30 Uhr bis 17:15 Uhr

von 10:00 Uhr bis 10:45 Uhr von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr

von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

21. 01.: Reumtengrün, Grundschule von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Ellefeld, Grundschule von 12:45 Uhr bis 13:45 Uhr

22. 01.: Schneidenbach, Dorfplatz von 09:15 Uhr bis 09:45 Uhr Hauptmannsgrün, Grundsch. von 10:30 Uhr bis 14:00 Uhr Schönbrunn, Fa. Entlackung von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr

23. 01.: Oberlosa, Grundschule Schilbach, Buswendeschl. Arnoldsgrün, Dorfplatz Grünbach, Kinderspielhaus

27. 01.: Krebes, Grundschule Grobau, Bushaltestelle Mißlareuth, Dorfplatz Rodersdorf, Dorfplatz

28. 01.: Mehltheuer, Grundschule Schönberg, Bahnhof Leubnitz, Schloss

29. 01.: Neundorf, Landratsamt Neundorf, Grundschule Weischlitz, Bahnhofstraße Geilsdorf, Bushaltestelle

von 11:00 Uhr bis 13:45 Uhr von 15:00 Uhr bis 15:30 Uhr von 15:45 Uhr bis 16:15 Uhr von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr

von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr von 13:00 Uhr bis 13:30 Uhr von 14:15 Uhr bis 15:00 Uhr von 15:30 Uhr bis 16:00 Uhr

von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr von 13:30 Uhr bis 14:15 Uhr von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr

von 08:00 Uhr bis 08:45 Uhr von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr von 12:45 Uhr bis 13:45 Uhr von 14:45 Uhr bis 15:45 Uhr

30. 01.: Bergen PL, Feuerwehrhaus von 11:45 Uhr bis 12:15 Uhr Werda, Schule von 13:30 Uhr bis 15:15 Uhr Kottengrün, Buswendeschl. von 15:45 Uhr bis 17:30 Uhr

* Bitte geänderte Öffnungszeiten während der Ferien beachten! Frauenschutzwohnung im Vogtlandkreis ist unter 0173 3720260 rund um die Uhr erreichbar!


Weihnachts- und Neujahrsansprache des Landrates 2013/2014 KJ 12/2013

LANDKREIS-MOSAIK

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

allem, also auch das rechte Maß in unserer Lebensvielfalt. Das rechte Maß bedeutet aber auch, nicht allen Hysterien, Jean-Paul Sartre hat einmal gesagt, Weihnachten sei die Zeit Strömungen und Trends zu folgen, sondern das rechte Maß der Stille und Besinnung, bis jemand auf die Idee kam, dass seiner eigenen Bedarfe zu suchen. Damit es überhaupt geGeschenke sein müssen. Keiner wendet wohl etwas dage- funden werden kann. gen ein, seine Lieben an Weihnachten zu beschenken. Insbesondere freuen sich die Kinder darauf. Jedoch bedeuten Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Weihnachten und die Frage nach dem passenden Geschenk das Jahr 2013 wird vielen als Krisenjahr in Erinnerung bleifür viele Menschen auch oft übertriebene Betriebsamkeit, ben, wie auch schon 2012 und davor. Man hat den EinAufregung, Unruhe und Termindruck. druck, dass Dauerkrise herrscht. Verharren wir aber nicht in Resignation, Frustration, sondern wagen wir es, Neues zu Wenn wir uns in diesen Tagen einmal etwas genauer anse- entdecken. Dann ist auch nicht jede Schwierigkeit gleich eine hen, dann finden wir viele helle strahlende Gesichter, inspi- Krise, im globalen wie im eigenen Lebensumfeld. riert vom weihnachtlichen Duft und dem Lichterglanz der Weihnachtszeit, aber auch vom Alltag gezeichnete Gesichter, Menschen mit Sorgen. All die Vorfreude auf Weihnachten, ein inneres Licht scheint sie nicht zu erreichen.

Dabei geht es doch vielmehr um die Botschaft des Weihnachtsfestes: um den Advent, um die Ankunft des Christkindes in der Krippe zu Bethlehem, um die Freude, die uns damit geschenkt ist.

Und die Botschaft von damals gilt heute noch: Es gibt Lebensalternativen! Unser Leben ist mehr als die Summe unserer materiellen Lebensleistungen; mehr als nur immer Wachstum, größer und weiter, in Hektik und unaufhaltsam; mehr als Renditen!

Weihnachten erinnert uns daran, nicht an Apokalypsen zu glauben, sondern an den Frieden und die Zukunft der Menschheit auf Erden.

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können nicht alles haben, aber vieles gelingt und ist dankbar anzunehmen.

„Wege entstehen dadurch, dass man sie geht“ sagt ein Sprichwort und ich habe den Eindruck, dass wir auch im vergangenen Jahr wieder einigermaßen vorangekommen sind. • Der Vogtlandkreis wurde ausgezeichnet mit dem 1. Preis als Impulsregion des Freistaats Sachsen. • Wir haben die höchste Beschäftigungsquote in Ostdeutschland. • Wir haben die niedrigste Arbeitslosigkeit seit der Deutschen Einheit. • Im Vogtland gibt es eine hohe Handwerkerdichte und die höchste Branchenvielfalt. • Der Vogtlandkreis ist als einer von sieben Landkreisen in Deutschland ausgezeichnet mit dem Energie-Award. • Im deutschen Vergleich sind wir eine familienfreundliche Region. • Wir haben den flächenhaften Breitbandzugang realisiert, das haben nur fünf Landkreise in Deutschland geschafft. • Strategisch arbeiten wir derzeit am Projekt „Vogtland 2020“ mit Verwaltungsmodernisierung. Dafür möchte ich allen von Herzen danken, die sich wieder mit ganzer Kraft dafür eingesetzt haben.

Unsere Gesellschaft ist frei und bunt, Vollkommenheit gibt es nirgends, lassen wir unterschiedliche Träume von Glück und Zukunft zu, unterschiedliches Aussehen, verschiedene Religionen, eine positive „Willkommenskultur“.

Schenken kann auch anders Freude bereiten: • Zeit schenken, ein immer selteneres und kostbares Geschenk • Vergeben können, weil wir im anderen uns wiedererkennen, mit unseren Fehlern. • In die Augen der anderen sehen, die aus eigener Angst wieder Zuversicht machen • Zuhören können • Andere mit Leben anstecken Gott sei Dank ist das Hochwasser 2013 hier am Vogtland ei• Mut machen nigermaßen vorbeigegangen. 38 Mio. Euro Schäden gab es • Hoffnung auftun dennoch! • Erfüllung geben Sorgenvoll blicken wir jedoch in andere Regionen der Welt. Und ich möchte eine Parallele ziehen: Lebensgrundlage für Traurig, bestürzt über das dortige Unheil und die menschdie alten Benediktiner war das sogenannte „rechte Maß“ von liche Not. Deshalb bleibt der eigene Blick wichtig. Auch wir

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ein chinesisches Sprichwort sagt: „Je stiller man ist, desto mehr hört man.“ Lassen wir es also Weihnachten werden, durch Ruhe, durch das Zusammensein mit lieben Menschen und durch Abstand zum Alltag.

Wie in jedem Jahr schließe ich meinen Weihnachtsgruß mit den Sätzen aus Bachs Weihnachtsoratorium „Jauchzet, frohlocket, auf, preiset die Tage – lasset das Zagen, verbannet die Klage, freuet Euch.“

Ihnen und Ihren Familien eine fröhliche Weihnacht 2013 und für das neue Jahr Kraft, Erfolg, Gesundheit und Gottes Segen. Dr. Tassilo Lenk Landrat

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20 Jahre Musterhaustage in 08262 Muldenhammer, Bahnhofstr. 3A, 27. u. 28. 12. 2013 von 10:00-18:00 Uhr


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LANDKREIS-MOSAIK

KJ 12/2013

Verwaltungsmodernisierung der Landkreisverwaltung nach der Kreisreform

Telearbeit, E-Gouvernement, Internetausbau, Teilzentralisierung der Verwaltung sind auf Kurs

Landkreis in Sachsen, der eine solche Zentralisierung am Ende der Funktional- und zweiten Kreisgebietsreform in Sachsen vornimmt. • Damit hat er die minimalste Kostenbelastung bei Verwaltungsinvestitionen pro Verwaltungsmitarbeiter im Vergleich zu den anderen neun Landkreisen Sachsens, da dort bereits nach der ersten Kreisgeietsreform (1994/1996) und der zweiten Kreisgebietsreform (2009) in Zentralisierung investiert wurde. • Kosten pro Arbeitsplatz bei Horten ca. 53.000 Euro im Vergleich zum allgemeinen Baukostenindex BKI für Verwaltungsgebäude von 70.000 Euro pro Mitarbeiter. • aktuell: Projekt Landratsamt/Görlitz 2.330,- Euro/m2 Projekt Landratsamt Pirna 2.780,- Euro/m2 Projekt Horten Vogtlandkreis 2.175,- Euro/m2

besser zurechtkommen. So können Gleichaltrige auf Augenhöhe lernen und neue Erfahrungen mit anderen Kulturen machen.

im Vogtlandkreis starten und wird von der Integrations-Beauftragten Veronika Glitzner gemeinsam mit der Initiative „Move – Kontaktstelle für Demokratie, Toleranz und Das Projekt soll im nächsten Jahr Zivilcourage“ initiiert.

Bei Interesse melden Sie sich bei: Veronika Glitzner Telefonnummer: 03741 392-1060 oder 0171 7271971 E-Mail: glitzner.veronika@vogtlandkreis.de

Auch in diesem Jahr wird es zum sen, bevor die führende Bache erWeihnachtsfest in vielen vogtlän- legt werden darf. dischen Familien wieder Wild zu essen geben. Aber wie kommt das Fleisch aus dem Wald auf unsere den Jugendlichen Hilfestellung beim Teller? Wir haben die wichtigsten Umgang mit dem Netz zu geben. Informationen rund um Jagd und Damit könne die Nutzung auch in Wildbret für Sie zusammengestellt. der eigenen Arbeit untereinander und mit den Jugendlichen erleichtert wer- In unserer vom Menschen beeinden und sehr hilfreich sein, so Sabine flussten Kulturlandschaft muss auf Junghahn vom Jugendamt. So würde das Wechselspiel mit Flora und man heute schon eine Reihe von Ein- Fauna reagiert werden. Das ist auch ladungen oder kurzfristige Treffen die Aufgabe des Jägers, der sich nicht per Mail, sondern über die so- selbst immer als Heger und Pfleger zialen Netzwerke vertreiben. des Waldes, als Naturschützer und In einem zweiten Teil ging es um das Landschaftspfleger betrachtet. Er Erkennen von so genannten Hoaxes wacht über die Wildbestände in den und versteckten Informationen, ver- Wäldern und korrigiert auftretende gleichbar mit gezielten Falschmel- Ungleichgewichte. Dabei steht aber dungen und Kettenbriefen. Selbst die Sicherung eines stabilen und gedie Experten mussten nach dem sunden Artbestands im Vordergrund. durchgeführten Praxistest zugeben, Damit das so bleibt, gibt das OrdFoto: O. B. dass schon große Aufmerksamkeit, nungsamt des Landratsamts VogtFingerspitzengefühl und Sachkennt- landkreis regelmäßig Abschusspläne Vor allem die Wildschweinpopulanis dazugehören, derartige Nach- heraus. In ihnen wird festgelegt, wie- tion ist in den vergangenen Jahren richten zu erkennen und nicht wei- viel Wild einer bestimmten Art ge- rapide gewachsen. So wurden im terzugeben, ergänzt Bildungsinsti- schossen werden darf. Aktuell gibt Jagdjahr 2012/2013 insgesamt 2.614 tutsleiter Herbert Pscherer. es Jahrespläne für Rot- und Muffel- Stück Schwarzwild zur Strecke geVon den 26 Kursteilnehmern erwar- wild. Keine Abschusspläne werden bracht, das sind 829 Tiere mehr als tet man, im eigenen Wirkungsbe- für Schwarzwild, also für Wild- im vorausgegangen Jagdjahr. Ein reich mit Jugendlichen und Heran- schweine, und auch für Rehwild be- Verringern des Bestandes wäre hier wachsenden darüber zu kommuni- nötigt. Das bedeutet, dass grundsätz- eher wünschenswert. Das zeigt sich zieren und ins Gespräch zu kom- lich alle Tiere geschossen werden auch an der ständig wachsenden Anmen, in den sozialen Netzwerken dürfen. Dennoch gibt es naturschutz- zahl der Wildunfälle. Vom 01. 04. durchaus Chancen zu sehen, aber rechtliche Einschränkungen. So wird 2012 bis 31. 03. 2013 gab es 86 Unauch Risiken zu erkennen, so Jung- beispielsweise bei Wildschweinen fälle mit Wildschweinen und sogar hahn. (pdk) zunächst der Nachwuchs geschos- 421 Unfälle mit Rehwild.

Zahlen für das aktuell laufende Jagdjahr können aber noch nicht veröffentlicht werden. Ein Jagdjahr dauert immer vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres. Bilanz gezogen wird also erst im nächsten Frühjahr. Wie kommt nun aber das geschossene Wild in den Topf und auf den Tisch? Zunächst einmal darf der Jäger, der das Tier geschossen hat, dieses für den Eigenbedarf nutzen. Jäger haben bestimmte Reviere, in denen sie das Recht pachten, dem Wild nachzustellen. Auch wenn der Wald also nicht dem Jäger gehört, so darf er das Wild doch selbst nutzen oder verkaufen. Der Verkauf von Wild läuft meist über Wildhändler, die den Jägern die Tiere abnehmen, diese zerlegen und dann den Restaurants oder Metzgern in der Region anbieten. Gerade vor den Weihnachtsfeiertagen findet man hier reißenden Absatz. Wildschweine werden vor dem Verkauf allerdings noch vom Veterinäramt untersucht. Dabei wird alles Schwarzwild auf Trichinen getestet, in manchen Gegenden ist sogar eine radiologische Cäsium-Untersuchung Pflicht. Unfallwild darf aber in keinem Fall in den Handel gelangen. Damit nur qualitativ hochwertiges Wildbret verkauft wird, muss der Jäger einen Wildursprungschein vorlegen. Nur so kann gesichert werden, dass es nur gutes Wild zum Weihnachtsfest auf die Teller der Vogtländer schafft.

„Schüler für Schüler“

Vogtlandkreis startet integratives Sprachprojekt

Lust auf Sprache? Lust auf was „Nachhilfeunterricht“ geben wolNeues? Lust auf fremde Kulturen? len. Sie sollen gemeinsam mit Jugendlichen, die nicht aus DeutschFür ein neues Sprachprojekt werden land kommen, die deutsche Sprache im Vogtland Schülerinnen und lernen, damit diese hier in der Schüler gesucht, die ehrenamtlich neuen Umgebung und Gesellschaft

Bildungsinstitut und Jugendamt laden zur Medienfachtagung „Facebook und Co.“ ein

Netzwerke als Treffpunkte für Jugendliche Mindestens einmal im Jahr wollen sich Leiter von Jungendeinrichtungen, Sozialarbeiter, Lehrer von Berufschulzentren und Verantwortliche der Polizei mit Vertretern des Jugendamtes und des Bildungsinstitutes Pscherer in Lengenfeld treffen, um innerhalb einer Medienfachtagung zum Thema „Facebook & Co. – nützlich, nutzlos, gefährlich?“ zu diskutieren.

Die Anzahl der Nutzer von sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und Co. steigt rasant an. Neben der einfachen Möglichkeit, Kontakte zu pflegen, spielt besonders bei Jugendlichen die Selbstdarstellung und die damit verbundene Suche nach Zuwendung und Aufmerksamkeit eine große Rolle. Noch nie war es für Heranwachsende so einfach, durch viele Gleichaltrige Zustimmung zu erhalten, schätzt Markus Gretzschel, Referent und Lehrer am Gymnasium in Coswig, die Situation ein. Allerdings steige damit auch die Gefahr des Mobbings und der Ablehnung, weil Mobbing im Netz häufig anonym stattfinde, so Gretzschel weiter. Deshalb sei Grundwissen über die sozialen Netzwerke erforderlich, um

tung im Horten (ca. 600 Mitarbeiter einschließlich Telearbeiter) bei Beibehaltung dezentraler bürgernaher Präventions- und Verwaltungsaufgaben, insbesondere der Jugend- und Sozialbedürftigkeit, auch der Jobcenter in der Fläche der Region (etwa 450 Mitarbeiter). • Verschiedene Standorte, Fördermöglichkeiten in der Beurteilung von Neu- und Altbau wurden geprüft. • Einsparung von jährlich 2 Mio. Euro im Kreishaushalt nach Fertigstellung des Hortenbaus. • Demgegenüber Belastungen durch Baukosten beim Hortenbau von 28 Mio. Euro + 14 % Kostenüberschreitung + 3 % Sicherheitszuschlag – gesamt 32,7 Mio. Euro und drei Mio. Euro für die Ausstattung und unter Beachtung der aktuellen Risikobaulasten von 5, 4 Mio. Euro ergeben eine rechnerische Belastung von 1,8 Mio. Euro im Kreishaushalt.

• Damit bleibt im Minimum jährlich eine Haushaltsentlastung von gut 200.000 Euro im Kreishaushalt. • Grundlagen dieser Berechnung sind die Erklärungen der Architekten Bolwin/Wulf als Sieger eines europaweiten Architekturwettbewerbes und des Projektsteuerbüros Drees und Partner, als Beschlussgrundlagen von Kreistag und seiner Gremien. • Jene alle, die Kostenüberschreitungen vorausgesagt haben und Kostenexplosionen weiterhin befürchteten, haben sich mit belastbaren Beurteilungen leider bisher nicht in der Landkreisverwaltung gemeldet, um zu erfahren, welche Zahlen dazu vorliegen. Eventuell haben jene den Architektenaussagen generell misstraut, um ein berufsfachliches Problem konkret am Hortenbau ins Gespräch zu bringen. Der Vogtlandkreis ist der einzige

damit zu den modernsten VerIm Jahre 2008 wurden im Rahmen waltungen in diesem Themender Funktional- und zweiten Kreiskreis in Deutschland. reform die kreislichen Aufgaben der Stadt Plauen mit rund 200 Mit- - Teilnahme an Pilotprojekten in Sachsen bei der Entwicklung des arbeiterinnen und Mitarbeitern und E-Governments in der Verwalzusammen mit 300 weiteren Staatstung (z. B. Bürgerterminals, Bürbediensteten im Rahmen der Komgerkoffer, Einführung der elekmunalisierung von staatlichen Auftronischen Akte u. a.) durch die gaben, in die Landkreisverwaltung Vogtlandkreisverwaltung. integriert. - Flächenhafter Breitbandausbau (nur vier Landkreise in Deutsch„Strategische Aufgabe war damals land) im Vogtlandkreis. und ist heute noch die Verwaltungs• Damit Internet- und KDNmodernisierung, um den AnfordeAusbau im Landkreis über die rungen der Zukunft fachlich, techFläche möglich und zwischen nisch, wirtschaftlich gerecht zu Landkreisverwaltung und werden“, formuliert der Landrat Kommunen geboten. den Arbeitsauftrag. • Allerdings noch ausbaufähiger Dazu zählen: Stand der elektronischen - Intensivierung der TelearbeitsKommunikation zwischen plätze auf nunmehr rund 100 Landkreis und den vogtländiMitarbeiter; jeder Telearbeitsschen Kommunen (Anschafplatz spart im Vergleich zum fesfung von Computertechnik, ten Arbeitsplatz im Horten z. B. Schaffung technischer Kompa90 % der Investitionskosten; im tibilität, elektronischer Datenteilzentralisierten Landratsamt austausch, resultierende Kosteilen sich 2 Telearbeiter einen teneffizienz u. a.) Arbeitsplatz. Die Landkreisverwaltung gehört - Teilzentralisierung der Verwal-

JAGD im Vogtland


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LANDKREIS-MOSAIK

Neun Teams ringen beim „Vogtland Cup 2013“ um Kunden und Geld

Coole Werbesprüche und clevere Geschäftsideen Auerbach. „Iss kein Bounty, sondern fahr Mounty“, mit diesen und ähnlichen Sprüchen, der dazu passenden Performance und mit Musik vom iPhone, kreierten Gymnasiasten und Auszubildende in gemischten Teams beim „Vogtland Cup 2013“ einen Werbespot zum Verkauf von Bikes, die sie im Laufe eines Tages innerhalb ihrer fiktiven Firma selbst herstellten und vermarkten mussten.

Berufliches Schulzentrum Reichenbach Außenstelle für Wirtschaft und Informatik Rodewisch

Tag der offenen Tür

Am Samstag, den 18. 01. 2014, findet in Rodewisch in der Zeit von 09:30 bis 13:00 Uhr der „Tag der offenen Tür“ statt.

Insgesamt neun Teams wetteiferten beim „Vogtland Cup 2013“ im unternehmerischen Planspiel um die Gunst der Kunden und damit um den größtmöglichen Gewinn ihrer Firma. Dazu hatten die schulartübergreifenden Das Team „Sunny Bikes“ mit Max Schott, Sebastian Armbruster, Michael FriedTeams gut sieben Stunden Zeit. Die rich, Paul Birkner und Angelina Rödl (v. l.) ging als Sieger hervor. Teilnehmer kamen von der Sparkasse Für die Zukunft der jungen Leute ist es wichtig, dass sie lernen wirtschaftliche Prozesse zu verstehen und sie zu beurteilen. Sie müssen Gelegenheiten haben, die ökonomischen und sozialen Konsequenzen ihres Handels einschätzen zu lernen, loben Gabriele Findeisen und Daniela Zobel vom Amt für Wirtschaft, Bildung und Innovation des Vogtlandkreises das kooperative Projekt „Schule und Wirtschaft“. Gemeinsam mit dem Steinbeis-Innovationszentrum Unternehmensentwicklung an der Hochschule Pforzheim wurde in der Wirtschaftakademie Dr. Rahn & Partner Auerbach ein ereignisreicher Tag mit den Jugendlichen, den beteiligten vogtländischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen gestaltet. (pdk)

Am Ende eines ereignisreichen Tages mussten die neun Teams ihr Produkt in einem selbst kreierten Werbespot dem Publikum und einer Jury vorstellen. Fotos: Dieter Krug

Vogtland, vom BSZW Rodewisch, den Gymnasien Auerbach, Rodewisch und Oelsnitz, dem BSZ „Anne Frank“ und den Firmen Goldbeckbau, Plauen Stahl Technologie und Meiser Oelsnitz, Vowalon Treuen, Sicherheitsglastechnik Oelsnitz, Sächsisch-Bayerischen Starkstromgerätebau und der AOK. Während einige Spielgruppen innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters, das etwa drei Geschäftsjahren entsprach, mit ihrem Firmenkapital leicht in Schieflage gerieten, schaffte es das Team „Sunny Bikes“ mit Angelina Rödl und Max Schott vom PestalozziGymnasiums Rodewisch und Sebastian Armbruster, Michael Friedrich und Paul Birkner von Goldbeck Ost auf 646.000 Euro Gewinn und damit auf Platz 1, bei einem Startkapital von lediglich 111.000 Euro. Sie verstanden es hervorragend, durch eine gut funktionierende Teamarbeit, clevere Vorgehensweise und strategisches Denken ihr Unternehmen erfolgreich am Markt zu führen und moderne Bikes international zu verkaufen. Auf Platz 2 kam das Team „Quality Bike GmbH“ mit Jenny Walther, Kamilla Strobel, Tobias Weiß vom BSZ Rodewisch und Hendrik Lorenz, Michelle von Rein und Michael Ott von der Firma Sicherheitsglastechnik Oelsnitz. Das Team „PA Mountainbikes“ mit Laura Lipfert vom Goethegymnasium Auerbach und Aline Rutsch, Ferhat Centinkaya und Tobias Klemet von Plauen Stahl Technologie schafften es auf Platz 3.

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Berufliches Schulzentrum e. o. plauen Tag der offenen Tür: 25. Januar 2014 • 09:00 bis 14:00 Uhr

Die Schule ist Kompetenzzentrum für Design, Technik, Mode und Medien. Top Ausbildungsbedingungen mit über 50 Werkstätten und Laborräumen, Internetzugang in allen Räumen

Am Tag der offenen Tür können Sie folgende Ausbildungsrichtungen kennen lernen: • Fachschule Bekleidungstechnik / Textiltechnik / Kommunikationsdesign / Produktdesign • Fachoberschule Technik / Gestaltung • Berufliches Gymnasium Technikwissenschaft Schwerpunkte Maschinenbautechnik & Elektrotechnik • Berufsfachschule Bekleidungstechnischer Assistent /Gestaltungstechnischer Assistent (möglich mit anschließender FH-Reife und Weiterqualifikation) • Berufsschule Metalltechnik, Elektrotechnik, Holztechnik, IT-Berufe, Textil- und Bekleidungsberufe • Berufsvorbereitungsjahr - Metalltechnik / Elektrotechnik - Textil und Bekleidung / Druck und Medien • Berufsgrundbildungsjahr - Holztechnik - Textiltechnik

Anschrift: E-Mail: Homepage: Telefon: Schulleiter:

Uferstraße 8, 08527 Plauen info@bsz-eoplauen.de www.bsz-eoplauen.de 03741 291-2100 Fax: Herr Palme

03741 291-2109

Unsere Cafeteria ist für Sie an diesem Tag geöffnet.

10. Klasse! Und was nun? Wir bieten Perspektive mit vielfältigen Ausbildungsangeboten: - Berufsschule (Tourismuskaufmann, IT-Kaufmann, ...) - Fachoberschule (Wirtschaft und Verwaltung) - Berufliches Gymnasium (Wirtschaft und Informatik) - Fachschule (Wirtschaft)

Ab dem Schuljahr 2014/15 gibt es Deutschlands größten kaufmännischen Beruf in Rodewisch: Kauffrau/-mann für Büromanagement. Wir beraten Schüler und Unternehmen.

Der Schulteil Musikinstrumentenbau Klingenthal stellt sich mit einem eigenen Stand vor.

BSZ Reichenbach, Außenstelle für Wirtschaft und Informatik Rodewisch Parkstraße 5 A • 08228 Rodewisch Tel.: 03744 8262-0 • Fax: 03744 8262-77 E-Mail: schulleitung@bszw-rodewisch.de Internet: www.bsz-reichenbach.de

Tag der offenen Tür

Am Samstag, dem 25. 01. 2014, öffnet das Berufliche Schulzentrum „Anne Frank“ von 9 Uhr bis 13 Uhr seine Türen für Besucher und präsentiert sich erstmals mit seinen Außenstellen.

Wir möchten vor allem interessierten Schülern der 9. und 10. Klassen sowie deren Eltern unsere Schule mit ihrem breit gefächerten Bildungsangebot vorstellen. Eine Ausbildung ist in folgenden Richtungen möglich: studienqualifizierende Ausbildung BERUFLICHES GYMNASIUM - Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften - Fachrichtung Gesundheit und Sozialwesen FACHOBERSCHULE für Sozialwesen

berufliche Weiterbildung BERUFSSCHULE – Forstwirt/-in – Friseur/-in – gastgewerbliche Berufe – Gesundheitsberufe – kaufmännisch-verwaltende Berufe BERUFSFACHSCHULE für Altenpflege BERUFSFACHSCHULE für Pflegehilfe BERUFSFACHSCHULE für Sozialwesen berufliche Weiterbildung FACHSCHULE für Heilerziehungspflege (Erwerb der Fachhochschulreife möglich)

FACHSCHULE für Sozialpädagogik

(Erwerb der Fachhochschulreife möglich)

Anfragen und Bewerbungen richten Sie bitte an das Berufliche Schulzentrum für Wirtschaft und Gesundheit „Anne Frank“ Plauen, Reißiger Straße 44-46, 08525 Plauen Tel.: 03741 2912302 Fax: 03741 2912304 E-Mail: info@bsz-annefrank.de Homepage: www.bsz-annefrank.de


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Weltcup-Auftakt der Skispringer im Vogtland

LANDKREIS-MOSAIK

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Fantastische Fans, wettererprobte Sportler, tolle Organisatoren und Helfer

Die Skisprungwelt zu Gast im Vogtland: Erstmals in Mitteleuropa wurde in Klingenthal die Skisprungsaison mit Blick auf Olympia eröffnet. Mit einem Rieseneinsatz wurde das Wettkampf-Wochenende vorbereitet und die weltbesten Skiadler auf dem Marktplatz in Klingenthal begeistert empfangen. Eine mit Schnee des Vorwinters präparierte Schanze gelang ebenso wie das neue Springerdorf am Schanzenlauf. Alles – bis auf

den Wind – hätte den Traum perfekt machen können. Die Gäste haben geduldig und stimmungsvoll ausgeharrt und wurden belohnt. Sowohl der Teamwettbewerb wie auch das Einzelspringen endeten nach jeweils einem Durchgang mit drei glücklichen Siegern. Die Jury hatte alles getan, um den Wettkampf ohne Gefährdung für die Sportler über die Bühne zu bringen. Es war alles in allem enorm, was dafür mit Geduld und Einsatz-

freude auf die Beine gestellt wurde. Der Natur zum Trotz erwiesen sich Klingenthal und das Vogtland als würdiger Gastgeber, die sich auch für weitere Austragungen empfoh-

len haben. Wie man dem Wind Herr werden kann, wird in den nächsten Monaten untersucht. Eine Analyse wird in Auftrag gegeben. Diese soll auch

klären, ob ein Windsegel Sinn macht. „Wenn ja, so hat die Wirtschaft bereits signalisiert, dafür investieren zu wollen“, so Landrat Dr. Lenk, der dazu auch von FISRenndirektor Dr. Walter Hofer unterstützt wird.

Krzysztof Biegun (POL) gewann den Einzelwettbewerb beim Weltcup- Die polnischen Fans waren nicht Auftakt in Klingenthal vor dem deutschen Youngster Andreas Wellinger zu übersehen und -hören (links) und Jurij Tepes (SLO). Foto: Brand-Aktuell Fotos (3): LRA

Landrat, VSC Präsident Manfred Deckert und FIS Renndirektor Dr. Walter Hofer unterstrichen beim Weltcup-Empfang die Bedeutung des Auftakts in Klingenthal und bedankten sich für die hervorragende Vorbereitung und Durchführung.

An die 4.000 Skisprungfans begrüßten mit einer stimmungsvollen Wel- „So geht Sächsisch“ – Wie? Darüber fachsimpelten die beiden Skisprunglegenden Jens Weißpflog und Sven come-Party auf dem Klingenthaler Marktplatz die 19 Teams zum Welt- Hannawald mit den Landräten aus Hof (Bernd Hering, re.) und Kulmbach (Peter Söllner, Mi.) sowie Landcup am Wochenende. Foto: Brand-Aktuell rat Dr. Lenk

Werbung für die Sportregion Vogtland

Sportbuch „Vogtland, deine Sportler“ – Emotionen, Ereignisse und Erfolge erschienen

„Eine Region mit einer derartigen Briese haben mehr als zwei Jahre sportlichen Fundgrube in Buchform Arbeit in das Projekt investiert. Entgibt es noch nicht“, so die Initiatoren und Herausgeber Steffi und Hartmut Briese. „Mit der Würdigung für die Sportler und Vereine ist das Buch eine gute Werbung für den Standort Vogtland.“

Das Buch dokumentiert neben den hervorragenden Leistungen der Vereine und Sportler ganz individuell Wege im Sport, Kraftanstrengungen, Rückschläge und Erfolge, die stellvertretend, interessant und beispielhaft sind. Es zeigt Athleten auch von ihrer anderen Seite – ganz individuell Emotionen, Ereignisse und Erfolge. Sport verbindet eben!

Die Herausgeber Hartmut und Steffi

standen ist ein facettenreicher Abriss über aktuell aktive vogtländische Athleten und deren Leistungen. Dabei ist den Nachwuchssportlern viel Platz eingeräumt. Noch unbekannte Sportler werden gezielt bekannter. Im Buch finden sich auch interessante Details und Eckdaten über die bei Weltmeisterschaften und Olympia antretenden vogtländischen Sportler wie u. a. Björn Kircheisen, Isabella Laböck, Ulrike Gräßler, Lucas Jakubczyk und Christian Höra. Erfahren wird der Leser mehr über die Nachwuchsathleten des VSC Klingenthal und deren erstklassigen Trainingsbedingungen. Dem Wintersport in Klingenthal mit Weltcupveranstaltungen, Kammlauf und Vogtlandspielen in Klingenthal widmet das Buch mehr als 30 Seiten.

Aber auch über die Skiregion Schöneck, die Biker, die Leichtathleten, die Triathleten, die Schachmiezen, die Gewichtheber, die Boxer, Ringer, Judokas, die Eisschnellläufer aus Mylau, den Reitsport und über den Sport im Wasser (Schwimmen, Flossenschwimmen, Wasserball), der in Plauen seine spezielle Heimat hat, wird berichtet.

Das Titelcover zeigt Stefan Roßner, den Kapitän der Wasserballmannschaft des SVV Plauen, weil die Wasserballer in der höchsten Spielklasse spielen und weil das genau das Anliegen des Buches wiederspiegelt: Der Inhalt des Buches ist ausgerichtet an den Leistungen und richtet sich nicht nach Medieninteresse und Publikumsgunst.

Sportbuch „Vogtland, deine Sportler“

ISBN 978-3-00-043684-0 empf. Verkaufspreis: 24,90 EUR Herausgeber: Hartmut und Steffi Briese Inhalt: 136 Seiten brillante Fotos und Infos zu den dargestellten Sportlerinnen, Sportlern, Vereinen bzw. Sportarten; Format: 24 x 32,7 cm; Auflage: 6.000 Jetzt im Buchhandel erhältlich. Zu finden auch bei www.buchhandel.de und www.amazon.de

Das Buch ist eingetragen im VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher) Nahezu alle Buchhandlungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz nutzen das VLB, um ihre Kunden jederzeit umfassend beraten zu können. Auch zahlreiche Buchportale wie z. B. Amazon oder buch.de beziehen VLB-Daten.


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Landrat Dr. Lenk dankt allen Verantwortlichen und Helfern des Weltcups

Die Organisation war Weltklasse und die Fans wieder einmalig

Alleine die Windverhältnisse sind stets das letzte Risiko auf allen Schanzen der Welt. Das könnt auch ihr nicht beeinflussen, so Walter Hofer. „Dennoch wollen wir eine umfassende Szenarioanalyse angehen, um machbare Schaltstellen, die dem Wind trotzen können, zu entdecken“, so Lenk. Großartige Signale der Unterstützung erhielt er bereits während des Weltcups von der Wirtschaft und der Handwerkerschaft.

Das Vogtland war zehn Jahre nach chen Tage, die mit Wetterkapriolen schaft um Alexander Ziron großen dem Baubeginn der Schanze ein die Verantwortlichen, Springer und Respekt, Anerkennung und ein dickes Lob. „Mein Dank gilt auch der Trainer in Atem hielten. gesamten FIS-Chefetage um Dr. Was in Vorbereitung des Wettbe- Walter Hofer, die uns ihr Vertrauen werbes lief und auf die Beine ge- schenkte und an beiden Tagen würdiger Gastgeber für den Welt- stellt wurden, was während der bei- buchstäblich mitkämpfte, eine tolle cupauftakt im Skispringen. „Mit den „windigen“ Wettkampftage ge- und faire Veranstaltung zu bieten“, dem Vertrauen in die Organisatoren leistet wurde, ist kaum mit dem ein- so der Landrat weiter. Auch der und das fantastische Publikum fachen Wort „Danke“ zu beschrei- Sächsische und der Deutsche Skiwurde ein Traum wahr, dass in die ben. Das menschlich Machbare verband waren verlässliche Partner Vogtland Arena die weltbesten Ski- wurde geleistet, zollt der Landrat für diesen Weltcupauftakt – ebenso springer kommen“, so Landrat Dr. auch als Präsident des Organisati- die Sponsoren und die Vertreter der Lenk im Ergebnis der ereignisrei- onskomitees der riesigen Mann- einheimischen Wirtschaft.

„Was wäre Klingenthal ohne sein fantastisches und schon in der Welt bekanntes außergewöhnliches Publikum“, so der Landrat in Richtung der zahlreichen Fans aus nah und fern, die wartend mit guter Stimmung durchhielten, mitfieberten und wieder jeden Springer ins Tal jubelten. „Diese Treue unserer begeisterten Zuschauer und Gäste ist der Garant für die Zukunft“, ist der Landrat zuversichtlich auf weitere hochkarätige Wettkämpfe in der Vogtland Arena.

