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Steuerliche Neuerungen 2023

Zu Jahresende sind von der neuen italienischen Regierung das Haushaltsgesetz 2023 und verschiedene Fristverlängerungen verabschiedet worden. Ein Überblick über wesentliche steuerliche Neuerungen, die vor allem für Privatpersonen von Interesse sein können.

Pauschalierte

Kleinunternehmer und Freiberufler

Die Erlösschwelle für die Anwendung des Pauschalsystems für Kleinunternehmer und Freiberufler wird von 65.000 auf 85.000 Euro erhöht. Die Überschreitung des Limits von 100.000 Euro hat den Verlust des Anrechts auf Anwendung des Pauschalsystems noch im selben Jahr zur Folge. Ab 1. Jänner 2024 besteht für alle pauschalierten Kleinunternehmer die Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung.

Hygiene- und Kleinkinderartikel

Der Mehrwertsteuersatz für Hygieneartikel für Frauen, Windeln, Auto-Kindersitze, Milchpulver, Trockenmilch beträgt künftig 5 %.

Mehrwertsteuer auf Gas

Der Mehrwertsteuersatz auf Gas wird für die ersten drei Monate im Jahr 2023 auf 5 % reduziert.

Energiekosten

tig vermehrt die Eröffnung und baldige Schließung von Mehrwertsteuer-Positionen, um mögliche Steuerbetrügereien bzw. unterlassene Steuerzahlungen möglichst zu erschweren.

Nicht betrieblich genutzte Immobilien

Privatisierung von Betriebsimmobilien

Energielieferungen und Fernwärme unterliegen dem Mehrwertsteuersatz von 5 %. Die Mehrwertsteuer für Pellets wird für das Jahr 2023 von 22 % auf 10 % reduziert.

Sozialbonus Strom und Gas

Der ISEE-Familienwert für die Beanspruchung des Sozialbonus für Strom und Gas für Familien in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen wird für das Jahr 2023 von 12.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht.

Eröffnung MehrwertsteuerPosition

Das Steueramt kontrolliert künf-

Die Zuweisung bzw. der Verkauf nicht direkt betrieblich genutzter Immobilien sowie die Umwandlung in einfache Gesellschaften durch Gesellschaften können für Zwecke der Einkommenssteuer und IRAP steuerbegünstigt durch die Zahlung einer Ersatzsteuer in Höhe von 8 % erfolgen. Keine Begünstigung ist für Zwecke der Mehrwertsteuer vorgesehen. Die Zuweisung bzw. der Verkauf muss innerhalb 30.09.2023 erfolgen.

Die begünstigte Privatisierung von Betriebsimmobilien durch Einzelunternehmen wird neu aufgelegt und muss innerhalb 31.05.2023 erfolgen. Die entsprechende Ersatzsteuer beträgt 8 % auf den Veräußerungsgewinn. Die Immobilien mussten zum 31.10.2022 im Besitz des Unternehmers sein. Die erste Rate (60 %) ist innerhalb 30.11.2023, die zweite Rate (40 %) innerhalb 30.06.2024 zu zahlen.

Aufwertung von Beteiligungen und Grundstücken

Die Möglichkeit zur Aufwertung von Grundstücken (Baugrundstücke und landwirtschaftliche Grundstücke) sowie Beteiligungen wird um ein weiteres Jahr verlängert und betrifft Beteiligungen und Grundstücke, die sich zum 01.01.2023 im Eigentum von Privatpersonen, einfachen Gesellschaften, Freiberuflervereinigungen und nicht gewerblichen Körperschaften befinden. In gegebenem Fall muss innerhalb 15.11.2023 eine entsprechende beeidete Schätzung erstellt und die erste von drei Raten bzw. die Gesamtrate der Ersatzsteuer in Höhe von 16 % eingezahlt werden.

Steuerstreitigkeiten

Das neue Finanzgesetz sieht auch verschiedene Maßnahmen vor, die es ermöglichen, laufende Verfahren mit dem Fiskus leichter abzuschließen. So werden beispielsweise Zahlbescheide bis zu 1.000 Euro nachgelassen, bei größeren Bescheiden kann eine Ratenzahlung erfolgen; Festsetzungsbescheide, laufende Streitverfahren und Formfehler können begünstigt abgefunden werden.

