Ausgabe Nr. 9 28. April 2011 35. Jahrgang GZ 02Z031189 W ISSN: 2079-5823 Erscheinungsweise : 14tägig – Preis: EUR 1,40 E-Mail: redaktion@alpenpost.at Erscheinungsort: Bad Aussee, Kurhauspl.298, Tel. 03622/53118, Fax: 03622/53118-577 Verlagspostamt: 8990 Bad Aussee
Ihr Trauring-Spezialist im Ausseerland! Die neuen Kollektionen sind eingetroffen!
Spruch: „Was der F rühling nicht sät, kann der Sommer nicht reif en, der Herbst nicht er nten, der Winter nicht genießen.
Mit dem Frühling, ...
Neues aus der Region: n Ausseer Lebensretterinnen n Narzissenfestvorbereitungen n Neues Schiff für Altaussee Näheres im Blattinneren!
Zivilcourage
...der im Ausseerland auch „Lanzing“ heißt, kommt die Zeit der Reparaturarbeiten und der Vorbereitungen auf den Sommer.
Foto: A. Rastl
Straßenfeste sollen verboten werden Wenn es nac h dem Verkehrsministerium in Wien g eht, sollen künftig Straßenf este, wie das Ischlerstraßenfest, das Narzissenf est mit dem A utokorso, aber auc h weitere Feste wie jene der Feuerwehren oder von Vereinen von der Straße auf die grüne Wiese verbannt werden. Narzissenfest, Stadtf este, lange Einkaufsnächte, Str aßentransparente, Blasm usikumzüge, Adv entmärkte, Kirtage, Flohmärkte u.v.a.m. werden in Zukunft nicht mehr mög lich sein, w enn der neue Gesetz esentwurf in der 23. No velle zur Straßenverkehrsordnung Wir klichkeit w erden sollte , der derz eit dem Fachausschuss im Nationalr at zur Begutachtung vorliegt. Denn im § 82 ist vorgesehen, dass eine Benützung der Str aßen n ur mehr dann ge nehmigungsfähig ist, wenn sie einem „vordringlichen Bedürfnis der Straßenbenützer dient und die Sicherheit, Leichtigk eit und Flüssig keit des Verkehrs nicht w esentlich beeinträchtigt.“ Diese Neuf ormulierung des P aragraphen wäre ein regelrechter
Anschlag auf das Gemeinschafts leben, der einiges an Sprengstoff in sich birgt! Denn all diese Veranstaltungen, die Menschen zueinander geführt haben, wären dann auf Straßen bis zur vier ten Ordn ung nicht mehr genehmigungsfähig. Waren bisher die Gemeinden selbst mit der Genehmigung der artiger Straßenfeste betr aut, müssten sich im Fall einer Verabschiedung dieses Gesetzestextes in der v orgelegten Form die Bezirkshauptmannschaften darum kümmern. Feuerwehren, Musikkapellen und Vereine haben ihre neuen A usrüstungsgegenstände wie F ahrzeuge oder neue Instr umente g roßteils über ihre Feste verdient. Fortsetzung auf Seite 3
Es ist auf die Zivilcour age zweier junger A usseerinnen zurüc kzuführen, dass einem durch einen Baum schw er v erletzten Holz arbeiter kürzlich das Leben gerettet wurde. Es wäre ein Leichtes ge wesen, die kaum zu hörenden Hilf eschreie als Hirngespinst abzutun, doch das Bauch gefühl ließ die beiden Retterinnen zur über zw ei Kilometer entf ernten Unf allstelle fahren, um nach dem Rechten zu sehen. Natürlich haben wir es das ganze Leben eilig und natürlich fürchten wir uns v or unüberschaubaren Situationen. Nicht n ur bei Un fällen, auch bei Ge walt in der Familie oder ähnlichen Gegeben heiten sollte die Zivilcour age daher wieder als oberste Tugend gelten. „Augen, Ohren und Mund zu“ kann nicht die De vise sein, wenn es um Menschenleben geht. Vielleicht sollte man es den beiden Retter innen einf ach nachmachen und künftig öfters etw as besser hinhören und -sehen, um schon im Vorfeld Schaden abzu EGO wenden.