Der Weltcup in Klingenthal war vorsitzender, nach der Auswertung der Schanze gerade auch die wirtauch touristisch ein Gewinn für der ersten Zahlen. schaftliche Wertschöpfung in der Region angekurbelt werden sollte, Hecht spricht von rund 4.000 zu- weil in Klingenthal ansonsten ansätzlichen Übernachtungen in der dere wirtschaftliche Ansiedelungen Region. Gemessen an der touristi- im größeren Umfang nicht zu erschen Tagespauschale entspricht warten waren. „Diese Rolle für dies einem wirtschaftlichen Wert Sport, Wirtschaft und Tourismus ervon rund 250 TE. füllt die Vogtland Arena nachweislich“, ist Lenk überzeugt. „Gerade im November, der eine Nebensaison mit ansonsten weni- Hinzu kommen die Besucher der gen Übernachtungen ist, ist diese Wettkampftage. Auch diese haben die Region. Zu diesem Fazit kom- Zahl nicht hoch genug für die ein- vor Ort nicht nur mächtig für Stimmen Michael Hecht, Geschäfts- heimische Tourismuswirtschaft zu mung gesorgt und sind unverzichtführer des Tourismsverbandes, bewerten“, heißt es von Landrat Dr. bare und begeisterte Kulisse des und Landrat Dr. Lenk, Verbands- Lenk. Er erinnert, dass mit dem Bau Wettkampfes – sie haben auch bei

Händlern und Gastronomen für hängen des Vogtlandes will man davon profitieren, ebenso vom Umsatz gesorgt. nicht zu verachtenden „WeitersaAus allen Faktoren insgesamt gene- gen und -empfehlen“ der Gäste. riert sich ein geschätzter touristi- „Viele kommen in die gleichen scher Bruttoumsatz allein in der Re- Objekte wieder, was für Qualität gion um Klingenthal von rund einer und Verlässlichkeit spricht“, wissen Lenk und Hecht aus vielen Million Euro. Gesprächen. Der nicht in Zahlen bezifferbare Effekt der medialen Berichterstat- Nun gilt es den Schwung mitzutung und der Werbeeffekt für Klin- nehmen in die für die Ferienregion genthal und das Vogtland wird so wichtige Wintersaison. „Als sich einstellen, sind sich die Tou- herzliche Gastgeber haben wir uns rismusfachleute einig. Vor allem weiter empfohlen“, ist der Landrat mit der beginnenden Wintersaison mit Dank an die Hoteliers und die auf den Loipen und an den Ski- Belegschaft optimistisch.

Einschätzung des Torismusverbandes:

Weltcup war für die Ferienregion Vogtland ein Gewinn

Skirollerbahn Mühlleithen nach dreimonatiger Bauzeit saniert Wichtige Trainingsstätte für den Bundesstützpunkt

Auch wenn es keinen Schnee gebraucht hätte, aber er war da, zur Einweihung der sanierten Skirollerbahn am Kiel in Klingenthal/ Mühlleithen. Die zwei Schleifen von 3,20 und 2,19 Kilometern, die an einem Kreuzungspunkt zu einer Acht verschmelzen, wurden im letzten viertel Jahr für rund 400.000 Euro rekonstruiert und modernen Trainingsmethoden angepasst. Das Geld für die insgesamt knapp 5,5 Kilometer lange Trainingsstätte des Bundesstützpunktes in Mühlleiten, teilen sich Bund, Land und

Landkreis. Dabei kam der Landkreis setzungen, die Zukunft des Stand- wurde besonders hoher Wert auf Athleten auf Geschwindigkeiten bis für die 82.000 Euro Eigenmittel der ortes zu sichern und dauerhaft Ebenheit und Qualität der Fläche zu 70 km/h, sagt Trainer Kerst DieLeistungen für den Sport hervorzu- gelegt, denn immerhin kommen die tel. (pdk) Stadt Klingenthal auf. bringen. Landrat Dr. Tassilo Lenk der die Skirollerbahn zusammen mit KlinJulius-Mosengenthals Bürgermeister Thomas Gymnasium Henning, Bundes- und LandtagsOelsnitz/V. • Melanchthonstr. 11 abgeordneten und weiteren Gästen für die Nutzung freigab, stellt die Bedeutsamkeit der Trainingsstätte für den Bundesstützpunkt Tag der offenen Tür Klingenthal mit dem Schwerpunkt Nordische Kombination nochmals Am Samstag, dem 11. 01. 2014, findet am Julius-Mosen-Gymnasium heraus. Zusammen mit dem SportOelsnitz in der Zeit von 10:00 bis 13:00 Uhr der „Tag der offenen lich betonten Gymnasium in KlinTür“ statt. genthal hätte man so beste VorausAuch in diesem Jahr möchten wir vor allem interessierten Grundschülern und deren Eltern unsere Schule mit ihrem breit gefächerten Bildungsangebot vorstellen.

Paul Hanf, David Welde und Philipp Mauersberger, Kader des Deutschen Skiverbandes, probierten die neue Strecke, trotz Schneeauflage gleich aus. Die Strecke ist durchschnittlich 2.80 Meter breit und erhielt auf 450 Quadratmetern eine neue Asphaltschicht. Zuvor mussten rund 17.000 Quadratmeter Deckenoberfläche abgefräst und durch Renaturierung rückgebaut werden. Entlang der Strecke verbaute die Die Nordisch Kombinierer Paul Hanf, David Welde und Philipp Mau- bauausführende Firma VSTR Roersberger (v. l.) testeten die Strecke trotz Schneeauflage, die besondere dewisch 3.200 Kubikmeter BanVorsicht abverlangt. Fotos: Dieter Krug kettmaterial. Bei der Ausführung

Darüber hinaus zeigen wir aber auch Schülern der Jahrgangsstufen 9 – 12 und deren Eltern attraktive Studien- und Ausbildungsmöglichkeiten auf. Dazu laden wir kompetente Ansprechpartner ein, die im Schulhaus an Informationsständen Fragen zum Studium und zur Ausbildung beantworten. Terminvorschau: • 07. 03. 14: Ausgabe der Bildungsempfehlungen an GS • bis 14. 03. 14: Anmeldung am Julius-Mosen-Gymnasium (täglich bis 16:00 Uhr, dienstags bis 18:00 Uhr) Julius-Mosen-Gymnasium Melanchthonstraße 11 • 08606 Oelsnitz/V. Tel.: 037421 22572 • Fax: 037421 22580 E-Mail: mosengymsek@t-online.de Internet: www.mosen-gymnasium.de


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LANDKREIS-MOSAIK

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79 Kameraden und Kameradinnen der Freiwilligen Feuerwehren der Inspektionsbereiche Plauen-Ost, Plauen-West und Oelsnitz erhalten Ehrenzeichen

Langjähriges Ehrenamt findet hohe Würdigung

Auerbach. 78 Feuerwehrmänner und eine Feuerwerfrau der Inspektionsbereiche Plauen-Ost, Plauen-West und Oelsnitz erhielten im Rahmen einer Feierstunde im Gasthof „Juchhöh“ in Droßdorf für ihre 25- bzw. 40-jährige Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr das Ehrenzeichen am Band in Silber bzw. das Ehrenzeichen am Band in Gold.

Die Würdigung nahm die 2. Beigeordnete des Landrates Anneliese Ring vor. Für die anwesenden Jubilare fand sie viele Worte des Lobes. Im Besonderen hob

sie die Einsatzbereitschaft der Feuerwehrleute hervor, Leben zu retten. Sie setzen sich für die Sicherheit anderer ein, das verdiene Respekt und Hochachtung, fügt sie hinzu. Verlässlichkeit, Sachund Fachkunde und Mut zeichnen sie aus, spricht sie die Ehrengäste ganz direkt an. Umso höher sei die Ehrenamtlichkeit dieser verantwortungsvollen Tätigkeit, die sie freiwillig und vorwiegend in ihrer Freizeit verrichten, einzuschätzen. Einen Dank richtete Ring auch an die Ehepartner und die vogtländischen Unternehmer, die Verständnis für die gesell-

schaftlich bedeutsame Arbeit der Feuerwehrkameraden aufbringen.

In diesem Jahre konnten mit 1,3 Millionen Euro vom Freistaat und rund 70.000 Euro vom Landkreis weitere wichtige Anschaffungen für die über 180 Ortsfeuerwehren und die über 4.000 Kameraden und Kameradinnen, getätigt werden. Viel Geld floss in die Schutzbekleidung, Ausrüstung und in die Anschaffung weiterer Feuerwehrtechnik. Neben dem Ehrenzeichen gab es eine Erinnerungsurkunde, ein Präsent und eine finanzielle Zuwendung.

Die Kameraden Frank Rössel, Rolf Riedel und Thomas Ilgmann (v. l.) wurden durch den Vizepräsident des Sächsischen Landesverbandes der Feuerwehren Christoph Carl (l.) und der 2. Beigeordneten des Landrates Anneliese Ring (r.) mit dem Fluthelferorden geehrt.

Die Kameraden Peter Hartmann von der Freiwilligen Feuerwehr Plauen und Alfons Taubald von der Freiwilligen Feuerwehr Weischlitz wurden Die 2. Beigeordnete des Landrates Anneliese Ring (l.) übergab zusammen mit dem Vizepräsidenten der durch den Vizepräsident der Landesdirektion Sachsen Christoph Carl (l.) Landesdirektion Sachsen Christoph Carl (r.) an 37 Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren der Inspek- und der 2. Beigeordneten des Landrates Anneliese Ring (r.) mit dem Feutionsbereiche Plauen-Ost, Plauen-West und Oelsnitz das Ehrenzeichen am Band in Silber. erwehr-Ehrenzeichen als Steckkreuz in der Stufe Silber geehrt. Fotos: Dieter Krug Gemeindefeuerwehr

Ortsfeuerwehr

Familienname Vorname

IB Plauen-Ost, Plauen-West, Oelsnitz – 25 Jahre

Bad Elster

Mühlhausen Bräunlich Mühlhausen Roik Bösenbrunn BobenneukirchenWadewitz Eichigt Ebmath Seidel Bergen Kaiser Bergen Menke Elsterberg Elsterberg Hänel Elsterberg Schröder Görschnitz Heider Görschnitz Horlbeck Neuensalz Gansgrün Kühn Gansgrün Trögel Oelsnitz/Vogtl. Magwitz Schramm Magwitz Jasinski Taltitz Hendel Pausa-Mühltroff Langenbach Schreiber Thierbach Frotscher Thierbach Winkler Plauen Plauen Wotzlawek Zwoschwitz Pestel Jößnitz Breddin Jößnitz Kramer Thiergarten Haase Thiergarten Bergner Thiergarten Spinnler Pöhl Helmsgrün Hölzel Jocketa Gemeinhardt Ruppertsgrün Mannsfeld

Bernd Reimund Torsten Mirek Jens Udo Marco Steffen Peter Andreas Mario Heiko Siegfried Olaf Michael Andreas Jörg Uwe Elko Diethard Ralf Jens Marco Torsten Thomas Jürgen Jörg Thomas

Gemeindefeuerwehr

Ortsfeuerwehr

Reuth

Tobertitz Dehles Drochaus Rodau Leubnitz Tirpersdorf Krebes Schwand

Familienname Vorname

IB Plauen-Ost, Plauen-West, Oelsnitz – 25 Jahre Rosenbach

Tirpersdorf Weischlitz

Zöllner Döscher Picker Wolf Metzner Schuster Schilling Reuter

IB Plauen-Ost, Plauen-West, Oelsnitz – 40 Jahre

Adorf/Vogtl.

Freiberg Leubetha Gettengrün Bad Elster Sohl Eichigt Eichigt Elsterberg Coschütz Neuensalz Thoßfell Gansgrün Oelsnitz/Vogtl. Oelsnitz Magwitz Taltitz Pausa-Mühltroff Mühltroff Mühltroff Langenbach Langenbach

Pastor Ballauf Jahn Hertel Möller Stein Hoffmann Hartenstein Pfaff Schulze Schütt Voigt Zeh Haberland Schneider

Mike Steffen Uwe Jan Udo Thomas Mario Rolf

Siegmund Gunter Roland Werner Ulrich Erhard Guntram Siegfried Harald Wolfgang Thomas Bernd Reiner Manfred Joachim

Gemeindefeuerwehr

Ortsfeuerwehr

Familienname Vorname

IB Plauen-Ost, Plauen-West, Oelsnitz – 40 Jahre

Pausa-Mühltroff Thierbach Thierbach Thierbach Thierbach Plauen Zwoschwitz Zwoschwitz Stöckigt Thiergarten Pöhl Helmsgrün Möschwitz Möschwitz Rosenbach Rößnitz Demeusel Schönberg Schneckengrün Schneckengrün Theuma Theuma Tirpersdorf Lottengrün Lottengrün Lottengrün Triebel Sachsgrün Sachsgrün Weischlitz Dröda Krebes Heinersgrün Heinersgrün Heinersgrün

Schuster Perthel Schuster Söll Deeg Schneider Färber Schuster Seifert Seifert Engelhardt Schmidt Glöck Claviez Walther Lippmann Prager Körner Tenner Trippner Geißler Richter Stöhr Unglaub Thiele Förster Reinel

Johannes Armin Ulrich Klaus-Dieter Gunter Bernd Gerhard Ullrich Friedhold Hartmut Leonore Stephan Reiner Matthias Gerd Hartmut Uwe Frank Frieder Gerd Dietmar Jürgen Ronald Roland Reiner Ullrich Dieter


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Neuer Kreisbrandmeister berufen

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Staffelstab geht an die Jugend

ner „Feuerwehr“-Familie. Sein Vater Matthias Pürzel war bis 2006 Stadtbrandmeister in Reichenbach und hat seinem Sohn die Feuerwehr-Gene mitgegeben. Der Filius war selbst seit der Jugend aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Reichenbach. Nach seinem Studium in Magdeburg und ersten Berufserfahrungen in der Lausitz lebt Gerd Pürzel nun wieder in Reichenbach und freut sich auf seine neue herausfordernde Aufgabe im Vogtlandkreis. Besonderer Dank gebührt auch dem bisherigen Kreisbrandmeister Ingo Glaß. Der Sachgebietsleiter Brandund Katastrophenschutz im Landratsamt hatte sich vor zwei Jahren bereit erklärt, interimsmäßig das Amt zu übernehmen. In der Zwischenzeit konnte Pürzel die Ausbildung zum gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst absolvieren, die eine Voraussetzung für diese Stelle war. Für Ingo Glaß endet nun die Doppel-Funktion. Er bleibt aber mit seiner Erfahrung und seinem Wissen weiter AnsprechFoto: Dieter Krug partner.

Der Vogtlandkreis hat einen neuen Kreisbrandmeister. Der 28 Jahre junge Gerd Pürzel (im Bild) übernimmt am 1. Januar den Staffelstab von seinem Vorgänger und steht dann an der Spitze der Feuerwehren im Vogtlandkreis. Der Kreistag hatte ihn am 5. Dezember einstimmig berufen. Der gebürtige Vogtländer stammt aus ei-

41 Kameraden und eine Kameradin der Freiwilligen Feuerwehren der Inspektionsbereiche Plauen-Ost, Plauen-West und Oelsnitz erhielten aus den Händen der 2. Beigeordneten des Landrates Anneliese Ring (l.) und des Vizepräsidenten der Landesdirektion Sachsen Christoph Carl (r.) das Ehrenabzeichen in Gold. Fotos: Dieter Krug

Gleichzeitig nahm der anwesende Vizepräsident der Landesdirektion Sachsen Christoph Carl, die Feierstunde zum Anlass, an die Kameraden Frank Rössel, Rolf

Riedel und Thomas Ilgmann den Fluthelferorden zu übereichen. Außerdem wurden die Kameraden Peter Hartmann von der Freiwilligen Feuerwehr Plauen und

Spenden statt Geschenke

Alfons Taubald von der Freiwilligen Feuerwehr Weischlitz mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen als Steckkreuz in der Stufe Silber geehrt. (pdk)

Pflegedienst Beckert spendet für krebskranke Kinder

In der Vorweihnachtszeit sind die meisten Menschen auf der Suche nach Geschenken für ihre Lieben. Das wichtigste Geschenk ist aber immer noch die Gesundheit. Daran erinnerte jetzt auch Albert Becker vom Pflegedienst Elke Beckert aus Netzschkau mit seiner Spende für die „Stiftung Hilfe für krebskranke Kinder im Sächsischen Vogtland“. Beckert hatte zu seinem 70. Geburtstag auf Geschenke verzichtet und dafür seine Gäste gebeten, Geld für die Stiftung zu geben. Einen Scheck über stolze 1.150 Euro konnte er Anfang Dezember persönlich beim Vorsitzenden der Stiftung Landrat Dr. Tassilo Lenk überreichen. Diese besondere Art des Schenkens Albert Becker bei der Scheckübergabe am 27. November ist inzwischen fast schon Tradition: Foto Landratsamt Vogtlandkreis

Bereits zu seinem 65. Geburtstag konnte Albert Becker eine Spende in Höhe von 1.000 Euro übergeben. Und auch der ursprüngliche Verein war von Landrat Dr. Lenk im Jahr 1998 auf ähnliche Weise ins Leben gerufen worden: Anlässlich seines 50. Geburtstages sollten Gäste damals statt Geschenken lieber Geld für die krebskranken Kinder des Vogtlands spenden. Durch diesen erfolgreichen Aufruf kamen bereits 15.000 D-Mark zusammen. Das war der Grundstock für den Verein „Hilfe für krebskranke Kinder im Vogtland e. V.“, dem Vorgänger der heutigen Stiftung.

unterstützen. Neben der finanziellen Unterstützung in Härtefällen geht es dabei vor allem um psychosoziale Beratung und Hilfe beim Umgang mit Ämtern. Auch werden gemeinsame Freizeitaktivitäten organisiert. So konnten einige Kinder mit ihren Familien im Oktober für einen Tag nach Dresden zur Vogtland-Ausstellung im Landtag eingeladen werden. Die Stiftung finanziert sich ausschließlich durch Spenden und freut sich über jeden helfenden Euro!

Spendenkonto der Stiftung „Hilfe für krebskranke Kinder im Sächsischen Vogtland“ Kontonummer: 3150101602, Ziel der Stiftung ist es, krebskranke Bankleitzahl: 87058000 Sparkasse Kinder und deren Angehörige zu Vogtland

Seniorengenossenschaften gegen den demografischen Wandel 6. Netzwerk-Konferenz des Pflegenetzwerkes

Bereits zur 6. Netzwerk-Konferenz trafen sich am 4. Dezember etwa 60 Vertreterinnen und Vertreter des Pflegenetzwerks im Großen Saal des Landratsamts Vogtlandkreis. Zum jährlichen Treffen eingeladen hatten Sozial-Dezernent Dr. Uwe Drechsel und Silke Schwabe, die seit einem reichlichen Jahr als Koordinatorin des Netzwerks alle Fäden in der Hand hält.

Im Mittelpunkt stand diesmal die Idee der „Seniorengenossenschaft“. Hierzu konnte eine Referentin aus Kronach gewonnen werden, die über ein sehr gut funktionierendes Pilotprojekt bei den bayerischen Nachbarn berichtete. Bei immer größerem Bedarf an Pflege und immer weniger qualifiziertem Pflege-

personal bleibt schon heute viel zu wenig Zeit, in Alltagsdingen zu helfen. Innerhalb der Seniorengenossenschaft können solche Arbeiten

von Nachbarn oder anderen Vereinsmitgliedern übernommen werden. Dafür erhalten diese dann eine Gutschrift, die sie wiederum für eine andere Dienstleistung einlösen können. Jeder tut das, was er noch gut kann – und alle helfen sich gegenseitig. Die Seniorengenossen-

schaft stellt damit das Prinzip der Nachbarschaftshilfe auf ein breiteres Niveau und eine feste Organisation im Verein. Auch im Vogtlandkreis ist eine solche Seniorengenossenschaft denkbar.

Im Anschluss berichtete Amtsärztin Kerstin Zenker über multiresistente Erreger und die Gefahren, die von ihnen ausgehen. Die sogenannten Krankenhauskeime gibt es eben nicht nur im Krankenhaus, sondern auch in der häuslichen Pflege. Bundesweit sind im letzten Jahr 30.000 Todesfälle auf multiresistente Erreger zurückzuführen, davon hätten 30 Prozent vermieden werden können. Wichtig sind eine bessere Information und konkrete Hinweise, um eine Ausbrei-

tung zu vermeiden. Die Pflegenetzwerk-Konferenz war ein guter Schritt, um zum Austausch zwischen den Teilnehmern beizutragen.

Die Teamleiterin der Betreuungsbehörde Christine Berends informierte die Netzwerkkonferenz anschließend über Fragen zur rechtlichen Betreuung von Pflegebedürftigen. Schließlich wurde über die Palliativversorgung im Vogtlandkreis gesprochen. Als ambulanter Versorger stellte Leiter Markus Seibt das Brückenteam Vogtland vor. Es ist eine Ergänzung zur schon bestehende stationären Palliativarbeit, die am Beispiel des Klinikums Obergöltzsch präsentiert wurde.

Im Pflegenetzwerk Vogtlandkreis sind inzwischen 76 Netzwerkmitgliedern verbunden, die alle im Bereich der Pflege tätig sind. Mitglieder sind Kommunen, Pflegeanbieter, Pflegekassen, Medizinische Dienste der Krankenkassen, Ärzte, Kliniken, Betroffenenorganisationen, Trägervereine usw. Unter der Federführung des Landratsamtes soll so ein gut funktionierendes und zukunftsträchtiges Versorgungssystem errichtet werden, das ältere und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützt und eine längere ambulante Pflege ermöglicht. Berechnungen zufolge kommen im Vogtlandkreis 2030 auf 4 Menschen über 65 nur noch 5 Menschen unter 65.


Mit Aufklärung und Prävention gegen HIV und AIDS Seite 10

LANDKREIS-MOSAIK

Vogtlandkreis wirbt am Welt-Aids-Tag für Solidarität mit Betroffenen

Am 1. Dezember 2013 fand bereits zum 25. Mal der Welt-Aids-Tag statt. Das Kreis-Journal sprach aus diesem Anlass mit Marion Wolf, Sozialarbeiterin beim Gesundheitsamt des Vogtlandkreises.

Frau Wolf, wie viele HIV-Infizierte gibt es im Vogtlandkreis? Dazu gibt es keine verlässlichen Zahlen. Laut Robert-Koch-Institut lebten Ende 2012 ca. 2.000 Menschen mit HIV/AIDS in Sachsen, mit ca. 230 Neuinfektionen. Für den Regierungsbezirk Zwickau, der auch den Vogtlandkreis enthält, wurden im letzten Jahr 15 HIVNeuinfizierungen gemeldet. Im laufenden Jahr sind es neun. (Stand 1. November 2013) Genauere Daten direkt zum Vogtlandkreis werden nicht erhoben, um die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen. Auch die Resonanz auf unsere Beratungsangebote lässt keine Rückschlüsse auf die Zahl der Betroffenen zu. Durch die Anonymität bleibt der Wohnort stets unbekannt. Das heißt, nicht jeder, der in die Beratung kommt, stammt zwangs-

läufig aus Plauen oder dem Vogt- wenn jemand nicht so gern über eilandkreis. nige Themen sprechen will. Dann halte auch ich mich mit Fragen zuSie sind als Sozialarbeiterin beim rück und bohre nicht nach. Gesundheitsamt des Vogtlandkreises zuständig für die Beratungen Ist der Informationsbedarf gestiebei sexuell übertragbaren Krank- gen? heiten, also auch für HIV-Bera- Es gibt nach wie vor Wissenslütungen. Wie sieht Ihre Arbeit ge- cken, vor allem hinsichtlich der nau aus? Übertragungswege bzw. anderer seWichtigste Aufgabe sind die Bera- xuell übertragbarer Infektionen, sotungstermine im Gesundheitsamt genannte STI. des Vogtlandkreises im Rathaus Plauen, Zimmer 326 a. Sie finden Wer kann zu den Beratungen jeweils am Dienstag und Donners- kommen? tag während der Öffnungszeiten des Die Beratungen sind nicht nur für Landratsamtes oder nach Vereinba- Betroffene gedacht, sondern für alle rung statt. Hier bieten wir persön- Menschen mit Fragen zu HIV oder liche und individuelle Beratungs- AIDS offen. Während dieser Beragespräche bei psychologischen und tungen kann auch ein anonymer sozialen Problemen, zum Umgang und kostenloser HIV-Test durchgemit AIDS-Angst, bei Unsicherheit, führt werden. Depressionen und Konfliktsituationen. Natürlich sind diese Beratun- Wie verläuft ein HIV-Test? Und wie wird er angenommen? gen auch telefonisch möglich. Die Beratungen mit den Betroffe- Zum Test gehört zuerst immer ein nen laufen sehr unterschiedlich ab. anonymes Beratungsgespräch. DaManche Personen sprechen sehr of- nach findet die Blutentnahme statt. fen, andere sind eher zurückhal- Es handelt sich um eine gewöhnlitend. Man merkt aber sehr schnell, che, wie auch bei anderen Untersu-

Im Klinikum Obergöltzsch Rodewisch wurde das 600. Baby des Jahres 2013 begrüßt Fahrt ins Klinikum wird abenteuerlich

Stolz auf das 600. Baby, das in diesem Jahr im Klinikum Obergöltzsch Rodewisch zur Welt kam, sind nicht nur Susanna und Ralf Unterdörfer, sondern auch die Klinikleitung. Trotz vollem OP-Plan ließ es sich der Leitende Chefarzt des Klinikums Obergöltzsch, Dr. Dietrich Steiniger, nicht nehmen, zusammen mit der Verwaltungsdirektorin Beate Liebold den überraschten und glücklichen Eltern und natürlich der kleinen Nele die Glückwünsche des Hauses zu überbringen. Man freue sich nicht nur darüber, dass Mutter und Kind wohlauf sind, sondern auch über die Tatsache, dass sich junge Menschen wieder für Nachwuchs entscheiden und

sich die Geburtenrate am Klinikum Obergöltzsch Rodewisch mit seinem modernen „Mutter-KindZentrum“ stabil entwickelt, so Chefarzt Steiniger.

Die kleine Nele kam am 26. November um 21:20 Uhr mit einem Gewicht von 3.150 Gramm und einer Größe von 52 Zentimetern zur Welt. Bereits am Morgen hatte man sich vom heimatlichen Klingenthal aufgemacht, um zur Entbindung nach Rodewisch zu fahren. Während die Geburt zwar lange dauerte aber durchaus normal verlief, zeigte sich die Fahrt ins Klinikum eher abenteuerlich. Denn was die beiden aufgeregten, werdenden Eltern nicht wussten, die Fahrt sollte

chungen übliche, Blutentnahme aus einer Armvene, die wenig schmerzt. Ungefähr eine Woche später findet dann eine persönliche Ergebnismitteilung statt. Der Test findet immer anonym statt, es werden keine persönlichen Daten erfasst oder gespeichert. Deshalb sollte keiner Scheu haben sich auf HIV testen zu lassen. In den letzten 3 Jahren wurden zwischen 60 und 70 Tests jährlich durchgeführt.

Welche Rolle spielt die Prävention in Ihrem Beruf? Neben den Beratungen für Betroffene ist die Präventionsarbeit meine zweite Hauptaufgabe. Ich führe auch Gruppengespräche mit Schülern, Jugendlichen, Pädagogen, Erziehern, Umschülern und andere Interessenten durch und biete Informationsmaterial an. Am besten angenommen werden aber Angebote, bei denen man interaktiv etwas lernen kann. Zuletzt fand vom 11. bis 15. November im Plauener Lessing-Gymnasium die „Interaktive Kondomausstellung“

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statt, die das Gesundheitsamt Vogtlandkreis gemeinsam mit der AIDS-Hilfe Westsachsen e. V. organisiert. Die Mitmachausstellung rund um Liebe, Sexualität und Verhütung bot einen ganz spielerischen und lockeren Zugang zu diesen sensiblen Themen. Dabei konnten die etwa 240 Schüler ihr eigenes Wissen erweitern, sich eigener Einstellungen bewusst werden und das eigene Verhalten überprüfen. Vielen Dank, Frau Wolf!

Der Welt-Aids-Tag wurde 1988 erstmals begangen. An diesem Tag signalisieren Menschen durch die Rote Schleife („Red Ribbon“) Solidarität mit den Betroffenen. Mit dem Aktionstag soll die Krankheit in den Mittelpunkt der Medien und das Bewusstsein der Bevölkerung gerückt werden. Auch in diesem Jahr wurde der Welt-Aids-Tag durch eine große Plakat-Kampagne unterstützt.

nur wenige hundert Meter dauern. Am Sachsenberg hatte sich infolge von Schneeglätte ein Unfall ereignet. Kein Durchkommen. Also rief man den Rettungsdienst an, der rasch kam und die 28-jährige Verwaltungsfachangestellte und den 31-jährigen Bundeswehrleutnant doch noch wohlbehalten in das Klinikum Obergöltzsch brachte.

Über das Wunschkind, das taggenau zum errechneten Geburtstermin zur Welt kam, haben sich beide sehr gefreut. Ob sich Nele, die als erstes Kind von Susanna und Ralf geboren wurde, in naher Zukunft auf ein Schwesterchen oder Brüderchen freuen darf, ließen beide mit einem Lächeln offen. (pdk)

Der Leitende Chefarzt Dr. Dietrich Steiniger und Verwaltungsdirektorin Beate Liebold (v. l.) überbrachten den glücklichen Eltern Susanna und Ralf Unterdörfer und der kleinen Nele Glückwünsche und ein Präsent. Foto: Dieter Krug Anzeige

In Deutschland leben derzeit ca. 6 Millionen Zuckerkranke. Trotz verbesserter Therapie und Auflage von speziellen Behandlungsprogrammen erleiden ca. 25 % der Diabetiker ein sogenanntes „diabetisches Fußsyndrom“ im Laufe ihrer Erkrankung.

Am 04. 01. 2014 findet ein Vortrag zum Thema

„Neuigkeiten im Wundmanagement und in der Behandlung des diabetischen Fußsyndroms“ statt.

Referent: Herr Wieczorek

Facharzt für Chirurgie, Klinik für Allgemein-, Visceral- und Gefäßchirurgie am Klinikum Obergöltzsch Rodewisch;

Zeit: Ort:

10:00 – 12:00 Uhr Veranstaltungszentrum des Klinikums Obergöltzsch

Im Rahmen unserer Samstagsakademie möchten wir Sie über die Möglichkeiten der Vermeidung (Prävention) von Wunden an den Füßen beim Diabetiker wie auch deren Therapiemaßnahmen informieren. Hierbei werden wir speziell auf die Rolle der modernen Wundbehandlung inklusive der ambulanten Wundversorgung, die orthopädische Schuhversorgung und die Möglichkeiten der modernen Gefäßchirurgie eingehen sowie natürlich Diabetespatienten und deren Angehörigen Tipps zur Vermeidung von Komplikationen eines diabetischen Fußsyndroms an die Hand geben. Im Anschluss an den Vortrag steht Ihnen Herr Wieczorek für Fragen gerne zur Verfügung.

Herr Wieczorek

Wir laden alle Interessierten, alle Patienten mit Diabetes mellitus und deren Angehörigen, aber auch Menschen, die sich beruflich mit dem diabetischen Fußsyndrom befassen, herzlich ein! Der Eintritt ist frei.

Klinikum Obergöltzsch Rodewisch, Stiftstraße 10, 08228 Rodewisch, Telefon: 03744 361-0, Telefax: 03744 32907, E-Mail: postmaster@klinikum-obergoeltzsch.de, Internet: www.klinikum-obergoeltzsch.de


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LANDKREIS-MOSAIK

Spenden für Leuchtturm-Weihnachtsfeier

Vogtlandkreis und ÖPNV unterstützen Reichenbacher Verein „Leuchtturm“ Für seine traditionelle Weihnachtsfeier am Heiligen Abend hat der Leuchtturm e. V. Reichenbach 650 Euro erhalten. Dr. Tassilo Lenk, Landrat des Vogtlandkreises und ZVV-Vorsitzender, übergab die symbolischen Schecks gemeinsam mit Thorsten Müller, ZVV-Geschäftsführer, an Vereins-Vorsitzende Annemarie Schramm. Der gemeinnützige Verein lädt seit vielen Jahren am Heiligen Abend bis zu 80 hilfsbedürftige Bürger aus Reichenbach und Umgebung ein. „Wir sind sehr dankbar für die Spenden, denn wir können damit Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, einen schönen Abend gestalten und ihnen Freude bereiten“, erläutert Annemarie Schramm. Seit vielen Jahren verleben Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer des Leuchtturm-Vereins den Heiligen Abend mit sozial schwachen oder in Not geratenen Menschen

im Alter von 6 bis 75 Jahren. Im Vorfeld werden über Spenden Weihnachtsgeschenke zu-

Höhepunkt in den Vereinsräumen ist die Bescherung. „Dieses Engagement kann gar nicht hoch genug gewürdigt werden. Heilig Abend ist jeder gern zuhause. Und genau zu dieser Zeit öffnet sich der Leuchtturm, um anderen zu helfen. Das unterstützen wir gerne“, erklärte Dr. Tassilo Lenk. Und Thorsten Müller ergänzt: „Der ZVV hat bislang jedes Jahr zu Weihnachten viele Karten geschrieben. In diesem Jahr wollen wir die Idee einer Mitarbeiterin aufgreifen und die entsprechenden Gelder für einen guten Zweck spenden.“ Foto: Brand-Aktuell Annemarie Schramm machte darauf aufmerksam, wie wichtig jede noch so kleine Spende ist. sammengetragenen, zur gemeinsamen Weih- Gleichzeitig wird spürbar, dass sich wieder vernachtsfeier bereiten die Helfer ein Festessen stärkt Firmen als Sponsoren einbringen, um zu zu, musizieren für die Gäste, beten gemeinsam. Weihnachten und darüberhinaus zu helfen.

„Brotkörbe“ im Vogtlandkreis

„Brotkörbe“ und „Tafeln“ für Bedürftige gehören zu unserem Alltag Trotz eines gut ausgebauten sozialen Sicherungssystems gibt es immer noch Bürger oder Familien, die unverschuldet aufgrund besonderer sozialer Schwierigkeiten in Notlagen geraten und dadurch auf Hilfe und Unterstützung in ihrem Lebensalltag angewiesen sind.

Neben den Tafelprojekten versorgen im Vogtlandkreis seit 2003 auch initiierte „Brotkörbe“ Bedürftige mit Lebensmitteln. Die Brotkorbprojekte sind kirchliche Einrichtungen. Die Teams der Brotkorbprojekte sind ehrenamtlich Tätige, die dem christlichen Gebot der Nächstenliebe folgen.

Brotkorbprojekte im Vogtlandkreis Stand: November 2013

Einrichtung Obere Göltzschtalregion SR2 „Zum Brotkorb“ Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Auerbach e. V. Herrenwiese 9 a 08209 Auerbach

Tel. 03744 831210 „Zum Brotkorb“ Kirche im Laden Verein Kirche im Laden Gartenstraße 19 08223 Falkenstein

Tel. 03745 751475 „Zum Brotkorb“ Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rützengrüner Straße. 11 08228 Rodewisch

Tel. 03744 / 32561 Oberes Vogtland SR f3 „Zum Brotkorb“ Cafe B Auerbacher Str. 19 08248 Klingenthal Tel. 037467 / 697591

Oberes Vogtland SR 3 „Brotkorb“ in Adorf Teestube Adorf Obervogtländischer Verein für Innere Mission Marienstift e. V. Diakonie – Stadtmission Plauen e. V. Evangelisch-lutherische Kirchgemeinde Adorf Sommerleiten 4 08626 Adorf

Tel. 037423 78102 oder 037421 26700 Plauener Land SR4 „Zum Brotkorb“ Ev.-Luth. Kirchengemeinde J.-S.-Bach-Straße 30 08233 Treuen

1)

In den Brotkörben werden für einen sehr geringen Preis Brot, Backwaren und andere Lebensmittel an Bedürftige abgegeben. Die Helfer haben sich zur Aufgabe gemacht, durch eine weitere Offerte, wie z. B. Gesprächsangebote, Hinweise auf Gemeindeveranstaltungen bis hin zu Andachten und Vermittlung von

Wirtschaft drückt auf die Tube Seite 11

Pausaer Firma Linhardt baut Firmenerweiterung

Der niederbayerische Tubenhersteller Linhardt erweitert sein Werk in Pausa und investiert 5,7 Millionen Euro in ein neues Warenlager. Zum symbolischen ersten Spatenstich am 25. November war auch Landrat Dr. Tassilo Lenk mit vor Ort. Er freute sich vor allem, dass durch den Anbau fünf neue Arbeitsplätze für Lagerarbeiter geschaffen werden können. „Das ist ein gutes Zeichen für unsere Region. Jeder weitere Arbeitsplatz ist ein Gewinn.“ Das Unternehmen mit Stammsitz

in Viechtach eröffnete bereits im Jahr 1991 einen neuen Standort im Pausa und hat seitdem gut 30 Millionen Euro in den Aus- und Umbau eines ehemaligen Textilbetriebs investiert. Heute stellt Linhardt jedes Jahr etwa 350 Millionen Alluminium-Tuben im Vogtlandkreis her – Tendenz steigend. Erste Pläne für eine noch folgende neue Fertigungslinie existieren bereits. Genug Platz für neue Anbauten ist vorhanden. Dem Unternehmen gehören noch gut 2,5 Hektar Bauland.

seelsorgerlichem Bestand etc., die führten „Brotkörbe“. Not der Brotkorbbesucher zu lindern. Bei den Spenden kommt es nicht Möchten Sie die „Brotkörbe“ im auf die Menge an. Jede UnterstütVogtlandkreis durch Ihre Mithilfe, zung zählt, ermöglicht weitere Hilfe Fürbitte, Geld- oder Sachspenden und Unterstützung und bedeutet neunterstützen oder haben Sie wei- ben der Achtung der Menschentere Fragen, dann melden Sie sich würde Solidarität und Nächstenbei einem der nachfolgend aufge- liebe.