Möbel, Haushaltsgeräte …

Der Absetzbetrag in Höhe von 50 % für Möbel, Haushaltsgroßgeräte und Einrichtungsgegenstände in Zusammenhang mit Wiedergewinnungsarbeiten wird bis zum 31.12.2024 verlängert. Für das Jahr 2023 wird der Betrag von 10.000 Euro auf 8.000 Euro, für das Jahr 2024 auf 5.000 Euro reduziert.

Junglandwirte

Die Reduzierung der Rentenbeitragszahlungen für Junglandwir- te, die nicht älter als 40 Jahre sind und im Jahr 2023 mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit beginnen, wurde um ein weiteres Jahr verlängert. Sie erhalten für zwei Jahre eine 100%ige Reduzierung der Rentenbeitragszahlungen.

Übertragung von landwirtschaftlichen Grundstücken in Berggebieten

Die Begünstigungen für die Übertragung landwirtschaftlicher Grundstücke in Berggebieten (ganz Südtirol gilt als Berggebiet) werden nun auch auf jene Personen ausgeweitet, die zwar nicht in der entsprechenden Sondersektion der Landwirte beim INPS/NISF eingetragen sind, sich aber im Kaufvertrag dazu verpflichten, das Grundstück für fünf Jahre direkt zu bewirtschaften. Die Erleichterungen bestehen in der Anwendung der fixen Register- und Hypothekarsteuer sowie in der Befreiung von der Kataster- und Stempelsteuer.

Steuerbefreiung Landwirte

Die IRPEF-Befreiung des Besitzund Bodenertrages für Direkterzeuger und Landwirte (IAP) wird auch für das Jahr 2023 bestä- rapien bei Psychotherapeuten wird bis zum Jahr 2024 verlängert und von 600 Euro auf 1.500 Euro erhöht, bei einem maximalen ISEE-Wert von 50.000 Euro.

Sponsoring

Der Steuerbonus für Werbung und Sponsoring zugunsten von Profisportvereinen sowie Amateursportvereinen und -verbänden wird bis zum 31.03.2023 verlängert.

Kulturbonus für 18-Jährige

Der Bonus zur Förderung/Vermittlung der Kultur bzw. des kulturellen Erbes für 18-Jährige wird in abgeänderter Form verlängert. Er gilt für 18-Jährige, deren ISEE-Familienwert unter 35.000 Euro liegt. Es wird ein weiterer Bonus für Studenten mit Bestnoten bei der Reifeprüfung (Note 100/100) eingeführt.

Verwendung von Bargeld

Die Schwelle für Bargeldzahlungen wird von 2.000 Euro auf 5.000 Euro erhöht.

POS-Zahlungen

Die Schwelle von 60 Euro für die verpflichtende Annahme von Zahlungen mit Kreditkarten wird

Anwendung finden jedoch die Verwaltungsstrafen bei Verweigerung der Zahlungsannahme.

Onlus: Steuerabzug für Photovoltaikanlagen

Die Anwendung des Einkommenssteuerabzuges für die Installation von Photovoltaikanlagen und von Systemen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen wird nun auch auf gemeinnützige Organisationen, ehrenamtliche Organisationen und Vereine zur Förderung des Gemeinwesens, die in den entsprechenden Registern eingetragen sind, ausgeweitet.

Sportbonus

Der Steuerbonus für Spenden zur Instandhaltung und Sanierung oder Errichtung neuer öffentlicher Sportstätten wird für das Jahr 2023 verlängert. Dieser beträgt 65 % der Spende, muss in drei Jahresraten aufgeteilt werden und wird bis zu 20 % des besteuerbaren Einkommens bei natürlichen Personen und bis zu 10 % bei Unternehmenseinkünften anerkannt.

Superbonus 110 %

Der Superbonus von 110 %

Eigentümer sein bzw. ein Realrecht auf die Immobilie haben muss und ein Einkommen (berechnet mittels eines Familienquotienten), das nicht höher als 15.000 Euro ist.

