2 minute read

Projekt Erika

Häusliche Gewalt an Frauen und Kindern sowie geschlechtsspezifische Gewalt verursacht auch bei uns großes Leid. Im Dezember 2022 fand am Krankenhaus Sterzing das erste Netzwerktreffen zum Projekt Erika statt. Auf Einladung der Koordinatorin der Notaufnahme des Krankenhauses Sterzing Margareth Rabensteiner und Chirurg Dr. Paolo Rossi trafen sich Vertreter der Gynäkologie Sterzing, aller Carabinieristationen des Wipptales und der Polizeistation am Brenner sowie Mitarbeiterinnen des Frauenhausdienstes Brixen zu einem Austausch.

„Jede zehnte Frau hat seit ihrem 15. Lebensjahr eine Form der sexuellen Gewalt erfahren, und jede zwanzigste wurde vergewaltigt.

HIER GIBT ES HILFE:

Etwas mehr als jede fünfte Frau hat körperliche und/oder sexuelle Gewalt entweder vom derzeitigen oder früheren Partner erfahren

DER ANLAUFSTELLEN

Grüne Nummern (rund um die Uhr erreichbar)

Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Frauenhaus in Bozen: 800 276 433

Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Frauenhaus in Meran: 800 014 008

Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Frauenhaus in Brixen: 800 601 330

Telefonische Erreichbarkeit zu festen Zeiten

Geschützte Wohnungen in Bozen: 800 892 828 (Mo – Fr von 8.00 bis 12.30 Uhr und Mo – Do von 13.30 bis 17.00 Uhr

Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Geschützte Wohnungen in Bruneck: 800 310 303 (Mo – Fr von 8.30 bis 12.00 Uhr) und etwas mehr als jede zehnte Frau hat angegeben, dass sie vor ihrem 15. Lebensjahr eine Form der sexuellen Gewalt durch einen Erwachsenen erfahren hat. Dennoch meldeten lediglich 14 bzw. 13 Prozent der Frauen der Polizei ihren schwerwiegendsten Vorfall von Gewalt, die vom Partner bzw. einer anderen Person ausging.“ Diese Daten stammen aus der im Jahr 2014 durch die „Agentur der Europäischen Union für Grundrechte“ publizierten Studie zur Verbreitung von Gewalt gegen Frauen, durchgeführt in 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Darunter befindet sich auch Italien.

Weitere Informationen auf der Website des Südtiroler Sanitätsbetriebes.

Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache und Italien hat sich mit der Unterzeichnung des „Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbuler Konvention) im Jahr 2013 verpflichtet, auf dieses weit verbreitete Problem zu reagieren. So sollen Frauen in Gewaltsituationen auf ein dicht verwebtes Netzwerk stoßen, das ihnen mit Beratung, Unterstützung und Begleitung zur Seite steht. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) begeben sich bis zu zwei Drittel der Frauen in Gewaltsituationen ins Krankenhaus, um dort Hilfe in Anspruch zu nehmen. Daraus wird deutlich, welch wich- tigen Stellenwert das dort tätige Personal für das Erkennen von Gewaltverbrechen und für einen fachlich kompetenten Umgang mit dieser Situation einnimmt. 2017 erließ der Ministerpräsi dent ein Dekret für die Gesund heitsbetriebe auf staatlicher Ebene. Ziel der im Dekret fest gehaltenen Richtlinien ist es, Opfern von Gewalt ein unmittel bares sowie professionelles und auf ihre Bedürfnisse abgestimm tes Hilfsangebot zukommen zu lassen. Mit dem Projekt Erika, als Pilotprojekt seit 2015 im Kran kenhaus Bozen erprobt und seit 2020 in allen Krankenhäusern Südtirols implementiert, wurde eine territoriale und flächende ckende Umsetzung des Dekrets entwickelt und die Vorgehens weise auf Provinzebene festge legt.

Durch die Unterzeichnung des Vereinbarungsprotokolls durch den Südtiroler Gesundheitsbe trieb, die Landesabteilung Soziales, die Staatspolizei, das lokale Kommando der Carabinieri und die Kontaktstellen gegen Gewalt ist es möglich, Gewaltopfern ei nen prioritären und direkten Zu tritt zu medizinischen Leistungen in eigenen geschützten Räum lichkeiten anzubieten sowie bei Bedarf die Ordnungskräfte und Beratungsstellen für Frauen in Gewaltsituationen zu aktivieren.

Polizei und Gemeinden

Die Landesregierung hat kürzlich eine „Mustervereinbarung zur zwischengemeindlichen Zusammenarbeit im Ortspolizeidienst“ gutgeheißen. Diese ermöglicht Gemeinden, auch in Sachen Orts polizeidienst gemeindeüberschreitend zusammenzuarbeiten. In der Vereinbarung legen die Partnergemeinden Laufzeit, Feder führung, Zuständigkeiten, finanzielle Aspekte sowie Fragen der Personalverwaltung fest.

Erarbeitet wurde die Mustervereinbarung von der Landesabtei lung Örtliche Körperschaften und Sport, dem Gemeindenver band und dem Autonomen Verband der Gemeindesekretäre.

This article is from: