Schutzlos ausgeliefert – Das Recht auf Gesundheit in der Corona-Krise

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Hätte, hätte, Bei der Herstellung von Palmöl in Guatemala, dem Abbau von Kobalt in der Demokratischen Republik Kongo und anderen industriellen Vorprodukten spielen die Menschenund Arbeitsrechte der Beschäftigten oft kaum eine Rolle. Lieferkettengesetze in Europa sollen das ändern. Von Hannes Koch Der Höhepunkt der Globalisierung dürfte vorerst überschritten sein. Die Folgen der Corona-Pandemie behindern internationale Flüge, Kreuzfahrten und weltweite Wertschöpfungsketten. Doch schon lange zuvor wurden die globalen Handelsverflechtungen

Beispiel: Kobalt aus dem Kongo Die Bürgerrechts- und Anwaltsorganisation International Rights Advocates reichte Ende 2019 bei einem Gericht in Washington Klage gegen die US-Konzerne Apple, Alphabet (Google), Dell, Microsoft und Tesla ein. Dabei geht es um die Arbeitsbedingungen in Kobaltminen in der Demokratischen Republik Kongo. Das Metall wird unter anderem in Lithium-Ionen-Batterien für Computer, Smartphones und Elektroautos verwendet. Die Anwälte vertreten 14 Kinder oder deren Angehörige, die beim Einsturz von Stollen in Kobaltminen getötet oder verstümmelt wurden. Die Arbeitsbedingungen seien »steinzeitlich«, heißt es in der Klage. Der Tageslohn betrage ein bis zwei Dollar. Die verklagten Firmen profitierten von diesen Produktionsbedingungen und schützten die Kinder nicht. Apple und Dell beteuerten gegenüber der britischen Zeitung Guardian, sie würden sich für faire Arbeitsbedingungen einsetzen. Gäbe es in Europa Lieferkettengesetze, müssten die hiesigen Ableger der US-Konzerne nachweisen, was sie tun, um Menschenrechtsverletzungen in den Minen zu vermeiden. Verstöße wären leichter einklagbar und könnten zu hohen Schadenersatzund Strafzahlungen führen.

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kritisiert – aus den Blickwinkeln der Ökologie sowie der Menschen- und Arbeitsrechte. Dabei sind in den vergangenen Jahren gewisse Fortschritte zu verzeichnen. So müssen mittlerweile in Deutschland größere Unternehmen belegen, ob sie menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für die Arbeitsbedingungen in den weltweiten Zulieferfabriken wahrnehmen. Das Entwicklungsund das Arbeitsministerium bereiten ein Lieferkettengesetz vor. Auf europäischer Ebene beginnt ein ähnlicher Regulierungsversuch. Welche Probleme gibt es in den Zulieferketten, und wie lautet die politische Antwort darauf?

Beispiel: Palmöl aus Guatemala 2019 analysierte die Christliche Initiative Romero (CIR) die Produktion von Palmöl in dem mittelamerikanischen Staat. Hersteller in Guatemala beliefern u.a. die belgische Firma Vandemoortele, die wiederum Produkte an den deutschen Konzern Edeka verkauft. Laut Recherchen von CIR betreiben manche Palmölplantagen in Guatemala Landraub, indem sie der örtlichen Bevölkerung landwirtschaftliche Flächen wegnehmen. Wälder werden abgeholzt, Flüsse umgeleitet. Dadurch trocknen Brunnen aus, die Qualität des Trinkwassers verschlechtert sich. Auf den Plantagen kommt es zu Vergiftungen von Beschäftigten durch Pestizide. Vandemoortele und Edeka betonen, sie tolerierten keine Verstöße gegen Menschen- und Arbeitsrechte. Allerdings sind diese Bemühungen freiwillig, weil internationale Menschenrechtsstandards politisch und rechtlich zu wenig durchgesetzt werden. Eine Lieferkettenregulierung in Europa könnte Verbesserungen bewirken. Edeka müsste dann überprüfen, ob die Menschenrechtspolitik seines Lieferanten Vandemoortele in Guatemala wirksam ist. Außerdem wäre der Einzelhändler verpflichtet, einen Beschwerdemechanismus einzurichten, damit sich Beschäftigte in der Palmölproduktion in Guatemala an die EdekaZentrale in Hamburg wenden können.

AMNESTY JOURNAL | 04/2020


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