Öffnungstage/-zeiten

Bedürftige

freitags Café 12:00 bis 15:00 Uhr

wöchentlich 11 Ehrenamtliche ca. 60 – 65 Besucher davon gefördert: (Haushalte) 7 „Wir für Sachsen“ 2 Tauris1)

freitags Café 12:00 bis 15:30 Uhr

wöchentlich 1 Teilzeitstelle ca. 50 – 60 Besucher 16 Ehrenamtliche davon gefördert: 6 „Wir für Sachsen“

letzten Freitag im Monat Café 14:00 bis 15:30 Uhr

monatlich 11 Ehrenamtliche ca. 30 – 35 Besucher davon gefördert: 4 „Wir für Sachsen“

freitags Café 12:00 bis 15:30 Uhr Ausgabe 13:30 bis 15:30 Uhr

wöchentlich ca. 35 Besucher

an jedem dritten Mittwoch ab 09:00 Uhr gemeinsame Andacht mit Frühstück in den Räumen der Teestube danach Ausgabe von Lebensmitteln

monatlich 16 Ehrenamtliche ca. 30 – 40 Besucher davon gefördert 2 „Wir für Sachsen“

Teestube Montag bis Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr ca. 200 Besucher im Monat Frühstück, Gesprächs-, Kreativangebote, Ausfahrten, Frühlingsfest, Weihnachtsfeier, Ferienangebote für Kinder, Selbsthilfegruppen Vermittlung an weitere Hilfsangebote

Mittwoch Café 14:30 bis 16:00 Uhr

wöchentlich 16 Ehrenamtliche ca. 30 – 40 Besucher

Vermittlung an weitere Hilfsangebote

Förderung der Beschäftigten durch Tauris entfällt ab 01/2014

Beschäftigte

20 Ehrenamtliche davon gefördert: 4 „Wir für Sachsen“ 2 Tauris1)

Sonstiges Es stehen alle Angebote der Diakonie zur Verfügung. Familienberatung, Suchtberatung, Kompetenzagentur, Behindertenberatung, Kirchenbezirkssozialberatung, Migrationsberatung, Freiwilligenzentrale, Jugendgerichtshilfe. „Erzählfrühstück“ immer dienstags von 9:00 – 12:00 Uhr, Teestube von Montag bis Freitag täglich geöffnet Verschieden Angebote „Kirche im Laden“ / Vermittlung an weitere Hilfsangebote, monatliches Basteln für Erwachsene u. Kinder, Handarbeiten, Spieleabend, Just Girls, Muttikindkreis wöchentlich, Teestube täglich von Montag bis Freitag geöffnet Vermittlung an weitere Hilfsangebote

Verschiedene Angebote Montag: Sprechstunde Hilfestellung u. Beratung Dienstag: Kindernachmittag Mittwoch: verschiedene Angebote, wie Basteln, Gebetskreis ect. Donnerstag: Handarbeitskreis Vermittlung an weitere Hilfsangebote


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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

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(2) Es werden folgende Gebührensätze festgesetzt:

 Rettungstransportwagen (RTW)  Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)  Krankentransportwagen (KTW)

Bekanntmachung

des Landratsamtes Vogtlandkreis 342,70 Euro 167,20 Euro zur Entscheidung über die Durchführung einer 77,00 Euro Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz

über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Für den Einsatz des Schwerlastfahrzeuges gelten ebenfalls für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung oben genannte Gebühren.

über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Rettungsdienstes im Rettungszweckverband „Südwestsachsen“ (Rettungsdienstgebührensatzung)

Satzung

vom 14. November 2013

Auf der Grundlage von §§ 46, 47 und 60 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815, ber. S. 1103), das zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 27. 01. 2012 (SächsGVBl. S. 130, 142) geändert worden ist, §§ 1, 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418, 2005 S. 306), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S. 562), § 32 Abs. 5 Satz 2 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG)vom 24. 06. 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), das zuletzt durch Gesetz vom 22. 08. 2012 (SächsBVBl. S. 454) geändert worden ist, sowie dem Neuerlass der Verbandssatzung des Rettungszweckverbandes „Westsachsen“ vom 23. 10. 2012 (SächsABl. S. 1575) hat die Verbandsversammlung am 11. 11. 2013 mit der erforderlichen Mehrheit folgende Satzung beschlossen: §1 Begriffsbestimmungen

Rettungsdienst umfasst Notfallrettung und Krankentransport als öffentliche Aufgabe. Notfallrettung ist die in der Regel unter Einbeziehung von Notärzten erfolgte Durchführung von lebensrettenden Maßnahmen bei Notfallpatienten, die Herstellung ihrer Transportfähigkeit und ihre unter fachgerechter Betreuung erfolgte Beförderung in das für die weitere Versorgung nächstgelegene geeignete Krankenhaus. Notfallpatienten sind Kranke oder Verletzte, die sich in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht umgehend medizinische Hilfe erhalten. Krankentransport ist die anderen Kranken, Verletzten oder sonst Hilfebedürftigen nötigenfalls geleistete Hilfe und ihre unter fachgerechter Betreuung erfolgte Beförderung. Die Bergwacht und die Wasserrettungsdienste sind Bestandteile des Rettungsdienstes, soweit sie Aufgaben der Notfallrettung wahrnehmen. Einrichtungen des Rettungsdienstes sind die Rettungswachen sowie die Leitstelle, samt deren personeller und sächlicher Ausstattung, einschließlich der vorgehaltenen Rettungsfahrzeuge und Ausrüstungen. §2 Gebührenerhebung

Der Rettungszweckverband „Südwestsachsen“ erhebt für alle nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Benutzer des Rettungsdienstes im Verbandsgebiet Benutzungsgebühren. §3 Gebührenpflicht, Gebührenschuldner

(1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Anforderung von Leistungen des Rettungsdienstes. (2) Gebührenschuldner ist derjenige, der den Rettungsdienst benutzt, in dessen Interesse die Leistung angefordert wurde oder der die Leistung missbräuchlich angefordert hat. (3) Als Gebührenschuldner wird nicht herangezogen, wer als Geschäftsführer ohne Auftrag handelt. §4 Gebührenmaßstab, Gebührensätze

Betreibung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen bei Eisen- und Nichteisenschrotten, zur Lagerung von gefährlichen Abfällen sowie zur Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen durch die Firma Wertstoffhandel Jürgen Schädlich am Standort Zimmerstraße 2 in 08468 Reichenbach AZ: 106.11-213-296-1 vom 21. 12. 2013

(3) Bei Notfalleinsätzen mit Beteiligung eines Notarztes wird jeweils eine Gebühr für die Inanspruchnahme eines RTW und die Inanspruchnahme eines NEF erhoben. Bei Einsätzen der Notfallrettung mit Beteiligung eines Notarztes, bei denen kein Transport durchgeführt wird, werden nur die Gebühren für ein Notarzteinsatzfahrzeug erhoben. (4) Bei Einsätzen über 150 Entfernungskilometern werden zu den in Absatz 2 festgesetzten Gebühren kilometerabhängige Fahrkosten erhoben. Sie betragen für den Krankentransport ab dem 151. Entfernungskilometer 1,50 Euro pro gefahrenen Kilometer. Die Abrechnung dieser Einsätze erfolgt auf Grundlage einer durch den Gebührenschuldner er- Die Firma Wertstoffhandel Jürgen Schädlich, vertreten durch teilten Kostenübernahmeerklärung. den Inhaber, Herrn Jürgen Schädlich, beantragte mit Unterlagen vom 10. 06. 2013, eingegangen am 10. 06. 2013 beim §5 Landratsamt Vogtlandkreis gemäß § 4 Bundes-ImmissionsFälligkeit schutzgesetz (BImSchG) die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und Be(1) Die Gebühr wird dem Gebührenschuldner gegenüber treibung Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Sie wird 14 Tage bei Eisen- oder Nichteisenschrotten, einschließlich Autonach Zugang des Bescheides fällig. wracks mit einer Gesamtlagerkapazität von 100 bis weni(2) Dritten kann die Möglichkeit der Zahlung der Gebühr ger als 1.500 Tonnen gem. Nr. 8.12.3.2 des Anhangs 1 der für den Gebührenschuldner eingeräumt werden, sofern sie 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionssich gegenüber dem Rettungszweckverband vorab generell schutzgesetzes (4. BImSchV) sowie zur zeitweiligen Lagezur vollständigen Zahlung der Gebührenschuld des jeweili- rung von gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapagen Gebührenschuldners mittels schriftlicher Kostenüber- zität von 30 Tonnen bis weniger als 50 Tonnen nach Nr. nahmeerklärung bereit erklärt haben. Die Dritten werden 8.12.1.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV sowie zur zeitweidann von der bestehenden Gebührenschuld des Gebühren- ligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Geschuldners unterrichtet und zur Zahlung aufgefordert. Wird samtlagerkapazität von 100 Tonnen oder mehr nach Nr. die Zahlung verweigert, gilt Absatz 1. 8.12.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Der Standort der geplanten Anlage befindet sich auf dem Ge§6 lände Zimmerstraße 2 in 08468 Reichenbach auf den FlurIn-Kraft-Treten stücken 1672/8 und teilweise 1672a der Gemarkung Reichenbach, Gemeinde Reichenbach. Diese Satzung tritt am 01. 01. 2014 in Kraft. Gleichzeitig treten die Rettungsdienstgebührensatzungen des Rettungs- Gemäß Nr. Nr. 8.9.1.1 Anhang 1 des Gesetzes über die zweckverbandes „Westsachsen“ vom 09. 06. 2009, zuletzt Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 3 Abs. geändert durch Satzung am 12. 10. 2011 sowie des Vogtland- 1 Satz 1 des UVPG war für diese beantrage Lageranlage kreises vom 04. 09. 2009, zuletzt geändert durch Satzung am eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles i. S. d. § 3 c 06. 12. 2010, außer Kraft. Satz 1 UVPG durchzuführen. Plauen, den 14. 11. 2013

Dr. C. Scheurer Landrat und Verbandsvorsitzender

– Siegel –

Nach erfolgter allgemeiner Vorprüfung zum UVPG konnte festgestellt werden, dass die Errichtung und der Betrieb der geplanten Anlage keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kultur- und Sachgüter erwarten lässt.

Ein Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 2 Abs. 1 UVPG konnte somit entfallen. Die Entscheidung gegen die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Die EntscheiHinweis dung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig annach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat fechtbar. Sachsen (SächsGemO) Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die Plauen, den 18. 11. 2013 unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntma- Landratsamt des Vogtlandkreises chung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Einbeziehung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

(1) Die Gebühr wird für die Inanspruchnahme eines Einsatzfahrzeuges nach Art des Einsatzes pauschal pro beförderter Person erhoben. Sie umfasst die Disposition, die Anfahrt zum Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht Einsatzort, die Versorgung, den Transport und die Rück- worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten fahrt des Einsatzfahrzeuges zur Rettungswache. Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

i. V. Beck Dezernent II

Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters

nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz

Das Landratsamt Vogtlandkreis, Amt für Kataster und Geoinformation hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Gemarkungen: Pausa, Kloschwitz, Zwoschwitz, Kobitzschwalde, Bad Elster, Neundorf, Thierbach, Linda, Unterreichenau, Zschockau, Wallengrün und Ebersgrün


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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

am Landratsamt Vogtlandkreis in der Geschäftsstelle des Amtes für Kataster und Geoinformation, Europaratstraße 19, 08523 Plauen am Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr am Dienstag von 13:00 bis 16:00 Uhr sowie am Donnerstag von 13:00 bis 18:00 Uhr

Art der Änderung 1. Änderung des Gebäudenachweises

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In den oben genannten Gemarkungen wurde der Gebäudebestand des Liegenschaftskatasters auf der Grundlage von Luftbildern aktualisiert. Hierbei wurden fehlende Gebäude in die Liegenschaftskarte übertragen und weggefallene Gebäude entfernt. zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des LiegenschaftsDas Landratsamt Vogtlandkreis, Amt für Kataster und Geo- katasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als beinformation ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG1 für die kannt gegeben. Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vor- Wir weisen darauf hin, dass die Gebäude- und Nutzungsdarschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Allen Betrof- stellungen in der Liegenschaftskarte von der Örtlichkeit abfenen wird die Änderung des Liegenschaftskatasters durch weichen können. Erst durch eine Katastervermessung vor Ort Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Be- können die Gebäude und Nutzungen eines Flurstückes dekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 tailgetreu und lagegenau in das Liegenschaftskataster überSächsVermKatG. nommen werden. Aus diesem Grunde entbindet die Gebäudedarstellung aus Die Fortführungsnachweise Nr. 6974-329, 6922-56, 6919- dem Luftbild den Grundstückseigentümer nicht von der 84, 6923-66, 6531-444, 6942-206, 6978-99, 6975-45, 6979- Pflicht zur Gebäudeeinmessung nach § 6 Abs. 3 SächsVerm67, 6930-86, 6980-28 und 6968-55 sowie weitere Fortfüh- KatG: rungsunterlagen über die Änderung der Daten des Liegen- Wenn nach dem 24. Juni 1991 ein Gebäude abgebrochen, schaftskatasters liegen neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung des Flurstückes geändert wurde, hat der ab dem 23. 12. 2013 bis zum 24. 01. 2014 Grundstückseigentümer unverzüglich, spätestens zwei Mo-

Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Vogtland (ZWAV)

nate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes im Liegenschaftskataster zu veranlassen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten gerne zur Verfügung (Telefon: 03741/392-2416 oder Mail: poststelle.kataster@vogtlandkreis.de). Sie haben dort auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen einzusehen. Diese Änderungen der Daten des Gebäudenachweises aus Luftbildern stellen keine Verfügung mit rechtserheblicher Wirkung (Verwaltungsakt) im Sinne des § 35 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) dar. Daher ist ein Rechtsbehelf gegen diese Amtshandlung ausgeschlossen. Plauen, den 27. 11. 2013 Dr. Lenk Landrat

1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 05. Juni 2010 (SächsGVBl. S. 140 ff) in der jeweils geltenden Fassung.

mäß § 10 der Verbandssatzung in Höhe von 66,6 TE (Kommunen der Göltzschtal GbR) festgesetzt.

Zur Deckung des Liquiditätsplanes werden gemäß § 8 Verbandssatzung Umlagen für Investitionsanteile der Straßenentwässerung in Höhe von 1.197,0 TE festgesetzt.

Haushaltssatzung Nachtrag 2013

Gemäß § 58 SächsKomZG vom 19. 08. 1993, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. 10. 2012, in Verbindung mit § 74 SächsGemO in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. 03. 2003, Plauen, 02. 12. 2013 zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. 03. 2013, und SächsEigBG in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. 02. 2010 hat die Verbandsversammlung des ZWAV am 04. 11. 2013 Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland in öffentlicher Sitzung folgende Nachtragssatzung für das Jahr 2013 beschlossen: §1

Der Wirtschaftsplan anstelle des Haushaltsplanes wird festgesetzt mit

1.

Erfolgsplan (TE)

1.1. Erträge gesamt

70.339,5

69.720,2

darunter Geschäftsbereich 1 darunter Geschäftsbereich 2 darunter Geschäftsbereich 3

29.512,6 21.372,2 19.454,7

28.688,0 21.521,1 19.511,1

darunter Geschäftsbereich 1 darunter Geschäftsbereich 2 darunter Geschäftsbereich 3

28.206,4 19.724,5 16.875,8

30.075,2 19.204,2 16.815,9

darunter Geschäftsbereich 1 darunter Geschäftsbereich 2 darunter Geschäftsbereich 3

1.306,2 1.647,8 2.578,9

-1.387,2 2.316,9 2.695,2

9.552,2 -19.890,0 32,5 7.636,8

11.323,6 -22.061,0 8.920,8 16.397,6

5.359,2 8.515,4 5.307,5

3.887,0 7.708,0 8.594,6

1.2. Aufwendungen gemäß Erfolgsplan gesamt

1.3. Jahresergebnis gesamt

64.806,7

5.532,9

2.

Liquiditätsplan gesamt (TE)

3.

Vorgesehene Kreditaufnahmen gesamt (TE)

4.

1. Plan 2013

Mittelzufluss aus laufendem Geschäft Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit Finanzmittel am Ende des Jahres

darunter Geschäftsbereich 1 darunter Geschäftsbereich 2 darunter Geschäftsbereich 3

19.182,1

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (TE) §2

0,0

66.095,3

3.624,9

20.189,6

0,0

Ralf Oberdorfer Verbandsvorsitzender

Bezeichnung der Geschäftsbereiche:

   

Geschäftsbereich 1 – Gewerblicher Bereich Wasser Geschäftsbereich 2 – Abwasser Entsorgungsgebiet 1 (ZWAV-Gebiet bis 30. 06. 1998) Geschäftsbereich 2 – Abwasser Entsorgungsgebiet 3 (Klingenthal) Geschäftsbereich 3 – Abwasser Entsorgungsgebiet 2 (6 AZV ab 01. 07. 1998)

Das Landratsamt Vogtlandkreis hat mit Bescheid vom 21. 11. 2013 (Aktenzeichen: 333JuH 030.2231) die rechtsaufsichtliche Genehmigung des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für das Wirtschaftsjahr 2013 in Höhe von 1.007.500 E widerrufen, so dass eine genehmigte Gesamtkreditaufnahme von 19.182.100 E verbleibt.

Die öffentliche Bekanntmachung der Nachtragssatzung 2013 erfolgte bereits per Notbekanntmachung in der Freien Presse (Ausgaben Auerbach, Reichenbach, Oberes Vogtland, Plauen) und im Vogtland-Anzeiger vom 06.12.2013.

Der Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2013 wurde in der Zeit vom 09. 12. bis 16. 12. 2013 im Kundencenter des ZWAV, Hammerstraße 28, 08523 Plauen zur kostenlosen Einsicht für jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt.

Plauen, 02. 12. 2013

Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland Ralf Oberdorfer Verbandsvorsitzender

Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Vogtland (ZWAV)

Haushaltssatzung 2014

Gemäß § 58 SächsKomZG vom 19. 08. 1993, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. 10. 2012, in Verbindung mit § 74 SächsGemO in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. 03. 2003, Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 10.000,0 TE (1. Plan 2013: zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. 03. 2013, und SächsEigBG in der Fassung der Be10.000,0 TE). kanntmachung vom 15. 02. 2010 hat die Verbandsversammlung des ZWAV am 04. 11. 2013 in öffentlicher Sitzung folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2014 beschlossen: §3 §1 Es werden Umlagen zur Deckung des Erfolgsplanes gemäß § 9 der Verbandssatzung (Betriebskosten der Straßenentwässerung) in Höhe von 1.226,9 TE sowie Sonderumlagen ge- Der Wirtschaftsplan anstelle des Haushaltsplanes wird festgesetzt mit


Seite 14

1.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Erfolgsplan (TE)

1.1. Erträge gesamt

3.

64.212,7

Plauen, 02. 12. 2013

28.505,6 20.646,6 19.055,4

darunter Geschäftsbereich 1 darunter Geschäftsbereich 2 darunter Geschäftsbereich 3

28.352,6 19.016,1 16.844,0

1.3. Jahresergebnis gesamt

2.

68.207,6

triebskosten der Straßenentwässerung) in Höhe von 1.206,0 TE sowie Sonderumlagen gemäß § 10 der Verbandssatzung in Höhe von 66,4 TE (Kommunen der Göltzschtal GbR) festgesetzt.

darunter Geschäftsbereich 1 darunter Geschäftsbereich 2 darunter Geschäftsbereich 3

1.2. Aufwendungen gemäß Erfolgsplan gesamt

Zur Deckung des Liquiditätsplanes werden gemäß § 8 Verbandssatzung Umlagen für Investitionsanteile der Straßenentwässerung in Höhe von 1.828,0 TE festgesetzt.

Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland Ralf Oberdorfer Verbandsvorsitzender

3.994,9

darunter Geschäftsbereich 1 darunter Geschäftsbereich 2 (EG 1+EG 3) darunter Geschäftsbereich 3

153,0 1.630,5 2.211,4

Liquiditätsplan gesamt (TE)

Mittelzufluss aus laufendem Geschäft Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit Finanzmittel am Ende des Jahres

Bezeichnung der Geschäftsbereiche:

   

13.373,8 -18.346,0 7.362,5 10.027,1

Vorgesehene Kreditaufnahmen gesamt (TE)

Der Wirtschaftsplan 2014 wird in der Zeit vom 06. 01. bis 13. 01. 2014 im Kundencenter des ZWAV, Hammerstraße 28, 08523 Plauen zur kostenlosen Einsicht für jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt.

3.638,9 5.748,4 6.866,0

4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (TE)

0,0

§2

Plauen, 02. 12. 2013

Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 10.000,0 TE. §3

Geschäftsbereich 1 - Gewerblicher Bereich Wasser Geschäftsbereich 2 - Abwasser Entsorgungsgebiet 1 (ZWAV-Gebiet bis 30. 06. 1998) Geschäftsbereich 2 - Abwasser Entsorgungsgebiet 3 (Klingenthal) Geschäftsbereich 3 - Abwasser Entsorgungsgebiet 2 (6 AZV ab 01. 07. 1998)

Das Landratsamt Vogtlandkreis hat mit Bescheid vom 26. 11. 2013 (Aktenzeichen: 333JuH 030.2231) die rechtsaufsichtliche Genehmigung des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für das Wirtschaftsjahr 2014 in Höhe von 16.253.300 E genehmigt.

16.253,3

darunter Geschäftsbereich 1 darunter Geschäftsbereich 2 darunter Geschäftsbereich 3

KJ 12/2013

Es werden Umlagen zur Deckung des Erfolgsplanes gemäß § 9 der Verbandssatzung (Be-

Ralf Oberdorfer Verbandsvorsitzender

Ortsübliche Bekanntgabe des Kulturraumes Vogtland-Zwickau

Der Kulturkonvent hat am 12. 11. 2013 den Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung 2012 gefasst. Gemäß § 88 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO erfolgt hiermit die ortsübliche Bekanntgabe dieses Beschlusses.

Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Jahr 2012

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.

10. 11. 12. 13.

14.

15.

16.

Soll-Einnahmen + neue Haushaltseinnahmereste ./. Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr Bereinigte Soll-Einnahmen Soll-Ausgaben + neue Haushaltsausgabereste ./. Haushaltsausgabereste vom Vorjahr Bereinigte Soll-Ausgaben Fehlbetrag (VmH Nr. 8 ./. Nr. 4) Nachrichtlich (Haushaltsausgleich § 22 KomHVO) Soll-Ausgaben VwH – enthaltene Zuführung an VmH Soll-Ausgaben VmH – enthaltene Zuführung an VwH Mind.-zuführung nach § 22 Abs. 1 S. 2 KomHVO: 0 EUR Soll-Ausgaben VmH – enthaltene Zuführung zur allg. Rücklage (Überschuss nach § 40 Abs. 3 S. 2 KomHVO) Soll-Einnahmen VmH – enthaltene Entnahme aus allgemeiner Rücklage Soll-Einnahme VwH – enthalten Zuführung zum allgemeinen Ausgleich Fehlbetrag nach § 79 Abs. 2 SächsGemO (vergleiche § 23 Abs. 1 S. 2 KomHVO)

Verwaltungshaushalt (VwH)

16.446.461,45 ----16.446.461,45 16.446.461,45 6.408,00 0,00 16.452.869,45 --97.211,32 -------

Vermögenshaushalt (VmH) 206.711,32 0,00 0,00 206.711,32 206.711,32 0,00 0,00 206.711,32 0,00

16.653.172,77 0,00 0,00 16.653.172,77 16.653.172,77 6.408,00 0,00 16.659.580,77 0,00

97.211,32

---

--0,00 ---

---

109.500,00

---

0,00

0,00

Gesamthaushalt

---

-------

---

---

---

Es wird darauf hingewiesen, dass die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht in der Zeit vom 02. 01. 2014 bis 10. 01. 2014 Kultursekretariat/Regionalbüro Vogtland, Reichenbacher Str. 34, 08527 Plauen öffentlich ausgelegt wird (§ 88 Absatz 4 Satz 2 SächsGemO).

Zwickau, 21. 11. 2013

Dr. Christoph Scheurer Vorsitzender des Kulturkonventes

Verkehrsverbund Vogtland GmbH

Wir suchen ab Februar 2014

einen Buchhalter (m/w) in Vollzeit

befristet bis Juni 2015 zur Elternzeitvertretung.

Zu Ihren Aufgaben gehört insbesondere Folgendes: • Laufende Buchhaltung für den Zweckverband ÖPNV Vogtland einschließlich Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung sowie Mahnwesen, • Erstellung von Ausgangsrechnungen, • Durchführung des Zahlungsverkehrs, • Umsatzsteuervoranmeldungen, • vorbereitende Abschlussarbeiten. Sie sollten über eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung verfügen. Wünschenswert sind gute Kenntnisse der kommunalen Doppik sowie von H&H proDoppik. Wir setzen Anwendungssicherheit bei Standardsoftware (Word, Excel) voraus.

Wenn Sie darüber hinaus zuverlässig und teamfähig sind sowie über eine selbständige Arbeitsweise verfügen, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis 10. Januar 2014 an:

Verkehrsverbund Vogtland GmbH Geschäftsführer Thorsten Müller Göltzschtalstr. 16 08209 Auerbach oder per E-Mail an personalbuero@vvv-gmbh.com.


KJ 12/2013

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Seite 15

zur 9. Änderung der Satzung des Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland über die Abgeltung tariflicher Verpflichtungen im Öffentlichen Personennahverkehr im Vogtlandkreis vom 18. November 2013

Satzung

Die Verbandsversammlung hat am 18. November 2013 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1 Änderungen

Anlage 1 der Satzung des Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland über die Abgeltung tariflicher Verpflichtungen im Öffentlichen Personennahverkehr im Vogtlandkreis vom 07. 09. 2009, zuletzt geändert durch die 8. Änderungssatzung vom 06. 02. 2013 – veröffentlicht im Kreisjournal des Vogtlandkreises 3/2013, wird wie folgt neu gefasst:

Gesamtfinanzierungsvolumen für tarifliche Verpflichtungen im Verbundgebiet sowie über die jeweilige Zuschusshöhe pro Fahrplankilometer für verschiedene Verkehre 2. Änderung zur Vorschau 2013

gesamt PSB Strab

0

Vogtlandkreis davon davon RegionalStadtverkehr verkehr 0

Fahrplankontingente in km gesamt 0

PSB Bus

0

0

0

GVG

962.199

765.919

196.280

891.716

168.037

Summe P S B POB

0

1.560.620

RVB

1.059.753

RRR

92.401

HER

Summe Bus Summe

1.560.620

272.798

MOT MEI

0

76.450

92.401

99.058

115.000

4.161.829

4.161.829

960.000

340.000

960.000

1.919

1.919

1.300.000

0

414.324

414.324

196.348

3.804

3.804

58.840

0

560.665

560.665

58.840

0

478.887

478.887

1.778.887

818.887

in anderen LK

bzw. Stadtverkehr

Summe

960.000

0

960.000

0

1.300.000

0

1.300.000

0

405.380

8.944

0

1.974.944

0

3.804

0

276.602

0

0

1.919

340.000

0

0

469.943

960.000

469.943

0

0

340.000 964.118

1.118.593

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

58.840

0

0

0

0

0

0

0

bzw. Regonalverkehr

0

0

0

0

3.601.164

960.000

340.000

0

99.058

3.601.164

0

340.000

0

115.000

Plauen Strab

Bus

92.401

0

0

0

8.944

0

1.308.944

0

99.058

115.000

4.640.716 5.940.716

Ausgleichsleistungen für tarifliche Verpflichtungen zur Festsetzung von Höchsttarifen VLK

Stadt PL

andere LK

GESAMT

GESAMT

GESAMT

Übrige Fahrgäste in EUR / Fpl-Jahr

GESAMT

allg. Zuschusssatz

in EUR/Fpl-km

PSB Strab

Summe P S B

GVG

963.835

1.426.778 652

0

19.980

0

1.795.047

145.840

HER

275.140

RRR

MOT MEI

Summe Bus Summe

257.707

373.157

POB

RVB

727.644

1.053.620

PSB Bus

1.094.239 92.452 99.113

115.063

4.434.888

4.434.888

985.351

555.493

Ausbildungsverkehr nach ÖPNVFinAusG in EUR / Fpl-Jahr

LK & Stadt PL PSB

GESAMT

Busse

0,757963 727.644

0,576167

257.707

985.351

441.426,26

441.426,26

555.493

408.993,74

644.496

469.722,21

1.137.897

1.292

0

159.369

159.369

0

0

57.074

57.074

42.038,66

167.763

0

2.673.826

2.673.826

1.928.825,33

0

1.594.541

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Plauen, den 26. 11. 13

Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland Dr. Lenk Verbandsvorsitzender

