Wolfsburger Kurier

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Sonntag, den 23. Februar 2020 · Nr. 8/43. Jahrgang Poststraße 41, 38440 Wolfsburg, Tel. (0 53 61) 20 00-0

Volkswagen stellt 830 Millionen Euro für Vergleich zurück

Entschädigungszahlung für betroffene Dieselfahrer WOLFSBURG (ph). Volkswagen hat ein Angebot für deutsche Dieselfahrer, die von dem Abgasskandal betroffen sind und in der Musterklage eingetragen sind, auf den Tisch gelegt. Das Vergleichspaket hat eine Höhe von 830 Millionen Euro. Eine Einigung im Gerichtsverfahren kam dennoch nicht zustande. Beschlossen wurde das Vergleichspaket Ende vergangener Woche, bereits nach Drucklegung der vergangenen Ausgabe vom Wolfsburger Kurier. Volkswagen will jetzt auch den Kunden in Deutschland, die sich zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben und die Vergleichskriterien erfüllen, eine Entschädigung zahlen. Eigentlich habe sich der Konzern mit dem Kläger – dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) – bereits auf die Zahlung in Gesamthöhe von bis zu 830 Millionen Euro geeinigt. Die Vergleichsverhandlungen scheiterten trotzdem. Volkswagen kritisiert in einer

Pressemitteilung „unbegründet hohe Forderungen der Prozessanwälte“, die 50 Millionen Euro für die Abwicklung der Vergleiche verlangen. In der Pressemitteilung heißt es weiter: „Trotz mehrfacher Aufforderung legten die Rechtsberater des vzbv keinen ausreichend konkreten Nachweis für die von ihnen zu erbringende Leistung vor und weigerten sich bis zuletzt, die geforderten Gebühren von einem unabhängigen Dritten prüfen zu lassen.“ Hiltrud Werner, VW-Vorstand für Integrität und Recht: „Wir haben von Beginn an gesagt, dass eine faire und praktikable Lösung für die Kunden im Vor-

dergrund der Verhandlungen steht. Deshalb werden wir den Kunden den bereits ausgehandelten Vergleich anbieten. Die 50 Millionen Euro, die die Anwälte ohne eine konkrete Rechtfertigung eingefordert haben, waren inakzeptabel. Sinn und Zweck der Musterfeststellungsklage ist es, effizient und kostengünstig Rechtssicherheit zu schaffen. Trotzdem sind wir überzeugt, dass die Vergleichslösung als solche im Sinne der Kunden ist – sie kommen so einfach und schnell an eine Einmalzahlung. Dieses Geschäftsgebaren der Klägeranwälte darf nicht zu Lasten der Kunden gehen.“

Als der Volkswagenkonzern noch dieses Logo hatte, wurde der Abgasskandal aufgedeckt – ein Ende der Gerichtsprozesse ist noch nicht absehbar. Archivfoto: ph

Der Vorstand des vzbv, Klaus Müller, erklärte, dass die Vergleichsverhandlungen „an der mangelnden Bereitschaft von Volkswagen gescheitert“ seien, „ein transparentes, vertrauenswürdiges und für Verbraucher sicheres System der Abwicklung zu ermöglichen.“ Müller dementierte, dass der Vergleich an den Honorarforderungen der Anwälte gescheitert sei. Besitzer betroffener Dieselautos haben nun die Möglichkeit, die Zahlung von Volkswagen, die im Einzelfall je nach Fahrzeug und Fahrzeugalter zwischen 1.350 und 6.257 Euro liegen soll, zu akzeptieren. Der Verbraucherschützerverband sprach in den Vergleichsverhandlungen von 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. Der VW-Konzern arbeite laut eigenen Angaben „bereits mit Hochdruck an der Erstellung einer Plattform. Ab Ende März soll diese den vergleichsberechtigten Kundinnen und Kunden ermöglichen, unkompliziert und schnell das auf sie zugeschnittene Angebot für eine Einmalzahlung zu erhalten. Bis dahin können sich Interessierte unter vergleich.volkswagen. de in einen E-Mail-Newsletter eintragen, um vom Unternehmen zum VW-Vergleich auf dem Laufenden gehalten zu werden.“ Betroffene VW-Kunden können jedoch auch auf den Ausgang des Gerichtsverfahrens warten. Vor dem Bundesgerichtshof startet zudem im Mai ein weiterer Prozess eines Dieselkäufers gegen den VW-Konzern, von dem ein Grundsatzurteil für die weiteren Klagen gegen den Autobauer erwartet wird. VW-Kunden, die auf die aktuelle Entschädigungszahlung eingehen, können dann keinen weiteren Schadensersatz fordern.

