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Sonntag, den 7. März 2021 · Nr. 9/44. Jahrgang Stadtwaldstraße 1a, 38440 Wolfsburg, Tel. (0 53 61) 20 00-0
Bund-Länder beschlossen weiteres Vorgehen in der Pandemie
Einzelhandel kann ab einer Inzidenz von unter 50 öffnen BERLIN (of/ph). Bund und Länder haben am Mittwoch beschlossen, die aktuell geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 28. März zu verlängern. Gleichzeitig darf der Einzelhandel aber wieder schrittweise öffnen. Gebunden ist das aber an die Inzidenzwerte und weitere Sicherheitsstrategien. Deutschland stehe an der Schwelle zu einer neuen Phase der Pandemie, „in die wir nicht mit Sorglosigkeit, aber doch mit berechtigten Hoffnungen hineingehen können“, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach den Beratungen. Der Beschluss beinhaltet daher auch Öffnungsschritte, die überwiegend vom aktuellen Infektionsgeschehen in einem Bundesland oder einer Region abhängen. „Was wir gemeinsam durchgestanden haben, das war hart“, sagte Merkel. Es habe aber Wirkung gezeigt. Derzeit steigt die Zahl der Neuinfektionen wieder an, auch der Anteil der Virusvarianten an
den Infektionen steigt. Die Erfahrung anderer Staaten zeige, dass beim Hochfahren des öffentlichen Lebens Vorsicht geboten sei, so Bund und Länder in ihrem Beschluss. Die Kanzlerin betonte daher auch, dass es nun darum gehe, „die nächsten Schritte klug zu gehen“. In Europa gebe es viele Beispiele einer dramatischen dritten Welle – „und diese Gefahr besteht auch für uns“, so Merkel. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sprach von langen und „anstrengenden Beratungen“ die sich aber gelohnt hätten. Die Beratungen standen vor dem Hintergrund einer gegenläufigen Entwick-
lung: Einerseits sind sich Bund und Länder über das erhöhte Risiko durch die Virusmutationen im Klaren. Andererseits sei es unübersehbar, dass sich große Teile der Bevölkerung Lockerungen der monatelangen Einschränkungen dringend wünschen. Die bisherige Strategie werde um wesentliche Elemente ergänzt. Zum einen soll in den nächsten Monaten erheblich mehr Impfstoff zur Verfügung stehen. Zum anderen wollen Bund und Länder in den nächsten Wochen eine wirksame Testinfrastruktur aufbauen. Damit soll auch die Grundlage dafür geschaffen werden,
Ab der kommenden Woche haben wieder mehr Geschäfte geöffnet. Die 7-Tage-Inzidenz spielt bei der Strategie von Bund und Länder weiter eine entscheidende Rolle. Archivfoto: of
in einem sicheren Umfeld bestimmte Angebote zu nutzen. Weil: „Wenn wir beispielsweise jede Woche jede Klasse mindestens einmal in der Woche testen, dann haben wir einen sehr genauen Überblick, was in einer ganzen Generation los ist. Dann können wir vor allem auch früher gegen beginnende Infektionsketten angehen.“ Ab der nächsten Woche sollen private Treffen mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten wieder möglich sein. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 in sieben Tagen, können beispielsweise Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten geöffnet werden, ebenso der Einzelhandel mit einer Begrenzung auf einem Kunden pro 10 m² für die ersten 800 und einem/einer weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter. Kontaktfreier Sport soll dann in kleinen Gruppen bis zu zehn Personen im Außenbereich möglich sein. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100 Neuinfektionen pro 100.000 in sieben Tagen, können Kinder bis 14 Jahren gemeinsam im Außenbereich Sport treiben. Der Einzelhandel kann dann zunächst nur für sogenannte Terminshoppingangebote geöffnet werden, Zoos, Museen etc. nur mit Terminbuchungen. Bei alledem gibt es eine Notbremse: Sobald die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder auf über 50 bzw. über 100 ansteigt, treten die vorherigen Regelungen wieder in Kraft. Über weitere Öffnungsschritte beraten Bund und Länder erst wieder bei ihrer nächsten Zusammenkunft am 22. März. Weitere Infos auf Seite 3.
Der LKW, der die Baustelle (kl. Foto) an der Braunschweiger-Straße rammte, verlor einen Teil seiner Ladung – Baumstämme.