0

0

0

53.238

53.238

66.259

3.659.178

66.259

985.351

Artikel 2 In-Kraft-Treten

2.673.826

0,339559

325.976,31

115.449,95

1.137.897

0

PSB

325.976,31

0

644.496

Stadt PL

Busse 0,339559

0,424384

651,64

408.342,10

19.979,63

447.742,57

115.449,95

802.990,04

140.687,19

117.062,94

1.291,74

39.213,54

0,00

0,00

48.804,20

2.370.251,59

LK

Busse

0,00

441.426,26

662.302,86 115.771,20

39.213,54

42.038,66

48.804,20

162.610,20 1.766.215,13

162.610,20 1.766.215,13


Seite 16

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

KJ 12/2013

mäß § 145 ff. SGB IX), sowie öffentliche Zahlungen im Rahmen folgenden Bedingungen. der „Allgemeinen Richtlinie über die Gewährung von Drittmitteln des Zweckverbandes als Finanzierungsform bei Förderung durch den Freistaat Sachsen“ b. Maßgeblicher Verkehr / Maßgebliche Angebotsleistung Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland stehen unbeschadet von Einnahmenzuscheidungs- und EinnahmeGrundlage für die Bemessung des Zuschusses sind technisch-beüber die Abgeltung tariflicher Verpflichtungen nausgleichsregelungen zwischen den Verkehrsunternehmen den Betreibern zu. triebliche Kennwerte, wie sie mit dem in den Fahrplänen veröfim Öffentlichen Personennahverkehr fentlichten und durchgeführten Verkehr definiert werden. Es werim Vogtlandkreis (3) Alle Fahrgeldeinnahmen und Zahlungen der öffentlichen Hand, den dabei in vier Kategorien des maßgeblichen Verkehrsangebots vom 18. 11. 2013 die die Betreiber erhalten, sind bei der Berechnung des finanzielunterschieden: len Nettoeffekts entsprechend den Vorgaben im Anhang zur VO Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Öffentlicher (EG) Nr. 1370/2007 zu berücksichtigen. • Regelverkehr mit Straßenbahnen Personennahverkehr Vogtland (nachfolgend ZVV oder ZV ÖPNV • Regelverkehr mit Bussen Vogtland) hat am 18. 11. 2013 folgende Satzung beschlossen: § 6 Ausgleichsleistungen für die Einhaltung • bedarfsgesteuerter Verkehr tariflicher Verpflichtungen • Freizeitbuslinien § 1 Sachlicher Anwendungsbereich (1) Der ZVV erklärt als Aufgabenträger für den allgemeinen öffentBei den Verkehrsangeboten im Regelverkehr mit Straßenbahnen (1) Diese Satzung regelt die diskriminierungsfreie und beihilfen- lichen Personennahverkehr und zuständige örtliche Behörde im und Bussen sowie bei den Freizeitbuslinien ist die jährliche Gerechtskonforme Gewährung von freiwilligen Zuschüssen für die Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 seine grundsätzliche Bereitsamtleistung der Fahrplankilometer und der Fahrplanstunden, Erfüllung tariflicher Verpflichtungen bei der Erbringung von öf- schaft, auf der Grundlage dieser Satzung öffentliche Zuschüsse als wie sie im Fahrplan veröffentlicht und operativ durchgeführt fentlichen Personenverkehrsdiensten im Vogtlandkreis gemäß den Ausgleich zu den Kosten zu gewähren, die den Betreibern durch die wurden, maßgeblich. Art. 3 Abs. 2, Art. 4, Art. 6 Abs. 1 und dem Anhang der VO (EG) Einhaltung der in dieser Satzung bestimmten tariflichen VerpflichNr. 1370/2007, die am 03. 12. 2009 in Kraft getreten ist. tungen bei Durchführung der von dieser Satzung sachlich und örtBei den bedarfsgesteuerten Verkehren werden nur diejenigen lich erfassten öffentlichen Personenbeförderungsleistungen entsteFahrplankilometer und Fahrplanstunden bezuschusst, die auch im (2) Die Satzung gilt ausschließlich für den Verkehr mit Straßen- hen. Lastbetrieb durchgeführt werden. Über die real durchgeführten bahnen sowie im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen nach den §§ Verkehre dieser Art hat der Unternehmer monatlich Nachweis zu 42 und 43 Nr. 2 PBefG bzw. deren genehmigte Sonderformen, wie (2) Der freiwillige Zuschuss für die Erfüllung tariflicher Verpflichführen. Bei Linien, auf denen ein Anteil des Verkehrsangebots z. B. Anruf-Sammel-Taxen und andere alternative Bedienformen des tungen wird jeweils bezogen auf ein Kalenderjahr gewährt. im Regelverkehr und/oder als Freizeitbuslinie erfolgt und eine Linienverkehrs, soweit der Verbundtarif Vogtland und/oder die erweiterer Anteil bedarfsgesteuert durchgeführt wird, werden nur mäßigten Fahrpreise für die Gruppe der Schüler, Studenten und (3) Der freiwillige Zuschuss kann ferner nur bis zu den vorab über diejenigen Fahrten, die bedarfsgesteuert in den Fahrplänen ausAuszubildenden gemäß ÖPNVFinAusG verbindlich für diese Ver- die in dieser Satzung festgelegten Ausgleichsparameter bestimmgewiesen und operativ auch so durchgeführt werden, als solche kehre anzuwenden sind (nachfolgend als öffentliche Personenbeför- baren Höchstbeträgen geleistet werden. Die vorliegende Satzung bebezuschusst. Alle anderen Anteile des Verkehrsangebots werden derungsleistungen bezeichnet). Die Satzung regelt nicht die Gewäh- gründet daher weder einen Anspruch auf Vollkompensation der nach den Bedingungen des Regelverkehrs und/oder als Freizeitrung von Zuschüssen im Schienenpersonennahverkehr sowie gegen- Kosten, die für die Durchführung der sachlich und örtlich erfassbuslinie bezuschusst. über Verkehren, die im Auftrag des ZVV fahren (Vertragsverkehre). ten öffentlichen Personenbeförderungsleistungen entstehen, noch einen Anspruch auf vollständige Kompensation des finanziellen Net- c. Maßgeblicher Bedienungsraum (3) Gewährt werden nur Zuschüsse auf Linienverkehre, die im je- toeffekts entsprechend den Berechnungsvorgaben im Anhang der weils aktuellen Nahverkehrsplan ausdrücklich enthalten und mit Ge- VO (EG) Nr. 1370/2007. Die Bezuschussung erfolgt nach den genannten Unterschieden nehmigung des ZVV Inhalt des gültigen Fahrplanes sind. in Bezug auf das Verkehrsangebot, soweit es sachlich und ört(4) Der freiwillige Zuschuss des ZVV, den ein Betreiber maximal lich von dieser Satzung erfasst ist – unabhängig vom maßgebli§ 2 Örtlicher Anwendungsbereich für seine öffentlichen Personenbeförderungsleistungen für ein Kachen Bedienungsraum. Demnach werden alle Verkehrsangebote, lenderjahr beantragen kann, wird durch die dem ZVV für den Ausdie nach den gleichen Kriterien durchgeführt werden, auch gleich (1) Es werden grundsätzlich nur Zuschüsse auf Verkehrsleistungen gleich tariflicher Verpflichtungen im ÖPNV jährlich zur Verfügung hoch bezuschusst. Eine Unterscheidung zwischen Stadtverkehr gewährt, die innerhalb der Grenzen des Landkreises Vogtlandkreis stehenden Haushaltsmittel begrenzt. und Regionalverkehr erfolgt nicht. (Verbundraum) erbracht werden. Die für den ÖPNV zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werDie Verkehrsangebote sind jedoch getrennt nach der Durchführung (2) Für Verbundraum überschreitende Linien können nur Zuschüsse den durch die Verbandsversammlung mit einer Ankündigungsfrist im Stadtverkehr von Plauen und im Kreisgebiet sowie mit Untergewährt werden, wenn Schülerbeförderung erbracht wird und die von mindestens drei Monaten vor Fahrplanwechsel per Beschluss scheidung von Stadtverkehr und Regionalverkehr für das StadtgeVoraussetzung gemäß § 1 Abs. (3) erfüllt ist. festgelegt. Die jeweils aktuelle Beschlussfassung ist dieser Satzung biet von Plauen nachzuweisen. Maßgeblich für die Kategorisierung als Anlage 2 beigefügt und wird bei jeder Änderung entsprechend ist die entsprechende Festlegung im Nahverkehrsplan. § 3 Persönlicher Geltungsbereich und den Vorgaben der Verbandssatzung des Zweckverbandes Öffentlieinzuhaltende tarifliche Verpflichtungen cher Personenverkehr Vogtland öffentlich bekannt gemacht. Die getrennte Nachweisführung ist für die Unternehmen obligatorisch, weil der ZVV die Refinanzierung der von ihm gewähr(1) Zuschussberechtigt sind nur Verkehrsunternehmen (unabhängig (5) Der freiwillige Zuschuss wird auf der Grundlage der nachfolten Zuschüsse aus den Mitteln nach dem Gesetz über den öffentvon der Rechtsform) nach § 3 PBefG, die öffentliche Personenbe- genden Ausgleichsparameter berechnet, die in Anlage 3 für die lichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) und förderungsleistungen gemäß dem sachlichen und örtlichen Anwen- Zwecke der Berechnung der konkreten Ausgleichsleistung durch dem Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öfdungsbereich dieser Satzung betreiben (nachfolgend als Betreiber vorab festgelegte Zuschusssätze konkretisiert werden: fentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinAusG) in der vorgebezeichnet). nannten Differenzierung zu leisten und nachzuweisen hat. a. Grundlagen (2) Im Falle von Gemeinschaftsgenehmigungen sind mehrere Bed. Maßgeblicher Fahrplan und maßgebliches Angebotsvolumen treiber gemeinsam als Gesellschaft bürgerlichen Rechts antragsBasis für die Berechnung des freiwilligen Zuschusses sind manberechtigt, soweit sie nicht die Betriebsführung nach § 2 Abs. 2 gels eines im Wettbewerb herausgebildeten Referenztarifs die Maßgeblich für die Höhe des Zuschusses ist derjenige Fahrplan, Nr. 3 PBefG auf einen der Genehmigungsinhaber übertragen hatechnisch-betrieblichen Kennwerte der Erstellung von Angebotswie er von dem jeweiligen Verkehrsunternehmen als Zuschussben. Im Falle einer Betriebsübertragung ist nur der Betriebsfühleistungen im straßengebundenen ÖPNV mit Straßenbahnen und empfänger zuvor beim ZVV angemeldet und in der mit der Anrer nach § 3 Abs. 2 PBefG, nicht aber auch der GenehmigungsinBussen (ÖSPV), wie sie für alle Unternehmen gleichermaßen gülmeldung verbundenen Konkretisierung des Fahrplans dokumenhaber zuschussberechtigter Betreiber im Sinne dieser Satzung. tig sind und im Nahverkehrsplan des ZVV dem Grundsatz nach tiert wurde. fixiert werden. Bezuschusst werden entsprechend den nachfol(3) Mit Ausnahme der nur im Stadtgebiet Plauen tätigen Plauener genden Bedingungen folgende Parameter: Die Anmeldung des Fahrplans hat gleichzeitig mit dem Antrag Straßenbahn GmbH ist die Gewährung von Zuschüssen an die Beauf den Zuschuss bis zum Ende der 1. Kalenderwoche im Oktotreiber darüber hinaus an die Voraussetzung gebunden, dass sich die • Fahrplan-Kilometer wie gefahren (ZS 1) ber des jeweiligen Vorjahres des maßgeblichen Kalenderjahres Betreiber gegenseitig die Mitbenutzung ihrer Linien kostenfrei ge• Fahrplan-Stunde wie geleistet (ZS 2) schriftlich, mit Nachweis der vorgesehenen Fahrplankonstruktion statten (Kabotagefreiheit). Diese Berechtigung ist durch Erklärung • Dynamische Fahrgastinformation (Z3 3) im Detail zu erfolgen. gemäß dem in Anlage 1 beigefügten Formular gegenüber dem • Strukturelement (ZS 4). Zweckverband nachzuweisen. In der Anmeldung muss eine Unterscheidung mindestens nach Dabei nehmen die ersten drei Parameter Bezug auf das Mengenden unterschiedlichen Fahrplantagesarten Werktage (Schulzeit), § 4 Einzuhaltende tarifliche Verpflichtungen gefüge des ÖSPV, so wie es von den Fahrgästen genutzt werden Werktage (Ferien), Samstage sowie Sonn- und Feiertage erfolkann. Bei allen Regelverkehren werden die gem. Fahrplan gegen. (1) Zuschussberechtigt sind nur Betreiber, die in Zusammenhang mit leisteten Mengen verrechnet. Der Zuschusssatz versteht sich daihren sachlich und örtlich von dieser Satzung erfassten öffentlibei als anteiliger Ausgleich der Gesamtkosten der Unternehmen. Die aus den Fahrplandaten errechneten Angebotsvolumina sind chen Personenbeförderungsleistungen, die Zustimmung der GenehMit der dargestellten Unterscheidung von Fahrplan-Kilometer, die maßgeblichen Angebotsvolumina für die maximal mögliche migungsbehörde gemäß § 39 Abs. 1 PBefG über die Anwendung des Fahrplan-Stunde und den zum Einsatz gelangenden FahrzeugquaBezuschussung durch den ZVV für das jeweilige Kalenderjahr. „Verbundtarifs Vogtland“ erhalten haben. litäten werden die zentralen Bestimmungsgrößen für die Betriebskosten der ÖSPV-Erstellung verursachungsgerecht berückIn der Praxis des ÖPNV beginnt das neue Fahrplanjahr zum (2) Der jeweils den Genehmigungsbehörden zur Zustimmung vorsichtigt. Fahrplanwechsel Mitte Dezember des Vorjahres. Mit Beginn des zulegenden Verbundtarif wird über den jeweils gültigen Kooperaneuen Fahrplanjahres ist damit das Fahrplanvolumen nur bis tionsvertrag zwischen dem ZVV und den Verkehrsunternehmen Für die dynamische Fahrgastinformation wird ein pauschaler, Mitte Dezember des jeweiligen Kalenderjahrs vorab bekannt. festgelegt. Er ist über die Internetseite www.vogtlandauskunft.de abanteiliger Ausgleich der Aufwendungen als Anreiz zur MitwirDie mengenmäßigen Abweichungen zwischen dem Fahrplanrufbar. kung der Unternehmen am VMIV des ZVV gewährt. jahr und dem Kalenderjahr werden im Regelfall nur durch zwei Tatbestände bestimmt: § 5 Recht zur wirtschaftlichen Nutzung; Einnahmeaufteilung Ergänzend wird ein Strukturzuschuss gewährt, der als Pauschale zum anteiligen Ausgleich der durch die tariflichen Verpflichtun• Die Anzahl der gesetzlichen Feiertage, die auf einen Werktag (1) Die Betreiber führen die öffentlichen Personenverkehrsdienste gen resultierenden Aufwendungen bei den Verkehrsunternehmen oder Samstag fallen, weicht von Jahr zu Jahr; damit stellt sich im Liniennetz des Verkehrsverbundes Vogtland gemäß § 3 Abs. 2 entsteht. das Verhältnis von Werktagen, Samstagen und Sonn- und FeiPBefG auf eigenes unternehmerisches Risiko als eigenwirtschaftertagen von Jahr zu Jahr unterschiedlich dar. liche Verkehrsleistungen im Sinne des PBefG durch. Bezuschussungsfähig sind jedoch nur die von dieser Satzung er• Per Definition beginnt und endet ein Fahrplanjahr immer an fassten öffentlichen Personenbeförderungsleistungen und auch einem Sonntag; umfasst ein Fahrplanjahr immer eine Anzahl (2) Alle Einnahmen aus Fahrscheinverkäufen, aus Fahrgeldsurronur insoweit, wie sie vorab beim ZVV angemeldet und im Nachvon Tagen, die durch 7 ohne Rest teilbar ist; dies gilt für das gaten, wie z. B. für die Beförderung von Schwerbehinderten (gehinein nachgewiesen wurden. Maßgeblich dafür sind die nachKalenderjahr niemals.

Satzung


KJ 12/2013 Auf der Basis des angemeldeten Fahrplans erstellt der ZVV eine Hochrechnung des Angebotsvolumens für das jeweilige Kalenderjahr für die Zeit vom Fahrplanwechsel Mitte Dezember bis zum Jahresende. Änderungen des Angebotsvolumens in der Summe oder im Einzelnen werden wie folgt berücksichtigt; maßgeblich ist dabei in allen Fällen zunächst das Volumen der Fahrplan-Kilometer:

• Das vom Unternehmen angemeldete Fahrplanvolumen bestimmt den Höchstbetrag des möglichen Zuschusses; liegt das tatsächlich gefahrene Fahrplanvolumen unter dem angemeldeten Volumen, so kann auch nur das tatsächlich gefahrene Fahrplanvolumen abgerechnet werden. • Nach Antragstellung freiwillig durch das Unternehmen selbst durchgeführte Mehrvolumina finden keine Berücksichtigung in der Bezuschussung. • Mehr- und/oder Mindervolumina der Fahrplan-Stunden, die nach Antragstellung durch unterjährige Änderungen am Fahrplan bzw. den fahrplanmäßigen Geschwindigkeiten entstehen, werden nicht berücksichtigt. • Minderungen der Verkehrsangebote im Regelbetrieb mit Straßenbahnen und Bussen zu Gunsten von Verkehrsangeboten im bedarfsgesteuerten Verkehr sind unterjährig nicht zulässig; der Gestalt in der Bedienung geänderte Leistungen können auch nicht bezuschusst werden. • Vom ZVV als Aufgabenträger gewünschte, zusätzliche Leistungen, die zur Überschreitung des vom Verkehrsunternehmen angemeldeten Volumens führen, werden in dem Umfang, in dem das angemeldete Volumen überschritten wird, auch vollständig und zu gleichen Bedingungen wie alle anderen Volumina bezuschusst. • Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, unterjährig erforderliche Fahrplananpassungen, wie sie insbesondere aus dem Schülerverkehr notwendig werden, zunächst eigeninitiativ so auszugestalten, dass es zu keinen Leistungsmehrungen kommt. • Diese Verpflichtung gilt auch für alle anderen, notwendigen Fahrplananpassungen, die durch Gründe, die das Verkehrsunternehmen nicht zu vertreten hat, zum Tragen kommen. Explizit zu nennen sind Baumaßnahmen im Straßenraum und resultierende Sperrungen und Umleitungen im Straßennetz; gleichzusetzen sind zustandsbedingte Sperrungen und/oder Einschränkungen der Nutzung einzelner Elemente im Straßennetz (z. B. Sperrung oder Lastbeschränkung von Brücken). • Kommt es aus diesen beiden, zuletzt genannten Gründen zu Leistungsmehrungen, so besteht für diese Mehrvolumina zunächst kein Anspruch auf einen Zuschuss. Der ZVV kann solche Verkehre nach eigenem Ermessen dann bezuschussen, wenn die Mehrleistungen spätestens 4 Wochen vor Inbetriebnahme angemeldet wurden (Anm.: Soweit die nachfolgenden Änderungen planbar waren.), der ZVV diesen Mehrleistungen zugestimmt hat und der ZVV die dafür notwendigen, zusätzlichen Mittel im Haushalt bereitstellen kann.

e. Maßgebliche Fahrzeuge

Berücksichtigungsfähig für die Berechnung des Zuschusses sind Fahrleistungen aller Fahrzeuge, wie sie nach den gültigen Rechtsvorschriften und den anerkannten technischen Standards im ÖPNV eingesetzt werden dürfen. Die Verkehrsunternehmen haben jedoch im Zuge der Nachweisführung nach dieser Fördersatzung den Einsatz der von ihnen im jeweiligen Kalenderjahr eingesetzten Fahrzeuge, deren Laufleistung und deren Qualität zu dokumentieren.

f. Maßgebliche Technologie der dynamischen Fahrgastinformation

Berücksichtigungsfähig für die Berechnung des Zuschusses sind ferner Aufwendungen für das dynamische Fahrgastinformationssystem des ZVV je Fahrzeug gewährt. Berücksichtigungsfähig sind aber nur diejenigen Fahrzeuge, die mit den notwendigen Geräten zur dynamischen Fahrgastinformation ausgerüstet und an die ZVV-Datenschnittstelle im laufenden Betrieb angeschlossen sind.

Als hinreichend ausgerüstet gelten alle Fahrzeuge, die fahrzeugseitig den Standards des VMIV voll entsprechen. Berücksichtigungsfähig sind auch all diejenigen Fahrzeuge, deren technische Ausstattung fahrzeugseitig zwar nicht den Standards des VMIV entspricht, die im laufenden Betrieb aber Daten an die ZVV-Datenschnittstelle entsprechend den Datenstandards des VMIV senden.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN cher Verpflichtungen, z. B. aufgrund des Mitwirkens in Gremien, der Teilnahme an der Einnahmeaufteilung sowie der Abrechnung aller Leistungen und Erlöse, die damit verbundenen besonderen Aufwendungen aufgrund der Größe des jeweiligen Unternehmens berücksichtigt.

Seite 17 schusses. Der ZVV kann weitere Unterlagen zur Prüfung verlangen. Die Schlussrechnung erfolgt im Rahmen eines Verwaltungsbescheids, der bis Ende April des dem Abrechnungsjahr folgenden Jahres beschieden wird.

(2) Mit der Schlussrechnung entscheidet der ZVV unter BerücksichDas Strukturelement wird pauschal in zwei Kategorien gewährt. tigung der bereits ausgekehrten Abschlagszahlungen über die Höhe Die Feststellung der maßgeblichen Kategorie erfolgt jährlich des Zuschusses, die einem Betreiber maximal für das vorangeganneu. gene Kalenderjahr zusteht.

(6) Über den wie vorbeschrieben zu berechnenden Ausgleich hinaus Es wird festgestellt, inwieweit mit den bereits erfolgten Abschlagswird ein freiwilliger Zuschuss seitens des ZVV an Betreiber nicht zahlungen eine Unter- oder Überzahlung gegenüber dem jeweiligen gewährt. Betreiber im vorangegangenen Kalenderjahr erfolgt ist. Es wird anhand dieser Schlussrechnung festgesetzt, ob gegebenenfalls eine § 7 Antragstellung Nachzahlung gewährt wird oder ob eine Rückzahlung erforderlich ist.

(1) Der Zuschuss wird nur auf Antrag für das auf den Antrag je- (3) Keine Entscheidung wird hingegen mit der Schlussrechnung daweils folgende Kalenderjahr gewährt. rüber getroffen, ob ein Betreiber unter Berücksichtigung des finanziellen Nettoeffekts gemäß der Berechnungsmethoden im Anhang (2) Der Antrag ist jedes Jahr erneut bis spätestens zum Ende der ers- der VO (EG) Nr. 1370/2007 gegebenenfalls eine Überkompensation ten Kalenderwoche im Oktober beim ZVV zu stellen. erhalten hat und ob dieser Betreiber die Überkompensation gegebenenfalls zurückzahlen muss. Die Schlussrechnung wird daher Wenn ein Betreiber nach Ablauf der vorgenannten Frist erst im den Betreibern nur vorbehaltlich des Nachweises über die EinhalLaufe des Kalenderjahres im Anwendungsbereich dieser Vorschrift tung des finanziellen Nettoeffekts entsprechend der Berechnungseine neue oder eine im Umfang erweiterte öffentliche Personenbe- methoden im Anhang der VO (EG) Nr. 1370/2007 beschieden. förderungsleistung aufnehmen will, so hat er den Antrag auf Zuschuss spätestens gleichzeitig mit der Beantragung der personen- (4) Die endgültige Bewilligung des Zuschusses erfolgt insofern beförderungsrechtlichen Genehmigung zu stellen, so dass der ZVV nicht mit der Schlussrechnung, sondern erst nach Vorlage des Nachim Rahmen der Anhörung der Genehmigungsbehörde mitteilen weises über die Einhaltung des finanziellen Nettoeffekts durch den kann, ob unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Ge- endgültigen Bewilligungsbescheid. Die Schlussrechnung enthält samtfinanzierungsvolumen des ZVV für den Ausgleich tariflicher daher Regelungen für ihren vollständigen oder teilweisen Widerruf Verpflichtungen im ÖPNV ein Zuschuss zugunsten des Betreibers bzw. für ihre Rücknahme sowie Regelungen für die Rückzahlung für die beantragte öffentliche Personenbeförderungsleistung ge- von Ausgleichsleistungen und die Pflichten des Betreibers im Falle währt werden kann. Unvollständige Anträge gehen insoweit zu Las- einer Überkompensation. ten des Betreibers, als das der ZVV keine Aussage zur Zuschussberechtigung des Betreibers gegenüber der Genehmigungsbehörde (5) Die Betreiber tragen die Darlegung und Nachweispflicht für alle treffen kann. in dieser Satzung geregelten Voraussetzungen für die Zuschussgewährung. Die Betreiber sind verpflichtet, alle für die Bewilligung Maßgeblich für den Fristablauf ist das Eingangsdatum des Antrags eines Zuschusses erforderlichen Angaben fristgerecht, vollständig beim ZVV. und wahrheitsgemäß beizubringen. Verspätet eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.

§ 10 Endgültiger Bewilligungsbescheid; Nachweis des finanziellen Nettoeffekts gemäß dem Anhang der VO (EG) Nr. 1370/2007; Überkompensationsverbot

(3) Der Antrag ist schriftlich, ohne Einhaltung einer besonderen Form und unter Einhaltung der Antragsvoraussetzungen zu stellen. Ein unvollständiger Antrag kann versagt werden, wenn der Antragsteller nicht binnen einer vom ZVV zu bestimmenden Frist von maximal 6 Wochen ab Eingang der entsprechenden Aufforderung die (1) Zuschüsse für die Einhaltung tariflicher Verpflichtungen dürfen satzungsgemäß erforderlichen Unterlagen vollständig nachreicht. maximal in den Grenzen des finanziellen Nettoeffekts entsprechend den Berechnungsvorgaben im Anhang der VO (EG) Nr. 1370/2007 § 8 Vorläufige Bewilligung/Versagung des Antrags gewährt werden.

(1) Über die Bewilligung oder Versagung des Antrags wird per Ver- (2) Der finanzielle Nettoeffekt ist von den Betreibern wie folgt zu waltungsbescheid gegenüber dem Betreiber entschieden. berechnen:

(2) Die Einhaltung aller in dieser Satzung genannten Voraussetzun- a. Kalkulationsbasis für die Berechnung des finanziellen Nettoefgen ist vom Betreiber mit Antragstellung vollständig nachzuweisen; fekts sind die tatsächlichen handelsrechtlichen Ist-Aufwenduneine positive Bescheidung des Antrags ist davon abhängig. Ein Zugen des Betreibers für die Durchführung der von dieser Satzung schuss kann nur gewährt werden, soweit die vom ZVV für den erfassten öffentlichen Personenverkehrsleistungen. Die AufwenÖPNV vorab festgelegten Haushaltsmittel nicht erschöpft sind. dungen sind anhand einer Spartenrechnung, die gemäß den Vorgaben in § 11 dieser Satzung zu erstellen ist, festzustellen. Be(3) Vollständige Anträge werden spätestens bis 31. Dezember des rücksichtigungsfähig sind demnach insbesondere alle AufwenJahres der Antragstellung beschieden. Verzögerungen infolge nicht dungen für Personal, Energie, Infrastrukturen, für die Bereitsteleingereichter Unterlagen bzw. trotz Anforderung nicht unverzüglich lung von Fahrzeugen sowie für deren Wartung- und Instandhal(ohne schuldhaftes Zögern) nachgereichter Unterlagen trägt der tung, für die Beauftragung von Subunternehmern und allen sonst Antragsteller, so dass die Entscheidung über den Antrag entspreerforderlichen Anlagen sowie Verwaltungs- und Regieaufwendunchend des durch die Verzögerung verursachten Zeitraums später begen, die in Verbindung mit den von dieser Satzung erfassten öfschieden wird. fentlichen Personenverkehrsleistungen, die tariflichen Verpflichtungen unterliegen, entstehen. (4) Im vorläufigen Bewilligungsbescheid wird sowohl die vorläufig maximal zulässige Zuschusshöhe für das jeweilige Kalenderjahr b. Von der Kalkulationsbasis sind sodann alle den von dieser Satfestgesetzt, als auch die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen. zung erfassten öffentlichen Personenbeförderungsleistungen hanAbschlagszahlungen werden zum 15. jedes Monats in Höhe von eidelsrechtlich zurechenbaren (Ist-) Erträge abzuziehen. Ebenso wie nem Zwölftel des im vorläufigen Bewilligungsbescheid festgelegdie Aufwendungen, sind die Erträge anhand einer Spartenrechten, vorläufig maximal ausgleichsfähigen Zuschusses für das Kanung, die gemäß den Durchführungsvorschriften für die Trenlenderjahr bewilligt. nungsrechnung in Ziffer VIII. dieser Satzung zu erstellen ist, zu ermitteln. (5) Die Einhaltung aller in diese Satzung benannten Voraussetzungen für den Ausgleich tariflicher Verpflichtungen wird in dem vorZu den berücksichtigungsfähigen Erträgen gehören insbesonläufigen Bewilligungsbescheid zur Auflage für den Betreiber gedere die spartenbezogenen Fahrgeldeinahmen und alle sonstige macht. Zahlungen der öffentlichen Hand, einschließlich der vom ZVV geleisteten Abschlagszahlungen, die die Betreiber für die Durch(6) Der vorläufige Bewilligungsbescheid wird vorbehaltlich der führung der von diesem Bescheid erfassten öffentlichen PersoEinhaltung aller in der Satzung benannten Voraussetzungen erteilt. nenbeförderungsleistungen erhalten haben.

Der Aufwand für das dynamische Fahrgastinformationssystem kann für Fahrzeuge im Regelbetrieb und für Fahrzeuge im bedarfsgesteuerten Betrieb in gleicher Höhe berücksichtigt werden, je Fahrzeug jedoch nur ein Mal pro Jahr pauschal. (7) Im Falle eines nicht den Voraussetzungen dieser Satzung genü- c. Abzuziehen sind schließlich alle positiven externen Effekte, sogenden oder nicht fristgerechten oder trotz entsprechender Aufforweit solche überhaupt festzustellen sind. Zu den externen EffekDer Aufwand je Fahrzeug kann jedoch nur berücksichtigt wer- derung weiterhin unvollständigen Antrags wird dieser per Verwalten gehören insbesondere alle positiven finanziellen Auswirkunden, wenn die ZVV-Datenschnittstelle über das gesamte Kalen- tungsbescheid gegenüber dem Antragsteller versagt. gen, die zugunsten der Betreiber innerhalb des Verkehrsnetzes entderjahr im laufenden Betrieb durch das betreffende Fahrzeug stehen, welches von dieser Satzung auf dem Gebiet des Zweckangesteuert wurde. § 9 Schlussrechnung verbands ÖPNV Vogtland betrieben wird.

g. Maßgebliche Bedingungen für die Berücksichtigung des Struk- (1) Bis spätestens 31. Januar des dem Abrechnungsjahr folgenden d. Der finanzielle Nettoeffekt wird für jedes vorangegangene Geturelements Jahres gibt der Antragsteller eine Erklärung über die Zuschusspaschäftsjahr wie vorbeschrieben festgestellt und dokumentiert. rameter ab. Abweichend hierzu gilt für bedarfsgerechte Verkehre ein Der ZVV berücksichtigt ein Strukturelement gegenüber allen monatlicher Nachweis. Liegen diese Nachweise bis 8. Kalendertag (3) Die Betreiber haben den Nachweis über den finanziellen NetBetreibern, welches in Zusammenhang mit der Erfüllung tarifli- des Folgemonats nicht vor, führt das zum Entfall des jeweiligen Zu- toeffekt spätestens vor erneuter Antragstellung für das nächste Ka-


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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

§ 11 lenderjahr zu führen. Der Nachweis über die nicht erfolgte ÜberkomEinzuhaltende Transparenzpflichten pensation hat auf der Basis einer Gliederung der Gewinn- und Verbei der Berechnung des finanziellen Nettoeffekts lustrechnung der Kapitalgesellschaften bzw. der Einnahme-Überschuss-Rechnung der Einzelunternehmen nach einer für alle Unternehmen gleichen Gliederung zu erfolgen. Dieser Nachweis ist über (1) Verpflichtung zur Trennungsrechnung ein Wirtschaftsprüfertestat zu erbringen, welches die in Anlage 6 geZwecks transparenter Ermittlung der für die Berechnung des fiforderten Mindestangaben enthält. nanziellen Nettoeffekts berücksichtigungsfähigen Aufwendungen Jährlich mit dem Nachweis über eine nicht erfolgende Überkom- und Erträge sind die Betreiber verpflichtet, einerseits für alle von pensation im vorangegangenen Kalenderjahr haben die Unterneh- dieser Satzung erfassten öffentlichen Personenbeförderungsleismen, die einen Ausgleich nach der Fördersatzung in Anspruch neh- tungen, die den hier vorgegebenen tariflichen Verpflichtungen unterliegen, und andererseits für jede weiteren Geschäftstätigkeit men wollen, zudem die folgenden Nachweise vorzulegen: getrennte Konten zu führen. Für die Trennungsrechnung gelten die • Durchführungsvorschriften für die Schlüsselung multikausal ver- Vorgaben der Ziffer 5 des Anhangs zur VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie in entsprechender Anwendung, die des § 3 Abs. 1 des Geanlasster Aufwendungen • Ergänzende Informationen zur Entwicklung des Anlagevermö- setzes zur Umsetzung der Richtlinie 2000/52/EG der Kommission vom 26. 07. 2000 zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über gens: • Kopie aus dem Anlagenverzeichnis des Jahresabschlusses mit die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitder Wertentwicklung und der Darstellung der Abschreibungen gliedsstaaten und den öffentlichen Unternehmen (Transparenzrichtfür alle Fahrzeuge des Unternehmens, wie sie im ÖPNV zum linien-Gesetz (TranspRLG). Einsatz kamen, jeweils getrennt; • Nennung der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen, (2) Verpflichtung zur Aufstellung von Kostenrechnungsgrundsätzen falls zutreffend; • Nennung eines sonstigen betrieblichen Ertrags bei Anlagen- Die Betreiber haben für die Berechnung des finanziellen Nettoeffekts zum Nachweis der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen abgang, falls zutreffend; • Soweit die Verkehrsunternehmen Fahrzeuge einsetzen, die nicht objektiv gerechtfertigte und einheitlich anzuwendende Kostenrechdem eigenen Anlagevermögen zuzurechnen sind, sind die folgen- nungsgrundsätze aufzustellen. Prinzipiell gilt, dass den ergänzenden Informationen zu liefern: • Soweit die Fahrzeuge angemietet sind: Nachweis über den a. nur Aufwendungen für öffentliche Personenbeförderungsleistungen, die ausschließlich in den Geltungsbereich der Fördersatzung Mietpreis je Monat je Fahrzeug; Nennung des Fahrzeugeigenfallen, für die Berechnung des finanziellen Nettoeffekts herantümers; Nennung der sonstigen Mietbedingungen mit Laufzeit gezogen werden dürfen; des Mietvertrages, Konditionen für Mehr- oder Minderleistungen, Vorkaufsrecht (ja/nein), Listenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages (bei Neufahrzeu- b. multikausal veranlasste Aufwendungen, die sowohl für Tätigkeiten im Geltungsbereich der Fördersatzung, als auch für andere gen); Tätigkeiten anfallen, aufgeteilt werden und anhand der Kosten• Soweit die Fahrzeuge geleast sind: Nachweis über die Leasingrechnungsgrundsätze den jeweiligen Tätigkeiten sachgerecht zurate je Monat je Fahrzeug; Nennung des Leasinggebers; Nengeschlüsselt werden müssen; nung der sonstigen Leasingkonditionen mit Art des Leasings, Laufzeit des Leasingvertrags, Konditionen für Mehr- oder Minderleistungen, Andienungsrecht (ja/nein), Listenpreis des c. Alle Einnahmen und Zahlungen aus öffentlichen Mitteln im Zusammenhang mit den von dieser Satzung erfassten öffentlichen Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Abschlusses des LeasingvertraPersonenverkehrsleistungen dürfen nicht in andere Tätigkeitsbeges (bei Neufahrzeugen). reiche des Betreibers übertragen werden. • Ergänzend dazu sind für alle zum Einsatz kommenden Fahrzeuge, unabhängig davon ob sie im Eigentum des Unternehmens sind, angemietet werden oder geleast sind, die folgenden Unter- d. Aufwendungen, die ausschließlich in Zusammenhang mit anderen Tätigkeiten als den von dieser Satzung erfassten öffentlilagen zu liefern: chen Personenbeförderungsleistungen entstehen, wie insbeson• Fahrzeugliste (Anlagen 5a und b) mit folgenden Kennwerten dere z. B.: • Kraftfahrzeugkennzeichen - Linienverkehre gemäß § 42 PBefG und Sonderformen des Li• Tag der 1. Zulassung nienverkehrs gemäß § 43 PBefG, die entweder geographisch • Tag der 1. Inbetriebnahme im ZVV oder sachlich vom Anwendungsbereich dieses öffentlichen • jährlichen Laufleistung nach Wagenkilometern Dienstleistungsauftrags nicht erfasst sind, sowie Gelegenheits• Ausstattungsstandards (Länge des Fahrzeugs in Meter; Anzahl verkehre gemäß der §§ 46 ff. PBefG; Sitzplätze und Anzahl der maximalen Plätze, wie im Fahrzeug - Verkehrsleistungen, die ausschließlich aufgrund ihres historiausgewiesen; Niederflurfahrzeug ja/nein; Behindertenfreundschen Interesses oder zu touristischen Zwecken betrieben werlichkeit; VMIV-kompatible Infrastruktur ja/nein) den sowie • Der Anreizeffekt wird bereits durch das in der Satzung in- sonstige unternehmerische Betätigungen außerhalb öffentlicher newohnende Nettomodell gewährleistet. Der ZVV behält Personenbeförderungsleistungen, sich eine Änderung des Anreizsystems vor, wenn dies aufdürfen nicht für die Berechnung des finanziellen Nettoeffekts begrund der Feststellungen in den Prüfungsberichten angezeigt rücksichtigt werden. ist. (4) Nach Vorlage des Nachweises über die Höhe des finanziellen Nettoeffekts entscheidet der ZVV abschließend in einem endgültigen Bewilligungsbescheid über die Höhe des Zuschusses, die maximal für das vorangegangene Kalenderjahr einem Betreiber bewilligt werden kann.

(5) Über den finanziellen Nettoeffekt hinaus wird ein Ausgleich an Betreiber für tatsächlich erbrachte Fahrleistung, die tariflichen Verpflichtungen unterliegen, in welcher Form auch immer, nicht gewährt. Dies gilt selbst dann, wenn sich nach den Zuschussparametern in Anlage 3 ein höherer Zuschuss ergeben sollte. Gleichermaßen bildet der in der Schlussrechnung beschiedene maximale Zuschusshöhe für einen Betreiber die Grenze für den Ausgleich, soweit der finanzielle Nettoeffekt eines Betreibers höher sein sollte, als ihm nach den Zuschussparametern in Anlage 3 zu dieser Satzung für das betreffende Kalenderjahr zusteht.

(6) Sollte die für das vorangegangene Kalenderjahr bereits ausgezahlten Abschlagszahlungen über dem für das betreffenden Kalenderjahr tatsächlich nachgewiesene finanzielle Nettoeffekt liegen, so sind die im Verlauf des vorangegangenen Abrechnungszeitraumes über den finanziellen Nettoeffekt hinaus gezahlten öffentlichen Mitteleinschließlich einer Verzinsung in Höhe von 4 % über dem gesetzlichen Basiszinssatz (§ 247 BGB) unverzüglich an den ZVV zurückzuzahlen.

(7) Eine Aufrechnung mit potentiellen Ausgleichsansprüchen für die Erbringung von Verkehrsleistungen im nachfolgenden Kalenderjahr ist nicht möglich. Der ZVV darf neue Zuschussanträge bis zur Höhe der Überkompensation aus dem Vorjahr einschließlich der Zinsen nicht berücksichtigen und auskehren, solange der Überschuss nicht zurückgeführt wurde. Eine Verrechnung ist erstmals mit den nachgewiesenen Defiziten nachfolgender Abrechnungen für tatsächlich erbrachte Fahrleistungen für den Folgezeitraum möglich.

KJ 12/2013 eine wirtschaftliche Geschäftsführung, andererseits werden die Betreiber mit Blick auf ihr Ertragsrisiko zu einer die Fahrgastnachfrage steigernde Qualität und Attraktivität der Personenverkehrsdienste angehalten. § 13 Ausschließlichkeit der Finanzierung; Drittmittel

(1) Die Betreiber erhalten vom ZVV für die Einhaltung tariflicher Verpflichtungen keine anderen Zuschüsse, gleich welcher Art, es sei denn im Rahmen eines individuell verpflichtenden öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne von Art. 3 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007. Die finanziellen Auswirkungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages auf von der Satzung erfasste Verkehre werden bei der Berechnung des finanziellen Nettoeffektes berücksichtigt, um eine Überkompensation des jeweiligen Betreibers zu vermeiden.