Für Kondominien bleibt für das Jahr 2023 der Superbonus von 110 % aufrecht, wenn der entsprechende Beschluss von der Kondominiumsversammlung innerhalb 18.11.2022 gefasst und die Baubeginnmeldung innerhalb 31.12.2022 gemacht wurde oder wenn der entsprechende Beschluss von der Kondominiumsversammlung zwischen dem 19.11.2022 und dem 24.11.2022 gefasst und die Baubeginnmeldung innerhalb 25.11.2022 gemacht wurde. Ansonsten wird der Superbonus für das Jahr 2023 auch für Kondominien auf 90 %, für das Jahr 2024 auf 70 % und für das Jahr 2025 auf 65 % gekürzt.

Produktivitätsprämien

Produktivitäts- bzw. Leistungsprämien an Mitarbeiter konnten bisher mit 10 % ersatzbesteuert werden. Die Ersatzsteuer für Leistungsprämien bis 3.000 Euro wird für das Jahr 2023 auf 5 % reduziert.

Steuerbonus für Neubauwohnungen

Für den Ankauf von energieeffizienten Wohnungen (Energieklas- se A und B) im Jahr 2023 wird die geschuldete Mehrwertsteuer auf die Hälfte reduziert. Dieser Bonus ist in der Steuererklärung auf zehn Jahre aufzuteilen.

Zucker- und Plastiksteuer

Die Zucker- und Plastiksteuer werden um ein weiteres Jahr auf 2024 aufgeschoben.

Erstwohnung für junge Menschen

Die Steuerbegünstigungen für den Ankauf einer Erstwohnung von Personen, die im Jahr des Erwerbs das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ein ISEE-Einkommen von nicht mehr als 40.000 Euro aufweisen, werden bis zum 31.12.2023 verlängert. Die Begünstigung besteht in der Befreiung von den Register-, Hypothekar- und Katastergebühren oder in Form eines Steuerguthabens, falls der Ankauf der Mehrwertsteuer unterliegt.

Voucher

Es gibt eine Neuauflage der altbekannten Voucher für gelegentliche Mitarbeit.

Quote 103

Es tritt die „Quote 103“ in Kraft – eine Möglichkeit, frühzeitig in Pension zu gehen. Mit dieser Regelung wird es ermöglicht, in Pension zu gehen, wenn Lebensalter und Beitragsjahre die Summe von 103 ergeben. Im Jahr 2023 muss ein Mindestalter von 62 Jahren erreicht werden und die Beitragsjahre müssen min- destens 41 Jahre betragen. Renten

Renten (Altersversicherung, berufliche Vorsorge) aus der Schweiz können rückwirkend bis zum Jahr 2015 mit 5 % ersatzbesteuert werden.

Reform Sportvereine

Die Reform der Sportvereine (u. a. Definition Tätigkeit, neue freiwillige Tätigkeit, steuerliche und beitragsrechtliche Behandlung der Sportmitarbeiter) wird vom 01.01.2023 auf den 01.07.2023 aufgeschoben.

Kryptowährungen

In Bezug auf Kryptowährungen (z. B. Bitcoin, Litecoin, Ethereum) sind verschiedene Bestimmungen in Zusammenhang mit der Besteuerung und dem Verkauf vorgesehen, wenn der Betrag von 2.000 Euro überschritten wird. Es ist auch die Möglichkeit der Aufwertung der Kryptowährungen durch die Zahlung einer Ersatzsteuer von 14 %, die nachträgliche Berichtigung der Übersicht „RW“ unter Verminderung der Verwaltungsstrafen sowie eine begünstigte Sanierung der Steuervergehen bei „Kryptotätigkeiten“ vorgesehen.

Trinkgeld

Für Beherbergungs- und Gastbetriebe werden Trinkgelder künftig pauschal mit 5 % besteuert, sofern sie nicht mehr als ein Viertel des Jahreseinkommens aus Lohneinkünften betragen.

E-Bikes

Die Zurverfügungstellung von E-Bikes an Mitarbeiter ist steuerund sozialabgabenfrei.

Gesetzlicher Zinssatz

Der gesetzliche Zinssatz ist ab 01.01.2023 von 1,25 % auf 5 % erhöht worden. Wichtig ist diese Änderung u. a. für die Berechnung der Zinsen bei freiwilligen Berichtigungen bei falschen Steuerzahlungen, bei der Berechnung des Fruchtgenusses oder für die Verzinsung von Forderungen aus Schadensersatz und sonstigen Streitfällen.

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