Libelle Juli/August 2022

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SCHREBERGARTEN

Klatschmohn oder Rittersporn, Sauerampfer oder Storchschnabel? Was ist Unkraut, was kann bleiben? Trampolin oder Sandkasten, Baumhaus oder Planschpool? Was ist erlaubt, womit gibt’s Ärger? Wer einen Kleingarten übernimmt, muss beim Ackern auf der ihm anvertrauten Erdscholle einiges wissen und beachten. Für den Garten-Realitäts-Check stellt die Libelle die wichtigsten Fragen und gibt Antworten.

Wie kommen wir an den Wunschgarten? Wer einen Kleingarten pachten möchte, muss in der Regel vorab Mitglied im zugehörigen Verein werden. Und genau das ist das Nadelöhr: Viele Vereine haben rappelvolle Wartelisten, manche reagieren auf den pandemiebedingten Run auf die Gärten sogar mit einem kompletten Aufnahmestopp. „In den Pandemiejahren erhielten wir immer wieder Beschwerden über Besucher:innen unserer Anlage, die unsere älteren Gartenfreund:innen zur Aufgabe bewegen wollen. Dies teilweise in penetranter Art und Weise!“, beschwert sich gar ein Düsseldorfer Verein auf seiner Homepage über allzu zudringliche Zaungäste. Hier sind also Fingerspitzengefühl, Geduld, Ausdauer und Glück gefragt!

Bis nachher im Beet! Spätestens seit der Pandemie ist der Run auf die Schrebergärten groß. Die Vereine führen lange Wartelisten von Familien mit Gartenwunsch. Man träumt von Klein-Bullerbü als i-Tüpfelchen zur Perfektion des urbanen Lebensstils. Was davon ist romantische Vorstellung, wie gelingt der Start als Schreberfamilie und welche Überraschungen birgt das reale Gartenleben? 34

Was kostet die Gartenübernahme? Der Gartenwert, der bei der Übernahme fällig ist, wird von einem/einer unabhängigen Gartengutachter:in ermittelt: Wie gepflegt ist der Garten? Wie viele Rosen, wie viele Obstbäume gibt es? Praktisch jeder Grashalm sowie die Laube gehen in die Summe mit ein, die ab etwa 2000 bis zu 10.000 Euro beträgt. Romantisch verwilderte Gärten sind dabei übrigens deutlich günstiger, denn nach der gängigen Wertvorstellung muss dort mehr Arbeit reingesteckt werden! Dazu kommt noch die mit dem/der Vorpächter:in individuell abzusprechende Summe für das bewegliche Mobiliar wie Rasenmäher, Spaten, Rosenschere sowie die eventuell zu übernehmenden Gartenmöbel. LIBELLE | Juli/August 2022


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