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Sonntag, den 29. November 2020 · Nr. 48/44. Jahrgang Stadtwaldstraße 1a, 38440 Wolfsburg, Tel. (0 53 61) 20 00-0
Regierung kündigte gesonderte Weihnachtsregelung an
Corona-Maßnahmen werden im Dezember verschärft BERLIN (of). Bund und die Länder hatten bis Ende November befristete Maßnahmen beschlossen, um die Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen. Am Mittwoch stellten die Verantwortlichen jetzt fest: Der exponentielle Anstieg wurde zwar gestoppt, eine Trendwende aber noch nicht erreicht. Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Wir können uns mit diesem Teilerfolg auf gar keinen Fall begnügen. Die Nachricht des Robert-Koch-Instituts, dass in den letzten 24 Stunden 410 Menschen an COVID-19 gestorben sind, erinnert uns auf traurigste Weise daran, dass hinter den Statistiken eben menschliche Schicksale und Lebenswege stehen, die zum Teil viel zu früh enden“, so Merkel. Angesichts dieser Entwicklung habe man zwei Botschaften an die Bürger: „einmal Danke“, dass sie „in den letzten Wochen in ihrer großen Mehrheit die gravierenden Einschränkungen erneut solidarisch mitgetragen haben“. Die Lage erlaube es
derzeit aber nicht, die Maßnahmen aufzuheben. Bund und Länder haben am Mittwoch die bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bis zum 20. Dezember verlängert. Die Maskenpflicht wird erweitert. Die Bevölkerung wird aufgerufen, die Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen. Die Anzahl der sich in den Geschäften befindlichen Kunden wird begrenzt – bei einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich im Geschäft nur eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche befinden. Auch für größere Einrichtungen gibt es entsprechende Beschränkungen. Die
von temporären Schließungen erfassten Unternehmen sollen finanziell unterstützt werden. Alle Bürger bleiben aufgerufen, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Auch alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen, seien zu vermeiden. Mit den Maßnahmen soll bis zum 20. Dezember eine Verbesserung der Situation erreicht werden. Wegen des hohen Infektionsgeschehens seien jedoch auch über den Jahreswechsel hinaus umfassende Beschränkungen notwendig. Ab 1. Dezember gelten folgende Maßnahmen, die von den Ländern umgesetzt werden:
Für das Einkaufen gelten ab Dezember schärfere Corona-Vorgaben und die Bundesregierung empfiehlt, Weihnachtseinkäufe auch unter der Woche zu erledigen. Archivfoto: of
Private Zusammenkünfte sind auf zwei Haushalte mit maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung soll in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, getragen werden. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-NasenBedeckung an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten. Auch bei der Arbeit soll die „Maske“ getragen werden, dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen eingehalten wird. Für die Weihnachtstage gelten gesonderte Regeln für die Kontaktbeschränkungen. Für die Zeit vom 23. Dezember bis zum 1. Januar 2021 können die Personenobergrenzen für Zusammenkünfte in Innenräumen und im Freien erweitert werden: Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis sind bis maximal 10 Personen insgesamt möglich. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Schulen sollen in Niedersachsen bis 18. Dezember geöffnet bleiben. In Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt auf dem Schulgelände wo der Abstand nicht eingehalten wird und im Unterricht in Schulen ab Klasse 7 für alle Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Um auf besondere regionale Situationen reagieren zu können, haben Länder die Möglichkeit, von den verschärften Regeln abzuweichen – und zwar bei einer Inzidenz von deutlich unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.
