BAUKADER Fachmagazin 03/2020

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BAUKADER 3 | 2020  21

Flexibler AltersrĂŒcktritt:

Wie geht das? Arbeitnehmende im Bauhauptgewerbe sind tĂ€glich besonderen körperlichen Belastungen ausgesetzt. Wer die Voraussetzungen erfĂŒllt, kann deshalb mit einer FAR-Rente vorzeitig in Pension gehen. Wer unsicher ist, kann sich auf der GeschĂ€ftsstelle von Baukader Schweiz beraten lassen. Text: GeschĂ€ftsstelle Baukader Schweiz Foto: Matthew Bennett on Unsplash

Am 1. Juli 2003 trat der Gesamtarbeitsvertrag fĂŒr den flexiblen AltersrĂŒcktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) in Kraft. Seit ĂŒber 10 Jahren ermöglicht er einen flexiblen AltersrĂŒcktritt fĂŒr Arbeitnehmende im Bauhauptgewerbe ab dem 60. Lebensjahr, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfĂŒllt sind. Voraussetzungen fĂŒr eine FAR Rente sind: Alter 60–65 Jahre auf Baustellen und in Hilfsbetrieben der Baubetriebe tĂ€tig wĂ€hrend insgesamt min. 15 Jahren (resp. 10 Jahren fĂŒr eine gekĂŒrzte Rente) innert einer Zeitspanne von 20 Jahren Die letzten 7 Jahre ununterbrochene TĂ€tigkeit in einem GAV FAR unter­ stellten Betrieb In den letzten 7 Jahren wĂ€hrend max. 2 Jahren arbeitslos gemeldet beim RAV FĂŒr die Gesuchstellung werden folgende Dokument benötigt: Auszug aus dem individuellen AHV-Konto Alle Lohnabrechnungen des laufenden Jahres Je eine Lohnabrechnung der beiden Vorjahre Lohnausweis der beiden Vorjahre Letzter Vorsorgeausweis der Pensionskasse Ev. VerfĂŒgungen ĂŒber Versiche­ rungsleistungen (ALK, IV Suva)

Die Einreichung eines FAR-Gesuches muss mindestens sechs Monate vor dem gewĂŒnschten Rentenbeginn erfolgen. Die GeschĂ€ftsstelle berĂ€t Baukader Mitglieder bei der Gesuchsstellung, beantwortet Fragen und hilft bei der Einholung von benötigten Dokumenten. Gesamtarbeitsvertrag Flexibler AltersrĂŒcktritt (GAV FAR) Um eine vorzeitige Pensionierung von Arbeitnehmern im Bauhauptgewerbe zu ermöglichen, unterzeichneten der Schweizerische Baumeisterverband, Baukader Schweiz sowie die Gewerkschaften Unia und Syna den Gesamtarbeitsvertrag fĂŒr den flexiblen AltersrĂŒcktritt im Bauhauptgewerbe

(GAV FAR). Er wurde am 5. Juni 2003 durch den Bundesrat allgemeinverbindlich erklĂ€rt und trat am 1. Juli 2003 in Kraft. Der flexible AltersrĂŒcktritt wird durch BeitrĂ€ge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Die Stiftung FAR setzt den flexiblen AltersrĂŒcktritt um. Sie prĂŒft ĂŒber ihre Auszahlungsstellen LeistungsansprĂŒche und richtet Renten aus.

WEITERE INFORMATIONEN: Max Forster, Leiter Beratung Tel. 062 205 55 40 oder per E-Mail an: max.forster@baukader.ch


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