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Eine Begegnung mit einem großen Literaten! Kästner war hier und aß Apfelstrudel im Waldcafe

Es jährt sich heuer zum 90. Mal, dass die Werke, die Bücher des berühmten Erich Kästner - der mit „Emil und seine Dedektive“ oder mit „Das doppelte Lottchen“ bekannt und zu einem der wichtigsten deutschen Literaten wurde - vom Hitler-Regime als verboten erklärt und in Verruf gebracht wurden, worunter sein Ansehen litt und mehr als geschmälert wurde. Erich Kästner, einer, den die Zillertaler, speziell die Mayrhofner, kennenlernen durften. Er weilte nämlich von März bis Anfang Juli 1945 in der Edergasse, wohnte bei Familie Tipotsch in der Pension Steiner. Und dort sitze ich gerade, trinke ein Glas Wasser und unterhalte mich mit Elisabeth und Martin, die mir viel zu erzählen haben …

Zur Popularität Erich Kästners trug einerseits sein frühes Erkennen der nationalsozialistischen Grausamkeiten und damit verbunden sein revolutionärer Einsatz bei. Als seine Bücher zerstört wurden, stand er daneben. Andererseits war es sein charakteristisches Schreibtalent, das ihn bereits in jungen Jahren berühmt machte. Dr. Sebastian Schmideler hält im Leipziger Universitätsmagazin fest: „Kästner war ein Ausnahmetalent und konnte treffsicher formulieren. Man braucht gar nicht erst versu- chen, das zu kopieren. Vorbild kann bis heute sein Mut sein, auch nach 1933, als seine Bücher verbrannt worden sind, an einer Kinderliteratur der Moderne im Dienst demokratischer Kultur festgehalten zu haben – unter sehr schweren Bedingungen in der sogenannten ‚inneren Emigration‘. Heutige Studierende dürfen sich glücklich schätzen, dass ihnen solche ‚Bewährungsproben‘ erspart bleiben.“

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Kästner schrieb auch im Ausland, unter einem Pseudonym. Beispielsweise kennen viele „Münchhausen“. Seine klare Sprache, kombiniert mit Satire und Scharfsinn für das Wesentliche, zeichneten ihn aus. Was ihn noch auszeichnete, und was man von seinem Aufenthalt im Zillertal noch weiß, das erfahre ich jetzt, als ich nach dem ganz großen Intellektuellen des deutschsprachigen Raums frage, der einst im Haus von Elisabeth und Martin gewohnt hat. Elisabeth erzählt: „Es waren ja schon Leute da, die nachfragten. Studenten oder Reporter vom Westdeutschen Rundfunk, die 1986 unsere Mutter befragten und einige andere. Ja, ich weiß noch von der Schwiegermutter, dass er oben im zweiten Stock zwei Zimmer hatte. In einem hat er geschlafen, in einem geschrieben. Nachmittags saß er gern im Waldcafe und hat dort geschrieben. Er war ja geheim da. Es durfte keiner wissen.“ Martin ergänzt: „Was die Mutter mal erzählt hat: Er ist mit der UVA, das war eine Filmgesellschaft, gekommen, um angeblich einen Film zu drehen. Die Filmkassetten waren allerdings leer. Es war halt eine Möglichkeit, dass er aus Berlin heil rauskam. Eigentlich ist er geflüchtet. Durch den langen Aufenthalt hier bei uns ist eine freundschaftliche Beziehung entstanden, die nach Kriegsende leider nicht mehr gepflegt wurde. Das fand die Mutter schade.“

Martin zeigt mir Zeitungsausschnitte und alte Fotografien, bedauert, dass auf keinem Bild Kästner drauf ist, holt eine von Otto Moroder geschnitzte Kästner-Büste herbei und hält ein spezielles Buch in der Hand. Dabei erzählt er weiter: Das Notabene, das tagebuchmäßig geschrieben wurde, enthält viele Passagen aus Mayr- hofen und ist ein gehaltvolles emotionsreiches Zeitzeugnis. Ein gewaltiges. Das sollte man gelesen haben. Und irgendwann, wenn wir mal in Rente gehen, werden wir wohl nach Dresden aufbrechen.

