Wolfsburger Kurier

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Neuer Chef im Hallenbad

Deutlich weniger Unfälle

Gastronomen appellieren an Politik

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Sonntag, den 2. Mai 2021 · Nr. 17/44. Jahrgang Stadtwaldstraße 1a, 38440 Wolfsburg, Tel. (0 53 61) 20 00-0

Pandemie: „Gleichstellung“ von Geimpften und Getesteten?

Impfen geht voran, doch bis zur Normalität dauert es noch BERLIN/HANNOVER (of). In der vergangenen Woche tagte erneut der sogenannte „Impfgipfel“. Eine der Botschaften lautete: Spätestens im Juni soll es keine Impfpriorisierung mehr geben. Das bedeutet aber nicht, dass sich dann jeder sofort gegen das Corona-Virus impfen lassen kann. Bund und Länder haben besprochen, die Priorisierungen für die Corona-Schutzimpfungen spätestens im Juni aufzuheben. In vielen Bundesländern seien die Priorisierungsgruppen 1 und 2 bereits geimpft, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie gehe davon aus, dass Personen aus der Priorisierungsgruppe 3 im Laufe des Monats Mai eine Erstimpfung erhielten. „Das heißt nicht, dass dann jeder sofort geimpft werden kann. Aber dann kann sich jeder um einen Impftermin bemühen“, sagte Merkel nach dem Treffen. Ab Juni sollten dann auch verstärkt die Betriebsärzte in die Impfkampagne einsteigen.

Grundsätzlich soll bis zum Ende des Sommers jeder, der sich impfen lassen möchte, auch ein Angebot erhalten. „Das setzt natürlich voraus, dass die Impfstoffe wirksam sind, also keine Mutationen auftreten und die Impfstoffe nicht mehr wirksam sind. Aber von der Zahl der uns zugesagten Impfstoffe können wir bis Ende des Sommers jedem ein Impfangebot machen“, so die Bundeskanzlerin. Zudem wurde über Erleichterungen für Geimpfte und Genesene gesprochen. „Genesene sind den Geimpften dann gleichzustellen, wenn entweder die Erkrankung noch nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder aber die Genesenen

eine Impfdosis plus 14 Tage für die Herausbildung des Immunschutzes haben. Dann sind Genesene den Geimpften gleichzustellen“, erklärte Merkel. So sollen diese etwa beim Einkaufen oder beim Friseurbesuch keinen negativen Corona-Tests vorlegen müssen. Die Bundeskanzlerin: „Es ist klar, dass da, wo als Zugangsberechtigung Schnelltests erwartet werden, Geimpfte und Genesene diese Tests nicht beibringen müssen.“ Auch die Pflichtquarantäne nach der Einreise aus dem Ausland solle für Geimpfte wegfallen. Ziel sei es, so schnell wie möglich zu der bekannten Lebensweise zurückzukehren – „aber das wird so schnell nicht

Im Wolfsburger Impfzentrum wird neben den Vakzinen von BioNTech, Moderna und AstraZeneca nun auch Johnson & Johnson verimpft. Gr. Foto: Archiv

gehen“. Nach derzeitigen Kenntnissen haben Geimpfte und Genesene ein geringeres Risiko, andere Menschen anzustecken. Dennoch gelten nach wie vor die Regeln wie dem Tragen einer Maske, Abstand halten und Hygiene. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sagte dazu: „Vollständig geimpfte Menschen sind zwei Wochen nach der zweiten Impfung nicht nur persönlich gut geschützt, von ihnen geht dann – nach Einschätzung des RKI – auch so gut wie keine Ansteckungsgefahr für ihre Mitmenschen mehr aus. Vollständig geimpfte Menschen haben die verständliche Erwartung, nur noch möglichst wenige Einschränkungen in ihrer persönlichen Freiheit hinnehmen zu müssen. Es kann sicherlich Einvernehmen darüber erzielt werden, dass geimpfte Menschen mindestens so viele Rechte haben sollen wie negativ-getestete Menschen. Geimpfte sind in jedem Fall negativ-getesteten Menschen gleichzustellen.“ Weil ging auch darauf ein, ob Geimpfte mehr Rechte bekommen sollten: „Solange wir noch nicht allen Menschen ein Impfangebot machen können, sollten wir eine unterschiedliche Behandlung von geimpften und noch nicht geimpften Menschen so weit wie möglich vermeiden.“ Wo immer es gehe, sollten deswegen Alternativen auch für negativ-Getestete eröffnet werden. „In anderen Bereichen werden dagegen m.E. Geimpfte auch weiterhin um Rücksicht auf diejenigen gebeten werden müssen, die noch auf ihre Impfung warten. Die damit zusammenhängenden Fragen sind schwierig. Wir werden sie intensiv diskutieren, um eine weitere Spaltung unserer Gesellschaft zu vermeiden.“