A39 (Wolfsburg-West): Die erste Bauphase des Brückenneubaus steht vor dem Abschluss. Foto: nd

Geänderte Verkehrsführung auf der A 39

Verlagerung auf die östliche Brückenhälfte WOLFSBURG. Auf der A 39 wird die erste Bauphase der Brückenarbeiten beendet. Ab Mittwoch, 26. Februar wird der Verkehr von der westlichen auf die jetzt fertiggestellte östliche Brückenhälfte über die L 321 umgelegt. Trotz einer Zeitverzögerung der Bauarbeiten, ist die Fertigstellung der A 39-Brücke im November 2020 „nicht gefährdet“, betonte Jens-Thilo Schulze, Pressesprecher der Landesbehörde Straßenbau und Verkehr in Wolfenbüttel. Diese Woche wurde die östliche Brückenhälfte der A 39 (Wolfsburg-West) fertiggestellt. Daher wird der Verkehr hierher umgelagert. Die Arbeiten zur Vekehrsumlegung dauern bis zum 1. März an. In diesem Zeitraum steht teilweise je ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung zur Verfügung. Nach Angaben der Landesbehörde muss mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden. Während der weiteren Bauarbeiten stehen wie bisher zwei Fahrstreifen in beiden Richtungen zur Verfügung. Die bislang gesperrte Auffahrt von der Heinrich-Nordhoff-Straße aus Richtung Wolfsburg auf die A 39 in Richtung Norden ist dann wieder frei. Baubedingt wird hier ein Stopp-Schild aufgestellt.

Denn während der Bauzeit steht hier kein Beschleunigungsstreifen zur Verfügung. Nach der Umlegung, ab voraussichtlich 2. März, ist die Auffahrt auf die A 39 von der Heinrich-Nordhoff-Straße aus Wolfsburg kommend in Richtung Kassel gesperrt. Im Zuge dessen ist auch die Abfahrt von der A 39 aus Lüneburg kommend auf die Wolfsburger Landstraße in Richtung Fallersleben gesperrt. Entsprechende Umleitungen werden ausgeschildert. „Glücklicherweise war der Bau so weit fortgeschritten, dass er durch die Sturmböen nicht beeinträchtigt wurde“, sagte Projektleiter Gerhard Kanter. Und weiter: „Momentan macht uns eher der Regen zu schaffen.“ Witterungsbedingt voraussichtlich Mitte/Ende April beginnen die Abrissarbeiten des westlichen Brückenteils. Dadurch wird die Nordhoff-Straße wie im letzten Jahr vollgesperrt. Nähere Auskünfte veröffentlicht die Landesbehörde zeitnah.

Stadtrat: Baugebiete Sonnenkamp und Fuhrenkamp

Wohnungen und Mietpreis sind immer noch Thema Nummer 1 WOLFSBURG (of). Der Rat der Stadt Wolfsburg tagte am Mittwoch. In der Sitzung wurde auch deutlich, wie sehr das Thema mangelnder Wohnraum die Stadt und die Kommunalpolitik beschäftigt. Im noch zu erschließenden Baugebiet Sonnenkamp bei Nordsteimke sollen auf 150 Hektar 3.000 Wohneinheiten entwickelt werden. 9.000 neue Bürger Wolfsburgs sollen dort ein Zuhause finden. Drei Vorlagen zur Wohnbauentwicklung und zum Bebauungsplan wurden am Mittwoch verabschiedet. Oberbürgermeister Klaus Mohrs führte seine Gedanken zu der Frage „Wird in Wolfsburg überhaupt soviel Wohnraum benötigt?“ aus. Nach Gesprächen mit den Wolfsburger Wohnungsgesellschaften VWI und Neuland

kam das Stadtoberhaupt zu dem Ergebnis: „Es gibt nach wie vor sehr großen Druck auf dem Wohnungsmarkt“. „Wir haben im Stadtgebiet einen sehr ungesunden Wohnungsleerstand von einem Prozent“, stellte Mohrs klar und das schon seit dem Jahr 2012. Auch zu dem Thema „Ist Wohnen in Wolfsburg zu teuer?“ stellte er klar: Gespräche mit der Neuland hätten ergeben, dass der Betrag bei der Erstvermietung bei 6,89 Euro und sonst bei 5,92 Euro liege. Auch höherpreisige Projekte, wie zum Beispiel im Wellekamp, seien

stark nachgefragt, die dortigen 56 Wohneinheiten seien sofort vermietet gewesen. Die Wohnbauoffensive sei daher alternativlos: 10.000 neue Wohnungen zu schaffen sei absolut notwendig. „Fehlt es daran, ist dies eines der größten Hemmnisse für die Entwicklung der Wirtschaft und der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen“, so der OB. Bastian Zimmermann (Linke) merkte an, dass es in Wolfsburg aber auch Wohnungen für 13,3 Euro pro Quadratmeter gebe und nannte die Steimker Gärten. Natürlich sei es gut, die Neuland zu haben, „es ist aber darauf zu achten, dass 25 Prozent der neuen Wohnungen im Mietpreis gedämpft“ werden. Weiter auf Seite 2

Das Thema Bauen beschäftigte den Rat am Mittwoch: Während es beim Baugebiet Sonnenkamp einstimmig war, gab es beim Fuhrenkamp in Vorsfelde Gegenstimmen.


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