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Energie-Förderungen genehmigt

Die Landesregierung hat Ende Dezember die neuen Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen im Energiebereich genehmigt. Diese Neuausrichtung zielt darauf ab, mehr Energieeffizienz für Wohnungen zu erreichen.

Vorgesehen sind auch Zuschüsse für Unternehmen, insbesondere im Bereich Fotovoltaik. Die Gesuche werden in der Reihenfolge des Einreichdatums bearbeitet, solange die bereitgestellten Finanzmittel reichen. Geändert wurden auch die bisherigen Fördermaßnahmen und Fördersätze im Energiebereich. Zudem wurden neue Maßnahmen eingeführt und unzureichende Maßnahmen abgeschafft. Aufgrund der stark gestiegenen Marktpreise wurden auch die maximal zulässigen Preise an den Verbraucherpreisindex angepasst. Die neuen Richtlinien für Beiträge gelten für Einzelpersonen, öffentliche Verwaltungen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen.

Fokus auf energetische Sanierung

Bei der energetischen Sanierung sind die Beitragssätze nach Energieklasse gestaffelt: Je effizienter das Gebäude, desto höher fällt der Beitragssatz aus. So wird die energetische Sanierung eines Gebäudes bei Erreichung des KlimaHaus Standards C mit 40 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert, bei Erreichung des KlimaHaus Standards B oder R mit

60 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein noch stärkerer Anreiz wird bei der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern (Kondominien mit mindestens fünf beheizten Baueinheiten und mindestens fünf Eigentümern) gesetzt: Der Fördersatz liegt hier bei Erreichung der KlimaHaus Klasse B bei 80 Prozent. Gefördert wird bei der energetischen Sanierung die Dachdämmung, die Außenwanddämmung, die mechanische Lüftung, der hydraulische Abgleich und gemeinschaftliche Fotovoltaikanlagen in Kondominien.

Erneuerbare Energien

Vorgesehen ist die Förderung von elektrischen Wärmepumpen, thermischen Solaranlagen, Speicherbatterien und vielem mehr. Die genauen Fördersätze sind in der Broschüre des Landesamtes für Energie und Klimaschutz in der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz aufgelistet und auf den Landeswebseiten zum Thema Energie einsehbar. So wird etwa der Einbau von elektrischen

Wärmepumpen für Gebäude mit KlimaHaus Standard C oder R mit 40 Prozent gefördert. Fotovoltaikanlagen, die in Kombination mit einer Wärmepumpe installiert werden, werden ebenfalls gefördert.

Speicherbatterien werden für neue, aber auch für bestehende Fotovoltaik-Anlagen, die nicht das staatliche Energiekonto („conto energia“) beanspruchen, zu 30 Prozent gefördert.

Neu ist, dass nicht mehr nur Fotovoltaik-Anlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden, sondern jene aller lokalen Körperschaften sowie der akkreditierten Seniorenwohnheime gefördert werden. Eine absolute Neuheit ist wei- ters, dass Fotovoltaik-Anlagen und Speicherbatterien für kleine Unternehmen mit einer Leistung von maximal 50 Kilowatt-Peak für die Deckung des Strombedarfs gefördert werden.

Beiträge für Fernheizwerke

Ein Abschnitt der neuen Förderrichtlinien, welche die Landesregierung verabschiedet hat, befasst sich nicht zuletzt mit den Fernheizwerken: Die Erweiterung der Verteil-Infrastruktur und die Energetische Optimierung werden 2023 mit jeweils 30 Prozent der zulässigen Kosten gefördert.

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