Schutzlos ausgeliefert – Das Recht auf Gesundheit in der Corona-Krise

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Trotz eines Abkommens zwischen den USA und den Taliban ist Afghanistan nicht befriedet. Der Internationale Strafgerichtshof will Kriegsverbrechen ahnden, kommt aber nicht voran. Von Andrea Jeska Es passiert nicht oft, dass sich einstige Kriegsgegner zusammensetzen und ein Abkommen beschließen. Und es passiert noch seltener, dass sich anschließend die internationalen Schlagzeilen über so einen Fortschritt in einem kriegszerrütteten Land trotzdem nicht ändern. Trotz aller Bemühungen, das zerrissene und gebeutelte Afghanistan zu befrieden, nimmt die Zahl der Angriffe und Anschläge nicht ab. Und auch nicht die Zahl der zivilen Opfer. Nach Angaben der Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) wurden 2020 von Januar bis März 533 Zivilpersonen getötet und 760 verletzt. Im März habe die Gewalt stark zugenommen und damit auch die Zahl der Opfer, teilte UNAMA mit. Der Juli 2019 war der tödlichste Monat in den vergangenen zehn Jahren des Konflikts. Der starke Anstieg sei vor allem auf Anschläge der radikalislamischen Taliban zurückzuführen, aber auch militärische Einsätze der afghanischen Streitkräfte und der US-Truppen hätten zivile Opfer verursacht. Im März entschied die Berufungskammer des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag, Ermittlungen zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuzulassen. Es geht um Taten, die seit 2003 in Afghanistan verübt wurden. Zunächst hatte es so ausgesehen, als würden diese nicht verfolgt. Im Frühjahr 2019 hatte die Vorverfahrenskammer des Gerichts Ermittlungen noch abgelehnt. Zur Begründung hieß es damals unter anderem, es mangele an der Bereitschaft zur Mitarbeit staatlicher Stellen, die Ermittler hätten zudem mit Haushaltszwängen zu kämpfen. Dass die Entscheidung des Vorjahrs jetzt revidiert wurde, ist ein Etappensieg, aber noch lange kein Sieg für die Opfer. Denn von einer möglichen Strafverfolgung könnten neben den Taliban-Milizen auch afghanische Militärs sowie amerikanische Soldaten und CIA-Mitarbeiter betroffen sein.

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Und ob es Chefanklägerin Fatou Bensouda tatsächlich gelingen wird, einen der Täter vor Gericht zu bringen, ist fraglich. Die Anklagebehörde sammelt seit vielen Jahren Beweise für Völkerrechtsverbrechen, die während des Kriegs von allen Konfliktparteien verübt wurden, doch ist sie auf die Mithilfe der jeweiligen Regierungen angewiesen und muss die Möglichkeit haben, vor Ort, in Afghanistan und in den USA, Zeugen zu befragen und Dokumente einzusehen. Die afghanische Regierung will nicht kooperieren und hat ein eigenes Komitee gegründet, das Kriegsverbrechen aufdecken und die Täter zur Rechenschaft ziehen soll. Heftig und höhnisch fiel die Reaktion der USA aus. USAußenminister Mike Pompeo, ehemaliger Chef der CIA, sagte, dies sei »ein wahrhaft atemberaubender Schritt einer nicht rechenschaftspflichtigen politischen Institution, die sich als juristische Einrichtung ausgibt«. Die US-Regierung werde alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um US-Bürger vor »diesem unrechtmäßigen sogenannten Gericht« zu schützen. Dies ist keine leere Drohung. Die USA sind kein Vertragsstaat des Gerichtshofes und lehnen diesen schon seit Jahren strikt ab. Bereits im vergangenen Jahr hatten die USA angekündigt, Mitarbeitern des Internationalen Strafgerichtshofs die Einreise zu verweigern, wenn sie gegen US-Bürger in Zusammenhang mit deren Handeln in Afghanistan ermitteln. Kurz darauf entzogen sie Bensouda das Einreisevisum. Es ist damit zu rechnen, dass die USA auch Druck auf Litauen, Rumänien und Polen ausüben werden, um zu verhindern, dass Ermittler des Strafgerichtsho-

Die Taliban kontrollieren nach 18 Jahren Krieg wieder fast 60 Prozent des Landes. AMNESTY JOURNAL | 04/2020

Foto: Jim Huylebroek / The New York Times / Redux / laif

Beweise gäbe es genügend


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