Unfall: LKW verlor Baumstämme
Fußgängerbrücke gerammt und geflohen WOLFSBURG. Erneut kam es an der Baustelle der Fußgängerbrücke auf der Braunschweiger Straße zu einem Unfall an dem ein LKW beteiligt war. Die Polizei Wolfsburg sucht wegen Fahrerflucht des Verursachers nach Zeugen. Der Unfall ereignete sich vergangenen Freitag, 26. Februar, zwischen 18 und 7.05 Uhr (27. Februar). „Ein derzeit unbekannter Fahrzeugführer muss mit einem, vermutlich mit Baumstämmen beladenen, LKW gegen die im Bau befindliche Fußgängerbrücke gefahren sein. Angestellte fanden mehrere Baumstämme im Baustellenbereich. Ferner wurden Holzanhaftungen an der Anstoßstelle am Brückenkonstruckt entdeckt“, teilte die Polizei Wolfsburg mit. Durch den Aufprall wurde die Brücke um rund 30 Zentimeter stadteinwärts verschoben. „Ferner entstand eine nicht vorgesehene Verkrümmung im Bauwerk. Wie hoch der entstandene Schaden ist wird derzeit untersucht“, so ein Polizeisprecher. Es werde eine komplette Schadenaufnahme durchgeführt. Erst danach könne das genaue Schadensbild an dem Traggerüst ermittelt werden.
„Schon jetzt ist allerdings klar, dass der ursprünglich vorgesehenen Termin zum betonieren nicht eingehalten werden kann“, teilte die Pressestelle der Stadt Wolfsburg auf Anfrage des Kurier mit. Damit LKW auf dem Weg zur Brücke gewarnt sind, wird mit einer Höhenbeschränkung (4 Meter) auf die Baustelle hingewiesen. „Darüber hinaus sind jeweils vor dem Bauwerk zusätzliche Schilderbrücken aufgebaut, um auch durch Geräusche den Fahrzeugführer auf die unzulässige Überhöhe hinzuweisen. Allerdings wird aufgrund der Erfahrungen hier über zusätzliche Schutzeinrichtungen nachgedacht“, teilte das Rathaus mit. Vielleicht gibt es nach dem jetzt vierten Unfall an dieser Stelle eine schnellere Entscheidung darüber. Die Polizei hofft darauf, dass Zeugen verdächtige Vorgänge aufgefallen sind. Hinweise: 05361/46460.
Händler-Bündnis initiierte bundesweite Lichtaktion
Lockdown beenden: Ohne Handel sehen Innenstädte rot WOLFSBURG (of). Mit der Initiative „Das Leben gehört ins Zentrum“ forderte ein Bündnis aus Einzelhändlern die Wiedereröffnung der Geschäfte zum 8. März. Am Montag beteiligten sich bundesweit zahlreiche Läden an dieser Aktion. Menschenleere Fußgängerzonen mit leerstehenden Läden und geschlossenen Restaurants prägen im Lockdown das Straßenbild in ganz Deutschland. Um deutlich zu machen, welche Flächen in den Innenstädten bei einem andauernden Lockdown von Schließung bedroht sind, ließen viele Händler ihre Schaufenster Anfang März in rotem Licht erstrahlen. Mit der Lichtaktion „Die Stadt lebt“ wollte der Einzelhandel vor der Bund- und Länderkonferenz am 3. März deutlich machen, dass große Teile von
Deutschlands Innenstädten akut bedroht sind. Auch in der Region Wolfsburg beteiligten sich Geschäfte und Einkaufszentren daran. Der Handelsverband Deutschland (HDE) forderte, ebenfalls vor dem CoronaGipfel, Verbesserungen bei der staatlichen Unterstützung und eine schnelle Öffnungsperspektive für die Branche. Während der Online-Handel seine Umsätze laut Statistischen Bundesamt im Januar im Vergleich zum Vorjahresmonat um ein Drittel steigern
konnte, verlor z. B. der stationäre Modehandel drei Viertel seiner Erlöse. Der HDE forderte daher eine transparente und zeitnahe Öffnungsperspektive für den geschlossenen Einzelhandel. „Die Branche hat mit ihren funktionierenden Hygienekonzepten bewiesen, dass geöffnete Ladentüren und Pandemiebekämpfung kein Widerspruch sind. Auch das Robert-KochInstitut sieht das Infektionsrisiko beim Einkaufen als gering an. Es gibt keinen sachlichen Grund mehr, die Ladentüren weiterhin nicht aufzusperren“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Reaktionen aus Wolfsburg zum Thema: Seite 2
Schaufenster von Geschäften leuchteten am Montag rot (das Foto zeigt ein Geschäft in Düsseldorf). Ein Bündnis von Einzelhändlern wies damit deutschlandweit auf ihre Lage im Lockdown hin. Auch ein Film zur Kampagne ist in sozialen Medien erschienen. Foto: Lebenimzentrum