(2) Ausgenommen von der Zuschusssperre sind Drittmittel, die im Rahmen der „Allgemeinen Richtlinie über die Gewährung von Drittmitteln als Finanzierungsform bei Förderung durch den Freistaat Sachsen“ des Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland in deren jeweils gültigen Fassung ausgeschüttet werden. Diese Mittel sind bei der Berechnung des finanziellen Nettoeffekts zu berücksichtigen. § 14 Inkrafttreten

Die Satzung tritt einschließlich ihrer Anlagen am Tage nach ihrer Veröffentlichung mit Rückwirkung zum 01. 01. 2014 in Kraft. Die Satzung des Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland über die Abgeltung tariflicher Verpflichtungen im Öffentlichen Personennahverkehr im Vogtlandkreis vom 07. 09. 2009, zuletzt geändert durch die 8. Änderungssatzung vom 06. 02. 2013, tritt damit am 31. 12. 2013 außer Kraft; davon unberührt bleibt die Abwicklung der Fördermittelbescheide für das Jahr 2013. Plauen, den 26. 11. 13 Dr. Lenk Landrat des Vogtlandkreises und Vorsitzender ZV ÖPNV Vogtland

Anlagen: 1 Erklärung zur Kabotagefreiheit 2 Beschluss über das Gesamtfinanzierungsvolumen für tarifliche Verpflichtungen im Verbundgebiet 3 Zuschusssätze 4 Zuschuss je Verkehrsunternehmen 5 a und b Fahrzeugliste 6 Trennungsrechnung Hinweis nach § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen:

Nach § 4 (4) Satz 1 SächsGemO, der nach §§ 47 (2) und 5 (3) SächsKomZG auf Zweckverbände anzuwenden ist, gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des SächsKomZG in Verbindung mit der SächsGemO zustande gekome. Die mit anderen Tätigkeiten als den gemeinwohlorientierten Per- men sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an sonenbeförderungsleistungen verbundenen Aufwendungen müs- gültig zustande gekommen. sen alle variablen Aufwendungen und einen Beitrag zu den gemeinsamen Aufwendungen enthalten, soweit mit diesen Tätig- Dies gilt nicht, wenn keiten solche Aufwendungen verbunden sind. 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehf. Für die Trennungsrechnung und die Kostenrechnungsgrundsätze migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden gelten die deutschen Rechnungslegungs- und Steuervorschriften. sind, 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach §§ 56 (3) und 21 (3) (3) Nachweisverpflichtung SächsKomZG wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist Die Kostenrechnungsgrundsätze, insbesondere über die Maßstäbe a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat für die Schlüsselung multikausal veranlasster Aufwendungen sind oder dem ZVV zusammen mit Nachweis über den finanziellen Nettoefb) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber fekt offenzulegen. Ohne diesen Nachweis ergeht kein endgültiger dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der Bewilligungsbescheid über den Zuschuss. die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. § 12 Anreizeffekt Ist eine Verletzung nach § 4 (4) Satz 2 Nummer 3 oder 4 Sächs(1) Gemäß Ziffer 7 des Anhangs zur VO 1370/2007 muss das Ver- GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in fahren zur Gewährung der Ausgleichsleistung gemäß dieser Satzung Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. einen Anreiz dafür geben, dass der Betreiber eine wirtschaftliche Geschäftsführung aufrechterhält oder entwickelt und dass die Personenverkehrsleistungen in ausreichend hoher Qualität erbracht Anlage 1 werden. Erklärung Kabotagefreiheit (2) Die Bereitschaft des ZVV, etwaige Defizite aus tariflichen Verpflichtungen im ÖPNV auf der Grundlage dieser Satzung auszuglei- Die konzessionierten Busunternehmen (PbefG) im Vogtlandkreis chen, beruht auf einem Nettomodell. Danach müssen sämtliche Fi- räumen sich gegenseitig und ohne Einschränkung das Recht ein, Benanzierungskomponenten, welche über das im Vorhinein festge- förderungsleistungen in ihren konzessionierten Bediengebieten legte Zuschussvolumen hinausgehen, von den Betreibern im Markt durch die anderen Busunternehmen bzw. deren Subunternehmen, erwirtschaftet werden. Das Risiko einer Fehlprognose bei der Schät- mit dem Ziel der besseren Auslastung der Grundmittel – Wagenzung der maximal ausgleichsfähigen Zuschusshöhe geht insofern laufgestaltung, durchzuführen. vollständig zu Lasten der Betreiber. Damit setzt das Ausgleichsverfahren bereits durch die vorherige Begrenzung des maximalen zulässigen Defizitausgleichs einerseits aufwandsseitig einen Anreiz für Unterschrift/Stempel


KJ 12/2013

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Anlage 2

Jährliche Haushaltmittel gemäß § 6 (4) Fördersatzung des ZV ÖPNV Vogtland

PSB Plauener Straßenbahn GmbH GVG Göltzschtal-Verkehr GmbH Rodewisch POB Plauener Omnibusbetrieb GmbH RVB Reichenbacher Verkehrsbetrieb Gerlach GmbH Herold´s Reisen Inhaber Harald Herold Klingenthal RRR Reißman Reisen Inhaber Dipl.-Ing. Konrad Reißmann Reichenbach Reisedienst Mothes Obervogtland Inh. Algird Mothes Muldenhammer Omnibusbetrieb E. Meichsner GmbH Schönheide Summe

1.437.550 EUR 1.053.395 EUR 1.929.142 EUR 1.092.292 EUR 303.371 EUR 114.485 EUR 105.791 EUR 132.306 EUR 6.168.332 EUR

PSB Plauener Straßenbahn GmbH GVG Göltzschtal-Verkehr GmbH Rodewisch POB Plauener Omnibusbetrieb GmbH RVB Reichenbacher Verkehrsbetrieb Gerlach GmbH Herold´s Reisen Inhaber Harald Herold Klingenthal RRR Reißman Reisen Inhaber Dipl.-Ing. Konrad Reißmann Reichenbach Reisedienst Mothes Obervogtland Inh. Algird Mothes Muldenhammer Omnibusbetrieb E. Meichsner GmbH Schönheide Summe

456.073 EUR 445.289 EUR 770.144 EUR 455.318 EUR 119.959 EUR 39.774 EUR 36.250 EUR 47.438 EUR 2.370.245 EUR

davon Mittel nach ÖPNVFinAusG

Anlage 4: Zuschuss je Verkehrsunternehmen für das Jahr 2014

Anlage 3 Zuschusssätze für das Jahr 2014 ZS 1

ZS 2

ZS 3 ZS 4

Bezug

Fahrplan-km Regelverkehr Bus Regelverkehr Straßenbahn bedarfsgesteuerter Verkehr Freizeitlinie

Fahrplan-h Regelverkehr Bus Regelverkehr Straßenbahn bedarfsgesteuerter Verkehr Freizeitlinie

Fahrgastinformation je Fahrzeug mit Gerät im Einsatz

Strukturzuschuss je Unternehmen < 300.000 Fpl-km je Unternehmen > 300.000 Fpl-km und < 500.000 km

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Zuschuss 0,56 E je Fpl-km 0,20 E je Fpl-km 0,84 E je Fpl-km 0,56 E je Fpl-km 12,50 E je Fpl-h 10,20 E je Fpl-h 18,75 E je Fpl-h 12,50 E je Fpl-h 500,00 E p. a. 20.000,00 E p. a. 20.000,00 E p. a.


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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

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3. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Plauen (AbfS) vom 21. 02. 2003 in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Plauen (AbfS) vom 11. 07. 2008 (Abfallsatzung Plauen) Artikel I

Durch Kreistagsbeschluss vom 26. 9. 2013 ist der Beschluss der einheitlichen Abfallentsorgungssatzung des Vogtlandkreises vom 6. 12. 2012 für die Zeit ab dem 1. 1. 2014 bis längstens zum 31. 12. 2018 ausgesetzt worden.

Für die Zeit ab 1. 1. 2014 wird statt dessen für das Gebiet der Stadt Plauen des Vogtlandkreises die 3. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Plauen (AbfS) vom 21. 02. 2003 in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung vom 11. 7. 2008 (Abfallsatzung Plauen) mit den nachfolgend unter II. aufgeführten Änderungen in Kraft gesetzt:

Artikel II

Die bisherige Präambel wird durch folgende Passage ersetzt:

Auf Grund von §§ 3 Abs. 2 und 17 des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG) vom 31. 05. 1999 (SächsGVBl S. 261), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. 01. 2013 (SächsGVBl S. 130) und §§ 14 bis 17 und 20 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. S. 212) in der Fassung der Änderung vom 08. April 2013 (BGBl S. 734)

hat der Kreistag des Vogtlandkreises am 5. 12. 2013 für das Gebiet der Stadt Plauen folgende 3. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Plauen (AbfS) in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Plauen (AbfS) vom 11. 07. 2008 (Abfallsatzung Plauen) beschlossen: Im Inhaltsverzeichnis

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ben Auerbach, Reichenbach, Oberes Vogtland und Plauen und wird „§ 8 Anfall von Abfällen, Eigentumsübergang“ durch „§ 8 im „Vogtland-Anzeiger“ in seiner Gesamtausgabe sowie im Bereitstellung, Übergabe von Abfällen, Eigentumsübergang“ erMitteilungsblatt der Stadt Plauen veröffentlicht werden, falls sich setzt, nach § 15 „Unterbrechung des Betriebes der Abfallentsorgung“ solche zusätzlich als erforderlich oder sachgerecht erweisen. „§ 16 Mitwirkung der Stadt Plauen“ eingefügt; § 16 wird § 17 (4) Die Abfallentsorgung im Satzungsgebiet wird vom Landkreis § 17 wird § 18 nach Maßgabe der hierfür geltenden, gesetzlichen Vorgaben ge§ 18 wird § 19 währleistet. Soweit diese Gesetze durch andere Gesetze ersetzt § 19 wird § 20 werden, treten diese als Satzungsgrundlage an die Stelle der bis dahin gültigen Gesetze. § 1 wird wie folgt neu gefasst: (1) Diese Satzung gilt für das Gebiet der Stadt Plauen. Die Abfallentsorgung als eine öffentliche Einrichtung des Land- In § 2 (1) wird „Jeder ist verpflichtet“ durch „Der Landkreis berückkreises umfasst in diesem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze und sichtigt das Ziel“ ersetzt. dieser Satzung Sammlung, Transport, Behandlung und Lagerung sowie Verwertung und Beseitigung der in diesem Gebiet ange- § 2 (3) entfällt fallenen und überlassenen Abfälle, soweit dazu eine Verpflich§ 3 wird wie folgt neu gefasst: tung und Berechtigung besteht. „Zur Erfüllung der ihnen nach § 7 bis 17 des Gesetzes zur FördeDer Landkreis betreibt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträ- rung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen ger die vom Entsorgungsverband Vogtland (EVV) übergegan- Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBI I Nr. 10 S. 212), zuletzt geändert durch genen Deponien und Anlagen. Gesetz vom 22. Mai 2013 (BGBI I S. 1324) obliegenden Pflichten Abfälle, die vom Landkreis oder von beauftragten Dritten nach haben Erzeuger oder Besitzer von Abfällen im Sinne dieser Satzung Maßgabe dieser Satzung eingesammelt werden, werden zu den die vom Landkreis gesondert erfassten, verwertbaren Abfälle dem bekanntgegebenen Abfuhrzeiten an den dafür bestimmten Stel- Landkreis getrennt von anderen Abfällen anzudienen, sofern eine len in der vorgeschriebenen Form zur Abholung bereitgestellt. Überlassungspflicht gemäß § 17 Abs. 1 KrWG besteht.“ Im Bringsystem werden sie dem Landkreis bzw. dem von ihm In § 4 (1) wird beauftragten Dritten mit Übergabe überlassen. „§ 3 KrW-/AbfG“ durch „§ 9 KrWG“ ersetzt; (2) Der Vogtlandkreis kann sich zur Erfüllung dieser Aufgaben ganz in Satz 3 wird „alle beweglichen Sachen, die unter im Anhang I des KrW-/AbfG aufgeführten Gruppen fallen und“ durch „alle Stoffe oder teilweise Dritter bedienen. und Gegenstände,“ ersetzt. (3) Ergänzende Informationen und Hinweise zu den satzungsseitigen Regelungen sowie zu Nutzungsbedingungen zu Modellver- In § 4 (3) wird „Artikel 7 des Gesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl I S. 1619)“ durch „Artikel 5 Abs. 22 des Gesetzes vom 24. Februar suchen werden im Abfallwegweiser veröffentlicht. Der Abfallwegweiser steht jährlich jedem Benutzungspflichti- 2012 (BGBl S. 212)“ ersetzt. gen zu und ist auch im Internet veröffentlicht. In § 4 (4) wird vor „verwertbaren Abfälle“ „nach dieser Satzung geDaneben werden öffentliche Bekanntmachungen (so z. B. über trennt erfassten und“ eingefügt. Einzelheiten der Modellversuche) im Amtsblatt des Landkreises „Kreis-Journal Vogtland“ veröffentlicht. Ortsübliche Be- In § 4 (9) wird „die über den Recyclinghof/Kompostanlage entsorgt kanntgaben können in der Tageszeitung „Freie Presse“, Ausge- werden“ durch „die auf den bekanntgegebenen Wertstoffhöfen ab-


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gegeben werden können.“ ersetzt.

Kompost (von in der Regel 25 m2/Person) zur Verfügung steht.“ sammelbehälter Behälterglas getrennt nach Farben grün, braun und weiß)“ sowie Satz 2. In § 4 (10) wird „sowie Verpackungskartonagen“ gestrichen. In § 7 (4) wird „Die Stadt Plauen ist“ durch „Der Landkreis oder die von ihm be- In § 10 (5) wird „am Recyclinghof der Stadt Plauen oder der Kom§ 5 wird wie folgt neu gefasst: auftragten Dritten sind“ ersetzt, nach „Absatz 2 und 3“ „nach Maß- postanlage des Entsorgungsverbandes Vogtland in Oelsnitz“ durch (1) „Von der gesamten Abfallentsorgung durch den Landkreis bzw. gabe von § 19 KrWG das Grundstück zu betreten,“ eingefügt und „auf den vom Landkreis bekanntgegebenen Wertstoffhöfen“ erdessen beauftragten Dritten sind ausgeschlossen: „sowie § 5 Abs. 3 und 4“ gestrichen. setzt.

1. Gefährliche Abfälle i. S. d. § 48 KrWG und des § 3 Absatz 1 der In der Überschrift des § 8 wird „Anfall“ durch „Bereitstellung, Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallver- Übergabe“ ersetzt. zeichnisverordnung - AVV). Dies gilt nicht für gefährliche Abfälle aus privaten Haushaltun- § 8 (1) wird wie folgt neu gefasst: gen oder haushaltsübliche Mengen aus anderen Herkunftsbereichen, die gemäß § 17 dieser Satzung entsorgt werden. „Abfälle, die durch den Landkreis oder von ihm beauftragte Dritte nach Maßgabe dieser Satzung und der gesetzlichen Vor2. Abfälle, soweit diese der Rücknahmepflicht aufgrund einer nach gaben erfasst, angenommen und entsorgt werden, sind dement§ 25 KrWG erlassenen Rechtsverordnung unterliegen und entsprechend bereit zu stellen oder zu überlassen Zu diesem Zweck sprechende Rücknahmeeinrichtungen tatsächlich zur Verfügung sind sie nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften bei einer stehen oder der Landkreis nicht zur Mitwirkung nach dieser jebehältergestützten Sammlung in die nach § 9 Absatz 1, 8 und 9 weils geltenden Rechtsverordnung verpflichtet ist. zugelassenen Abfallbehälter einzufüllen und in diesen, bei einer sonstigen, grundstücksnahen bzw. grundstücksbezogenen Erfas3. Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als aus sung (z. B. sperrige Abfälle und Schrott, § 12) lose zur Entsorprivaten Haushaltungen, soweit diese gung bereitzustellen oder in die öffentlichen Sammelcontainer einzufüllen oder am Wertstoffhof auf dem Gebiet der Stadt Plauen a) nach Art, Menge und Beschaffenheit nicht mit den in privazu übergeben. Soweit Abfälle aus der Stadt Plauen abgegeben ten Haushaltungen anfallenden Abfällen beseitigt werden könwerden sollen, deren Entsorgung über die Festgebühr abgegolnen (produktionsspezifische Gewerbeabfälle) ten wird, sind diese auf dem Wertstoffhof auf dem Gebiet der oder Stadt Plauen zu überlassen.“ b) die Sicherheit der umweltverträglichen Beseitigung im Einklang mit dem Abfallwirtschaftsplan des Freistaates Sachsen § 8 (2) wird wie Folgt neu gefasst: „ Wird Abfall vom Erzeuger oder durch einen anderen Entsorgungsträger oder Dritten gewähr- Besitzer oder für diesen durch einen Dritten zu einem vom Landleistet ist. kreis bekannt gegebenen Wertstoffhof gebracht, wird davon ausgegangen, dass dieser Abfall mit dem gestatteten Abladen in das EiDie hiernach ausgeschlossenen Abfälle sind in Anlage 1 aufgelis- gentum des jeweiligen Besitzers der Anlage übergeht.“ tet. In § 8 (3) wird (2) Nur vom Einsammeln und Befördern durch den Landkreis oder „überlassen und“ sowie „eingesammelt“ gestrichen; beauftragten Dritten sind folgende Abfälle ausgeschlossen: „der Stadt Plauen“ durch „des Landkreises“ ersetzt.

- Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltun- In § 8 (4) wird „Die Stadt Plauen“ durch „Der Landkreis“ ersetzt. gen, die wegen ihrer Art oder Menge nicht gemeinsam mit dem Restabfall und restabfallähnlichem Gewerbeabfall eingesammelt In § 9 (1) Satz 1 wird und transportiert werden können. „die Stadt Plauen“ durch „den Landkreis“ ersetzt. letzter Satz wird „der Stadt Plauen“ durch „des Landkreises“ ersetzt. Die hiernach ausgeschlossenen Abfälle sind in Anlage 2 aufgelistet. In § 9 (2) wird in Satz „von der Stadt Plauen“ durch „vom Landkreis bzw. dem be(3) Nach Abs. 1 und Abs. 2 ausgeschlossene Abfälle dürfen nicht auftragten Dritten“ ersetzt. mit anderen, insbesondere überlassungspflichtigen Abfällen, ver- in Satz 3 „Stadtverwaltung“ um „Plauen“ ergänzt. mischt und gesammelt in oder neben Abfallbehältern zum Einsammeln und Befördern bereitgestellt werden. In § 9 (5) wird in Unterabsatz 2 nach „Antrag“ „des Anschlusspflichtigen Soweit Abfälle von der Entsorgung durch den Landkreis nach Abs. 1 oder, falls dieser zugestimmt hat, des Benutzungspflichtigen“ einvollständig ausgeschlossen sind, dürfen sie den Einrichtungen der gefügt; öffentlichen Abfallentsorgung nicht überlassen werden. Der Besit- wird „Abfallgebührensatzung“ durch „Abfallentsorgungsgebührenzer oder Erzeuger dieser Abfälle ist zu ihrer ordnungsgemäßen Ent- satzung“ ersetzt. sorgung selbst verpflichtet (§§ 4 bis 7 und 10 bis 12 KrWG). In § 9 (6) wird Der Landkreis informiert für Abfälle, die nach Abs. 2 nur vom Ein- in Satz 1„die Stadt Plauen“ durch „den Landkreis“ ersetzt; sammeln und Befördern ausgeschlossen sind, allgemein auch durch „Abfallkalender“ durch „Abfallwegweiser“ ersetzt; den Abfallwegweiser oder legt durch Anordnung im Einzelfall fest, nach „Abholung“ bei welcher Abfallentsorgungsanlage oder Annahmestelle die Abfälle anzuliefern sind. „(z. B. 2 x wöchentlich, wöchentlich, 14-täglich oder 4-wöchentlich). Die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen bzw. Annahmestellen Der Anschlusspflichtige kann sich für einen Rhythmus entscheibemisst sich nach den jeweiligen Benutzungsbedingungen. In den den, wenn dieser für sein Grundstück nach Maßgabe von Satz 1 Benutzungsbedingungen können für die Annahme bestimmter Abausgewiesen ist und diesen beantragen. Der Landkreis bestätigt fälle nach Art und Menge Beschränkungen vorgesehen sowie eine den gewählten Rhythmus, falls sich dies mit den abfallwirtschaftVorbehandlung verlangt werden, soweit der ordnungsgemäße Belichen Erfordernissen im konkreten Gebiet vereinbaren lässt. Der trieb der entsprechenden Abfallentsorgungsanlage dies erfordert. Anschlusspflichtige kann beim Landkreis Sonderleerungen beantragen, wenn dies im Ausnahmefall (maximal 1 mal pro Halb(4) Bei Zweifeln darüber, ob und inwieweit ein Abfall vom Landjahr) erforderlich ist, um die auf seinem Grundstück anfallenden kreis zu entsorgen ist, entscheidet der Landkreis oder dessen BeAbfälle aufzunehmen.“ auftragter. Dem Landkreis ist auf Verlangen nachzuweisen, dass es sich nicht um einen von der Entsorgung durch den Landkreis aus- eingefügt. geschlossenen Abfall handelt.“ Im letzten Satz wird „Die Stadt Plauen“ durch „Der Landkreis“ ersetzt. In § 6 (1) wird „und sie zu benutzen“ gestrichen, „Anschluss- und Benutzungspflichtiger“ wird durch „Anschlusspflichtiger“ ersetzt. In § 9 (7) wird „Die Stadt Plauen“ durch „Der Landkreis“ ersetzt. In § 6 (3) wird vor „o. ä.“ „Identnummern“ eingefügt. vor „die Verpflichtung“ „sowie nach Maßgabe dieser Satzung“ eingefügt und In § 9 (8) wird „den öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtungen der Stadt Plauen“ „die Stadt Plauen“ durch „der Landkreis“ ersetzt; durch „der öffentlichen Abfallentsorgung des Landkreises“ ersetzt; „Stadt Plauen – Restabfall – Gebühr bezahlt“ durch „Vogtlandkreis am Satzende „(Benutzungspflichtige)“ eingefügt. – Entsorgungsgebiet Stadt Plauen – Restmüllsack – Gebühr bezahlt“ ersetzt. In § 7 (1) wird nach „§ 6“ „Abs. 3“ sowie vor „gemeinnützigen“ „zulässigen“ eingefügt. In § 9 (9) wird „Die Stadt Plauen“ durch „Der Landkreis“ ersetzt.

In § 7 (2) Satz 1 wird „Verwertung“ durch „Eigenverwertung“ ersetzt; nach „Grundstück“ „nach Maßgabe von § 17 Abs. 1 KrWG“ eingefügt; 2. wie folgt neu gefasst: „eine Eigenkompostierung auf einem selbst genutzten Grundstück erfolgt, auf dem eine ausreichende Verbringungsfläche für den

In § 10 (6) wird „die Stadt Plauen“ durch „den Landkreis oder den vom Landkreis beauftragten Dritten“ ersetzt.

In § 10 (9) wird „die Stadt Plauen von ihrer“ durch „den Landkreis von seiner“ ersetzt. „Die Stadt Plauen“ durch „Den Landkreis“ ersetzt. In § 11 (2) wird der letzte Satz wie folgt neu gefasst:

Der Landkreis weist darauf hin, dass die gelben Tonnen oder Säcke der Systembetreiber (z. B. der Dualen System Deutschland GmbH, DSD) am Tag der Abholung bis 6.00 Uhr, frühestens jedoch am Abend des Vortages, zur Abholung bereit gestellt werden können.

In § 11 (3) wird „die Stadt“ durch „den Landkreis in Abstimmung mit der Stadt Plauen“ ersetzt.

In § 12 (1) wird „die Stadt Plauen“ durch „den Landkreis“ ersetzt.

In § 12 (3) wird „Die Stadt Plauen“ durch „Der Landkreis“ ersetzt. „durch die Stadt Plauen beauftragten Entsorgungsunternehmen“ durch „vom Landkreis beauftragten Dritten“ ersetzt. „Abfallkalender der Stadt Plauen“ durch „Abfallwegweiser des Landkreises“ ersetzt. In § 12 (5) wird „Recyclinghof“ durch „Wertstoffhof auf dem Gebiet der Stadt Plauen“ ersetzt. In § 12 (7) wird „die Stadt Plauen“ durch „der Landkreis“ ersetzt. „Abfallkalender“ durch „Abfallwegweiser“ ersetzt.

In § 13 wird „von der Stadt Plauen eingerichteten Recyclinghof“ durch „auf dem Gebiet der Stadt Plauen betriebenen Wertstoffhof“ ersetzt. In § 14 (1) wird „der Stadt Plauen“ durch „dem Landkreis“ ersetzt.

In § 14 (2) wird In Satz 1 und 2 „die Stadt Plauen durch „der Landkreis“ ersetzt; „§ 13 KrW-/AbfG“ durch „§ 17 KrWG“ ersetzt. In § 15 (1) wird an „Betrieb,“ „die jeweils vom Landkreis oder dem von ihm beauftragten Dritten nicht zu vertreten sind“ angefügt; „die Stadt Plauen“ durch „den Landkreis“ ersetzt; „ihr“ durch „ihm“ ersetzt; in Satz 2 „die Stadt Plauen“ durch „der Landkreis oder der beauftragte Dritte“ ersetzt.

In § 15 (2) wird vor „veröffentlicht“ „im Abfallwegweiser“ eingefügt.

Als neuer § 16 mit der Überschrift „Mitwirkung der Stadt Plauen“ wird neu aufgenommen:

(1) „Die Stadt Plauen trägt gem. § 1 Abs. 3 SächsABG vorbildhaft zur Erreichung der Ziele der Abfallwirtschaft bei. Sie unterstützt den Landkreis bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach Maßgabe der Gesetze (insbesondere nach Maßgabe des SächsABG) und dieser Satzung.

(2) Die Stadt Plauen überlässt dem Landkreis bzw. dessen Beauftragten die für die Durchsetzung der Abfallwirtschaftssatzung und die Gebührenveranlagung notwendigen Daten i. S. v. § 3 a Abs. 4 SächsABG. (3) Die Stadt Plauen schafft in Abstimmung mit dem Landkreis die Voraussetzungen für die Regelung der Entsorgungsmöglichkeiten bei Verkehrseinschränkungen sowie bei Regelungen nach § 15 Abs. 1 unter Einbeziehung des Landkreises. Bei längerfristiger Unterbrechung werden die Abfuhrtermine nach entsprechender Abstimmung mit dem Landkreis von der Stadt Plauen ortsüblich bekanntgegeben.

(4) Die Stadt Plauen ist in Abstimmung mit dem Landkreis bzw. dem von diesem beauftragten Dritten verpflichtet, ausreichend Standplätze für Sammlungen und Behältnisse für verwertbare Abfälle zur Verfügung zu stellen bzw. freizuhalten und abzusichern.

In § 10 (1) wird „im von der Stadt Plauen eingerichteten Recyclinghof“ durch „auf dem Wertstoffhof auf dem Gebiet der Stadt Plauen“ (5) Für öffentliche Veranstaltungen und Feste sind ausreichend Geersetzt. fäße zur getrennten Aufnahme von Abfällen bereitzustellen. Dafür haben die Veranstalter Sorge zu tragen.“ In § 10 (2) wird „die Stadt Plauen“ durch „der Landkreis“ ersetzt Die Überschrift „§ 16 Gebühren“ wird durch „§ 17 Gebühren“ erWerden folgende Streichungen vorgenommen: „(z. B. in die Glas- setzt.


KJ 12/2013 In § 17 wird „Abfallgebührensatzung“ durch „Abfallentsorgungsgebührensatzung“ ersetzt. nach „Plauen“ „in der Fassung der Änderungssatzung des Landkreises vom 5. 12. 2013 für das Gebiet der Stadt Plauen“ eingefügt.

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unter 11. nach „Bioabfall“ „oder Altpapier“ eingefügt; Stadt Plauen des Vogtlandkreises am 01. 01. 2014 in Kraft. unter 13. nach „gefüllte“ „bzw. überfüllte“ eingefügt; unter 15. „ordnungsgemäß entsorgt“ durch „am auf dem Gebiet der Stadt Plauen betriebenen Wertstoffhof oder dort andere gefährliche Plauen, den 06. 12. 2013 Abfälle als die dort genannten abgibt“ ersetzt.

Die Überschrift „§ 17 Andere Berechtigte und Verpflichtete“ wird unter 16. der bisherige Text durch durch „§ 18 Andere Berechtigte und Verpflichtete“ ersetzt; „entgegen § 14 Absatz 1 seiner dortigen Mitteilungspflicht nicht Dr. Lenk – Siegel – nachkommt, entgegen § 14 Abs. 2 Auskünfte oder Mitteilungen zu Landrat In § 18 werden vor Satz 1 ein Absatzzeichen (1) eingefügt und die- den für die Abfallentsorgung und Gebührenerhebung wesentlichen ser Satz damit zu Absatz 1, vor Satz 2 ein Absatzzeichen (2) ein- Sachverhalten verweigert oder Ermittlungen behindert“ Hinweis: gefügt und dieser Satz damit zu Absatz 2. ersetzt; Nach § 3 Abs. 5 SächsLKrO gelten Satzungen, die unter Verletzung Die Überschrift „§ 18 Ordnungswidrigkeiten“ wird durch „§ 19 unter 17. der dortige, bisherige Text durch „entfällt“ ersetzt. von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Ordnungswidrigkeiten“ ersetzt. § 20 wird gestrichen und durch folgende Vorschrift ersetzt: Jahre nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande in § 19(1) wird gekommen. § 20 Schlussbestimmung unter 1. der bisherige Text durch „entfällt“ ersetzt; Dies gilt nicht, wenn unter 2. Die Passage nach „Absatz 1“ gestrichen und durch „als Ei- Die 3. Satzung vom 05. 12. 2013 zur Änderung der Abfallsatzung 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, gentümer oder sonstiger Berechtigter i. S. von § 18 Abs. 1 sein der Stadt Plauen (AbfS) vom 21. 02. 2003 in der Fassung der 2. Sat- 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die GenehGrundstück nicht an die öffentliche Abfallentsorgung anschließt;“ zung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Plauen (AbfS) vom migung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worersetzt; 11. 07. 2008 (Abfallsatzung Plauen) tritt für das Satzungsgebiet den sind unter 3. nach „Gesetze“ „und nach Maßgabe dieser Satzung als Be- Stadt Plauen des Vogtlandkreises am 01. 01. 2014 in Kraft. 3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 LKrO wegen Genutzungspflichtiger“ sowie nach „sonst“ „bei ihm“ und nach „Absetzwidrigkeit widersprochen hat, fall“ „der öffentlichen Abfallentsorgung des Landkreises“ eingefügt; Statt der bisherigen Anlage 1 werden als neue Anlagen zu § 5 die 4. vor Ablauf der Jahresfrist unter 4. die Passage nach „Absatz“ gestrichen und durch „4 dem beigefügten Anlagen 1 und 2 beschlossen, die Gegenstand dieser Äna) die Rechtsaufsicht den Beschluss beanstandet hat oder Landkreis den Zutritt auf sein Grundstück nach Maßgabe von § 19 derungssatzung sind. b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber KrWG verweigert“ ersetzt; dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die unter 5. nach „5“ „als Anschlusspflichtiger“ eingefügt; Artikel III Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist unter 8. wird Die 3. Satzung vom 05. 12. 2013 zur Änderung der Abfallsatzung „von der Stadt Plauen“ durch „vom Landkreis“ ersetzt; der Stadt Plauen (AbfS) vom 21. 02. 2003 in der Fassung der 2. Sat- Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht wor„oder Glas zu anderen als den festgelegten Zeiten einwirft“ gestri- zung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Plauen (AbfS) vom den, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jederchen; 11. 07. 2008 (Abfallsatzung Plauen) tritt für das Satzungsgebiet mann diese Verletzung geltend machen.

Anlage 1 wird wie folgt geändert

Von der Abfallentsorgung ausgeschlossene Abfälle

Abfallschlüssel Abfallbezeichnung

01 Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen

01 01 01 Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen 01 01 02 Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen 01 03 Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen 01 03 04* Säure bildende Aufbereitungsrückstände aus der Verarbeitung von sulfidischem Erz 01 03 05* andere Aufbereitungsrückstände, die gefährliche Stoffe enthalten 01 03 06 Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 04 und 01 03 05 fallen 01 03 07* andere, gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen 01 03 08 staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 07 fallen 01 03 09 Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Rotschlamm, der unter 01 03 07 fällt 01 03 99 Abfälle a. n. g. 01 04 07* gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen 01 04 08 Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen 01 04 09 Abfälle von Sand und Ton 01 04 10 staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen 01 04 11 Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen 01 04 12 Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 und 01 04 11 fallen 01 04 13 Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen 01 04 99 Abfälle a. n. g. 01 05 04 Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen 01 05 05* ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle 01 05 06* Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 01 05 07 barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen 01 05 08 chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen 01 05 99 Abfälle a. n. g.

02 04 02 nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonatschlamm 02 04 03 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 02 04 99 Abfälle a. n. g. 02 05 Abfälle aus der Milchverarbeitung 02 05 01 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe 02 05 02 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 02 05 99 Abfälle a. n. g. 02 06 Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren 02 06 01 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe 02 06 02 Abfälle von Konservierungsstoffen 02 06 03 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 02 06 99 Abfälle a. n. g. 02 07 01 Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerkleinerung des Rohmaterials 02 07 02 Abfälle aus der Alkoholdestillation 02 07 03 Abfälle aus der chemischen Behandlung 02 07 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe 02 07 05 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 02 07 99 Abfälle a. n. g.

03 Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe

03 01 99 Abfälle a. n. g. 03 02 01* halogenfreie organische Holzschutzmittel 03 02 02* chlororganische Holzschutzmittel 03 02 03* metallorganische Holzschutzmittel 03 02 04* anorganische Holzschutzmittel 03 02 05* andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten 03 02 99 Holzschutzmittel a. n. g. 03 03 02 Sulfitschlämme (aus der Rückgewinnung von Kochlaugen) 03 03 05 De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling 03 03 09 Kalkschlammabfälle 03 03 11 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 03 10 fallen 03 03 99 Abfälle a. n. g. 04 Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie

04 01 01 Fleischabschabungen und Häuteabfälle 04 01 02 geäschertes Leimleder 02 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie 04 01 03* Entfettungsabfälle, lösemittelhaltig, ohne flüssige Phase der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln 04 01 04 chromhaltige Gerbereibrühe 04 01 05 chromfreie Gerbereibrühe 02 01 01 Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen 04 01 06 chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 02 01 02 Abfälle aus tierischem Gewebe 04 01 07 chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 02 01 06 tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh), 04 01 08 chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne) Abwässer, getrennt gesammelt und extern behandelt 04 01 09 Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish 02 01 08* Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten 04 01 99 Abfälle a. n. g. 02 01 09 Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter 02 01 08 04 02 14* Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten fallen 04 02 15 Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 14 fallen 02 01 99 Abfälle a. n. g. 04 02 16* Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten 02 02 01 Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen 04 02 17 Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 16 fallen 02 02 02 Abfälle aus tierischem Gewebe 04 02 19* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 02 02 03 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe 04 02 20 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die un02 02 04 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung ter 04 02 19 fallen 02 02 99 Abfälle a. n. g. 02 03 01 Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennprozessen 05 Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse 02 03 02 Abfälle von Konservierungsstoffen 02 03 03 Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln 05 01 02* Entsalzungsschlämme 02 03 05 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 05 01 03* Bodenschlämme aus Tanks 02 03 99 Abfälle a. n. g. 05 01 04* saure Alkylschlämme 02 04 01 Rübenerde 05 01 05* verschüttetes Öl


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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

05 01 06* ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und Instandhaltung 05 01 07* Säureteere 05 01 08* andere Teere 05 01 09* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 05 01 10 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 05 01 09 fallen 05 01 11* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen 05 01 12* säurehaltige Öle 05 01 13 Schlämme aus der Kesselspeisewasseraufbereitung 05 01 14 Abfälle aus Kühlkolonnen 05 01 15* gebrauchte Filtertone 05 01 16 schwefelhaltige Abfälle aus der Ölentschwefelung 05 01 17 Bitumen 05 01 99 Abfälle a. n. g. 05 06 01* Säureteere 05 06 03* andere Teere 05 06 04 Abfälle aus Kühlkolonnen 05 06 99 Abfälle a. n. g. 05 07 Abfälle aus Erdgasreinigung und -transport 05 07 01* quecksilberhaltige Abfälle 05 07 02 schwefelhaltige Abfälle 05 07 99 Abfälle a. n. g.

