BLUMENHOF Wünsche wurden wahr
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Sonntag, den 19. Dezember 2021 · Nr. 50/45. Jahrgang Stadtwaldstraße 1a, 38440 Wolfsburg, Tel. (0 53 61) 20 00-0
Oberverwaltungsgericht Lüneburg kippte weitere Regelung
2G-Einkaufsregel gekippt – bleibt die Weihnachtsruhe? WOLFSBURG/HANNOVER/LÜNEBURG (of). Zum zweiten Male erlebt Deutschland das Weihnachtsfest im Schatten der Corona-Pandemie. Während die Landesregierung eine „Weihnachtsruhe“ verordnet hat, kippte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die 2G-Regel für das Einkaufen im Einzelhandel. Eine gerade Linie sieht anders aus: Die Landesregierung Niederachsen stellt Corona-Regeln zur Eindämmung der Pandemie auf und vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg werden diese dann nach einer Klage gekippt: Bereits am Freitag vergangener Woche hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg 2G-Plus bei körpernahen Dienstleistungen außer Vollzug gesetzt. In dieser Woche kam ein weiterer Beschluss hinzu. Die vor allem im Einzelhandelsverband höchst umstrittene 2G-Regelung für das Ein-
kaufen in Geschäften, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, wurde am Donnerstag vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit sofortiger Wirkung gekippt. Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens bedauert die Entscheidung: „Ich bin weiterhin der Überzeugung, dass die Fortführung dieser Maßnahme der Bedrohungslage angemessen und auch infektiologisch notwendig gewesen wäre. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der fortschreitenden Ausbreitung der Omikron-Variante, die nach
allem, was wir heute wissen, noch einmal wesentlich ansteckender ist, als alle Varianten vor ihr. Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse der Wissenschaft habe ich die große Sorge, dass sich alle ungeimpften Niedersächsinnen und Niedersachsen innerhalb kurzer Zeit mit dieser neuen Variante des Virus infizieren könnten. Eine solche Entwicklung könnte unser ohnehin stark belastetes Gesundheitssystem nur schwer verkraften.“ Das Oberlandesgericht teilte am Donnerstag in einer Pressemeldung mit, dass die 2G-Re-
Das Weihnachtsfest steht im „Schatten“ von Corona-Schutzmaßnahmen.
Symbolfoto: of
gelung im Einzelhandel derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme sei. „Allein im von der 2G-Regelung nicht umfassten Lebensmitteleinzelhandel finde der weit überwiegende Teil täglicher Kundenkontakte statt. Auch die Erforderlichkeit sei zweifelhaft“, hieß es aus Lüneburg. Niedersachsen steht eine zweieinhalbwöchige Weihnachts- und Neujahrsruhe bevor. Vom 24. Dezember bis zum 2. Januar 2022 sollen die verschärften Regelungen der Warnstufe 3 gelten. Für Ungeimpfte gelten dann strenge Kontaktbeschränkungen auf einen Haushalt plus zwei Personen. Außerdem sind in dieser Zeit private Zusammenkünfte von geimpften und genesenen Personen nur noch bis 25 Personen im Innenbereich und bis 50 Personen im Außenbereich zulässig. Dies ist eine Verschärfung im Vergleich zur normalen Warnstufe 3. Kinder und Jugendliche werden bei den 25 Personen mitgerechnet. Tanzveranstaltungen sind generell in Warnstufe 3 verboten. Weihnachtsmärkte müssen in dieser Zeit schließen, ebenso alle Clubs und Diskotheken. Die Schulferien sollen wie gewohnt am 23. Dezember beginnen. Es soll jedoch eine dreitägige Aufhebung der Präsenzpflicht geben – vom 20. bis 22. Dezember können Eltern ihre Kinder für bis zu drei Tage vom Präsenzunterricht befreien. Nach den Ferien werden die Schüler wieder öfter getestet: Vom 10. bis 14. Januar 2022 gibt es eine Sicherheitsphase mit fünf Tests pro Woche für alle, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind.
