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Kodifizierung von
Unternehmenskäufen?
Nach Auffassung der JuMiKo könnte eine Kodifikation des Rechts des Unternehmenskaufs die Rechtssicherheit erhöhen und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland steigern.
Die Justizministerkonferenz hat festgestellt: „Weder im BGB noch im HGB existieren Normen, die eine verlässliche Grundlage für Fusionen und Übernahmen bilden. Die entsprechend anwendbaren Vorschriften des Sachkaufs werden in der Praxis häufig als untauglich empfunden und abbedungen und durch komplexe Vertragswerke ersetzt. Streitigkeiten werden in privaten Schiedsverfahren beigelegt und erreichen selten die staatlichen Gerichte. Der bisherige Verzicht des Gesetzgebers auf eine grundlegende Regelung des Unternehmenskaufs führt zu Rechtsunsicherheit.“
Nach Auffassung der JuMiKo könnte eine Kodifikation des Rechts des Unternehmenskaufs die Rechtssicherheit erhöhen und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland steigern. Auch würden die Anstrengungen der Justiz ergänzt, mit den neuen „Commercial Courts“ an die Schiedsgerichte verlorenes Terrain wiederzugewinnen.
BDI-Einschätzung
Eine Kodifizierung des Rechts des Unternehmenskaufs (M&A-Recht) ist insbesondere aus folgenden Gründen kritisch zu sehen:
. Die Praxis kommt mit der derzeitigen Rechtslage hervorragend zurecht.
. Die Kodifizierung des M&A-Rechts könnte für zusätzlichen kautelarjuristischen Regelungsbedarf zum Ausschluss der Kodexregeln sorgen.
. Gegen eine dispositive Kodifikation wäre im Grunde nichts einzuwenden, aber sie dürfte in der Praxis – jedenfalls für großvolumige Transaktionen – ohne erhebliche Auswirkungen bleiben, weil man sie weitgehend abbedingen würde.
. Eine Regulierung der M&A-Praxis könnte für den Wirtschaftsstandort Deutschland schädlich sein, sofern sie zu Abweichungen der kautelarjuristischen Praxis von international anerkannten Vertragskonzepten führen würde.
Im Hinblick auf das weitere Vorgehen wird eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des BMJ den genauen Regelungsbedarf ermitteln und ggf. erste Vorschläge erarbeiten.
Der BDI hat sich durch ein Positionspapier aus Januar 2023 kritisch zu dem Vorhaben geäußert. .
Dr. Kerstin Lappe k.lappe@bdi.eu