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07 02 14* Abfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche Stoffe enthalten 07 02 15 Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 14 fallen 07 02 16* gefährliche Silicone enthaltende Abfälle 07 02 99 Abfälle a. n. g. 07 03 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 03 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 03 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 03 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 07 03 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 07 03 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 03 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 03 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 07 03 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 03 11 fallen 07 03 99 Abfälle a. n. g. 07 04 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 04 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 04 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 04 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 07 04 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 07 04 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 04 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 04 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen 07 04 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 04 11 fallen 06 01 01* Schwefelsäure und schweflige Säure 07 04 13* feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 06 01 02* Salzsäure 07 04 99 Abfälle a. n. g. 06 01 03* Flusssäure 07 05 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 06 01 04* Phosphorsäure und phosphorige Säure 07 05 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 06 01 05* Salpetersäure und salpetrige Säure 07 05 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 06 01 06* andere Säuren 07 05 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 06 01 99 Abfälle a. n. g. 07 05 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 06 02 01* Calciumhydroxid 07 05 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 06 02 03* Ammoniumhydroxid 07 05 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 06 02 04* Natrium- und Kaliumhydroxid 07 05 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 06 02 05* andere Basen 07 05 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die un06 02 99 Abfälle a. n. g. ter 07 05 11 fallen 06 03 11* feste Salze und Lösungen, die Cyanid enthalten 07 05 13* feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 06 03 13* feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten 07 05 14 feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 13 fallen 06 03 14 feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 13 fallen 07 05 99 Abfälle a. n. g. 06 03 15* Metalloxide, die Schwermetalle enthalten 07 06 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 06 03 16 Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 15 fallen 07 06 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 06 03 99 Abfälle a. n. g. 07 06 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 06 04 03* arsenhaltige Abfälle 07 06 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 06 04 04* quecksilberhaltige Abfälle 07 06 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 06 04 05* Abfälle, die andere Schwermetalle enthalten 07 06 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 06 04 99 Abfälle a. n. g. 07 06 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 06 05 02* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 07 06 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 06 05 03 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die un- 07 06 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 05 02 fallen ter 07 06 11 fallen 06 06 02* Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten 07 06 99 Abfälle a. n. g. 06 06 03 sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 06 02 fallen 07 07 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 06 06 99 Abfälle a. n. g. 07 07 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 06 07 01* asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse 07 07 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 06 07 02* Aktivkohle aus der Chlorherstellung 07 07 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 06 07 03* quecksilberhaltige Bariumsulfatschlämme 07 07 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 06 07 04* Lösungen und Säuren, z.B. Kontaktsäure 07 07 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 06 07 99 Abfälle a. n. g. 07 07 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 06 08 02* gefährliche Chlorsilane enthaltende Abfälle 07 07 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 06 08 99 Abfälle a. n. g. 07 07 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die un06 09 02 phosphorhaltige Schlacke ter 07 07 11 fallen 06 09 03* Reaktionsabfälle auf Calciumbasis, die gefährliche Stoffe enthalten 07 07 99 Abfälle a. n. g. 06 09 04 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 09 03 fallen 06 09 99 Abfälle a. n. g. 08 Abfälle aus HZVA von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und 06 10 02* Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Druckfarben 06 10 99 Abfälle a. n. g. 06 11 01 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Titandioxidherstellung 08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 06 11 99 Abfälle a. n. g. 08 01 12 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen 06 13 01* anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide 08 01 13* Farb- oder Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe ent06 13 02* gebrauchte Aktivkohle (außer 06 07 02) halten 06 13 03 Industrieruß 08 01 14 Farb- oder Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 13 fallen 06 13 04* Abfälle aus der Asbestverarbeitung 08 01 15* wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen ge06 13 05* Ofen- und Kaminruß fährlichen Stoffen enthalten 06 13 99 Abfälle a. n. g. 08 01 16 wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 15 fallen 07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen 08 01 17* Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 07 01 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 08 01 18 Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 17 07 01 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen fallen 07 01 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 08 01 19* wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen 07 01 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände gefährlichen Stoffen enthalten 07 01 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 08 01 20 wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die un07 01 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien ter 08 01 19 fallen 07 01 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 08 01 21* Farb- oder Lackentfernerabfälle 07 01 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 08 01 99 Abfälle a. n. g. 07 01 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die un- 08 02 01 Abfälle von Beschichtungspulver ter 07 01 11 fallen 08 02 02 wässrige Schlämme, die keramische Werkstoffe enthalten 07 01 99 Abfälle a. n. g. 08 02 03 wässrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten 07 02 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 08 02 99 Abfälle a. n. g. 07 02 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 08 03 07 wässrige Schlämme, die Druckfarben enthalten 07 02 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 08 03 08 wässrige flüssige Abfälle, die Druckfarben enthalten 07 02 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 08 03 12* Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 07 02 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 08 03 13 Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 12 fallen 07 02 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 08 03 14* Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten 07 02 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 08 03 15 Druckfarbenschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 14 fallen 07 02 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 08 03 16* Abfälle von Ätzlösungen 07 02 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die un- 08 03 17* Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten ter 07 02 11 fallen 08 03 18 Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 17 fallen


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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

08 03 19* Dispersionsöl 08 03 99 Abfälle a. n. g. 08 04 09* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 08 04 10 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen 08 04 11* klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 08 04 12 klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 11 fallen 08 04 13* wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten 08 04 14 wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 13 fallen 08 04 15* wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten 08 04 16 wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 15 fallen 08 04 17* Harzöle 08 04 99 Abfälle a. n. g. 08 05 01* Isocyanatabfälle 09 Abfälle aus der fotografischen Industrie

09 01 01* Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis 09 01 02* Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis 09 01 03* Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis 09 01 04* Fixierbäder 09 01 05* Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder 09 01 06* silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle 09 01 10 Einwegkameras ohne Batterien 09 01 11* Einwegkameras mit Batterien, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen 09 01 12 Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 11 fallen 09 01 13* wässrige flüssige Abfälle aus der betriebseigenen Silberrückgewinnung mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 06 fallen 09 01 99 Abfälle a. n. g. 10 Abfälle aus thermischen Prozessen

10 01 01 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt 10 01 02 Filterstäube aus Kohlefeuerung 10 01 03 Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz 10 01 04* Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung 10 01 05 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form 10 01 07 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen 10 01 09* Schwefelsäure 10 01 13* Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen 10 01 14* Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 01 15 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 14 fallen 10 01 16* Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 01 17 Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 16 fallen 10 01 18* Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 01 19 Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 05, 10 01 07 und 10 01 18 fallen 10 01 20* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 01 21 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 20 fallen 10 01 22* wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 01 23 wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 22 fallen 10 01 24 Sande aus der Wirbelschichtfeuerung 10 01 25 Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke 10 01 26 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 01 99 Abfälle a. n. g. 10 02 01 Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke 10 02 02 unbearbeitete Schlacke 10 02 07* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 02 08 Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 07 fallen 10 02 10 Walzzunder 10 02 11* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 02 12 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 11 fallen 10 02 13* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 02 14 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 13 fallen 10 02 15 andere Schlämme und Filterkuchen 10 02 99 Abfälle a. n. g. 10 03 02 Anodenschrott 10 03 04* Schlacken aus der Erstschmelze 10 03 05 Aluminiumoxidabfälle 10 03 08* Salzschlacken aus der Zweitschmelze 10 03 09* schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze 10 03 15* Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt 10 03 16 Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 03 15 fällt 10 03 17* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung 10 03 18 Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoffe enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 17 fallen 10 03 19* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 10 03 20 Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 10 03 19 fällt 10 03 21* andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten 10 03 22 Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 21 fallen 10 03 23* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 03 24 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 23 fallen 10 03 25* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

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10 03 26 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 25 fallen 10 03 27* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 03 28 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 27 fallen 10 03 29* gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen 10 03 30 Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 29 fallen 10 03 99 Abfälle a. n. g. 10 04 01* Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) 10 04 02* Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) 10 04 03* Calciumarsenat 10 04 04* Filterstaub 10 04 05* andere Teilchen und Staub 10 04 06* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 10 04 07* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 10 04 09* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 04 10 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 04 09 fallen 10 04 99 Abfälle a. n. g. 10 05 01 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) 10 05 03* Filterstaub 10 05 04 andere Teilchen und Staub 10 05 05* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 10 05 06* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 10 05 08* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 05 09 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 08 fallen 10 05 10* Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben 10 05 11 Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 10 fallen 10 05 99 Abfälle a n. g. 10 06 01 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) 10 06 02 Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) 10 06 03* Filterstaub 10 06 04 andere Teilchen und Staub 10 06 06* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 10 06 07* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 10 06 09* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 06 10 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 06 09 fallen 10 06 99 Abfälle a. n. g. 10 07 01 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) 10 07 02 Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) 10 07 03 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 10 07 04 andere Teilchen und Staub 10 07 05 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 10 07 07* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 07 08 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 07 07 fallen 10 07 99 Abfälle a. n. g. 10 08 Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie 10 08 08* Salzschlacken (Erst- und Zweitschmelze) 10 08 09 andere Schlacken 10 08 10* Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben 10 08 11 Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 10 fallen 10 08 12* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung 10 08 13 kohlenstoffhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 12 fallen 10 08 14 Anodenschrott 10 08 15* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 10 08 16 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 08 15 fällt 10 08 17* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 08 18 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 17 fallen 10 08 19* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 08 20 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 19 fallen 10 08 99 Abfälle a. n. g. 10 09 03 Ofenschlacke 10 09 05* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen 10 09 06 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 05 fallen 10 09 07* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen 10 09 08 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen 10 09 09* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 10 09 10 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 09 09 fällt 10 09 11* andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten 10 09 12 Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 11 fallen 10 09 13* Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten 10 09 14 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 13 fallen 10 09 15* Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten 10 09 16 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 15 fallen 10 09 99 Abfälle a. n. g. 10 10 03 Ofenschlacke 10 10 05* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen 10 10 06 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen 10 10 07* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen 10 10 08 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen 10 10 09* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 10 10 10 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 10 09 fällt 10 10 11* andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten 10 10 12 Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 11 fallen 10 10 13* Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten 10 10 14 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen 10 10 15* Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten 10 10 16 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 15 fallen 10 10 99 Abfälle a. n. g. 10 11 03 Glasfaserabfall 10 11 05 Teilchen und Staub 10 11 09* Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen 10 11 10 Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 09 fällt


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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

10 11 11* Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z. B. aus Elektronenstrahlröhren) 10 11 12 Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 11 fällt 10 11 13* Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten 10 11 14 Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 13 fallen 10 11 15* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 11 16 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 15 fallen 10 11 17* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 11 18 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 17 fallen 10 11 19* feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 11 20 feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 19 fallen 10 11 99 Abfälle a. n. g. 10 12 01 Rohmischungen vor dem Brennen 10 12 03 Teilchen und Staub 10 12 05 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 10 12 06 verworfene Formen 10 12 08 Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) 10 12 09* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 12 10 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 09 fallen 10 12 11* Glasurabfälle, die Schwermetalle enthalten 10 12 12 Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 11 fallen 10 12 13 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 10 12 99 Abfälle a. n. g. 10 13 01 Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen 10 13 04 Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk 10 13 06 Teilchen und Staub (außer 10 13 12 und 10 13 13) 10 13 07 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 10 13 09* asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement 10 13 10 Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 fallen 10 13 11 Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 und 10 13 10 fallen 10 13 12* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 13 13 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 12 fallen 10 13 14 Betonabfälle und Betonschlämme 10 13 99 Abfälle a. n. g. 10 14 01* quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung

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13 Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter 05, 12 und 19 fallen)

13 01 01* Hydrauliköle, die PCB 11) enthalten 13 01 04* chlorierte Emulsionen 13 01 05* nichtchlorierte Emulsionen 13 01 09* chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis 13 01 10* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis 13 01 11* synthetische Hydrauliköle 13 01 12* biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle 13 01 13* andere Hydrauliköle 13 02 04* chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis 13 02 05* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis 13 02 06* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle 13 02 07* biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle 13 02 08* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle 13 03 01* Isolier- und Wärmeübertragungsöle, die PCB enthalten 13 03 06* chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 13 03 01 fallen 13 03 07* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis 13 03 08* synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle 13 03 09* biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle 13 03 10* andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle 13 04 01* Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt 13 04 02* Bilgenöle aus Molenablaufkanälen 13 04 03* Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt 13 05 01* feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern 13 05 02* Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern 13 05 03* Schlämme aus Einlaufschächten 13 05 06* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern 13 05 07* öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern 13 05 08* Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern 13 07 01* Heizöl und Diesel 13 07 02* Benzin 13 07 03* andere Brennstoffe (einschließlich Gemische) 13 08 01* Schlämme oder Emulsionen aus Entsalzern 13 08 02* andere Emulsionen 13 08 99* Abfälle a. n. g.

14 Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (außer 07 und 08) 11 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisen-Hydrometallurgie 14 06 01* Fluorchlorkohlenwasserstoffe, H-FCKW, H-FKW 14 06 02* andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische 11 01 05* saure Beizlösungen 14 06 03* andere Lösemittel und Lösemittelgemische 11 01 06* Säuren a. n. g. 14 06 04* Schlämme oder feste Abfälle, die halogenierte Lösemittel enthalten 11 01 07* alkalische Beizlösungen 14 06 05* Schlämme oder feste Abfälle, die andere Lösemittel enthalten 11 01 08* Phosphatierschlämme 11 01 09* Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten 15 Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.) 11 01 10 Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 09 fallen 11 01 11* wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten 15 02 02* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutz11 01 12 wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 11 fallen kleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 11 01 13* Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe enthalten 11 01 14 Abfälle aus der Entfettung mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 13 fallen 16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind 11 01 15* Eluate und Schlämme aus Membransystemen oder Ionenaustauschsystemen, die gefährliche Stoffe enthalten 16 01 04* Altfahrzeuge 11 01 16* gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze 16 01 06 Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten 11 01 98* andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 16 01 07* Ölfilter 11 01 99 Abfälle a. n. g. 16 01 08* quecksilberhaltige Bestandteile 11 02 02* Schlämme aus der Zink-Hydrometallurgie (einschließlich Jarosit, Goethit) 16 01 09* Bestandteile, die PCB enthalten 11 02 03 Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse 16 01 10* explosive Bauteile (z.B. aus Airbags) 11 02 05* Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie, die gefährliche Stoffe enthalten 16 01 11* asbesthaltige Bremsbeläge 11 02 06 Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie mit Ausnahme derjenigen, die un- 16 01 12 Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 11 fallen ter 11 02 05 fallen 16 01 13* Bremsflüssigkeiten 11 02 07* andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 16 01 14* Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten 11 02 99 Abfälle a. n. g. 16 01 15 Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 14 fallen 11 03 01* cyanidhaltige Abfälle 16 01 16 Flüssiggasbehälter 11 03 02* andere Abfälle 16 01 21* gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 07 bis 16 01 11, 16 01 13 11 05 01 Hartzink und 16 01 14 fallen 11 05 02 Zinkasche 16 01 99 Abfälle a. n. g. 11 05 03* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 16 02 09* Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten 11 05 04* gebrauchte Flussmittel 16 02 10* gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derje11 05 99 Abfälle a. n. g. nigen, die unter 16 02 09 fallen 16 02 12* gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten 12 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen 16 02 15* aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile Oberflächenbearbeitung vom Metallen und Kunststoffen 16 03 03* anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 16 03 04 anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 03 fallen 12 01 01 Eisenfeil- und -drehspäne 16 03 05* organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 12 01 02 Eisenstaub und -teile 16 03 06 organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 05 fallen 12 01 03 NE-Metallfeil- und -drehspäne 16 04 01* Munition 12 01 04 NE-Metallstaub und -teilchen 16 04 02* Feuerwerkskörperabfälle 12 01 06* halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen) 16 04 03* andere Explosivabfälle 12 01 07* halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen) 16 05 04* gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen) 12 01 08* halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen 16 05 05 Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen 12 01 09* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen 16 05 06* Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließ12 01 10* synthetische Bearbeitungsöle Abfall-Abfallbezeichnung Schlüssel lich Gemische von Laborchemikalien 12 01 12* gebrauchte Wachse und Fette 16 05 07* gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche 12 01 14* Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten enthalten 12 01 15 Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 14 fallen 16 05 08* gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche ent12 01 16* Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten halten 12 01 17 Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen 16 05 09 gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 12 01 18* ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme) 08 fallen 12 01 19* biologisch leicht abbaubare Bearbeitungsöle 16 06 01* Bleibatterien 12 01 20* gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten 16 06 02* Ni-Cd-Batterien 12 01 21 gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 20 fallen 16 06 03* Quecksilber enthaltende Batterien 12 01 99 Abfälle a. n. g. 16 06 04 Alkalibatterien (außer 16 06 03) 12 03 01* wässrige Waschflüssigkeiten 16 06 05 andere Batterien und Akkumulatoren 12 03 02* Abfälle aus der Dampfentfettung 16 06 06* getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren


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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

16 07 08* ölhaltige Abfälle 16 07 09* Abfälle, die sonstige gefährliche Stoffe enthalten 16 07 99 Abfälle a. n. g. 16 08 01 gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 16 08 07) 16 08 02* gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle 33) oder deren Verbindungen enthalten 16 08 03 gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g. 16 08 04 gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer 16 08 07) 16 08 05* gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten 16 08 06* gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden 16 08 07* gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 16 09 01* Permanganate, z.B. Kaliumpermanganat 16 09 02* Chromate, z.B. Kaliumchromat, Kalium- oder Natriumdichromat 16 09 03* Peroxide, z.B. Wasserstoffperoxid 16 09 04* oxidierende Stoffe a. n. g. 16 10 01* wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 16 10 02 wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 01 fallen 16 10 03* wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten 16 10 04 wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 03 fallen 16 11 01* Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten 16 11 02 Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 01 fallen 16 11 03* andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten 16 11 04 Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 03 fallen 16 11 05* Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten 16 11 06 Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 05 fallen 17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)

17 01 01 Beton 17 01 02 Ziegel 17 01 03 Fliesen, Ziegel und Keramik 17 01 06* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten 17 02 04* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 17 03 01* kohlenteerhaltige Bitumengemische 17 04 01 Kupfer, Bronze, Messing 17 04 03 Blei 17 04 04 Zink 17 04 06 Zinn 17 04 07 gemischte Metalle 17 04 09* Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 17 04 10* Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten 17 05 03* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten 17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen 17 05 05* Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält 17 05 06 Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt 17 05 07* Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält 17 05 08 Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt 17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält 17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 17 08 01* Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen 17 09 01* Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten 17 09 02* Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z. B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCBhaltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren) 17 09 03* sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten 18 Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchenund Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)

18 01 02 Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven (außer 18 01 03) 18 01 03* Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden 18 01 06* Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten 18 01 07 Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen 18 01 08* zytotoxische und zytostatische Arzneimittel 18 01 09 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen 18 01 10* Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin 18 02 02* Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden 18 02 05* Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten 18 02 06 Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 05 fallen 18 02 07* zytotoxische und zytostatische Arzneimittel 18 02 08 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 07 fallen

19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke

19 01 02 Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt 19 01 05* Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 19 01 06* wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige flüssige Abfälle 19 01 07* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 19 01 10* gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung 19 01 11* Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten 19 01 12 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen 19 01 13* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 19 01 14 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 13 fällt 19 01 15* Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält

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19 01 16 Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 15 fällt 19 01 17* Pyrolyseabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 19 01 18 Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 17 fallen 19 01 19 Sande aus der Wirbelschichtfeuerung 19 01 99 Abfälle a. n. g. 19 02 03 vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen 19 02 04* vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten 19 02 05* Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 19 02 06 Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 05 fallen 19 02 07* Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen 19 02 08* flüssige brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 19 02 09* feste brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 19 02 10 brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 08 und 19 02 09 fallen 19 02 11* sonstige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 19 02 99 Abfälle a. n. g. 19 03 04* als gefährlich eingestufte teilweise stabilisierte 55) Abfälle 19 03 06* als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle 19 04 01 verglaste Abfälle 19 04 02* Filterstaub und andere Abfälle aus der Abgasbehandlung 19 04 03* nicht verglaste Festphase 19 04 04 wässrige flüssige Abfälle aus dem Tempern 19 06 03 Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen 19 06 05 Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen 19 06 99 Abfälle a. n. g. 19 07 02* Deponiesickerwasser, das gefährliche Stoffe enthält 19 07 03 Deponiesickerwasser mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 07 02 fällt 19 08 06* gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze 19 08 07* Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern 19 08 08* schwermetallhaltige Abfälle aus Membransystemen 19 08 09 Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die ausschließlich Speiseöle und -fette enthalten 19 08 10* Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 09 fallen 19 08 11* Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten 19 08 13* Schlämme, die gefährliche Stoffe aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser enthalten 19 08 99 Abfälle a. n. g. 19 09 03 Schlämme aus der Dekarbonatisierung 19 09 04 gebrauchte Aktivkohle 19 09 05 gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze 19 09 06 Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern 19 09 99 Abfälle a. n. g. 19 10 03* Schredderleichtfraktionen und Staub, die gefährliche Stoffe enthalten 19 10 05* andere Fraktionen, die gefährliche Stoffe enthalten 19 11 01* gebrauchte Filtertone 19 11 02* Säureteere 19 11 03* wässrige flüssige Abfälle 19 11 04* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen 19 11 05* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 19 11 06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 11 05 fallen 19 11 07* Abfälle aus der Abgasreinigung 19 11 99 Abfälle a. n. g. 19 12 02 Eisenmetalle 19 12 03 Nichteisenmetalle 19 12 06* Holz, das gefährliche Stoffe enthält 19 12 09 Mineralien (z. B. Sand, Steine) 19 12 11* sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten 19 13 01* feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten 19 13 02 feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen 19 13 03* Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten 19 13 04 Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 03 fallen 19 13 05* Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten 19 13 06 Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 05 fallen 19 13 07* wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten 19 13 08 wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 07 fallen 20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen

20 01 33* Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten

Übergangsmetalle im Sinne dieses Eintrages sind: Scandium, Vanadium, Mangan, Kobalt, Kupfer, Yttrium, Niob, Hafnium, Wolfram, Titan, Chrom, Eisen, Nickel, Zink, Zirkonium, Molybdän und Tantal. Diese Metalle und ihre Verbindungen werden als gefährlich betrachtet, wenn sie als gefährliche Stoffe eingestuft wurden. Somit entscheidet die Einstufung als gefährliche Stoffe darüber, welche Übergangsmetalle und übergangsmetallhaltigen Verbindungen gefährlich sind. 55) Ein Abfall gilt als teilweise stabilisiert, wenn nach erfolgtem Stabilisierungsprozess kurz-, mitteloder langfristig gefährliche Inhaltsstoffe, die nicht vollständig in nicht gefährliche Inhaltsstoffe umgewandelt wurden, in die Umwelt abgegeben werden könnten. * gefährliche Abfallarten i. S. d. § 48 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes a. n. g. anderweitig nicht genannt 33)

Anlage 2 wird wie folgt geändert

Vom Einsammeln und Befördern ausgeschlossene Abfälle Abfallschlüssel Abfallbezeichnung

02 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln


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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

KJ 12/2013

02 01 03 Abfälle aus pflanzlichem Gewebe 02 01 07 Abfälle aus der Forstwirtschaft

17 02 01 Holz 17 02 02 Glas 17 02 03 Kunststoff 03 Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier 17 03 03* Kohlenteer und teerhaltige Produkte und Pappe 17 04 02 Aluminium 03 01 01 Rinden- und Korkabfälle 17 04 05 Eisen und Stahl 03 01 04* Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe ent- 17 04 11 Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 fallen halten 17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt 03 01 05 Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die 17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 unter 03 01 04 fallen und 17 09 03 fallen 03 03 01 Rinden- und Holzabfälle 03 03 07 mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen 18 Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen03 03 08 Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen) 03 03 10 Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung 18 01 01 spitze oder scharfe Gegenstände (außer 18 01 03) 04 Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie 18 01 04 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, 04 02 09 Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) Windeln) 04 02 10 organische Stoffe aus Naturstoffen (z. B. Fette, Wachse) 18 02 01 spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 02 fallen 04 02 21 Abfälle aus unbehandelten Textilfasern 18 02 03 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine beson04 02 22 Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern deren Anforderungen gestellt werden 04 02 99 Abfälle a. n. g. 19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der 07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke 07 02 13 Kunststoffabfälle

19 03 05 stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 04 fallen 19 03 07 verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 06 fallen 09 Abfälle aus der fotografischen Industrie 19 05 01 nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen 19 05 02 nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen 09 01 07 Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten 19 05 03 nicht spezifikationsgerechter Kompost 09 01 08 Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten 19 05 99 Abfälle a. n. g. 19 06 04 Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen 12 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen 19 06 06 Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen AbOberflächenbearbeitung vom Metallen und Kunststoffen fällen 19 08 01 Sieb- und Rechenrückstände 12 01 05 Kunststoffspäne und -drehspäne 19 08 02 Sandfangrückstände 12 01 13 Schweißabfälle 19 08 05 Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser 19 08 12 Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme der15 Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.) jenigen, die unter 19 08 11 fallen 19 08 14 Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme der15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe jenigen, die unter 19 08 13 fallen 15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff 19 09 01 feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände 15 01 03 Verpackungen aus Holz 19 09 02 Schlämme aus der Wasserklärung 15 01 04 Verpackungen aus Metall 19 10 01 Eisen- und Stahlabfälle 15 01 05 Verbundverpackungen 19 10 02 NE-Metall-Abfälle 15 01 06 gemischte Verpackungen 19 10 04 Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 03 fallen 15 01 07 Verpackungen aus Glas 19 10 06 andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 05 fallen 15 01 09 Verpackungen aus Textilien 19 12 01 Papier und Pappe 15 02 03 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, 19 12 04 Kunststoff und Gummi die unter 15 02 02 fallen 19 12 05 Glas 19 12 07 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt 16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind 19 12 08 Textilien 19 12 10 brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) 16 01 03 Altreifen 19 12 12 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von 16 01 19 Kunststoffe Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen 16 02 11* gebrauchte Geräte, die teil- und vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten 22) 16 02 13* gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die 20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen 17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)

Gefährliche Bestandteile elektrischer und elektronischer Geräte umfassen z. B. Akkumulatoren und unter 16 06 aufgeführte und als gefährlich eingestufte Batterien, Quecksilberschalter, Glas aus Ka17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die un- thodenstrahlröhren und sonstiges beschichtetes Glas. ter 17 01 06 fallen

6. Satzung zur Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung der Stadt Plauen (AbfGebüS) vom 28. 11. 2001 in der Fassung der 5. Satzung zur Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung der Stadt Plauen (AbfGebüS) vom 11. 07. 2008

Artikel I

Die Präambel wird durch folgende Passage ersetzt:

„Auf Grund der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) § 3 Abs. 1 und § 12 in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1993, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2009, von § 3 und 3 a Abs. 1 Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG) vom 31. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 262), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Januar 2013 (SächsGVBl. S. 130) und §§ 1, 2, 6, 9, 10, 11 und 14 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418), ber. 04. Oktober 2005 (SächsGVBl. S. 306), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. April 2012 (SächsGVBl. S. 562) und gem. § 17 der Abfallsatzung für das Gebiet der Stadt Plauen in der Fassung der 3. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Plauen vom 5. 12. 2013

22)

fallentsorgung“ „des Landkreises“ eingefügt.

In Unterabsatz 2 wird „in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Oktober 2002 (BGBl I S. 3866) Abgabenordnung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 613) in der jeweils geltenden Fassung“ durch „Abgabenordnung (AO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Oktober 2002 (BGBl. S. 3806, ber. 2003 I S. 61), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1801)“ ersetzt.

In § 2 (2) wird vor „Überlassungsgemeinschaften“ „Mitglieder von“ und nach „Überlassungsgemeinschaften“ „ nach § 9 Abs. 5 der Abfallsatzung für das Gebiet der Stadt Plauen“ eingefügt. In § 3 (1) und (3) wird „Grundgebühr“ durch „Festgebühr“ ersetzt.

In § 3 (2) wird „von der Stadt Plauen“ durch „vom Landkreis“ ersetzt.

In § 3 (3) wird unter 6. „Recyclinghofes“ durch „ Wertstoffhofes auf dem Gebiet der Stadt Plauen“ ersetzt und nach „7. Verwaltungsleistungen“ „8. Anteil Entsorgungskosten Restabfall“ eingefügt sowie in Satz 3 „wohnt“ durch „mit Hauptwohnung oder Nebenwohnung gemeldet ist“ ersetzt.

In § 3 Abs. 5 wird in Satz 1 vor „Gewerbebetriebe“ „andere Herkunftsbereiche als Haushaltungen (z. B.“ und nach „Einrichtungen“ das Zeichen „)“ eingefügt.

hat der Kreistag des Vogtlandkreises am 5. 12. 2013 für das Gebiet der Stadt Plauen folgende 6. Satzung zur Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung der Stadt Plauen (AbfGebüS) vom In § 4 (1) wird 28. 11. 2001 in der Fassung der 5. Satzung zur Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung der vor „Erwerb“ „Verkauf bzw.“ eingefügt; Stadt Plauen (AbfGebüS) vom 11. 07. 2008 beschlossen:“ „der Stadt Plauen“ durch „dem Landkreis“ ersetzt; nach „vollständig“ „schriftlich“ eingefügt und an den ersten Satz des Absatzes 1 Unterabsatz 2 und 3 In § 1 wird neu wie folgt neu angefügt: „Die Stadt Plauen“ durch „Der Landkreis“ ersetzt; nach „Abfallentsorgung“ „für das Gebiet der Stadt Plauen“ eingefügt. „Dies gilt auch bei Änderungen der Personen- bzw. Beschäftigtenzahl nach dem 1. Januar eines Kalenderjahres. In § 2 (1) entfällt Satz 1; Sofern die tatsächlichen Ein- bzw. Auszugstermine nicht mit den melderechtlichen Daten identisch wird im neuen Satz 1 „Als Benutzer gelten“ durch „Gebührenschuldner sind“ ersetzt und nach „Absind, entscheidet der Landkreis. In der Regel werden die Daten des Einwohnermeldeamtes den Be-


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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

rechnungszeiträumen zugrunde gelegt.“

In § 4 (2) wird „der Stadt Plauen“ durch „des Vogtlandkreises für das Gebiet der Stadt Plauen“ ersetzt.

In § 5 (1) werden im Anschluss an Satz 1 die Ausführungen unter 1. und 2. wie folgt neu gefasst: 1. als Jahresgebühr für Restabfall entsprechend dem nach Maßgabe von § 9 Abs. 6 der Abfallsatzung für das Gebiet der Stadt Plauen bestätigten Entsorgungsrhythmus bei einem Behälter Liter 60 80 120 240 660 770 1100

4-wöchentlich EUR 22,60 30,00 42,30 79,80 201,60 233,10 305,50

14-täglich EUR 45,20 60,00 84,60 159,50 403,30 466,20 611,00

wöchentlich EUR 90,30 119,90 169,20 319,00 806,60 932,50 1222,00

2 x wöchentlich EUR 180,60 239,80 338,50 638,00 1613,20 1865,00 2444,00

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denden Tatsachen. Die Gebühren für die Leerung von Behältern größer als 1,1 m3 und Sonderleerungsgebühren i. S. von § 5 Abs. 2 dieser Satzung entstehen mit der Leerung der Behälter bzw. Container. Die Gebühren für die Entsorgung von Restabfällen über Säcke entstehen mit dem Erwerb der Säcke und werden gleichzeitig fällig. Die Gebühr für die Sommerreinigung von Bioabfallbehältern entsteht zum Jahresbeginn und wird mit dem Bescheid gemäß Satz 1 festgesetzt, es sei denn, die Inanspruchnahme der Leistung wurde mit rechtzeitigem Vorlauf bis zum 15.2. des laufenden Jahres widerrufen.“

Bisheriger (2) wird neu (3) und vor „Antrag“ wird „schriftlichen“ eingefügt; bisheriger (3) wird neu (4) und „der Gebührenanspruch“ wird durch „die Gebührenschuld“ ersetzt sowie vor „Meldung“ „schriftlich“ eingefügt.

(5) wird wie folgt neu gefasst: „Die Festgebühren und die Jahresgebühren für Restabfall und Bioabfall sowie die Sommerreinigungsgebühren für Biotonnen werden grundsätzlich nach Bekanntgabe des Abfallentsorgungsgebührenbescheides des Landkreises an den Gebührenschuldner zu den halbjährlich festgesetzten Zahlungsterminen 15.04. und 15.10. des jeweiligen Jahres fällig. Sie werden in einem Bescheid, der in der Regel im ersten Quartal ergeht, festgesetzt. In Ausnahmefällen wie z. B. dem Wegzug oder der Änderung des Gebührenschuldners können abweichende Fälligkeitstermine bestimmt werden, falls sich dies als erforderlich erweist.“

2. als Jahresgebühr für Bioabfall entsprechend dem nach Maßgabe von § 9 Abs. 6 der Abfallsatzung (6) wird neu aufgenommen: für das Gebiet der Stadt Plauen bestätigten Entsorgungsrhythmus bei einem „Abfallentsorgungsgebühren für Restabfallbehälter größer 1,1 m3 und für Sonderleerungen i. S. von § 5 (2) dieser Satzung werden gesondert durch Bescheid erhoben, der in der Regel im FolgeBehälter 14-täglich wöchentlich 2 x wöchentlich monat der Leerung ergeht und zwei Wochen nach Zugang des Bescheides fällig ist.“ Liter EUR EUR EUR 40 22,90 45,80 91,70 In § 7 (1) wird 80 45,80 91,70 183,40 „§ 6 Abs. 2“ durch „§ 5 Abs. 1“ ersetzt; 120 68,80 137,50 275,10 nach „Gebührenschuldner“ „zur Mitteilung der dortigen Tatsachen an den Landkreis nicht“ eingefügt; nach „nachkommt“ „,dadurch den Landkreis als Abgabengläubiger, dem die Gebühr zusteht, pflichtIn § 5 (1) 3. wird „von der Stadt“ durch „vom Landkreis“ und „12,85 E/Reinigung“ durch 12,85 widrig über abgabenrechtliche Tatsachen in Unkenntnis lässt“ eingefügt. EUR/Reinigung“ ersetzt. § 5 (1) Nr. 4 wird wie folgt neu gefasst:

In § 7 (2) wird nach „mit“ „einer“ eingefügt.

§ 8 wird wie Folgt neu gefasst: „Für Behälter größer als 1,1 m3 werden nachfolgende Gebühren erhoben, die sich aus einer Gebühr Die 6. Satzung vom 5. 12. 2013 zur Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung der Stadt Plauen pro Abfuhr und einer Entsorgungsgebühr pro Tonne zusammensetzen: (AbfGebüS) vom 28. 11. 2001 in der Fassung der 5. Satzung zur Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung der Stadt Plauen (AbfGebüS) vom 11. 07. 2008 tritt für das Gebiet der Stadt Plauen Gebühr für die Abfuhr von Behältern größer als 1,1 m³: am 01. 01. 2014 in Kraft. Absetzcontainer 5, 7, 10 m3 48,14 EUR Artikel II Absetzpresscontainer 8, 10, 12 m3 48,14 EUR Multicarcontainer 1,3 bis 3 m3 42,34 EUR Die 6. Satzung vom 5. 12. 2013 zur Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung der Stadt Plauen Hakenabrollcontainer 15 bis 34 m3 70,40 EUR (AbfGebüS) vom 28. 11. 2001 in der Fassung der 5. Satzung zur Änderung der AbfallentsorgungsgeHakenpresscontainer 18, 20, 26 m3 70,40 EUR bührensatzung der Stadt Plauen (AbfGebüS) vom 11. 07. 2008 tritt für das Gebiet der Stadt Plauen zuzüglich der jeweils angefallenen containerbezogenen Entsorgungsgebühren von 117,80 EUR/t für am 01. 01. 2014 in Kraft. Restabfall und 106,00 EUR/t für Sperrmüll.“ § 5 (2) wird wie folgt neu gefasst:

Plauen, den 06. 12. 2013

„Sind aus nachzuweisenden Gründen im Ausnahmefall (maximal 1 mal pro Halbjahr) Leerungen über die im Absatz 1 ausgewiesenen Leerungsrhythmen hinaus erforderlich, richtet sich die Höhe der hierDr. Lenk – Siegel – für erhobenen Sonderleerungsgebühr nach der Zahl der tatsächlichen Leerungen.“ Landrat In § 5 (3) wird „Stadt Plauen – Restabfall – Gebühr bezahlt“ durch „Vogtlandkreis – Entsorgungsgebiet Stadt Plauen Hinweis: – Gebühr bezahlt“ ersetzt und „1,72 EUR“ durch „1,74 EUR“ ersetzt. Nach § 3 Abs. 5 SächsLKrO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahre nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig In § 5 (4) wird zustande gekommen. „23,42 EUR“ durch „31,25 EUR“ ersetzt und danach der Satz durch Zeichen „.“ beendet. Der bisherige Satzteil beginnt als neuer Satz 2 mit „Nur“, vor „Antrag“ wird dort „schriftlichen“ einDies gilt nicht, wenn gefügt. 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, In § 5 (5) wird in Satz 1 „der Stadt Plauen“ durch „ des Vogtlandkreises für das Gebiet der Stadt Plauen“ 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind ersetzt; 3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 LKrO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, der bisherige Satz 2 entfällt. 4. vor Ablauf der Jahresfrist a) die Rechtsaufsicht den Beschluss beanstandet hat oder In § 6 wird b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Landkreis unter Bezeich(1) wie folgt neu gefasst: nung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden „Das Gebührenjahr entspricht dem Kalenderjahr.“; ist (2) wie folgt neu gefasst: „Die Festgebühr und die Jahresgebühren für Restabfall und Bioabfall entstehen jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres, frühestens jedoch mit der erstmaligen Inanspruchnahme der öffentlichen Ab- Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der fallentsorgung des Landkreises, nach den zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen anspruchsbegrün- in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Vogtlandkreis (Abfallwirtschaftssatzung Altkreis) vom 14. 11. 2011

Artikel I

Durch Kreistagsbeschluss vom 26. 9. 2013 ist der Beschluss der einheitlichen Abfallentsorgungssatzung des Vogtlandkreises vom 6. 12. 2012 für die Zeit ab dem 1. 1. 2014 bis längstens zum 31. 12. 2018 ausgesetzt worden.

Für die Zeit ab dem 1. 1. 2014 wird statt dessen für das Gebiet des Altlandkreises Vogtlandkreis die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Vogtlandkreis (Abfallwirtschaftssatzung Altkreis) vom 14. 11. 2011 mit den nachfolgend unter II. aufgeführten Änderungen in Kraft gesetzt:

Artikel II

Die bisherige Präambel wird durch folgende Passage ersetzt:

Auf Grund der - §§ 14 bis 17 und 20 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl I S. 212), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 2013 (BGBL I S. 1324),

hat der Kreistag des Vogtlandkreises am 5. 12. 2013 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Vogtlandkreis (Abfallwirtschaftssatzung Altkreis) vom 14. 11. 2011 beschlossen:

In § 1 (1) wird „Jeder ist verpflichtet“ durch „Der Landkreis berücksichtigt das Ziel“ ersetzt.

