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Pfitsch: Gefahrenzonenplan vorgestellt

Bauen im Landwirtschaftsgebiet

Das am 1. Juli 2020 in Kraft getretene neue Landesgesetz für Raum und Landschaft (Nr. 9 vom 10. Juli 2018) sieht wesentliche Neuerungen bzw. Einschränkungen für das Bauen im Landwirtschaftsgebiet vor. Diese Widmungskategorie, die nun im Landschaftsplan festgehalten, abgegrenzt und geregelt ist und vorwiegend außerhalb des Siedlungsgebietes vorzufinden ist, erfährt im Art. 17 eine detaillierte Regelung im Hinblick auf die dort zulässigen Baumöglichkeiten. Mit Ausnahme der Sonderbestimmungen betreffend die Bautätigkeit bei geschlossenen Höfen und von landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden gilt im Landwirtschaftsgebiet grundsätzlich ein Bauverbot. Es sind weder Neubaumaßnahmen (sprich die Errichtung von neuen ober- oder unterirdischen Bauten) noch Nutzungsänderungen von Gebäuden zulässig. Somit können nur bereits bestehende Wohngebäude zu diesem Zweck genutzt werden bzw. Gegenstand von baulichen Maßnahmen, die nachstehend näher erläutert werden, sein. Insbesondere dürfen Wohngebäude, die seit dem 24. Oktober 1973 mit einer Baumasse von mindestens 300 m³ im Landwirtschaftsgebiet bestehen und nicht zu einem geschlossenen Hof gehören, auf maximal 1.000 m³ erweitert werden, wobei keine neue unterirdische Baumasse für Keller und Garagen errichtet werden darf. Der Abbruch und Wiederaufbau von bestehenden Wohngebäuden muss am selben Standort oder in einer Entfernung von höchstens 40 Metern mit derselben Nutzung und ohne Erhöhung der Gebäudezahl vorgenommen werden. Der Gesetzgeber sieht weiters vor, dass die vorgenommene Erweiterung für Wohnungen für Ansässige verwendet werden muss. In Ausnahmefällen kann der Wiederaufbau an einem anderen Standort im Landwirtschaftsgebiet innerhalb desselben Gemeindegebiets und in nächstgelegener geeigneter Lage erfolgen. Dies ist nur dann zulässig, wenn der ursprüngliche Standort von einem Bauverbot aus Gründen des Landschaftsschutzes oder wegen Naturgefahren betroffen ist bzw. falls es notwendig ist, Gefahrensituationen längs öffentlicher Infrastrukturen zu beseitigen. Darüber entscheidet nun die Gemeindekommission für Raum und Landschaft, die hierzu eine verbindliche Stellungnahme abzugeben hat. Was die Baumöglichkeit am geschlossenen Hof betrifft, so gestattet der Gesetzgeber dem landwirtschaftlichen Unternehmer oder selbstbearbeitenden Landwirt, an der Hofstelle eine Wohnbaumasse bis zu 1.500 m³ zu errichten. Weiters hat das neue Landesgesetz für Raum und Landschaft verschiedene zuvor geltende Baumöglichkeiten (darunter die Umwandlung landwirtschaftlicher Gebäude in konventionierte Wohnbaumasse oder die Verlegung samt Wiederaufbau von Wohngebäuden, die infolge einer Naturkatastrophe beschädigt oder zerstört wurden) abgeschafft, die somit nicht mehr in Anspruch genommen werden können.

Pfitsch

Plan der Gefahren

Rund 70 Zuhörer verfolgten im April online die Vorstellung des Gefahrenzonenplanes der Gemeinde Pfitsch. Der Plan listet Gefahren auf, die im besiedelten Gebiet durch Bäche, Steinschlag, Muren, Rutschungen und Lawinen entstehen können.