Wolfsburg Marketing, Einzelhandel und Stadtverwaltung stellten das Gutscheinsystem vor. Foto: WMG Wolfsburg
Gutscheinangebot startet am 1. Advent
Stadtgutschein und mehr: Die „WeCard“ WOLFSBURG. Ab dem heutigen 1. Advent, bietet die Wolfsburg Marketing (WMG) mit der „We(Wolfsburg erleben)Card“ ein digitales Gutscheinsystem für Wolfsburg. Die „WeCard“ wird als eine integrative Erweiterung des digitalen Online-Marktplatzes der WMG gesehen, die Synergien schaffen und die lokale Wirtschaft unterstützen soll. „Die ‚WeCard‘ bietet eine attraktive, mehrfach nutzbare Möglichkeit zur direkten Unterstützung Wolfsburger Angebote“, fasst Jens Hofschröer, Geschäftsführer der WMG zusammen. Und so funktioniert die „WeCard“: Sie kann als klassischer Gutschein in Form einer Gutscheinkarte im Kreditkartenformat oder als „print@home“Variante (mit ausdruckbarem und mehrfach nutzbarem QRCode) mit einem Wunschbetrag bis zu 150 Euro verschenkt oder selber genutzt werden. Darüber hinaus gibt es eine digitale Variante des Stadtgutscheinsystems mit persönlicher LogIn-Funktion, die ebenfalls für den Einkauf oder den Eintritt bei allen Akzeptanzstellen in Wolfsburg eingelöst werden kann. Die digitale „WeCard“ bietet dabei die Möglichkeit der Mehrfachnut-
zung. Das persönliche digitale Gutscheinkonto kann jederzeit online aufgeladen werden. Mit der „WeCard“ können bei jedem Einkauf Bonuspunkte gesammelt werden, die auf die „WeCard“ gutgeschrieben oder direkt an gemeinnützige Einrichtungen gespendet werden können. Die „WeCard“ bietet laut WMG ein vielseitiges Akzeptanzstellennetz aus Gastronomie, Handel, Kultur und Freizeit, das in den nächsten Monaten stetig ausgebaut werden soll. Jeder Einzelhändler, Gastronom, Dienstleister oder Anbieter von Kultur- und Freizeiterlebnissen aus Wolfsburg kann teilnehmen. Die „WeCard“ ist online von zu Hause oder auch stationär erhältlich. Ausgabestelle der „WeCard“ als klassischer Geschenkgutschein im Kreditkartenformat ist der neue Wolfsburg Store der WMG gegenüber dem Hauptbahnhof. Unter www.wecard-wolfsburg.de finden sich weitere Informationen.
Aktuelle Corona-Maßnahmen an Schulen und Kitas
Schließungen und eingeschränkter Betrieb WOLFSBURG. Die Stadt Wolfsburg informierte am Dienstag über die aktuellen Maßnahmen an Schulen und Kitas. Bis zum Redaktionsschluss am Donnerstagmittag waren folgende Kitas betroffen: Die gute Nachricht: Die Katholische Kita Marien in Sülfeld ist wieder geöffnet. Für die „Schmetterlingsgruppe“ vom Familienzentrum Vorsfelde bestand bis einschließlich 27. November Quarantäne. Alle weiteren Gruppen blieben solange im eingeschränkten Betrieb. In der City-Kita blieben drei Krippengruppen bis einschließlich 27. November geschlossen. Der Kindergarten blieb bis 27. November im eingeschränkten Betrieb. Die „Giraffengruppe“ in der
Kita St. Elisabeth bleibt bis 1. Dezember geschlossen. Die Krippengruppe „Raupen“ ist bis zum 2. Dezember geschlossen. Die restliche Kita blieb bis einschließlich 25. November präventiv geschlossen. Die „Hasen“-Gruppe in der Kita St. Petrus ist bis 27. November geschlossen. Die weiteren Gruppen blieben bis 27. November im eingeschränkten Betrieb. In der Kita an den Teichen wurde die Quarantäne für drei Kindergartengruppen bis 27.
November verlängert. Alle anderen Gruppen der Kita blieben bis zum 27. November im eingeschränkten Betrieb. In der DRK Kita Heiligendorf ist die Kindergartengruppe „Hasengruppe“ bis zum 2. Dezember geschlossen. Die weiteren Gruppen wechselten ab 24. November für 14 Tage in den eingeschränkten Betrieb – dem sogenannten „Szenario B“ mit geteilten Gruppen. Weitere Informationen zu den Quarantäne-Maßnahmen und zu den Schließungen in den Wolfsburger Schulen – die bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe am Donnerstag bekannt wurden – gibt es auf Seite 6 dieser Ausgabe vom Wolfsburger Kurier.
Das Gesundheitsamt verfolgt Infektionsketten nach und informiert über anstehende Corona-Tests. Foto: Lars Landmann/Stadt Wolfsburg