Der Wintermarkt in der Autostadt geht noch bis zum 23. Dezember Foto: Autostadt Lennard Kugeler
Autostadt mit zusätzlichen Schließtagen
Wintermarkt nur noch bis zum 23. Dezember WOLFSBURG. Aufgrund der Niedersächsischen Landesverordnung und der dadurch ab 24. Dezember geltenden Warnstufe 3 schließt die Autostadt ihren Wintermarkt inklusive Eisfläche und Schneewelt abends am 23. Dezember. „Bis dahin lassen sich auf dem weitläufigen Wintermarkt noch die letzten Weihnachtsgeschenke entdecken und Kinder, Jugendliche und Erwachsene können täglich von 10 bis 22 Uhr ihre Eislaufkünste unter Beweis stellen“, teilte die Autostadt am Donnerstag mit. Neben den traditionellen Schließtagen am 24. und 31. Dezember bleibt die Autostadt auch am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar 2022 geschlossen. Die Autostadt Restaurants sind mit veränderten Öffnungszeiten am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar 2022 geöffnet (www.autostadt. de/restaurants). Vom 27. bis 30. Dezember sowie am 2. Januar ist die Autostadt mit einem sehr eingeschränkten Angebot von 10 bis 18 Uhr zugänglich: Geöffnet haben an diesen Ta-
gen ausschließlich der Metropol Shop, das Zeithaus sowie vorab gebuchte Bildungs- und Fahrsicherheitsangebote. Alle Autostadt-Attraktionen inklusive der Pavillons und der Konzernwelt sind ab dem 3. Januar 2022 wieder regulär von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Für den Besuch der Autostadt gilt weiterhin die 2G-Plus-Regel und die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes der Standards FFP2 oder KN95/ N95. „Alle Gäste werden gebeten, die allgemeinen Hygienevorschriften und Verhaltensregeln zu beachten – sie können sich unter www.autostadt.de/aktuell bereits im Vorfeld ihres Besuchs über die jeweiligen Bestimmungen informieren“, teilte die Autostadt abschließend mit.
Polizei und Stadt Wolfsburg äußern sich zur Rechtslage
Montagsspaziergänge: Nimmt der Unmut der Bürger zu? WOLFSBURG (of). Seit Wochen verabreden sich Menschen in Wolfsburg zu Montagsspaziergängen in der Fußgängerzone. Polizei und Stadt Wolfsburg wünschen sich bessere Kommunikation mit den Ausrichtern. Wie gehen Rathaus und Polizei mit den sogenannten „Montagsspaziergängen“ in der Innenstadt um? Mehrere Hundert Menschen äußerten auf der Porschestraße ihren Unmut gegenüber den derzeitigen Corona-Maßnahmen. Waren es am Nikolaustag noch 280, kamen am vergangenen Montag – nach Polizeiangaben – 660 Teilnehmer zusammen. Polizei und Stadtverwaltung blicken mit gewisser Sorge auf die Zusammenkünfte. Denn anders als bei einer genehmigten Demonstration fehlte es bisher an einem Ansprechpartner. Im Vorfeld des „Spaziergangs“ äußerten sich Oberbürgermeis-
ter Dennis Weilmann und die Leiterin der Polizeiinspektion, Petra Krischker, zur derzeitigen Situation. „Ich habe Verständnis dafür, wenn Menschen von Corona und den damit einhergehenden Beschränkungen genug haben“, so Weilmann. Aber wenn Tatsachen ignoriert, die Existenz von Corona in Frage gestellt und die Wirkung von Impfungen angezweifelt werde, „dann werden andere Menschen verunsichert, wofür ich kein Verständnis habe“, betonte der Oberbürgermeister. Die Rechtslage ist schwierig. In Deutschland ist Versammlungsfreiheit ein rechtlich ver-
ankertes Gut, allerdings unter gewissen Voraussetzungen. Dazu gehört unter anderem eine vorherige Anzeige der Versammlung bei der Stadt und die Nennung eines Versammlungsleiters. Bei den „Spaziergängen“ verabredeten sich Teilnehmer über Messengerdienste. Bei den ersten beiden Spaziergängen hatte sich kein Versammlungsleiter offenbart. „Wird die Versammlung nicht vorher angezeigt, ist das eine Ordnungswidrigkeit für den Versammlungsleiter, aber nicht für die Teilnehmer“, so Polizeichefin Krischker. Die Polizei schütze dann eine solche Versammlung solange keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe. Nur wenn die öffentliche Sicherheit in Gefahr sei, könne die Versammlung aufgelöst werden. Weiter auf Seite 2.
Inspektionsleiterin Petra Krischker und Wolfsburgs Oberbürgermeister Dennis Weilmann sprachen in der Polizeiinspektion über die rechtliche Lage der „Spaziergänge“. Das Gespräch fand im Vorfeld der letzten „Demo“ in der Wolfsburger Innenstadt statt.