Monatelang haben Techniker in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesämtern Naturgefahren wie Wasser, Geologie und Lawinen in den urbanistisch relevanten Zonen in Pfitsch analysiert und aufgezeigt, inwieweit sie die hier lebende Bevölkerung gefährden können. Kartiert sind die Ergebnisse im Gefahrenzonenplan, der fortan die Entwicklung der Gemeinde steuern wird und dabei helfen soll, Auswirkungen von Naturgefahren zu vermeiden bzw. zu verringern. In der Einschätzung des Ist-Zustandes sind auch vergangene Ereignisse wie Hochwasser, Muren- oder Lawinenabgänge berücksichtigt. Der Gefahrenzonenplan ist auf eine maximale Wiederkehrdauer von 300 Jahren ausgelegt und als dynamisches Instrument zu verstehen, d. h. der Plan kann sich jederzeit ändern, wenn sich neue Gefahrenquellen auftun oder durch Schutzmaßnahmen Verbesserungen erzielt werden.

Gefährliche Brücken, Gräben und Steinblöcke

Die Wassergefahr in Pfitsch geht vor allem von Brücken aus, die nicht hoch genug sind, um das Hochwasser ausreichend abfließen zu lassen, etwa in St. Jakob, Überwasser und Wiesen. Der Pfitscherbach und seine vielen Seitenbäche ziehen sich teilweise bis in die Gipfelregionen hinauf und haben eine starke Murtätigkeit. 2012 wurden nach heftigen Niederschlägen weite Teile des Tales überschwemmt und vermurt, zwei Menschen kamen ums Leben, Hunderte Zivilschutzkräfte waren im Einsatz, die Schäden waren enorm. Obwohl er in den vergangenen Jahrzehnten kein großes schädliches Hochwasser verursacht hat, wird auch dem Eisack zwischen Maibad und dem Zusammenfluss mit dem Pfitscherbach ein hohes Schadenspotential zugeschrieben. Von 52 Wildbächen wurden 31 detaillierter untersucht. Einige von ihnen gefährden Wohnhäuser und Straßen in unterschiedlichem Ausmaß. In der Vergangenheit sind mehrere Maßnahmen durchgeführt worden, um besiedelten Gebieten, die sich u. a. auf Schwemmkegeln befinden, mehr Schutz zu bieten. Der Großteil der Häuser befindet sich in einer gelben oder blauen Zone. Auch zur Erhebung der Lawinengefahr wurden Chroniken durchstudiert, Lokalaugenscheine durchgeführt und mit Computerprogrammen Modellierungen erstellt. 33 Lawinen wurden genauer untersucht. Einige von ihnen treffen auf die Langlaufloipe, einige auf Landes- oder Gemeindestraßen. Manche Lawinen könnten Gebäude streifen. Glücklicherweise sind die meisten Wohnhäuser orografisch rechts oder links der Lawinen-Hauptkanäle errichtet worden, die meisten Gebäude liegen in einer gelben oder blauen Zone. Im Gemeindegebiet sind weiters 40 Sturzereignisse, drei Rutschungen und vier Hangmuren ermittelt worden. Die steilen Felswände, etwa an der Bahntrasse in Maibad, sind stark aufgelockert und könnten vor allem im Frühjahr nach Niederschlägen auf die Bahntrasse oder in den Talboden stürzen. Steinschlaggefahr gibt es auf mehreren Straßenabschnitten und in mehreren Fraktionen, auch Gebäude sind betroffen. Das Hochtal gilt aus geologischer Sicht als unproblematisches Gebiet. Eine Ausnahme ist die Europahütte sowie der obere Parkplatz, an dessen Hang immer wieder Blöcke losbrechen. Dem riesigen Bergsturzareal nordöstlich von Afens wurde eine Restgefahr (grau) zugeschrieben.

Einwände bis zum 13. Mai

Klar ist, dass ein Gebäude in einer roten Zone erheblich an Wert verlieren wird. Doch nicht alle roten Zonen seien gleich

DIE FARBEN UND IHRE BEDEUTUNG

Rot (H4): Sehr hohe Gefahr. Gebäude und Infrastrukturen könnten bei einem Naturereignis stark beschädigt bzw. komplett zerstört werden, Menschen könnten sterben oder sich schwer verletzen.