- §§ 1, 2, 3 Abs. 2 Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG) in der Fassung der Bekanntmachung § 1 (2) wird wie folgt neu gefasst: vom 31. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 262), zuletzt geändert durch „Nicht vermeidbare Abfälle haben die Erzeuger und Besitzer von Gesetz vom 27. Januar 2013 (SächsGVBl. S. 130) Abfällen nach Maßgabe des § 7 KrWG zu verwerten. Sie sind möglichst der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling und - §§ 2, 9, 10 und 11 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes der weitestgehenden stofflichen und energetischen Verwertung zuin der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 zuführen. Zur Ermöglichung von Verwertungsmaßnahmen des (SächsGVBl. S. 418) ber. 04. Oktober 2005 (SächsGVBl. S. 306), Landkreises sind die Abfälle am Anfallort getrennt zu halten.“ zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. April 2012 (SächsGVBl. S. 562) In § 1 (3) wird „sind“ durch „ werden vom Landkreis“ ersetzt; - §§ 1, 3, 12, 66 der Landkreisordnung für den Freistaat Sach- „zu beseitigen“ durch „nach Maßgabe der ihm obliegenden, gesetzsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577) zu- lichen Pflichten beseitigt“ ersetzt. letzt geändert durch Gesetz vom 28. März 2013 (SächsGVBl. S. 158) In § 2 (1) Unterabsatz 3 wird


Seite 30 in Satz 1„als angefallen“ durch „dem Landkreis nach Maßgabe dieser Satzung und der gesetzlichen Vorgaben als überlassen“ ersetzt, in Satz 2 „angefallen, wenn sie im Bringsystem überlassen werden“ durch „überlassen, wenn sie dem Landkreis im Bringsystem übergeben werden.“ In § 2 (3) wird in Unterabsatz 1 nach „dessen“ „der Landkreis von der“ eingefügt und „die“ gestrichen, „technisch“ wird durch „technischen“ ersetzt; „die wirtschaftliche Zumutbarkeit besteht“ durch „der wirtschaftlichen Zumutbarkeit ausgeht“ ersetzt. In Unterabsatz 2 in Satz 1 nach „werden“ und in Satz 2 nach „sind“ „grundsätzlich“ eingefügt.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Der letztgenannte, als neuer Satz 4 von Abs. 1 eingefügte Satz wird In § 20 II (1) wird nach „werden“ „grundsätzlich“ eingefügt und „gezu Unterabsatz 3. bührenpflichtige Grüngutkartensammlung“ durch „Straßensammlung“ ersetzt. In § 10 (4) wird „zur Einhaltung dieser Satzung“ gestrichen“ § 20 II (3) wird wie folgt neu gefasst: vor „ungehindert“ „nach Maßgabe von § 19 KrWG“ eingefügt. „Die Grüngutsammlung wird in den Monaten März bis April sowie September bis Oktober als Straßensammlung durchgeführt. In § 10 (5) wird Deren Termine werden entsprechend § 2 (5) dieser Satzung im Abnach „Abfallbeförderer“ „bzw. „Selbstanlieferer“ eingefügt; fallwegweiser bekannt gegeben.“ als neuer Satz 2 und Unterabsatz 2 neu eingefügt: „Die für die Erhebung der Abfallbilanz und sonstigen abfallwirtschaftlichen Kon- In § 20 II (4) wird „Abfälle“ durch „Baum- und Strauchschnitt“ erzepten erforderlichen Daten sind dem Landkreis frist- und formge- setzt. recht zu übergeben.“ An § 20 II (4) wird folgender (5) angefügt: In § 12 (1) wird „Das zur Abholung vorgesehene Grüngut ist am Abholtag bis 6:00 in 1. a) nach „Bringsystems“ „außerhalb einer Übergabe an den be- Uhr, jedoch nicht früher als 24 h vor der Abholung bereitzustellen.“ kannt gegebenen Wertstoffhöfen (z. B. gemäß § 17 Abs. 4, § 18 Abs. 4 und § 19 Abs. 3 dieser Satzung)“ eingefügt; An den neuen § 20 II (5) wird folgender (6) angefügt: in 2. nach „wurde“ „oder Abfälle nach Maßgabe dieser Satzung an „Für die Durchführung und Bereitstellung gelten die Bestimmunden bekannt gegebenen Wertstoffhöfen angeliefert werden“ eingefügt. gen der §§ 13 und 14 dieser Satzung entsprechend.“

In § 2 (5) wird in Unterabsatz 2 „und ortsübliche“ gestrichen, nach „Kreis-Journal Vogtland“ „veröffentlicht“ eingefügt und der Satz beendet. Im neuen Satz 2 wird nach „Bekanntgaben“ „können“, nach „veröffentlicht“ „werden“ und nach erforderlich „oder sachgerecht“ eingefügt. In § 12 (2) wird „den beauftragten Dritten anzudienen“ durch „dem Landkreis anzudienen bzw. zu überlassen und hierfür nach Maßgabe In § 3 (1) wird „Sachen, die unter Anhang 1 des KrW-/AbfG auf- dieser Satzung den Beauftragten Dritten zu übergeben“ ersetzt. geführten Gruppen fallen und“ durch „Stoffe und Gegenstände,“ ersetzt. In § 13 (2) Unterabsatz 4 wird „nach Entsorgungsgemeinschaft“ „i. S. von § 14 Abs. 2 dieser Satzung“ eingefügt. In § 3 (6) wird in Satz 1 „und Besitzern“ gestrichen. In § 13 (3) wird in Unterabsatz 4 im dortigen Satz 2 und Satz 3 „LeeIn Satz 2 wird „,Besitzers“ gestrichen. rungsgebühr“ durch „Leistungsgebühr Restabfall“ ersetzt. In § 3 (10) wird „Grundgebühr“ durch „Festgebühr“ ersetzt.

In § 13 (7) wird in Unterabsatz 1 nach „Landkreis“ „bzw. des von ihm beauftragten Dritten“ eingefügt; In § 4 (1) wird nach „des Zeitpunktes der Abfuhr“ im dortigen Satz 2 „aus den vorin 1. „§ 41 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)“ genannten Gründen“ eingefügt. durch „§ 48 KrWG“ ersetzt, in 2. „§ 24 KrW-/AbfG“ durch „§ 25 KrWG“ ersetzt und In § 14 (1) Unterabsatz 1 wird Satz 3 neu aufgenommen: „Als Restin 3. a) „und“ durch „oder“ ersetzt. abfälle werden diejenigen gemischten Siedlungsabfälle verstanden, für die der Landkreis keine gesonderte Erfassung bzw. Entsorgung In § 4 (3) wird „Krw-/AbfG“ durch „KrWG“ ersetzt nach Maßgabe dieser Satzung vorhält und die nicht nach Maßgabe dieser Satzung von der Entsorgung ausgeschlossen sind.“ In § 5 (3) wird nach „schaffen“ „in Abstimmung mit dem Landkreis“ eingefügt. In § 14 (4) wird Vor „ortsüblich“ „nach entsprechender Abstimmung mit dem Land- Unterabsatz 2 „Bei Umzügen des Benutzungspflichtigen innerhalb kreis“ eingefügt. des Kreisgebietes (Altkreis) zieht der Behälter grundsätzlich mit dem Benutzungspflichtigen mit. Es sei denn, es wird zwischen AnIn § 6 (2) wird „§ 13 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG“ durch „§ 17 Abs. 1 schlusspflichtigen und beauftragten Dritten eine andere VerfahrensSatz 2 KrWG“ ersetzt. weise beantragt.“ gestrichen. In § 6 (3) wird nach „oder“ „dies ausscheidet, weil die Überlassung an den Landkreis aufgrund überwiegender“ eingefügt, „das“ gestrichen und „öffentliche“ durch „öffentlicher“ sowie „Interesse“ durch „Interessen“ ersetzt; „an einer Überlassung gegeben ist“ durch „erforderlich ist“ ersetzt.

KJ 12/2013

der bisherige Unterabsatz 3 gestrichen und durch folgenden, neuen Unterabsatz 2 ersetzt:

An den neuen § 20 II (6) wird folgender (7) angefügt: „Sofern der kalkulatorische Rahmen eingehalten wird, kann der Landkreis das Entsorgungsspektrum im Rahmen von Modellprojekten verändern.“

In § 21 (3) wird Satz 1 wie folgt neu gefasst: „Es wird darauf hingewiesen, dass für Behälterglas, getrennt nach Weiß-, Grün- und Braunglas nach Maßgabe der entsprechenden Vorgaben der Systembetreiber, die dafür aufgestellten Sammelbehälter zu nutzen sind.“

In § 21 (4) wird „gelben Säcken/Tonnen“ durch „gelbe Tonnen/Säcken“ ersetz; nach „ermöglicht“ „wobei im Landkreis eine flächendeckende Gestellung der gelben Tonne (240 l bzw. 1100 l) umgesetzt werden soll.“ eingefügt sowie nach der Aufzählung eingefügt: „Falls künftig – nach Maßgabe dahingehender Veröffentlichungen gemäß § 2 (5) dieser Satzung die gelbe Tonne als einheitliche Wertstofftonne genutzt wird, sind neben den vorgenannten Leichtverpackungen, für deren Entsorgung die Systembetreiber zuständig sind, über diese auch auf die in § 19 (1) Unterabsatz 2 genannten verpackungsfremden Wertstoffe zu entsorgen. § 19 (8) gilt entsprechend. In § 23 (1) wird

unter 1. „nicht trennt“ gestrichen und vor „bereitstellt“ „hält bzw.“ eingefügt; unter 2. nach „§ 4“ „Abs. 1 und 2“ eingefügt; unter 3. nach „§ 6“ „8“ gestrichen und durch „Abs. 1, 7 Abs. 1 und 2 sowie 8 Abs. 1“ ersetzt; unter 5. an die bisherige Fassung „bzw. dem Landkreis überlässt,“ angefügt; unter 6. nach „Satzung“ „ohne entsprechende Befugnis“ eingefügt; unter 7. nach „§ 10“ „Abs. 1 bis 3 und 5“ eingefügt, nach „Mitteilungen“ „und Anzeigen“; unter 8. nach „Satzung“ „als Überlassungspflichtiger“ eingefügt;

„Bei Wegzügen, aus denen ein Behältertausch oder Behälterabzug resultiert, hat rechtzeitig mit ausreichendem Vorlauf eine Meldung an den beauftragten Dritten zu erfolgen. Bei Wegzug aus dem Entsorgungsgebiet (Altkreis) oder sonstigem Wegfall der Benutzungspflicht In § 6 (4) wird nach „Grundstücken“ „(für Haushalte auf den von wird der geleerte Behälter durch den beauftragten Dritten abgeholt. Ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grund- Die letztmalige Leerung des Restabfallgefäßes erfolgt auf Veranlasstücken)“ eingefügt. sung und auf Kosten desjenigen, dem der Behälter zugeordnet ist.“ unter 9. neu aufgenommen: „entgegen § 13 Abs. 2 und 5 dieser Satzung die quartalsweise LeeIn § 6 (5) wird der letzte Satz des zu Unterabsatz 3 gewordenen, bisherigen Un- rung des Restabfallbehälters nicht sichert bzw. die Kaufbelege dem nach „vorher“ „mit dem Landkreis“ eingefügt; terabsatzes 4 durch folgenden Satz ersetzt: Landkreis nicht vorlegt,“ – dementsprechend werden die bisheriwird „oder für Abfälle infolge von gesonderten Maßnahmen laut gen Ziffern Ortssatzung der Gemeinden“ gestrichen. „Die aus der unterbliebenen Meldung resultierenden Kosten gehen „10. bis 19.“ In § 23 (1) zu den Ziffern „11. bis 20“; zu Lasten desjenigen, dem der Behälter als Gebührenschuldner zuIn § 7 (1) wird geordnet war.“ unter 10. nach „Abs. 5“ „Unterabsatz 4“ eingefügt; „und Besitzer“ gestrichen. unter 11. nach „Abs. 5“ „Unterabsatz 9 und 10“ eingefügt und an In Unterabsatz 1 wird Satz 2 neu aufgenommen: „Besitzer können In § 14 (5) wird „/Anschlusspflichtigen“ gestrichen. „beseitigt“ „bzw. Verunreinigungen nicht beräumt“ angefügt; im Auftrag des Eigentümers den Anschluss verlangen.“ unter 13. nach „Abs. 1“ „letzter Satz“ eingefügt, „Behältnisse“ In § 15 I (3) wird in Unterabsatz 1 „Grundgebühr“ durch „Festge- durch „Restabfallbehältnissen“ ersetzt; In § 8 (2) Unterabsatz 2 werden in Satz 2 bühr“ ersetzt; unter 15. nach „rechtzeitig“ „mit ausreichendem Vorlauf“ eingefügt; „wird“ durch „obliegt den Überlassungspflichtigen“ ersetzt und in Unterabsatz 2 wird „vorgesehenen“ durch „bekannt gegebenen“ unter 16. „§§ 15, 16 Abs. 2 a und 2, 17,“ durch §§ 15, Abs. 1 bis 4, „als gegeben vorausgesetzt“ gestrichen. ersetzt; 16 Abs. 2 a und 2 b sowie Abs. 3, 17 Abs. 3 Unterabsatz 1 letzter Satz,“ ersetzt; In § 8 (4) wird „§ 13 Abs. 1 KrW-/AbfG“ durch „§ 17 Abs. 1 In § 15 I (4) Satz 2 wird nach „Entsorgungsgemeinschaft“ „für unter 19. „§§ 16, 18, 19 und 20 I.“ durch §§ 16 Abs. 2 a) für SamKrWG“ ersetzt. Sperrmüll“ eingefügt. melcontainer, 18 Abs. 1, 19 Abs. 3 und 20 I. Abs. 2“ ersetzt.

In § 8 (6) wird In § 15 I (6) wird „der beauftragten Dritten“ gestrichen. § 25 wird wie folgt neu gefasst: „nachweispflichtig“ gestrichen und nach „verbringen“ „und dies dem Landkreis auf Anforderung nach- In § 16 (1) wird nach „16.03.2005“ „in der jeweils geltenden Fas- „Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorzuweisen bzw. Belege hierüber vorzulegen“ eingefügt. sung“ eingefügt. gung im Vogtlandkreis (Abfallwirtschaftssatzung Altkreis) vom 14.11.2011 tritt für das Gebiet des Altkreises Vogtlandkreis am In § 9 (2) wird In § 17 (2) wird die Aufzählung um „Altmedikamente, sofern keine 01.01.2014 in Kraft.“ „geht“ durch „wird seitens des Landkreises davon ausgegangen, Überlassung über Restabfallbehälter erfolgt“ ergänzt. dass“ ersetzt. Artikel III „über“ durch „übergeht“ ersetzt. In § 17 (3) wird die Aufzählung um „Dachpappe“ ergänzt. Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung In § 10 (1) wird In § 17 (3) wird in Satz 2 nach „werden“ „grundsätzlich“ eingefügt. im Vogtlandkreis (Abfallwirtschaftssatzung Altkreis) vom 14. 11. 2011 in Unterabsatz 1 „Anschluss- und“ gestrichen“ tritt für das Gebiet des Altkreises Vogtlandkreis am 01. 01. 2014 in in Unterabsatz 2 Satz werden im Anschluss an den bisherigen, letz- In § 20 I (1) wird nach „Einrichtungen“ „in haushaltsüblichen Men- Kraft. ten Satz (S. 3 von Abs. 1) folgende beiden Sätze angefügt: gen“ eingefügt. „Gleiches gilt für die Anschlusspflichtigen im Hinblick auf MitteiPlauen, den 06. 12. 2013 lungen zum Anschluss, der Behältergestellung und zur Anzahl der § 20 I (4) wird um „und bei der Bekanntgabe des Modellversuchs Haushaltungen bzw. der Personen auf dem Grundstück.“ ebenfalls gemäß § 2 (5) dieser Satzung veröffentlicht.“ ergänzt. „Mitteilungen der Anschluss- und Benutzungspflichtigen zur Gebührenveranlagung werden i. d. R. im Rahmen eines Gebührenbe- § 20 I (5) An Unterabsatz 2 wird nach „nachzuweisen“ „(Vgl. § 8 Dr. Lenk – Siegel – scheides berücksichtigt.“ Abs. 3 dieser Satzung)“ angefügt. Landrat


KJ 12/2013 Hinweis:

Nach § 3 Abs. 5 SächsLKrO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahre nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind

3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 LKrO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der Jahresfrist

a) die Rechtsaufsicht den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Monaten) in einem Haushalt aufhalten, auch wenn sie melderecht- § 6 (5) wird wie folgt neu an § 6 Abs. 4 angefügt: „Die Sondergebühren Restabfall und Sperrmüll (im Falle von § 15 II Abfallwirtlich nicht erfasst sind.“ schaftssatzung Altkreis) für die Nutzung von Behältern von einem Volumen von mehr als 1,1 m3 werden in einem Bescheid, der grundIn § 3 (6) wird „Grundgebühren“ durch „Festgebühren“ ersetzt. sätzlich innerhalb von drei Monaten nach Inanspruchnahme ergeht, festgesetzt und sind in der Regel zwei Wochen nach Zugang des BeIn § 3 (7) wird „teilweise“ gestrichen. scheides fällig.“ § 4 (1) lautet künftig wie folgt: In § 6 (6) wird nach „Sonderentsorgungsleistungen“ „(Behälter„Der Landkreis erhebt folgende Festgebühr: 1-Personen-Haushalt 30,45 EUR tausch, Zusatzleerung) eingefügt. 2-Personen-Haushalt 55,00 EUR 3-Personen-Haushalt 75,15 EUR In § 6 (7) wird 4- und Mehrpersonen-Haushalt 90,25 EUR „Erlass des Grundgebührenbescheides“ durch „Zugang des FestgeEWG 30,45 EUR bührenbescheides ersetzt. nach „grundsätzlich“ „für die Festgebühr“ eingefügt. Ab der fünften veranlagten Person/Haushalt werden 0 EUR FestIn § 7 wird in der Überschrift „Abfallgrundgebühr“ durch „Abfallgebühr/Person erhoben.“ gebühr“ ersetzt. In § 4 (2) wird In § 7 (b) wird in Satz 1 und Satz 2 „Grundgebühr“ jeweils durch in Satz 1 „Gebühr“ durch „Leistungsgebühr Restabfall“ ersetzt; „Festgebühr“ ersetzt. Satz 4 wie folgt neu gefasst: In § 7 (c) wird „Grund- und Leerungsgebühr“ durch „Fest- und Leis„Für Sonderleerungen gemäß § 13 Abs. 2 Abfallwirtschaftssat- tungsgebühr Restabfall“ ersetzt. 3 zung Altkreis für Behälter bis einschließlich 1,1 m wird zusätzlich zur Leistungsgebühr Restabfall eine Gebühr von 42,00 EUR In § 7 (d) Satz1, Satz 2 und Satz 4 wird „Grundgebühr“ jeweils durch erhoben.“ „Festgebühr“ ersetzt.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder- In § 4 (3) wird mann diese Verletzung geltend machen. „Gebühr“ durch Sondergebühr“ ersetzt. „102,40 EUR/t“ durch „117,80 EUR/t für Restabfall und für Sperrmüll in Höhe von 106,00 EUR/t“ ersetzt.

1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Vogtlandkreises für das Satzungsgebiet Altkreis (Abfallgebührensatzung Altkreis) vom 14. 11. 2011

Artikel I

Die bisherige Präambel wird durch folgende Passage ersetzt:

Auf Grund § 3 Abs. 1 und § 12 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLkrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. März 2013 (SächsGVBl. S. 158) und der §§ 1, 2, 6, 9, 10, 11 und 14 bis 16 des Sächsischen Kommunalabgabengesetztes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. Seite 418 ff), ber. 04. Oktober 2005 (SächsGVBl. S. 306), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. April 2012 (SächsGVBl. S. 562) i. V. m. § 3 des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 1999 (GVBl. S. 261), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Januar 2013 (SächsGVBl. S. 130) und gem. § 22 der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Vogtlandkreis (Abfallwirtschaftssatzung Altkreis) vom 14. 11. 2011 hat der Kreistag des Vogtlandkreises am 5. 12. 2013 für das Satzungsgebiet Altkreis folgende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Vogtlandkreises für das Satzungsgebiet Altkreis (Abfallgebührensatzung Altkreis) vom 14. 11. 2011 beschlossen:

In § 2 wird nach „Entsorgungsgemeinschaften“ eingefügt: „i.S. von § 3 Abs. 9 der Abfallwirt-schaftssatzung für das Gebiet des Altlandkreises (Abfallwirtschaftssatzung Altkreis).“.

In § 3 (1) wird „Grundgebühr“ durch „ personenbezogenen Festgebühr“ ersetzt; in Satz 1 nach „Restabfallbehälterleerung“ „als Leistungsgebühr“ eingefügt; in Satz 2 „Grund bzw. Leerungsgebühr“ durch „Fest- bzw. Leistungsgebühr“ ersetzt.

In § 3 (2) wird „Grundgebühr“ durch „Festgebühr“ ersetzt, nach „grundsätzlich“ „insbesondere“ eingefügt; in der Aufzählung vor „Weihnachtsbaumentsorgung gemäß § 20 III Abfallwirtschaftssatzung Altkreis „Grünguterfassung gemäß § 20 II Abfallwirtschaftssatzung Altkreis“ und danach „Nutzung der vom Landkreis bekanntgegebenen Wertstoffhöfe“ eingefügt.

In § 3 (3) wird „Leerungsgebühr“ durch Leistungsgebühr Restabfall“ ersetzt; vor „Kosten für Einsammeln“ wird „anteilige“ eingefügt.

In § 3 (4) wird „Gebühr“ durch „Sondergebühr“ ersetzt.

In § 3 (5) wird Grundgebühr“ durch „personenbezogene Festgebühr“ ersetzt; an Satz 1 folgender Unterabsatz 2 neu angefügt:

„Als zu einer Haushaltung gehörend werden Personen berücksichtigt, die sich über einen längeren Zeitraum (von mindestens zwei

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In § 7 (f) wird „gesetzlicher Kindergeldanspruch besteht“ durch „Kindergeld gezahlt wird“ ersetzt. „Leerungsgebühr“ durch „Leistungsgebühr Restabfall“ ersetzt.

In § 4 (5) wird In § 7 (j) wird in Satz 1 und Satz 2 wird jeweils „Leerungsgebühr“ durch „Leis- „gilt als verjährt“ durch „wird nicht mehr berücksichtigt“ ertungsgebühr Restabfall“ ersetzt. setzt. Satz 2 um „und Anträge gemäß § 3 (6) dieser Satzung“ ergänzt. In § 4 (7) wird „von Grüngut, § 20 II Abs. 1und 3 Abfallwirtschaftssatzung Altkreis In § 8 (1) wird nach „Betriebsstörungen,“ „die weder vom Landund“ gestrichen sowie die Passage kreis noch vom beauftragten Dritten zu vertreten sind,“ eingefügt und wird in Satz 2 nach „Abholung“ „aus den vorgenannten Grün„Gebühr je Abholung den“ eingefügt. Grüngut bis einschl. 1 m3 6,00 EUR Je weiterem m3 5,00 EUR“ § 9 wird unter der Überschrift „Inkrafttreten“ wie folgt neu gefasst: gestrichen.

§ 5 (2) wird wie folgt neu gefasst:

Die 1. Satzung vom 05. 12. 2013 zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Vogtlandkreises für das Satzungsgebiet Altkreis (Abfallgebührensatzung Altkreis) vom 14. 11. 2011 tritt für dieses Gebiet am 01. 01. 2014 in Kraft.

„Die Gebührenschuld für die Festgebühr entsteht jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres, jedoch grundsätzlich erstmals mit dem 1. Ka- Artikel II lendertag des auf den Beginn der Anschluss- und Benutzungspflicht folgenden Monats. Die 1. Satzung vom 05. 12. 2013 zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Vogtlandkreises für Endet die Gebührenschuld für die Festgebühr mit der Aufhebung das Satzungsgebiet Altkreis (Abfallgebührensatzung Altkreis) vom der Anschluss- und Benutzungspflicht vor Ablauf des Gebührenjah- 14. 11. 2011 tritt für dieses Gebiet am 01. 01. 2014 in Kraft. res, so wird die Gebührenschuld für jeden vollen Monat, für den keine Gebührenpflicht besteht, um 1/12 reduziert.“ Plauen, den 06. 12. 2013 Aus § 5 (3) wird § 5 (4)

An § 5 Abs. 2 wird folgender § 5 (3) neu angefügt:

„Die Leistungsgebühr Restabfall für Behälter mit einem Volumen Dr. Lenk – Siegel – von weniger als 1,1 m3 und für Restabfallsäcke entsteht mit dem Landrat Erwerb der Banderole bzw. mit dem Erwerb der Säcke. Hinweis: Die Sondergebühr für die Leerung von Behältern mit einem Volu3 men von mehr als 1,1 m für Restabfälle und für Sperrmüll im Nach § 3 Abs. 5 SächsLKrO gelten Satzungen, die unter Verletzung Falle der Entsorgung von Sperrmüll nach § 15 II Abfallwirtschafts- von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein satzung Altkreis sowie sonstige Sondergebühren für Zusatzleerun- Jahre nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gen im Ausnahmefall, Gebühren für den Tausch eines Restabfall- gekommen. behälters und Gebühren für die Verwertung sonstiger Abfälle entstehen mit der Inanspruchnahme der Leistung, also der Leerung ei- Dies gilt nicht, wenn nes Behälters oder Containers bzw. mit dem Tausch und bezogen auf die Gebühren für die Verwertung sonstiger Abfälle mit der An- 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, nahme zur Verwertung.“ 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die GenehIn § 6 (1) wird migung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worin Satz 1 und 2 „Grundgebühr“ durch „Festgebühr“ ersetzt; den sind Satz 2 wird gestrichen und durch den folgenden Satz 2 ersetzt: „Die Abfallgebührenbescheide über Festgebühren ergehen grund- 3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 LKrO wegen Gesätzlich im ersten Halbjahr des jeweiligen Kalenderjahres und sind setzwidrigkeit widersprochen hat, in der Regel zum 30. 6. des jeweiligen Kalenderjahres fällig. 4. vor Ablauf der Jahresfrist In § 6 (3) wird „Leerungsgebühr“ durch „Leistungsgebühr Restabfall“ ersetzt; a) die Rechtsaufsicht den Beschluss beanstandet hat oder folgender Satz 2 neu an Satz 1 angefügt: Die Gebühren werden mit Bescheid festgesetzt, der in der Regel im Folgequartal ergeht. b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen„.“ über dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht In § 6 (4) wird worden ist „Leerungsgebühr“ durch „Leistungsgebühr Restabfall“ ersetzt; folgender Satz 2 neu an Satz 1 angefügt: „In der Regel werden diese Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worLeistungsgebühren für das erste Halbjahr eines Kalenderjahres im den, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jederdritten Quartal und für das zweite Halbjahr mit Bescheid im ersten mann diese Verletzung geltend machen. Quartal des Folgejahres festgesetzt.“


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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

KJ 12/2013

und 7 Enthaltungen:

für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten 1. Der Kreistagsbeschluss vom 08. Dezember 2011 zur Beder Europäischen Union stellung des Wirtschaftsprüfers HWS Vogtland GmbH, (Unionsbürger) Beschluss-Nr. 13/6-44: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Auerbach für den Eizur Wahl zum Europäischen Parlament genbetrieb „Klinikum Obergöltzsch Rodewisch“ wird für in der Bundesrepublik Deutschland Der Kreistag beschließt einstimmig den geänderten Geselldie Jahre 2013, 2014 und 2015 aufgehoben. Die Verwal-

Bekanntmachung

Beschlüsse Kreistagssitzung 26. 09. 2013

schaftsvertrag der Skisport- und Schulinternat Vogtland tung wird mit dem Vollzug beauftragt. Am 25. Mai 2014 findet die Wahl der Abgeordneten des Eu- GmbH gemäß Anlage 1. ropäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland 2. Der Kreistag bestimmt als Abschlussprüfer der Jahresabstatt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie Beschluss-Nr. 13/6-45: schlüsse und Lageberichte für die Jahre 2013, 2014 und am Wahltag 2015 für den Eigenbetrieb „Klinikum Obergöltzsch RoDer Kreistag beschließt mit 35 Dafür-, 25 Gegenstimmen dewisch“: 1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaa- und 7 Enthaltungen: ten der Europäischen Union besitzen, die: 1. Der Kreistag beschließt auf der Basis des vorliegenden Verhülsdonk & Partner GmbH 2. das 18. Lebensjahr vollendet haben, Angebotes von T-Systems International GmbH vom Wirtschaftsprüfergesellschaft 30. 07. 2013, präzisiert vom 29. 10. 2013 als Ergebnis Weststraße 49 3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik des Verhandlungsverfahrens, im Nachgang zu dem auf09112 Chemnitz Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Eugehobenen europaweit ausgeschriebenen wettbewerbliropäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich chen Dialog „IT-Dienste: Beratung, Organisation, Liefemit einer Honorarobergrenze von jährlich 12.257,00 E mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten rung, Inbetriebnahme, Betriebsunterstützung und Supinkl. der derzeit gültigen gesetzlichen MwSt. von 19 %. (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender port“ in der Variante „FAT-Clients“ die Punkte TP1.1 bis Somit mit einem Gesamtumfang von 36.771,00 E. Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet), TP1.7 zum Gesamtpreis von 8.119.427,12 E bei einer Vertragslaufzeit für den Betrieb der Systemplattform Der Prüfungsauftrag umfasst u. a. jeweils die Prüfung 4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem einschl. Arbeitsplatzsysteme von 7 Jahren nach erfolgund Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der BuchfühMitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsanreichem Abschluss der Transitionphase voraussichtlich rung gem. § 18 (2) SächsEigBG, der wirtschaftlichen Vergehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum ab 01. 08. 2014 sowie einem Refresh (Austausch der Syshältnisse, der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtEuropäischen Parlament ausgeschlossen sind, templattform einschl. Arbeitsplatzsysteme) zu Beginn des schaftlichen Verwendung von Fördermitteln, der Ord6. Laufzeitjahres den Zuschlag zu erteilen. Der Kreistag nungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der Prüfung 5. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutscherteilt die Option, dass die Vertragslaufzeit verlängert wirtschaftlich bedeutender Sachverhalte gem. § 53 (1) land eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt werden kann. HGrG und einen Bericht mit Erläuterungsteil zu den wenur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt sentlichen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustzu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung 2. Der Kreistag beschließt, dass von den im Angebot berechnung. abgesandt werden. schriebenen optionalen Leistungen OP1.1 bis OP1.11, die Einem Antrag, der erst nach dem 04. 05. 2014 (21. Tag vor nicht Bestandteil des Zuschlages unter 1. sind, während Beschluss-Nr. 13/6-48: der Wahl) bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, der Vertragslaufzeit bei Nachweis der Wirtschaftlichkeit kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17 a Abs. 2 der Euund Haushaltverträglichkeit Gebrauch gemacht werden Der Kreistag beschließt einstimmig: ropawahlordnung). kann. 1. Der Kreistag beschließt die Feststellung des JahresabSind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 3. Die Vertragsgestaltung erfolgt auf der Basis eines „EVBschlusses für das Geschäftsjahr 2012 des Betriebes für 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen IT-Systemvertrages“. Kommunaldienstleistungen und Beschäftigungsförderung Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik – bfkb – entsprechend Anlage 1. Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter An- 4. Der Kreistag beschließt zwecks Beschaffung der techni- 2. Der Kreistag beschließt den Jahresfehlbetrag in Höhe von trag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von schen Basis den Abschluss eines „Leasing-Vertrages“ mit 6.837,11 E gemäß Anlage 1 auf neue Rechnung vorzutraAmts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voder Deutschen Leasing AG zu den im Angebot genanngen. raussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis ten Konditionen, alternativ eine andere Finanzierungsva- 3. Der Kreistag entlastet die Betriebsleitung für das Hauszum oben angegebenen 21. Tag vor der Wahl gegenüber riante, wenn sich diese für den Landkreis wirtschaftlihaltsjahr 2012 gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Sächsder zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt cher darstellt, über eine Laufzeit von 5 Jahren und erteilt EigBG beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werdie Option der Verlängerung bei Nachweis der Wirtschaftden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Eulichkeit und Haushaltverträglichkeit. Beschluss-Nr. 13/6-49: ropäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. 5. Der Kreistag beschließt den Abschluss einer Vereinbarung Der Kreistag beschließt einstimmig die Abberufung des mit der Firma VIC-CONSULT, Herrn Dr. Rittner, für die Herrn Ingo Glaß von der Funktion des hauptamtlichen KreisSind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Begleitung und Überwachung der Transitionphase einschl. brandmeisters zum 31. 12. 2013. Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland der Feststellung der ordnungsgemäßen Lieferung und Ineingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an betriebnahme zum Pauschalpreis von 25.000,00 E (brutto). Beschluss-Nr. 13/6-50: der Wahl einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. 6. Der Kreistag beschließt für das Haushaltjahr 2014 über- Der Kreistag beschließt einstimmig die Bestellung des Herrn Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuplanmäßie Aufwendungen in Höhe von 368,1 TE und eine Gerd Pürzel zum hauptamtlichen Kreisbrandmeister mit zug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter überplanmäßige Auszahlung in Höhe 1.147,7 TE zur Fi- Wirkung vom 01. 01. 2014. Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erfornanzierung der aus diesem Zuschlag zu erbringenden derlich. Leistungen. Für die Jahre ab 2015 ff. sind die entsprechen- Beschluss-Nr. 13/6-51: den Ansätze unter Berücksichtigung der bereits im FinanzAntragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkplan eingestellten Mittel im Haushalt aufzuplanen. Der Kreistag beschließt mit 57 Dafür-, 2 Gegenstimmen und blätter können bei den Gemeindebehörden in der Bundes10 Enthaltungen die 3. Satzung zur Änderung der Abfallsatrepublik Deutschland angefordert werden. 7. Der Landrat wird mit der Umsetzung vorgenannter Punkte zung der Stadt Plauen (AbfS) vom 21. 02. 2003 in der Fasvorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung be- sung der 2. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Für Ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist u. a. Voraussetauftragt. Plauen (AbfS) vom 11. 07. 2008 (Abfallsatzung Plauen). zung, dass Sie am Wahltag Beschluss-Nr. 13/6-46: Beschluss-Nr. 13/6-52: 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Euro- Der Kreistag beschließt einstimmig: Der Kreistag beschließt mit 49 Dafür-, 8 Gegenstimmen päischen Union besitzen, und 8 Enthaltungen: 3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem 1. Der Kreistag stellt das Ergebnis des Jahresabschlusses Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie angehö2012 des Klinikums Obergöltzsch Rodewisch wie in An- 1. Der Kreistag beschließt die 6. Satzung zur Änderung der ren, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. lage 1 fest. Abfallentsorgungsgebührensatzung der Stadt Plauen (Abf2. Der Kreistag beschließt die Verwendung des JahresgewinGebüS) vom 28. 11. 2001 in der Fassung der 5. Satzung Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nes in Höhe von 1.299.976,19 E wie folgt zur Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung der oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an Ei• 148.531,44 E in die freien Gewinnrücklagen und Stadt Plauen (AbfGebüS) vom 11. 07. 2008. des statt abzugeben über das Vorliegen der o. g. Vorausset• 1.151.444,75 E in andere Gewinnrücklagen. zungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme. 3. Der Kreistag entlastet die Betriebsleitung für das Haus- 2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß der Gebührenkalhaltsjahr 2012 gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Sächskulation Entgeltvereinbarungen mit den beauftragten UnPlauen, den 06. Dezember 2013 EigBG. ternehmen abzuschließen. Panzert Kreiswahlleiterin

Beschluss-Nr. 13/6-47:

Beschluss-Nr. 13/6-53:

Der Kreistag beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen Der Kreistag beschließt mit 61 Dafür-, 2 Gegenstimmen


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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

und 9 Enthaltungen die 1. Satzung zur Änderung der Sat- Haushalt 2013 für das Produktsachkonto 312101. 44611101 zung über die Abfallentsorgung im Vogtlandkreis (Abfall- in Höhe von 997.000,00 E. wirtschaftssatzung Altkreis). Beschluss-Nr. 13/6-60: Beschluss-Nr. 13/6-54: Der Kreistag des Vogtlandkreises wählt einstimmig Frau Der Kreistag beschließt mit 58 Dafür-, 8 Gegenstimmen Cornelia Panzert als Vorsitzende des Kreiswahlausschusses. und 4 Enthaltungen:

1. Der Kreistag beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Beschluss-Nr. 13/6-61: Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Vogtlandkreises für das Satzungsgebiet Altkreis (Abfall- Der Kreistag des Vogtlandkreises wählt einstimmig Frau gebührensatzung Altkreis) vom 14. 11. 2011. Heidrun Kuhn als stellv. Vorsitzende des Kreiswahlausschusses. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß der Gebührenkalkulation Entgeltvereinbarungen mit den beauftragten Un- Beschluss-Nr. 13/6-62: ternehmen abzuschließen. Der Kreistag des Vogtlandkreises wählt einstimmig folgende Beschluss-Nr. 13/6-55: Personen in den Kreiswahlausschuss: Der Kreistag beschließt mehrheitlich bei 1 Enthaltung:

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung in Abstimmung mit den Aufsichtsräten der ADB GmbH und SFG mbH die verbleibenden Aufgaben der ADB GmbH auf die SFG mbH zu übertragen und einen zweistufigen Aufbau der Abfallentsorgung des Vogtlandkreises vorzubereiten. Muttergesellschaft (Besitzgesellschaft) ist dabei die Kreisentsorgung Vogtland GmbH, Tochtergesellschaft (Betreibergesellschaft die Glitzner GmbH). Es ist zu prüfen, ob der GmbH-Rahmen der ADB GmbH erhalten werden kann.