Am ersten September-Wochenende soll der Wolfsburg Marathon starten, soweit es die Pandemie zulässt. Archivfoto: ph

Ab jetzt gilt die nächste Startgeldstaffel

Anmeldungen zum Wolfsburg Marathon WOLFSBURG. Am 5. September sollen wieder viele Läuferinnen und Läufer – so es denn die Corona-Pandemie erlaubt – auf den Wolfsburger Straßen um schnelle Zeiten rennen. Der Veranstalter teilte jetzt weitere Details mit. Nachdem der VfL Wolfsburg als Veranstalter des Wolfsburger Marathon bereits den Volks-Triathlon am Aller- und Tankumsee auch in diesem Jahr aufgrund der Pandemie absagen musste, ruhen jetzt die Hoffnungen des Orga-Teams auf dem Herbst. Dann sollen die Sportler am Kunstmuseum wieder auf die verschiedenen Strecken an den Start gehen. „Der Wolfsburg Marathon ist für das erste Wochenende im September geplant. Bereits aus den vergangenen Jahren sind die unterschiedlichen Startgebührenstaffeln bekannt“, erläutert Jan Poguntke vom Orga-Team. Die erste Anmelde-Phase endete am 30. April. „Jetzt greift die nächsthöhere Gebührenstufe. Wer also von den günstigsten Tarifen profitieren möchte, sollte sich also unter www.wob-marathon.de für eine der Erwachsenenstre-

cken registrieren“, sagt Poguntke. Im Angebot sind auch in diesem Jahr wieder folgende Strecken: Der Marathon (42 km), Halbmarathon (21km), der 10und der 5-Kilometer-Lauf. Bis zum 30. Juni werden folgende Startgelder erhoben: Für den Marathon 47 Euro, für die halbe Strecke 35 sowie für den 10km-Lauf (25 Euro) und für die 5-km-Strecke (20 Euro) „Im Hintergrund arbeitet das Organisationsteam weiterhin intensiv mit den Behörden daran, dass das Event über die Bühne gehen kann. Etwaige Auflagen, Einschränkungen etc., die durch die Pandemie verursacht werden, sind im Moment noch nicht realistisch zu beurteilen, könnten aber bis zum Spätsommer noch Berücksichtigung in der Planung des Großevents finden“, so Poguntke abschließend.

Arbeiten an der Brandruine dauern seit Januar weiter an

Brand in Fallersleben: Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft FALLERSLEBEN (of/ph). In der Fallersleber Altstadt brannte in der Bahnhofstraße am 22. Januar ein Fachwerkhaus nieder. Die Polizei hat jetzt die Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Braunschweig übergeben. Für die Fallersleber war es ein Schock: Der Hausbrand in der Bahnhofstraße sorgt bis heute für Arbeiten an der Brandruine und die Bahnhofstraße ist weiterhin nicht vollständig befahrbar. „Es wird gegen einen Beschuldigten wegen fahrlässiger Brandstiftung ermittelt“, teilte Polizeipressesprecherin Melanie aus dem Bruch mit. Das Verfahren liege jetzt bei der Staatsanwaltschaft in Braunschweig. Als Ursache für das Feuer

sei von den Brandermittlern ein technischer Defekt ausgeschlossen worden. Vielmehr habe sich in der Küche eines indischen Restaurants offenbar der Brand entwickelt. Ein Gasherd habe dabei im Mittelpunkt der Ermittlungen gestanden. Auf Anfrage des Wolfsburger Kurier teilte Erster Staatsanwalt Hans Christian Wolters am Mittwoch mit, dass zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine weiteren Auskünfte zum Verfahren erteilt werden können.

Die Aufräumarbeiten in der gesperrten Bahnhofstraße dauern bis heute an. Noch in der vergangenen Woche waren Bagger im Einsatz, um die Trümmer des vollständig zerstörten Hauses aufzulesen. Das alte Fachwerkhaus war vollständig zusammengebrochen: Die verschiedenen Schuttteile mussten getrennt werden. Neben Bauschutt mussten auch Elektrogeräte und anderer Schrott getrennt von einander entsorgt werden. Die Lücke in der Bahnhofstraße soll kein Dauerzustand sein. Das Haus soll neu wieder aufgebaut werden, passend zum Altstadtcharakter des Quartiers.

Am 22. Januar brannte ein Haus in der Bahnhofstraße in Fallersleben – die Aufräumarbeiten dauern auch im April noch an. Jetzt wird von der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen einen Beschuldigten wegen fahrlässiger Brandstiftung ermittelt. Gr. Foto: of, Kl. Foto: Polizei


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