Blau (H3): Hohe Gefahr. Personen könnten sich verletzen, Gebäude und Infrastrukturen beschädigt werden, soziale und wirtschaftliche Aktivitäten sind nicht oder nur noch eingeschränkt möglich.

Gelb (H2): Mittlere Gefahr. Die Gesundheit der Menschen ist nicht bzw. kaum gefährdet, es ist mit geringen Schäden an Gebäuden und Infrastrukturen zu rechnen.

zu bewerten, so Volkmar Mair, Direktor des Amtes für Geologie und Baustoffprüfung. Oft sei durch eine Investition in Schutzbauten die Rückstufung von einer roten in eine gelbe Zone möglich. In Südtirol ist auch eine Kubaturverlegung möglich. Bestätigt ein Gutachten, dass es technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht tragbar ist, in Schutzmaßnahmen zu investieren, kann eine bestehende Struktur in einer roten oder blauen Zone abgerissen und an einer sicheren Stelle aufbaut werden. Über ein Mehrjahresprogramm wird laut Alexander Pramstraller,

Den Gefahrenzonenplan von Pfitsch hat eine Bietergemeinschaft (Mountain-eering srl, Cisma srl, A.I.A. Engeneering srl, Geo3) um Koordinatorin Silvia Simoni ausgearbeitet.

Direktor des Amtes für Wildbach- und Lawinenverbauung Nord, in die Instandhaltung der Schutzbauten investiert, um Flächen und Örtlichkeiten im Sinne der Besiedelung und Bewirtschaftung aufzuwerten. Auch die Brücken im Gemeindegebiet werden wieder „tauglich“ gemacht. Zunächst heißt es aber abwarten, bis der Plan alle Instanzen durchlaufen hat. Erst danach wird ein konkreter Maßnahmenkatalog mit Prioritäten geschnürt, der dann der Gemeinde vorgestellt wird. Seit dem 13. April läuft die Frist für eventuelle Stellungnahmen. Innerhalb von 30 Tagen können Bürger Einwände einbringen. Sind sie berechtigt, wird der Plan angepasst. Im Herbst wird der Plan voraussichtlich im Gemeinderat zur endgültigen Genehmigung aufliegen. rb

Franzensfeste Ratssitzung im Überblick

Der Gemeinderat Franzensfeste hat auf seiner Sitzung Anfang April die Richtlinien für die Abhaltung von Sitzungen mittels Videokonferenz festgelegt. Die Regeln gelten für die Dauer des Covid19-Ausnahmezustandes. Damit die institutionellen Verwaltungsorgane ihre Tätigkeit fortführen können, sind Gemeinderatssitzungen und Abstimmungen auch mittels Videokonferenz möglich. Die Sitzung wird anschließend als Tonaufnahme auf der Webseite der Gemeinde unter www.gemeindefranzensfeste.eu veröffentlicht. Eine weitere Verordnung wurde erlassen, um Gemeinderatssitzungen über Audio- und Videoaufnahmen mittels Direktübertragung (live streaming) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Kostenlose Antigen-Schnelltests

Alle Bürger, die in der Gemeinde Franzensfeste leben und/oder dort beruflich tätig sind, dürfen sich kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Die Teststraße auf dem Parkplatz der Obstgenossenschaft Melix, die ihre Flächen kostenlos zur Verfügung stellt, ist montags, mittwochs und samstags von 8.00 bis 12.30 Uhr geöffnet, jene im Alten Kindergarten von Vahrn freitags von 13.30 bis 17.30 Uhr. Eine Anmeldung ist über das Buchungsportal (siehe Homepage der Gemeinde) oder im Gemeindesekretariat von Franzensfeste (Tel. 0472 976900) notwendig.

