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Leihhaus Heinrich Bott GmbH Friedrich-Wilhelm-Str. 33 • 38100 Braunschweig Seite 2
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Sonntag, den 31. Dezember 2017 · Nr. 52/41. Jahrgang Poststraße 41, 38440 Wolfsburg, Tel. (0 53 61) 20 00-0
Baurecht, Steuern, Kindergeld, Hartz IV und Renten
Jahreswechsel: Das ändert sich im neuen Jahr 2018 WOLFSBURG (of). Das neue Jahr 2018 steht vor der Tür. Mit dem 1. Januar kommen auf Menschen in Deutschland einige Veränderungen zu. Nachfolgend hat der Kurier einige Themen aufgegriffen und in einem kurzen, und nicht auf Vollständigkeit bedachtem Überblick zusammengestellt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst in seinem Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ Solaranlagen, Wärmepumpenheizungen und Biomasseheizungen. Um die Förderung zu erhalten, müssen Verbraucher ab 2018 den Förderantrag stellen, bevor sie mit der Umsetzung der zu fördernden Maßnahme beginnen. Bauherren sollen künftig zudem besser abgesichert sein: Mit der Reform des Bauvertragsrechts und der Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung erhalten Bauherren ab 2018 eine Baubeschreibung. Sie beinhaltet detaillierte Angaben
zum Energie- und Schallschutzstandard. Bauherren sollen in mehrfacher Weise von dieser Neuregelung profitieren. Strompreise vergleichen Obwohl die EEG-Umlage 2018 leicht fällt, kann es zu Strompreiserhöhungen kommen. Die gleichzeitige Novellierung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes sieht vor, die Übertragungsnetzentgelte zu vereinheitlichen. Je nach Stromanbieter kann der Strompreis steigen oder sinken. Verbraucher sollten daher ihre Stromverträge prüfen, die Preise vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter wechseln. Steuern
Bei der Einkommensteuer und Sozialversicherung treten zahlreiche Neuregelungen in Kraft, darauf wies der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin. Der Grundfreibetrag steigt um 180 Euro auf 9.000 Euro pro Person und Jahr. Für Ehe- und Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gilt der doppelte Betrag. Der Beitragssatz in die gesetzliche Rentenversicherung verringert sich 2018 um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent. Beim Arbeitnehmer-Beitrag verbleiben 0,05 Prozent. Für einen Arbeitnehmer mit einem Bruttoarbeitslohn von
Im Jahr 2018 kommen einige Neuerungen auf die Menschen in Deutschland zu. Unter anderem sollen Bauherren besser abgesichert sein. Foto oben: Bundessteuerberaterkammer, Symbolfotos (2): Pixabay
sagen wir allen Lesern, Inserenten und Zustellern für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit im Jahr 2017. Wir wünschen Ihnen für das neue Jahr 2018 viel Gesundheit, Glück und Erfolg.
50.000 Euro ergeben sich 25 Euro weniger Beitrag im Jahr. Die übrigen Versicherungsbeiträge bleiben unverändert. Die Bundessteuerberaterkammer wies zudem daraufhin, dass die von der EU-Kommission geforderte Einführung des zertifizierten Steuerpflichtigen bis Januar 2019 nicht umsetzbar sei. Kindergeld Das monatliche Kindergeld steigt je Kind um 2 Euro, der Kinderfreibetrag auf 4.788 Euro jährlich. Hingegen unverändert bleibt der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf bei 2.640 Euro pro Kind. Die Freibeträge erhalten Eltern grundsätzlich je zur Hälfte. Sie führen in der Regel erst ab einem Einkommen von mehr als 32.000 bzw. 64.000 Euro (ledige bzw. verheiratete Eltern) zu einer zusätzlichen steuerlichen Entlastung gegenüber dem Kindergeld. Ruheständler Wer 2018 erstmals Rente bezieht, hat einen steuerpflichtigen Rentenanteil von 76 Prozent. 24 Prozent der Jahresrente bleiben steuerfrei. Der endgültige Freibetrag wird erstmals aus der Jahresrente 2019 berechnet. Für Pensionäre verringert sich der Versorgungsfreibetrag. Bei Versorgungsbeginn 2018 bleiben noch 19,2 Prozent der Pension steuerfrei, höchstens jedoch 1.440 im Jahr. Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag verringert sich auf 432 Euro. Hartz IV Hartz-IV-Empfänger bekommen von Januar an etwas mehr Geld. Damit steigt der HartzIV-Regelsatz für Einpersonenhaushalte von derzeit 409 auf 416 Euro. Für Paare erhöht sich der Satz pro Person um 6 Euro. Kleinkinder erhalten monatlich 3, Kinder und Jugendliche 5 Euro mehr als bisher.
Feuerwerk an Silvester.
Foto: Birgit Winter/pixelio
Berufsfeuerwehr gibt Tipps zu Silvester
Mit Feuerwerk in das neue Jahr 2018 WOLFSBURG. Zum Jahreswechsel geschehen immer wieder zahlreiche Unfälle mit teils schweren Personen- und Sachschäden, die bei richtigem und sicherem Umgang mit Feuerwerkskörpern vermeidbar sind. Die Wolfsburger Berufsfeuerwehr gibt daher Tipps wie das „Böllern“ zum Jahreswechsel gefahrlos möglich ist. Niemals sollten selbst gebastelte Feuerwerkskörper verwendet werden, sondern nur von der Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung (BAM) zugelassene. Diese Feuerwerkskörper oder ihre Verpackungen tragen ein Zulassungszeichen. Das Zulassungszeichen setzt sich aus dem Kurzzeichen der Zulassungsbehörde „BAM“, einem Zeichen für die pyrotechnische Klasse, also „P I“ oder „P II“, und einer fortlaufenden Nummer zusammen. Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen erst ab 18 Jahren gekauft und genutzt werden. „Wir raten Verbrauchern, nur geprüfte Feuerwerkskörper zu kaufen und vor dem Gebrauch die Gebrauchsanleitung gründlich zu lesen“, sagt Christian Lohrer, Pyrotechnikexperte bei
der BAM. „Insbesondere sollte man darauf achten, die empfohlenen Sicherheitsabstände einzuhalten und Knaller nicht aus der Hand zu zünden.“ In der Silvesternacht sollten zudem sämtliche Fenster und Lüftungsklappen der Wohnung und auch Lager, Betriebsräume, Ställe, Schuppen und Garagen geschlossen sein, damit keine Raketen oder Böller hineinfliegen und unter Umständen Brände auslösen können. Gezündet werden dürfen Feuerwerkskörper übrigens nur am Silvestertag und an Neujahr. Die Wolfsburger Abfallwirtschaft (WAS) teilte außerdem mit, dass Anlieger Reste des Feuerwerks vor ihren Grundstücken einsammeln und in der Restmülltonne entsorgen sollten. Auch Blindgänger können über den Restabfall entsorgt werden, diese sollten aber aus Sicherheitsgründen vorher angefeuchtet werden, rät die Wolfsburger Abfallwirtschaft.