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Förderung der Elektromobilität versus Verbesserung der Bundesfinanzen
from aboutFLEET 02/2023
Unter dieser Rubrik äussert sich
Andreas Burgener, Direktor auto-schweiz, zu aktuellen Themen der Verkehrspolitik und zum Marktgeschehen.
Dass die Corona-Pandemie die Bundeskasse stark belastet hat, ist hinlänglich bekannt. Notkredite und weitere Unterstützungsprogramme haben Milliarden an Franken gekostet, der Bund hat sich kräftig verschuldet. Von der neuen Finanzministerin, Bundesrätin Karin Keller-Sutter, werden nun – zu Recht – Wege gesucht, die aus der finanziellen Misere der Bundeskasse hinausführen und das Einhalten der Schuldenbremse ermöglichen. Eine der nun vom Bundesrat präsentierten Sparmöglichkeiten betrifft allerdings die Schweizer Automobilbranche direkt und könnte den weiteren Anschub der Elektromobilität deutlich schwieriger machen.
Automobilsteuer auch für Elektroautos?
Bislang gilt für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge eine Befreiung von der Automobilsteuer. Diese Abgabe in Höhe von 4 % des Marktwertes wird beim Import oder nach der Produktion eines Fahrzeugs im Inland fällig. Laut dem Automobilsteuergesetz kann der Bundesrat «Elektro-Automobile ganz oder teilweise von der Steuer befreien». Von dieser Möglichkeit hat er bislang über die Automobilsteuerverordnung zu 100 % Gebrauch gemacht, weshalb Automobil-Importeure für elektrisch angetriebene Personen- und Lieferwagen keine Steuer schulden. Dabei spielt die Energiequelle – Batterie oder Wasserstoff-Brennstoffzelle – keine Rolle. Schwere Fahrzeuge, die LSVA-pflichtig sind, fallen ebenfalls nicht unter das Regime der Automobilsteuer.
Nun will der Bundesrat die Steuerbefreiung für Elektroautomobile zugunsten der Gesundung der Bundesfinanzen kippen –und dies bereits ab 2024. Der Schritt würde wohl zu höheren Verkaufspreisen führen, da die Importeure die höheren Steuern an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben müssten. Da die Automobilsteuer vollständig in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF fliesst, soll die Zuweisung der Mineralölsteuer in den Fonds um den gleichen Betrag gesenkt werden und dieser in der Bundeskasse verbleiben. So erhofft sich der Bundesrat im ersten Jahr zusätzliche Einnahmen von rund 200 Millionen Franken. Angesichts eines Gesamtumfangs von über 80 Milliarden Franken ist dies doch eher ein kleiner Zustupf – und genau das wirft Fragen auf.
Zeitpunkt der Besteuerung kommt zu früh Warum will der Bundesrat just in einer Phase, in der vollelektrische Personenwagen mit einem Marktanteil von knapp 20 % gerade in grösserem Umfang salonfähig werden, seine sowieso schon überschaubare Förderung der Elektromobilität einstellen? Wird er so die Erreichung des Marktziels von 50 % für Steckerfahrzeuge – E-Autos und Plug-in-Hybride – im Jahr 2025 gefährden, dem er sich selbst mit dem UVEK in einer Roadmap verschrieben hat? Und könnte man diesen Betrag nicht woanders sinnvoller einsparen? Zwar hat der Bundesrat eine Vernehmlassung im Frühjahr angekündigt, bei der sich auto-schweiz entsprechend kritisch äussern wird. Aber ist er bereit, auf diese Fragen und Gegenargumente einzugehen – und sich an seine selbst gesteckten Klimaziele zu erinnern, die mit einem höheren Marktanteil an E-Autos definitiv schneller zu erreichen wären?
Verstehen Sie mich nicht falsch, die Ausnahme für Elektrofahrzeuge bei der Automo - bilsteuer muss zwangsläufig eines Tages fallen. Doch ist der Zeitpunkt aus der Sicht von auto-schweiz äusserst unglücklich gewählt. Es stünde dem Bundesrat gut zu Gesicht, mit diesem Schritt noch mindestens zwei bis drei Jahre zu warten, bis sich die Schere bei den Verkaufspreisen zwischen herkömmlichen und elektrischen Antrieben weiter verkleinert hat. Momentan halten die teilweise noch höheren Listenpreise aufgrund der teureren Rohstoffe für Batterien zahlreiche Interessierte von einem Umstieg auf ein E-Mobil ab. Und dies, obwohl ein solches in der Gesamtkostenrechnung möglicherweise bereits heute günstiger wäre. Doch der psychologische Effekt des Preises beim Erwerb eines solchen Fahrzeugs darf keinesfalls unterschätzt werden.
Der Bund hat sich seit jeher stark zurückgehalten, was Förderinstrumente für die grosse Transition des Strassenverkehrs in Richtung Elektromobilität angeht. Stand heute gibt es keine Kaufprämie, keine Förderung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur jeglicher Art und keine steuerliche Förderung, etwa von elektrischen Geschäftsfahrzeugen. Der Verzicht auf die Automobilsteuer bei EBoliden war und ist eine elegante und einfache Lösung der Förderung der Defossilisierung in der Flotte. Der Bundesrat sollte das Wachstum der Elektromobilität nicht unnötig abwürgen, nur um finanzpolitisch ein wenig früher ein wenig besser dazustehen.