1 Euro für Nutzung

Der Verein „Gruppo Sportivo Fortezza“ wird in den nächsten fünf Jahren den Tennisplatz, den Kleinfeld-Fußballplatz, das Vereinslokal/ Bar sowie die dazugehörenden Umkleideräume, Magazine und Abstellräume führen und verwalten. In der Vereinbarung, die der Gemeinderat vor kurzem genehmigt hat, ist auch die Führung des Schießstandes in Franzensfeste berücksichtigt. Als symbolische Gegenleistung für die Nutzung wurde ein Betrag von 1 Euro festgelegt.

Personalien

Bettina Cipolletta ist neue Gemeindevertreterin im Beirat für die Abwasserentsorgung der Bezirksgemeinschaft Eisacktal.

Taxi aus Brixen

In Franzensfeste gibt es eine neue Verordnung für den Taxi- und Mietwagendienst mit Fahrer. Neu ist, dass Taxiunternehmen aus Brixen im Gemeindegebiet ihre Tätigkeit ausüben dürfen, da es in Franzensfeste keine eigenen Taxiunternehmen gibt.

„Big Bags“ am Übungsplatz

Da stehen sie nun, die prall gefüllten Säcke, bereit zum Abtransport. Seit November 2020 graben drei Unternehmen (Cericola srl, RTI tra und Gruppo ITQ srl) in Unterau nach den Überresten eines Militärgebäudes, das einst aus Asbest, dem mittlerweile verbotenen Baustoff, errichtet worden ist. Rund 4.200 m3 Material holen die Arbeiter aus dem Boden und sortieren es in einem versiegelten Zelt der Größe nach. Nicht belastetes Erdreich kommt zurück in den Boden. Kontaminiertes Material – es gilt als krebserregend – landet in autorisierten Deponien für Sonderabfall, u. a. in Friaul und Sardinien. Die ersten versiegelten Big Bags sind bereits abtransportiert worden. Die stolzen Sanierungskosten in Höhe von einer Million Euro übernimmt der Staat über seine „Agenzia del demanio“.

Ratschings räumt auf!

In Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung und dem Tourismusverein Ratschings wird auf Initiative der Bürgerliste am 8. Mai in allen Fraktionen der Gemeinde eine Müllsammelaktion durchgeführt. Alle Bürger sind gebeten, in Eigenverantwortung den Müll an öffentlichen Plätzen und Wegen zu sammeln. Die Müllsäcke für die Sammlung können ab dem 6. Mai in den Lebensmittelgeschäften der einzelnen Fraktionen abgeholt werden, in Telfes liegen sie an der Recyclingstelle auf. Die gefüllten Müllsäcke können am Sammeltag entweder bei den Recyclingstellen der jeweiligen Fraktionen abgelegt oder zwischen 16.00 und 17.00 Uhr direkt nach Stange zum Recyclinghof hinter dem Gemeindehaus gebracht werden. In dieser Zeit erhalten in Stange alle fleißigen Sammler als kleines Danke eine Stärkung und ein Päckchen Sonnenblumensamen.

Wipptal Teststationen für Nasenflügeltests

In der Gemeinde Ratschings befindet sich die Teststation in der Sportzone in Stange. Sie ist montags und donnerstags jeweils von 6.30 bis 10.30 Uhr sowie von 16.30 bis 20.30 Uhr geöffnet. In der Gemeinde Franzensfeste wird mittwochs von 18.00 bis 20.00 Uhr im Rathaus (Erdgeschoss) getestet. In Sterzing ist im ehemaligen Eurospar in der Brennerstraße eine Teststation eingerichtet. Sie ist montags, mittwochs und freitags von 6.30 bis 10.30 Uhr, freitags zusätzlich von 16.30 bis 20.30 Uhr sowie samstags von 8.00 bis 13.00 Uhr geöffnet. In Freienfeld werden die Tests montags, mittwochs und freitags von 17.00 bis 19.00 Uhr in der Sportzone Blieger durchgeführt. Vormerkungen sind auf den Websites der Gemeinden möglich.

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