Martin schaut schmunzelnd zu Elisabeth. Ja, Dresden ist sicher für Kästner-Fans ein Highlight. Dort ist Kästner geboren und aufgewachsen. Ein Museum ist ihm dort gewidmet. Also: Wer von Kästner was lesen möchte, bitte die nächste Bücherei aufsuchen, in den Buchhandlungen vorbeischauen oder in den Zug nach Dresden steigen.

Elisabeth und Martin sage ich ein herzliches „Vergelt‘s Gott“ für die Informationen. Allen wünsche ich viel Spaß beim Lesen! Kästner hinterlässt Weltliteratur mit einem Hauch von Mayrhofen. M.W.

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Wir beraten unsere Kunden immer gerne bei ihren Bauvorhaben und freuen uns auf ein Kennenlernen! pr

Gemeinde Kaltenbach

Stellenausschreibung

In der Gemeinde Kaltenbach gelangt die Stelle eines/einer

Schmiedau 17

6272 Kaltenbach

Tel.: +43 (0) 5283 2210

Fax: +43 (0) 5283 2210 5 e-Mail: buergermeister@kaltenbach.tirol.gv.at www.kaltenbach.at

Pädagogischen Fachkraft zur Leitung des Minicampus/Schülerhort zur neuen Besetzung. Der Dienstantritt sollte ehestmöglich erfolgen, eine individuelle Vereinbarung ist möglich. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 40 Wochenstunden (100,00%)

Wir erwarten von Ihnen:

- Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft

- einwandfreier Leumund

- abgeschlossene pädagogische Ausbildung ist von Vorteil oder zumindest eine abgeschlossene Ausbildung für Sozialpädagogik oder ähnlich, welche die Befähigung zur Leitung eines SchülerInnenhortes nachweist

- kreative Fähigkeiten sind erwünscht

- positive Ausstrahlung und Kommunikation, Freude am Umgang mit Kindern

- Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Genauigkeit, Verlässlichkeit

- bei männlichen Bewerbern abgeschlossener Präsenz- oder Zivildienst

Der Aufgabenbereich umfasst:

Leitung des Minicampus/Schülerhort

Montag bis Freitag täglich 10:30

17:00 Uhr

Mittagstisch und Hausaufgabenbetreuung

Programmgestaltung für Ferien- und Sommerbetreuung

Der Bewerbung sind beizuschließen:

- aussagekräftiger Lebenslauf mit Foto

- Strafregisterauszug und Meldebestätigung

- Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis

- Schul- und Dienstzeugnisse sowie Ausbildungsnachweise

Zunächst wird ein befristetes Dienstverhältnis im Ausmaß von 12 Monaten vereinbart ( 1 Monat Probezeit). Diese kann aber im beiderseitigen Einvernehmen in ein unbefristetes Dienstverhältnis umgewandelt werden.

Das Mindestentgelt beträgt monatlich € 2.743,80 (ohne Ferien) brutto / 2 295,00 (mit Ferien) brutto auf Basis einer Vollbeschäftigung, zuzüglich Leiterzulage. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten, fachlicher Qualifikation und Berufserfahrung, sowie sonstigen mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundenen Entgeltbestandteilen erhöhen kann und eine Überzahlung möglich ist

Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 2012!

Gemäß § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des LandesGleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen!

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, die Unterlagen sind in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift „Stellenbewerbung Minicampus/Schülerhort“ bis spätestens FREITAG

13. MAI 2023 im Gemeindeamt Kaltenbach einzubringen.

Gasteiger Klaus

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Bei der Gemeinde Gerlosberg gelangt mit Beginn des Kindergartenjahres 2023/24 die Stelle einer

PÄDAGOGISCHEN FACHKRAFT mit LEITUNGSFUNKTION · m/w für den Gemeindekindergarten zur Neubesetzung.