Beschluss-Nr. 13/6-56:

Der Kreistag beschließt mehrheitlich bei 2 Enthaltungen die Neufassung der Richtlinie zur Förderung von Musikschulen durch den Vogtlandkreis gemäß Anlage. Für das Haushaltsjahr 2014 erhält die Musikschule Rodewisch e. V. einen Einmalbetrag als zusätzlichen Sockelbetrag in Höhe von 2.500 EUR. Dieser Betrag ist von den verfügbaren Haushaltsmitteln in Höhe von 392.400 EUR abzuziehen.

Beschluss-Nr. 13/6-57:

6 Mitglieder des Kreiswahlausschusses sowie ihre Stellvertreter: CDU:

Mitglieder:

Frau Gabriele Lorenz Herrn Klaus Junghans SPD: Frau Brunhild Münchow Die Linke: Frau Petra Rank Frau Karin Höfer LRA VK: Frau Kerstin Glaß

Beschluss-Nr. 13/6-63:

Stellvertreter:

Frau Brigitte Holzmüller Frau Dietlinde Bufe Frau Silvia Wenzel Herrn Andreas Penkert Herrn Klaus Schatz Frau Steffi Müller

Der Kreistag beschließt einstimmig:

Der Kreistag stimmt der Bestellung einer weiteren mit 10 % zu verzinsenden jederzeit fälligen Buchgrundschuld in Höhe von voraussichtlich 68.997,00 E an dem dem Waldpark Grünheide e. V. an dem Flurstück Nr. 1/1 der Gemarkung Schnarrtanne bestellten Erbbaurecht an rangbereiter Stelle zur dinglichen Absicherung der Zweckbindung der gewährten Zuwendung zu Gunsten des Freistaates Sachsen zu.

Beschluss-Nr. 13/6-64: Der Kreistag beschließt mehrheitlich bei 3 Enthaltungen die überplanmäßige Auszahlung i. H. v. 352.298,34 E an den Der Kreistag beschließt mit 35 Dafür-, 7 Gegenstimmen Rettungszweckverband „Südwestsachsen“. und 3 Enthaltungen die Fortführung der heutigen Kreistagssitzung nach 22:00 Uhr. Beschluss-Nr. 13/6-58: Beschluss-Nr. 13/6-65: Der Kreistag des Vogtlandkreises beschließt einstimmig bei der Haushaltsstelle 241101.42720000 zur Finanzierung der Der Kreistag beschließt, die Kreistagssitzungen (1. Halbjahr) Kosten der Schülerbeförderung im Haushaltsjahr 2013 über- vorbehaltlich von Änderungen zu folgenden Terminen durchplanmäßige Ausgaben in Höhe von 540.000,00 E. zuführen:

Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, Handlungsemp- 06. 03. 2014 fehlungen zu einer möglichen Änderung der Satzung für die 08. 05. 2014. Schülerbeförderung zu erarbeiten, die die fiskalischen und tatsächlichen Auswirkungen nachfolgend genannter Punkte Beschluss-Nr. 13/6-66: betrachtet: Der Kreistag wählt in die Vorschlagsliste für die Wahl der 1. Wegfall der Beförderung/Kostenerstattung zur nicht ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Chemnitz nächstgelegenen Schule für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018: 2. Einführung einer Pauschale für Eltern in Höhe von 10,00 EUR pro Monat Marion Faust 3. Einführung eines Tickets um einen Wertschöpfungsprozess für die Kinder zu erzielen Beschluss-Nr. 13/6-67: 4. Berücksichtigung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Der Kreistag wählt in die Vorschlagsliste für die Wahl der 5. Verkürzung der Mindestentfernung auf 3 km. ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Chemnitz für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018: Hierfür soll eine Arbeitsgruppe, die aus folgenden Ausschussmitgliedern besteht Thomas Appel, Silvia Dürbeck, Thomas Fickert, Andreas Gebhard, Günter Glaß, Ilona Groß, Dr. Brigitte Heckel, UlHerr Helmut Wolfram rich Heinz, Bärbel Hendel, Katja Hohenhaus-Weigel, Anja Herr Knut Kirsten Müller, Rainer Peterhänsel, Uwe Riedel, Manfred Schädlich, Herr Klaus Schumann Michael Schulze, Meike Seumel, Michael Simon, Volker Herr Uwe Kukutsch Stöckmann, Bert Walther, Hansjoachim Weiß.

unmittelbar ihre Arbeit aufnehmen und auch die Vertreter des Beschluss-Nr. 13/6-68: Kreiselternrates und Kreisschülerrates sollen in die Vorberatungen einbezogen werden. Der Kreistag wählt in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Chemnitz Beschluss-Nr. 13/6-59: für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018: Der Kreistag beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen Frau Sabine Merz. und 2 Enthaltungen weitere überplanmäßige Ausgaben im

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Ausschreibung

Entsprechend der Sächsischen Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO) vom 15. November 2011 ist im Vogtlandkreis zum 1. Juli 2014 die Neubestellung des

„Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Vogtlandkreis“

durchzuführen.

Hierfür können sich zertifizierte Sachverständige für Immobilienwertermittlung bewerben.

Anforderungsprofil: - Zertifizierung als Gutachter/in für bebaute und unbebaute Grundstücke - Mehrjährige Berufserfahrung in der Immobilienwertermittlung - Die Ausschlussgründe nach § 2 Abs. 4 SächsGAVO nicht vorliegen Sofern Sie bereit sind ehrenamtlich, gegen Leistungs- und Aufwandsentschädigung nach Justizvollzugs- und Entschädigungsgesetz, im Gutachterausschuss mitzuwirken, dann senden Sie Ihre aussagefähige Bewerbung bitte bis zum 17. 01. 2014 an das Landratsamt Vogtlandkreis, Amt für Kataster und Geoinformation, Europaratstraße 19, 08523 Plauen. Dr. Tassilo Lenk Landrat

Stellenausschreibung

Beim Jugendamt des Vogtlandkreises sind befristet ab sofort zur Vertretung während der Zeiten der Mutterschutzfrist, Elternzeit bzw. als Krankheitsvertretung Stellen von

Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen

in Vollbeschäftigung mit Sitz in Plauen zu besetzen. Voraussetzung für die Besetzung der Stellen ist der Abschluss als Diplom-Sozial-arbeiter/in bzw. Diplom-Sozialpädagoge/-pädagogin mit staatl. Anerkennung oder vergleichbarer Abschluss mit staatl. Anerkennung sowie die persönliche Eignung gemäß § 72 SGB VIII Es werden erwartet:  ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Mobilität und Teamfähigkeit mit der Bereitschaft zur Aufgabenerledigung auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten  Erfahrungen im Umgang mit moderner Büro- und Kommunikationstechnik  Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW für dienstliche Zwecke gegen Gewährung einer Wegstreckenentschädigung nach den geltenden reisekostenrechtlichen Bestimmungen  Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung Schwerpunktaufgaben:  Grundauftrag: Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls (Vernachlässigung, Misshandlung und Verwahrlosung) treffen und in Zusammenarbeit mit Dritten und dem Familiengericht bzw. Betreuungsgericht Maßnahmen einleiten, welche zur Gefahrenabwehr erforderlich sind (§§ 8 a, 42 SGB VIII, 1666 BGB) – Wahrnehmung der Garantenstellung  Fachliche Begleitung und Koordinierung aller Arbeiten im Bereich Hilfen zur Erziehung und Jugendhilfe gemäß SGB VIII  Beratung von Kindern und Jugendlichen und deren Familien in allen Lebensbereichen  Entscheidungsbefugnisse im Rahmen der Erzieherischen Hilfen  Kooperationsaufgaben mit den Netzwerkpartnern und anderen Beteiligten Die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses richten sich nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt entsprechend Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVSuE) in Entgeltgruppe S 14. Ihre aussagekräftigen schriftlichen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 06. Januar 2014 an das Landratsamt Vogtlandkreis, Haupt- und Personalamt, Neundorfer Str. 94/96, 08523 Plauen.

Für die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizulegen, ansonsten werden nicht berücksichtigte Unterlagen nach drei Monaten vernichtet. Im Internet finden Sie uns unter www.vogtlandkreis.de. Dr. Lenk Landrat


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RATGEBER Dezember

Freie KITA-Plätze im Vogtlandkreis LANDKREIS-MOSAIK

Jugendhilfeausschuss beschließt Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Vogtlandkreis

Der Jugendhilfeausschuss beschloss in seiner Sitzung am 27. Novemer 2013 die Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Vogtlandkreis. Dabei wurde festgestellt, dass zum Stichtag 30. 06. 2013 von 15.708 vorhandenen Betreuungsplätzen

1.355 Plätze nicht belegt waren. Im Rahmen der Bestandserhebung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen existierten zum Stichtag insgesamt 190 Betreuungseinrichtungen im Vogtlandkreis, davon acht Kindertagespflegestellen und zwei Heilpädagogi-

Der Seniorenbeirat des Vogtlandkreises Anfragen/ Lesermeinungen richten Sie bitte an

LRA Vogtlandkreis/Pressestelle Neundorfer Str. 94/96, 08523 Plauen

Tel. 03741 392 10 40 / Fax 392 4 10 41 E-Mail presse@vogtlandkreis.de

KJ 12/2013

Die Interessenvertretung der Senioren im Landkreis in allen Angelegeneiten, Senioren betreffend: Ansprechpartner: Dagmar Nauruhn Beiratsvorsitzende und Seniorenbeauftragte Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 9:00 – 12:00 Uhr und nach vorheriger Terminabsprache Ort: Landratsamt Vogtlandkreis, Neundorfer Str. 96, Hinterhaus Erreichbarkeit: Tel. 03741 392-3399/-1084, Fax 03741 392-4-3399, E-Mail: nauruhn.dagmar@vogtlandkreis.de

Sprechzeiten der Behindertenbeauftragten: Finden jeweils am 1. Donnerstag des Monats von 13:00 bis 17:00 Uhr im Landratsamt Vogtlandkreis, Neundorfer Str. 94 (Haus II), 2. Etage, Zimmer 2.09 statt. Behindertengerechter Zugang ist möglich. Starke Eltern – Starke Kinder® Elternfrust statt Elternglück? Viele Eltern fühlen sich in Erziehungsfragen unsicher und alleingelassen. Man hat das Gefühl, bei anderen klappt alles viel besser … Der Elternkurs des Deutschen Kinderschutzbundes „Starke Eltern – Starke Kinder“® hilft Ihnen, Ihre Rolle als Erziehende wahrzunehmen. In fünf Schritten lernen Sie, Ihre Stärken bei der Erziehung Ihrer Kinder auszubauen, Konflikte konstruktiv zu lösen und Freiräume für einen entspannten Familienalltag zu schaffen. Starke Eltern – Starke Kinder® ist ein Kursangebot für alle Mütter und Väter, die mehr Freude, Leichtigkeit und zugleich mehr Sicherheit in der Erziehung erreichen möchten. Der Elternkurs umfasst 8 Abende zu je 90 Minuten. Die Kosten betragen 40 Euro€pro Teilnehmer. Kursbeginn ist am 23. 01.14, um 19:00 Uhr. Veranstalter ist der Deutsche Kinderschutzbund Ortsverband Plauen e. V. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: Anne Scholz 03741 431697 briefkasten@dksb-plauen.de Wir vermitteln Ihnen gerne einen Babysitter.

sche Tagesgruppen für Kinder bis zur Einschulung. Von den 190 Kindertageseinrichtungen sind 117 kommunale Einrichtungen und 73 Einrichtungen in freier Trägerschaft. Zusätzlich werden drei Einrichtungen privat betrieben. 85 Einrichtungen, und damit 45

Prozent aller bestehenden Einrichtungen, arbeiten integrativ, d. h. sie bieten Plätze für Kinder mit besonderem Förderbedarf an. Die Bedarfsplanung liegt nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses für Interessierte zur Einsicht im Jugendamt des Vogtlandkreises vor.

Natur- und Umweltzentrum Vogtland

NUZ Oberlauterbach Treuener Straße 2 • 08239 Oberlauterbach, Telefon 03745 75105-0 • Fax 03745 75105-35 www.nuz-vogtland.de • nuz@nuz-vogtland.de

Veranstaltungen Januar

25. Januar, 09:00 Uhr Auf Spurensuche in Wald und Feld

Tiere hinterlassen Spuren und Zeichen nach denen man auf ihre Anwesenheit und ihre Jagdweisen schließen kann. Dieter Sehling nimmt Sie mit auf diese faszinierende Entdeckungsreise in Wald und Flur. Voranmeldung bis 22. 01. 14, Unkostenbeitrag 4,- Euro

Vorschau Februar

18. Februar, 14:00 – 20:00 Uhr Thementag zu den Winterferien Die Eule – „Vogel der Weisheit oder Todesvogel?“

Kaum ein Tier wird so oft mit Magie, Zauber und Omen in Verbindung gebracht wie die Eule. Wir lüften das Geheimnis – praktisch, kreativ und sinnlich. Eine Falknerin, unsere Kreativwerkstatt und eine Försterin helfen uns dabei. Voranmeldung bis 14. 02. 14, Unkostenbeitrag 10,- Euro

20. Februar, 09:00 – 13:00 Uhr Thementag zu den Winterferien Alte Socken – Theater

Bringt eure Socken zu uns. Wir bauen mit euch daraus Handpuppen unter dem Motto „Einfälle statt Abfälle“ und erwecken sie mit dem Theater „Himmelblau“ zum Leben. Voranmeldung bis 18. 02. 14, Unkostenbeitrag 5,- Euro Weitere Informationen / kurzfristige Änderungen www.nuz-vogtland.de Wenn Sie rund um das NUZ immer auf dem neuesten Stand sein möchten: Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter!

15. Vogtländischer Stollentag vergibt 16 Mal Gold und 6 Mal Silber Jury probiert sich drei Stunden lang durch süße Versuchungen

Durch 22 süße Versuchungen mussten sich die knapp 70 Juroren des 15. Vogtländischen Stollentages im Auerbacher Gashof „Zur Eiche“ hindurchprobieren. Der gut dreistündige Verkostungsmarathon hatte es in sich, denn die elf Bäckermeister, die Proben zur Verkostung abgaben, hatten sich viel einfallen lassen. Ob Rotweinschnitte mit Schokotropfen, die traditionelle Rumkugel, der Mohnstollen oder Vogtländischer Kartoffelkuchen, die Palette vorweihnachtlicher Leckereien war breit. Kreativ zeigen sich die Vogtländischen Bäckermeister auch beim Stollen. So musste sich die Jury aus Bäckereihandwerk, Verbrauchern und Vertretern des öffentlichen Lebens durch Buttervollkornstollen, Stollensterne, Elisenstollen und Schokostollen kosten. Letzterer bekam nicht unbedingt den Titel „weihnachtlich“, ihn wollte man mit seinen Schokostücken anstelle von Rosinen und Co. eher in die Kaffeenachmittagsrunde bei Oma stecken.

Zwei Bäckermeister versuchten, Beere aufzupeppen und kreierten kelstollen. am Ende 16 Mal das Prädikat Weihnachten mit der aus Nord- einen Drachenstollen mit Cran„vorzüglich“ und damit Gold und amerika stammenden Cranberry- berrys bzw. einen Cranberry-Din- Neben Stollen durfte die Jury, die 6 Mal das Prädikat „sehr gut“ für Silber vergab, auch weihnachtliches Gebäck genießen. So zum Beispiel Weihnachtsaustecher aus Butter-Mandel-Teig, die schon allein ein Hingucker waren, weiterhin Dinkelplätzchen, gefüllte Lebkuchenspitzen, Mandelherzen mit Glühweingelee, Macarons mit Kirsch-Amaretto-Füllung und Nussknacker. Wie viel doch in allen diesen Leckerein Zeit steckt, wollte Moderator Dr. Hans-Georg Möckel immer wieder wissen. Darauf antwortete der Stollenverbands-Vorsitzende Jörg Schürer ganz salopp: „Nicht Zeit, sondern Liebe, und da fragt man ja bekanntlich nicht nach der Zeit.“

Landrat Dr. Tassilo Lenk, der den fleißigen Bäckermeistern die Urkunden überreichte, lobte das weihnachtliche Backwerk als AusElf Bäckermeister erhielten für 22 Proben weihnachtlichen Backwerks 16 Mal Gold und 6 Mal Silber. Land- druck kreativen Ideenreichtums eines traditionellen Handwerks. rat Dr. Tassilo Lenk (r.) und seine 2. Beigeordnete Anneliese Ring (l.) übergaben die Urkunden. Foto: Dieter Krug (pdk)


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VERANSTALTUNGEN

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Veranstaltungstermine im Vogtlandkreis im Januar 2014

Termin Ort Ausstellungen/Märkte: noch bis 24.01.14 Bad Elster, Königl. Kurhaus Mo-Fr 9:00-17:00 noch bis 02.02.14 Reichenbach, Neuberinmuseum noch bis 31.12./ Bad Brambach, Parkhotel tgl. 11:00-17:00 noch bis 02.02.14/ Schöneck, Heimatmuseum Die, Do, So 29.12. Lengenfel, OT Waldkirchen 29.12./ Trieb, Vogtl. Dorfstuben und 13:30-17:00 Hutzenstube (alte Schule) 01.-12.01./10-17 Plauen, Vogtlandmuseum 01.01.-03.02./10-17 01.01.-09.02./14-17 01.01.-23.02.

01.01.-02.03./11-17

04./05.01./ 10:00-18:00 06.01.-02.02./11-17 11./12.01./ 10:00-18:00 11./12.01. 12.01./ab 10:30

19.01./ab 10:00

Ausstellung „Reisebilder einmal anders“ Ölgemälde von Ingo Körner, Adorf Weihnachtsausstellung „Der gute Hirte“ Volkmar Förster Moosmannausstellung in Gedenken an Werner Köhler Weihnachtsausstellung „Wos zen Bornkinnel gob“ Kleintiermarkt letztmalig Eisenbahn-, Spielzeug- und Weihnachtsausstellung Weihnachtsausstellung „De vogtländischen Moosleit“ Falkenstein, Heimatmuseum Weihnachtsausstellung Schöneck, Zigarren- u. Weihnachtsausstellung Heimatmuseum „Wos zen Bornkinnel gab“ Morgenröthe-Rautenkranz Sonderausstellung im Raumfahrtmuseum „Das Welterbe aus dem All“ Oelsnitz, Schloss Voigtsberg Winterausstellung „Grube und Licht – Bergmännisches Leben" Netzschkau, Schützenhaus, Modellbahnausstellung des Netzschkauer Schützenstraße 44 Modelleisenbahnclub „Göltzschtalbrücke“ e.V. Leubnitz, Ausstellung „Mein Vogtland in Bildern – Galerie Kreuzgewölbe damals und heute“ Netzschkau, Schützenhaus, Modellbahnausstellung des Netzschkauer Schützenstraße 44 Modelleisenbahnclub „Göltzschtalbrücke“ e.V. Rothenkirchen, Mehrzweckh. Lokalschau Geflügel und Kaninchen Wernesgrün, Brauerei Gutshof Hochzeitsmesse – 50 Aussteller, Modenschauen, Feuerwerk Wernesgrün, Biertenne Modellbahn- und Modellautobörse Berlin

Sportveranstaltungen: 01.01./14:30 Plauen, Vogtlandstadion 04.01. 17.01.-19.01. 18.01./19:00 23.01. 24.-26.01.

31.01.-02.02.

Klingenthal, Mühlleithen Klingenthal, Vogtland Arena Arnsgrün, Schützenhalle Klingenthal Klingenthal/Mühlleithen, Erlbach, Schöneck Schöneck

Kulturelle Veranstaltungen: 01.01./14:30+18:00 Reichenbach, Neuberinhaus 01.01./15:00 Bad Elster, König Albert Th. 01.01./18:00 01.01./19:30

03.01./15:30

Veranstaltung

Plauen, Vogtland Theater Bad Brambach, Festhalle Plauen, Festhalle

Neues Jahr – Gute Vorsätze – Lauf (LATV Plauen) Aschbergskispiele Continentalcup Nordische Kombination Neujahrsschießen Vielseitigkeitswettbewerb der vogtländischen Grundschulen Landesjugendspiele der Wintersportarten Schlittenhunderennen Neujahrskonzert der Vogtland Philharmonie „Prosit Tuba – Mit Riesenspaß ins neue Jahr“, Neujahrskonzert, Prof. J. Wachsmuth, Riesentuba, Chursächsisches Salonorchester Neujahrskonzert mit Gunter Emmerlich „Mit Riesenspaß ins neue Jahr“ Neujahrskonzert Chursächs. Philharmonie Die kleine Meerjungfrau – Familienmusical

Bergbau, Glaube und Tradition

Winterausstellung auf Schloss Voigtsberg ganz im Zeichen der Bergmänner Unter dem Titel „Grube & Licht – Bergmännisches Leben“ ist noch bis zum 2. März 2014 im Areal der historischen Kernburg hautnah das schweißtreibende Schaffen unter Tage zu erleben. Nicht von ungefähr wurde hierbei der Ausstellungsort gewählt, war doch Schloss Voigtsberg zwischen dem 17. und 19. Jahrhundert neben kurfürstlichem Amtssitz auch Bergamt. Dieses war seit 1674 zugleich als kurfürstliches Bergamt für das gesamte sächsische Vogtland zuständig und zeigt

auch mit dem „Mineraliengewölbe“ im Burgkeller einen weiteren Anknüpfungspunkt zum Leben unter und über Tage. So sind neben den obligatorischen Mineralien und Gesteinen, die auch den heimischen Abbau prägten, auch vielfältige Exponate zu sehen, die anschaulich das harte Leben im Berg skizzieren. Dazu gibt es eine Vielzahl von Museumsstücken, die zeigen, wie sehr der Bergbau auch das Leben außerhalb des Bergwerkes prägte. Anhand von geschnitzten Figuren und Bergparaden, Pyramiden, Buckelbergwerken u. a. ist der Betrachter hier zum Staunen angehalten. Im letzten Teil der Ausstellung, die das gesamte Untergeschoss der mittelalterlichen Burganlage einnimmt, werden die Besucher dann zum Mitmachen animiert. In einem kleinen Kabinett, angelehnt an ein „Bergarchiv“, können die Besucher in alten Grubenregistern stöbern, die verschiedenen Uniform- und Geleuchtarten entdecken, die Eigenschaften der Mineralien nachlesen oder auch verschiedene Abbaugebiete in Sachsen kennen lernen. Zahlreiche Leihgeber unterstützen die Ausstellung. Die Sonderexposition auf Schloss Voigtsberg ist Dienstag bis Sonntag und an den Feiertagen von 11:00 bis 17:00 Uhr zu besichtigen. Information: Tel. 037421 729484 oder Foto: Museum Schloss Voigtsberg museum@schloss-voigtsberg.de

Termin 03.01./19:30 03.01./21:00 04.01./15:00 05.01./18:00 05.01./15:00 05.01./15:00 08.01./14:00 10.01./19:30 10.01./19:30 11.01./17:00

Ort Plauen, Vogtland Theater Plauen, Malzhaus Bad Elster, König-Albert-Th. Plauen, Festhalle Reichenbach, Neuberinhaus Bad Elster, König-Albert-Th. Pausa, ALI Oelsnitz, Katharinenkirche Bad Elster, König Albert Th. Reichenbach, Veranstaltungsforum 11.01./19:30 Reichenbach, Neuberinhaus 11.01./19:30 Bad Elster, König-Albert-Th. 12.01./13:30+17:00 Rodewisch, Ratskellersaal 12.01./15:00 Bad Elster, König Albert Th. 12.01./15:00 Trieb, Vogtl. Dorfstuben und Hutzenstube (alte Schule) 12.01./17:00

12.01./17:00

15.01./09:00 17.01./19:30 17./18.01./20:00 17.01./21:00 18.01./20:00 18.01./17:00 18.01./19:30 18.01./21:00 19.01./19:00 21.01./19:30 21. und 22.01. 22.01./09:00 22.01./19:30

24.01./19:30 25.01./19:30 25./26.01.

26.01./15:00 28.01./19:30 29.01./09:30 29.01./19:30

31.01./19:20

Veranstaltung „Comeback!“ Das Karl Marx Musical „Echt Kult“, Konzert mit Engerling „Die Schneekönigin“, Familienmusical „God save the Queen“, Queen Revival Rudy Giovannini „Eine kleine Nachtmusik“, Serenade, hist. Kost. Gesprächsnachmittag Multivisionsshow „Bezauberndes Schweden“ Schwanensee, klassisches Ballett „Kunst ist im Spiel“ – Musikschule Vogtland „Noch ’n Gedicht“, Heinz-Ehrhardt-Abend The Original Cuan Circus, kub. Showrevue Neujahrskonzert der Vogtland Philharmonie Im weißen Rössl, Operette Neujahrskonzert: „Hits der 20er/30er Jahre und Welterf. aus Paris“ m. E. Fröhlich v. d. Landeswelle Antenne Brandenburg/Pianistin M. Duré Markneukirchen, Musikschule Vogtland, Musikhalle (Foyer) Familien musizieren Auerbach, Göltzschtalgalerie Musikschule Vogtland: Wettbewerbskandidaten stellen sich vor Pausa, ALI Badefahrt nach Bad Steben, Anm. 037432 7765 Bad Elster, König Albert Th. Große Johann-Strauss-Gala, heit. Musiktheater Plauen, Festhalle Disco Oldie Nacht 40 + 3 Plauen, Malzh., Kellerbühne Terry Lee Hale & Band – Texas Oelsnitz, Vogtlandsporthalle Büttenabend des OCC Grünbach, Bayerischer Hof Musik zum Neuen Jahr Bad Elster, König Albert Th. Die große Ladiner-Gala, Volksmusik & Schl. Plauen, Malzh., Kellerbühne „Diplomkomiker“ Vicki Vomit Bad Elster, König Albert Th. Alfons & Uwe Steimle „Ein Sachse und ein Franzose erklären uns die Welt“, Kabarett Bad Elster, Kunstwandelhalle WOLGA KOSAKEN Pausa, ALI Fahrt zur Grünen Woche Berlin Kosten, Abfahrzeiten, Einstiege usw. sowie verbindl. Anmeldung über ALI 037432 7765 Plauen, ALI-Tagestreff, Veranst. im Rahmen des BFD, Anita Seifert: Schlossstr. 15-17 Verwendung von heimischen Kräutern u. Tees Info u. Anm. 037432 7765 Reichenbach, Neuberinhaus 5. Sinfoniekonzert der Vogtland Philharmonie 2013/2014 Bad Elster, König Albert Th. „Der Barbier von Sevilla“, Premiere, Oper Bad Elster, König Albert Th. Roberto Blanco in „Der Mustergatte“ Reichenbach, Ratssaal Musikschule Vogtland, Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“ Bad Elster, König Albert Th. Best of Broadway – Musicalrevue Bad Elster, Königl. Kurhaus Irish Folk und Dia-Show Pausa, Warte Wandertag der ALI Reichenbach, Neuberinhaus 5. Sinfoniekonzert der Vogtland Philharmonie 2013/2014 Bad Elster, König Albert Th. Herkuleskeule Dresden: „Gallensteins Lager“ Ergänzungen und Änderungen vorbehalten!

Rund 5.000 Besucher besuchten 15. Hobby- und Künstlermarkt der Sparkasse Vogtland

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105 Aussteller präsentierten Basteleien und Handwerkskunst

Zur 15. Auflage des Marktes kamen am 30. November und 1. Dezember rund 5.000 Besucher aus nah und fern, um das vielseitige Sortiment der 105 Aussteller beim 15. Sparkassen-Hobby- und Künstlermarkt im Plauener Malzhaus zu bewundern. Präsentiert und verkauft wurden unter anderem kreative Holz-

kunst, Töpferwaren, mundgeblasenes Glas, Kreatives aus Filz und Papier sowie handgefertigter Schmuck, Bilder aller Art, Strick- und Häkelwaren und viele andere Dinge. Auch für die kleinen Besucher war für Abwechslung gesorgt. In der Kinderbastel-Ecke konnten sie Weihnachtskarten gestalten und kleine Weihnachtsgeschenke basteln. An beiden Tagen beschenkte der Weihnachtsmann in den Nachmittagsstunden die Kinder. Seit vielen Generationen wird an den länger werdenden Herbst- und Wintertagen in den vogtländischen Stuben vermehrt gehämmert, gesägt und gebastelt. So entstehen liebevolle Basteleien, die dann zur Weihnachtszeit als Schmuck in den Stuben zu sehen sind oder als individuelle Geschenke dienen. Genau diese Tradition der vogtländischen Handwerkskunst fördert die Sparkasse Vogtland. Bereits seit 1999 führt das vogtländische Kreditinstitut den „Sparkassen-Hobby- und Künstlermarkt“ durch, der sich kontinuierlich zu einem festen Bestandteil der vorweihnachtlichen Attraktionen während des Plauener WeihFotos: Sparkasse Vogtland nachtsmarktes entwickelt hat.


Frohe Weihnachten Seite 36

WeihnachtS- und neujahrSgrüSSe

und ein gesundes neues Jahr allen Lesern, Freunden, Kunden und Partnern des Kreis-Journals Allen Kunden und Freunden unseres Hauses wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches neues Jahr.

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Kj 12/2013

Tipps für Weihnachten: So wenig stressig wie möglich

lps/Cb. Wer ein besinnliches Weihn- es auch zu Ende. Der Spaß kommt jedem Fenster Weihnachtsdekos pranachtsfest ohne stressige Weihnachts- bekanntlich beim Zubereiten. 3. Man gen, wirkt das schnell überladen. Die woche möchte, kann auf ein paar dau- dekoriert nur so viel, wie man selbst Vorstellungen anderer, die nur zu erhaft gültige Tipps zurückgreifen. 1. leiden mag. Wenn auf jeder Tür und Besuch kommen, zählen dabei nicht. Ein schönes WeihnMan besorgt weder achtsfest wird es, Weihnachtsgeschenke wenn es entspannt noch Julklappgeschenke zugeht. Wichtig sind in allerletzter Minute. Tut nicht der üppig dekoman es doch, bekommt rierte Weihnachtsman die gewünschten baum, nicht sündhaft Geschenke möglicherteure Geschenke und weise nicht mehr, wahrauch nicht das perfekscheinlich auch nicht te Weihnachtsmenü. mehr über den VersandBesucher kommen handel im Netz. Für das um des Besuchs nächste Jahr kann man willen, und nicht um schon einen guten Vordie Wohnung zu satz treffen. Spätestens inspizieren. Wichtig im Sommer 2014 legt sind besinnliche man eine Geschenkeliste Stunden mit der an. Dann hat man genug Zeit, Ideen zu sammeln. lps/Cb. Auch am frühen Abend schön: Bummel über den Familie, vielleicht ein Das spart Hektik vor dem Weihnachtsmarkt Foto: Busche Lied, eine Weihnachtsgeschichte. Fest. 2. Backen sollte man nur, wenn man wirklich Lust und genug freie Zeit dafür hat. Sonst wird die Weihnachtsbäckerei zur Qual und man setzt sich selbst und mögliche Helfer unter Druck. Weihnachtskekse und Gebäck braucht man deshalb trotzdem nicht im Billigmarkt um die Ecke zu erwerben. Bäckereien halten leckeres Kleingebäck, manchmal schon vorgepackte Bunte Teller bereit. Die gesparte Zeit kann man für andere wichtige Dinge in der Weihnachtszeit einsetzen. Hat man jedoch schon mit dem Backen angefangen, bringt man

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ratgeber

Seite 39

Physiotherapie nach Schlaganfall

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mieden werden, denn Bettlägerigkeit führt zu Muskelabbau und schwächt das Herz-Kreislauf-System. Eine intensive, frühzeitige Physiotherapie kann dazu beitragen, dass Patienten nach einem Schlaganfall ihre Gehfähigkeit möglichst bald zurück erlangen, denn es ist ganz wichtig, wieder auf den eigenen Beinen zu stehen und damit eine gewisse Lebensqualität zu erhalten. Eine Therapie kann einen wesentlichen Beitrag leisten, wenn das Bewegungssystem betroffen ist. Die Betroffenen müssen neu erlernen, was sie vorher als selbstverständlich angesehen haben. Der Erfolg durch eine frühe Mobilisation wurde jetzt durch Studien belegt. Zahlreiche Physiotherapeuten sind durch spezielle Weiterbildungen für die Behandlung von Schlaganfall-Patienten besonders qualifiziert. Durch eine besondere Atemtherapie können vor allem Funktionen der Atmung und des Kreislaufes gefördert werden. Konkret soll bei einem Schlaganfall durch die Physiotherapie folgendes erreicht werden: Wiedererlangung des Gefühls für das Gleichgewicht, Hemmung der krankhaften Muskelspan-

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„NOCH´N GEDICHT“

Auch bekannt als Gernot Hassknecht erzählt Hans Joachim Heist verschmitzt und spitzbübisch seine besten Gedichte, Conférenzen und Lieder.

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So, 05.01.2014 / 15 Uhr

Sa, 04.01.2014 / 20 Uhr

MICHÈLE RÖDEL

So, 12.01.2014 / 15 Uhr

ANDREAS GEFFARTH & BAND

Die Sopranistin gibt ihr traditionelles Neujahrskonzert.

„DES TEUFELS GOLDENE HAARE“

Mit einem unvergesslichen Repertoire zeitlos schöner Songs erspielt sich Andreas Geffarth die Herzen jedes Publikums.

Aufgeführt vom Mondstaubtheater Zwickau e. V.

Fr, 10.01.2014 / 19 Uhr

VERNISSAGE

Sa, 18.01.2014 / 21 Uhr

Unter dem Titel „Im Unruhestand“ stellt Wilhelm Mühsam seine Bleistiftzeichnungen vor.

BIG EXTRA

Die Nacht der heißesten Musik & der coolsten Drinks.

Fr, 10.01.2014 / 19.30 Uhr „ÄTHIOPIEN“ Die Fotografen und Filmproduzenten Annett und Michael Rischer zeigen in einer Live Multimediashow u. a. die atemberaubende Natur Äthiopiens.

Fr, 17.01.2014 / 19.30 Uhr

DAS HALBNACKTE GRAUSEN Im Klavierkabarettprogramm zeigt Daniel Helfrich das Böse aus einem völlig anderen Blickwinkel.

So, 19.01.2014 / 17 Uhr

CORNWALL - Der traumhafte Südwesten Englands Martin Engelmann aus der Reihe Kulturen der Erde.

Sa, 18.01.2014 / 19.30 Uhr

MOTORRADREISE DURCH SÜDAMERIKA

Multimediashow von Torsten Bretschneider, Hendrik Beutel und Michael Dworschak.

Sa, 18.01.2014 / 20 Uhr „AUCH ZWERGE WERFEN

LANGE SCHATTEN“

Satirisch und anspruchsvolles Kabarett gibt es von den Akteuren der Kaktusblüte.

Di, 21.01.2014 / 10 Uhr

Di, 21.01.2014 / 19 Uhr

JURISTISCHE HILFEN FÜR DEN ERNSTFALL ...das geht uns alle an! Thema: Verkehrsrecht

FRAU HOLLE

Neuberinhaus Reichenbach Mi, 01.01.2014 / 14.30 & 18 Uhr

Mi, 22.01.2014 / 19.30 Uhr

NEUJAHRSKONZERT

Sa, 25.01.2014 + So, 26.01.2014 14 - 17 Uhr

4. HOBBYMARKT

Hobbykünstler bieten ihre Arbeiten wie Gefilztes, Getöpfertes oder Geschnitztes zum Verkauf an.

Aufgeführt von Pandel´s Marionettentheater aus Frankenberg.

5. SINFONIEKONZERT

Ausgeführt von der Vogtland Philharmonie Greiz / Reichenbach.

Ausgeführt von der Vogtland Philharmonie Greiz / Reichenbach.

So, 05.01.2014 / 15 Uhr

RUDY GIOVANNINI

FÜHRUNGEN: Dienstag - Freitag: 10:00, 11:30, 13:00 und 14:30 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertags: 10:00, 11:30, 13:00, 14:30 und 15:30 Uhr

Telefon: 03765 12188 Fax: 03765 12425 Di u. Do: 10.00-18.00 Uhr bzw 1 Std. vor Veranstaltungsbeginn-

Vogtländisch-Böhmisches Mineralienzentrum Schneckenstein

„Der Caruso der Berge“ ist in der volkstümlichen Szene zu Hause.

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Telefon: 03741 413290 Fax: 03741 411108 Sa-So: 14.00-17.00 Uhr Di u. Do. 09.00-17.00 Uhr bzw. 1 Std. vor Veranstal-

tungsbeginn

Telefon: 037465 41993 Fax: 037465 41825 Führungen: Di-Fr: 10.00, 11 . 3 0 , 1 3 . 0 0 , 1 4 . 3 0 , Sa, So u.Feiertage: 10.00, 11 . 3 0 , 1 3 . 0 0 , 1 4 . 3 0 , 15.30 Uhr


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