Aargauer Wirtschaft November 2021

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12  IN EIGENER SACHE

AGV NR. 11 | 17. NOVEMBER 2021

DER AGV «ON TOUR»:

SURBTALER GEWERBE LIESS SICH ÜBER NEUERUNGEN IM BESCHAFFUNGSWESEN INFORMIEREN Ganz im Zeichen des öffent­ lichen Beschaffungswesens, auch als Submission bekannt, stand der traditionelle Herbstanlass des Gewerbe­ vereins Surbtal vom Donners­ tag, den 21. Oktober 2021.

V

ereinspräsident Paul Hediger (Lengnau) freute sich im Gast­ hof Engel in Ehrendingen darüber, dass 45 Personen zum Herbst­ anlass des Gewerbevereins gekom­ men waren. Unter den Teilnehmern sah man nicht nur viele Gesichter aus der Mitte des Vereins, sondern auch Urs Widmer, den neuen Geschäfts­ führer des Aargauischen Gewerbe­ verbandes (AGV), Fabian Meier (Wü­ renlingen), den Vertreter des Zurzi­ bietes, sowie politische Vertreter der Gemeinden Endingen, Tegerfelden, Ehrendingen und Schneisingen. Und auch Dr. Hans R. Schibli (Baden), den Rechtskonsulenten des Aargauischen Gewerbeverbandes.

Neuerungen im Beschaffungswesen Die meisten Teilnehmer des Herbst­ anlasses waren nicht nur wegen dem aus der «Engel»-Küche stammen­ den, aus der Vereinskasse bezahlten und vorzüglich mundenden «Ge­ werbler-Lunch» nach Ehrendingen gekommen, sondern auch wegen den Ausführungen von Rechtsanwalt

August Widmer Mitarbeiter «Botschaft», Döttingen

AGV-Rechtskonsulent Hans Schibli erläutert den interessierten Gewerblern die Änderungen im Submissionsrecht. Dr. Schibli. In einem halbstündigen Referat machte Dr. Hans R. Schibli, dessen Kanzlei vertreten durch Rechtsanwalt Fäs ebenfalls Mitglied des Gewerbevereins Surbtal ist, Aus­ führungen zum neuen Submissions­ recht. «Im öffentlichen Beschaf­ fungswesen hat es einige neue Re­ geln gegeben, die seit dem 1. Juli 2021 gelten. Die zu kennen ist für jeden Gewerbetreibenden wichtig», hielt der Referent einleitend fest. Die neue Rechtslage bei öffentlichen Submissionen gilt über den Aargau hinaus. Der Referent hielt fest, dass die neuen Bestimmungen für die Gewerbetreibenden eher vorteilhaft sind: «Aufträge bis zu einem Wert von 150 000 können freihändig ver­ geben werden. Dort wo es Anforde­ rungen an die Vergabe gibt, ist das vorteilhafteste Angebot und nicht das wirtschaftlich günstigste zu be­ rücksichtigen.» Anbieter von Leis­ tungen müssen in der Lage sein, eine Arbeit fach- und sachgerecht auszu­ führen. «Das ist zum Beispiel dann nicht möglich, wenn ein Preisange­ bot deutlich zu tief ist. Umschrieben wird das in den neuen Bestimmun­

gen mit ‹charakteristischen Leistun­ gen›. Festzustellen, ob ein Unterneh­ mer eine Arbeit richtig ausführen kann, ist allerdings auch für die Auf­ traggeber nicht immer einfach.» Al­ lerdings gibt es Kriterien, die rasch abgeklärt werden können. So zum Beispiel die Frage, ob ein Unterneh­ men bei den Sozialleistungen seinen Pflichten nachkommt. «Wenn ein Unternehmer die AHV-Beiträge für sein Personal nicht abliefert, sollte er von den Gemeinwesen auch keine Aufträge bekommen.» Gemeinden mit eigenen ­Reglementen Das Submissionsrecht kommt dann zur Anwendung, wenn die öffentliche Hand grössere Anschaffungen tätigt, etwas baut oder Dienstleistungen verlangt. Deshalb überraschte es nicht, dass am «Gewerbler-Lunch» die Ausführungen auch bei den an­ wesenden Behördenvertretern auf Interesse stiessen. Sie sind ja die Gegenpartei der Gewerbetreibenden, die die Pläne der Behörden umset­ zen. Etliche Gemeinden haben ihre eigenen Submissionsvorgaben So er­

wähnte Ralf Werder, der Gemeinde­ ammann von Endingen, dass seine Gemeinde ein eigenes Submissions­ reglement hat. Nach den Ausführun­ gen von Dr. Hans R. Schibli stellte er sich die Frage, ob diese Gemeindebe­ stimmungen mit den geltenden Vor­ schriften des Kantons übereinstim­ men: «Vielleicht macht es Sinn, dass wir mit dem Referenten unser Regle­ ment anschauen und überprüfen, ob unsere Bestimmungen noch aktuell und zutreffend sind.» Werder beton­ te gleichzeitig: «Mit den Gewerbe­ treibenden unserer Gemeinde haben wir ein gutes Einvernehmen. Wir ge­ hen miteinander fair um.» Dass ein fairer Umgang zwischen Auftrag­ gebern und Leistungserbringern im Mittelpunkt bei der Vergabe von Aufträgen stehen soll, kam am An­ lass des Gewerbevereins Surbtal deutlich zum Ausdruck. Die gute Stimmung am «Gewerbler-Lunch» liess darauf schliessen, dass dies zwi­ schen den Behörden und den Gewerbetreibenden aus dem Surbtal bereits jetzt zu funktionieren scheint.


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