Anstellungserfordernisse:

• eine abgeschlossene Ausbildung als Kindergartenpädagogin

• idealerweise Berufspraxis

• liebevoller und verantwortungsvoller Umgang mit Kindern

• Teamfähigkeit, Flexibilität, Verlässlichkeit

• Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung

• EDV-Kenntnisse

• einwandfreier Leumund

• abgeleisteter Präsenzdienst (bei männlichen Bewerbern

Anstellung und Entlohnung: Die Anstellung und Entlohnung erfolgen nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 (G-VBG 2012), LGBl. Nr. 119/2011, i.d.g.F., Entlohnungsgruppe ki2-pädagogische Fachkraft. Anrechenbare Vordienstzeiten werden berücksichtigt. Das Beschäftigungsausmaß erfolgt nach Vereinbarung. Die Bereitschaft für Dienstzeiten außerhalb des Kindergartenjahres (gem. § 104 Abs. 4 G-VBG 2012) ist erforderlich.

Schriftliche Bewerbungen richten Sie bitte bis spätestens 5. Mai 2023 an die Gemeinde Gerlosberg, auch per Mail an: gemeinde@gerlosberg.tirol.gv.at

Dem Bewerbungsschreiben sind anzuschließen:

• Abschlusszeugnisse und Dienstzeugnisse

• Nachweis von Zusatzausbildungen

• Lebenslauf

• Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Leumundszeugnis

Die Gemeinde Gerlos schreibt nachstehende neu zu besetzende Stelle aus Bauhofleiter / Bauhofleiterin zum ehestmöglichen Dienstantritt in Vollbeschäftigung · 40 Wochenstd. Anforderungen:

· Österreichische Staatsbürgerschaft oder die EU-Staatsbürgerschaft

· Bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst

· Führerschein der Gruppen B und C

Stellenausschreibung

· Abschluss einer handwerklichen oder technischen Fachausbildung Führungserfahrung von Vorteil

· EDV Kenntnisse

Aufgabenbereich:

· Leitung des gemeindeeigenen Bauhofs

Bei der Marktgemeinde Mayrhofen gelangt ab 8. September 2023 die Stelle einer

· Steuerung sämtlicher betrieblicher Abläufe im Bauhof und Arbeitsein sätze aller AußendienstmitarbeiterInnen der Gemeinde Gerlos

· Instandhaltung von gemeindeeigenen baulichen Anlagen und der Infrastruktur

P Dagogischen Fachkraft

· Koordination und Mitarbeit bei allen in einer Gemeinde üblich anfallenden Tätigkeiten

· Bereitschaftsdienst (Rufbereitschaft) für den Bürgermeister mit dem Beschäftigungsausmaß von 18 Kinderdienststunden – 3 Wochentage – zur Besetzung! Die Bewerbungsfrist endet am Mittwoch, 17. Mai 2023.

Das Dienstausmaß beträgt 100 %, die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 – G-VBG, LGBl. 119/2011 idgF. Entlohnungsschema II, Entlohnungsgruppe p3. Das monatliche Mindestentgelt beträgt EUR 2.882,06 brutto, eine mögliche Mehrzahlung richtet sich nach Qualifikation und anrechenbaren Vordienstzeiten.

Nähere Angaben finden Sie in der Gemeinde-Homepage auf der Startseite unter offene Stellen im Gemeindeamt. www.mayrhofen.tirol.gv.at

Bewerbungen sind unter Anschluss persönlicher Unterlagen (Abschlusszeugnisse, Nachweis Grundwehrdienst etc.) bis Freitag, 31.03.2023 an die Gemeinde Gerlos, gerne auch per e-mail: gemeinde@gerlos.tirol.gv.at, zu richten.

Der Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Der Bürgermeister: Andreas Haas

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